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Blankensteinpark Offener Realisierungswettbewerb Auslobung Berlin-Pankow

Blankensteinpark Berlin-Pankow€¦ · Landschaftsarchitekt, Weinheim Rolf Backmann Architekt, Berlin Stellvertretende Fachpreisrichter/innen Thomas Guba Landschaftsarchitekt, Berlin

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Blankensteinpark

OffenerRealisierungswettbewerb

Auslobung

Berlin-Pankow

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Realisierungswettbewerb BlankensteinparkEntwicklungsbereich Alter SchlachthofBerlin-Pankow, Ortsteil Prenzlauer BergEldenaer Straße

Auslobung

Berlin, Mai 2001

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Herausgeber Senatsverwaltung für StadtentwicklungServicebereich KommunikationWürttembergische Straße 610709 Berlin

Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für StadtentwicklungAbteilung Städtebau und ProjekteBehrenstraße 4210117 Berlin-Mitte

Druck Copyhaus Vervielfältigungs GmbH

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Inhalt

Anlass und Ziel

Teil 1 Verfahren1.01 Auslober, Bauherr1.02 Art des Verfahrens1.03 Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe1.04 Wettbewerbsteilnehmer1.05 Preisgericht und Vorprüfung1.06 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen1.07 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten1.08 Rückfragen und Kolloquium1.09 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen1.10 Geforderte Leistungen1.11 Beurteilungsverfahren1.12 Preise und Ankäufe1.13 Weitere Bearbeitung1.14 Eigentum und Urheberrecht1.15 Verfassererklärung1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses/Ausstellung der Arbeiten1.17 Haftung und Rückgabe1.18 Zusammenfassung der Termine

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben2.1 Landschaftliche und städtebauliche Situation

2.1.1 Lage, Grenzen und Größe des Wettbewerbsgebietes2.1.2 Natur- und landschaftsräumliche Einbindung2.1.3 Naturhaushalt (Boden/Grundwasser/Klima/Luft)2.1.4 Historische Entwicklung2.1.5 Städtebauliches Umfeld des Entwicklungsbereichs Alter Schlachthof2.1.6 Bevölkerungs- und Sozialstruktur2.1.7 Soziale Infrastruktur2.1.8 Freiraumsituation

2.2 Die Planungen im Entwicklungsbereich Alter Schlachthof und Umgebung2.2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen2.2.2 Erschließung und Verkehr2.2.3 Beschreibung der näheren Umgebung des Wettbewerbsgebiets2.2.4 Beschreibung des Bestandes und der geplanten Einrichtungen im Wettbewerbsgebiet2.2.5 Planungsrechtliche Rahmensbedingungen2.2.6 Bebauungsplanung2.2.7 Denkmalschutz

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe3.1 Übergeordnete Zielsetzung3.2 Blankensteinpark

3.2.1 Wege, Eingangsbereiche und Leitungen3.2.2 unterirdische Regenrückhalteeinrichtung im Park3.2.3 Kinderspiel3.2.4 Umfriedung der Grünanlage3.2.5 Vegetation3.2.6 Materialien und Ausstattungselemente3.2.7 Kunst

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3.2.8 Baubeginn, Stufenplan und Kostenrahmen

3.3 Sportanlage3.3.1 Programm für die Sportanlage3.3.2 Baubeginn, Kosten

3.4 Beziehungen zwischen Park und Sportanlage3.5 Beurteilungskriterien

Teil 4 AnhangAbbildungenAbbildungsverzeichnisQuellennachweisVerfassererklärung

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Anlass und Ziel

Im Zentrum des entstehenden Stadtquartiers Eldenaer Straße, dem etwa 50 hagroßen städtebaulichen Entwicklungsbereich “Alter Schlachthof”, soll eine neueParkanlage von etwa 5 ha, der Blankensteinpark, entstehen. Angegliedert wirdeine Schul- und Vereinssportanlage, die knapp 2 ha umfasst. An der östlichenSeite wird der Park von der denkmalgeschützten Rinderauktionshalle, dem markan-testen Altbau im Gebiet, begrenzt.

Das Areal gehört zum Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg. Bauher-rin für den Park und die Sportanlage ist die s|es StadtentwicklungsgesellschaftEldenaer Straße mbH als Treuhänderin des Landes Berlin. Nach Fertigstellungwerden die Anlagen vom Bezirk Pankow übernommen.

Der neue Blankensteinpark hat zusammen mit der angrenzenden Rinderauktions-halle die Aufgabe, den zentralen identitätsstiftenden Fokus des Entwicklungsbe-reichs Alter Schlachthof zu bilden. Es ist ein attraktiver öffentlicher Raum zuschaffen, der unter Beachtung des Gesamtcharakters des Areals einen eigenständi-gen Bereich von hoher Aufenthaltsqualität darstellt. Der Blankensteinpark wirdnicht nur für das neu entstehende Quartier sondern auch für das angrenzendeSamariterviertel im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die größte Parkanlage imweiten Umfeld sein. Daher richten sich vielfältige Erwartungen auf diese Fläche; esist von einem hohen Nutzungsdruck auszugehen.

Die zentrale Freifläche des Entwicklungsbereichs Alter Schlachthof ist eingebettetin eine städtebauliche Struktur, die von einem in Ost-West-Richtung verlaufendenGrünzug durchquert wird. Dadurch und durch Anknüpfungen an vorgeseheneStraßen sind eine Reihe von Wegebeziehungen, die auch in Bebauungsplänenrechtlich verankert sind, bereits vorgegeben. Im Norden des Parks grenzt derBereich an, der für die Sportanlage vorgesehen ist. Nach Erfüllung des sportlichenProgramms bleiben dort noch Spielräume für die Gestaltung der Beziehungenzwischen Park- und Sportflächen.

Ziel des Wettbewerbs ist es, ein Konzept für eine städtische Park- und Sportanlagevon hoher Attraktivität zu finden. Dabei sind bestehende Beziehungen und Bin-dungen sowie der zu erwartende hohe Besucherandrang zu beachten. Das Ange-bot an Nutzungsmöglichkeiten soll vielfältig sein, ohne dass eine Aneinanderrei-hung von Spezialflächen entsteht. Vielmehr sind Räume unterschiedlicher Dimen-sionen zu gestalten, solche, die Bewegungsmöglichkeiten gewähren, und solche,die sich als Ruhebereiche anbieten. Gestaltqualität soll durch klare und differen-zierte räumliche Strukturen erreicht werden. Von aufwendig zu pflegendenElementen ist sparsam Gebrauch zu machen, sie sind besonders hervorgehobenenOrten vorbehalten. Insgesamt ist beim Entwurf der Kostenrahmen unbedingteinzuhalten. Geringe Folgekosten für Pflege und Unterhaltung sind von hoherBedeutung.

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Teil 1 Verfahren 9

Teil 1 Verfahren

1.01 Auslober, BauherrAuslober/Bauherr s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH, Treuhänderin des Landes

Berlin.

Mitwirkende Verwaltungen Senatsverwaltung für StadtentwicklungSenatsverwaltung für Schule, Jugend und SportBezirksamt Pankow

Wettbewerbsdurchführung Senatsverwaltung für StadtentwicklungAbteilung Städtebau und Projekte, Referat II DBehrenstraße 42,10117 Berlin

Dipl.-Ing. Almut Jirku II D 21Tel.: (030) 9020-5401 Fax: (030) 9020-5671E-Mail: [email protected]. Ingeborg Schulz zur Wiesch II D 22Tel.: (030) 9020-5146 Fax: (030) 9020-5653E-Mail: ingeborg.schulz-zur-wiesch2@senstadt.verwalt-berlin.deMitarbeiterin: Angelika Fittkau

1.02 Art des VerfahrensDie Ausschreibung erfolgt als offener landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerbauf Grundlage der VOF.Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

1.03 Grundsätze und Richtlinien für WettbewerbeDem Wettbewerb liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf denGebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) zugrun-de, soweit nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.Bei der Vorbereitung der Ausschreibung hat die Architektenkammer Berlinentsprechend den Regelungen der GRW beratend mitgewirkt. Der Wettbewerbwird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. B - 2001 - 5geführt.

Einverständnis Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durchseine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebe-dingungen und der Anwendung der GRW 1995 einverstanden. Verlautbarungen jederArt über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens,einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über dies|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße oder die Senatsverwaltung fürStadtentwicklung, - II D -, abgegeben werden.

Datenschutz Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftragnehmerwilligt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine perso-nenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführt werden. DieseEinwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen.Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragung imWettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfah-rens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden (durch Vermerk auf derVerfassererklärung).

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Teil 1 Verfahren 10

Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Betroffe-nen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser Dateifehlt.

Nachprüfung der Vergabe Vergabekammer im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Techno-logie, Martin-Luther-Straße 105, 10820 Berlin

1.04 WettbewerbsteilnehmerZum Wettbewerb zugelassen sind:- Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung gemäss Rechtsvorschriften ih-

res Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ be-rechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnunggesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die fachliche Voraussetzung alsLandschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigeBefähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni1985 (EG-Architektenrichtlinie) oder nach denRichtlinien 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (EG-Diplomanerken-nungsrichtlinie) gewährleistet ist.

- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Pla-nungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht undeiner der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Ver-fasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderun-gen erfüllt.

Wegen der Hochbauaufgabe ist eine Zusammenarbeit mit Architekten zwingendeTeilnahmebedingung. In dieser Arbeitsgemeinschaft ist der Landschaftsarchitektfederführend.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehin-dernisse sind nach 3.2.3 GRW geregelt.

Fachberater unterliegen nicht den genannten Teilnahmebedingungen.

1.05 Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter/innen David BosshardLandschaftsarchitekt, Bern

Undine GisekeLandschaftsarchitektin, Berlin

Michael PalmLandschaftsarchitekt, Weinheim

Rolf BackmannArchitekt, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichter/innen Thomas GubaLandschaftsarchitekt, Berlin

Dr. Gabriele SchultheißLandschaftsarchitektin, Berlin

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Teil 1 Verfahren 11

Hermann ScheidtArchitekt, Berlin

Sachpreisrichter/innen Dr. Hans Stimmann, SenatsbaudirektorSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Manfred Nicolovius, Geschäftsführers|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH, Berlin

Ines Saager, BezirksstadträtinBezirksamt Pankow

Stellvertretende Sachpreisrichter/innen Birgitt KalthönerSenatsverwaltung für Stadtentwicklung

Beate ProféSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Freiraumplanung und Stadtgrün

Wolfgang Krause,Bezirksamt Pankow, Naturschutz- und Grünflächenamt

Sachverständige Sigrid AssengBezirksamt Pankow, Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz

Stephan BätzSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Freiraumplanung und Stadtgrün

Leane Mesa BenjaminBezirksamt Pankow, Naturschutz- und Grünflächenamt

Eberhard FoehreBezirksamt Pankow, Immobilienservice, Hochbau

Christoph FunkSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landschaftsplanung und Naturschutz

Roger GappBezirksamt Pankow, Fachbereich Schule

Jochen GehlSenatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport

Anke HeutlingSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnungsbau; Projekte Entwicklungsbereiche

Gabriele Jokisch-JivanjeeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Architekturwerkstatt

Detlev LindnerBezirksamt Pankow, Immobilienservice, Hochbau

Elmar KnippschildLandschaftsarchitekt, Kostenprüfung

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Teil 1 Verfahren 12

Stephen MüllerBerliner Wasserbetriebe

Katrin NeumannSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Kunst im Stadtraum

Peter OstendorffSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Auswahlverfahren; Wettbewerbe; Kunst imStadtraum

Anette PätzelBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Stadtplanungsamt

Erika Pawlowsky-ReusingBerliner Wasserbetriebe

Gabriele PfeilBezirksamt Pankow, Stadtplanungsamt

Annette RähmBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Natur- und Grünflächenamt

Gabriele ScharnbergSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Projektvorbereitung und -prüfung Hochbauund Fachtechnik

Rolf SchneiderSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt

Armin Schwarzers|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH, Berlin

Elke SeidelBezirksamt Pankow, Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz

Joachim SichterSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnungsbau; Projekte Entwicklungsgebiete

Karl SteinerSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Immissionsschutz, Lärm- und Lichtschutz

Vorprüfer/innen Stefanie Hennecke, Landschaftsarchitektin

Marc Pouzol, Landschaftsarchitekt

Philipp Sattler, Landschaftsarchitekt

Birgit Schmidt, Landschaftsarchitektin

Katharina Schütze, Landschaftsarchitektin

Annette Sprenger, Landschaftsarchitektin

Susanne Holstein, Architektin

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Teil 1 Verfahren 13

Ingeborg Schulz zur Wiesch, Architektin

Mitarbeiter/innen der Vorprüfung Angelika Fittkau

Conny Meyer

Ulrike Weidmann

N.N., Architektur

Die Vorprüfung wird bei Bedarf verstärkt.

Gäste Karsten KümmerleArchitektenkammer Berlin

N.N.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Beirat für frauenspezifische Belange

N.N.Vertreter der Betroffenenvertreter

Vertreter der in der BVV vertretenen Fraktionen

1.06 Ausgabe der WettbewerbsunterlagenDer Auslobungstext kann zur allgemeinen Information vom 21.05.2001 an im Internetunter der Adresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de eingesehen und herunterge-laden werden. Die Unterlagen sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,Referat II D, Behrenstraße 42, 10117 Berlin anzufordern. Alle Unterlagen (auf CD-ROM oder als Plansatz) werden ab 21.05.2001 nur gegen Vorlage der gestempeltenEinzahlungsquittung für die Teilnahmegebühr ausgegeben oder zugesandt. DieSchutzgebühr (GRW 5.1.6) für die Unterlagen zur Auslobung beträgt 100,- DM. Sieist auf das Verwahrkonto Nr. 63 000 57 70, BLZ 100 500 00 (Berliner Sparkasse),einzuzahlen mit dem Vermerk „Realisierungswettbewerb Blankensteinpark“. Bei derAnforderung der Unterlagen bitte unbedingt angeben, ob die Pläne digital auf CD-Rom oder als Plansatz analog gewünscht werden.Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.

1.07 Einlieferung der WettbewerbsarbeitenDie Arbeiten sind am 13. August 2001 von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung - II D -, Jebenstraße 2, 1. OG, 10623 Berlin abzugebenoder am selben Tag oder davor liegend per Post- oder Kurierdienst einzureichen. Beider Einreichung durch Post- oder Kurierdienst ist eine Kopie des Einlieferungsscheins, ingleicher anonymisierter Weise wie die Arbeit selbst, mit der Kennziffer versehen an denAuslober nachzusenden.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenemZustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit derKennzahl und dem Vermerk „Realisierungswettbewerb Blankensteinpark“ einzurei-chen. Bei Zustellung durch Post- oder Kurierdienst ist der Empfänger als Absenderanzugeben.Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oderanderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebeneDatum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Auslober die auf derEmpfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.

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Teil 1 Verfahren 14

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitigeEinlieferung führen kann. Da der Tagesstempel (Post) auf dem Versandgut einspäteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einliefe-rungsscheine sind daher bis zum Abschluß des Verfahrens aufzubewahren und aufAnforderung vorzulegen.

Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlautendeKennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und ineiner Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück inder rechten oberen Ecke anzubringen. Die Kennziffer ist von den Teilnehmernselbst zu wählen.

Die Wettbewerbsverfasser haben die Verfassererklärung (siehe 1.15) mit ihrerAnschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dergleichen Kennzahl abzugeben, mit der sie ihre Wettbewerbsarbeit gekennzeichnethaben. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben.

1.08 Rückfragen und KolloquiumRückfragen (GRW 5.3) zur Auslobung können schriftlich gestellt werden und müssenbis zum 15. Juni 2001 unter dem Kennwort „Realisierungswettbewerb Blankenstein-park“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat II D, Behrenstraße 42,10117 Berlin, eingegangen sein.Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Auslobung, auf die siesich beziehen, Bezug zu nehmen. Um Doppelungen der Rückfragen zu vermeiden,werden im Internet bereits gestellte Rückfragen unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wettbewerbe/ausschreibungen/blankensteinpark veröffentlicht. Die Rückfragen werdenmit dem Preisgericht erörtert und während des Rückfragenkolloquiums beantwortet.

Rückfragenkolloquium Das Rückfragenkolloquium mit den Teilnehmern und dem Preisgericht findet am22. Juni 2001 um 13.30 Uhr in der ehemaligen Rinderauktionshalle an der EldenaerStraße statt.Am selben Tag findet um 11.00 Uhr eine gemeinsame Geländebegehung statt(Treffpunkt Eingang Eldenaer Straße).Das Ergebnisprotokoll des Rückfragenkolloquiums mit der Zusammenstellung derFragen und Antworten wird anschließend allen am Verfahren Beteiligten zugesandt,außerdem werden die Rückfragen und Antworten im Internet unter oben genannterAdresse veröffentlicht.Das Rückfragenprotokoll ist Bestandteil der Auslobung.

1.09 Verzeichnis der WettbewerbsunterlagenUnterlagen des Wettbewerbs sind:- die vorliegende Auslobung- die schriftliche Beantwortung aller Rückfragen einschließlich der gestellten

Fragen (Rückfragenprotokoll)- die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen auf CD-ROM in den

angegebenen Dateiformaten oder alternativ als Printversion.

Informationspläne - Lageplan im Maßstab 1:5000 (TIF-Format)- Nord-, Süd- und Westansichten der Rinderauktionshalle (dwg, dxf)- Luftbild im Maßstab 1:5000 (TIF-Format)

Arbeitspläne - Lageplan im Maßstab 1:500 (dwg, dxf, png, plt)- Lageplan im Maßstab 1:2500 (TIF-Format)

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Teil 1 Verfahren 15

1.10 Geforderte LeistungenVon den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet:

1. Einbindung des Wettbewerbsgebiets in die Umgebung imMaßstab 1:2500

2. Entwurf des Realisierungsgebiets im Maßstab 1:500- Verdeutlichung des gestalterischen Leitkonzeptes, der Gliederung und der Raum-

bildung- Flächenaufteilung der Sportanlage, Lage des Gebäudes; Art der Flächennutzung im

Park- Wegesystem- Vegetationsverwendung- Darstellung besonderer Elemente

3. Prüfplan im Maßstab 1:500- Abgrenzung der Flächen mit unterschiedlicher Nutzung- Lage der Leitungen und des Regenrückhaltebeckens- Zuordnung von Materialien zu Flächen- Lage der geforderten Sporteinrichtungen und des Sportplatzgebäudes

4. Erläuternde Darstellungen zum landschaftsplanerischen Entwurf- Darstellung eines zweistufigen Entwicklungskonzepts- Nach freier Wahl Perspektiven oder Isometrien zur Verdeutlichung der wesentlichen

Entwurfsidee- Details, Ansichten oder Schnitte zur Veranschaulichung wichtiger Entwurfselemente

und der Umfriedung5. Grundrissplan, Ansichten vom Sportplatzgebäude und zum Verständnis des

Entwurfs erforderliche Schnitte, Maßstab 1:2006. Prüfpläne zum Sportplatzgebäude

- ein Satz Pläne (Grundriss, Schnitte, Ansichten M 1:200) mit Eintragung derRaumbezeichnung und Angabe der notwendigen Maße

7. Ergänzende Unterlagen- Erläuterungsbericht von drei bis vier Seiten DIN A 4. Sofern der Text in die

Pläne integriert wird, ist eine zusätzliche Kopie auf losen Blättern erforderlich.- Verkleinerung des Entwurfs M 1:500 sowie der wichtigsten Gebäudeansicht und

des Grundrisses des Sportplatzgebäudes auf je ein DIN A 4-Blatt, schwarzweiß(für die Darstellung im Vorprüfbericht)

- Hängeplan. Es stehen maximal zwei Stelltafeln (Tafelfläche: 140 cmHöhe, 240 cm Breite) pro Arbeit zur Verfügung.

- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen- Verfassererklärung (Formblatt siehe Anhang)

Die geforderten Leistungen sind in Papierform zu erbringen.Die eingereichten Pläne sollen rollbar sein. Für die schadensfreie Aufhängung von aufTafeln aufgezogenen Plänen wird keine Haftung übernommen. Nicht rollbare Plänewerden nicht zurückgeschickt.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Arbeit max. 2 Stelltafelnmit einer Fläche von 2,40 m (Breite) x 1,40 m (Höhe) zur Verfügung. Die vomAuslober zur Verfügung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbe-werbsbeitrag darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet wer-den. Zusätzliche Leistungen, die über die Hängefläche hinausgehen, werden nichtberücksichtigt.

Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Weitere Leistungen

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Teil 1 Verfahren 16

wie Modell, Dias, Video etc. sowie die Abgabe in digitaler Form sind nichtzugelassen. Farbige Darstellungen sowie erläuternde Skizzen sind zugelassen. ImÜbrigen gelten GRW 5.5 und 5.6.4 in diesem Zusammenhang.

1.11 BeurteilungsverfahrenDas Beurteilungsverfahren ist unter den Punkten 5.6 und 5.7 sowie in der AnlageIII der GRW 1995 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeitenwerden mit Hilfe eines Kriterienkataloges (Beurteilungskriterien gem. GRW 5.1.5)vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unter-stützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Eine zweiphasige Vorprüfung bleibtvorbehalten. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung alsEntscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt demPreisgericht vorbehalten.

1.12 Preise und AnkäufeDie Wettbewerbssumme (GRW 4.1) ist auf der Basis des § 15 HOAI in Verbindungmit der GRW 1995 ermittelt. Für Preise und Ankäufe stehen insgesamt 160.000,- DMzur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis DM 40.000,- Ankauf DM 8.000,-2. Preis DM 32.000,- Ankauf DM 8.000,-3. Preis DM 24.000,- Ankauf DM 8.000,-4. Preis DM 19.000,- Ankauf DM 8.000,-5. Preis DM 13.000,-

Über die Preise und Ankäufe hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. DiePreise und Ankäufe werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss desRechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilungbeschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 16 % ist in dengenannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlichausgezahlt.

1.13 Weitere BearbeitungDas Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung derWettbewerbsaufgabe.

Der Bauherr wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem odermehreren der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe mindestens mit denLeistungen 2, 3, 4 (soweit erforderlich) und 5 nach § 15 HOAI übertragen,- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll (gem. GRW 7.2)- sofern die Arbeit im Kostenrahmen realisierbar ist.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkanntenPreises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentli-chen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (GRW7.2).

Landschaftsarchitekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind,werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auf-tragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der ArchitektenkammerBerlin eintragen zu lassen.

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Teil 1 Verfahren 17

Kunst am Bau Gemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitungund Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist beabsichtigt, fürdiese Baumaßnahme Mittel in Höhe von insgesamt ca.100.000,- DM einschließlichKünstlerhonorare und Mehrwertsteuer für „Kunst am Bau“-Maßnahmen bereitzu-stellen.

Art und Umfang der Maßnahmen sowie das Vergabeverfahren für die Kunst amBau sind nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens von den zu Beteiligenden,insbesondere Bauherren, Preisträgern sowie dem für Kunst am Bau/Kunst imStadtraum zuständigen Fachreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zubestimmen.

Vorschläge hierfür, insbesondere über den Standort und die Art der künstlerischenVorhaben, können von den Wettbewerbsteilnehmern jedoch bereits im Wettbe-werb aufgezeigt werden.

1.14 Eigentum und UrheberrechtDie eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten und angekauftenWettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers (GRW 6.4). Das Urheber-recht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfassererhalten (GRW 7.3).Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nachAbschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustel-len und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werdendabei genannt.

1.15 VerfassererklärungDurch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung (siehe Anhang) versichern dieWettbewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten,gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragungzur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechtenDurchführung in der Lage sind.

1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der ArbeitenDas Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahme-berechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder Ankauf ausge-zeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt,allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und derÖffentlichkeit über die Presse bekantgegeben (GRW 6.1).

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namender Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Ankäufen ,der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlichausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbe-werbsteilnehmern und der Presse bekantgegeben (GRW 6.3).

1.17 Haftung und RückgabeFür die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet derAuslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens (GRW 6.5). Die nichtprämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einemZeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung fürStadtentwicklung - II D - abgeholt werden. Sind diese Arbeiten, trotz einer Erinne-rung, 12 Wochen nach dem genannten Termin nicht abgeholt worden, so geht

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Teil 1 Verfahren 18

der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihrenArbeiten aufgegeben haben und wird dann mit diesen Arbeiten nach seinemBelieben verfahren.

Im Übrigen erfolgt die Rücksendung der nicht prämierten Arbeiten von Teilneh-mern, die nicht in Berlin ansässig sind, nur dann, wenn die Arbeiten in einerPlanrolle verschickt werden können.

1.18 Zusammenfassung der TermineAusgabe der Wettbewerbsunterlagen 21. Mai 2001 bis 22. Juni 2001Rückfragen schriftlich bis 15. Juni 2001Rückfragenkolloquium 22. Juni 2001Abgabe der Arbeiten 13. Aug. 2001Sitzung des Preisgerichts 13./14. Sept. 2001Ausstellung zwei bis vier Wochen später

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 19

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.1 Landschaftliche und städtebauliche Situation

2.1.1 Lage, Grenzen und Größe des Wettbewerbsgebietes

Der Entwicklungsbereich Alter Schlachthof liegt etwa fünf Kilometer von der histori-schen Stadtmitte Berlins entfernt, im Schnittpunkt der zwei am dichtesten besiedeltenBerliner Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg, sowie dem Bezirk Lichtenberg-Hohenschönhausen. Die Landsberger Allee am Westrand und die Frankfurter Alleesüdlich des Entwicklungsbereichs zählen zu den radialen Hauptverbindungen (Straßen1. Ordnung) des Stadtkerns mit den Neubaugebieten Hohenschönhausen und Mar-zahn sowie dem Umland. Im Norden grenzt der Entwicklungsbereich Alter Schlachthofunmittelbar an den S-Bahn-Ring, welcher die Berliner Innenstadt umschließt.

Lage im Stadtgebiet

Als südöstlicher Anhang des Ortsteils Prenzlauer Berg schiebt sich der Entwicklungsbe-reich Alter Schlachthof zwischen die Ortsteile Friedrichshain und Lichtenberg. ImZentrum des Entwicklungsbereichs, auf dem Gelände des ehemaligen Zentral- Vieh-und Schlachthofs, befindet sich das Wettbewerbsgebiet.

Begrenzt wird das Gelände des künftigen Blankensteinparks im Süden durch dieEldenaer Straße, welche zugleich die Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzbergdarstellt, und im Norden durch die derzeit im Bau befindliche Hermann-Blankenstein-Straße, welche parallel zum S-Bahn-Ring verläuft und die Bezirksgrenze zu Lichten-berg-Hohenschönhausen bildet. Die westliche Grenze wird durch die geplante Weiter-

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Übersichtsplan mit Straßennamen

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 21

führung der Liebigstraße gebildet, welche das künftige Thaer-Viertel anbindet. Diedenkmalgeschützte ehemalige Rinderauktionshalle stellt in ihrer Gesamtlänge von 217m die östliche Grenze des Wettbewerbsgebietes dar. Jenseits der Halle grenzt dasgeplante Eldenaer-Viertel und das Pettenkofer Dreieck an.Die für den Blankensteinpark vorgesehene Fläche des Wettbewerbsgebiets hat eineGesamtgröße von 51.415 m². Der Bereich für die Sportanlagen hat eine Fläche von18.442 m². Eigentümerin ist die s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer StraßembH. Nach Fertigstellung der Freianlagen übernimmt diese der Bezirk Pankow.

Quartiersübersicht

2.1.2 Natur- und landschaftsräumliche EinbindungDer Berliner Naturraum wurde nachhaltig von der Eiszeit geprägt und gegliedert.Durch die Lage der Stadt im Urstromtal mit Spree und Dahme, an der Havelseen-rinne und auf den sich im Norden und Süden anschließenden Hochflächen erhieltBerlin eine unverwechselbare Identität. Das Wettbewerbsgebiet gehört im BerlinerRelief zu den Hochflächen des Barnim am Rande des jungpleistozänen Warschau-Berliner-Urstromtals.

2.1.3 Naturhaushalt (Boden/Grundwasser/Klima/Luft)Boden Während der geologische Bodenaufbau des Urstromtals vorwiegend von Sanden

und Kiesen feiner bis mittlerer Korngrößen bestimmt wird, werden die Hochflä-chen des Barnim und des Teltow oberflächennah aus eiszeitlichem Geschiebemer-gel (Ton, Schluff, Sande mit Einlagerungen) gebildet.

Der geologische Untergrund wird überwiegend aus saale- und weichselkaltzeitli-chen Sedimenten gebildet, die unterhalb von differenziert mächtigen anthropoge-nen Aufschüttungen einsetzen. Die Aufschüttungsmächtigkeiten schwankenzwischen 1 und 2 m. Lokal werden Mächtigkeiten von bis zu 4 m ermittelt.

Unterhalb der Aufschüttung, die sich aus humosen Sanden, Ziegel- und Beton-Recyclingmaterial sowie aus Kies zusammensetzt, und den wasserführendenDecksanden stehen sandige Geschiebelehmmergel an. Typisch sind unregelmäßige,teilweise sehr geringmächtige Sandeinlagerungen.

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Die Mächtigkeit des Geschiebemergels ist auf dem Wettbewerbsgelände sehrunterschiedlich. Die Unterkante des Weichselgeschiebemergels liegt zwischen 4,0und 8,0 m unter Gelände. In dieser Schicht sind bis zu 2,5 m mächtige Sandeeingelagert. Unter dem Weichselgeschiebemergel befindet sich der Saalegeschiebe-mergel, dessen Mächtigkeit noch stärkeren Schwankungen unterliegt. Im Durch-schnitt liegt seine Unterkante zwischen 18,0 und 23,0 m unter Gelände. Indiesem Mergel sind ebenfalls vereinzelt Sandlinsen eingelagert.Unterhalb des Saalegeschiebemergels beginnt eine mindestens 20 m mächtigeSerie von Sanden. In den oberen 5-10 m sind sie mehr oder weniger schluffig,darunter jedoch eher kiesführend.

Im Rahmen einer Geländefreimachung wird die Fläche bis in zwei Meter Tiefeenttrümmert. Der Boden wird im Umweltatlas als Lockersyrosem/Regosol/Pararend-zina angesprochen. Der Baugrund eignet sich laut Bodengutachten nicht zurVersickerung. Die Durchlässigkeit kf für Geschiebemergel beträgt 1*10 -8 m/s, wasrechnerisch einem undurchlässigen Boden entspricht. Grundwasserneubildungdurch Versickerung von Regenwasser ist daher im Wettbewerbsgebiet nichtmöglich.

Grundwasser Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde in den Sondierungen keinGrundwasser gefunden, da sich der Hauptwasserleiter aufgrund des starkenEinflusses des nahe gelegenen Spreetals in einer Höhe von 32 – 33 m ü. NNbefindet. Auf dem Gelände wurde ein Ruhewasserspiegel von 44,16 m ü. NNgemessen. Hierbei handelt es sich um einen gespannten Grundwasserleiter, der inkeiner hydraulischen Verbindung mit dem Hauptgrundwasserleiter steht.

Im sandig-kiesigen Bereich kann lokal begrenzt schwebendes Grundwasser mitgeringerem Flurabstand auftreten. In Abhängigkeit von Jahreszeit und Niederschlagsowie von wasserführenden Kieslinsen ist mit lokal und temporär auftretendemBodenwasser zu rechnen. Es muss im Bereich des Blankensteinparks von einemmittleren Bodenwasserstand von 2,00 m unter GOK ausgegangen werden. Grund-wasserfließrichtung ist nach BACHMANN 1990 ONO-WSW bzw. nach STRAUSS1991 NNO-SW.

Altlasten Im Bereich des Entwicklungsbereichs ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nurmit geringfügigen Altlastenvorkommen zu rechnen, die keinen akuten Gefahren-herd darstellen. Darüber hinaus werden verunreinigte Bodenschichten im Zuge derTiefenenttrümmerung ohnehin abgetragen.

Temperaturen Die mittleren Lufttemperaturen in Berlin betragen im Bereich Prenzlauer Berg/AlterSchlachthof im Jahresmittel 10,0 bis 10,5 °C.

Niederschläge Im regionalen Maßstab werden die Niederschlagsverhältnisse Berlins durch dieLage im Übergangsbereich zwischen kontinental und mehr ozeanisch geprägtemKlima bestimmt. Berlin gehört im deutschen Vergleich eher zu den trockenenGebieten. Im Stadtgebiet Prenzlauer Berg/Alter Schlachthof liegt der Jahresnieder-schlag bei 570-585 mm/a.

Höhenverhältnisse Die Geländeoberkante (GOK) des Wettbewerbsgebiets liegt zwischen 47.70 m ü.NN im Süden (Eldenaer Straße) und 49.50 m ü. NN im Norden (Hermann-Blankenstein-Straße). Das Gelände ist als eben zu bezeichnen.

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Die Ringbahn, welche 1871 dem Verkehr übergeben wurde, modifizierte dieHobrechtsche Planung tiefgreifend. Die Trasse der Ringbahn folgte im Areal desEntwicklungsbereichs zwar weitgehend einer von Hobrecht vorgesehenen Straßen-führung, etablierte jedoch de facto eine neue Bebauungsgrenze, da sie die Flä-chen östlich des Schlachthofgeländes von der Stadt abschnitt.Während sich die Stadt zwischen 1886 und 1908 westlich und südlich desEntwicklungsbereichs Alter Schlachthof unmittelbar an seine Grenzen heranschob,blieb das Gelände jenseits der Ringbahn bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhundertsüberwiegend unbebaut.

Entstehungsgeschichte des 1867 stellte der Magistrat von Berlin den Antrag an die Stadtverordneten, einZentral- Vieh- und Schlachthofes städtisches Schlachthaus mit unmittelbar angebundenem Viehmarkt zu errichten,

um die Viehtransporte quer durch die Stadt zu den Schlachtereien sowie Geruchs-belästigungen und Seuchen zu unterbinden. Die Kosten schienen der Stadt jedochzu hoch und auch private Vorhaben zur Errichtung eines Zentralviehhofes schlu-gen aus Kapitalmangel fehl.1876 wurde der Magistrat ermächtigt, das 38,6 ha große Gelände zwischenEldenaer Straße, Thaerstraße und Ringbahn zu erwerben und den Bau eineszentralen Vieh- und Schlachthofes vorzubereiten.Die Wahl fiel auf das Gelände an der Eldenaer Straße, weil die notwendigenVoraussetzungen für einen zentralen Vieh- und Schlachthof erfüllt wurden:- Über die Ringbahn war ein direkter Anschluss an die Fernbahn und damit der

reibungslose Viehtransport möglich- Das Gelände befand sich am Rand der Stadt, wodurch größere störende

Auswirkungen auf Berlin vermieden wurden- Das Gelände war erweiterungsfähig- Das Gelände war an ein gut geplantes und teilweise schon realisiertes Straßen-

netz angeschlossen- Mit der Errichtung eines Bahnhofes war von der Ringbahntrasse her der Perso-

nenzugang möglich.

Der Stadtbaurat Hermann Blankenstein erhielt 1876 den Auftrag, Skizzen undeinen Kostenvoranschlag für den Vieh- und Schlachthof aufzustellen. Nach denEntwurfsplänen Blankensteins wurde der erste Bauabschnitt ab 1877 realisiert und1881 eröffnet.

2.1.4 Historische EntwicklungDie neuere Baugeschichte des Gebietes um den Alten Schlachthof und seinerUmgebung begann mit dem Bebauungsplan von James Hobrecht im Jahre 1862.

Bebauungsplan von James Hobrecht 1862 Realisierung des Hobrechtschen Bebauungsplans

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1889 kaufte die Stadt Berlin die 10,9 ha große Fläche zwischen Thaerstraße undLandsberger Allee und 1895 begannen die Bauarbeiten auf diesem Erweiterungsge-lände; es entstanden dort bis 1898 Schweine- und Rinderschlachthäuser ein-schließlich Nebenanlagen.Zur Verbindung des Viehhofes mit dem Erweiterungsgelände des Schlachthofeswurden zwei Unterführungen unter der Thaerstraße angelegt.

Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Inflation stagnierte die Entwicklung.Nach dem Ersten Weltkrieg wurden leerstehende Hallen von Behörden undPrivaten als Lagerhallen genutzt. Erst 1924 räumten die letzten Fremdnutzer denViehhof. Entscheidend für das Wiederbeleben des Vieh- und Schlachtbetriebes wardie Verlagerung des Berliner Fleischgroßmarktes vom Alexanderplatz an dieLandsberger Allee 1925.

In den 30er Jahren wurde die Rinderauktionshalle um 5000 m² erweitert und dieAußenmauer um das Gelände in Klinkermauerwerk weitestgehend erneuert.1937 bis 1940 entstand die 522 m lange Fußgängerbrücke zwischen der EldenaerStraße und dem damaligen S-Bahnhof „Zentralviehhof“, der sogenannte „LangeJammer“.

In den Kriegsjahren wurde der Schlachtbetrieb aufrecht erhalten. Schwere Zerstö-rungen entstanden 1945 durch Bombenangriffe in der Endphase des Krieges.

Historische Luftaufnahme desSchlachthofgeländes um 1929

Historischer Lageplan

Rinderauktionshalle 1897

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Nach dem Zweiten Weltkrieg Da gleich nach Kriegsende der Schlachtbetrieb wieder aufgenommen werdenmusste, waren die Bemühungen um Instandsetzung und Ergänzung der altenBausubstanz auf dem Gelände zwischen Thaerstraße und Landsberger Allee groß.

1963 wurde der städtische Schlachthof in den volkseigenen Betrieb VEB Fleisch-kombinat umgewandelt. Das Kombinat konzentrierte den Schlachtbetrieb fortanauf dem Gelände zwischen Thaerstraße und Landsberger Allee und baute dort,unter zum Teil massiven Eingriffen in die historische Bausubstanz, einen gutfunktionierenden Schlachtbetrieb aus.

Auf dem Ursprungsgelände des Alten Schlachthofes östlich der Thaerstraße behieltdas Kombinat lediglich den ehemaligen Viehbahnhof in seinem Eigentum. Dieübrigen Flächen übertrug das Kombinat in der Folgezeit in die Rechtsträgerschaf-ten einer Reihe anderer Staatsbetriebe.

Nach der Wiedervereinigung Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurden 1990 dieKombinate privatisiert und teilweise aufgelöst. Auf dem ehemaligen Schlachthof-gelände entwickelten sich zu dieser Zeit Industriebrachen (anschließende Entwick-lumng ab Seite 32).

2.1.5 Städtebauliches Umfeld des Entwicklungsbereichs Alter Schlachthof

Ortsteil Friedrichshain Die im Süden angrenzende Bebauung des Ortsteils Friedrichshain trägt die typi-schen Merkmale von Stadtquartieren der Spätgründerzeit: Die bauliche Dichte istsehr hoch, es finden sich hier fast ausschließlich Wohn- und Wohnfolgenutzun-gen. Der überwiegende Teil der Wohnungen stammt hauptsächlich aus derBauphase 1900 - 1918. Die fünfgeschossigen Bauten umschließen häufig Blöckemit Seitenflügeln und Quergebäuden, die zum Teil durch Handwerk und Gewerbegenutzt werden. Neubauten der Nachkriegszeit entstanden vor allem am Frankfur-ter Tor (bis 1958), am Bersarinplatz (in den 80ern) und, nach 1990, an derFrankfurter Allee. Ein Teil des Quartiers wurde als Sanierungsgebiet Samariterviertelförmlich festgelegt.Neben der Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden und derSchließung von Baulücken stehen eine Vielzahl von Erneuerungsmaßnahmen beiSchulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen an.

Programme für die Sanierungsgebiete und die angrenzendenGründerzeitquartiereDie wesentlichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Samariterviertel sind- flächendeckende Grundinstandsetzung der erneuerungsbedürftigen Gebäude- Verbesserung des Wohnumfeldes, insbesondere die Schaffung und Verbesserung wohnungsnaher Grün- und Freiflächen- Erhalt der vorhandenen Nutzungsmischung, Wohnen als Hauptnutzung- Prinzip der Sozialverträglichkeit der Maßnahmen, um einer Verdrängung derangestammtem Bevölkerung entgegenzusteuern.Neubau ist nur in einigen Baulücken vorgesehen. Dadurch sollen insbesonderegrößere Wohnungen für Familien geschaffen werden, die im Bestand kaumvorhanden sind. Auch am südlichen Platzrand des Forckenbeckplatzes ist eineBaulückenschließung beabsichtigt, der Zeitpunkt ist jedoch noch ungewiss. Dieeinzelnen Maßnahmen sind dem Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebietvom Juli 1998 zu entnehmen (Abb. Seite 26).

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Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebiet Samariterviertel, Juli 1998

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Ähnliche Ziele werden auch in den Gründerzeitquartieren außerhalb des Sanie-rungsgebiets angestrebt. Jedoch sind die rechtlichen und finanziellen Rahmenbe-dingungen für die Umsetzung nicht im gleichen Maße gegeben. An der EckeEbertistraße /Kochernstraße ist eine kleine Parkanlage von insgesamt etwa 800 m²im Bebauungsplan festgesetzt worden. Im Inneren des Blocks Thaerstraße/EldenaerStraße/Hübnerstraße/Weidenweg ist ein öffentlicher Spielplatz geplant.In den Baulücken sind ebenfalls überwiegend Neubauten für größere Wohnungen,zum Teil auch für Dienstleistungen geplant. Wesentliches Ziel ist es, den Bestandzu qualifizieren und behutsam zu ergänzen, um möglichst aus allen AltersgruppenBewohner im Gebiet zu halten, insbesondere die am häufigsten abwanderndenFamilien mit Kindern.

Ortsteil Lichtenberg In dem zum Ortsteil Lichtenberg gehörenden Gebiet nördlich des Alten Schlacht-hofes befinden sich Wohnsiedlungen, welche die unterschiedlichen Phasen desDDR-Wohnungsbaus widerspiegeln, von den Anfängen des industriellen Platten-baus der 60er Jahre bis zum komplexen Wohnungsbau der 80er Jahre.Das in dem Zusammenhang mit dem komplexen Wohnungsbau unmittelbarnördlich des S-Bahnhofes Storkower Straße errichtete Versorgungszentrum wurdedurch ein Neubauprojekt der Düsseldorfer MC City-Center Beteiligungs-GmbH zumWohngebietszentrum “Storkower Bogen” fortentwickelt. Grundlage ist der Entwurfdes Büros Hascher + Partner, das im Mai 1992 als Gewinner aus einem Realisie-rungswettbewerb hervorgegangen ist.In fünf- bis zwölfgeschossigen Gebäuden entstanden Läden, Restaurants, Cafés,ein Verbrauchermarkt, Wohnungen und Büros.Zentrum der Anlage ist ein begrünter Platz. Den markantesten Punkt bildet einBürohaus mit zwölf Etagen am Kopf der Fußgängerbrücke, welche die S-Bahnüberquert und in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Parks endet.

Auf der südwestlichen Ecke der Kreuzung Landsberger Allee/Storkower Straßeentsteht derzeit das Hotel- und Conventioncenter “Landsberger Arkaden” basierendauf einem Entwurf des inzwischen verstorbenen Mailänder Architekten Aldo Rossi.In zwei Jahren sollen 570 Zimmer und 6000 Quadratmeter Veranstaltungsflächevor allem Kongressgäste anlocken. Während es im Erdgeschoss mehrere Restau-rants und Bars gibt, eröffnet in der 8. und 9. Etage ein kompletter Wellnessbe-reich mit Schwimmbad und Sauna. Auch an prominente Gäste wird gedacht: Im12. und 13. Geschoss soll eine Präsidentensuite den Blick auf Berlin bieten.Bei einer Gebäudehöhe von 32-37 m wird die Ecke Storkower Straße/LandsbergerAllee durch eine für Berlin typische Bauüberhöhung akzentuiert.

Ortsteil Prenzlauer Berg Gegenüber dem Entwicklungsbereich Alter Schlachthof, auf der anderen Seite derLandsberger Allee, entstand auf dem Gelände des ehemaligen Fleischgroßmarkteseine ursprünglich für Olympia 2000 vorgesehene Rad- und Schwimmsporthalle

Wohnbebauung im Ortsteil Friedrichshain

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nach dem Entwurf des französischen Architekten Dominique Perrault. Die Hallenwurden in einem hochgelegten Plateau fast vollständig versenkt und ragen ledig-lich 70 cm über die Höhe des Plateaus hinaus. Die Wiese auf dem Plateau wurdemit Obstbäumen bepflanzt und die Dächer der Hallen mit Stahlgewebe umman-telt, damit der Eindruck zweier Seen in der Landschaft entsteht.

2.1.6 Bevölkerungs- und SozialstrukturDie Einwohnerzahlen der angrenzenden Wohngebiete im Ortsteil Friedrichshain sindseit 1996 insgesamt rückläufig. Der Rückgang betraf insbesondere die Bewohner imAlter von 6–14 und die Altersgruppen ab 55 Jahre. Im Jahr 2000 wurde der Einwoh-nerrückgang gestoppt. So betrug 1993 der Kinderanteil im Versorgungsbereich 2(VB2) des Friedrichshainer Spielplatzplans insgesamt 19,1%, 1997 nur noch 15,6%.Seither ist wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen.Die Bevölkerung der Sanierungsgebiete in Friedrichshain ist mit durchschnittlich 34Jahren im Vergleich zu 40 Jahren in Gesamtberlin relativ jung. Im Samariterviertelsüdlich des Forckenbeckplatzes liegt das Durchschnittsalter sogar bei nur 33Jahren. In einem Viertel der Haushalte sind die Bewohner unter 27 Jahre, in überder Hälfte zwischen 27 und 44 Jahre alt. Obgleich die Wohnungsstruktur gemäßden Sanierungszielen zugunsten größerer Wohnungen verändert wurde, ist derAnteil von Kleinhaushalten an der Bevölkerung insgesamt gewachsen. Der Anteilder 1-Personen-Haushalte ist mit 70% in den Sanierungsgebieten insgesamt sehrhoch.Auch in den angrenzenden Quartieren ist die Struktur ähnlich. Dies ist zum einen dasResultat des absoluten Bevölkerungsrückgangs und des Wegzugs von Haushalten mitKindern. Zum anderen nimmt die Altersgruppe zwischen 18 und 29 zu, darunter sindauch viele Studenten. Für sie bieten die preisgünstigen, kleinen Wohnungen einebezahlbare Unterkunft. Die Anzahl der über 65jährigen ist in etwa konstant geblieben.

2.1.7 Soziale InfrastrukturIn fußläufiger Entfernung zum geplanten Thaer-Viertel und zum Eldenaer Viertelbefinden sich derzeit nur auf dem Forckenbeckplatz Spielplätze, die in 2.1.8detailliert dargestellt sind. Ein neuer Spielplatz ist im Hausburgpark des Entwick-lungsbereichs geplant, mit dessen Realisierung noch 2001 begonnen wird.In der Hausburgstraße befindet sich eine Deutsch-Spanische Europa-Grundschule mitIntegration von behinderten Kindern und einem betreuten Kinderspielplatz im Innenhof.Eine Doppelsporthalle ist im Hausburgviertel des Entwicklungsbereichs geplant. Eineweitere Sporthalle sowie ein Kinderspielplatz ist im Block Eldenaer Straße/Samariter-straße/Dolziger Straße/Voigtstraße geplant.Auf dem Forckenbeckplatz entsteht derzeit eine Jugendfreizeiteinrichtung aus Lehm-bauten, eine weitere Jugendeinrichtung wird in den ehemaligen Hammelställen desAlten Schlachthofs an der östlichen Grenze des Wettbewerbsgeländes eingerichtet.Eine Behinderten-Integrationswerkstatt ist im Pettenkofer Dreieck geplant und soll

Landsberger Arkaden (im Bau) Storkower Bogen (realisiert) Rad- und Schwimmsporthalle (realisiert)

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von der Firma Integral betrieben werden. Hier werden 260 Arbeits- und Ausbil-dungsplätze für behinderte Menschen entstehen.

2.1.8 FreiraumsituationInnerhalb des durch S-Bahnring, Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee und LandsbergerAllee abgegrenzten Gebiets wird der Blankensteinpark die größte Parkanlage werden.Die hochverdichteten Quartiere in diesem Gebiet weisen erhebliche Defizite in derVersorgung mit öffentlichen Freiflächen auf. Allein im Sanierungsgebiet Samariterviertelbestand 1992 ein Defizit von 24.000 m² Grünflächen. Dies entspricht einer 50%igenUnterversorgung.Innerhalb der vorhandenen Gründerzeitstruktur besteht nur wenig Spielraum zurVerbesserung der Situation. Um so größer ist die Bedeutung der neuen Parkanlagenim Entwicklungsbereich. Der Blankensteinpark und der Hausburgpark werden dennutzbaren Freiflächenanteil in diesem Bereich erheblich erhöhen.

Öffentliche Parkanlagen im weiteren Umfeld desEntwicklungsbereichs Alter Schlachthof

Volkspark Friedrichshain Der westlich des Untersuchungsbereichs gelegene Volkspark Friedrichshain wurdebereits vor der Bebauung des Gebiets zwischen 1846 und 1848 angelegt. Dienatürlichen Gegebenheiten wie die Erhebungen Finkenberg, Linden- oder Kanonen-berg, sowie zwei Teiche wurden bei der Gestaltung des Parks berücksichtigt. ImVerlauf seiner 150jährigen Geschichte wurde der Park jedoch verschiedentlichumgestaltet und in hohem Maße überformt. Nach schweren Zerstörungen im2. Weltkrieg (zunächst durch den Bau zweier Bunker, danach durch deren Zerstö-rung) wurden im Park zwei Trümmerberge mit 78 bzw. 67 m ü. NN errichtet.Mit dem Bau von Sport- und Freizeitanlagen, Gaststätten und Kiosken wurdenTeilflächen zu einem Kulturpark umgestaltet.

Park am Fennpfuhl Im Zusammenhang mit dem komplexen Wohnungsbau nördlich der Ringbahnentstand in den 70er/80er Jahren der Park am Fennpfuhl als Naherholungsgebietfür die Wohnsiedlungen an der Karl-Lade-Straße. Bei der Gestaltung der Anlagewurde der aus dem Pleistozän stammende Fennpfuhl in die Planung mit einbezo-gen und als Regenrückhaltebecken für die Wohnsiedlungen erweitert. Heute prägter mit seiner dominanten Wasserfläche das Landschaftsbild in diesem Bereich.

Volkspark Prenzlauer Berg Der Volkspark Prenzlauer Berg entstand auf 34 ha Fläche in den 60er Jahren umeinen Trümmerberg herum, dessen höchste Punkte mit 90 bzw. 89 m ü. NN dieUmgebung um 40 m überragen.

Stadtplätze und Spielplätze außerhalb des EntwicklungsbereichsAlter Schlachthof

Stadtplätze Die Anlage des Forckenbeckplatzes südlich des Wettbewerbsgeländes geht auf denHobrechtplan von 1862 zurück. Seine ursprüngliche Gestaltung ist heute nichtmehr erkennbar. Als besonderes Defizit ist dabei anzumerken, dass der gestalteri-sche Bezug des Platzes zum früheren Haupteingang des Vieh- und Schlachthofes unddamit zu seiner Zentralachse verloren ging.

Süd-westlich des Alten Schlachthofes liegt der Bersarinplatz, dessen Anlageebenfalls auf die Hobrechtsche Bebauungsplanung zurück geht. Heute wird derPlatz von dem hohen Verkehrsaufkommen durch PKW und Straßenbahn geprägtund stellt eine begrünte innerstädtische Verkehrsinsel dar.

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Spielplätze Im Bereich südlich der Eldenaer Straße besteht ein Defizit an öffentlichen Spielplät-zen von durchschnittlich 53 %. Die im Versorgungsbereich 2 (VB2) der Friedrichs-hainer Spielplatzplans verzeichneten 10 öffentlichen Spielplätze wurden ausnahms-los seit 1990 neu gestaltet. Vier Standorte verfügen über einen Bolzplatz (Forcken-beckplatz, Petersburger Platz, Karl-Marx-Allee 141/143, Hausburgstraße 3). WeitereSpielplätze sind im Versorgungsbereich 2 geplant und finden sich zum Teil bereitsim Bau (vgl. Friedrichshainer Spielplatzplan Abb. unten).Auf dem Forckenbeckplatz befinden sich drei Spielplätze mit unterschiedlichenSpielangeboten, darunter ein allgemeiner Spielplatz für 3-18jährige mit Sandspiel-bereichen, Kletter-, Rutsch- und Schaukelelementen, eine Plansche, sowie einAbenteuerspielplatz. Eine Jugendfreizeiteinrichtung in Form eines Lehmhausesbefindet sich derzeit in Planung, sie soll südlich des Abenteuerspielplatzes, imwestlichen Randbereich des Forckenbeckplatzes entstehen (vgl. Plan Forckenbeck-platz Seite 30). Außerdem ist eine Kinderplansche westlich des allgemeinenSpielplatzes geplant.

Versorgungsbereich 2 des Friedrichshainer Spielplatzplans

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 32

2.2 Die Planungen im Entwicklungsbereich Alter Schlachthof und Umgebung

2.2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen

Entwicklung nach 1990 Im Zuge der Überführung der Kombinate in Gesellschaften des privaten Rechts,ihrer Dekonzentration oder auch Liquidation entwickelte sich das Gelände schnellzu einer Industriebrache.Im Rahmen der Bemühungen, die ehemals geteilte Stadt schnell wieder zurHauptstadt Deutschlands und zu einer internationalen Metropole werden zulassen, hat der Senat von Berlin frühzeitig das Potential des Schlachthof-Geländeserkannt und die Umnutzungsmöglichkeiten zu einem attraktiven und lebendigenneuen Stadtquartier untersuchen lassen.

Olympiaplanungen Als die Gesamtberliner Landesregierung von Magistrat und Senat 1990 beschloss,sich um die Austragung der Olympischen Spiele im Jahr 2000 zu bewerben,gehörte der Alte Schlachthof sofort zu den Standorten, die für olympische Nut-zungen ins Auge gefasst wurden. An der Eldenaer Straße war ein Mediendorfgeplant, welches als Wohnquartier für die Presse, Funk- und Fernsehleute aus allerWelt dienen sollte.Ausschlaggebend für die Standortwahl war die Lage des Geländes am inneren S-Bahnring, auf dessen Trasse der Olympiaexpress als Kernstück eines umweltscho-nenden und stadtgerechten Austragungskonzeptes alle Sport- und Wohnstätten derOlympischen Spiele - von Olympiastadion bis zur Rummelsburger Bucht - hättemiteinander verbinden sollen. Die Entscheidung des Olympischen Komitees fiel fürSydney/Australien als Austragungsort der Spiele 2000 und damit gegen Berlin. Dieursprünglich für Olympia 2000 geplante Rad- und Schwimmsporthalle an der Lands-berger Allee wurde dennoch realisiert, und an dem Gelände des Alten Schlachthofeswurde als geeigneter Standort für Wohn- und Gewerbeflächen festgehalten.

Gutachten Grün verbindet – Auch für das Freiraumsystem der östlichen Innenstadt wurde dem Gelände desFreiraumsystem Spree + Nordring 1993 Alten Schlachthofs von Seiten der Stadtentwicklungsplanung große Wichtigkeit

beigemessen. Das Freiraumsystem Spree + Nordring stellt sich als ein System ausbesonderen Orten (Mainpoints) mit Verbindungsketten dar, die primär lineareVerbindungen herstellen, sich stellenweise aber auch netzförmig entwickelnkönnen. Letzteres trifft besonders auf den Bereich Friedrichshain zu, da dieFreiraumpotenziale dort noch geringer sind als in anderen Bezirken. Um hier trotzknapper Flächen einen Beitrag zur Verbesserung der Freiraumsituation leisten zukönnen, wurde im Rahmen des Gutachtens “Grün verbindet” das FreiraumsystemSpree + Nordring entwickelt. Im Wettbewerbsgebiet deckt sich das System zumTeil mit dem Inneren Parkring, für den der Blankensteinpark ebenfalls ein wichtigerBestandteil ist (vgl. Karte der Parkringe Seite 45).

Durch die Formulierung einer Route werden diese Orte miteinander in Verbindunggesetzt. Es sollen somit Spaziergänge entstehen, bei denen “Seitenwege” der Stadtbeschritten werden. Die Charakteristik der Orte, die miteinander verbunden wer-den, und die der Quartiere, welche man durchquert, sollen durch eine besondereGestaltung der Wege vermittelt werden.Hauptrouten der Grünverbindung werden hierbei teils von mehreren Nebenroutenbegleitet. Die Hauptroute im Bereich des Alten Schlachthofes verläuft von Südenankommend durch das Friedrichshainer Samariterviertel, an der Ostseite desForckenbeckplatzes entlang und quert den künftigen Blankensteinpark in seinergesamten Länge in Nord-Süd-Richtung. Anschließend wird die Route entlang derS-Bahn-Trasse Richtung Velodrom fortgeführt. Die ruhige Promenade, welche denEntwicklungsbereich in Ost-West-Richtung quert, stellt eine Nebenroute dar.

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Städtebauliches Gutachterverfahren 1993 Im Oktober 1992 wurde die s|es Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet, um dieVoruntersuchungen für eine zügige Umsetzung der Planungen durchzuführen. AlsErgebnis dieser Untersuchungen wurde das Gelände des ehemaligen Zentral-Vieh-und Schlachthofes im Juni 1993 gemäß § 165 BauGB als städtebaulicher Entwick-lungsbereich Eldenaer Straße – Alter Schlachthof förmlich festgelegt. Mit denAufgaben zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme als treuhänderischerEntwicklungsträger betraute der Senat die s|es StadtentwicklungsgesellschaftEldenaer Straße.

Unmittelbar nach förmlicher Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichswurde ein internationales kooperatives Gutachterverfahren ausgelobt. Gewinnerder Konkurrenz waren das Darmstädter Architekturbüro Trojan/Trojan + Neu mitdem Landschaftsarchitekten Michael Palm.

Der Siegerentwurf nimmt die im Süden und Westen angrenzenden Blockstrukturenim Prinzip auf und führt sie als jeweilige Quartierserweiterung bis an die S-Bahnheran. Hierbei wird die Blockstruktur in einer interessanten Weise mit der linearenHallenstruktur des Alten Schlachthofs überlagert, so dass kleinteilige, differenzierteBaufelder entstehen. Eine gestufte Abfolge von linearen Freiräumen, großflächigemPark und halbprivaten, dem Wohnen zugeordneten Freiflächen, die sich sinnfälligsowohl aus der Erschließung des Alten Schlachthofs als auch aus dem vorhande-nen Forckenbeckplatz ableiten und in einer Raumfolge vom Kleinen zum Großendie Freiräume verknüpft, verbindet die einzelnen Quartiersteile und stellt dieüberörtlich gewünschten Verbindungen her.

Die Ein- und Ausgangssituationen an der Landsberger Allee bzw. Scheffelstraßewerden mit höheren Gebäuden als Wegmarken mit Dienstleistungsnutzungformuliert.Die große zentrale Freifläche korrespondiert mit dem Forckenbeckplatz, dieRinderauktionshalle wird in diese Freianlage integriert.

Grün verbindet – Freiraumsystem Spree + Nordring, 1993

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Leitgedanke des Entwurfs ist es, ein neues Stadtviertel zu entwerfen, dessenStruktur in Kontinuität zur Berliner Gründerzeit steht, aber aus der spezifischenTypologie des Schlachthofs abgeleitet ist. Der Hobrechtsche Stadtgrundriss mitseinem Straßenraster, Blockraster und durchgehenden Traufhöhen wird weiterge-führt. Die streng geometrisch und axial aufgebauten linearen Zeilenstrukturen vonBlankensteins Industrie- und Gewerbebauten werden in eine neue Baustrukturhoher Dichte und Wohnqualität übersetzt. Die Grenzlinien und Achsen der ehema-ligen Schlachthofanlage werden als System durchgehender Grünzüge und Parkanla-gen weitergeführt, die den bestehenden und neuen Stadtquartieren dienen.Neben traditionellen überwiegend geschlossenen Blockrandbebauungen finden sichBlöcke, die nach außen hin klar als geschlossen erkennbar sind, deren Baukörpersich jedoch intern zeilenförmig aufreihen.

Gebietsgrundriss und Maßstäblichkeit der Blöcke knüpfen unmittelbar an die Struktu-ren der Nachbarquartiere in Friedrichshain an. Die Herausbildung von Quartiersplätzenentlang der Eldenaer Straße und die unmittelbare Anbindung des Forckenbeckplat-zes an den Park unterstützen die Verschmelzung mit den angrenzenden Quartie-ren. Die Promenade erschließt in der Tiefe und verbindet die Eingänge an derLandsberger Allee und am östlichen Ende des Gebietes.

Gestaltplan Trojan/Trojan + Neu, 1998

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Das städtebauliche Konzept sieht neben der “Wiedergewinnung des Städtischen”eine typische Berliner Mischung vor. Auf dem Gelände von rund 50 ha Bruttobau-land entstehen bis zum Jahr 2010 auf ca. 450.000 m² Bruttogeschossfläche eineNutzungsvielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Kleingewerbe lokalen Handels- undVerkaufseinrichtungen sowie Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzflächen vonca. 250.000 m²; ca. 1.920 Wohnungen, geförderter Wohnraum sowie Eigentums-maßnahmen für etwa 4.300 Bewohner. Kindertagesstätten, eine Doppelsporthallesowie der Bau von Sportfreiflächen sollen die soziale Infrastruktur bilden. Insge-

Modellfoto Blick aus Nord-Ost

Schematische Darstellung der Nutzungsstrukturen

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 36

samt sollen etwa 10 ha öffentliche Grün- und Freiflächen entstehen, wovon derkünftige Blankensteinpark ca. 5,1 ha umfassen wird.

Eldenaer-Viertel/Pettenkofer Dreieck Östlich des Blankensteinparks, im Eldenaer Viertel, konzentrieren sich mit etwa40.000 m² Gewerbenutzungen auf den nördlichen Teilbereich. Mischgebiete fürDienstleistung, Handel und Büros mit etwa 55.000 m² sowie 270 Wohnungenkönnten im südlichen Teilbereich angesiedelt werden. Im Bereich dieser Mischge-biete könnten ehemalige Viehställe restauriert und zu Gewerbe- und Wohnloftsumgebaut werden. Eine Jugend- und Freizeiteinrichtung wird in dem Hammelstallöstlich der August-Lindemann-Straße entstehen. Die grüne Promenade verläuft imZentrum des Viertels und bindet das Wettbewerbsgebiet fußläufig an. Auf dieseröffentlichen Freifläche sind wohnungsnahe Spielangebote für Kleinkinder vorgese-hen. Des weiteren ist im Bereich des neuen Endpunkts der Fußgängerbrücke(ehemaliger Langer Jammer) ein Stadtplatz geplant.

Im Pettenkofer Dreieck, jenseits der neuen Blankenstein-Straße, entsteht eineBehinderten-Integrationswerkstatt, welche von der Firma Integral betrieben werdenwird und 260 Ausbildungsplätze für behinderte Menschen schaffen soll.

Übersicht der Bebauungspläne

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Thaer-Viertel Westlich grenzt jenseits der verlängerten Liebigstraße das Thaer-Viertel an dasWettbewerbsgelände. Mit 1.100 geplanten Wohnungen stellt dieser Bereich dasam dichtesten bewohnte Viertel des Entwicklungsbereichs dar. Außerdem sollenim Norden und im Westen, sowie auf dem Grundstück an der Eldenaer Straßeinsgesamt 27.000 m² gewerbliche Nutzflächen und 22.000 m² Dienstleistungs-,Handels- und Büroflächen entstehen. Die zentrale Promenade wird weitergeführtund verbindet den Blankensteinpark über das Thaer-Viertel mit dem Hausburg-Viertel jenseits der Thaerstraße. Im Rahmen der Promenade ist wohnungsnahesSpielen für Kleinkinder vorgesehen. Im zentralen Bereich des Thaer-Viertels istnördlich und südlich der grünen Promenade je ein öffentlicher Stadtplatz geplant.Weiterhin entsteht eine Kindertagesstätte. Die Plattenbauten an der Eldenaer Straßesollen abgerissen werden.

Hausburg-Viertel In den denkmalgeschützten Hallen an der Landsberger Allee werden nach derenRenovierung auf insgesamt 6.300 m² Erlebnisgastronomie, eine Diskothek und einFrischemarkt entstehen. Des weiteren sind 65.000 m² Dienstleistungs-, Handels- undBüroflächen, 16.000 m² gewerbliche Nutzflächen sowie 450 Wohnungen bzw. Loftsim Hausburg-Viertel geplant. Entlang der Hausburgstraße entsteht nach den Plänendes Landschaftsarchitekten Michael Palm ein etwa 1,8 ha großer Park (Hausburg-park). Im zentralen Bereich des Parks sind zwei umzäunte Spielplätze mit Sand-spielbereichen, Kletterkombinationen, Wasserspiel und einem Bolzplatz mit Street-ballfeld geplant. Insgesamt entstehen hier 1.200 m² Spielplatzflächen. Bestandteiledes Entwurfs sind ein im Raster gepflanzter Hain aus gefüllt blühenden Vogelkir-schen, sowie Staudenrabatten auf der gesamten Länge der Schlachthofbegrenzungmit vorgelagerten Sitzgelegenheiten.Des weiteren entstehen im Hausburg-Viertel zwei Stadtplätze, eine Kindertagesstät-te und eine Schulsporthalle für die Grundschule VI Friedrichshain-Kreuzberg(Hausburgschule).

Der Alte Schlachthof als Denkmalbereich 1989 standen auf der Fläche des ersten Bauabschnitts östlich der Thaerstraße nurnoch etwa ein Drittel und auf der Fläche des zweiten Bauabschnitts zwischenThaerstraße und Landsberger Allee noch etwa 70% der historischen Bausubstanz.Während sich die Gebäude des ersten Bauabschnitts in äußerst desolatem Zustandbefanden, waren die meisten Gebäude des Erweiterungsgeländes durch vielfacheUmbauten bzw. unsensibel eingefügte Neubauten stark verändert. Noch aufGrundlage des DDR-Denkmalpflegegesetzes wurde 1990 für das gesamte Geländedes Alten Schlachthofes die Denkmaleigenschaft festgestellt und auf Grundlagedes DSchGBln vom 28.9.95 in die Denkmalliste Berlin (Amtsblatt Nr. 23 vom29.5.97) eingetragen.- Die drei überlieferten Raumachsen zwischen Landsberger Allee und Thaerstraße,

im Zuge der früheren Erschließungsachse und zwischen den Rinderställen- Die stadtbildwirksamen Gebäudeensembles an der Landsberger Allee

(Schlachthallen) und an der Eldenaer Straße (Rinderställe)- Eine Reihe von Einzelbauwerken, insbesondere die Rinderauktionshalle und die

Hammelställe- Die ehemaligen Verwaltungsgebäude an der Eldenaer Straße, die ehemalige

Direktorenvilla und das Häuschen der Berliner Stadtreinigung an der Thaer-/EckeHausburgstraße

- Die Schlachthofmauer an der Hausburgstraße.

Darüber hinaus befinden sich auf dem Gelände drei weitere historische Gebäude,die im Rahmen der Abwägung zum städtebaulichen Gutachterverfahren 1993aufgegeben wurden. Aus Sicht der Denkmalpflege wäre deren Erhalt und Integrati-on in das Planungskonzept jedoch wünschenswert (die Commandobude als letzte

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Erinnerung an den Bahnhof, der Lange Jammer als Fußgängerbrücke, Reste derHammelauktionshalle).

2.2.2 Erschließung und VerkehrDer Alte Schlachthof zeichnet sich durch seine gute Anbindung mit öffentlichenVerkehrsmitteln aus. In der Nähe befinden sich zwei S-Bahnhöfe, von denen derS-Bahnhof Storkower Straße über eine Fußgängerbrücke das Wettbewerbsgeländeim Nord-Osten direkt an den Berliner S-Bahn-Ring anbindet.

Des weiteren befinden sich fünf Straßenbahnlinien, sowie drei Buslinien in unmit-telbarer Nähe des Entwicklungsbereichs. Zwei U-Bahnhöfe liegen entlang derFrankfurter Allee.

Über die Landsberger Allee und die nahe gelegene Frankfurter Allee ist das Gebietan den Alexanderplatz angeschlossen. Die Verbindung in die westlichen undöstlichen Nachbarbezirke werden über die Danziger/Petersburger Straße hergestellt.

Der künftige Blankensteinpark wird durch die geplante Fortführung der Liebigstra-ße im Westen, die Eldenaer Straße im Süden und die derzeit im Bau befindlicheHermann-Blankenstein-Straße im Norden erschlossen. Eine Hauptverbindung fürRadfahrer und Fußgänger soll im Rahmen einer ruhigen Promenade hergestelltwerden, welche das Entwicklungsgelände in seiner gesamten Länge von der süd-östlichen Spitze Eldenaer Straße/Ecke Hermann-Blankenstein-Straße bis zur Lands-berger Allee durchquert. Die Hausburgstraße und die geplante Promenade stelleneinen Grünzug von gesamtstädtischer Bedeutung dar und sind im Berliner Flä-chennutzungsplan dargestellt.

Eine Verkehrsberuhigung der angrenzenden Straßen soll durch Tempo-30-Zonengewährleistet werden. Eine Karte des Wegesystems ist im Anhang abgebildet.

Verkehrsanbindung

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Derzeit befinden sich auf dem Forckenbeckplatz drei Spielplätze (vgl. 2.1.8),weiträumige Liegewiesen, Hecken- und Baumpflanzungen. Die Wegelinien verlau-fen quer über die Liegewiese hinweg und an den Spielplätzen entlang. In derheutigen Platzgestaltung findet sich kein räumlich-gestalterischer Bezug zumHaupteingang des künftigen Parks.Der Personeneingang zum damaligen Schlachthofgelände wurde dem Forckenbeck-platz zugeordnet und durch eine achssymmetrisch angelegte, beidseitig zweige-schossige Bebauung betont. Der Bereich zwischen den Gebäuden stellt auch fürden künftigen Blankensteinpark die Haupteingangssituation dar. Beide Gebäudestehen unter Denkmalschutz und werden von einer Kindertagesstätte (westlichesEingangsgebäude) sowie einer medizinischen Pflegestation (östliches Eingangsge-bäude) genutzt.

2.2.3 Beschreibung der näheren Umgebung des Wettbewerbsgebiets

Der südliche Eingangsbereich des Blankensteinparks an der Eldenaer Straße warursprünglich zentraler Haupteingang für das gesamte Schlachthofgelände. Ihmgegenüber liegt der Forckenbeckplatz, eine der wenigen Freiflächen des angren-zenden Friedrichshainer Wohnquartiers. Die ursprüngliche Gestaltung des einstigenSchmuckplatzes ist heute nicht mehr erkennbar.

Historische Platzgestaltung, 1896 Bestandsplan Forckenbeckplatz 2000

Eingangsbereich Eldenaer Straße, Mauer, Medizinische Pflegestation

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Zwischen der Rinderauktionshalle und dem Eingangsbereich mit der medizinischenPflegestation steht der denkmalgeschützte Hammelstall, welcher eventuell zueinem Jugendgästehaus umgebaut werden soll. Der zweite baugleiche Hammelstallöstlich der neuen Wegeverbindung soll als Jugendfreizeiteinrichtung genutztwerden, ein endgültiges Nutzungskonzept liegt jedoch zum Zeitpunkt der Wettbe-werbsauslobung nicht vor.

Westansicht des westlichen Hammelstalls

Die Rinderauktionshalle steht in der Gebäudereihe nördlich der medizinischenPflegestation hinter dem Hammelstall. Sie grenzt mit ihrer Gesamtlänge von 217m unmittelbar an das Wettbewerbsgelände. Die Halle wurde 1879-80 in der erstenBauphase des Berliner Zentral- Vieh- und Schlachthofes errichtet und bildetezusammen mit der analog ausgerichteten Hammelverkaufshalle und der benach-barten Auktionsbörse das funktionale und architektonische Herzstück des Gebietes.Die Traufhöhe der Halle beträgt knapp 6 m und erreicht eine max. Firsthöhe inihrer zentralen Achse von etwa 13 m. Die Westansicht der Rinderauktionshalle istim Anhang abgebildet.

Südansicht der Rinderauktionshalle

Nordansicht der Rinderauktionshalle

Ein Bieterverfahren im November 2000 für den Verkauf der Rinderhalle ist ohneErgebnis geblieben, die Nutzung der Halle ist daher zum Zeitpunkt der Auslobungnicht entschieden.

Der in Festsetzung befindliche Bebauungsplan IV-2d sieht eine doppelte Durchwe-gung der Halle in Ost-West Ausrichtung vor. Östlich der Halle knüpft hinter dergeplanten August-Lindemann-Straße die zentrale Promenade an, die diese Achsebis an die Ostspitze des Entwicklungsbereiches durch das Eldenaer Viertel weiter-

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führt. Das öffentliche Gehrecht durch die Rinderhalle gewährleistet eine ungebro-chene Fußgängerquerung des gesamten Entwicklungsbereichs, es komplettiert dieAchse aus grünen Promenaden in Verbindung mit dem Blankensteinpark.

Die östliche Grenze des Wettbewerbsgeländes wird durch die neue August-Lindemann-Straße (bzw. durch die Westwand der Rinderhalle) gebildet, die als Erschließungsstra-ße eine neue Nord-Süd-Achse zwischen Thaer-Viertel und Blankensteinpark bildet. DieHermann-Blankenstein-Straße bildet die nördliche Abgrenzung des Wettbewerbsgelän-des. Die 522 m lange Fußgängerbrücke (Langer Jammer) über die Bahnanlage unddas Schlachthofgelände wird in weiten Teilen aus Kostengründen abgerissen und sollkünftig im Norden nur noch bis auf den geplanten Stadtplatz östlich der August-Lindemann-Straße führen. Im Süden soll der Treppenaufgang sowie ein bisher nochnicht genau festgelegtes Brückenteilstück als Aussichtspunkt erhalten bleiben. Dieverbleibende Fußgängerbrücke stellt eine direkte Verbindung zwischen S-Bahn-Ring, Storkower Bogen/Lichtenberg-Hohenschönhausen und dem künftigen Blan-kensteinpark her und soll mit einem Aufzug behindertengerecht gestaltet werden.

Verbleibender Teil der Fußgängerbrücke

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2.2.4 Beschreibung des Bestandes und der geplanten Einrichtungen im Wettbewerbsgebiet

Im Mittelpunkt der zentralen Eingangssituation an der Eldenaer Straße befindetsich das ursprüngliche Pumpenhäuschen mit einer Grundfläche von 2 x 2 m,welches unter Denkmalschutz steht und in die Lösung integriert werden muss. ImBereich des Pumpenhäuschens steht eine Gruppe Pappeln, welche bis zu 15 mgroß sind. Diese und die westlich neben der Kindertagesstätte stehenden vier

Pumpenhäuschen

Bäume sind der einzige Altbaum- und Vegetationsbestand im gesamten Wettbe-werbsgebiet.Im Bereich der Sportanlagen steht als letzte Erinnerung an den Schlachthofbahn-hof die alte 3-geschossige ‘Commandobude’. Sie hat eine Grundfläche von 9,16 x9,16 m und eine BGF von circa 243 m². Die Commandobude ist aufgegebenerBestandteil des Denkmalbereiches und muss daher im Rahmen des Wettbewerbs-beitrags nicht erhalten werden.

Lärmschutz Grundlage für die Bewertung von Geräuschimmissionen ist die 18. Verordnungzum Bundes-Immissionsschutzgesetz (18. BImSchV -Sportanlagenlärmschutzverord-nung) vom 18. Juli 1991.Grundsätzlich ist bei der Planung der Sportanlagen davon auszugehen, dass auchinnerhalb der Ruhezeiten ein ungehinderter Sportbetrieb stattfinden kann. Das be-deutet, dass folgende Immissionsrichtwerte 0,5 m vor dem am nächsten gelege-nen Fenster einzuhalten sind:allgemeines Wohngebiet (WA) 50 dB (A)Mischgebiet / Kerngebiet (MI, MK) 55 dB (A)Gewerbegebiet (GE) 60 dB (A)Der Richtwert von 50 dB (A) kann an der westlich angrenzenden Wohnbebauung- ausgewiesen als WA-Gebiet - nur bei einem Abstand von rd. 95m zum Randedes Großspielfeldes eingehalten werden. Wird die Ausweisung der westlichangrenzenden Bebauung von allgemeinem Wohngebiet zu Mischgebiet geändert,könnten die Spielfelder auf etwa 60 m an die Wohnbebauung heranrücken (vgl.Abb. Karte der Lärmimmissionsflächen Seite 66). Es ist beabsichtigt, erforderlichen-falls die Ausweisung im Bebauungsplan zu ändern.

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Leichtathletikanlagen, die überwiegend zu unterrichtsüblichen Zeiten genutztwerden, sind immissionsschutzrechtlich hier nicht problematisch.

Lichtimmissionen Lichtimmissionen werden durch die vom Länderausschuss für Immissionsschutzherausgegebenen “Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen”- Stand Mai 2000 - bewertet.Es ist eine Trainingsbeleuchtungsanlage vorgesehen, welche sowohl für Ballspieleals auch für Hockey dimensioniert werden muß. Das bedeutet, dass bei Hockeyeine erhöhte horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Großspielfeld erforderlich ist.In den Dunkelstunden des Tages (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) dürfen in Fensterebeneder nächstgelegenen Wohnungen im WA - Gebiet 3 Lux, im MI - Gebiet 5 Luxund im MK und GE - Gebiet 15 Lux Vertikalbeleuchtungsstärke nicht überschrittenwerden. Dies ist bei beiden Standorten des Großspielfeldes nur dann möglich,wenn die Trainingsbeleuchtungsanlage nach dem heutigen Stand der Lichttechnikerrichtet wird (u.a. senkrechte Abstrahlung, asymmetrische Planflächenstrahler).Unter Dunkelstunden des Tages versteht man diejenigen Stunden, zu denen es, inAbhängigkeit von der Jahreszeit, tagsüber noch oder schon dunkel ist.

Regenrückhalteeinrichtung Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit des umliegenden Kanalisationsnetzessoll das gering belastete Niederschlagswasser der angrenzenden Grundstücke übereine Regenwasserkanalisation einem zentralen, unterirdischen Regenrückhaltebek-ken im Blankensteinpark zugeleitet werden. Direkt angrenzend an die Rinderhalleschließt sich im Westen eine Fläche von 50 m x 100 m an, die als Vorbehaltsflä-che für das geplante Regenrückhaltebecken (ca. 12,5 m * 50 m) reserviert (vgl.Abb. unten) ist. Die im u.a. Plan dargestellte Lage der Hauptsammelleitungen zu

Lage des Regenrückhaltebeckens im Wettbewerbsgebiet

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 44

dem Becken und die Drosselleitung unterhalb des Beckens sollen an die Lage derzukünftigen Wege angepasst werden. Die notwendigen Randbedingungen, die fürden Betrieb der Regenentwässerungsanlagen einzuhalten sind, werden unter Punkt3.2.2 genannt.

2.2.5 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan Berlin, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.Oktober 1998, sind für das Gebiet des ehemaligen Zentral- Vieh- und Schlachtho-fes folgende Nutzungen und Informationen dargestellt:- Wohnbauflächen mit Schulstandorten- Gemischte Bauflächen- Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage- Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage- Standorte schadstoffbelasteter Böden

Landschaftsprogramm Im Landschaftsprogramm Berlin sind folgende Entwicklungsziele für das Planungs-gebiet dargestellt und erläutert:

Naturhaushalt und Umweltschutz Der Entwicklungsbereich ist als Fläche für Industrie und Gewerbe dargestellt. Essind jedoch geplante Nutzungsänderungen entsprechend des Flächennutzungspla-nes zu berücksichtigen.Anforderungen an die neuen Nutzungen sind folgende:- Erhöhung der naturwirksamen Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof- und

Wandbegrünung)- Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung- Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes

Grünfläche - Entwicklung aus Gründen des Bodenschutzes und der Klimawirksamkeit

Anforderungen an Naturgüter/Luft - Vorranggebiet der Luftreinhaltung- Emissionsminderung- Erhalt von Freiflächen, Erhöhung des Vegetationsanteils- Immissionsschutz empfindlicher Nutzungen

Biotop- und Artenschutz In der Karte Biotop- und Artenschutz ist der Entwicklungsbereich als städtischerÜbergangsbereich mit Mischnutzungen definiert. Zur Biotopentwicklung sindfolgende Entwicklungsziele und Maßnahmen zu berücksichtigen:- Schutz, Pflege und Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten

Landschaftselementen in Grünanlagen und Industriegebieten- Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna, sowie Kompensation

von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung- Extensivierung der Pflege in Teilen von Grün- und Parkanlagen

Landschaftsbild Der Entwicklungsbereich ist als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungendargestellt, in dem folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen gelten:- Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter

Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung- Berücksichtigung orttypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und

Freiraumzusammenhänge- Erhalt des Volkspark-, Kleingarten- und Friedhofringes als Element der

Stadtstruktur und Ergänzung durch neue Parkanlagen- Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen

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Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 46

- Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlageortsbildprägender Freiflächen, begrünter Straßenräume und Stadtplätze beiSiedlungserweiterung

Erholung und Freiraumnutzung Das Planungsgebiet ist als sonstige Fläche außerhalb von Wohnquartieren darge-stellt, für die folgende Maßnahmen und Entwicklungsziele gelten:- Erschließung von Freiflächen und Erholungspotenzialen- Entwicklung von Konzepten der Erholungsnutzung- Entwicklung von Wegeverbindungen

Zudem ist im zentralen Bereich des Entwicklungsbereichs – auf dem Wettbe-werbsgebiet für den Blankensteinpark – die Entwicklung und Neuanlage vonGrünflächen und Parkanlagen mit vielfältiger Nutzungsmöglichkeit sowie dieAuslagerung störender und beeinträchtigender Nutzungen vorgesehen. Der Blan-kensteinpark ist Bestandteil des Inneren Parkrings (vgl. Karte der Parkringe auf Seite45, der Blankensteinpark ist als Nr.2 dort aufgeführt).

2.2.6 BebauungsplanungFür den gesamten Städtebaulichen Entwicklungsbereich wurden 5 Teilbaupläneaufgestellt. Zwei wurden bereits festgesetzt, die drei anderen stehen kurz vor derFestsetzung. Das Wettbewerbsgebiet wurde im Teil-Bebauungsplan IV-2d bearbei-tet, der am 25.6.1998 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde und demnächstfestgesetzt werden soll. Der überwiegende Teil der Freifläche ist als “öffentlicheParkanlage, öffentlicher Spielplatz” ausgewiesen. Darin enthalten sind zweiFlächen C und E, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Baulast-träger belastet sind. Im Süden sind zwei denkmalgeschützte Gebäude mit denzugehörigen Freiflächen als Flächen für Gemeinbedarf ausgewiesen, ein weiteresdenkmalgeschütztes Gebäude mit Freiflächen als Mischgebiet. Alle drei Bereichegehören nicht zum Wettbewerbsgebiet. Zwischen diesen Gebäudeflächen befindetsich eine Freifläche mit dem denkmalgeschützten Pumpenhäuschen.

Die Rinderauktionshalle ist als Kerngebiet ausgewiesen. Die Flächen A und B sindmit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit belastet. Die rote Baulinieumzeichnet die bestehende Halle. Das Grundstück der Halle hat im Norden,Westen und Süden jeweils einen 5 m breiten Streifen Freifläche, im Osten grenztes direkt an die Straßenbegrenzungslinie. Im Norden des Bebauungsplangebietsbefindet sich die Fläche mit der Festsetzung Sportanlage.

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2.2.7 DenkmalschutzIm Bereich des B-Plans IV-2d stehen insgesamt fünf Gebäude unter Denkmalschutz:- die Rinderauktionshalle- der ehemalige Hammelstall- die Eingangsgebäude an der Eldenaer Straße Nr. 36 und 37- das Pumpenhäuschen im Zentrum der Eingangssituation des Parks.

B-Plan IV-2d

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 49

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Im Zentrum des entstehenden Stadtquartiers Eldenaer Straße, dem etwa 50 hagroßen städtebaulichen Entwicklungsbereich Alter Schlachthof, soll eine neueParkanlage von etwa 5 ha, der Blankensteinpark, entstehen. Angegliedert wird eineSchul- und Vereinssportanlage, die knapp 2 ha umfasst. An der östlichen Seite wirdder Park von der denkmalgeschützten ehemaligen Rinderauktionshalle, demmarkantesten Altbau im Gebiet, begrenzt.Das Areal gehört zum Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg. Bauherr fürden Park und die Sportanlage ist die s|es Stadtentwicklungsgesellschaft EldenaerStraße mbH im Auftrag des Landes Berlin. Nach Fertigstellung werden die Anlagenvom Bezirk Pankow übernommen.

3.1 Übergeordnete ZielsetzungDer neue Blankensteinpark soll zusammen mit der angrenzenden ehemaligenRinderauktionshalle stadträumlich identitätsstiftender Fokus des Entwicklungsbe-reichs Alter Schlachthof werden. Hier ist ein attraktiver öffentlicher Raum zuschaffen, der unter Beachtung des Gesamtcharakters des Areals einen eigenständi-gen Bereich von hoher Aufenthaltsqualität bildet.Die Lage des Parks wurde im städtebaulichen Konzept so gewählt, dass er nörd-lich an den bereits vorhandenen Forckenbeckplatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg anschließt. Die vorgesehene Sportanlage setzt wiederum den Freiraumdes Blankensteinparks nach Norden fort. Östlich und westlich wird der Raumdurch die August-Lindemann-Straße und die Verlängerung der Liebigstraße be-grenzt. Die zentrale ehemalige Rinderauktionshalle sowie einige kleinere denkmalge-schützte Gebäude sind Bestandteil dieses langgestreckten, rechteckigen Raums.Wiewohl die Eldenaer Straße die Bezirksgrenze zwischen Friedrichshain-Kreuzberg undPankow (Prenzlauer Berg) bildet, bestehen räumliche und funktionale Beziehungenzwischen den Freiflächen. Sie bilden in dem von der Karl-Marx-Allee / FrankfurterAllee, Landsberger Allee und dem S-Bahn-Ring umgrenzten, hochverdichtetenStadtbereich die weitaus größte zusammenhängende Grünfläche und werden vonEinwohnern beider Bezirke benutzt werden. Diese Aspekte sind bei der Strukturie-rung der neuen Freiflächen zu beachten. Es sollen nicht drei voneinander unab-hängige Teilflächen entstehen sondern räumliche und funktionale Verbindungenhergestellt werden. Insbesondere zwischen der Sportanlage und dem Blankenstein-park ist nicht von einer starren Abgrenzung sondern von einer gegenseitigenDurchdringung in gestalterischer Hinsicht auszugehen.

3.2 BlankensteinparkDer Blankensteinpark wird nicht nur für das neu entstehende Quartier sondernauch für das angrenzende Samariterviertel im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg diegrößte Parkanlage im weiten Umfeld sein. Daher richten sich vielfältige Erwartun-gen auf diese Fläche; es ist von einem hohen Nutzungsdruck auszugehen. Zieldes Wettbewerbs ist es, ein Konzept für eine zeitgemäße städtische Parkanlagevon hoher Attraktivität zu finden, die gleichzeitig belastbar ist. Beide Aspektesollen langfristig wirksam bleiben, deswegen ist auf Nachhaltigkeit bei der Gestal-tung und bei den Nutzungsmöglichkeiten zu achten. Bestehende Beziehungenund Bindungen sind hierbei zu berücksichtigen.Das Angebot an Nutzungsmöglichkeiten im Park soll möglichst vielfältig sein,ohne dass eine Aneinanderreihung von Spezialflächen entsteht. Vielmehr sindmultifunktionale Räume unterschiedlicher Dimensionen, offene und geschützte, zugestalten, solche, die Bewegungsmöglichkeiten bieten, und solche, die als Ruhe-und Aufenthaltsbereiche dienen können. Größere Rasenflächen sind als Grundaus-

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stattung des Parks anzusehen. Die Angebote der Sportanlage wie die des südlichangrenzenden Forckenbeckplatzes sind nicht zu wiederholen sondern zu ergänzen.Gestaltqualität ist vorwiegend durch ein schlüssiges Gesamtkonzept mit klarer,einfacher Grundstruktur und differenzierter Raumbildung und -verknüpfung zuerreichen. Dabei soll der Gesamtraum erlebbar bleiben. Von aufwendig zu pfle-genden Elementen ist überlegt Gebrauch zu machen, sie sind überwiegendherausgehobenen Orten vorbehalten. Sofern mit Wasser gearbeitet wird, ist ganzbesonders auf Sparsamkeit im Verbrauch sowie in der Pflege und Unterhaltung zuachten. Eingriffe in die Topographie des Raumes bedürfen einer überzeugendenBegründung.Die zentrale Freifläche des Entwicklungsbereichs Alter Schlachthof ist eingebettet ineine städtebauliche Struktur, die von einem in Ost-West-Richtung verlaufenden Grün-zug durchquert wird. Dadurch und durch Anknüpfungen an vorgesehene Straßen sindeine Reihe von Wegebeziehungen, die auch in Bebauungsplänen rechtlich verankertsind, bereits vorgegeben. Im Süden des zukünftigen Parks befinden sich denkmalge-schützte Eingangsgebäude, die soziale Funktionen haben. Die Gebäude sowie diezugehörigen Freiflächen sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Zwischen denGebäuden befindet sich eine kleine quadratische Freifläche, die rechts und links vonzwei Wegen begleitet wird. Ihr Grundriss sowie das auf der Fläche befindliche Pum-penhäuschen stehen unter Denkmalschutz. Die Wege enden südlich an den beidenEingangstoren, die den Zugang zum Park von der Eldenaerstraße her ermöglichen. Indiesem Bereich ist eine einladende Eingangssituation zu gestalten. Dabei ist derCharakter des denkmalgeschützten Ensembles aus Gebäuden und Platzbereich zubewahren.Abgesehen von den beiden Torbereichen wird der Park im Süden von einer Mauerbegrenzt. Sie ist gegenwärtig in einigen Abschnitten erneuerungsbedürftig (vgl.Abb. Seite 61) und soll unter Beachtung denkmalschützerischer Belange restauriertwerden.Wiewohl das Nutzungskonzept für die ehemalige Rinderauktionshalle noch nichtfeststeht, ist davon auszugehen, dass entlang der westlichen Seite Einrichtungenangesiedelt werden, die von einem Freiraumbezug profitieren, wie zum BeispielRestaurants und Cafés. Deswegen sind hier unter Beachtung der Eigentumsgrenzensowie der notwendigen Feuerwehrumfahrt von 3 m Breite und der Nord-Süd gerichte-ten übergeordneten Wege für solche Nutzungen geeignete Bereiche vorzusehen.Da jedoch die Form der Hallennutzung noch offen ist und auch privaten Charakterhaben kann, ist es wichtig, dass der zu schaffende Park auch unabhängig von derHalle funktioniert.

3.2.1 Wege, Eingangsbereiche und LeitungenAbgeleitet aus der städtebaulichen Struktur des zukünftigen Stadtquartiers sindeine Reihe von Wegeführungen bereits vorgegeben. Der Bebauungsplan IV-2dsetzt zwei durchgehende Wege in Ost-West-Richtung mit Leitungsrechten imNorden und Süden der Parkfläche verbindlich fest (vgl. Abb. Seite 46, C und E).In Fortsetzung des durchgehenden Grünzuges sind zwei weitere Wegerechtedurch die Rinderauktionshalle festgesetzt (A und B), die konsequenterweise imPark fortzusetzen sind, um den Anschluss an den westlichen Grünzug herzustel-len. Als Struktur schon angelegt sind außerdem zwei Wege in Nord-Süd- Rich-tung, die von den südlichen Toren in Richtung Sportanlage führen. Dadurch istbereits das Grundgerüst eines Wegesystems vorgegeben.Außer dem bereits erwähnten Eingangsbereich im Süden des Parks wird derZugang im Nordosten (Weg C) ein stark frequentierter Bereich sein. Von der S-Bahn und vom Bezirk Lichtenberg aus wird hier der Haupteingang für Rinderaukti-onshalle, Park und Sportanlage entstehen. In Korrespondenz zum außerhalb des

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 51

Wettbewerbsgebiets gelegenen kleinen Platz am Fuß der S-Bahnüberbrückung isthier ein einladender, ausreichend dimensionierter Eingangsbereich zu schaffen, dersowohl als Vorplatz der Halle wie als Auftakt zum Blankensteinpark dienen kann.In abgeschwächter Form gilt dies auch für das Südtor der Rinderauktionshalle, denöstlichen Bereich des Weges E. Hier wird jedoch von einem geringeren Besucher-verkehr auszugehen sein.Im Bereich des Übergangs von der Eldenaer Straße zum Forckenbeckplatz sindVeränderungen im Straßenraum möglich, die die Überquerung der Straße einfa-cher machen. Die Straße liegt jedoch außerhalb des Wettbewerbsgebietes, Kostenfür die Umgestaltung sind in den Baukosten nicht enthalten.Rund um die Rinderauktionshalle ist eine mit Feuerwehrwagen befahrbare Flächemit einer Breite von 3 m vorzusehen. Der Kurvenradius beträgt 10,50 m (vgl.Abb. im Anhang). Ein Abstand von 2.80 m zur Gebäudewand ist erforderlich.Außerdem sind neben der Feuerwehrzufahrt Buchten vorzusehen, die ein Überho-len im Einsatzfall möglich machen.Die Hierarchie der Wege ist durch Querschnitte und Materialien deutlich zumachen. Alle Wege und Zugänge sind behindertengerecht zu gestalten. Außer derFeuerwehrzufahrt, den Wegen mit Leitungsrechten zur Regenentwässerung, indenen Wartungsschächte liegen, und der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken (vgl.3.2.2) werden die Hauptwege nur von Pflegefahrzeugen befahren werden, öffent-lich befahrbare Wege sind nicht vorgesehen. Die Anlieferungen zur Rinderauktionshalleerfolgen von der August-Lindemann-Straße aus. Zur Sicherung der Befahrbarkeit durchPflegefahrzeuge ist eine Wegebreite von 3 m auf den Hauptwegen nur in Ausnahme-fällen zu unterschreiten.Die Wege C und E sind für Leitungstrassen reserviert. Außerdem sind je nach Lageder Zisterne Wasserzu- und -ableitungen einzuplanen (vgl. 3.2.2). Alle Leitungstrassensind von Sträuchern, Bäumen und festen Bauten freizuhalten.Die westlichen Zugänge zum Park haben unterschiedlichen Charakter, je nachdem,wie die Wege bzw. Straßen im Stadtquartier fortgesetzt werden. Dies ist bei derGestaltung der Eingangsbereiche zu beachten.

3.2.2 Unterirdische Regenrückhalteeinrichtung im ParkIm Bereich des Blankensteinparks ist eine Regenrückhalteeinrichtung geplant, dieetwa ein Fassungsvermögen von 1.400 m³ haben muss. Da die Zuleitung bei2,0 m unter Geländeniveau ankommt, ist beabsichtigt, eine unterirdische Zisterne(Regenrückhaltebecken) einzubauen. Die Lage ist innerhalb gewisser Grenzenflexibel (vgl. Abb. Seite 43) und ist im Entwurf festzulegen. Zu- und Ableitungensind von festen Anschlusspunkten aus rechtwinklig, im Bereich von Wegen, zuführen. In Nord-Süd-Richtung sind sie entsprechend der Lage der Zisterne flexibel,die Anschlusspunkte sind variabel. Die gesamten Entwässerungsanlagen dürfennicht mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und nicht überbaut werden. FürWartungszwecke ist die Zufahrt zu den Schächten der Kanäle und des Regenrück-haltebeckens mit LKWs (26 t) auf einer Fahrbahnbreite von 3,00 m zu gewährlei-sten. Der Wendekreis, sofern erforderlich, der Betriebsfahrzeuge ist mit 10 mInnenradius und die Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu berücksichtigen. Die Regen-wasserkanäle und das Regenrückhaltebecken müssen in öffentlichen Flächenliegen.Der Standort des Rückhaltebeckens ist im Bereich befestigter Flächen vorzusehen.Die Überdeckung beträgt ab Oberkante Regenrückhaltebecken ca. 0,5 m.Nach Möglichkeit ist die ohnehin erforderliche Feuerwehrzufahrt gleichzeitig alsZufahrt für die Wartungsfahrzeuge zu nutzen.

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 52

3.2.3 KinderspielIn den Blankensteinpark sind öffentliche Kinderspielplätze insbesondere für ältereKinder und Jugendliche mit einer Gesamtgröße von 4000 m² Nettospielfläche zuintegrieren. Die Spieleinrichtungen sollen die des benachbarten Forckenbeckplatzesund des Hausburgparks im wesentlichen nicht wiederholen sondern weiterehinzufügen. Auch die Nutzbarkeit durch behinderte Kinder ist zu berücksichtigen,soweit dies im Kostenrahmen möglich ist. Informelle Sporteinrichtungen für ältereKinder und Jugendliche können das Angebot der nördlichen Sportanlage ergänzen.Das Angebot soll sich nicht nur auf die üblichen Spielgeräte beschränken, sondernauch Raum für freies Spiel lassen. Sofern Bolzplätze und Kleinspielfelder, dieSportflächen sind, vorgesehen werden, unterliegen sie den Lärmschutzbedingungen.Die zu beachtenden Richtwerte entsprechen denen, die unter 2.2.4 aufgeführt sind.Auch außerhalb der Kinderspielplätze sind bespielbare Elemente erwünscht. Sie solltensich harmonisch in die Gesamtanlage einfügen und einfach und robust sein.

3.2.4 Umfriedung der GrünanlageDer Blankensteinpark ist bereits von drei Seiten gefasst. Im Süden wird er durchdie renovierungsbedürftige Mauer begrenzt (vgl. Abb. Seite 61), im Osten durchdie Rinderauktionshalle und im Norden durch die Sportanlage.Auch an der westlichen Seite ist eine Umfriedung vorzusehen, die es ermöglicht,den Park nachts zu schließen. Sie ist über die ganze Länge der Freifläche, auch imBereich der Sportanlage, anzulegen. Die Umfriedung ist so auszubilden, dassSichtbezüge zwischen Park und Stadtquartier bestehen bleiben. Die Durchfahrts-breiten an Toren müssen dort, wo Fahrzeuge der Berliner Wasserbetriebe fahrenwerden, 3,50 m betragen. An allen Eingängen sind Hundegitter in ausreichenderBreite vorzusehen.Die Kosten sind aus der zur Verfügung stehenden Gesamtbausumme zu tragen,einschließlich der Kosten für die renovierungsbedürftigen Mauerabschnitte imSüden des Parks . Nicht aus der für den Park zur Verfügung stehenden Summesind die Mauerteile an der Eldenaer Straße zu finanzieren, die die Gemeinbedarfs-flächen außerhalb des Wettbewerbsgebiets begrenzen. Die Kosten sollen ein-schließlich Toren oder ähnlichem nicht mehr als 10 % der Nettobausummebetragen.

3.2.5 VegetationDie im südlichen Eingangsbereich vorhandenen Bäume sind zu erhalten.Die vielfältige Verwendung von Pflanzen bei der Gestaltung des Parks zur Erhöhungdes Abwechslungsreichtums und Bereicherung des Naturerlebnis ist grundsätzlicherwünscht. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Einsatz von Stauden, Gräsern undSträuchern einen erhöhten Pflegeaufwand nach sich zieht. Deswegen sind vorzugswei-se solche Pflanzen vorzusehen, die einen geringen Pflegebedarf haben. Die Verwen-dung von Pflanzen, die entweder durch ihre Ansprüche oder durch die Formgebungintensiver Pflege bedürfen, kann nur in Einzelfällen erfolgen und bedarf einer besonde-ren Begründung.

3.2.6 Materialien und AusstattungselementeBei der Auswahl von Materialien und Ausstattungselementen sind grundsätzlichGesichtspunkte der Pflege und Unterhaltung sowie der Umweltverträglichkeit zubedenken. Bodenbeläge sind möglichst wasser- und luftdurchlässig zu wählen. DerVersiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten.Es sind Standorte für Abfallbehälter mit Müllsortierung vorzusehen. Die Ausstat-tung mit einer stationären Beregnungsanlage mit Zapfstellen im Abstand von50 m ist vorgesehen.

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 53

Sofern mit Wasser gearbeitet wird, ist ganz besonders auf Sparsamkeit im Ver-brauch sowie in der Pflege und Unterhaltung zu achten.Beim Rückbau der nicht erhaltenswerten Gebäude und Einrichtungen sind eineReihe von Elementen geborgen worden, z.B. gusseiserne Stützen, alte Tröge,Skulpturen und Bodenbeläge. Sie können im Rahmen des Rückfragenkolloquiumsoder nach Vereinbarung besichtigt werden. Es ist möglich, Bestandteile derSammlung bei der Gestaltung des Parks in geeigneten Situationen zu verwenden.Ein Katalog mit den geborgenen Elementen kann bei der s|es eingesehen werden.

3.2.7 KunstGemäß den Ausführungen in der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung undDurchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau) ist beabsichtigt, im An-schluss an diesen Wettbewerb in einem geeigneten Vergabeverfahren „Kunst am Bau“in den Park zu integrieren. Das Kunstwerk soll sowohl die entsprechenden Anforderun-gen für die Sportanlage wie für den Park abdecken und im Park integriert werden.Es ist den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt, entweder Standorte oder auchThemen für das Kunstprogramm vorzuschlagen, nach Wunsch auch in Zusammen-arbeit mit Künstlern. Es ist auch möglich, das Kunstprogramm in ohnehin erfor-derliche Parkelemente zu integrieren.Über das Kunstprogramm wird jedoch nicht in diesem Verfahren entschieden.

3.2.8 Baubeginn, Stufenplan und Kostenrahmen

Baubeginn, Stufenplan Es ist beabsichtigt, mit dem Bau des Blankensteinparks in 2002 zu beginnen.Hiervon ausgenommen ist der Abschnitt, der für Umbau und Renovierung der ehema-ligen Rinderauktionshalle als Baustelleneinrichtung benötigt wird (vgl. Arbeitsplan1:500 und Abbildung S. 64). Deswegen ist das Gestaltungskonzept so anzulegen,dass der Park auch ohne diesen Abschnitt für eine Weile nutzbar und attraktiv ist.

Kostenrahmen Aufgrund der Finanzknappheit des Landes Berlins, die sich besonders im Bereich derPflege und Unterhaltung von Grünflächen auswirkt, sind die Folgekosten für Pflegeund Unterhaltung grundsätzlich möglichst gering zu halten.Für den Blankensteinpark steht eine Bruttobausumme von 7.832.000 DM(5.032.843 DM netto) zur Verfügung. Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-bausumme enthält die Mehrwertsteuer und alle Baunebenkosten wie Honorare,Fachgutachten und ähnliches sowie Unvorgesehenes. Von der Nettosumme gehendie anteiligen Kosten für das Kunstprogramm in Höhe von etwa 50.000 DM nettoab, die entsprechende Mehrwertsteuer von den Bruttobaukosten. Die Kosten sindaus der zur Verfügung stehenden Gesamtbausumme zu tragen. Die Kosten für dieUmfriedung sollen einschließlich Toren oder ähnlichem nicht mehr als 10 % derNettobausumme betragen. Der Kostenrahmen ist unbedingt einzuhalten.

3.3 SportanlageIm Norden des Blankensteinparks befindet sich der Bereich, der für eine Sportanlagevorgesehen ist. Nach Erfüllung des sportlichen Programms bleiben auf der Fläche von18.442 m² noch Spielräume für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Park- undSportflächen. Die Anordnung der einzelnen Elemente (vgl. Programm 3.3.1) innerhalbder ausgewiesenen Sportfläche ist unter Beachtung der nachfolgenden Gesichtspunktefreigestellt.Bei der Platzierung der Spielfelder ist zwischen mehreren Aspekten abzuwägen.Einerseits ist es erforderlich, dass der Abstand zwischen den Spielfeldern und dernächstgelegenen Wohnung aus Gründen des Lärm- und Lichtimmissionsschutzes(vgl. 2.2.4) ausreichend dimensioniert ist. Zum anderen ist die Schaffung einesgroßzügigen Eingangsbereich vor dem Nordeingang der Rinderauktionshalleerwünscht (vgl. 3.2.1).

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 54

Bei der Planung der Sportanlage ist zu berücksichtigen, dass die zulässigenImmissionsrichtwerte der 18. BlmSchV vom 18. Juli 1991 (Sportanlagenlärm-schutzverordnung) bei der angrenzenden Bebauung eingehalten werden, insbeson-dere bei der vorgesehenen Wohnbebauung am westlichen Rand des Wettbewerbs-gebiets. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein durchgehenderSpielbetrieb auch innerhalb der Ruhezeiten möglich sein muss. Weiterhin sind dieGrenzwerte für die zulässigen Lichtimmissionen zu beachten (Hinweise zur Bemes-sung und Beurteilung von Lichtimmissionen - Stand Mai 2000). Aus diesenGründen dürfen die Spielfelder nicht westlich der in der Abbildung auf Seite 66eingezeichneten Linie für Lärmimmisionsschutz liegen. (s. Abb. Seite 66 und Linieim Arbeitsplan M 1:500). Der Abstand zwischen Spielfeldrand und westlichangrenzender Bebauung muß mindestens 60 m betragen. Bei den Leichtathletikan-lagen, die überwiegend zu unterrichtsüblichen Zeiten genutzt werden, sind dieStandorte unproblematischer.

3.3.1 Programm für die Sportanlage1. Großspielfeld für Fußball und Hockey (Spielfläche 66 m x 101,4 m) mit

Großfeldtoren, Beregnungsanlage und Trainingsplatzbeleuchtung mit 6 Masten2. Kleinspielfeld (Spielfläche 27 m x 45 m) (Handball, 1 Volleyball, 2 Basketball)3. Weitsprunganlage (Sprunggrube 9 m x 5,55 m; 2 Weitsprungbahnen außen je

1,22 m x 45 m, 1 Dreisprungbahn in der Mitte 1,48 m x 45 m zuzüglichzweimal 0,05 m Linierung)

4. Kugelstoßanlage ( Kugelgrube 20 m x 10 m; 3 Abstoßringe von 2,135 mDurchmesser, davon zwei auf einer Seite und ein wettkampfgerechter auf deranderen Seite)

5. 110 m – Laufbahn, mit 4 Laufbahnen je 1,22 m zuzüglich Rücklaufbahn von1 m, 3 m Startbereich und 17 m Auslaufbereich (insgesamt 5,88 m x 130 mGesamtausdehnung)

6. Ein Sportplatzgebäude mit einer HNF von 488 m², entsprechend demRaumprogramm im Anhang. In diesem eingeschossigen Gebäude ist enthaltenein Gärtnerstützpunkt mit einem Geräteraum von 24 m² (genaues Raumpro-gramm s. Anhang), dazu kommt eine eingezäunte Freifläche von etwa100 m² für den Gärtnerstützpunkt. Das Sportplatzgebäude muss mit Leitungenund Zufahrten erschlossen werden. Es ist möglich, eine Gebäudewandgleichzeitig als Umfriedung der Sportanlage vorzusehen. Dies würde sowohlErschließungskosten wie auch Kosten für die Umfriedung einsparen.Das Sportplatzgebäude ist mit einem Gründach zu versehen, auch aus Gründender Niederschlagswasserzurückhaltung.

7. Um Kosten für die Regenwassereinleitung in das öffentliche Netz zu sparen, istfür die gesamte Sportfreifläche eine natürliche Entwässerung durch Versicke-rung vorzusehen. Auf Grund des relativ lehmhaltigen Bodens, der als un-durchlässig zu bezeichnen ist, ist bei der Wahl der Sportplatzbeläge ein-schließlich Tragschichten auf eine gute Wasserdurchlässigkeit zu achten.Sickerschächte sind ausreichend dimensioniert vorzusehen.Zur Einlaufverzögerung des Regenwassers wird ein verdecktes Rigolensystemempfohlen.

8. Im Einzugsbereich der Sportanlage sind zwei Behindertenparkplätze vorzusehen.

Die Maße und die Bodenbeläge der Sportanlagen müssen der DIN 18035 entspre-chen.Zuschauereinrichtungen sind nicht im Bedarfsprogramm enthalten und aus Grün-den des Lärmschutzes nicht vorzusehen.

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Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 55

3.3.2 Baubeginn, Kosten

Baubeginn Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich 2003 begonnen werden.Kostenrahmen Für die gesamte Anlage stehen 5,5 Mill. DM Bruttobaukosten (4.019.400 DM

netto) zur Verfügung. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobausumme enthältdie Mehrwertsteuer und alle Baunebenkosten wie Honorare, Fachgutachten undähnliches. Von der Nettobausumme gehen außerdem die anteiligen Kosten für„Kunst am Bau“ ab, etwa 35.000 DM netto, von der Bruttobausumme die dazu-gehörige Mehrwertsteuer. Ansätze für Unvorhergesehenes sind in den Nettobauko-sten enthalten. Der Kostenrahmen ist unbedingt einzuhalten.Die Kosten für die Errichtung des erforderlichen Sportplatzgebäudes sind mit 2,15Mill. DM brutto (1.700.000.- DM netto), einschließlich Gründach, veranschlagt(Kostengruppe 3.1 - 3.4 nach DIN 276).

3.4 Beziehungen zwischen Park und SportanlageEs ist erwünscht, dass zwischen Park und Sportanlage nicht nur ein Nebeneinan-der sondern ein Miteinander stattfindet, welches über Sichtbeziehungen hinausgeht. Insbesondere sind die Spielräume im Bereich des Rahmengrüns, welchesnach der Erfüllung des Bedarfsprogramms verbleibt, zu nutzen, um informelle Sport-einrichtungen im Übergang zum Park zu platzieren. Weiterhin soll vor dem nördlichenHaupttor der Halle ein großzügiger und einladender Eingangsbereich für alle dreiBestandteile des Gesamtkomplexes entstehen (vgl. 3.2.1).Von Zäunen oder anderen Abgrenzungen zwischen den beiden Anlagen ist nachMöglichkeit abzusehen. Lediglich die jeweils erforderlichen Ballfangzäune sind zuberücksichtigen. Sofern es sich von der Lage her anbietet, können Objektbegrenzungund Ballfangzaun kombiniert werden.

3.5 Beurteilungskriterien- Leitidee, Grundstruktur- Raumbildung und –verknüpfung- Einbindung in das städtebauliche Umfeld- Verbindung zwischen Park und Sportanlage- Erschließung und innere Ordnung, Nutzbarkeit- Vegetationsverwendung, Materialwahl- Gestaltung und Funktionalität des Sportplatzgebäudes- Einhaltung verbindlicher Vorgaben, Erfüllung des Bedarfsprogramms- Realisierbarkeit in Abschnitten- Einhaltung des Kostenrahmens, Abschätzung von Folgekosten

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Anhang 57

Anhang

Realisierungswettbewerb

BlankensteinparkBerlin-Pankow

Modellfoto Blick aus Süd-Ost

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Anhang 58

Modellfoto Blick aus Ost

Modellfoto Blick aus West

Die Modellfotos zeigen das städtebauliche Gestaltkonzept des Entwicklungsbe-reichs Alter Schlachthof vom Büro Trojan/Trojan + Neu mit dem Landschaftsarchi-tekten Miachael Palm aus dem Jahr 1994. Die Aussagen des Modells über dieGestaltung der Parkanlage Blankensteinsteinpark sind obsolet.

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Anhang 59

Luftbild unmaßstäblich, 1998

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Anhang 60

Wegekonzept

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Anhang 61

Sanierungskonzept der Schlachthofmauer

vorhandene Mauer im Eingangsbereich Eldenaer Straße

Sanierungskonzept der Schlachthofmauer

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Anhang 62

Neue Mauer an der Hermann-Blankenstein-Straße

Neue Mauer an der Hermann-Blankenstein-Straße

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Anhang63

Übersichtsplan ohne Maßstab

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Anhang 64

Übersicht der Realisierungsstufen

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Anhang65

Konzept der Leitbaumarten von M

ichael Palm

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Anhang66

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Anhang 67

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Anhang68

Rinderauktionshalle Ansichten: links: Südansicht, rechts: Nordansicht, unten: Westansicht

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Anhang 69

AV Feuerwehrflächen Seite 1

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

Lesefassung

Ausführungsvorschriften zu §§ 5 und 15 Abs. 1 und 4 derBauordnung für Berlin (BauOBln) über Flächen für die Feuerwehrauf Grundstücken- Feuerwehrflächen - (AV FwFl)Vom 17. Januar 1996 ( ABl. S. 471 )

Inhaltsverzeichnis1 - Anordnung von Aufstellflächen auf dem Grundstück.....................................................................1

2 - Aufstellflächen für tragbare Leitern entlang der Außenwand..........................................................2

3 - Aufstellflächen für tragbare Leitern rechtwinklig zur Außenwand...................................................2

4 - Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge entlang der Außenwand................................................2

5 - Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge rechtwinklig zur Außenwand..........................................3

6 - Freihalten des Anleiterbereichs.....................................................................................................4

7 - Neigungen der Aufstellflächen.......................................................................................................4

8 - Größe der Bewegungsflächen.......................................................................................................4

9 - Befestigung...................................................................................................................................4

10 - Lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrten........................................................................................4

11 - Nicht geradlinig geführte Zu- oder Durchfahrten..........................................................................4

12 - Fahrspuren..................................................................................................................................5

13 - Neigungen in Zu- oder Durchfahrten............................................................................................5

14 - Stufen .........................................................................................................................................5

15 - Hinweisschilder für den Brandschutz...........................................................................................5

16 - Sperrvorrichtungen......................................................................................................................6

17 - Besondere Anforderungen...........................................................................................................6

18 - Schlussbestimmungen.................................................................................................................6

Auf Grund des § 76 Abs. 10 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) vom 25. Februar 1985 (GVBl. S.522), zuletzt geändert Gesetz vom 19. Oktober 1995 (GVBl. S. 670), wird zur Ausführung der §§ 5und 15 Abs. 1 und 4 BauOBln über die Herstellung von notwendigen Feuerwehrflächen folgendesbestimmt:

1 - Anordnung von Aufstellflächen auf dem Grundstück(1) Aufstellflächen für tragbare Leitern sind für Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossenvorzusehen. Sie müssen so angeordnet sein, dass alle Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswegedienen und zum Anleitern bestimmt sind, von den tragbaren Leitern erreicht werden können.

(2) Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind für Gebäude, bei denen die Oberkante der Brüstungnotwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 12,50 m über Geländeliegt, vorzusehen. Sie müssen so angeordnet sein, dass alle Öffnungen in Fenstern, die alsRettungswege dienen und zum Anleitern bestimmt sind, von den Hubrettungsfahrzeugen erreichtwerden können.

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Anhang 70

AV Feuerwehrflächen Seite 2

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

2 - Aufstellflächen für tragbare Leitern entlang der Außenwand(1) Aufstellflächen für tragbare Leitern, die am Gebäude entlang geführt werden, müssen mit ihrerder anzuleiternden Außenwand zugekehrten Außenkante einen Abstand von 2 m zur Außenwandhaben. Die Aufstellfläche muss nach beiden Seiten 4 m über die Mitte jeder Anleiterstellehinausreichen.

(2) Beiderseits der Aufstellflächen müssen Geländestreifen frei von Hindernissen sein. DieGeländestreifen entlang der Aufstellflächen müssen auf der dem Gebäude zugekehrtenSeite 2 m und auf der dem Gebäude abgekehrten Seite der Aufstellfläche mindestens 1,4m breit sein.

Bild 1

3 - Aufstellflächen für tragbare Leitern rechtwinklig zur Außenwand

(1) Rechtwinklig auf die anzuleiternde Außenwand zugeführte Aufstellflächen für tragbareLeitern müssen unter den anzuleiternden Stellen unmittelbar an die Außenwandanschließen.

(2) Beiderseits der Aufstellflächen müssen mindestens 1,7 m breite und 8 m lange Geländestreifenfrei von Hindernissen sein.

Bild 2

4 - Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge entlang der Außenwand(1) Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge, die am Gebäude entlang geführt werden, müssen mitihrer der anzuleiternden Außenwand zugekehrten Außenkante einen Abstand von mindestens 4 m zurAußenwand haben. Der Abstand darf höchstens 10 m betragen. Die Aufstellfläche muss 7,7 m überdie letzte Anleiterstelle hinausreichen.

(2) Ein mindestens 2,5 m breiter Geländestreifen entlang der dem Gebäude abgekehrten Außenkanteder Aufstellflächen muss frei von Hindernissen sein.

min. 4 mmin. 4 m

2 m

min. 1,6 m

min. 1,4 m

min. 8 m

min. 1,7 m

min. 1,6 m

min. 1,7 m

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Anhang 71

AV Feuerwehrflächen Seite 3

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

Bild 3

5 - Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge rechtwinklig zur AußenwandRechtwinklig oder annähernd im rechten Winkel auf die anzuleiternde Außenwand zugeführteAufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge dürfen keinen größeren Abstand als 1 m zur Außenwandhaben. Die Entfernung zwischen der Außenkante der Aufstellflächen und der entferntesten seitlichenBegrenzung der anzuleiternden Fensteröffnung darf 10 m nicht überschreiten. Beiderseits derAufstellflächen müssen mindestens 11 m lange und 1,25 m breite Geländestreifen frei vonHindernissen sein.

Bild 4

min. 3 mmin. 4 m bis max. 10 m

min

. 7 m

min. 2,5 m

Gelä

ndest

reife

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n

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x. 1

0 m

min

. 3

m

min

. 1

,25

mm

in.

1,2

5 m

max. 1 mmin. 11 m

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Anhang 72

AV Feuerwehrflächen Seite 4

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

6 - Freihalten des AnleiterbereichsIm Gelände zwischen der anzuleiternden Außenwand und den Aufstellflächen dürfen sich keine denEinsatz von Hubrettungsfahrzeugen erschwerenden Hindernisse (z.B. bauliche Anlagen, Bäume)befinden.

7 - Neigungen der AufstellflächenAufstellflächen dürfen nicht mehr als 5 v.H. geneigt sein.

8 - Größe der BewegungsflächenDie Bewegungsflächen dürfen nicht auf Zufahrten liegen. Für jedes vorzusehende Feuerwehrfahrzeugist eine Bewegungsfläche von mindestens 7 m x 12 m erforderlich. Vor und hinter Bewegungsflächen,die an weiterführenden Zufahrten liegen, sind mindestens 4 m lange Übergangsbereiche anzuordnen.

Bild 5

9 - Befestigung(1) Aufstellflächen für tragbare Leitern sind begehbar auszubilden, jedoch nicht zu versiegeln.

(2) Zu- oder Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind so zubefestigen, dass sie von Fahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem Gesamtgewicht bis zu12 t befahren werden können. Dies gilt auch für Fahrspuren.

10 - Lichte Höhe der Zu- oder DurchfahrtenDie lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrten ist senkrecht zur Fahrbahn zu messen.

11 - Nicht geradlinig geführte Zu- oder DurchfahrtenDer Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge wird durch Kurven in Zu- oder Durchfahrten nicht behindert,wenn die in der Tabelle den Außenradien der Kurven zugeordneten Mindestbreiten nichtunterschritten werden. Dabei sind vor und hinter Kurven auf einer Länge von mindestens 11 mÜbergangsbereiche anzuordnen.

Außenradius der Kurve (in m) Breite mind. (in m)

10,5 bis 12 5,0

über 12 bis 15 4,5

über 15 bis 20 4,0

über 20 bis 40 3,5

über 40 bis 70 3,2

über 70 3,0

min

. 7

mm

in.

3 m

min. 4 mmin. 4 m min. 12 m

min. 12 m

min

. 7

m

min

. 1

m

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Anhang 73

AV Feuerwehrflächen Seite 5

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

Bild 6

12 - FahrspurenGeradlinig geführte Zu- oder Durchfahrten können als Fahrspuren ausgebildet werden. Die Spurendürfen erst 11 m von Kurven und 4 m von Bewegungsflächen an weiterführende Zufahrten entferntbeginnen. Die beiden befestigten Streifen müssen voneinander einen Abstand von 0,8 m haben undmindestens je 1,1 m breit sein.

13 - Neigungen in Zu- oder DurchfahrtenZu- oder Durchfahrten dürfen bis zu 10 v.H. geneigt sein. Übergänge von waagerechten odergeneigten Fahrbahnen in eine Neigung sind in Durchfahrten sowie innerhalb eines Abstandes von 8m vor und hinter Durchfahrten unzulässig. Die Übergänge sind mit einem Radius von 15 mauszurunden.

14 - StufenStufen im Zuge von Zu- oder Durchfahrten dürfen nicht höher als 8 cm sein. Eine Folge von Stufenim Abstand von weniger als 10 m ist unzulässig. Im Bereich von Übergängen nach Nummer 13dürfen sich keine Stufen befinden.

15 - Hinweisschilder für den Brandschutz(1) Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge sind durch Hinweisschilder mit der Aufschrift„Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen. Die Hinweise müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aussichtbar sein. Aufstellflächen oder Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind durchHinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr“ zu kennzeichnen. Die Hinweisschildermüssen mindestens 210 mm x 594 mm groß sein.

(2) Zugänge oder Durchgänge für die Feuerwehr sind durch Hinweisschilder mit der Aufschrift„Feuerwehrzugang“ zu kennzeichnen.

(3) Die Hinweisschilder müssen DIN 4066 entsprechen.

min. 11 m

min

. 1,1

0 m

0,8

0 m

r = 10,50 m

min. 5 m

min. 3 m

min

. 11 m

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Anhang 74

AV Feuerwehrflächen Seite 6

avfwfl.doc Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI F

16 - SperrvorrichtungenSperrvorrichtungen (z. B. Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zu- oder Durchfahrten zulässig,wenn sie Verschlüsse haben, die mit dem Schlüssel A für Überflurhydranten nach DIN 3223 oder miteinem Bolzenschneider geöffnet werden können.

17 - Besondere AnforderungenBei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung nach § 50 BauOBln können, soweitnicht Rechtsverordnungen erlassen sind, besondere Anforderungen gestellt werden.

18 - SchlussbestimmungenDiese Ausführungsvorschriften treten am 4. März 1996 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 3. März2006 außer Kraft.

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Anhang 75

Raumprogramm für das Sportfunktionsgebäude

Anzahlder

Räume

Raumbezeichnung( Mindestanforderung )

Fläche jeRaum in

m2

Flächegesamt

m2

8 Umkleideraum( mindestens 12,00 lfd. m Bankreihe )

23,00 184

4 Wasch- und Duschraum( Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen )mind. 8 Duschen, 4 - 8 Waschstellen, 1 WC (ohne Vorraum undHandwaschbecken). Die Nutzbarkeit durch rollstuhlgebundenePersonen ist zu gewährleisten.

23,00 92

- Wasch- und Duschraum, teilbar für flexible Nutzung.( Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen )mind. 4 Duschen, 2 - 4 Waschstellen, 1 WC (ohne Vorraum undHandwaschbecken) pro Teil.Die Nutzbarkeit durch rollstuhlgebundene Personen ist zu gewähr-leisten.

25,00 -

3 Lehrer- / Schiedsrichterraummit 1 Dusche, 1 Handwaschbecken, 1 WC-Kabine

10,00 - 12,00 36

- Platzwart- Sanitätsraum( abgeteilter Sanitätsbereich, z.B. Vorhang )mit Handwaschbecken

12,00 -

1 Kombinierter Platzwart- Rettungsdienstraum( größere Anlagen bzw. Veranstaltungsbetrieb )zugleich Sanitätsraum mit 1 Handwaschbecken, 1 WC-Kabine

( 18,00 ) 18

- Kombinierter Hallenwart- Platzwartraumzugleich Sanitätsraummit 1 Handwaschbecken

20,00 -

2 Außentoiletten für Sportler und Zuschauer( im erforderlichen Umfang )mind. 1 mal für Damen, mit 2 WC-Sitzen (davon 1 WC behinder-tengerecht) und 1 Handwaschbecken 1 mal für Herren, mit 1 WC-Sitz (behindertengerecht), 2 PP- Becken und 1 Handwaschbecken

8 16

1 Außengeräteraumje nach Umfang der Außenanlagen veränderbar, für Sport- undPflegegeräte für 1 - 2 Spielfelder (ca. 3,00 m x 5,00 m), befahrbarfür Pflegegeräte, mit Doppelflügeltür (1,70 m breit, 2,20 m hoch).Bei größeren Sportanlagen:

15,00

ca. 30,00 -40,00

45

1 Reinigungsraumbei mehrgeschossigen Gebäuden auf jeder Etage, mit Ausgußbe-cken

3 3

1 Technikraum (Gärtnerstützpunkt)

24

Bei Bedarf:

1 Jugend- Mehrzweckraum( teilbar durch Trennwand mit integrierter Teeküche )

70,00 70

- Krafttrainigsraum ( 3,50 m licht Höhe )Die Nutzbarkeit durch behinderte Personen muß gewährleistetsein.

70,00 -

Summe 488

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Anhang 76

Anforderungskatalog zum Musterraumprogramm für Sportplatzgebäude

Umkleide- / Wasch- und DuschräumeDie Anzahl der Umkleide- / Wasch- und Duschräume richtet sich nach der Anzahl der Spielfeldervor Ort; je Spielfeld werden

• 4 Umkleideräume• 2 Wasch- und Duschräume benötigt.

Für zusätzliche Freizeit- und Leichtathletikbereiche auf der Sportanlage -z.B. für einen Krafttrai-ningsraum- sind weiter Umkleide- / Wasch- und Duschräume vorzusehen.

Lehrer- / SchiedsrichterraumGrundsätzlich sind je Sportanlage mindestens

• 2 Lehrer- / Schiedsrichteräumewegen der getrenntgeschlechtlichen Unterbringung erforderlich. Auf Großanlagen können zur Ver-minderung des Technikaufwandes auch Sammelumkleide- und Sanitäreinheiten unter Beachtungder Geschlechtertrennung vorgesehen werden. In jedem Lehrer- / Schiedsrichterraum ist

• 1 WC-Kabine vorzusehen.

PlatzwartraumDer Platzwartraum ist zentral mit Blick auf den Eingang, die Spielfeder sowie auf den Zugangsbe-reich des Umkleidetraktes anzuordnen. Die Zuordnung des Sanitätsraums zum Platzwartraum istwegen des Telefonanschlusses (Notruf) im Platzwartraum und des dort fast immer anzutreffendenSportplatzpersonals am günstigsten. Vom Platzwartraum aus ist nach Möglichkeit ein direkter Zu-gang zum Geräteraum vorzusehen. Den Platzwarte soll eine eigene Dusche und eignes WC inunmittelbarer Nähe des Platzwartraums zur Verfügung stehen.

Die vorgenannten Räume sind gegen Einblick von außen zu schützen.

Jugend- MehrzweckraumDer Jugend- Mehrzweckraum (vgl. Senatsbeschluß Nr. 3255/85) kann bei Bedarf im Bezirk fürSportgruppen als Versammlungs-, Schulungs- und Gemeinschaftsraum vorgesehen werden. Eineseparate Nutzung dieses Raumes muß auch nach Dienstschluß des Platzwartes gewährleistetsein. Dazu gehören eine separate Erschließung sowie (nach Möglichkeit) eigene Toilettenanlagen.

KioskMindestens auf Großanlagen sollte zur Versorgung der Zuschauer und Sportler ein Kiosk zur Verfü-gung stehen.

Es sind bauliche und elektronische Einbruchssicherungen vorzusehen. Art und Umfang der Maß-nahme sind standortabhängig.

Der Bedarf bzw. die Forderung nach behindertengerechten Toiletten ergibt sich gemäß der Bau-ordnung für Berlin in der Fassung 1985 und der DIN 18024 Teil .

Die Zahl der Außen- bzw. Zuschauertoiletten richtet sich nach der Größe der Sportanlage und ggf.der vorgesehenen Zuschauerzahl gem. DIN 18035 Teil 1. Diese Toilettenanlagen müssen unbe-dingt von außen zugänglich sein, da eine strickte Trennung zwischen dem Sport- und Zuschauer-bereich eingehalten werden muß.

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Anhang 77

AbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnisAbbildungsverzeichnis

TitelbildMarc Kocher

Lage im Stadtgebiet (Abb. S.19)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH

Übersichtsplan mit Straßennamen (Abb. S.20)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Gestaltplan Entwicklungsbereich Alter Schlachthof (Abb. S.21, S.34)Trojan/Trojan + Neu

Bebauungsplan James Hobrecht (Abb. S.23)J. F. Geist/K. Küvers: Das Berliner Mietshaus, 1862-1945, München 1984

Rinderauktionshalle um 1897 (Abb. S.24)Städtebauliches Kooperatives Gutachterverfahren, Auslobung 1993

Historische Luftaufnahme des Schlachthofgeländes um 1929 (Abb. S.24)Festschrift zum 50. Jubiläum des Zentral- Vieh- und Schlachthofes, Berlin 1931

Lageplan der zweiten Bauetappe (Abb. S.24)Berlin und seine Bauten, Berlin 1896

Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebiet Samariterviertel (Abb. S.26)Stattbau Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

Wohnbebauung im Ortsteil Friedrichshain (Abb. S.27)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH

Modellfotos Landsberger Arkaden, Storkower Bogen, Rad- und Schwimmsporthalle(Abb. S.28)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH

Versorgungsbereich 2 des Friedrichshainer Spielplatzplans (Abb. S.31)Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bestand und Planung Forckenbeckplatz (Abb. S.30)Bezirksamt Pankow, Natur- und Grünflächenamt

Grün verbindet - Freiraumsystem Spree + Nordring (Abb. S.33)Alkewitz, Cassens + Siewert im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umweltschutz 1994

Modellfotos (Abb. S.35, 57, 58)Hans-Joachim Wuthenow

Nutzungsstrukturen (Abb. S.35)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH

Übersicht der Bebauungspläne (Abb. S.36)PLK Städtebau

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Anhang 78

Verkehrsanbindung (Abb. S.38)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH

Ansichten der Rinderauktionshalle (Abb. S.40, 42, 68)Bauplanungsbüro Nier & Seiffarth

Fotos (Abb. S.39, 40, 41, 61, 62)s|es Stadtentwicklungsgesellschaft, Herr Ehlers

Lage der Regenrückhalteeinrichtung (Abb. S.43)Berliner Wasserbetriebe

Parkringe mit Naherholungsgebieten (Abb. S.45)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Luftbild im Maßstab 1:5000 (Abb. S.59)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Wegekonzept (Abb. S.60)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Sanierungskonzept der Schlachthofmauer (Abb. S.61)Bauplanungsbüro Nier & Seiffarth

Übersicht der Realisierungsstufen (Abb. S.64)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Konzept der Leitbaumarten (Abb. S.65)Landschaftsarchitekt Michael Palm

Karte der Lärmimmissionsflächen von Sportfreianlagen im Wettbewerbsgebiet(Abb. S.66)Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Anhang 79

QuellenverzeichnisQuel lenverzeichnisQuel lenverzeichnisQuel lenverzeichnisQuel lenverzeichnis

Alkewitz, Cassens + Siewert (1994):Gutachten Grün Verbindet – Freiraumsystem Spree + Nordring, im Auftrag derSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin

ASUM Arbeitsgruppe für Sozialplanung (2000):Sanierungsgebiete in Friedrichshain, Bestandsaufnahme im Auftrag des LandesBerlin

Bezirksamt Friedrichshain (1999):Bezirklicher Spielplatzplan Friedrichshain, Versorgungsbereiche 1-6

BOLAB, Ingenieurgesellschaft mbH (1999):Aufschlussdokumentation und bautechnische Hinweise, BaugrunduntersuchungAlter Schlachthof – Erschließungsplanung Quartier BS 12, Berlin

PLK Städtebau (1993):Städtebauliches kooperatives Gutachterverfahren Alter Schlachthof Berlin, imAuftrag der s|es Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße mbH, Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (1993):Ergebnisbericht des städtebaulichen kooperativen Gutachterverfahrens AlterSchlachthof, Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (1993):Umweltatlas, Band 1 und 2, Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (1994):Flächennutzungsplan Berlin, FNP 94, Landschaftsprogramm 1994, LaPro 94

Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (1995):Städtebau und Architektur Bericht 32, Alter Schlachthof Berlin – Umbau einesStadtquartiers

Standke & Kandziora / PLK Städtebau (1992):Städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung, Ehemaliger Zentral- Vieh-und Schlachthof, im Auftrag der Olympia 2000 GmbH

Standke & Kandziora (1995) im Auftrag der s|es StadtentwicklungsgesellschaftEldenaer Straße mbH:Eingriffsbewertung zum Bebauungsplan IV-2, Berlin

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Anhang 81

Verfassererklärung

Realisierungswettbewerb Blankensteinpark

Kennzahl ............................................. Eintragungsort Kammer-Nr.

Verfasser (Landschaftsarchitekt) ............................................. .................... ............................................................................. .................... ................................

Mitarbeiter ......................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Anschrift .......................................................................................................................................

Telefon (Büro) ............................................. Fax ......................................................Telefon (privat) .............................................

Eintragungsort Kammer-Nr.Architekt ............................................. .................... ................................

Mitarbeiter ....................................................................................................................................................................................................................................

Sonderfachleute/Berater ....................................................................................................................................................................................................................................

Bankverbindung/Institut .............................................Konto-Nummer .............................................

Bankleitzahl .............................................Kontoinhaber mit Anschrift .............................................

.............................................

.............................................

Erklärung Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) in .....................................................meinen(unseren) Wohn- und /oder Geschäftssitz habe(n). Mit der Teilnahme am Wettbe-werb verpflichte(n) ich mich (wir uns), im Falle einer Beauftragung durch denAuslober ausschließlich Planungsleistungen nach HOAI zu übernehmen (GRW 7.2)sowie in der Lage zu sein, diese Planungsleistungen gemäß Auslobung in persönli-cher Verantwortung zu erbringen. Ich (wir) erkläre(n) mit meiner (unserer) Unter-schrift , dass ich (wir) der (die) geistigen Urheber der Arbeit mit der oben genann-ten Kennzahl bin (sind) und dass weder ich (wir) noch der (die) oben genannte(n)Mitarbeiter gegen die ausschließenden Bestimmungen für Teilnehmer gemäßAusschreibung verstoßen. Die Verfasser erklären sich damit einverstanden, dasspersonenbezogene Daten, die in diesem Vordruck enthalten sind, im Zusammen-hang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Formeiner automatisierten Datei geführt werden.

Datum, Unterschrift (Landschaftsarchitekt) ..................................................................................................................

Datum, Unterschrift (Architekt) ..................................................................................................................