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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bodenschutz beim Bauen Dokumentation der LANUV-Internetseiten www.lanuv.nrw.de/bodenschutz-beim-bauen Recklinghausen, März 2009 www.lanuv.nrw.de

Bodenschutz beim Bauen - LANUV...MAGO GmbH), Herr Dr. Schrey (Geologischer Dienst), Frau Sobczak (Stadt Gelsen-kirchen), Herr Prof. Rinklebe (Uni Wuppertal) Titelbild Dr. Silvia Lazar

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Page 1: Bodenschutz beim Bauen - LANUV...MAGO GmbH), Herr Dr. Schrey (Geologischer Dienst), Frau Sobczak (Stadt Gelsen-kirchen), Herr Prof. Rinklebe (Uni Wuppertal) Titelbild Dr. Silvia Lazar

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Bodenschutz beim Bauen Dokumentation der LANUV-Internetseitenwww.lanuv.nrw.de/bodenschutz-beim-bauenRecklinghausen, März 2009

www.lanuv.nrw.de

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Bodenschutz beim Bauen

Dokumentation der LANUV-Internetseiten

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Recklinghausen 2009

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IMPRESSUM

Herausgeber Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen Telefon 02361-305-0 Telefax 02361-3053215 E-Mail: [email protected]

LANUV, Recklinghausen, März 2009

Die vorliegende Dokumentation basiert auf einem Gutachten der ahu AG in Aachen, das im Auftrag des LANUV erstellt wurde

Redaktion Dr. Heinz Neite (LANUV NRW)

Autoren/Bearbeitung Dr. Silvia Lazar, Carolin Kaufmann, Manuela Hopp (ahu AG)

Projektbegleitung Dipl.-Ing. Herr Bartsch (Baubegleitende Qualitätssicherung), Frau El Gamal (LANUV), Herr Gierse (Stadt Wuppertal), Herr Herweg (Oberbergischer Kreis), Herr Prof. König (MUNLV), Dipl.-Ing. König (hks Architekten + Gesamtplaner), Herr Kraft (Stadt Siegen), Herr Leisner-Saaber (LANUV), Herr Melchior (Uni Wuppertal), Herr Mago (GaLaBau MAGO GmbH), Herr Dr. Schrey (Geologischer Dienst), Frau Sobczak (Stadt Gelsen- kirchen), Herr Prof. Rinklebe (Uni Wuppertal)

Titelbild Dr. Silvia Lazar (ahu AG)

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Inhaltsverzeichnis 1 VORWORT ...............................................................................................................4 2 VORTEILE – WARUM BODENSCHUTZ? .......................................................................5 3 WAS IST VOR DEM BAU ZU BEACHTEN ........................................................................7 3.1 Vorausschauende Planung ........................................................................................................7

3.1.1 Was ist zu berücksichtigen?...................................................................................................8 3.1.2 Vertragsbeispiele....................................................................................................................9 3.1.3 Baustelleneinrichtung planen ...............................................................................................11 3.1.4 Kontrolle vorsehen ...............................................................................................................13 3.1.5 Gefährdung von Böden bei Baumaßnahmen.......................................................................14

3.2 Schadstoffbelastungen in Böden ............................................................................................15 3.2.1 Hintergrundbelastung ...........................................................................................................16 3.2.2 Was tun bei Altlastenverdacht?............................................................................................17

3.3 Boden untersuchen...................................................................................................................18 3.4 Bodenkundliche Baubegleitung...............................................................................................19 4 WAS IST BEIM BAUEN ZU BEACHTEN.........................................................................20 4.1 Bodenschonende Baumaßnahmen .........................................................................................20

4.1.1 Flexible Zeitplanung .............................................................................................................21 4.1.2 Bodenfeuchte berücksichtigen .............................................................................................22 4.1.3 Bodenart bestimmen ............................................................................................................24 4.1.4 Baustraßen und Eingriffsfläche ............................................................................................25 4.1.5 Baufahrzeuge .......................................................................................................................27

4.2 Abtrag und Lagerung von Bodenmaterial ..............................................................................29 4.2.1 Mutterboden schützen..........................................................................................................30 4.2.2 Abtrag optimieren .................................................................................................................32 4.2.3 Lagerung von Bodenmaterial ...............................................................................................34

4.3 Einbau von Bodenmaterial .......................................................................................................36 4.3.1 Was ist bei der Anlieferung zu beachten?............................................................................37 4.3.2 Wie können Verdichtung und Staunässebildung vermieden werden?.................................38 4.3.3 Welche rechtlichen Regelungen und DIN-Normen helfen weiter?.......................................39

4.4 Bauschutt, Baureste und Baumaterialien ...............................................................................40 5 WAS IST NACH DEM BAUEN ZU BEACHTEN.................................................................42 5.1 Gestaltung von Garten und Außenanlagen ............................................................................42 5.2 Versickerung von Niederschlagswasser ................................................................................44 5.3 Begrünung und Gartenpflege...................................................................................................46 6 SERVICE ................................................................................................................48 6.1 Die häufigsten Fragen...............................................................................................................48 6.2 Gesetze, Regelwerke und mehr ...............................................................................................49 6.3 Literatur und Links ....................................................................................................................51 6.4 Erfahrungsberichte....................................................................................................................53

6.4.1 Staunässe im Garten............................................................................................................53 6.4.2 Bauschuttreste entsorgen ....................................................................................................54 6.4.3 Schadstoffe im Boden ..........................................................................................................55

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1 VORWORT

Im Jahr 2007 wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 25.000 Wohngebäude fertig gestellt. Bei vielen dieser Bauvorhaben werden große Mengen fruchtbaren Bodens ausgehoben, gelagert und nach Abschluss der Baumaßnahme für Rekultivierungen wieder verwendet. Zudem wird Boden während des Bauens als Standort für Baucon-tainer und Baukräne oder als Lagerplatz für Baumaterialien genutzt. Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen ist gesetzlich geregelt. So ist es nach § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ein wesentliches Ziel des Bo-denschutzes, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzu-stellen. Der sparsame und schonende Umgang mit Boden und die Begrenzung von Bodenversiegelungen sind auch in der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches (§1a BauGB) verankert. In §202 BauGB ist zudem der Schutz des Mutterbodens bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen geregelt. Wenn private Bauherren oder die Bauwirtschaft Grundstücke bebauen oder um-gestalten wollen, müssen auch die Aspekte des Bodenschutzes berücksichtigt wer-den (z.B. Schadstoffbelastungen, Auf- und Einbringen von Bodenmaterial, Verdich-tung), um die gesetzlichen Regelungen zu erfüllen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat daher die Internetseite „Bodenschutz beim Bauen“ erstellen lassen, in der die fachli-chen und rechtlichen Aspekte des Bodenschutzes bei Baumaßnahmen dargestellt und Fragen von Bauherren beantwortet werden. Die Inhalte der Internetseiten werden in der vorliegenden Dokumentation wiederge-geben.

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2 VORTEILE – WARUM BODENSCHUTZ?

Es lohnt sich! Bauinteressierte, Investoren, Baufirmen und Architekten können sowohl bei Großpro-jekten, als auch bei kleineren Bauvorhaben einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem sie Boden schützen und in einem gesunden Zustand erhalten. In diesem In-ternetangebot finden Sie Tipps zur Planung und Umsetzung von Bodenschutzmaß-nahmen beim Bauen, die Kosten sparen, spätere Reklamationen vermeiden und Ih-ren Grund und Boden schonen. Vorteile von Bodenschutzmaßnahmen für Sie als Investor oder Leiter einer Baufirma

(Symbol: Informationen für Investoren, Baufirmen, etc.) • Rechtssicheres Handeln • Zufriedene Kunden • Bessere Vermarktungschancen • Keine Nachbesserungen nach Projektabschluss Vorteile von gesundem Boden für Sie als Bürger, der ein Grundstück erwerben oder bebauen möchte

(Symbol: Informationen für Bürger) • Gesundes Wohnen ohne Schadstoffanreicherungen im Boden • Gesundes Obst und Gemüse • Gemüse, Blumen und Sträucher wachsen ohne aufwändige Nacharbeiten • Direkte Einsaat und Anpflanzung ohne aufwändige Lockerungsmaßnahmen • Keine stehende Nässe bei Niederschlägen; der Garten kann besser und länger

genutzt werden • Pflegeleichte Gärten bei fachgerechtem Einbau von Boden • Vermeidung von Wasser- und Bodenabtrag auf Nachbarflächen • Keine Gebäudeschäden durch Staunässe Meist kann mit geringem Aufwand der Boden geschützt und Bodenverdich-tung, Schadstoffbelastung und Staunässe vermieden werden.

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Ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten richten sich nach der Phase Ihres Bauvor-habens: • Bodenschutz in der Planungsphase

Vorausschauende Planung • Bodenschutz in der Bauphase

Bodenschonende Baumaßnahmen • Bodenschutz nach Abschluss der Baumaßnahmen

Gestaltung von Garten und Außenanlagen • Neubau oder Bestandsimmobilie?

Flächenverbrauch (http://www.lanuv.nrw.de/boden/flaechenverbrauch/flaechen_verb.htm)

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3 WAS IST VOR DEM BAU ZU BEACHTEN

3.1 Vorausschauende Planung

Bild 1: Baugrube nach Niederschlag (Foto: Lazar) Wenn das Wasser in den Fahrspuren oder in der Baugrube steht, ist es meist für kostengünstige Lösungen zu spät. Hier gilt es vorzubeugen. Planen Sie deshalb rechtzeitig bodenschonende Maßnahmen in der Bauphase ein. Weisen Sie hierbei die Bauleitung auf Ihre Anforderungen hin bzw. nehmen Sie diese in den Vertrag auf. Prüfen Sie beim Bau, ob die Maßnahmen umgesetzt werden. Erfahrungsbericht

Staunässe im Garten

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3.1.1 Was ist zu berücksichtigen?

Bild 2: Baulücke vor Bebauung (Foto: Lazar) Die folgenden Fragen sollten vor dem Erwerb einer Immobilie oder bei einem Investi-tionsvorhaben geklärt werden. Dabei stehen die Untere Bodenschutzbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis, die Bauaufsichtsbehörde oder das Umweltamt als Ansprech-partner zur Verfügung. • Liegen für das Grundstück Hinweise auf Altlasten oder Schadstoffe im Boden

vor?

• Befindet sich Ihr Grundstück im Überschwemmungsgebiet?

• Wie groß ist der Grundwasserflurabstand im Bereich des Baukörpers?

• Ist ein Grundwasserwiederanstieg im Bereich Ihres Grundstücks zu erwarten, z.B. durch Gewässerrenaturierungen oder die Flutung von Abgrabungsbereichen?

• Gibt es Hinweise auf Bergsenkungen oder Bergbautätigkeiten?

• Ist eine Versickerung auf Ihrem Grundstück möglich? Auf die folgenden Punkte sollten Sie bzw. Ihre Bauleitung vor und während der Bau- bzw. Umbauphase achten: • Durch ein gutes Bodenmanagement ergibt sich eine ausgeglichene Bodenbilanz,

so dass kein überschüssiges Bodenmaterial abgefahren werden muss Abtrag optimieren

• Eine Verdichtung des zukünftigen Gartenbereichs durch die Bauarbeiten ist durch bodenschonende Baumaßnahmen zu vermeiden.

• Der Abtrag und die Lagerung des Bodens hat sachgerecht zu erfolgen und muss im Vorfeld geplant werden, um Schäden zu vermeiden.

• Der Einbau von Bodenmaterial bzw. die (Wieder-) Herstellung der Freiflächen muss fachgerecht erfolgen. Der Eintrag von schadstoffhaltigem Bodenmaterial ist hierbei zu verhindern.

• Während der Bauphase anfallende Baureste, (Baumisch-) Abfälle und andere Fremdstoffe dürfen nicht auf dem Grundstück „vergraben“ oder verbrannt werden.

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3.1.2 Vertragsbeispiele

Was sollten Sie schriftlich vereinbaren oder im Kaufvertrag verankern? Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass eine Altlastenabfrage bei der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde stattgefunden hat und Altlastenfreiheit attestiert wurde oder stellen Sie selbst diese Anfrage. Vor Baubeginn ist ein Baustelleinrichtungsplan mit konkreter Planung von Bau-straßen (mit Deckenaufbau), Lagerflächen etc. anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Verpflichten Sie den Bauträger, eine bauseitige Verdichtung des Untergrundes zu vermeiden. Halten Sie im Vertrag fest, dass eine Verdichtung nachträglich durch fachlich geeignete Maßnahmen durch ein Fachunternehmen vom Bauträger zu be-seitigen ist. Im Kaufvertrag sollte auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Anforderungen verwiesen werden, z.B. DIN 19731 – „Verwertung von Bodenmaterial“, DIN 18915, die Bestimmungen des BBodSchG sowie die Einhaltung der Vorsorgewerte der BBodSchV. Im Kaufvertrag sollte der Bauträger darlegen, ob externes Bodenmaterial angeliefert werden soll. Sollte dies der Fall sein, hat der Bauträger durch einen Herkunfts-nachweis (http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/pdf/Herkunftsnachweis.pdf) oder Analysen des anzuliefernden Bodenmaterials nachzuweisen, dass die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehalten wer-den. Hinweise zum Einbau von Bodenmaterial. Der dem Kaufvertrag in der Regel beigefügte Bauplan sollte nicht nur Gebäude und Garagen, sondern auch die unmittelbar daran angrenzenden Flächen und Einbauten (z.B. Terrassen, Treppen, Wege, Kanäle) konkret und dreidimensional darstellen. Damit kann überprüft werden, ob die Beschaffenheit und die Oberflächenneigung dieser Flächen und Einbauten ausreicht, um Niederschlagswasser dauerhaft vom Gebäude fern zu halten.

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Wann und wo können Regelungen schriftlich fixiert werden? Eine einfache Möglichkeit ist die Fixierung im Kaufvertrag. Sinnvoll ist die frühzeitige Berücksichtigung, z.B. indem „Technische Vorbemerkun-gen“ als ergänzende Angaben zur DIN 18299, VOB/C als Vortext zur Ausschreibung beigelegt werden, die damit rechtsverbindlich sind. Alternativ können durch „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ als Anlage zur Ausschreibung auch Einzelheiten in der Durchführung festgelegt werden. Auf den Internetseiten des LANUV finden Sie folgende Beispiele:

Beispiel für Herkunftsnachweis (http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/pdf/Herkunftsnachweis.pdf)

Formblatt für das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden (http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/pdf/Formblatt.pdf)

Beispiel für ein umfassendes Leistungsverzeichnis für Erdbaumaßnahmen im Rahmen eines Großprojekts (http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/pdf/umfass_Leistungsverzeichnis.pdf)

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3.1.3 Baustelleneinrichtung planen

Bild 3: Baustelle mit Verdichtung des Unterbodens (Foto: Lazar) Ein wichtiger Baustein zum Schutz des Bodens und für einen effektiven Bauablauf ist die Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans. Er ist frühzeitig zu erstellen und als Anlage der Ausschreibung von Baumaßnahmen beizulegen. Die folgenden Angaben sollten mindestens enthalten und dargestellt sein: • Fläche, die bebaut wird • Flächen, die nicht befahren bzw. beeinflusst und durch Bauzaun abgegrenzt wer-

den • Flächen, auf denen Ober- und Unterboden abgegraben werden, da sie befahren

werden bzw. als Lagerfläche dienen und nicht durch Bauzaun geschützt werden können

• Flächen zur Einrichtung von Baustraßen und Zufahrtswegen • Flächen zur Lagerung von Oberboden • Flächen zur Lagerung von Unterboden • Flächen zur Lagerung von Baumaterial

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Bild 4: Baustelleneinrichtungsplan (Quelle: Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Detlef Bartsch)

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3.1.4 Kontrolle vorsehen

Bild 5: Tankanlage auf ungeschütztem Unterboden (Foto: Mago) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Überprüfen Sie deshalb während der Baupha-se regelmäßig den Ablauf der Bauarbeiten und die Baugrube. Tipps: Was können Sie selbst kontrollieren?

• Achten Sie in der Baugrube auf Bodenverfärbungen und Fremdstoffe im Unter-grund (z.B. Bauschutt, Aschen, Hausmüll, Öle oder Farben) sowie auffällige Ge-rüche (z.B. Öl oder Benzin). Prüfen Sie, ob Maschinen und Tanks auf Ihrem Grund und Boden gereinigt oder befüllt werden. Sollten Sie Fremdbeimengungen feststellen, informieren Sie den Bauträger und drängen darauf, dass die zuständi-ge Untere Bodenschutzbehörde eingeschaltet wird. Bei größeren Mengen an Fremdstoffen sollte ein Gutachter beauftragt werden.

• Überprüfen Sie das angelieferte Bodenmaterial. In diesem sollten keine Fremd-materialien (z.B. Bauschutt, Scherben, Kabel, etc.) enthalten sein. Das Material sollte nicht auffällig riechen.

• Sollten Sie selbst für diese Kontrollen keine Zeit haben, bitten Sie Freunde und Familienangehörige um Hilfe und dokumentieren Sie die festgestellten Sachver-halte durch Fotos (am besten digital mit eingeblendetem Aufnahmedatum).

• Beachten Sie die Witterungsverhältnisse an den Tagen, an denen Füll- oder Mut-terboden eingebaut wird. Regnet es an diesen oder den vorherigen Tagen bzw. ist der Boden sehr feucht, versuchen Sie eine Terminverschiebung für den Ein-bau zu erreichen.

• Kontrollieren Sie bei der Bauabnahme die Qualität des Bodenaufbaus ( Mutterboden) bzw. der Bodenzusammensetzung. Dokumentieren Sie Mängel und fordern Sie die Beseitigung.

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3.1.5 Gefährdung von Böden bei Baumaßnahmen

Bild 6: Beeinflussung von Böden auf der Baustelle (Foto: Lazar) Böden unterliegen bei der Ausführung von Baumaßnahmen vielfältigen und nachhal-tigen Eingriffen, die zu Schäden führen können und nur mit hohem Aufwand zu be-seitigen sind. • Verdichtung von Böden durch schwere Maschinen und Befahren von feuchten

Böden bis in den Unterboden: Dies führt vor allem bei schweren, tonigen Böden zu Staunässe und reduziertem Pflanzenwachstum. Während verdichtete Oberbö-den weitgehend regenerierbar sind, lassen sich „Tiefenverdichtungen“ im Unter-boden nur bedingt und mit erheblichem Aufwand rückgängig machen.

• Versiegelung durch Plätze, Wege, Nebengebäude und wasserdichte Beläge: Sie verhindern den Austausch zwischen Böden, Luft und Grundwasser.

• Abtrag von Böden und Umlagerung mit Veränderung des Bodengefüges mit re-duziertem Wasserspeichervermögen und evt. Vermischung mit bodenfremden Stoffen: Sie führen zu einem Verlust oder einer Verschlechterung der Bodenquali-tät, wie z.B. der Versickerungsleistung.

• Eintrag von Schadstoffen durch verfülltes Material, fremde Bodenmassen, Reste von Bau- bzw. Abbrucharbeiten, Bauabfälle oder durch das Umfüllen von Bau-stoffen, Farben bzw. beim Befüllen von Maschinen und Tanks.

• Aufschüttung von Böden mit Veränderung der Bodenfunktionen, Verdichtung, E-rosion und evt. Eintrag von Schadstoffen.

Diese Nachteile können Sie verhindern, wenn Sie die Hinweise über

bodenschonende Baumaßnahmen beachten.

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3.2 Schadstoffbelastungen in Böden

Bild 7: Ölschaden auf Baustelle (Foto: Schmitz) Altlastenverdacht ausschließen Je nach Vornutzung können sich auch auf Ihrem Grundstück Schadstoffe im Boden befinden. Flächen, die z.B. als Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Tankstellen oder auch Gärtnereien genutzt wurden, können mit Schadstoffen belastet sein. Auch e-hemalige Tongruben, Bombentrichter oder Mulden können mit Abfall verfüllt sein und gesundheitsrelevante Stoffe enthalten. Bei Grundstückskäufen sollte deshalb stets überprüft werden, ob das Grundstück auf einer Altablagerung liegt oder ob es ge-werblich/industriell genutzt wurde und evt. Schadstoffbelastungen auf dem Grund-stück vorhanden sind. Tipp: Informieren Sie sich beim Umweltamt oder bei der Unteren Bodenschutzbe-hörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis vor dem Kauf oder Bau, ob der Boden des Grundstücks belastet sein kann. Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Verzeich-nis über mögliche Verdachtsstandorte, das sog. Altlastenkataster oder kennt andere Belastungsursachen. Gegebenenfalls fallen für die Auskunft Gebühren an, die sich jedoch schnell rechnen. Erfahrungsbericht

Schadstoffe im Boden

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3.2.1 Hintergrundbelastung

Bild 8: Emissionen (Foto: Lazar) Schadstoffe können nicht nur punktuell durch Ablagerungen von Abfall oder die ge-werblich/industrielle Nutzung in Böden gelangen, sondern auch flächenhaft erhöht sein. Ursachen sind z.B. naturbedingt (geogen) erhöhte Schwermetallgehalte, histo-rischer Bergbau, Überschwemmungen oder diffuse Einträge über die Luft. So wei-sen u.a. ältere Siedlungsgebiete oft höhere Schadstoffgehalte in den Böden auf. Tipps: Möchten Sie wissen, wie hoch die Schadstoffgehalte im Umfeld Ihres Grund-stücks sind? Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Für Informationen zur Schadstoffsituation in der Umgebung Ihres Grundstücks kön-nen Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde auch Auskunft aus der digitalen Bodenbelastungskarte (BBK) (http://www.lanuv.nrw.de/boden/boschu-lua/dig-bbk.htm) einholen. Diese liegt in vielen Städten und Kreisen in NRW flächendeckend vor und gibt Auskunft über die Schadstoffgehalte in Böden. Behörden müssen dabei den Datenschutz berücksichtigen Das Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastungen „FIS StoBo“ (http://www.lanuv.nrw.de/boden/boschu-lua/fisstobo.html) bietet die Möglichkeit zur eigenen Recherche im Internet.

Bild 9: Datenselektion aus dem FIS StoBo (Quelle: LANUV)

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3.2.2 Was tun bei Altlastenverdacht?

Bild 10: Kind auf Boden (Foto: comstock.com) Was tun, wenn ein Verdacht auf Schadstoffe im Boden besteht? In diesem Fall sind Bodenuntersuchungen eine gute Investition. Nehmen Sie Kontakt mit der Unteren Bodenschutzbehörde in Ihrer Stadt oder Kreis auf, bevor Sie Untersuchungen vornehmen. Sie gibt Hilfestellung bei der Un-tersuchung und hilft bei der Bewertung der Ergebnisse. Evt. liegen auch Hinweise in Akten aus anderen Untersuchungen vor, die genutzt werden können. Um die mögliche Gefährdung zu klären, werden meist von Sachverständigen Boden-proben genommen und im Labor chemisch auf die Inhaltsstoffe analysiert. Die Er-gebnisse werden in einem Kurzbericht mit Empfehlungen zusammengefasst. Für die Bewertung liegen rechtliche Vorgaben vor, die auch Beurteilungswerte enthalten. Bei Altlastenverdacht bietet das LANUV umfangreiche Informationen zu Arbeits-schritten bei der Altlastenerkundung, Untersuchungsmethoden und Sanierungstech-niken ( Altlasten in NRW: www.lanuv.nrw.de/boden/boden_altlasten.htm) Beim LANUV ist auch die kostenlose CD-ROM „Altlasten in NRW“ erhältlich, die Sie im Publikationsverzeichnis (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/publ_start.htm) finden. Beachten Sie: Auch wenn auf Ihrem Grundstück erhöhte Schadstoffgehalte gefun-den werden, muss dies nicht zwangsläufig eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Was tun bei Schadstoffen in Garten: Infoblatt des LANUV zum Download (http://www.lanuv.nrw.de/altlast/vlswaltl.htm#infoblatt)

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3.3 Boden untersuchen

Bild 11: Bohrung mit Rammkernsonde (Foto: Borrmann) Untersuchungsstellen und Sachverständige im Überblick Beim Umweltamt oder der Unteren Bodenschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Krei-ses erhalten Sie Informationen über Büros, die Bodenuntersuchungen durchführen. Im Folgenden finden Sie zusätzlich einen Überblick über anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen: Untersuchungsstellen zu Baugrund- und Versickerungsgutachten

Wer liefert was? www.wlw.de: Suchworte: „Ingenieurbüro Regenwasserversicke-rung“ oder „Baugrunduntersuchung“

Gelbe Seiten (http://www.gelbeseiten.de): Suchworte „Bodenuntersuchungen“

Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten, die in Nordrhein-Westfalen zuge-lassen und anerkannt sind (http://www.lanuv.nrw.de/altlast/Bekanntgabe-sv.htm( In Nordrhein-Westfalen zugelassene Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (http://www.lanuv.nrw.de/altlast/Bekanntgabe-ustellen.htm) Bundesweites „Recherchesystem zu Messstellen und Sachverständigen“ (ReSyMeSa) (http://www.luis-bb.de/resymesa/ModulStelleStart.aspx?M=2) Weitere Informationen zur Untersuchung von Böden (http://www.lanuv.nrw.de/boden/boschu-lua/untersuchung.htm)

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3.4 Bodenkundliche Baubegleitung

Bild 12: Großbaustelle (Foto: Lazar) Die Bodenkundliche Baubegleitung entspricht der fachlichen Baubegleitung und ist vor allem für größere Bauvorhaben sinnvoll. Sie sollte von bodenkundlich ausgebil-detem Fachpersonal mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen durchgeführt werden. Der Sachverständige übernimmt die Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf Baustellen. In Deutschland ist der Bodenkundliche Bau-begleiter nicht verpflichtend eingeführt und daher meist nur beratend tätig. Diese Aufgaben können von den meisten Büros, die bodenkundliche Leistungen anbieten, durchgeführt werden. Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung: • Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden

• Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen

• Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen

• Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flä-chen und Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.)

• Teilnahme an Bausitzungen

• Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen

• Kontrolle der Bauausführung Informationen zum Baubegleiter in der Schweiz (http://www.soil.ch/bodenschutz/baubegleiter.html)

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4 WAS IST BEIM BAUEN ZU BEACHTEN

4.1 Bodenschonende Baumaßnahmen

Bild 13: Zukünftiger Gartenbereich während der Bauphase (Foto: Lazar) Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen bringt es für die spätere Nutzung deutliche Vorteile, wenn die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zum Bodenschutz be-rücksichtigt werden. Planen Sie diese frühzeitig ein (z.B. bei der Ausschreibung) und überprüfen Sie die Einhaltung bzw. weisen Sie die Bauleitung auf die Maßnahmen hin.

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4.1.1 Flexible Zeitplanung

Bild 14: Oberboden vor dem Abschieben (Foto: Lazar) Werden Böden in nassem Zustand befahren, bearbeitet oder abgetragen, ist eine langfristige Verdichtung mit nachfolgender Staunässe unvermeidlich. Mit abnehmen-dem Wassergehalt nehmen die Stabilität und die Tragfähigkeit des Bodens stark zu. Trockene Böden können daher relativ hohe Druckbelastungen aushalten. Die Bear-beitung von Böden sollte sich daher an der Bodenfeuchte orientieren (vgl. DIN 19731 und DIN 18915). Idealerweise sollten die Erdarbeiten bei längeren Niederschlägen unterbrochen wer-den und Zeit zum Abtrocknen des Bodens eingeplant werden. Um dies zu realisie-ren, ist eine frühzeitige und flexible Zeitplanung mit ausreichenden Pufferzeiten not-wendig. So lassen sich Termine auch bei schlechten Wetterbedingungen leichter ein-halten. Tipps: • Bei der Abstimmung des Zeitpunkts für Erdarbeiten – wie z.B. Abtrag, Umlage-

rung und Wiedereinbau – sollte die Witterung und die Bodenfeuchte beachtet werden.

• Der Termin für die Umsetzung und die Auswahl der Arbeiten sollte davon abhän-gig gemacht werden.

• Schlechtwetterphasen sollten einkalkuliert und alternative Arbeiten eingeplant werden.

• Damit die Umsetzung der geplanten Bodenschutzmaßnahmen sichergestellt wird, müssen sie in der Ausschreibung berücksichtigt werden ( Vertragsbeispiele). Die eventuell höheren Preise rechnen sich spätestens bei der Anlage des Gar-tens.

• DIN 19731 und DIN 18915 geben Anhaltspunkte, wann Böden für die Umlage-rung geeignet sind. Sie legt auch fest, dass der Feuchtezustand des Bodens bei den Bauarbeiten zu beachten ist. Nach nassen Witterungsperioden müssen die Böden ausreichend abgetrocknet sein.

• Verweisen Sie auf die Einhaltung der DIN-Vorschriften in der Ausschreibung.

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4.1.2 Bodenfeuchte berücksichtigen

Bild 15: Staunässe durch Befahren von feuchten Böden (Foto: Lazar) In der Praxis hat sich der Rolltest für eine schnelle Beurteilung der Bodenfeuchte bewährt.

Rollversuch nach DIN 18915 Aus einer Bodenprobe sind die größeren Körner (> 2 mm) zu entfernen, um mit dem Feinboden eine ca. walnussgroße Teilprobe kneten. Diese wird gleichmäßig zu ei-ner dünnen Bodenwalze ausgerollt, bis die Walze in einzelne Abschnitte zerbricht oder zerbröcktelt.

• Zerbröckelt oder zerbricht die Bodenwalze bei einem Durchmesser > 8 mm, kann der Boden bearbeitet werden.

• Lässt sich der Boden zu einer Walze von weniger als 3 mm Durchmesser ausrol-len, ist der Boden nur mit erheblichen Gefügestörungen zu bearbeiten.

• Zerbricht oder zerbröckelt die Bodenwalze bei einem Durchmesser zwischen 3 und 8 mm, liegen Zweifelsfälle vor. Entscheidungshilfen können aus Wiederho-lungen dieses Versuchs oder Beobachtungen bei einem Bearbeitungsversuch in der vorgesehen Bearbeitungstiefe gewonnen werden.

Bei größeren Bauvorhaben sollte die Bodenfeuchte mit Hilfe eines Tensiometers gemessen werden. Dieses Messgerät ermittelt die Saugspannung des Bodenwas-sers in der Einheit hPa (Hektopascal). Der Wert ist umso höher, je trockener der Bo-den ist. Einsatzgrenzen: Die nachfolgende Tabelle gibt Empfehlungen für den Einsatz von Baufahrzeugen, die auch vertraglich festgehalten werden können. Zu beachten: Bei Böden mit einem Tonanteil >30% ist ein Zuschlag vorzunehmen.

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Bodenfeuchte* Bodenzu-stand

Empfehlung

< 100 hPa sehr nass Befahren der Baustelle nur auf befestigten Pisten. Erdarbeiten wie Bodenumlagerung und Abtrag sollten eingestellt werden.

100 – 150 hPa feucht Befahren von gewachsenem Boden nur auf Bag-germatratzen bzw. Kiespisten mit Raupenfahrzeu-gen. Erdbewegungen sind von Baggermatratzen und Baupisten aus erlaubt.

150 – 250 hPa feucht bis abgetrocknet

Befahren von gewachsenen Böden und Durchfüh-ren von Erdarbeiten sind in Abhängigkeit von Ma-schinengewicht, Kontaktflächendruck und Boden-art möglich. Raupenfahrzeugen sollten eingesetzt werden.

> 250 hPa trocken Bearbeiten und Befahren des Bodens ist auch mit Radfahrzeugen möglich.

Verändert nach: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau (2007): Standard-Pflichtenheft einer Bodenkundlichen Baubegleitung Teil 3: Minimale Bo-denschutzmassnahmen. * Die Bodenfeuchte (Saugspannung) wird in hPa (Hektopascal) angegeben. Teilweise finden sich auch Angaben in Centibar (Umrechung: 1 hPa = 0,1 cbar) oder in cm Wassersäule (cm WS). In der Bodenkundlichen Kartieranleitung wird die Bodenfeuchte logarithmisch angegeben (pF-Wert).

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4.1.3 Bodenart bestimmen

Bild 16: Bodenart bestimmen (Foto: Lazar) Schwere, bindige Böden mit einem hohen Tonanteil lassen sich besonders leicht plastisch verformen. Schluffböden neigen zur Verschlämmung. Beide reagieren da-her sehr empfindlich auf Druck und neigen bereits bei geringem Druck zu Staunässe. Bei tonigen und schluffige Böden sollte daher besonders darauf geachtet werden, dass sie im trockenen Zustand befahren werden. Leichte Böden mit einem hohen Sandanteil besitzen eine höhere Stabilität. Hinweise zur Bestimmung der Bodenart finden Sie unter: http://www.bodenwelten.de/bodenschatz.htm Gartenboden Unterscheidungs-merkmale.

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4.1.4 Baustraßen und Eingriffsfläche

Bild 17: Schadverdichtung durch fehlende Baustraßen (Foto: Mago) Das Befahren von ungeschütztem Oberboden oder abgelagertem Boden ist zu ver-meiden. Um dies zu erreichen, muss die Baustellenerschließung sinnvoll geplant werden. Tipps: • Lassen Sie sich einen verbindlichen Baustellenerschließungsplan mit den künf-

tigen Baustraßen, der Eingriffsfläche und der Ausführung, wie die Fahrstraßen angelegt werden, geben. Kontrollieren Sie die Durchführung.

• Lassen Sie im Baustellenerschließungsplan Flächen ausweisen, auf denen Ober-boden- und Unterbodenmaterial sowie Baumaschinen, Baustoffe, etc. gelagert werden. Es sind ausreichend große Lagerplätze für Maschinen, Baustoffe und Oberbodenmaterial einzuplanen.

• Der Boden auf den Lager- und Arbeitsflächen muss vor möglichen Einträgen durch auslaufende Flüssigkeiten (Öle, Treib- und Schmiermittel) oder Baumateria-lien wie ungebundener Zement oder frischer Beton sowie Abfälle geschützt wer-den (z.B. Lagerung von Tanks in dichten Auffangwannen).

• Zu beachten ist auch eine ausreichende Entwässerung der Lagerbereiche. Über eine Einleitung von Baustellenabwässern entscheidet bei größeren Maßnahmen die Untere Wasserbehörde.

• Bei größeren Bauvorhaben bzw. ausreichend großen Grundstücken ist eine Re-duzierung der Eingriffsfläche hilfreich, um Böden zu schützen. Planen Sie realisti-sche Tabuflächen ein, die in der Bauphase nicht befahren oder als Lagerplatz für Material und Maschinen genutzt werden. Wichtig ist hier die Abgrenzung durch einen Bauzaun und die Kontrolle, dass dieser nicht geöffnet wird.

• Beim Anlegen von Baustraßen ist darauf zu achten, dass natürliches Material (z.B. Gestein oder Kies) und nicht Bauschutt oder Straßenaufbruch verwendet wird, da diese später wieder zurückgebaut werden. Das Material kann für die spä-tere Anlage (z.B. eine Garagenzufahrt) weiterverwendet werden. Dadurch ist eine zeitliche Flexibilität gegeben. Fahrstraßen sollten nur bei trockenem Wetter und auf abgetrockneten Böden angelegt werden. Bei Anlegen der Baustraßen kann

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auch zugelassenes Recycling-Material verwendet werden, wenn eine Abgren-zung nach unten durch eine Textilschicht eingebaut wird.

• Im Hochbau, vor allem beim Errichten von Wohnhäusern mit beengten Platzver-hältnissen und dem kleinräumigen Einsatz von Baufahrzeugen und Material kann der Boden meist nicht über Baggermatratzen geschont werden. In diesem Fall ist es sinnvoller, den Oberboden und einen Teil des Unterbodens außerhalb um-zäunter Tabuflächen großflächig fachgerecht abzutragen und zwischenzula-gern. Wichtig ist vor dem späteren Wiederaufbringen des Oberbodenmaterials ei-ne fachgerechte Tiefenlockerung des Unterbodens.

• Für Flächen, die – z.B. beim Bau von Leitungen – nur in geringer Frequenz be-fahren werden, bietet der Einsatz von Baggermatratzen einen guten Schutz ge-gen Verdichtung. Diese werden direkt auf den Oberboden aufgebracht, da der Oberboden in der Regel aufgrund der organischen Substanz eine höhere Stabili-tät als der Unterboden besitzt. Der meist feuchte Unterboden neigt hierbei stärker zur Verdichtung als der Oberboden.

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4.1.5 Baufahrzeuge

Bild 18: Laderaupe (Foto: Lazar)

Bild 19: Raupenbagger (Foto: Lazar) Eine Verdichtung von Böden, d.h. ein Zusammenpressen des Bodenmaterials, ent-steht beim Einsatz von (zu) schweren Maschinen und beim Befahren von feuchten Böden. Wenn die Böden – meist bis in den Unterboden – verdichtet werden, führt dies zu Staunässe und einem reduzierten Pflanzenwachstum. Die Schäden lassen sich nur mit großem Aufwand beseitigen. Deshalb sollten beim Einsatz der Baufahr-zeuge die folgenden Punkte beachtet werden: • Nach Möglichkeit sollten nur Baufahrzeuge mit geringem Gewicht, d.h. einer ge-

ringen Radlast zum Einsatz kommen, um den Druck auf den Boden (Kontaktflä-chendruck) zu reduzieren.

• Generell sind Raupenfahrzeuge für die Bodenbearbeitung besser geeignet als Radfahrzeuge, da diese durch die große Auflagefläche einen geringen Kontakt-flächendruck auf den Boden ausüben und die Verdichtung somit reduziert wird. Für den Einsatz von Radfahrzeugen muss der Boden trocken sein ( Bodenfeuchte berücksichtigen). Relevant ist die Auswahl der Einsatzfahrzeu-ge insbesondere für den optimierten Abtrag und Einbau von Bodenmaterial.

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• Die Wahl des Baufahrzeugs ist abhängig von der Bodenart. Tonige, schwere Böden und schluffige Böden reagieren sehr empfindlich auf Druck.

• Bei Radfahrzeugen hat neben dem Gewicht des Fahrzeugs die Reifenbreite, die Anzahl der Reifen und der Reifendruck einen wesentlichen Einfluss darauf, wie stark Böden verdichtet werden. Günstig sind breite Reifen bzw. Zwillingsreifen und ein geringer Reifendruck, um den Kontaktflächendruck zu verringern.

Der Einsatz eines Baukrans ist oft zeitsparend und bodenschonender. Er eignet sich nicht nur für die Baumaßnahmen, sondern kann auch nach deren Abschluss genutzt werden, um vor allem bei schwierigen Bodenverhältnissen Teile der Außenanlagen fertig zu stellen.

Einsatzgrenzen von Baufahrzeugen für das Befahren von gewachsenem Boden lassen sich über den Druck oder über die Radlast angeben: Als bodenverträglich gilt ein (Kontaktflächen-)Druck von 0,5 bar. Dieser wird ermittelt, indem das Gesamtgewicht des Fahrzeugs durch die Kontaktfläche mit dem Boden geteilt wird. Die Eignung von Radfahrzeugen lässt sich zudem näherungsweise über die Radlast abschätzen. Radlasten über 2,5 t gelten hierbei als kritisch. Radlasten unter 2,5 t sind bei gut abgetrockneten Böden verträglich.

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4.2 Abtrag und Lagerung von Bodenmaterial

Bild 20: Umlagerung von Boden mit dem Raupenbagger (Foto: Lazar) Durch Erdarbeiten wie z.B. beim Ausheben der Baugrube und bei Geländemodellie-rungen wird das Bodengefüge gestört und Böden negativ beeinflusst. Durch die Be-achtung von wenigen Maßnahmen lassen sich einfach positive Effekte erreichen.

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4.2.1 Mutterboden schützen

Bild 21: Boden (Foto: Lazar) Was ist guter Mutterboden? Die humose Oberbodenschicht wird auch Mutterboden genannt. Mutterboden ist im guten Zustand krümelig, humos, gut durchlüftet, leicht durchwurzelbar und kann aus-reichend Niederschlagswasser aufnehmen. Ein guter Oberboden muss jedoch vor allem zum Standort, zum Unterboden und zur Nutzung passen. Der vorhandene Mut-terboden ist meist der beste Boden und sollte wieder eingebaut werden. Der Schutz des Mutterbodens ist im Baugesetzbuch verankert. So ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen der Mutterboden in nutz-barem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Da Böden in Schichten bzw. Horizonten (http://www.lanuv.nrw.de/boden/umweltmediumboden.htm) aufgebaut sind, sollte der Mutterboden beim Abtragen oder Zwischenlagern in keinem Fall mit dem Unterboden vermischt werden. Dies führt in der Regel zu Qualitätseinbußen. Zu erkennen ist der Mutterboden als oberer Teil des Mineralbodens, da er einen höheren Anteil an Hu-mus und Bodenorganismen enthält und sich meist durch eine dunklere Bodenfarbe vom Unterboden abhebt (DIN 19731 und DIN 18915). Tipp: Der Mutterboden sollte sich durch ein stabiles, belastbares Gefüge auszeich-nen. Mit der Spatendiagnose kann der augenblickliche Strukturzustand des Bodens einfach beurteilt werden. Hierzu wird ein Bodenblock aus einer typischen Stelle auf dem Grundstück mit einem Flachspaten vorsichtig herausgebrochen, ohne dabei das Bodengefüge zu zerstören. Anschließend wird der Bodenwürfel mit einer Jätekralle oder der Hand untersucht. Folgende Merkmale können so erkannt werden: • Lagerung der Bodenschichten und mögliche Verdichtungen • Feuchteverteilung im Boden • Organische Rückstände und Durchwurzelung

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Mutterboden sollte keine Fremdbestandteile wie Scherben, Ziegelreste, Baurück-stände, Metalle, Glas, Schlacken, Asche, Kunststoffe, Mineralöle, Chemikalien ent-halten (DIN 18915). Bei der Anlieferung von Bodenmaterial sollten Sie jeweils den Zustand und die Qualität des gelieferten Bodens kontrollieren. Natürlich vorkommen-de Steine mindern nicht die Bodenqualität.

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4.2.2 Abtrag optimieren

Bild 22: Ausleger eines Raupenbaggers (Foto: Lazar)

Bild 23: Raupendumper mit gekipperter Mulde (Foto aus BauimBild (http://www.bauimbild.de) Was ist beim Abtragen von Bodenmaterial zu beachten?

• Vor dem Abtrag sollte eine Massenbilanz erstellt werden bzw. beim Bauunter-nehmer angefordert werden. Die Massenbilanz gibt Auskunft über die Art und Menge des anfallenden Bodenmaterials (z.B. m3 Oberboden, m3 Unterboden, etc.).

• Die Flächen auf denen Boden abgetragen wird sowie Lagerflächen für die Bo-denmieten, sind im Baustelleneinrichtungsplan zu kennzeichnen.

• Nicht vermeidbarer Bodenaushub sollte auf dem Grundstück belassen oder sinn-voll verwertet werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch dem Vermeidungsgebot nach DIN 19731. Demnach sollte Bodenmaterial intern, d.h. am Ort des Ausbaus, beispielsweise für den Massenausgleich verwendet werden. Der Bodenaushub kann hierbei durch eine optimierte Außenanlagenplanung mi-nimiert werden.

• Der Abtrag von Boden sollte nur in trockenen Perioden und bei ausreichend ab-getrocknetem Oberboden durchgeführt werden ( flexible Zeitplanung). Nach DIN 19731 ist der Feuchtezustand des Bodens beim Ausbau zu beachten. Nach nassen Witterungsperioden müssen die Böden ausreichend abgetrocknet sein.

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• Beim Abtrag sollte nicht nur der Oberboden, sondern auch der Unterboden in ausreichender Tiefe abgetragen werden. Ober- und Unterboden, aber auch Bo-denmaterial von unterschiedlicher Qualität ist jeweils getrennt entsprechend dem Schichtaufbau abgetragen und zwischengelagert. Der Abtrag und Einbau von Oberboden ist dabei gesondert von anderen Bodenbewegungen durchzuführen (vgl. DIN 19731 und DIN 18300).

• Geeignete Baufahrzeuge für den Abtrag sind Raupenbagger. Durch den lan-gen Ausleger kann dieser ideal „vor Kopf“ arbeiten: das heißt der Bagger bewegt sich rückwärts und trägt dabei den Boden ab. Er steht bei trockenen Verhältnis-sen direkt auf dem gewachsenen Oberboden bzw. bei feuchten Böden auf Bag-germatratzen, die laufend rückwärts verlegt werden. Für den Abtransport des Bo-dens können z.B. Raupendumper verwendet werden.

• Generell sind abhebende Geräte wie der Raupenbagger bodenschonender als stoßende bzw. schiebende Maschinen, da beim Abschieben die Bodenstruktur zerstört wird. Zudem wird für einen schichtweisen Abtrag der meist feuchte Un-terboden befahren, so dass leichter Schadverdichtungen entstehen. Bedingt ge-eignet für den Bodenabtrag – jedoch kostengünstiger – sind daher Laderaupen (= Raupenlader oder Dozer).

• Nicht empfehlenswert für den Bodenabtrag sind Planierraupen und Radfahrzeu-ge, wie z.B. Radlader, die noch verbreitet eingesetzt werden.

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4.2.3 Lagerung von Bodenmaterial

Bild 24: Getrennte Lagerung von Ober- und Unterboden (Foto: Lazar) Eine erfolgreiche Wiederherstellung von Garten- und Freiraumflächen setzt voraus, dass sowohl Abtrag als auch Zwischenlagerung des Bodenmaterials fachgerecht er-folgen. Die folgenden Grundsätze sind beim Anlegen der Bodendepots (Bodenmie-ten) zu berücksichtigen:

• Ober- und Unterboden müssen auf getrennten Depots zwischengelagert werden. Nach DIN 19731 und DIN 18915 ist Bodenmaterial von unterschiedlicher Qualität (z.B. humoses Oberbodenmaterial und nicht humoses Material) sowohl beim Ausbau als auch bei der Lagerung getrennt zu halten.

• Fremdmaterialien oder Bauabfälle dürfen nicht auf den Bodendepots gelagert o-der eingemischt werden.

• Der Untergrund der Bodendepots sollte so gewählt werden, dass keine Staunäs-se entsteht (z.B. Mulden vermeiden) und das Bodenmaterial gut entwässert wird. Nach DIN 19731 ist das zwischengelagerte Bodenmaterial vor Verdichtung und Vernässung zu schützen.

• Die Depots sind dabei so zu gestalten, dass die Oberflächen eine Neigung von mindestens 4 % aufweisen, damit das Niederschlagswasser abfließen kann. Ideal ist eine steile Trapezform. Gegebenenfalls sind Entwässerungsgräben anzulegen.

• Die Schütthöhe für das Oberbodendepot sollte entsprechend DIN 19731 maximal 2 Meter betragen, um eine Verdichtung zu vermeiden. Das Unterbodendepot soll-te 4 Meter nicht übersteigen. Der Flächenbedarf für die Zwischenlagerung ergibt sich daher u.a. aus der maximalen Schütthöhe.

• Die Depots sollten generell nicht befahren werden. Nach DIN 19731 sind Zwi-schenlager nicht mit Radfahrzeugen (Lastkraftwagen, Radlader) zu befahren.

• Das zwischengelagerte Bodenmaterial sollte sofort begrünt werden, sofern keine direkte Verwertung vorgesehen ist. Bei einer Lagerungsdauer über sechs Monate ist das Zwischenlager mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehren-den Pflanzen wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich zu begrünen (vgl. DIN 19731). Sie gewährleisten eine ausreichende Entlüftung und Entwässerung der Depots und beugen gegen Setzung und Verdichtung des Bo-dens vor.

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• Bodendepots sind locker und nur im trockenen Zustand mit dem Bagger zu schüt-ten, damit die biologische Aktivität und der Gasaustausch erhalten bleiben. Bei längeren Niederschlägen sollten die Arbeiten unterbrochen werden. Ziel ist es, dass das Depot in seinem ganzen Volumen gut durchlüftet bleibt. Ansonsten bil-den sich anaerobe Bedingungen, unter denen das Bodenleben „erstickt“ und Fäulnisvorgänge einsetzen. Diese sind an einer Graufärbung und einem Faulge-ruch beim Abtrag des Depots erkennbar.

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4.3 Einbau von Bodenmaterial

Bild 25: Transport von Bodenmaterial (Foto: LANUV) Woher Bodenmaterial bekommen? Verwenden Sie in erster Linie Bodenmaterial, das zuvor auf dem Grundstück ausge-baut und zwischengelagert wurde. Falls nicht ausreichend Bodenmaterial auf dem Grundstück vorhanden oder dieses nicht für den Wiedereinbau geeignet ist, sollte schadstoffarmes Material angeliefert werden, das ähnliche Eigenschaften wie der ursprüngliche Boden aufweist. Dieses erhalten Sie in der Regel bei einem Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen (Ga-La-Bau). Beim Auf- und Einbringen von Bodenmaterial über 800 m³ besteht gemäß LBodSchG eine Anzeigepflicht bei der Unteren Bodenschutzbehörde. Bei Bauvorhaben bietet die Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse mit dem Abfall Online Informationssystem ALOIS (http://www.alois-info.de) die Möglichkeit, Angebo-te und Nachfragen zu Böden, Bauschutt und Recyclingmaterial einzustellen.

Was ist bei der Anlieferung zu beachten? Wie können Verdichtung und Staunässebildung vermieden werden? Welche rechtelichen Regelungen und DIN-Normen helfen weiter?

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4.3.1 Was ist bei der Anlieferung zu beachten?

Bild 26: Wiederherstellung von Bodenschichten (Foto: Gerdts) Verdichtungen des Unterbodens sind mit ausreichendem Zeitabstand vor der Anliefe-rung des neuen Bodens zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist auf schadstoffarmes Bodenmaterial zu achten. Nach BBodSchV und DIN 19731 sind Böden zu untersu-chen, wenn am Herkunftsort Hinweise auf Belastungen vorliegen. Hinweise sind z.B. • Böden aus Gewerbe- und Industriegebieten sowie aus militärisch genutzten Ge-

bieten • Böden aus den Kernbereichen von Städten • Oberböden aus dem Straßenrandbereich (ca. 10 Meter Abstand zum Fahrbahn-

rand) • Böden, die kleine Beimengungen von Fremdmaterial (z.B. Ziegel, Schlacken,

Farbreste, etc.) enthalten • Überschwemmungsgebiete • Gebiete mit geogen bedingten Anreicherungen Lassen Sie sich bei der Anlieferung des Bodens einen Herkunftsnachweis (http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/pdf/Herkunftsnachweis.pdf) geben und kontrollieren Sie, ob der Boden Fremdbestandteile enthält. Falls Hinweise auf Schadstoffbelastungen vorliegen, sollten Sie einen Prüfbericht mit den Standarduntersuchungsparametern gemäß BBodSchV fordern. Der Prüfbericht muss einen direkten Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Vorsorgewerten der BBodSchV umfassen. Die Vorsorgewerte nach § 9 Abs. 1 der BBodSchV sind für alle Stoffe einzuhalten. Eine Besonderheit besteht bei kleineren Bauvorhaben. Diese verfügen meist über weniger als 150 qm Freifläche, so dass max. 30 Kubikmeter Oberboden für die Gar-tengestaltung benötigt werden. Die für kleine Mengen durchgeführten Bodenuntersu-chungen sind ggf. mit Mehrkosten und längeren Wartezeiten verbunden.

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4.3.2 Wie können Verdichtung und Staunässebildung vermieden werden?

Bild 27: Raupenfahrzeug in feuchtem Boden (Foto: Lazar) Wie beim Abtrag sind auch beim Einbau des Bodens und bei der Wiederherstellung der Bodenschichten negative Einflüsse wie Verdichtung und Vernässung zu vermei-den. DIN 19731 gibt wesentliche Anforderungen für das Aufbringen von Bodenmate-rial vor.

• Wichtig ist ein horizontweiser Aufbau des "neuen" Bodens: zuerst der Unterbo-den, danach Oberboden.

• Der neu aufgetragene Boden sollte nicht mit Baumaschinen und Transportfahr-zeugen befahren werden.

• Für den Einbau sind wie für den Abtrag vor allem leichte Maschinen, vorzugs-weise Raupenbagger mit geeignetem Fahrwerk einzusetzen, die "vor Kopf" arbei-ten können.

• Der Einbau und die Aufbringung von Boden sollte nur bei trockener Witterung und ausreichend abgetrockneten Böden vorgenommen werden. Bei längerem Schlechtwetter sind die Arbeiten genügend lange zu unterbrechen.

• Beim Einbau des Bodens sind Gefällesituation und Vorflut zu beachten, um Stau-nässe in Mulden zu vermeiden.

• Aufgetretene Schadverdichtungen sollten durch eine Tiefenlockerung beseitigt werden.

• Die Bodenart des aufzubringenden Bodenmaterials sollte möglichst der Bodenart des Standorts entsprechen.

• Wird Oberboden aufgebracht, um das Gelände zu erhöhen, sollte bis max. 20 cm Tiefe der neue Mutterboden auf den Oberboden des Standorts aufgebracht wer-den.

• Das neu aufgebrachte Material sollte direkt begrünt werden.

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4.3.3 Welche rechtlichen Regelungen und DIN-Normen helfen weiter?

Bild 28: Vermischtes Ober- und Unterbodenmaterial (Foto: Lazar) Die wichtigsten Vorgaben für den Wiedereinbau von Boden und die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenzone sind § 12 BBodSchV und DIN 19731 und DIN 18915. Demnach ist

• das Auf- oder Einbringen von Materialien (http://www.lanuv.nrw.de/boden/boschu-lua/durchwurzelbareBodenschicht.html) nur zulässig, wenn natürliche Bodenfunktionen oder Nutzungsfunktionen nachhal-tig gesichert oder wiederhergestellt werden.

• Das einzubauende Material muss geeignet sein. Dies betrifft v.a. die physikali-sche Bodenstruktur (Bodenart und Steingehalt) und die Stoffgehalte.

• Die Schadstoffgehalte des eingebauten Bodens dürfen grundsätzlich nicht über den Vorsorgewerten der BBodSchV liegen. Ausnahmen sind nur bei naturbedingt oder siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten vorgesehen, wenn keine Schäden verursacht werden und keine Verschlechterung erfolgt.

Orientierungskosten für den Wiedereinbau von Bodenmaterial sind in den „Mate-rialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz, Band 20“ ab Seite 333 zu fin-den (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/malbo/malbo20/malbo20s327s336.pdf).

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4.4 Bauschutt, Baureste und Baumaterialien

Bild 29: Bauabfälle auf der Baustelle (Foto: Mago) Abfälle, Bauschuttreste und andere Materialien, die vom Bauunternehmer zurückge-lassen werden, können zu vermeidbaren Folgekosten führen. Oft enthalten Baureste Schadstoffe, die zu einem späteren Zeitpunkt teuer entsorgt werden müssen oder zu Gesundheitsrisiken führen können. Achten Sie als Investor oder Bauherr deshalb während des Bauens darauf, dass Baumaterialien fachgerecht entsorgt werden. Erfahrungsbericht:

Bauschuttreste entsorgen Was ist zu beachten? Die fachgerechte Entsorgung von Bauabfällen während der Bauphase ist wichtig und vom Bauunternehmer zu tragen. Die spätere Entsorgung ist teuer und nach Bauab-nahme vom Eigentümer zu tragen. Lassen Sie sich im Angebot bzw. Vertrag durch das Bauunternehmen schriftlich bestätigen, welche Entsorgungswege vorgesehen sind. Achten Sie auf die verwendeten Begrifflichkeiten:

Mineralische Abfälle Bodenaushub, Kies, Sand, Steine sowie Straßenauf-bruch und Bauschutt

Bauschutt Beton- und Zementreste, Fliesen, Keramik, Ziegel, Mau-erwerk und Putzreste

Baumischabfälle

Verunreinigte Wertstoffe und Gemische aus Holz, Glas, Metall, mineralischen Abfällen, Beton, Ziegel, Keramik, Gips sowie Kabel, Rohre, Bauholz, Putzreste, etc.

Wertstoffe Transportverpackungen, Grünschnitt, Metalle zur Wie-derverwertung (Recyclinghöfe)

Problemabfälle Lacke, Bitumen, Kleber (Sonderabfall)

Recyclingbaustoffe (Sekundärrohstoffe)

Aufbereitete mineralische Abfälle, z.B. Granulat aus Bauschutt, Straßenaufbruch, etc.

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Weisen Sie darauf hin, dass die getrennte Sammlung und Verwertung der recycleba-ren Baurestmassen vorgeschrieben ist (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Ak-zeptieren Sie keine Container, in denen alle Abfallstoffe zusammengekippt werden. Die folgenden Stoffgruppen müssen getrennt werden: Mineralische Abfälle, Bau-mischabfälle, Wertstoffe, Problemabfälle und asbesthaltige Baustoffe. Verbreitet ist das Verfüllen von Arbeitsräumen mit Baumischabfällen. Die Grube zwi-schen Kellerwand und Gartenboden (= Arbeitsraum) wird oftmals für die günstige Beseitigung von Bauresten verwendet oder mit ungeeigneten Materialien ausgefüllt. Dieses Vorgehen ist nach dem Bodenschutz- und Abfallrecht nicht zulässig. Das Bauunternehmen ist daher verpflichtet, Baumischabfälle wie Kabel, Rohre, Bauholz, Putzreste oder Bauschutt wieder zurückzunehmen. Auch das Verbrennen von Abfäl-len ist nicht zulässig. Kontrollieren Sie während der Baumaßnahmen, wie und wo Bauabfälle entsorgt werden. Dokumentieren Sie, falls Baumischabfälle auf den Grundstück „entsorgt“ werden. Rechtliche Regelungen für die Entsorgung • Die in Ausschreibungen früher übliche Bestimmung "Abbruch (Abfall) geht in das

Eigentum des Auftragnehmers über" darf nicht mehr verwendet werden. Der Pla-ner und Ausschreibende steht somit in der Verantwortung für die Entsorgung der Bauabfälle.

• Für die Stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, sprich den Umgang mit Bodenaushub, Bauschutt und anderen beim Bau anfallenden (mineralischen) Ma-terialien und deren Entsorgung, sind in NRW die "Verwertererlasse" (http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/mineralabfaelle/index.php) von Bedeu-tung.

Güte- und Qualitätsanforderungen • Achten Sie auf Güte- und Qualitätsanforderungen bei Baustoffen und Bauteilen.

Vor allem bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen bzw. Sekundärrohstoffen sind nachweislich bestimmte Qualitätsanforderungen und eine regelmäßige Gü-teüberwachung zu beachten. Vorteile sind geringere Schadstoffbelastungen der Baustoffe und Bauteile. Gütegeprüfte Baustoffe ermöglichen eine leichtere Wei-ter- und Wiederverwendung sowie die einfache Entsorgung der nichtverwendba-ren Reststoffe.

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5 WAS IST NACH DEM BAUEN ZU BEACHTEN

5.1 Gestaltung von Garten und Außenanlagen

Bild 30: Begrünter Garten (Foto: Lazar) Bei der Gestaltung von Garten und Außenanlagen kann durch wenige Maßnahmen viel erreicht werden. Vor allem beim Aufbringen von Bodenmaterial ist es wichtig, auf die Qualität des Bodenmaterials, den schonenden Einbau und die sachgerechte Gar-ten- und Wegegestaltung zu achten, um ohne viel Aufwand Freude am Garten zu haben. Auf was sollten Sie achten? • Planen Sie Ihre Wege und Garagen so, dass nur möglichst wenig Boden versie-

gelt wird. Ein geschickt begrünter Eingangsbereich ist ebenso pflegeleicht wie Be-ton und Pflasterstein.

• Verwenden Sie für die nicht vermeidbaren Flächenbefestigungen nach Möglich-keit wasserdurchlässige Beläge mit großen Fugen.

• Achten Sie bei Anlegen von Wegen darauf, dass keine abflusslosen Flächen ent-stehen.

• Bei einer notwendigen wasserundurchlässigen Befestigung von Wegen und Plät-zen, sollte das anfallende Niederschlagswasser unmittelbar neben diesen Flä-chen großflächig wieder dem Untergrund und dem Grundwasser über eine

Versickerung zugeführt werden. • Verwenden Sie bei der Begrünung Pflanzen, die mit den gegebenen Boden-

verhältnissen harmonieren. • Achten Sie auf den fachgerechten Einbau des Bodenmaterials

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Geeignete Oberflächenbefestigungen Die Auswahl der Oberflächenbefestigung und die Dimensionierung der einzelnen Schichten bzw. des Deckenaufbaus richten sich nach der zukünftigen Verkehrsbean-spruchung und dem Anwendungsbereich. Holz- und Rindenbeläge – schwach frequentierte Fußwege Schotterrasen – gelegentlich genutzte Parkflächen Durchlässige Pflasterbeläge – wenig genutzte Fahrwege und Parkflächen Rasengittersteine – Parkplätze, Garagen- und Feuerwehrzufahrten Pflaster mit Porensteinen – Wohnstraßen, Plätze, Hofflächen, Schulhöfe,

Parkplätze, Einfahrten, Fuß- und Radwege Pflaster mit großen Fugen – Höfe, Parkplätze Sickerfugenpflaster – Plätze, Wege

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5.2 Versickerung von Niederschlagswasser

Bild 31: Versickerungsfähige Beläge (Fotos: Lazar) Die direkten Auswirkungen der Flächenversiegelung machen sich durch steigende Abwasserpreise und Hochwasserrisiken bemerkbar. Deshalb wird im Landeswasser-gesetz von NRW bei Neubauten eine dezentrale Versickerung vor Ort gefordert, so-fern dies technisch möglich ist. Aber auch bei Altbauten lohnt sich die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück durch günstigere Abwasser-gebühren, durch eine Befreiung von der Regenwasser- bzw. Versiegelungsabgabe oder durch einen Zuschuss von Ihrer Gemeinde. Zudem wird das Mikroklima vor Ort verbessert. In den meisten Fällen ist auch die Entsiegelung befestigter Flächen, z.B. die Entfernung von Asphaltdecken, eine sinnvolle Investition und wird von vielen Gemeinden gefördert. Was müssen Sie bei einer Versickerung beachten? • Grundlage für die Versickerung sind neben dem Landeswassergesetz die Regel-

werke der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Ab-fall). Relevant sind hier das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und das DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“.

• Der Unterboden muss versickerungsfähig sein und darf keine stauende Trag-schicht im Untergrund enthalten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage sollte der anstehende Boden und der Untergrund auf seine Versickerungsfähigkeit bzw. Wasserdurchlässigkeit (Kf-Wert) untersucht werden. Sande gelten als wasser-durchlässig, tonige bzw. bindige Böden als stauend und abdichtend. Zu berück-sichtigen ist ebenfalls ein Mindestabstand zum Grundwasser (in der Regel > 1 Meter).

• Das DWA-Arbeitsblatt A 138 gibt Orientierungswerte für die Durchlässigkeit des Untergrundes vor, die als „Kf-Wert“ oder „k-Wert“ bezeichnet werden. Je kleiner der Kf-Wert, desto geringer die Durchlässigkeit des Bodens. Eine Versickerung ist bei einem Durchlässigkeitswert von 10-3 bis 10-6 m/s möglich. Ist die Durchlässigkeit zu groß (Kf-Wert > 10-3 m/s), sollte auf eine Versickerung verzichtet werden, da das Niederschlagswasser wenig gefiltert ins Grundwasser gelangt. Ist die Durchlässigkeit zu gering (Kf-Wert < 10-6 m/s), staut sich Nieder-schlagswasser.

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• Bei allen Maßnahmen dürfen keinesfalls Schadstoffe in den Boden bzw. in das Grundwasser gelangen. Die jeweiligen Wasserschutzgebiete aber auch Flächen-nutzungen sind zu beachten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage muss zu-dem die Höhe des vorhandenen Grundwasserspiegels untersucht werden.

• Die Versickerung muss in der Regel über eine belebte Bodenzone (= humoser Oberboden) erfolgen.

• Eine sinnvolle Alternative zu Versickerung stellt die Regenwassernutzung zur Versorgung mit Brauchwasser dar.

• Die Versickerungsmenge kann erhöht werden, wenn Wege und Plätze mit was-serdurchlässigen Belägen befestigt werden ( Gestaltung von Garten und Außenlagen).

• Bei der Planung und Ausführung einer Versickerungsanlage ist eine Reihe von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien und technischen Regelwerken zu be-achten. Eine Versickerungsanlage sollte deshalb in der Regel nur von Fachleuten geplant und umgesetzt werden.

Genehmigung • Die flächenhafte Versickerung von Niederschlagswasser oder die Anlage kleiner

Versickerungsmulden ist auf privaten Wohngrundstücken in den meisten Ge-meinden genehmigungsfrei. Für Dachwasser kann ein Anschlusszwang beste-hen.

• Für die gezielte und punktuelle Versickerung über eine Muldenversickerung, Rohr- oder Rigolenversickerung oder eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Oberflächengewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

• Für Versickerungsanlagen auf gewerblich genutzten Grundstücken und im öffent-lichen Raum ist generell eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde erforder-lich.

• Der Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde ist in jedem Fall sinnvoll, da Sie hier den Antrag auf eine Befreiung bzw. Reduzierung der Gebühren stellen und weite-re Fragen klären können.

Weitere Informationen zur Versickerung • Informationen der Stadt Siegen zur Versickerung sowie Herstellung von wasser-

durchlässigen Belägen: http://www.siegen.de/doc.cfm?seite=282&urlDoc=olsformulare/Versickern_statt_Versiegeln.pdf

• Informationen der Emschergenossenschaft zur Versickerung, Einsparpotenzialen und dem Bau von Versickerungsanlagen: http://www.emscher-regen.de/

• Informationen des LANUV zum Grundwasser in NRW: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/grundwasser.htm

• Informationen der Stadt Karlsruhe zur Niederschlagsversickerung: http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/umwelt/archiv/pool/HF_sections/content/060731_Regen_Segen_Web_0727.pdf

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5.3 Begrünung und Gartenpflege

Bild 32: Begrünung (Foto: comstock.com) Bodenbearbeitung und Düngung Nach der Fertigstellung des Baus stellt sich die Aufgabe der Wiederbegrünung und Gartenpflege. Um einen gesunden Boden zu erhalten, sind einige Grundsätze der Bodenbearbeitung und Düngung zu beachten. • Verwenden Sie bei der Begrünung Pflanzen, die mit den gegebenen Bodenver-

hältnissen harmonieren. Die ansonsten notwendigen Maßnahmen, wie z.B. steti-ges Wässern von „Sumpfpflanzen“ auf sandigen bzw. durchlässigen Böden, füh-ren zu einem ständigen Arbeitsaufwand und höheren Kosten.

• Kontrollieren Sie vor dem Düngen den Nährstoffbedarf und den pH-Wert des Bo-dens. Der Ratschlag „viel hilft viel“ führt zu einer Überdüngung, Belastung des Grundwassers und höheren Kosten. Günstig für die Umwelt und preiswerter ist eine angepasste Düngung.

• Legen Sie für eine nachhaltige Düngung des Gartens einen Kompost (www.bodenwelten.de/bodenschatz.htm) an. Verwenden Sie keinen Torf, da die-ser in der Regel sauer und nährstoffarm ist.

• Aschen und Schlacken enthalten oft Schadstoffe und sind nicht zur Düngung ge-eignet.

• Falls sich Staunässe bildet, versuchen Sie durch tiefwurzelnde Pflanzen eine Tie-fenlockerung zu erreichen, bevor Sie mechanische Verfahren wählen.

• Achten Sie auf den Wasserbedarf der Pflanzen, um eine zusätzliche Bewässe-rung der Flächen weitestgehend zu vermeiden. Ist eine künstliche Bewässerung notwendig, sollte vorrangig Niederschlagswasser genutzt werden.

• Teilweise werden eingewanderte Pflanzen (Neophyten) wie das indische (drüsi-ge) Springkraut oder der japanische Stauden- Knöterich oder die Herkulesstaude angepflanzt, da sie besonders robust und widerstandsfähig sind. Sie verbreiten sich jedoch aggressiv und können nur mit hohem Aufwand eingegrenzt werden. Manche Neophyten wie die Beifuß-Ambrosie (http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/ambrosia.htm) lösen zusätzlich Allergien aus. Die Herkulesstaude kann bei Berührung starke Verbrennungen verursachen. Sie werden damit zum Problem für Ökologie und Garten. Zur Bepflanzung sollten

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daher besser standortgerechte und vorrangig einheimische Pflanzen verwendet werden.

Bei der Gartengestaltung und Pflege beraten Sie Landschaftsgärtner, die Sie z.B. auf den Seiten des Garten- und Landschaftsbaus NRW (http://www.galabau-nrw.de) mit Hinweisen auf Fachbetriebe in Nordrhein-Westfalen finden.

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6 SERVICE

6.1 Die häufigsten Fragen

Schadstoffe: Was kann ich tun, wenn ein Altlastenverdacht für mein Grund-stück besteht?

Altlastenverdacht Auf was muss ich beim Einsatz bzw. der Entsorgung von Bauabfällen achten?

Bauschutt, Baureste und Baumaterialien Wie kann ich bodenschonend bauen und Staunässe vermeiden?

Bodenschonende Baumaßnahmen Auf was muss ich beim Abtrag von Boden achten?

Abtrag optimieren Auf was sollte ich bei der Gartenplanung achten?

Gestaltung von Garten und Außenlagen Begrünung und Gartenpflege

Was muss ich beim Versickern von Niederschlagswasser berücksichtigen?

Versickerung von Niederschlagswasser

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6.2 Gesetze, Regelwerke und mehr

Viele Maßnahmen zum Schutz des Bodens beim Bauen sind rechtlich verankert. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind: BBodSchG: Zentrales Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es nach § 1 BBodSchG, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederher-zustellen“. Für die Bewertung der Bodenfunktionen sind die Vorgaben nach § 2, Abs. 2 + 3 BBodSchG grundlegend. Schutzwürdig sind demnach

• die Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

• die Funktion von Böden als Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

• die Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktion von Böden als Abbau-, Aus-gleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie

• die Funktion von Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Link: http://igsvtu.lua.nrw.de/vtu/oberfl/de/dokus/5/dokus/50101.pdf

BBodSchV: Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthält als nachfol-gendes Regelwerk zum Bundes-Bodenschutzgesetz rechtsverbindliche Standards zur Untersuchung, Vorsorge, Bewertung und Sanierung sowie Begriffsbestimmun-gen. Relevant für den Bodenschutz beim Bauen sind:

• § 9 und § 10 BBodSchV, da hier die Anforderungen zur Vorsorge gegen das Ent-stehen schädlicher Bodenveränderungen geregelt werden.

• § 12 BBodSchV, der die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden enthält

• Anhang 2 mit Bewertungsmaßstäben, wie z.B. Vorsorge-, Prüf- und Maßnah-menwerten, um Schadstoffbelastungen im Boden zu beurteilen.

Link: http://igsvtu.lua.nrw.de/vtu/oberfl/de/dokus/5/dokus/50102.pdf

LBodSchG: Ergänzend zum Bundesgesetz ist in § 1 des Landesbodenschutzgeset-zes von Nordrhein-Westfalen (LBodSchG) festgehalten, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und „Böden, welche die Bodenfunktionen … in besonderem Maß erfüllen …, besonders zu schützen“ sind. In § 4 ist ausgeführt, dass „bei der Aufstellung von Bauleitplänen … vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten … Flächen insbesondere zu prüfen ist, ob vorrangig eine Wiedernut-zung von bereits versiegelten … Flächen möglich ist“.

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Link: http://igsvtu.lua.nrw.de/vtu/oberfl/de/dokus/5/dokus/50201.pdf

BauGB – Bodenschutzklausel: Nach § 1a (2) BauGB gilt: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden (Bodenschutzklausel). Zur Verringe-rung der Flächeninanspruchnahme sind möglichst die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut-zen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Link: http://bundesrecht.juris.de/bbaug/index.html

BauGB – Schutz des Mutterbodens: Gemäß § 202 BauGB ist der Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhal-ten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

Link: http://bundesrecht.juris.de/bbaug/index.html

BNatSchG – Eingriffsregelung: Die Eingriffsregelung des BNatSchG ist nach § 1a (3) BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Das BNatSchG fordert, dass Eingrif-fe in den Boden als Bestandteil des Naturhaushalts möglichst zu vermeiden und un-vermeidbare Eingriffe auszugleichen sind.

Link: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=142029,1

LG NRW: Weitere Vorgaben enthält das Landschaftsgesetz NRW in § 2: „Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.“ Ebenso sind historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile von besonderer Eigenart sowie Bodendenkmäler zu erhalten.

Link: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=167116,1

DIN 19731: Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial (Ausgabe 05/ 1998): Die DIN 19731 beschreibt die Anforderungen an den Ausbau und die Zwi-schenlagerung von Bodenaushub, z.B. die separate Lagerung unterschiedlicher Verwertungsklassen, die Vermeidung von Verdichtung, Vernässung und Gefügever-änderungen. Die DIN bildet einen wichtigen Bezugspunkt für Ausschreibungen.

DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten (Ausgabe August 2002): Die DIN 18915 gilt für alle Bodenarbeiten, z.B. bei Bau- und Unterhal-tungsmaßnahmen, für Pflanzarbeiten oder Rasen- und Saatarbeiten und findet im Garten- und Landschaftsbau häufig Verwendung. Sie enthält Vorgaben zur Boden-verbesserung, Zwischenbegrünung, Bodenbearbeitung und Pflege und enthält Prüf-verfahren für die Beurteilung der Bodeneignung.

Merkblatt Nr. 44: Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Herausgegeben vom LANUV, Essen 2004.

Link: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/merkbl/merk44/merk44start.htm

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6.3 Literatur und Links

Interessante Links zum Weiterlesen Was ist Boden?

Grundlegende Informationen zum Thema Boden http://www.lanuv.nrw.de/boden/umweltmediumboden.htm

Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema Boden

www.bodenwelten.de Bodenbewusstsein

Aktivitäten zur Vermittlung von Bodenbewusstsein http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenbewusstsein.htm

Bodenschutz lohnt sich

Tipps und Richtlinien für den Bodenschutz im Hochbau sowie eine Fotodoku-mentation für die wichtigsten Arbeitsschritte

www.bodenschutz-lohnt-sich.ch Versickerung statt Versiegeln

Hinweise zur Versickerung und zur Anlage von wasserdurchlässigen Belägen www.emscher-regen.de http://www.siegen.de/doc.cfm?seite=282&urlDoc=olsformulare/Versickern_statt_Versiegeln.pdf

Garten- und Landschaftsbau NRW

Tipps zur Gartengestaltung und -pflege und ein Verzeichnis der Fachbetriebe in Nordrhein-Westfalen

http://www.galabau-nrw.de Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse

Online Informationssystem zum Einstellen von Angeboten und Nachfragen zu Boden und mineralischen Abfällen

www.alois-info.de

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Auswahl von Broschüren und Literatur

� BVB- Merkblatt Band 2 „Bodenkundliche Baubegleitung BBB – Leitfaden für die Praxis“ herausgegeben vom Bundesverband Boden e. V. (2013). ISBN 978-3-503-15436-4

� BBSR-Analysen KOMPAKT 08/2013 „Bodenschutz im baulichen Umfeld “ herausgegeben vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. http://www.bbsr.bund.de/ weiter unter „Veröffentlichungen“ � „BBSR-Analysen KOMPAKT“

� Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz wurde die Arbeitshilfe „Vorsorgender Bodenschutz bei Bau-maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängig-keit“ bereitgestellt. https://hmuelv.hessen.de// weiter unter „Umwelt und Natur“ � „Bodenschutz“ � „Bodenschutz beim Bauen“ „Arbeitshilfe“

� Stadt Siegen „Die häufigsten Fragen zum Bodenschutz bei Bauarbeiten “ sowie zu Abfaltrennung, Baumschutz, Gewässerschutz, Versickern, Asbest-zement Die Broschüren erhalten sie bei der Stadt Siegen http://www.siegen.de weiter unter „Bürgerservice“ � „“Umwelt“ � „Boden-schutz & Altlasten“� „Bodenschutz“

� Leitfaden „Bodenschutz beim Bauen “ Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Autoren Stephan Häusler und Chris-toph Salm, Bern 2001. Den Leitfaden erhalten Sie hier: � http://www.bafu.admin.ch weiter über die Suchfunktion „Bodenschutz beim Bauen“

� Handbuch „Bodenschutz beim Bauen – Grundlagen und Handlungsemp-fehlungen für den Hochbau “. Herausgegeben von Rainer Greiff und Wolf-gang Krönig, Karlsruhe 1993. ISBN 3-7880-7447-7.

� Studienarbeit „Bodenschutz auf der Baustelle – Interferenzen von Boden- und Baurecht“ von Oliver Melchior, Wuppertal 2008. Sie erhalten die Studien-arbeit bei Prof. Dr. agr. Jörg Rinklebe, Lehr- und Forschungsgebiet Boden- und Grundwassermanagement der Uni Wuppertal � http://www.bauing.uni-wuppertal.de/boden

� Broschüre „Garten als Lebensraum “ Herausgegeben vom aid infodienst, Au-tor Peter Menzel, 7., überarb. Auflage, Bonn 2005, ISBN 978-3-8308-0504-5. Das Heft beschreibt die Neuanlage und Pflege von Gärten und kann beim � aid (http://www.aid.de/landwirtschaft/garten.php?orderno=1193) bestellt werden.

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6.4 Erfahrungsberichte

6.4.1 Staunässe im Garten

Bild 33: Staunässe (Foto: Lazar) Familie Mannhardt freut sich darauf, den Garten ihres neu gebauten Häuschens für den Sommer zu gestalten. Sie haben den Boden oberflächlich gelockert und Rasen eingesät. Nach einigen Regenfällen mussten sie feststellen, dass sich im Garten Staunässe bildet und der eingesäte Rasen nicht aufgeht. Bei Familie Sommer von nebenan dagegen sprießt das Grün. Im Gespräch stellt sich heraus, dass Familie Sommer bei den Baumaßnahmen beobachtet hatte, dass der Boden großflächig mit großen Maschinen befahren wurde und kein Wasser mehr abfließen konnte. Sie hatten deshalb nach Abschluss der Baumaßnahmen den Un-tergrund gelockert und darauf bestanden, dass der Oberboden in trockenem Zustand fachgerecht wieder eingebaut wurde.

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6.4.2 Bauschuttreste entsorgen

Bild 34: Bauschuttreste (Foto: Lazar) Freunde von Familie Mannhardt hatten bei der Begrünung ihres Gartens ebenfalls Probleme. Mit zwei Meter Abstand zum Gebäude, vegetierten an vielen Stellen die angesähten Pflanzen im Kümmerstadium dahin. Als Sie dem Boden auf den Grund gingen, stießen sie in 30 cm Tiefe auf größere Beton- und Zementablagerungen, in die zum Teil Bauholz und Kabelreste eingemischt waren. Eines der beauftragten Bauunternehmen hatte seine Baureste in der Baugrube ent-sorgt. Da sich jedoch nach der Bauabnahme nicht mehr feststellen ließ, wer der die Baumischabfälle zurückgelassen hatte, mussten die Freunde von Familie Mannhardt die Abfälle selbst entsorgen. Beim nächsten Bau würden Sie die Baustelle während des Bauablaufs kontrollieren und vor der Abnahme den Bodenaufbau genauer prü-fen, war ihre Schlussfolgerung.

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6.4.3 Schadstoffe im Boden

Bild 35: Fremdmaterialien im Boden (Foto: Lazar) Ein Kollege von Andreas Mannhardt hatte ein Grundstück am Stadtrand von Alten-hausen gekauft. Bei Ausheben des Fundaments stieß die Tiefbaufirma auf alte Ka-bel, Rohre, Plastiktüten und alte Haushaltsgegenstände, wie z.B. ein Kaffee-Service, das dem Aussehen nach aus dem 60-er Jahren stammte. War es am Anfang noch spannend, was beim Aushub noch zutage treten würde, war spätestens nach den ersten Untersuchungen klar, dass mit dem in den 60er Jahren abgelagerten Müll auch hohe Gehalte im Boden an Blei, Cadmium und Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz PAK) verbunden waren. Selbst im Oberboden waren noch Schadstoffkonzentrationen vorhanden, die um den Faktor 10 über den landes-weit üblichen Hintergrundwerten lagen. Da auch die gesetzlichen Richtwerte über-schritten waren, bestand Handlungsbedarf. Die Folge des Funds war ein vollständiger Aushub der „Altlast“ mit einer vierwöchi-gen Verzögerung im Bauablauf und eine finanziell nicht unerhebliche Entsorgung des kontaminierten Erdreichs. Dabei lagen Informationen über die Ablagerung im städti-schen Altlastenkataster vor. Eine einfache Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbe-hörde von Altenhausen vor dem Kauf des Grundstücks hätte ausgereicht, um entwe-der einen deutlich günstigeren Preis zu zahlen oder die Entsorgung mit dem vorheri-gen Eigentümer zu vereinbaren.

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