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Bodenschutzbericht 2010 Bildquelle und Foto: Wolfgang Faupel, Kassel, Fotoausschnitt: Peter Wüstemann, Stadt Kassel

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Bodenschutzbericht 2010

Bildquelle und Foto: Wolfgang Faupel, Kassel, Fotoausschnitt: Peter Wüstemann, Stadt Kassel

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Bodenschutzbericht 2010 Bearbeitung, Text und Gestaltung: Peter Wüstemann, Umwelt- und Gartenamt Stadt Kassel Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung des Bodenschutzbe-richts, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Bitte senden Sie ein Belegexemplar. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Inhalt 1. Veranlassung...................................................................................................................... 3 2. Grundlagen ......................................................................................................................... 3

2.1. Bodendefinition ............................................................................................................ 3 2.2. Gesetzliche Regelungen.............................................................................................. 4

2.2.1. Bundes-Bodenschutzgesetz ................................................................................ 4 2.2.2. Bundesnaturschutzgesetz.................................................................................... 4 2.2.3. Baugesetzbuch .................................................................................................... 5 2.2.4. Raumordnungsgesetz.......................................................................................... 5

2.3. Selbstverpflichtung der Stadt Kassel ........................................................................... 6 2.3.1. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung .................................................. 6 2.3.2. Satzungen............................................................................................................ 6 2.3.3. Lokale Agenda 21................................................................................................ 6

3. Böden in Kassel – Bestandsaufnahme ............................................................................ 7 3.1. Natürliche oder naturnahe Böden................................................................................ 8 3.2. Kulturböden ................................................................................................................. 9 3.3. Stadtböden .................................................................................................................. 9

4. Spannungsfeld zwischen Flächennutzung und Bodenschutz..................................... 10 4.1. Ver- und Entsiegelung ............................................................................................... 11

5. Flächenrecycling.............................................................................................................. 12 5.1. Abgeschlossene Projekte .......................................................................................... 13

5.1.1. Konversion Kasernen......................................................................................... 13 5.1.2. Unterneustadt .................................................................................................... 14

5.2. Verfügbare Flächen ................................................................................................... 15 5.3. Nachverdichtung........................................................................................................ 15

6. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen........................................................... 16 6.1. Erfassung von Risikoflächen ..................................................................................... 16

6.1.1. Städtische Datenbank........................................................................................ 16 6.1.2. Altlasteninformationssystem .............................................................................. 17

6.2. Historische Nutzungsrecherchen............................................................................... 17 6.3. Ersterkundung ........................................................................................................... 18 6.4. Sanierung .................................................................................................................. 19

6.4.1. Sanierung gewerblicher Altlasten ...................................................................... 19 6.4.2. Sanierung städtischer Altlasten ......................................................................... 20

6.4.2.1. Sanierung ehemalige optische Fabrik Wöhler, Fuldatalstraße ...................... 20 6.4.2.2. Sanierung ehemaliges Gaswerk Holländischer Platz .................................... 20 6.4.2.3. Sanierung ehemalige Chemische Reinigung Eisenschmiede ....................... 21 6.4.2.4. Erkundung von Altablagerungen.................................................................... 22

7. Fazit ................................................................................................................................... 22

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Bodenschutzbericht 2010

1. Veranlassung Gemäß Beschluss Nr. - 101.16.959 - der Stadtverordnetenversammlung soll einmal in der Wahlperiode ein Bodenschutzbericht vorgelegt werden. Dieser soll den aktuellen Stand und die Umsetzungsperspektiven in den folgenden Handlungsfeldern beschreiben:

1. Erhalt und ökologische Entwicklung der naturnahen Böden in überwiegend unbebauten

Bereichen des Stadtgebietes für Biotop- und Freiflächenverbund, Land- und Forstwirt-schaft sowie zum Hochwasserschutz

2. Minimierung der Versiegelung 3. Entsiegelung durch Schaffung öffentlicher und privater Freiräume 4. Förderung der Aktivierung der Innenentwicklungspotenziale in den bebauten Bereichen

des Stadtgebietes durch Unterstützung von Flächenrecycling und verträgliche Nachver-dichtung

5. Erkennen und Beseitigen von Altlasten und vergleichbaren Bodenbelastungen

2. Grundlagen

2.1. Bodendefinition Boden ist der oberste, belebte sowie mit Wasser und Luft durchsetzte Teil der Erdkruste, der durch länger anhaltende physikalische, chemische und biologische Vorgänge klimaabhängig entstanden und in einzelne Horizonte zu gliedern ist, sich aber auch hinsichtlich seiner Struktur und Farbe vom unterlagernden Fest- oder Lockergestein deutlich unterscheidet. Bodendefinition nach Bundesbodenschutzgesetz: Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste einschließlich der flüssi-gen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grund-wasser und Gewässerbetten, soweit sie Träger der folgenden Bodenfunktionen ist:

• Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganis-men

• Archiv der Natur- und Kulturgeschichte • Rohstofflagerstätte • Fläche für Siedlung und Erholung • Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung • Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Ent-

sorgung

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2.2. Gesetzliche Regelungen Es liegen eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen vor, die sich unmittelbar und mittelbar auf den Boden beziehen. Die wesentlichen Gesetze sind nachfolgend aufgeführt und deren „bodenbezogene“ Inhalte kurz zitiert.

2.2.1. Bundes-Bodenschutzgesetz Der Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er ist zahlreichen Belas-tungen ausgesetzt, nur bedingt vermehrbar und erneuert sich nur sehr langsam. Aus diesem Grunde kommt der Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und der Sanierung be-lasteter Böden eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Gesetz und dem dazu gehörigen Re-gelwerk der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung wurde vor zehn Jahren neben Luft und Wasser erstmals auch der Boden gesetzlich geschützt. Wesentlicher

• Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Bo-den und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkun-gen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie sei-ner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. [§ 1]

Auf Landesebene sind die Anforderungen aus dem Bundesgesetz im Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz geregelt und präzisiert. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht auf städtischer Ebene die Untere Boden-schutzbehörde gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde.

2.2.2. Bundesnaturschutzgesetz Das Gesetz definiert die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege und stellt den Zusammenhang zum europäischen Naturschutzprogramm "Natura 2000" her. Folgende Regelungen beziehen sich darin auf den Bodenschutz:

• Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsie-gelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlas-sen. [§ 3 (2)]

Auf Landesebene sind die Anforderungen aus dem Bundesgesetz im Hessischen Naturschutz-gesetz geregelt und präzisiert. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht auf städtischer Ebene die Untere Natur-schutzbehörde.

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2.2.3. Baugesetzbuch Für den Bodenschutz sind hier vornehmlich die Regelungen für die die Bauleitplanungen von Bedeutung. Konkret finden sich dort die folgenden Vorgaben (Auszüge):

• Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, (…), insbesondere die Auswirkungen auf (…)Boden, (…) [§ 1 (6)]

• Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbar-machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. [§ 1a (2)]

• Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsich-tigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraus-sehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. [§ 5 (1)]

• Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 10. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, (…) [§ 5 (2)]

• Im Flächennutzungsplan sollen gekennzeichnet werden: (…) für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind [§ 5 (3)]

• Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke (…) aus Gründen des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden für Wohnbaugrundstücke (…) Höchstma-ße [§ 9 (1)]

Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen nach Baugesetzbuch obliegt dem Amt für Stadt-planung und Bauaufsicht.

2.2.4. Raumordnungsgesetz Mit der Raumordnung soll für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausge-wogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zugleich die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigt. Folgende Vorgaben finden sich dort zum Thema Boden-schutz:

• Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, (…) zu entwi-ckeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustel-len. (…) Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrs-zwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Poten-ziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für an-dere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwick-lung vorhandener Verkehrsflächen. [§ 2 (2)]

• Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (…) ist von der für den Raumordnungs-plan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf (…) Boden, (…) zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind; (…).[§ 9 (1)]

Die Umsetzung des Raumordnungsgesetzes obliegt dem Regierungspräsidium Kassel.

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2.3. Selbstverpflichtung der Stadt Kassel

2.3.1. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Von der Stadtverordnetenversammlung wurden in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse ge-fasst, die das Thema Bodenschutz zum Inhalt hatten. In der folgenden Tabelle sind die Be-schlüsse chronologisch aufgeführt: Beschluss- Vorlage Nr.

Inhalt Beschlussdatum

XI/978 Untersuchungskonzept für bekannte Altdeponien (Altab-lagerungen) im Gebiet der Stadt Kassel

25.02.1985

XI/130 Altlastenuntersuchung auf dem ENKA-Gelände 09.09.1985 XI/132 Altlastenerkundung 09.09.1985 101.14.469 Entsiegelung von städtischen Flächen.

Förderung der Entsiegelung von privaten Flächen 17.05.1999

101.14.659 Aktivierung von Industriebrachen 13.12.1999 101.14.767 Vorstellung des LA 21 Leitbildentwurfes zum Land-

schaftsverbrauch und zur Flächenversiegelung 05.06.2000

101.15.18 Mittelbewilligung für die Sanierung von Kieselrotflächen 14.05.2001 101.15.670 Beschluss der Leitbilder und Leitlinien des Handlungspro-

gramms „Lokale Agenda 21“ 15.09.2003

101.15.1539 Städtebauliche Entwicklungsplanung für die Wiedernut-zung brachliegender Gewerbeflächen

20.02.2006

2.3.2. Satzungen Von den städtischen Satzungen bezieht sich die

• Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter vom 10.12.2001 mittelbar auf den Schutz des Bodens. In § 6 (2) ist hier geregelt, dass „Auftausalz, chemisch wirkende Stoffe sowie Mischungen solcher Stoffe miteinander oder mit anderem Material nicht verwendet oder abgelagert werden dürfen“.

2.3.3. Lokale Agenda 21 Im Handlungsprogramm zur Lokalen Agenda 21 legt die Stadt Kassel unter anderem das fol-gende Leitbild für den Landschaftsverbrauch und Flächenversiegelung vor:

• Die Stadt Kassel anerkennt die zentrale Bedeutung unversiegelter, in ihren Funktionen weitgehend unbeeinträchtigter Bodenflächen und Böden als unverzichtbare und nicht vermehrbare menschliche Lebensgrundlage.

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Bodenschutzbericht 2010

• Ein sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden bzw. mit unbeeinträchtigten Bodenflächen ist wesentliche Grundlage der städtischen Planung und städtischen Han-delns auf den verschiedensten Ebenen. Ziel der Stadtentwicklung ist es, durch Reakti-vierung von Brachflächen eine Inanspruchnahme bisher unbebauter Bodenflächen in den Außenbereichen der Stadt zu minimieren.

• Die Stadt Kassel bevorzugt grundsätzlich die Innenentwicklung. Auf Dauer sollte es ge-lingen, eine Stadtentwicklung zu betreiben, bei der die Inanspruchnahme bisher unbe-bauter Bodenfläche in den Außenbereichen möglichst gering zu halten ist.

• Nicht vermeidbare nachteilige Auswirkungen durch Landschaftsverbrauch bzw. Flä-chenversiegelung werden durch geeignete Maßnahmen minimiert oder ausgeglichen.

• In den Außenbereichen werden Bodennutzungsformen gesichert, angestrebt oder ent-wickelt, die unter Anpassung an die jeweiligen Standortbedingungen die natürliche Bo-denfruchtbarkeit nachhaltig sichern und Beeinträchtigungen des Bodens und seiner viel-fältigen Funktionen vermeiden.

• Die Stadt Kassel und die Umlandgemeinden betreiben eine abgestimmte Siedlungspoli-tik mit dem Ziel des sparsamen und schonenden Umgangs mit dem Boden.

Aus diesem Leitbild entwickeln sich die folgenden Leitlinien (Auszüge), aus denen ein entspre-chendes Handlungsprogramm abgeleitet wurde:

• Die Stadt Kassel übt grundsätzlich Zurückhaltung bei weiterer Überbauung und Versie-

gelung von Flächen. • Die Umnutzung von bereits versiegelten Flächen bzw. die Bebauung von Baulücken

haben beim Bau von neuen Wohn- und Gewerbegebieten oder Verkehrswegen Vorrang vor der Inanspruchnahme unversiegelter Flächen. Darin kommt das Bestreben der Stadt Kassel zum Ausdruck, sich beim Flächenverbrauch zurückhaltend zu verhalten.

• Zeitnah zu bodenversiegelnden Maßnahmen werden möglichst Maßnahmen zur Ent-siegelung oder Begrünung bereits bebauter Bereiche durchgeführt.

• Sicherung der Funktionsfähigkeit der unbebauten Landschaftsräume durch den Erhalt des rechtlichen Schutzstatus, durch die Stadtplanung (Flächennutzungsplan, vorberei-tende Bauleitplanung) und durch eine Aufwertung im Bewusstsein der Bevölkerung.

• Durch eine sinnvolle Kooperation und Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rah-men aller flächenrelevanten Planungen wird eine flächensparende und bodenscho-nende Stadt-/Gemeindeentwicklung angestrebt.

3. Böden in Kassel – Bestandsaufnahme Zur besseren Veranschaulichung sind die Böden in diesem Bericht in selbst definierte Boden-gruppen eingeordnet. Im Folgenden werden diese für das Kasseler Stadtgebiet aufgelistet und kurz beschrieben. Grundlage hierfür ist die Bodendefinition nach Kapitel 2.1 in Abgrenzung vom Flächenbegriff, auf den im folgenden Kapitel 4 näher eingegangen wird. Die beschriebe-nen Bodengruppen sind bislang nicht mengenmäßig erfasst. Eine bodenkundliche Kartierung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie liegt für den größten Teil des Kasseler Stadtgebietes nicht vor.

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3.1. Natürliche oder naturnahe Böden Wenn man einen natürlichen Boden als vom Menschen absolut unbeeinflusst definiert, so ist ein solcher im Stadtgebiet von Kassel mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch in kleinen und isolierten Bereichen zu finden. In der folgenden Tabelle sind für die unterschiedlichen bodenbildenden Ausgangsgesteine im Kasseler Stadtgebiet die theoretisch zu erwartenden Böden aufgelistet. Geolog. Formation Vorherrschende Bodentypen/ - gesellschaf-

ten Hauptverbreitung im Stadtgebiet

Junge alluviale Sedimente

Fuldaniederung: Braune Aueböden mit Übergängen zu Pseudogley, Gley und An-moorgley Bachtäler: Braune Aueböden, Kolluvien, Pseudogley, Gley, Anmoorgley in kleinräu-migem Wechsel und mit fließenden Über-gängen

Jeweils die engeren Auebereiche der Fulda und ihrer größten Zuflüs-se.

Ältere Terras-senschotter der Fulda

Ärmere bis mittlere Braunerden, bei Lößü-berdeckung s. o.

Unmittelbare Randbereiche der Fuldaniederung in Waldau, Betten-hausen. Wolfsanger

Flächenhafte Löss-ablagerungen

Parabraunerden teilweise mit Übergängen zu pseudevergleyter Parabraunerde

Weit überwiegender Teil der ebe-nen Flächen außerhalb der Auen und der flach gewölbten Rücken im Bereich des Kasseler Beckens

Basalte und Basalt-tuffe

In stärker erodierenden Lagen flachgründi-ge Ranker bis mittlere Braunerden, in ebe-nen bis flach geneigten Lagen basenreiche Braunerden

Hochlagen und z. T. Randbereiche des Habichtswaldes

Tertiärsedimente (Sande, Lehme, Tone)

Ärmere bis mittlere Braunerden, Pelosol, pseudovergleyte Braunerden und Pseu-dogley in kleinflächigem Wechsel, bei Lößüberdeckung s. o.

Hochtäler u. Hangfußbereiche des Habichtswaldes, Vorfeld des Ha-bichtswaldes u. Baunsberges süd-westlich Nordhausen, Nordrand Dönche, Randbereiche des Langen Feldes, Bereich Möncheberg-Bossental, Umfeld Hasenhecke

Unterer Muschel-kalk

Flachgründige Rendzina, Rendzina-Braunerde, bei Lößüberdeckung s. o.

Jeweils schmale Höhenrücken und Kuppen im Verlauf des Kasseler Grabens (z.B. Hessenschanze, Rammelsberg, Tannenkuppe, Tan-nenwäldchen, Weinberg)

Oberer Bunt-sandstein (Röt)

Mittlere Braunerden, Pelosol, Braunerde-Pelosol, pseudovergleyte Braunerden in kleinflächigem Wechsel, bei Lößüberde-ckung s. o.

Hangfußbereiche des Habichtswal-des im Nordwesten des Stadtge-bietes, Nordrand Geilebachtal, Nordosthang des Ahnatals, Ortsbe-reich Wolfsanger, Bereich zwi-schen Osterholz und Eichwald in Bettenhausen

Mittlerer Bunt-sandstein

Flachgründige Ranker, Ranker-Braunerde, basenarme Braunerden, z. T. podsoliert, bei Lößüberdeckung: mittlere Braunerden

Hangbereiche entlang des Fulda-tals nordöstlich Wolfsanger und südlich Neue Mühle, Lindenberg

Quelle: Landschaftsplan des Zweckverbandes Raum Kassel (2007)

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Bodenschutzbericht 2010 Die tausendjährige Siedlungsgeschichte mit begleitender land- und forstwirtschaftlicher Nut-zung und vor allem einer zunehmenden Bebauung trugen zu einer starken Veränderung der natürlichen Bodenabfolge bei. Im urbanen Raum ist auch eine Bodenneubildung weitgehend unmöglich. Von naturnahen Böden ist am ehesten noch in den Waldfluren des Habichtswaldes zu spre-chen. Obwohl auch hier durch Forstwirtschaft und den dort umgegangenen Bergbau starke Veränderungen zu verzeichnen sind, kommt es hier im Unterschied zum übrigen Stadtgebiet zu einer vergleichweise natürlichen Bodenbildung. Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sind insbesondere trockene sowie nasse und nährstoffarme Böden von Bedeutung.

3.2. Kulturböden Beginnend mit der Rodung der für Mitteleuropa naturtypischen Wälder und nachfolgender Pflug-Bearbeitung wurde der Bodenbildung eine neue Richtung gegeben. Infolge der jahrhun-dertlangen und immer intensiveren Kultivierung ist die natürliche Regeneration des Bodens zerstört. Die Regulierung der Bodenfruchtbarkeit zum Zwecke der Pflanzenproduktion erfolgt durch Düngung. Gleichzeitig ergibt sich durch die landwirtschaftliche Nutzung die Gefahr der Bodenerosion. Durch die immer stärker fortschreitende Urbanisierung des Stadtgebietes mit den entsprechen-den Nutzungsänderungen wurden die Kulturböden allerdings immer weiter zurückgedrängt und finden sich heute nur noch in wenigen isolierten Bereichen.

3.3. Stadtböden Den weitaus größten Anteil am Kasseler Stadtgebiet haben Flächen, deren natürlicher Boden-aufbau komplett zerstört ist. Wenngleich es sich hier um keinen bodenkundlichen Begriff han-delt, wird hierfür der Begriff des Stadtbodens verwendet, welcher in 2010 von der bodenkundli-chen Gesellschaft zum Boden des Jahres gewählt wurde. Die fortschreitende Bebauung, vornehmlich in den vergangenen 100 Jahren, hat zu gravieren-den Veränderungen durch Versiegelung oder Umlagerungen geführt. Nicht zuletzt die Kriegs-zerstörungen mit einer sehr großen Zahl wiederverfüllter Bombentrichter und mächtiger Abla-gerungen mit Trümmerschutt (z.B. Auestadion, Hang an der Schönen Aussicht, u.a.) haben zu tiefgreifenden Veränderungen der Bodenstrukturen geführt. Aus diesen gravierenden Veränderungen resultiert jedoch eine neue, gleichermaßen schutz-würdige Funktion des Bodens als historisches Archiv. Beginnend mit der Altstadt und den sie umgebenden Befestigungsanlagen über die Neugründungen Ober- und Unterneustadt existie-ren im Untergrund Zeugnisse der Stadtentwicklung in Form archäologischer Befunde. Um den Erhalt der historischen Informationen zu gewährleisten, wurde die Stadtentwicklung zunächst kartografisch aufgearbeitet, wobei die mittelalterliche, die barocke und die Neustadt in einem überlagernden Plan dargestellt wurden. Dieser dient als Grundlage für Bauvorhaben in den relevanten Bereichen der Stadt. Beim Antreffen archäologischer Befunde bei Neubaumaßnah-men werden diese durch die Denkmalschutzbehörde aufgenommen. Bei der Neugründung der Unterneustadt wurde auf Anforderung der Unteren Denkmalschutzbehörde auf eine Unterkelle-

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Bodenschutzbericht 2010 rung verzichtet. Dieser Bereich gilt als Bodendenkmal im Sinne des § 19 des Hess. Denkmal-schutzgesetzes und jeder Eingriff bedarf der Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen. Außerhalb des Stadtkerns gibt es zudem noch weitere Bodendenkmäler. Hierzu gehö-ren die steinzeitliche Siedlung auf dem Schenkelsberg, die eisenzeitliche Siedlung und Wüs-tung (Walesborn?) am Ohlsborn, der eisenzeitliche Bestattungsplatz am Rasteberg, die mittel-alterliche Wüstung am Fischbach sowie die mittelalterliche Warte und spätere Schanze auf dem Wartberg.

4. Spannungsfeld zwischen Flächennutzung und Boden-schutz

Die Inanspruchnahme von Flächen im Zusammenhang mit dem Lebensraum von Menschen und deren Tätigkeiten ist auch weiterhin unvermeidlich. Wirtschaftliche Entwicklung und kultu-relles Zusammenleben erzeugen seit jeher Siedlungsdruck in den Städten und Gemeinden. Bevölkerungswachstum in der jüngeren Vergangenheit ist immer mit wirtschaftlicher Entwick-lung – Gewerbeansiedlung und Wohngebieten – verbunden. Beide Parameter bedingen einan-der, da die Bevölkerung in der Nähe ihrer Arbeitsplätze wohnen will. Abwanderung von Gewer-bebetrieben und Dienstleistungseinrichtungen führen zum Verlust an Arbeitsplätzen und da-nach zum Verlust an Wohnbevölkerung. Die Kommune wird tendenziell wegen fehlender Steu-ereinnahmen und Kaufkraftverlust auf Dauer geschwächt. Selbst bei dem beginnenden demografischen Wandel ist weiterhin die Notwendigkeit eines Flächenangebotes an Gewerbe- und Wohnsiedlungsflächen gegeben. Auch in Zeiten geringer werdender Neuansiedlungen muss für die ansässigen Betriebe die Möglichkeit zur Erweiterung oder Verlagerung in der Gemeinde gegeben sein. Bei den Wohnsiedlungsflächen führt die in den vergangenen Jahren feststellbare Tendenz zu einem größeren Verhältnis von Flä-che/Person trotz abnehmender Bevölkerungszahlen zu einem steigenden Siedlungsflächen-verbrauch. Zum Schutz des Bodens haben sowohl die Bundesregierung als auch die hessische Landesre-gierung Ziele für eine Obergrenze des täglichen Flächenverbrauchs formuliert. Für die Bundes-republik Deutschland liegt dieses Ziel bei 30 ha pro Tag für das Jahr 2020, das Land Hessen hat sich für diesen Zeitpunkt das Ziel von 3,5 ha pro Tag gesetzt. Für die Stadt Kassel existiert ein solches exakt quantifiziertes Ziel nicht. Allerdings hat die Stadt Kassel bereits in 2005 in dem Wohnbauland Entwicklungsprogramm Bereiche festgelegt, die für eine spätere Bebauung untersucht werden sollen. Damit ist eine Selbstbeschränkung der Flächeninanspruchnahme auf diese Bereiche verbunden. Der Regionalplan Nordhessen 2009 und der Flächennutzungsplan 2007 des Zweckverbandes Raum Kassel sehen für bauliche Entwicklungen der Stadt Kassel auch nur Teile des Entwick-lungsprogramms zur Inanspruchnahme vor. Zur Schonung der Ressource Boden werden außerdem in Kassel zahlreiche Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften des Naturschutz- und Baurechtes sehen einen Aus-gleich für die Bebauung von Flächen zwingend vor. Durch solche Ausgleichsmaßnahmen und freiwillige Maßnahmen sind in der Stadt Kassel zahlreiche Verbesserungen für Natur und Land-schaft geschaffen worden:

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Bodenschutzbericht 2010

− Bau des Dorothea- Viehmann- Parks in Niederzwehren / Oberzwehren, − Neubau eines Grünzuges unter Rücknahme ungeordneter Gartennutzungen im Quell-

bachtal (Stadtteil Fasanenhof), − Anlage von Streuobstwiesen (z. B. in Niederzwehren am Marbachsgrünzug und künftig

in Wolfsanger vor der Hasenhecke), − Renaturierung von Gewässerläufen, − Rückbau von Gartenflächen und Herstellung von Grünanlagen (Hegelsberg).

4.1. Ver- und Entsiegelung Zum Thema Versiegelung und Nachhaltigkeit der Kasseler Bodenflächennutzung finden sich umfangreiche Informationen im Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Kassel1 . Im Ergebnis zeigt dieser Bericht, dass zwischen 1997 und 2009 (Berichtszeitraum) mit insgesamt 76 ha nach wie vor große Flächen bebaut oder anderweitig versiegelt wurden. Der Bericht schließt mit dem Fazit, dass die Kasseler Bodenflächennutzung noch nicht nachhaltig ist. Eine wichtige Grundlage für ein nachhaltiges Flächenmanagement ist die Verfügbarkeit aktueller Daten. Derzeit wird geprüft, ob ein Monitoring für die Flächenversiegelung mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden kann. Mit Fördergeldern der Unteren Naturschutzbehörde wurden in Kassel Entsiegelungs-maßnahmen unterstützt. Die entsiegelte Fläche beträgt knapp 8.000 m², die dafür aufgewende-ten Fördermittel liegen bei ca. 850.000,-- €. Die Einzelmaßnahmen sind in der folgenden Tabel-le aufgeführt:

Gefördertes Projekt Größe in

m² Fördersumme

in € Agathofschule 655,00 18.121,56 €Schillerstraße 360,00 105.824,96 €Schule Nordshausen/Brückenhof 211,00 12.777,68 €Eichwaldstraße zwischen Osterholz- und Miramstraße 985,39 94.079,25 €Höheweg/Hörnebachweg 420,00 59.449,43 €Baunsbergstraße 704,93 27.717,71 €Schule Königstor 811,00 32.264,02 €Bürgi-Park 182,00 2.958,91 €Kirchengemeinde Weserstraße (privat) 124,50 4.954,12 €Vellmarer Straße (privat) 78,00 3.367,69 €Rothfelsstraße 243,00 88.891,54 €Niedervellmarer Straße/Holländische Straße 420,00 34.837,95 €Philippinenhöfer Weg 295,00 55.055,25 €Luisenplatz 308,00 46.616,94 €

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1 http://www.stadt-kassel.de/imperia/md/content/cms01/06prokassel/umweltportal/agendabericht/nb/8_nb_flaechen__aktualisiert_6_2009_icgv.pdf

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Bodenschutzbericht 2010

Gefördertes Projekt Größe in

m² Fördersumme

in € Steinigkstraße 340,00 30.188,30 €Am Felsenkeller/Hildebrandtstraße 222,00 35.832,43 €Helmholtzstraße 385,00 94.515,15 €Eichwaldstraße/Osterholzstraße 290,00 54.517,38 €Waldemar-Petersen-Straße, Am Stege 120,00 13.473,52 €Simmedenweg/Knallhütter Straße 174,00 10.654,62 €St. Kliniken (privat) 94,00 nicht bekannt Magazinstraße (privat) 171,25 13.199,99 €Bruchstr. (privat) 80,00 1.476,00 €Sängerweg (privat) 80,00 3.001,18 €Hopfenbergweg (privat) 43,00 7.296,16 €

Summe 7.797,07 851.071,74 €

Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren vielfach Entsiegelungsmaßnahmen im Stra-ßenraum durchgeführt worden.

5. Flächenrecycling Unter dem Begriff Flächenrecycling versteht man die Wiedereingliederung von Flächen in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf, die ihre bisherige Funktion und Nutzung verloren haben. Da-bei kann es sich um tatsächlich ungenutzte, sogenannte Brachflächen (bebaut oder unbebaut) oder um solche Flächen handeln, deren Nutzung nicht optimal ist. Durch ein Flächenrecycling besteht die Möglichkeit, den Flächenneuverbrauch zu vermindern. In einigen Bereichen erfolgt dies in Kassel bereits erfolgreich (Beispiele hierzu sind in Kapitel 5.1 beschrieben). Flächenrecycling unterliegt aber auch wirtschaftlichen Grundsätzen. So ist die Reaktivierung von Brachflächen oder eine Nutzungsoptimierung nur realistisch, wenn dies die Rahmenbedin-gungen zulassen und es für den Grundstückseigentümer wirtschaftlich darstellbar ist. Beispiele von erfolgreichem Flächenrecycling im privaten Bereich stellen der Abbruch von Wohngebäuden und die Neubebauung auf demselben Grundstück dar. Dies erfolgt nur in gu-ten Grundstückslagen mit hoher Werthaltigkeit. So sind entsprechende Projekte in Bad Wil-helmshöhe oder Harleshausen durchgeführt worden. Das angestrebte Flächenrecycling im Gewerbebereich ist deutlich schwieriger. Bei einer Wie-derverwertung von brach gefallenen oder nicht mehr benötigten Grundstücken ergeben sich hier vielfältige Schwierigkeiten. Immer wieder stehen den hohen Gewinnerwartungen der Ei-gentümer (oftmals Erbengemeinschaften) Hindernisse wie ein denkmalgeschützter Baube-stand, eine Altlastenproblematik oder einfach nur die mangelhafte Verkehrsanbindung im Stadtbereich gegenüber. So ist z.B. die Wiedernutzung nicht mehr benötigter Bahnstrecken trotz intensiver Bemühungen durch die Stadt Kassel daran gescheitert, dass die Wertvorstel-lungen der Verhandlungspartner zu stark differierten. In Kapitel 5.2 sind Beispiele für nicht oder nicht optimal genutzte Flächen aufgeführt.

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5.1. Abgeschlossene Projekte

5.1.1. Konversion Kasernen Durch die Konzepte zur Neustationierung der Bundeswehr Anfang der 90er Jahr wurde der Bundeswehrstandort Kassel im Verlauf weniger Jahre nahezu vollständig aufgegeben. Die in bester städtischer Lage vorhandenen fünf Bundeswehrkasernen mit einer Gesamtfläche von ca. 80 ha wurden von der Stadt Kassel gemeinsam mit dem Bund in einem kooperativen Pro-zess zu attraktiven Wohn- und Gewerbestandorten umgenutzt. Ziel der Konversion war, die ehemaligen Kasernenareale städtebaulich in das Stadtgefüge zu integrieren und dabei mög-lichst viele der vorhandenen Gebäude zu erhalten und gleichzeitig aber auch Potenziale für Neubauten zu schaffen. Dies ist im umfassenden Sinn gelungen. Im Folgenden werden die einzelnen Konversionsprojekte kurz erläutert: Marbachshöhe: Das Entwicklungsgebiet Marbachshöhe umfasst die ehemaligen Kasernenstandorte Hinden-burgkaserne und Wittichkaserne. Das gesamte Gebiet hat eine Fläche von 28,8 ha und wurde sowohl als Dienstleistungsstandort als auch Wohnstandort mit großzügigen Grünflächen entwi-ckelt. Insgesamt sind 22,3 ha Bau- und Verkehrsflächen erschlossen worden. 6,5 ha sind öf-fentliche Grünfläche, die insbesondere den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung entsprechend hergestellt worden sind. Gleichzeitig hat sich im östlichen Bereich der Marbachshöhe ein Dienstleistungsstandort und Nahversorgungszentrum entwickelt, in dem Existenzgründer ihre vorübergehende Bleibe haben und hierdurch dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Nahversorgungszentrum ergänzt das Angebot des in unmittelbarer Nähe befindlichen Zent-rums Bad Wilhelmshöhe. Technologiepark Marbachshöhe: Der Technologiepark Marbachshöhe liegt in fußläufiger Entfernung zum Fernbahnhof Wil-helmshöhe, in wenigen Minuten ist die Autobahn A44 zu erreichen und die Kasseler Innenstadt ist direkt mit der Tram angebunden. Die ehemalige Lüttich-Kaserne wurde in den Jahren 2005 bis 2007 zum Technologiepark Marbachshöhe umgebaut. Die für Neuansiedlungen zur Verfü-gung stehende Nettobaufläche beträgt rund 103.000 m², auf der eine Gesamtbruttogeschoss-fläche von rund 150.000 m² erstellt werden kann. Die Baufläche wird ergänzt durch rund 32.000 m² Verkehrsfläche und etwa 14.000 m² Grünfläche (Marbachsgrünzug). Das Areal ist ausschließlich der gewerblichen Nutzung vorbehalten, mit dem Schwerpunkt Technologieun-ternehmen und diese ergänzende Nutzungen. Das Gebiet wurde so erschlossen, dass eine große Flexibilität bei der Parzellierung, die sich an den Bedürfnissen der Unternehmen orien-tiert, gegeben ist. Gewerbegebiet Mendelssohn-Bartholdy-Straße: Die ehemalige Graf-Haeseler-Kaserne hat eine Fläche von insgesamt 19,9 ha. Diese Fläche teilt sich auf in 14,2 ha Gewerbefläche, 2,2 ha Mischgebietsfläche, 1,7 ha Sondergebiet und 1,8

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Bodenschutzbericht 2010 ha Verkehrsfläche. Berücksichtigt man die festgesetzte Grundflächenzahl, ergibt sich ein Ver-siegelungsgrad von 64% der Fläche. Ehemalige Bereitschaftspolizeikaserne: Neben den Bundeswehrkasernen wurde 1996 auch die ehemalige Bereitschaftspolizeikaserne in der Friedrich-Ebert-Straße vom Land Hessen aufgegeben. Leitbild für die Umnutzung dieser ca. 45.000 m² große Fläche am Rande der Kasseler Innenstadt ist das gemischt genutzte Quartier mit ergänzenden Funktionen für den Stadtteil im Bereich Einzelhandel, Sport/Freizeit und Soziales. In einem dialogischen Planungsverfahren wurde das städtebauliche Konzept für die Samuel-Beckett-Anlage in den Jahren 2001 bis 2003 entwickelt. Zentraler Bestandteil des Konzeptes ist ein Quartierspark. In den Jahren zwischen 2006 und 2008 erfolgte die Erschlie-ßung und der Quartierspark wurde neu gebaut. Zwei Drittel der Flächen werden zu Wohnzwe-cken genutzt, der Rest verteilt sich auf öffentliche und private Dienstleistungen sowie Einzel-handel und soziale Einrichtungen. Das Nettobauland beträgt rund 33.200 m², auf dem ca. 60.000 m² Gesamtbruttogeschossfläche errichtet werden kann. Die Baufläche wird ergänzt durch rund 15.000 m² Verkehrsfläche und etwa 3.500 m² Grünfläche (Quartierspark). Die Sa-muel-Beckkett-Anlage mit ihrer verdichteten urbanen Struktur hat sich schnell zu einem be-gehrten Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt.

5.1.2. Unterneustadt Nach der Zerstörung der gesamten Kasseler Innen- und Altstadt einschließlich der Unterneu-stadt am östlichen Fuldaufer sollte die „neue“ Unterneustadt mit Bezug auf die Geschichte als lebendiges, innenstadtnahes, gemischtes und dichtes Quartier wieder aufgebaut werden. Die ganze Stadt sollte wieder mit ihrem Fluss in Beziehung gebracht und aufs Neue an diesen herangeführt werden. Erst die neue Fuldabrücke für Fußgänger und Radfahrer stellt die wichti-ge Verbindung Königsplatz/Unterneustädter Kirchplatz – über eine Reihe stadtgeschichtlich wichtiger Trittsteine – zwischen Alt- und Innenstadt einerseits und der Unterneustadt anderer-seits nach Jahrzehnten wieder her. Herzstücke der Kritischen Rekonstruktion und ihrer konkreten Umsetzung bei diesem Projekt sind möglichst klein geschnittene Parzellen, die Einbindung verschiedener Stadtgründer und die Mischung der Nutzungen Wohnen und Gewerbe. Damit sollte erreicht werden, was Städte-bauer als „Lebendigkeit“ bezeichnen. Übersetzt auf das Projekt am Ostufer der Fulda heißt das „Leben am Fluss“, das Motto für die Wiedergründung der Unterneustadt. Die Größe des Baugebietes beträgt ca. 5,0 ha Fläche, die vorher im Wesentlichen als „Messe-platz“ und Verkehrsschulgarten genutzt wurde und heute mit Erschließungsflächen, Bauflächen und Quartiersparks besetzt ist. Dabei belaufen sich die Bau- und Erschließungsflächen auf ca. 3,7 ha, die begrünten Plätze und Quartiersparks auf ca. 1,3 ha. Die Gesamtbruttogeschossflä-che im Projektgebiet beträgt ca. 120.000 m², also ein gutes Beispiel für ein verdichtetes und flächensparendes Bauen.

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5.2. Verfügbare Flächen In Kassel stehen nach wie vor Flächen zur Verfügung, die nicht zuletzt aus städteplanerischer Sicht dringend auf eine Neunutzung im Rahmen eines Flächenrecyclings warten. In der folgen-den Tabelle sind diese Flächen mit ihrer Größe und einer möglichen Nutzung zusammenge-stellt.

Flächenbezeichnung Größe in ha Mögliche Nutzung Hauptbahnhof Nord 8,7 Gewerbe, Dienstleistung, Forschung, Ent-

wicklung Postkraftwagenhof 1,0 Dienstleistungen, Kleingewerbe Thyssen-Henschel Rothen-ditmold

10,0 Gewerbe, Handwerk, Kultur (Technikmu-seum), Freizeit, Sport, Zwischennutzun-gen vorhanden

Unterstadtbahnhof 10,4 Gewerbe, Zwischennutzungen vorhanden Reitstall 0,4 Gewerbe, Kultur, soziale Einrichtungen Bahnhof Bettenhausen 5,0 Gewerbe Haferkakaofabrik 3,1 Modell Wohnen und Arbeiten Messinghof 1,2 Modell Wohnen und Arbeiten Lilienthalstraße / B83 7,0 Gewerbe Magazinhof 3,5 Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe Jäger-Kaserne Teil I 4,2 Dienstleistungen, Wohnen Gesamtfläche 54,5 Die aufgelisteten Flächen befinden sich alle in privater Hand. Somit ist hier zunächst nur ein Potenzial vorhanden, dessen Nutzung von den in Kapitel 5 bereits erläuterten Hemmnissen und Rahmenbedingungen abhängig ist.

5.3. Nachverdichtung Neben dem Flächenrecycling bietet auch die Nachverdichtung in den bebauten Gebieten eine Möglichkeit zur Reduktion von Flächenneuverbrauch auf der „grünen Wiese“. Hierzu führt der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) ein Baulandinformationssystem, welches Baulücken für Wohnen und Gewerbe darstellt. Das Baulandinformationssystem wird jährlich fortgeschrieben. Bei der Stadt Kassel laufen derzeit Vorbereitungen für ein Baulückenkataster. In einer Pilot-phase soll hier zunächst der Stadtteil Harleshausen betrachtet werden. Eine Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich, auch in die Höhe, ist wünschenswert, Kon-flikte im Bereich der Luftreinhaltung können durch geschickte Bebauung und planerische Vor-gaben gelöst werden.

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6. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen Der Begriff Altlasten im Sinne des allgemeinen Verständnisses beschreibt die Beeinträchtigung eines Grundstückes durch die Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser. Eine Altlast im rechtlichen Sinne liegt aber nur dann vor, wenn es auf einem stillgelegten Betriebsgelände zu einer Untergrundbelastung gekommen ist, die eine Sanierung erforderlich macht. Im Falle einer Verunreinigung auf dem Gelände eines aktiven Betriebes oder in Folge eines Unfalls mit umweltgefährdenden Stoffen hat sich der Begriff „schädliche Bodenveränderung“ etabliert. Seit vielen Jahren ist das Thema Altlasten und schädliche Bodenveränderungen nachhaltiges Arbeitsfeld in der Stadtverwaltung Kassel. Dabei ist die primäre Zielsetzung der Schutz von Boden und Grundwasser. Gleichzeitig minimiert die Stadt durch die Wahrnehmung der ent-sprechenden gesetzlichen Verpflichtungen jedoch auch das Risiko für Investoren und Erwerber von Grundstücken.

6.1. Erfassung von Risikoflächen

6.1.1. Städtische Datenbank Mit einem Magistratsbeschluss aus 1989 wurde festgelegt, dass für das Stadtgebiet von Kassel eine flächendeckende Ermittlung durchzuführen ist, die die Erfassung und Lokalisierung von potentiell durch Schadstoffe kontaminierten Grundstücken zum Ziel haben soll. Diesem Be-schluss folgend sind Anfang der 90er Jahre die Ersterhebungen, die vor allem auf der Auswer-tung von Adressbüchern basieren, durchgeführt worden. Für jedes in Frage kommende Grund-stück wurden Datenblätter mit den relevanten Angaben zur Lage, zum Gesamtzeitraum der industriellen/gewerblichen Nutzung sowie über die eingesetzten wassergefährdenden Stoffe eingerichtet. Um keine überalterten und damit in ihrer Aussagekraft eingeschränkten Arbeitsgrundlagen zu haben, ist es notwendig, diese Verdachtsflächeninformationen regelmäßig zu aktualisieren und um neu hinzugekommene Verdachtsflächen zu ergänzen. So wurden die Kasseler Branchen-bücher 1995, 2000 und 2005, sowie die Gelben Seiten dieser Jahre, systematisch gesichtet

und alle relevanten Informationen in eine speziell hierfür entwickelte Datenbank aufgenommen. Diese Datenbank umfasst derzeit 9.087 Datensätze (=Betriebe) auf 3.769 Grundstücken. Die Arbeit an der Daten-bank wird durch ein 1999 eingerichtetes Geographisches Informationssystem un-terstützt, an dem die erfassten Ver-dachtsflächen durch bestimmte Symbolzuweisungen hervorgehoben

-sind.

er-

Die systematische und flächendeckende Erfassung versetzt die Verwaltung in die Lage, Verdachtsflächen gezielt und effek-tiv zu untersuchen und ermöglicht im Interesse des Boden- und Grundwass

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Bodenschutzbericht 2010 schutzes ein systematisches Bearbeiten der vordringlichsten Flächen. Darüber hinaus ist die Datenbank Grundlage für die Beratung und Unterstützung von Kauf- oder Bauwilligen. Vor al-lem die gesetzliche Regelung, dass der Grundstückseigentümer ein möglicher Sanierungsver-antwortlicher für die Beseitigung einer Untergrundverunreinigung ist, birgt nach abgeschlosse-nem Kauf ein erhebliches finanzielles Risiko.

6.1.2. Altlasteninformationssystem Beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie wird das Altlasteninformationssystem des Landes Hessen (ALTIS) geführt. In dieser Datenbank werden alle stillgelegten Betriebs-stätten von Branchen geführt, bei denen aufgrund der eingesetzten Stoffe in Verbindung mit den Betriebsabläufen mit einer Gefährdung für den Boden oder das Grundwasser zu rechnen ist. Grundlage für diese Datenbank des Landes ist für das Kasseler Stadtgebiet die oben be-schriebene Datenbank der Stadt Kassel. Im Rahmen eines vom Land geförderten Projektes sollen die Kasseler Daten nach deren Validierung in 2010 in das Landessystem ALTIS über-führt werden. Neben den Basisdaten für die ehemaligen Gewerbegrundstücke werden in ALTIS auch sämtli-che Ergebnisse von Untergrunduntersuchungen und ggf. auch der Stand der Sanierung ver-zeichnet. Im Stadtgebiet Kassel sind insgesamt 23 festgestellte Altlasten verzeichnet, von denen 4 in der Sanierungsverantwortung der Stadt Kassel liegen. 15 Altlastenstandorte befinden sich in der Sanierung. Nähere Angaben hierzu liegen beim Regierungspräsidium Kassel vor.

6.2. Historische Nutzungsrecherchen Unter einer historischen Nutzungsrecherche ist das Erheben von Informationen über einen ein-zelnen Standort sowie deren Aufbereitung und Dokumentation zu verstehen. Auf Grundlage der historischen Recherche wird darüber entschieden, ob nachfolgende Untersuchungen auf dem Grundstück durchgeführt werden oder nicht. Dies rechtfertigt auch einen unter Umständen erheblichen Aufwand für die Recherchearbeit. Im Rahmen der Recherche werden insbesondere folgende Unterlagen gesichtet und ausge-wertet:

• Unterlagen der Unteren Wasserbehörde über ehem. Nutzungen und Schadensfälle • Bauakten • Entwässerungsakten • Luftbilder • Katasterkarten, Flurkarten, historische Karten

Weiterer Bestandteil der Recherchearbeit ist eine Begehung des Grundstückes und die Ermitt-lung allgemeiner Brancheninformationen ergänzt um raumbezogene Daten (Geologie, Hydro-geologie, Umgebungsnutzung, Wasserschutzgebiete, etc.). In Einzelfällen kann eine Zeitzeu-genbefragung sowie die Sichtung spezieller Firmenarchive und des Stadtarchivs von Interesse sein.

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Bodenschutzbericht 2010 Ein Schwerpunkt der Arbeit lag bisher auf Grundstücken, auf denen in der Vergangenheit bzw. Gegenwart mit Leichtflüchtigen Halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) umgegangen wor-den ist bzw. wird. Bei dieser Stoffgruppe handelt es sich um Lösemittel, die z.B. zum Entfetten von Metalloberflächen, zur Motorenwäsche und zur Textilreinigung eingesetzt werden. Die Stoffe weisen eine hohe Langlebigkeit und ein starkes und schnelles Ausbreitungsverhalten auf. So stellt ein Betonfußboden keine effektive Barriere dar. Darüber hinaus sind die Stoffe toxisch. Somit galt und gilt es eine Vielzahl von Einzelbetrieben der Branchen Chemische Rei-nigung, Metallverarbeitung, Feinmechanik, Anlagenbau, etc. zu überprüfen. Seit 2005 werden auch verstärkt Grundstücke überprüft, auf denen früher eine Tankstelle be-trieben wurde. Die Recherche ergab 685 stillgelegte Tankstellen auf insgesamt 518 Grundstü-cken. Nach einem selbst erarbeiteten Kriterienkatalog wurden die Standorte in Prioritätsklassen gefasst, aus denen sich das weitere Vorgehen ergibt. Von den untersuchungsrelevanten Priori-tätsklassen 1 – 3 werden pro Jahr ca. 5 Standorte im Rahmen einer technischen Erkundung untersucht.

6.3. Ersterkundung Der orientierenden Untersuchung von Verdachtsflächen kommt eine Schlüsselrolle zu, weil auf den Ergebnissen dieser Untersuchung weitreichende Entscheidungen über Folgeuntersuchun-gen und Sanierungsmaßnahmen getroffen werden. Zu den Untersuchungsmaßnahmen gehö-ren insbesondere die Entnahme und Untersuchung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasser-proben. Die Bodenprobenahme erfolgt in der Regel durch Sondierungen, Bohrungen und Schürfe im Bereich potenzieller Eintragsquellen. Die Bodenluft-Probenahme findet im Wesent-lichen an temporären oder stationären Messstellen statt. Die Wasserprobenahme erfolgt durch Wasserentnahme aus Grundwassermessstellen oder Förderbrunnen. In besonderen Fällen werden auch fließende oder stehende Gewässer sowie Quellen und Sickerwässer beprobt. Ziel aller Untersuchungen ist es, festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Untergrundbelas-tung vorliegt. Auf Grundlage der historischen Nutzungsrecherche wird für jeden Standort ein individuelles Untersuchungskonzept erstellt, dass auf die v. g. Untersuchungsmaßnahmen zurückgreift. So wird im Bereich einer chemischen Reinigung aufgrund des Einsatzes von leichtflüchtigen Schadstoffen bevorzugt die Bodenluft und ggf. das Grundwasser, bei einer Tankstelle hingegen stärker der Boden betrachtet. Die Umsetzung der Untersuchungskonzepte erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit geologi-schen Ingenieurbüros, die im Auftrag der Unteren Wasserbehörde der Stadt tätig werden. Sofern Belastungen festgestellt werden ist darüber zu entscheiden, wie mit dem Standort wei-ter umgegangen wird. Dies kann insbesondere zu nachfolgenden Detailuntersuchungen führen, die das Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt überprüfen sollen. Wurden Belastungen auf einem Altstandort nachgewiesen, werden die Grundstücke als altlas-tenverdächtige Fläche im Sinne des § 2 Absatz 6 Bundes-Bodenschutzgesetz an das zustän-dige Regierungspräsidium abgegeben und dort weiter bearbeitet. Seit 1990 wurden durch die Stadt Kassel insgesamt 117 Verdachtsflächen einer Ersterkundung unterzogen. Die Kosten dafür betrugen 809.000,-- €.

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6.4. Sanierung Nach den oben beschriebenen Vorarbeiten zur Erfassung und Erkundung von Verdachtsflä-chen hat die Behörde auf Grundlage der Ergebnisse zu prüfen, ob eine Gefährdung für die All-gemeinheit vorliegt. Dabei wird neben der fachlichen Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Standortbedingungen auch die Verhältnismäßigkeit geprüft. In der weiteren Folge wird dem Verantwortlichen dann die Sanierung der Altlast oder schädlichen Bodenveränderung an-geordnet.

6.4.1. Sanierung gewerblicher Altlasten Im Stadtgebiet von Kassel . werden und wurden bis heute auf den folgenden gewerblichen Standorten Grundwassersanierungsmaßnahmen durchgeführt:

Standort Betreiber Nutzungsart Schadstoffe Sanierungsbeginn

Eisenacher Straße Städtische Wer-ke AG

Gaswerk PAK und BTEX 1992

Fuldatalstraße Ehem. Wöhler Optische Fabrik LHKW 2004

Leipziger Straße ehem. Brenntag Chemikalienhandel/-umschlag

LHKW 1991

Leuschner Straße ehem. Mamot-Chemie

Chemikalienhandel/-umschlag

LHKW 1999

Lilienthalstraße AEG/Alstom Elektroindustrie LHKW 1983

Mombachstraße ESSO Tanklager MKW und BTEX 1992

Nürnberger Straße Aral Tankstelle MKW und BTEX 1998

Sandershäuser Straße Freie Tankstelle Tankstelle MKW und BTEX 2004

Sandershäuser Straße Ehem. Klug’s Kleiderbad

Chem. Reinigung LHKW 2008

Söhrestraße Veba Oel Chemikalienhandel/-umschlag

LHKW 1995

Söhrestraße ehem. Rühl Chemie

Chemikalienhandel/-umschlag

LHKW 1996

Wallstraße ehem. Ebeling Chem. Großreinigung LHKW 1997

Wolfhager Straße Thyssen Teeröltank PAK 1993

(Abkürzungen: PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; BTEX = Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol LHKW = Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, MKW = Mineralölkohlenwasserstoffe) Fast ausnahmslos werden die Grundwassersanierungsmaßnahmen bei den o.g. Fällen durch Sanierungsmaßnahmen im Boden und/oder in der Bodenluft unterstützt. Wie aus der Tabelle ersichtlich, handelt es sich bei den Sanierungsfällen z.T. um langjährig laufende Projekte. Die dabei zurück gewonnene Schadstoffmenge liegt für die Schadstoffgruppe der LHKW bei ca. 7.300 kg, die den Schutzgütern Boden und Grundwasser entzogen und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wurden.

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6.4.2. Sanierung städtischer Altlasten Neben den Aufgaben als überwachende Behörde bei Schadensfällen im Boden ist der Magist-rat der Stadt Kassel für einige Altlasten auch Sanierungsverantwortlicher (z. B. als Grund-stückseigentümer). Fachliche Unterstützung erhalten die grundstücksverwaltenden Ämter da-bei von der Unteren Bodenschutzbehörde beim Umwelt- und Gartenamt. Auf Anordnung der Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Kassel werden die folgenden Projekte bearbeitet:

6.4.2.1. Sanierung ehemalige optische Fabrik Wöhler, Fuldatal-straße

Auf dem Grundstück Fuldatalstraße 12 hatte die Optische Fabrik Dr. Wöhler in der Zeit von 1939 bis 1969 ihre Betriebstätte. Durch den Einsatz von Lösemitteln (LHKW) kam es auf dem Grundstück zu sanierungswürdigen Belastungen des Bodens und des Grundwassers. Nach der Betriebsaufgabe hat die Stadt Kassel das Grundstück erworben und für schulische Zwecke genutzt. Seit 1993 wurde das Grundstück intensiv untersucht. In der Folge wurde der Boden bereits über die Entnahme der kontaminierten Bodenluft saniert. Diese Maßnahmen wurden von der Altlastensanierungsgesellschaft des Landes Hessen finanziert, da der Verursacher nicht mehr greifbar war. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wurde in 1999 die Stadt Kassel als Grund-stückseigentümerin verpflichtet, die weiteren Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zur ab-schließenden Bodensanierung wurde in 2010 ein unterirdisches Neutralisationsbecken ab-gebrochen und der in diesem Bereich noch vorhandene verunreinigte Boden ausgehoben und entsorgt. Nach diesem Schritt folgt noch eine langjährige Überwachung des Grundwassers. Die bisherigen Kosten für diese Sanierung betragen € 560.000,--, von denen 90% über ein För-derprogramm des Landes Hessen getragen wurden.

6.4.2.2. Sanierung ehemaliges Gaswerk Holländischer Platz In der Zeit von 1850 bis 1894 wurde auf dem heutigen Gelände der Universität Kassel am Hol-ländischen Platz ein Gaswerk betrieben. Die Stadt Kassel ist als Rechtsnachfolger der ehema-ligen Städtischen Gasanstalt vom Regierungspräsidium Kassel als Sanierungsverantwortliche herangezogen worden.

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Neubau eines Gasspeichers im Jahr 1875 – Bildquelle: Stadtarchiv Kassel, Foto: unbekannt Auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks wurden insgesamt ca. 24,3 Mio. m³ Stadtgas er-zeugt. Bei der Gaserzeugung fielen mehr als 3.500 t Teer und mehr als 500 t Ammoniak als Neben- und Abfallprodukte an. Aufgrund der temporären Lagerung dieser Stoffe auf dem Ge-lände kam es zu einer Verunreinigung des Untergrundes durch polyzyklische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAK). Die Lage und die Ausdehnung des Schadens wurden in den Jahren 2001 – 2009 intensiv untersucht. Die abschließende Gefährdungsabschätzung ergab einen Sanierungsbedarf aufgrund der grundsätzlichen Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser. Eine Gefährdung der Grundstücksnutzer ist aufgrund der großen Tiefenlage der Schadstoffe und der Überdeckung durch unbelasteten Boden nicht zu befürchten. Von Seiten der Stadt Kassel wurde dem Regierungspräsidium Kassel ein Sanierungsplan zur Genehmigung vorge-legt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden seitens der Universität massive Be-denken gegen das Sanierungsvorhaben vorgebracht. Die Bedenken richten sich in erster Linie gegen die zu erwartenden Störungen des Universitätsbetriebes. Nach Abwägung der unter-schiedlichen Interessenlagen wurde unter Beteiligung der betroffenen hessischen Ministerien entschieden, dass bei gleichbleibender Nutzung des Geländes auf eine Sanierung verzichtet wird. Vor allem die Tatsache einer über 100 Jahre quasi stationären Schadstofffahne lässt die-se Entscheidung aus bodenschutz- und wasserrechtlicher Sicht zu. Die bisherigen Kosten für diese Sanierung betragen 525.000,-- €, von denen 90% über ein Förderprogramm des Landes Hessen getragen wurden.

6.4.2.3. Sanierung ehemalige Chemische Reinigung Eisenschmiede Während der Sanierung auf dem Tankstellengrundstück Eisenschmiede 81-85 wurde eine Grundwasserkontamination mit Lösemitteln (LHKW) festgestellt, deren Ursache nicht auf dem

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Bodenschutzbericht 2010 sanierten Grundstück liegen konnte. Nach intensiven Recherchearbeiten kam als möglicher Eintragsherd eine ehemalige chemische Reinigung in Betracht, die auf dem früheren Grund-stück Holländische Straße 108 betrieben wurde. Das damalige Gebäude wurde im Zuge des Ausbaus der Holländischen Straße im Jahr 1968 abgerissen, an der entsprechenden Stelle befindet sich heute ein Fußgängertunnel. In den Jahren 2004 bis 2010 erfolgte eine schrittweise Erkundung der Grundwasserverunreini-gung in dem eng bebauten Areal. In 2011 wird die Bewertung der vorgelegten Gefährdungsab-schätzung durch das Regierungspräsidiums Kassel und damit eine Entscheidung über gege-benenfalls erforderliche weitere Maßnahmen erwartet. Die Stadt Kassel ist als Grundstücksei-gentümerin für die Erkundung und ggf. Sanierung verantwortlich. Bisher wurden für Erkun-dungsmaßnahmen fast 75.000,-- € investiert.

6.4.2.4. Erkundung von Altablagerungen Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1985 wurden die Altablagerungen (ehemalige Mülldeponien und andere Lagerplätze für Schutt und Abfall) im Stadtgebiet erfasst. Durch eine historische Recherche in Verbindung mit der Auswertung von Luftbildern wurden hierdurch insgesamt 49 Altablagerungen lokalisiert und einer Erstbewertung unterzogen. Für 26 Altablagerungen wurde zum damaligen Zeitpunkt ein Untersuchungsbedarf ermittelt. Nach den Ersterkundungen und zum Teil hieran anschließender langjähriger Grundwasseruntersu-chung konnten diese 26 Altablagerungen in der Zwischenzeit aus der Überwachung entlassen werden. Die übrigen wurden in 2009 einer erneuten Prüfung unterzogen, mit der Folge, dass in 2010 weitere 14 Altablagerungen durch den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ mit Landesmitteln untersucht werden. Die Untersuchungsmaßnahmen in 2010 werden über das Abschlussprogramm Altlastensanie-rung des Landes Hessen zu 100% gefördert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 171.000,-- €.

7. Fazit Der Boden als Schutzgut erlangt in der öffentlichen Wahrnehmung nur langsam die ihm gebüh-rende Bedeutung, die nach wie vor noch lange nicht an diejenige der „traditionellen“ Schutzgü-ter Wasser und Luft heranreicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber erst vor wenig mehr als 10 Jahren beginnend mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz Regelungen ge-schaffen hat, die Bodenschutzziele formulieren und deren Umsetzung konkret normieren. Im Allgemeinen wird bis heute mit dem Begriff Bodenschutz vielfach lediglich die Altlastenproble-matik und Verunreinigung des Bodens durch menschliche Aktivität verbunden. Wie im Natur-schutzrecht so auch im Bau- und Planungsrecht wird gleichfalls das Ziel eines sparsamen Um-gangs mit dem Boden formuliert, in der Praxis stehen dem jedoch konkurrierende Interessen und Umsetzungshindernisse entgegen. In Neubaugebieten erfreuen sich frei stehende Einfami-lienhäuser nach wie vor größerer Beliebtheit als Reihenhäuser oder andere Boden sparende Bauformen. Bei Industrie- oder Gewerbebrachen ist das Eigentümerinteresse im Regelfall nicht an städtebaulichen Zielsetzungen orientiert oder unerwünschte Gemengelagen würden durch eine erneute gewerbliche Nutzung stabilisiert. Schlussendlich ist die Umnutzung von Industrie- oder Gewerbeflächen für empfindlichere Zwecke wie das Wohnen i. d. R. mit enormen Kosten verbunden, die von Kommunen in ihrer notorischen Geldnot nicht getragen werden können.

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Solange die Inanspruchnahme bislang nicht genutzter Flächen für bauliche Zwecke trotz Not-wendigkeit zur Herstellung der Infrastruktur deutlich kostengünstiger ist als ein Flächenrecyc-ling, wird der Druck in dieser Richtung auch in Kassel nicht abnehmen. Bislang hat die Stadt Kassel in Kenntnis dieser Probleme davon abgesehen, ein generelles Konzept zum Bodenschutz zu formulieren. Gleichwohl spielt der sorgsame Umgang mit Grund und Boden in jedem flächenrelevanten Planungsprozess eine Rolle. Im Bereich von Risikoflächen und Bodenkontaminationen sind in den vergangenen Jahren durch städtische Aktivitäten deutliche Fortschritte erzielt worden. Eine Vielzahl von Flächen wurden überprüft und ggf. saniert. Hierdurch konnten die schädlichen Auswirkungen auf den Boden und das Grundwasser minimiert bzw. eliminiert werden. Durch Sanierungsmaßnahmen im ehemals industriell bedeutsamsten Stadtteil Bettenhausen konnte die Belastungssituation im Untergrund und damit auch die Grundwasserqualität in den vergangenen Jahren deutlich ver-bessert werden. Derzeit konzentrieren sich die Aktivitäten auf die westlich der Fulda gelegenen Stadtteile. Der technologische Fortschritt bei Geographischen Informationssystemen (GIS) und deren zu-nehmende Anwendung bei der Stadt Kassel sind Anlass, die Machbarkeit einer fachübergrei-fenden zentralen Flächendatenbank mit Daten zu allen relevanten Flächenkriterien zu prüfen. Erste Arbeiten hierzu sind in Vorbereitung. Eine solche Datenbank hat sich zur Unterstützung eines nachhaltigen Bauflächenmanagements anderenorts wie z. B. in

• Stuttgart (www.stuttgart.de/bauflaechen) • Düsseldorf (www.duesseldorf.de/planung/stadtentw/baulandkataster/index.shtml)

als sehr nützlich erwiesen. Im Vergleich mit anderen Großstädten der gleichen Größenordnung verfügt die Stadt Kassel nur noch in sehr begrenztem Umfang über Entwicklungsflächen, die zudem Gegenstand hefti-ger politischer Auseinandersetzungen hinsichtlich ihrer Verwendung sind. Längerfristig werden vermutlich Formen der Kooperation mit Nachbargemeinden gefunden werden müssen, im Sin-ne einer interkommunalen Zusammenarbeit nicht nur bei der Entwicklung von Gewerbeflächen, die über die derzeitigen Aktivitäten des ZRK hinaus gehen.