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12 18 26 Technik E ine Brandweiterleitung kann bei Dächern entweder auf der Dachoberseite durch Wind, Strahlungswärme, Dachgefälle, Flammenüberschlag durch Dachöff- nungen wie Oberlichter und Gullys oder auf der Dachunterseite durch Zündung der Dachkonstruktion er- folgen. Eine zusätzliche Gefahr der Brandweiterleitung besteht durch „Harte Bedachung“ nach DIN 4102-4; umgesetzt mit einem extensiven Gründachaufbau auf einem Industriegebäude in Waiblingen BRANDSCHUTZ Adrian Dobrat Brandlast minimieren Brandarme Baustoffe, Reduzierung der Brandweiterleitung, brandlastarme Verlegetechniken – in puncto Brandschutz am Flachdach muss der Dachdecker viele Aspekte berücksichtigen. Um die Brandschutzanforderung „Harte Bedachung“ zu realisieren, sind weitere Maßnahmen oberhalb der Abdichtung nötig. das Nachglimmen von Dachbaustof- fen und unter Umständen können sich brennbare Zersetzungsgase in Hohlräumen weiträumig verteilen. Die erforderlichen Maßnahmen und Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile sind unter anderem in den Landesbauordnungen, Technischen Baubestimmungen und Sonderver- ordnungen geregelt. Brandverhalten je nach Baustoffklasse Im Baurecht nimmt der bauliche Brand- schutz einen breiten Raum ein. Die Vor- schriften dienen dazu, Leib und Leben von Personen und Tieren sowie Sach- werte zu schützen und die Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Vorgaben der LBO und ergänzende Be- stimmungen wie etwa die Industriebau- Richtlinie regeln die Planung von Brand- schutzkonzepten. Bei der Planung und Ausführung von Flachdächern ergeben sich daraus zahlreiche Anforderungen, die je nach Objektart variieren können. Die Zuordnung des Brandverhaltens von Baustoffen zu den bauaufsichtlichen Anforderungen „normal entflammbar“, „schwer entflammbar“ und „nicht brenn- bar“ erfolgt über die Muster-Verwaltungs- vorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die als zentrales Dokument alle relevanten technischen Regeln auflistet und die Bauregellisten ablöst. Nach § 26 der MBO dürfen Baustoffe, die nicht min- destens „normal entflammbar“ (leicht entflammbare Baustoffe) sind, nicht ver- wendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht „leicht entflammbar“ sind.

Brandverhalten je nach Baustoffklasse Brandlast mimini eren

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26Technik

Eine Brandweiterleitung kann bei Dächern entweder auf der Dachoberseite durch Wind,

Strahlungswärme, Dachgefälle, Flammenüberschlag durch Dachöff-nungen wie Oberlichter und Gullys oder auf der Dachunterseite durch Zündung der Dachkonstruktion er-folgen. Eine zusätzliche Gefahr der Brandweiterleitung besteht durch

„Harte Bedachung“ nach DIN 4102-4; umgesetzt mit einem extensiven

Gründachaufbau auf einem Industriegebäude in Waiblingen

Brandschutz Adrian Dobrat

Brandlast minimierenBrandarme Baustoffe, Reduzierung der Brandweiterleitung, brandlastarme Verlegetechniken – in puncto Brandschutz am Flachdach muss der Dachdecker viele Aspekte berücksichtigen. Um die Brandschutzanforderung „Harte Bedachung“ zu realisieren, sind weitere Maßnahmen oberhalb der Abdichtung nötig.

das Nachglimmen von Dachbaustof-fen und unter Umständen können sich brennbare Zersetzungsgase in Hohlräumen weiträumig verteilen. Die erforderlichen Maßnahmen und Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile sind unter anderem in den Landesbauordnungen, Technischen Baubestimmungen und Sonderver-ordnungen geregelt.

Brandverhalten je nach BaustoffklasseIm Baurecht nimmt der bauliche Brand-schutz einen breiten Raum ein. Die Vor-schriften dienen dazu, Leib und Leben von Personen und Tieren sowie Sach-werte zu schützen und die Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Vorgaben der LBO und ergänzende Be-stimmungen wie etwa die Industriebau-Richtlinie regeln die Planung von Brand-schutzkonzepten. Bei der Planung und Ausführung von Flachdächern ergeben sich daraus zahlreiche Anforderungen, die je nach Objektart variieren können. Die Zuordnung des Brandverhaltens von Baustoffen zu den bauaufsichtlichen Anforderungen „normal entflammbar“, „schwer entflammbar“ und „nicht brenn-bar“ erfolgt über die Muster-Verwaltungs-vorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die als zentrales Dokument alle relevanten technischen Regeln auflistet und die Bauregellisten ablöst. Nach § 26 der MBO dürfen Baustoffe, die nicht min-destens „normal entflammbar“ (leicht entflammbare Baustoffe) sind, nicht ver-wendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht „leicht entflammbar“ sind.

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Baulicher Brandschutz

Im Wesentlichen werden durch die Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes vier Ziele verfolgt:

• Vorbeugung der Brandentstehung,• Vorbeugung der Brandausbreitung,• im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie• wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Dacheindeckungen und Dachabdichtun-gen einschließlich etwaiger Dämmschich-ten und gegebenenfalls Lichtkuppeln oder anderer Abschlüsse für Dachöffnun-gen gelten als Bedachung. Alle hierfür ein-gesetzten Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen eingestuft. Baustoffe, die im Flachdach-bereich eingesetzt werden, müssen in jedem Fall mindestens der Klasse E „nor-mal entflammbar“ nach DIN EN 13501-1 (bzw. Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) entsprechen.

Brandlast je m²Aus der Perspektive des vorbeugenden Brandschutzes ist die Begrenzung der Brandlasten eines Dachaufbaus sinnvoll. Die Brandlast bezeichnet den in Mega-joule pro Quadratmeter (MJ/m²) gemes-senen Wert des Baustoffes oder Bauteils im eingebauten Zustand. Diesen Wert gilt es, so gering wie möglich zu halten. Die Brandlast vergleichbarer Dachaufbauten ist mit Kunststoffbahnen rund 40 % ge-ringer als mit Bitumenbahnen, somit sind Kunststoff-Dachbahnen vergleichsweise brandlastarm. Zusätzlich ist die Brand-last durch den verhältnismäßig geringen Materialeinsatz bei der Verwendung von

Kunststoff-Dachbahnen im Vergleich zu mehrlagigen bituminösen Abdichtungs-systemen erheblich reduziert.

risiken bei dacharbeitenBeim Neubau ereignen sich 10 % der Brandfälle, 90 % im Zuge einer Instand-setzung/Sanierung. Da heutzutage Sa-nierungen häufig bei laufendem Betrieb durchgeführt werden, gehört die ver-antwortungsbewusste Planung und Aus-führung des Flachdachaufbaus zur Risiko-minderung. Dabei sollten im Sinne des Brandschutzes möglichst Verlege- oder Instandsetzungstechniken verwendet werden, die das Risiko minimieren. Die Verarbeitung von Kunststoff-Dachbahnen auf der Baustelle erfolgt ohne den Einsatz einer offenen Flamme. Je nach Verlege-system genügt ein handliches Heißluft-gerät, ein Quellschweißmittel oder ein vorgefertigter Dichtrand, um die Abdich-tungsbahnen wasserdicht miteinander zu verbinden. Diese Techniken ermöglichen eine flammenfreie Nahtfügung auf der Baustelle und minimieren so das Brand-risiko.

harte Bedachung – ab wann?Die Bauordnungen fordern, dass Dachauf-bauten gegen eine Brandbeanspruchung von außen ausreichend gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein müssen, die sogenannte „Harte Beda-chung“. Diese Brandschutzanforderung ist nicht von der Abdichtung alleine, sondern von dem gesamten Dachschichtenaufbau zu erfüllen. Sie gilt gemäß DIN 4102-4 oh-ne Nachweis als erfüllt, bei vollständig be-deckender Kiesschüttung von mindestens 5 cm Dicke oder einem nicht brennbaren Plattenbelag von mindestens 4 cm Dicke. Auch die Anforderungen für begrünte Dachflächen sind in der DIN 4102-4 gere-

gelt. Intensive Dachbegrünungen gelten als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind. Unter intensiver Begrünung ver-steht man eine Bepflanzung auf dickerer Substratschicht mit planmäßiger Be- und Entwässerung und regelmäßiger Pflege, zum Beispiel Dachgarten mit Stauden, Gehölzen und Bäumen. Dagegen spricht man in der Regel von extensiver Begrü-nung bei niedriger und anspruchsloser Bepflanzung auf dünner Substratschicht ohne planmäßige Bewässerung und Pfle-ge, etwa Dachbegrünung mit Sedumar-ten. Extensive Dachbegrünungen sind widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, wenn sie bestimmte Eigenschaften aufweisen. Beispielsweise gilt eine mineralisch bestimmte Vegeta-tionsschicht mit maximal 20 % Massen-anteil organischer Bestandteile und einer Schichtdicke von mindestens 30 mm als widerstandsfähig. Weiterhin sind be-stimmte Vorgaben bezüglich An- und Ab-schlüssen, Durchdringungen und Brand-abschnitten zu beachten. Bei allen ande-ren Dachaufbauten muss der Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen werden und es ist ein Verwendbarkeitsnachweis zu führen. Der Nachweis „Harte Beda-chung“ erfolgt auf Grundlage der Prü-fung nach DIN 4102-7 und/oder DIN CEN/TS 1187 und unter Berücksichtigung der DIN SPEC 4102-23 durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Ein Ver-wendbarkeitsnachweis für „Harte Beda-chung“ besteht aus dem vorgenannten abP inklusive einer Bestätigung in Form einer Übereinstimmungserklärung des Anwenders. Kommt es zu einem Brand in der Nachbarschaft, ist die Verwendung einer gegen Flugfeuer und strahlende

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Wärme widerstandsfähigen Bedachung jedoch kein Garant für einen absoluten Schutz. Das Brandrisiko hängt immer von der konkreten Brandbelastung ab.

sonderfall industriebaurichtlinieErgänzend zu den Regelungen der Lan-desbauordnungen an das Brandverhal-ten von Baustoffen und Bauteilen stellt die Industriebaurichtlinie im Wesent-lichen Anforderungen an den Brand-schutz großflächiger Dächer gegen den Brandangriff von unten bzw. innen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanfor-derungen an den Brandschutz von In-dustriebauten zu regeln, insbesondere an die • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile

und die Brennbarkeit der Baustoffe• Größe der Brandabschnitte bzw. Brand-

bekämpfungsabschnitte • Anordnung, Lage und Länge der Ret-

tungswege• Behinderung der Brandausbreitung

über die Bedachung innerhalb von Brandabschnitten oder Brandbekämp-fungsabschnitten von mehr als 2.500 m²

Bei großen Dachflächen können in Ab-hängigkeit des Brandschutzkonzepts Anforderungen nach DIN 18234 „Bauli-cher Brandschutz großflächiger Dächer  – Brandbeanspruchung von unten“ erfor-derlich werden. In Teil 2 dieser Norm sind Dächer aufgeführt, die ohne zusätzlichen Nachweis die Anforderungen erfüllen. Teil 3 regelt die brandschutztechnisch konst-ruktiven Grundsätze bei Dachdurchdrin-gungen und Teil 4 enthält ein Verzeichnis von Durchdringungen, Anschlüssen und

Mögliche Brandangriffsarten

ausBlick

Bereits im Entwurf veröffentlicht ist die neue DIN 18234 „Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten“. Die DIN 18234 legt brandschutztech-nische Anforderungen von Dach-abdichtungen sowie Prüfungen für großflächige Dächer bis 20° Dach-neigung fest. Sie wird vornehmlich bei Flachdächern, zum Beispiel Hal-lenbauten, mit großer Abmessung (Industriebauten) angewendet.

Dächer können je nach den Brandentstehungsorten unterschiedlichen Brandeinwirkungen ausgesetzt sein.

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Bauaufsichtliche Benennung nach DIBt

Euroklassen DIN EN 13501-1

Baustoffklassen DIN 4102-1

Nicht brennbarA1 A1

A2-s1, d0 A2

Schwer entflammbar

B, C -s1, d0

B1

A2-s2–3, d0

B, C-s2–3, d0

A2-s1, d1–2

B, C-s1, d1–2

A2-s3, d2

B, C-s3, d2

Normal entflammbar

D-s1–3, d1

B2D-s1–3, d2

E-d2

E

Leicht entflammbar F B3

Vergleich der Baustoffklassen und Bauaufsichtlichen Benennung nach diBt

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autordipl.-ing. adrian dobrat, Geschäftsführer des DuD, Indus trieverband Kunststoff- Dach- und Dichtungsbahnen e. V.

dächer nach din 18234-2

Dachaufbau nach DIN 18234-2 als Skizze und unter realen Bedingungen: Bei großen Dachflächen können in Abhängigkeit des Brandschutzkonzepts Anforderungen nach DIN 18234 „Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten“ erforderlich werden.

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Abschlüssen von Dachflächen, welche die Anforderungen nach DIN 18234-3 erfüllen.

reduziertes risiko ohne flammeEs sollten nicht mehr Brandlasten auf das Dach gebracht werden als unbedingt notwendig, denn je höher der Brennwert, desto höher ist auch die Hitzeentwicklung im Fall eines Brands. Im Zuge von Dach-arbeiten bei Neubau und Instandsetzung können Verlegetechniken ohne Gebrauch einer offenen Flamme die Risiken einer Brandentstehung minimieren. //