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Stadt Burscheid Fachbereich/Amt/Stab: 1/61 Beratungsfolge: I.StEA 2. Rat 3. Datum: 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan Nr. 79 A - Rötzinghofener Straße/lm Hagen A: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB B: Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB Vorlagen-Nr.; ^^^ Eingang Bürgermeisters: gang Büro des germeisters: J^Ö^'loA^ f/" Bezug auf Beratung am: Vorlagen-Nr.: Beschlussvorschlag: A: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBt. l, S. 2414) - in der zurzeit gültigen Fassung - sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB. Der Standentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachstehende Beschlüsse zu fassen: A 1: Anregung NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 03.04.2017 Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. A 2: Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.04.2017 A 2.1; Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. A 2.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt den Hinweis auf Kampfmittel zu ergänzen. Beratungsergebnis: D Gremium und Sitzungstermine wie Beratungsfolge (siehe oben) Nur ausfüllen, wenn abweichend von Beratungsfolge Abstimmungs- ergebnis D siehe Anlage age Gremium Sitzung am Einstimmig dafür Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Lt. Beschlussvorlage Entspr. protok. Änderung /1 Ergänzung Kein Beschluss zurückgestellt verwiesen in 1. D d siehe Anlage D 2. D D D siehe Anlage D 3. D Q siehe Anlage D

Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

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Page 1: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

Stadt Burscheid

Fachbereich/Amt/Stab:1/61Beratungsfolge:

I.StEA

2. Rat

3.

Datum:16.06.2017

Beschlussvorlage

^ öffentlicher TeilD nichtöffentlicher Teil

Sitzungstermine:

27.06.2017

13.07.2017

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 79 A - Rötzinghofener Straße/lm HagenA: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB

B: Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4aAbs. 2 BauGB

Vorlagen-Nr.;

^^^EingangBürgermeisters:

gang Büro desgermeisters:J^Ö^'loA^

f/"Bezug auf Beratung am:

Vorlagen-Nr.:

Beschlussvorschlag:

A: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004(BGBt. l, S. 2414) - in der zurzeit gültigen Fassung - sowie der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

Der Standentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachstehendeBeschlüsse zu fassen:

A 1: Anregung NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 03.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 2: Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.04.2017A 2.1; Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 2.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt den

Hinweis auf Kampfmittel zu ergänzen.

Beratungsergebnis: D Gremium und Sitzungstermine wie Beratungsfolge (siehe oben)

Nur ausfüllen,wenn abweichendvon Beratungsfolge

Abstimmungs-ergebnis

D siehe Anlageage

Gremium

Sitzung am

Einstimmigdafür

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Lt. Beschlussvorlage

Entspr. protok. Änderung /1Ergänzung

KeinBeschluss

zurückgestellt

verwiesen in

1.

D

d siehe Anlage

D

2.

D

DD siehe Anlage

D

3.

DQ siehe Anlage

D

Page 2: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

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A 3: Anregung der Amprion GmbH vom 05.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 4: Anregung der PLEdoc GmbHA4a: vom06.04.2017

Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A4b: vom11.04.217

Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 5: Anregung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG / FachbereichStromnetze vom 07.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 6: Anregung der Westnetz GmbH vom 12.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 7: Anregung des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 25.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dentextlichen Hinweis „Denkmalschutz" in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.

A 8: Anregung des Bergischen Abfallverbandes vom 25.04.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Anregung der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 25.04.217Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem neuenBaumstandort zu.Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Anregung des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 04.05.2017

Untere NaturschutzbehördeA 10.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt der

Anregung zu folgen.

ArtenschutzA 10.2.: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, folgenden den textlichen Hinweis „Artenschutz" in

die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.

Untere UmweltschutzbehördeA 10.3: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 10.4: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beauftragt die

Verwaltung, das weitere Vorgehen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzustimmen.

ImmissionsschutzA 10.5: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

GrundwasserbewirtschaftungA 10.6: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 10.7: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den

textlichen Hinweis „Grundwasserschutz" in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.

Bodenschutz / AltlastenA 10.8: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den

textlichen Hinweis „Bodenschutz/Altlasten" in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.A 10.9: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

AAAA

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9:9.1:

9.2:

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10;

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Kreisstraßen (Bau / Unterhaltung) und VerkehrA 10.10.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 10.10.2: Der Rat der Stadt Burscheicf beschließt der Anregung nicht zu folgen.A 10.10.3: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem

neuen Baumstandort zu.A 10.1Q.4: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 10.10.5: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

BrandschutzA 10.11: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 11: Anregung der Technischen Werke Burscheidvom 04.05.2017A 11,1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 11.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem neuen

Baumstandort zu.A 11.3: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt den

Stellplatzbreiten und der Aufweitung der Fahrbahn im Bereich der Stellplätze zu.A 11.4: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 12: Anregung der Rheinischen NETZ-Gesellschaft mbH vom 08.05.2017Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Anregung zu folgen und stimmt derFestsetzung „Flächen fürVersorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB -Zweckbestimmung „Trafostation / Stromversorgung" im Bereich der westlichenParkplatzfläche zu.

A 13: Anregung der Wasserversorgungsgesellschaft für Heddinghofen, Repinghofen,Kämersheide und Rötzinghofen vom 09.06.2017

A 13.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 13.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

A 14: AnregungvonXXXvom29.05.2017A 14.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 14.2; Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 14.3: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.A 14.4: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

B: Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 undder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGBi.V.m. § 4a Abs. 2

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachstehendenBeschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Burscheid beschließt auf Grundlage des Entwurfes zum BebauungsplanNr. 79 A - Rötzinghofener Straße/lm Hagen die Durchführung der Beteiligung derÖffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.

Begründung:Zu A)

fflffil BagBMiMBB HSIA 1: Anregung von NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 03.04.2017

Aktuell bestehen keine Bedenken undPlanungen bezüglich eines

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

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Netzausbaus in dem betreffendenBereich.

A 2: Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.04.2017

A 2.1:Auf Grundlage von Luftbildern aus denJahren 1939 - 1 945 sowie anderenhistorischen Unterlagen gibt es keinenHinweis auf das Vorhandensein vonKampftnitteln im beantragten Bereich.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 2.2:Bei der Durchführung von Erdarbeitenmit erheblichen mechanischenBelastungen wie Rammarbeiten,Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc.wird eine Sicherheitsdetektionempfohlen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen. Der Hinweis aufKampfmittel wird wie folgt ergänzt:„Bei der Durchführung von Erdarbeitenmit erheblichen mechanischenBelastungen wie Rammarbeiten,Pfahlgründungen, Verbauarbeiten ect.wird eine Sicherheitsdetektion."

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und denHinweis auf Kampfmittel in dentextlichen Festsetzungen zu ergänzen.

A3: Anregung derAmprion GmbH vom 05.04.2017

Im Planbereich verlaufen keineHöchstspannungsleitungen desUnternehmens Amprion. Aus heutigerSicht liegen auch keine Planungen fürdiesen Bereich vor.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 4: Anregung der PLEDOC

A4avom06.04.2017Im Planbereich befinden sich keine vomUnternehmen Pledoc verwaltetenVersorgungsanlagen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A4bvom11.04.2017Im Planbereich befinden sich keine vomUnternehmen Pledoc verwalteten

Versorgungsanlagen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 5: Anregung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG / Fachbereich Stromnetze vom 07.04.2017

Es gibt keine Einwände gegen denBebauungsplan. Lediglich im Nordender Bebauung befindet sich einNiederspannungshausanschluss. Für

eine genaue Versorgungsplanung isteine frühzeitige Einreichung der zubenötigten Leistungen notwendig.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 6: Anregung derWestnetz GmbH vom 12.04.2017

Im Plangebiet befinden sich keineVersorgungseinrichtungen der WestnetzGmbH.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 7: Anregung des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 25.04.2017

Es sind keine Konflikte zwischen derPlanung und den öffentlichen Interessendes Bodendenkmalschutzes zuerkennen. Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern imPlangebiet wurden bislang jedoch nichtdurchgeführt. Es sollte daher folgenderHinweis in den Bebauungsplanaufgenommen werden:

Nachfolgender Hinweis wird in denBebauungsplan aufgenommen:„Bei Bodenbewegungen auftretendearchäologische Funde und Befunde sindder Gemeinde als UntereDenkmalbehörde oder dem LVR-Amt fürBodendenkmalpflege im Rheinland,Außenstelle Overath, Gut Eichthal,51491 Overath, unverzüglich zu melden.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und den

Hinweis in die textlichen Festsetzungenaufzunehmen.

Page 5: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

Bei Bodenbewegungen auftretendearchäologische Funde und Befunde sindder Gemeinde als UntereDenkmalbehörde oder dem LVR-Amt fürBodendenkmalpflege im Rheinland,Außenstelle Overath, Gut Eichthal,51491 Overath, unverzüglich zumelden. Bodendenkmal und Fundstellesind zunächst unverändert zu erhalten.Die Weisung des LVR-Amtes fürBodendenkmalpflege für den Fortgangder Arbeiten ist abzuwarten.

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Bodendenkmal und Fundstelle sindzunächst unverändert zu erhalten. Die

Weisung des LVR-Amtes fürBodendenkmalpflege für den Fortgangder Arbeiten ist abzuwarten."

A 8: Anregung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands vom 25.04.2017

Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehrmüssen eine Mindestbreite von 4,75 m

vorweisen. Die Breite vonAnliegerstraßen ohneBegegnungsverkehr liegt bei mind. 3,55m (2,55 m Fahrzeugbreite plus 0,5 mSicherheitsabstand auf beiden Seiten).Bei Verschwenkungen und Kurven liegtein erhöhter Platzbedarfvor. DieSchleppkurven der Abfallfahrzeugemüssen berücksichtigt werden. Dielichte Durchfahrtshöhe muss mind. 4 m,zzgl. Sicherheitsabstand betragen.

Die geforderten Platzbedarfe sind in derPlanung entsprechend festgesetzt undberücksichtigt. DieErschließungsstraßen haben eineMindestbereite von 5,50 m.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 9: Anregung der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 25.04.2017

A 9.1:Im Planbereich befinden sichTelekommunikationslinien der Telekom.Der Bestand und der Betrieb dervorhandenen TK-Linien müssenweiterhin gewährleistet werden. Über

gegebenenfalls notwendigeMaßnahmen zur Sicherung,Veränderung oder Verlegung derAnlagen können erst Angaben getroffenwerden, wenn die endgültigenAusbaupläne mit Erläuterung vorliegen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 9.2:Es wird um die Aufnahme folgenderFestsetzungen in den Bebauungsplangebeten:In allen Straßen bzw. Gehwegen sindgeeignete und ausreichende Trassenmit einer Leitungszone in einer Breitevon ca. 0,50 m für die Unterbringung derTelekommunikationslinien der Telekomvorzusehen.

Die Sicherung von Leitungstrasseninnerhalb der öffentlichenVerkehrsfläche ist nicht Gegenstandplanungsrechtlicher Festsetzungen. ImRahmen der nachfolgendenErschließungsplanung wird einkoordinierter Leitungsplan erstellt, inwelchem die Leitungstrassen der Ver-

und Entsorgungsträger festgelegtwerden.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 9.3:Betreffend geplanterBaumbepflanzungen ist das „Merkblattüber Baumstandorte und interirdischeVer- und Entsorgungsanlagen" derForschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen, Ausgabe 1989;insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.Es wird gebeten sicherzustellen, dassdurch die Baumbepflanzungen der Bau,die Unterhaltung und Erweiterung derTelekommunikationslinien der Telekomnicht behindert werden.

Im Entwurf des Bebauungsplanes für diefrühzeitige Beteiligung ist im Zentrumdes Plangebietes ein Baumstandort mitzwei Bäumen im öffentlichenVerkehrsraum festgesetzt.In der weiteren Planung gliedert sichdieser Standort an das östlich gelegeneWA-Gebiet an.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und dem neuenBaumstandort zuzustimmen.

Page 6: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

A 9.4:Zur Versorgung des Planbereichs mitTelekommunikationsanschlüssen ist dieVerlegung zusätzlicherTelekommunikationsanlagenerforderlich. Falls notwendig müssenhierfür bereits ausgebaute Straßenwieder aufgebrochen werden.Für den rechtzeitigen Ausbau desTelekommunikationsnetzes sowie dieKoordinierung mit dem Straßenbau undden Baumaßnahmen anderer

Leistungsträger ist es notwendig, dassBeginn und Ablauf derErschließungsanlagen imBebauungsgebiet der DeutscheTelekom Technik GmbH, Tl NL West,PTI 22 so früh wie möglich, mind. 6Monate vor Baubeginn, schriftlichangezeigt werden.

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Die Telekom wird im Rahmen dernachfolgenden Erschließungsplanungrechtzeitig in den Planungsprozesseinbezogen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 10: Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 04.05.2017

Untere Naturschutzbehörde

A 10.1:

Gegen die Planung bestehen keineBedenken. Die erforderlichenMaßnahmen, die im Zusammenhang mitden ermittelten Kompensationsbedarfenstehen, sind im weiteren Verfahren zukonkretisieren. Formal ist im Rahmen

der Überarbeitung des Umweltberichtes,Stand 2017, auf das Gesetz zum Schutzder Natur in NRW und zur Änderunganderer Vorschriften vom 15.11.2016hinzuweisen.Das Plangebiet liegt nicht imGeltungsbereich einesLandschaftsplanes.LandschaftsrechtlicheSchutzgebietewerden nicht in Anspruch genommen.

Ein Hinweis zur Änderung des Gesetzeszum Schutz der Natur in Nordrhein-

Westfalen und zur Änderung andererVorschriften (Landesnaturschutzgesetz- LNatSchG NRW) vom 15.11.2016 istim Umweltbericht vermerkt worden.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und der

Anregung zu folgen.

Artenschutz

A 10.2:Hinsichtlich des Artenschutzes wirddarauf hingewiesen, dass die innerhalbder artenschutzrechtlichen Prüfungaufgeführten Vermeidungsmaßnahmenverpflichtend einzuhalten sind. ImWesentlichen handelt es sich dabei nurum zeitliche Beschränkungen.Bauvorbereitende Maßnahmen, wie Z.B.die Räumung des Baufeldes und auchder eigentliche Baubeginn müssen zumSchutz der Brutvögel außerhalb derBrutzeit durchgeführt werden. DieBrutzeitwird hier vom 15. März bis 31.Juli festgesetzt. Bei einer unmittelbarenbaubedingten Beeinträchtigung desBrutgeschehens der Mehlschwalbe istdie Brutzeit jedoch bis auf den 15.September zu verlängern.Notwendige Gehölzschnitte und -rodungen sind in der Zeit vom 1.Oktober bis 28. Februar durchzuführen.

Nachfolgender Hinweis wird in denBebauungsplan aufgenommen:„Alle bauvorbereitenden Maßnahmen,wie Z.B. Räumung des Baufeldes,müssen außerhalb der Hauptbrutzeit(15. März bis 31. Juli) erfolgen, um dieAuswirkungen des Eingriffs auf dieallgemeine Brutvogelfauna zuminimieren.

Baumfällungen und Gehölzschnitte sindim Zeitraum vom 1. März bis 30.

September zulässig. Bei zwingenderAbweichung vom Verbot muss imVorfeld eine Kontrolle durch einenSachverständigen erfolgen, um dasAuslösen von artenschutzrechtlichenVerbotstatbeständen sicherauszuschließen. Darüber hinaus ist die

Beantragung einerAusnahmegenehmigung bei der UnterenNaturschutzbehörde einzuholen."

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und denHinweis in die textlichen Festsetzungenaufzunehmen.

Page 7: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

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Untere Umweltschutzbehörde

A 10.3:

Schmutzwasserbeseitigung undNiederschlagswasserbeseitigungHinsichtlich derSchmutzwasserbeseitigung bestehen zuo. g. Vorhaben keine Bedenken.

Die Stellungnahme wird zu Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 10.4:

Bezüglich derNiederschlagswasserbeseitigung istanzumerken, dass laut dem Gutachten

der beratenden Ingenieure Slach undPartner eine Versickerung desNiederschlagwassers in dem B-

Plangebiet grundsätzlich möglich ist.Es ist ein Entwässerungskonzept zuentwickeln, in dem dargestellt wird, aufwelchen Grundstücken eineVersickerung stattfinden soll.Der Gutachter weist darauf hin, dasseine Versickerung aufgrund derfestgelegten Grundstücksparzellierungnicht auf allen Grundstücken möglich ist.Für Niederschlagswasser, das dembestehenden VersickerungsbeckenRötzinghofen zugeleitet werden soll, istim B-Planverfahren ein hydraulischerNachweis zu erbringen und zugegebener Zeit ein Änderungsantrag fürdas bestehende Wasserrecht zu stellen.

In der Begründung zum Bebauungsplanwird dargestellt, dass dasNiederschlagswasser der nördlichenTeilflächen des Plangebietes dem in derStraße „Im Hagen" liegenden

Regenwasserkanal zugeleitet werdenkann. Dagegen bestehen zur ZeitBedenken, da diese Entwässerung nichtden anerkannten Regeln der Technikentspricht, die Sanierung der Einleitungentsprechend denAbwasserbeseitigungskonzepten langeüberfällig ist und die erteilteDuldungsverfügung mit Datum vom31.12.2016 erloschen ist.

Die Einleitung ist somit zurzeit illegal.Eine Nutzung dieser Vorflut ist daher biszur Sanierung der Einleitung nichtzulässig.Für das B-Plangebiet ist entsprechenddes Erlasses zur

„Niederschlagswasserbeseitigunggemäß § 51 a LWG" vom 18.05.1998,Punkt 5, dieNiederschlagswasserbeseitigung zuplanen und mit mir abzustimmen.

Bis zur Vorlage und Abstimmung einerentsprechenden Planung bestehenBedenken.

Für die geplante Einleitung desNiederschlagswassers in dasbestehende VersickerungsbeckenRötzinghofen wird ein hydraulischerNachweis erbracht und einÄnderungsantrag für das bestehendeWasserrecht zum gegebenen Zeitpunktgestellt.

Es ist zutreffend, dass derRegenwasserkanal in der Straße „ImHagen" sanierungsbedürftig ist. Hierzuhaben die TWB bereits eine Vorplanungerstellt. Der Kanal soll abschnittsweisesaniert werden.

Für das Plangebiet desBebauungsplanes Nr. 79 A ist eineentwässerungstechnische Planungdurch die TWB vergeben worden. Diesewird mit den zuständigen Dienststellendes Rheinisch-Bergischen Kreises vor

Satzungsbeschluss desBebauungsplanes bzw.Erschließungsbeginn abgestimmt.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dasweitere Vorgehen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzustimmen.

Immissionsschutz

A 10.5:

Aus Sicht des Immissionsschutzesbestehen zu obigen Verfahren keineweiteren Anregungen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Page 8: Bürgermeisters: J^Ö^'loA^ f/ - Burscheid€¦ · 16.06.2017 Beschlussvorlage ^ öffentlicher Teil D nichtöffentlicher Teil Sitzungstermine: 27.06.2017 13.07.2017 Betrifft: Bebauungsplan

aasGrundwasserbewirtschaftung

A 10.6:

Aus Sicht derGrundwasserbewirtschaftung bestehengenerell keine Bedenken gegen denBebauungsplan Nr. 79 A der StadtBurscheid, auch wenn zum aktuellenZeitpunkt die beabsichtigtenNutzungsänderungen und dieEinflussnahmen auf das Grundwasserim Detail noch nicht bekannt sind. Zumderzeitigen Planungsstand erscheinenkünftige Grundwasserbenutzungen(gemäß § 9 desWasserhaushaltsgesetzes (WHG), dieim Zuge von Baugrunderschließungennotwendig werden, durchaus regelbar.Allerdings ist das Planungsgebietinsofern als wasserwirtschaftlich undhydrogeologisch sensitiv zu bewerten,als dass sich talseitig desPlanungsgebietes eineTrinkwassergewinnungsanlage ohneausgewiesene Schutzzonen befindet(Standort, Gemarkung: Burscheid, Flur:13, Flurstück: 201). Unklar ist, ob undinwieweit eventuell der Einzugsbereicheines ca. 50 m tiefen und für dieVersorgung von rd. 150 Haushaltenerrichteten Vertikalfilterbrunnens vonden geplanten Baumaßnahmenbetroffen sein wird. Insofern rege ich an,die Brunnenbetreiberin, dieWasserversorgungsgesellschaft fürHeddinghofen, Repinghofen,Kämersheide und Rötzinghofen, imVerfahren ebenfalls um Stellungnahmezu bitten.

Auf Anregung der UnterenUmweltschutzbehörde wurde dieWasserversorgungsgesellschaft fürHeddinghofen, Repinghofen,Kämersheide und Rötzinghofen um eineschriftliche Stellungnahme gebeten(siehe Stellungnahme A 13). ImTelefongespräch vom 12.05.2017machte der Vorsitzende bereits deutlich,dass keine Beeinflussung der Quelledurch die Erschließung desPlangebietes zu erwarten sei, da dieQuelle hauptsächlich von Kämersheider-Seite (südlich der Quelle) gespeistwerde.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 10.7:Unabhängig hiervon behält sich das Amtfür Umweltschutz vor, wasserrechtlicherlaubnisbedürftigeGewässerbenutzungen (hier:Grundwasse/benutzungen) imPlanungsgebiet zum Schutz desGrundwassers mit besonderen Auflagenzu belegen. So kann aus jetziger Sichtnicht ausgeschlossen werden, dass

beispielsweise für geothermischeVorhaben die gutachterliche Betreuungdurch einen fachkundigen Geologeneingefordert und, sofern eineGefährdung des Grundwassers nichtgänzlich ausgeschlossen werden kann,ein beantragter Erdwärmesondenbetriebausschließlich mit Wassererlaubnisfähig sein wird. Hinsichtlichgeplanter Erd- und Gründungsarbeitenund in Abhängigkeit derGründungstiefen findet u.U. der Einsatzvon Recyclingbaustoffenwasserrechtlich keine Zustimmung,sofern entsprechende Bodengutachtennicht eindeutig die Unbedenklichkeit desEinbaus gegenüber dem Grundwasserbelegen können.

Nachfolgender Hinweis wird in denBebauungsplan aufgenommen: „DieUntere Umweltschutzbehörde behältsich vor, wasserrechtlicherlaubnisbedürftigeGewässerbenutzungen (hier:Grundwasserbenutzung) imPlanungsgebiet zum Schutz desGrundwassers mit besonderen Auflagenzu belegen. Somit ist eine gutachterlicheBetreuung für beispielsweisegeothermische Vorhaben zu empfehlen,sofern eine Gefährdung desGrundwassers nicht gänzlichausgeschlossen werden kann.Erdwärmesondenbetriebe und inAbhängigkeit der Gründungstiefen findetu.U. der Einsatz vonRecyclingbaustoffenwasserrechtlichkeine Zustimmung, sofernentsprechende Bodengutachten nichteindeutig die Unbedenklichkeit desEinbaus gegenüber dem Grundwasserbelegen können."

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und den

Hinweis in die textlichen Festsetzungenaufzunehmen.

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Bodenschutz / Altlasten

A 10.8:

Im Plangebiet sind keine Altlasten oderaltlastverdächtige Flächen gem. § 8Landesbodenschutzgesetz für das LandNordrhein-Westfalen (LBodSchG)bekannt. Es liegen keine Anhaltspunktefür schädliche Bodenveränderungen vor.Sollten sich jedoch bei BauarbeitenHinweise auf schädlicheBodenveränderungen ergeben, ist dasAmt für Umweltschutz zu informieren.Laut dem Bodeninformationssystem desgeologischen Dienstes liegen imPlangebiet schutzwürdige Böden (Stufe1) mit Regelungs- und Pufferfunktionenund Funktionen der natürlichenBodenfruchtbarkeit vor. Mit derangestrebten Wohnbebauung sindEingriffe in den Boden verbunden. DieUmlagerung von Boden, sowieBodenaustausch, Bodenverdichtung und

Versiegelung werden sich nachteilig aufnatürliche Bodenfunktionen auswirken.Im Bereich der künftig versiegettenFlächen gehen die natürlichenBodenfunktionen sogar vollständigverloren. Die nachteiligen Auswirkungenauf den Boden sind zu kompensieren.

Nachfolgender Hinweis wird in denBebauungsplan aufgenommen: „ImPlangebiet sind keine Altlasten oderaltlastenverdächtige Flächen gem. § 8Landesbodenschutzgesetz NRWbekannt. Es liegen keine Anhaltspunktefür schädliche Bodenveränderungen vor.Sollten sich bei Bauarbeiten Hinweiseauf schädliche Bodenveränderungenergeben, ist die UntereUmweltschutzbehörde zu informieren."

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und denHinweis in die textlichen Festsetzungenaufzunehmen.

A 10.9:

Im weiteren Verfahren sind dieKompensationsmaßnahmen für dasSchutzgut Boden zu konkretisieren.Unter Berücksichtigung der noch zuklärenden Kompensationsmaßnahmenfür das Schutzgut Boden, bestehen zumaktuellen Verfahrensstand ausbodenschutzrechtlicher Sicht keineBedenken.

Die Kompensationsmaßnahmen für dasSchutzgut Boden erfolgen im Rahmendes Biotopausgleichs. DieKompensation erfolgt aus demÖkokonto von der Stadt Burscheid oderdes Rheinisch-Bergischen Kreises.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Kreisstraßen (Bau/Unterhaltung) und Verkehr

A 10.10:Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehenin Abstimmung mit derKreispolizeibehörde keine Bedenken,wenn:

A 10.10.1:Nicht nur bei den Einfriedungen,sondern bezüglicher aller baulicherElemente (auch der Straßenleuchten)der erforderliche Sicherheitsraumeingehalten wird (ansonsten handelt essich um entsprechend zu beseitigendebzw. abzusichernde Hindernisse im

Verkehrsraum);

Der Sachverhalt ist nicht Inhalt derBauleitplanung. Der erforderlicheSicherheitsraum baulicher Elementewird im Rahmen derAusbauplanunggeregelt.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 10.10.2:

Für alle vorgesehenen Wohneinheiten(auch im WA1-Gebiet) 2 Stellplätze proWohneinheit vorgeschrieben werden(dabei sollten die Garagenvorflächennicht als nachgewiesene Stellplätzeanerkannt werden);

Nach den Erfahrungen der StadtBurscheid wird der zugrunde gelegteStellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzenim Bereich desGeschosswohnungsbaus und 2,0Stellplätzen im Bereich der Einzel- undDoppelhäuser als ausreichend erachtet.Da vor Garagen ein Abstand von

Es wird empfohlen, der Anregung nichtzu folgen.

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mindestens 5 m zur Straßenflächeeinzuhalten ist, kann diese Fläche alszweite Stellplatzfläche genutzt werden.

A 10.10.3:

Auf die straßenmittig eingezeichnetenBäume verzichtet wird (Hindernisse imVerkehrsraum); falls das nicht möglichsein sollte, müssten diese mittelsBordstein eingefasst und entsprechendbeschildert werden (Leitbaken bzw. Z.222 StVO);

Dieser Anregung wird gefolgt und dieFestsetzungen im Bebauungsplanentsprechend geändert. DieBaumstandorte werden innerhalb einergesondert festgesetzten Grünfläche alsBestandteil von Verkehrsanlagen(Verkehrsgrün) außerhalb derFahrverkehrsfläche angeordnet.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und dem neuenBaumstandort zuzustimmen.

A 10.10.4:

An beiden Zufahrten zum neuenWohngebiet die nach der RAStOßerforderlichen Sichtdreiecke dauerhaftfreigehalten werden;

Im Rahmen der nachfolgendenErschließungsplanung wird derAnschluss der beiden Einmündungen andas vorhandene Verkehrsnetz im Detailgeregelt. Hierzu gehört auch dieFestlegung der erforderlichenSichtdreiecke.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 10.10.5:

An der Zufahrt zur Straße Im Hagen vonder Straße Im Hagen aus einzusätzliches Tempo 30-Zone-Zeichen

aufgestellt wird (Im Hagen liegtaußerhalb der derzeitigen Tempo 30-Zone Rötzinghofen).

Der Sachverhalt ist nicht Inhalt derBauleitplanung. Die Aufstellung vonVerkehrszeichen obliegt derzuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Brandschutz

A10.11:Für das o, g. Vorhaben ist eine

Löschwassermenge von 1600 l/min übereinen Zeitraum von zwei Stunden sicherzu stellen. Die Hydrantenabstände zurBebauung sollen 150 m nichtüberschreiten. Zufahrt- undAufstellmöglichkeiten für Feuerwehr undRettungsdienst sind zu berücksichtigen.

Der Sachverhalt ist nicht Inhalt derBauleitptanung. Im Rahmen dernachfolgenden Erschließungsplanungwerden die Löschwasserversorgung unddie Anordnung der Hydranten mit demBrandschutz abgestimmt.

Aufstellflächen für Feuerwehr undRettungsdienst auf privatenGrundstücksflächen sind bei Bedarf imBauantragverfahren fürEinzelbauvorhaben festzulegen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 11: Anregungen der Technischen Werke Burscheid vom 04.05.2017

A 11.1:Die Technischen Werke Burscheidbeabsichtigen das Niederschlagswasserzum größten Teil über die bestehendeVersickerungsanlage in Rötzinghofen zuentsorgen. Dazu kann die vorhandeneKanalisation im bestehenden Gebietgenutzt werden. DieNiederschlagswasserbeseitigung der andie Straße „Im Hagen" anliegendenGrundstücke muss über dieEinleitungsstelle Im Hagen erfolgen.Das Konzept zurNiederschlagswasserbeseitigung mussmit der Unteren Umweltbehördeabgestimmt werden. Das anfallendeSchmutzwasser kann ebenfalls über dievorhandene Kanalisation imBebauungsplangebiet abgeleitetwerden. Einige Grundstücke könnenüber die Rötzinghofener Straßeangebunden werden oder analog der

Niederschtagswasserbeseitigung an dieKanalisation Im Hagen anschließen.Die südlich gelegenen Grundstücke

Für das Plangebiet desBebauungsplanes Nr. 79 A ist eineentwässerungstechnische Planungdurch die TWB vergeben worden. Diesewird mit den zuständigen Dienststellendes Rheinisch-Bergischen Kreises vor

Satzungsbeschluss desBebauungsplanes bzw.Erschließungsbeginn abgestimmt.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

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angrenzend an die öffentlicheGrünfläche können möglicherweisewegen ungünstiger Höhenverhältnissenicht mehr im freien Gefalle dieKanalisation erreichen und müssen dieAbwässer ggfs. in die öffentlicheKanalisation pumpen.Die Versickerungswerte im Plangebietsind sehr unterschiedlich. Im Bereichder öffentlichen Grünfläche A1 sind dieVersickerungswerte für eine neueöffentliche Versickerungsanlageunzureichend.

A 11.2:Baumstandorte im Straßenbereich sindunbedingt zu vermeiden. Ver- undEntsorgungsleitungen dürfen nach dentechnischen Regelwerken nicht imWurzelbereich liegen. Ggfs. ist alsWurzelschutzmaßnahme im Bereich vonVersorgungsleitungen Flüssigboden zuverwenden

Dieser Anmerkung wird gefolgt und dieFestsetzungen im Bebauungsplanentsprechend geändert.Im Entwurf des Bebauungsplanes für diefrühzeitige Beteiligung ist im Zentrumdes Plangebietes ein Baumstandort mitzwei Bäumen im öffentlichenVerkehrsraum festgesetzt.

In der weiteren Planung gliedert sichdieser Standort an das östlich gelegeneWA-Gebiet an.

Es wird empfohlen, der Anregung zufolgen und dem neuen Baumstandortzuzustimmen.

A 11.3:Weiterhin wird empfohlen dieParkplatzabmessungen den größerenFahrzeugabmessungen anzupassen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes siehtfür die öffentlichen Parkplatzflächen eineBreite von 2,75 m und eine Länge von 5m vor. Die Orientierungswerte derSonderbauverordnung NRW (Dezember2016) für Einstellplätze und Fahrgassensehen eine Stellplatzbreite von 2,45 mbis 2,65 m und 3,50 m beiEinstellplätzen für Menschen mitBehinderungen vor. Damit entspricht diegeplante Stellplatzbreite denvorgegebenen Stellplatzbreiten derSonderbauverordnung NRW (Dezember2016). Darüber hinaus erfolgt im Bereichder öffentlichen Stellplätze eineAufweitung der Fahrverkehrsfläche auf 6m.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen und denStellplatzbreiten sowie der Aufweitungder Fahrbahn im Bereich der Stellplätzezuzustimmen.

A 11.4:Bei den Einmündungen ist darauf zuachten, dass die Sichtdreiecke auf einerLänge von 30 m eingehalten werdenkönnen.

Im Rahmen der nachfolgendenErschließungsplanung wird derAnschluss der beiden Einmündungen andas vorhandene Verkehrsnetz im Detailgeregelt. Hierzu gehört auch dieFestlegung der erforderlichenSichtdreiecke

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 12: Anregung der Rheinischen NETZ-Gesellschaft mbH vom 08.05.2017

Gegen den Bebauungsplan Nr. 79a„Rötzinghofener Straße / Im Hagen"bestehen keine Bedenken. Zur

Versorgung der zusätzlichen Bebauungmit Strom ist jedoch die Errichtung einerzusätzlichen Trafo-Station erforderlich,welche vorzugsweise in die öffentliche(Verkehrs-)Fläche zu integrieren ist,sodass der Bestand sowie der Betriebder Trafo-Station über denKonzessionsvertrag abgesichert sind.

Dieser Anregung wird gefolgt. ImBebauungsplan wird eine Fläche fürVersorgungsanlagen gem.§ 9 Abs 1 Nr. 12 BauGB in der Größevon ca. 15m2 im Bereich der westlichen

Parkplatzfläche festgesetzt.

Es wird empfohlen, der Anregung zufolgen und der Festsetzung „Flächen fürVersorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1Nr. 12 BauGB-Zweckbestimmung„Trafostation / Stromversorgung" im

Bereich der westlichen Parkplatzflächezuzustimmen.

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A 13: Anregung der Wasserversorgungsgesellschaft für Heddinghofen, Repinghofen, Kämersheide undRötzinghofen vom 09.06.2017

A 13.1: Unser Trinkwasser beziehen wiraus einem Ende 2015 erstelltenTiefbrunnen (Tiefe ca. 50 Meter). DerBrunnen befindet sich - aus Sicht desNeubaugebiets - hinter demBachverlauf in Höhe desPumpenhauses.Ich gehe davon aus, dass für das o.g.Neubaugebiet das Oberflächenwasserin das bestehende Regenauffangbeckenabgeführt wird und somit aus unsererSicht keine Beeinträchtigung für unsererTrinkwasserförderung zu erwarten ist.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnisgenommen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 13.2: Nach unserer Meinung ist es vielgravierender, dass dasOberflächenwasser von den Parkplätzendes Hallenbades, ohne vorher einenRegenwassersammler passiert zuhaben, direkt in den Bornheimer Bachgeleitet wird. Dieses wurde von unsschon mehrfach bemängelt.

Der Sachverhalt ist nicht Inhalt derBauleitplanung.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

A 14: Anregung von XXX vom 29.05.2017

A 14.1:Der ins Internet eingestellte „Vorentwurf"des Umweltberichts vom 13. Februar2017 hält ein Vorkommen vonZwergfledermäusen für möglich. EineUntersuchung, ob es Fledermäuse gibt,ob nur die Zwergfledermaus angesiedeltist und/oder eine Aussage, welche

Auswirkungen die Durchsetzung derPlanung für diese Art hat, konnte ichleider nicht finden. Als Anwohner desHauses Rötzinghofener Str. 8 kann ichlediglich bestätigen, dass eine größereAnzahl von Fledermäusen in dembetroffenen Gebiet zu beobachten sind,die meines Erachtens über derbetroffenen Wiese ihre Nahrung finden.Leider bin ich kein Fachmann fürFledermäuse, so dass ich nicht sagenkann, ob es sich hier um dieZwergfledermaus handelt.Bekanntermaßen wurde auch imBergischen Land eine Vielzahlverschiedener Arten von Fledermäusen

detektiert. Aber selbst wenn festgestelltwürde, dass es sich „nur" um dieZwergfledermaus handeln sollte, sosteht diese ebenfalls unter besonderemSchutz.

Abgestimmte Abwägung mit derArtenschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises:

Zum Vorhaben wurde eineArtenschutzrechtliche Vorprüfung durchdas Büro Stelzig erstellt. Die Ergebnissedieser Prüfung wurden im Vorentwurfdes Umweltberichtes berücksichtigt.In dieser Prüfung werden möglicheBeeinträchtigungen nach demEuropäischen Artenschutzrecht beurteilt.Zu berücksichtigen sind im

Wesentlichen die Arten der FFH- undder Vogelschutz-Richtlinie.Alle heimischen Fledermäuse sind in derFFH-Richtlinie aufgeführt und geltensomit als planungsrelevant. Die

Beeinträchtigung muss aber auchnachhaltig sein, d.h. sich auf diePopulation auswirken.Bei Fledermäusen sind im Rahmeneines üblichen B-Plan Verfahrens zurWohnraumerweiterung in der Regel nurQuartiere zu berücksichtigen.Essentielle Jagdgebiete sind wennüberhaupt nur in unmittelbarerQuartiernähe zu verzeichnen. Weiter

entfernte Jagdgebiete können praktischimmer durch angrenzende Flächenausgeglichen werden.Durch das B-Rlan Verfahren kommt esnach derzeitigem Kenntnisstand zukeiner Beeinträchtigung vonFledermausquartieren.

Die Zwergfledermaus im Speziellen jagtüberwiegend in Höhen zwischen 3 und 5|Metern im Randbereich von Gehölzen.Dieses Jagdgebiet ist in ausreichenderMenge auch nach Verwirklichung des B-1Plan Verfahrens im Umfeld vorhanden.Die Zwergfledermaus kann somit fallserforderlich auf benachbarte Flächen

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

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A 14.2:

Die Planung sieht eine nur vermeintlichgroßzügige Anzahl von Stellplätzen vor.Aus der Erfahrung als Anwohner kannich berichten, dass der Parkplatz desVitalbades Burscheid nicht ausreichendist. Schon jetzt suchen dessen Besuchet

an vielen Wochenenden händeringendeinen Parkplatz und parken - in

Ermangelung sonstigerParkmöglichkeiten in der Nähe - allesMögliche zu. Da rein statistisch dieAnzahl der PKW pro Einwohner stetigsteigt und dies besonders ineinkommensstarken Wohngebieten derFall ist, ist damit zu rechnen, dass durchdie Anwohner auch die öffentlichenParkplätze am Vitalbad in Anspruchgenommen werden müssen. Das könntedie Attraktivität des Vitalbadesreduzieren.

A 14.3:

Es ist schade, dass der Ausweisungweiterer Wohngebiete eine der letzteninnerstädtischen, naturbelassenen

Grünflächen zum Opfer fällt. Derzeitliegt das Vitalbad im „Grünen", derWanderer oder Fahrradfahrer, der - aufder Bahntrasse von Opladen kommend -die Steigung zur Jahnstraße/lm Hagenheraufkommt, erhält auch diesenEindruck und viele Kinder haben nochdie Chance auf naturbelassenenFlächen zu spielen.

A 14.4:

Letztlich darf nicht übersehen werden,dass der sicherlich zu begrüßendeZuzug weiterer Einwohner auch dieNotwendigkeit größere Freizeit- und

ausweichen. Eine populationswirksameBeeinträchtigung ist nach hiesigemKenntnisstand mit ausreichenderWahrscheinlichkeit nicht zu erwarten.

Das möglicherweise unzureichendeStellplatzangebot an Spitzentagen imBereich des Vitalbades steht nicht ineinem Zusammenhang mit der Planungdieses Wohngebietes.

Grundsätzlich ist innerhalb desgeplanten Wohngebiets derStellplatzbedarf auf den privatenGrundstücksflächen unterzubringen.Dies gilt auch für den Bereich, in demGeschosswohnungsbau vorgesehen ist.

Hier sind im jeweiligenBauantragsverfahren die erforderlichenStellplatzflächen nachzuweisen.Darüber hinaus werden öffentlicheParkplatzflächen im Straßenraumangelegt. Es ist daher nicht zubefürchten, dass durch das geplanteWohngebiet nachteilige Auswirkungenauf den Umgebungsbereich im Hinblickauf Parksuchverkehre eintreten werden.

Die ausreichende Wohnraumversorgungist eine zentrale Aufgabe kommunalerPlanung. Hierbei sind dieunterschiedlichen Wohnbedürfnisse derBevölkerung zu beachten. Diesem Zielentspricht die vorliegende Planung. Eswerden Wohnungsangebote sowohl imEinfamilienhausbau als auch imGeschosswohnungsbau geschaffen, umdem erkennbaren Wohnraumbedarfgerecht zu werden.

Die Inanspruchnahme vonFreiraumflächen erfolgt nur in dem sichaus der Bedarfssituation ergebendennotwendigen Umfang. Aufgrund derLage des Plangebiets zwischen demVitalbad und dem WohngebietRötzinghofen stellt die Planung einestädtebauliche sinnvolleSiedlungsarrondierung dar. Zu demsüdlich gelegenen Tatraum mitnaturnahem Waldbestand verbleibt einhinreichend großer Abstand, so dassdieser Naturraum durch die Planungnicht beeinträchtigt wird.

In derAbwägung zwischen denBelangen der Wohnraumversorgungund den Belangen desFreiraumschutzes wird hier derWohnraumversorgung der Vorrangeingeräumt.

In der Stadt Burscheid gibt es einbedarfsgerechtes Angebot an Freizeit-und Sportmöglichkeiten. Es bestehtdaher kein erkennbares Erfordernis,größere Flächen für zusätzliche Sport-und Freizeiteinrichtungen im Bereich

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

Es wird empfohlen, die Stellungnahmezur Kenntnis zu nehmen.

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Sportmöglichkeiten mit sich bringt. Eswäre durchaus zu überlegen, ob hier

nicht der geeignete Ort ist, solche zurVerfügung zu stellen.

Rötzinghofen vorzuhalten.

Zu B)Es wird empfohlen die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die Offenlage entsprechend bekannt zu machen.

Finanzielle AuswirkungenJa

^D Nein

Die Mittel stehen im Haushaltsplan zurVerfügung

IZI Ja ->

D Nein(siehe Beschluss-

Vorschlag)

Produkt-Nr./Bezeichnung:

010701(Bekanntmachungskosten)

Gesamtkostender MaßnahmeEUR 200

Lfd. Ausgaben,jährlichEUR

Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel?Betreffen die demographischen Entwicklungen - abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/undWanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzuge) - diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt?

Kl Ja...

TD Nein

Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung desdemographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich):

Burscheid fördert...D Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration)

familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien)

ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwickiung, Infrastruktur)D Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation)

bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschafti. Engagement)

wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, pflege)wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt)

Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.)

Schaffung von attraktiven Wohnraums in der Nähe von BurscheiderArbeits- undAusbildungsorten

Der

7TJ./•-" <A^->.

Stöfan Cat3lan

Anlagen• Stellungnahmen A1 bis A14; Geltungsbereich; Vorentwurf Bebauungsplan (zeichnerische

Darstellung); Vorentwurf textliche Festsetzung; Vorentwurf städtebauliches Konzept;Vorentwurf Begründung; Bodengutachten; Schalltechnische Untersuchung; Umweltprüfung/Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Artenschutzprüfung Stufe l:Vorprüfung

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Beschlussausführung:Die Ausführung des Beschlusses erfolgte wie nachstehend aufgeführt.

Datum: Maßnahme: Ausfuhr. Amt/Sachbearbeiter: