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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 2 - Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 3 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 5 - Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow 6 - Haushaltssatzung des Amtes Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 6 - 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow 7 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 8 Inhaltsverzeichnis - Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtausch- verfahren „Preußentausch“ – Anordnungsbeschluss 8 Nicht Amtlicher Teil - Winterzeit – Märchenzeit 10 - Vergnügliche Lesestunde 10 - Gratualtionen im Mai 11 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 12 - Kleingartenverein „Wochenendfreunde“ e. V. Brüssow 13 - Ein Dankeschön an den Osterhasen 13 - Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg 14 - Buchvorstellung 14 - DRK – Selbsthilfegruppen machen stark 15 - Veranstaltungen in den Gemeinden 16

Bru 2015 ausgabe 04

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Page 1: Bru 2015 ausgabe 04

Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 2- Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow 2- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3- Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 3- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4- Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 5- Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow 6- Haushaltssatzung des Amtes Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 6- 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow 7- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 8

Inhaltsverzeichnis- Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtausch- verfahren „Preußentausch“ – Anordnungsbeschluss 8

Nicht Amtlicher Teil - Winterzeit – Märchenzeit 10- Vergnügliche Lesestunde 10- Gratualtionen im Mai 11- Evangelisches Pfarramt Brüssow 12- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 12- Kleingartenverein „Wochenendfreunde“ e. V. Brüssow 13- Ein Dankeschön an den Osterhasen 13- Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg 14- Buchvorstellung 14- DRK – Selbsthilfegruppen machen stark 15- Veranstaltungen in den Gemeinden 16

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschlüsse der Gemeinde GöritzBeschlüsse vom 28.01.2015

Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen ein-schließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßen-reinigungssatzung)Aufgrund der Änderung des Brandenburgischen Straßenge-setzes, der aktuellen Rechtsprechung sowie der Absicht der Gemeinde Göritz für einzelne Reinigungsleistungen zukünftig Gebühren erheben zu wollen, wurden die bestehenden Rege-lungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Göritz aus dem Jahr 2001 überprüft und einzelne Bestandteile angepasst.Wesentliche Änderungen finden sich in der Definition der Be-grifflichkeiten und in Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes.In der Satzung findet sich als neuer Bestandteil der teilweise Verbleib des Winterdienstes bei der Gemeinde. Erstmals wur-

de auch eine detaillierte Aufzählung der Ordnungswidrigkeiten vorgenommen.In der Satzung findet sich der notwendige Hinweis darauf, dass mittels gesonderter Gebührensatzung für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes eine Gebühr erhoben wird.Die derzeitige Rechtsprechung wurde in allen Satzungsbe-standteilen berücksichtigt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Stra-ßenreinigungssatzung) in der vorliegenden Form.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 8/2015 lt. BV 0008/15Dienstbarkeitsbewilligungen E.DIS AGDie Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der Grundstücks-benutzung für Leitungen und die Eintragung einer Dienstbar-keit zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Str. 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree für folgende Grundstücke zu: Gemarkung Wallmow Flur 2 Flurstück 139 und Gemarkung Wallmow Flur 3 Flurstück 48.Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Es ist eine Fotodokumentation vor Beginn und nach Ende der Arbeiten anzufertigen. Der Baubeginn ist im Amt Brüssow, Bauamt, schriftlich anzuzeigen.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 5/2015 lt. Beschlussvorlage 0005/15Gesamtkonzept Investitionsvorhaben „Carmzow 82-85“Um das Gesamtprojekt zu realisieren folgender Vorschlag:

1. Planansatz im Vorentwurf zur HHPL 2015 gesamt: 40.000,00 € (davon 12 T€ HHR aus 2014)

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 18.02.2015

Die Haushaltsdiskussion steht unmittelbar bevor und wird abgewartet.

Anschließend erfolgt ein Vororttermin in Carmzow mit dem Bürgermeister und 2–3 Gemeindevertretern zur kon-kreten Absprache der Maßnahmen. Selbstverständlich wird auch die BMV eingeladen.

Nach diesem Termin wird dann entschieden, was, wie und wann zur Ausführung kommen soll. Um den Leis-tungsumfang zu beziffern, wird dann ein entsprechendes Kostenangebot abgefordert und geht dann zur Info und Entscheidung an die GV.

Anschließend erfolgt dann die vorgeschriebene Aus-schreibung nach VOB/B für konkrete Teilabschnitte.

2. Erstellung Gesamtkonzept wie in Pkt. 1 vorgeschlagen. Aber: Die Fördermittelbereitstellung wird abgewartet. Das

bedeutet die Maßnahme kann erst nach Fördermittelbe-reitstellung erfolgen.

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, Vorschlag 2 vorzubereiten und durchzuführen.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Unser Dorf hat Zukunft – Göritz/Malchow

Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl lädt am Donnerstag, den 7. Mai 2015 um 19.00 Uhr in die Gaststätte Göritz zur Einwohnerversammlung ein.

Als Sieger im Kreiswettbewerb stellen sich Göritz und Malchow nun dem Landeswettbewerb. In der Versammlung gibt es nähere Erläuterungen.

gez. Pohl gez. Neumannehrenamt. Bürgermeister Amtsdirektor

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Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschlüsse vom 05.02.2015

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung E.DIS AGDie Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständ-niserklärung für eine Grundstücksbenutzung zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Neuenfeld, Flur 1 Flurstücke 99, 139, 157/3 und 242/3 und Gemarkung Klockow Flur 1 Flurstücke 145, 149, 155 und 202.Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung ent-stehen trägt die E.DIS AG.Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung und Dienstbarkeitsbewilligung für die E.DIS AGDie Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständ-niserklärung für eine Grundstücksbenutzung für Leitungen zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemar-kung Klockow, Flur 1 Flurstücke 5/36, 148, 188/2, 267 und 315. Die E.DIS AG zahlt für die dauernde Benutzung der Flurstücke einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 631,40 €.In diesem Zusammenhang wird der Eintragung einer Dienst-barkeit zugunsten des Flurstücks 148 der Flur 1 Gemarkung Klockow zugestimmt.Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung ent-stehen trägt die E.DIS AG.Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5Grundstücksbenutzung für eine Transformatoren-/Schalt-stationDie Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Grundstücks-benutzung und der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 157/3 der Flur 1 Gemarkung Neuenfeld für die Errichtung einer Transformatoren-/Schaltstation für die E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu.Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG.Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7Errichtung eines amerikanischen GräberfeldesBeisetzung von Urnen oder Särge in Rasenfläche mit einer Grabplatte 50 x 40cm, welche ebenerdig eingesetzt wird. Die Grabplatten werden von den Angehörigen gestellt.Auf den Grabplatten darf kein Grabschmuck aufgestellt werden bzw. abgelegt werden.Blumen und Gestecke können auf dem Sockel der anonymen Urnenstelle abgelegt werden.

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldDie Urnenbestattungen werden rechts vom Plattenweg zur anonymen Urnenstelle, die Erdbestattung links bestattet. Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes zur Beisetzung von Erd- und Urnenbestattung zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Schön-feld (Friedhof Klockow)In der Gebührensatzung wird neu aufgenommen:Amerikanisches GräberfeldUrnenbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 250,00 €Sargbestattung – Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 500,00 €Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der 1. Ände-rungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Wirkung vom 01.02.2015 zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse vom 12.03.2015

Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10Haushaltssatzung 2015 (s. unten)Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schönfeld liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 12.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11Kassenkredit 2015Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 238.300,00 € festgesetzt.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld be-schließt auf der Sitzung am 12.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkre-ditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.501.300,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.688.700,00 €

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 außerordentlichen Erträge auf 65.000,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 18.000,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.495.200,00 € Auszahlungen auf 1.622.200,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.430.200,00 €Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.462.400,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 65.000,00 €Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 26.500,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 133.300,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H.b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 385 v.H.

2. Gewerbesteuer 335 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leis-

tung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-

tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 33.700,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 €

festgesetzt.

Schönfeld, den 13.03.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schön-feld für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 10/2015 vom 12.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 09.04.2015

NeumannAmtsdirektor

Beschlüsse vom 16.02.2015

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5Fördermittelbeantragung Ausbau Nebengebäude, Kita BaumgartenFür den Ausbau des Nebengebäudes hinter dem Kita-Ge-bäude in Baumgarten können Fördermittel beantragt werden.Vorgesehen ist ein Sport- und Bewegungsraum, eine Garde-robe, ein Abstellraum für Spielgeräte und Kinderwagen, sowie die entsprechenden sanitären Einrichtungen.Vom Hauptgebäude zum Garderobenraum im Nebengebäude soll ein überdachter Übergang errichtet werden.Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach Kosten-schätzung auf ca.: 100.000,00 €Eine Förderung von 75 % ist möglich.In den Haushalt 2015 werden 5.000,00 € für einen Teil der Planungskosten eingestellt.Die Baudurchführung soll im HH-Jahr 2016 erfolgen.

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergAnlage: Entwurfszeichnung für den Umbau des Nebengebäudes Kita Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Fördermittelantrag zum Umbau des Nebengebäudes zu stellen.Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6Fördermittelbeantragung Weiterführung Speicherausbau Ludwigsburg, einschl. AußenanlageFür die Weiterführung des Umbaus des ehem. Speichers in Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, Fördermittel zu bean-tragen.

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Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Die Durchführung der Maßnahme soll in 3 Abschnitte geteilt werden:1. Um- und Ausbau ehem. Pferdestall zu einem Saal2. Herrichtung der oberen Räume zur Nutzung als Ausstel-

lungsräume 3. Gestaltung AußenanlageEine Förderung in Höhe von 75 % ist möglich.Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt für die weiterführenden Baumaßnahmen, am und im Speicher Ludwigsburg, Fördermittel zu beantragen.Die Durchführung der Maßnahme soll in drei Abschnitten erfolgen.Die erforderlichen Mittel sind vorhanden und werden in den jeweiligen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt.

Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 1

Beschlüsse vom 12.03.2015

Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung):- mindestens 1.000 m von der Wohnbebauung entfernt sein

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12Haushaltssatzung 2015 (s. unten)Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen auf der Sitzung am 16.03.2015 die Haushalts-satzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13Kassenkredit 2015Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 213.600,00 € festgesetzt.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen auf der Sitzung am 16.03.2015 zur Sicherstel-lung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassen-kreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.367.800,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.898.200,00 €

außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.438.100,00 € Auszahlungen auf 2.091.100,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.281.900,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.641.600,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 156.200,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 416.000,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 33.500,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 €

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwar-

tenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 37.900,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 38.000,00 €

festgesetzt.

Schenkenberg, den 17.03.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenken-berg für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom 16.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 09.04.2015

NeumannAmtsdirektor

Beschluss Nr. 1/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 1/2015Haushaltssatzung 2015 (s. unten)Dem Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am 31.03.2015 die Haushalts-satzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 1

Beschluss Nr. 2/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 2/2015Kassenkredit 2015Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann das Amt Kassenkredite bis zu dem vom Amtsausschuss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes BrüssowBeschlüsse vom 31.03.2015

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 274.100,00 € festgesetzt.Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) be-schließt auf der Sitzung am 31.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkre-ditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss Nr. 5/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 5/20151. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (s. S. 7)Der Amtsausschuss Brüssow beschließt die 1. Änderungs-satzung der Entschädigungssatzung des Amtsausschusses.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 31.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.712.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.724.400,00 €

außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.645.000,00 € Auszahlungen auf 1.729.700,00 €

festgesetzt.

Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.645.000,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.604.000,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit - € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 125.700,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

Page 7: Bru 2015 ausgabe 04

Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 45.000,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Amtsumlage gemäß § 139 BbgKVerf wird auf 31,0 v. H. der für die amtsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr 2015 geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Auf-

wendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

festgesetzt.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind dem Amtsaussschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:

a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu er-wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 34.400,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 34.000,00 €

festgesetzt.

Brüssow, den 01.04.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Ucker-mark) für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 01/2015 vom 31.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 09.04.2015

NeumannAmtsdirektor

Die Entschädigungssatzung des Amtsausschusses vom 24.02.2009, bestätigt am 10.07.2014 wird durch den Amtsaus-schuss in seiner Sitzung vom 31.03.2015 wie folgt geändert:

Artikel 1§ 6 Sitzungsgeld für Mitglieder kommunaler Vertretungen erhält folgende Fassung:(1) Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten ein Sit-

zungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung.

(2) Der Amtsausschussvorsitzende erhält ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung.

(3) Mitglieder der Fachausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow

(Amtsausschuss)1. Änderung zur Entschädigungssatzung

(4) Sachkundige Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von 10,00 Euro pro Sitzung.

Artikel 2Inkrafttreten

(1) Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

Brüssow, den 07.04.2015

NeumannAmtsdirektor

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Beschluss 15/2015 lt. Beschlussvorlage 0015/15Weiterführung der Pilotphase „Inklusion“ in der Regen-bogen-Grundschule BrüssowDie Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Antrag-stellung an das MBJS auf Beibehaltung der bisherigen Be-dingungen des Pilotprojektes „Inklusive Grundschule“ über das Schuljahr 2014/15 hinaus, für die nächsten zwei weite-ren Schuljahre (2015/16 und 2016/17) auf der Grundlage der Rundschreiben 10/12 und 11/14.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 3/2015 lt. Beschlussvorlage 0003/15Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung einer WKA (1 WKA) mit der Bezeichnung SF B2 in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 10.03.2015

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 (Reg.-Nr. G00715) eingereicht.Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ ENERCON E82 E2 mit einer Nabenhöhe von 108,4 m.Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 802,06 m.Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.

Anlage I: Kurzbeschreibung des VorhabensAnlage II: Übersichtslageplan

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen ihr Ein-vernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 1

Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren „Preußentausch“Anordnungsbeschluss

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ordnet gemäß § 103 c i. V. m. §§ 103 a ff. FlurbG1 den Freiwilligen Landtausch „Preußentausch“ Aktenzeichen: 550115 an.

1. VerfahrensgebietDas Verfahrengebiet wird für die Anlage 1 (Liste der Tausch-flächen) gelisteten Flurstücke festgestellt. Es umfasst Flächen in den nachfolgend benannten Landkreisen – Gemeinden – Gemarkungen:

Land BrandenburgLandkreis Barnim- Stadt Werneuchen – Gemarkung Krummensee- Stadt Werneuchen – Gemarkung LöhmeLandkreis Dahme-Spree- Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow – Gemarkung

Staakow- Gemeinde Groß Köris – Gemarkung Löpten- Gemeinde Halbe – Gemarkung Freidorf- Gemeinde Halbe – Gemarkung TeurowLandkreis Märkisch Oderland- Gemeinde Podelzig – Gemarkung Podelzig- Gemeinde Zechin – Gemarkung FriedrichsaueLandkreis Oder-Spree- Gemeinde Tauche – Gemarkung Sawall- Gemeinde Tauche – Gemarkung TrebatschLandkreis Uckermark- Stadt Angermünde – Gemarkung Crussow- Stadt Angermünde – Gemarkung Gellmersdorf- Stadt Angermünde – Gemarkung Neukünkendorf- Stadt Angermünde – Gemarkung Stolpe- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Schwedt- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Criewen- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Gatow

- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Hohenfelde- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Kunow- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Stendell- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Vierraden- Stadt Schwedt/Oder – Gemarkung Zützen- Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Gartz- Stadt Gartz (Oder) – Gemarkung Hohenreinekendorf- Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung

Groß Pinnow- Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow – Gemarkung

Hohenselchow- Gemeinde Schöneberg – Gemarkung Felchow- Gemeinde Schöneberg – GemarkungFlemsdorf- Gemeinde Schöneberg – GemarkungSchöneberg- Gem. Berkholz-Meyenburg – Gem. Berkholz-Meyenburg- Gemeinde Brüssow – Gemarkung Brüssow

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 2.332,5279 ha (lt. Angabe im Liegenschaftskataster).

2. Bekanntmachung und AuslageDer entscheidende Teil des Anordnungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungsgemeinden öffentlich bekannt gemacht. Der Anordnungsbeschluss mit Begründung und Anlage (Liste der Tauschflächen) liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in nachfolgen-den Verwaltungen

Stadt Schwedt/Oder Amt LebusRathaus, Haus 2 – Zimmer 305 Breite Straße 1Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 15326 Lebus16303 Schwedt/Oder

Stadtverwaltung Angermünde Amt GolzowBeratungsraum, Zimmer 301 Seelower Straße 14Heinrichstraße 12 15328 Golzow16278 Angermünde

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Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Stadt Werneuchen Gemeinde TaucheAm Markt 5 Beeskower Chaussee 7016356 Werneuchen 15848 Tauche

Brandenburg-Vorpommersches Amt SchenkenländchenAmt Gartz (Oder) Markt 9Zimmer 310 15755 TeupitzKleine Klosterstraße 15316307 Gartz (Oder) Amt Unterspreewald Hauptstraße 41Amt Brüssow (Um.) 15938 GolßenBauamtPrenzlauer Straße 8 Amt oder-Welse17236 Brüssow Gutshof 1 16278 Pinnow

jeweils während der Geschäftszeiten aus.Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und der Anlage des Beschlusses im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau aus.

3. BeteiligteBeteiligte des Verfahrens sind gemäß § 10 FlurbG die BVVG (Bodenvertungs- und verwaltungs GmbH) und das Land Bran-denburg als Eigentümer bzw. Miteigentümer der zum Tausch-gebiet gehörenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile sowie die Inhaber von Rechten an den Grundstücken. Träger öffent-licher Belange werden, soweit erforderlich, in das Verfahren einbezogen.

4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter RechteRechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau

Grabowstraße 33 17291 Prenzlau

anzumelden.

Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grund-stücken beschränken.

Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu

setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist an-gemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereini-gungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzun-gen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.

Der Inhaber eines bezeichneten Rechtes muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung einge-treten Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

5. Finanzierung des VerfahrensDie persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorga-nisation (Verfahrenskosten) und die zur Ausführung des frei-willigen Landtausches erforderlichen Aufwendungen trägt das Land Brandenburg (§ 104/103 g FlurbG).

6. GründeGekürzt (siehe öffentliche Auslegung)

RechtshelfsbelehrungGegen diesen Anordungsbeschluss kann innerhalb eines Mo-nats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Dienstsitz Prenzlau

Grabowstraße 33 17291 Prenzlau

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Groß Glienicke, den 23.03.2015

Im Auftrag

Großelindemann

Anlagen:1. Liste der Tauschflächen (26 Seiten) – gekürzt Die komplette Liste der Tauschflächen liegt vom 23.04.2015 bis zum 08.05.2015 im Bauamt des Amtes Brüssow zur Ein-sichtnahme aus. Außerhalb der Sprechzeiten bitte nach tele-fonischer Vereinbarung.

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Im Februar zeigte sich der Winter nur für eine Woche. Das war aber kein Hindernis, um diese Jahreszeit unter die Lupe zu nehmen.

Winterzeit – MärchenzeitSo stiefelten die Kinder aus der Hasengrube selbst im Schnee umher, um nach Spuren zu suchen. Sie experimentierten mit dem Schnee, bemerkten wie kalt dieser ist und lernten, dass man an einem Thermometer diese Kälte ablesen kann. Aber woher kommt der Schnee?Für Kinder liegt es nah, Frau Holle hat irgendetwas damit zu tun! Gespannt hörten sie der Erzieherin beim Vorlesen zu und zeigten Interesse, diese Rollen nachzuspielen. Märchenuten-silien liegen in der Kita bereit und die Kinder schlüpften in die verschiedenen Rollen. Begeistert spielten die Jungen die Rol-len der Stiefmutter, der Frau Holle, der fleißigen und der faulen Tochter. Beliebt bei den Mädchen war natürlich die Goldmarie.An einem Vormittag zeigten die Kinder ihren Kitafreunden, was sie gelernt hatten. Abends folgten dann die Eltern der gebastelten Einladung ihrer Kinder.

Als Erzieherin kann ich hiermit sagen, die Eltern können stolz auf ihre Kinder sein! Sie haben es super gemacht!

Erzieherin Simone Pahl

Am 10.03.2015 führten wir an unserer Schule den traditionel-len Lesewettbewerb durch. Die besten Leserinnen und Leser der Klassen präsentierten ihr Lieblingsbuch und lasen einen Ausschnitt daraus vor.Mit dieser Veranstaltung bedankten wir uns auch bei unse-ren Lesepaten Frau Ehmer, Frau Sy, Frau Glowe und Frau Quandt. Sie waren unserer Einladung gefolgt und staunten nicht schlecht über die Vorträge der Kinder. Besonders unsere Jüngsten bekamen viel Beifall und alle zollten ihnen Respekt für ihr Können.In jedem Jahr bereiten sich auch Mädchen und Jungen un-serer Schule auf den Rezitatorenausscheid in Lychen vor.

Vergnügliche Lesestunde

Die Lesepaten des Lesewettbewerbes

Bei Tee und Gebäck verging die Zeit wie im Fluge.

Die Lesestunde wurde für sie zur Generalprobe. Zwischen den Lesevorträgen der einzelnen Klassen rezitierten sie ihre Gedichte. Trotz großer Aufregung trauten sich einige, auch Mimik und Gestik einzusetzen und verliehen so ihrem Vortrag besondere Wirkung.Manch einer ist neugierig geworden und findet bestimmt bald den Weg in die Bibliothek, um sich eines der vorgestellten Bücher auszuleihen.

Fachkonferenz Deutsch der Regenbogengrundschule in Brüssow

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Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Mai 2015

Brüssow01.05. Erwin Hasse zum 85.01.05. Margarete Wittkopp zum 81.02.05. Erika Müller zum 77.03.05. Ursula Gombert zum 84.04.05. Karola Felske zum 75.07.05. Günther Boldt zum 62.07.05. Renate Kluge zum 72.08.05. Grete Briese zum 81.09.05. Günter Bartzick zum 65.09.05. Rudi Gärtner zum 86.09.05. Ekkehard Schulz zum 78.10.05. Brigitte Knobloch zum 63.13.05. Karla Kohn zum 60.15.05. Melita Keil zum 87.17.05. Albert Radant zum 77.18.05. Herta Schwachenwald zum 79.18.05. Edith Vohs zum 85.20.05. Christa Stolt zum 73.21.05. Dorothea Czychowski zum 68.21.05. Anna Stein zum 82.23.05. Karl-Heinz Grabs zum 65.23.05. Klaus-Dieter Matz zum 61.24.05. Renate Blomberg zum 65.25.05. Gerhard Lemke zum 72.27.05. Ellen Kieselbach zum 77.29.05. Dorothea Schwanke zum 87.

Brüssow OT Bagemühl20.05. Sigrid Schwebke zum 63.

Brüssow OT Grünberg18.05. Siegfried Fillinger zum 84.25.05. Erika Schaede zum 75.27.05. Gerhard Stoldt zum 79.

Brüssow OT Woddow07.05. Erich Lipke zum 85.29.05. Anneliese Wieland zum 66.

Brüssow OT Wollschow28.05. Jutta Hofmann zum 65.

Brüssow OT Grimme26.05. Kurt Stangenberg zum 77.

Brüssow OT Frauenhagen06.05. Monika Maaß zum 64.15.05. Hui-Wen von Groeling zum 71.

Brüssow OT Petersruh01.05. Johannes Eilers zum 74.

Brüssow OT Moor02.05. Hildegard Maahs zum 85.

Brüssow OT Trampe07.05. Karin Rautengarten zum 75.13.05. Siegfried Gundermann zum 75.

Brüssow OT Menkin03.05. Georg Sprenger zum 77.22.05. Klaus Szemis zum 87.26.05. Veronika Pargmann zum 60.28.05. Henry Ziemke zum 60.

Carmzow09.05. Marlies Tews zum 61.15.05. Waltraud Tietschert zum 77.21.05. Peter-Christian Evers zum 65.21.05. Elsbeth Mandl zum 77.25.05. Katharina Ruff zum 90.29.05. Kurt Becker zum 73.

Wallmow01.05. Margret Havekost zum 63.04.05. Gertrud Hempel zum 78.08.05. Martha Wegner zum 85.29.05. Roseanna Lance zum 86.31.05. Erika Schniebel zum 78.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow21.05. Annemarie Kahn zum 73.

Carmzow-Wallmow OT Wendtshof06.05. Jürgen Welteroth zum 62.12.05. Jürgen Wagner zum 77.

Göritz01.05. Jürgen Kalina zum 68.01.05. Manfred Kirchhoff zum 79.01.05. Lorenz Pellner zum 88.10.05. Boguslaw Lubka zum 60.11.05. Kurt Liebchen zum 81.12.05. Johanna Fester zum 84.18.05. Elfriede Damerow zum 91.19.05. Norbert Bartelt zum 60.19.05. Eckbert Kohn zum 62.24.05. Jürgen Bembennek zum 61.24.05. Dieter Vilter zum 76.25.05. Reinhard Stolpe zum 75.27.05. Heidelore Lüdke zum 61.29.05. Hans-Jürgen Scherping zum 64.

Göritz OT Malchow13.05. Walter Peris zum 80.31.05. Adelheid Werneke zum 78.

Göritz OT Tornow22.05. Rainer Kolberg zum 64.23.05. Gerhard Blum zum 84.

Schenkenberg OT Baumgarten06.05. Inge Zimmermann zum 75.11.05. Ursel Krause zum 77.13.05. Gerda Kulessa zum 85.15.05. Gerda Trellert zum 72.27.05. Siegfried Ulfig zum 83.

Schenkenberg OT Kleptow04.05. Waltraud Schwanke zum 84.

Schenkenberg OT Wittenhof21.05. Elsbeth Grams zum 87.

Schönfeld08.05. Edeltraut Dobbert zum 60.10.05. Peter Kaiser zum 72.12.05. Jürgen Hammerschmidt zum 66.14.05. Ursula Bauer zum 73.14.05. Hans Wilke zum 75.25.05. Margot Makowiak zum 69.31.05. Joachim Jenrich zum 80.

Schönfeld OT Klockow07.05. Mali Laschetzki zum 72.13.05. Siegfried Jahns zum 74.17.05. Klaus-Dieter Ryback zum 65.19.05. Dieter Schmidt zum 60.22.05. Anita Grünberg zum 71.24.05. Rita Dräwe zum 61.26.05. Angelika Schultz zum 61.

Schönfeld OT Neuenfeld12.05. Margit Dönau zum 62.

Gratulationen

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Kirchliche Informationen

Gottesdienste19.04.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Bröllin26.04.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Grünberg Orgelempfang03.05.2015 14.00 Uhr Brüssow/Konfirmandengottesdienst 10.05.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.05.2015 14.30 Uhr Himmelfahrt in Battin17.05.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Fahrenwalde mit Taufe24.05.2015 10.00 Uhr Pfingsten, Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation und

Posaunenchor

Arbeitseinsatz in BagemühlAm 25. April 2015 um 9.00 Uhr auf dem Alten Friedhof in Ba-gemühl. Gemeinsam wollen wir rund um die Kirche alles in Ordnung bringen! Für Verpflegung ist gesorgt.

Orgelempfang in GrünbergAm 26. April 2015 um 14.00 Uhr in der Grünberger Kirche. Eine Kammermusik wird zu hören sein und wir wollen mit Alexander von Stülpnagel die Geschichte von Grünberg und der Kirche durchleuchten. Für Musik sorgt Aiko Ogata vom Preußischen Kammerorchester. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen im Gutshaus! Herzliche Einladung an alle!

Evangelisches Pfarramt BrüssowHimmelfahrt in Battin – Herzliche Einladung!Datum: 14.05.2015 ab 14.30 UhrOrt: Kirchenruine in BattinAblauf: 14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit

dem Kirchenchor 15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16.30 Uhr Musik rund um die Kirche 21.30 Uhr Kirchenkino: Honig im Kopf (angefragt)

Konfirmation Unsere Konfirmation mit Posaunenchor findet am 24. Mai 2015 um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche statt.Konfirmiert werden: Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem Irmler und Michelle Michaelis

Weitere TermineMännerkreis Das nächste Treffen ist am 6. Mai um

14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüs-sow. Alles rund ums Thema Fisch!

Seniorenkreis Unser nächstes Treffen findet am 27. April 2015 statt!

50plus Das nächste Treffen findet am 29. April um 14.00 Uhr. Wir wollen zum Krebs-see wandern und dort zusammen pick-nicken. Herzliche Einladung!

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr. 24.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schlussSo. 26.04. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr KleptowFr./Sa. 01./02.05 Soli Deo Gloria, 7. Internationaler

Malchower Kirchenpreis in GöritzFr. 01.05. 18.00 Uhr Andacht in Malchow zum Wochen-

schlussSo. 03.05. 09.30 Uhr Schönfeld, Familiengottesdienst der

Osterfreizeit mit Vorstellung der Kon-firmanden

Fr. 08.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

So. 10.05. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, Nechlin) 10.15 Uhr Göritz (mit Taufe)Do. 14.05. Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Neuenfeld (für alle Gemeinden), 23. Musikalischer Gottesdienst mit

Schönfelder Singkreis, Bläsern und Flötenkreisen, anschließend Ge-meindefest

Fr. 15.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

Sa. 16.05. 19.30 Uhr Malchow Geistliche Musik BACH, Kantate „Christ lag in Todesbanden“ BWV 4

So. 17.05. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow

Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

Sa. 23.05. Pfingsten 10.30 Uhr Klockow (Trauung) 15.00 Uhr Baumgarten (Taufe)So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) Festgottesdienst mit Konfirmation

Weitere Termine- Arno Surminski zu Gast im Gutshaus Ludwigsburg, „Polnin-

ken“ und das neueste Buch „Als der Krieg zu Ende war…“, der Autor liest, Gutshaus Ludwigsburg Freitag 24. April 2015 um 19.30 Uhr.

- Gemeindeausflug am Donnerstag, dem 7. Mai in den Zie-geleipark nach Mildenberg.

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-firmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis, Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04. und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04. 19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgele-genheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

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Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Anzeigen und Abonnements:Schibri-Verlag, Martina Goth • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigen-tum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedin-gungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigen-preise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Am Ostersamstag war der Osterhase in Baumgarten! Wir haben ihn auf dem Fußballfeld gesehen und die 40 Oster-körbchen waren schnell gefunden. In der Zeit zwischen Os-tereiersuchen und Brauchtumsfeuer konnten die zahlreichen Kinder lecker Zuckerwatte naschen, so verging das Warten am Schminkstand im Nu. Phantasievoll bemalte Kindergesichter strahlten um die Wette. Das Osterfest wurde von allen sehr gut angenommen. Kaffee und Kuchen, Würstchen vom Grill; das waren die Leckerbissen für die vielen großen Besucher. Der besondere Dank gilt dem Kultur- und Freizeitverein für die Organisation und Betreuung dieses Festes.

Ein Dankeschön an den Osterhasen

Neues aus unseren Vereinen

Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, liebe Leser,

endlich ist es soweit! Der Winter ist vorbei und die neue Gar-tensaison steht in den Startlöchern. Überall sprießt das erste Grün und auch die ersten bunten Tupfer sind zu sehen.Nun geht es wieder ans Graben, Hacken, Harken, Jäten, Ra-senmähen, Säen und Gießen, um dann schon bald die Früchte der Arbeit zu ernten. Und es beginnt auch wieder die Zeit des netten Kaffeepläuschchens auf der Terrasse, des leckeren Grillabends mit Freunden und der geselligen Runden ums Lagerfeuer.Wir wünschen unseren Mitgliedern bei alldem viel Erfolg, jede Menge Spaß und Freude und ein frohes Miteinander. Allen Nichtmitgliedern, deren Interesse gerade geweckt wurde oder

Kleingartenverein „Wochenendfreude“ e. V. Brüssowaber auch schon lange besteht, schlagen wir vor: Verbringen Sie doch Ihren nächsten Spaziergang in unserer Anlage und schauen Sie sich um. Wir haben noch den einen oder ande-ren Garten frei. Gern können Sie sich auch am Wochenende beim Vereinsvorsitzenden, Herrn Christian Grimme, im Garten Nummer 50/51 melden.

Unsere nächsten Termine sind:25.04. 10.00 Uhr Mitgliederversammlung im Vereinsgarten30.04. 18.00 Uhr Hexenfeuer zur Walpurgisnacht

Wir freuen uns auf die Gartensaison 2015! Der Vorstand

i. A. Kathrin Grimme

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015

Buchvorstellung

Den 70. Jahrestag der Be-freiung nimmt der Torgelower Joachim Hartfiel zum Anlass für eine Publikation, in der, ausgehend von den schweren Abwehrkämpfen an der Oder Mitte April 1945, die Kämpfe zwischen den sowjetischen und deutschen Truppen vor-wiegend in der Randow-Ue-cker-Region dargestellt wer-den. Der Autor möchte damit an die blutigen Kriegshand-lungen in unserer Region vor 70 Jahren erinnern, die histo-

rischen Ereignisse für die Nachwelt erhalten und so vor dem Vergessen schützen.

„Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Randow-Uecker-Region im Frühjahr 1945“Neues Buch zur regionalen Geschichte von Joachim Hartfiel erschienen

Die Druckschrift umfasst 125 Seiten im A4-Format, ist bro-schiert und hat Klebebindung. Sie enthält 26 Karten (davon 10 Gefechtskarten) und 84 Bilder (davon 34 Farbbilder).Die Publikation besteht zu einem Drittel aus einem fachwis-senschaftlichen Teil sowie zu zwei Dritteln ihres Umfangs vornehmlich aus, für diese Publikation aufbereiteten diversen Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in der Randowregion, über die Flucht aus dem Kriegsgebiet sowie über die erste Zeit der sowjetischen Be-satzung. In Brüssow wird das Buch ab Mitte April im Heimatmuseum der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhal-ten sein.

Kontakt zum Autor:Joachim Hartfiel

Tel.: 03976/203 711,E-Mail: [email protected]

Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. setzt sich seit fast 70 Jahren für die Interessen von Eltern ein und verteilt seit mehr als 60 Jahren die Elternbriefe, in Berlin und Brandenburg seit einigen Jahren kostenlos. Die Elternbriefe enthalten alle wich-tigen Informationen, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Das inhaltliche Spektrum reicht von Themen wie Ernährung, Pfle-ge und Gesundheit über verschiedene Entwicklungsbereiche (Motorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, Sozialver-

Elternbriefe des ANE – Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefehalten) bis hin zu Fragen der Alltagsorganisation. Die Briefe greifen unterschiedliche Lebenslagen und Familiensituationen auf: Fragen Alleinerziehender werden ebenso thematisiert wie die von Paaren, getrennt lebenden Müttern und Vätern oder Patchwork-Familien, Eltern mit wenig Geld oder besonderen Belastungen werden angesprochen. Eltern werden ermuntert, sich miteinander auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und Unterstützung zu suchen. In den ANE-Elternbriefen finden sie Adressen und Ansprechpartner, die weiterhelfen. Informa-tionen und Anregungen kommen zum richtigen Zeitpunkt und passend zu den Fragen, die sich Eltern gerade stellen. Die Serie umfasst 46 Briefe von der Geburt bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Sie sind kostenfrei und kommen ein-zeln, immer dem Alter des Kindes entsprechend, mit der Post zu den Eltern nach Hause.Interessierte Eltern können das kostenfreie Angebot über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. www.ane.de oder per Email an [email protected], oder per Telefon 030/259006-35 bestellen.Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran-denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozi-ales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Sabine SpeldaElternbriefe Brandenburg

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Am besten gelingt Selbsthilfe in Gemeinschaft mit anderen Betroffenen. Die Selbsthilfegruppe ist oft weit mehr als ei-ne Interessengemeinschaft oder eine Sportgruppe. Unsere Erfahrung zeigt: In der Gruppe finden wir Gemeinschaft, ak-tives Training, gemeinsame Interessen, Informationen zum Krankheitsbild und Rückhalt. Selbsthilfe steht aber auch dafür, andere anzuleiten und zu motivieren.In Prenzlau haben wir zwei sehr aktive DRK-Selbsthilfegruppen (SHG): eine Gruppe für an Osteoporose erkrankte Menschen und die SHG für Menschen mit Hörproblemen. Oftmals geben Menschen mit Hörproblemen nicht zu, dass sie schlecht oder gar nicht hören. In der Selbsthilfegruppe geht es uns darum, ihnen den Alltag zu erleichtern. Dazu bieten wir Informations-veranstaltungen, aber auch praktische Anleitungen an. Im Rahmen von Rundtischgesprächen sprechen wir zum Beispiel über den Einsatz von Hilfsmitteln, den Besuch von Kultur-veranstaltungen, technische Hilfsmittel im Haushalt oder die Funktionsweise von Hörgeräten. Häufig laden wir Fachkundige ein, um uns schlau zu machen. Zuletzt ging es um das richtige-Verhalten im Straßenverkehr. Ein Experte der Verkehrswacht besprach mit der Gruppe, worauf zu achten ist, wenn man mit körperlicher Beeinträchtigung Fahrrad fährt. Wenn wir Infor-mationen zu Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten brauchen, laden wir Fachärzte zum Gespräch ein. Schwerhö-rigkeit oder Ertaubung behindert auch den Gesprächspartner des Betroffenen. Oft wird der Kontakt mit Hörbehinderten aus Unsicherheit von gut Hörenden ganz vermieden. Mehr als 15 Millionen Mitmenschen in der Bundesrepublik sind von einer Hörschädigung betroffen. Viele Schwerhörige verschweigen, verdrängen oder vernachlässigen ihr Leiden. Sie schlagen Hilfe aus und werden aus dem öffentlichen Leben immer mehr ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu ist die Osteoporose eine Erkrankung, die lange ohne Beschwerden verlaufen kann, be-vor Betroffene oder Außenstehende die Krankheit bemerken. Ein Anzeichen von Knochenschwund kann beispielsweise eine Verringerung der Körpergröße sein. Bei Fortschreiten der Krankheit können Knochen- und Rückenschmerzen auftreten. Es kommt zu einem schleichenden Abbau von Knochenmasse

Selbsthilfegruppen machen stark

und zu Veränderungen der „Knochenarchitektur“. Selbst bei leichten Unfällen und auch ganz ohne Anlass können Brüche auftreten. Wie ist mit den Auswirkungen der Krankheiten umzu-gehen? Unsere Selbsthilfegruppen bieten viele Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch.Die Mitglieder sind immer auch Fachleute in eigener Sache. Bei unseren Treffen behandeln wir vielfältige Themenschwer-punkte. Wir tauschen zum Beispiel Informationen über Ent-wicklungen in der Technik, über Gesetze und Finanzierungs-möglichkeiten, aber auch viele gute Tipps für den Alltag. Re-gelmäßig finden wir uns zu Gruppentreffen und Fachvorträgen zusammen. Natürlich sind uns auch Freizeitspaß und Bewe-gung wichtig. Wir treffen uns in der Therme zum Schwimmen, gehen wandern und zum Seniorensport. Bei gemeinsamen Ausflügen und sportlichen Aktivitäten vergessen wir für den Augenblick das eigene Handicap.

Sind Sie selbst betroffen? Schauen Sie bei uns rein!

Ihre Ansprechpartnerinnen:SHG Osteoporose: Inge AugustinSHG Menschen mit Hörproblemen: Hanna Vierk

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 19a, 17291 PrenzlauTelefon: 03984 8720-33

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Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 25. AprilFrühjahrsputz in Bagemühl, 9.00 Uhr

Samstag, 9. MaiAmtsfeuerwehrtag & 90 Jahre Feuerwehr Baumgarten

Donnerstag, 14. Mai- Sportfest in Menkin mit dem VfB Preussen GMW, 10.00 Uhr- Herrentagsfußballturnier in Baumgarten

Samstag, 16. MaiAllianz-Pokallauf in Brüssow

Sonntag, 17. Mai38. Internationaler Museumstag, Heimatmuseum Brüssow

Kulturhaus Kino BrüssowSo., 26.04. „Yaloms Anleitung zum Glücklichsein“ (USA, Frankreich, Schweiz 2014)So., 03.05. Findlingstournee 2015, „Majubs Reise“ v. Eva KnopfSo., 15.05. „Timbuktu“ (Mauretanien/ Frankreich 2014)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)

Anglerverein BrüssowSonntag, 26. April (8.00 Uhr)Castingturnier auf dem Sportplatz

Samstag, 9. Mai (7.15 Uhr)1. Hegefischen am Krebssee

Samstag, 23. Mai (19.15 Uhr)1. Nachtangeln Krebssee