1
DuD Report 748 DuD • Datenschutz und Datensicherheit 30 (2006) 11 aufgeworfen. Prof. Oliver Günther von der HU Berlin: „Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn bspw. Autos mit Hilfe von UC automatisch den erforderlichen Sicher- heitsabstand einhalten sollen, aber die Technik die unterschiedlichen Signale nicht versteht oder Dritte die Signale manipulie- ren. Im Interesse des Standorts Deutschland ist es eine gemeinsame Aufgabe von Wirt- schaft, Wissenschaft und Staat, Lösungen zu entwickeln, mit denen die Selbstbestim- mung der Betroffenen gewahrt werden kann.“ Die Studie unterbreitet hierzu Vor- schläge. Helmut Reimer BSI Studie: „Pervasive Computing: Entwicklungen und Auswirkungen“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor- mationstechnik (BSI) stellte im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „BSI im Ge- spräch“ am 10. Oktober 2006 in Berlin die Studie „Pervasive Computing: Entwicklun- gen und Auswirkungen (PerCEntA)“ vor. Diese Studie gibt anhand einer internati- onalen Expertenbefragung einen Überblick zu den technologischen Trends und mögli- chen Anwendungsfelder des Pervasive Computing und wirft einen Blick auf die sozioökonomischen Treiber und Auswir- kungen dieser Technologievision. Vor die- sem Hintergrund diskutiert sie auch Sicher- heitsszenarien und skizziert Anforderungen für die Sicherheit und den Datenschutz im Pervasive Computing. Die PerCEntA-Studie setzt die Reihe der Trendstudien in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Techn- ologie) des BSI fort, zu der unter anderem die Studien „Informations- und Kommuni- kationstechnik 2010+3: Neue Trends und Entwicklungen in Technologie, Anwendun- gen und Sicherheit“, erschienen in 2003, und „Risiken und Chancen des Einsatzes von RFID-Systemen“ (November 2004) zählen. Die Studie „Pervasive Computing: Ent- wicklungen und Auswirkungen (PerCEn- tA)“ ist im SecuMedia Verlag, Ingelheim, erschienen (ISBN 3-922746-75-6, englische Fassung ISBN 3-922746-76-4. Helmut Reimer BMI veröffentlicht SAGA 3.0 Das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichte am 4. Oktober 2006 das Dokument „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“ (SAGA) in der Version 3.0. SAGA wird seit nunmehr drei Jahren von der KBSt (Koordinierungs- und Bera- tungsstelle der Bundesregierung für Infor- mationstechnik in der Bundesverwaltung) herausgegeben. Das Dokument beschreibt Standards, Verfahren und Methoden des Einsatzes der Informationstechnik in den Behörden und gibt Empfehlungen, insbe- sondere zur Gestaltung von E-Government- Angeboten der öffentlichen Verwaltung. SAGA trägt maßgeblich dazu bei, die In- teroperabilität zwischen Anwendungen verschiedener Behörden zu sichern und schafft auf diese Weise eine wichtige Vor- aussetzung für eine moderne und dienstleis- tungsorientierte Verwaltung. Der Bund nimmt mit SAGA eine Vorreiterrolle bei der Standardisierung von IT-Anwendungen ein. Auch viele Bundesländer und Kommunen orientieren sich bei ihren IT-Systemen an SAGA-Empfehlungen. Erstmalig beinhaltet die Version 3.0 Mindestanforderungen bezüglich der Of- fenheit von Standards für die Aufnahme in SAGA. Zudem wird konkreter beschrieben, wie SAGA in Ausschreibungen eingesetzt werden kann. Mit der SAGA-Version 3.0 werden die Beschreibungen der Basiskomponenten, Infrastrukturkomponenten und Einer-für- Alle-Dienstleistungen (EfA-Dienstleist- ungen) aktualisiert. Ziel ist ein modernes diensteorientiertes Architekturkonzept. Neu behandelte Themen sind „Beschreibungs- sprachen für Metadaten von Dateien“, „Geodienste“, „Langzeitarchivierung“ und „Authentifizierung“. Helmut Reimer EHUG bringt Wirtschaftsinformationen aus einer Hand Der Deutsche Bundestag hat am 28. Sep- tember 2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregis- ter sowie das Unternehmensregister (E- HUG) beschlossen. „Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Wir senken die Infor- mationskosten, bauen Bürokratie ab, be- schleunigen Abläufe und Existenzgründun- gen und geben damit der deutschen Wirt- schaft einen wichtigen Innovationsschub“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zu den Änderungen im Einzelnen: Elektronisches Handels-, Genossen- schafts- und Partnerschaftsregister Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partner- schaftsregister auf den elektronischen Be- trieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleuni- gen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangs- fristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentli- che Beglaubigung erforderlich. Zur Be- schleunigung der Eintragung ist unter ande- rem vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich „unverzüglich“ zu entschei- den ist. Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragun- gen künftig auch elektronisch bekannt gemacht eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen. Offenlegung der Jahresabschlüsse Um die Veröffentlichung der Jahresab- schlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsge- richte, sondern der elektronische Bundesan- zeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsauf- wand entlastet und der elektronische Bun- desanzeiger zu einem zentralen Veröffentli- chungsorgan für wirtschaftsrechtliche Be- kanntmachungen ausgebaut. Elektronisches Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unter- nehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung

BSI Studie: „Pervasive Computing: Entwicklungen und Auswirkungen“

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BSI Studie: „Pervasive Computing: Entwicklungen und Auswirkungen“

DuD Report

748 DuD • Datenschutz und Datensicherheit 30 (2006) 11

aufgeworfen. Prof. Oliver Günther von der HU Berlin: „Jeder kann sich vorstellen, was passiert, wenn bspw. Autos mit Hilfe von UC automatisch den erforderlichen Sicher-heitsabstand einhalten sollen, aber die Technik die unterschiedlichen Signale nicht versteht oder Dritte die Signale manipulie-ren. Im Interesse des Standorts Deutschland ist es eine gemeinsame Aufgabe von Wirt-schaft, Wissenschaft und Staat, Lösungen zu entwickeln, mit denen die Selbstbestim-mung der Betroffenen gewahrt werden kann.“ Die Studie unterbreitet hierzu Vor-schläge.

Helmut Reimer

BSI Studie: „Pervasive Computing: Entwicklungen

und Auswirkungen“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor-mationstechnik (BSI) stellte im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „BSI im Ge-spräch“ am 10. Oktober 2006 in Berlin die Studie „Pervasive Computing: Entwicklun-gen und Auswirkungen (PerCEntA)“ vor.

Diese Studie gibt anhand einer internati-onalen Expertenbefragung einen Überblick zu den technologischen Trends und mögli-chen Anwendungsfelder des Pervasive Computing und wirft einen Blick auf die sozioökonomischen Treiber und Auswir-kungen dieser Technologievision. Vor die-sem Hintergrund diskutiert sie auch Sicher-heitsszenarien und skizziert Anforderungen für die Sicherheit und den Datenschutz im Pervasive Computing.

Die PerCEntA-Studie setzt die Reihe der Trendstudien in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Techn-ologie) des BSI fort, zu der unter anderem die Studien „Informations- und Kommuni-kationstechnik 2010+3: Neue Trends und Entwicklungen in Technologie, Anwendun-gen und Sicherheit“, erschienen in 2003, und „Risiken und Chancen des Einsatzes von RFID-Systemen“ (November 2004) zählen.

Die Studie „Pervasive Computing: Ent-wicklungen und Auswirkungen (PerCEn-tA)“ ist im SecuMedia Verlag, Ingelheim, erschienen (ISBN 3-922746-75-6, englische Fassung ISBN 3-922746-76-4.

Helmut Reimer

BMI veröffentlicht SAGA 3.0

Das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichte am 4. Oktober 2006 das Dokument „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“ (SAGA) in der Version 3.0.

SAGA wird seit nunmehr drei Jahren von der KBSt (Koordinierungs- und Bera-tungsstelle der Bundesregierung für Infor-mationstechnik in der Bundesverwaltung) herausgegeben. Das Dokument beschreibt Standards, Verfahren und Methoden des Einsatzes der Informationstechnik in den Behörden und gibt Empfehlungen, insbe-sondere zur Gestaltung von E-Government-Angeboten der öffentlichen Verwaltung.

SAGA trägt maßgeblich dazu bei, die In-teroperabilität zwischen Anwendungen verschiedener Behörden zu sichern und schafft auf diese Weise eine wichtige Vor-aussetzung für eine moderne und dienstleis-tungsorientierte Verwaltung. Der Bund nimmt mit SAGA eine Vorreiterrolle bei der Standardisierung von IT-Anwendungen ein. Auch viele Bundesländer und Kommunen orientieren sich bei ihren IT-Systemen an SAGA-Empfehlungen.

Erstmalig beinhaltet die Version 3.0 Mindestanforderungen bezüglich der Of-fenheit von Standards für die Aufnahme in SAGA. Zudem wird konkreter beschrieben, wie SAGA in Ausschreibungen eingesetzt werden kann.

Mit der SAGA-Version 3.0 werden die Beschreibungen der Basiskomponenten, Infrastrukturkomponenten und Einer-für-Alle-Dienstleistungen (EfA-Dienstleist-ungen) aktualisiert. Ziel ist ein modernes diensteorientiertes Architekturkonzept. Neu behandelte Themen sind „Beschreibungs-sprachen für Metadaten von Dateien“, „Geodienste“, „Langzeitarchivierung“ und „Authentifizierung“.

Helmut Reimer

EHUG bringt Wirtschaftsinformationen

aus einer Hand Der Deutsche Bundestag hat am 28. Sep-tember 2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregis-ter sowie das Unternehmensregister (E-HUG) beschlossen. „Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen

Unternehmensdaten. Wir senken die Infor-mationskosten, bauen Bürokratie ab, be-schleunigen Abläufe und Existenzgründun-gen und geben damit der deutschen Wirt-schaft einen wichtigen Innovationsschub“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zu den Änderungen im Einzelnen:

Elektronisches Handels-, Genossen-schafts- und Partnerschaftsregister Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partner-schaftsregister auf den elektronischen Be-trieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleuni-gen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangs-fristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentli-che Beglaubigung erforderlich. Zur Be-schleunigung der Eintragung ist unter ande-rem vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich „unverzüglich“ zu entschei-den ist.

Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragun-gen künftig auch elektronisch bekannt gemacht ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Offenlegung der Jahresabschlüsse Um die Veröffentlichung der Jahresab-schlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsge-richte, sondern der elektronische Bundesan-zeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsauf-wand entlastet und der elektronische Bun-desanzeiger zu einem zentralen Veröffentli-chungsorgan für wirtschaftsrechtliche Be-kanntmachungen ausgebaut.

Elektronisches Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unter-nehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung