21
Demokratie in Deutschland Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

Demokratie in Deutschland

Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

Page 2: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK2

Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland Staatsbürgerliche Grundrechte Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Pluralismus Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung Interessengruppen und Verbände in der Demokratie Die Mitwirkung der politischen Parteien Wahlen Bundestagswahlen Der Bundestag Die Bundesregierung Der Bundesrat Das Bundesverfassungsgericht Der Bundespräsident Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe Möglichkeiten der Willensdurchsetzung durch Bürgerinitiativen und Petitione

n Föderalismus

Inhalt

Page 3: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK3

Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland

Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)

Judikative (richterliche

Gewalt)

Exekutive (vollziehende Gewalt)

Legislative (gesetzgebende

Gewalt)

Bundestag / BundesratLandtage

BundesverfassungsgerichtOberste BundesgerichteLändergerichte(z.B. Amtsgericht)

BundesregierungLänderregierung

Ziel der Gewaltenteilung

- Gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane- Rechtsschutz des Bürgers gegenüber dem Staat durch unabhängige Gerichte

Page 4: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK4

Staatsbürgerliche GrundrechteArt. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)

Demokratischer Staat

- alle Staatsgewalt geht vom Volk aus

- Macht wird durch gewählte Volksvertreter ausgeübt

- Teilung der Staatsgewalt

- politische Willensbildung wird von Parteien wahrgenommen

Rechtsstaat

- Schutz der Persönlichkeitsrechte durch den Staat

- Bindung aller staatlichen Organe an Gesetze

- Freiheitsentzug nur auf richterliche Anordnung

Sozialstaat

- Sozialhilfe als Auffangnetz für in Not geratene Bürger

- Versuch, gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung zu erreichen

- möglichst gleiche Lebens- und Berufschancen

Art. 20 (4) GGRecht auf Widerstand gegen jeden, der diese Organe beseitigen will

Page 5: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK5

Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Art. 1, Grundgesetz„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Freiheitsrechte• freie Entfaltung der Persönlichkeit• Freiheit der Person• Recht auf Leben und körperliche

Unversehrtheit• Meinungsfreiheit• Schutz der Ehe und Familie• Versammlungsfreiheit• Vereinigungsfreiheit• Wahrung des Brief-, Post- und

Fernmeldegeheimnisses• Recht auf Freizügigkeit• Recht auf freie Berufswahl• Unverletzlichkeit der Wohnung• Recht auf Eigentum

Gleichheitsrechte• Gleichheit vor dem Gesetz• Gleichberechtigung von Männern

und Frauen• Gleichstellung von ehelichen und

nicht ehelichen Kindern• Keine Bevorzugung oder

Benachteiligung wegen Geschlecht, religiöser oder politischer Anschauungen

EinschränkungenBeispiele• Eigentum soll auch dem Wohle der

Allgemeinheit dienen• Entzug des elterlichen Sorgerechts• Versammlungen nicht zu jeder Zeit

und an jedem Ort

Page 6: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK6

PluralismusMeinungen

Meinungen

Interessen

Interessen

Interessen

Meinungen

Meinungen

Interessen

PLURALISTISCHE GESELLSCHAFT

verschiedene Meinungen/Interessen

Möglichkeiten der Konfliktregelung

Toleranz

Gesprächestaatliche

Maßnahmen

KompromisseAbbau von Vorurteilen

Eine Gesellschaft, die verschiedene Meinungen/Interessen von Einzelnen und Gruppen zulässt, bezeichnet man als

Problem / Sachverhal

t

KONFLIKTE

Page 7: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK7

Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung

Aufgaben der Massenmedien

kontrollieren- Kritisieren von Regierung und Politikern- Aufdecken von Missständen

informieren- vollständig, sachlich, richtig, verständlich

unterhalten- Filme / Shows- Musik (Radio)- Romane (Zeitung)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 5 Grundgesetz

- Recht auf freie Meinungsäußerung

- Recht auf ungehinderten Zugang zu Quellen

- Pressefreiheit wird staatlich gewährleistet

- keine Zensur

Probleme

- gezielte Auswahl von Informationen

- weglassen von Informationen

- Verfälschen von Informationen

- einseitige Berichterstattung

- Pressekonzentration

GEFAHRGelenkte Meinungsbildung

(Manipulation/Zensur)

Ziel: Sachliche Meinungsbildung durch kritischen Vergleich mehrerer Informationsquellen zum Thema, z.B. Bild + Stuttgarter Zeitung, Tagesschau + Heute, Privat TV

Page 8: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK8

Interessengruppen und Verbände in der Demokratie

= setzen sich für die speziellen Interessen Ihrer Mitglieder (z.B. Arbeitnehmer, Verbraucher) ein

Einfluss auf Auswirkungen

Gefahren

Meinungsbildung

Parteien

Staatsorgane

Öffentliche Meinung

Parteiprogramme

Gesetze

Leben der Bürger

Einzelinteressen gehen vor Allgemeinwohl

Abhängigkeit der Partei von finanz- oder mitgliederstarken Verbänden

Page 9: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK9

Die Mitwirkung der politischen ParteienPARTEIEN

= Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen

Innere OrdnungMuss demokratischen Grundsätzen entsprechen, d.h.:

- Mitwirkung der Mitglieder an der Willensbildung der Partei

- Mitgliederversammlung

- Aufstellung von Satzungen und Programmen

Aufgaben

- Einfluss auf Gestaltung der öffentlichen Meinung

- Bewerber für Wahlen aufstellen

- auf politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen

Einflussnahme

- durch Parteizeitungen

- Darstellung der Parteimeinung in den Medien

- Wahlpropaganda

-Informations-veranstaltungen

Probleme

1. Parteiverbot: Vom Bundesverfassungsgericht (auf Antrag), wenn die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

2. Finanzierung: bei Spenden besteht die Gefahr der Abhängigkeit

Page 10: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK10

Wahlen

Wahlgrundsätze

WahlsystemWahlrecht

a) aktives Wahlrecht

(Recht zu wählen)

- Deutsche- 18 Jahre- nicht von der Wahl ausgeschlossen

b) passives Wahlrecht (Recht gewählt zu werden)

- mindestens ein Jahr deutsche Staatsangehörigkeit- 18 Jahre

allgemein

jeder

unmittelbar

direkt

frei

Kein Zwang

gleich

Jede Stimme gleich

geheim

Wahlkabine

a) Mehrheitswahl

- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält (Person)

b) Verhältniswahl

- Sitzverteilung erfolgt im Verhältnis der prozentualen Stimmanteile der Partei

Page 11: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK11

Partei

SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS

GRUNDSÄTZE

- Forderung nach sozialer Gerechtigkeit

- Unterstützung und Hilfe für wirtschaftlich Schwache

- Befürwortung der sozialen Marktwirtschaft

- Befürwortung des freiheitlich-demokratischen Regierungs-systems

- Soziale Markt-wirtschaft mit Schwerpunkt auf privat-wirtschaftlichen Grundsätzen

- Befürwortung der sozialen und wirtschaftlichen Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Hilfe für sozial benachteiligte Gruppen

- Persönliche Freiheit und wirtschaftliche Eigenverantwortung im Vordergrund

- Staat soll mit den Mitteln der Staatsgewalt nur die notwendigsten Maßnahmen ergreifen

- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen

- Friedens-sicherung ohne militärischen Einsatz

- Aufbau der Partei nach basisdemokratischen Grundsätzen

- Bekenntnis zum sozialistischen Pluralismus

- Suche nach dem dritten Weg zum Sozialismus neben Kapitalismus

- Veränderung der Eigentumsverhältnisse (starker Sektor gesellschaftlichen Eigentums)

Die politischen Parteien in der Bundesrepublik

Page 12: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK12

SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS- Einschränkung des Energieverbrauchs- Konzept für den ökologischen Umbau

1. Energiesparer werden belohnt

2. Umweltabgaben

3. Umweltordnungsrecht

- Schneller Ausstieg aus der Kernenergie

- Ausbau des Schienennetzes und des öffentlichen Nahverkehrs

- Einführung von Tempolimits

- Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung

- Einsatz neuer Techniken und Produktionsverfahren zur Vermeidung von Umweltschäden

- Nutzung der Kernenergie und erneuerbarer Energien

- Belohnung für umweltfreundliches Verhalten

- Ausbau der Schienen- und öffentlichen Nahverkehrs

- Umweltpolitisches

Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip muss stärker in den Vordergrund treten

- Straf- und Haftungsrecht muss Beitrag zum Umweltschutz leisten

- Festhalten an der Kernenergie als Übergangslösung

- Anreize zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schiene

- Sofortprogramm zur Bremsung des Temperaturanstiegs1. Kohlendioxid-

Emission reduzieren

2. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2100

3. Ozonschädigende Chlorverbindungen sofort verbieten

4. Sofortige Stilllegung von Atomanlagen

- Einführung von Tempolimits und Katalysatoren

-Forderung nach Alternativen in der Wirtschaft, der technologischen Entwicklung und im Massenkonsum

- Ziel der Politik ist deshalb eine Umstellung der Produktion

Parteiprogrammea) Grundsatzprogramme – Grundhaltung und langfristige Zieleb) Wahlprogramme – Schwerpunktthemen von kurz- bis mittelfristiger DauerAussage zur Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik (Bundestagswahl 1990)

Page 13: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK13

Bundestagswahlen

Sitzverteilung im Bundestag

Partei A315 Sitze (Zweitstimme)250 Direktmandate65 Landeslisten

Partei B262 Sitze (Zweitstimme)78 Direktmandate184 Landeslisten

Partei C79 Sitze (Zweitstimme)

0 Direktmandate79 Landeslisten

Bundestagswahl = Verhältniswahl mit 5%-KlauselErststimme = PersonenwahlZweitstimme = Parteiwahl

656 Abgeordnete

328 Wahlkreisabgeordnete

(Erststimme)

328 Abgeordnete über Landesliste

Partei A: 250 Direktmandate (Erststimme)Partei B: 78 DirektmandatePartei C: 0 Direktmandate

48% der Zweitstimmen = 315 Sitze40% der Zweitstimmen = 262 Sitze12% der Zweitstimmen = 79 Sitze

Gesamt: 328 Direktmandate 100% der Zweitstimmen = 656 Sitze

Page 14: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK14

Der Bundestag

Gewählte Volksvertreter, nur ihrem Gewissen unterworfen

AbgeordneteEinflüsse aus Partei, Fraktion, Wahlkreis, Verbänden

Der Bundestag656 Abgeordnete

Fraktion (12. Wahlperiode)

Ja NeinCDU/CSU PDSSPD Bündnis 90/FDP Grüne

Ausschüsse

z.B.-Finanzausschuss-Sportausschuss-Haushaltsausschuss

Gesetzgebung

Kontrolle der Regierung

Wahl desBundeskanzlers

Page 15: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK15

Die Bundesregierung

Beginn der Amtszeit

Ende der Amtszeit

Wahl durch Bundestag (absolute Mehrheit) und Ernennung durch Bundespräsident

BUNDEKANZLER - Rücktritt- Konstruktives Mißtrauensvotum- Neuer Bundestag tritt zusammen

bestimmt die Richtlinien der Politik

BUNDESMINISTERVorschlag durch Bundeskanzler, Ernennung durch Bundespräsident

z.B. Verteidigungsminister

z.B. Innenminister - Rücktritt- Entlassung

z.B. Umweltminister z.B. Finanzminister

Aufgaben der Bundesregierung

Gesetze vorschlagen Regieren Gesetze ausführen

- Entscheidungen treffen- Verträge abschließen

Sorge für Durchführung der Gesetze tragen

Um politische Ziele durchzusetzen

Page 16: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK16

Der Bundesrat

BUNDESRAT

Interessen-vertretung der Bundesländer

Bestehend aus 68 Vertretern der

einzelnen Landesregierungen

16Vertrete

r

16Vertrete

r

Vermittlungs-ausschuß

GemeinsamerAusschuß

BundestagBundesta

g

- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung

- „Notparlament“; nimmt im „Notstandsfall“ (Bürgerkrieg, Verteidigungsfall) die Gesetzgebungsaufgabe wahr, wenn Bundestag oder Bundesrat nicht dazu in der Lage sind

Aufgaben und Rechte

- Gesetzesvorschläge- Einspruchsrecht bei einfachen Bundesgesetzen- Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen- Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung- Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter

Page 17: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK17

Das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

16 Richter

Bundestag Bundesrat

Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre

Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre

wird auf Antrag tätig

entscheidet über

- Verfassungsbeschwerden- Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle)- Zuständigkeit von einzelnen Staatsorganen- Verbot von politischen Parteien

Page 18: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK18

Der BundespräsidentBundesversammlung

Alle Mitglieder des Bundestages (656)

Vertreter der Länderparlamente (656)

WAHL

BUNDESPRÄSIDENT

Staatsoberhaupt der

Bundesrepublik Deutschland

Amtszeit von fünf Jahren, nur einmalige Wiederwahl zulässig

Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik

Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers

Ernennung und Entlassung von Bundesministern

Unterschrift unter Gesetze

Auflösung des Bundestages in bestimmten Fällen

Verkündung des Verteidigungsfalles

Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, -beamten und Offizieren

Begnadigungsrecht

Page 19: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK19

Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe

1. Demonstrationen

2. Leserbriefe

a) Gesetzliche Grundlage – Art. 8 (1) GG„ Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder

Erlaubnis und ohne Waffen zu versammeln.“

b) Ziele- Öffentlichkeit auf allgemeine Probleme hinweisen (z.B. Frieden, Umwelt)- Öffentlichkeit über spezielle Probleme informieren (z.B. Probleme von Minderheiten, drohende Betriebsschließung, Einschränkung von Sozialleistungen)

Möglichkeit des einzelnen Bürgers, seine Meinung in Massenmedien zu veröffentlichen

c) Gefahren- Gesetzesübertretungen (z.B. bei Sitzblockaden)- Straftaten (schwere Krawalle) meist durch kleine gewalttätige Gruppen

Demonstrationsrecht gerät in Verruf

Page 20: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK20

Möglichkeiten der Willensdurchsetzungdurch Bürgerinitiativen und Petitionen

2. Petitionen

Bittschriften (z.B. an den Landtag oder Bundestag) als Hilfe in Einzelfällen

Vorteil- Bürger können direkt Einfluss auf die betreffenden Probleme nehmen

Nachteil- Für die Allgemeinheit vielleicht wichtige Projekte können durch Einzelinteressen verzögert werden- Überregionale Probleme können nicht gelöst werden

1. Bürgerinitiativen

Meist lose, regional begrenzte Zusammenschlüsse von Bürgern, um bestimmte Projekte (z.B. Flughafenausbau oder Umgehungsstraße) zu verhindern oder zu fördern

Parlamente, Regierung, Verwaltung,

Politiker

Öffentliche Meinung

Page 21: Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege

© Thomas Roth, GK21

Föderalismus

16

Bundesländer

Vorteile des Föderalismus

Nachteile des Föderalismus

Ländergesetzgebung Bundesgesetzgebung

Konkurrierende Gesetzgebung

Bund und Länder können Gesetze erlassen z.B. Arbeitsrecht oder Ausländerrecht, aber:

„Bundesrecht bricht Landesrecht“

- Bürgernähe- kulturelle Besonderheiten bleiben erhalten- Gewaltenteilung zwischen Bund und Länder

- mehr staatliche Organe kosten mehr Geld- Entscheidungen können längern dauern- Gleichbehandlung erschwert

z.B. – Kultur- Bildungswesen- Polizeiwesen- Gesundheitswesen

z.B. – Auswärtige Angelegenheiten

- Währungs- und Geldwesen- Verteidigung- Paßwesen