48
Plenarprotokoll 950 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-7999 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 950. Sitzung Berlin, Freitag, den 4. November 2016 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . 433 A Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 433 B 1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . 433 B Präsidentin Malu Dreyer . . . . . 433 B Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . 435 C 2. Gesetz zur Änderung des Kommunalin- vestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 581/16) . . . . . . . . . . . . . . 437 A Beschluss: Zustimmung gemäß Arti- kel 104b Absatz 2 Satz 1 und Arti- kel 106 Absatz 5a Satz 3 GG . . . . . 461*A 3. Bundesbesoldungs- und -versorgungs- anpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) (Drucksache 621/16) . . . . 437 A Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A 4. Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nach- richtendienste des Bundes (Drucksache 622/16) . . . . . . . . . . . . . . 437 B Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 437 B 5. Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmel- deaufklärung des Bundesnachrichten- dienstes (Drucksache 623/16) . . . . . 437 B Antje Niewisch-Lennartz (Nieder- sachsen) . . . . . . . . . . . 462*B Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 437 C 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Be- rufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Drucksache 582/16, zu Drucksache 582/ 16) . . . . . . . . . . . . . . . . 437 A Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A 7. Gesetz über die elektromagnetische Ver- träglichkeit von Betriebsmitteln (Elektro- magnetische-Verträglichkeit-Gesetz EMVG) (Drucksache 583/16) . . . . . 437 A Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A 8. Gesetz zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. Novem- ber 1968 über den Straßenverkehr (Drucksache 584/16) . . . . . . . . 437 C Winfried Hermann (Baden-Württem- berg) . . . . . . . . . . . . 437 C Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 438 D 9. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) – An- trag der Länder Hessen, Niedersach- sen – (Drucksache 514/16) b) Entwurf eines ... Gesetzes zur Ände- rung des Bewertungsgesetzes – An- trag der Länder Hessen, Niedersach- sen – (Drucksache 515/16) . . . . . 438 D Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . 438 D Peter-Jürgen Schneider (Nieder- sachsen) . . . . . . . . . . . 440 A

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Plenarprotokoll 950

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.deISSN 0722-7999

BUNDESRATStenografischer Bericht

950. Sitzung

Berlin, Freitag, den 4. November 2016

I n h a l t :

Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . 433 A

Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . 433 B

1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . 433 B

Präsidentin Malu Dreyer . . . . . 433 B

Peter Altmaier, Bundesminister fürbesondere Aufgaben und Chef desBundeskanzleramtes . . . . . . 435 C

2. Gesetz zur Änderung des Kommunalin-vestitionsförderungsgesetzes und zurÄnderung weiterer Gesetze (Drucksache581/16) . . . . . . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 104b Absatz 2 Satz 1 und Arti-kel 106 Absatz 5a Satz 3 GG . . . . . 461*A

3. Bundesbesoldungs- und -versorgungs-anpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG2016/2017) (Drucksache 621/16) . . . . 437 A

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A

4. Gesetz zur weiteren Fortentwicklung derparlamentarischen Kontrolle der Nach-richtendienste des Bundes (Drucksache622/16) . . . . . . . . . . . . . . 437 B

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 437 B

5. Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmel-deaufklärung des Bundesnachrichten-dienstes (Drucksache 623/16) . . . . . 437 B

Antje Niewisch-Lennartz (Nieder-sachsen) . . . . . . . . . . . 462*B

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 437 C

6. Zweites Gesetz zur Änderung des Be-rufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes(Drucksache 582/16, zu Drucksache 582/16) . . . . . . . . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A

7. Gesetz über die elektromagnetische Ver-träglichkeit von Betriebsmitteln (Elektro-magnetische-Verträglichkeit-Gesetz –EMVG) (Drucksache 583/16) . . . . . 437 A

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*A

8. Gesetz zur Änderung der Artikel 8 und39 des Übereinkommens vom 8. Novem-ber 1968 über den Straßenverkehr(Drucksache 584/16) . . . . . . . . 437 C

Winfried Hermann (Baden-Württem-berg) . . . . . . . . . . . . 437 C

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 438 D

9. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Grundgesetzes (Artikel 105) – An-trag der Länder Hessen, Niedersach-sen – (Drucksache 514/16)

b) Entwurf eines ... Gesetzes zur Ände-rung des Bewertungsgesetzes – An-trag der Länder Hessen, Niedersach-sen – (Drucksache 515/16) . . . . . 438 D

Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . 438 D

Peter-Jürgen Schneider (Nieder-sachsen) . . . . . . . . . . . 440 A

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II Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

Karoline Linnert (Bremen) . . . . 441 B

Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . 442 B

Edith Sitzmann (Baden-Württem-berg) . . . . . . . . . . . . 443 A

Dr. Marcel Huber (Bayern) . 462*C, 463*A

Beschluss zu a): Einbringung des Gesetz-entwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1GG beim Deutschen Bundestag – Be-stellung von Staatsminister Dr. ThomasSchäfer (Hessen) und Minister Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen) zuBeauftragten des Bundesrates gemäߧ 33 GO BR . . . . . . . . . . . 443 C,D

Beschluss zu b): Einbringung des Gesetz-entwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1GG beim Deutschen Bundestag – Be-stellung von Staatsminister Dr. ThomasSchäfer (Hessen) und Minister Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen) zuBeauftragten des Bundesrates gemäߧ 33 GO BR – Annahme einer Ent-schließung . . . . . . . . . . . 443 C,D

10. Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierungder Lärmsanierung an Straßen in kommu-naler Baulast (Lärmsanierungsfinanzie-rungsgesetz – LärmSanFinG) – Antrag desLandes Nordrhein-Westfalen – (Drucksa-che 572/16). . . . . . . . . . . . . 443 D

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GGbeim Deutschen Bundestag nach Maß-gabe der beschlossenen Änderung –Bestellung von Minister Johannes Rem-mel (Nordrhein-Westfalen) zum Beauf-tragten des Bundesrates gemäß § 33GO BR . . . . . . . . . . . . . . 444 A

11. Entwurf einer ... Verordnung zur Ände-rung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung – Antrag des Landes Nieder-sachsen – (Drucksache 403/16) . . . . . 444 A

Christian Meyer (Niedersachsen) . . 444 A

Beschluss: Die Vorlage wird nach Maß-gabe der beschlossenen Änderungengemäß Artikel 80 Absatz 3 GG derBundesregierung zugeleitet . . . . . 445 A

12. Entwurf einer ... Verordnung zur Ände-rung der fünfunddreißigsten Verordnungzur Durchführung des Bundes-Immis-sionsschutzgesetzes (Verordnung zurKennzeichnung der Kraftfahrzeuge mitgeringem Beitrag zur Schadstoffbelas-tung – 35. BImSchV) – gemäß Artikel 80Absatz 3 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i. V. m.§ 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 617/16) . . . . . . . . . 445 A

Winfried Hermann (Baden-Württem-berg) . . . . . . . . . . . . 445 A

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse . . . . . . . . . 446 D

13. Entschließung des Bundesrates zur Ver-besserung der Verbraucherfreundlich-keit von Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB) – Antrag des LandesHessen – (Drucksache 577/16) . . . . . 447 A

Beschluss: Annahme der Entschließungin der festgelegten Fassung . . . . . 447 A

14. Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlungvon Regelbedarfen sowie zur Änderungdes Zweiten und des Zwölften BuchesSozialgesetzbuch – gemäß Artikel 76 Ab-satz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 541/16) . 449 C

Cornelia Rundt (Niedersachsen) . . 449 C

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff(Thüringen). . . . . . . . . . 451 A

Dr. Marcel Huber (Bayern) . . . . 464*A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 452 A

15. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände-rung des Asylbewerberleistungsgesetzes– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –(Drucksache 542/16) . . . . . . . . . 452 A

Dr. Marcel Huber (Bayern) . . . . 464*B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 452 B

16. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung vonAnsprüchen ausländischer Personen inder Grundsicherung für Arbeitsuchendenach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch und in der Sozialhilfe nach demZwölften Buch Sozialgesetzbuch (Druck-sache 587/16). . . . . . . . . . . . 452 B

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff(Thüringen). . . . . . . . . . 464*B

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 452 C

17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Zollverwaltungsgesetzes – gemäßArtikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Druck-sache 543/16). . . . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 461*B

18. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterent-wicklung der steuerlichen Verlustver-rechnung bei Körperschaften – gemäßArtikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Druck-sache 544/16). . . . . . . . . . . . 452 C

Karoline Linnert (Bremen). . . . . 465*B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 452 C

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 III

19. Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligungdes Bundes an den Kosten der Integra-tion und zur weiteren Entlastung vonLändern und Kommunen – gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache545/16) . . . . . . . . . . . . . . 452 C

Karoline Linnert (Bremen) . . . . . 465*D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 452 D

20. Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitungeines registergestützten Zensus ein-schließlich einer Gebäude- und Woh-nungszählung 2021 (Zensusvorberei-tungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021)(Drucksache 546/16) . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 461*C

21. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung dernichtfinanziellen Berichterstattung derUnternehmen in ihren Lage- und Kon-zernlageberichten (CSR-Richtlinie-Um-setzungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Ab-satz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 547/16) . 452 D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 453 A

22. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände-rung der Insolvenzordnung – gemäß Ar-tikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksa-che 548/16). . . . . . . . . . . . . 453 A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . 453 B

23. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Än-derung des Regionalisierungsgesetzes– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –(Drucksache 549/16) . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 461*B

24. Entwurf eines Energiestatistikgesetzes(EnStatG) (Drucksache 550/16) . . . . . 453 B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . 453 B

25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungder Bestimmungen zur Stromerzeugungaus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Ei-genversorgung (Drucksache 619/16) . . 453 B

Anja Siegesmund (Thüringen) . . . 453 C

Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretärbeim Bundesminister für Wirt-schaft und Energie . . . . . . . 454 C

Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vor-pommern) . . . . . . . . . . 466*A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 456 B

26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 21. Dezember 2015 über eineverstärkte Partnerschaft und Zusammen-arbeit zwischen der Europäischen Unionund ihren Mitgliedstaaten einerseits undder Republik Kasachstan andererseits(Drucksache 551/16) . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . 461*B

27. Umweltradioaktivität und Strahlenbe-lastung im Jahr 2014 – gemäß § 5 Ab-satz 2 StrVG – (Drucksache 557/16) . . . 437 A

Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . 461*C

28. a) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Rateszur Festlegung der Kriterien und Ver-fahren zur Bestimmung des Mitglied-staats, der für die Prüfung eines voneinem Drittstaatsangehörigen oderStaatenlosen in einem Mitgliedstaatgestellten Antrags auf internationalenSchutz zuständig ist (Neufassung)COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 390/16, zu Drucksache390/16)

b) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Ratesüber Normen für die Anerkennung vonDrittstaatsangehörigen oder Staatenlo-sen als Personen mit Anspruch auf in-ternationalen Schutz, für einen einheit-lichen Status für Flüchtlinge oder fürPersonen mit Anspruch auf subsidiärenSchutz und für den Inhalt des zu ge-währenden Schutzes sowie zur Ände-rung der Richtlinie 2003/109/EG desRates vom 25. November 2003 betref-fend die Rechtsstellung der langfristigaufenthaltsberechtigten Drittstaatsan-gehörigenCOM(2016) 466 final– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 499/16, zu Drucksache499/16)

c) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Rateszur Einführung eines gemeinsamenVerfahrens zur Gewährung interna-tionalen Schutzes in der Union und zurAufhebung der Richtlinie 2013/32/EUCOM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUVund §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 503/16, zu Drucksache503/16)

d) Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates zur

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IV Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

Festlegung von Normen für die Auf-nahme von Personen, die internatio-nalen Schutz beantragen (Neufas-sung)COM(2016) 465 final; Ratsdok. 11318/16– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUVund §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 513/16, zu Drucksache513/16)

e) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Rateszur Schaffung eines Neuansiedlungs-rahmens der Union und zur Änderungder Verordnung (EU) Nr. 516/2014 desEuropäischen Parlaments und des Ra-tesCOM(2016) 468 final– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 501/16, zu Drucksache501/16) . . . . . . . . . . . . . 456 B

Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . 456 C

Antje Niewisch-Lennartz (Nieder-sachsen) . . . . . . . . . . . 457 C

Dr. Marcel Huber (Bayern) . . . 466*B,C

Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . 468*B

Beschluss zu a) bis e): Stellungnahme ge-mäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . 459

29. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Errichtung eines Europäischen Zent-rums für die Förderung der Berufsbil-dung (Cedefop) und zur Aufhebung derVerordnung (EWG) Nr. 337/75COM(2016) 532 final– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 475/16, zu Drucksache 475/16) 437 A

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 461*D

30. a) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Rateszur Änderung der Verordnungen (EU)Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 imHinblick auf die Verlängerung derLaufzeit des Europäischen Fonds fürstrategische Investitionen sowie dieEinführung technischer Verbesserun-gen für den Fonds und die Europäi-sche Plattform für InvestitionsberatungCOM(2016) 597 final– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUVund §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 518/16, zu Drucksache518/16)

b) Mitteilung der Kommission an das Eu-ropäische Parlament, den Rat, dieEuropäische Zentralbank, den Euro-päischen Wirtschafts- und Sozialaus-schuss, den Ausschuss der Regionenund die Europäische Investitionsbank:

Ausbau der europäischen Investitio-nen für Beschäftigung und Wachs-tum – Einleitung der zweiten Phasedes Europäischen Fonds für strategi-sche Investitionen und einer europäi-schen Investitionsoffensive für Dritt-länderCOM(2016) 581 final– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 534/16) . . . . . . . 459 D

Beschluss zu a) und b): Stellungnahmegemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . 460 A,C

31. Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament, den Rat, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschuss,den Ausschuss der Regionen und die Eu-ropäische Zentralbank: Kapitalmarkt-union – die Reform rasch voranbringenCOM(2016) 601 final– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 532/16) . . . . . . . . 460 C

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 460 C

32. Neunte Verordnung zur Änderung derSozialversicherungsentgeltverordnung(Drucksache 536/16) . . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*D

33. Verordnung zur Durchführung eines Mo-nitorings auf das Virus der Klassischenund der Afrikanischen Schweinepest beiWild- und Hausschweinen (Schweine-pest-Monitoring-Verordnung – Schw-PestMonV) (Drucksache 502/16) . . . . 437 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*D

34. Zweite Verordnung zur Änderung derGebührenordnung für Maßnahmen imStraßenverkehr (Drucksache 552/16) . . 437 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderungen . . . . . . 461*D

35. Verordnung zur Neuregelung produkt-sicherheitsrechtlicher Vorschriften überSportboote und Wassermotorräder(Drucksache 540/16) . . . . . . . . 437 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . 461*D

36. Bestellung von Mitgliedern des Verwal-tungsrates der Kreditanstalt für Wieder-aufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3KfW-Gesetz – (Drucksache 504/16) . . . 437 A

Beschluss: Zustimmung zu den Empfeh-lungen des Finanzausschusses inDrucksache 504/1/16 . . . . . . . 462*A

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 V

37. Verfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht (Drucksache 576/16) . . . . . . 437 A

Beschluss: Von einer Äußerung und ei-nem Beitritt wird abgesehen . . . . . 462*B

38. Entschließung des Bundesrates zur Ver-hinderung von Gestaltungsmodellen zurMinderung der Gewerbesteuer mittels Li-zenzzahlungen – „Gerechte Verteilungder Gewerbesteuer zwischen den Ge-meinden gewährleisten“ – Antrag desLandes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36Absatz 2 GO BR – (Drucksache 635/16) . 447 A

Dr. Norbert Walter-Borjans (Nord-rhein-Westfalen) . . . . . . . . 447 B

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse . . . . . . . . . 447 D

39. Entschließung des Bundesrates zur Ab-schaffung der Abgeltungsteuer – Antragdes Landes Brandenburg gemäß § 36 Ab-satz 2 GO BR – (Drucksache 643/16) . . 447 D

Christian Görke (Brandenburg) . . 447 D

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse . . . . . . . . . 448 C

40. Entschließung des Bundesrates für eineReformierung des Bußgeldsystems undfür eine Erweiterung der Sanktionen inder Bußgeld-Katalog-Verordnung bei be-sonders gefährlichen Verstößen im Stra-ßenverkehr – Antrag des Landes Nieder-sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 636/16) . . . . . . . . . 448 C

Boris Pistorius (Niedersachsen) . . 448 C

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse . . . . . . . . . 449 C

Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . 460 C

Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäߧ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . 460 B/D

Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . 460 B/D

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VI Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

Verzeichnis der Anwesenden

V o r s i t z :

Präsidentin M a l u D r e y e r , Ministerpräsi-dentin des Landes Rheinland-Pfalz

Vizepräsident S t a n i s l a w T i l l i c h , Minis-terpräsident des Freistaates Sachsen – zeit-weise –

Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,Ministerin für Bundes- und Europaangelegen-heiten und Bevollmächtigte des Landes Hes-sen beim Bund – zeitweise –

S c h r i f t f ü h r e r :

Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)

S c h r i f t f ü h r e r i n :

Ulrike Hiller (Bremen)

A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :

Jürgen Lennartz (Saarland)

B a d e n - W ü r t t e m b e r g :

Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen

Winfried Hermann, Minister für Verkehr

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, For-schung und Kunst

B a y e r n :

Dr. Marcel Huber, Leiter der Staatskanzlei undStaatsminister für Bundesangelegenheitenund Sonderaufgaben

Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister derJustiz

B e r l i n :

Michael Müller, Regierender Bürgermeister

Dilek Kolat, Bürgermeisterin und Senatorin fürArbeit, Integration und Frauen

B r a n d e n b u r g :

Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident

Christian Görke, Minister der Finanzen

Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Eu-ropa und Verbraucherschutz

B r e m e n :

Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bür-germeister, Senator für Angelegenheiten derReligionsgemeinschaften und Senator für Kul-tur

Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin fürFinanzen

Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Euro-paangelegenheiten und Entwicklungszusam-menarbeit, Bevollmächtigte der FreienHansestadt Bremen beim Bund, für Europaund Entwicklungszusammenarbeit

Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau undVerkehr

H a m b u r g :

Dr. Peter Tschentscher, Senator, Präses derFinanzbehörde

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 VII

H e s s e n :

Volker Bouffier, Ministerpräsident

Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Euro-paangelegenheiten und Bevollmächtigte desLandes Hessen beim Bund

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :

Erwin Sellering, Ministerpräsident

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa

N i e d e r s a c h s e n :

Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport

Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesund-heit und Gleichstellung

Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin

Stefan Wenzel, Minister für Umwelt, Energieund Klimaschutz

Peter-Jürgen Schneider, Finanzminister

Christian Meyer, Minister für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz

N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :

Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister

Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundes-angelegenheiten, Europa und Medien imGeschäftsbereich der Ministerpräsidentin undChef der Staatskanzlei

R h e i n l a n d - P f a l z :

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Ver-kehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,Ernährung und Forsten

Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen,Jugend, Integration und Verbraucherschutz

S a a r l a n d :

Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsi-dentin

Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft,Arbeit, Energie und Verkehr

Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef derStaatskanzlei und Bevollmächtigter des Saar-landes beim Bund

S a c h s e n :

Stanislaw Tillich, Ministerpräsident

Dr. Fritz Jaeckel, Staatsminister für Bundes- undEuropaangelegenheiten und Chef der Staats-kanzlei

Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstel-lung und Integration

S a c h s e n - A n h a l t :

Jörg Felgner, Minister für Wirtschaft, Wissen-schaft und Digitalisierung

Rainer Robra, Staatsminister und Chef derStaatskanzlei

S c h l e s w i g - H o l s t e i n :

Torsten Albig, Ministerpräsident

Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Stefan Studt, Minister für Inneres und Bundes-angelegenheiten

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VIII Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

T h ü r i n g e n :

Bodo Ramelow, Ministerpräsident

Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Ener-gie und Naturschutz

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister fürKultur, Bundes- und Europaangelegenheitenund Chef der Staatskanzlei

Dr. Holger Poppenhäger, Minister für Inneresund Kommunales

V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :

Peter Altmaier, Bundesminister für besondereAufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes

Prof. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei derBundeskanzlerin

Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister für Wirtschaft und Energie

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beimBundesminister des Innern

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beimBundesminister der Finanzen

Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei derBundesministerin für Arbeit und Soziales

Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärinbeim Bundesminister für Ernährung undLandwirtschaft

Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister für Verkehr und digitale Infra-struktur

Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Umwelt, Naturschutz, Bauund Reaktorsicherheit

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950. Sitzung

Berlin, den 4. November 2016

Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 433

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Beginn: 9.29 Uhr

Präsidentin Malu Dreyer: Guten Morgen, liebe Kol-legen und liebe Kolleginnen, ich eröffne die 950. Sit-zung des Bundesrates.

Bevor ich mich der Tagesordnung zuwende, habeich gemäß § 23 Absatz 1 unserer GeschäftsordnungVeränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzuge-ben:

Aus der Regierung des Landes Mecklenburg-Vor-pommern und damit aus dem Bundesrat sind am1. November 2016 die Ministerinnen Frau HeikeP o l z i n und Frau Uta-Maria K u d e r ausgeschie-den.

Die Landesregierung hat am 2. November 2016Herrn Ministerpräsidenten Erwin S e l l e r i n g –den ich zu seiner Wiederwahl sehr herzlich beglück-wünsche –, Herrn Minister Lorenz C a f f i e r undFrau Ministerin Birgit H e s s e zu Mitgliedern desBundesrates bestellt.

Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wur-den zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesra-tes berufen.

Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vor-läufiger Form mit 40 Punkten vor. Zur Reihenfolge:Nach Tagesordnungspunkt 13 werden die Punkte 38,39 und 40 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolgeunverändert.

Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Dasist nicht der Fall.

Dann ist sie so festgestellt.

Tagesordnungspunkt 1:

Ansprache der Präsidentin

Meine sehr verehrten Herren und Damen! LiebeKollegen und Kolleginnen! Ich freue mich sehr, Sieheute Morgen in meiner Funktion als neue Bundes-ratspräsidentin begrüßen zu dürfen. Dieses Amt unddie damit verbundenen Aufgaben sind mir einegroße Ehre. Rheinland-Pfalz freut sich auf dieses Jahrder Bundesratspräsidentschaft!

Einen besonderen Dank möchte ich an dieser Stellean meinen Amtsvorgänger, Herrn Ministerpräsiden-ten Stanislaw Tillich, richten: Lieber Stanislaw, durchDeine umsichtige und vermittelnde Amtsführunghast Du die Geschäfte des Bundesrates in einemnicht ganz einfachen Jahr gut und sicher geführt undviele „Brücken bauen“ können. Herzlichen Dank!

(Beifall)

Ich werde an diese Arbeit anknüpfen und dazu bei-tragen, dass diese Brücken den Zusammenhalt in un-serer Gesellschaft weiter stärken. Denn auch wennmomentan vielerorts versucht wird, neue Gräben inder Gesellschaft aufzureißen, wissen wir: Nur ge-meinsam sind wir stark, nur gemeinsam sind wirDeutschland.

Zu dieser Stärke gehört die föderale Verfassung inDeutschland. Sie ist eine bewusst gewählte, klugeund bewährte Struktur. Die Väter und Mütter unse-res Grundgesetzes haben Lehren aus der bitterenGeschichte unseres Landes gezogen. Wir sind ihnendankbar, weil die Länderkammer ein wichtiges Mo-ment des Ausgleichs und der demokratischen Mit-wirkung bildet, und wir wissen um die Verantwor-tung, die damit einhergeht.

Der Föderalismus war seit 1949 immer in der Lage,sich aktuellen Herausforderungen anzupassen unddamit zeitgemäß zu bleiben – Stichwort Föderalis-musreform. Der Föderalismus garantiert einen positi-ven Wettstreit aller Bundesländer zwischen Alpenund Nordsee. Er verlangt von uns auch die Fähigkeitzum Kompromiss, um immer wieder einen Ausgleichder regionalen Interessen zu finden.

In Zeiten immer bunter werdender Regierungskon-stellationen kommt es im Bundesrat auch zum kon-struktiven Aufeinandertreffen unterschiedlicher poli-tischer Richtungen. Unsere föderale Struktur ist sobei aller Schwerfälligkeit vielfach Motor für Entwick-lung; denn sie bietet die Chance, alle mitzunehmen.

Vielfalt und Unterschiedlichkeit prägen unser Le-ben und unsere europäische Gesellschaft seit jeher.Neuem oder Unbekanntem mit Neugier und Offen-heit zu begegnen führt zu gesellschaftlichem undwissenschaftlichem Fortschritt.

Sitzung

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434 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Präsidentin Malu Dreyer

Wo aber Misstrauen, Ablehnung und Angst vor-herrschen, entstehen Spannungen und Konflikte ausdieser Vielfalt. Das haben wir aus der europäischenGeschichte gelernt. Seit einigen Jahren beobachtenwir, dass die Vielfalt von Teilen der Gesellschaft alsBelastung oder gar Bedrohung wahrgenommen wird.Einfache Lösungen werden propagiert, Polarisierungund Populismus vorangetrieben.

Die Töne in der gesellschaftlichen und politischenAuseinandersetzung sind schärfer geworden, auchausgrenzend und verletzend. Erst vor Kurzem habenwir den Hass, die ungefilterte Wut und die Pöbeleienam Rande des Tages der Deutschen Einheit in Dres-den erlebt. Die Zunahme von Gewalt fordert uns inbesonderem Maße heraus.

Hierauf müssen wir alle eine Antwort finden: wirals demokratische Mehrheitsgesellschaft, wir als Po-litiker und Politikerinnen, wir als Repräsentanten derVerfassungsorgane. Wir müssen die Wut und denlautstarken Protest aushalten, und wir müssen ihnenmit den Stärken der Demokratie begegnen: dem Zu-hören, dem Zusammenführen von unterschiedlichenInteressen, der konstruktiven Suche nach einer posi-tiven Zukunftsvision.

Lassen wir es nicht zu, dass eine Minderheit fürsich reklamiert, sie sei das Volk. Nein! Sie verrät dasVolk, weil sie unsere Grundwerte mit Füßen tritt. Da-mit untergräbt sie unsere Demokratie, die Herrschaftdes Volkes.

Die Stärken der Demokratie zeigen sich übrigensauch im Bundesrat, dessen Hauptaufgabe in genaudiesen konstruktiven Ausgleichprozessen besteht. Somöchte ich meine Präsidentschaft auch dafür nutzen,für die Stärke der Demokratie zu werben.

Liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, unser Landbesteht aus jungen und älteren Menschen, aus Män-nern und Frauen, aus Menschen unterschiedlicherReligionen, von unterschiedlicher Herkunft, mit ver-schiedenen Ansichten und – wenn ich mich hier soumschaue – mit sehr unterschiedlichen Dialekten.Nur gemeinsam aber sind wir Deutschland. DieseVielfalt ist meiner Ansicht nach ein Schatz, ein Fun-dus, eine echte Ressource, aus der die Gesellschaftschöpfen kann.

Dies gilt auch für Europa. Als Rheinland-Pfälzerinweiß ich, was es bedeutet, im Herzen Europas dasZusammentreffen der Kulturen zu erleben. Ich weißauch, was es bedeutet, in einem friedlichen Europamit offenen Grenzen zu leben, und was für Chancendiese gute, friedliche Nachbarschaft für unsere Re-gion und jeden Einzelnen vor Ort bietet.

Bei uns, im Herzen Europas, kommen seit jeherMenschen aus verschiedenen Regionen zusammen.Gerade viele junge Menschen sehen und suchendiese Chancen. Sie sind in einem geeinten, friedli-chen Europa aufgewachsen. Sie schätzen das Eras-mus-Semester in Rom, den Schüleraustausch mitBurgund, das Praktikum in Brüssel. Die Jugend be-trachtet Europa als einen selbstverständlichen Teilihres Lebens. Gleichwohl müssen wir immer wiederdafür werben, wie es zum Beispiel die Bundesregie-

rung in Person des Außenministers mit der Kampa-gne „Welches Europa wollen wir?“ tut.

Ich denke, es ist unsere Aufgabe als Politiker undPolitikerinnen, darüber nachzudenken, wie wir dieMenschen begeistern, sich für ihre Überzeugungenauch politisch einzusetzen und Europa gemeinsammit uns zu gestalten. Es sind gerade die jungen Men-schen, die bei ihrer Suche nach einer Perspektive fürmorgen neue Fragen stellen und Ideen entwickeln,wie die Gesellschaft und unser Zusammenleben inZukunft aussehen könnten. Diese Impulse lösen nichtallein alle Probleme. Wir müssen sie zusammenfüh-ren mit den Erfahrungen der vorhergehenden Gene-rationen. Wenn wir alte Gewissheiten neu akzentuie-ren und mit Neuem verbinden, dann finden wirPerspektiven für die Zukunft.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, einfache Ant-worten werden komplexen Problemen niemals ge-recht. Vielmehr sind es demokratische Verfahren,sachliche und respektvolle Debatten und klare, nach-vollziehbare Entscheidungen im Sinne des Wohlesder Menschen. Hierfür steht traditionell der Bundes-rat: Wir sind nah dran, wir kennen die Verhältnissevor Ort. Anwendungsprobleme und Anforderungenbei der Umsetzung von Bundesgesetzen sind uns be-kannt. Wir können diese spezifischen Erfahrungeneinbringen.

Föderalismus ist oft anstrengend und mitunter auchein bisschen schwerfällig. Selten glänzt er. SeineStärke liegt darin, im Gefüge zwischen den Kommu-nen, dem Bund und Europa die Stimme der Länderund Regionen zu erheben und zu zeigen, wie Demo-kratie funktioniert.

Es ist meine Überzeugung: Demokratie, Teilhabeund Mitwirkung sind der richtige Weg – nicht Polari-sierung und Populismus. Das demokratische Mitein-ander fällt uns jedoch nicht in den Schoß, es muss im-mer wieder erstritten und als Kultur gelebt werden.Wir müssen für die Stärke der Demokratie werben,und wir müssen mit der Stärke der Demokratie wer-ben.

Demokratie, das sind wir alle. Und Demokratiewird nicht nur im Bundesrat oder in den Parlamentengemacht. Schülervertretungen, Vereine, Wohngenos-senschaften, ehrenamtliche Kommunalparlamente,das alles sind Orte, an denen Demokratie erlebt wer-den kann.

In Rheinland-Pfalz sind fast 50 Prozent der Men-schen ehrenamtlich aktiv. Das heißt, sie tragen mitihrem Handeln dazu bei, die Gesellschaft zu gestal-ten. In dieser lokalen Form der Mitwirkung liegt dieWurzel des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Hierentsteht auch so etwas wie eine politisch-kulturelleIdentität, die Unterschiede aushält, versöhnt und in-tegrierend wirkt.

Als Rheinland-Pfälzerin habe ich ein besonderesSymbol für unsere demokratische Identität vor Au-gen: unsere schwarz-rot-goldene Fahne. Sie wurde1832 in der Pfalz beim Hambacher Fest zum Symbolder Demokratie. Sie steht für die BundesrepublikDeutschland. Seit 1990 steht sie für die deutsche

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 435

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Präsidentin Malu Dreyer

Wiedervereinigung und inzwischen auch für einweltoffenes Deutschland. Eine der Fahnen aus Ham-bach steht bis heute im rheinland-pfälzischen Land-tag. Wir dürfen unsere Demokratie und auch unsereSymbole nicht dem Rechtspopulismus überlassen!

Unseren traditionsreichen Weg der Demokratiemüssen wir weiter beschreiten, dabei die jungenMenschen zum Engagement in Politik und Gesell-schaft ermutigen und auch von ihnen lernen. JungeLeute sind politisch; wir erfahren das immer wieder.Ihre demokratische Mitwirkung ist langfristig für dieDemokratie lebensnotwendig.

Wir sollten aber den Kindern und Jugendlichennicht nur die Errungenschaften der Demokratie na-hebringen. Wir sollten sie auch ernst nehmen in ihrenFragen und ihrer vorhandenen Skepsis gegenüberetablierten demokratischen Ritualen. Denn auch dieDemokratie muss sich fortlaufend weiterentwickeln,um zeitgemäß und stabil zu bleiben. Auch der Demo-kratie tut es gut, wenn sie „jung gedacht“ wird.

Neben dem Wert der Demokratie geht es inDeutschland und Europa auch darum, sich der ver-bindenden Werte und Grundlagen des Zusammenle-bens zu vergewissern. Für mich gehören dazu ganzzentral das respektvolle Miteinander und die Solida-rität: von Jung und Alt, von Menschen, die schonlange hier leben, und solchen, die neu zu uns kom-men, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, von de-nen, die aus eigener Kraft vieles vermögen, und de-nen, die Unterstützung und Hilfe benötigen.

Um Zusammenhalt und Solidarität geht es auch imVerhältnis der europäischen Länder und Regionen.Auch hier gilt es vielfach, egoistischen Fliehkräftenund neuen Gräben entgegenzuwirken. Die Flücht-lingskrise hat uns gezeigt, wozu Europa imstande ist– im Guten wie im Schlechten.

Gemeinsame Lösungen scheitern häufig an einsei-tigen nationalen Interessen der Mitgliedstaaten undnicht an den europäischen Institutionen. Europa istkeine Einbahnstraße, sondern angewiesen auf ge-genseitige Solidarität. Europa braucht junges, derZukunft zugewandtes Denken und nicht misstraui-sche Abschottung. Ohne Europa gibt es keine Zu-kunft.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, die Chance, De-mokratie vorbildhaft zu leben, haben wir auch hierim Bundesrat und zeigen das immer wieder. LassenSie uns Zeichen für eine politische Kultur des Mitein-anders und der Ausrichtung auf die Zukunft setzen,und zwar in der Art und Weise, wie wir als deutscheLänder im Bund und in Europa mitwirken!

Das schließt hartes Ringen in Sachfragen nicht aus.Vor uns liegt ein Jahr mit einer für Deutschland wich-tigen Bundestagswahl. Lassen Sie uns für eine hoheWahlbeteiligung und einen fairen, demokratischenDiskurs werben, damit die demokratischen Kräfte anStärke gewinnen!

Vielleicht vergessen wir manchmal, wo wir inDeutschland stehen. Gestern war ich zum Antrittsbe-such in Paris, und es hat mich berührt, mit welcher

Anerkennung unser stolzes, schönes Nachbarlandauf uns schaut. Wir haben die Wiedervereinigung ge-schafft, die Weltwirtschaftskrise überwunden. Wirhaben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 25 Jah-ren. Das alles haben wir gemeinsam geschafft, undunsere Nachbarn beneiden uns manchmal darum.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, zusammen sindwir Deutschland. Der Zusammenhalt in Vielfalt istunsere Stärke: in der Gesellschaft wie in der Politik,in den Ländern wie im Bund und in Europa. – Ichdanke ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich übergebe nun das Wort an den Vertreter derBundesregierung, Herrn Altmaier.

(Beifall)

Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Auf-gaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr ge-ehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damenund Herren! Ich möchte zunächst einmal Ihnen, liebeFrau Dreyer, zu Ihrem Amtsantritt als Präsidentin desBundesrates im Namen der Bundeskanzlerin und dergesamten Bundesregierung, im Namen meines Stell-vertreters Helge Braun und ganz persönlich herzlichgratulieren.

Zugleich möchte ich mich bei Ihnen, sehr geehrterHerr Tillich, für Ihre engagierte und – wie ich sagenkann – erfolgreiche Amtsführung im letzten Jahr imNamen all der genannten Persönlichkeiten herzlichbedanken.

Es war keines der üblichen Jahre in der Arbeit desBundesrates, es war ein herausforderndes Jahr. Esgehörten Geschick, Ruhe und Umsicht dazu, zumeinen die unterschiedlichen Interessen zwischen denBundesländern im Bundesrat zu koordinieren, zumanderen aber auch die Zusammenarbeit von Bundund Ländern zu organisieren. Sie ist von zentralerBedeutung – im Allgemeinen ohnehin, aber insbe-sondere dann, wenn wir uns nicht alltäglichen Her-ausforderungen gegenübersehen.

In den letzten eineinhalb Jahren standen wir vordrei solcher Herausforderungen: der Flüchtlingssitua-tion mit allen damit zusammenhängenden Fragen,der Verstetigung und Absicherung der Energiewendefür die Zukunft, so dass sie wirtschaftlich vertretbarund ökologisch erfolgreich ist. Und schließlich habenuns die Bund-Länder-Finanzen nicht nur einmal, son-dern mehrfach beschäftigt, vor wenigen Tagen bis tiefin die Nacht.

Ich habe mir von meinen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern einmal herausschreiben lassen, wie oftin den letzten beiden Jahren gemeinsame Konferen-zen von Bund und Ländern, Ministerpräsidentinnenund Ministerpräsidenten, Chefs und Chefinnen derStaats- und Senatskanzleien stattgefunden haben.Turnusgemäß hätten es eigentlich vier pro Jahr seinsollen, also insgesamt acht in den letzten beiden Jah-ren. Stattdessen hatten wir 28 dieser Konferenzen,viele bis spät in die Nacht, viele mit Auseinanderset-zungen, die bis an die Grundlagen des föderalen Ver-hältnisses reichten. Aber am Ende stand immer ein

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436 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Bundesminister Peter Altmaier

Kompromiss, eine gemeinsame Position von Bundund Ländern. Das ist für die Akzeptanz des demokra-tischen Systems von großer Bedeutung.

Das sieht man auch an einer Kleinigkeit, die kaumBeachtung findet, aber sehr eindrücklich ist: In dieserWahlperiode gab es erst zu zwei Gesetzen ein Ver-fahren im Vermittlungsausschuss von Bundesrat undBundestag. Wir haben beide – die Frage der Regiona-lisierungsmittel und die Frage der Erbschaftsteuer –zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Alle an-deren Probleme, die uns in dieser Zeit beschäftigt ha-ben, haben wir gemeinsam erfolgreich gelöst.

Ich darf ganz kurz etwas zur Flüchtlingssituationsagen. Wir haben darüber nicht nur im Hinblick aufdie finanzielle Solidarität gesprochen und wie wirdiese gemeinsame gesamtstaatliche Herausforderungbewältigen können – auch da haben wir gute Ergeb-nisse erzielt –, wir haben darüber auch im Hinblickdarauf gesprochen, wie wir unsere humanitäre Ver-antwortung wahrnehmen und gleichzeitig eine Über-forderung unseres Landes verhindern können.

Im letzten Jahr kamen rund 890 000 Schutzsu-chende nach Deutschland. Sie waren und sind imKerndatensystem des BAMF gespeichert. Nicht allesind hier geblieben, aber es war die größte Zahl anMenschen, die wir seit dem Ende des Zweiten Welt-kriegs, seit Flucht und Vertreibung aufgenommen ha-ben.

Es ist uns gelungen, durch gemeinsame Anstren-gungen, durch Bekämpfung der Fluchtursachen,durch vertragliche Beziehungen mit den Nachbar-staaten der Herkunftsländer der Flüchtlinge, mit demUNHCR und dem Welternährungsprogramm dazubeizutragen, dass der Zustrom in den letzten Mona-ten deutlich nachgelassen hat. Deutschland hat inden ersten neun Monaten dieses Jahres 213 000 Men-schen aufgenommen. Wenn man die ersten drei Mo-nate vor Inkrafttreten der EU-Türkei-Vereinbarungabzieht, waren es sogar nur 80 000. Das zeigt, dassMaßnahmen, die wir gemeinsam ergreifen, Wirkungentfalten. Wichtig ist – das gilt von der kommunalenEbene über die Landesebene, die Bundesebene bishin zur europäischen und internationalen Ebene –:Solche Herausforderungen kann man nur im Gesamt-zusammenhang bewältigen und lösen.

Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mitder Frage der Integration beschäftigt; denn gelin-gende Integration ist von entscheidender Bedeutungfür den inneren Frieden in unserem Land. Auch hierhaben Bund und Länder bewiesen, dass sie zur Zu-sammenarbeit fähig und in der Lage sind. Der Kon-sens der Demokraten ist stärker als die Versuchung,bei solch wichtigen Themen das eine oder anderezehntel Prozent in Wahlen zusätzlich zu erreichen.

Wir haben zur gleichen Zeit deutlich gemacht,dass neben aller notwendigen Beschäftigung mit derFlüchtlingsherausforderung, die auch in den nächs-ten Monaten und Jahren weitergehen muss undweitergehen wird, die drängenden innenpolitischenThemen, die die Bürgerinnen und Bürger dieses

Landes mindestens genauso beschäftigen und inter-essieren, nicht vernachlässigt werden:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es istuns in langen, schwierigen und harten Beratungengelungen, eine Konsenslösung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die nächsten Jahre zu finden.Die Energiewende wird marktwirtschaftlicher, be-zahlbarer, sicherer und verlässlicher. Damit leistenwir einen Beitrag nicht nur zur Stärkung unsererVolkswirtschaft, sondern auch dazu, dass die Ener-giewende, die wir in Deutschland begonnen haben,die international bereits Nachahmer gefunden hat,auch in Zukunft zu einem wichtigen Exportartikelder Bundesrepublik gehört.

In wenigen Tagen wird in Marrakesch die Weltkli-makonferenz stattfinden. Auch hier werden wir mitdem, was wir gemeinsam geleistet haben – Ratifizie-rung des Pariser Abkommens, erfolgreiche Reformdes Erneuerbare-Energien-Gesetzes –, gut dastehenund für viele andere Länder ein Beispiel sein. Ichfüge hinzu: Wir haben immer noch die Chance, unsbis dahin auf den Klimaschutzplan zu einigen undihn zu beschließen, wenn wir es alle gemeinsam wol-len.

Seit Beginn der Wahlperiode hat uns in immer kür-zeren Abständen und immer intensiver die Frage be-schäftigt, wie man die Bund-Länder-Finanzen nach2019, nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II,nachhaltig und verlässlich neu ordnen kann. Wir ha-ben dies deshalb so früh aufgegriffen, weil wir glau-ben, dass Sicherheit und Verlässlichkeit in dieserFrage für die Bundesländer, aber auch für die Men-schen und die wirtschaftlichen Akteure dort von her-ausragender Bedeutung sind. Es ist uns gelungen, zueiner Lösung zu kommen. Das ist den Vertretern desBundes nicht immer – vor allen Dingen am Schlussnicht – leicht gefallen, aber alle mussten Anstrengun-gen unternehmen. Wenn ich mir anschaue, wie dieErgebnisse dieser Einigung in den Landtagen querdurch die Republik in Regierungserklärungen, in De-batten gewürdigt worden sind, dann kann sie ganzschlecht nicht gewesen sein, jedenfalls aus der Sichtder Länder. Ich füge hinzu: auch aus der Sicht desBundes.

Damit haben wir erreicht, dass die Bundesländer,die Kommunen und der Bund für die nächsten zehn,15, 20 Jahre wissen, woran sie sind. Wir sind dabei,die notwendigen einfachgesetzlichen Regelungenund die notwendigen Grundgesetzänderungen vor-zubereiten und einzubringen, damit sie möglichstnoch vor Ostern in Kraft treten können und nicht vondem beginnenden Bundestagswahlkampf belastetwerden.

Gestern saßen die Chefinnen und Chefs der Staats-und Senatskanzleien mit dem Bundeskanzleramt zu-sammen. Wir haben die notwendigen Baustellenbesprochen. Das waren keine leichten, aber kon-struktive Gespräche. Ich bin überzeugt, dass wir inden nächsten Wochen und Monaten auch diese Fra-gen zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösen können.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 437

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Bundesminister Peter Altmaier

Ein Punkt, der im öffentlichen Bewusstsein kaumwahrgenommen wird, der uns auch nicht in erhebli-chem Umfang beschäftigt hat, aber genauso wichtigwar, ist: Vor drei Jahren haben wir gemeinsam dasEndlagersuchgesetz auf den Weg gebracht. Jetzt wer-den wir im Bundestag und dann im Bundesrat ein Ge-setz zur Sicherstellung der Finanzierung der Endla-gerung und der Zwischenlagerung von hoch- undmittelradioaktiven Kernbrennstoffen beschließen. Mitder Übertragung von rund 24 Milliarden Euro aufeine Stiftung des Bundes schließen wir das letztegroße offene Kapitel ab. Damit können wir sagen,dass eines der umstrittensten Themen der Nach-kriegszeit erfolgreich und nachhaltig im Interesse al-ler Beteiligten gelöst worden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieberHerr Tillich, liebe Frau Dreyer, Sie sehen: Gemein-sam waren wir gar nicht so schlecht. Zusammen sindwir Deutschland. Zusammen können wir sicherstel-len, dass der föderale Staat so funktioniert, wie es dieBürgerinnen und Bürger zu Recht von uns erwarten.Dafür wünsche ich Ihnen für die nächsten zwölf Mo-nate eine glückliche Hand und viel Erfolg.

(Beifall)

Präsidentin Malu Dreyer: Vielen herzlichen Dank,Herr Bundesminister Altmaier!

Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck10/2016*) zusammengefassten Beratungsgegen-stände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte:

2, 3, 6, 7, 17, 20, 23, 26, 27, 29 und 32 bis 37.

Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der par-lamentarischen Kontrolle der Nachrichten-dienste des Bundes (Drucksache 622/16)

Es gibt keine Wortmeldungen.

Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufungdes Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.

Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Ver-mittlungsausschuss n i c h t anruft.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmelde-aufklärung des Bundesnachrichtendienstes(Drucksache 623/16)

Frau Ministerin Niewisch-Lennartz (Niedersach-sen) hat eine Erklärung zu Protokoll**) abgegeben. –Wortmeldungen liegen ansonsten nicht vor.

Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufungdes Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.

Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Ver-mittlungsausschuss n i c h t anruft.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Gesetz zur Änderung der Artikel 8 und 39 desÜbereinkommens vom 8. November 1968 überden Straßenverkehr (Drucksache 584/16)

Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte Herrn Mi-nister Hermann aus Baden-Württemberg um seinWort.

Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Prä-sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Ich darf der Präsidentin zunächst noch alles Gutewünschen, eine glückliche Hand, Gelassenheit, Ruheund viel Erfolg.

Das, was heute unter einer sehr unscheinbarenÜberschrift daherkommt, ist nicht mehr und nichtweniger als die juristische Begleitung einer digitalenRevolution im Bereich der Mobilität. Wir vollziehenin deutschen Gesetzen nach, was nach internationa-len Verständigungen im Wiener Abkommen und beider UN/ECE begonnen worden ist. Wir schaffen dierechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die neuenTechnologien – Fahrerassistenzsysteme, automati-siertes und teilautomatisiertes Fahren bis hin zumautonomen Fahren – möglich sind. Das, was techno-logisch bereits im Gange ist, wird jetzt also nachvoll-zogen. Das ist Grund genug, an dieser Stelle einigeGedanken zu äußern, die den Prozess unbedingt be-gleiten müssen.

Technologie ist für die Bundesrepublik Deutsch-land und für Baden-Württemberg von hoher Bedeu-tung für Wohlstand und die Entwicklung gerade derAutomobilwirtschaft. Es ist auch politisch von größ-tem Interesse, dass das gelingt. Wenn wir Leitanbie-ter und Leitmarkt im Bereich der Automobilität, derneuen Technologien werden wollen, dann müssenwir das aktiv begleiten.

Gleichzeitig will ich deutlich machen: Technologie-entwicklung kann nie Selbstzweck sein, sondern wirverfolgen mit den technologischen Entwicklungenklare Ziele:

Wir wollen mehr Sicherheit im Verkehr.

Wir wollen die Mobilität überhaupt ermöglichenund verbessern.

Wir wollen Umwelt- und Klimaschutz verbessern.

Wir wollen natürlich für mehr Lebensqualität sor-gen.

Das sind die politischen Leitplanken, mit denendieser Prozess gestaltet werden muss.

Um welche technologischen Herausforderungengeht es? Wir werden es in den nächsten Jahren erle-ben, dass Automobile mit zahlreichen Systemen aus-gerüstet sind – Sensoren, Radarsystemen, Kameras;man kennt das heute schon aus den teuren Fahrzeu-

*) Anlage 1**) Anlage 2

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Winfried Hermann (Baden-Württemberg)

gen. Das wird Standard in der Masse, und es wirddas Verkehrsverhalten der Fahrzeuge und der Fah-renden in erheblichem Maße verändern.

Es geht auch darum, Systeme einzuführen, die diemenschlichen Fehler korrigieren, die zum Beispielbei Unaufmerksamkeit rechtzeitig bremsen. Es gehtum die Verbesserung von Techniken, der Verkehrs-sicherheit, aber auch des Verkehrsflusses.

Rechtlich haben wir erst mit einem allgemeinenSchritt begonnen. Tatsächlich werden wir noch wei-tere erhebliche Veränderungen haben. Zum Beispieldas Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrs-ordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungmüssen, bezogen auf die neuen Technologien, neugeregelt werden.

Es müssen scheinbar banale Fragen geklärt wer-den wie: Was darf man machen, wenn man in einemautonomen oder teilautonomen Auto fährt? Mussman noch aufmerksam sein?

Es wird um strafrechtliche Fragen gehen: Wer trägtdie Verantwortung – der Fahrer, der Halter oder derHersteller?

Diese grundlegenden Fragen werden sicherlichnoch viele Diskussionen in der Wirtschaft und derGesellschaft hervorrufen.

Datenschutzrechtliche Fragen sind zu klären; dennes werden jede Menge Daten generiert, die auchStreitgegenstand sein werden. Wer darf die Datenbesitzen? Wer darf damit Geschäfte machen? Wiekönnen sie so geschützt werden, dass das Informa-tionsfreiheitsgesetz und das Datenschutzgesetz be-rücksichtigt werden?

Schließlich müssen wir klären, wie wir Angriffedurch Hacker, die in solche Systeme eingreifen, umAutos, jedenfalls im übertragenen Sinne, zu Waffenzu machen, verhindern.

Zahlreiche politische und ethische Fragen sind zuklären. Sie haben es sicherlich oft gelesen: Was ist,wenn das automatisierte Auto in eine Menge fährtund zwischen der Oma und den Kindern entscheidenmuss? Das ist das beliebte Dilemma, von dem erzähltwird. Im Alltag wird diese Situation selten vorkom-men. Trotzdem müssen solche Fragen geklärt wer-den, wenn wir mit den neuen Systemen arbeiten wol-len. Darüber kann nicht mehr sozusagen intuitiv vondemjenigen, der fährt, entschieden werden, sonderndas Dilemma ist gewissermaßen in der Programmie-rung zu lösen.

Meine Damen und Herren, wir werden, obwohl esin den Medien so daherkommt, als würde diese Ent-wicklung brachial und schnell kommen, eine langeÜbergangszeit haben. Es werden noch lange ältereAutos fahren, die die neue Technologie nicht haben.Nicht alle Menschen werden diesem Hype folgen. Eswird langsamer gehen, und vieles wird parallel lau-fen.

Die Politik hat auch die Aufgabe, darauf hinzuwir-ken, dass mit den neuen Technologien tatsächlichVerbesserungen erreicht werden. Es darf nicht passie-

ren, dass wir unter dem Deckmantel des automatisier-ten Fahrens plötzlich wieder eine Dominanz des Autosin der Stadt bekommen, während Fußgänger undRadfahrer zurückgedrängt werden oder der ÖPNVdas Nachsehen hat. Es gilt also, verträgliche Lösun-gen zu suchen, übrigens auch die Verknüpfung mitanderen Verkehrsmitteln, insbesondere des öffentli-chen Verkehrs. Auch dieser wird durch die neuenTechnologien revolutioniert werden. Die Wirkungender verschiedenen Entwicklungen aufeinander gilt eszu untersuchen.

Wir, die Landesregierung von Baden-Württem-berg, unterstützen die neuen Technologien in einemDigitalen Testfeld Baden-Württemberg, aber auchdurch sozialwissenschaftliche Begleitforschung, diedie Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf dieanderen Verkehrsträger insgesamt untersucht.

Meine Damen und Herren, ich wollte mit meinemBeitrag darauf hinweisen, dass das, was gerade sounscheinbar daherkommt, eine sehr bedeutende Ver-änderung im Bereich der Mobilität einleitet. Wir tungut daran, sie politisch und juristisch sorgfältig zu be-gleiten. Das sollte in dem Geist und mit dem Ziel ge-schehen, bessere Transportmittel zu schaffen, mehrMobilität zu ermöglichen, aber auch die Lebensqua-lität zu verbessern und vor allen Dingen die Umweltund das Klima zu schützen. – Vielen Dank.

Präsidentin Malu Dreyer: Herzlichen Dank, HerrMinister Hermann!

Ansonsten liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Es liegen weder Ausschussempfehlungen nochLandesanträge auf Anrufung des Vermittlungsaus-schusses vor.

Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu demGesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angeru-fen hat.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesord-nungspunkte 9 a) und b) auf:

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desGrundgesetzes (Artikel 105) – Antrag derLänder Hessen, Niedersachsen – (Drucksa-che 514/16)

b) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung desBewertungsgesetzes – Antrag der LänderHessen, Niedersachsen – (Drucksache 515/16)

Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Ich bitte zu-nächst Frau Staatsministerin Puttrich aus Hessen, dasWort zu ergreifen.

Lucia Puttrich (Hessen): Frau Präsidentin! Sehrgeehrte Damen und Herren! Bei der Reform derGrundsteuer ist ein weiteres Etappenziel erreicht:Alle beteiligten Ausschüsse haben sich mit großerMehrheit dafür ausgesprochen, die beiden Gesetz-entwürfe beim Bundestag einzubringen, und dasohne jede Änderung. Das ist umso beeindruckender,als das Reformvorhaben auch eine Änderung des

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Lucia Puttrich (Hessen)

Grundgesetzes vorsieht. Dies ist im Steuerbereicheine seltene Ausnahme; sie ist aber nötig, um das Pa-ket verfassungsrechtlich abzusichern.

Ich freue mich sehr über das klare Bekenntnis derAusschüsse. Dies zeigt zum einen, wie gut die Fi-nanzminister vorgearbeitet haben. Die große Mehr-heit ist aber auch ein Beleg dafür, wie wichtig dieseshistorische Reformvorhaben für die Länder ist. Las-sen Sie mich seine Bedeutung noch einmal klar he-rausarbeiten!

Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von13 Milliarden Euro pro Jahr einer der wichtigstenBausteine der Kommunalfinanzierung. Aber dieseEinnahmequelle ist in Gefahr; denn vor dem Verfas-sungsgericht sind Klagen anhängig. Kritisiert wirddas Anknüpfen an die Einheitswerte, Werte, die imWesten aus dem Jahr 1964 und im Osten gar aus demJahr 1935 stammen. Um jeden Zweifel auszuräumen,muss die Grundsteuer auf ein aktuelles Wert-Funda-ment gestellt werden.

Aber es geht auch um Gerechtigkeit gegenüberden Bürgerinnen und Bürgern. Mehr als 50 JahreWertveränderungen auszublenden hat natürlich auchAuswirkungen darauf, wie die Belastungen durch dieGrundsteuer verteilt werden.

Der Handlungsdruck ist offenkundig. Daher haben14 Länder nach nahezu zwei Jahrzehnten Diskussionihre zunächst unterschiedlichen Positionen angenä-hert und sich auf den vorliegenden Kompromiss ver-ständigt. Im Ergebnis steht ein schlüssiges und vorallem praxistaugliches Konzept. Denn was bringendie schönsten Überlegungen, wenn sie in der Praxisnur mit Mühe umzusetzen sind! Das neue Modell er-möglicht Neubewertungen in kürzeren Abständenund vermeidet damit einen erneuten Bewertungs-stau.

Dies gelingt, weil das neue Bewertungsverfahrenmöglichst einfach ausgestaltet wurde. Ein einfachesVerfahren muss zwangsläufig auf Pauschalierungensetzen. Trotzdem sind die wirklich wichtigen Wert-faktoren in den neuen Berechnungsregeln erfasst.Künftig werden nicht mehr Einheitswerte, sondernKostenwerte ermittelt. Bei unbebauten Grundstückenwird dabei auf die Bodenrichtwerte abgestellt. Beibebauten Grundstücken wird zudem der Wert desGebäudes erfasst, wobei die Art des Gebäudes unddas Baujahr berücksichtigt werden.

Mit dem Stichtag 1. Januar 2022 soll die erste Be-wertung nach neuem Recht erfolgen – eine immenseAufgabe bei immerhin 35 Millionen Grundstücken!Welche Werte sich auf diesen Stichtag ergeben, lässtsich heute noch nicht abschätzen, auch wenn häufigdanach gefragt wird; denn es kommt auf die dannaktuellen Baupreise und Bodenrichtwerte an.

Die Neubewertung, die mit dem vorliegenden Pa-ket angestoßen wird, ist aber nur der erste Schritt derGrundsteuerreform. Später gilt es noch das Grund-steuergesetz anzupassen. Dabei ist es sehr wichtig,dass die Reform keine Steuererhöhung durch dieHintertür sein darf. Angestrebt wird ein unveränder-

tes Grundsteueraufkommen. Dies kann man nicht oftgenug betonen.

Wie schon die heutigen werden auch die künftigenWerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermess-zahl multipliziert. Erst auf den sich so ergebendenSteuermessbetrag wird der jeweilige gemeindlicheHebesatz angewandt, um die tatsächlich zu zahlendeGrundsteuer zu ermitteln.

Die Steuermesszahlen und die Hebesätze sind dieStellschrauben, um das Ziel Aufkommensneutralitätzu erreichen. Bei einem flächendeckenden Anstiegder Werte auf Grund der Neubewertung werden dieSteuermesszahlen entsprechend abgesenkt. Durcheine Differenzierung bei den Steuermesszahlen lässtsich auch sicherstellen, dass das Wohnen durch dieReform nicht teurer wird. Der vorliegende Antrag desLandes Nordrhein-Westfalen macht dieses von unsgeteilte Anliegen deutlich. Deshalb werden wir demAntrag zustimmen.

Wie hoch die Messzahlen sein müssen, um die an-gestrebte bundesweite Aufkommensneutralität zu er-reichen, kann erst nach Abschluss der Neubewer-tung berechnet werden.

Zugegeben, die auf bundesweiter Basis ermitteltenSteuermesszahlen werden nicht in jedem Land einszu eins passen. Daher gibt es eine Öffnungsklausel,die es den Ländern erlaubt, eigene Steuermesszahlenfestzulegen. Heterogene Wertentwicklungen inner-halb eines Landes können schließlich auf der Ebeneder gemeindlichen Hebesätze ausgeglichen werden.Es kann also keine Rede von „programmierter Steu-ererhöhung“ sein. Vielmehr ist alles dafür getan, umein konstantes Aufkommen zu gewährleisten. Dies istein klares Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger.

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich gibt esauch Kritik an dem Reformkonzept. Das ist ganz nor-mal bei einem Vorhaben, das nahezu jeden betrifft.Schaue ich mir allerdings die einzelnen – sehr gegen-sätzlichen – Wünsche und Forderungen an, kommtmir alles aus anderen Diskussionen sehr bekannt vor.

Auch die Länder sind von sehr unterschiedlichenPositionen aus gestartet. Am Ende aber stand derKompromiss, der heute auf dem Tisch liegt. Dies be-stärkt mich in der Einschätzung, dass hier vieles rich-tig gemacht worden ist. Dies – und da schließt sichder Kreis – bestätigen die Empfehlungen der Aus-schüsse sehr deutlich. Es gibt keinen Grund mehr, zuzögern oder bereits endlos diskutierte Fragen erneutauf die Agenda zu setzen. Vielmehr gilt es, die Ge-setzentwürfe nun beim Bundestag einzubringen, sodass wir noch in dieser Legislaturperiode einen Ab-schluss hinbekommen. Lassen Sie uns dies heute miteiner klaren Mehrheit tun! So können wir dem Bun-destag zeigen, wie wichtig das Vorhaben für unsLänder ist.

Im Interesse der Länder und auch der Bürgerinnenund Bürger appelliere ich an den Bundestag, sichdiesem Vorhaben nicht zu verschließen. Vielmehrheißt es auch dort, gesamtstaatliche Verantwortungzu übernehmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Präsidentin Malu Dreyer: Vielen Dank, Frau Staats-ministerin Puttrich!

Das Wort hat Minister Schneider aus Niedersach-sen.

Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen): FrauPräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her-ren! Sie alle kennen vermutlich das Zitat von MaxW e b e r aus dem Jahre 1919: „Die Politik bedeutetein starkes langsames Bohren von harten Bretternmit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“

Dies beschreibt recht gut die Situation, in der wiruns bei der Reform der Grundsteuer im Momentbefinden. Wie wir alle wissen, gibt es dringendengesetzgeberischen Handlungsbedarf. Es bestehenberechtigte verfassungsrechtliche Zweifel an der Be-steuerung in ihrer heutigen Form. Hintergrund – Kol-legin Puttrich hat es soeben ausgeführt – ist die Tatsa-che, dass wir mit Einheitswerten von 1964 im Westenund von 1935 im Osten arbeiten. In Berlin findet sichje nach Stadtteil beides. Ein unerträglicher Zustand!

Dieser Zustand führt zu Wertverzerrungen. Diesesind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs mit demGleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar –übrigens nicht nur nach Ansicht des Bundesfinanz-hofs.

Die große Mehrheit der Länder – das ist in denAusschussberatungen deutlich geworden – hat diedringende Notwendigkeit einer Reform der Grund-steuer erkannt und will sich mit den von Hessen undNiedersachsen vorgelegten Gesetzentwürfen auf denWeg begeben, die Grundsteuer verfassungsgerechtzu gestalten.

Allen Beteiligten ist klar, dass der zu beschreitendeWeg lang und mitunter beschwerlich sein wird. DasThema „Grundsteuer“ hat Auswirkungen auf nahe-zu alle Bürger unseres Landes. Es gibt bei einer sogrundlegenden Gesetzesänderung verständlicher-weise Unsicherheit bezüglich der konkreten Auswir-kung auf die Grundstückseigentümer und in derFolge auf die Wohnungsmieter, auf die die Grund-steuer ja umgelegt werden kann.

Diese Unsicherheit macht es den Gegnern der Re-form leicht, Befürchtungen und Ängste zu bestärkenund sie für sich – bisweilen auch für ganz andereZwecke – zu nutzen. Dabei wird von groben Verein-fachungen und maßlosen Übertreibungen nicht ab-gesehen. Argumente, die für die Reform sprechen,werden teilweise in ihr Gegenteil verkehrt.

Ich darf drei Zitate – immerhin eines Finanzminis-ters – bieten: Da ist die Rede von „Kostenexplosionfür Hauseigentümer und Mieter“; das ist gerade wi-derlegt worden. Oder es wird behauptet, diese Re-form der Grundsteuer sei „ein erster Schritt in Rich-tung Vermögensteuer“ oder gar „eine Rückkehr zueiner leistungsfeindlichen Neidsteuer“. Die Herstel-lung eines verfassungsgerechten Zustandes bei derGrundsteuer soll also die „Rückkehr zu einer leis-tungsfeindlichen Neidsteuer“ sein! Dazu fällt einem,

wenn man sich ein wenig in der Materie auskennt,nichts mehr ein.

Solche Argumente gehen komplett an der Sachevorbei und haben nur ein Ziel: die Bürger zu verunsi-chern. Es ist wieder einmal die Stunde der Populis-ten. Dabei sollte es nicht zu den Aufgaben eines Poli-tikers oder einer Politikerin gehören, mit den Sorgenund Ängsten der Bürger zu spielen, um sie für eigeneZwecke zu missbrauchen. Es geht darum, Lösungenzu finden für die Probleme, die wir vorfinden, unduns dabei natürlich mit den Sorgen der Bürgerinnenund Bürger ernsthaft auseinanderzusetzen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie man bei ernsthafterReformarbeit vorgehen kann, findet sich in dem Ple-narantrag von Nordrhein-Westfalen, der die beson-deren Belange der Mieter hervorhebt und dem wirselbstverständlich zustimmen. Gleiches gilt für einenAntrag aus Rheinland-Pfalz, der die Belange derLand- und Forstwirtschaft auf ähnliche Weise in denFokus nimmt.

Auch der in den Ausschussberatungen behandelteAntrag Baden-Württembergs auf Einführung eineszonierten Hebesatzrechts beinhaltet eine Idee, diewir nicht von der Hand weisen sollten und die eineeingehende Diskussion verdient. Allerdings sind wirder Meinung, dass sie in das aktuelle Gesetzge-bungsverfahren nicht hineinpasst, weil es zunächstnur um die Änderung des Bewertungsgesetzes, nichtdes Grundsteuergesetzes selbst geht. Wir sollten unsdas zonierte Hebesatzrecht zu einem späteren Zeit-punkt gesondert vornehmen.

Meine Damen und Herren, bei der Einbringung derGesetzentwürfe am 23. September bin ich auf dieEinzelheiten eingegangen; ich möchte sie nicht wie-derholen. Im Übrigen weise ich auf die Ausführun-gen der Kollegin Puttrich hin, die die wesentlichenEckdaten noch einmal genannt hat.

Ich möchte noch einen Einwand gegen die Reformansprechen, der in der politischen Beratung wieder-holt vorgetragen wurde: Es sei doch besser, hieß es,ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwar-ten und dann zu reformieren. Das, meine Damen undHerren, kann keine Option für die Politik sein. Wirkönnen doch nicht so lange untätig bleiben, bis unsdas Verfassungsgericht zum Handeln zwingt! Wirmüssen von uns aus die Probleme erkennen und auseigenem Antrieb handeln; denn gerade ein vom Ver-fassungsgericht bescheinigter Nachweis der Untätig-keit der Politik führt zu Politikverdrossenheit undspielt den interessengeleiteten Vereinfachern in dieHände.

Abzuwarten mit der sicheren Perspektive, dass dasVerfassungsgericht das Grundsteuerrecht verwerfenund uns eine Vorgabe machen wird, möglicherweisemit einer zu knappen Fristsetzung, darf keine Optionsein. Wie schwierig es sein kann, in einer solchen Si-tuation ein angemessenes Ergebnis zu finden, hatsich aktuell an der Reform der Erbschaftsteuer ge-zeigt. Wie man nach der Erfahrung mit der Erbschaft-steuervorgabe des Verfassungsgerichts in der politi-schen Arena erneut mit der Forderung auftreten

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Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen)

kann, erst einmal das Gericht urteilen zu lassen, er-schließt sich mir jedenfalls nicht.

Mit der Einbringung der vorliegenden Gesetzent-würfe wollen wir zum Ausdruck bringen, dass Politikhandeln kann, auch wenn es mitunter mühselig ist.Wir haben Zeit, die Auswirkungen unseres Handelnszu erklären. Der Zeitplan bedeutet, dass die realeAuswirkung erst in zehn Jahren bei den Grundstücks-eigentümern und Mietern ankommen wird. Das liegtan der Komplexität der Materie: 35 Millionen Objektein der Republik sind zu bewerten. Es bleibt also vielZeit zum Erklären. Grund für aktuelle Aufregung gibtes schon deshalb gar nicht.

Um auf Max Weber zurückzukommen: Unser Ziel,die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle fürdie Kommunen zu erhalten, muss erreicht werden.Dies erfordert das Bohren dicker Bretter über einenlangen Zeitraum, mitunter langsam, aber mit Leiden-schaft und Augenmaß.

Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen zeigen wir,dass wir bereit sind, diese schwierige Aufgabe in An-griff zu nehmen. Ich werbe daher um Zustimmungzur Einbringung der Gesetzentwürfe.

Ich appelliere zugleich an Bundesregierung undBundestag, ihrer Verantwortung für die Kommunenund deren finanzielle Ausstattung gerecht zu wer-den, indem sie beide Vorlagen zeitnah behandeln.Das Paket an Grundgesetzänderungen, das sich ausder Bund-Länder-Finanzvereinbarung ergibt, bieteteine gute Gelegenheit, sie in die Beratung einzubin-den. – Meine Damen und Herren, ich danke für dieAufmerksamkeit.

Präsidentin Malu Dreyer: Vielen Dank, Herr Minis-ter Schneider!

Frau Bürgermeisterin Linnert aus Bremen.

Karoline Linnert (Bremen): Frau Präsidentin! Meinesehr verehrten Damen und Herren! An einer Reformder Grundsteuer und damit des Bewertungsverfah-rens wird auf Bund-Länder-Ebene schon seit Mitteder 1990er Jahre gearbeitet: Die Finanzministerkon-ferenz hat am 21. Dezember 1995 beschlossen, dassdas bisherige Bewertungsverfahren, welches bis datoauch für die Vermögensteuer und die Erbschaft-steuer galt, für die Grundsteuer nur noch übergangs-weise beibehalten werden sollte. Im Januar 1998 hatdie Finanzministerkonferenz dann eine erste län-deroffene Arbeitsgruppe mit der Entwicklung einesneuen Grundsteuermodells beauftragt.

Seither wurde eine Vielzahl von Modellen undVariationen geprüft und auf Grund der unterschied-lichen Positionen der Länder untereinander und desBundes immer wieder verworfen. Dass sich Bundund Länder seit mittlerweile 20 Jahren damit be-schäftigen, die Grundsteuer zu reformieren, zeigt,wie schwierig dieses Vorhaben ist.

Mit dem vorliegenden Gesamtmodell, das voneinem Großteil der Länder mitgetragen wird, gibt esendlich einen gangbaren Kompromiss, den es nun

zeitnah umzusetzen gilt. Dies ist umso wichtiger, alsbereits der Bundesfinanzhof das geltende Bewer-tungsrecht für nicht verfassungsgemäß erachtet hat.Ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer droht deshalbauch hier eine Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts und damit die Nichtanwendbarkeit des gel-tenden Rechts. Als Folge daraus dürfte die Grund-steuer bis zu einer Neuregelung nicht erhobenwerden. Dies wäre bei einem bundesweiten durch-schnittlichen Jahresaufkommen von 13 MilliardenEuro zu Gunsten der Gemeinden eine Katastrophefür deren Finanzausstattung. Es ist deshalb dringendnotwendig, diese verlässliche, von der Konjunkturunabhängige Steuer zu erhalten und endlich verfas-sungsfest auszugestalten.

Zur verfassungsfesten Ausgestaltung einer neuenGrundsteuer gehört vor allem ein gerechterer Bewer-tungsmaßstab. Derzeit werden zur Festsetzung derGrundsteuer Grundstückswerte zugrunde gelegt, die– wir hörten es schon – in den alten Bundesländernnach den Verhältnissen von 1964 und in den neuenLändern sogar nach den Verhältnissen von 1935 er-mittelt werden. Die ursprünglich alle sechs Jahre vor-gesehene Hauptfeststellung hat nie stattgefunden.Wertentwicklungen wurden demnach nie berück-sichtigt. Dies führt zu erheblichen Missverhältnissenund Wertverzerrungen, die für den einzelnen Immo-bilienbesitzer ungerecht und mit dem Gleichheits-grundsatz nicht vereinbar sind. Es gilt demnach, dieGrundsteuer anhand aktueller Boden- und Immobili-enwerte zu ermitteln, damit sie den derzeitigen Wert-verhältnissen entspricht und wieder gerecht und ver-fassungskonform ist.

Der in dem neuen Gesamtmodell gefundene Kos-tenwert ist hierfür der richtige Maßstab: Je höher derInvestitionsaufwand ist, desto höher wird die Bewer-tung der Immobilie sein. Die Leistungsfähigkeit desGrundbesitzers spiegelt sich dadurch in der Grund-steuer wider.

Durch die Wahl eines gestuften Verfahrens könnenwir sicherstellen, dass es nicht zu einem sprunghaftenAnstieg der Steuer kommt, wie von einigen interes-sengeleitet behauptet wird. Da zunächst die Boden-und Immobilienwerte neu bewertet werden – beiimmerhin 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten inDeutschland – und erst in einem zweiten Schritt dieSteuermesszahlen festgelegt werden, kann trotz ei-nes erhöhten Grundsteuerwertes eine Steuererhö-hung vermieden werden – im Durchschnitt –, wennwir es denn wollen. Im Endeffekt sorgen wir auf dieseArt auch dafür, dass Grundbesitzer, die bisher zu we-nig gezahlt haben, mehr zahlen und diejenigen, diebisher zu viel gezahlt haben, weniger zahlen werden.

Das gestufte Verfahren mit gesonderten Länder-messzahlen ermöglicht es, zielgenau auf die Wert-veränderungen in den einzelnen Bundesländern zureagieren. Damit können Länder und Kommunen dieHöhe ihrer Grundsteuer selbst regulieren und andie lokalen Gegebenheiten anpassen. Grundsätzlichstrebt Bremen weiterhin eine möglichst bundesein-heitliche Regelung an.

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Karoline Linnert (Bremen)

Herr Kollege Schneider ist schon auf das politischeBegleitgetöse eingegangen, mit dem wir es im Mo-ment zu tun haben. Ich muss sagen, das irritiert einenschon. Die Proben, die wir in Bremen gezogen ha-ben, ergeben unmissverständlich und belegbar, dassdie jetzige Grundsteuer Mieterinnen und Mieter imTrend benachteiligt, weil in alteingesessenen, besse-ren Wohnvierteln die Restriktionen des Bewertungs-maßstabes eher gelten. Stichproben in Bremen habenergeben, dass in Villenvierteln dreimal wenigerGrundsteuer pro Quadratmeter gezahlt wird als inunseren Großwohnanlagen. Diesen Trend gibt esüberall.

Man muss sich der Tatsache stellen, dass es bei derKritik an der Neubewertung vor allem um Besitz-standswahrung für diejenigen geht, die über Jahr-zehnte hinweg zu wenig Grundsteuer gezahlt haben,und das sind in aller Regel nicht arme Menschen. Umes noch ein bisschen deutlicher zu sagen: Die jetzigeGrundsteuer ist vor allem deshalb ungerecht, weil sieMieterinnen und Mieter überproportional belastet imVergleich zu denjenigen, die in den begüterteren,bessergestellten Stadtvierteln leben.

Natürlich braucht die Umsetzung einer solchen Re-form Zeit. Das ist in Ordnung; Minister Schneider hatschon darauf hingewiesen. Ich finde zehn Jahre sehrlang. Das ist auf keinen Fall ein Grund, die Reformnicht anzupacken und nicht weiter daran zu arbeiten,dass der Kompromiss trägt. Es wurde schon gesagt:Die Gemeinden brauchen eine gesicherte Grund-lage. Der Schwebezustand bei der Grundsteuer hatüber Jahrzehnte dazu geführt, dass sich vor allemGemeinden in den neuen Bundesländern nicht ge-traut haben, die Grundsteuer so anzupassen, dass sieeine stabile Finanzierungsgrundlage sein kann. Sogeht es nicht!

Ich bastele schon seit neun Jahren an dieser Sacheherum. Es würde mich freuen, wenn der Kompromisstragen würde und wir das Gesetzgebungsverfahrenabschließen könnten. – Vielen Dank.

Präsidentin Malu Dreyer: Vielen Dank, Frau Bür-germeisterin!

Herr Senator Dr. Tschentscher aus Hamburg.

Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Sehr geehrteFrau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die An-träge, die heute zur Abstimmung stehen, sind keinegute Grundlage für eine Reform der Grundsteuer.

Wir haben uns in den Beratungen der Finanzminis-terkonferenz dafür eingesetzt, ein Verfahren festzule-gen, das eine einfache Neubewertung von Immobilienauf Grund vorhandener oder leicht zu ermittelnderGebäude- und Grundstücksdaten ermöglicht und sichauch für eine Automatisierung eignet. Das beschlos-sene Verfahren ist dagegen so kompliziert und auf-wendig, dass die Steuerverwaltungen der Länderviele Jahre benötigen werden, um die 35 MillionenBewertungseinheiten in Deutschland zu bearbeiten.

Noch schwerer wiegt, dass die konkrete Ausgestal-tung der künftigen Grundsteuererhebung, das heißtwesentliche Fragen zum System der Messzahlen undHebesätze, offengelassen wurde und hierzu auchkeine konkreten Vereinbarungen bestehen. Ein Vor-gehen, bei dem weder die Finanzämter noch dieSteuerpflichtigen wissen, was auf sie zukommt, istkeine geeignete Grundlage für vernünftige Entschei-dungen.

Die Hamburger Finanzbehörde hat die Auswirkun-gen des neuen Bewertungsmodells anhand einerStichprobe von über 800 Bewertungseinheiten unter-schiedlicher Wohngebäudetypen untersucht, die sichüber das gesamte Stadtgebiet verteilen. Anhand derGebäudedaten und der aktuellen Bodenrichtwertewurden typisierte Grundsteuerwerte nach dem neuenModell ermittelt und den bisherigen Einheitswertengegenübergestellt.

Das Reformmodell führt nach dieser Auswertung inHamburg gegenüber dem bisherigen Verfahren zuim Durchschnitt rund 10-fach höheren Immobilienbe-wertungen. Die Faktoren bewegen sich in einer brei-ten Spanne von 5- bis über 40-fach höheren Bewer-tungsergebnissen. Ursache hierfür ist der zu großeEinfluss der Bodenrichtwerte, die aus lageabhängi-gen Immobilienverkaufspreisen ermittelt werden unddie neben dem echten Nutzungswert Komponentenenthalten, die sich aus spekulativem Marktgesche-hen oder aus dem Zinsniveau am Kapitalmarkt erge-ben.

Mit anderen Worten: Eigentümer und Mieter wür-den mit diesem Modell künftig anhand von Immobi-lienwerten im Sinne fiktiver Veräußerungspreise zurGrundsteuer herangezogen, die jedenfalls für Miete-rinnen und Mieter keine praktische wirtschaftlicheBedeutung haben. Auch viele Eigentümer betrachtenihre selbstgenutzten Immobilien nicht als Handels-ware, deren Wertentwicklung sie jederzeit durchVerkauf realisieren können.

Mit einem solchen Verfahren, das auch kleinräu-mig innerhalb von Städten zu stark variierenden Be-wertungsergebnissen führt, wird es nicht möglichsein, eine vertretbare und gerechte Grundsteuerbe-lastung herzustellen.

Stattdessen werden unerwünschte Mietpreisten-denzen in angespannten Immobilienmärkten ver-stärkt und damit viele Mieterinnen und Mieter sowieauf Immobiliennutzung angewiesene Unternehmenvor allem in Metropolregionen unverhältnismäßigbelastet. Solche unerwünschten Wirkungen sindnicht nur in Hamburg, sondern genauso in Köln undDüsseldorf, in Frankfurt und Wiesbaden, in Karls-ruhe, Stuttgart und München und in vielen anderenStädten oder Regionen mit angespannten Immobili-enmärkten zu erwarten.

Wir können deshalb nur davon abraten, die vorlie-genden Gesetzentwürfe zu beschließen. – VielenDank.

Präsidentin Malu Dreyer: Danke, Herr SenatorTschentscher!

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Präsidentin Malu Dreyer

Frau Ministerin Sitzmann aus Baden-Württemberghat das Wort.

Edith Sitzmann (Baden-Württemberg): Sehr ge-ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen undHerren! Wir legen heute das Fundament für eineweitreichende Grundsteuerreform.

Es ist bereits mehrfach darauf hingewiesen wor-den, dass es auch darum geht, die sogenannten Ein-heitswerte von 1964 beziehungsweise 1935 endlichanzupassen und nach einer 20 Jahre andauerndenDiskussion die Grundzüge einer Grundsteuerreformauf den Weg zu bringen.

Aus baden-württembergischer Sicht ist es gut, dasseine Einigung vorliegt. Ich möchte an dieser Stelle alljenen danken, die dazu beigetragen haben, dass wirheute im Bundesrat darüber abstimmen können.

Wie gesagt, bedarf es – gerade mit Blick auf diebeim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfah-ren – dringend einer neuen Bemessungsgrundlage.Mit der Reform wollen wir Rechtssicherheit schaffen,eine faire und zeitgemäße Bewertung sicherstellenund Aufkommensneutralität gewährleisten.

Unser Ziel ist es, die Grundsteuer dauerhaft alsverlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhal-ten. Es geht immerhin um 13 Milliarden Euro. Darumlohnt es sich wirklich zu kämpfen. Deshalb wird Ba-den-Württemberg den vorliegenden Gesetzentwür-fen zustimmen. Das gilt auch für die vorliegendenAnträge.

Ich habe mich aber nicht zu Wort gemeldet, um denAusführungen der Vorrednerinnen und Vorrednernoch einiges hinzuzufügen oder etwas zu wiederho-len. Vielmehr möchte ich einen zusätzlichen Aspektin die Diskussion einbringen.

In vielen Gegenden Deutschlands mangelt es anWohnraum. Deshalb sollten wir bei der Innenent-wicklung in den Städten und Gemeinden mehr Mög-lichkeiten schaffen. Genau dieses Ziel verfolgen wirmit dem baden-württembergischen Antrag. Wir wol-len finanzielle Anreize zur Innenentwicklung schaf-fen. Das fordern die Kommunen seit Jahren. Es wirdhöchste Zeit, dass wir ein Signal geben und neueMöglichkeiten eröffnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keinenGrund, bis zur Festlegung der Steuermesszahlen ab-zuwarten, um wichtige Schritte zu tun. Wir finden, denKommunen könnte bereits heute die Möglichkeit ge-geben werden, über eine Öffnung im Grundsteuer-recht die Innenentwicklung zu fördern. Gemeindenkönnten ermächtigt werden, für bestimmte, durch Sat-zung festgelegte Grundstücke Abweichungen vomGrundsatz der Einheitlichkeit des Hebesatzes vorzu-sehen. Dadurch könnten Städte und Gemeinden An-reize für einen effizienten Umgang mit Flächen schaf-fen, und es könnten erschlossene, aber unbebauteGrundstücke mobilisiert werden. Das würde wiede-rum den erforderlichen Wohnungsbau unterstützen.Auch wenn die finanziellen Anreize über die Grund-steuer nicht das einzig ausschlaggebende Argument

für potenzielle Bauherren sind, sollte der Effekt einersolchen Maßnahme nicht unterschätzt werden.

Ich bitte Sie deshalb, nicht nur den vorliegendenGesetzentwürfen, sondern auch dem baden-würt-tembergischen Vorschlag zur Innenentwicklung imZusammenhang mit der Grundsteuer zuzustimmen. –Herzlichen Dank.

Präsidentin Malu Dreyer: Vielen herzlichen Dank,Frau Ministerin Sitzmann!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Herr Staatsminister Dr. Huber (Bayern) hat Erklä-rungen zu Protokoll*) abgegeben.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mitPunkt 9 a), der Grundgesetzänderung.

Wer dafür ist, den Gesetzentwurf beim DeutschenBundestag einzubringen, den bitte ich um das Hand-zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Wir kommen nun zu Punkt 9 b), dem Gesetzent-wurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen und zwei Landesanträge vor.

Wer ist entsprechend Ziffer 1 der Ausschussemp-fehlungen dafür, den Gesetzentwurf beim DeutschenBundestag einzubringen? Ihr Handzeichen bitte! –Das ist die Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Wir haben noch über die Entschließungen abzu-stimmen.

Zunächst Ihr Handzeichen für den Länderantrag inDrucksache 515/2/16, dem Schleswig-Holstein bei-getreten ist! – Mehrheit.

Nun der Landesantrag in Drucksache 515/3/16! –Mehrheit.

Ziffer 3 der Ausschussdrucksache! – Minderheit.

Ziffer 4! – Minderheit.

Der Bundesrat hat damit auch eine Entschließunggefasst.

Abschließend stelle ich zu den Punkten 9 a) und b)fest, dass zu beiden Gesetzentwürfen Herr Staats-minister Dr. Schäfer (Hessen) und Herr MinisterSchneider (Niedersachsen) zu Beauftragten des Bun-desrates für die Beratungen im Deutschen Bundestagbestellt werden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung derLärmsanierung an Straßen in kommunalerBaulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz –LärmSanFinG) – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 572/16)

*) Anlagen 3 und 4

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444 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Präsidentin Malu Dreyer

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor. Ich bitte um das Handzeichen für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Wer dafür ist, den Gesetzentwurf nach Maßgabeder vorangegangenen Abstimmung beim DeutschenBundestag einzubringen, den bitte ich um das Hand-zeichen. – Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Rem-mel (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu be-stellen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung derTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – An-trag des Landes Niedersachsen – (Drucksache403/16)

Herr Minister Meyer aus Niedersachsen ergreiftdas Wort.

Christian Meyer (Niedersachsen): Sehr verehrteFrau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen undHerren! Die Haltung von Legehennen hat den Bun-desrat sehr oft beschäftigt, zuletzt als wir auf Antragvon Rheinland-Pfalz und Niedersachsen den endgül-tigen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennenim Jahr 2025 festgelegt haben.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Bund diesemVorschlag des Bundesrates gefolgt ist und eine ein-vernehmliche gesetzliche Regelung geschaffen hat,damit in Bezug auf die Haltungsformen Planungssi-cherheit besteht. Die Haltung gerade von Geflügel istein wichtiger Wirtschaftszweig, dort ist Planungssi-cherheit sehr wichtig. Für die ungefähr 48 MillionenLegehennen und 97 Millionen Masthühner sind Hal-tungsanforderungen definiert. Niedersachsen ist dasführende Agrarland im Bereich der Geflügelhaltung.Wir brauchen für die Haltungsformen sowohl Fort-schritte im Tierschutz als auch Planungssicherheit.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Verordnungwollen wir eine Lücke schließen. Bislang ist vom Ge-setzgeber nämlich nicht bedacht worden, dass jedeHenne auch Eltern hat und einmal eine Junghennewar. Ungefähr 16 Millionen Junghennen werden inDeutschland gehalten. Für diese Tiere bzw. Nut-zungsgruppen, die unterschiedliche Ansprüche an dieHaltung haben, gibt es weder auf EU-Ebene noch aufBundesebene konkrete Haltungsanforderungen.

Durch die Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhal-tungsverordnung soll diese Lücke bundesweit ein-heitlich geschlossen werden, indem die Anforde-rungen rechtlich verankert werden. Das dient demSchutz der Tiere und sorgt für gleiche Wettbewerbs-bedingungen bei gleichen Standards in Deutschlandsowie für Planungssicherheit bei den Betrieben,wenn es um die Haltungsformen geht.

Es sollen substanzielle Tierschutzanforderungenfür die Elterntiere von Legehennen und Masthüh-

nern sowie für Junghennen ergänzt werden. Dabeigeht es um den Platzbedarf der Tiere, die Ausgestal-tung der Haltungseinrichtungen sowie die Ansprü-che der Tiere an Fütterung und Tränkung.

Ferner wird das Erfordernis der Sachkunde für dieHalter von Junghennen, Legehennen- und Masthüh-nerelterntieren gesehen, und zwar analog zu den be-reits bestehenden einschlägigen Vorschriften zumBeispiel für Masthühner.

Wir haben diesen Antrag im Rahmen des Tier-schutzplans Niedersachsen erarbeitet. In den Gre-mien des Tierschutzplans sind die Geflügelwirtschaft,der Bauernverband, der Deutsche Tierschutzbund,die Kirchen, wissenschaftliche Einrichtungen, dieVerbraucherzentrale, die Landwirtschaftskammer undder Landkreistag vertreten. Dort besteht Konsens,dass die gleichen Standards, die für die Legehennengelten, natürlich auch für die Elterntiere und für dieJunghennenaufzucht gelten müssen.

Wir bitten darum, die Verordnung heute zu be-schließen. Wenn sich die Bundesregierung diesemKonsens der Länder – wovon ich ausgehe –, der Wirt-schaft und des Tierschutzes anschließt, können wirdie Regelung gemeinsam verabschieden.

Wir haben uns im Rahmen der Agrarministerkonfe-renz immer wieder mit diesem Thema beschäftigt.Der Konsens soll uns helfen, auch bei dem Thema„Verzicht auf das Abschneiden der Schnäbel vonMillionen von Küken“ Fortschritte im Tierschutz zuerreichen. Dazu hat der Bund eine Vereinbarung mitder Wirtschaft geschlossen. Niedersachsen verbietetdas Schnabelkürzen zum Ende dieses Jahres. Da istes wichtig, dass die Kinderstube der Legehennenfunktioniert. Wir brauchen Regelungen für die Jung-hennenaufzucht; denn dort wird das Verhalten ge-prägt, dass es nicht zu Federpicken und Kannibalis-mus kommt.

Wir würden uns freuen, wenn wir ein einheitlichesNiveau in Deutschland zum Schutz der Tiere etablie-ren und uns auch auf EU-Ebene dafür starkmachenkönnten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmungzu dem Antrag, für Junghennen und die Elterntiereder Hühner gleich hohe, gute Standards in der Tier-haltung vorzusehen.

Präsidentin Malu Dreyer: Vielen herzlichen Dank,Herr Minister Meyer!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstim-mung rufe ich auf:

Ziffer 5! – Mehrheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 11 und 12.

Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 445

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Präsidentin Malu Dreyer

Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer denVerordnungsentwurf nach Maßgabe der vorherigenAbstimmung der Bundesregierung zuleiten möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung derfünfunddreißigsten Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraft-fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schad-stoffbelastung – 35. BImSchV) – Antrag desLandes Baden-Württemberg gemäß § 23 Ab-satz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2GO BR – (Drucksache 617/16)

Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberghat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Prä-sidentin, meine Damen und Herren! Vordergründiggeht es um die Einführung einer neuen Plakette – derblauen Plakette – zur Einrichtung einer blauen Um-weltzone. Tatsächlich geht es aber darum, wie wirdie Luft in unseren Städten sauber bekommen. Esgeht also um die Gesundheit der Menschen. Sie ist inStädten vor allem in Ballungsräumen durch schlechteLuft in hohem Maße gefährdet.

Wir haben es in den letzten zehn Jahren etwadurch die sogenannte grüne Umweltzone geschafft,dass fast überall die Grenzwerte im Bereich der Fein-stäube eingehalten werden, in nur wenigen Städtennoch nicht.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Grenz-werte für NO2, Stickstoffdioxid. NO2 ist genauso ge-fährlich und genauso problematisch wie die Partikel-emissionen. Es wirkt auf das Herz-Kreislauf-System,auf die Atemwege, auf die Lungen. Dort erreichenwir die Grenzwerte nicht. In 90 deutschen Städtenwerden die NO2-Grenzwerte nicht eingehalten, dieseit sechs Jahren in Deutschland Gültigkeit habenund seit über zehn Jahren europaweit zu erreichensind. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat damit keinProblem. Alle anderen Länder haben in ihren Städtenein Problem.

Wir in Baden-Württemberg haben die Initiative er-griffen; denn wir finden, Politik ist in der Verantwor-tung, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, undzwar mit geeigneten Maßnahmen.

( V o r s i t z : Vizepräsident Stanislaw Tillich)

Wir haben heute die Situation, dass beispielsweiseBaden-Württemberg mit Stuttgart und Sachsen mitLeipzig von der EU beklagt werden, weil sie dieGrenzwerte nicht einhalten. Darüber hinaus gibt esbereits 15 Klagen der Deutschen Umwelthilfe aufEinhalten der Grenzwerte quer durch die Republik.Wir haben zu befürchten, dass es demnächst Strafenund Anordnungen von Fahrverboten insbesondereim Dieselbereich gibt.

Ich will es deutlich sagen: Die Grenzwertüber-schreitungen betreffen vor allen Dingen Berlin, Hes-sen, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz.Insofern müssen alle Länder ein Interesse daran ha-ben.

Ich glaube nicht, dass wir diese Probleme weitereJahre vor uns herschieben können nach dem Motto:Durch die neuen Fahrzeuge werden sie schon gere-gelt werden! Das ist in den letzten Jahren nicht ge-schehen, was natürlich damit zu tun hat, dass dieAutos mehr Schadstoffe ausstoßen, als auf dem Pa-pier steht, und dass sich die grünen Umweltzonen vorallen Dingen gegen die Partikelemissionen richten,man aber nicht auf die Stickoxide geachtet hat. Ge-nau dort haben wir die Probleme.

Wir suchen also nach einem geeigneten Instrument.Wir sind der Meinung, dass das, was für die Partikel-emissionen funktioniert hat, auch für die Stickoxidegelingen kann, wenn wir die Umweltzone zu einerblauen Umweltzone weiterentwickeln.

Damit ist auch klar verbunden, dass wir sagen: Diegrüne Plakette war nicht das Ende der technolo-gischen Entwicklung bei der Reinhaltung von Fahr-zeugen. Die Entwicklung ist weitergegangen. Heutekönnen auch Dieselfahrzeuge saubere Motoren ha-ben – allerdings der neuesten Generation. Die altensind nun einmal problematisch und stoßen deutlichzu viele Stickoxide aus. Deswegen halten wir es fürnotwendig, mit der neuen Plakette einen Modernisie-rungsanreiz zu setzen und dazu beizutragen, dass dieLuft in den kommenden Jahren sauber werden kann.

Was würde geschehen, wenn sich der Bund dazudurchringen könnte, mit Unterstützung des Bundes-rates eine blaue Plakette einzuführen und nur blaueUmweltzonen einzurichten? Sie würden natürlichnicht flächendeckend eingerichtet, sondern das wäredie Möglichkeit für die Städte, die alle Maßnahmenergreifen, um die Grenzwerte einzuhalten, und estrotzdem nicht schaffen.

In Stuttgart schaffen wir es seit mehreren Jahrennicht. Laut einer Untersuchung kann es nur mit derblauen Plakette gelingen. Nach dem, was wir von an-deren Städten wissen, sind wir davon überzeugt, dasssie das gleiche Problem haben werden. Sie könnendie Busse umrüsten und für mehr ÖPNV, Fuß- undRadverkehr werben – am Ende sind es doch noch zuviele Autos, vor allem zu viele alte Dieselfahrzeuge,die die Luftbelastung ausmachen.

Für diese Kommunen besteht dann die Möglichkeit,eine solche Zone einzurichten, selbstverständlichnicht sofort, sondern in einem bestimmten Zeitlauf,damit sich die Menschen und die Firmen – kleineUnternehmer, Handwerker – darauf einstellen kön-nen. Es wird sicherlich Ausnahmeregelungen geben;keine Frage. Aber man muss es, glaube ich, in dieseRichtung treiben.

Nun werden Sie fragen: Wer bekommt dann dieblaue Plakette? Vereinfacht gesagt: alle Benzinfahr-zeuge ab der Euro-3-Norm. Das sind schon ziemlichalte Benzinfahrzeuge. Bei den Dieseln bekommen sie

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Winfried Hermann (Baden-Württemberg)

nur die neuen Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm unddie nachfolgende Verbesserung der Euro-6-Norm er-füllen. Die Euro-6-Norm bei Dieselfahrzeugen bringteine drastische Verbesserung im Vergleich zur Euro-5-Norm. Für Hybridfahrzeuge gibt es Sonderregelun-gen. Das will ich Ihnen an dieser Stelle aber ersparen;heute geht es nur um die Einbringung unseres Verord-nungsentwurfs.

Ergänzend will ich noch sagen, wann und unterwelchen Bedingungen eine solche Plakette kommt.Wir gehen natürlich davon aus, dass man sie nurdann einführen kann, wenn etwa 80 Prozent derFahrzeuge in der Lage sind, sie zu erwerben. Wir ge-hen davon aus, dass diese Möglichkeit erst ab etwa2020 besteht.

Ich sage das so deutlich, weil gegen die blaue Pla-kette immer argumentiert wird: Da verbietet ihr demkleinen Mann, der sich gerade einen Diesel gekaufthat, das Dieselfahren. – Erstens wird es ihm nichtgrundsätzlich verboten, sondern erst in späteren Jah-ren. Zweitens hat er Zeit, entsprechend umzurüsten.Drittens kann auch er ab und zu mit dem öffentlichenPersonenverkehr fahren. Man ist also nicht immobil,wenn man diese Plakette nicht hat.

Die blaue Umweltzone wird auch nicht in ganzDeutschland eingerichtet werden, sondern nur in denHotspots, in den wirklich problematischen Zonen.

Welche Wirkungen könnte eine blaue Plakette ent-falten? Wir haben in Stuttgart, weil wir jede unsererMaßnahmen begründen müssen, durch umfangrei-che Untersuchungen ausrechnen lassen, was ein-zelne Maßnahmen bringen, zum Beispiel die kom-plette Umrüstung der Busflotte auf elektrische undHybridfahrzeuge, die Umrüstung der Taxis, der Aus-bau des ÖPNV, die Verbesserung der Taktzahlen. Eswurde ein komplettes Programm erarbeitet. Wir stel-len fest, dass alles zusammen immer nur einstelligeReduktionsbeträge bringt. Die einzige Maßnahme,die richtig viel bringt – etwa 40 Prozent Reduktionder Schadstoffe –, ist die Einführung der blauen Pla-kette.

Daher müssen wir ganz klar feststellen – das habenwir auch der Europäischen Kommission gesagt –:Wenn wir die blaue Plakette bekommen, sind wir inder Lage, die Grenzwerte spätestens 2020 einzuhal-ten. Sie hören es: 2020. Wir haben noch Zeit zu han-deln.

Ohne die blaue Plakette sehen wir heute nicht, wiewir das schaffen werden. Und ich sage Ihnen voraus:Nicht nur wir, all die anderen, die jetzt gezögert ha-ben, werden reihenweise Gerichtsverfahren bekom-men und müssen dann schauen, wie sie damit klar-kommen.

Übrigens möchte ich daran erinnern, dass der Bun-desrat 2013 einen Beschluss gefasst hat mit der Auf-forderung an den Bund, eine Regelung für schad-stoffärmere Fahrzeuge zu entwickeln, also die grünePlakette weiterzuentwickeln. Inzwischen sind reich-lich drei Jahre vergangen, und nichts ist passiert. Dashalte ich für schwer erträglich.

Ich bin ganz und gar unzufrieden damit, dass derKollege Bundesverkehrsminister sagt: Ihr habt ge-nügend Instrumente, es gibt doch schon Umweltzo-nen! – Nein, sie reichen nicht aus.

Es kann auch nicht sein, dass wir am Ende vonRichtern gezwungen werden, pauschale Einfahrver-bote für Dieselfahrzeuge, egal ob neu oder alt, zurealisieren, weil die Richter die Pflicht haben, siedurchzusetzen. Das ist so. Das Umweltrecht ist so an-gelegt, dass man einklagen kann, dass die Schad-stoffgrenzwerte in seinem Wohngebiet, an seinerStraße eingehalten werden.

Die ersten Erfolge der DUH oder einzelner Klägerzeigen uns: Es geht in diese Richtung. Wir haben inStuttgart mit einem Gericht einen Vergleich abge-schlossen. Wir mussten uns dazu verpflichten, dieZahl der Fahrzeuge um mindestens 20 Prozent zu re-duzieren, wenn wir bis 2018 nicht beweisen, dass wirdie Grenzwerte einhalten. Machen Sie einmal minus20 Prozent ohne eine Regelung!

Der Bundesminister schlägt sogar vor: Hängt diegrüne Plakette ab; dann ist die Einfahrt erst einmalfür alle verboten, anschließend lasst ihr jedes Autoeinzeln zu! – Wie soll das gehen? Sollen wir dann alleanhalten und anhand des Fahrzeugscheins prüfen,welche Technik sie haben? Das ist Chaos pur.

Chaos wäre es übrigens auch, wenn Richter sagen:An der Straße, an der ein Kläger wohnt, dürfen zu-künftig, wenn Grenzwerte überschritten werden,einen Tag lang keine Autos mehr fahren. – Damitwürde ein Chaos in den Städten angerichtet.

Deswegen haben wir gesagt: Wir brauchen schnelleine angemessene und verhältnismäßige Regelung,die umsetzbar ist, die machbar ist und die inzwischenauch weit durchdacht ist.

Wir werben darum, dass andere Bundesländer unsunterstützen. In der Umweltministerkonferenz gibt eseinen einstimmigen Beschluss: Wir brauchen das. Inder Verkehrsministerkonferenz haben vier Ländergesagt: Wir brauchen das, für zwölf Länder ist nochnichts entscheidungsreif. Sie haben nicht gesagt: Wirbrauchen das nicht.

Aber wir müssen jetzt entscheiden. Wir haben nichtmehr lange Zeit. Ich kann Sie nur dringend bitten,noch einmal in sich zu gehen und nicht vordergrün-dig hasenfüßig zu sagen: Das trauen wir uns nicht,unsere Dieselfahrerwähler werden es uns bei derWahl heimzahlen! – Sie werden das Problem bekom-men, auch wenn Sie jetzt zögern und zaudern. Es istnur die Frage, ob wir beweisen, dass wir Umwelt-und Verkehrspolitiker in der Lage sind zu gestalten,oder ob wir uns von Richtern sagen lassen müssen,wie es geht. – Vielen Dank.

Vizepräsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, HerrMinister Hermann!

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, undzwar dem Umweltausschuss – federführend – sowie

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 447

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Vizepräsident Stanislaw Tillich

dem Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsaus-schuss – mitberatend.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

Entschließung des Bundesrates zur Verbesse-rung der Verbraucherfreundlichkeit von Allge-meinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Antragdes Landes Hessen – (Drucksache 577/16)

Es gibt keine Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschuss-empfehlungen. Bitte Ihr Handzeichen für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe dervorangegangenen Abstimmung zu fassen, den bitteich um das Handzeichen. – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat die Entschließung, wie so-eben beschlossen, gefasst.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:

Entschließung des Bundesrates zur Verhinde-rung von Gestaltungsmodellen zur Minderungder Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen –„Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwi-schen den Gemeinden gewährleisten“ – Antragdes Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36Absatz 2 GO BR – (Drucksache 635/16)

Herr Minister Dr. Walter-Borjans hat das Wort.

Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen):Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit demEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuer-umgehung hat der Bundesfinanzminister geradenach intensiver Erörterung der Fachleute aus denSteuerabteilungen der Finanzministerien von Bundund Ländern einen weiteren und, wie ich finde,wichtigen Schritt angekündigt, um Steuerbetrug undvor allem trickreicher Steuerumgehung einen Riegelvorzuschieben.

Es ist unsere Aufgabe, dem Grundsatz Rechnungzu tragen, dass Gewinne da zu versteuern sind, wosie erzielt werden: wo Infrastruktur, Arbeitskräfteund Sicherheit gewährleistet sind, aber auch dieKaufkraft vorhanden ist. Das sind wichtige Voraus-setzungen dafür, Gewinne machen zu können.

Wer die Voraussetzungen für gute Gewinne gernein Anspruch nimmt, sich bei der Finanzierung aberaus dem Staub macht, der nimmt hin, dass am Endediejenigen die Zeche zu zahlen haben, die sich keineteuren Berater leisten können, um herauszufinden,wie man Steuern umgeht, oder die einfach wissen,dass diese wichtigen Voraussetzungen nicht zumNulltarif zu haben sind, und erkennen, dass es sinn-voll ist, die örtlichen Steuern zu zahlen, auch wenndas vielleicht keinen Spaß macht.

Wer meint, die Rede sei nur von Panama, Caymanund Virgin Islands oder von Double Irish und DutchSandwich, der täuscht sich. Wir haben dieses Pro-blem auch im eigenen Land – sozusagen made inGermany.

Ich will Missverständnisse vermeiden: Es geht– auch im internationalen Raum – nicht um die Be-schränkung des Wettbewerbs um den attraktiverenStandort. Es geht bei uns auch nicht um die Beschrän-kung der kommunalen Autonomie bei der Festset-zung von Hebesätzen oder darum, dass ein Unterneh-men gegebenenfalls auch aus steuerlichen Gründenüberlegt, seinen Standort zu wechseln. Es geht da-rum, dass mehr und mehr Unternehmen gerne aneinem Standort bleiben und die Möglichkeiten diesesStandorts nutzen, nicht aber die örtlichen Steuernbezahlen wollen, sondern sie trickreich in eine Ge-meinde mit niedrigeren Hebesätzen verschieben wol-len, ohne dort wirklich wirtschaftlich aktiv zu sein.

Das führt zu der Idee, das geistige Eigentum in eineeigene Firma zu packen und diese Firma, die Marken-namen, Konstruktionspläne oder anderes verwaltet,in einer anderen Kommune anzusiedeln. Was dannfolgt, kennen wir aus dem internationalen Bereich:Man zahlt an dem wahren Standort für die Gewinne,die man dort erzielt, Lizenzgebühren an den Inhaberdes geistigen Eigentums, der in einer anderen Ge-meinde sitzt. Das ist „Steueroase made in Germany“.

Wenn wir das zuließen, dürften wir, ganz ehrlich,auch nicht Gesetze auf den Weg bringen, wie maneine Verschiebung nach Cayman oder nach Delawareverhindern will. Es geht nicht, allein einen Gesetzent-wurf gegen internationale Steuerumgehung zu prä-sentieren. Wenn man glaubwürdig sein will – und daswollen wir alle in Bund und Ländern –, dann müssenwir das auch am Beispiel des eigenen Landes richtigordnen. Sonst wäre das der Startschuss zu einem rui-nösen Steuerwettbewerb im eigenen Land, und daswollen wir nicht.

Deswegen möchten wir mit der Entschließung dieBundesregierung auffordern, auch in diesem Bereichgesetzgeberisch tätig zu werden und damit die Glaub-würdigkeit in ihrem Kampf gegen Steuerumgehungim internationalen Rahmen zu stärken. Ich freue michdarauf, das in den Ausschussberatungen gemeinsamkonstruktiv voranzubringen. – Ganz herzlichen Dank.

Vizepräsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, HerrMinister Dr. Walter-Borjans!

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – fe-derführend – dem Finanzausschuss und – mitbera-tend – dem Ausschuss für Innere Angelegenheitensowie dem Wirtschaftsausschuss zu.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:

Entschließung des Bundesrates zur Abschaf-fung der Abgeltungsteuer – Antrag des LandesBrandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 643/16)

Ich erteile Herrn Minister Görke das Wort.

Christian Görke (Brandenburg): Sehr geehrter HerrVizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vormehr als neun Jahren hat der Bundesrat einer Abgel-

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Christian Görke (Brandenburg)

tungssteuer auf Kapitaleinkünfte zugestimmt. Seitdieser Zeit werden Kapitaleinkünfte einheitlich mit25 Prozent abgeltend besteuert.

Aus Sicht des Landes Brandenburg war und ist dieEinführung der Abgeltungssteuer eine ungerechtfer-tigte Privilegierung vieler Besserverdienender in derBundesrepublik Deutschland.

Der damalige Finanzminister S t e i n b r ü c k be-gründete ihre Einführung mit dem bekannten Spruch:„25 Prozent von x sind besser als 45 Prozent von nix.“Das Hauptargument lautete: Der Staat müsse sich mitgeringeren Steuersätzen zufriedengeben, weil ineiner globalisierten Welt sonst massive Steuer- undKapitalflucht drohe.

Aus Sicht des Landes Brandenburg hat diese Be-gründung nie wirklich getragen. Weder wurde dieSteuerehrlichkeit bei Einkünften aus Zinsen und Di-videnden verbessert noch die Verlagerung von Fi-nanzvermögen ins Ausland unterbunden. Nationalwie international werden nach wie vor trotz verschie-denster Gegenmaßnahmen viele Möglichkeiten füraggressive Steuergestaltungen und sogar Steuerhin-terziehung genutzt. Um es klar zu sagen: Der geringeSteuersatz von 25 Prozent hat deutsche Bezieher vonKapitaleinkünften nicht wirklich dazu bewogen, ihrGeld im Inland zu belassen. In Kauf genommenwurde dafür eine aus unserer Sicht ungerechtfertigtePrivilegierung von Kapitaleinkünften.

Das hat folgende Auswirkungen – ein Beispiel –:Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent werdenZinsen und Dividenden nicht mit dem persönlichenSteuersatz von 42 Prozent besteuert, sondern nur mit25 Prozent – 17 Prozent weniger! Und wer noch mehrMittel zur Verfügung hat und 45 Prozent Reichen-steuer zahlt – wohlgemerkt, ab einem zu versteuern-den Einkommen von einer Viertelmillion, bei Zusam-menveranlagung von einer halben Million Euro –,profitiert noch stärker: Hier ist die Steuerbelastungsogar um 20 Prozent geringer.

Diese Privilegierung von Kapitaleinkünften wider-spricht aus Sicht des Landes Brandenburg dem Soli-darprinzip und damit dem fundamentalen Grund-prinzip des deutschen Steuerrechts.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen:Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nicht zuden ihr ursprünglich zugeschriebenen positiven fis-kalischen Effekten geführt. Deutsche Bezieher vonKapitaleinkünften haben trotz des geringeren Steu-ersatzes von 25 Prozent vielfach ihr Geld ins Auslandtransferiert.

Damit ist klar: Es hat nie einen tragenden Grundfür diese Privilegierung gegeben. Deshalb gehört sieabgeschafft.

Hinzu kommt, dass ab dem nächsten Jahr nach undnach mit den USA und weiteren 100 Staaten Konto-informationen über ausländische Einkünfte ausge-tauscht werden. Spätestens dieser internationale Da-tenaustausch entzieht der Argumentation für denErhalt der Abgeltungssteuer den Boden.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unserenAntrag in den weiteren Beratungen positiv zu beglei-ten. – Vielen Dank.

Vizepräsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, HerrMinister Görke!

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – fe-derführend – dem Finanzausschuss und – mitbera-tend – dem Wirtschaftsausschuss zu.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40:

Entschließung des Bundesrates für eine Refor-mierung des Bußgeldsystems und für eine Er-weiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Ka-talog-Verordnung bei besonders gefährlichenVerstößen im Straßenverkehr – Antrag desLandes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GOBR – (Drucksache 636/16)

Es gibt die Wortmeldung von Herrn Minister Pisto-rius. Sie haben das Wort.

Boris Pistorius (Niedersachsen): Sehr geehrterHerr Präsident! Meine Damen und Herren! GleicheBußgelder für jeden sind sozial höchst ungerecht.

Die Systematik der Bußgelder differenziert nichtausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkom-mens. Die Wirksamkeit des Bußgeldsystems ist frag-würdig, weil jemanden mit geringerem Einkommendasselbe Bußgeld nun einmal sehr viel härter trifft alsjemanden mit einem deutlich höheren Einkommen.Das hat gleichzeitig eine mangelhaft abschreckendeWirkung und eine zunehmende soziale Ungleichheitzur Folge. Bußgelder sollten deshalb einkommensab-hängig ausgestaltet sein.

Wir sollten das Bußgeldsystem ähnlich wie das Ta-gessatzsystem im Strafrecht gestalten. Kaum jemandwürde daran zweifeln, dass es sich dort bewährt hat.

Rund dreieinhalb Millionen Menschen in Deutsch-land verdienen unter 1 000 Euro im Monat. Etwasmehr als 4 Millionen Menschen verdienen dagegenmindestens viermal so viel und teils sogar deutlichmehr.

Da ist es kein Wunder, dass das pauschale Buß-geldsystem, das wir gegenwärtig haben, dazu führt,dass die Sanktionen im Straßenverkehr nicht effektivwirken können, weil sie nicht auf ausreichende Ak-zeptanz stoßen. Denn natürlich ist es ungerecht,wenn sich das Bußgeld für zu schnelles Fahren für ei-nen leitenden Angestellten anfühlt wie Peanuts,während die Verkäuferin nach dem gleichen Verge-hen einen Monat länger damit wartet, sich ein drin-gend benötigtes Kleidungsstück zu kaufen. Das hateine völlig ungleiche Wirkung und kann gar nicht aufausreichende Akzeptanz stoßen.

Gerade in dem sehr sensiblen Bereich der Ver-kehrsvergehen sprechen Zahlen eine deutliche Spra-che: Im Jahr 2015 kamen bundesweit 3 459 Men-schen auf den Straßen ums Leben. Das sind fast zehn

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 449

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Boris Pistorius (Niedersachsen)

Menschenleben an jedem einzelnen Tag des Jahres.Die Hauptursache dafür ist nachweislich überhöhteGeschwindigkeit im Straßenverkehr oder, um es ein-facher zu formulieren, sinnlose Raserei. Viele Opferwaren unbeteiligt und schlicht zur falschen Zeit amfalschen Ort.

Es geht um Menschenleben. Deswegen halte ich esfür wichtig und notwendig, mit geeigneten Maßnah-men gegenzusteuern. Ich halte es für erforderlich,dass die Regelgeldbußen für besonders gefährlicheVerstöße deutlich erhöht werden, da sie kaum ab-schreckende Wirkung entfalten. Wenn ein Autofah-rer 30, 40 oder noch mehr Kilometer pro Stunde zuschnell unterwegs ist, dann finde ich es mehr als ge-rechtfertigt, dass Strafen, je nach Verdienst, bis zu1 000 Euro oder mehr betragen.

Kritiker sagen, höhere Bußgelder seien unverhält-nismäßig. Ich sage: Nur pauschale Bußgelder sind so-zial ungerecht.

Der entscheidende Punkt ist: Ein Bußgeld soll nichtnur bestrafen. Es hat vor allem den Zweck, das Ver-halten zu ändern.

Ein Beispiel: In Österreich klappt das Bilden vonRettungsgassen deutlich reibungsloser als bei uns.Die Gasse bildet sich dort bereits in dem Moment, indem ein Stau entsteht, und nicht erst – wenn über-haupt –, wenn der Alarm des Rettungswagens zu hö-ren ist. In Deutschland ist das, wie wir alle wissen,zumeist nicht oder nur unzureichend der Fall. Das istgefährlich, vor allem weil die Sanitäter und Ersthelferdadurch möglicherweise nicht so schnell helfen kön-nen, wie es nötig wäre. Gerade bei schweren Unfäl-len können doch bereits wenige Sekunden entschei-dend sein.

Wer in Österreich eine Rettungsgasse blockiert,dem droht ein Bußgeld von über 1 000 Euro. InDeutschland kostet dieser Verstoß 20 Euro.

Ziel der Entschließung ist es daher, eine deutlicheund für den Betroffenen spürbare Anhebung derGeldbußen in den genannten besonders gefährlichenund gefährdenden Situationen zu erreichen.

Und wir brauchen eine Lösung dafür, dass die Wir-kung einer Geldbuße für das gleiche Verhalten durchdie Koppelung an das Einkommen auch eine ver-gleichbare Wirkung hat. Das schafft Gerechtigkeit,Akzeptanz der einzuhaltenden Regeln, führt zu de-ren Einhaltung und letztlich zu mehr Sicherheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassenSie uns dieses sensible Thema, bei dem es um Lebenund Tod gehen kann, gemeinsam voranbringen!Wenn es Maßnahmen gibt, die die Unfallzahlen wirk-sam sinken lassen, dann sehe ich es als unsere Pflichtan, sie zu ergreifen. Dies trifft auf eine Überarbeitungunseres bestehenden Bußgeldsystems – gerade imVergleich zu vielen europäischen Nachbarländern –zu, auch wenn das für manchen eine unbequemeWahrheit sein mag. – Vielen Dank.

Vizepräsident Stanislaw Tillich: Ich danke Ihnen,Herr Minister Pistorius, für Ihre Wortmeldung.

Ich weise die Vorlage – federführend – dem Ver-kehrsausschuss und – mitberatend – dem Innenaus-schuss sowie dem Rechtsausschuss zu.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung vonRegelbedarfen sowie zur Änderung des Zwei-ten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(Drucksache 541/16)

Zuerst erteile ich Frau Ministerin Rundt aus Nie-dersachsen das Wort.

Cornelia Rundt (Niedersachsen): Herr Präsident!Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bera-ten heute im ersten Durchgang den von der Bundes-regierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zurErmittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderungdes Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetz-buch – einen Gesetzentwurf, auf den wir lange ge-wartet haben. Leider wird die kurze Vorbereitungs-zeit bis zum geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar2017 in der Praxis vorhersehbar zu Umsetzungspro-blemen führen.

Hiervon losgelöst ist es jedoch zunächst einmal zubegrüßen, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurfeinzelne Punkte enthält, mit denen Forderungen derLänder aus der Vergangenheit umgesetzt werden.

Erwähnen möchte ich insbesondere die Neuab-grenzung der Regelbedarfsstufen. Begrüßt wird, dassdie Bundesregierung auf die Kritik des Bundessozial-gerichts reagiert hat und künftig der Anwendungs-bereich der Regelbedarfsstufe 3 nicht mehr erwach-sene Menschen mit Behinderungen, die bei ihrenEltern wohnen, umfassen soll. Für diesen Personen-kreis wird hier die erforderliche Rechtssicherheit ge-schaffen.

Zugleich bleiben jedoch andere Forderungen un-berücksichtigt. Der vorliegende Gesetzentwurf wäreeine gute Gelegenheit gewesen, die seit Langem undwiederholt vorgetragene Problematik der Anrech-nung von Erstrenten zu lösen. Dass diese besteht,wird nach meiner Wahrnehmung nirgendwo bestrit-ten. Auch der Bundesrechnungshof hat hier die Not-wendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung festge-stellt.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nach-vollziehbar, dass mit dem vorliegenden Gesetzent-wurf nicht die Gelegenheit ergriffen wurde, fürRechtssicherheit zu sorgen. Stattdessen überlässtman es weiter den Trägern vor Ort, Lösungen zu fin-den, die einerseits die Existenzgrundlage der betrof-fenen Menschen sicherstellen müssen, andererseitsim Falle einer Überprüfung relativ sicher beanstan-det werden. Ich betone daher nochmals die Notwen-digkeit des vorliegenden Änderungsanliegens.

Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bundesgesetz-geber zunächst seiner gesetzlichen Verpflichtungnach, bei Vorliegen einer neuen Einkommens- undVerbrauchsstichprobe die Höhe der Regelbedarfsstu-fen neu zu ermitteln. Als weiteres Ziel nennt der Ge-setzentwurf in seiner Begründung, dass diese Neuer-

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450 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Cornelia Rundt (Niedersachsen)

mittlung der Regelbedarfsstufen den Anforderungender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtsvom 9. Februar 2010 und vom 23. Juli 2014 zu ent-sprechen hat. Genau dieses Ziel ist aus meiner Sichtnur teilweise erreicht.

In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 hat dasBundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei derHöhe der Regelsätze Hausaufgaben aufgegeben.Niedersachsen hatte seine verfassungsrechtlichenBedenken bereits im Vorfeld dieser Entscheidung ge-genüber dem Bundesverfassungsgericht geäußert.

Schon damals haben wir beispielsweise die Rege-lungen zum Mobilitätsbedarf, zum Schulbedarf, zumBedarf an Sehhilfen und für die Anschaffung vonHaushaltsgeräten sowie zur Bedarfsfeststellung fürKinder insgesamt als nicht ausreichend angesehen.Auch das Bundesverfassungsgericht hat dem Ge-setzgeber aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dasserkennbare Risiken einer Unterdeckung existenzsi-chernder Bedarfe nicht eintreten. Eine solche Gefahrhat es beispielsweise hinsichtlich der akut existenz-notwendigen, aber langlebigen Konsumgüter, der so-genannten Weißen Ware, gesehen, aber auch bei Ge-sundheitsleistungen, etwa den Sehhilfen.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es umso mehr,dass der vorliegende Gesetzentwurf für diese Kritik-punkte nach wie vor keine Lösung vorsieht. Ich haltees zur Vermeidung einer Bedarfsunterdeckung fürzwingend erforderlich, nunmehr endlich die gesetz-lichen Grundlagen zu schaffen, um beispielsweisedie Berücksichtigung von Sehhilfen als einmalige Be-darfe zu ermöglichen. Eine solche Prüfung ist auchbei der Weißen Ware unerlässlich. Hier auf die Mög-lichkeit eines Ansparens aus dem Regelsatz zu ver-weisen entspricht in keiner Weise der Lebenswirk-lichkeit.

Damals wie heute ist es unser Ziel, dass die Regel-sätze bedarfsgerecht und transparent ausgestaltetwerden. Dies gilt insbesondere für die bedarfsge-rechte Ermittlung der Regelsätze für Kinder.

Der Kampf gegen Kinderarmut ist ein großes Anlie-gen. In fast allen Bundesländern ist die Armutsquotegestiegen. Die neuesten Zahlen belegen, dass Kinderbesonders von Armut betroffen sind. Bedrückend ist,dass jedes fünfte Kind, jeder fünfte Jugendliche un-ter 18 Jahren von Armut bedroht sind. Diese Zahlenzeigen deutlich, dass sehr viel mehr getan werdenmuss.

Ich möchte noch einmal den Blick in die Vergan-genheit lenken. Die Frage, wie wir eine chancenge-rechte Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichenLeben ermöglichen, beschäftigt uns seit vielen Jah-ren. Bereits 2008 hat der Bundesrat in einer Ent-schließung die Berücksichtigung des kinderspezifi-schen Bedarfs bei der Bemessung der Regelsätzegefordert.

Natürlich hat sich seit dieser Zeit einiges getan.Aber wir müssen erkennen, dass beispielsweise dasBildungs- und Teilhabepaket grundsätzlich auf denPrüfstand zu stellen ist. Dessen Leistungen sind viel

zu gering bemessen und erfordern einen in keinerWeise vertretbaren bürokratischen Aufwand.

Man denke zum Beispiel an den Eigenanteil von1 Euro bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichenMittagsverpflegung, der einen nicht zu rechtfertigen-den Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Die hierfürmaßgebliche Regelung wäre zu streichen.

Ferner ist die Höhe des Ansatzes beim Schulbe-darfspaket von 100 Euro jährlich völlig unzureichend.Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2014 aufdie Gefahr einer Bedarfsunterdeckung hingewiesen,doch ist der Betrag von 100 Euro seit Einführung der„Zusätzlichen Leistung für die Schule“ im Jahr 2009unverändert geblieben.

Nicht unverändert geblieben ist der tatsächlicheBedarf an den Schulen. Ich möchte zum Beispiel dieEinführung der programmierbaren Taschenrechnererwähnen. Jeder, der selber Kinder hat, wird bestäti-gen können, dass ein Betrag von 100 Euro gerade inhöheren Klassen bei Weitem nicht den Bedarf ab-deckt, der für den Schulbesuch notwendig ist.

Wenn wir jetzt eine Erhöhung auf 150 Euro fordern,liegt das noch im unteren Bereich dessen, was diebundesweite Evaluation des Soziologischen For-schungsinstituts Göttingen ergeben hat. Die Studieist zwar im Auftrag des Bundesministeriums für Ar-beit und Soziales durchgeführt worden, ihr Ergebnisist jedoch offensichtlich für den vorliegenden Gesetz-entwurf ohne Bedeutung geblieben. Eine Anhebungdes Betrages kann nur ein erster Schritt sein. Ichdenke, wir sind uns einig, dass eine Überprüfung aufeine bedarfsdeckende Ausgestaltung und eine Fort-schreibung unerlässlich sind.

Das gilt in gleicher Weise für die Ausgestaltung derTeilhabeleistung von 10 Euro im Monat. Die Ausge-staltung als Sachleistung entspricht nicht der Men-schenwürde und nicht dem Selbstbestimmungsrechtder Eltern und Kinder. Auch arme Eltern sind – wiealle Eltern – weit überwiegend gute Eltern.

Es bestehen zudem erhebliche Zweifel an der Aus-kömmlichkeit. Dies hat im Übrigen auch das Bundes-verfassungsgericht im Jahr 2014 gesehen.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass die hiergeforderten Erhöhungen einzelner Leistungen desBildungs- und Teilhabepakets nur ein erster Schrittsein können. Zweifel sind angesagt, ob das Bildungs-und Teilhabepaket wirklich ein geeignetes Instru-ment im Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut ist.Ich denke: nein. Der Lösungsansatz liegt vielmehr ineiner angemessenen Erhöhung der Kinderregelsätzeunter Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabepa-kets. Ziel muss ein eigener Anspruch auf eine Kin-dergrundsicherung sein. – Vielen Dank.

Vizepräsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, FrauMinisterin Rundt!

Als Nächstem erteile ich Herrn Minister ProfessorDr. Hoff aus dem Freistaat Thüringen das Wort.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 451

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Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! DasGrundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, für einmenschenwürdiges Existenzminimum Sorge zu tra-gen. Dieses soll nicht nur die physischen Bedarfe wieNahrung und Kleidung sichern, sondern auch diePflege zwischenmenschlicher Beziehungen sowie dieTeilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Le-ben ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereitsmehrfach mit der Frage befasst, ob mit den Regel-sätzen der verfassungsrechtlichen Verpflichtung ent-sprochen werde. In Bezug auf die Regelsätze ausdem Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgerichtfestgestellt, dass sich der damals geltende Regelbe-darf an der Grenze dessen bewege, was zur Siche-rung des Existenzminimums erforderlich ist.

( V o r s i t z : Amtierende PräsidentinLucia Puttrich)

Auffällig an dem von der Bundesregierung vor-gelegten Gesetzentwurf ist, dass zahlreiche Strei-chungen beziehungsweise Kürzungen der in denstatistischen Vergleichsgruppen festgestellten Aus-gabepositionen als „nicht regelbedarfsrelevant“ vor-genommen wurden. Dazu gehören Ausgaben fürmedizinische Versorgungsleistungen wie Zahnersatz,Kinderbetreuungskosten außerhalb der Kitas, Aus-gaben für Gartenpflege, Ausgaben für Gaststätten-besuch und Übernachtungskosten, die aus den ermit-telten Bedarfspositionen herausgerechnet und vomRegelsatz abgezogen wurden.

Ich halte das für problematisch; denn die Kürzun-gen betreffen zum großen Teil den Bereich der so-zialen Teilhabe und führen zu einer Unterdeckungdes vom Grundgesetz garantierten menschenwür-digen Existenzminimums. Von realitätsgerechter Be-darfsermittlung kann an dieser Stelle kaum noch dieRede sein. Eigenverantwortliches Wirtschaften mitden nunmehr ermittelten Regelsätzen ist aus meinerSicht kaum noch möglich. Deshalb müssen die vorge-nommenen Kürzungen von Bedarfen dringend korri-giert und die entsprechenden Positionen wieder alsregelbedarfsrelevant berücksichtigt werden.

Gehen wir noch einen Schritt weiter und schauenuns die künftige Regelung des menschenwürdigenExistenzminimums von Kindern und Jugendlichenan! Wir reden hier davon, dass Kindern und Jugend-lichen, wenn deren Regelbedarfe nicht bedarfsge-recht ermittelt werden, letztlich der Ausschluss vonLebenschancen droht. Um dies zu vermeiden, müss-ten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-paket in die Regelbedarfsstufen für Kinder und Ju-gendliche überführt werden.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe einerseitsund die im Regelbedarf berücksichtigten Verbrauchs-positionen andererseits – wir reden von Schulbedarf,Ausgaben für Bücher, Zeitungen, Schreibmaterial –decken nicht das ab, was Kinder und Jugendliche füreine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben be-nötigen. Soziale Teilhabe beinhaltet mehr, als das Bil-dungs- und Teilhabepaket abdeckt. Wir reden hier

davon, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zur Be-nachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus hil-febedürftigen Familien kommt. Häufig führt die Er-fahrung persönlicher Stigmatisierung zum sozialenRückzug, was in den Schulen immer wieder themati-siert wird. Es gibt einen direkten Zusammenhangzwischen Armut und geringerer sozialer Teilhabe.Diesen zu reduzieren müsste das Anliegen sein. Da-von ist im Gesetzentwurf zu wenig zu erkennen.

Hinzu kommt, dass das aufwendige Antragsver-fahren des Bildungs- und Teilhabepakets es verhin-dert, dass alle berechtigten Kinder und Jugendlichendiese Leistungen erhalten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung weist ausunserer Sicht schließlich methodische Mängel auf.Nach wie vor werden Haushalte mit sogenanntenAufstockern und verdeckt Armen zur Ermittlung derRegelbedarfe herangezogen. Daher haben alle Bun-desländer in einer einstimmigen Entschließung ge-fordert, dass diese Haushalte bei der Ermittlung derRegelbedarfe aus den Vergleichsgruppen ausge-schlossen werden.

Sinn und Zweck der Ausklammerung der leistungs-beziehenden Haushalte ist es, dass die Leistungen fürbedürftige Haushalte nicht von den Verbrauchsaus-gaben dieser Haushalte selbst abgeleitet werden.Dem vorgenannten Ziel läuft es zuwider, wenn dievorab ausgeklammerten Haushalte mit herangezogenwerden, um darzulegen, dass die jeweiligen Refe-renzgruppen vergleichbar seien. Sie sind es nicht, unddie vorab ausgeschlossenen Haushalte dürfen des-halb bei der weiteren Betrachtung keine Rolle spielen.Die Vergleichsgruppen müssen vielmehr nach einermethodisch gleichen Verfahrensweise gebildet wer-den, und zwar unter Heranziehung der unteren 20Prozent der nach ihrem Einkommen geschichtetenEinpersonenhaushalte als Referenzgruppe.

Ich entschuldige mich bei allen Zuhörerinnen undZuhörern, denen das ein kleines bisschen zu tech-nisch ist; aber zu diesem Gesetzentwurf kann man diekritische Position nicht in einer aus der Diskussion he-raus sofort ableitbaren Vereinfachung darlegen.

Ich sage aber einen nachvollziehbaren, sehr ein-fachen Satz: Der Gesetzentwurf bedarf erheblicherNachbesserungen, damit die verfassungsrechtlichenAnforderungen an das vom Staat zu gewährendeExistenzminimum erfüllt werden. Der vorliegendeGesetzentwurf regelt dies nicht, sondern führt eherdazu, dass es zu einem verstärkten Ausschluss vonsozialer Teilhabe, von Teilhabe an der Gesellschaftkommt. Das ist ein Problem, und aus diesem Grundemuss er überarbeitet werden. – Vielen Dank.

Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: BestenDank!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. –Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Staatsminis-ter Dr. Huber (Bayern) abgegeben.

*) Anlage 5

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452 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich

Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnenhierzu die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzel-abstimmung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Minderheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Ziffer 17! – Mehrheit.

Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 19, zunächst ohnedie Buchstaben b, c, e, g und i! – Mehrheit.

Bitte Ihr Handzeichen für die eben genanntenBuchstaben der Ziffer 19! – Mehrheit.

Es geht weiter mit allen noch nicht erledigten Zif-fern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Tagesordnungspunkt 15:

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderungdes Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksa-che 542/16)

Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Er-klärung zu Protokoll*) hat Herr Staatsminister Dr.Huber (Bayern) abgegeben.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschuss-empfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Eine Abstimmung über Ziffer 2 entfällt damit.

Ziffer 4! – Minderheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 6! – Minderheit.

Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Tagesordnungspunkt 16:

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung vonAnsprüchen ausländischer Personen in derGrundsicherung für Arbeitsuchende nach demZweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der So-zialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetz-buch (Drucksache 587/16)

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärungzu Protokoll**) hat Herr Minister Professor Dr. Hoff(Thüringen) abgegeben.

Wir kommen zur Abstimmung. Alle beteiligtenAusschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurfkeine Einwendungen zu erheben. Wer dem folgenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehr-heit.

Es ist so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 18:

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklungder steuerlichen Verlustverrechnung bei Kör-perschaften (Drucksache 544/16)

Keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Proto-koll*) hat Frau Bürgermeisterin Linnert (Bremen) ab-gegeben.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Ausschussemp-fehlungen liegen Ihnen vor. Ich bitte um Ihr Handzei-chen für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2 ohne den Buchstaben d! – Mehrheit.

Buchstabe d! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 19:

Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung desBundes an den Kosten der Integration und zurweiteren Entlastung von Ländern und Kommu-nen (Drucksache 545/16)

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärungzu Protokoll**) hat Frau Bürgermeisterin Linnert(Bremen) abgegeben.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstim-mung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Tagesordnungspunkt 21:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unterneh-men in ihren Lage- und Konzernlageberichten(CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) (Drucksa-che 547/16)

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschuss-empfehlungen. Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Minderheit.

*) Anlage 6**) Anlage 7

*) Anlage 8**) Anlage 9

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 453

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Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich

Ziffer 2! – Minderheit.

Nun bitte zunächst das Handzeichen für Ziffer 16Satz 1 und 2! – Minderheit.

Ziffer 3! – Minderheit.

Ziffer 4! – Minderheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Nun bitte zunächst das Handzeichen für Ziffer 16Satz 3 und 4! – Minderheit.

Ziffer 6! – Minderheit.

Ziffer 7! – 35 Stimmen; Mehrheit.

Ziffer 8! – Minderheit.

Ziffer 9! – Minderheit.

Ziffer 10! – Minderheit.

Ziffer 11! – Minderheit.

Ziffer 12! – Minderheit.

Ziffer 13! – Minderheit.

Ziffer 14! – Minderheit.

Ziffer 15! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22:

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderungder Insolvenzordnung (Drucksache 548/16)

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 24:

Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (En-StatG) (Drucksache 550/16)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 3 und 4.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Nun bitte das Handzeichen für die noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Tagesordnungspunkt 25:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Be-stimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-

Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung(Drucksache 619/16)

Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erste sprichtFrau Ministerin Siegesmund aus Thüringen.

Anja Siegesmund (Thüringen): Frau Präsidentin!Meine sehr geehrten Damen und Herren! LiebeGäste! Nach dem Abstimmungsreigen befassen wiruns wieder mit einem inhaltlichen Thema und seinerBegründung. Es geht um Kraft-Wärme-Kopplung, ei-nem wichtigen Baustein der Energiewende. Mit je-dem AKW, das vom Netz geht, und mit jeder Mega-wattstunde Anstieg bei der Einspeisung von Stromaus erneuerbaren Energien wächst die Bedeutungklimaschonender KWK-Anlagen.

Bereits heute sind die Stadtwerke mit ihren hoch-modernen und energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopp-lungsanlagen ein Eckpfeiler der regionalen Wärme-und Stromversorgung. Gleichzeitig übernehmen siewichtige Aufgaben bei der Absicherung der Netzsta-bilität des künftigen Energiesystems.

Zudem generieren KWK-Anlagen CO2-Minde-rungsbeiträge, die für die Erreichung der Klima-schutzziele in der Bundesrepublik und darüber hin-aus unerlässlich sind. Das sei gerade am 4. Novemberdezidiert erwähnt. Jede Ausbaustufe erschließt wei-tere CO2-Minderungspotenziale.

Deswegen bin ich zunächst einmal froh darüber,dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU vor-liegt und dass es nun mit der KWK-Gesetzesnovellie-rung weitergeht. Denn die Branche braucht dringendverlässliche Rahmenbedingungen, um ihrer Rolle beider Energiewende gerecht werden zu können. Dieandauernde Ungewissheit hinsichtlich der Finanzie-rungsbedingungen bedeutet faktisch den Stopp fürneue, bereits in Planung befindliche KWK-Projektewie einen Stopp für die Modernisierung bestehenderAnlagen.

Aber: Zum wiederholten Male haben wir es mit ei-nem Gesetz der kleinen Schritte zu tun, einem Ge-setz, das weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt,die ausgeschöpft hätten werden müssen. Es beunru-higt mich, dass wir sehenden Auges Gesetze be-schließen, die es uns unmöglich machen, die Klima-ziele von Paris einzuhalten.

Der Ausbau der KWK ist im Aktionsprogramm Kli-maschutz der Bundesregierung explizit eingeplant.Schon bis zum Jahr 2020 sollte er eigentlich einen zu-sätzlichen Beitrag zur Emissionsminderung von jähr-lich 4 Millionen Tonnen CO2 beisteuern. Auch des-halb machen wir in Thüringen uns stark für neueAnlagen und für die Stabilisierung des Anlagenbe-stands. Das Land Thüringen hat sich bei diesem Ge-setz besonders dafür eingesetzt, die Rolle des Bun-desrates zu stärken; denn den Ländern sollte auchbeim Erlass wichtiger Verordnungen im Rahmen desKWK-Gesetzes über den Bundesrat eine Beteiligungeingeräumt werden.

Viele Fragen zu den konkreten Bedingungen derAusschreibungen sind weiter offen. Details soll im

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454 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Anja Siegesmund (Thüringen)

nächsten Jahr eine Verordnung klären. Damit verlän-gert die Regierung die beschriebene Hängepartie fürdie KWK-Anlagen.

Lassen Sie mich im Folgenden zwei Punkte auf-greifen, die mir besonders wichtig sind!

Da wäre zum einen das Thema „Mieterstrom“.

Darüber reden wir mit dem Bund schon im Zusam-menhang mit dem EEG seit längerem. Ich will aberauch an dieser Stelle deutlich sagen: Mieterstrom istauch beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung einsehr wichtiges Instrument. Mieterstrommodelle ma-chen die Energiewende sozial, gerecht, innovativ. Sietragen damit weithin zur Steigerung der Akzeptanzder Energiewende in der Bevölkerung bei.

Mieterstrom als innovatives Konzept eröffnet auchBürgerinnen und Bürgern ohne Wohneigentum dieMöglichkeit, von der Stromerzeugung aus der „eige-nen“ Anlage vom „eigenen“ Dach zu profitieren unddamit an der Energiewende zu partizipieren.

Die Unterstützung von Mieterstromprojekten ist so-wohl ein ökologisch sinnvoller als auch ein sozialerAnsatz. Wir könnten aus dieser Nische ein Hoff-nungsträgerprojekt für eine soziale Energiewendemachen. Das ist jedenfalls das Ziel. Wir in Thüringenhaben uns entschieden, Mieterstrommodelle aktiv zufördern. Ich fordere an dieser Stelle den Bund dazuauf, alles zu tun, um rechtliche und steuerlicheHemmnisse in dieser Richtung auszuräumen. Es gibtsie. Die entsprechenden Verbände haben sich dazuschon mehrfach geäußert.

Das zweite Thema in diesem Bereich, das mir amHerzen liegt, ist die faire Verteilung der Netzkosten.

Wir haben uns mit dem Bund schon verschiedent-lich über die Frage der Streichung vermiedenerNetzentgelte auseinandergesetzt. Meines Erachtenssollte man KWK-Anlagen beim Abschmelzen der ver-miedenen Netzentgelte nicht einbeziehen, zum einenweil bei steuerbaren, verbrauchsnahen KWK-Anla-gen doch noch weitgehend von tatsächlich vermiede-nen Netzausbaukosten ausgegangen werden muss,zum anderen weil vermiedene Netzentgelte zurWertschöpfung der Anlage beitragen. Über die Ab-schaffung der vermiedenen Netzentgelte haben wirmit dem Bund immer wieder in engem Zusammen-hang mit der bundesweiten Vereinheitlichung derStromnetzentgelte diskutiert. Ich höre erfreulicher-weise, dass es Bewegung gibt. Hier können wir denBund nur unterstützen.

Die Entwicklung, die Netzentgelte bundesweit zuwälzen und dadurch diejenigen zu entlasten, dieüberproportional stark betroffen sind – vor allen Din-gen die neuen Länder –, sollte beschleunigt werden.Ich will Ihnen dazu zum Schluss ein Beispiel aus Thü-ringen nennen: Das Stahlwerk Thüringen in Unter-wellenborn hatte im vergangenen Jahr 4,5 MillionenEuro mehr Energiekosten als ein vergleichbares Un-ternehmen in dem Bundesland mit den niedrigstenNetzentgelten. Das ist ein Wirtschaftsfaktor. Deswe-gen: Je eher die solidarische Wälzung kommt, umsobesser! – Herzlichen Dank.

Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als Nächs-ter spricht Herr Parlamentarischer StaatssekretärBeckmeyer vom Bundesministerium für Wirtschaftund Energie.

Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsiden-tin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies istkein einfaches Thema, gleichwohl ist es jetzt zuschultern und zu meistern. Es harrt der Beschlüssesowohl des Bundestages als auch abschließend desBundesrates.

Wir haben am 19. Oktober den Entwurf eines Ge-setzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromer-zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigen-versorgung im EEG beschlossen.

In der vergangenen Woche haben der Wirtschafts-und der Umweltausschuss den Entwurf in einer Son-dersitzung beraten und Empfehlungen für Ände-rungsanträge beschlossen, über die es nun zu bera-ten und abzustimmen gilt. Dabei ist es wichtig, sichdie Hintergründe des Gesetzentwurfs sowohl imKWKG als auch im EEG noch einmal vor Augen zuführen:

Das KWKG 2016, das Ende 2015 in Kraft getretenist, ist beihilferechtlich bislang von der EuropäischenKommission nicht genehmigt worden. Die Kommis-sion beanstandete den Förder-, aber auch den Privi-legierungsteil des KWKG. Die Förderung nach demKraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz stand insoweit seitEnde 2015 unter dem Vorbehalt einer beihilferechtli-chen Genehmigung durch die Europäische Kommis-sion. Dies hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit ge-führt. Eine solche Planungsunsicherheit ist nicht gutfür den Investitionsstandort Deutschland.

Fakt ist zudem: Die Genehmigung für das beste-hende EEG 2014 läuft zum Jahresende aus. Das EEG2017 musste daher zügig beschlossen werden, damitdie Kommission es prüfen und rechtzeitig genehmi-gen kann. Nur so konnte sichergestellt werden, dassder Ausbau der erneuerbaren Energien ab 2017nahtlos weitergeht.

Vor diesem Hintergrund haben wir im EEG 2017zunächst die hochumstrittenen Bestimmungen zur Ei-genversorgung ausgeklammert, um hinsichtlich desFörderteils für Rechtssicherheit zu sorgen. Doch auchfür diese Regelungen ist es natürlich unser Ziel, zügigund rechtzeitig vor Auslaufen der bestehenden Rege-lungen Rechtssicherheit zu schaffen. Nach langen,aber konstruktiven Gesprächen mit der Kommissionhaben wir im Sommer ein gutes Ergebnis sowohl fürdas KWKG als auch für die Eigenversorgungsbestim-mungen im EEG erzielen können.

Dieses Ergebnis ist der Grundstein für eine europa-rechtskonforme Regelung, die den Bedürfnissen derMarktakteure Rechnung trägt und Planungssicher-heit herstellt. Das ist wichtig. Wir setzen es mit die-sem Gesetz nun um.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 455

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Parl. Staatssekretär Uwe Beckmeyer

Mit Blick auf die bestehende Rechtsunsicherheithaben wir innerhalb kürzester Zeit nach der Eini-gung „geliefert“. Was haben wir geliefert?

Nach dem Gesetzentwurf wird die KWKG-Förde-rung für mittelgroße KWK-Anlagen zwischen 1 und50 Megawatt künftig – wie im EEG – durch Aus-schreibungen ermittelt. Die Ausschreibungen wer-den im Winter 2017/2018 beginnen.

Eigenversorgung mit Strom ist bei den Ausschrei-bungen ausgeschlossen. Alle KWK-Anlagen, die eineFörderung in Anspruch nehmen wollen, müssen dengesamten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, uman den Ausschreibungen teilnehmen zu können. Diesist erforderlich, um ein Level playing field für Anla-gen der öffentlichen Versorgung und Industrieanla-gen zu schaffen. Würde man die Eigenversorgung inder Ausschreibung zulassen, käme es zu auch beihil-ferechtlich problematischen Wettbewerbsverzerrun-gen.

Daneben wird künftig als neue Förderkategorie dieFörderung für innovative KWK-Systeme – das sindKWK-Anlagen in Kombination mit erneuerbarer Wär-meerzeugung – ausgeschrieben.

Hinsichtlich der KWK-Umlage haben wir mit derKommission vereinbart, dass die Privilegierung andie Besondere Ausgleichsregelung des EEG angegli-chen wird.

Zudem haben wir mit Übergangsregelungen, einerbesonderen Regelung für Bestandsanlagen der Ei-genversorgung und einer Sonderregelung für Pump-speicherkraftwerke dafür Sorge getragen, dass dieLasten gerecht verteilt werden und tragbar bleiben.

Im EEG war uns besonders wichtig, dass Eigenver-sorger, die in der Vergangenheit nicht zur Zahlungder EEG-Umlage verpflichtet waren, dies auch in Zu-kunft nicht sein werden und damit weitreichenderBestandsschutz gewährt wird. Dieser weitreichendeBestandsschutz kann aber nur so lange gewährt wer-den, wie der Bestand tatsächlich besteht. Deshalb giltab einer wesentlichen Modernisierung einer Be-standsanlage eine teilweise Umlagepflicht von maxi-mal 20 Prozent EEG-Umlage. Ich denke, das ist ge-recht. Dies bedeutet jedoch auch eine dauerhafteEntlastung für derartige Anlagen um mindestens 80Prozent EEG-Umlage.

Aber nicht nur wir haben geliefert. Mittlerweileliegt auch schon die erste Genehmigung betreffendden Förderteil des KWK-Gesetzes seitens der Kom-mission vor, und das Bundesamt für Wirtschaft undAusfuhrkontrolle hat mit der Versendung der längstüberfälligen Förderbescheide nach dem KWKG be-gonnen.

Sie sehen: Alle ziehen nun an einem Strang. Diesist wichtig, um für unsere Wirtschaft schnellstmöglicheinen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Ausdiesem Grunde ist es unser erklärtes Ziel, dass dasGesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Der Bundesrat hat hierzu bereits einen wesentli-chen Beitrag geleistet, indem er einer Fristverkür-

zung auf zwei Wochen zugestimmt hat. Dafür möchteich Ihnen ausdrücklich danken.

Ich möchte Sie zudem bitten, uns weiterhin zu un-terstützen und das Verhandlungsergebnis mit derKommission mitzutragen und nicht durch neue For-derungen zu gefährden; denn ein Großteil der Forde-rungen – die von interessierter Seite kommen – inden von dem Gesetzentwurf betroffenen Bereichenläuft letztlich darauf hinaus, dass es sich um weitereBeihilfen handelt, die von der endlich vorliegendenbeziehungsweise bald zu erwartenden Genehmigungnicht gedeckt sind, von der Kommission erneut ge-prüft werden müssten und damit den erzielten Fort-schritt wieder in Frage stellen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einekurze Anmerkung zu meiner Vorrednerin hinsicht-lich des Themas „Mieterstrom“!

Wir haben eine Verordnungsermächtigung im EEG2017 zum Mieterstrom. Das Bundeswirtschaftsminis-terium arbeitet zurzeit an einer Vorlage. Wir werdenuns in der Öffentlichkeit mit einem Vorschlag poli-tisch positionieren. Ich habe die feste Absicht und binzuversichtlich, dass dies eine Lösung wird, die prak-tikabel ist und mit der die Betroffenen sehr gut um-gehen können. Das ist das Sinnvollste, was wir aufdiesem Felde erreichen können. – Herzlichen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit.

Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke,Herr Staatssekretär Beckmeyer!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. –Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Minister Caf-fier (Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben.

Wir treten in ein umfangreiches Abstimmungsver-fahren ein. Ich bitte um Geduld und Nachsicht.

Zur Abstimmung liegen die Ausschussempfehlun-gen und drei Anträge Niedersachsens vor.

Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen undrufe auf:

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 47.

Ziffer 7! – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 8 und 17.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 10 ist erledigt.

Ziffer 12! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

*) Anlage 10

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456 Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

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Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich

Die Abstimmung über Ziffern 15 und 16 stelle ichzurück.

Ziffer 22! – Mehrheit.

Ziffern 23 und 24 entfallen.

Ziffer 26! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Minderheit.

Ziffer 28! – Minderheit.

Ziffer 29! – Minderheit.

Ich komme nun zurück zu Ziffer 15. – Mehrheit.

Wir stimmen über den Antrag Niedersachsens inDrucksache 619/2/16 ab. – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 16, 32 bis 37 und dieweiteren Anträge Niedersachsens.

Ziffer 40! – Mehrheit.

Ich rufe Ziffer 44 Buchstabe a auf. – Mehrheit.

Ziffer 44 Buchstabe b! – Mehrheit.

Ziffer 45! – Minderheit.

Ziffer 46! – Minderheit.

Ziffer 48! – Mehrheit.

Ziffer 49! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Die Tagesordnungspunkte 28 a) bis e) rufe ich zurgemeinsamen Beratung auf:

a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Festlegungder Kriterien und Verfahren zur Bestimmungdes Mitgliedstaats, der für die Prüfung einesvon einem Drittstaatsangehörigen oder Staa-tenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten An-trags auf internationalen Schutz zuständig ist(Neufassung)COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16(Drucksache 390/16, zu Drucksache 390/16)

b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates über Normenfür die Anerkennung von Drittstaatsangehöri-gen oder Staatenlosen als Personen mit An-spruch auf internationalen Schutz, für eineneinheitlichen Status für Flüchtlinge oder fürPersonen mit Anspruch auf subsidiären Schutzund für den Inhalt des zu gewährenden Schut-zes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 be-treffend die Rechtsstellung der langfristig auf-enthaltsberechtigten DrittstaatsangehörigenCOM(2016) 466 final(Drucksache 499/16, zu Drucksache 499/16)

c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Ein-

führung eines gemeinsamen Verfahrens zurGewährung internationalen Schutzes in derUnion und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EUCOM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16(Drucksache 503/16, zu Drucksache 503/16)

d) Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Festlegung vonNormen für die Aufnahme von Personen, dieinternationalen Schutz beantragen (Neufas-sung)COM(2016) 465 final; Ratsdok. 11318/16(Drucksache 513/16, zu Drucksache 513/16)

e) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Schaffungeines Neuansiedlungsrahmens der Union undzur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Ra-tesCOM(2016) 468 final(Drucksache 501/16, zu Drucksache 501/16)

Es gibt zwei Wortmeldungen. Als Erste spricht FrauStaatsrätin Hiller aus Bremen.

Ulrike Hiller (Bremen): Sehr geehrte Präsidentin!Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Bun-desrat in der Vergangenheit schon häufiger mit denverschiedenartigen Vorschlägen der EuropäischenKommission zur Reform des Gemeinsamen Europäi-schen Asylsystems intensiv auseinandergesetzt. Gernmöchte ich heute Ihre Aufmerksamkeit auf eine ausder Sicht des Landes Bremen außerordentlich bemer-kenswerte Initiative lenken: auf die uns nun vorlie-gende Kommissionsinitiative zur Schaffung einesNeuansiedlungsrahmens.

Da die Überarbeitung des sogenannten Dublin-Systems ja am Widerstand einiger Mitgliedstaatender Europäischen Union gescheitert ist und es damitein verlässliches und faires Verteilverfahren in derUnion zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gibt, wirdam alten Verfahren festgehalten, das durch einenFairness-Mechanismus eine nicht unbedeutende, je-doch unzureichende Korrektur erfährt.

Umso bedeutender erscheint uns der vorgeschla-gene Neuansiedlungsrahmen, der schutzbedürftigenMenschen einen alternativen Zugangsweg in die Eu-ropäische Union ermöglicht. Diesen Menschen bleibtdie gefährliche Reise über Fluchtrouten erspart. Wireröffnen Schutzsuchenden nun eine neue und legaleEinreiseoption in die Union mit Hilfe eines von denMitgliedstaaten jährlich gemeinsam aufgestelltenNeuansiedlungsplans. Dieses Programm gilt für Frauen,Männer und Kinder, die nachweisbar nicht auf Dauerin ihre Heimat zurückkehren können und Anspruchauf Asyl haben. Die Anzahl der Neuansiedlungenwird nicht von der Kommission vorgegeben, sondernvon den Mitgliedstaaten nach ihren Kapazitäten aus-gelotet und angeboten.

Die Idee der Neuansiedlung, des sogenannten Re-settlement, ist nicht neu. Sie wird vom UNHCR inNordamerika oder Australien seit langem erfolgreich

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Ulrike Hiller (Bremen)

praktiziert. Nicht zuletzt ist die Neuansiedlung dortwie hier ein Zeichen der Solidarität insbesondere mitDrittstaaten, die überproportional viele Schutzbe-dürftige aufnehmen, zum Beispiel dem Libanon. Sieist eine schnelle Hilfe für Verfolgte.

Für das Funktionieren eines EU-weiten Neuansied-lungsplans ist es unerlässlich, dass Schutzbedürftigein allen Mitgliedstaaten ähnliche Aufnahmestan-dards vorfinden und dass ihnen ein einheitlicher Sta-tus zuerkannt wird. Es darf für die Menschen keinenNachteil haben, ob sie einen Platz in Spanien, Öster-reich oder der Slowakei bekommen.

Die von der Kommission geplante Fördersummemuss den betroffenen Menschen zugutekommen undzweckgebunden für ihre rasche Integration Verwen-dung finden. Es gilt, besonders wachsam darauf zuachten, dass hier kein Missbrauch stattfindet.

Das Funktionieren des Kommissionsvorhabenshängt nun im Wesentlichen von den Mitgliedstaatenab. Ihnen obliegt es, sich ambitioniert in den Neuan-siedlungsrahmen einzubringen. Die Erfahrung zeigt,dass etwa Griechenland und Italien in der Vergan-genheit oft vergeblich um Entlastung durch Umsied-lung von Schutzsuchenden gebeten haben. Sind dieMitgliedstaaten nicht bereit, sich bei der Aufnahmeengagierter und solidarischer zu zeigen, kann derNeuansiedlungsrahmen nicht funktionieren. Die Bun-desrepublik kann hier ein gutes Vorbild sein und sichehrgeizig in die unionsweite Neuansiedlungspraxiseinbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit demdrastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen in den ver-gangenen zwei Jahren wird vermehrt über Maßnah-men der Bekämpfung der Fluchtursachen gespro-chen. Die Europäische Union, der Bund und vieleLänder haben ihr entsprechendes Engagement erheb-lich erweitert. Wir müssen unser Bemühen weiter da-rauf richten, den Menschen in ihren Herkunftsländernauskömmliche Lebensbedingungen, eine positive Zu-kunftsperspektive und die notwendigen Instrumentezur demokratischen Teilhabe zu schaffen. Aber seienwir uns bewusst, dass dieses Ziel in vielen Ländern,aus denen Menschen fliehen, erst mittel- und langfris-tig – wenn überhaupt – zu verwirklichen sein wird!

Umso wichtiger ist ein Lösungsansatz jedenfalls füreinen Teil der in Not lebenden Menschen, der jetztgreift und unmittelbar konkrete Hilfe bietet. DieFreie Hansestadt Bremen hat bereits 2011 als erstesLand der Bundesrepublik Deutschland den Beschlussgefasst, sich am UNHCR-Resettlement-Programm zubeteiligen. Als Land mit starken wirtschaftlichen,kulturellen und städtepartnerschaftlichen Beziehun-gen weltweit sieht sich Bremen in der Pflicht, globaleVerantwortung zu übernehmen und sich für die Ach-tung der Menschenrechte zu engagieren.

Unser Landtag, die Bremische Bürgerschaft, wirdam kommenden Donnerstag über einen Entschlie-ßungsantrag „Menschenrechte verteidigen – Einsatzfür Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden weltweit!“debattieren, den die Fraktionen der SPD, der Grü-nen, der CDU, der Linken und der FDP unterzeichnet

haben. Diese Übereinstimmung der demokratischenKräfte in Grundfragen unseres Gemeinwesens ist es,die wir in Deutschland und Europa auch als Antwortauf die Herausforderungen durch die Krisen in unse-ren Nachbarländern und weltweit dringend brau-chen.

Gelingt der Europäischen Union ein stabiler Neu-ansiedlungsrahmen unter Berücksichtigung der Be-lange der Betroffenen, so kann dies den Weg zu einerhumaneren europäischen Migrationspolitik bereiten.In Kombination mit geschickter Politik, die die Flucht-ursachen vor Ort bekämpft, tritt die EuropäischeUnion als handlungsfähiger und werteorientierterglobaler Akteur auf.

Das langfristige Ziel der Kommission, die Ablösungdes Dublin-Verfahrens durch einen fairen Mechanis-mus der Verteilung von Schutzbedürftigen auf alleMitgliedstaaten, darf natürlich nicht aus dem Fokusgeraten. – Ich bedanke mich sehr herzlich für IhreAufmerksamkeit.

Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich dankeIhnen.

Die nächste Rednerin ist Frau Ministerin Niewisch-Lennartz aus Niedersachsen.

Antje Niewisch-Lennartz (Niedersachsen): Sehr ge-ehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damenund Herren! Vor uns liegen heute die Vorschläge derEuropäischen Kommission zur Reform des Gemeinsa-men Europäischen Asylsystems.

Dass es einer grundlegenden Reform des bisheri-gen europäischen Rechtsrahmens bedarf, zieht wohlniemand hier in Zweifel. Die Flüchtlings- und Migra-tionsbewegungen nach Europa vor allen Dingen imvergangenen Jahr haben jedermann gezeigt, dassEuropa eine gemeinsame und einheitliche Antwortfinden muss, um vor den globalen Flucht- und Migra-tionsbewegungen bestehen zu können. Den gut zweiJahrzehnte währenden Prozess der europäischen In-tegration im Bereich Asyl – von einer reinen Rege-lung der Zuständigkeitsverteilung durch das Dubli-ner Übereinkommen hin zu einer gemeinsamenAsylpolitik der Union im Zuge des Vertrags von Lis-sabon – müssen wir auch in Zukunft bewahren.

Ein Ergebnis des europäischen Integrationsprozes-ses war die Herausbildung des sogenannten subsi-diären Schutzstatus, etwa für Flüchtlinge, die nichtwegen ihrer politischen Überzeugung oder ihrerReligion staatlich verfolgt, sondern durch Bürger-kriege oder sonstige innerstaatliche bewaffnete Kon-flikte ernsthaft bedroht werden. Diese komplemen-täre Schutzform, die für alle Mitgliedstaaten der EUderzeit in der Anerkennungsrichtlinie verbindlichverankert ist, entspricht der Position des UNHCR,Menschen Schutz zu gewähren, die auf Grund bür-gerkriegsartiger Konflikte Opfer wahlloser Gewalt zuwerden drohen. Deshalb kann es nicht unser Zielsein, die erreichte Angleichung von Flüchtlingsaner-kennung und subsidiärem Schutz im Rahmen des vonder Europäischen Kommission eingeleiteten Reform-

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Antje Niewisch-Lennartz (Niedersachsen)

prozesses schrittweise wieder aufzugeben. Es darfkeinen Wettbewerb um das geringstmögliche Schutz-niveau geben.

Meine grundsätzliche Unterstützung der Reform-vorschläge der Europäischen Kommission findet auchdort ihre Grenze, wo rechtsstaatliche Grundsätze undVerfahrensgarantien hinter das anerkennenswerteZiel der Beschleunigung von Asylverfahren zurück-treten sollen, noch dazu ohne wirklich Beschleuni-gung zu generieren.

Das betrifft die in den Reformvorschlägen enthalte-nen starren Handlungs- und Entscheidungsfristen fürunsere Verwaltungs- und Familiengerichte. Sie sindunter anderem Gegenstand der von den Ausschüssenempfohlenen Stellungnahmen, um deren Unterstüt-zung ich ausdrücklich werben möchte. DerartigeFristen sind mit meinem Verständnis von einem fai-ren gerichtlichen Verfahren zur Gewährung effekti-ven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren.

Sie zielen zudem in eine grundsätzlich falscheRichtung, indem sie etwa Deutschland zwängen, dieAsylverfahrensvorschriften noch weiter von der Ver-waltungsgerichtsordnung zu lösen. Wir wissen: He-rausforderungen wie die Flüchtlingsbewegungen ge-nerieren den Impuls, Handlungsfähigkeit zu zeigen.Die Rechtspolitik ist indessen kein geeigneter Raumfür hektische Korrekturen.

Sonderregelungen sind hier nur vertretbar, wenndas geltende, durch Praxis und Wissenschaft sicherjustiziable Recht den tatsächlich neuen Herausfor-derungen nicht gewachsen ist. Natürlich könnendann auch Anpassungen des Prozessrechts notwen-dig werden. Sie müssen aber fundiert sein. Die Rege-lungsziele müssen klar definiert, die Wirksamkeitmuss geprüft, Risiken und Nebenwirkungen müssenabgewogen werden.

Um nur ein Beispiel zu nennen, in dem mir die not-wendige sorgfältige Abwägung nicht gelungen zusein scheint: Nach geltendem Asylprozessrecht kön-nen – anders als nach der Verwaltungsgerichtsord-nung – Entscheidungen des einstweiligen Rechts-schutzes obergerichtlich nicht überprüft werden. Dashat insbesondere in Überstellungsverfahren nach derDublin-Verordnung zu einer komplett uneinheitli-chen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte undsogar einzelner Spruchkörper innerhalb eines Ge-richts geführt. Damit sind zum einen erheblicheRechtsunsicherheiten verbunden; denn die entschei-denden Behörden können ihr Handeln nicht an einersicheren Rechtsprechung ausrichten. Aber auch dasBeschleunigungsziel wird verfehlt. Rechtsbehelfemögen ein Einzelverfahren verzögern, nach erfolgterGrundsatzklärung beschleunigen sie aber alle gleichgelagerten Verfahren.

Wegen solcher und ähnlicher Konstellationen hatdie Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe unterFederführung von Baden-Württemberg und Nieder-sachsen eingerichtet, die den Sinn von Sonderrege-lungen zum Asylprozess prüft und gegebenenfallsVorschläge zur Angleichung macht. Zu dem genann-ten Beispiel hat die Justizministerkonferenz im Früh-

jahr 2016 vorgeschlagen, es dem Verwaltungsgerichtzu ermöglichen, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung– also nur in Einzelfällen – die Beschwerde zumOberverwaltungsgericht zuzulassen. Der diesjähri-gen Herbstkonferenz liegt ein Beschlussentwurf vor,der unter anderem diese Position bekräftigt und dieBundesregierung zur schnellen Umsetzung auffor-dert.

Mit Blick auf die Europäische Union kommt es ge-rade für das Prozessrecht darauf an, die sich stellen-den Probleme zielgerecht zu lösen und den Mitglied-staaten zugleich ausreichende Handlungsspielräumezu überlassen, um die auf europäischer Ebene defi-nierten Ziele sachgerecht in das mitgliedstaatlicheProzessrecht zu integrieren. – Vielen Dank für dieAufmerksamkeit.

Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich dankeIhnen.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Er-klärungen zu Protokoll*) haben Staatsminister Dr.Huber (Bayern) und Frau Staatsministerin Spiegel(Rheinland-Pfalz) abgegeben.

Bevor wir in die Abstimmung zu den einzelnen Ta-gesordnungspunkten eintreten, haben wir zunächstüber einen Landesantrag, der sich auf alle Vorlagender Tagesordnungspunkte 28 a) bis e) bezieht, abzu-stimmen. Wer für diesen Landesantrag ist, den bitteich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.

Wir fahren fort mit der Abstimmung zu Tagesord-nungspunkt 28 a).

Es liegen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufeauf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 6! – Minderheit.

Ziffer 7! – Minderheit.

Ziffer 8! – Minderheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffern 10, 12 und 15 gemeinsam! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Minderheit.

Ziffer 13! – Minderheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Ziffer 17! – Minderheit.

Ziffer 18! – Minderheit.

Ziffer 19! – Minderheit.

*) Anlagen 11 bis 13

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 459

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Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich

Ziffer 20! – Minderheit.

Ziffer 21! – Minderheit.

Ziffer 22! – Minderheit.

Ziffer 23! – Minderheit.

Ziffer 24! – Minderheit.

Ziffer 25! – Mehrheit.

Ziffern 26 und 28 gemeinsam! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Mehrheit.

Ziffer 29! – Mehrheit.

Ziffer 30! – Mehrheit.

Ziffer 31! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 28 b).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Ich rufe auf:

Ziffern 1 bis 3! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 c).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Minderheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 12! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 15! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Ziffer 17! – Minderheit.

Ziffer 18! – Minderheit.

Ziffer 19! – Minderheit.

Ziffer 20! – Minderheit.

Ziffer 21! – Minderheit.

Ziffer 22! – Mehrheit.

Ziffer 25! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Mehrheit.

Ziffer 28! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 d).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffern 3 und 4 gemeinsam! – Mehrheit.

Ziffer 6! – Minderheit.

Ziffer 8! – Minderheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 e).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Mehrheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Ziffer 7! – Mehrheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 12! – Mehrheit.

Ziffer 13! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesord-nungspunkte 30 a) und b) auf:

a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Änderungder Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU)2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerungder Laufzeit des Europäischen Fonds für stra-tegische Investitionen sowie die Einführungtechnischer Verbesserungen für den Fonds unddie Europäische Plattform für Investitionsbera-tungCOM(2016) 597 final(Drucksache 518/16, zu Drucksache 518/16)

b) Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, die Europäische Zentral-bank, den Europäischen Wirtschafts- und So-zialausschuss, den Ausschuss der Regionenund die Europäische Investitionsbank: Ausbauder europäischen Investitionen für Beschäfti-gung und Wachstum – Einleitung der zweitenPhase des Europäischen Fonds für strategische

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Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich

Investitionen und einer europäischen Investi-tionsoffensive für DrittländerCOM(2016) 581 final(Drucksache 534/16)

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über Ta-gesordnungspunkt 30 a).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 3.

Ziffer 7! – Minderheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 30 b).

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Bitte das Handzeichen für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 31:

Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, den Europäischen Wirt-schafts- und Sozialausschuss, den Ausschussder Regionen und die Europäische Zentral-bank: Kapitalmarktunion – die Reform raschvoranbringenCOM(2016) 601 final(Drucksache 532/16)

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 3! – Mehrheit.

Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die Ta-gesordnung der heutigen Sitzung abgearbeitet.

Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich einauf Freitag, den 25. November 2016, 9.30 Uhr.

Alles Gute und eine schöne Rückreise!

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 12.20 Uhr)

Beschluss im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, denEuropäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobili-tät geprägten Welt – Besserer Informationsaustausch bei der Terro-rismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der AußengrenzenCOM(2016) 602 final

(Drucksache 522/16)

Ausschusszuweisung: EU – In – R

Beschluss: Kenntnisnahme

Feststellung gemäß § 34 GO BR

Einspruch gegen den Bericht über die 949. Sitzungist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht ge-mäß § 34 GO BR als genehmigt.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 461*

(D)(B)

(C)(A)Anlage 1 – Umdruck 10/2016

Umdruck 10/2016

Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der950. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesratgemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vor-schlägen beschließen:

I.

Dem Gesetz zuzustimmen:

Punkt 2Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes und zur Änderung weitererGesetze (Drucksache 581/16)

II.

Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung desVermittlungsausschusses nicht zu stellen:

Punkt 3Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpas-sungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)(Drucksache 621/16)

Punkt 6Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfah-rer-Qualifikations-Gesetzes (Drucksache 582/16,zu Drucksache 582/16)

Punkt 7Gesetz über die elektromagnetische Verträglich-keit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) (Drucksache583/16)

III.

Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungenzu erheben:

Punkt 17Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zoll-verwaltungsgesetzes (Drucksache 543/16)

Punkt 23Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung desRegionalisierungsgesetzes (Drucksache 549/16)

Punkt 26Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partner-schaft und Zusammenarbeit zwischen der Euro-päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer-

seits und der Republik Kasachstan andererseits(Drucksache 551/16)

IV.

Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten Emp-fehlungsdrucksache wiedergegebene Stellung-nahme abzugeben:

Punkt 20Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung einesregistergestützten Zensus einschließlich einerGebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensus-vorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021)(Drucksache 546/16, Drucksache 546/1/16)

V.

Von der Vorlage Kenntnis zu nehmen:

Punkt 27Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung imJahr 2014 (Drucksache 557/16)

VI.

Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugebenoder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzu-stimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungs-drucksache wiedergegeben sind:

Punkt 29Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates über die Errichtung ei-nes Europäischen Zentrums für die Förderungder Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebungder Verordnung (EWG) Nr. 337/75COM(2016) 532 final(Drucksache 475/16, zu Drucksache 475/16,Drucksache 475/1/16)

Punkt 34Zweite Verordnung zur Änderung der Gebühren-ordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(Drucksache 552/16, Drucksache 552/1/16)

VII.

Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:

Punkt 32Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialver-sicherungsentgeltverordnung (Drucksache 536/16)

Anlagen

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462* Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

(D)(B)

(C)(A)Punkt 33

Verordnung zur Durchführung eines Monitoringsauf das Virus der Klassischen und der Afrikani-schen Schweinepest bei Wild- und Hausschwei-nen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung –SchwPestMonV) (Drucksache 502/16)

Punkt 35

Verordnung zur Neuregelung produktsicher-heitsrechtlicher Vorschriften über Sportbooteund Wassermotorräder (Drucksache 540/16)

VIII.

Entsprechend den Anregungen und Vorschlägenzu beschließen:

Punkt 36

Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsratesder Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache504/16, Drucksache 504/1/16)

IX.

Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksachebezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Bei-tritt abzusehen:

Punkt 37

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht(Drucksache 576/16)

Anlage 2 – zu TOP 5

Erklärung

von Ministerin Antje Niewisch-Lennartz(Niedersachsen)

zu Punkt 5 der Tagesordnung

Um möglichen Zweifeln zu begegnen, ob das Ge-setz den verfassungsrechtlichen Anforderungen desFernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) sowiedes Zitiergebotes (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) genügt,wird die Bundesregierung gebeten, die weitereRechtsentwicklung zu beobachten und erforderli-chenfalls die verfassungsrechtlich gebotenen Verän-derungen zu veranlassen.

Anlage 3 – zu TOP 9 a)

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu Punkt 9 a) der Tagesordnung

Seit Jahren setzt sich Bayern für mehr Selbstbe-stimmung und Eigenverantwortung für die Länderein. Belange von wirtschaftlichem Gewicht, die nichtzwingend bundeseinheitlich geregelt sein müssen,sollen von den Ländern selbst bestimmt werden. Die-ser föderale Gedanke muss verstärkt auch im steuer-lichen Bereich verwirklicht werden. Die regionaleRegelungsautonomie darf sich nicht auf Randberei-che der Besteuerung beschränken. Die Länderparla-mente sollen Entscheidungsbefugnisse insbesonderefür Steuern erhalten, deren Aufkommen ihnen oderihren Kommunen zusteht.

Die Grundsteuer wird von den Ländern und Ge-meinden verwaltet; das Aufkommen aus der Grund-steuer steht den Gemeinden zu, die verfassungsrecht-lich den Ländern zuzuordnen sind. Zur Wahrung derEigenstaatlichkeit und Eigenverantwortung der Län-der ist ein Gleichlauf von Gesetzgebungs-, Verwal-tungs- und Aufkommenskompetenz geboten.

Die Grundsteuer ist dafür prädestiniert, von denLändern in eigener Zuständigkeit geregelt zu werden,da sich die Steuerbelastung heute schon auf Grunddes grundgesetzlich verbürgten Hebesatzrechts vonGemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Die damitzwangsläufig verbundene Einschränkung der Rechts-und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet wird von derVerfassung nicht nur in Kauf genommen, sondern sieist sogar gewollt. Hinzu kommt, dass sich bei einer ge-setzlichen Regelung auf Länderebene keine adminis-trativen Probleme ergeben. Denn Grundstücke sindortsgebunden, und länderübergreifende Steuersach-verhalte bestehen regelmäßig nicht.

Bayern lehnt einen einseitigen Verzicht der Län-der auf Gesetzgebungskompetenzen aus grundsätz-lichen Erwägungen ab, zumal die Länder im Bereichder Steuergesetzgebung nur über wenige Kompeten-zen verfügen. Eine Öffnungsklausel für die Einfüh-rung länderspezifischer Messzahlen stellt keinenauch nur annähernd gleichwertigen Ersatz für eineVollkompetenz im Bereich der Grundsteuer dar.

Unabhängig von diesen für Bayern wesentlichenGesichtspunkten erscheint es sachlich geboten, zu-nächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuden anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßig-keit der heutigen Grundsteuer abzuwarten. Von zweiLändern ist in den Stellungnahmen zu den an-hängigen Verfahren die Verfassungsmäßigkeit desGrundsteuergesetzes insbesondere unter Kompe-tenzgesichtspunkten in Zweifel gezogen worden.Vom Bundesverfassungsgericht sind daher Aussagenzur Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuerzu erwarten. Auch aus diesem Grund lehnt Bayerneine voreilige Grundgesetzänderung und damit eineZementierung der Gesetzgebungskompetenz desBundes ab.

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(D)(B)

(C)(A)Anlage 4 – zu TOP 9 b)

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu Punkt 9 b) der Tagesordnung

Die Ausgestaltung der künftigen Steuerbasis fürGrundsteuer ist wegweisend für weite Bereiche derkünftigen Steuer- und Finanzpolitik. Indem die künf-tige Grundsteuer die Aspekte „Steuerbelastung“,„Länderfinanzausgleich“ und „Gesetzgebungskom-petenz“ miteinander verzahnt, kann eine Entschei-dung für ein Grundsteuerkonzept mit gravierendensteuerpolitischen Konsequenzen verbunden sein. Das„Zahnrad“ Grundsteuer kann die Steuerpolitik ineine nur schwer korrigierbare falsche Richtung brin-gen. Deshalb hat die Weichenstellung für die Grund-lagen zur neuen Grundsteuerbasis eine enorme Trag-weite.

Keine Steuererhöhungen

Bayern sieht sich als Garant, dass die Zusage derRegierungsparteien im Bund vom Herbst 2013, keineSteuererhöhungen zu beschließen, eingehalten wird.Nach dem Verständnis Bayerns umfasst dies auch,dass keine Gesetze beschlossen werden, die aufGrund ihrer Konzeption mittel- oder langfristig zuSteuermehrbelastungen für Bürger und Unternehmenführen. Gerade bei der Grundsteuerreform, die jedenMieter, jeden Eigenheimbesitzer und jedes Unterneh-men betrifft, müssen sich die politisch Verantwortli-chen am Ergebnis messen lassen. Niveaueffekte aufGrund der regional höchst unterschiedlichen Boden-wertentwicklung der vergangenen Jahrzehnte wer-den sich absehbar durch landesspezifische Messzah-len alleine nicht ausgleichen, sondern allenfallsabmildern lassen.

Durch den Bezug der neuen Bemessungsgrund-lage für die Grundsteuer auf den Bodenrichtwert,also den jeweils aktuellen Verkehrswert, ist mit einerdauerhaften Belastungsdynamik zu rechnen. Dieabsehbare Bodenwertentwicklung in großen TeilenBayerns würde zu einer stetig steigenden Grundsteu-erbasis führen, die dann wiederum eine steigendeGrundsteuerbelastung nach sich zieht, sofern dieStädte und Gemeinden ihre Hebesätze nicht entspre-chend senken.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt.Die dadurch verursachte Verteuerung des „Wohnens“als Grundbedürfnis darf nicht weiter zunehmen. Eindurch die Grundsteuer verursachter dynamischer An-stieg der Nebenkosten für jeden Eigenheimbesitzer,jeden Mieter und jedes Unternehmen muss verhindertwerden.

Neue Grundsteuer benachteiligt Zahler-Länder imLänderfinanzausgleich

Es spricht sehr vieles dafür, dass in Bayern wie inden weiteren Boomregionen Deutschlands die Grund-stückspreise weiter und überproportional steigen.Dies würde dazu führen, dass Bayern und andere Zah-ler-Länder wegen der dynamisch steigenden Finanz-

kraft der Städte und Gemeinden, die in die Ermittlungder Finanzkraft der Länder einbezogen wird, künftigmit steigenden Leistungen in den Länderfinanzaus-gleich rechnen müssten. Ziel Bayerns ist neben derAufkommensneutralität bei der Grundsteuer ein ge-genüber dem geltenden Recht auch auf Landesebenegleichbleibendes Gesamtgrundsteuermessbetragsvo-lumen, um eine Mehrbelastung einzelner Länder imLänderfinanzausgleich zu vermeiden.

Ziel Bayerns: Einfach-Grundsteuer

Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Grund-steuermodell bleibt hinter den Ansprüchen Bayernsan ein für Bürger und Unternehmen einfach nachzu-vollziehendes und für die Steuerverwaltung weitge-hend automatisch administrierbares Modell zurück.Die Folge wäre eine personalintensive neue allge-meine Feststellung und Fortschreibung von Grund-steuerwerten für die 35 Millionen steuerlich relevan-ten Grundstücke in Deutschland. Hinzu kommt, dassdas zur Abstimmung stehende Reformkonzept die Er-hebung bzw. Verarbeitung zusätzlicher Daten erfor-dern würde, die für das steuerliche Feststellungsver-fahren maschinell nicht verfügbar sind und es auchkünftig nicht vollumfänglich sein werden.

Eine zukunftsfähige Grundsteuer muss vor allemeinfach sein. Die neue Grundsteuerbasis muss füralle Steuerzahler, Bürger und Unternehmen, nach-vollziehbar und transparent sein. In die neue Bemes-sungsgrundlage für die Grundsteuer dürfen nur Kri-terien eingehen, die für die Mehrzahl der Fälle einevollautomatisierte Ermittlung der Steuerbasis erlau-ben. Steuerzahler und Verwaltung sollen nicht mitunnötigem Ermittlungsaufwand belastet werden.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab-warten

Bayern hält nach wie vor an seiner Position fest,zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtszu den anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßig-keit der heutigen Grundsteuer abzuwarten. Vom Ur-teil des Bundesverfassungsgerichts sind richtung-weisende Aussagen zur künftigen Ausgestaltung derGrundsteuer zu erwarten.

Bayern lehnt Einbringung des Gesetzentwurfs ab

Das zur Abstimmung stehende Reformkonzept füreine neue Grundsteuerbemessungsgrundlage stelltnach Überzeugung Bayerns die steuerpolitischenWeichen in die falsche Richtung. Es ist darauf ange-legt, dass es in weiten Teilen Deutschlands im Laufeder Jahre zu einer dynamisch steigenden Grundsteu-erbelastung für Bürger und Unternehmen kommenwürde. Regionen, die aus unterschiedlichen Gründennicht vom Wachstum profitieren, müssten stagnie-rende oder sinkende Bodenpreise mit höheren Hebe-sätzen kompensieren; sie hätten jedenfalls keinedauerhaft verlässliche Steuerquelle mehr. Der Ge-setzentwurf würde zu steigenden Leistungen Bay-erns im Länderfinanzausgleich führen und den Wegfür eine neue Vermögensteuer bereiten. Deshalbkann Bayern der Einbringung des Gesetzentwurfsbeim Bundestag nicht zustimmen.

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(D)(B)

(C)(A)Anlage 5 – zu TOP 14

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu Punkt 14 der Tagesordnung

Nach Auffassung des Freistaates Bayern ist dieRegelung zum Unterhaltsregress bei der Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung inhaltlichso einzuschränken, dass bei der Beurteilung der fi-nanziellen Leistungsfähigkeit von älteren und dauer-haft voll erwerbsgeminderten Personen, die nicht dieüberwiegende Zeit ihres Erwerbslebens in Deutsch-land verbracht und Steuern sowie Sozialversiche-rungsbeiträge in Deutschland gezahlt haben, Unter-haltsansprüche gegenüber ihren Kindern und Elternstets Berücksichtigung finden.

Personen, die die überwiegende Zeit ihres Er-werbslebens nicht in Deutschland verbracht undauch keine Steuern sowie Sozialversicherungsbei-träge in Deutschland gezahlt haben, haben nur einenbegrenzten bzw. gar keinen finanziellen Beitrag zurFinanzierung des hiesigen Sozialsystems erbracht. Esist daher billig, diese Personen vor Inanspruchnahmevon staatlichen Fürsorgeleistungen auf die Leis-tungsfähigkeit ihrer Kinder oder Eltern zu verweisen.Die in § 43 Absatz 5 Satz 1 SGB XII-E normierte Pri-vilegierung von unterhaltspflichtigen Personen beieinem Jahreseinkommen von unter 100 000 Euro er-scheint hier nicht angezeigt.

Anlage 6 – zu TOP 15

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu Punkt 15 der Tagesordnung

Der Freistaat Bayern ist der Auffassung, dass dieHöhe der Leistungssätze im Asylbewerberleistungs-gesetz unter Ausnutzung der verfassungsrechtlichenSpielräume für eine Reduzierung des Leistungsni-veaus überprüft werden sollte. Bei der Ermittlung istzu berücksichtigen, dass im Regelsatz enthaltene Po-sitionen teilweise eine langfristige Aufenthaltsper-spektive bzw. Verfestigung des Aufenthalts voraus-setzen, die bei Asylbewerbern nicht feststehen.

Anlage 7 – zu TOP 16

Erklärung

von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff(Thüringen)

zu Punkt 16 der Tagesordnung

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf plant die Bun-desregierung, bestimmte Gruppen von Unionsbürge-

rinnen und Unionsbürgern von existenzsicherndenLeistungen auszuschließen. Die geplanten Regelun-gen verstoßen gegen das verfassungsrechtlich garan-tierte Menschenrecht auf Gewährung eines men-schenwürdigen Existenzminimums.

Bei der Garantie eines menschenwürdigen Exis-tenzminimums handelt es sich um ein Grundrecht,welches nicht nur deutschen, sondern auch anderenStaatsangehörigen, die sich in Deutschland aufhal-ten, gleichermaßen zusteht. Das Bundesverfassungs-gericht hat in seinem Grundsatzurteil aus dem Jahr2012 ausdrücklich erklärt, dass die Menschenwürdemigrationspolitisch nicht relativiert werden darf. Die-ses Grundrecht bedeutet, dass das Existenzminimumin jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt seinmuss. Es umfasst neben den physischen Grundbe-darfen auch die Möglichkeit zur Pflege zwischen-menschlicher Beziehungen sowie ein Mindestmaß anTeilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und po-litischen Leben. Auch eine kurze Aufenthaltsdaueroder Aufenthaltsperspektive in Deutschland stelltnach Auffassung des höchsten Gerichts keine Recht-fertigung für eine Beschränkung des Grundrechts aufSicherung der physischen Existenz dar. Die einheit-lich zu verstehende menschenwürdige Existenz mussdaher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepu-blik Deutschland realisiert werden. Deshalb hat dasBundesverfassungsgericht im eben genannten UrteilAsylsuchenden und Menschen mit einem Duldungs-status, die ausreisepflichtig sind und sich nicht mehrrechtmäßig in Deutschland aufhalten, einen An-spruch auf Leistungen zur Deckung des menschen-würdigen Existenzminimums zugesprochen.

Nichts anderes kann demnach auch für Unionsbür-gerinnen und Unionsbürger gelten, die sich rechtmä-ßig zwecks Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.Daher sind die bereits bestehenden Leistungsaus-schlüsse im Bereich des Zweiten Buches Sozialge-setzbuch verfassungswidrig. Sie sind überdies nichtvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union. DiePersonenfreizügigkeit ist eine der zentralen Errun-genschaften der Europäischen Union. Deshalb mussUnionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die sichrechtmäßig zur Arbeitssuche in Deutschland aufhal-ten, der Zugang zu existenzsichernden Leistungengewährt werden.

Das Grundrecht auf existenzsichernde Leistungenmuss aber auch für nicht erwerbstätige Personen, dienicht oder nicht mehr freizügigkeitsberechtigt sind,bis zu ihrer Ausreise aus dem Geltungsbereich desGrundgesetzes gelten. Die geplante Ausweitung desLeistungsausschlusses auf diesen Personenkreis istnicht nur verfassungswidrig, sondern auch sozial-politisch verfehlt. In der Mehrzahl der Fälle ist derfehlende Nachweis der Arbeitssuche auf fehlendeSprachkenntnisse, mangelhafte oder fehlende Be-ratung hinsichtlich Aufenthalt und Perspektiven inDeutschland sowie auf ausbeuterische Migrations-pfade nach Deutschland zurückzuführen. Da eineEinreise und ein dreimonatiger voraussetzungsloserAufenthalt jederzeit möglich sind, wird der geplanteAusschluss ohne die erwünschte Lenkungswirkungbleiben. Statt die Betroffenen von existenzsichernden

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 465*

(D)(B)

(C)(A)Leistungen auszuschließen, wäre es viel sinnvoller,Regelungen zu treffen, die den betroffenen Perso-nenkreis durch Beratungsangebote und Unterstüt-zungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt integrieren.

Im Übrigen verschärfen die bereits bestehendensowie die geplanten Regelungen die prekäre Lageder betroffenen Menschen und sind mit weiteren un-erwünschten Folgen verbunden. So suchen dieseMenschen, darunter häufig Familien mit Kindern, inniedrigschwelligen sozialen Einrichtungen – etwa derWohnungslosenhilfe, der Bahnhofsmission oder denMigrationsfachdiensten – Hilfe. Die hierbei aufzu-wendenden Kosten gehen letztlich zu Lasten derKommunen. Schließlich kann nicht ausgeschlossenwerden, dass ein Teil der Betroffenen auf Grund derexistenziellen Notlage den Weg in die Kriminalität alsmöglichen Ausweg wählt.

Daher wäre es der richtige Weg, Regelungen zuschaffen, die dem betroffenen Personenkreis im Ein-klang mit dem Grundgesetz und dem Recht der Eu-ropäischen Union ein menschenwürdiges Existenz-minimum sicherstellen, statt Leistungsausschlüssevorzunehmen.

Anlage 8 – zu TOP 18

Erklärung

von Bürgermeisterin Karoline Linnert(Bremen)

zu Punkt 18 der Tagesordnung

Das Land Bremen begrüßt die Zielsetzung derBundesregierung, die Rahmenbedingungen für einenachhaltige Kapitalausstattung von Unternehmen zuverbessern. Insbesondere für Jungunternehmen führteine Attraktivitätssteigerung der Finanzierungsmög-lichkeiten zu einer Steigerung von Leistungskraft,Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Neu-ausrichtung der steuerlichen Verlustverrechnungwird jedoch wegen der fehlenden Zielgenauigkeitder Maßnahme abgelehnt.

Das Land Bremen befürwortet eine Intensivierungder öffentlichen Infrastruktur für Beteiligungskapital,beispielsweise über Investitionszuschüsse für Kapi-talgeber.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begegnetaber auch rechtlichen sowie haushaltspolitischen Be-denken. Angesichts des derzeit anhängigen und inden Auswirkungen kaum zu beurteilenden Bundes-verfassungsgerichtsverfahrens zur Verlustverrech-nungsvorschrift des § 8c KStG erscheint ein paralle-les Gesetzgebungsverfahren nicht sachgerecht. Esist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung desBundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen aufdie Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs hat, so dassAnpassungs- bzw. Änderungsbedarfe entstünden.Dieser Zustand würde zu einer erheblichen Verunsi-cherung der betroffenen Kapitalgeber führen.

Darüber hinaus löst der Gesetzentwurf durch dieVerwendung neuer und unbestimmter Rechtsbegriffeeinen erhöhten Prüfaufwand der Verwaltung aus undist insoweit besonders streitanfällig.

Zudem eröffnet das Regelungswerk einen erhebli-chen Gestaltungsspielraum, weil eine missbräuchli-che Verlustnutzung, beispielsweise durch den Handelmit Verlustmänteln, vom Wortlaut des Gesetzent-wurfs nicht rechtssicher ausgeschlossen wird.

Die vorgesehene Neuregelung führt zudem bei ei-nem bloßen Anteilseignerwechsel nicht zu einer ver-besserten Kapitalausstattung des Unternehmens undverfehlt hierdurch das Regelungsziel. Hier erhält nurder Anteilsveräußerer den Kaufpreis für die Anteils-veräußerung.

Dessen ungeachtet führt die Neuregelung zu jähr-lichen bundesweiten Steuermindereinnahmen inHöhe von rund 600 Millionen Euro. Hiervon entfallenmit 235 Millionen bzw. 185 Millionen Euro die größe-ren Anteile auf die Kommunal- bzw. die Länderhaus-halte. Diese Einnahmeausfälle sind für das Land Bre-men nicht tragbar.

Anlage 9 – zu TOP 19

Erklärung

von Bürgermeisterin Karoline Linnert(Bremen)

zu Punkt 19 der Tagesordnung

Für die Länder Bremen und Brandenburg gebe ichfolgende Erklärung zu Protokoll:

Bei der Besprechung zwischen Bund und Ländernam 16. Juni 2016 wurde der Transferweg für die vor-gesehene Entlastung der Kommunen um 5 MilliardenEuro ab 2018 festgelegt. Vereinbart wurde, dass 1 Mil-liarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länderund 4 Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über denUmsatzsteueranteil der Gemeinden (2,4 MilliardenEuro) und die Bundesbeteiligung an den Kosten derUnterkunft (1,6 Milliarden Euro) bereitgestellt wer-den. Ebenfalls wurde beschlossen, dass hiermit keineBundesauftragsverwaltung eintreten soll.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dassdie Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un-terkunft im SGB II ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2Prozentpunkte (entspricht 1,6 Milliarden Euro) ange-hoben wird. Im Jahr 2018 erfolgt als Ausnahme hier-von im Gesetzentwurf eine Anhebung – trotz der vomBund zugestandenen Verringerung des Sicherheitsab-standes – um lediglich 7,9 Prozentpunkte (entspricht1,24 Milliarden Euro), weil damit eine drohende Bun-desauftragsverwaltung vermieden werden soll. Dienicht über die Bundesbeteiligung an den Kosten derUnterkunft gedeckten 360 Millionen Euro in 2018 sol-len gemäß Gesetzentwurf über einen erhöhten Um-satzsteueranteil der Gemeinden verteilt werden.

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466* Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016

(D)(B)

(C)(A)Im vorliegenden Gesetzentwurf führt der für den

Minderungsbetrag von 360 Millionen Euro in 2018vorgesehene Finanzierungsweg über den Gemeinde-anteil an der Umsatzsteuer zu einer deutlichen Ent-koppelung von der Ausrichtung der Verteilung überdie Kosten-der-Unterkunft-Anteile der Länder. Diesist insbesondere für strukturschwache bzw. finanz-schwache Länder mit finanziellen Nachteilen ver-bunden.

Die gesetzliche Umsetzung entspricht insoweitnicht der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Anlage 10 – zu TOP 25

Erklärung

von Minister Lorenz Caffier(Mecklenburg-Vorpommern)

zu Punkt 25 der Tagesordnung

Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern undBremen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:

Das Landesraumentwicklungsprogramm Meck-lenburg-Vorpommern vom 27. Mai 2016 weist eineVorrangfläche für Windenergie im Küstenmeer nörd-lich des Darßes aus, für das ein Vorhaben beantragtist. Damit auch diesem ermöglicht wird, an demWettbewerb des Übergangssystems teilzunehmen,ist es erforderlich, den Rahmen für die Ostsee in§ 118 Absatz 20 EnWG anzupassen, den Stichtag„31.12.2016“ in § 26 Absatz 2 Ziffer 1 WindSeeG neufestzulegen sowie im Netzentwicklungsplan 2015 fürdieses Vorhaben eine weitere – kosteneffiziente –Anbindungsleitung vorzusehen (drei Drehstromsys-teme zu je 250 Megawatt).

Anlage 11 – zu TOP 28 a)

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu Punkt 28 a) der Tagesordnung

Der Freistaat Bayern weist anlässlich der Stellung-nahme des Bundesrates noch auf folgenden Punkthin:

Um Sekundärmigration wirksam zu verhindern,ist der Freistaat Bayern der Auffassung, dass im Fallder vorübergehenden Wiedereinführung von Bin-nengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenz-kodex eindeutig die Möglichkeit für die Mitglied-staaten bestehen muss, unabhängig vom Dublin-Verfahren Personen die Einreise zu verweigern, diein einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt ha-ben beziehungsweise hätten beantragen könnenoder deren irreguläre Einreise über die Außengren-zen der EU festgestellt wird.

Anlage 12 – zu TOP 28 b), c) und d)

Erklärung

von Staatsminister Dr. Marcel Huber(Bayern)

zu den Punkten 28 b), c) und d) der Tagesordnung

1. Bei der Reform des Gemeinsamen EuropäischenAsylsystems müssen aus Sicht des FreistaatesBayern wirksame Maßnahmen zur Steuerung undBegrenzung der Zuwanderung, die europaweiteSicherstellung schnellerer und effizienter Asyl-verfahren sowie eine echte und gerechtere Ver-antwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten imVordergrund stehen. Dennoch müssen aber auchnationale Gestaltungsspielräume erhalten bleiben.An diesen übergeordneten Zielen müssen sichauch die Vorschläge der Europäischen Kommis-sion für eine Anerkennungsverordnung und eineAsylverfahrensverordnung sowie zur Neufassungder Aufnahmerichtlinie messen lassen.

2. Der Freistaat Bayern lehnt die Umwandlung derbisherigen Anerkennungs- bzw. Asylverfahrens-richtlinie in Verordnungen ab. Dadurch würde dasdeutsche Asylrecht grundlegend umgestaltet, undeine bisher gefestigte Rechtsprechung würde inweiten Teilen jahrelanger Rechtsunsicherheit wei-chen. Der nationale Gesetzgeber würde auf Rand-bereiche beschränkt, wobei immer fraglich wäre,ob das EU-Recht abweichende oder ergänzendeRegelungen überhaupt zulässt. Die Lösung fürdie künftigen Herausforderungen im gesamtenAsyl- und Migrationsbereich in einem pauschalen„Mehr an Europa“ zu suchen, wird daher vomFreistaat Bayern nicht unterstützt. Eine weitereHarmonisierung der Kriterien für die Zuerken-nung internationalen Schutzes und der Asylver-fahren mit dem Ziel unionsweit einheitlichererStandards kann auch durch das Rechtsinstrumentder Richtlinie erreicht werden, deren Umsetzungeben konsequent durch die Europäische Kommis-sion durchzusetzen ist.

3. Im Einzelnen hat der Freistaat Bayern folgendeAnmerkungen:

– Zum Vorschlag einer Anerkennungsverordnung

a) Dass mit den Regelungsvorschlägen Sekun-därmigration innerhalb der EuropäischenUnion wirksamer verhindert werden soll, wirdausdrücklich begrüßt. Insbesondere sieht derFreistaat Bayern die einheitliche obligato-rische Überprüfung des Schutzstatus nach be-stimmten Fristen hierfür als wichtig an. DieSchaffung einer ausdrücklichen Verpflich-tung zum Verbleib in dem Staat, der Schutzgewährt hat, unter gleichzeitiger Einführungeiner Sanktionierung von Verstößen hierge-gen wird ebenfalls begrüßt.

b) Der Freistaat Bayern sieht es für erforderlichan, die Regelung zum Erlöschen des Schutz-status bei einer Ausreise in den Staat, ausdem der Schutzberechtigte geflohen ist, zu

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(D)(B)

(C)(A)verschärfen. Bereits bei einer einfachen Aus-reise in diesen Staat muss es klarere Vorga-ben geben, wann dies zu einem Erlöschendes Schutzstatus führt. Zumindest muss dasVerfahren zur Aberkennung des internatio-nalen Schutzes in diesem Fall erleichtert wer-den.

c) Die Reform der Anerkennungs- und Qualifi-kationsrichtlinie sollte zudem zum Anlass ge-nommen werden, die Richtlinie 2003/86/EGdes Rates vom 22. März 2003 betreffend dasRecht auf Familienzusammenführung (sog.Familienzusammenführungsrichtlinie) zu än-dern. Der Familiennachzug zu Flüchtlingensollte wie bei sonstigen Drittstaatsangehöri-gen grundsätzlich von Beginn an von derSicherung des Lebensunterhalts und demNachweis ausreichenden Wohnraums abhän-gig gemacht werden, es sei denn, dies führtzu unzumutbaren Härten.

d) Sowohl der Vorschlag zur Anerkennungs- alsauch derjenige zur Asylverfahrensverord-nung halten – über den internationalenFlüchtlingsschutz hinaus – am Status des sub-sidiären Schutzes sowie an dessen individuel-ler Prüfung in einem Asylverfahren fest.Durch den weiteren Kommissionsvorschlagzur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmesder Europäischen Union (BR-Drucksache 501/16) bestünde aber die Möglichkeit, subsidiärSchutzberechtigte („Bürgerkriegsflüchtlinge“ohne individuelle politische Verfolgung) nurnoch in Kontingenten aufzunehmen und ih-nen legale Wege in die Europäische Union zueröffnen. Im Gegenzug könnten subsidiärSchutzberechtigte, die aus Transitländern ir-regulär in die Europäische Union einreisen,durch entsprechende Gestaltung der Aufnah-meprogramme in Absprache mit den Tran-sitländern dorthin zurückgeführt werden(ähnlich wie im Rahmen der EU-Türkei-Ver-einbarung vom März 2016). Die Verankerungdes subsidiären Schutzstatus in der Anerken-nungs- sowie der Asylverfahrensverordnungund damit im individuellen Asylverfahrenkönnte und müsste dann wegfallen.

– Zum Vorschlag einer Asylverfahrensverordnung

a) Die mit dem Vorschlag angestrebte weitereVerfahrensvereinfachung und -beschleuni-gung im Asylverfahren werden begrüßt. Auchsieht der Freistaat Bayern die vorgesehenenSanktionen bei fehlender Mitwirkung der An-tragsteller im Asylverfahren als wichtig an.

b) Die Einführung einer unentgeltlichen Rechts-beratung in allen Stadien des Verfahrenswird abgelehnt. Dies widerspricht dem Zielder Verordnung, Asylverfahren insgesamt zubeschleunigen. Vielmehr drohen neue Ge-fahren für Verfahrensverzögerungen.

c) Der Vorschlag, Listen der Mitgliedstaaten zusicheren Herkunfts- und Drittstaaten nach ei-

ner Übergangszeit von fünf Jahren nach In-krafttreten der Verordnung zugunsten ge-meinsamer Listen der Europäischen Unionentfallen zu lassen, wird ebenfalls abgelehnt.Die Souveränität der Mitgliedstaaten in die-sem Bereich muss gewahrt bleiben, und na-tionale Listen müssen daher weiterhin Be-stand haben.

d) Eine weitere Ausweitung der besonderen Ga-rantien für unbegleitete Minderjährige kannnicht mitgetragen werden. Insbesondere dieVerpflichtung, innerhalb von fünf Werktagennach Asylantragstellung einen Vormund zubestellen, steht im Widerspruch zu dem inDeutschland erst im Jahr 2015 geschaffenenVerfahren zur bundesweiten Verteilung un-begleiteter Minderjähriger. Die zeitlichen Vor-gaben im Verordnungsvorschlag können imVerfahren der bundesweiten Verteilung nichteingehalten werden.

e) Noch detaillierteren Vorgaben für die Mit-gliedstaaten zu medizinischen Untersuchun-gen steht der Freistaat Bayern kritisch ge-genüber. Den Mitgliedstaaten muss hier auchauf Grund der Unterschiedlichkeit der Ge-sundheitssysteme ausreichend Umsetzungs-spielraum bleiben.

– Zum Vorschlag einer Neufassung der Aufnah-merichtlinie

a) Dass mit den Regelungsvorschlägen Sekun-därmigration unterbunden und erreicht wer-den soll, dass der Aufenthaltsort eines Asylan-tragstellers besser kontrolliert werden kann,wird begrüßt. In diesem Zusammenhang wirdauch begrüßt, dass Antragstellern grundsätz-lich nur in dem Mitgliedstaat die vollen Auf-nahmebedingungen zu gewähren sind, in demsie sich nach der Dublin-Verordnung aufzu-halten haben.

b) Die geplanten Ausweitungen bei den beson-deren Schutzvorkehrungen für Asylbewerbermit besonderen Bedürfnissen und unbeglei-tete Minderjährige werden kritisch gesehen.Bereits die geltende Aufnahmerichtlinie ent-hält hohe Standards für diese Personengruppe,die zur Verhinderung von Sekundärmigrationnur von allen Mitgliedstaaten annähernd um-gesetzt werden müssten. Insbesondere dieVerpflichtung, innerhalb von fünf Werktagennach Asylantragstellung einen Vormund füreinen unbegleiteten Minderjährigen zu bestel-len, steht im Widerspruch zu dem in Deutsch-land erst im Jahr 2015 geschaffenen Verfahrenzur bundesweiten Verteilung dieser Perso-nengruppe. Die zeitlichen Vorgaben im Richt-linienvorschlag können im Verfahren derbundesweiten Verteilung nicht eingehaltenwerden.

c) Der Freistaat Bayern steht auch der Auf-nahme konkreter und abschließender Vorga-ben, in welchen Fällen die Ersetzung (durch

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(D)(B)

(C)(A)u. a. Sachleistungen), Einschränkung oderder Entzug der im Rahmen der Aufnahme ge-währten materiellen Leistungen möglich ist,kritisch gegenüber. Hier müssen nationaleHandlungsspielräume verbleiben. Abgelehntwird ferner die Regelung, dass Asylsuchendeeigene finanzielle Mittel künftig nicht mehrfür Leistungen der medizinischen Versorgungaufwenden sollen müssen.

d) Die Vorgabe, den Asylsuchenden den Arbeits-marktzugang bereits nach höchstens sechsMonaten (statt wie bisher neun Monaten) zugewähren, wird nicht für erforderlich gehal-ten, weil dadurch von den Mitgliedstaaten we-niger auf eine ggf. geänderte Arbeitsmarkt-lage reagiert werden kann.

e) Die bestehende Verpflichtung, minderjähri-gen Antragstellern in ähnlicher Weise wie deneigenen Staatsangehörigen einen Zugangzum Bildungssystem zu gewähren (Art. 14Abs. 1 der Richtlinie 2013/33/EU), soll durcheine Pflicht zur Gleichbehandlung mit den ei-genen Staatsbürgern im Bereich der allgemei-nen und beruflichen Bildung ergänzt werden(Art. 15 Abs. 3 lit. c des Richtlinienvorschlags).Es bleibt unklar, in welchem Verhältnis dieneue Verpflichtung zu den bestehenden Ver-pflichtungen zur Grundschulerziehung undweiterführenden Bildung Minderjähriger ste-hen soll. Der Anwendungsbereich der neuenVerpflichtung muss klar begrenzt sein. Einegenerelle Ausweitung der bestehenden Ver-pflichtungen in den Bereichen Grundschuler-ziehung und weiterführende Bildung Minder-jähriger ist nicht leistbar.

Anlage 13 – zu TOP 28 a) bis e)

Erklärung

von Staatsministerin Anne Spiegel(Rheinland-Pfalz)

zu den Punkten 28 a) bis e) der Tagesordnung

Das Magazin „National Geographic“ berichtet inder aktuellen US-Ausgabe mit seiner Titelstory über„the new Europeans“ – die neuen Europäerinnen undEuropäer. Gemeint sind mehr als 1 Million Menschen,die 2015 nach Europa geflohen sind. Der amerikani-sche Autor des Beitrags stellt mit Bewunderung fest,dass viele der Flüchtlinge in ein Deutschland gekom-men seien, das heute offen für die Welt und offen fürVeränderungen ist.

Ich finde es bemerkenswert, welchen Wandel dasImage unseres Landes durch die Aufnahme derFlüchtlinge erfahren hat. Deutschland erhält viel Re-spekt für sein Engagement, für seine Mitmenschlich-keit, für seine Offenheit. Wir sollten uns diese Offen-heit bewahren und in der EU dafür werben.

Unser Kontinent hat in der Geschichte leider vieleKriege und viele Flüchtlinge erlebt. Das Friedenspro-jekt Europäische Union war die richtige Antwort da-rauf. Das gilt auch für das Grundrecht auf Asyl. Wirsind uns aber – glaube ich – alle einig, dass wir einegemeinsame europäische Lösung für den Umgangmit Flüchtlingen brauchen, gerade angesichts welt-weit zunehmender Konflikte und damit steigenderFlüchtlingszahlen. Die Frage ist daher, wie Europadie Flüchtlinge aufnehmen soll. Wie soll die gemein-same europäische Lösung aussehen?

Die EU-Kommission hat das GEAS-Paket als diesegemeinsame europäische Lösung vorgelegt. Für Kom-mission und Bundesregierung ist es dabei derzeitnicht leicht, für Offenheit und Solidarität in der EU zuwerben. Wir alle wissen: Es gibt Kräfte, die alles beimAlten belassen wollen oder die die Herausforderun-gen von morgen mit den Vorschlägen von gestern lö-sen möchten. Umso wichtiger ist es, dass wir die Kom-mission in ihrem europafreundlichen Kurs bestärken.Denn die Antwort ist auch heute wieder: mehr Europawagen!

Mit dem vorliegenden Plenarantrag möchte RPden Bundesrat ermuntern, sich aktiv in die Beratun-gen einzubringen, und zwar mit Blick auf das GEAS-Paket als Ganzes. Wir werben darin für eine grund-rechtsbasierte Weiterentwicklung des Asylsystemsund für einen fairen europäischen Verteilmechanis-mus. Denn ich gebe offen zu: Nicht alles, was dieKommission vorschlägt, ist wirklich eine Verbesse-rung.

Im Zentrum der Kritik – übrigens auch in der Stel-lungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozial-ausschusses – steht das sogenannte Dublin-System.Es belastet faktisch Mitgliedstaaten an Außengrenzenstärker und stößt daher bei diesen Mitgliedstaaten aufAblehnung. Wir brauchen ein Konzept, das von allenStaaten akzeptiert wird und auf Dauer Bestand hat.Wir brauchen ein Verfahren, das im Ergebnis Flücht-linge besser schützt, nicht eines, vor dem wir am Endenoch die Flüchtlinge schützen müssen.

Für RP ist es wichtig, dass bestehende rechtsstaat-liche und humanitäre Standards nicht unter das bis-her erreichte Niveau fallen. Wir wissen alle, dass dieStandards nicht überall gleich sind. Ziel sollte essein, sie insgesamt zu verbessern, sie nicht auf denkleinsten gemeinsamen Nenner abzusenken. Denndas Grundrecht auf Asyl beinhaltet ein Optimie-rungsgebot und kein Verbesserungsverbot.

Wir machen deshalb in unserem Antrag konkreteVerbesserungsvorschläge, beispielsweise den Vor-rang der freiwilligen Ausreise bei der Dublin-Reformfestzuschreiben. In Rheinland-Pfalz gilt bei Rückfüh-rungen im Sinne der EU-Richtlinie bereits der Vor-rang der freiwilligen Ausreise. Bei uns ist das mittler-weile ein Erfolgsmodell: humaner, kostengünstigerund mit erheblich weniger Verwaltungsaufwand.

Im Rahmen des neuen „Fairness-Verteilungsme-chanismus“ sollten außerdem auch aufnehmendeMitgliedstaaten mitreden dürfen, wer wohin kommt.Es soll nicht nur ein Computer auf Malta entscheiden.

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Bundesrat – 950. Sitzung – 4. November 2016 469*

(D)(B)

(C)(A)Von einer ausgewogenen Lösung sind wir derzeit

sicher noch weit entfernt. Ich bin aber zuversichtlich:Wenn wir uns in den nächsten Monaten mit dieser

Reform weiter so beharrlich und konstruktiv beschäf-tigen wie heute, wird es uns gelingen, zu einer Re-form zu kommen, die diesen Namen auch verdient.

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