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lyanh
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29.04.2013
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Chance zur Professionalisierung und
Autonomie
Dr. Franz Lorenz, Professur für Pflege und Rektor der BA GSS Saarbrücken
Neue Handlungsfelder für die
Pflege
Inhaltliche Schwerpunkte
1.0 Professionalität und Professionalisierung
2.0 Soziologisch–philosophische Sichten und
Einsichten von der Person zur Gesellschaft
3.0 Von lauten und stillen beruflichen und
politischen Baustellen der Pflege
4.0 Zur Dynamik von Deutschland und Europa
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1.0 Anfrage zu Professionalisierung
und Professionalität
Welches sind Ansätze auf der
Theorieebene?
Welche werden in der Pflege in
Deutschland diskutiert?
Was bewirken diese?
Das Deutungsmuster Professionalität hat
verschiedene theoretische Facetten und
Zugänge
normativ: Es gibt die Vorstellung eines geschlossenen Berufsbildes mit
klar abzugrenzenden Aufgaben, berufsethischen Grundsätzen, gesellschaftlichem Status (Rabe-Kleberg 2002)
interaktionistisch: Es gibt die Vorstellung, dass sich Professionalität in der
unmittelbaren Handlung ausdrückt (Weidner 1995) systemtheoretisch: In der gesellschaftlich zugewiesenen Bearbeitung einer
Leitdifferenz für Pflege: Autonomie/Heteronomie (Lorenz/ Schwarz 2012)
strukturalistisch In der Auflösung von Handlungsunsicherheit (Dewe 2011)
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Daraus ergeben sich nachgeordnete
noch zu klärende Fragen
Von welchen Deutungsmustern bzgl. Professionalität werden diese Initiativen geleitet?
(strukturell-normative, handlungstheoretisch-interaktionistische, systemtheoretisch strukturalistische Ansätze)
Wie ist der Status Quo bzgl. Professionalität? (juristisch, (berufs-)politisch, gesellschaftlich, in der Berufsgruppe) Gibt es Kompatibilitätszwänge zur EU? (Eu Richtlinie 2005/36 zur Gleichwertigkeit der Berufe, EQF) Wie wirken sich die gesundheitsgesetzlichen
Rahmenbedingungen auf die Professionalisierung aus? Qualitätsmanagement, Ökonomisierung des Systems, Entberuflichung Wer bestimmt den Diskurs zur Professionalisierung?
Wie wirken sich die gesundheitsgesetzlichen
Rahmenbedingungen auf die Professionalisierung
aus? Deprofessionalisierungstendenz: Qualitätsmanagement: Die zunehmende Standardisierung und Festlegung auf
Verfahrensanweisungen führt weg von einer situativen und kontextbezogenen Betrachtung der Patienten/Bewohner, weil die Abweichung von der Norm juristische Unsicherheit schafft (Manzeschke 2007)
Entberuflichung Die zunehmende Ausdifferenzierung des Gesundheitswesen und der
Professionen schafft insbesondere im Schnittstellenbereich Spezialfunktionen, die nicht mehr mit know how des Kernberufes zu bewältigen sind
Ökonomisierung: Zunehmend ist zu beobachten, dass sich Patientenkarrieren nicht
mehr an der Krankheit des Patienten, sondern an der lukrativsten Kombination von DRG`s orientieren. (Tackenburg 2009)
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Folgen der Ökonomisierung !!
Folie 7
2.0 Thesen zum Gesundheitswesen
und zur Pflege Das Gesundheitssystem ist ein hochkomplexes
und dynamische Teilsystem einer Gesellschaft, die von enormen Transformationen gekennzeichnet ist
Das Pflegesystem ist ein Frühindikator für lebensweltliche Transformation
WIRKUNG im Handlungsfeld Pflege: Umsetzung organisationaler Erfordernisse und anschlussfähige Diskursgestaltung zu den relevanten Umwelten erfordert ein neues Bewusstsein von Pflege
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Soziologische Einsichten Aus der Beobachterperspektive bieten sich zwei
Kritikstränge an, die es bei der Betrachtung von Pflege zu diskutieren gilt: System und Lebenswelt
PFLEGE IST EIN LEBENSWELTLICHES PHÄNOMEN und bearbeitet Fragen der Existenz und des Sinnhaftigkeit
Die SYSTEMWELT richtet sich aus auf Monetarisierung, Bürokratisierung und Juristifizierung der LEBENSWELT (Habermas 1985)
Verortung der Pflege
Pflege als lebensweltlicher Faktor kann nach
Bourdieu folgendermaßen gesellschaftlich
zugeordnet werden:
Habitus
Sprache, Verhaltensmuster, Konfliktmuster
Kapitalsorten
Ökonomie, Soziales, Kultur, Symbol
Felder
Beruf (produktiv), Bildung, Engagement usw.
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Status quo Pflegepraxis:
1. Historische Wurzel in der Ordenspflege
2. Historische Fremdbestimmung durch die Theologie, viel später Medizin
3. Denktradition ist daher nicht griechisch wie die Naturwissenschaften (analytisch, quantitativ), sondern religiös-holistisch (jüdisch–orientalisch) und damit qualitativ
4. Eher von der Empirie geleitet mit mündlich tradierter Wissensweitergabe
5. Keine definitorische Sprache, sondern auf Anschlussfähigkeit ausgerichtetes Sprechen
2.1.Strukturalistische Überlegungen
Es gibt mehr und mehr Kategorien von Leuten,
die nicht unter dem Zwang der Disziplin stehen,
so dass wir an die Entwicklung einer Gesellschaft
ohne Disziplin denken müssen. Die herrschende
Klasse ist stets durchdrungen von der alten
Technik. Es ist jedoch evident, dass wir uns in der
Zukunft von der Disziplinargesellschaft von heute
trennen müssen.“
Foucault in Defert,2005, S.145
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Die Macht der Sprache
Die Herrschaft des Diskurses und die
Legitimation über Etikettierungen (wie
krank/gesund, irre/normal) ist durch
Begriffssysteme konstituiert als Deutungsmuster
und ist damit isoliert von einer Ebene oder einer
Schicht von Ordnung und jenseits eines wie auch
immer vorgestellten linguistischen Fundaments.
Von dieser Ordnungsstruktur spricht Foucault
(1965) in Les mots et les choses
Der Blick auf den Diskurs
Die Aufgabe des Diskursanalytikers bestehe nicht
- nicht mehr - [darin], die Diskurse als Gesamtheit
von Zeichen [...], sondern als Praktiken zu
behandeln, die systematisch die Gegenstände
bilden, von denen sie sprechen. Der Diskurs
wirkt vergleichend, differenzierend,
hierarchisierend, homogenisierend,
ausschließend. Es wirkt normend, normierend,
normalisierend. Sarasin, 2005
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Herrschaft im Diskurs
System-
theoretisches
Modell
Soziologischer
Begriff
Reduktion
durch
Legitimation
durch
Beobachtung
durch
Psychische
Systeme
Person Typologisie-
rung
Gruppe Kommunika-
tion
Soziale
Systeme
Gruppe Deutungs-
muster
Organisa-
tionen
Entschei-
dungen
Entschei-
dung
Systeme
Organisation Programme Institutionen Verfahren
Verfahrens-
systeme
Institution Binäre
Codierung
Gesellschaft Diskurs
Beispiel Pflegeversicherungsgesetz
Die Begrifflichkeiten im Pflegeversicherungsgesetz: Pflegeperson und Pflegefachkraft
Pflege-Person zielt auf Beziehung
Pflege-Fachkraft zielt auf die physikalische Leistung
Rückschlüsse der Diskursanalyse:
Beziehungsaspekt fällt aus dem Focus des Leistungsgesetzes
Die Pflege-Tätigkeit rückt in den Vordergrund
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Beispiel: Neoliberaler Diskurs
Der Kundenbegriff
Aus dem Ökonomischen entliehen
Zwingt zur ökonomischen Argumentation
Schließt fachliche Diskurse aus
Führt zur Dequalifikation der
Gesundheitsprofessionen
Lebensweltliche Diskurse ändern
sich
Folie 18
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Ausgangslage Pflege 2013 in
Deutschland (1.)
Folie 19
Keinen Schutz der Berufsausübung durch Berufegesetze
(mit Ausnahme Hamburg, Bremen, Saarland)
Keine Definition pflegerischer Tätigkeiten in der
allgemeinen Gesetzgebung
Keine Personalanhaltzahlen in den Leistungsgesetzen
(SGB V, XI)
Keine validen Zahlen über Qualifikationsstruktur und
Anzahl der Berufstätigen wegen fehlender Registrierung
Ausgangslage 2013 (2.)
Folie 20
Leistungsverordnung Pflege und Bewertung
(Deutungshoheit) über Evidenz pflegerischer
Interventionen sind nicht in der Profession verankert
Pflegende, die eine institutionelle Identität und keine
professionelle Identität ausgebildet haben
Eine Bevölkerung, die das Gut Gesundheit, Autonomie
und Alltagskompetenz als Merkmal von Lebensqualität
erst zu entdecken beginnt
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Bevölkerungsentwicklung 2020
Ausgangslage Demografie
Rot Zunahme
Lila Stagnation
Blau Abnahme
2006
800 600 400 200 0 200 400 600 800
0 - 1
10 - 11
20 - 21
30 - 31
40 - 41
50 - 51
60 - 61
70 - 71
80 - 81
90 - 91
100 u. älterFrauen Männer
Altersstruktur der deutschen
Bevölkerung
19,2
%
60,8
%
20,0
%
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800 600 400 200 0 200 400 600 800
0 - 1
10 - 11
20 - 21
30 - 31
40 - 41
50 - 51
60 - 61
70 - 71
80 - 81
90 - 91
100 u. älter
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2050 Altersstruktur der deutschen
Bevölkerung Frauen Männer
33,2
%
51,7
%
15,1
%
Pflegebedürftige und Beschäftige im Pflegebereich in Deutschland
(2007)
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2,25 Millionen Pflegebedürftige insgesamt
zu Hause versorgt:
1,54 Millionen (68 %) durch…
in Heimen versorgt:
709.000 (32 %) durch
Nach Pflegestufen:
I: 35,7%
II: 42,3 %
III: 20,5 %
Bisher ohne Zuordnung: 1,5
%
Ausschließlich
Angehörige:
1,03 Mill. Pflegebedürftige
I: 61,8 %
II: 29,9 %
III: 8,3 %
Pflegedienste:
504.000 Pflegebedürftige
I: 52,5 %
II: 35,4 %
III: 12,1 %
durch 11.500 Pflegedienste
mit 236.000 Beschäftigten
In 11.000 Pflegeheimen mit
574.000 Beschäftigten
ca. 100.000 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa
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2013 - Ausgangslage - krisenhaft
Folie 25
Krisenhafte Ausgangslage 2013
Folie 26
derzeitige ökonomische Fixierung
Verdrängung von Interaktion ins Schattenreich der Pflege (Studie von Bartholomeyzcik, Donath 2007)
Demoralisierung und Depro-fessionalisierung der Heilberufe (Manzeschke 2007)
Ausbildung benötigter Generalisten in Expertenstrukturen
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Bevor das Geld ausgeht gehen uns die
Menschen aus
beruhigendes Fazit
Der nahtlose Übergang
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Koalitionsvertrag 9.2. Pflege
„Wir wollen das Berufsbild in der
Altenpflege attraktiver gestalten.
Darüber hinaus (…) die Pflegeberufe in
der Ausbildung durch ein neues
Berufsgesetz grundlegend
modernisieren und zusammenführen.
(4227 – 4229)“
Koalitionsvertrag 9.2. Pflege
„Wir werden dafür sorgen, dass
ausländische Hilfskräfte ebenso wie
pflegende Angehörige oder deutsche
Hilfskräfte auch notwendige pflegerische
Alltagshilfen erbringen können. (4231 –
4233)“
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Schlagzeilen zur Jahreswende
2012
Gesundheitsminister Bahr
kündigt an, gegen den
Vorstoß „Pflege nur noch mit
Abitur“ zu kämpfen.
BÄK-Präsident Montgomery
warnt vor der
Überakademisierung
3.0 Baustellen
Pflegekammer
Aufgabenneuverteilung im
Gesundheitswesen §63 Abs 3 a-c
EU Recht in nationales Gesetz
umsetzen mit den entsprechenden
Konsequenzen
Bildung Ausbildung
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Pflegekammer aktuell Schleswig Holstein, Bayern und Rheinland – Pfalz sind
die drei Vorreiter
Schleswig Holstein gibt die Koalitionsvereinbarung zur Etablierung der Pflegkammer bis 2016
Bayern: Söder-Initiative
Rheinland Pfalz
Akzeptanzstudie erhoben (75% pro Kammer)
Änderung des Heilberufegesetzes im Juni 2014
parallel nimmt der Gründungsrat seine Arbeit auf
Start der Pflegekammer 2015
Pflegekammer Problematik
Artikel 12 des GG (Freiheit der Berufsausübung) ist zu messen (vgl. Igl, 2008, S.39 ff, 126ff) an der Sicherung des Allgemeinwohls nur durch die Einschränkung des Artikels 12 zu erreichen ist. (Igl, 2008 S.128) Igl geht davon aus, dass bereits über die Anerkennung der Alten- Krankenpflegberufe als Heilberufe nach Art 74 GG ein Schutz bzw. Vorbehalt für die in §3 beider Ausbildungsgesetze formulierten Tätigkeiten gegeben ist (Igl ,2008 130 ff)
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Status quo
Juristische Aspekte:
Nur wenn nicht-professionelle Pflege nachweisbar eine Gefahr für die Pflegebedürftigen darstellt, gebietet der Grundsatz der Gefahrenabwehr die Einführung von Vorbehaltsaufgaben.
Nicht ausreichend für einen Rechtfertigung von Vorbehaltsaufgaben sind berufspolitische Motive.
Einer Berufsgruppe vorbehaltene Tätigkeiten ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dafür vorgesehen, das Ansehen, den Status oder die Verantwortung einer Berufsgruppe zu stärken
Status quo
Berufspolitische Perspektive:
Forderung nach der Verkammerung der
Pflegeberufe Selbstverwaltungsorgan
Definition von Vorbehaltsaufgaben,
Vorrangaufgaben, eigenständigen Aufgaben
Schutz der Berufsausübung und Zuschreibung
von Verantwortungsbereichen für die einzelnen
Level gem. EQR
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Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde gemäß §63
GBA-Richtlinie § 63 Absatz 3c SGB V
2008: Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) SGB XI Eigenständige Verordnung von Verbands- und Hilfsmitteln, Anordnung inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung der Pflege und bei entsprechender Qualifikation Ausübung von Heilkunde: § 63 Abs. 3b,c SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 20.10.2011
Genehmigung vom Bundesministerium für Gesundheit am 20.02.2012
In Kraft Treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde
Fortschritt für Sicherung und Weiterentwicklung
der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Chancen für Patienten/Bewohner und die beiden
involvierten Professionen Pflegende und Ärzte
! International: Übernahme von sog. Nurse
practitioner bewährte Realität
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Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde
Heilkundliche Tätigkeiten diagnosebezogen
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
Chronische Wunden (z.B. ulcus cruris)
Demenz
Hypertonus
Dabei übertragbare Tätigkeiten
Assessment / Verlaufsdiagnostik
Planung einzuleitender Interventionen
Umsetzung des Therapieplanes/ Wundmanagment
Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur
selbständigen Ausübung von Heilkunde
Prozedurenbezogene heilkundliche Tätigkeiten Infusionstherapie/ Injektion Stomatherapie Wechsel von Trachealkanülen Tracheostomamanagement Anlage und Versorgung einer Magensonde Legen und Überwachen des transurethralen Blasenkatheters Versorgung und Wechsel suprapubischen Blasenkatheters Ableitungen/Entlastungen/Zugänge Atemtherapie Ernährung/Ausscheidung Schmerztherapie/-management Patienten-/Case-/Überleitungsmangement Psychosoziale Versorgung
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Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde
Ausübung bedeutet Übernahme fachlicher,
wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung
Struktur:
Arzt: Diagnose und Indikationsstellung
Pflege: Verordnung und therapeutische Tätigkeit
Neue Handlungsfelder: Wichtige
semantische Differenzen
Delegation:
Übertragung von Aufgaben gebunden an Situation und Person
Substitution:
Aufgaben eigenständig unter der Aufsicht der Ärzte
Allokation
Eigenständige Aufgabe unter Eigenverantwortung
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Baustelle Europa
Europaweite Anerkennung der Berufsabschlüsse
Lebenslanges Lernen und europäischer
Qualifikationsrahmen
Einheitliche Zugangsvoraussetzungen
Einheitliche Ausbildungsstruktur
Europäischer Bildungs- und
Dienstleistungsraum
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Eine Problemstellung des Tages: EU
Empfehlung der EU- Kommission zur Änderung der
EU- Richtlinie 2005/36/EU vom 19.12.2011 (
Kompatibilität)
Verortung dieser Richtlinie im Kontext der EU-
Initiative zum Lebenslangen Lernen EQR
( Transparenz, Vergleichbarkeit) (April 2008)
Verortung dieser Richtlinie in den Kontext
Neustrukturierung der Ausbildung
Die Passage aus der Empfehlung zur Änderung der
Richtlinie 2005/36/EU – Auszug: 4. Einzelerläuterung zum
Vorschlag
Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2005/36/EG werden entsprechend den
in Abschnitt 1.2 dargelegten Zielen vorgestellt.
S. 11: Neue berufliche Anforderungen für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie
Hebammen spiegeln sich in dem Vorschlag wider. Dementsprechend müssen die
Mitgliedstaaten die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in diesen Berufen von
einer zehnjährigen allgemeine Schulausbildung auf zwölf Jahre heraufsetzen. Dies ist in
24 Mitgliedstaaten bereits der Fall.
(15) S. 19: Die Berufszweige Krankenpflege und Hebamme haben sich in den letzten
drei Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt: Durch die gemeinschaftsorientierte
Gesundheitsversorgung, den Einsatz komplexerer Therapien und der sich ständig
weiterentwickelnden Technologie wird die Übernahme von mehr Verantwortung bei
Krankenpflegekräften und Hebammen vorausgesetzt. Damit sie auf diese komplexen
Aufgaben der Gesundheitsversorgung vorbereitet sind, müssen die Schüler über eine
solide allgemeine Schulbildung verfügen, bevor sie mit der Ausbildung beginnen.
Daher sollte die Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung auf eine allgemeine
Schulausbildung von zwölf Jahren oder eine bestandene Prüfung von gleichwertigem
Niveau erhöht werden.
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Sachstand zum Jahreswechsel
2012
24 von 27 EU Staaten haben
bereits 12 Jahre als
Zugangsvoraussetzung für
Pflegeberufe realisiert
Modell einer gestuften und modularisierten
Altenpflegequalifizierung
Level 1: Alltagsbegleiter
Level 2: Persönliche Assistenz und Betreuung
Level 3: Durchführung von delegierten Aufgaben im Rahmen des
Pflegeprozesses
Level 4: Steuerung und Gestaltung von komplexen Pflegesituationen
Level 5: Steuerung und Gestaltung von komplexen Pflegesituationen
für spezifische Klienten
Level 6: evidenzbasierte Gestaltung hoch-komplexer
Pflegsituationen
Level 7: pflegerische Leitung einer Einrichtung
Level 8: Steuerung und Gestaltung pflegwissenschaftlicher
Aufgaben
Hundenborn, Knigge-Demal 2011
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Folie 49
Ziele der Pflege 2013
Folie 50
Stärkung der professionellen Identität
Erhöhung des Organisationsgrades der
Pflegenden
Registrierung der Pflegenden
Umsetzung der Berufsordnungen und
Überführung in Berufegesetze zum Schutze des
grundgesetzlich garantierten Rechts auf
pflegerische Versorgung
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ZENTRALE erforderliche Aufgaben für die Profession Pflege:
.
Bearbeitung der Leitdifferenz Autonomie –
Heteronomie Prozesssteuerung
Prozesssteuerung (von der Bedarfsermittlung bis
zur Evaluation)
die Verteilung der Aufgaben auf die Professionen im
Gesundheitsbereich
Stärkung der professionellen Identität
Maßnahmen
Folie 52
Eigenverantwortliche Tätigkeiten müssen
Vorbehaltstätigkeiten der Pflege werden:
Der Beweis muss erbracht werden, dass der Schutz
pflegerischer Versorgung durch Profis höher zu bewerten ist
als der Recht auf freie Berufsausübung
Ausweitung pflegerischer Handlungsfelder im Bereich
Prävention, Information und Prozessteuerung
Interaktionelles Geschehen wie Schulung, Anleitung, und
Beratung muss aus dem Schattenreich zur Kernidentität
jeden pflegerischen Handels werden
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Maßnahmen zur Realisierung durch die
Berufsgruppen und Träger
Folie 53
Professionalisierung als Ziel bedeutet: berufsständische und Trägerinteressen sind identisch
Freiwillige Registrierung muss zur
Selbstverpflichtung der Pflegprofis werden Organisation in Berufsverbänden Qualifizierung und Information als
Selbstverpflichtung Ernstnehmen der Ausbildungsinhalte
Derzeitige Prozesskette Pflege
Folie 54
bisher Deutungshoheit extern
Durchführung
Pflege
Evidenzprüfung
MDK
Verordnung
Arzt
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Folie 55
Zukünftige Prozesskette Pflege
Deutungshoheit in der Profession
Durchführung
Berufsordnung
Evaluation und
Bewertung
Nationale Ex-
pertenstandards
Verordnung
§63 PfWG
Pflegerischer Wandel als Ausdruck
von Dynamik
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Schlussgedanke
Folie 57
Nur durch die komplette Prozesskette in
pflegerischer Hand lässt sich die Leitdifferenz der
Pflege als eigenständige Profession bearbeiten
Leitdifferenz für Pflege: Autonomie / Heteronomie
Ziel der Autonomie ist die Wiedererlangung
oder Erhaltung von Alltagskompetenz
2030 Ziel erreicht, Danke fürs
Hinhören
Folie 58