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29.04.2013 1 Chance zur Professionalisierung und Autonomie Dr. Franz Lorenz, Professur für Pflege und Rektor der BA GSS Saarbrücken Neue Handlungsfelder für die Pflege Inhaltliche Schwerpunkte 1.0 Professionalität und Professionalisierung 2.0 Soziologischphilosophische Sichten und Einsichten von der Person zur Gesellschaft 3.0 Von lauten und stillen beruflichen und politischen Baustellen der Pflege 4.0 Zur Dynamik von Deutschland und Europa

Chance zur Professionalisierung und Autonomie · 29.04.2013 2 1.0 Anfrage zu Professionalisierung und Professionalität Welches sind Ansätze auf der Theorieebene? Welche werden in

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  • 29.04.2013

    1

    Chance zur Professionalisierung und

    Autonomie

    Dr. Franz Lorenz, Professur für Pflege und Rektor der BA GSS Saarbrücken

    Neue Handlungsfelder für die

    Pflege

    Inhaltliche Schwerpunkte

    1.0 Professionalität und Professionalisierung

    2.0 Soziologisch–philosophische Sichten und

    Einsichten von der Person zur Gesellschaft

    3.0 Von lauten und stillen beruflichen und

    politischen Baustellen der Pflege

    4.0 Zur Dynamik von Deutschland und Europa

  • 29.04.2013

    2

    1.0 Anfrage zu Professionalisierung

    und Professionalität

    Welches sind Ansätze auf der

    Theorieebene?

    Welche werden in der Pflege in

    Deutschland diskutiert?

    Was bewirken diese?

    Das Deutungsmuster Professionalität hat

    verschiedene theoretische Facetten und

    Zugänge

    normativ: Es gibt die Vorstellung eines geschlossenen Berufsbildes mit

    klar abzugrenzenden Aufgaben, berufsethischen Grundsätzen, gesellschaftlichem Status (Rabe-Kleberg 2002)

    interaktionistisch: Es gibt die Vorstellung, dass sich Professionalität in der

    unmittelbaren Handlung ausdrückt (Weidner 1995) systemtheoretisch: In der gesellschaftlich zugewiesenen Bearbeitung einer

    Leitdifferenz für Pflege: Autonomie/Heteronomie (Lorenz/ Schwarz 2012)

    strukturalistisch In der Auflösung von Handlungsunsicherheit (Dewe 2011)

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    Daraus ergeben sich nachgeordnete

    noch zu klärende Fragen

    Von welchen Deutungsmustern bzgl. Professionalität werden diese Initiativen geleitet?

    (strukturell-normative, handlungstheoretisch-interaktionistische, systemtheoretisch strukturalistische Ansätze)

    Wie ist der Status Quo bzgl. Professionalität? (juristisch, (berufs-)politisch, gesellschaftlich, in der Berufsgruppe) Gibt es Kompatibilitätszwänge zur EU? (Eu Richtlinie 2005/36 zur Gleichwertigkeit der Berufe, EQF) Wie wirken sich die gesundheitsgesetzlichen

    Rahmenbedingungen auf die Professionalisierung aus? Qualitätsmanagement, Ökonomisierung des Systems, Entberuflichung Wer bestimmt den Diskurs zur Professionalisierung?

    Wie wirken sich die gesundheitsgesetzlichen

    Rahmenbedingungen auf die Professionalisierung

    aus? Deprofessionalisierungstendenz: Qualitätsmanagement: Die zunehmende Standardisierung und Festlegung auf

    Verfahrensanweisungen führt weg von einer situativen und kontextbezogenen Betrachtung der Patienten/Bewohner, weil die Abweichung von der Norm juristische Unsicherheit schafft (Manzeschke 2007)

    Entberuflichung Die zunehmende Ausdifferenzierung des Gesundheitswesen und der

    Professionen schafft insbesondere im Schnittstellenbereich Spezialfunktionen, die nicht mehr mit know how des Kernberufes zu bewältigen sind

    Ökonomisierung: Zunehmend ist zu beobachten, dass sich Patientenkarrieren nicht

    mehr an der Krankheit des Patienten, sondern an der lukrativsten Kombination von DRG`s orientieren. (Tackenburg 2009)

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    Folgen der Ökonomisierung !!

    Folie 7

    2.0 Thesen zum Gesundheitswesen

    und zur Pflege Das Gesundheitssystem ist ein hochkomplexes

    und dynamische Teilsystem einer Gesellschaft, die von enormen Transformationen gekennzeichnet ist

    Das Pflegesystem ist ein Frühindikator für lebensweltliche Transformation

    WIRKUNG im Handlungsfeld Pflege: Umsetzung organisationaler Erfordernisse und anschlussfähige Diskursgestaltung zu den relevanten Umwelten erfordert ein neues Bewusstsein von Pflege

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    Soziologische Einsichten Aus der Beobachterperspektive bieten sich zwei

    Kritikstränge an, die es bei der Betrachtung von Pflege zu diskutieren gilt: System und Lebenswelt

    PFLEGE IST EIN LEBENSWELTLICHES PHÄNOMEN und bearbeitet Fragen der Existenz und des Sinnhaftigkeit

    Die SYSTEMWELT richtet sich aus auf Monetarisierung, Bürokratisierung und Juristifizierung der LEBENSWELT (Habermas 1985)

    Verortung der Pflege

    Pflege als lebensweltlicher Faktor kann nach

    Bourdieu folgendermaßen gesellschaftlich

    zugeordnet werden:

    Habitus

    Sprache, Verhaltensmuster, Konfliktmuster

    Kapitalsorten

    Ökonomie, Soziales, Kultur, Symbol

    Felder

    Beruf (produktiv), Bildung, Engagement usw.

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    Status quo Pflegepraxis:

    1. Historische Wurzel in der Ordenspflege

    2. Historische Fremdbestimmung durch die Theologie, viel später Medizin

    3. Denktradition ist daher nicht griechisch wie die Naturwissenschaften (analytisch, quantitativ), sondern religiös-holistisch (jüdisch–orientalisch) und damit qualitativ

    4. Eher von der Empirie geleitet mit mündlich tradierter Wissensweitergabe

    5. Keine definitorische Sprache, sondern auf Anschlussfähigkeit ausgerichtetes Sprechen

    2.1.Strukturalistische Überlegungen

    Es gibt mehr und mehr Kategorien von Leuten,

    die nicht unter dem Zwang der Disziplin stehen,

    so dass wir an die Entwicklung einer Gesellschaft

    ohne Disziplin denken müssen. Die herrschende

    Klasse ist stets durchdrungen von der alten

    Technik. Es ist jedoch evident, dass wir uns in der

    Zukunft von der Disziplinargesellschaft von heute

    trennen müssen.“

    Foucault in Defert,2005, S.145

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    Die Macht der Sprache

    Die Herrschaft des Diskurses und die

    Legitimation über Etikettierungen (wie

    krank/gesund, irre/normal) ist durch

    Begriffssysteme konstituiert als Deutungsmuster

    und ist damit isoliert von einer Ebene oder einer

    Schicht von Ordnung und jenseits eines wie auch

    immer vorgestellten linguistischen Fundaments.

    Von dieser Ordnungsstruktur spricht Foucault

    (1965) in Les mots et les choses

    Der Blick auf den Diskurs

    Die Aufgabe des Diskursanalytikers bestehe nicht

    - nicht mehr - [darin], die Diskurse als Gesamtheit

    von Zeichen [...], sondern als Praktiken zu

    behandeln, die systematisch die Gegenstände

    bilden, von denen sie sprechen. Der Diskurs

    wirkt vergleichend, differenzierend,

    hierarchisierend, homogenisierend,

    ausschließend. Es wirkt normend, normierend,

    normalisierend. Sarasin, 2005

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    Herrschaft im Diskurs

    System-

    theoretisches

    Modell

    Soziologischer

    Begriff

    Reduktion

    durch

    Legitimation

    durch

    Beobachtung

    durch

    Psychische

    Systeme

    Person Typologisie-

    rung

    Gruppe Kommunika-

    tion

    Soziale

    Systeme

    Gruppe Deutungs-

    muster

    Organisa-

    tionen

    Entschei-

    dungen

    Entschei-

    dung

    Systeme

    Organisation Programme Institutionen Verfahren

    Verfahrens-

    systeme

    Institution Binäre

    Codierung

    Gesellschaft Diskurs

    Beispiel Pflegeversicherungsgesetz

    Die Begrifflichkeiten im Pflegeversicherungsgesetz: Pflegeperson und Pflegefachkraft

    Pflege-Person zielt auf Beziehung

    Pflege-Fachkraft zielt auf die physikalische Leistung

    Rückschlüsse der Diskursanalyse:

    Beziehungsaspekt fällt aus dem Focus des Leistungsgesetzes

    Die Pflege-Tätigkeit rückt in den Vordergrund

  • 29.04.2013

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    Beispiel: Neoliberaler Diskurs

    Der Kundenbegriff

    Aus dem Ökonomischen entliehen

    Zwingt zur ökonomischen Argumentation

    Schließt fachliche Diskurse aus

    Führt zur Dequalifikation der

    Gesundheitsprofessionen

    Lebensweltliche Diskurse ändern

    sich

    Folie 18

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    10

    Ausgangslage Pflege 2013 in

    Deutschland (1.)

    Folie 19

    Keinen Schutz der Berufsausübung durch Berufegesetze

    (mit Ausnahme Hamburg, Bremen, Saarland)

    Keine Definition pflegerischer Tätigkeiten in der

    allgemeinen Gesetzgebung

    Keine Personalanhaltzahlen in den Leistungsgesetzen

    (SGB V, XI)

    Keine validen Zahlen über Qualifikationsstruktur und

    Anzahl der Berufstätigen wegen fehlender Registrierung

    Ausgangslage 2013 (2.)

    Folie 20

    Leistungsverordnung Pflege und Bewertung

    (Deutungshoheit) über Evidenz pflegerischer

    Interventionen sind nicht in der Profession verankert

    Pflegende, die eine institutionelle Identität und keine

    professionelle Identität ausgebildet haben

    Eine Bevölkerung, die das Gut Gesundheit, Autonomie

    und Alltagskompetenz als Merkmal von Lebensqualität

    erst zu entdecken beginnt

  • 29.04.2013

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    Bevölkerungsentwicklung 2020

    Ausgangslage Demografie

    Rot Zunahme

    Lila Stagnation

    Blau Abnahme

    2006

    800 600 400 200 0 200 400 600 800

    0 - 1

    10 - 11

    20 - 21

    30 - 31

    40 - 41

    50 - 51

    60 - 61

    70 - 71

    80 - 81

    90 - 91

    100 u. älterFrauen Männer

    Altersstruktur der deutschen

    Bevölkerung

    19,2

    %

    60,8

    %

    20,0

    %

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    12

    800 600 400 200 0 200 400 600 800

    0 - 1

    10 - 11

    20 - 21

    30 - 31

    40 - 41

    50 - 51

    60 - 61

    70 - 71

    80 - 81

    90 - 91

    100 u. älter

    23

    2050 Altersstruktur der deutschen

    Bevölkerung Frauen Männer

    33,2

    %

    51,7

    %

    15,1

    %

    Pflegebedürftige und Beschäftige im Pflegebereich in Deutschland

    (2007)

    24

    2,25 Millionen Pflegebedürftige insgesamt

    zu Hause versorgt:

    1,54 Millionen (68 %) durch…

    in Heimen versorgt:

    709.000 (32 %) durch

    Nach Pflegestufen:

    I: 35,7%

    II: 42,3 %

    III: 20,5 %

    Bisher ohne Zuordnung: 1,5

    %

    Ausschließlich

    Angehörige:

    1,03 Mill. Pflegebedürftige

    I: 61,8 %

    II: 29,9 %

    III: 8,3 %

    Pflegedienste:

    504.000 Pflegebedürftige

    I: 52,5 %

    II: 35,4 %

    III: 12,1 %

    durch 11.500 Pflegedienste

    mit 236.000 Beschäftigten

    In 11.000 Pflegeheimen mit

    574.000 Beschäftigten

    ca. 100.000 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa

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    13

    2013 - Ausgangslage - krisenhaft

    Folie 25

    Krisenhafte Ausgangslage 2013

    Folie 26

    derzeitige ökonomische Fixierung

    Verdrängung von Interaktion ins Schattenreich der Pflege (Studie von Bartholomeyzcik, Donath 2007)

    Demoralisierung und Depro-fessionalisierung der Heilberufe (Manzeschke 2007)

    Ausbildung benötigter Generalisten in Expertenstrukturen

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    14

    Bevor das Geld ausgeht gehen uns die

    Menschen aus

    beruhigendes Fazit

    Der nahtlose Übergang

  • 29.04.2013

    15

    Koalitionsvertrag 9.2. Pflege

    „Wir wollen das Berufsbild in der

    Altenpflege attraktiver gestalten.

    Darüber hinaus (…) die Pflegeberufe in

    der Ausbildung durch ein neues

    Berufsgesetz grundlegend

    modernisieren und zusammenführen.

    (4227 – 4229)“

    Koalitionsvertrag 9.2. Pflege

    „Wir werden dafür sorgen, dass

    ausländische Hilfskräfte ebenso wie

    pflegende Angehörige oder deutsche

    Hilfskräfte auch notwendige pflegerische

    Alltagshilfen erbringen können. (4231 –

    4233)“

  • 29.04.2013

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    Schlagzeilen zur Jahreswende

    2012

    Gesundheitsminister Bahr

    kündigt an, gegen den

    Vorstoß „Pflege nur noch mit

    Abitur“ zu kämpfen.

    BÄK-Präsident Montgomery

    warnt vor der

    Überakademisierung

    3.0 Baustellen

    Pflegekammer

    Aufgabenneuverteilung im

    Gesundheitswesen §63 Abs 3 a-c

    EU Recht in nationales Gesetz

    umsetzen mit den entsprechenden

    Konsequenzen

    Bildung Ausbildung

  • 29.04.2013

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    Pflegekammer aktuell Schleswig Holstein, Bayern und Rheinland – Pfalz sind

    die drei Vorreiter

    Schleswig Holstein gibt die Koalitionsvereinbarung zur Etablierung der Pflegkammer bis 2016

    Bayern: Söder-Initiative

    Rheinland Pfalz

    Akzeptanzstudie erhoben (75% pro Kammer)

    Änderung des Heilberufegesetzes im Juni 2014

    parallel nimmt der Gründungsrat seine Arbeit auf

    Start der Pflegekammer 2015

    Pflegekammer Problematik

    Artikel 12 des GG (Freiheit der Berufsausübung) ist zu messen (vgl. Igl, 2008, S.39 ff, 126ff) an der Sicherung des Allgemeinwohls nur durch die Einschränkung des Artikels 12 zu erreichen ist. (Igl, 2008 S.128) Igl geht davon aus, dass bereits über die Anerkennung der Alten- Krankenpflegberufe als Heilberufe nach Art 74 GG ein Schutz bzw. Vorbehalt für die in §3 beider Ausbildungsgesetze formulierten Tätigkeiten gegeben ist (Igl ,2008 130 ff)

  • 29.04.2013

    18

    Status quo

    Juristische Aspekte:

    Nur wenn nicht-professionelle Pflege nachweisbar eine Gefahr für die Pflegebedürftigen darstellt, gebietet der Grundsatz der Gefahrenabwehr die Einführung von Vorbehaltsaufgaben.

    Nicht ausreichend für einen Rechtfertigung von Vorbehaltsaufgaben sind berufspolitische Motive.

    Einer Berufsgruppe vorbehaltene Tätigkeiten ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dafür vorgesehen, das Ansehen, den Status oder die Verantwortung einer Berufsgruppe zu stärken

    Status quo

    Berufspolitische Perspektive:

    Forderung nach der Verkammerung der

    Pflegeberufe Selbstverwaltungsorgan

    Definition von Vorbehaltsaufgaben,

    Vorrangaufgaben, eigenständigen Aufgaben

    Schutz der Berufsausübung und Zuschreibung

    von Verantwortungsbereichen für die einzelnen

    Level gem. EQR

  • 29.04.2013

    19

    Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher

    Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen

    Ausübung von Heilkunde gemäß §63

    GBA-Richtlinie § 63 Absatz 3c SGB V

    2008: Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) SGB XI Eigenständige Verordnung von Verbands- und Hilfsmitteln, Anordnung inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung der Pflege und bei entsprechender Qualifikation Ausübung von Heilkunde: § 63 Abs. 3b,c SGB V

    Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 20.10.2011

    Genehmigung vom Bundesministerium für Gesundheit am 20.02.2012

    In Kraft Treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger

    Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher

    Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen

    Ausübung von Heilkunde

    Fortschritt für Sicherung und Weiterentwicklung

    der Gesundheitsversorgung in Deutschland

    Chancen für Patienten/Bewohner und die beiden

    involvierten Professionen Pflegende und Ärzte

    ! International: Übernahme von sog. Nurse

    practitioner bewährte Realität

  • 29.04.2013

    20

    Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher

    Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen

    Ausübung von Heilkunde

    Heilkundliche Tätigkeiten diagnosebezogen

    Diabetes mellitus Typ 1 und 2

    Chronische Wunden (z.B. ulcus cruris)

    Demenz

    Hypertonus

    Dabei übertragbare Tätigkeiten

    Assessment / Verlaufsdiagnostik

    Planung einzuleitender Interventionen

    Umsetzung des Therapieplanes/ Wundmanagment

    Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher

    Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur

    selbständigen Ausübung von Heilkunde

    Prozedurenbezogene heilkundliche Tätigkeiten Infusionstherapie/ Injektion Stomatherapie Wechsel von Trachealkanülen Tracheostomamanagement Anlage und Versorgung einer Magensonde Legen und Überwachen des transurethralen Blasenkatheters Versorgung und Wechsel suprapubischen Blasenkatheters Ableitungen/Entlastungen/Zugänge Atemtherapie Ernährung/Ausscheidung Schmerztherapie/-management Patienten-/Case-/Überleitungsmangement Psychosoziale Versorgung

  • 29.04.2013

    21

    Neue Handlungsfelder: Übertragung ärztlicher

    Tätigkeiten an Pflegefachpersonen zur selbständigen

    Ausübung von Heilkunde

    Ausübung bedeutet Übernahme fachlicher,

    wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung

    Struktur:

    Arzt: Diagnose und Indikationsstellung

    Pflege: Verordnung und therapeutische Tätigkeit

    Neue Handlungsfelder: Wichtige

    semantische Differenzen

    Delegation:

    Übertragung von Aufgaben gebunden an Situation und Person

    Substitution:

    Aufgaben eigenständig unter der Aufsicht der Ärzte

    Allokation

    Eigenständige Aufgabe unter Eigenverantwortung

  • 29.04.2013

    22

    Baustelle Europa

    Europaweite Anerkennung der Berufsabschlüsse

    Lebenslanges Lernen und europäischer

    Qualifikationsrahmen

    Einheitliche Zugangsvoraussetzungen

    Einheitliche Ausbildungsstruktur

    Europäischer Bildungs- und

    Dienstleistungsraum

  • 29.04.2013

    23

    Eine Problemstellung des Tages: EU

    Empfehlung der EU- Kommission zur Änderung der

    EU- Richtlinie 2005/36/EU vom 19.12.2011 (

    Kompatibilität)

    Verortung dieser Richtlinie im Kontext der EU-

    Initiative zum Lebenslangen Lernen EQR

    ( Transparenz, Vergleichbarkeit) (April 2008)

    Verortung dieser Richtlinie in den Kontext

    Neustrukturierung der Ausbildung

    Die Passage aus der Empfehlung zur Änderung der

    Richtlinie 2005/36/EU – Auszug: 4. Einzelerläuterung zum

    Vorschlag

    Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2005/36/EG werden entsprechend den

    in Abschnitt 1.2 dargelegten Zielen vorgestellt.

    S. 11: Neue berufliche Anforderungen für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie

    Hebammen spiegeln sich in dem Vorschlag wider. Dementsprechend müssen die

    Mitgliedstaaten die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in diesen Berufen von

    einer zehnjährigen allgemeine Schulausbildung auf zwölf Jahre heraufsetzen. Dies ist in

    24 Mitgliedstaaten bereits der Fall.

    (15) S. 19: Die Berufszweige Krankenpflege und Hebamme haben sich in den letzten

    drei Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt: Durch die gemeinschaftsorientierte

    Gesundheitsversorgung, den Einsatz komplexerer Therapien und der sich ständig

    weiterentwickelnden Technologie wird die Übernahme von mehr Verantwortung bei

    Krankenpflegekräften und Hebammen vorausgesetzt. Damit sie auf diese komplexen

    Aufgaben der Gesundheitsversorgung vorbereitet sind, müssen die Schüler über eine

    solide allgemeine Schulbildung verfügen, bevor sie mit der Ausbildung beginnen.

    Daher sollte die Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung auf eine allgemeine

    Schulausbildung von zwölf Jahren oder eine bestandene Prüfung von gleichwertigem

    Niveau erhöht werden.

  • 29.04.2013

    24

    Sachstand zum Jahreswechsel

    2012

    24 von 27 EU Staaten haben

    bereits 12 Jahre als

    Zugangsvoraussetzung für

    Pflegeberufe realisiert

    Modell einer gestuften und modularisierten

    Altenpflegequalifizierung

    Level 1: Alltagsbegleiter

    Level 2: Persönliche Assistenz und Betreuung

    Level 3: Durchführung von delegierten Aufgaben im Rahmen des

    Pflegeprozesses

    Level 4: Steuerung und Gestaltung von komplexen Pflegesituationen

    Level 5: Steuerung und Gestaltung von komplexen Pflegesituationen

    für spezifische Klienten

    Level 6: evidenzbasierte Gestaltung hoch-komplexer

    Pflegsituationen

    Level 7: pflegerische Leitung einer Einrichtung

    Level 8: Steuerung und Gestaltung pflegwissenschaftlicher

    Aufgaben

    Hundenborn, Knigge-Demal 2011

  • 29.04.2013

    25

    Folie 49

    Ziele der Pflege 2013

    Folie 50

    Stärkung der professionellen Identität

    Erhöhung des Organisationsgrades der

    Pflegenden

    Registrierung der Pflegenden

    Umsetzung der Berufsordnungen und

    Überführung in Berufegesetze zum Schutze des

    grundgesetzlich garantierten Rechts auf

    pflegerische Versorgung

  • 29.04.2013

    26

    ZENTRALE erforderliche Aufgaben für die Profession Pflege:

    .

    Bearbeitung der Leitdifferenz Autonomie –

    Heteronomie Prozesssteuerung

    Prozesssteuerung (von der Bedarfsermittlung bis

    zur Evaluation)

    die Verteilung der Aufgaben auf die Professionen im

    Gesundheitsbereich

    Stärkung der professionellen Identität

    Maßnahmen

    Folie 52

    Eigenverantwortliche Tätigkeiten müssen

    Vorbehaltstätigkeiten der Pflege werden:

    Der Beweis muss erbracht werden, dass der Schutz

    pflegerischer Versorgung durch Profis höher zu bewerten ist

    als der Recht auf freie Berufsausübung

    Ausweitung pflegerischer Handlungsfelder im Bereich

    Prävention, Information und Prozessteuerung

    Interaktionelles Geschehen wie Schulung, Anleitung, und

    Beratung muss aus dem Schattenreich zur Kernidentität

    jeden pflegerischen Handels werden

  • 29.04.2013

    27

    Maßnahmen zur Realisierung durch die

    Berufsgruppen und Träger

    Folie 53

    Professionalisierung als Ziel bedeutet: berufsständische und Trägerinteressen sind identisch

    Freiwillige Registrierung muss zur

    Selbstverpflichtung der Pflegprofis werden Organisation in Berufsverbänden Qualifizierung und Information als

    Selbstverpflichtung Ernstnehmen der Ausbildungsinhalte

    Derzeitige Prozesskette Pflege

    Folie 54

    bisher Deutungshoheit extern

    Durchführung

    Pflege

    Evidenzprüfung

    MDK

    Verordnung

    Arzt

  • 29.04.2013

    28

    Folie 55

    Zukünftige Prozesskette Pflege

    Deutungshoheit in der Profession

    Durchführung

    Berufsordnung

    Evaluation und

    Bewertung

    Nationale Ex-

    pertenstandards

    Verordnung

    §63 PfWG

    Pflegerischer Wandel als Ausdruck

    von Dynamik

    Folie 56

  • 29.04.2013

    29

    Schlussgedanke

    Folie 57

    Nur durch die komplette Prozesskette in

    pflegerischer Hand lässt sich die Leitdifferenz der

    Pflege als eigenständige Profession bearbeiten

    Leitdifferenz für Pflege: Autonomie / Heteronomie

    Ziel der Autonomie ist die Wiedererlangung

    oder Erhaltung von Alltagskompetenz

    2030 Ziel erreicht, Danke fürs

    Hinhören

    Folie 58