2
V Vorwort Im Rahmen der dritten Auflage wurden die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Dabei haben wir uns auf die wesentlichen Änderungen beschränkt, um den Stoff überschaubar zu halten. Insbesondere haben wir auf neue Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die nach unseren Erfahrungen als Prüfer exa- mensrelevant sind. Nach wie vor sind Beweisverwertungsverbote häufig Gegenstand von Examensklausuren. Die Korrektur zahlreicher Examensklausuren zeigt jedoch auch, dass der Referendar bei der Examensvorbereitung neben dem Strafprozess- recht das materielle Strafrecht nicht aus den Augen verlieren darf. Ausgehend von unserem Konzept, dem Referendar auch eine Hilfestellung bei der praktischen Tätigkeit während der Stationsausbildung zu bieten, haben wir das Buch um einige Beispiele und Muster erweitert. Lübeck, im August 2012 Tim Charchulla Marcel Welzel Vorwort zur 1. Auflage Das Buch richtet sich in erster Linie an Referendare in den Strafstationen und dient zur Vorbereitung auf das Assessorexamen. Daneben kann es Studenten im Wahlfach eine wertvolle Hilfe sein und jungen Staatsanwälten, Richtern sowie Strafverteidigern den Berufseinstieg erleichtern. In den ersten Abschnitten wird die Ausbildung beim Staatsanwalt, Strafrichter und Strafverteidiger praxisnah dargestellt. Die für die Anfertigung von Klausuren und für die mündliche Prüfung erforderlichen Kenntnisse werden in den weiteren Kapiteln vertieft. Damit bietet das Buch eine umfassende Anleitung für die Stationspraxis in Strafsachen und vermittelt das examensrelevante Wissen. Die Erfahrung als Ausbilder zeigt, dass Referendare nicht selten Schwierigkeiten ha- ben, sich in die im Vergleich zur Universität andersartige juristische Arbeitsweise der Praxis einzufinden. Zahlreiche Beispiele und Muster sollen den Einstieg in die Stationsausbildung und die Aktenbearbeitung erleichtern. Zugleich bieten sie Formu- lierungshilfen für die in den Stationen und im Examen anzufertigenden Arbeiten. Die Muster orientieren sich an dem in den norddeutschen Bundesländern üblichen Auf-

Charchulla Welzel 3A - · PDF fileMarcel Welzel Vorwort zur 1. ... Wittland und Frau Daniela Henze sowie bei Herrn Hans-Ulrich Führer. Lübeck, im August 2007 Tim Charchulla Marcel

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Charchulla Welzel 3A - · PDF fileMarcel Welzel Vorwort zur 1. ... Wittland und Frau Daniela Henze sowie bei Herrn Hans-Ulrich Führer. Lübeck, im August 2007 Tim Charchulla Marcel

V

Vorwort

Im Rahmen der dritten Auflage wurden die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Dabei haben wir uns auf die wesentlichen Änderungen beschränkt, um den Stoff überschaubar zu halten. Insbesondere haben wir auf neue Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die nach unseren Erfahrungen als Prüfer exa-mensrelevant sind. Nach wie vor sind Beweisverwertungsverbote häufig Gegenstand von Examensklausuren. Die Korrektur zahlreicher Examensklausuren zeigt jedoch auch, dass der Referendar bei der Examensvorbereitung neben dem Strafprozess-recht das materielle Strafrecht nicht aus den Augen verlieren darf.

Ausgehend von unserem Konzept, dem Referendar auch eine Hilfestellung bei der praktischen Tätigkeit während der Stationsausbildung zu bieten, haben wir das Buch um einige Beispiele und Muster erweitert.

Lübeck, im August 2012 Tim Charchulla Marcel Welzel

Vorwort zur 1. Auflage

Das Buch richtet sich in erster Linie an Referendare in den Strafstationen und dient zur Vorbereitung auf das Assessorexamen. Daneben kann es Studenten im Wahlfach eine wertvolle Hilfe sein und jungen Staatsanwälten, Richtern sowie Strafverteidigern den Berufseinstieg erleichtern.

In den ersten Abschnitten wird die Ausbildung beim Staatsanwalt, Strafrichter und Strafverteidiger praxisnah dargestellt. Die für die Anfertigung von Klausuren und für die mündliche Prüfung erforderlichen Kenntnisse werden in den weiteren Kapiteln vertieft. Damit bietet das Buch eine umfassende Anleitung für die Stationspraxis in Strafsachen und vermittelt das examensrelevante Wissen.

Die Erfahrung als Ausbilder zeigt, dass Referendare nicht selten Schwierigkeiten ha-ben, sich in die im Vergleich zur Universität andersartige juristische Arbeitsweise der Praxis einzufinden. Zahlreiche Beispiele und Muster sollen den Einstieg in die Stationsausbildung und die Aktenbearbeitung erleichtern. Zugleich bieten sie Formu-lierungshilfen für die in den Stationen und im Examen anzufertigenden Arbeiten. Die Muster orientieren sich an dem in den norddeutschen Bundesländern üblichen Auf-

5

Page 2: Charchulla Welzel 3A - · PDF fileMarcel Welzel Vorwort zur 1. ... Wittland und Frau Daniela Henze sowie bei Herrn Hans-Ulrich Führer. Lübeck, im August 2007 Tim Charchulla Marcel

VI

Vorwort zur 1. Auflage

bau. Auf Abweichungen in Süddeutschland wird im Anhang anhand von Beispielen hingewiesen. Dabei sind die Namen und Orte frei gewählt. Die Muster entsprechen nicht vollständig der Praxis an den dortigen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung regionaler Besonderheiten verzichtet. Diese werden dem Referendar ohnehin in der Stationsausbildung und den Arbeitsgemeinschaften nahe gebracht.

Der gezielten Vorbereitung auf das Assessorexamen trägt das Buch dadurch Rech-nung, dass schon in den Abschnitten über die Stationsausbildung Examenswissen ver-mittelt wird. Die besonders prüfungsrelevanten Inhalte standen bei der Auswahl der dargestellten Themen im Vordergrund. In den Kapiteln über die Klausurbearbeitung und die mündliche Prüfung wird der Referendar mit den aus Prüfersicht bestehenden Anforderungen und Problemschwerpunkten vertraut gemacht. Neben der Staatsan-walts- und Richterklausur wird die Anwaltsklausur eingehend behandelt. Zudem be-fasst sich das Buch mit revisionsrechtlichen Fragestellungen und bietet Hinweise zum Aktenvortrag.

Wegen der Ausrichtung des Buches auf das Assessorexamen und die Bedürfnisse der Praxis wurden die Fußnoten auf ein Minimum beschränkt. Dabei haben wir grund-sätzlich auf die Kommentare von Meyer-Goßner und Tröndle/Fischer zurückgegriffen, die als Hilfsmittel in fast allen Bundesländern im zweiten Staatsexamen zugelassen sind. Der Referendar sollte frühzeitig die effiziente Arbeit mit diesen Kommentaren trainieren, da sowohl die Prüfungsämter als auch die Prüfer regelmäßig darauf zu-rückgreifen.

Zu Übungszwecken ist im Anhang eine Anwaltsklausur abgedruckt. Wir empfehlen, die Klausur unter „Examensbedingungen“ zu lösen und erst anschließend die einem amtlichen Prüfervermerk entsprechenden Lösungshinweise heranzuziehen.

Für die Unterstützung und wertvollen Anregungen bedanken wir uns bei Frau Martina Wittland und Frau Daniela Henze sowie bei Herrn Hans-Ulrich Führer.

Lübeck, im August 2007 Tim Charchulla Marcel Ernst

6