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Checkliste Internetrecht

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Page 1: Checkliste Internetrecht

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Domainnamen

Fuumlr Domainnamen gilt zunaumlchst das allgemeine Namensrecht (sect 12 BGB) Im geschaumlftlichen Verkehr kann aber auch das Markenrecht maszliggeblich anwendbar sein

Grundsaumltzlich kann man sagen dass derjenige der zuerst kommt auch zuerst mahlt Nur bessere (bzw prioritaumltsaumlltere) Rechte koumlnnen Unterlassungs- und u U auch Schadenersatzanspruumlche ausloumlsen

Um solchen Anspruumlchen zu entgehen sollten Sie darauf achten dass Ihr Domainname nicht die folgenden Bestandteile aufweist

Checkliste Internetrecht

Checkliste InternetrechtRechtstipps fuumlr die Website

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gt Namen von Staumldte und Gemeinden (Gebietskoumlrperschaften)

gt Namen von markenrechtlich geschuumltzten Begriffen oder Produkten

gt Namen beruumlhmter Persoumlnlichkeiten da sie aufgrund ihres Bekanntheitsgrades immer ein besseres Recht haben duumlrften

gt nicht ganz unbekannte Firmierungen

gt marktbekannte Namen in leicht abgeaumlnderter Form (Vorsicht auch bei Tippfehler-Domaumlnen)

Internetadressen zur eigenen Recherche

httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeuebersicht

httpwwwhandelsregisterde

httpwwwpatentamtat

httpwwwigech

httpoamieuropaeuowsrwpagesindexdedo

Pflichtangaben nach sect 5 TMG

Internetpraumlsentationen die nicht mit einer Wirtschaftstaumltigkeit in Verbindung gebracht werden koumlnnen muumlssen kein Impressum nach sect 5 TMG vorweisen wohl aber muumlssen auch hier mindestens Name und Anschrift (bei juristischen Personen zusaumltzlich der Vertretungsberechtigte) gut auffindbar ausgewiesen werden (sect 55 Abs 1 RStV) Vorsicht bei gemeinnuumltzigen Vereinen Wenn ein Link zu einem Sponsor oder ein Sponsorenlogo verwendet wird sollten Sie weil Geschaumlftsmaumlszligigkeit gegeben sein koumlnnte vorsorglich ein Impressum gem sect 5 TMG einbinden

Mindestens muumlssen gem sect 5 TMG also bei geschaumlftsmaumlszligig vorgehal-tenen Praumlsenzen folgende Angaben gemacht werden

1 Name und Anschrift

2 Telefonnummer und eMail-Adresse

3 evtl Faxnummer

4 bei Eintrag im Handelsregister Registernummer und Registergericht

5 evtl Umsatzsteueridentifikationsnummer gem sect 27a UStG

6 evtl Rechtsform der Gesellschaft und Vertretungsberechtigte

7 berufsstaumlndische Kammer und Aufsichtsbehoumlrde

8 soweit fuumlr die Ausuumlbung des Berufes erforderlich die entsprechende Berufsbezeichnung die Angabe des Landes in dem sie verliehen worden ist und Nennung der Institution die sie verliehen hat

Angaben uumlber das Kapital der Gesellschaft muumlssen nicht gemacht werden Werden solche Angaben aber gemacht muumlssen sie vollstaumlndig sein

Anbieter von Dienstleistungen muumlssen auch Pflichtangaben nach der DL-InfoV zur Verfuumlgung stellen Der Umfang der erforderlichen Informationen richtet sich nach sect 2 DL-InfoV Wichtiges Beispiel sind die Angaben zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung

Sind Sie Telekommunikationsdienstleister Dann zusaumltzlich sect 6 TMG beachten

CHECKLISTE INTERNETRECHT

Unser Rat Die Pflichtangaben muumlssen leicht auffindbar sein Die Rechtsprechung ist zwar nicht einheitlich Sie sind aber auf der sicheren Seite wenn Sie die vollstaumlndigen Angaben unter einem gut erkennbaren Link bdquoImpressumldquo bereitstellen

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Haftung fuumlr Links

Ein Disclaimer schuumltzt entgegen der landlaumlufigen Meinung nicht davor unter Umstaumlnden haften zu muumlssen

So koumlnnen Sie eine eigene Haftung vermeiden

gt vor Einrichtung eines Links die zu verlinkende Seite pruumlfen und die Pruumlfung zB durch mit Datum versehenen Ausdruck der Inhalte dokumentieren

gt jedenfalls dann den Link entfernen wenn Sie durch Abmahnung oder auf anderem Wege auf einen Rechtsverstoszlig aufmerksam gemacht werden

Informations- Hinweis- und Belehrungspflichtengem Art 246 EGBGB VerpackV BattG

Im Bereich des B2C (Business to consumer) bestehen weitere Hinweis-pflichten Diese sind unter anderem in Art 246 EGBGB niedergeschrieben

Sie muumlssen insbesondere

1 aufzeigen wie der Vertragsschluss zustande kommt

2 uumlber das Widerrufs- oder evtl Ruumlckgaberecht belehren

Inzwischen haben die Muster der Widerrufsbelehrung und der Ruumlckgabebelehrung Gesetzesrang erhalten sodass deren korrekte Verwendung als rechtssicher bezeichnet werden kann

Muster Widerrufsbelehrung httpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_1_388html

Muster Ruumlckgabebelehrunghttpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_2_389html

3 die Widerrufsfrist beachten (abhaumlngig vom Zeitpunkt der Belehrung in Textform (eMail Fax Post) [Belehrung auf der Internetseite genuumlgt dem Textformerfordernis nicht mangels Perpetuierungsfunktion])

Merke

Ein Widerrufsrecht besteht ausschlieszliglich dann nicht

gt wenn Waren geliefert werden die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind oder schnell verderben koumlnnen oder ein Verfallsdatum uumlberschritten haben

gt wenn Audio- Video- und Softwaredatentraumlger geliefert wurden und der Kunde sie entsiegelt hat

gt wenn Zeitungen Zeitschriften und Illustrierte geliefert werden

Es erlischt insbesondere bei der Erbringung von Dienstleistungen wenn

gt der Vertrag auf Ihren Wunsch hin von beiden Seiten vollstaumlndig erfuumlllt ist bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeuumlbt haben

Merke

Erfolgt die Belehrung in Textform nicht spaumltestens unverzuumlglich nach Vertragsschluss betraumlgt die Widerrufsfrist einen Monat statt 14 Tage (sect 355 Abs 2 BGB)

CHECKLISTE INTERNETRECHT

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4 Ihre ladungsfaumlhige Anschrift bekannt geben

5 wesentliche Merkmale der Dienstleistung oder Waren beschreiben

6 Gesamtpreis und Preisbestandteile klar und deutlich darlegen

7 einen Vorbehalt eine in Qualitaumlt und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen und einen Vorbehalt die ver-sprochene Leistung im Falle der Nichtverfuumlgbarkeit nicht zu erbringen einbinden

Zusaumltzlich

8 die PAngV (Preisangabenverordnung) beachten und zB angeben dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteil enthalten

Bieten Sie Waren inklusive Batterien an muumlssen Sie einen Hinweis auf Ihre Ruumlcknahmeverpflichtung gem BattG geben Dies kann grundsaumltzlich auch durch ein in der Lieferung befindliches Begleitpapier passieren VORSICHT bei der Abgabe von Batterien nicht registrierter Hersteller In diesem Fall gelten Sie selbst als Hersteller und muumlssen sich beim Umweltbundesamt registrierenhttpwwwumweltbundesamtdeabfallwirtschaftbattgindexhtm

Bringen Sie Verpackungen erstmalig in den Verkehr muumlssen Sie sich selbst einem dualen Entsorgungssystem anschlieszligen (VerpackV)

Wenn Sie selbst Hersteller von Elektrogeraumlten sind muumlssen Sie als sol-cher bei der Stiftung Elektro-Altgeraumlte Register (EAR) registriert sein

httpwwwstiftung-eardefaqregistrierung

Maszliggebliche Vorschrift ElektroG

Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Das sollten Sie nicht tun

gt fremde Fotos selbst verwenden ohne uumlber entsprechende Lizenzrechte zu verfuumlgen

gt fremde Lieder oder Melodien verwenden ohne Nutzungsrechte zu haben

gt fremde Weblayouts verwenden

gt fremde Texte verwenden wenn diese die Gestaltungshoumlhe uumlberschritten haben (insbesondere individuelle Texte)

Das sollten Sie tun

Den Rechteinhaber fragen ob er Ihnen die Nutzungsrechte einraumlumt Ist dies der Fall schriftlich bestaumltigen lassen

Abmahnung erhalten was tun

Oftmals sind die Forderungen uumlberzogen Auch besteht der Unterlassungsanspruch oft nicht so weitgehend wie er geltend ge-macht wird Eine abgegebene Unterlassungserklaumlrung ist 30 Jahre guumlltig

Merke

Eine Hinweispflicht auf die Verpflichtung zur Ruumlcknahme von Verpackungen gibt es nicht mehr Im Gegenteil Solche Hinweise stellen nach dem der-zeitigen Rechtsstand sogar eine Abmahnfalle dar

CHECKLISTE INTERNETRECHT

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Stand September 2012

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsprechung ist steten Aumlnderungen unterworfen zB weil der BGH anders entscheidet als die Vorinstanzen (Beispiel wettbewerbsrechtliche Zulaumlssigkeit der Angabe der bdquoUVPldquo) Zudem koumlnnen bei der Umsetzung der Vorschriften immer wieder Fehler passieren Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen auf Ihrer Seite abmahnfaumlhige Fehlerquellen aufzufinden Sie kann aber nicht abschlieszligend sein bezuumlglich spezieller Hinweispflichten und einschlaumlgiger Vorschriften Es kann also sein dass im Einzelfall weiter-gehende Hinweise erforderlich und weitere Vorschriften zu beachten sind Eine Haftung wird daher nicht uumlbernommen

Wollen Sie ganz sicher gehen dass Ihre Internetseiten hinsichtlich des dort zur Verfuumlgung gestellten Angebots und der verwendeten AGB der Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen so lassen Sie diese bitte in regelmaumlszligigen Abstaumlnden von einem Rechtsanwalt pruumlfen

Unser Rat Lassen Sie sich anwaltlich beraten versaumlumen Sie seitens der Gegenseite gesetzte Fristen nicht

CHECKLISTE INTERNETRECHT

Uumlber den Autor Gernot R Hillenbrand Rechtsanwalt

Gernot Hillenbrand ist seit August 2007 als selbstaumlndiger Rechtsanwalt taumltig Er nahm sein Jurastudium nach einer Ausbildung zum Bankkauf-mann auf und befasst sich neben dem IT-Recht auch schwerpunktmauml-szligig mit dem Straszligenverkehrsrecht dem Strafrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht

wwwrae-hillenbranddeDownload aller BIEG-Leitfaumlden unter

wwwbieg-hessende

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Diese Leitfaumlden des BIEG Hessen koumlnnten Sie ebenfalls interessieren

Recht auf Widerruf im OnlineshopDas deutsche Widerrufsrecht soll Verbraucher vor typischen Gefahren des Onlineshopping bewahren Widerruf und Ruumlckgaberecht Wertersatzpflicht und Versandkostentragung koumlnnen Onlineshopbetreiber jedoch auch schnell verirren

AGB im OnlinehandelSind AGB Pflicht und wozu braucht man sie uumlberhaupt Worauf muss beim Verfassen von AGB geachtet werden Wo bekommt man AGB uumlberhaupt her ndash und wie steht es um Muster-AGB Hier erfahren Sie mehr

Datenschutz im OnlineshopWer auf der Firmenwebsite personenbezogene Daten seiner Besucher erhebt muss darauf in einer Datenschutzerklaumlrung hinweisen die sorgfaumlltig formuliert werden sollte

Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

Social Media am ArbeitsplatzWenn sich Mitarbeiter in der Arbeitszeit mit Facebook Co beschaumlftigen stellt sich fuumlr den Arbeitgeber schnell die Frage Was ist erlaubt wo liegen die Grenzen und welche Risiken bestehen fuumlr das Unternehmen

Besuchen Sie uns auf wwwbieg-hessende

Das Angebot des BIEG Hessen

Das BIEG Hessen unterstuumltzt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg ins Internet Wir helfen Ihnen Chancen und Risiken des E-Business zu verstehen und die enormen Potenziale Ihres Unternehmens freizusetzen Egal ob Suchmaschinenoptimierung Newsletterversand oder Webdesign ndash wir beraten Sie kostenlos und neutral

Leitfaumlden Verstaumlndlich und auf den PunktVielleicht erhalten Sie ja bereits bei einem Blick auf unsere Leitfaumlden ers-te Antworten auf Ihre Fragen Auf unserer Website und in Print koumlnnen Sie sich uumlber zahlreiche Themen des Online-Marketing informieren Die Leitfaumlden geben einen ersten Uumlberblick und ermoumlglichen Ihnen sich im Dschungel der Marketingmoumlglichkeiten zu orientieren

Seminare Kompaktes ExpertenwissenAuf unseren Seminaren und Tagungen geben Experten Einfuumlhrungen in die Welt des E-Business ndash zum kleinen Preis Praxisnah und neutral erhalten Sie Einblicke in die effektive Nutzung von Social Media die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten und die Praumlsentation attraktiver Inhalte in Ihrem Onlineshop

Website-Check Individuelles FeedbackSie moumlchten neutrales Feedback zu Ihrer Website Vereinbaren Sie einen Termin fuumlr ein individuelles Beratungsgespraumlch mit einem unserer Referenten Sie erhalten ehrliche Ruumlckmeldungen uumlber die Qualitaumlt Ihrer Website Ihre Online-Strategie und Ihre Chancen im Web

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-MailWir freuen uns auf Sie

infobieg-hessende Tel 069 2197 1380 wwwbieg-hessende

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Herausgeber

Das BIEG Hessen ist eine GbR und wird vertreten durch die Gesellschafter IHK Frankfurt am Main IHK Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern IHK Fulda und IHK Offenbach am Main

Verantwortlich fuumlr den InhaltDetlev Osterloh GeschaumlftsfuumlhrerBIEG Hessen IHK Frankfurt am Main

DruckDaab Druck amp Werbe GmbH Reinheim

Layout und TitelbildBirgit Duumlrr

Impressum

BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

Telefon 069 2197 1380Telefax 069 2197 1497infobieg-hessende

Checkliste Internetrecht

Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

HERAUSGEBER BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

Telefon 069 2197-1380Telefax 069 2197-1497infobieg-hessendewwwbieg-hessende

Traumlger des BIEG Hessen | Industrie- und HandelskammernFrankfurt am Main| Fulda | Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern | Offenbach am Main

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gt Namen von Staumldte und Gemeinden (Gebietskoumlrperschaften)

gt Namen von markenrechtlich geschuumltzten Begriffen oder Produkten

gt Namen beruumlhmter Persoumlnlichkeiten da sie aufgrund ihres Bekanntheitsgrades immer ein besseres Recht haben duumlrften

gt nicht ganz unbekannte Firmierungen

gt marktbekannte Namen in leicht abgeaumlnderter Form (Vorsicht auch bei Tippfehler-Domaumlnen)

Internetadressen zur eigenen Recherche

httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeuebersicht

httpwwwhandelsregisterde

httpwwwpatentamtat

httpwwwigech

httpoamieuropaeuowsrwpagesindexdedo

Pflichtangaben nach sect 5 TMG

Internetpraumlsentationen die nicht mit einer Wirtschaftstaumltigkeit in Verbindung gebracht werden koumlnnen muumlssen kein Impressum nach sect 5 TMG vorweisen wohl aber muumlssen auch hier mindestens Name und Anschrift (bei juristischen Personen zusaumltzlich der Vertretungsberechtigte) gut auffindbar ausgewiesen werden (sect 55 Abs 1 RStV) Vorsicht bei gemeinnuumltzigen Vereinen Wenn ein Link zu einem Sponsor oder ein Sponsorenlogo verwendet wird sollten Sie weil Geschaumlftsmaumlszligigkeit gegeben sein koumlnnte vorsorglich ein Impressum gem sect 5 TMG einbinden

Mindestens muumlssen gem sect 5 TMG also bei geschaumlftsmaumlszligig vorgehal-tenen Praumlsenzen folgende Angaben gemacht werden

1 Name und Anschrift

2 Telefonnummer und eMail-Adresse

3 evtl Faxnummer

4 bei Eintrag im Handelsregister Registernummer und Registergericht

5 evtl Umsatzsteueridentifikationsnummer gem sect 27a UStG

6 evtl Rechtsform der Gesellschaft und Vertretungsberechtigte

7 berufsstaumlndische Kammer und Aufsichtsbehoumlrde

8 soweit fuumlr die Ausuumlbung des Berufes erforderlich die entsprechende Berufsbezeichnung die Angabe des Landes in dem sie verliehen worden ist und Nennung der Institution die sie verliehen hat

Angaben uumlber das Kapital der Gesellschaft muumlssen nicht gemacht werden Werden solche Angaben aber gemacht muumlssen sie vollstaumlndig sein

Anbieter von Dienstleistungen muumlssen auch Pflichtangaben nach der DL-InfoV zur Verfuumlgung stellen Der Umfang der erforderlichen Informationen richtet sich nach sect 2 DL-InfoV Wichtiges Beispiel sind die Angaben zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung

Sind Sie Telekommunikationsdienstleister Dann zusaumltzlich sect 6 TMG beachten

CHECKLISTE INTERNETRECHT

Unser Rat Die Pflichtangaben muumlssen leicht auffindbar sein Die Rechtsprechung ist zwar nicht einheitlich Sie sind aber auf der sicheren Seite wenn Sie die vollstaumlndigen Angaben unter einem gut erkennbaren Link bdquoImpressumldquo bereitstellen

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Haftung fuumlr Links

Ein Disclaimer schuumltzt entgegen der landlaumlufigen Meinung nicht davor unter Umstaumlnden haften zu muumlssen

So koumlnnen Sie eine eigene Haftung vermeiden

gt vor Einrichtung eines Links die zu verlinkende Seite pruumlfen und die Pruumlfung zB durch mit Datum versehenen Ausdruck der Inhalte dokumentieren

gt jedenfalls dann den Link entfernen wenn Sie durch Abmahnung oder auf anderem Wege auf einen Rechtsverstoszlig aufmerksam gemacht werden

Informations- Hinweis- und Belehrungspflichtengem Art 246 EGBGB VerpackV BattG

Im Bereich des B2C (Business to consumer) bestehen weitere Hinweis-pflichten Diese sind unter anderem in Art 246 EGBGB niedergeschrieben

Sie muumlssen insbesondere

1 aufzeigen wie der Vertragsschluss zustande kommt

2 uumlber das Widerrufs- oder evtl Ruumlckgaberecht belehren

Inzwischen haben die Muster der Widerrufsbelehrung und der Ruumlckgabebelehrung Gesetzesrang erhalten sodass deren korrekte Verwendung als rechtssicher bezeichnet werden kann

Muster Widerrufsbelehrung httpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_1_388html

Muster Ruumlckgabebelehrunghttpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_2_389html

3 die Widerrufsfrist beachten (abhaumlngig vom Zeitpunkt der Belehrung in Textform (eMail Fax Post) [Belehrung auf der Internetseite genuumlgt dem Textformerfordernis nicht mangels Perpetuierungsfunktion])

Merke

Ein Widerrufsrecht besteht ausschlieszliglich dann nicht

gt wenn Waren geliefert werden die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind oder schnell verderben koumlnnen oder ein Verfallsdatum uumlberschritten haben

gt wenn Audio- Video- und Softwaredatentraumlger geliefert wurden und der Kunde sie entsiegelt hat

gt wenn Zeitungen Zeitschriften und Illustrierte geliefert werden

Es erlischt insbesondere bei der Erbringung von Dienstleistungen wenn

gt der Vertrag auf Ihren Wunsch hin von beiden Seiten vollstaumlndig erfuumlllt ist bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeuumlbt haben

Merke

Erfolgt die Belehrung in Textform nicht spaumltestens unverzuumlglich nach Vertragsschluss betraumlgt die Widerrufsfrist einen Monat statt 14 Tage (sect 355 Abs 2 BGB)

CHECKLISTE INTERNETRECHT

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4 Ihre ladungsfaumlhige Anschrift bekannt geben

5 wesentliche Merkmale der Dienstleistung oder Waren beschreiben

6 Gesamtpreis und Preisbestandteile klar und deutlich darlegen

7 einen Vorbehalt eine in Qualitaumlt und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen und einen Vorbehalt die ver-sprochene Leistung im Falle der Nichtverfuumlgbarkeit nicht zu erbringen einbinden

Zusaumltzlich

8 die PAngV (Preisangabenverordnung) beachten und zB angeben dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteil enthalten

Bieten Sie Waren inklusive Batterien an muumlssen Sie einen Hinweis auf Ihre Ruumlcknahmeverpflichtung gem BattG geben Dies kann grundsaumltzlich auch durch ein in der Lieferung befindliches Begleitpapier passieren VORSICHT bei der Abgabe von Batterien nicht registrierter Hersteller In diesem Fall gelten Sie selbst als Hersteller und muumlssen sich beim Umweltbundesamt registrierenhttpwwwumweltbundesamtdeabfallwirtschaftbattgindexhtm

Bringen Sie Verpackungen erstmalig in den Verkehr muumlssen Sie sich selbst einem dualen Entsorgungssystem anschlieszligen (VerpackV)

Wenn Sie selbst Hersteller von Elektrogeraumlten sind muumlssen Sie als sol-cher bei der Stiftung Elektro-Altgeraumlte Register (EAR) registriert sein

httpwwwstiftung-eardefaqregistrierung

Maszliggebliche Vorschrift ElektroG

Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Das sollten Sie nicht tun

gt fremde Fotos selbst verwenden ohne uumlber entsprechende Lizenzrechte zu verfuumlgen

gt fremde Lieder oder Melodien verwenden ohne Nutzungsrechte zu haben

gt fremde Weblayouts verwenden

gt fremde Texte verwenden wenn diese die Gestaltungshoumlhe uumlberschritten haben (insbesondere individuelle Texte)

Das sollten Sie tun

Den Rechteinhaber fragen ob er Ihnen die Nutzungsrechte einraumlumt Ist dies der Fall schriftlich bestaumltigen lassen

Abmahnung erhalten was tun

Oftmals sind die Forderungen uumlberzogen Auch besteht der Unterlassungsanspruch oft nicht so weitgehend wie er geltend ge-macht wird Eine abgegebene Unterlassungserklaumlrung ist 30 Jahre guumlltig

Merke

Eine Hinweispflicht auf die Verpflichtung zur Ruumlcknahme von Verpackungen gibt es nicht mehr Im Gegenteil Solche Hinweise stellen nach dem der-zeitigen Rechtsstand sogar eine Abmahnfalle dar

CHECKLISTE INTERNETRECHT

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Stand September 2012

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsprechung ist steten Aumlnderungen unterworfen zB weil der BGH anders entscheidet als die Vorinstanzen (Beispiel wettbewerbsrechtliche Zulaumlssigkeit der Angabe der bdquoUVPldquo) Zudem koumlnnen bei der Umsetzung der Vorschriften immer wieder Fehler passieren Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen auf Ihrer Seite abmahnfaumlhige Fehlerquellen aufzufinden Sie kann aber nicht abschlieszligend sein bezuumlglich spezieller Hinweispflichten und einschlaumlgiger Vorschriften Es kann also sein dass im Einzelfall weiter-gehende Hinweise erforderlich und weitere Vorschriften zu beachten sind Eine Haftung wird daher nicht uumlbernommen

Wollen Sie ganz sicher gehen dass Ihre Internetseiten hinsichtlich des dort zur Verfuumlgung gestellten Angebots und der verwendeten AGB der Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen so lassen Sie diese bitte in regelmaumlszligigen Abstaumlnden von einem Rechtsanwalt pruumlfen

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CHECKLISTE INTERNETRECHT

Uumlber den Autor Gernot R Hillenbrand Rechtsanwalt

Gernot Hillenbrand ist seit August 2007 als selbstaumlndiger Rechtsanwalt taumltig Er nahm sein Jurastudium nach einer Ausbildung zum Bankkauf-mann auf und befasst sich neben dem IT-Recht auch schwerpunktmauml-szligig mit dem Straszligenverkehrsrecht dem Strafrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht

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Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

Social Media am ArbeitsplatzWenn sich Mitarbeiter in der Arbeitszeit mit Facebook Co beschaumlftigen stellt sich fuumlr den Arbeitgeber schnell die Frage Was ist erlaubt wo liegen die Grenzen und welche Risiken bestehen fuumlr das Unternehmen

Besuchen Sie uns auf wwwbieg-hessende

Das Angebot des BIEG Hessen

Das BIEG Hessen unterstuumltzt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg ins Internet Wir helfen Ihnen Chancen und Risiken des E-Business zu verstehen und die enormen Potenziale Ihres Unternehmens freizusetzen Egal ob Suchmaschinenoptimierung Newsletterversand oder Webdesign ndash wir beraten Sie kostenlos und neutral

Leitfaumlden Verstaumlndlich und auf den PunktVielleicht erhalten Sie ja bereits bei einem Blick auf unsere Leitfaumlden ers-te Antworten auf Ihre Fragen Auf unserer Website und in Print koumlnnen Sie sich uumlber zahlreiche Themen des Online-Marketing informieren Die Leitfaumlden geben einen ersten Uumlberblick und ermoumlglichen Ihnen sich im Dschungel der Marketingmoumlglichkeiten zu orientieren

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-MailWir freuen uns auf Sie

infobieg-hessende Tel 069 2197 1380 wwwbieg-hessende

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Herausgeber

Das BIEG Hessen ist eine GbR und wird vertreten durch die Gesellschafter IHK Frankfurt am Main IHK Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern IHK Fulda und IHK Offenbach am Main

Verantwortlich fuumlr den InhaltDetlev Osterloh GeschaumlftsfuumlhrerBIEG Hessen IHK Frankfurt am Main

DruckDaab Druck amp Werbe GmbH Reinheim

Layout und TitelbildBirgit Duumlrr

Impressum

BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

Telefon 069 2197 1380Telefax 069 2197 1497infobieg-hessende

Checkliste Internetrecht

Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

HERAUSGEBER BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

Telefon 069 2197-1380Telefax 069 2197-1497infobieg-hessendewwwbieg-hessende

Traumlger des BIEG Hessen | Industrie- und HandelskammernFrankfurt am Main| Fulda | Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern | Offenbach am Main

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Haftung fuumlr Links

Ein Disclaimer schuumltzt entgegen der landlaumlufigen Meinung nicht davor unter Umstaumlnden haften zu muumlssen

So koumlnnen Sie eine eigene Haftung vermeiden

gt vor Einrichtung eines Links die zu verlinkende Seite pruumlfen und die Pruumlfung zB durch mit Datum versehenen Ausdruck der Inhalte dokumentieren

gt jedenfalls dann den Link entfernen wenn Sie durch Abmahnung oder auf anderem Wege auf einen Rechtsverstoszlig aufmerksam gemacht werden

Informations- Hinweis- und Belehrungspflichtengem Art 246 EGBGB VerpackV BattG

Im Bereich des B2C (Business to consumer) bestehen weitere Hinweis-pflichten Diese sind unter anderem in Art 246 EGBGB niedergeschrieben

Sie muumlssen insbesondere

1 aufzeigen wie der Vertragsschluss zustande kommt

2 uumlber das Widerrufs- oder evtl Ruumlckgaberecht belehren

Inzwischen haben die Muster der Widerrufsbelehrung und der Ruumlckgabebelehrung Gesetzesrang erhalten sodass deren korrekte Verwendung als rechtssicher bezeichnet werden kann

Muster Widerrufsbelehrung httpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_1_388html

Muster Ruumlckgabebelehrunghttpwwwgesetze-im-internetdebgbegart_248anlage_2_389html

3 die Widerrufsfrist beachten (abhaumlngig vom Zeitpunkt der Belehrung in Textform (eMail Fax Post) [Belehrung auf der Internetseite genuumlgt dem Textformerfordernis nicht mangels Perpetuierungsfunktion])

Merke

Ein Widerrufsrecht besteht ausschlieszliglich dann nicht

gt wenn Waren geliefert werden die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind oder schnell verderben koumlnnen oder ein Verfallsdatum uumlberschritten haben

gt wenn Audio- Video- und Softwaredatentraumlger geliefert wurden und der Kunde sie entsiegelt hat

gt wenn Zeitungen Zeitschriften und Illustrierte geliefert werden

Es erlischt insbesondere bei der Erbringung von Dienstleistungen wenn

gt der Vertrag auf Ihren Wunsch hin von beiden Seiten vollstaumlndig erfuumlllt ist bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeuumlbt haben

Merke

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CHECKLISTE INTERNETRECHT

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4 Ihre ladungsfaumlhige Anschrift bekannt geben

5 wesentliche Merkmale der Dienstleistung oder Waren beschreiben

6 Gesamtpreis und Preisbestandteile klar und deutlich darlegen

7 einen Vorbehalt eine in Qualitaumlt und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen und einen Vorbehalt die ver-sprochene Leistung im Falle der Nichtverfuumlgbarkeit nicht zu erbringen einbinden

Zusaumltzlich

8 die PAngV (Preisangabenverordnung) beachten und zB angeben dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteil enthalten

Bieten Sie Waren inklusive Batterien an muumlssen Sie einen Hinweis auf Ihre Ruumlcknahmeverpflichtung gem BattG geben Dies kann grundsaumltzlich auch durch ein in der Lieferung befindliches Begleitpapier passieren VORSICHT bei der Abgabe von Batterien nicht registrierter Hersteller In diesem Fall gelten Sie selbst als Hersteller und muumlssen sich beim Umweltbundesamt registrierenhttpwwwumweltbundesamtdeabfallwirtschaftbattgindexhtm

Bringen Sie Verpackungen erstmalig in den Verkehr muumlssen Sie sich selbst einem dualen Entsorgungssystem anschlieszligen (VerpackV)

Wenn Sie selbst Hersteller von Elektrogeraumlten sind muumlssen Sie als sol-cher bei der Stiftung Elektro-Altgeraumlte Register (EAR) registriert sein

httpwwwstiftung-eardefaqregistrierung

Maszliggebliche Vorschrift ElektroG

Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Das sollten Sie nicht tun

gt fremde Fotos selbst verwenden ohne uumlber entsprechende Lizenzrechte zu verfuumlgen

gt fremde Lieder oder Melodien verwenden ohne Nutzungsrechte zu haben

gt fremde Weblayouts verwenden

gt fremde Texte verwenden wenn diese die Gestaltungshoumlhe uumlberschritten haben (insbesondere individuelle Texte)

Das sollten Sie tun

Den Rechteinhaber fragen ob er Ihnen die Nutzungsrechte einraumlumt Ist dies der Fall schriftlich bestaumltigen lassen

Abmahnung erhalten was tun

Oftmals sind die Forderungen uumlberzogen Auch besteht der Unterlassungsanspruch oft nicht so weitgehend wie er geltend ge-macht wird Eine abgegebene Unterlassungserklaumlrung ist 30 Jahre guumlltig

Merke

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CHECKLISTE INTERNETRECHT

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Stand September 2012

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsprechung ist steten Aumlnderungen unterworfen zB weil der BGH anders entscheidet als die Vorinstanzen (Beispiel wettbewerbsrechtliche Zulaumlssigkeit der Angabe der bdquoUVPldquo) Zudem koumlnnen bei der Umsetzung der Vorschriften immer wieder Fehler passieren Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen auf Ihrer Seite abmahnfaumlhige Fehlerquellen aufzufinden Sie kann aber nicht abschlieszligend sein bezuumlglich spezieller Hinweispflichten und einschlaumlgiger Vorschriften Es kann also sein dass im Einzelfall weiter-gehende Hinweise erforderlich und weitere Vorschriften zu beachten sind Eine Haftung wird daher nicht uumlbernommen

Wollen Sie ganz sicher gehen dass Ihre Internetseiten hinsichtlich des dort zur Verfuumlgung gestellten Angebots und der verwendeten AGB der Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen so lassen Sie diese bitte in regelmaumlszligigen Abstaumlnden von einem Rechtsanwalt pruumlfen

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CHECKLISTE INTERNETRECHT

Uumlber den Autor Gernot R Hillenbrand Rechtsanwalt

Gernot Hillenbrand ist seit August 2007 als selbstaumlndiger Rechtsanwalt taumltig Er nahm sein Jurastudium nach einer Ausbildung zum Bankkauf-mann auf und befasst sich neben dem IT-Recht auch schwerpunktmauml-szligig mit dem Straszligenverkehrsrecht dem Strafrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht

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Recht auf Widerruf im OnlineshopDas deutsche Widerrufsrecht soll Verbraucher vor typischen Gefahren des Onlineshopping bewahren Widerruf und Ruumlckgaberecht Wertersatzpflicht und Versandkostentragung koumlnnen Onlineshopbetreiber jedoch auch schnell verirren

AGB im OnlinehandelSind AGB Pflicht und wozu braucht man sie uumlberhaupt Worauf muss beim Verfassen von AGB geachtet werden Wo bekommt man AGB uumlberhaupt her ndash und wie steht es um Muster-AGB Hier erfahren Sie mehr

Datenschutz im OnlineshopWer auf der Firmenwebsite personenbezogene Daten seiner Besucher erhebt muss darauf in einer Datenschutzerklaumlrung hinweisen die sorgfaumlltig formuliert werden sollte

Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

Social Media am ArbeitsplatzWenn sich Mitarbeiter in der Arbeitszeit mit Facebook Co beschaumlftigen stellt sich fuumlr den Arbeitgeber schnell die Frage Was ist erlaubt wo liegen die Grenzen und welche Risiken bestehen fuumlr das Unternehmen

Besuchen Sie uns auf wwwbieg-hessende

Das Angebot des BIEG Hessen

Das BIEG Hessen unterstuumltzt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg ins Internet Wir helfen Ihnen Chancen und Risiken des E-Business zu verstehen und die enormen Potenziale Ihres Unternehmens freizusetzen Egal ob Suchmaschinenoptimierung Newsletterversand oder Webdesign ndash wir beraten Sie kostenlos und neutral

Leitfaumlden Verstaumlndlich und auf den PunktVielleicht erhalten Sie ja bereits bei einem Blick auf unsere Leitfaumlden ers-te Antworten auf Ihre Fragen Auf unserer Website und in Print koumlnnen Sie sich uumlber zahlreiche Themen des Online-Marketing informieren Die Leitfaumlden geben einen ersten Uumlberblick und ermoumlglichen Ihnen sich im Dschungel der Marketingmoumlglichkeiten zu orientieren

Seminare Kompaktes ExpertenwissenAuf unseren Seminaren und Tagungen geben Experten Einfuumlhrungen in die Welt des E-Business ndash zum kleinen Preis Praxisnah und neutral erhalten Sie Einblicke in die effektive Nutzung von Social Media die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten und die Praumlsentation attraktiver Inhalte in Ihrem Onlineshop

Website-Check Individuelles FeedbackSie moumlchten neutrales Feedback zu Ihrer Website Vereinbaren Sie einen Termin fuumlr ein individuelles Beratungsgespraumlch mit einem unserer Referenten Sie erhalten ehrliche Ruumlckmeldungen uumlber die Qualitaumlt Ihrer Website Ihre Online-Strategie und Ihre Chancen im Web

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-MailWir freuen uns auf Sie

infobieg-hessende Tel 069 2197 1380 wwwbieg-hessende

12

Herausgeber

Das BIEG Hessen ist eine GbR und wird vertreten durch die Gesellschafter IHK Frankfurt am Main IHK Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern IHK Fulda und IHK Offenbach am Main

Verantwortlich fuumlr den InhaltDetlev Osterloh GeschaumlftsfuumlhrerBIEG Hessen IHK Frankfurt am Main

DruckDaab Druck amp Werbe GmbH Reinheim

Layout und TitelbildBirgit Duumlrr

Impressum

BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

Telefon 069 2197 1380Telefax 069 2197 1497infobieg-hessende

Checkliste Internetrecht

Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

HERAUSGEBER BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

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Traumlger des BIEG Hessen | Industrie- und HandelskammernFrankfurt am Main| Fulda | Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern | Offenbach am Main

Page 4: Checkliste Internetrecht

6 7

4 Ihre ladungsfaumlhige Anschrift bekannt geben

5 wesentliche Merkmale der Dienstleistung oder Waren beschreiben

6 Gesamtpreis und Preisbestandteile klar und deutlich darlegen

7 einen Vorbehalt eine in Qualitaumlt und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen und einen Vorbehalt die ver-sprochene Leistung im Falle der Nichtverfuumlgbarkeit nicht zu erbringen einbinden

Zusaumltzlich

8 die PAngV (Preisangabenverordnung) beachten und zB angeben dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteil enthalten

Bieten Sie Waren inklusive Batterien an muumlssen Sie einen Hinweis auf Ihre Ruumlcknahmeverpflichtung gem BattG geben Dies kann grundsaumltzlich auch durch ein in der Lieferung befindliches Begleitpapier passieren VORSICHT bei der Abgabe von Batterien nicht registrierter Hersteller In diesem Fall gelten Sie selbst als Hersteller und muumlssen sich beim Umweltbundesamt registrierenhttpwwwumweltbundesamtdeabfallwirtschaftbattgindexhtm

Bringen Sie Verpackungen erstmalig in den Verkehr muumlssen Sie sich selbst einem dualen Entsorgungssystem anschlieszligen (VerpackV)

Wenn Sie selbst Hersteller von Elektrogeraumlten sind muumlssen Sie als sol-cher bei der Stiftung Elektro-Altgeraumlte Register (EAR) registriert sein

httpwwwstiftung-eardefaqregistrierung

Maszliggebliche Vorschrift ElektroG

Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Das sollten Sie nicht tun

gt fremde Fotos selbst verwenden ohne uumlber entsprechende Lizenzrechte zu verfuumlgen

gt fremde Lieder oder Melodien verwenden ohne Nutzungsrechte zu haben

gt fremde Weblayouts verwenden

gt fremde Texte verwenden wenn diese die Gestaltungshoumlhe uumlberschritten haben (insbesondere individuelle Texte)

Das sollten Sie tun

Den Rechteinhaber fragen ob er Ihnen die Nutzungsrechte einraumlumt Ist dies der Fall schriftlich bestaumltigen lassen

Abmahnung erhalten was tun

Oftmals sind die Forderungen uumlberzogen Auch besteht der Unterlassungsanspruch oft nicht so weitgehend wie er geltend ge-macht wird Eine abgegebene Unterlassungserklaumlrung ist 30 Jahre guumlltig

Merke

Eine Hinweispflicht auf die Verpflichtung zur Ruumlcknahme von Verpackungen gibt es nicht mehr Im Gegenteil Solche Hinweise stellen nach dem der-zeitigen Rechtsstand sogar eine Abmahnfalle dar

CHECKLISTE INTERNETRECHT

8 9

Stand September 2012

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsprechung ist steten Aumlnderungen unterworfen zB weil der BGH anders entscheidet als die Vorinstanzen (Beispiel wettbewerbsrechtliche Zulaumlssigkeit der Angabe der bdquoUVPldquo) Zudem koumlnnen bei der Umsetzung der Vorschriften immer wieder Fehler passieren Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen auf Ihrer Seite abmahnfaumlhige Fehlerquellen aufzufinden Sie kann aber nicht abschlieszligend sein bezuumlglich spezieller Hinweispflichten und einschlaumlgiger Vorschriften Es kann also sein dass im Einzelfall weiter-gehende Hinweise erforderlich und weitere Vorschriften zu beachten sind Eine Haftung wird daher nicht uumlbernommen

Wollen Sie ganz sicher gehen dass Ihre Internetseiten hinsichtlich des dort zur Verfuumlgung gestellten Angebots und der verwendeten AGB der Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen so lassen Sie diese bitte in regelmaumlszligigen Abstaumlnden von einem Rechtsanwalt pruumlfen

Unser Rat Lassen Sie sich anwaltlich beraten versaumlumen Sie seitens der Gegenseite gesetzte Fristen nicht

CHECKLISTE INTERNETRECHT

Uumlber den Autor Gernot R Hillenbrand Rechtsanwalt

Gernot Hillenbrand ist seit August 2007 als selbstaumlndiger Rechtsanwalt taumltig Er nahm sein Jurastudium nach einer Ausbildung zum Bankkauf-mann auf und befasst sich neben dem IT-Recht auch schwerpunktmauml-szligig mit dem Straszligenverkehrsrecht dem Strafrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht

wwwrae-hillenbranddeDownload aller BIEG-Leitfaumlden unter

wwwbieg-hessende

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Datenschutz im OnlineshopWer auf der Firmenwebsite personenbezogene Daten seiner Besucher erhebt muss darauf in einer Datenschutzerklaumlrung hinweisen die sorgfaumlltig formuliert werden sollte

Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

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Das BIEG Hessen unterstuumltzt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg ins Internet Wir helfen Ihnen Chancen und Risiken des E-Business zu verstehen und die enormen Potenziale Ihres Unternehmens freizusetzen Egal ob Suchmaschinenoptimierung Newsletterversand oder Webdesign ndash wir beraten Sie kostenlos und neutral

Leitfaumlden Verstaumlndlich und auf den PunktVielleicht erhalten Sie ja bereits bei einem Blick auf unsere Leitfaumlden ers-te Antworten auf Ihre Fragen Auf unserer Website und in Print koumlnnen Sie sich uumlber zahlreiche Themen des Online-Marketing informieren Die Leitfaumlden geben einen ersten Uumlberblick und ermoumlglichen Ihnen sich im Dschungel der Marketingmoumlglichkeiten zu orientieren

Seminare Kompaktes ExpertenwissenAuf unseren Seminaren und Tagungen geben Experten Einfuumlhrungen in die Welt des E-Business ndash zum kleinen Preis Praxisnah und neutral erhalten Sie Einblicke in die effektive Nutzung von Social Media die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten und die Praumlsentation attraktiver Inhalte in Ihrem Onlineshop

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Das BIEG Hessen ist eine GbR und wird vertreten durch die Gesellschafter IHK Frankfurt am Main IHK Hanau-Gelnhausen-Schluumlchtern IHK Fulda und IHK Offenbach am Main

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Telefon 069 2197 1380Telefax 069 2197 1497infobieg-hessende

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Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

HERAUSGEBER BIEG Hessenco IHK Frankfurt am MainBoumlrsenplatz 460313 Frankfurt am Main

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Stand September 2012

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsprechung ist steten Aumlnderungen unterworfen zB weil der BGH anders entscheidet als die Vorinstanzen (Beispiel wettbewerbsrechtliche Zulaumlssigkeit der Angabe der bdquoUVPldquo) Zudem koumlnnen bei der Umsetzung der Vorschriften immer wieder Fehler passieren Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen auf Ihrer Seite abmahnfaumlhige Fehlerquellen aufzufinden Sie kann aber nicht abschlieszligend sein bezuumlglich spezieller Hinweispflichten und einschlaumlgiger Vorschriften Es kann also sein dass im Einzelfall weiter-gehende Hinweise erforderlich und weitere Vorschriften zu beachten sind Eine Haftung wird daher nicht uumlbernommen

Wollen Sie ganz sicher gehen dass Ihre Internetseiten hinsichtlich des dort zur Verfuumlgung gestellten Angebots und der verwendeten AGB der Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen so lassen Sie diese bitte in regelmaumlszligigen Abstaumlnden von einem Rechtsanwalt pruumlfen

Unser Rat Lassen Sie sich anwaltlich beraten versaumlumen Sie seitens der Gegenseite gesetzte Fristen nicht

CHECKLISTE INTERNETRECHT

Uumlber den Autor Gernot R Hillenbrand Rechtsanwalt

Gernot Hillenbrand ist seit August 2007 als selbstaumlndiger Rechtsanwalt taumltig Er nahm sein Jurastudium nach einer Ausbildung zum Bankkauf-mann auf und befasst sich neben dem IT-Recht auch schwerpunktmauml-szligig mit dem Straszligenverkehrsrecht dem Strafrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht

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AGB im OnlinehandelSind AGB Pflicht und wozu braucht man sie uumlberhaupt Worauf muss beim Verfassen von AGB geachtet werden Wo bekommt man AGB uumlberhaupt her ndash und wie steht es um Muster-AGB Hier erfahren Sie mehr

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Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

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Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

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Abgemahnt - was jetztNur allzu schnell kann eine Abmahnung eines Unternehmers landen - der dann oft nicht einmal beurteilen kann ob er es mit einem berechtigten Vorwurf zu tun hat Was ist zu tun

Social Media am ArbeitsplatzWenn sich Mitarbeiter in der Arbeitszeit mit Facebook Co beschaumlftigen stellt sich fuumlr den Arbeitgeber schnell die Frage Was ist erlaubt wo liegen die Grenzen und welche Risiken bestehen fuumlr das Unternehmen

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Telemediengesetz Namensrechte Wettbewerbsrecht und Preisangaben-verordnungen ndash fuumlr den Betreiber einer Unternehmenswebsite ist es allzu leicht sich im Dschungel der Gesetze zu verirren und vermeidbare Fehler zu begehen Die Checkliste Internetrecht des BIEG Hessen fasst knapp die wichtigsten Rechtsthemen fuumlr Online-Unternehmer zusammen

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