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Chemikaliensicherheit – eine internationale Herausforderung

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1. Einleitung

Der Industriezweig der Chemie bietet zahlreichen Men-schen Beschäftigung und ist somit ein wesentlicher sozialerund wirtschaftlicher Faktor. Die Organisation für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization forEconomic Cooperation and Development, OECD) schätzt,daû es weltweit ca. 12 Millionen Arbeitsplätze in derchemischen Industrie gibt. Die Produktion und Nutzung vonbestimmten Chemikalien ist mit Risiken für Mensch undUmwelt verbunden. Das Umweltbewuûtsein und besondersdas Bewuûtsein gegenüber Gefahren und Risiken für dieGesundheit ist in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen.

Hinzu kommen völkerrechtliche Verpflichtungen, weltweitVoraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaf-fen. Diese Verpflichtungen wurden auch angesichts einermoralischen Verantwortung gegenüber den Entwicklungslän-dern eingegangen, die selten Produzenten, aber oft Kundenoder Konsumenten von Gütern der Industriestaaten sind.Aufgrund dieser Rollenverteilung ist das Wissen über dieRisiken, die mit diesen Gütern verbundenen sind, in denEntwicklungsländern geringer als in den produzierendenIndustrieländern. Die Politik reagierte darauf. Die wesentli-che Aspekte sind dabei, das Wissen über einzelne Chemika-lien zu verbessern und dieses Wissen gegenseitig auszutau-schen und zu verbreiten.

2. Nationale und EG-Regelungen

In der Bundesrepublik Deutschland werden kontinuierlichgesetzliche Vorgaben und technische Maûnahmen entwickeltund eingeführt, um schädliche Auswirkungen von Chemika-lien zu mindern. Das Kernstück dieser gesetzlichen Vorgabenist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemi-

Wenn heute von Chemie gesprochenwird, ist meist nicht nur die reineNaturwissenschaft gemeint. Oft wirdder Begriff Chemie mit Produkten,Industrie, Arbeitsplätzen, Handel,Fortschritt oder auch mit Risiken as-soziiert. Das verbesserte Wissen unddie Erfahrungen mit bestimmten Vor-fällen lieûen in den letzten 15 Jahrendas Bewuûtsein gegenüber mit Chemi-kalien verbundenen Risiken in derWissenschaft und Öffentlichkeit deut-lich anwachsen. Mit einem entspre-chenden gesetzlichen Rahmen wurdein Deutschland darauf reagiert. DerSchutz vor diesen Risiken ist jedochgerade in einem mit weltweitem Han-del verbundenen Industriezweig aucheine internationale Aufgabe. Export

und Import von Chemikalien gehenmit regen globalen Handelsströmeneinher; der natürliche Transport vonChemikalien über Atmosphäre, Was-ser oder Nahrungskette, der dazuführt, daû Chemikalien in Bereichenoder geographischen Breiten vorkom-men, in denen sie unerwünscht oderschädlich sind, trägt ebenfalls wesent-lich zur Verbreitung von Chemikalienbei. Aus Sicht der Wirtschaft ist wich-tig, daû einseitige Restriktionen unterUmständen zu Wettbewerbsverzerrun-gen auf einem hart umworbenenMarkt führen können. Darüber hinausmüssen wirtschaftliche Interessen derIndustrieländer mit moralischen Ver-pflichtungen gegenüber den Entwick-lungsländern vereinbart werden. Aus

diesem Spannungsfeld heraus be-schäftigen sich national und internatio-nal zahlreiche Gremien und Organisa-tionen mit der Chemikaliensicherheit.Ziel ist dabei, das Vorgehen weitge-hend zu harmonisieren. Dieser Über-sichtsbeitrag beschreibt die wesentli-chen Gremien und Organisationen, dieauf diesem Gebiet tätig sind und ver-mittelt einen Einblick in die verfloch-tenen Strukturen der Zusammenar-beit, die sowohl auf politischer als auchauf fachlicher Ebene stattfindet.

Stichwörter: Chemikaliengesetz ´Chemikaliensicherheit ´ Um-weltschutz

[*] Prof. Dr. U. Schlottmann, B.-U. HildebrandtBundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit (BMU)Postfach 120629, D-53048 BonnTelefax: (49) 228-305-2399E-mail : [email protected]

[**] Eine Liste verwendeter Abkürzungen ist im Anhang enthalten.Nähere Informationen zur Bedeutung der Flaggen und Symbole derAbbildung links im Zusammenhang mit dem Beitrag können bei denAutoren erhalten werden.

AUFS¾TZE

Angew. Chem. 1998, 110, 1382 ± 1393 � WILEY-VCH Verlag GmbH, D-69451 Weinheim, 1998 0044-8249/98/11010-1383 $ 17.50+.50/0 1383

Chemikaliensicherheit ± eine internationale Herausforderung**

Bernd-Ulrich Hildebrandt und Ulrich Schlottmann*

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kaliengesetz, ChemG).[1] Wesentlich an diesem Gesetz ist derprodukt-, medien- und schutzzielübergeifende Charakter. Sowird die Gefährlichkeit von Stoffen und ihrem Vorkommen inverschiedenen Produkten oder Verwendungsformen bewer-tet, die Auswirkungen auf alle Umweltbereiche sind bedeu-tend, und die drei Schutzziele Umwelt-, Arbeits- und Gesund-heitsschutz werden gleichwertig verfolgt. Das Chemikalien-gesetz wird durch zahlreiche untergesetzliche Regelwerkekonkretisiert, z. B. durch die Gefahrstoff- (GefStoff V), Che-mikalienverbots-, Prüfnachweis-, Chemikalien-Kosten-, Gift-informations-, Straf- und Buûgeldverordnung sowie durchVerwaltungvorschriften für alte und neue Stoffe und GuteLaborpraxis.

Zahlreiche Menschen in Industrie, Wissenschaft und Be-hörden befassen sich mit der Umsetzung dieser Regelungen.Es gibt eine zentrale Anmeldestelle für Chemikalien bei derBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)und drei Bewertungsstellen, die Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt(UBA) und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau-cherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Dadurch wirdangestrebt, die Gefährlichkeit eines Stoffes in seiner Gesamt-heit zu erfassen; diese Betrachtungsweise wird in allen EG-Staaten im Rahmen einer vollständigen Harmonisierung derChemikaliengesetzgebung durch Richtlinien und Verordnun-gen angewandt. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sinddabei folgende Richtlinien (RL): RL für gefährliche Stoffe,RL zur Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis,RL zur Risikobewertung für neue und alte Stoffe, RL zuBeschränkungen des Inverkehrbringens und Verwendenssowie Zubereitungs-RL. Hinzu kommen die Verordnungenfür Altstoffe, für Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Stoffe(Prior Informed Consent Procedure, PIC) sowie zu Stoffen,die zum Abbau der Ozonschicht führen. Die folgenden dreiAspekte charakterisieren das Stoffrecht:

* Wissenschaftlich fundierte Daten werden über den jewei-ligen Stoff ermittelt.

* Gefährliche Eigenschaften von Chemikalien werden durchEinstufung und Kennzeichnung kenntlich gemacht.

* Notwendige ordnungsrechtliche Maûnahmen werden ge-schaffen, um die Risiken für Mensch und Umwelt zumindern.Abbildung 1 enthält eine Übersicht über wesentliche EG-

Regelungen. Die Regelungen zum Schutz der Ozonschichtsind dort nicht aufgeführt.

Chemikalien, die erstmalig in den Verkehr gebracht werdensollen, sogenannte neue Stoffe, müssen im Rahmen einerAnmeldung Prüfungen unterzogen werden, um wissenschaft-lich gesicherte Aussagen über die Gefährlichkeit des Stoffs inHinblick auf die genannten Schutzziele zu treffen. DerUmfang der Prüfungen richtet sich nach der Menge, die inden Verkehr gebracht werden soll. Durch die Ergebnisse derUntersuchungen können geeignete Maûnahmen eingeleitetwerden, um mögliche Risiken zu mindern.

Um ein gleich hohes Schutzziel auch für Altstoffe zuerreichen, d. h., für Stoffe, die vor dem 18. September 1981 inden Verkehr gebracht wurden, wurde auf EG-Ebene dieVerordnung (793/93) des Rates vom 23.03.1993 zur Bewertungund Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe erlas-sen. Damit wurde ein Verfahren eingeführt, das auch fürAltstoffe eine einheitliche Kontrolle und Bewertung derRisiken ermöglicht. Zunächst werden dabei bereits vorhan-dene Daten über die mengenmäûig bedeutendsten Stoffegesammelt, die im Rahmen einer Risikobewertung umfassendbetrachtet werden sollen. Die Kriterien für die Risikobewer-tung und die heranzuziehende Methodik wurden auf EG-Ebene von Experten aus den Mitgliedstaaten erarbeitet undim Technischern Leitfaden zur Risikobewertung von Chemi-kalien (Technical Guidance Documents, TGD) zusammenge-faût. Dieses umfangreiche Dokument enthält den derzeitigen

Bernd-Ulrich Hildebrandt, geboren 1963, studierte an derRWTH Aachen von 1984 bis 1990 Brennstoffingenieurwe-sen. In seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich mit derPlanung und Errichtung einer Anlage zur Heiûgasent-schwefelung in der Wirbelschicht. Von 1991 bis 1995 war erwissenschaftlicher Angestellter beim Umweltbundesamt inBerlin im Bereich der anlagenbezogenen Luftreinhaltung.Seit 1996 gehört er dem Bundesumweltministerium an,zunächst im Bereich Luftverkehr, Kraftstoffqualitäten undalternativer Antriebe und seit 1996 im Bereich Chemikali-ensicherheit (insbesondere EG-Altstoffbewertung) und derinternationalen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Ka-pitels 19 der Agenda 21.

Ulrich Schlottmann, geboren 1941, studierte Chemie und Pharmazie in Berlin und Marburg. Er erhielt seine Approbationals Apotheker 1966 und promovierte 1971 an der Universität Marburg. Von 1967 bis 1973 war er WissenschaftlicherAssistent mit Lehrauftrag für pharmazeutische Chemie am Institut für Pharmazeutische Chemie und Lebensmittelchemiedieser Universität. 1974 wechselte er nach Bonn ins Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, wo er 1982Leiter des Referats ¹Chemikalienª wurde. 1986 übernahm er das gleiche Arbeitsgebiet im neugegründeten Bundesmi-nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Seit 1979 hat er einen Lehrauftrag für ¹Spezielle Rechtsgebietefür Pharmazeutenª und seit 1984 für ¹Gesundheitswesenª an der Universität Bonn.

U. SchlottmannB.-U. Hildebrandt

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Abb. 1. EG-Regelungen zur Chemikaliensicherheit.

Wissenstand über die Bewertung alter und neuer Stoffe. Kernder Bewertungen ist der Vergleich der Konzentration, mit derein Stoff unter bestimmten Bedingungen in der Umweltvorkommt (Predicted Environmental Concentration, PEC)oder der der Mensch ausgesetzt sein kann, mit der Kon-zentration, die voraussichtlich keine negativen Auswirkungenauf Mensch (No Observed Adverse Effect Level, NOAEL)und Ökosystem (Predicted No-Effect Concentration, PNEC)hat. Dies ist die Grundlage für eine EG-einheitliche Vorge-hensweise bei der Stoffbewertung. Aufgrund zahlreicherEinzelprobleme unterschiedlicher Art konnten erst Ende1997 die ersten EG-Altstoffberichte fertiggestellt werden.Diese Berichte, die von den Mitgliedsstaaten erstellt werden,enthalten auch Empfehlungen, ob Maûnahmen ergriffenwerden sollen, um die von einem Stoff ausgehenden Risikenzu mindern. Die EG-Kommission schlägt den Mitgliedsstaa-ten entsprechende Maûnahmen vor. Die Ergebnisse werdenim Amtsblatt der EG als ¹Short Reportª veröffentlicht.

Die Federführung für Chemikaliensicherheit bei der EG-Kommission hat die General Direktion (GD) XI (Umwelt,Reaktorsicherheit, Katastrophenschutz), Direktorat E (Indu-strie und Umwelt) und dort insbesondere das Referat 2

(Chemische Substanzen und Biotechnologie). In fachlichenFragen und bei den arbeitsintensiven Risikobewertungenwird die GD XI vom Europäischen Büro für chemische Stoffe(European Chemicals Bureau, ECB), das zum GemeinsamenForschungszentrum (Joint Research Center, JRC, Ispra,Italien) der EG-Kommission gehört, maûgeblich unterstützt.Zu den Arbeitsbereichen des ECB zählen die Altstoffbewer-tung, die Einstufung und Kennzeichnung, der Bereich derNeuen Stoffe, die Biozide, die Testmethoden und Fragen desExports/Imports von Chemikalien. Das ECB ist dabei auf dieintensive Unterstützung aus den Mitgliedsstaaten angewiesenund arbeitet daher mit diesen fachlich eng zusammen.

Neben den beschriebenen ordnungsrechtlichen Maûnah-men gibt es in Deutschland für bestimmte Bereiche (z. B.Holzschutzmittel, Wasch- und Reinigungsmittel) freiwilligeSelbstverpflichtungen der Industrie als flankierende Maûnah-men. Darin verpflichtet sich die Industrie beispielsweise,Daten über ihre Produkte an eine zentrale Behörde zu liefernoder Daten- und Wissenslücken über die Gefährlichkeit derProdukte durch entsprechende Untersuchungen zu schlieûen.Freiwillige Selbstverpflichtungen sind immer dann sinnvoll,wenn durch sie einem Handlungsbedarf genauso schnell oderschneller nachgekommen werden kann, als es durch Schaf-fung eines rechtlichen Rahmens möglich wäre. UnnötigeRechtssetzungsvorgänge können vermieden werden. DieEinhaltung, Transparenz und Effizienz solcher Selbstver-pflichtungen müssen allerdings für jeden Einzelfall vom Staatüberprüft werden.

2.1. Beratergremien für Altstoffe

Die Bundesregierung wurde 1982 durch das Chemikalien-gesetz ermächtigt, alte Stoffe bei einem konkreten Verdachteiner Gefährdung analog zu neuen Stoffen prüfen zu lassen.Um systematisch das Gefahrenpotential alter Stoffe zu er-mitteln, wurde auf Wunsch der Bundesregierung 1982 dasBeratergremium für umweltrelevante Altstoffe (BUA) derGesellschaft deutscher Chemiker (GDCh) geschaffen. Ent-sprechend dem Kooperationsprinzip setzt sich das BUAparitätisch aus Vertretern der Behörden, der Industrie undder Wissenschaft zusammen. Das BUA ermöglicht einenkontinuierlichen Dialog zwischen diesen drei Gruppen zumThema ¹Altstoffeª auf wissenschaftlicher Basis. Als Grund-lage für Entscheidungsträger in Behörden und Industriewurden die BUA-Stoffberichte erarbeitet. Das BUA hat seit1982 zu rund 250 Stoffen über 200 Berichte publiziert, dievielseitig genutzt wurden, z. B. als Entscheidungshilfe für einChemikalien-Risikomanagement. Die Stoffberichte sind imBuchhandel erhältlich.[2] Das BUA setzt bei aktuellen Frage-stellungen, die einer besonderen Diskussion bedürfen, ad hocArbeitsgruppen ein. Derzeit gibt es folgende Arbeitsgruppen:* Stoffe mit hormonähnlichen Wirkungen (Endocrine Dis-

ruptors)* Auswahlkriterien für persistente organische Stoffe (Persi-

stent Organic Pollutants, POP)* Struktur-Wirkungsbeziehungen* Ökotoxikologische Bedeutung des Algentests* Bewertungskriterien für den maritimen Bereich

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* Sicherheitsfaktoren im Rahmen der Risikobewertung* Expositionsabschätzung in Böden und Sedimenten* Kohlenwasserstoffe als Lösungsmittel

Um das Altstoffprogramm der Bundesregierung vomDezember 1988 umzusetzen, übernahm das BUA die Aus-wahl von Altstoffen, über die vorrangig Berichte zu erstellensind; diese Arbeiten werden heute noch fortgesetzt. DieBerichte erscheinen auch in Englisch, um sie der internatio-nalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinausunterstützt das BUA das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beim Vollzug derEG-Altstoffverordnung. Im Zuge der Anpassung an die EG-Verordnung 793/93 (Altstoffverordnung) wurde das BUAumgestaltet. Das Schutzziel Arbeitsschutz soll nunmehr beiden BUA-Betrachtungen berücksichtigt werden. Das BUAheiût nun Beratergremium für Altstoffe, wobei die vertrauteAbkürzung BUA beibehalten wurde. Um die Effektivität zuerhöhen, wurde das BUA auûerdem verkleinert, indem dieMitgliederzahl auf 13 begrenzt wurde. Die Konstituierung desneuen BUA erfolgte im Dezember 1997.

Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (BGChemie) veröffentlicht seit 1986 die Toxikologischen Bewer-tungen.[3] Der Schwerpunkt liegt hier beim Schutz des Arbeit-nehmers vor gesundheitlichen Schäden durch den Umgangmit Stoffen. Die Bewertungen werden mit den Arbeitenanderer nationaler und internationaler Gremien (z.B. BUA;European Centre for Ecotoxicology and Toxicology ofChemicals, ECETOC; EG) abgestimmt, um doppelte Arbeitzu vermeiden. Bisher liegen ca. 190 Bewertungen vor, dieeinen wichtigen Beitrag zur toxikologischen Bewertung vonAltstoffen leisten. Wegen des groûen internationalen Inter-esses an den Publikationen, gibt es sie auch in englischerSprache (Toxikological Evaluations[3]).

Durch das Chemikaliengesetz und andere ordnungsrecht-liche Vorgaben wie Bundes-Immissionsschutz- oder Wasser-haushaltsgesetz besteht in Deutschland ein weitgehenerSchutz vor Risiken durch Chemikalien für Mensch undUmwelt.

3. Internationale Aktivitäten

Aufgrund des ausgeprägten Im- und Exports im Chemika-lien- und Produkthandel und der unbeabsichtigten Ausbrei-tung bestimmter Chemikalien über Luft, Wasser oder Nah-rungskette ist ein gemeinsames internationales Vorgehenwichtig. Dies läût sich auch durch das konkrete Beispiel derFCKW und anderer Stoffe, die die Ozonschicht schädigen,belegen. FCKW wurden wegen ihrer hervorragenden Eigen-schaften als Kältemittel und der kostengünstigen Herstellungvielseitig eingesetzt; erst später wurden die gravierendenAuswirkungen auf die Ozonschicht erkannt. Dies zeigt, wienotwendig es ist, alle Medien umfassend bei der Beurteilungder Umweltrelevanz eines Stoffs zu betrachten, und zu welchdrastischen Auswirkungen eine Vernachlässigung dieser Be-trachtungsweise führen kann. Durch einen ordnungspoliti-schen Rahmen, aber auch durch Eigeninitiative der Industrie,wurde die Herstellung von FCKW in Deutschland eingestelltund die Verwendung deutlich verringert. Der Abbau der

Ozonschicht stellt ein globales Problem dar und ist von einemeinzelnen Staat nicht zu lösen. Nur ein gemeinsames Vorge-hen, wie im Montrealer Protokoll und seinen Anpassungenvereinbart, ermöglicht es, der Zerstörung der Ozonschichtentgegenzutreten. Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz zumMontrealer Protokoll im September 1997 wurden die Be-stimmungen weiter verschärft und konkretisiert. Je nach Stoffoder Stoffgruppe ist ein Ausstieg, und zwar in unterschiedli-chem Ausmaû in Industrie- und Entwicklungsländern, bereitsvollzogen oder wird in einem absehbaren Zeitraum ange-strebt. Für teilhalogenierte FCKW (H-FCKW) wird diesallerdings länger dauern, da derzeit ein völliger Ausstieg derIndustrieländer erst für das Jahr 2030 und der Entwicklungs-länder für 2040 vereinbart ist.

3.1. Zwischenstaatliches Forum für Chemikaliensicherheit(Intergovernmental Forum on Chemical Safety, IFCS)

Die Agenda 21 ist das auf der Konferenz für Umwelt undEntwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Confe-rence on Environment and Development, UNCED) in Rio deJaneiro 1992 von mehr als 170 Staaten verabschiedeteArbeitsprogramm für das 21. Jahrhundert. Sie enthält imKapitel 19 (Tabelle 1) detaillierte Handlungsaufträge zum

¹umweltverträglichen Umgang mit toxischen Chemikalienª(¹toxischª wird hier im Sinne von ¹gefährlichª gebraucht).Ein wesentlicher Punkt ist die Intensivierung der internatio-nalen Zusammenarbeit und die Koordinierung der laufendeninternationalen und regionalen Aktivitäten. Als Teil derUmsetzung dieses Programms fand im April 1994 in Stock-holm mit 110 Staaten die Internationale Konferenz zurChemikaliensicherheit (Chemical Safety) statt, die vomUnited Nations Environment Programme (UNEP), derInternational Labour Organisation (ILO) und der WorldHealth Organization (WHO) veranstaltet wurde. Dabeiwurde ein zwischenstaatliches Forum für Chemikaliensicher-heit (Intergovernmental Forum on Chemical Safety, IFCS)gegründet, dessen zentrale Aufgabe es ist, die Umsetzung vonKapitel 19 zu kontrollieren und zu harmonisieren. Es sollEmpfehlungen für Regierungen sowie für internationale undzwischenstaatliche Organisationen erarbeiten. Auûerdemwurden auf der Konferenz die sechs Arbeitsschwerpunkte

Tabelle 1. Schwerpunkte von Kapitel 19 der Agenda 21 der UNCED.

Kapitel 19 der Agenda 21 mit 6 Schwerpunkten, die von IPCS erarbeitetwurden:

1. Risikobewertung2. Harmonisierung der Einstufung3. Informationsaustausch4. Risikominimierung5. Management6. illegaler Verkehr

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des Kapitels 19 mit konkreten Aktivitäten und einemZeitplan versehen. Von der Kommission für eine nach-haltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development,CSD), dem Gremium der UN, welches die Umsetzung derAgenda 21 überwacht, wurde dieser Aktionsplan angenom-men.

Das zweite Forum (IFCS II) fand im Februar 1997 inOttawa unter dem Motto ¹Partnerschaft zur globalen Chemi-kaliensicherheitª (¹In Partnership For Global ChemicalSafetyª) statt. Es nahmen ca. 350 Teilnehmer aus 116 Staaten,25 nichtstaatlichen Organisationen (Non Governmental Or-ganizations, NGOs) und 10 zwischenstaatlichen Organisatio-nen (Intergovernmental Organizations, IGOs) teil. Themendes Treffens waren unter anderem das weitere internationaleVorgehen bezüglich POP, zukünftige Arbeiten zur Stoffbe-wertung, Stoffe mit endokriner Wirkung und der Aufbau vonnationalen Strukturen zur Chemikaliensicherheit (CapacityBuilding), insbesondere in Entwicklungsländern. Das dritteForum (IFCS III) wird 2000 in Brasilien stattfinden.

Zwischen den Treffen ist eine Gruppe (IntersessionalGroup, ISG) tätig, die aus 26 Vertretern verschiedenerStaaten sowie dem Präsidenten und den vier Vize-Präsidentendes IFCS besteht. Um inhaltliche Aufgaben wahrzunehmen,können vom Forum und von der ISG Arbeitsgruppen (ad hocWorking Groups) eingesetzt werden (z. B. für POP, sieheAbschnitt 3.1.3.). Darüber hinaus wurde ein Steuerungsgre-mium (Forum Standing Committee, FSC) aus 14 Staaten und4 NGOs gebildet. Abbildung 2 zeigt die die zeitliche Ent-wicklung des IFCS.

Durch die Gründung des IFCS wurde ein Mechanismusgeschaffen, der allen Staaten und sämtlichen Interessengrup-pen wie den NGOs die Mitarbeit beim internationalenVorgehen zur Chemikaliensicherheit ermöglicht. Zu denNGOs zählen Industrie, Gewerkschaften, Umwelt- und Ver-braucherverbände sowie Vertreter der Wissenschaft (z. B.International Council of Chemical Association, ICCA; Inter-national Federation of Chemical, Energy, Mine and GeneralWorkers Union, ICEM; Greenpeace International; WorldWildlife Fund, WWF; GDCh; International Union of Pureand Applied Chemistry, IUPAC; International Union ofToxicology, IUTOX). Alle Gruppen wurden von Beginn desIFCS an beteiligt.

Um die Aktitvitäten zu Kapitel 19 der Agenda 21 zukoordinieren, schlossen sich die UN-Organisationen UNEP,WHO, ILO, Food and Agriculture Organization (FAO),United Nations Industrial Development Programme (UNI-DO) und OECD 1995 zum Inter-Organization Programmefor the Sound Management of Chemicals (IOMC) zusammen.Die Grundlage dazu wurde auf dem ersten Treffen des IFCSin Stockholm geschaffen. 1997 kam das Institut für Aus-bildung und Forschung der Vereinten Nationen (UnitedNations Institute for Training and Research, UNITAR) dazu.Um Kosten zu sparen, ist das IOMC in die Infrastruktur derWHO eingegliedert und hat daher sein Sekretariat in Genf.Die Steuerungsfunktion innerhalb des IOMC hat das Inter-Organization Co-Ordinating Committee (IOCC). BeimIOMC sind Übersichten über die einzelnen Programme unddie Termine der verschiedenen Sitzungen zu Themen-schwerpunkten erhältlich.

Abb. 2. Zeitliche Entwicklung des IFCS.

3.1.1. Aufbau nationaler Strukturen zurChemikaliensicherheit (Capacity Building)

Zum Schutz vor Gefahren und zur Minderung der Risikendurch Chemikalien muû eine Infrastruktur vorhanden sein,die ein entsprechendes Chemikalienmanagement sicherstellt.Teile eines solches Managements sind z. B. eine entsprechen-de Gesetzgebung, Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Durch-führung von Risikobewertungen, Informationen zur Vermei-dung eines falschen Umgangs mit Chemikalien sowie dieMöglichkeit, im Falle eines Unfalls oder bei Vergiftungenoptimal zu reagieren. Die meisten Industrieländer verfügenüber solche Strukturen; die Entwicklungsländer oder vieleLänder, deren wirtschaftliche Systeme einen Wandlungspro-zeû durchlaufen, haben auf diesem Gebiet noch erheblichenNachholbedarf. Der Aufbau solcher Infrastrukturen (Capaci-ty Building) ist auch Thema des Kapitels 19 der Agenda 21.UNITAR hat hier eine Schlüsselfunktion. UNITAR und dieMitgliedsorganisationen des IOMC riefen 1996 ein Pilotpro-gramm ins Leben, das Staaten beim Aufbau von entspre-chenden Infrastrukturen unterstützt. In vier Ländern (Argen-tinien, Ghana, Slovenien, Indonesien) soll eine Entwicklunghin zu einer Chemikaliensicherheitsstruktur initiiert werden,

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wobei das Vorgehen auf die Bedürfnisse des jeweiligenLandes abgestimmt wird. Zunächst wird ein Profil des Staates(National Profile, NP) erstellt, in dem die bestehendenChemikalienmanagementstrukturen umfassend analysiert wer-den. UNITAR verfaûte dazu einen Leitfaden, der die Durch-führung eines NP erleichtert und vereinheitlicht. Obwohl dieNP in erster Linie für Entwicklungsländer gedacht sind,erstellten auch einige Industriestaaten (z.B. USA, Australien)ein NP für ihr Land. NP können anderen Staaten als Musterdienen oder bei der kritischen Überprüfung der Strukturen imeigenen Land behilflich sein. Auch Deutschland erstellt derzeitein NP. Ein weiterer Aspekt des UNITAR-Projekts ist, dieVerfassung von entsprechenden Schulungsunterlagen zu un-terstützen und alle laufenden bi- und multilateralen Initia-tiven auf diesem Gebiet zu fördern und zu koordinieren. Auchdie Bundesregierung läût durch die Deutsche Gesellschaft fürTechnische Zusammenarbeit (GTZ) ein Projekt zu CapacityBuilding durchführen. Darin werden fachliche Hintergrund-informationen bereitgestellt, die als Entscheidungsgrundlagefür Entwicklungsländer aufbereitet werden. Des weiterenwerden in bis zu sechs ausgewählten EntwicklungsländernKonzepte erprobt. In diesem Projekt werden auch Möglich-keiten alternativer Produkte berücksichtigt und es soll einenBeitrag zur nationalen und internationalen Koordination undKooperation leisten. Bei der Planung wurde auf einenausreichenden Spielraum geachtet, um auf die Bedürfnisseder Partnerländer gezielt eingehen zu können. Das Projektwird in Abstimmung mit anderen bilateralen und internatio-nalen Programmen durchgeführt.

3.1.2. Prior Informed Consent, PIC

Im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Natio-nen (UNEP) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorga-nisation der Vereinten Nationen (FAO) wird die PIC-Kon-vention zum Schutz der Entwicklungsländer vor gefährlichenChemiekalien-Importen vorbereitet. Sie soll die Exportländerverpflichten, die Importländer über beabsichtigte Transfersvon Chemikalien zu informieren und Chemikalien nur mitZustimmung des Importlandes einzuführen. Bisher geschahdies international auf freiwilliger Basis; die Agenda 21 fordertzur Schaffung einer rechtlich verbindlichen Konvention auf.Die Verhandlungen zur PIC-Konvention wurden im März1998 abgeschlossen, eine Zeichnung wird für September 1998in Rotterdam erwartet. Tabelle 2 zeigt die in die PIC-Kon-vention einbezogenen Stoffe.

3.1.3. Persistente organische Stoffe (Persistent OrganicPollutants, POP)

Persistente organische Verbindungen sind für Mensch undUmwelt weltweit ein besonderes Problem, da sie aufgrundihrer physikalisch chemischen Eigenschaften, ihrer Persistenzsowie ihrer Bioakkumulierbarkeit über Landesgrenzen hin-weg transportiert und in bestimmten Organismen angerei-chert werden. Sie haben eine hohe Fettlöslichkeit, was dieBioakkumulation in Fettgeweben von Organismen fördert.Ihre Ablagerung erfolgt z. B. durch die sogenannte globaleDestillation oder Kondensation in kälteren Zonen der Erde.

Dies verdeutlicht, warum gerade nördlichere Staaten wieKanada an einer weltweiten Beschränkung dieser Stoffeinteressiert sind. POP werden hauptsächlich in Industrielän-dern hergestellt, eingesetzt werden sie hingegen überwiegendin den Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Grund liegtin der relativ billigen und einfachen Herstellung sowie in dergeringen akuten Toxizität von POP.

Gemäû der Entscheidung 18/32 des UNEP GoverningCouncils vom Mai 1995 wurde vom IFCS die ad hoc WorkingGroup zum Thema ¹Persistent Organic Pollutantsª gebildet.Ihre Aufgabe ist es, Kenntnisse über Quellen, chemische undtoxikologische Eigenschaften sowie Eintragswege und Sub-stitutionsmöglichkeiten für POP zusammenzustellen. Vom 17.bis 22. Juni 1996 fand in Manila eine Konferenz dieserWorking Group statt. Die Konferenz war in eine Sitzunginternationaler Experten und eine Arbeitsgruppensitzunggegliedert. Es nahmen 32 Staaten, 7 NGOs und 7 IGOs teil.Unterstützt durch die Experten, wurde von der Arbeits-gruppe ein Bericht über Möglichkeiten zur Reduzierung undEliminierung von POP erarbeitet. Der zentrale Punkt diesesBerichts ist die Beschluûempfehlung des IFCS an das UNEPGoverning Council und die World Health Assembly (WHA),dem Beschluûorgan der WHO. Darin wird gefordert, einglobal geltendes und völkerrechtlich verbindliches Instru-ment zur Minderung der von POP ausgehenden Risiken zuerarbeiten. Zur Vorbereitung eines solchen Abkommens sollein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (Intergovern-mental Negotiating Committee, INC) eingesetzt werden. Eswerden zunächst zwölf POP (Aldrin, Chlordan, DDT, Diel-drin, Endrin, Heptachlor, Mirex, Toxaphen, Hexachlorben-zol, PCBs, Dioxine, Furane) betrachtet, die auch Teil derVerhandlungen von UN-ECE (Economic Commission forEurope, ECE) zum Genfer Übereinkommen über weiträumigegrenzüberschreitende Luftverunreinigungen (Long Range

Tabelle 2. Stoffliste der PIC-Konvention

2,4,5-T (¹Agent Orangeª)AldrinCaptafolChlordaneChlordimeformChlorbenzilatDDTDieldrinDinoseb und Dinosebsalze1,2-DibromethanFluoracetamidHCH (gemischte Isomere)HexachlorbenzolHeptachlorLindanQuecksilberverbindungenPCPMonocroptophosMethamidophosPhosphamidonMethylparathionParathionKrokydolithPolybromierte Biphenyle (PBB)Polychlorierte Biphenyle (PCB)Polychlorierte Terphenyle (PCT)Tris (2,3-dibrompropyl)-Phosphate

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Transboundary Air Pollution, LRTAP) sind. Es handelt sichdabei um Pestizide, Industriechemikalien und unerwünschteNebenprodukte aus Herstellungsprozessen. Bei der Zusam-menstellung der Stoffe wurden keine einheitlichen Kriterienangelegt. In der Zukunft soll daher die UNEP/IFCS-Exper-tengruppe ± aufbauend auf den Arbeiten der IFCS WorkingGroup ± wissenschaftlich fundierte Kriterien zur Betrachtungweiterer POP in Hinblick auf internationale Aktivitätenerarbeiten.

3.1.4. Stoffe mit hormonähnlichen Wirkungen (EndocrineDisruptors)

Es besteht international Einigkeit darüber, daû die Wir-kungen bestimmter Chemikalien auf das Hormonsystem inZukunft ein wesentlicher Aspekt der Chemikaliensicherheitund somit bei der Beurteilung der stoffinhärenten Eigen-schaften sein werden. Für einige Substanzen dieser Gruppeerhärtet sich der Verdacht, daû sie unter anderem dieFortpflanzungsfähigkeit negativ beeinflussen können. Es gibtauf diesem Gebiet allerdings einen erheblichen Forschungs-bedarf. Um die benötigten Mittel gezielt einsetzen zu können(Vermeidung von doppelter Arbeit) und um möglichst raschzu brauchbaren Ergebnissen zu kommen, ist eine internatio-nale Zusammenarbeit notwendig. Wie auf dem IFCS IIvereinbart wurde, übernimmt dabei das IOMC eine koor-dinierende Funktion. Auch auf deutscher Seite werdenbeträchtliche Mittel aufgewendet, um diese Substanzen undihre Wirkung zu erforschen. Das IPCS bemüht sich um denAufbau eines weltweiten Inventars zu laufenden Forschungs-vorhaben. Darüber hinaus wird die OECD entsprechendePrüfverfahren entwickeln.

3.2. Internationales Programm zur Chemikaliensicherheit(International Programme on Chemical Safety, IPCS)

Das IPCS wurde 1980 als Zusammenarbeit des UNEP, derWHO und der ILO gegründet. Ziel des IPCS ist, wissen-schaftliche Grundlagen festzulegen, um das Risiko durchChemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umweltabzuschätzen, wobei die nationalen und internationalenBemühungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheitgestärkt werden sollen. Am IPCS sind 36 Staaten beteiligt.Nutznieûer sind nicht nur die beteiligten Staaten, sonderninsbesondere die Staaten, in denen die Strukturen zurChemikaliensicherheit sowie die Kenntnisse zum Aufbauderartiger Strukturen noch nicht weit entwickelt sind.

3.2.1. Arbeitsergebnisse

Ein Schwerpunkt der Arbeit des IPCS ist zweifellos,Erkenntnisse über Risiken für Mensch und Umwelt durchChemikalien, die sowohl industriellen als auch natürlichenUrsprungs sein können, zusammenzustellen und zu verbrei-ten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Monographien zuStoffen (wobei es sich in der Regel um Altstoffe handelt) undBewertungsmethoden erstellt (Abb. 3). Im IPCS aktive

Abb. 3. IPCS-Publikationen.

Staaten arbeiten dabei mit international anerkannten Exper-ten aus aller Welt zusammen. Folgende Publikationen wurdenherausgegeben:[4]

* Stoffberichte (Environmental Health Criteria, EHC)Diese für wissenschaftliche Experten erstellten Berichteenthalten den neuesten Wissensstand über Gesundheits-gefahren und -risiken über einen bestimmten Stoff odereine Stoffgruppe. Neuere EHC enthalten auch Angaben zuAuswirkungen auf die Umwelt. Derzeit gibt es ca.190 EHC.

* Sicherheitsleitfäden (Health and Safety Guides, HSG)HSG enthalten Angaben zur Toxizität, die auch fürNichtfachleute verständlich sind, sowie Angaben zur Ver-wendung, zum Umgang, zur Lagerung und über Erste-Hilfe-Maûnahmen. Die Zielgruppe sind Entscheidungs-träger in Industrie und Verwaltung. Es gibt rund 100 HSG.

* Sicherheitsdatenblätter (International Chemical SafetyCards, ICSC)Hier werden die wesentlichen Daten über ein Produktsowie Informationen zum Gesundheitsschutz und über densicheren Umgang zusammengestellt, die auf den Einsatzdes Produktes, z. B. in Fabriken oder der Landwirtschaft,zugeschnitten sind. Derzeit gibt es ca. 1000 Sicherheits-datenblätter auf UN-Ebene, die vom BgVV auch in diedeutsche Sprache übersetzt wurden.

* Gift-Monographien (Poisons Information Monographs,PIM)Sie enthalten eine Kurzbeschreibung der wichtigstenchemischen, physikalischen und toxikologischen Eigen-schaften des jeweiligen Stoffs und geben Hinweise zurDiagnose und zum Umgang mit Vergiftungsopfern. PIMsind für Giftinformationszentren und andere Beratungs-stellen gedacht.Das IPCS wird weitere derartige Publikationen erstellen.

Da sie möglichst vielen Interessenten zugänglich gemachtwerden sollen, werden die Erwartungen der Nutzer dieserBerichte besonders berücksichtigt. Interessenten in Entwick-lungsländern und in Ländern, deren wirtschaftliche Systemeeinen Wandlungsprozeû durchlaufen, erhalten die Publika-

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tionen zu besonders günstigen Konditionen. Deutschlandbeteiligt sich aktiv an der Erstellung der EHC und HSG undübernimmt deren Druckkosten.

3.2.2. Pilotphase für neue Stoffberichte

Neben den oben genannten Monographien werden derzeitin einer Pilotphase sogenannte Concise International Chemi-cal Assessment Documents (CICAD) erstellt, die Angabenzum Gefährdungspotential eines Stoffs, zu Dosis-/Wirkungs-beziehungen und ± auf der Grundlage von exemplarischenExpositionsdaten ± Risikocharakterisierungen enthalten. DieCICAD basieren in der Regel auf bereits vorhandenenStoffberichten. Diese nationalen oder regionalen Stoffberich-te werden aktualisiert, d. h. es werden Untersuchungen miteinbezogen, die seit dem Datum der Erstellung des Berichtsveröffentlicht wurden. Soweit vorhanden und aussagekräftig,werden auch Expositionsdaten aufgenommen. Dies wirdfederführend von wissenschaftlichen Behörden oder Institu-ten durchgeführt, die anschlieûend den überarbeiteten Be-richt an internationale Experten zur Stellungnahme über-geben. An der Erstellung von CICAD können sich auchInstitutionen beteiligen, die selbst keine Stoffberichte erstel-len, indem sie gemeinsam mit dem Land oder der Institution,die den ursprünglichen Bericht erstellt hat, zusammenarbei-ten. Das CICAD-Verfahren läût hoffen, daû sich vorhandenenationale Stoffberichte mit vergleichsweise geringem finan-ziellem Einsatz und überschaubarem Arbeitsaufwand zuinternational anwendbaren und anerkannten Stoffberichtenumwandeln lassen und dies in recht kurzer Zeit. Die obenbeschriebenen BUA-Stoffberichte sind besonders geeignet, indas CICAD-Verfahren aufgenommen zu werden. EinigeStaaten wollen auch Berichte zu Stoffen, zu denen noch keinBericht existiert, als CICAD verfassen. Nach Abschluû derPilotphase, die 15 Stoffberichte umfaût, muû kritisch geprüftwerden, ob die Erwartungen an das CICAD-Verfahren durchdie gemachten Erfahrungen bestätigt werden. Das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitunterstützt CICAD finanziell und personell. Die ersten sechsCICAD (über 1,2-Dichlorethan, 3,3-Dichlorbenzidin, 1,1,2,2-Tetrachlorethan, Methylmethacrylat, Limonen, o-Toluidin)wurden kürzlich publiziert.[4]

3.2.3. Transparenz und Akzeptanz

Um eine allgemeine internationale Akzeptanz zu errei-chen, wurde bei den Arbeiten des IPCS stets groûer Wert aufdie wissenschaftliche Integrität und Unabhängigkeit derbeteiligten Experten sowie auf die Transparenz des Ablaufsgelegt. Bei der Erstellung von Berichten wie EHCs oderHSGs kann in der Regel für die Gesamtaussage des Berichtsein Konsens gefunden werden. Sollte dies nicht möglich sein,so wird auf Verlangen eines oder mehrerer Experten dieserDissens im Bericht dokumentiert. Um die Transparenz zufördern, sind die Arbeitsgruppensitzungen, auf denen Bewer-tungen, Zusammenfassungen oder Empfehlungen erarbeitetwerden, auch für Beobachter offen, die daran nicht unmittel-bar beteiligt sind.

Beginnend mit einer Bestandsaufnahme aller existierendenMethoden werden derzeit vom IPCS in einem umfangreichenProjekt die Vorgehensweisen zur Bewertung von Chemikali-en verglichen. Ziel ist, das gegenseitige Verständnis und dieAkzeptanz zu fördern.

3.3. OECD-Aktivitäten

Ein wichtiger Akteur in den internationalen Bemühungenum Chemikaliensicherheit ist die OECD.[5] In den 29 OECD-Mitgliedstaaten finden ca. 78 % der weltweiten Chemiepro-duktion statt. Die OECD engagierte sich in den letzten 20Jahren stark bei der Chemikaliensicherheit, wobei gleichzeitigdie Sicherung von wirtschaftlichem Wachstum und Umwelt-schutzaspekte berücksichtigt werden (Tabelle 3). 1971 wurde

von der OECD ein Chemikalienprogramm geschaffen, wel-ches 1978 deutlich ausgebaut wurde (Environmental Healthand Safety Programm, EHS). Die Ziele sind der Schutz vonMensch und Umwelt vor Chemikalien, die Chemikalienpoli-tik transparent zu machen und Handelsbarrieren zu vermei-den. Die Tätigkeitsfelder betreffen neue Chemikalien, Pesti-zide, pharmazeutische Produkte und alte Stoffe. Die OECDentwickelte sich seither zu einem zentralen Koordinator beider Erarbeitung von Stoffberichten.

Die Staaten und die Industrie zogen aus dem EHS-Pro-gramm groûen Nutzen. Die gegenseitige Anerkennung vonDaten über neue Produkte, die Vermeidung von doppelterArbeit, der Erfahrungs- und Informationsaustausch und dieHarmonisierung von Regelungen führten zu erheblichenKosteneinsparungen. Die OECD nimmt in einer Schätzungan, daû ± nach Abzug der Aufwendungen für das Sekretariat

Tabelle 3. Aktivitäten der OECD, Paris, zur Chemikalien-sicherheit.

Arbeitsschwer-punkte:

Internationale Harmonisierung von Maûnahmen zurErkennung und Verhinderung von Gefahren durchChemikalien± Gegenseitige Anerkennung von Daten* Prüfmethoden für Chemikalien und für Pflanzen-

schutzmittel* Gute Laborpraxis (GLP) für Arzneimittel, Chemika-

lien und Pflanzenschutzmittel± Altstoffbearbeitung* Bewertung von Stoffen arbeitsteilig in den Mitglieds-

staaten* Maûnahmenvorschläge für ausgesuchte Stoffe± Risikoerkennung und -minimierung± Chemieunfälle± Biotechnologie

Arbeitsgruppen ± Chemikalienprüfmethodenu. a.: ± GLP

± Altstoffe± Risikobewertung± Pflanzenschutzmittel± Harmonisierung der Einstufung

Organisation ± Plenum (Joint-Meeting) alle 9 Monated. Arbeit: ± Gemeinsame Sitzung mit der Gruppe Pflanzenschutz-

mittel (combined session)± Steuerungsgremium (Bureaux)

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und der Beiträge der Mitgliedsstaaten ± die bisherigenKosteneinsparungen für die Industrie und die Mitgliedsstaa-ten bei ca. 100 Millionen Mark liegen. Hinzu kommen andereVorteile wie die Verminderung der Anzahl von Tierversuchenund die Vorteile für Gesundheit und Umwelt.

3.3.1. Screening Information Data Sets, SIDS

Unter intensiver Mitarbeit der Mitgliedsstaaten und derIndustrie werden seit 1990 auf dem Altstoffsektor diesogenannten Screening Information Data Sets (SIDS) erstellt,die Angaben zu Stoffen, zur Gefährlichkeit und teilweise zurExposition enthalten.[6] Betrachtet werden Stoffe, die in über10 000 t in einem Mitgliedsstaat oder über 1000 t in mindest-ens zwei Mitgliedsstaaten hergestellt werden. Die Arbeitenwerden mit den Aktivitäten der EG und des IPCS koor-diniert. Zwischen 1992 und 1996 wurden ca. 100 Chemikalienbetrachtet; etwa 200 weitere werden derzeit bearbeitet. Dieauf der Grundlage der SIDS erstellten SIAR (SIDS InitialAssessment Reports) sind nicht so umfangreich wie die EHCoder die EG-Stoffberichte, die derzeit erstellt werden. DieSIAR sollen in erster Linie zeigen, ob der Datenbestand einesbestimmten Stoffs ausreichend ist und ob der Stoff aufgrundder vorliegenden Daten für weitere Betrachtungen relevantist, z. B. im Rahmen einer Risikobewertung.

3.3.2. Gegenseitige Anerkennung von Daten (MutualAcceptance of Data, MAD)

Die OECD hat eine wichtige Rolle bei der gegenseitigenAnerkennung von Prüfdaten. In Zusammenarbeit mit denMitgliedsstaaten, der Industrie und der Wissenschaft wurdenRichtlinien für Prüfmethoden entwickelt, die von allen Mit-gliedsstaaten anerkannt und angewendet werden. Derzeitexistieren ca. 90 Prüfmethoden, die laufend aktualisiertwerden. Ergänzt werden diese Prüfmethoden durch dieGrundsätze der Guten Laborpraxis (GLP), in der internatio-nale Standards zur Versuchsdurchführung mit Stoffen (insbe-sondere für Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmittel)festgelegt wurden. Diese Grundsätze der GLP wurden 1997überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Texteund Kommentierung der Prüfmethoden und der GLP sind imBuchhandel erhältlich.[7, 8]

3.3.3. Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung

Kapitel 19 der Agenda 21 verlangt bis 2000 ein weltweitharmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnungvon Chemikalien. Dies bedeutet, daû eine gemeinsameGrundlage für alle Chemikalien und Zubereitungen ein-schlieûlich der verschiedenen Verwendungsarten festgelegtwerden muû. Die derzeit vorhandenen Systeme sind nachGefahrgut und Gefahrstoff getrennt. Das neue System sollsich möglichst weit an bereits vorhandene Systeme anlehnen,z. B. an das der USA, der EG oder des United NationsCommittee of Experts on the Transport of Dangerous Goods(UNCETDG). Zahlreiche Punkte sprechen für die Einfüh-rung eines international harmonisierten Systems, z.B. dieAbschaffung von Handelshemmnissen, der geringere Kosten-

aufwand, die Vermeidung mehrfacher Prüfungen und damitvon Tierversuchen und eine höhere Akzeptanz durch Trans-parenz.

Die OECD ist federführend bei der Harmonisierung derKriterien für die Einstufung von Gesundheits- und Umwelt-gefahren. Darüber hinaus prüfen eine Arbeitsgruppe von ILOund UNCETDG die Kriterien zur Einstufung der physika-lisch-chemischen Gefahren und die ILO die Harmonisierungder Gefahrenmitteilung (Kennzeichnung/Sicherheitsdaten-blätter). Die Organisationen verständigten sich darauf, daû1998 die Erarbeitung der Kriterien zur Einstufung undKennzeichnung abgeschlossen sein soll.

3.4. Verbesserte Koordinierung der Zusammenarbeit

Der Programmbereich A des Kapitels 19 der Agenda 21enthält die Verpflichtung, Chemikalien international einheit-lich zu bewerten. Auf dem ersten Treffen des IFCS wurde dasehrgeizige Ziel formuliert, bis 1997 rund 200 und bis zurJahrtausendwende weitere 300 Stoffe international zu bewer-ten. Angesichts der begrenzten finanziellen und personellenRessourcen ist es wichtig, die laufenden Arbeiten möglichstweitgehend zu koordinieren, um insbesondere doppelte Ar-beiten zu vermeiden. OECD und IPCS bemühen sich daher,ihr Engagement bei der Stoffbewertung noch enger abzu-stimmen. Ein möglicher Fortschritt könnte die Bildung einergemeinsamen Steuerungsgruppe von IPCS/OECD sein. Mög-liche Mitglieder dieser Gruppe sind die Sekretariate von IPCSund OECD sowie Vertreter von beteiligten Mitgliedsstaatenund internationalen Organisationen. In dieser Steuerungs-gruppe kann dann einvernehmlich entschieden werden, wieein Stoff oder einer Stoffgruppe bewertet werden soll (z. B.durch EHC, CICAD, SIAR). Die EG-Arbeiten zu Altstoffensind ebenfalls mit einbezogen, da die EG die Entwürfe derEG-Altstoffberichte der OECD vorlegt und diese auf denSIDS Initial Assessment Meetings (SIAMs) besprochenwerden, bevor sie einer abschlieûenden Diskussion unterEG-Experten unterzogen werden. Abbildung 4 zeigt dieAktivitäten zur Erarbeitung von Stoffberichten im Überblick.

4. Ausblick

Die Umsetzung des Kapitels 19 der Agenda 21 ist imVergleich mit anderen Themenbereichen der Agenda gutvorangeschritten und es liegen konkrete Ergebnisse vor.Internationale Verhandlungen sind jedoch kompliziert undgestalten sich meist zäh. Die Aufgaben der Behörden mitwissenschaftlichen Erkenntnissen und wirtschaftlichen Be-langen auf internationaler Ebene zu verknüpfen, erschwert eszudem, konkrete Verbesserungen in der Chemikaliensicher-heit zu erreichen.

Weitere Arbeiten zu Stoffberichten werden auch in Zu-kunft ein wesentliches Betätigungsfeld auf nationaler undinternationaler Ebene sein, denn aufgrund der immensenVielfalt der Altstoffe sind die Kenntnisse über deren Risikensehr begrenzt oder nur bestimmten Kreisen zugänglich.Zweifellos wird das Thema POP und der Aufbau von

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nationalen Strukturen zur Chemikaliensicherheit (CapacityBuilding) in Entwicklungsländern und Ländern, die sich imwirtschaftlichen Übergang befinden, ebenfalls zu einemzentralen Thema der internationalen Zusammenarbeit beider Chemikaliensicherheit werden.

Angesichts immer geringerer finanzieller und personellerRessourcen wird in Zukunft eine sinnvolle Prioritätensetzungimmer wichtiger. Es sollten international ausschlieûlich Pro-bleme angegangen werden, die nur international gelöstwerden können.

Neben allen Aktivitäten muû darüber hinaus überprüftwerden, ob die Entwicklung im Chemikalienbereich demLeitbild einer nachhaltigen Entwicklung gerecht wird. Risiko-bewertungen und Regelungen zu Stoffen sind sicherlich nurein Teil einer derartigen Entwicklung. So setzen sie erst beimhandelbaren Produkt und nicht bei dessen Entwicklung an.Ein weitergehender Ansatz zur Nachhaltigkeit wäre, bereitsbei der Entwicklung einer chemischen Verbindung möglicheGefährlichkeitsmerkmale und damit verbundene Risikenauszuschlieûen. Auûerdem muû auch darüber nachgedachtwerden, ob eine sinnvolle Risikominderung tatsächlich amEinzelstoff einsetzen sollte oder ob Wege beschritten werdensollten, den mengenmäûigen Einsatz von Chemikalien zureduzieren. Hinzu kommen die bisher zu wenig berücksich-tigten Aspekte der Ressourcenschonung und der Energieein-sparung.

Anhang: verwendete Abkürzungen

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin

BG Chemie Berufsgenossenschaft der chemischen IndustrieBgVV Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau-

cherschutz und VeterinärmedizinBMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit

BUA Beratergremium für Altstoffe (früher: Berater-gremium für umweltrelevante Altstoffe)

ChemG ChemikaliengesetzCICAD Concise International Chemical Assessment

DocumentCSD Commission on Sustainable DevelopmentECB European Chemicals BureauECE Economic Commission for EuropeECETOC European Centre for Ecotoxicology and Toxi-

cology of ChemicalsEG Europäische GemeinschaftEHC Environmental Health CriteriaFAO Food and Agriculture Organization of the

United NationsFCKW FluorchlorkohlenwasserstoffeFSC Forum Standing Committee des IFCSGD General Direktion der EG-KommissionGDCh Gesellschaft Deutscher ChemikerGefStoff V Gefahrstoff-VerordnungGTZ Deutsche Gesellschaft für Technische Zusam-

menarbeitH-FCKW teilhalogenierte FluorchlorkohlenwasserstoffeHSG Health and Safety GuideICCA International Council of Chemical

AssociationICEM International Federation of Chemical, Energy,

Mine and General Workers UnionICSC International Chemical Safety CardsIFCS Intergovernmental Forum on Chemical SafetyIGO Intergovernmental OrganizationILO International Labour OrganizationINC Intergovernmental Negotiating CommitteeIOMC Inter-Organization Programme for the Sound

Management of ChemicalsIOCC Inter-Organization Co-Ordinating CommitteeIPCS International Programme on Chemical SafetyISG Intersessional Group des IFCS

Abb. 4. Internationale Erarbeitung vonStoffberichten.

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IUPAC International Union for Pure and AppliedChemistry

IUTOX International Union of ToxicologyJRC Joint Research CenterLRTAP Long Range Transboundary Air PollutionMAD Mutual Acceptance of DataNGO Non Governmental OrganizationNOAEL No Observed Adverse Effect LevelOECD Organization for Economic Cooperation and

DevelopmentPAC Programme Advisory Committee des IPCSPEC Predicted Environmental ConcentrationPIC Prior Informed Consent ProcedurePIM Poisons Information MonographsPNEC Predicted No-Effect ConcentrationPOP Persistent Organic PollutantsRL RichtlinieSIAM SIDS Initial Assessment MeetingSIAR SIDS Initial Assessment ReportsSIDS Screening Information Data SetUBA UmweltbundesamtUNCED United Nations Conference on Environment

and DevelopmentUNCETDG United Nations Committee of Experts on the

Transport of Dangerous GoodsUNEP United Nations Environment Programme

UNGASS United Nations General Assembly Special Ses-sion, 6/97, New York

UNIDO United Nations Industrial Development Pro-gramme

UNITAR United Nations Institute for Training and Res-earch

WHA World Health AssemblyWHO World Health OrganizationWWF World Wildlife Fund

Wir danken Peter Reichling, BMU, für die Erstellung derGraphiken in diesem Beitrag.

Eingegangen am 4. Februar 1998 [A272]

[1] Deutsche Rechtstexte und EG-Dokumente: Bundesanzeiger Verlag,Breite Straûe 78 ± 80, Postfach 1005 34, D-50667 Köln; EG-Textezusätzlich bei: Office for Official Publications of the EuropeanCommunities, L-2985 Luxemburg (Luxemburg).

[2] BUA-Stoffberichte: S. Hirzel, Stuttgart.[3] BG-Chemie-Stoffberichte: Springer, Berlin.[4] Publikationen der WHO (auch IPCS): WHO, CH-1211 Genf 27

(Schweiz).[5] Publikationen der OECD: OECD, Publications Service, 2 rue AndreÂ

Pascal, F-75775 Paris Cedex 16 (Frankreich).[6] SIDS: UNEP Chemicals, Case Postale 256, CH-1219 Chatelaine/Genf

(Schweiz).[7] Prüfmethoden für Chemikalien: S. Hirzel, Stuttgart.[8] Texte zur Guten Laborpraxis: B. Behr�s Verlag, Hamburg.