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Cloe Kompendium 2014
CLOE – Cultura și
Limbajul
Organizațiilor
EuropeneDie Europäische Union
1. Die Geschichte der Europäischen Union Autor: Robert-Ilan Feldman
Bevor ich über die Geschichte der Europäischen Union spreche, will ich etwas über die
Europa-Sage erzählen. Die griechische Sage „Europa“ berichtet davon, wie der Kontinent
Europa entstand. Europa kommt von der Geschichte über eine sehr „schöne phönizische
Prinzessin, namens Europa“, die mit ihren Eltern in einem großen Palast wohnte. Sie liebte es,
im Wald spazieren zu gehen, und Tiere zu beobachten.
Als der Göttervater Zeus Europa sah, verliebte er sich Hals über Kopf in sie. Er wollte sie
so schnell wie möglich kennenlernen. Zeus hatte eine Idee - weil Europa Tiere liebte, wollte
er sich in ein Tier verwandeln, um ihr zu gefallen. Er dachte, wenn er sich in einen
wunderschönen Stier verwandelte, würde Europa überrascht und erfreut sein.
Als Europa ihn sah, wurde sie natürlich beeindruckt, was für ein schönes Tier er war.
Wegen seiner Schönheit und Sanftheit, bewunderte sie den weißen Stier und näherte sich ihm
vertrauensvoll.
Der weiße Stier legte sich unbeweglich hin, und wartete auf Europa, damit sie näher kam.
Als Europa sich auf seinen Rücken gesetzt hatte, sprang der Stier – der eigentlich Zeus war –
auf und lief mit der überraschten Europa auf seinem Rücken davon. Europa schrie erfolglos,
und verstand nicht, warum sie von diesem Stier entführt wurde. Schnell ergriff sie die Hörner
des Stiers und bemerkte, dass sie keine Angst mehr hatte.
Zeus beschloss, sich wieder in einen Menschen zu verwandeln. Als Europa Zeus
erblickte, verliebte sie sich unsterblich in ihn. Sie bekamen drei Söhne: Minos, Rhadamanthys
und Sarpedon.1
Ich habe diese Sage sehr interessant und
komisch gefunden. Es ist mir sehr klar, dass
alles von den antiken griechischen Mythen
stammt. Ich glaube, dass Europa der älteste
Kontinent ist. Deshalb hat Europa eine sehr
lange Geschichte mit vielen Ereignissen.
Die beiden Weltkriege haben eine neue
Geschichte für Europa geschrieben.1 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Europa%20Sage.htm
„Im 20sten Jahrhundert fanden zwei Weltkriege statt, die eine große Zerstörung gebracht
haben. Der zweite Weltkrieg (1939-1945) war schrecklicher als der erste, und Europa musste
wieder aufgebaut werden.“2 Es war notwendig, dass Europa eine neue Ordnung schuf. Das
Ziel war, Friedenssicherung zu haben und einen anderen Weltkrieg zu verhindern. Eine
Kontrolle gegen die Bewaffnung musste gemacht werden. Die erste Person, die diese Sache
gemacht hat, war Robert Schuman. „Nachdem die Schuman-Erklärung bekannt wurde, wurde
am 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.“3
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren nicht alle Länder
zufrieden. Deshalb mussten die Hauptproduktionen wie
Kohle und Stahl eine neue Politik machen. Damit hatte die
tatsächliche Geschichte der Europäischen Union begonnen.
6 Länder – Belgien, Deutschland, die Niederlande,
Luxemburg, Frankreich und Italien – unterschrieben mit
beiderseitigem Einverständnis eine Vereinbarung. Zwischen
diesen Ländern sollte der Handel für Kohle und Produkten
aus Stahl einfacher werden. Das Ziel war die Abschaffung des Zolls zwischen den 6 Ländern.
Auf diese Weise hatten die Länder, die zuvor gegeneinander gekämpft hatten, ein
gemeinsames Ziel, nämlich die Zusammenarbeit in der Wirtschaft. „Auf praktische, aber
äußerst symbolische Weise wurden kriegswichtige Rohstoffe zu Instrumenten der
Versöhnung und des Friedens.“ (Europa in 12 Lektionen, Pascal Fontaine, Europäische Kommission,
Luxemburg, 2005).
Um die EU-Geschichte besser verstehen zu können, will ich die folgenden Eckdaten
zu diesem Thema nennen:
Eckdaten
1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
1957: Römer Verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Euratom
1965: Fusionsvertrag (1967 in Kraft): Gemeinsame Institutionen
1973: Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark
1981: Beitritt Griechenlands
1986: Beitritt von Spanien und Portugal, Einheitliche Europäische Akte (EEA)
2 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm3 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm
1990: Wiedervereinigung Deutschlands
1992: Vertrag von Maastricht, die EU entsteht, Beschluss die Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU) zu erschaffen
1995: Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland (EU-15)
1997: Vertrag von Amsterdam
2001: Vertrag von Nizza
2002: Einführung des Euro als Bargeld
2004: Beitritt von Polen, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Lettland, Estland,
Litauen, Zypern und Malta (EU-25)
2004: Verfassungsvertrag: Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa
(nicht in Kraft getreten; gescheitert an Referenden in Frankreich und den
Niederlanden)
2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien (EU-27)
2007: Vertrag von Lissabon wird am 13. Dezember unterzeichnet.
2009: Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember in Kraft
2012: 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen einen «Fiskalpakt» als Teil der Lösung
der Schuldenkrise.
2013: Beitritt Kroatiens (EU-28)
2013: Unterzeichnung des Wettbewerbsabkommens4
4 http://www.europa.admin.ch/themen/00502/00742/index.html?lang=de
Bibliographie:
http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Europa%20Sage.htm
http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm
http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm
http://www.europa.admin.ch/themen/00502/00742/index.html?lang=de
2. Europäisches ParlamentAutorin: Teodora Tarnovechi
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen
Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt.
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union („der Rat“) bildet das Parlament die
gesetzgebende Gewalt der EU.
Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben:
Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit
dem Rat;
Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, um eine
demokratische Arbeitsweise zu gewährleisten;
Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat.
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
In vielen Bereichen wie Verbraucherschutz und Umwelt arbeitet das Parlament gemeinsam
mit dem Rat (Vertreter der nationalen Regierungen) an der inhaltlichen Ausgestaltung der
EU-Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam vereinbart werden. Dieses Verfahren
wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Bandbreite der Politikbereiche erweitert, in denen
die Rechtsvorschriften im „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ verabschiedet werden.
Dadurch hat das Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt der Rechtsvorschriften in Bereichen
wie Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und Finanzen.
Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben,
wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht.
Demokratische Kontrolle
Das Parlament übt auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische
Institutionen aus.
Wenn eine neue Kommission bestellt wird, können ihre 28 Mitglieder – eines aus jedem
EU-Land – ihr Amt erst dann antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat.
Lehnt das Parlament einen Kandidaten ab, kann es auch die Kommission insgesamt ablehnen.
Das Parlament kann die Kommission auch während ihrer Amtszeit auffordern
zurückzutreten. Dazu bedarf es eines Misstrauensantrags.
Das Parlament behält die Kontrolle über die Kommission, indem es Berichte der
Kommission prüft und Anfragen an die Kommissare richtet. In dieser Hinsicht spielen die
parlamentarischen Ausschüsse eine große Rolle.
Die Mitglieder des Parlaments bearbeiten Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und
setzen Untersuchungsausschüsse ein.
Vor einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs nimmt das Parlament
Stellung zu den Tagesordnungspunkten.
Haushaltskontrolle
Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den
EU-Haushalt.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben
werden, und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.
Zusammensetzung
Grob gesagt richtet sich die Zahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen
Bevölkerungsanzahl. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Zahl der Abgeordneten pro
Land mindestens 6 und höchstens 96.
Die derzeitige Verteilung im Parlament wurde jedoch vor dem Inkrafttreten des Vertrags
festgelegt. In der nächsten Legislaturperiode werden die Abgeordnetenzahlen angepasst.
Beispielsweise wird Deutschland statt 99 Abgeordneten nur noch 96 haben und Lettland statt
9 Abgeordneten nur noch 8.
Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit
gruppiert.
Ort
Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und
Straßburg (Frankreich).
In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat).
Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre
Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab.
Der Lissabon-Vertrag erweitert die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen
Parlaments, das nunmehr bei fast allen EU-Gesetzen mitbestimmt und über deren
Inkrafttreten entscheidet. In mehr als 40 zusätzlichen Bereichen kommt zukünftig das
ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bisher „Mitentscheidungsverfahren“ genannt) zur
Anwendung, dazu gehören beispielsweise die Landwirtschaftspolitik, Energiepolitik,
Zuwanderungsfragen und die europäische Regionalförderung. Auch im Haushalt der EU wird
es keine einzige Budget-Linie mehr geben, der das Parlament nicht zugestimmt hat. Mehr
Macht bedeutet auch mehr Verantwortung. Als einzige EU-Institution, die aus direkten
Wahlen hervorgeht, wird das Parlament in die Lage versetzt, dafür zu sorgen, dass die EU im
Sinne der Bürger handelt und ihnen gegenüber demokratisch verantwortlich ist.
Der 1. Dezember 2009 wird in die Geschichte der Europäischen Union eingehen. An
diesem Tag tritt der Vertrag von Lissabon nach fast einem Jahrzehnt interner Debatten in
Kraft. Der Vertrag bedeutet für die Europäische Union einen Zugewinn an Demokratie. Mit
dem Vertrag werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments beträchtlich ausgeweitet.
Die Zunahme der legislativen Befugnisse für das Europäische Parlament kommt fast einer
Verdopplung seiner Macht gleich.
Der Vertrag von Lissabon gibt dem Parlament mehr Möglichkeiten Europa zu gestalten.
Mehr Macht geht aber auch mit mehr Verantwortung einher - gegenüber den Bürgern, den
nationalen Parlamenten und der Europäischen Union insgesamt.
Jeder neue EU-Vertrag hat die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments
gestärkt. Der Vertrag von Lissabon stellt nun das Parlament auf die gleiche Stufe mit dem
Ministerrat, mit dem es nunmehr über die große Mehrheit der europäischen Gesetze
entscheidet.
Zukünftig bedürfen auch alle internationalen Abkommen, die die EU abschließt –
einschließlich der Handelsabkommen – der Zustimmung der Europa-Abgeordneten.
Mehr Macht
Der Vertrag von Lissabon macht aus dem Europäischen Parlament einen stärkeren
Gesetzgeber, indem 40 zusätzliche Politikbereiche unter das bisherige
„Mitentscheidungsverfahren“ fallen (nunmehr als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“
bezeichnet), bei dem das Parlament gleiche Rechte wie der Ministerrat hat. Zu diesen
Politikbereichen gehören z.B. Landwirtschaft, Energie, Einwanderung, Justiz und Inneres,
Gesundheit und Strukturfonds.
Bei der Aufstellung des Haushalts bekommt das Parlament nun eine größere Rolle, da die
Unterteilung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben-Arten abgeschafft worden
ist. Das Parlament wird nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den gesamten EU-
Haushalt bestimmen.
Mehr Verantwortung
Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung in mehreren Politikbereichen. Die
Entscheidungen des Parlaments werden mehr als je zuvor den Alltag der EU-Bürger
beeinflussen. Dabei wird das Parlament insbesondere auf die Achtung der in der Charta der
Grundrechte festgeschriebenen Bürgerrechte achten.
Die Europa-Abgeordneten werden eine neue Rolle innerhalb der EU und in den
Beziehungen zu den anderen EU-Organen einnehmen. Zukünftig wird das Parlament den
Präsidenten der Europäischen Kommission wählen und auch die (der) Hohe Vertreter(in) für
die Außen- und Sicherheitspolitik benötigt die Zustimmung des Parlaments.
3. Gerichtshof der Europäischen UnionAutor: Albu-Sorin George
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig
und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche
Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen
den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen,
Unternehmen oder Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den
Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte
verletzt hat.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat einen Richter in den Gerichtshof. Dem Gerichtshof der
Europäischen Union stehen acht „Generalanwälte“ zur Seite. Deren Aufgabe ist es, öffentlich
und in voller Unparteilichkeit zu den Rechtssachen Stellung zu beziehen, mit denen sich der
Gerichtshof befasst.
Eine Amtsperiode der Richter und Generalanwälte dauert sechs Jahre und kann verlängert
werden. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden gemeinsam, wenn sie für diese
Position ernennen möchten. Zum Beispiel ist seit 2007 der Richter für Rumänien Camelia
Toader und seit 2006 ist der Richter für Deutschland Thomas von Danwitz.
Damit der Gerichtshof die große Menge der ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen
kann und der Rechtsschutz für die Bürger verbessert wird, gibt es das „Gericht“. Dieses
befasst sich mit Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten
Organisationen vorgelegt wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in
Zusammenhang stehen.
Das „Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union“ ist für
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten zuständig.
Der Gerichtshof entscheidet in den Rechtssachen, die ihm vorgelegt werden. Die fünf
häufigsten Rechtssachen sind:
Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof für die
Auslegung eines bestimmten Aspekts des EU-Rechts zu Rate ziehen;
Vertragsverletzungsklagen gegen die Regierung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese
das EU-Recht nicht anwendet;
Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme
besteht, dass diese gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstoßen;
Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen,
über eine Sache zu entscheiden;
Unmittelbare Klagen, die Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen
Entscheidungen oder Maßnahmen der EU einlegen;
Unmittelbare Klagen.
Personen oder Unternehmen, die durch die Tätigkeit oder Untätigkeit der Gemeinschaft oder
ihrer Bediensteten einen Schaden erlitten haben, können vor dem Gericht auf Schadenersatz
klagen.
Jeder Klage, die beim Gerichtshof eingeht, werden ein Richter und ein Generalanwalt
zugeteilt. Die eingegangen Klagen werden in einem Verfahren bearbeitet, das aus zwei
Phasen besteht: dem schriftlichen Verfahren und der mündlichen Verhandlung.
In der ersten Phase legen alle beteiligten Parteien dem für die Rechtssache zuständigen
Richter eine schriftliche Erklärung – den Schriftsatz – vor. Der Richter erstellt daraufhin
einen Bericht, in dem er diese Schriftsätze und die rechtlichen Grundlagen des Falls
zusammenfasst.
Die zweite Phase ist die öffentliche Anhörung. Je nach Komplexität der Rechtssache kann
diese Anhörung vor einer Kammer mit 3, 5 oder 13 Richtern oder vor dem gesamten
Gerichtshof stattfinden. Bei der Anhörung tragen die Anwälte beider Parteien ihre
Ausführungen den Richtern und dem Generalanwalt vor. Diese können die Anwälte befragen.
Anschließend stellt der Generalanwalt seine Schlussanträge, woraufhin die Richter
gemeinsam über das Urteil beraten und es schließlich erlassen.
Generalanwälte müssen einen Schlussantrag zu einer bestimmten Rechtssache nur dann
stellen, wenn der Gerichtshof der Auffassung ist, dass dieser besondere Fall einen neuen
Rechtsaspekt aufwirft. Der Gerichtshof muss dem Schlussantrag des Generalanwalts nicht
unbedingt folgen. Die Urteile des Gerichtshofes werden mit Stimmenmehrheit beschlossen
und in öffentlichen Sitzungen verkündet. Häufig werden die Verhandlungen auch im
Fernsehen übertragen.
4. Europäische ZentralbankAutorin: Mădălina Vasile
Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und
die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum
übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Notenbank für die gemeinsame Währung
Europas, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität
im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet besteht aus den 17 Ländern der
Europäischen Union, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.
Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes
führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel,
ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden.
Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung
des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine
Rezession zu vermeiden.
Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art. 127 Abs. 2 AEU-Vertrag:
Festlegung und Durchführung der Geldpolitik,
Durchführung von Devisengeschäften,
Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio
Management),
Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines
reibungslosen Zahlungsverkehrs.
Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:
Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch
die nationalen Zentralbanken,
Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und zur Stabilität der Finanzmärkte,
Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen
internationalen und europäischen Organen,
Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,
Erstellung einer Zentralbankbilanz.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung.
Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen
ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.
Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr
und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da Letztere günstigere oder
ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben,
ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am
Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.
Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser
durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen
Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man
unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit.
Operative oder funktionelle Unabhängigkeit – Sie bedeutet, dass die EZB bei der
Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist.
Allerdings ist der EZB durch Art. 127 Abs. 1 AEU-Vertrag sowie durch die EZB-Satzung die
Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die
operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf
die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die
Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als
das US-amerikanische Federal Reserve System.
Institutionelle Unabhängigkeit – Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen
Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im 1992 geschlossenen
Vertrag von Maastricht ist verankert worden bzw. festgelegt, dass den öffentlichen
Haushalten (Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die
Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat
unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft
oder eines Mitgliedslandes finanzieren. Allerdings kaufte die EZB während der Eurokrise auf
dem Sekundärmarkt, also nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Banken
Staatsanleihen (u.a. Griechenland, Spanien, Italien).
Finanzielle Unabhängigkeit – Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB
einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den
Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der
Europäischen Zentralbank weitestgehend wenig Einfluss. Das EZB-Kapital von 10,76
Milliarden Euro (Stand Ende 2010) liegt ausschließlich bei den 27 Notenbanken der
Europäischen Union. Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in öffentlichem
Besitz (Beispiel: Deutsche Bundesbank, Österreichische Nationalbank: 100 % staatlich;
andere Beispiele: griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank: größtenteils
privat). Seit der Euro-Einführung Estlands zum 1. Januar 2011 halten die Zentralbanken der
Euro-Länder 69,97 % am Kapital der EZB. Die Nicht-Euro-Länder besitzen 30,03 %. Diese
Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB.
Personelle Unabhängigkeit – Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu
gewährleisten,
kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des
EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben
werden;
darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder
unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit
vermieden werden;
ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen;
wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht
Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).
muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein.
Kontrolle und Transparenz
Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit.
Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen
Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis
und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des
aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische
Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen
Union.
Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der
Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der
Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die
EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten
über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in
der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden
kann.
Hauptsitz Frankfurt
am Main,
Deutschland
Gründung 1. Juni 1998
Präsident Mario Draghi
Zentralban
k für
Belgien, Deutschland,
Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg,
Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal,
Slowakei, Slowenien,
Spanien, Zypern
5. Europäische KommissionAutorin: Tania Mihalascu
Die Europäische Kommission ist eines der bedeutendsten Organe der Europäischen Union.
Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU, sie erarbeitet Vorschläge für neue
europäische Rechtsvorschriften und sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie deren
politische Maßnahmen umsetzt und Mittel verwaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Hauptsitze in Brüssel und in Luxemburg. Sie
verfügt außerdem über Büros in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen
Hauptstädten weltweit.
Geschichte
1951: Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande
unterzeichnen einen Vertrag, mit dem ihre Kohle- und Stahlindustrien so eng miteinander
verknüpft werden sollen, dass die Länder nie wieder gegeneinander Krieg führen können.
1957: Die gleichen sechs Länder unterzeichnen die Römischen Verträge, mit denen die Euro-
päische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später die Europäische Union) mit ihrem „gemein-
samen Markt“ gegründet wird.
1968: Im Warenhandel innerhalb der EWG werden alle Zollkontingente und Abgaben für
importierte Waren abgeschafft. Andere Barrieren, z.B. die unterschiedlichen Sicherheits- und
Verpackungsanforderungen bzw. Verwaltungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten,
bleiben jedoch bestehen. In der Praxis hindern diese Unterschiede die Hersteller daran, ihre
Waren europaweit zu vermarkten.
Frühe 1980er Jahre: Die Entwicklung hin zu einem Binnenmarkt kommt praktisch zum
völligen Stillstand. Schuld daran sind die Starrheit und Fragmentierung der zunehmend
wettbewerbsschwachen nationalen Wirtschaften sowie die Unfähigkeit der europäischen
Staaten, die für eine Änderung der Situation notwendige Einstimmigkeit zu erreichen.
1985: Die Europäische Kommission veröffentlicht einen umfassenden Plan für die Zu-
sammenführung der fragmentierten nationalen Märkte zur Schaffung eines echten
Binnenmarktes ohne Grenzen bis Ende 1992.
1986: Die EU beschließt die Einheitliche Europäische Akte. Dadurch wird die Annahme
bestimmter wichtiger Entscheidungen im Ministerrat mit einem Mehrheitsvotum ermöglicht.
Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung für die Einhaltung der für 1992 gesetzten
Frist.
1986–1992: Die EU beschließt fast 280 einzelne Rechtsvorschriften, mit deren Hilfe die bis
dato abgeschotteten nationalen Märkte schlagartig geöffnet werden um den Binnenmarkt zu
vollenden. In vielen Bereichen werden 12 einzelne einzelstaatliche Vorschriften (die EU
zählte damals 12 Mitglieder) durch eine einheitliche europäische Regelung ersetzt. Dies führt
zu einer enormen Vereinfachung und Kostenreduktion für alle Unternehmen, die ihre Pro-
dukte in der gesamten Union vermarkten wollten. In anderen Bereichen einigen sich die
Mitgliedstaaten darauf, anstatt neue Rechtsvorschriften zu erlassen, die jeweils in den anderen
Ländern geltenden Gesetze und technische Normen anzuerkennen („Grundsatz der
gegenseitigen Anerkennung“).
1993: Der Binnenmarkt wird verwirklicht.
1993 bis heute: Der Binnenmarkt trägt dazu bei, Handelshemmnisse abzubauen, Arbeits-
plätze zu schaffen sowie den Wohlstand in der EU zu heben. Die Kommission veröffentlicht
und aktualisiert regelmäßig die Binnenmarktstrategie, in der langfristige Strategien und
Rahmenbedingungen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes festgelegt werden.
Wie ist die Europäische Kommission aufgebaut?
Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische
Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission
überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.
Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission ist José Manuel Barroso, der im
Februar 2010 seine zweite Amtszeit antrat.
Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden
Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare.
Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des
Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament
gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die
Kommissionsmitglieder zu entlassen.
Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu
gehören u.a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer,
Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den
sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig.
Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 28 einzelnen Kommissare als auch die
ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.
Die Kommission vertritt und wahrt die Interessen der ganzen EU. Sie überwacht die
Strategien der EU-Politikbereiche und setzt diese um, indem sie:
1. dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorlegt;
2. den Haushaltsplan der EU verwaltet und Finanzhilfen zuweist;
3. das EU-Recht durchsetzt (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof);
4. die EU auf internationaler Ebene vertritt, z. B. beim Aushandeln von Vereinbarungen
zwischen der EU und Drittstaaten.
Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
Die Kommission hat das „Initiativrecht“. Das heißt, dass die Kommission neue
Rechtsvorschriften vorschlagen kann, die die Interessen der EU und ihrer Bürger schützen
sollen. Diese Vorschläge betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die auf nationaler,
regionaler oder lokaler Ebene nicht wirksam geregelt werden können (Subsidiaritätsprinzip).
Wenn die Kommission einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift erarbeitet, ist sie
bemüht, einer möglichst großen Vielzahl von Interessen gerecht zu werden. Um korrekte
fachliche Informationen einzuholen, zieht die Kommission Experten aus verschiedenen
Ausschüssen und Gruppen zu Rate. Des Weiteren organisiert sie öffentliche Konsultationen.
Die Abteilungen der Kommission erarbeiten einen Entwurf für einen Vorschlag der neuen
Rechtsvorschrift. Wenn mindestens 14 der 28 Kommissare dem Entwurf zustimmen, wird er
dem Rat und dem Parlament vorgelegt. Diese erörtern und ändern gegebenenfalls den Entwurf
und entscheiden anschließend, ob er als Rechtsvorschrift verabschiedet wird.
Verwaltung des Haushaltsplans der EU und Zuweisung von Finanzhilfen
Zusammen mit dem Rat und dem Parlament legt die Kommission im „Finanzrahmen“ der
EU allgemeine langfristige Ausgabeprioritäten für die EU fest. Außerdem erarbeitet sie den
jährlichen Haushaltsplan, der vom Parlament und vom Rat angenommen werden muss, und
überwacht, wofür z.B. Agenturen, nationale oder regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben.
Die Verwaltung des Haushaltsplans durch die Kommission wird vom Europäischen
Rechnungshof sorgfältig überprüft.
Die Kommission verwaltet die Finanzierung von politischen Maßnahmen (z.B. für
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Programmen der EU (z.B. Erasmus, dem
Austauschprogramm für Studenten).
Durchsetzung des europäischen Rechts
Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Kommission, ob die einzelnen EU-
Mitgliedstaaten das EU-Recht ordnungsgemäß anwenden.
Wenn die Kommission feststellt, dass die Regierung eines EU-Mitgliedstaates die EU-
Rechtsvorschriften nicht anwendet, fordert sie den Staat in einem amtlichen Schreiben auf,
diesem Missstand abzuhelfen. Als letztes Mittel übergibt die Kommission die Angelegenheit
dem Gerichtshof. Der Gerichtshof kann Strafen verhängen und seine Urteile sind für die
Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend.
Vertretung der EU auf internationaler Ebene
Die Europäische Kommission vertritt die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie
der Welthandelsorganisation.
Außerdem handelt die Kommission im Namen der EU internationale Verträge aus. Ein
Beispiel dafür ist das Abkommen von Cotonou, in dem die Hilfs- und Handelspartnerschaft
zwischen der EU und den Entwicklungsländern Afrikas, des karibischen Raums und des
Pazifischen Ozeans festgelegt ist.
6. Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH)Autorin: Cristina Ungureanu
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist einer der Organen der Europäischen Union. Es
wurde 1975 errichtet, mit Sitzung in Luxemburg.
Das Hauptziel des Instituts ist, die Legitimität und die Ordnungsmäßigkeit der Ein-und
Ausstiege aus der Europäischen Union zu prüfen und die Überwachung der Wirtschaftlichkeit
der Haushaltsführung der EU-Haushalt.
Zusammensetzung
Der EuRH handelt als Kollegialorgan aus 28 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je
Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments
für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Am Ende der Amtszeit, können sie
wiedergewählt werden. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen
Präsidenten, wobei ebenfalls die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Der derzeitige
Präsident ist Vítor Manuel DA SILVA CALDEIRA aus Portugal. Das rumänische Mitglied ist
George Pufan, der in der IVen Kammer arbeitet.
Der EuRH besteht aus fünf Kammern, denen die Mitglieder und die Prüfer zugwiesen
werden. Die Mitglieder jeder Kammer wählen einen Doyen für eine Amtszeit von zwei
Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vier Kammern sind für die Prüfung der verschiedenen EU-Ausgabenbereiche sowie
für die Einnahmen zuständig, eine horizontale Kammer - die CEAD-Kammer (Koordinierung,
Evaluierung, Qualitätssicherung und Entwicklung) - nimmt die Aufgaben der Koordinierung,
Evaluierung, Qualitätssicherung und Entwicklung wahr.
Jede Kammer hat zwei Zuständigkeitsbereiche:
- Annahme von Sonderberichten, besonderen Jahresberichten und Stellungnahmen;
- Ausarbeitung der Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen
Entwicklungsfonds zur Annahme durch das Kollegium.
Das gesamte Kollegium der 28 Mitglieder tritt ungefähr zweimal monatlich zusammen, um
Dokumente wie die wichtigsten jährlichen Veröffentlichungen des EuRH (die Jahresberichte
zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds) zu erörtern
und anzunehmen.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus den Doyens der Kammern und dem Präsidenten
des EuRH zusammen. Er befasst sich mit allen Verwaltungsangelegenheiten und Beschlüssen
zu Kommunikations- und strategischen Fragen.
Welche Aufgaben hat der Europäische Rechnungshof?
Eine der Hauptaufgaben des Rechnungshofes besteht darin, dem Europäischen Parlament
und dem Rat einen jährlichen Bericht über das vorherige Haushaltsjahr vorzulegen (die
„Jährliche Entlastung“). Das Parlament prüft den Bericht des Rechnungshofes eingehend,
bevor es darüber entscheidet, ob es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die
Kommission billigt.
Der Rechnungshof muss außerdem eine Stellungnahme zu EU-Finanzvorschriften und zu
Vorschlägen für EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung abgeben.
Die Rechnungsprüfer führen häufig Prüfbesuche bei anderen Organen der EU, in den
Mitgliedstaaten und in allen anderen Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten. Die
Arbeit des Rechnungshofes betrifft zwar in erster Linie Mittel, für die die Kommission
verantwortlich ist, in der Praxis werden aber 80 % dieser Einnahmen und Ausgaben von
nationalen Behörden verwaltet.
Bibliographie
http://www.eca.europa.eu
http://www.eca.europa.eu/de/Pages/OrganisationCha
7. Die Euro-Währung als Teil des Binnenmarktes Ana-Maria Neacșu
Die Geschichte der EU
1951 unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die
Niederlande einen Vertrag um ihre Kohle und Stahl-Industrie so eng beieinander zu binden,
dass sie nie wieder Krieg gegeneinander führen könnten.
1957 unterzeichneten diese sechs Länder den Vertrag von Rom, indem sie die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später die Europäische Union) mit ihrem „gemeinsamen
Markt“ schaffen.
1968 beseitigte die EWG alle Kontingente und Tarife – Aufgaben auf eingeführte Waren –
vom Warenhandel innerhalb der Region. Es blieben jedoch nichttarifärer Handelshemmnisse
– wie z.B. die Unterschiede zwischen der Sicherheit und den Verpackungsanforderungen der
Mitgliedstaaten oder zwischen den nationalen Verwaltungsverfahren. Diese Unterschiede
verhindern in der Praxis, dass die Hersteller die gleichen Waren in ganz Europa bringen.
Anfang 1980 wurden die Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen Marktes
praktisch angehalten. Der Hauptgrund dafür ist einfach: die zunehmenden
wettbewerbsunfähigen Volkswirtschaften Europas sind zu streng und fragmentiert und die
europäischen Länder erreichen nicht die einstimmigen notwendigen Vereinbarungen um die
Situation zu ändern.
1985 veröffentlichte die Europäische Kommission einen umfassenden Entwurf für eine
Gemeinschaft der fragmentierten nationalen Märkte zur Erstellung eines wirklich grenzfreien
Binnenmarktes bis Ende 1992.
1986 trat die EU die einheitliche Europäische Akte bei. Dadurch kann für bestimmte
Beschlüsse die Mehrheit im Ministerrat getroffen werden. Diese Sache ist für die
Besprechung der Frist 1992 entscheidend.
1986 – 1992 nahm die EU fast 280 separate Gesetze um den Binnenmarkt zu vollenden. In
vielen Bereichen wurden die 12 nationalen Vorschriften (es gaben nur 12 Mitglieder dann)
ersetzt durch eine gemeinsame europäische Regel, was die Komplikationen und Kosten für
jedes Unternehmen verringerte. In anderen Bereichen, um neue Rechtsvorschriften zu
erlassen zu vermeiden, stimmen die Mitgliedstaaten einfach zu den Gesetzen und den
technischen Normen zu.
1993 ist der Binnenmarkt geboren.
1993-heute hilft der Binnenmarkt, Barrieren herunterzubringen, Arbeitsplätze zu schaffen und
allgemeinen Wohlstand in der EU zu erhöhen.
I. Die Eurozone
Der Euro ist die Einheitswährung, der 17 aus der 27 Mitgliedstaaten ab 1999 beizutreten
entschlossen haben. Die Eurogeldscheine und Euromünzer sind im Umlauf seit 2002. Jeder
aus der neuen Mitgliedstaaten der EU soll der Einheitswährung beitreten sobald als er alle
Ansprüchen befriedigt. Eigentlich sollten alle EU-Länder in der Zukunft dem Euro beitreten.
Der Euro enthält wichtige Vorteile für die europäischen Konsumenten:
Die Reisenden werden von den Kosten und Belästigungen des Währungsumtausches
geschützt.
Die Konsumenten können direkt die Preise aus verschiedenen Ländern vergleichen.
Die Preise bleiben konstant dank der Zentralen Europäischen Bank, deren Aufgabe es
ist, diese Stabilität beizubehalten.
Darüber hinaus ist der Euro neben den US-Dollar zu einer Hauptwährungsreserve
geworden. Während der 2008 finanziellen Krise hat die Einheitswährung die Länder
aus der Eurozone gegen die konkurrenzfähigen Abwertung und die
Spekulationsangriffe geschützt.
Dennoch gefährden die strukturellen Defizite aus einigen Wirtschaften der Mitgliedstaaten
der Eurowährung durch spekulative Handlungen. Um diese Gefahr abzuwenden, haben die
EU-Institutionen und die damals 27 Mitgliedstaaten am 9. Mai 2010 einen 750 Milliarden
Euro finanziellen Stabilisierungsmechanismus zu gründen entschlossen. Eine wesentliche
Sache, worauf man aufmerksam sein muss, ist eine engere Koordinierung und eine höhere
wirtschaftliche Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die der Koordinierung ihren
Haushalte und der Verringerung ihren haushaltsmäßigen Defizite stimmen.
1971 haben die Vereinigten Staaten von Amerika entschlossen, die feste Parität zwischen
dem Dollar und den offiziellen Preisen des Goldes – die eigentlich die weltliche
Währungsstabilität nach dem Zweiten Weltkrieg sicherte – zu entfernen. So hörte der feste
Währungskurs auf. Die Gouverneure der Zentralen Banken aus der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft haben beschlossen, die Kursschwankungen zwischen ihren eigenen
Währungen um 2.25% zu verringern, indem sie das Europäische Währungssystem (EWS) –
das ab März 1979 funktioniert – geschaffen hatten.
Während der europäischen Ratsversammlung in Madrid im Juni 1989, haben die Führer
der Europäischen Union einen Drei-Phasen-Plan für eine Europäische Währungsunion
übergenommen.
Die erste Phase, die am 1. Juni 1990 anfängt, enthält:
Totale Freiheit des Geldumlaufs durch die Union (die Erlöschung der
Geldwechselkontrolle).
Die Erhöhung der strukturellen Geldanlagen um die Differenzen zwischen den
europäischen Regionen zu vermindern.
Die wirtschaftliche Konvergenz durch die Aufsicht der wirtschaftlichen Strategie der
Mitgliedstaaten.
Die zweite Phase, die am1. Januar 1994 beginnt, enthält:
Die Gründung des Europäischen Währungsinstituts in Frankfurt (EWI) besteht aus den
Gouverneuren der Zentralen Banken aus der EU Mitgliedstaaten.
Die Erhaltung der Unabhängigkeit von zentralen Nationalbanken vor der
Regierungskontrolle.
Das Regeln von Haushaltsdefiziten.
Die Geburt der Euro-Währung ist die dritte Phase. Zwischen dem 1. Januar 1999 und dem
1. Januar 2002 wurde der Euro allmählich introduziert als gemeine Währung der
Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien und die Niederlande). Das EWI wurde von der
Europäischen Zentralbank ersetzt und galt als verantwortlich für die Währungspolitik, die
durch die neue Währung definiert und eingesetzt wurde.
Drei Staaten (Dänemark, Schweden und Großbritannien) haben aus technischen und
politischen Gründen entschlossen, dem Euro nicht beizutreten. Slowenien hat der Eurozone
2007 beigetreten, danach Zypern und Malta 2008, die Slowakei 2009, Estland 2011 und
Lettland 2014.
Die Eurozone besteht also aus 18 EU Mitgliedstaaten und jeder der neuen Mitgliedstaaten
wird dazu beitreten, wann dieser die wesentlichen Kriterien erfüllt.
Um der Eurozone beizutreten, muss jedes EU-Mitglied folgende fünf Kriterien erfüllen:
Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über
derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Finanzlage der öffentlichen Hand:
Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsprodukts betragen
Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts betragen
Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am
Wechselkursmechanismus teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in
einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15%) vom Eurokurs abweichen; bei größeren
Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2%
über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Im Juni 1997 hat der Europäische Rat in Amsterdam dem Stabilitäts- und Wachstumspakt
beigetreten. Dieser war ein dauerhaftes Engagement für die haushaltsmäßige Stabilität und
erlaubt die finanzielle Bestrafung eines Eurozone-Mitgliedstaates, der sich zu einem
haushaltmäßigen Defizit höher als 3% aus dem BIP exponiert. Weil der Pakt als zu streng
galt, wurde er im März 2005 geändert.
Die Euro-Gruppe besteht aus den Wirtschaftsministern der Eurozone-Mitglieder. Sie
treffen sich, um die wirtschaftliche Politik zu kontrollieren und die haushaltsmäßige und
finanzielle Politik ihrer eigenen Staaten zu überwachen. Darüber hinaus repräsentiert die
Euro-Gruppe die Eurointeressen bei den internationalen Foren.
Der Lissabon-Vertrag gibt der Euro-Gruppe einen offiziellen Status. Im Januar 2010 wurde
der Luxemburger Ministerpräsident als Präsident der Euro-Gruppe für zweieinhalb Jahre
wiedergewählt.
Die finanzielle Krise 2008 bedeutete eine ernste Steigerung der öffentlichen Schuld in den
meisten Mitgliedstaaten. Der Euro hat aber die verletzbaren Wirtschaften gegen die
Abwertung geschützt, als sie von den Krisenkonsequenzen und Spekulationsanschlägen
gedroht wurden.
Wegen der hohen Staatsschulden einiger Euro-Staaten 2009 – 2010 haben die
Mitgliedstaaten beim Vorschlag der Europäischen Kommission einen temporären
Mechanismus geschaffen, um den Eurozone-Staaten zur finanziellen Stabilität zu helfen. Der
Europäische Stabilisierungsmechanismus bestand aus Krediten über 750 Milliarden Euro.
Gleichzeitig begonnen die EU-Staaten und Institutionen den Lissabon-Vertrag zu treffen, um
die wirtschaftliche Festigung der EU zu unterstützen. 2011 wurde diese Kooperation in dem
Euro-Plus-Pakt hinzugefügt und es wurde ein permanenter Fund dafür geschaffen.
Bibliographie
Fontaine, Pascal – 12 Lecții despre Europa, Luxemburg, Oficiul pentru Publicații, 2010
www.eurozone.europa.eu
www.ec.europa.eu
https://www.youtube.com/watch?v=iosjfkWjBTw
https://www.youtube.com/watch?v=HpIsZL5FJVs