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Ausgabe 1 /Februar 2014 ACS beider BASEL Clubmagazin Verkehrspolitik Grenzacherstrasse: Nein zu Tempo 30 ACS-Mitgliedschaft Ein Potpourri von Vorteilen Strasseninfrastruktur Entlastungsstrasse A22 endlich da!

Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Ausgabe 1 - Februar 2014

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Page 1: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Ausgabe 1 /Februar 2014

ACS beider BASEL

Clubmagazin

Verkehrspolitik

Grenzacherstrasse: Nein zu Tempo 30

ACS-Mitgliedschaft

Ein Potpourri von Vorteilen

Strasseninfrastruktur

Entlastungsstrasse A22 endlich da!

Page 2: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Page 3: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

05 Einspruch

Der ACS wehrt sichgegen Tempo 30 inder Grenzacherstrasse

06 Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft beim ACS bietet Ihnen mehr Vorteile als Sie erwarten

09 Licht-Obligatorium

Alles, was man über die neue Pficht wissen muss

13 Neue Autobahn

Unendliche Geschichte:Wie aus der T2 die J2, H2, A22 wurde

15 Standpunkt

Unumgänglich: Geduldbeim Umbau der Elisa-bethenstrasse

18 Opernfestspiele

Reise-Highlight:eine Sommernacht in der Arena di Verona

Die Realität der Verkehrsentwicklung hat uns längst wieder überholt

Gut Ding will Weile haben, sagt der

Volksmund. Und zumindest was die

neue Baselbieter Autobahn zwi-

schen Liestal und Pratteln anbe-

langt, hat er wohl mehr als Recht.

Schliesslich ist die Direktverbin-

dung von Sissach nach Pratteln

schon lange ein Thema und stehen

die Teilstücke Sissach – Liestal und

die Umfahrung Liestal ja bereits

seit den 60er respektive 70er-Jah-

ren in Betrieb. Nur das letzte Teil-

stück Liestal – Pratteln fehlte noch.

Aber ja: Jetzt steht die H2, respek-

tive A22, wie die neue Autobahn in-

zwischen heisst, in Betrieb und

kann seit der feierlichen Eröffnung

vom 11.12.13 genutzt werden. Zur

grossen Freude all jener Kräfte, die

sich – wie der ACS beider Basel –

in den letzten Jahrzehnten mit viel

Engagement für die Fertigstellung

dieses Strassenstücks eingesetzt

hatten (lesen Sie dazu auch unse-

ren Bericht auf Seite 13). Es dürfte

für viele Jahrzehnte das letzte

Stück Autobahn sein, das im

Kanton Basel-Landschaft realisiert

wurde.

Umstritten war der Bau dieser Au-

tobahn auch deshalb, weil die Fra-

ge im Raum stand – respektive von

Planern, die sich selbst als visionär

bezeichnen, in den Raum gestellt

wurde – ob denn Strassenbau über-

haupt noch sinnvoll, respektive not-

wendig sei. Schliesslich sei das

Zeitalter von Langsam- und öffent-

lichem Verkehr angebrochen, so

das Credo dieser Planer, weshalb

die Frage schon erlaubt sein müs-

se, ob es Strasseninfrastruktur

überhaupt noch brauche.

Inzwischen kennen wir alle die Ant-

wort, sind diese Wunschvorstellun-

gen längst wieder ernüchterter Re-

alität gewichen. Denn die Faszinati-

on Auto ist zweifelsohne unge-

brochen: Das Gesamttotal der in der

Schweiz zugelassenen motorisierten

Strassenfahrzeuge stieg 2012 ge-

genüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent

auf 5,6 Millionen. Dies entspricht

der grössten prozentualen Zunahme

seit 2001. In absoluten Zahlen

sprechen wir von rekordmässigen

431 000 Neuzulassungen, davon

334 000 Personenwagen! Zur Ver-

deutlichung: Bei angenommenen

300 Verkaufstagen und täglichen

Öffnungszeiten von 10 Stunden

heisst das: Jede Stunde werden in

der Schweiz 111 Personenwagen ge-

kauft, alle 33 Sekunden ein neues

Auto immatrikuliert!

Kein Wunder also, dass sich diese

Entwicklung auch in der Verkehrssta-

tistik der Schweiz niederschlägt. Die-

se belegt: Drei von vier Kilometern

im Personenverkehr werden mit Au-

tos oder Motorrädern zurückgelegt.

Die Verkehrsleistung des motorisier-

ten Strassenverkehrs ist damit mehr

als viereinhalbmal grösser als jene

der Bahnen, fast zwölfmal grösser

als jene des Langsamverkehrs (Ve-

Editorial

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Inhalt

ImpressumHerausgeberAutomobil Club der SchweizACS Sektion beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 40Fax +41 61 465 40 [email protected]

RedaktionChristian GreifACS beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 [email protected]

InserateBrigitta OllozACS beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 [email protected]

DruckKROMER PRINT AGUnterer Haldenweg 12CH-5600 LenzburgTelefon +41 62 886 33 33Fax +41 62 886 33 34

Titelfoto: Quelle Pixabay

los und zu Fuss) und zweiundzwan-

zigmal grösser als jene des öffent-

lichen Strassenverkehrs, also Tram

und Bus. Seit 1970 haben sich die

Verkehrsleistungen etwa verdop-

pelt!

Das sind statistische Fakten, das

Resultat tagtäglich gelebter Reali-

tät. Zweifelsohne wird dies Unent-

wegte nicht daran hindern, weiter-

hin von einer Zukunft ohne Stras-

sen zu philosophieren. Bereits

heute allerdings ist absehbar, dass

sie falsch liegen werden. Völlig

falsch. Denn die Argumente, die

noch vor zwanzig, dreissig Jahren

mit guter Berechtigung gegen das

Auto vorgebracht werden konnten,

die sind schon heute fast Vergan-

genheit und werden schon in aller-

nächster Zukunft noch mehr an

Bedeutung verlieren. Autos wer-

den immer sparsamer, sauberer

und sicherer.

Gerade auch deshalb wird sich der

ACS beider Basel weiterhin mit sei-

ner ganzen Kraft für eine vernünfti-

ge Verkehrspolitik engagieren und

sich rein ideologisch bedingten Ein-

schränkungen für den motorisier-

ten Individualverkehr entschieden

entgegenstellen (lesen Sie dazu

auch unseren Beitrag auf Seite 5).

Ich wünsche Ihnen noch einen

schönen Winter und einen wunder-

baren Frühling!

Herzlich, Ihr

Christian Greif

Geschäftsführer ACS beider Basel

Page 4: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

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Page 5: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Verkehrspolitik

In den Augen des ACS beider Basel macht das baselstädtische Verkehrskonzept in seinen Grund- zügen durchaus Sinn. Es beruht auf zwei Grundpfeilern, welche vom Basler Amt für Mobilität wie folgt umschrieben werden: «Der motorisierte Verkehr soll auf den Hauptachsen konzentriert wer-den und dort möglichst flüssig verkehren, um eine Verdrängung in die Wohnquartiere zu verhin-dern. Diese sind entsprechend verkehrsberuhigt, sei es mit Tempo-30-Zonen oder Begeg-nungszonen.» Tempo 30 ohne Augenmass

Die vorerwähnte Umschreibung macht klar, dass es sich um ein labiles System handelt: Nur wenn die Hauptverkehrsachsen leis-tungsfähig genug sind und flüssi-ges Fortkommen gewährleisten, kann unerwünschter Ausweich-verkehr in die Quartiere verhin-

Einspruch gegen Verkehrsberuhigung à gogo:

ACS gegen Tempo 30 in der GrenzacherstrasseDer ACS beider Basel erachtet es als inakzeptabel, dass

der Basler Regierungsrat die von ihm selbst definierte

Netzhierarchie nicht einhalten und neu auch verkehrs-

orientierte Strassen mit Tempo 30 beruhigen will. Gegen

die geplante Einführung von Tempo 30 in der Grenzacher-

strasse hat der ACS deshalb Rekurs eingelegt.

dert werden. Dieses Gleichge-wicht gilt es mit Augenmass zu wahren, damit das System als Ganzes funktionieren kann.Trotz dieser elementaren Binsen-wahrheit hat der Basler Grosse Rat vor einem Jahr nicht nur eine massive Ausweitung von Tempo-30-Zonen, sondern insbesondere auch den Einbezug von diversen verkehrsorientierten Strassen be-schlossen. So sollen künftig unter anderem die Ahornstrasse, Au-strasse, Birmannsgasse, Gundel-dingerstrasse, Dornacherstrasse, Elsässerstrasse, Klybeckstrasse oder auch die Sevogelstrasse zu Tempo-30-Strecken werden. Grenze überschritten

ACS Präsident Urs Schweizer, hat nach dem Grossratsentscheid klar gemacht, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nicht tole-riert und im Einzelfall mit Ein-sprachen bekämpft würden.

Nun ist es so weit: Gemäss Amts-blattpublikation von Ende letzten Jahres soll in der Grenzacherstra-sse tagsüber von 6 bis 20 Uhr Tempo 30 eingeführt werden. Gegen diese Verkehrsanordnung hat der ACS Rekurs erhoben.

Die Grenzacherstrasse ist eine wichtige innerstädtische Haupt-sammelstrasse. Durch Tempo 30 würde die erwünschte Sammel-funktion auf einer dazu geeigne-ten Strasse (was die Grenzacher-strasse aufgrund ihrer Breite und Ausgestaltung als auch ihrer Lage

weitestgehend ausserhalb von Wohnzonen zweifelsfrei ist) in Frage gestellt: Es würde zu un-erwünschten Verkehrsverlage-rungen in anliegende Quartier-strassen kommen.

Das verkehrsorientierte Strassen-netz im Kanton Basel-Stadt wurde mit der Neudefinition der Stras-sennetzhierarchie im November 2010 bereits auf ein absolutes Minimum reduziert. Für das Funktionieren des Gesamtsystems ist es deshalb unerlässlich, die verbleibenden Hauptverkehrs- und Hauptsammelstrassen, wo-zu auch die Grenzacherstrasse gehört, leistungsfähig zu erhalten. Die beabsichtigte Einführung von Tempo 30 in der Grenzacherstras-se ist auch deshalb abzulehnen.

Im Weiteren hält der ACS beider Basel in seiner Rekursbegrün-dung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Herabset-zung der allgemeinen Höchstge-schwindigkeit nicht erfüllt seien. Zudem eigne sich die Grenz-acherstrasse auch deshalb nicht als verkehrsberuhigte Zone, weil dort während der Nacht ja weiter-hin Tempo 50 gelten soll.

Details zur Einsprache unter www.acsbs.ch/politik. Die Grenzacherstrasse ist ganz offensichtlich keine siedlungsorientierte Strasse. Foto: AR

Bereits auf das absolute Minimum reduziert: das verkehrsorientierte Stra-ssennetz (farbig) von Basel. Quelle: Amt für Mobilität

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Mitgliedschaft

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Ganz egal, ob Sie schon seit Jahr-zehnten oder erst seit gestern Mit-glied sind beim ACS: Nach der Lektüre dieses Beitrags wissen Sie, dass Sie in noch besseren Händen sind als erwartet.

Wer ist versichert?

Im Gegensatz zu den meisten an-deren Anbietern gilt die Deckung beim ACS nicht nur für alle im gleichen Haushalt lebenden Per-sonen, sondern auch für jedes auf das Mitglied eingelöste oder aber auch nur von ihm gelenkte Auto mit Schweizer oder Liechtenstei-ner Kennzeichen. Und dies nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa! Teure Zusatzversicherungen wie bei anderen Pannendienst-Or- ganisationen sind beim ACS nicht nötig!

Was ist versichert?

Alle in der Schweiz oder Liech-tenstein immatrikulierten Perso-nenwagen und Motorräder bis zu 3,5 Tonnen sowie Wohnmo-bile bis zu 9 Tonnen Gesamtge-wicht. Als versichertes Ereignis gelten Panne, Diebstahl sowie Unfall. Welche Kosten sind gedeckt?

Der ACS übernimmt die Kosten

Optimaler Schutz, zeitgemässe Leistungen, engagierte Interessenwahrung:

Eine ACS Mitgliedschaft lohnt sich!Der ACS Sektion beider

Basel ist seit über 100

Jahren der zuverlässige

Partner für alle Belange

rund um die Mobilität. Er

hat sich zum Ziel gesetzt,

ohne Wenn und Aber für

seine Mitglieder da zu

sein. Auch mit überragen-

den, massgeschneiderten

Leistungen.

für den Pannendienst vor Ort, für Abschlepp- und Bergungs-kosten, Speditionskosten für Er-satzteile sowie die Behebung von Schlüssel- und Treibstoffpannen. Ebenfalls gedeckt sind allfällig notwendige Kosten für Unter-kunft, fürs Weiterreisen mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, für ein Ersatzfahrzeug oder die Rückführung des Fahrzeuges aus dem Ausland in die Schweiz.

Schon seit 116 Jahren kümmert sich der ACS um professionelle Pannenhilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Foto: Pixabay

Mitgliedschaftsformen

Je nach Bedürfnis bietet der ACS unterschiedliche Mitgliedschafts-formen an ( siehe unten ).

Annullierungskosten

Wenn Sie aufgrund eines ver- sicherten Ereignisses, beispiels-weise einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, die Ferien absagen müssen oder die Reise nicht antreten können, werden

ACS Classic ACS Travel ACS Classic & Travel ACS Premium

Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen

Pannenhilfe CH & EU Pannenhilfe CH & EU Pannenhilfe CH & EU

Annulierungskosten Annulierungskosten Annulierungskosten

Reiseschutz Welt Reiseschutz Welt Reiseschutz Welt

Verkehrsrechtschutz Welt

Benützung Mietfahrzeuge

Lenken fremder Fahrzeuge

CHF 158.– pro Jahr CHF 140.– pro Jahr CHF 250.– pro Jahr CHF 298.– pro Jahr

Page 7: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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die Annullierungskosten für ge-buchte Ferienarrangements, Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen, Mieten von Ferienwohnungen, Booten, Personenwagen oder Campern übernommen. Zudem überüber-nimmt der ACS einerseits Ticket-kosten für Veranstaltungen ab CHF 100.–, auch wenn sie nicht mit einem Reisearrangement in Verbindung stehen. Auch ent-stehende Kosten bis CHF 1 000.– für die Unterbringung von Haus-tieren in einem Tierheim bei Ausfall der Betreuungsperson werden übernommen.

Reiseschutz

Weltweiter Schutz, beispiels-weise bei einer schwerwie-genden Erkrankung oder Unfall in den Ferien und auf Reisen. Der ACS über-nimmt die Kosten für die Organisation der notwendigen Hilfsmassnahmen in Notfällen, wie beispielsweise Such-, Ret-tungs- und Transportkosten,

Rückreise oder Repatriierung, Besuchs-Unterkunfts- und Ver-pfl egungsmehrkosten sowie nicht benützte gebuchte Leistungen für den Aufenthalt.

Lenken fremder Fahrzeuge

Werden Sie bei der Benützung eines fremden Motorfahrzeuges (bis 3,5 t) in einen Schadenfall verwickelt, sind Selbstbehalt und Bonusverlust aus der Haftpfl icht- und Vollkaskoversicherung ver-

sichert. Sofern keine Vollkasko besteht, werden zusätzlich Repa-raturkosten bis zu einem Betrag von CHF 5 000.– übernommen.

Benützung Mietfahrzeuge

Benützen Sie während Ihrer Fe-rienreise einen Mietwagen, und macht der Vermieter bei der Rück-gabe einen Selbstbehalt aufgrund eines Schadens oder Diebstahls geltend, so ist dieser bis zu einem Maximalbetrag von CHF 3 000.– mitversichert. Für Sie als ACS-

Mitglied heisst das: Nutzen Sie diesen exklusiven Deckungsum-fang, um von den vorteilhaftesten Miettarifen zu profi tieren !

Verkehrsrechtsschutz Welt

Diese Versicherung bietet welt-weit einen optimalen Schutz für rechtliche Streitigkeiten, egal ob als Verkehrsteilnehmer, also auch Fussgänger, Fahrzeughalter oder Lenker. Das Leistungsmaximum beläuft sich in Europa auf CHF 250 000 und ausserhalb Europas auf CHF 50 000.

Noch Fragen?

Gerne stehen wir Ih-nen für eine Bera-tung oder Auskünfte zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 061 465 40 40 oder info@

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Mitgliedschaft

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Basel: Garage Keigel, 061 565 11 11 – Basel: Madörin + Pellmont AG, Gotthelf-Garage, 061 308 90 40 – Bubendorf: Auto Recher AG, 061 951 22 66 – Füllinsdorf: Garage Keigel, 061 565 12 20 – Itingen: Ritter Automobile AG, 061 971 60 60 – Muttenz: Garage Stocker, 061 461 09 11 – Nunningen: Garage Erich Hänggi, 061 791 09 11– Oberwil: Garage Keigel, 061 565 12 14 – Ormalingen: Garage Ernst Buser AG, 061 985 87 87 – Reinach: Birseck Garage, 061  711  15  45 – Sissach: Hediger Auto- mobile AG, 061 971 29 10 – Ziefen: Garage Urs Recher, 061 931 19 22 – Zwingen: Garage Keigel, 061 565 12 22

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Page 8: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

News

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Erfolgreicher 11. WinterRAID

Der 11. WinterRAID führte von

St.  Moritz – dem legendären und

bereits traditionellen Startort – über

Cortina d’Ampezzo und die östlichen

Dolomiten bis nach Kärnten. Dazwi-

schen galt es, traumhaft schöne

Landschaften zu geniessen, unzähli-

ge Pässe und steile Bergstrecken zu

meistern. Mensch und Maschine

mussten sich durchs Gebirge kämp-

fen, hatten immer wieder Prüfungen,

Navigationsstrecken und Zwischen-

ziele zu durchlaufen.

Der 11. WinterRAID konnte erneut

ein sehr gut besetztes Teilnehmer-

feld verzeichnen. Unter anderem ha-

ben rund 20 Mitglieder der ACS-Old-

timergruppe an diesem Event teilge-

nommen. Erfreulicherweise hat ein

Mitglied der ACS Classic-Gruppe

Basel den WinterRAID gewonnen:

Christopher Oechsle mit Beifahrer

Tim Oechsle auf Lancia Fulvia Rallye

HF 1.6. Zweitplatzierte sind Philipp

Buhofer und Peter Lustenberger auf

Austin-Healey BN-7 3000 Mk2. Den

3. Rang erreichten Manuel Roth und

Guido Koch auf Lancia Fulvia Rallye

HF 1.3. Herzliche Gratulationen !

Sybille Haller-Hueber:

Seit 20 Jahren beim ACS

«Das Reisegeschäft hat sich in den

letzten Jahrzehnten enorm verän-

dert. Aber noch immer bietet es so

viel Erfreuliches, Spannendes und

Erlebenswertes. Ich könnte mir

keinen interessanteren Beruf vor-

stellen.» Genau diese Freude, ja die-

se Passion fürs Reisen und alles

was dazu gehört, zeichnen und zeich-

neten Sybille Haller-Hueber seit

jeher aus. Sie ist Reise-Spezialistin

mit Haut und Haar. Sie organisiert

noch Tickets für Wimbledon, Hocken-

heim oder einen Chelsea-Match,

auch wenn es offiziell gar keine Kar-

ten mehr gibt. Und sie plant und or-

ganisiert Individualreisen, indivi-

dueller geht es nicht. Egal, ob es

sich um eine Ferien-Tour, eine Musik-

reise oder ein Wellness-Weekend han-

delt.

Der ACS beider Basel dankt Sybille

Haller für ihre Treue und ihren

ausserordentlich engagierten Ein-

satz und wünscht ihr weiterhin viel

Freude und Erfolg bei der Arbeit.

E-Bike-Unfälle im 2012

Markanter Rückgang des Güterverkehrs

Verkehrskonzept Innen- stadt wird jetzt umgesetzt

Erstmals hat die Beratungsstelle für

Unfallverhütung (bfu) das Unfall-

geschehen mit Elektrofahrrädern

analysiert und die Ergebnisse im

SINUS-Report 2013 zusammenge-

fasst. Gemäss dieser Studie ist die

Zahl der getöteten E-Bike-Fahrer im

Jahr 2012 gegenüber 2011 von zwei

auf acht angestiegen. Ebenfalls zuge-

nommen – namentlich um einen Vier-

tel – hat die Zahl der schweren Per-

sonenschäden, zu denen nebst den

Todesfällen auch Schwerverletzte ge-

zählt werden. Die häufigsten schwe-

ren Personenschäden waren eine

Folge von Schleuder- bzw. Selbst-

unfällen.

Bis Ende Januar haben die Hüter des

Gesetzes ein Auge zugedrückt. Ab

jetzt aber muss sie dran sein: Die

rote Autobahnvignette für den Jahr-

gang 2014. Sonst droht eine Busse

von 200 Franken.

Nachdem die Vorlage zur 150-pro-

zentigen Verteuerung der Autobahn-

vignette in sämtlichen Kantonen

mit einem durchschnittlichen Nein-

Stimmenanteil von gut 60 Prozent

verworfen wurde, kostet der Kleber

auch weiterhin 40 Franken.

Die Autobahnvignette wurde 1985

eingeführt. Anfänglich kostete sie 30,

seit 1995 40 Franken. Die Vignette

ist vom 1. Dezember des Vorjahres

bis zum 31. Januar des Folgejahres

gültig.

Bezogen werden kann die neue Vig-

nette auch bei der Geschäftsstelle

des ACS beider Basel, im Pantheon

in Muttenz. Nach der Fasnacht wird das Ver-

kehrskonzept Innenstadt umgesetzt.

Vereinfacht gesagt wird die Innen-

stadt damit autofrei, dürfen Motor-

fahrzeuge innerhalb des Cityrings oh-

ne kostenpflichtige Bewilligung nicht

mehr verkehren, respektive nur

noch morgens zum Güterumschlag.

60 Prozent aller Verkehrstafeln in

der Innerstadt werden verschwin-

den. Rund 250 Parkplätze werden er-

satzlos aufgehoben. Für Autos wird

die Mittlere Brücke gesperrt.

Gemäss Bundesamt für Statistik

(BFS) ist der Güterverkehr auf Stras-

se und Schiene in der Schweiz im Jahr

2012 nach einer Erholung in den Jah-

ren 2010 und 2011 erneut eingebro-

chen. Die Transportleistung ging um

2,5 Prozent auf 27 Milliarden Ton-

nenkilometer zurück. Dabei verlor die

Bahn weiter Marktanteile: Vom neu-

erlichen Einbruch war die Schiene

mit einem Minus von gut vier Prozent

stärker betroffen als die Strasse mit

minus 1,6 Prozent.

Reichweite der ErdölreservenAutobahn-Vignette:

Schonfrist abgelaufen!

Sybille Haller-Hueber: Leiterin der ACS-Reise-Abteilung.

Im Jahre 1965 schätzte man die Reichweite der nachgewiesenen Reser-ven auf rund 32 Jahre. Diese Annahme wurde mit dem Finden von neu-en Feldern laufend revidiert. Im Jahr 2012 wurde die Reichweite auf 52,9 Jahre geschätzt. Grafik: Erdölvereinigung

Die Sieger: Oechsle / Oechsle (CH) auf Lancia Fulvia HF, 1972 Foto: R. Menzi, Motorsportfotos

Page 9: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Verkehrssicherheit

Seit 2002 steht die Verkehrs- regelverordnung in Kraft, welche besagt: «Die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter sollen bei Motorfahrzeugen auch tagsüber eingeschaltet sein.» Gemäss Bera-tungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sind dieser Empfehlung bis anhin fast zwei Drittel der Auto-fahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz gefolgt. Am 1. Januar dieses Jahres ist diese Freiwillig-keit nun einem zwingenden Obli-gatorium gewichen: Wer ohne Licht am Tag unterwegs ist, ris-kiert eine Busse von 40 Franken.

Das Licht-Obligatorium gilt für alle Motorfahrzeuge (PW, Liefer-wagen, Busse und LKWs) sowie motorisierten Zweiräder.

Sinnvolle Ausnahmeregelung

Bei der Festlegung der Fahrzeug-kategorien, die nicht vom Obliga-torium betroffen sind, hat der Gesetzgeber Augenmass bewie-sen und er ist – insbesondere was die Oldtimer anbelangt – der Anregung des ACS gefolgt: Auch weiterhin tagsüber ohne Licht unterwegs sein dürfen Mofas, Velos und Elektro-Bikes, land-wirtschaftliche Fahrzeuge – und auch Oldtimer, respektive Motor- fahrzeuge, die älter als Jahrgang 1970 sind. Die neue Pflicht für Licht am Tag ist Bestandteil des zweiten

Massnahmenpaketes von «Via Si-cura», dem Verkehrssicherheits-programm des Bundes. Es zielt darauf ab, die Anzahl und die Schwere von Strassenverkehrs-unfällen zu reduzieren. In vielen Ländern Europas gilt das Obliga-torium schon seit langem (siehe Grafik) und es wurden beste Er-fahrungen damit gemacht: Die Wahrnehmung wird verbessert und sowohl Abstand als auch Tempo herannahender Fahrzeu-ge lassen sich besser abschätzen. Somit verringert sich das Unfall-risiko für alle Verkehrsteilneh-mer. Zwei Möglichkeiten:

Abblendlicht oder Tagfahrleuchte

Grundsätzlich gibt es zwei Mög-lichkeiten, das Erfordernis der Licht-Pflicht zu erfüllen. Entwe-der es wird einfach das kon- ventionelle Abblendlicht verwen-det oder aber sogenannte Tag-fahrlichter, welche seit Februar 2011 in neu typisierten Fahrzeu-gen eingebaut sind. Diese Tag-fahrlichter sind besonders blen-denfrei und sparsam und werden zudem bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs automatisch aktiviert. Ältere Modelle können mit LED-Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Ebenso ist es möglich, die Abblendlichter direkt mit der Zündung zu koppeln, sodass das Ein- und Ausschalten nicht mehr vergessen werden kann. Sensibilisierungskampagne

Mit dem Ziel, die Umsetzung der neuen Pflicht zu unterstützen, hat der ACS zusammen mit be-freundeten Verbänden eine Sen-sibilisierungskampagne lanciert. 1,5 Millionen Flyers mit einem Aufkleber für Armaturenbrett und Heckscheibe wurden ver-teilt und sollen die Automobilis-ten an die neue Regelung erin-nern. Die Kampagne wird mit Plakaten unterstützt.

Ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit:

Fahren mit Licht am Tag ist jetzt obligatorisch!Seit Anfang Jahr muss in

der Schweiz mit Tagfahr-

leuchten oder Abblendlicht

gefahren werden. Sonst

droht eine Busse.

Aufgepasst :

Änderungen mit Folgen

Micha Rentsch

Generalagent

Zürich Versiche-

rung, Liestal

Clubmagazin: Herr Rentsch, gibt

es nebst dem Lichtobligatorium

noch weitere wichtige Änderun-

gen im Strassenverkehrsgesetz

und in der Verkehrsregelverord-

nung ?

Micha Rentsch : Ja, gibt es. Zum

einen müssen Neulenker, also

Inhaber eines Führerausweises

auf Probe, Fahrschüler und Be-

gleitpersonen von Lernfahrten

sowie Fahrlehrer und Berufs-

chauffeure, seit Anfang 2014

ganz auf Alkohol am Steuer ver-

zichten. Für sie gilt neu eine ma-

ximale Grenze von 0,1 Promille.

Andererseits sind die Haftpflicht-

versicherer bei Unfällen, die in

angetrunkenem oder fahrunfähi-

gem Zustand, oder auch durch

grobfahrlässige Raserdelikte,

verursacht werden, spätestens

bis 1.1.2015 gesetzlich ver-

pflichtet, Rückgriff auf die fehl-

bare Person zu nehmen. Dann

hilft auch keine Zusatzversiche-

rung mehr, wie beispielsweise

der bekannte Grobfahrlässig-

keits-Schutz.

Clubmagazin : Betreffend Bussen

gibts doch auch Neuerungen?

Micha Rentsch : Ja. Am 1. Januar

2014 ist auch eine Straffung

des Ordnungsbussenverfahrens

in Kraft getreten. Früher konnte

der Halter eines Fahrzeuges ei-

ne Aussage betreffend Lenker

verweigern, wenn er damit die

Familie oder Verwandtschaft be-

lasten musste. Neu ist es aller-

dings so, dass die Busse ganz

einfach dem Halter aufgebrummt

wird, wenn der «Täter» nicht be-

kannt ist oder wenn er schlicht-

weg nicht bekannt gegeben wird.Fast in ganz Europa ist Fahren mit Licht am Tag obligatorisch (gelb), oder zumindest empfohlen (oliv). Quelle: ÖAMTC

Page 10: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

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Page 11: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Leserbriefe

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Querdenken hilft bei der Stauminderung «Abstimmung über die Vignetten-

Preise-Erhöhung»

Ich weiss, es ist «political» so was

von «incorrect» – und trotzdem wage

ich es, eine superheilige Schweizer

Kuh zumindest gedanklich zum

Schlachthof zu führen. Worum

gehts? Der Stau auf den Schweizer

Strassen, und dabei vor allem auf

den Nationalstrassen, hat mittler-

weile ein Mass angenommen, das

selbst von gläubigen Anti-Auto-Dog-

matikern inzwischen mit mehr oder

weniger Stirnrunzeln hingenommen

wird. Man feilscht dauerhaft um Mil-

liarden, die jede Region für die Behe-

bung der schlimmsten Stau-Knoten-

punkte für sich reklamiert. Der Bun-

desrat wollte die Autobahnvignette

für diesen Zweck um 150 Prozent er-

höhen, wedelt aber gleichzeitig auch

mit der Absicht um sich, auch noch

die Treibstoffabgaben deutlich anzu-

heben. Allerdings: Auch mit diesen

«Raubzügen» auf das Portemonnaie

der Schweizer Autofahrenden kann

das lange verschlafene, vor allem

aber ideologisch ignorierte Problem

bestenfalls innerhalb von ein bis

zwei Jahrzehnten einigermassen be-

hoben werden – wenn der Strassen-

verkehr in dieser Zeit nicht ohnehin

die neu (und langsam) geschaffenen

Kapazitäten mit seinem jährlich

zu erwartenden Wachstum laufend

«auffrisst».

Es gäbe allerdings eine seit jeher

nie genutzte Kapazität auf unseren

Autobahnen (jetzt kommts !) : Ganz

einfach, indem man das LKW-Nacht-

fahrverbot auf den Autobahnen – ich

betone: nur auf den Autobahnen –

zumindest teilweise lockert bzw. auf-

hebt; dann nämlich, wenn dort so ab

22 bis 23 Uhr bis etwa 5 Uhr früh

ohnehin ganz wenig oder gar kein

Verkehr herrscht. Dann, wenn alle

LKW staatlich verordnet auf Park-

plätzen herumlümmeln, anstatt den

unabdingbaren Transport der Güter

zu den schwächsten Verkehrszeiten

mit minimaler Belastung der Um-

welt sicherzustellen. Im Gegenzug

könnten vielleicht zu den Stoss-

zeiten des «normalen» Berufsver-

kehrs LKW-Fahrverbote ausgespro-

chen werden. Ich denke, die ASTAG

würde es auch freuen – anstatt

tagsüber eigentlich völlig unnötig

im Stau zu stehen. Und diese Mass-

nahme wäre theoretisch innert weni-

ger Tage umsetzbar.

Übrigens: Die Bahn nutzt dieses

Prinzip der nächtlichen Netzkapazi-

täten-Optimierung seit jeher ganz ge-

konnt: Nachts werden die lautesten

Güterzüge durch die Schweiz gejagt,

weil tagsüber freiere Fahrt für den

Personentransport notwendig ist.

Als früherer Einwohner von Kaiser-

augst kann ich dazu punkto Lärm ein

Liedlein singen. Die ebenfalls sehr

nahe gelegene A2/A3 war da lärm-

mässig jedenfalls das geringste

Problem.

Ich weiss, dass derlei Gedanken

ganz nahe an «Landesverrat» gren-

zen. Ich kenne aber auch das Sprich-

wort, das da lautet: «Unmöglich ist

nur, was noch nie probiert (oder ge-

dacht) worden ist.»

Edi Borer, Neuhausen

Zurück zu Pferdefuhrwerk und Handkarren?«Neues Verkehrsregime in der Innen-

stadt»

Die Stadt Basel ist bald am Ziel, je-

nem von 1885. Damals gab es das

Automobil noch nicht und die Welt

war somit in Ordnung. In den Innen-

städten gab es regen Verkehr, aller-

dings mit lärmigen Handkarren und

nicht ganz rückstandslosen Pferde-

fuhrwerken und Kutschen. Die Ver-

sorgung der Stadt und seiner Men-

schen war weniger eine politische

Frage als ganz einfach der Drang des

Überlebens. Nun stelle man sich vor,

man hätte im Jahre 1885 den Fuhr-

leuten das Zu- und Wegbringen von

Waren so stark eingeschränkt wie

man dies heute in der Basler

Innerstadt beabsichtigt. Vermutlich

hätten sie aus dem Rathaushof ei-

nen provisorischen Pferdestall und

aus dem Rathaus selbst ein Lager-

haus für verderbliche Ware gemacht.

An Stelle der Kutschen hätte man

Handkarren und Stoss-Karretten mit

Selbstbedienung zur Verfügung

gestellt. Aber die Menschen von da-

mals waren zu klug und liessen es

gar nicht so weit kommen. Sie

spielten nicht fahrlässig mit der

Existenz ihrer Mitmenschen, weil

sie wussten, dass es sie eines Ta-

ges selber treffen könnte. Leider ist

dieses Wissen in unserer Stadt ab-

handen gekommen.

Bruno Mazzotti, Riehen

Politische Korrektheit ist nicht alles!«Trottoirüberfahrten: Fahrbahn oder

Trottoir?» Clubmagazin 6–13

Der der politischen Korrektheit ver-

pflichtete Artikelschreibende läuft

Gefahr, dass die das ACS Clubmaga-

zin Lesenden, seien es nun Fahr-

zeuglenkende, zu Fussgehende,

sonst wie das Trottoirbenützende

oder andere Verkehrsteilnehmende,

nach wie vor Unwissende sind, ob es

sich an einer Kreuzung um eine Fahr-

bahn oder um ein Trottoir handelt.

Dies gilt gleichermassen für Mieten-

de und Wohneigentumbesitzende

als auch für Arbeitnehmende, selbst-

ständig Erwerbende und Lernende!

Solche Texte sind zwar allenfalls po-

litisch korrekt, aber sprachlich nicht

nur unschön, sondern sogar falsch:

wenn das Partizip Präsens (z. B.

«Fahrzeuglenkende») als Adjektiv

oder, wie hier gar als Substantiv ver-

wendet wird, drückt es eine dauern-

de Eigenschaft aus – und wer lenkt

schon dauernd ein Fahrzeug? Wir

sind ja auch als ACS Mitglieder ab

und zu zu Fussgehende!

Dr. Beat Schultheiss, Basel

Fakten oder Manipulation von Luftmesswerten?«ACS lehnt Aktionismus zu Lasten der

Luft ab», Clubmagazin 5-13

Die Luftbelastung sei stark zurück-

gegangen. Dies als Folge der viel

saubereren Fahrzeuge. Diese Mel-

dung hat das BUWAL vor einigen

Monaten über die Schweizer Medien

verkündet.

Dies sei richtig, bestätigt auch das

Lufthygieneamt beider Basel, ausser

an der Feldbergstrasse, da sei zu ge-

wissen Zeiten die Luftbelastung,

vor allem was NO2-Emissionen an-

belangt, zu hoch.

Wie ich nun bei einem Augenschein

festgestellt habe, hat das Lufthygi-

eneamt beider Basel die Messsta-

tion so geschickt in eine Häuser-Ni-

sche gestellt, dass ich mich schon

frage, ob sich dort die Luft nicht

staut und somit gar keine seriöse

und verbindliche Messungen durch-

geführt werden können. In meinen

Augen müssten die Messungen am

idealsten auf dem Vorplatz der Mat-

thäuskirche gemacht werden.

Ruedi Wenger, Riehen

Eine der letzten Standorte, wo noch Stickoxid-Messwerte über dem Grenzwert festgestellt werden: Die Luftmessstation in der Feldbergstras-se, versteckt in einer Häusernische. Foto: zVg

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Service

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Wintersaison-Ende: Gönnen Sie Ihrem Auto eine Frühlingskur!

Wenn sich der Winter langsam zu-rückzieht und Frühlingsstimmung aufkommt, gilt es sein Fahrzeug für die schöne Jahreszeit flottzu- machen. Im Vordergrund steht dabei, den Schmutz und insbeson-dere auch das Salz, das sich wäh-rend den Wintermonaten unbe-merkt an der Carrosserie angesam-melt hat, wieder loszuwerden. Das gelingt am einfachsten und gründ-lichsten in einer Waschanlage. Wichtig: Für einmal ist nicht Spa-ren angesagt, sondern sollte man sich das volle Programm mit Vor-wäsche und Unterbodenwäsche leisten. Nach dieser Aussenrei- nigung empfiehlt sich, die Tür-

2012 wurden auf dem schweizeri-

schen Strassen- und Schienennetz

insgesamt 123,4 Mrd. Personen-

kilometer zurückgelegt. Davon ent-

fielen rund drei Viertel auf den

privaten motorisierten Strassen-

verkehr (Autos, Motorräder, Privat-

cars). Gegenüber dem Vorjahr war

ein Zuwachs von gut zwei Prozent zu

verzeichnen. Mit total fast 92 Milli-

arden Personenkilometer überstieg

die Verkehrsleistung des MotIV jene

der Eisenbahnen um mehr als das

Viereinhalbfache. Die Eisenbahnen

ihrerseits verzeichneten einen

Rückgang bei den Personenkilome-

tern und legten zum ersten Mal seit

Jahren weniger zu als der MotIV. Da-

bei schlug bei den Bahnen nicht nur

der Rückgang der Anzahl Passagie-

re negativ zu Buche, sondern auch

die Tatsache, dass diese im Schnitt

weniger weit unterwegs waren.

Seit 1970 haben sich die Verkehrs-

leistungen des MotIV und des öf-

fentlichen Verkehrs ungefähr ver-

doppelt.

Noch vor Ende letzten Jahres hat

der Basler Regierungsrat den vom

ACS beider Basel scharf kritisierten

«Aktionsplan gesunde Luft» durch-

gewinkt. Die entsprechende Me-

dienmitteilung hält fest, dass die Ver-

nehmlassungsantworten «teilweise

kontrovers» ausgefallen und zu

«punktuellen Anpassungen» des Ak-

tionsplans geführt hätten. Als

Nächstes folge nun die Umsetzung

der Massnahmen. Dazu gehört unter

anderem die Absicht, in der Feld-

bergstrasse Tempo 30 einzuführen,

obschon es sich dabei um eine

verkehrsorientierte Strasse gemäss

geltender Netzhierarchie handelt.

Zudem soll auf beiden Seiten der

Johanniterbrücke eine «Dosierstelle»

errichtet und der Verkehr damit ge-

zwungen werden, eine luftbelasten-

de Umwegfahrt über die Dreirosen-

brücke zu machen.

Der ACS beider Basel wird die weite-

re Entwicklung mit Argusaugen ver-

folgen und bei Bedarf rechtliche

Schritte ergreifen.

Bereits im nächsten Monat

ist wieder Frühlingsanfang.

Spätestens dann ist es an

der Zeit, das Auto gründ-

lich von den Spuren des

Winters zu befreien.

rahmen und Schwellen mit viel Wasser und etwas Seife und einem weichen Lappen zu reinigen. Ab-schliessend macht es Sinn, den Lack auf Schäden zu kontrollieren. Allfällige Kratzer sollten mög-lichst bald repariert werden, um kostspielige Folgeschäden zu ver-meiden.Zur Frühjahrskur sollte auch eine gründliche Reinigung der Schei-ben gehören. Im Laufe der Zeit bildet sich darauf nämlich ein fei-ner Schmutzfilm, der die Sicht si-cherheitsgefährdend beeinträchti-gen kann. Ein Glasreiniger hilft, sowohl innen als auch aussen wie-der für klare Sichtverhältnisse zu sorgen. Ebenfalls ratsam ist eine sorgfältige Reinigung von Polstern und Fussmatten. Falls es unter den Teppichen feuchte Stellen gibt, legt man Zeitungspapier aus und lässt sie für einen oder zwei Tage dort.

Mitglieder-Vorteile nutzen!

Als Mitglied des ACS beider Basel profitieren Sie von der Möglich- keit, Ihr Auto schonend und gründ-lich zu günstigen Konditionen zu waschen: Das Abonnement mit 60

Coupons im Wert von CHF 60 für die zehn «Soft-CarWash»-Wasch-strassen in der Region erhalten Mitglieder bei der ACS Geschäfts-stelle zum besonders vorteilhaften Preis von nur CHF 48.00.

Eine gründliche Reinigung mit Vor- und Unterbodenwäsche ist nach der Wintersaison Pflicht. Foto: SoftCarWash

Strassenverkehr: Unver-

zichtbarer Leistungsträger

Bald Tempo 30 auf

Kleinbasler City-Ring

Motorfahrzeugbestand wächst kontinuierlich weiter

Ungebrochene Nachfrage. Foto: Aris Sanjaya – Fotolia.com

Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) stieg 2012 das Gesamttotal

der in der Schweiz zugelassenen motorisierten Strassenfahrzeuge gegen-

über dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf 5,6 Millionen. Dies entspricht der

grössten prozentualen Zunahme seit 2001. Insgesamt waren 2012 auf den

Schweizer Strassen mehr als doppelt so viele Motorfahrzeuge unterwegs

wie noch 1980. Gut drei Viertel der Motorfahrzeuge sind Personenwagen.

Ihr Bestand ist 2012 um 2,2 Prozent auf knapp 4,3 Millionen angewachsen.

Dieselfahrzeuge liegen nach wie vor im Trend und machen rund 22 Prozent

der gesamten Personenwagenflotte aus. Die Anzahl Motorräder vergrösser-

te sich um 2,1 Prozent auf 679 800 und jene der Sachentransportfahrzeu-

ge um 3,8 Prozent auf 361 900 – letztere aufgrund des Wachstums beim

Lieferwagenbestand (+ 4,4 %).

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Nach jahrzehntelanger Planung und sieben Jahren Bauzeit endete die unendliche Geschichte:

A22 mit Tunnel Schönthal in Betrieb genommen

Einigkeit bestand schon lange da-rüber, dass die Zustände auf der Rheinstrasse zwischen der Fren-kendörfer Strasse in Liestal und dem A2-Anschluss Hülftenschanz unhaltbar sind – sowohl für die Anwohner, das dort ansässige Ge-werbe als auch für die Verkehrs-teilnehmer.Seit 1977 wurde denn auch über einen Strassenneubau diskutiert, 1982 fällte der Landrat den Entscheid, eine Umfahrungsstra-sse zwischen Liestal und Pratteln zu realisieren. Am 24. September 1995 – vor 19 Jahren also – gelang dann der grosse Durchbruch: Mit grossem Mehr haben die Basel-bieter Stimmberechtigten dem damals noch J2 (Jurastrasse) ge-nannten Strassenbauprojekt zuge-stimmt. Unendliche Geschichte

Trotz dieses klaren Volksent-scheids musste sich das Projekt aber noch zwei weiteren Volksab-stimmungen stellen: Zuerst forderten links-grüne Krei-se, es sei auf den Bau einer neuen Strasse zu verzichten und statt-dessen die bestehende Rheinstras-se auf vier Spuren auszubauen. Mit fast einem Dreiviertelmehr wurde dieses Scharmützel wuch-tig abgelehnt. Im Rahmen der wei-teren Planung erfuhr das Projekt zahlreiche Anpassungen insbe-sondere bezüglich Umweltver-träglichkeit, was die Kosten in die Höhe trieb und die Finanzierbar-

keit in Frage stellte. Mit dem «Ge-setz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln–Lies-tal» sollte dieser letzte Wieder-stand gebrochen werden. Ob-schon die Automobilisten in ei-nen sauren Apfel zu beissen hatten, indem das Gesetz eine Aufhebung des Verkehrssteuerra-battes während maximal zweimal fünf Jahren vorsah, wurde die ent-sprechend Volksabstimmung im 2006 mit überwältigendem Mehr von 76,5 Prozent vom Volk gut-geheissen. Nach sieben Jahren Bauzeit war es am 11.12.13 dann so weit und die H2 wurde inzwi-schen auf A22 unbenannt feier-lich eröffnet.

Ende gut, alles gut?

Der lange Kampf hat sich zweifel-los gelohnt. Seit der Eröffnung der neuen Verbindung fliesst der Verkehr flüssig und gehören die enormen Staukosten, die bis an-hin mit monatlich über 750 000 Franken zu Buche geschlagen ha-ben, der Vergangenheit an. Um dies auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist der beschlossene

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Verkehrspolitik

Mit einem feierlichen Akt

ist die A22 samt dem gut

zwei Kilometer langen

Tunnel Schönthal im

Dezember letzten Jahres

offiziell in Betrieb genom-

men worden. Die neue

Hochleistungsstrasse, die

schon T2, J2 oder H2

hiess, verbindet Liestal

mit der A2.

Rückbau der Rheinstrasse noch-mals zu überdenken. Es kann doch nicht sein, dass mit enor-mem zeitlichen und finanziellen Aufwand ein Problem mit dem Bau der H2 gelöst wurde – ande-rerseits und nun praktisch im Ge-genzug 45 Millionen aufgewendet werden sollen, um eine intakte Strasseninfrastruktur zu zerstö-ren und damit ein neues Problem zu schaffen. Der ACS beider Ba-sel wird sich sowohl im Interesse seiner Mitglieder und der Wirt-schaft als auch des haushälteri-schen Umgangs der knappen Mit-tel dafür stark machen, dass die Ertüchtigung der Rheinstras-se mit Augenmass und unter Beibehaltung ihrer Funktionalität erfolgen wird.In diesem Zusammenhang gilt es auch, die Worte von Regierungs-rätin Dr. Sabine Pegoraro, gehal-ten anlässlich der Eröffnung der A22, in Erinnerung zu rufen: Ba-selland habe einen «veritablen In-vestitionsstau». Und: Der Stau werde den Kanton weiter verfol-gen, wenn Verkehrsprobleme wie beispielsweise die Sanierung der

Baudirektorin Dr. Sabine Pegoraro und Dr. Rudolf Dieterle, Direktor ASTRA, eröffneten am 11.12.13 nach sieben Jahren Bauzeit die Hochleistungsstrasse Pratteln–Liestal, die neu A22 heisst. Foto: zVg

Umfahrung Liestal bis zum Alt-markt, der Vollanschluss Aesch, der Ausbau des Knotens Angen-stein nicht dringlich an die Hand genommen würden.

Die wichtigsten

Stationen der H2

1977: Generelles Projekt für

eine 4-spurige T2

1982: Landrat beschliesst

2-spurige T2 mit 1.8 km

langem Tunnel

1991: Regierung stoppt Projekt

wegen neuen Umwelt-

schutz-Bestimmungen

1995: Volksabstimmung: 61%

sagen Ja zum Bau der J2

1997: Initiative zum Ausbau der

Rheinstrasse: 73% Nein

1999: Neue Richtlinien zur

Tunnellüftung – Anpas-

sung des Projektes

2003: Neue ASTRA-Richtlinien –

Anpassung des Projektes

2006: Volksabstimmung: 76%

sagen Ja zum «unverzüg-

lichen Bau der H2»

2006: Spatenstich am

26.10.06

2013: Eröffnung 11.12.13

Page 14: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Bewirtschaftung I Verkauf Stockwerkeigentum I Consulting professionell und indivduell

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Page 15: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Standpunkt

Der Verkehrskollaps beim Kunstmuseum muss vermieden werden

Die Elisabethenstrasse als be-

deutende Hauptverkehrsachse

soll künftig nur noch einspurig be-

fahren werden dürfen. Das haben

zunächst der Grosse Rat und an-

schliessend die Mehrheit der

Basler Stimmbevölkerung so be-

schlossen.

Diesen Volksentscheid gilt es zu

respektieren. Völlig inakzeptabel

ist hingegen der vorgesehene

Bauablauf. Sollte tatsächlich

schon im April dieses Jahres mit

den Bauarbeiten begonnen wer-

den, droht rund um das Kunstmu-

seum der totale Verkehrskollaps.

Die Verkehrsströme im Raum

Aeschen verlaufen heute in ers-

ter Linie über die beiden Achsen

Elisabethenstrasse – St. Alban-

Graben sowie Aeschengraben –

Dufourstrasse. Die zweitgenann-

te Achse ist wegen des Kunst-

museum-Erweiterungsbaus zur-

zeit stark beeinträchtigt, was ei-

ne spürbare Verkehrszunahme

auf der erstgenannten Achse

nach sich zieht. Kommt nun eine

weitere Beeinträchtigung auf der

Elisabethenstrasse hinzu, sind

beide Achsen blockiert und dann

geht weitherum gar nichts mehr.

Und genau dies droht zum Dauer-

zustand zu werden, wenn die Bau-

vorhaben auf und an den beiden

Achsen nicht aufeinander abge-

stimmt werden.

In einem Schreiben an die All-

mendverwaltung fordert der Ge-

werbeverband Basel-Stadt daher,

dass während der gesamten Bau-

zeit der in zwei Etappen geplan-

ten Elisabethenstrasse-Umgestal-

tung mindestens eine der beiden

Achsen ohne Einschränkungen be-

fahrbar ist.

In der Dufourstrasse wird dies

erst 2015 wieder der Fall sein,

wenn die Bauarbeiten am Erwei-

terungsbau des Kunstmuseums

so weit abgeschlossen sind,

dass für den motorisierten Indivi-

dualverkehr keine Behinderung

mehr besteht. Aus diesem Grund

muss mit dem Baubeginn der

ersten Etappe Elisabethenanla-

ge – Klosterberg bis dahin zuge-

wartet werden. Die Umgestal-

tung des unteren Teils der Elisa-

bethenstrasse zwischen Kloster-

berg und Bankverein sowie die

Einführung des Einbahnregimes

sind als zweite Etappe ab 2017

vorgesehen. In diesem Zeitraum

soll auch das Kunstmuseum-Park-

haus im St. Alban-Graben erstellt

werden.

Je nach Bauablauf müssen hier-

zu der St. Alban-Graben und der

nördlichste Teil der Dufourstra-

sse zeitweise gesperrt werden.

Dies wird beträchtliche Auswir-

kungen auf die Führung der Tram-

linie 2 sowie den motorisierten

Individualverkehr haben. Wieder-

um ist mit Ausweichverkehr – die-

ses Mal im Bereich des Aeschen-

platzes – zu rechnen.

Um einen Verkehrskollaps auf die-

sem bereits heute stark frequen-

tierten Platz zu verhindern, muss

mit der zweiten Etappe so lange

zugewartet werden, bis die Bau-

arbeiten am neuen Kunstmuse-

um-Parkhaus fertiggestellt sind.

Ich bin überzeugt, dass dies ein

gangbarer Weg ist, um einerseits

die genannten Bauprojekte innert

angemessener Zeit umzusetzen

und andererseits die für einen

reibungslosen Verkehrsfluss be-

nötigte Aufnahmekapazität für

Anwohnende, Gewerbe und Pend-

ler sicherzustellen.

Dr. Gabriel Barell, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt

Die Eidgenössische Finanzverwaltung

untersucht alljährlich, zu welchem An-

teil Kantone und Gemeinden die Kos-

ten in bestimmten Bereichen durch

Gebühreneinnahmen finanzieren. Da-

bei werden diejenigen Funktionen be-

trachtet, welche die höchsten Gebüh-

reneinnahmen aufweisen: Stras-

senverkehrs- und Schifffahrtsamt,

Wasserversorgung / Abwasserbesei-

tigung, Rechtswesen und Abfallwirt-

schaft.

Bei einer Gesamtbetrachtung über

alle vier vorgenannten Bereiche er-

gibt sich für die drei aktuellsten ver-

fügbaren Jahre 2009 bis 2011 ein

Gesamtindex von 77 Prozent. Zwei

Drittel aller Kantone weichen höchs-

tens zehn Prozentpunkte von diesem

schweizerischen Durchschnitt ab.

Den schweizweiten Spitzenplatz be-

legt der Kanton Basel-Stadt, bei dem

fast 100 Prozent der betrachteten

Kosten durch Gebühren abgedeckt

sind.

Milchkuh Automobilist

Wie der Gebührenindex der Strassen-

verkehrsämter (siehe Grafik) zeigt,

verlangen die Strassenverkehrs-

und Schifffahrtsämter im landeswei-

ten Durchschnitt 17 Prozent mehr

Gebühren, als tatsächliche Kosten

anfallen. Auch hier «brilliert» Basel-

Stadt mit einem Gebührenindex von

147 Prozent und belegt mit dem Kan-

ton Wallis Platz 3 im schweizweiten

Ranking. Mit 140 Prozent spielt auch

der Kanton Basel-Landschaft in der

obersten Gebühren-Liga mit. Ihm

kommt zudem der Titel des Aufstei-

gers der Nation zu: Zwei Jahre zuvor

lag der Index noch bei einigermassen

moderaten 116 Prozent.

Vorsichtige Aussagen

Die Eidgenössische Finanzverwal-

tung hält in ihrem Bericht weiter fest,

dass sich der Index in den meisten

Kantonen erhöht habe, die Ursache

dafür aber auch beim florierenden

Automarkt vermutet werden könne:

Nach einem Einbruch im 2009 habe

dieser im Gleichklang mit der anzie-

henden Konjunktur und des stärker

werdenden Frankens wieder deutlich

zugelegt. Im Weiteren seien die Zah-

len mit Vorsicht zu geniessen:

Die Grenze von 100 Prozent könne

«aufgrund diverser methodischer

Schwierigkeiten bei der Konstruktion

des Indexes» nicht als absolut be-

trachtet werden. Als Instrument im

interkantonalen Vergleich könne der

Gebührenindex allerdings schon die-

nen, und auch dürften die erhobenen

Werte «zumindest als Hinweis auf ein

mögliches Missverhältnis zwischen

den im Bereich der Strassenver-

kehrsämter erhobenen Gebühren

und den anfallen Kosten» verstanden

werden.

Strassenverkehrsämter:

BS & BL über Gebühr finanziert?

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Autofahrende bezahlen in

beinahe allen kantonalen

Strassenverkehrsämtern

mehr Gebühren, als sie

Kosten verursachen. In den

beiden Basel noch mehr

als anderswo.

Gebührenfinanzierung im Bereich Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Die beiden Basel belegen Spitzenplätze. Grafik: EFV

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Classic

Organisiert durch:Automobilclub der Schweiz, Sektion beider Basel „Die Oldtimer-Gruppe“

S2. Gempen-Memorial

amstag, 20. September 2014

4. Rallye-Beifahrer-Basis-Kurs 2014 Grundkenntnisse für Teilnahme an Oldtimer-Rallyes

Samstag, 22. Februar 2014 / 08.30 bis 16.00 Uhr

Beschrieb:

Der Kurs vermittelt Ihnen die Grundkenntnisse – in Theorie und prakti-

schen Übungen – für die Teilnahme an Rallyes, wie z. B. ACS Classic-

Night, Raid Suisse–Paris, Winterraid oder ähnlichen Veranstaltungen.

Es wird der Umgang mit Karte, Navigationshilfen, Zeiterfassungs- und

Distanzmessgeräten sowie der Veranstaltungsablauf erklärt. Ein Basis-

wissen ist nicht notwendig. Der Kurs richtet sich an interessierte Oldti-

mer-Rallye-Neulinge, FahrerInnen und BeifahrerInnen.

Treffpunkt:

08.30 h, Restaurant Pantheon, Hofackerstrasse 72, 4132 Muttenz

Kosten:

CHF 130.– für ACS Classic-Club-Mitglieder

CHF 150.– für Nicht ACS Classic-Club-Mitglieder

Inklusive Kaffee, Gipfeli, Mittagessen und alkoholfreie Getränke

Auskunft / Anmeldung:

Brigitta Olloz, Tel. 061 465 40 40, Fax 061 465 40 41

E-Mail: [email protected]

Anmeldeschluss

Freitag, 14. Februar 2014

Der neue NISSAN QASHQAI ist nicht einfach neu.

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Page 17: Clubmagazin ACS Sektion beider Basel

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Verkehrssicherheit

In Kreiseln – im Bild eine Skizze des derzeit in Bau befindlichen Krei-sels bei der Kreuzung Hegenheimerstrasse – Wasgenring – haben immer die von links kommenden Fahrzeuge Vortritt. Grafik: TBA BS

11. Teil der Artikelserie des ACS beider Basel in Kooperation mit der Verkehrspolizei des Kantons Basel-Landschaft:

Was Sie schon immer gerne gewusst hätten...

Ihre Fragen sind gefragt

Liegt Ihnen auch schon lange ei-

ne Frage am Herzen, die Sie von

kompetenter Stelle beantwortet

haben wollen?

Dann nutzen Sie jetzt diese Gele-

genheit und melden Sie uns Ihre

Fragen. Bei allgemeinem Interes-

se werden wir diese in einer der

nächsten Ausgaben des ACS

Clubmagazins mit der entspre-

chenden Antwort der Verkehrspo-

lizei Kanton Basel-Landschaft

veröffentlichten.

Damits schön rund läuft: Fragen

rund um den Kreisel

Peter H. aus T. fragt: Zwei Autos fahren gleichzeitig in einen Krei-sel ein. Der von links kommende fährt jedoch mit hoher Geschwin-digkeit, sodass es beim Einfah-ren des zweiten Fahrzeugs fast zu einer Kollision, jedenfalls zu einem scharfen Bremsmanöver kommt. Wer ist im Fehler? Und: Gibt es eine Geschwindigkeits-begrenzung für das Fahren im Kreisel?

nen Kreisel bemerke, dass das von links kommende Fahrzeug so schnell unterwegs ist, dass ich es behindern würde, darf ich nicht mehr in den Kreisel einfahren, sondern muss warten, bis dieses Fahrzeug meine Einfahrt passiert hat. Nun ist es natürlich so, dass ein Kreisel dann am besten funk-tioniert, wenn alle Fahrzeuge den Kreisel mit gemässigtem Tempo befahren. Dann kommt es am wenigsten zu solchen Vortritts-konfl ikten und es ist bildet sich auch immer wieder einmal eine Lücke, um problemlos in den Kreisel einfahren zu können. Es ist also auch eine Frage der Rück-sicht auf andere Verkehrsteilneh-mer, ob man rennmässig unter-wegs ist oder mit vernünftiger Geschwindigkeit.

Bei der Höchstgeschwindigkeit gilt, was an dieser Stelle, respek-tive für diese Zone signalisiert ist. Kreisel ausserorts ohne sig-nalisierte Höchstgeschwindigkeit (beispielsweise 60 km/h) dürfte es wohl in der Schweiz kaum ge-ben. Die geltende Höchstge-schwindigkeit ist aber gerade in solchen Situationen sicher nicht

die vernünftigste, sondern muss den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.

Ab welchem Alter gehört man

eigentlich zu den Senioren?

Holger E. aus G. möchte wissen: Wie alt sollte man eigentlich sein, um ohne schlechtes Gewissen sein Auto auf einem Parkplatz «für ältere Personen» abzustel-len? Gibt es dazu eine gesetzli-che Regelung, die ein Mindestal-ter vorschreibt?

Solche Sonderparkplätze für äl-tere Personen oder auch Frauen-parkplätze sind nicht offi zielle Markierungen, die sich auf die Signalisationsverordnung des Bundes abstützen. Man fi ndet sie deshalb nur auf privaten Parkfl ä-chen wie Parkhäusern oder offe-nen Parkplätzen, z. B. bei Ein-kaufszentren oder anderen Or-ten mit Publikumsverkehr. Da sich diese Einschränkungen nicht auf die Strassenverkehrsgesetz-gebung stützen, sind die zuläs-sigen Benutzer möglicherweise nicht in allen Fällen i mmer ganz klar defi niert. Es bleibt dem Grundeigentümer überlassen,

solche Regelungen genügend klar zu machen und Widerhandlun-gen allenfalls zu sanktionieren. Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn ein richterliches Verbot auf dem Grundstück er-wirkt und entsprechend signali-siert worden ist oder wenn so etwas in vertraglich eingegange-nen Nutzerordnungen vorgese-hen ist. Auch bei dieser Frage schlage ich einmal mehr vor, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Solche Park-plätze sind meistens so angeord-net, dass der Weg zu Eingängen möglichst kurz ist. Damit sollen älteren Personen mit Schwierig-keiten beim Gehen oder Frauen ohne Begleitung grössere Widrig-keiten möglichst erspart werden. Für Frauen in Begleitung oder für 70-jährige Teilnehmende des New York Marathons sind diese Parkplätze eher nicht gedacht.

Kurz gesagt: Ein Mindestalter gibt es nicht, aber auch hier zäh-len der gesunde Menschenver-stand und die Rücksicht auf an-dere Verkehrsteilnehmende, die auf solche Parkplätze angewiesen sind.

Im Kreisel gilt generell die Vor-trittsregel «links vor rechts». Das bedeutet, dass immer dasjenige Fahrzeug vortrittsberechtigt ist, das von links kommt. Man darf also nicht in einen Kreisel einfah-ren, wenn man ein von einer links liegenden Einfahrt her kom-mendes Fahrzeug behindert oder auch nur behindern könnte.

Christoph Naef, Leiter der Hauptabteilung Verkehrssicher-heit bei der Polizei Basel-Land-schaft. Foto: zVg

Auch wenn also die Fahrzeuge gleichzeitig in den Kreisel einfah-ren, ist das von links kom-mende Fahrzeug vortrittsbe-rechtigt, auch wenn es deutlich schneller fährt und es nur des-halb zum Konfl ikt kommt. So-bald ich vor der Einfahrt in ei-

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

Reisen

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Verona ist allein schon wegen der wunderschönen Arena, in der einst Wett- und Gladiatorenkämp-fe stattfanden, eine Reise wert. Verbunden mit dem Besuch eines Opern-Spektakels wird Verona zu

Was gibt es Schöneres, als

in einer lauen Sommer-

nacht unter freiem Sternen-

himmel und vor der impo-

santen Kulisse des dritt-

grössten Amphitheaters

der Welt eine atemberau-

bende Oper zu geniessen ?

Giuseppe Verdis Klassiker «Aida» wird in der Arena von Verona ein Genuss der ganz besonderen Art. Foto: Christian Abend

Alle Platzkategorien beim ACS.

92. Opernfestspiele vom 20. Juni bis 7. September 2014: … einzigartig, überwältigend, unvergesslich…

Opern-Highlights in der Arena di Verona

einem unvergesslichen Erlebnis. Die 92. Opernfestspiele bieten eine bunte Vielfalt an begeistern-den Erlebnissen: Sei es Aida in den Inszenierungen 1913 oder 2013 oder sei es ein Konzert von Placido Domingo mit Werken von Giuseppe Verdi! Wir garantieren Ihnen einen un-vergesslichen und überwältigen-den Aufenthalt in Verona.

Opern-Angebot 2014

ACS Reisen bietet Ihnen das ge-samte Spektrum:

Aida (Inszenierung von 1913): 10., 16., 24., 26., 31. August oder 4., 7. September 2014.Aida (Inszenierung von 2013): 28. Juni, 3., 6., 8., 15., 20., 23., 27., 29. Juli oder 3. August 2014.Un Ballo in Maschera: 20., 27. Juni, 11., 19., 24., 31. Juli oder 8. August 2014.Turandot: 5., 9., 12., 16., 26., 30. Juli oder 2. August 2014.Carmen: 21., 26. Juni, 4., 10., 18., 25. Juli, 1., 7., 14., 29. Au-gust oder 3. September 2014.Madame Butterfly: 15., 22., 27., 30. August oder 2., 5. September 2014.Romeo & Julia: 23., 28. August oder 6. September 2014.Carmina Burana: 9. August 2014.Placido Domingo: 17. Juli 2014.

Das drittgrösste der erhaltenen antiken Amphitheater: die Arena von Verona Foto: Andreas Tille

Nebst den klassischen Arrange-ments mit ausgewählter Unter-kunft in Verona bieten wir auch nur die Eintrittskarten in den ver-schiedenen Kategorien an. Senio-rentarife und Preise auf Anfrage.

Als weitere Highlights gehören die exquisiten Restaurants und

das interessante ArenaMuse-Opera Museum (AMO-Muse-um) auf das Verona-Programm.

Auch für Shoppingmöglichkeiten ist ausreichend gesorgt. Weiter bietet die Region hervorragende Weine und verschiedene Weingü-ter zum Degustieren und zum Weinkauf.

Hotelunterkünfte in und um Ve-rona auf Anfrage. Wir beraten Sie gerne über Ihre vielen Möglich-keiten.

Buchung und Auskünfte

ACS beider Basel, Sybille Haller-Hueber, [email protected], Telefon 061 465 40 30.

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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014

News

Bei keinem anderen Landverkehrs-

mittel ist das Sterberisiko grösser

als beim Motorrad. Im Vergleich mit

der Eisenbahn, dem sichersten Ver-

kehrsmittel, ist schon Autofahren

14 Mal gefährlicher. Beim Motor-

radfahren hingegen ist das Sterbe-

risiko gleich 257 Mal grösser. Auf

24 Millionen Personenkilometer ist

ein Todesfall zu verzeichnen. Allein

im 2012 starben 74 Töfffahrer

in der Schweiz und wurden 1219

schwer verletzt.

Weil in der EU die Unfallzahlen ähn-

lich hoch liegen, hat diese beschlos-

Der Bund macht richtig

Kasse mit der Strasse

Stefan Holenstein ist neuer

ACS Generaldirektor

Verkehrsverlagerungs-Ziele

in weiter Ferne

ABS für Motorräder bald obligatorisch

Steuern, Vignette und deftige Abga-

ben auf Treibstoffe ( lesen Sie auch

unseren Beitrag auf Seite 8 ) und

Schwerkehr haben dazu geführt,

dass die Strassenrechnung der

Schweiz für das Jahr 2011 mit ei-

nem Überschuss von 1,3 Milliarden

Franken abschliesst. Wie das Bun-

desamt für Statistik ( BFS ) mitteilt,

betrugen die Ausgaben für Unterhalt

und Betrieb 7,15 Milliarden Franken,

die Einnahmen hingegen rund 8,45

Milliarden. Der Kostendeckungsgrad

beträgt somit 118 Prozent. Seit

1998 kommen die Autofahrer selbst

für ihre Kosten auf. Ganz anders

sieht es aus bei den Bahnbenüt-

zern: Wie die Eisenbahnrechnung für

das Jahr 2011 zeigt, beträgt der

Eigenwirtschaftlichkeitsgrad gerade

einmal 44 Prozent.

Der neue Generaldirektor des Auto-

mobil Clubs der Schweiz heisst Ste-

fan Holenstein. Der 51-jährige pro-

movierte Jurist mit Executive MBA

der Universität Zürich hat sein neu-

es Amt per 1. Februar 2014 als Nach-

folger von Niklaus Zürcher angetre-

ten.

Holenstein war seit 2008 Direktions-

mitglied und stellvertretender Direk-

tor bei Santésuisse, dem schweize-

rischen Krankenkassenverband. Er

verfügt über fundierte Erfahrungen

im Verbandsmanagement.

Der ACS beider Basel wünscht Ste-

fan Holenstein viel Erfolg in seinem

neuen Amt.

Der Bundesrat hat den Bericht über

die Verkehrsverlagerung vom Novem-

ber 2013 verabschiedet. Nachdem

das vorgegebene Zwischenziel für

das Jahr 2012 von maximal 1 Milli-

on mit effektiv 1,25 alpenquerenden

LKWs deutlich verfehlt wurde, hat

die Landesregierung das für 2018

festgelegte Verlagerungsziel von

650 000 alpenquerenden Fahrten

als «aussichtslos» bezeichnet.

Eine Halbierung dieser Fahrten in

den verbleibenden vier Jahren sei re-

alistischerweise nicht möglich. Er

ziehe deshalb in Erwägung, die Ziel-

werte zu erhöhen, schreibt er im Be-

richt. Die Verkehrskommission des

Nationalrates will davon aber nichts

wissen und fordert den Bundesrat

auf, weitere Massnahmen zur Verla-

gerung des Güterverkehrs von der

Strasse auf die Schiene zügig umzu-

setzen.

Zu viele Motorradunfälle und Töff-Tote in der Schweiz. Ein serienäs-siges Antiblockiersystem soll Abhilfe schaffen. Foto: Fotolia

sen, Motorradfahren müsse siche-

rer werden.

Ab 2016 sollen deshalb alle neu zu-

gelassenen Bikes über 50 ccm

serienmässig mit ABS oder Kombi-

Bremssystemen ausgerüstet sein.

Diese Systeme ermöglichen ein si-

cheres und schnelleres Bremsen und

bieten zudem auf nassen oder ver-

schmutzen Strassen grosse Vorteile.

Gemäss einem Bericht der Fachzeit-

schrift «L drive» will das Bundesamt

für Strassen diese neue Ausrüs-

tungsvorschrift möglichst zeitgleich

mit der EU einführen

Christine Kleindienst mit Tochter Pascale bei der Preisübergabe durch ACS Chef Christian Greif.

Wem das Glück winkt...

Mehrere hundert ACS Mitglieder ha-

ben an der Umfrage 2013 und der

damit verbundenen Verlosung teilge-

nommen. Den Hauptpreis, ein Apple

iPad Air der neuesten Generation,

gewonnen hat Christine Kleindienst

aus Riehen. Die Gewinnerin war über-

glücklich: «Ich habe bisher noch nie

etwas gewonnen.» Der ACS beider

Basel dankt allen Teilnehmenden

fürs Mitmachen. Bestimmt winkt das

Glück bei einer nächsten Gelegen-

heit.

Lastwagenüberholverbot

Wenn Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen überholen, kommt es

auf der Überholspur zu einer markanten Temporeduktion. Die Abstän-

de zwischen den Fahrzeugen verringern sich und der Verkehr stockt.

Dies führt vor allem in Spitzenzeiten oder an Steigungen zu massiven

Störungen des Verkehrsfl usses. In engen Tunnels erschweren überho-

lende Lastwagen für nachfolgende Fahrzeuglenker auch die Sicht auf

die Signalisation. Zudem können Unfälle in Tunnels besonders schwer-

wiegende Folgen haben. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wirkt

dem nun mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen

entgegen (Foto: Fotolia.com).

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