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http://www.bafa.de/
Contracting in Förderprogrammen
Förderprogramme des Bundes für Contracting in öffentlichen Liegenschaften
Jonas Geissler
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Praxis-Kongress Energiespar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften
15. September 2016
Agenda
I. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
1. Das BAFA und seine Förderprogramme
II. Förderprogramme des Bundes für Contracting in öffentlichen Liegenschaften
1. Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
2. Pilotprogramm Einsparzähler
3. Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
4. Förderprogramm „STromEffizienzPotentiale nutzen“ - STEP up!
2
3
Energie und Klimaschutz
Außenwirtschaft Wirtschaftsförderun
g Weitere Aufgaben
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
I Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft,
Wirtschaftsförderung, Energie
und Klimaschutz
Das BAFA – Programme im Bereich Energie und Klimaschutz
4
Bundesstelle für Energieeffizienz
Förderung von Querschnittstechnologien
Förderung von Energiemanagementsystem
Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Förderung von Vor-Ort-Beratungen
Förderung von KWK-Anlagen
Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen Förderung von Projekten zur rationellen u. sparsamen Energieverwendung zum Einsatz ern. Energien sowie zur Energiesparberatung priv. Verbraucher Maßnahmen zur Forderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aus Mitteln des Energie- und Klimafonds
Klimaschutz-Impulsprogramme (Klima- und Kälteanlagen, Mini-KWK)
Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff. Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Förderung von Partikelminderungssystemen
Förderung erneuerbarer Wärme (Marktanreiz-Programm)
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
• Seit wann gibt es das Programm?
– Seit Januar 2015, Anlauf ab Mitte 2015
• Wer wird gefördert?
– Alle potenziell für ESC geeignete Kommunen, kommunale Unternehmen,
gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften
– KMU
• Was wird gefördert?
1. Orientierungsberatungen
2. Umsetzungsberatungen für Contracting-Vorhaben
3. Ausschreibungsberatungen
• Wer kann beraten?
– Projektentwickler (= Berater), die hochqualifiziert ist, unabhängig beraten und für die
jeweilige Beratungen durch das BAFA zugelassen wurden
6
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
7
Empfehlung
Eigendurch-führung
ESC ELC
Orientierungsberatung
Umsetzungsberatung Ausschreibungsberatung
- Vergabeordnung - Vergabeart - Vergabeunterlagen
- Ausschreibeunterlagen - Vergabe und Auswertung - Vertragsgestaltung
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
• Orientierungsberatung:
– Fördergegenstand:
• Beratung zu den Vor- und Nachteilen sowie Machbarkeitsanalyse von
Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting im Vergleich zur
Eigendurchführung
– Voraussetzung:
• Bereitstellung wesentlicher Energiedaten für den Projektentwickler
– Förderhöhe:
• 80% der Beratungskosten bis 2.000 €
8
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
• Umsetzungsberatungen:
– Fördergegenstand:
• Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contracting-
Projekts durch den Projektentwickler
– Voraussetzung:
• „Qualifizierte“ Empfehlung, ein ESC-Projekt durchzuführen
– Förderhöhe:
• Programmlinie Kommunen: 50% der Beratungskosten bis 12.500 €
• Programmlinie KMU: 30% der Beratungskosten bis 7.500 €
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1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
• Ausschreibungsberatungen:
– Fördergegenstand:
• Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für
die Ausschreibung von Contracting (Nicht-ESC)
– Voraussetzung:
• Vorherige Durchführung einer Orientierungsberatung
• Bestätigung, dass ESC nicht adäquat, aber andere Contracting-Formen sinnvoll
– Förderhöhe:
• 30% der Beratungskosten bis 2.000 €
10
2. Pilotprogramm Einsparzähler
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Alle Sektoren und Energiequellen
abdecken
Energiesparen als Geschäftsmodell
verbreiten
Eigenverantwortung für
Energieeffizienz stärken
Ein Ausdruck für Pilotprojekte, die
– mit Hilfe moderner IKT
– Informationen über die Energieverbräuche von Kunden und soweit
möglich deren Geräte/ Anlagengruppen bereitstellen,
– darauf basierend Mehrwertdienste für Energieeffizienz anbieten und
– die aus diesen resultierenden Einsparungen kontinuierlich messen und
für die Kunden visualisieren.
Grundprinzipien:
2. Pilotprogramm Einsparzähler
Rahmendaten der Förderung
• Start: Seit Anfang Juni 2016
• Antragsberechtigte: Alle Unternehmen und Unternehmenskonsortien
• Fördersumme: Ab 10.000 € bis zu 1 Mio. € (+200.000 € Vermarktungskosten)
• Was wird gefördert?
13
• …Pilotprojekte von Unternehmen
und Unternehmenskonsortien…
• ….zur Einsparung von….
• …bei Endkunden in allen Sektoren.
15 ct/kWh: Strom bei anderen
28 ct/kWh: Strom bei
Haushalten 5 ct/kWh: Gas, Wärme,
Kälte
2 ct/kWh: Open Source
2 ct/kWh: Lastmanagement-ready
2 ct/kWh: Smart meter gateway
Leistungsabhängige Komponente
Auszahlung auf Basis der erzielten Einsparungen
2. Pilotprogramm Einsparzähler
14
Ermöglichungs- Komponente
Auszahlung auf Basis der nachgewiesenen Kosten
2. Pilotprogramm Einsparzähler
15
Zentrale Anforderungen der Förderbekanntmachung (vgl. Art. 4) an:
1. Ermittlung der Baseline
2. Sicherstellung einer belastbaren Messmethodik und Systemgrenze
3. Wachsendes Mindestmaß an Geräteerkennung
4. Individualisierte Nutzer-Informationen & Mehrwertdienste
5. Erfolgskontrolle (Messung)
6. IT-Sicherheit und Datenschutz
Siehe Konkretisierung der Anforderungen auf der Webseite des BAFA
3. Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
• Seit wann gibt es das Programm?
– Seit Januar 2016
• Was wird gefördert?
– Förderung des Austauschs einer oder mehrerer ineffizienter Altanlagen durch eine
moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe bzw. der Einbindung einer
heizungsunterstützende Solarthermieanlage
– Zusatzförderung zum Marktanreizprogramm (MAP), wenn MAP-Förderung gewährt
und mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage kombiniert wird
• Wer wird gefördert?
– Privatpersonen,
– Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände,
– Unternehmen,
– Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren) u.a.
17
3. Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
• Art und Höhe der Förderung
– Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Förderung nach dem
Marktanreizprogramm
– Zusätzliche Investitionszuschüsse:
• 20% des vom MAP bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus) für den
Ersatz ineffizienter Altanlagen bzw. die solarthermische Modernisierung
bestehender Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik)
• Einmaliger Investitionszuschuss von 600 EUR für die Umsetzung aller
erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am
Heizungssystem.
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4. Förderprogramm „STromEffizienzPotentiale nutzen“ - STEP up!
• Ansatz:
– Auswahl von Projekten mit der größten Einsparung pro Euro statt Förderung von Technologien zu einem bestimmten Satz
– Motiviert zielgerichtet Einsparpotenziale zu heben und die Energieeffizienz zu verbessern
• Was kann gefördert werden?
– Erneuerungsinvestitionen, Vorgezogene Ersatzinvestitionen oder Zusatzinvestitionen
• Modus:
– 2 Ausschreibungen pro Jahr
• jeweils mit offener und geschlossener Ausschreibung
• Sowohl für Einzel- und Sammelprojekte
– Ranking in absteigendem Kosten-Nutzen-Verhältnis (€ Ct./kWh)
– Zuschlagserteilung für die kosteneffizientesten Projekte bis zur Ausschöpfung der Mittel
• Budget:
– Das BMWi plant ca. 300 Mio. € bis Ende 2018 ein
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4. Förderprogramm „STromEffizienzPotentiale nutzen“ - STEP up!
• Wer kann gefördert werden?
– Unternehmen, die im Betrieb oder bei Kunden Stromsparmaßnahmen umsetzen wollen
– Contractoren, die bei antragsberechtigten Unternehmen Projekte durchführen wollen
• Was sind die Anforderungen der Ausschreibung?
– U.a. Amortisationszeit der Maßnahmen: > 3 Jahre
– Nutzungsdauer der Maßnahmen: ≥10 Jahre
– Einhaltung des Kosten-Nutzen-Grenzwerts von max. 0,10 €/kWh
• Förderquote:
– Max. 30% der Investitionsmehrkosten (Anforderung der AGVO)
• Förderhöchstgrenze (für die erste Ausschreibung):
– Einzelprojekte: 30.000 € - 1.500.000 €
– Sammelprojekte: 250.000 € - 1.000.000 €
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5. Weitere Förderprogramme des Bundes für Contracting
• BAFA:
– Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
– Programm zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el (Mini-KWK-Richtlinie)
– Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien
– Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige
Organisationen
• KfW:
– IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
– KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren
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Vorbehalt
Bitte beachten Sie:
Die vorliegende Präsentation dient lediglich zur Erstellung eines Überblicks über die Vielzahl der skizzierten Programme.
Eine Gewährleistung der Aktualität und Korrektheit der dargestellten Inhalte wird nicht übernommen.
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24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
www.bfee-online.de
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
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N < 50
76%
21%
3%
Bewilligte Beratungen
Orientierungsberatung
Umsetzungsberatung
Ausschreibungsberatung
76%
3%
17%
3%
Antragsteller bewilligter Projekte
KommuneKommunaler BetriebGemeinnützigeKMU
Stand: 02.09.2016
1. Das Programm zur Förderung von Contracting-Beratungen
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Stand: 02.09.2016
0
20
40
60
80
100
Orientierungsberatung Umsetzungsberatung Fortbildungen
Zulassungen zum Projektentwickler
Zugelassen Abgelehnt Sachverhaltsaufklärung
Anerkennung v.
Fortbildungen
2. Pilotprogramm Einsparzähler
28
50% der Projektkosten
(Eigenbeitrag)
25 % Grundförderung
+10 % KMU-Bonus
+15 % Open Source
Förderhöhe
Ermöglichungs-
Komponente Leistungsabhängig
e Komponente
80% der Ver-
marktungskosten
Max.
Förderhöhe
= 200.000 €
(de minimis)
Max.
Förderhöhe
= 1 Mio. €
+
2. Pilotprogramm Einsparzähler
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Fördergeber (BMWi), administriert durch BAFA
Antragsteller (Unternehmen oder
Konsortium)
Wissenschaftliches Begleitprojekt
übermittelt aggregierte und anonymisierte Energieeinsparungen
IT-Server
übermittelt eingesparte Energiemengen; Grundlage für Auszahlung
erstellt Evaluationsberichte und unterstützt BMWi & BAFA
erhält anonymisierte Daten zur wissenschaftlichen Evaluation
Endkunde, der ESZ nutzt (selbst nicht antragsberechtigt
und nicht Zuwendungs-empfänger)
Stehen im Zuwendungs-verhältnis