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COUNTRY REPORT FÜR INVESTOREN UND EXPORTEURE WEISSRUSSLAND

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COUNTRY REPORT FÜR INVESTOREN UND EXPORTEURE

WEISSRUSSLAND

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Country Report für Investoren und Exporteure Weißrussland Juni 2012/Seite 2

INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................................................... 3

2 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ................................................................................................................................... 4

2.1 AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE .......................................................................................................................... 4

2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK ....................................................................................................................................... 5

2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR .............................................................................. 5

2.4 AUßENHANDEL .................................................................................................................................................. 6

2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN ............................................................................................................................. 8

3 POLITISCHE SITUATION ................................................................................................................................................ 9

3.1 INLAND .............................................................................................................................................................. 9

3.2 WEIßRUSSLAND UND DIE EU ............................................................................................................................. 9

3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH......................................................................................................................... 10

4 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 11

4.1 GESELLSCHAFTSRECHT .................................................................................................................................. 11

4.2 RECHNUNGSLEGEUNG UND JAHRESABSCHLUSS .......................................................................................... 13

4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT ..................................................................................................................... 14

4.4 STREITBEILEGUNG ........................................................................................................................................... 16

4.5 INSOLVENZ ...................................................................................................................................................... 17

4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN ........................................................................................................................... 18

4.7 ARBEITSRECHT ................................................................................................................................................ 19

4.8 GRUNDERWERB ............................................................................................................................................... 19

5 DOING BUSINESS IN WEISSRUSSLAND ...................................................................................................................... 20

5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS ......................................................................................................... 20

5.2 ZAHLUNGS- UND LIEFERKONDITIONEN .......................................................................................................... 20

5.3 BETREIBUNG .................................................................................................................................................... 21

5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN ................................................................................ 22

5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG .................................................................................................................................... 22

5.6 KORRUPTION ................................................................................................................................................... 23

6 WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK ............................................................................................................... 24

7 WEITERE KONTAKTE IM WEB ....................................................................................................................................... 25

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1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Weißrussland ist ein Staat in Osteuropa, der im deutschen Sprachgebrauch auch Belarus genannt wird. Er grenzt an Polen, die Ukraine, Russland, Lettland und Litauen. Weißrussland ist kein Mitgliedsland der EU und auch kein Beitrittskandidat. Die Beziehungen zu den NATO-Staaten gelten als angespannt. Es bildet mit Russland die Russisch-Weißrussische Union, die in jüngster Zeit jedoch starken Belastungen ausgesetzt war.

Staatsform Präsidialrepublik Verwaltungsapparat 6 Regionen und Hauptstadtbezirk Fläche 207.595 km• Einwohnerzahl 9.430.000; Dichte: 46 EW/km• Offizielle Sprache Weißrussisch, Russisch Währung 1 Belarus-Rubel (BYR) = 100 Kopeken Hauptstadt Minsk – 1.840.000 Einwohner Wirtschaftsstandorte Homel’ 484.300 Einwohner

Mahilë• 354.300 Einwohner Vicebsk 348.800 Einwohner Hrodna 328.000 Einwohner Brest 310.800 Einwohner

Ethnische Gruppierungen 83% Weißrussen, 8,3% Russen, 3,1% Polen, 1,7% Ukrainer sowie Tartaren u.a.

Religion 60% Russisch-Orthodox, 8% Römisch-Katholisch, Minderheiten von Muslimen, Juden, Protestanten

Rohstoffe Holz, Kalisalze, Sapropel, Kalkstein, Lehm, Torf, Granit Wichtigste Sektoren Mettalurgie, Maschinenbau, chemische und Petrochemische

Industrie, Agrarsektor Mitglied bei internationalen Organisationen

EAPC, EBRD, IAO, IAEO, ILO, IWF, OSZE, OVKS, PfP, UNESCO, UNICEF, UNO, Weltbank, WHO, EAWG, CSTO

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2 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Weißrussland hält bislang am System einer zentralisierten Planwirtschaft fest und gehört damit zu den wenigen staatskapitalistischen Volkswirtschaften der Welt. Auf der Grundlage intensiver Wirtschaftsbeziehungen mit Russland, sowohl exportseitig als auch durch den Import verbilligter Rohstoffe, konnte die Wirtschaftslage lange als stabil bezeichnet werden. Der hohe Grad an Offenheit der weißrussischen Wirtschaft stellte im Jahr 2009 jedoch eine Bedrohung für die Wirtschaft dar. Neben dem Einbrechen der Exporte, brachte ein Terms-of-Trade Schock die weißrussische Wirtschaft in Bedrängnis. Als Ursache können die stetige Preissteigerung bei Rohölimporten seit Anfang 2008 und der Preisverfall bei einem der wichtigsten Exportgüter Weißrusslands (Kalium) genannt werden. Erst im Jahr 2011 beantragte Weißrussland ein Hilfspaket vom IWF, da kurz zuvor der Kurs zum US-Dollar auf 56% abgesunken war und die Bevölkerung einen Großteil ihrer

Geldbestände in Dollar oder Euro umgetauscht hatten. Ansätze zu marktwirtschaftlichen Reformen, wie z.B. die Änderung des Steuersystems oder eine Liberalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten, Privatisierungen und Abbau staatlicher Regulierungsauswüchse stocken und zeigen wenig messbare Ergebnisse. Nach wie vor dominieren veraltete staatliche Betriebe, die zumeist hoch subventioniert sind, die Wirtschaftsstruktur. Private Unternehmen haben lediglich einen Anteil von zirka 30% am Bruttoinlandsprodukt und unterliegen massiven staatlichen Regularien. Mangelnde Rechtssicherheit, unzureichender Schutz privaten Eigentums, ein kompliziertes Steuersystem, administrative Hürden und willkürliche Akte schrecken ausländische Investoren ab. Bisher war die staatlich gelenkte Wirtschaft ganz auf die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen mit Russland ausgerichtet.

2.1 AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE

Mit dem von 2006 bis 2010 geltenden Regierungsprogramm wollte Präsident Lukaschenko das Ziel einer 50-prozentigen BIP-Steigerung sowie die Erhöhung des Durchschnittslohnes auf 500,- USD erreichen. Dem entsprechend verzeichnete das weißrussische Statistikamt seit Jahren hohe Wachstumsraten, so ist das BIP 2007 um 8,6% und 2008 um 10,0% gewachsen. Triebfeder war insbesondere die Exportwirtschaft, die 2008 um 35,5% zugelegt und ein Volumen von 32,9 Mrd. USD erreicht hat. Die Auswirkungen der Finanzkrise haben diesem ehrgeizigen Ziel jedoch einen Dämpfer verpasst. Insbesondere die ausländische Nachfrage nach Gütern aus Weißrussland ist in den letzten Jahren eingebrochen und die weißrussischen Lager der gut entwickelten Verarbeitungsindustrie füllten sich mit unverkauften Industriegütern. Das Wirtschaftswachstum verringerte sich daraufhin im Jahr 2009 auf 0,2%. In den Jahren 2010 und 2011 erholte sich die Wirtschaft langsam wieder und es wurde ein Wachstum von 3,6% in 2011 erreicht. Das Wirtschaftswachstum ist jedoch wieder rückläufig, da laut Prognose des IWF für 2012 mit einem Wachstum des realen BIP um nur 3% zu rechnen ist (1,5% Coface-Prognose für 2012). Grundsätzlich kann die belarussischen Wirtschaftspolitik während der internationalen Finanzkrise kann wie folgt zusammengefasst werden: Eine angemessene makroökonomische Reaktion (im Rahmen eines IWF Programms), aber nicht ausreichende Implementierung von Strukturreformen. Kritische Beobachter haben bereits vor einiger Zeit vor „irrationalem Wohlstand“ gewarnt, da die Umsatzerlöse zum großen Teil in Lohnerhöhungen fließen und damit den Konsum künstlich anheizen. So wuchs das Realeinkommen der Bevölkerung um 12,7% an. Dadurch wird kaum investiert, der Kapitalstock mit Unternehmen verschlechtert sich und die Entwicklung moderner Industrien wird vernachlässigt.

CofaceCofaceCofaceCoface

Länderbewertung

D

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Die registrierte Arbeitslosenrate liegt mit 0,6% im Jahr 2011 (0,7% im Jahr 2010) äußerst niedrig. Laut einer Umfrage der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD; BEEPS IV Umfrage) herrscht bei einem Viertel der befragten Geschäftsleute Unzufriedenheit über eine inadäquate Ausbildung der Arbeitskräfte. Trotz Fortschritte bei der Deregulierung, zum Beispiel der Verkürzung der Dauer einer Gewerbeanmeldung, sind für nachhaltige Fortschritte der weißrussischen Wirtschaft weiterhin strukturelle Reformen zur Sicherung und Erhöhung der Wertschöpfungseffektivität und eine Beschneidung der staatlichen Interventionsmöglichkeiten notwendig. 2011 war das wirtschaftlich schwierigste Jahr für Weißrussland seit der Unabhängigkeit. Die Ursachen sind weitgehend hausgemacht und lassen sich auf eine exzessive Lohn-/Einkommens-, Kredit- und Geldpolitik zurückführen. Es kam zu einer massiven Abwertung gegenüber dem Euro und dem Dollar und zu einer Inflationsrate die bei 108,7% lag.

2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK

Durch den Rückgang an Exporteinnahmen, kam der weißrussische Rubel unter Druck. Zinssteigerungen und eine Verringerung der Liquiditätszufuhr durch die weißrussische Nationalbank folgten im Jahr 2009. Eine wichtige Frage ist, wie das weiter steigende Leistungsbilanzdefizit finanziert wird. Es belief sich im Jahr 2011 auf fast 13,4% des Bruttoinlandsproduktes (2010 -15,5%). Weißrussland muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei internationalen Institutionen, Russland und China Kredit aufzunehmen. Anfang des Jahres 2009 hat der IWF einen Kredit in der Höhe von zweieinhalb Mrd. USD für Weißrussland zugesagt, verbunden mit Auflagen, wie etwa der Reduzierung der Gehälter im öffentlichen Dienst. Die letzte Kreditrate wurde im Frühjahr 2010 an Weißrussland ausgezahlt. Weitere zwei Mrd. USD hatte sich Weißrussland bereits 2007 von Russland ausgeliehen. Die letzte Tranche von 500 Mio. USD ist bis heute nicht überwiesen, da laut russischem Finanzminister die Bonität des Landes nicht ausreichend geprüft sei. Ohne die vergünstigten Gaslieferungen und weitere Unterstützungen aus Russland wäre diese Entwicklungen für Weißrussland nicht möglich gewesen. Das weißrussische Budgetdefizit belief sich im Jahr 2009 auf weniger als ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die Fremdwährungsreserven des Landes stiegen. Die Außenverschuldung in Weißrussland beträgt jedoch 2011 62% des BIP. 2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR

Die weißrussische Wirtschaft wird von der Industrie dominiert. Sie hat im Jahr 2011 einen Anteil von 32% am Bruttoinlandsprodukt, während der Agrarsektor etwas weniger als 8% ausmacht. Freie Wirtschaftszonen mit attraktiven Steuervorteilen gibt es in Brest, Minsk, Gomel Raton, Grodnoinvest, Mogilev und Vitebsk. Weiters wurde im Jahr 2005 ein High Tech Park in Minsk gegründet, welcher eine günstigere Besteuerung für IT-Unternehmen bietet (http://www.park.by/en/).

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2.4 AUßENHANDEL Der gesamte Außenhandel von Weißrussland betrug im Jahr 2010 60 Mrd. USD (ca. 46 Mrd. EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012) laut Statistikamt Weißrussland. Dies entspricht einem Anstieg von 20,5% gegenüber dem Vorjahr (49 Mrd. USD, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012). Die Leistungsbilanz ist seit Jahren negativ und die Differenz zwischen Exporten und Importen steigt seit dem Jahr 2005 vermehrt an. Handelspartner von Weißrussland Die Haupthandelspartner von Weißrussland finden sich in der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten). Dazu zählen Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, die Ukraine und Russland. Der Anteil von Russland am weißrussischen Außenhandel betrug im Jahr 2011 44,9%, während der gesamte Handel mit GUS Ländern, sich auf 55,3% belief. Der gesamte Außenhandel mit nicht GUS Ländern belief sich im Jahr 2011 auf 44,7%. Der Außenhandel mit der EU machte 28% des gesamten Außenhandels von Weißrussland aus. Bilaterale Außenhandelsdaten werden nur sehr unzureichend veröffentlicht.

Importe in Mio. EURImporte in Mio. EURImporte in Mio. EURImporte in Mio. EUR 2009*2009*2009*2009* 2010201020102010 2011201120112011

Russland 2,7 12 694 18.839

Deutschland 0,36 1 678 1.939

Ukraine 0,20 1 319 1.537

Polen 0,13 757,4 974

Italien 0,12 543 731

Österreich - 161,02 184,2

Lettland 0,02 67,3 86

Estland - - 53

Litauen 0,04 174,2 23

EU 27 - 5 305 6.563

Anmerkung: Daten für 2009 inkludieren die Monate Januar bis August Quelle: belarus.ahk.de (Deutsche Außenhandelskammer), Statistik Austria

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Exporte in Mio. EURExporte in Mio. EURExporte in Mio. EURExporte in Mio. EUR 2009*2009*2009*2009* 2010201020102010 2011201120112011

Russland 1,05 6 900 10.345

Ukraine 0,27 1 801 3.142

Lettland 0,26 654 2.381

Deutschland 0,15 324 1.380

Polen 0,14 623 848

Litauen 0,06 316 649

Estland - - 436

Italien 0,03 134 418

Österreich - 31,12 21,48

EU 27 - 5 345 11.888

Anmerkung: Daten für 2009 inkludieren die Monate Januar bis August Quelle: belarus.ahk.de (Deutsche Außenhandelskammer), Statistik Austria Die Warenstruktur der Exporte Weißrusslands zeigte im Jahr 2011 folgendes Bild. Mineralölprodukte machten 14.492 Mio. USD (ca 11.261 Mio. Euro, Wechselkurs: 05/2012) der gesamten Exporte aus, gefolgt von chemischen Industrieprodukten und Gummi (6.591 Mio. USD, ca. 5.121 Mio. EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012) und Tiere sowie Erzeugnisse tierischer Herkunft. Bei den Importen rangierten an erster Stelle ebenfalls Mineralprodukte (19.085 Mio. USD, ca. 14.829 Mio. EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012) gefolgt von Maschinen (6.211 Mio. USD, ca 4.826 Mio. EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012). Weiter abgeschlagen lagen chemische Erzeugnisse, sowie Metalle und Agrarprodukte. Da Weißrussland Rohöl aus Russland importiert und den Großteil an europäische Staaten weiterverkauft, ergibt sich der hohe Import- als auch Exportanteil an Rohöl.

Österreichs Außenhandel mit Weißrussland In Mio. EURIn Mio. EURIn Mio. EURIn Mio. EUR 2008200820082008 2009200920092009 2010201020102010 2011201120112011 Importe von Ö 142,25 126,40 161,02 184,20 Veränderung in % 34,57% -11,1% 27,4% 14,4% Exporte nach Ö 53,74 41,78 31,12 21,48 Veränderung in % 3,05% -22,3% -25,5% -30,9%

Anmerkung: vorläufige Daten für 2011 Quelle: Statistik Austria Der Außenhandel Österreichs mit Weißrussland stieg mit einem Exportergebnis von 184 Mio. EUR im Berichtsjahr 2012 um 14% gegenüber 2010. Wichtige Exportgüter waren Maschinen und Ausrüstung, Pharmazeutika, Kunststoffe, sowie Papier und Pappe. Die Importe fielen in diesem Zeitraum auf zirka 21 Mio. EUR. Dies ist ein Rückgang von 30%, wobei die wichtigsten Positionen Eisen und Stahl, sowie aus diesen Materialien erzeugte Waren, ferner Möbel, Bekleidung und Kunststoff umfassten.

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2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN

In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung Weißrusslands. KennzahlenKennzahlenKennzahlenKennzahlen 2009200920092009 2010201020102010 2011 (S)2011 (S)2011 (S)2011 (S) 2012(P)2012(P)2012(P)2012(P)

Reales BIP-Wachstum (Veränderung in %) 0,2 7,6 3,6 1,5

Inflation (in %) 13,0 7,7 108,7 35,5

Staatshaushalt (Saldo in % des BIP) -0,7 -3,5 -3,2 -3,2

Leistungsbilanz (Saldo in % des BIP) -12,9 -15,5 -13,4 -9,9

Staatsverschuldung (in % des BIP) 21,7 26,5 46,3 45,6

(S) Schätzung (P) Prognose Quelle: Coface

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3 POLITISCHE SITUATION Weißrussland ist eine Präsidialrepublik. Die Legislative wird vom Parlament ausgeübt, welches aus zwei Kammern besteht: der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik.

3.1 INLAND

Präsident Alexander Lukaschenko Ministerpräsident Michail Mjasnikowitsch Regierungsform Präsidialrepublik

Präsident Lukaschenko übt bereits seit 1994 sein Amt aus und hätte aus verfassungsrechtlichen Gründen an der Präsidentschaftswahl 2006 nicht mehr als Kandidat antreten dürfen. Er ließ jedoch nach einem Referendum eine Gesetzesänderung verfügen, die ihm die Ausübung weiterer Amtsperioden erlaubte. Er gewann die Wahlen 2006 mit einem offiziellen Ergebnis von 82,6%. Internationale Kritik am Wahlergebnis sowie Protestkundgebungen im Land bewirkten keine Neuwahlen. Bei den Wahlen im Dezember 2010 wurde Präsident Lukaschenko mit 79,1% für seine vierte Amtszeit wiedergewählt. Die OSZE-Wahlbeobachter und die Opposition sind der Meinung, dass Wahlbetrug begangen wurde.

3.2 WEIßRUSSLAND UND DIE EU Die Beziehungen zwischen Weißrussland und der EU sind als angespannt zu bezeichnen, auch wenn die Bemühungen nicht abreißen die Beziehungen zu verbessern. Daran sind aber von europäischer Seite Bedingungen geknüpft, insbesondere werden Fortschritte bei der Meinungs- und Pressefreiheit sowie bei der Durchsetzung von Menschenrechten gefordert. Nach der umstrittenen Wiederwahl von Präsident Lukaschenko 2006 verhängte die EU Einreiseverbote über hochrangige weißrussische Staatsvertreter und fror einzelne weißrussische Guthaben ein. Nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 sind seitens der EU wieder neue Sanktionen gegen bis zu 160 weißrussische Staatsbeamte inklusive dem Präsidenten im Gespräch. Es handelt sich um Visabeschränkungen und Einreiseverbote, sowie um Finanzsanktionen. Diese wurden von der EU am 31. 01.2011 beschlossen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 84/2011 des Rates). Im Februar 2012 wurden weitere Sanktionen verhängt. Es handelt sich um Reisesanktionen für 21 Personen (19 Richter und 2 Polizeikräfte). Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes plädierten erst Anfang April 2009 für einen verstärkten Dialog mit Weißrussland und eine „intensivierte technische Zusammenarbeit“, nachdem international anerkannte politische Gefangene in Weißrussland entlassen wurden. Eine schrittweise Verstärkung der Kooperation der EU mit Weißrussland ist jedoch an wichtige Reformen im Land gebunden. Diese betreffen vor allem die Reform der Wahlgesetzgebung, der Gleichberechtigung von unabhängigen und staatlichen Medien, die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sowie politische Rechte und Freiheiten. Zudem müsse ein Moratorium für alle Todesurteile verhängt und diese in Gefängnisstrafen umgewandelt werden. Die EU gründete am 7.5.2009 in Prag offiziell die „Östliche Partnerschaft“ mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, der Ukraine und Weißrussland. Die EU bietet unter anderem eine Freihandelszone und weitreichende Reiseerleichterungen an, will aber auch den politischen Reformprozess fördern. Inwieweit Weißrussland in diese östliche Partnerschaft eingebunden wird hängt unter anderem von den Reformfortschritten im Land ab. Im Bereich des Außenhandels ist die EU der zweitwichtigste Partner nach Russland. Im Jahr 2010 erreichte das gesamte Außenhandelsvolumen einen Umfang von 63.531 Mio EUR, wobei die Exporte nach Europa die Importe überwogen.

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3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH – Memorandum über die Zusammenarbeit zwischen der Republik Belarus und der Republik Österreich

Datum der Unterzeichnung: 1.10.1992 – Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Belarus über die bilateralen Handels- und

Wirtschaftsbeziehungen Datum der Unterzeichnung: 2.10.1992 In-Kraft: 1.11.1995

– Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Belarus Datum der Unterzeichnung: 29.3.1994 In-Kraft: 1.6.1994

– Vereinbarung zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Belarus Datum der Unterzeichnung: 4.8.1995/ 23.10.1996 In-Kraft: 1.12.1996

– Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikation der Republik Belarus über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern Datum der Unterzeichnung: 15.10.1996 In-Kraft: 15.10.1996

– Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr Datum der Unterzeichnung: 22.12.1999 In-Kraft: 22.12.1999

– Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nicht-linienmäßigen Verkehr auf der Straße samt Protokoll Datum der Unterzeichnung: 18.5.2000 In-Kraft: 18.5.2000

– Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes Datum der Unterzeichnung: 9.6.2000 In-Kraft: 19.9.2005

– Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Belarus über die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes Datum der Unterzeichnung: 24.10.2000 In-Kraft: 25.1.2001

– Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen Datum der Unterzeichnung: 16.5.2001 In-Kraft: 1.6.2002

– Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Datum der Unterzeichnung:16.5.2001 In-Kraft: 9.3.2002

– Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Bedingungen der Erholungsaufenthalte der minderjährigen Bürger der Republik Belarus in der Republik Österreich Datum der Unterzeichnung:14.07.2009 In-Kraft: 15.07.2009

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4 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Ausländische Investitionen werden in Weißrussland durch das Investitionsgesetz von 2001 geschützt. Diesem zufolge sind ausländische Unternehmen inländischen grundsätzlich gleichgestellt. Obwohl Enteignungen unter engen Voraussetzungen – und unter Zahlung einer Entschädigungssumme – möglich sind, sind in der Praxis ausländische Unternehmen so gut wie nicht betroffen. Das Investitionsgesetz schützt ferner den ungehinderten Gewinntransfer ins Ausland. Bis auf wenige Ausnahmen, wie beispielsweise nationale Sicherheit und Verteidigung, die Herstellung und der Vertrieb von Rauschgiftmitteln, stark wirkenden und giftigen Mitteln, sind Investitionen von Ausländern ohne Sondergenehmigung erlaubt. Ausländische Unternehmen sind berechtigt, sich in Sonderwirtschaftszonen niederzulassen und die damit verbundenen Steuervorteile zu lukrieren. Der Grunderwerb durch Ausländer ist in Weißrussland jedoch nach wie vor rechtlich ausgeschlossen. Gebäude und Anlagen dürfen in das Eigentum von Ausländern übergehen. Weißrussland befindet sich immer noch in einer Übergangsphase von einer staatlich gelenkten zu einer freien Marktwirtschaft, daher sind viele Tätigkeiten lizenzpflichtig und können ohne entsprechende Lizenz nicht ausgeübt werden. Eine weitere Liberalisierungsmaßnahme stellt der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 450 vom 01.09.2010 „über Lizenzierungen einzelner Tätigkeiten“ dar. Dieser befreit 16 Tätigkeiten von ihrer Lizenzpflicht und trat mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft. Drunter befinden sich z.B. Tätigkeiten im Bereich Einzelhandel, Beförderung, Bau und die Beschaffung ausländischer Arbeitskräfte. Mit 1.1.2012 wurden 91 Akte der Gesetzgebung zur Umsetzung der Bestimmungen der Direktive verabschiedet. Sie zielen auf die Weiterentwicklung des fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmern, den Schutz und die Entwicklung Privateigentums, die Erweiterung der Anwendung internationaler Standards in der Buchführung sowie der Unterstützung von Unternehmeraktivitäten ab. Durch die dominante Rolle des weißrussischen Staates im Wirtschaftssektor nehmen die Behörden weitreichende Eingriffskompetenzen in Anspruch, die teils fehlerhaft und willkürlich sind. Die Rechte der Wirtschaftssubjekte sind dabei vergleichsweise unterentwickelt. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten entsprechen nicht dem Anspruch eines modernen Rechtsstaates.

4.1 GESELLSCHAFTSRECHT

Die beliebtesten Rechtsformen in Weißrussland sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und sogenannte Einheitsunternehmen. Alle Organisationsformen stehen ausländischen Investoren offen, für „Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung“ sind jedoch teilweise Sonderregelungen (Investitionskodex von 2001) zu beachten. Sobald das Stammkapital eines Unternehmens mehr als 20.000.- USD an ausländischem Kapital beträgt, besteht nach weißrussischem Recht ein „Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung“. Diese werden dann wieder in „kommerzielle Gemeinschaftsorganisationen“ (Joint Ventures) und „kommerzielle ausländische Organisationen“ unterteilt. Für alle Gesellschaftsformen und deren Satzungen, Gründungsverträge bzw. Joint Venture Verträge, ist zwingend weißrussisches Gesellschaftsrecht anzuwenden. Ferner muss der Gründungsprozess in Übereinstimmung mit dem lokalen Registrierungsrecht erfolgen, welches den Behörden in der Regel ein umfassendes Prüfungsrecht in die eingereichten Unterlagen einräumt. Nicht zuletzt deshalb dauerte eine Gründung regelmäßig bis zu zwei Monate. Seit 1.2.2009 wurde per Dekret das Registrierungsverfahren für alle Wirtschaftssubjekte, mit Ausnahme von Banken, Kredit- und Finanzinstituten, vereinfacht und verkürzt. Das Dekret sieht eine wesentliche Vereinfachung der Anforderungen an die Gestaltung von Gründungsdokumenten vor und schafft die bisher vorgegebene Minimalhöhe des satzungsmäßigen Eigenkapitals ab. Ab jetzt können Unternehmen die Höhe ihres Eigenkapitals je nach Situation selbst bestimmen. Ab Einreichung der Unterlagen sollte die Registrierung innerhalb eines Tages durchgeführt werden.. Seit dem 3.2.2009 haben Aktiengesellschaften, GmbH, GmzH und Einheitsunternehmen nur noch ein Gründungsdokument, die Satzung. Seit 1.9.2011 ist die Registrierung einer kommerziellen Organisation als Pilotprojekt in Minsk auf elektronischem Wege und in Bezug auf Einheitsunternehmen möglich.

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RechtsformRechtsformRechtsformRechtsform Weißrussische BezeichnungWeißrussische BezeichnungWeißrussische BezeichnungWeißrussische Bezeichnung Offene Aktiengesellschaft Otkrytoe Akzionernoe Obschestwo (OAO) Geschlossene Aktiengesellschaft Zakrytoe Akzionernoe Obschestwo (ZAO) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Obschestwo s Ogranichenoj Otwetstwennostju (OOO)

Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (GmzH) (ODO) Einheitsunternehmen (EU) Unitarnoe predprijatie Repräsentanzen Predstavitel'stvo

Offene Aktiengesellschaft Offene Aktiengesellschaften erlauben die Ausgabe und Veräußerung von Aktien an Dritte ohne Zustimmung der anderen Aktionäre. Die Anzahl der Aktionäre ist nicht begrenzt. Bei Unternehmen mit Staatsbeteiligung sind allerdings Einschränkungen zu beachten. Sie kann als einzige Gesellschaftsform eine offene Zeichnung ihrer Aktien und ihren Verkauf durchführen. Das Grundkapital einer offenen Aktiengesellschaft beträgt seit 1.1.2009 mindestens 400 Basispunkte, wobei derzeit ein Basispunkt in etwa 3,3 EUR entspricht. Diese Gesellschaftsform ist in Weißrussland sehr beliebt, jedoch sind die meisten offenen Aktiengesellschaften in Weißrussland staatliche Unternehmen. Geschlossene Aktiengesellschaft Bei geschlossenen Aktiengesellschaften ist die Verkehrsfähigkeit der Aktien eingeschränkt und die Ausgabe sowie Veräußerung von Aktien erfordert die Zustimmung der anderen Aktionäre, die über ein Vorkaufsrecht verfügen. Sie ist damit die häufigste Aktiengesellschaftsform in Weißrussland. Die Zahl der Aktionäre darf nicht über 50 steigen, andernfalls ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine Offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Aktionäre haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Es besteht keine Verpflichtung zur Bilanzveröffentlichung. Das Mindeststammkapital liegt bei 100 Basispunkten, wobei derzeit ein Basispunkt in etwa 3,3 EUR entspricht. Einmal jährlich ist eine ordentliche Aktionärsversammlung einzuberufen, anlässlich derer die Organe zu wählen sind. Exekutivorgan ist ein Generaldirektor, neben dem eine Art Aufsichtsrat zu bestellen ist. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eine weißrussische GmbH muss von mindestens zwei Personen gegründet werden und darf maximal 50 Gesellschafter haben. Bei Überschreitung der Gesellschafteranzahl, ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist unzulässig. Seit 1.1.2009 ist gesetzlich kein Mindeststammkapital für die GmbH vorgeschrieben. Diese Gesellschaftsform besticht durch Flexibilität, da die Anteile nicht als Aktien gelten und somit nicht unter das Wertpapierrecht fallen. Als Nachteil gilt, dass jeder Gesellschafter jederzeit aus der Gesellschaft austreten kann und die anderen Gesellschafter damit zur Übernahme seiner Anteile zwingen kann. Die Haftung der Gesellschafter ist mit der Höhe der jeweiligen Anteile beschränkt, sofern diese vollständig eingezahlt sind. Die Hauptversammlung wählt die Organe: zumeist einen Vorstand oder einen Generaldirektor.

Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung Die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ähnelt der GmbH. In diesem Fall ist subsidiäre Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten auf die Mindesthöhe der Stammkapitalsumme, somit auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung, festgelegt. Die Gesellschafter dieser Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen bis zu dem von der Gesellschaft bestimmten Umfang.

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KG und OHG Derartige Personengesellschaften sind in Weißrussland ebenfalls möglich. Im Gegensatz zur OHG muss bei der KG die beschränkte Haftung jedes Kommanditisten in der Satzung des Gesellschaftsvertrages festgeschrieben und die Höhe im Handelsregister eingetragen werden.

Einheitsunternehmen Das Einheitsunternehmen wird auch als „Unitarunternehmen“ bezeichnet. Sie gilt als kommerzielle Organisation, die keine Eigentumsrechte an Anlagegütern besitzt. Somit ist nicht das Unternehmen Eigentümer der Anlagen, sondern der Gründer. Die Anlagegüter können nicht in Anteile aufgeteilt werden.

Repräsentanzen Repräsentanzen sind nach weißrussischem Gesellschaftsrecht keine juristischen Personen und dienen in erster Linie der Interessensvertretung ausländischer Unternehmen. Für ihre Gründung ist kein Satzungskapital notwendig. Sie verfügen jedoch aufgrund einer verpflichtenden Repräsentanzordnung über eine Art Satzung. Wichtigste Rechtsgrundlagen, welche die Fragen der Gründung und Tätigkeit von Repräsentanzen der ausländischen Organisationen sowie ihrer Niederlassungen und Filialen in der Republik Belarus regeln, sind in Art. 51-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Republik Belarus zu finden. Darüber hinaus von Relevanz ist der Beschluss des Ministerrates "Über die Eröffnung und Tätigkeit von Repräsentanzen der ausländischen Organisationen in der Republik Belarus", verabschiedet durch den Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 929 vom 22.7.1997 mit späteren Änderungen und Ergänzungen. Repräsentanzen gelten als begründet, sobald eine „Unterabteilung“ eines ausländischen Unternehmens einer Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit in einem Zeitraum von 30 Tagen (entweder aufeinanderfolgend oder insgesamt innerhalb eines Jahres) nachgeht, oder wenn eine bevollmächtigte juristische oder natürliche Person aufgrund vertraglicher Verpflichtungen für ein ausländisches Unternehmen tätig wird. Repräsentanzen unterliegen damit, sobald sie einer Geschäftstätigkeit nachgehen, voll der Steuerpflicht. Repräsentanzen müssen beim weißrussischen Außenministerium registriert und bei den weißrussischen Steuerbehörden angemeldet werden. In Übereinstimmung mit dem lokalen Recht sind zwingend Buch zu führen und Steuern abzuführen. Bei der Anmeldung ist eine Akkreditierungsgebühr von 65 Basispunkten für gewerbliche Unternehmen und von 20 Basispunkten für nicht kommerzielle Einrichtungen pro Jahr zu entrichten, wobei derzeit eine Basisgröße in etwa 3,3 EUR entspricht. Die Akkreditierung kann jährlich – nach neuerlicher Zahlung einer Gebühr - verlängert werden.

4.2 RECHNUNGSLEGEUNG UND JAHRESABSCHLUSS

Im Jahr 2012 traten einige Direktiven in Kraft, die unter anderem auch die Anpassung der Rechnungslegung an internationale Standards im Visier haben. Die Vorschriften über Rechnungslegung in Weißrussland sind im Gesetz über Rechnungslegung und Buchführung niedergelegt und gelten für alle in- und ausländischen juristischen Personen, Betriebsstellen und Repräsentanzen. Der Finanzminister verfügt zusätzlich während der Zeit des staatlichen Übergangsprogramms zur Annahme der internationalen Rechnungslegungsstandards über ordnungspolitische Kompetenzen.

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Jeder Unternehmensmanager ist verpflichtet eine eigene Buchhaltungsabteilung einzurichten, der ein Chefbuchhalter vorzustehen hat, welcher dem Unternehmensmanager direkt berichtspflichtig ist. Andernfalls sind entsprechende Tätigkeiten an eine zertifizierte Buchhaltungsfirma auszulagern. Die Buchhaltung muss auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Formblätter gestaltet werden. Die jeweilige Buchhaltungstätigkeit muss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Unternehmens durchgeführt werden und unterliegt der Genehmigung durch den Unternehmensmanager. Ausländische Betriebsstätten und Repräsentanzen sind berechtigt die Buchhaltungsvorschriften ihres Mutterlandes zu übernehmen, sofern diese nicht mit dem weißrussischen Recht im Widerspruch stehen. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Finanzjahres vorgelegt werden. Quartalsabschlüsse sind 30 Tage nach Quartalsende vorzulegen.

4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT

Das weißrussische Steuerrecht ist komplex geregelt und erfordert daher für Unternehmen größere Mühe in der praktischen Umsetzung. Rechtsgrundlage ist der erste Teil des Steuergesetzbuches, welches am 1.1.2004 in Kraft getreten ist. Der besondere Teil des Steuergesetzbuches ist mit 01.01.2010 in Kraft getreten. Er ist den einzelnen Steuerarten gewidmet und ersetzt die Einzelsteuergesetze. 17, der bisher existierenden Steuerarten, werden nicht weitergeführt. Das weißrussische Steuersystem kennt sowohl nationale als auch lokale Steuern und Abgaben. Ferner unterscheidet es zwischen unterschiedlichen Verfahren, wie beispielsweise vereinfachte Verfahren, Verfahren zur Besteuerung von Sonderwirtschaftszonen oder einheitliche Steuern für Einzelunternehmer und Privatpersonen. Körperschaftssteuer Die Körperschaftssteuer orientiert sich am Gesamtgewinn, der sich aus dem Gewinn von Verkäufen von Gütern, Produkten, Dienstleistungen und anderen Anlagen, Zinsen und Erlösen aus sogenannten‚ Nicht-Verkaufs-Operationen ergibt, vermindert um die in diesem Zusammenhang getätigten Ausgaben. Der entsprechende Steuersatz beträgt 18% (2011 noch 24%). Der Veranlagungszeitraum für die Körperschaftssteuer beträgt ein Jahr, wobei die Steuer monatlich abzuführen ist. Seit 2011 ist die Körperschaftssteuererklärung nur noch jährlich und nicht wie früher monatlich oder quartalsweise einzureichen. Die Bemessungsgrundlage kann seit 2012 um die Verluste und um den Betrag, der für Investitionen in den Produktions- und Gebäudeaufbau investiert wird, vermindert werden. Dies schließt auch Rückzahlungen von entsprechenden Bankkrediten ein, sofern die Abschreibungsfreibeträge voll ausgeschöpft wurden.

Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer für natürliche Personen beträgt seit 01.01.2009 einheitlich 12%. Das progressive Steuersystem wurde abgeschafft. Ein höherer Steuersatz gilt, wenn man nicht Steuerinländer ist und Einnahmen innerhalb von weniger als 183 Kalendertagen pro Jahr erzielt werden. Mehrwertsteuer Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Weißrussland betrug bis Ende des Jahres 2009 18% und wurde auf so gut wie alle Fälle der Dienstleistungserbringung und Einfuhr von Gütern in das Zollgebiet Weißrusslands erhoben. Seit 01.01.2010 ist der Steuersatz auf 20% erhöht. Für landwirtschaftliche Produkte, bestimmte Nahrungsmittel und Kinderwaren wird ein ermäßigter Steuersatz in der Höhe von 10% veranschlagt. Gänzlich ausgenommen von der Mehrwertsteuer sind u.a. stationäre medizinische Behandlungen, der Verkauf bestimmter Pharmazeutika und medizinischer Ausrüstung, Dienstleistungen im Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen für Privatpersonen. Ebenso sind Transportleistungen und andere vergleichbare Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Exportgütern mehrwertsteuerbefreit. Mit dem 01.01.2011 wurden Mehrwertsteuer-Vorauszahlungen abgeschafft. Steuerpflichtige können darüber hinaus jetzt auch Rechnungsperioden für die Entrichtung der Mehrwertsteuer festlegen (z.B. Monat oder Quartal).

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Verbrauchssteuer Verbrauchssteuer wird auf Mineralöl, Bier, Wein, Spirituosen, Tabak- und Schmuckwaren die entweder innerhalb Weißrussland erzeugt oder importiert werden, erhoben. Sie wird zu fixen Sätzen je Einheit errechnet.

Grunderwerbssteuer Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer und wird jeweils von den weißrussischen Regionen und der Stadt Minsk

erhoben. Es werden fünf verschiedene Grundstückskategorien unterschieden:

– Landwirtschaftliche Grundstücke; – Wohngrundstücke; – Industrie-, Transport-, Telekommunikations-, Militär- oder sonstige Grundstücke; – Waldgrundstücke; – Wassergrundstücke;

Die jeweilige Grundsteuer richtet sich nach der Kategorie und dem Katasterwert.

Lokale Abgaben Dazu gehören beispielsweise die Verkaufssteuer im Einzelhandel, die auf den Einzelverkauf von Waren in den Regionen und in der Stadt Minsk erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der Erlös (inkl. MwSt) des Verkaufs. Der Steuersatz beträgt standardmäßig 5% wobei ausländische Waren teilweise einem Steuersatz von 15% unterworfen werden. Zusätzlich gibt es eine ebenfalls kommunale Dienstleistungssteuer, deren Steuersatz einheitlich 10% beträgt.

Allgemeine Steuerbegünstigungen Steuervorteile sind vor allem über eine der sechs bestehenden „freien Wirtschaftszonen“ zu lukrieren. Diese wurden geschaffen, um besonders günstige Produktions- und Entwicklungsbedingungen für in- und ausländische Investoren zu schaffen. Abgesehen von Steuererleichterungen eröffnen Sonderwirtschaftszonen auch Vorteile bei der Devisenregulierung und im Zollrecht. Durch einen Präsidialerlass im Januar 2008 wurde festgelegt, dass bestehende Vorteile im Zeitraum von sieben Jahren nicht zum Nachteil von Investoren verändert werden dürfen. Darüber hinaus wurden die Pachtzinsen auf höchstens 2% des Katasterwertes des jeweiligen Grundstückes beschränkt sowie einige (kommunale) Steuerbefreiungen gesetzlich verankert. Der Erlass ist mit 1.4.2008 in Kraft getreten. Kleine Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können seit 2012 das sog. Vereinfachte Besteuerungssystem anwenden. Die Steuersätze wurden im Rahmen dieses Systems reduziert.

Zölle und Handelsschranken Zollgebühren fallen je nach Art und Herkunft der Güter an. Seit 1.1.2001 gilt ein eines Tarifsystem mit fünf ad-valorem-Sätzen: 5%, 10%, 15%, 20% und 25%. Bestimmte Güter und solche aus Ländern, mit welchen Weißrussland Freihandelsabkommen geschlossen hat, können zollfrei eingeführt werden. Die genauen Bestimmungen sind in der Resolution Nr. 865 des Ministerrates ("On approval of the imported duties rates") vom 28. Juni 2002 zu finden.

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4.4 STREITBEILEGUNG

Das weißrussische Rechtssystem kennt einen Obersten Gerichtshof, dessen Richter vom Präsidenten bestimmt werden, sowie einen Verfassungsgerichtshof, dessen Mitglieder zur Hälfte vom Präsidenten und zur Hälfte vom Republikrat ausgewählt werden. Es gibt ordentliche Gerichte und Wirtschaftsgerichte. In einem Rechtsstreit zwischen Wirtschaftssubjekten sind in der Regel lokale Wirtschaftsgerichte zuständig. Auf nationaler Ebene gibt es ein Oberstes Wirtschaftsgericht der Weißrussischen Republik. In Minsk ist außerdem bei der weißrussischen Industrie- und Handelskammer ein internationales Schiedsgericht angesiedelt.

Gerichtsorganisation Das weißrussische Zivilgerichtssystem kennt zwei Instanzen. Die zweite Instanz (Kassation) entspricht im Wesentlichen der österreichischen Berufung. Der Wirtschaftsprozess entspricht dem Zivilprozess in Inhalt und Aufbau. Der Oberste Gerichtshof für Wirtschaftssachen kann beliebige Rechtssachen von den erstinstanzlichen Gerichten an sich ziehen. Beispiele für erstinstanzliche Tätigkeiten des Obersten Gerichtshofes:

– Streitigkeiten über nicht normative Rechtsnormen – Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen der weißrussischen Republik und einzelnen Bezirken oder zwischen den Bezirken

selbst – dem Obersten Gerichtshof gesondert zugewiesenen Streitigkeiten

Der Gerichtsstand bestimmt sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz und bei juristischen Personen nach deren Sitz. Gerichtsstandvereinbarungen sind zulässig. Gerichtssprache ist Weißrussisch und Russisch. Schiedsgerichtsbarkeit Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der Wirtschaftskammer steht das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung. Diese Nahebeziehung kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale Handelskammer (in Österreich durch die ICC Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich lautet: "Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden." Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Beide Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie im Internet unter http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) oder unter www.icc-austria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer).

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4.5 INSOLVENZ

Insolvenzrecht Rechtsgrundlage für das Insolvenzverfahren ist das Gesetz über Zahlungsunfähigkeit und Konkurs vom Mai 1991, welches am 1.7.1991 in Kraft getreten ist. Die Insolvenz kann vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger bei Gericht gemeldet werden. Bei staatseigenen Unternehmen muss bei Eigenanmeldung eine entsprechende Entschließung des Eigentümers bzw. der bevollmächtigten Behörde vorliegen. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts kann das Unternehmen weiter geführt werden. Die Selbstanzeige der Insolvenz durch das Unternehmen eröffnet diesem zusätzliche, rechtliche Möglichkeiten. So kann es einen Plan für die Bereinigung der Schulden vorlegen; es kann Finanzhilfe von speziellen wirtschaftlichen Risikofonds beantragen sowie Zahlungsaufschub bis zu drei Jahren gewährt bekommen. Wird die Zahlungsunfähigkeit vom Gericht anerkannt beginnt das Konkursverfahren. Voraussetzung für das Konkursverfahren ist die gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit. Ferner kann ein Wirtschaftssubjekt auch von sich aus sofort Konkurs anmelden. Werden die gesetzten Fristen in einem Schuldenbereinigungsplan nicht eingehalten, ist auch ein Gläubiger berechtigt, direkt die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen. Seit Oktober 2009 hat die Nationale Investitionsagentur von Belarus die Aufgabe übernommen als vorübergehender (Antikrisen)Verwalter die finanzielle Lage und Zahlungsfähigkeit verschuldeter Unternehmen und mögliche Folgen eines Verkaufs des betroffenen Unternehmens zu begutachten.

Liquidation eines Unternehmens Die Eröffnung eines Konkursverfahrens ist im Amtsblatt zu veröffentlichen um allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Außerdem ist ein Konkursmasseverwalter einzusetzen. Sobald der Konkurs eines Wirtschaftssubjekts gerichtlich anerkannt ist, wird eine Liquidierungskommission bestellt, welche die Liquidierung des Unternehmens umsetzt. Dabei sind die Gläubiger und ihre Vertreter zur Mitsprache berechtigt. Die Befriedigung der Gläubiger orientiert sich nach einer gesetzlich festgelegten Ordnung. So stehen beispielsweise Schmerzensgeldforderungen vor Lohnzahlungen.

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4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN

Rechtsgrundlagen für die wichtigsten Vorschriften des weißrussischen Besicherungsrechts finden sich in Kapitel 23 des Zivilgesetzbuches. Zu den gesetzlichen Sicherungsarten zählen die Vertragsstrafe, das Pfand, das Zurückbehaltungsrecht, die Bürgschaft, die Garantie, die Bankgarantie und die Draufgabe. Weitere gesetzliche und vertragliche Sicherungsmöglichkeiten sind zulässig.

Hypothek Ein Pfandrecht an unbeweglichem Vermögen ist in den genannten zivilrechtlichen Bestimmungen miterfasst. Bereits seit 2006 existiert ein Spezialgesetz über die Hypothek in der Republik Weißrussland. Der Hypothekenvertrag bedarf der Schriftform und unterliegt der staatlichen Registrierung.

Pfandrecht Das wichtigste Vertragspfandrecht in der Republik Weißrussland ist das besitzlose Pfandrecht. Die Bestellung von Pfandrechten an Waren erfordert die Führung eines Pfandbuches. Darüber hinaus sind Faustpfandrechte als auch Pfandrechte an Rechten und Wertpapieren möglich. Ebenso zulässig ist ein kombiniertes Pfandrecht, das verschiedene Pfandrechte in sich vereint. Soweit nichts anderes vereinbar ist, entsteht bei einem Verkauf von Waren gegen Kredit an diesen ein gesetzliches Pfandrecht, das vom Zeitpunkt der Warenübergabe an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung gilt.

Garantie Bei der Bankgarantie handelt es sich um eine Sonderform der Bürgschaft die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein recht häufiges und effektives Kreditsicherungsmittel darstellt. Die Bankgarantie kommt regelmäßig bei internationalen Handelsgeschäften vor.

Forderungsabtretung Es konnten keine Informationen gefunden werden, welche darauf hindeuten würden, dass Forderungsabtretung in Weißrussland nicht möglich oder nicht üblich ist.

Gewährleistung Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahr ab Fälligkeit.

Eigentumsvorbehalt Artikel 461 des Zivilgesetzbuches eröffnet die Möglichkeit eines einfachen Eigentumsvorbehaltes.

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4.7 ARBEITSRECHT

Arbeitsbewilligung Ein Arbeitsvisum, als auch eine Arbeitserlaubnis ist zwingend notwendig, um in Weißrussland arbeiten zu dürfen. Das Visum ist für 90 Tage gültig. Für einen längeren Aufenthalt ist eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Innerhalb von fünf Tagen nach Ankunft hat man sich beim lokalen Migrationsamt zu melden. Seit dem 01.01.2011 ist keine Lizenz mehr erforderlich um ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Es ist jedoch notwendig eine Spezialgenehmigung für die Heranziehung ausländischer Fachkräfte bei der „GUVD“ Behörde einzuholen. Dazu muss ein Antrag auf dem Firmenbogen gestellt werden, der unter anderem Informationen über die beabsichtigte Position im Unternehmen und eine kurze Begründung der Notwendigkeit der Einstellung und eine Kopie des Passes beinhalten muss (Info unter: http://guvd.gov.by/migration/law/Blanki ). Das Verfahren dauert ca. 15 Tage und es muss eine Gebühr in der Höhe von fünf Basiswerten, ca. 17,- EUR entrichtet werden. Eine Sondergenehmigung zur Ausübung der Arbeitstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger bei einer belarussischen Organisation mit ausländischen Investoren als Geschäftsführer angestellt wird. Für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften gibt es bestimmte Obergrenzen, sowie spezielle steuerrechtliche Regelungen. Die Arbeitserlaubnis ist vom Arbeitnehmer bei den Behörden des Innenministeriums zu beantragen und gegen eine Gebühr für ein Jahr erteilt. Die Verlängerung der Erlaubnis ist gebührenfrei. In Folge der Erteilung der Arbeitserlaubnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, gegenüber der relevanten Abteilung des Innenministeriums dem Antrag auf ein Multiarbeitsvisum zuzustimmen. In der Regel sind in Weißrussland die Arbeitsverträge auf einen Zeitraum von ein bis fünf Jahre befristet. Diese heißen nicht Arbeitsverträge sondern Arbeitskontrakte. Eine Verlängerung ist nicht obligatorisch. Arbeitsverträge sind schriftlich auszufertigen und gelten als unbefristet, wenn kein Hinweis auf eine Befristung enthalten ist. Kündigungsrecht Artikel 42 des weißrussischen Arbeitsgesetzbuches beinhaltet Details zum Kündigungsrecht. Folgende Kündigungsmodelle sind möglich:

– durch einvernehmliche Auflösung des Vertrages; – Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer; bei Kündigung durch den

Arbeitgeber muss dieser die Kündigung auf gesetzliche Gründe stützen können. – Zeitablauf; – Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (z.B. Einziehung des Arbeitnehmers zum Militärdienst;

ehemaliger Mitarbeiter wird zurückbestellt etc.);

Sozialversicherungsbeiträge Einheitliche Abgaben in der Höhe von 34 % aller Lohnzahlungen (monetär und nicht-monetär), sowie Prämien auf Basis von zivilrechtlichen Verträgen zugunsten von Arbeitnehmern sind an den Sozialen Wohlfahrtsfonds abzuführen.

4.8 GRUNDERWERB

Ausländische Staatsangehörige und ausländische juristische Personen können grundsätzlich kein Eigentum an Grund und Boden in Weißrussland erwerben. Nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen können ansässige juristische Personen, darunter Unternehmen mit ausländischen Investitionen, Bodenflächen grundsätzlich nur im Rahmen der Privatisierung staatlichen Eigentums, von Joint-Ventures oder der Verwirklichung von Investitionsvorhaben erwerben. Hierzu ist eine entsprechende Entscheidung des Präsidenten notwendig.

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5 DOING BUSINESS IN WEISSRUSSLAND 5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS Der Rechtsstatus von Ausländern in Weißrussland ist abhängig vom Bestehen einer behördlichen Genehmigung für einen ständigen oder einen zeitweiligen Aufenthalt. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist zugleich mit dem Recht auf Erwerbs- und Wirtschaftstätigkeit verknüpft. Kann ein Ausländer nur eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, benötigt er für eine Arbeitstätigkeit zusätzlich ein Multigeschäfts- oder Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis und eine Meldung der Anwesenheit in Weißrussland. Erfolgt die Tätigkeit in einer Vertretung von ausländischen Firmen oder Organisationen, sind eine Arbeitserlaubnis und eine Anmeldung nicht erforderlich. Reisende benötigen ein Visum, das bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. Nach der Einreise in Weißrussland müssen sich Ausländer binnen fünf Tagen unter Vorlage ihres Reisepasse in ihrem Hotel/Pension oder bei den entsprechenden Referat des Innenministeriums registrieren lassen. Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. EU-Bürger können in besonderen Fällen (mit Einladungsschreiben) direkt am Flughafen "Minsk 2" ein Visum erhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist eine gültige Krankenversicherung und der Nachweis von Geldmitteln in der Höhe von 11,- EUR am Tag erforderlich.

5.2 ZAHLUNGS- UND LIEFERKONDITIONEN

Zahlungskonditionen können zwischen den Partnern frei vereinbart werden, wobei alle international üblichen Formen möglich sind. Zu empfehlen ist (gerade bei Erstgeschäften) eine Abwicklung über ein Akkreditiv. Zu beachten ist, dass es keine mit dem österreichischen Recht zu vergleichenden Inkassobüros in Weißrussland gibt. Zahlungsverhalten Seit November 2008 gilt ein Vorauszahlungsstopp bei Importlieferungen nach Weißrussland, um den Devisenabfluss durch Vorauszahlungen aus Weißrussland zu minimieren. Importeure sollten anstatt der Vorauszahlung andere Rechnungsinstrumente verwenden (z.B. Akkreditiv, Bankgarantie) oder eine Versicherung der unternehmerischen Risiken. Bonitätsauskünfte Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Geschäftsanbahnungen und –abschlüssen, insbesondere aber bei Zahlung gegen offene Rechnung, auch eine Bonitätsauskunft einzuholen. Coface Central Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit. Teilzahlung Es konnten keine Informationen gefunden werden, welche darauf hindeuten würden, dass Ratenzahlungen in Weißrussland nicht möglich oder nicht üblich sind. Verzugszinsen Es konnten keine Informationen gefunden werden.

Bankwesen Das weißrussische Finanzwesen ist von Staatsbanken dominiert, deren Anteil 72,5% an den Bankaktiva beträgt. Belarusbank ist die größte heimische Bank in Staatsbesitz. Etwas über 20% der Bankaktiva sind in ausländischem Besitz. Die drittgrößte Bank, Prior Bank, ist die einzige weißrussische Bank unter den Top fünf, die in ausländischem Besitz ist. Anfang 2008 wurde als Reaktion auf die Turbulenzen am Finanzmarkt die Höchstgrenze für ausländischen Besitz im Bankensektor von 25% auf 50% erhöht.

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Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) gibt jährlich einen Bankindex heraus, welcher den Reformstatus im Finanzsystem misst. Weißrussland befindet sich mit einer Bewertung von 2 von 4 für 2011 am unteren Ende der Skala.

Im Jahr 2009 sind trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes mehr Kredite an Unternehmen und Konsumenten vergeben worden als im Vorjahr. Der Anteil dieser Kredite am Bruttoinlandsprodukt stieg von 34,7% im Jahr 2008 auf 46,5% im Jahr 2009 und im Jahr 2010 auf 54,5%. Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Kreditzugang jedoch erschwert. Bis Ende 2010 war es privaten Haushalten rechtlich untersagt Fremdwährungskredite aufzunehmen. Incoterms Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und finden sich in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit. Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer. Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung, Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung garantieren sollen. Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen Ländern eine „einheitliche Sprache" zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of Commerce (http://www.icc-austria.org).

5.3 BETREIBUNG

Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partner weltweit. Sollte es zu Problemen bei der Betreibung kommen, so sind folgende Informationen wichtig. Das Befehlsverfahren des Wirtschaftsprozessgesetzbuch (WPGB) ähnelt dem österreichischen Mahnverfahren. Das Wirtschaftsgericht beschließt über die gerichtliche Anordnung ohne Gerichtsverhandlung und Einladung der beteiligten Parteien zum Gericht bei Beantragung von Geldstrafe oder der Vollstreckung in Vermögen, wenn

– die Forderung auf einem notariell beurkundeten Rechtsgeschäft beruht, – die Forderung aus der Einziehung von Steuern und Gebühren des Schuldners herrührt, – sich die Forderung aus Unterlagen herleiten lässt, die einen Verzug der Zahlungen für Strom, Wasser, Heizung, Telefon u.

ä. belegen, und die Zahlung von juristischen Personen, oder – für die Durchführung eigener Unternehmenstätigkeit geschuldet wird.

Verjährung Alle Ansprüche aus internationalen Warenverkaufsverträgen verjähren nach vier Jahren, da Weißrussland neben dem UN-Kaufrechtsübereinkommen auch dem UN-Übereinkommen vom 14.06.1974 über die Verjährung beim internationalen Warenkauf beigetreten ist.

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5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN

Aufgrund seiner geographisch günstigen Lage sowie gut ausgebildeter und günstiger Arbeitskräfte und einer relativ gut ausgebauten Infrastruktur bietet Weißrussland einen attraktiven Standort für ausländische Investitionen. Die Regierung fördert ausländische Investitionstätigkeit mit einem eigenen Regierungsprogramm. Entsprechende Investitionen sind unter dem Investitionskodex gesichert, welcher ausländische Unternehmen inländischen gleichstellt. Er sichert überdies die ungehinderte Repatriierung von in Weißrussland erzielten Unternehmensgewinnen. Als Gewinn-Repatriierung wird bei internationalen Unternehmen die Rückholung von Gewinnen der Auslandsgesellschaften ins Stammhaus bezeichnet. Mit vielen Ländern bestehen zudem bilaterale Investitionsschutzabkommen. Konkrete Anreize für ausländische Investoren soll die Schaffung von bisher sechs „freien Wirtschaftszonen“ bieten, die sich vor allem in großzügigen Steuererleichterungen manifestieren. Zusätzlich sind für in- und ausländische Unternehmen, die im Bereich der Entwicklung von Softwaresystemen tätig sind, sogenannte Hochtechnologie-Parks äußerst attraktiv, da Unternehmen dort fast gänzlich von Steuern befreit sind. Seit 2008 werden zusätzlich Steuerermäßigungen für Investitionsvorhaben von in- und ausländischen Unternehmen gebilligt, die spezifisch festgelegte Tätigkeit in ländlichen Gegenden oder in Städten mit nicht mehr als 50.000 Einwohnern entfalten. Die Devisenkontrolle unterliegt der Nationalbank. Der laufende Zahlungsverkehr aus Exporten/Importen zwischen Deviseninländern und Devisenausländern ist unbeschränkt möglich. Deviseninländer sind alle in Weißrussland ansässigen, natürlichen Personen, unabhängig von ihrer Nationalität sowie die in Weißrussland registrierten juristischen Personen, einschließlich jener Einheiten mit ausländischen Investitionen. Deviseninländer dürfen Devisengeschäfte nur in weißrussischen Rubel ausführen. Devisengeschäfte zwischen Deviseninländern und –ausländern werden meist in einer Fremdwährung ausgeführt. Ab einem Wert von 10.000 USD muss die Einfuhr von Bargeld deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährung muss ab 3.000 USD eine Deklaration abgegeben werden, ab 10.000 USD benötigt man eine Genehmigung. Für juristische Personen und Einzelunternehmer gilt grundsätzlich die obligatorische Devisenverkaufspflicht von 30% der Währungserlöse auf dem inländischen Währungsmarkt.

5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG

Nach einem von einer Krise in der Zahlungsbilanz geprägten Jahr dürfte Weißrussland 2012 seine volkswirtschaftliche Anpassung weiter fortsetzen. Das Wachstum wird sich stark verlangsamen, ohne dass die Wirtschaft jedoch in die Rezession abrutscht. Durch die Einführung eines flexiblen Wechselkurssystems dürfte es den Behörden gelingen, den Rubel zu stabilisieren. Dieser hat seit Dezember 2010 mehr als 180% seines Wertes gegenüber dem US-Dollar verloren. Auch wenn der Druck auf dem Devisenmarkt nachlässt, wird weiterhin eine hohe Inflation herrschen (annualisiert etwa 35%), die durch Zweitrundeneffekte angefacht wird. Dadurch wird die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft direkt belastet. Obwohl sich nach der Abwertung im Mai 2011 die Verhältnisse in der Handelsbilanz leicht besserten, wird der Beitrag der Nettoausfuhren zum Wachstum negativ bleiben. Der Absatz von Rohstoffen dürfte sich angesichts der hohen Preise und der lebhaften Konjunktur in Russland jedoch gut behaupten. Der private Konsum wird durch die Inflation gedämpft. Durch steigende Preise werden die Ende 2011 geplanten Erhöhungen der Löhne im öffentlichen Dienst und der Pensionen real zunichtegemacht. Investitionen werden daher den Hauptwachstumsmotor darstellen. Sie werden durch weitere öffentliche Ausgaben zur Unterstützung von Wirtschaftszweigen, die wie die Landwirtschaft in Schwierigkeiten stecken, gefördert.

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Das Haushaltsdefizit in Weißrussland dürfte stabil bleiben. Die als Folge der schwächeren Konjunktur sinkenden Einnahmen werden nämlich durch Einschnitte bei den laufenden Ausgaben wettgemacht. Der Finanzierungsbedarf des Staates wird im Wesentlichen durch Privatisierungen und einen Kredit gedeckt, den die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft Weißrussland im Juni 2011 mit einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. USD für zwei Jahre eingeräumt hat. Die Staatsverschuldung, die sich seit der Abwertung beinahe verdoppelt hat, dürfte somit leicht abnehmen. Allerdings wird der Devisenanteil dieser Verbindlichkeiten erheblich ansteigen. Das erhöht das Ausfallrisiko im Falle einer drastischen Abwertung des Rubels. Auch in der Leistungsbilanz bestehen zudem Schwächen. Dabei werden die Wettbewerbsvorteile, die sich aus der Rubel-Abwertung ergeben, zwar zum Abbau des Defizits beitragen, doch das Minus wird weiterhin bei annähernd 10% des BIP liegen. Angesichts der schwachen ausländischen Direktinvestitionen bleibt Weißrussland auf Portfoliozuflüsse und Bankkredite angewiesen, um in einem Umfeld erhöhter Risikoscheu seinen Finanzierungsbedarf zu decken. Nach der Krise 2011 können die Devisenreserven nur mit Mühe wieder aufgestockt werden. Daher besteht für Weißrussland ein erhebliches Liquiditätsrisiko. Weißrussland erscheint in seinen internationalen Beziehungen zunehmend isoliert. Die Wirtschaftssanktionen der EU und der USA dürften aufrechterhalten werden, solange das Regime von Alexander Lukaschenko keine Anstalten für eine politische Öffnung macht. Das Zögern der Regierung, durchgreifende Strukturreformen in die Wege zu leiten, macht eine neue Vereinbarung mit dem IWF unwahrscheinlich. De facto verstärkt sich der Einfluss Russlands, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Seiten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Vereinbarung verlangt nämlich, dass bis 2013 öffentliches Vermögen im Wert von 7,5 Mrd. USD privatisiert wird. Davon werden im Wesentlichen russische Unternehmen profitieren. So hat die Regierung im Dezember 2011 das gesamte Gasverteilungsnetz an Gazprom veräußert. Noch 250 weitere Privatisierungen sind vor allem in der Energiewirtschaft und in der Kaliindustrie geplant. Auch wenn Präsident Lukaschenko kompromisslos auf die Souveränität des Landes gegenüber Russland pocht, dürfte die wirtschaftliche Integration zwischen beiden Ländern 2012 erhebliche Fortschritte machen. Im Inland gefährden die Wirtschaftssanktionen und der rasch sinkende Lebensstandard der Weißrussen die politische Stabilität. Die härtere Gangart der Regierung seit Beginn der Krise trägt zusätzlich zur wachsenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung bei. Daher könnte es 2012 in Weißrussland erneut zu gewalttätigen Unruhen kommen.

5.6 KORRUPTION

Der Korruptionsindex von Transparency International, welcher die Wahrnehmung von Korruption im Land durch Umfragen ermittelt, liegt für im Jahr 2011 bei 2,4 Punkten auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 das beste Ergebnis darstellt. Weißrussland befindet sich somit klar unter den Schlusslichtern. Dringende Reformen sind notwendig. Unter 183 Volkswirtschaften nimmt Weißrussland beim „Doing Business“- Report 2012, welcher von der Weltbank herausgegeben wird, den 69. Platz ein. Die Studie greift auf Umfragen im Zeitraum von Mai 2010 bis Juni 2011 zurück. Dies bedeutet eine Verbesserung von 1 Plätzen gegenüber dem Report 2011. In diesen Indikator fließen viele Elemente ein, wie beispielsweise der Aufwand um ein Unternehmen zu gründen, Einfachheit Land zu erwerben, Personal anzustellen, sowie einen Kredit zu erhalten.

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6 WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über Weißrussland übersichtlich zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesellschaftsrecht – Ausländern stehen alle Kapital- und Personengesellschaften offen

– Mindestkapital der Offenen AG: 400 Basispunkte (ca. 1.320,- EUR) – Mindestkapital der Geschlossenen AG: 100 Basispunkte (ca. 330,- EUR) – Kein gesetzliches Mindestkapital bei der GmbH seit 1.1.2009

Steuern – Körperschaftssteuer: 18% – Mehrwertsteuer: 20% (ermäßigter Satz: 10%) – Einkommenssteuer natürlicher Personen: 12% (erhöhter Satz: 15%) – Sozialabgaben: 34%

Investitionen – Regierungsprogramm zur Förderung ausländischer Investitionen – Sechs „freie Wirtschaftszonen“ – Hochtechnologie-Parks – Investitionsanreize für spezifische Tätigkeiten in ländlichen Gegenden

Devisenrecht – Devisenverkehr geregelt durch die Nationalbank – Devisengeschäfte unter Deviseninländern sind nur in – Weißrussischem Rubel zulässig

Arbeitsrecht – Gesetzlicher Mindestlohn: (2012) BYR 1.000.000,- – (ca. 95,- EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012) – Durchschnittslohn regional- und branchenabhängig, Lohnniveau bei

ausländischen Arbeitgebern höher Zollrecht – Tarifsystem mit fünf ad-valorem-Sätzen: 5%, 10%, 15%, 20% und 25%.

Einreise und Aufenthalt – Reisende benötigen ein Visum, das bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss.

– Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.

– EU-Bürger können für einen Aufenthalt bis zu einem Monat in besonderen Fällen das Visum auch direkt am Flughafen "Minsk 2" bei Vorlage eines Einladungsschreibens erhalten.

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7 WEITERE KONTAKTE IM WEB Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zu Weißrussland. Außenministerium (nur in Englisch verfügbar) http://www.mfa.gov.by Belarussische Telegraphenagentur (auch in Deutsch) http://www.belta.by/de CIA World Factbook Belarus (nur in Englisch verfügbar) http://www.cia.gov Nationalbank der Weißrussischen Republik (nur in Englisch verfügbar)

http://www.nbrb.by

Rechtsinformation Belarus (nur in Englisch verfügbar) http://www.belarus.net/softinfo/lowcatal.htm Rechtsportal Belarus (nur in Englisch verfügbar) http://www.law.by/work/EnglPortal.nsf Statistisches Amt (nur in Englisch verfügbar) http://www.belstat.gov.by Weißrussische Investitionsförderagentur (nur in Englisch verfügbar)

http://www.invest.belarus.by

Wirtschaftsministerium http://www.economy.gov.by Quellenverzeichnis Internet http://www.ahk.de http://www.belarus.by/en http://belstat.gov.by/homep/en/main.html http://www.bfai.de http://www.cofacecentraleurope.com http://www.law.by/work/EnglPortal.nsf http://www.fifoost.org https://www.gtai.de http://www.trading-safely.com http://rbinternational.com http://www.wko.at http://www.get-belarus.de Print – Fischer Weltalmanach 2012, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2011. – Handbuch Länderrisiken 2012, Coface Deutschland AG, Mainz 2012

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Haben Sie eine Frage? Wir beraten Sie gerne! Customer Care Center: T: 050 1870-1000 F: 050 1870-99 1000 www.ksv.at, [email protected] KSV1870 Holding AG Wagenseilgasse 7 1120 Wien

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