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CTU-Code (VCI Foliensatz) Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen

CTU-Code (VCI Foliensatz) · CTU-Code Bei Gefahrguttransporten verbindlich anzuwenden durch direkten Bezug IMDG-Code (ab Amdt. 38-16) –1.3.1 Unterweisung von Landpersonal

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CTU-Code (VCI Foliensatz)

Hans-Georg Volkenand, BASF SE, Ludwigshafen

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CTU-Code

Seit 2014 gibt es den „IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of

Cargo Transport Units (CTU Code)“

Umfangreiches Dokument gibt Handlungsempfehlungen (Best Practices)

Keine völkerrechtlich verbindliche Vorschrift, aber ...

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1999 2014

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CTU-Code

Bei Gefahrguttransporten verbindlich anzuwenden durch direkten Bezug

IMDG-Code (ab Amdt. 38-16)

– 1.3.1 Unterweisung von Landpersonal

– 5.4.2 Container Packzertifikat

– 7.3.3 Packen von CTUs

GGVSee (seit Jan 2016)

– §18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer

Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

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Struktur des CTU-Codes

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13 Kapitelhttp://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/CTU_Code_German.pdf

Anlagen (A1 – A10)

weiterführendes Informations-

material (IM1 – IM10)http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp24/IMO_Circular_1498_-

_Informative_Material.pdf

§18 GGVSee verweist auf die

Kapitel 3, 4.2.3 und 5 – 11 des

CTU-Codes

Anforderungen an die Schulungen

und deren Inhalte

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Schulung

aufgabenbezogene Mitarbeiterschulung

theoretische und praktische Inhalte

Aufzeichnungen über Inhalte und Teilnehmer

betriebsintern durch qualifiziertes Personal oder

externe Ausbildungsträger oder

Anbieter von Fernlehrgängen (E-Learning)

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VCI Schulungsfolien

FA Transportsicherheit beauftragt den VCI Arbeitskreis

Ladungssicherung eine Schulung nach CTU-Code zu

konzipieren

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Schulungsinhalte nach VCI

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Themen, die im Rahmen eines Ausbildungsprogramms zu behandeln sind

1 Folgen unsachgemäß gepackter und gesicherter Ladung

Verletzungen von Personen und Umweltschäden

Beschädigung von Schiffen und CTUs

Beschädigung der Ladung

Wirtschaftliche Folgen

2 Haftungsübernahmen

Beteiligte an der Beförderung der Ladung

Rechtliche Haftung

3 Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung wirken

Beförderung auf der Straße

Beförderung mit der Eisenbahn

Beförderung auf See

4 Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung

Verhinderung des Gleitens

Verhinderung des Kippens

Einfluss der Reibung

Grundsätze der Ladungssicherung

Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr

5 Frachtcontainer, verschiedene Typen

6 Ladungsfürsorge und Ladungsplanung

Wahl der Beförderungsmittel

Kontrolle der CTU vor dem Packen

Ladungsverteilung in der CTU

Anforderungen des Ladungsempfängers an das Packen der Ladung

Gefahr der Kondensation in CTUs

Symbole für den Ladungsumschlag

Themen, die im Rahmen eines Ausbildungsprogramms zu behandeln sind

7 Unterschiedliche Methoden des Packens und der Ladungssicherung

Zurren

Blockieren und Absteifen

Erhöhung der Reibung

8 Sichere Handhabung von Versandstücken

Manueller Umschlag

Mechanische Umschlaggeräte

Persönliche Schutzausrüstung

9 Ausrüstung für die Sicherung und den Schutz der Ladung

Feste Ausrüstungsteile auf CTUs

Wiederverwendbare Ladungssicherungsausrüstung

Einmal-Ausrüstung

Überprüfung und Zurückweisung von Sicherungsausrüstung

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Nach Beendigung des Packens

Schließen der Güterbeförderungseinheit

Kennzeichnung und Bezettelung

Dokumentation

Überprüfung der Bruttomasse

11 Packen und Sichern von Einzelladungen

ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen

12 Packen und Sichern von nicht zusammengefasster Ladung

ggf. betriebsspezifische Praxisbeispiele schulen

13 Packen und Sichern von Gefahrgutladungen

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter.

Begriffsbestimmungen

Packvorschriften

Packen, Trennen und Sichern

Kennzeichnung und Bezettelung

Informationsweitergabe bei der Beförderung gefährlicher Ladungen

Haftungsübernahmen

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„Normale“ Verkehrsbelastungen

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Bauteile eines Containers

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Übungsaufgabe (mit Lösung!)

Berechnung der Sicherungskraft für die Verkehrsträger

Straße, Schiene und See (Seegebiet C)

Ladungsdetails:

Ladungsmasse: 20.000 kg

Reibbeiwert: µ = 0,3

Nutzlast des Containers: 27.000 kg

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Tätigkeiten vor dem Packen

Abgleich der Containernummer mit der im Ladebeleg

Kontrolle des Containers auf Eignung incl.

Rahmenprüfung (CSC / ACEP)

Informationsweitergabe bei Stapellast < 192 to

Staubild mit mittigem Schwerpunkt

Beachtung der Betriebsanweisungen in Bezug auf

Persönliche Schutzausrüstung

Sichern des Containerchassis gegen Wegrollen

Befahren von Containern (Überladebrücken und -

bleche, Beladerampe, abgesattelte Container, etc.)

Dokumentation des Ergebnisses in einer Checkliste

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Tätigkeiten während des Packens

Beladeempfehlung

Formschlüssiges Ausstauen stabiler Versandeinheiten

Stapelhinweise unterschiedlicher Packmittel

Bei Mischladungen das Gefahrgut im Türbereich stauen

Verwendetes Holz muss gemäß IPPC gekennzeichnet sein

Ladungssicherung

Betriebseigene Verfahren schulen

Praxisbeispiele liefert auch das L-I-S

Besonderheiten USA /Kanada bei Bahnnachlauf

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Beladeempfehlung für Container

die Versandstücke fest mit der Palette zu einer stabilen Versandeinheit zu

verbinden (z.B. durch Stretchung, Bänderung, o.ä.).

Ausnahmen sind möglich

Formschlüssiges Ausstauen des Containers

Nur unbeschädigte und produktdicht verschlossene Gebinde verladen

Beim Stapeln folgende Regeln beachten:

Weichpackmittel auf Hartpackmittel

Leichte Packstücke auf schwere Einheiten stellen

Auf gegenseitige Beschädigung der Ware achten

Bei Sammelladungen das Gefahrgut immer im Türbereich stauen

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Container mit Gefahrgut

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Abschließende Tätigkeiten

Schließen der Containertüren; ggf.

Plombe anbringen

Hinweis: Nummer der Plombe auf

Ladebeleg dokumentieren

Bestätigte Bruttomasse ermitteln

(Verwiegung / Addition)

Containertara dokumentieren

Bestätigte Bruttomasse ≤ MAX.

GROSS (Tür / CSC Plakette)

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Hans-Georg Volkenand, BASF SE

+49 621 60 48241

e-Mail: [email protected]

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