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CVJM Freizeitprospekt 2015

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Freizeitangebot des CVJM Oberberg

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Römer 15, 7 (Jahreslosung 2015) Mit unserem neuen Freizeitheft hältst du / halten Sie das Freizeitangebot des "CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V." und ausgewählten Freizeiten des "CVJM Westbund e.V." für das Jahr 2015 in der Hand. Jedes Jahr freuen sich über 200 Mädchen und Jungen im Jungschar- und Jungen-/Mädchenschaftsalter auf die "Bibel- und Erlebnisfreizeit", die "Häuptlingsfreizeit" in den Osterferien und die "Ritterzeltlager" und "Kohtenlager" für Mädchen und Jungs in den Sommerferien. Sie genießen mit den Mitarbeiterteams eine oder zwei Wochen in toller Gemeinschaft mit Spiel, Spaß und Lernen unter und aus Gottes Wort. Was all diese Freizeiten so besonders macht, ist - neben der geballten Action - vor allem die Nähe zu unserem Herrn.

Dabei kannst du live erfahren, was uns die Jahreslosung für 2015 mit auf den Weg gibt: Du bist von Jesus angenommen! Egal, wie es dir geht, egal, wie allein oder verlassen du dich fühlst - er ist da, denn du bist ihm auf jeden Fall nicht egal! Jesus kennt dich und mag dich, so, wie du bist! Auf den Freizeiten kannst du Mitarbeitende und auch viele Teilnehmende treffen, die das schon erlebt haben. Viele von ihnen haben sich auch schon darauf eingelassen, mit anderen so umzugehen, wie Paulus es in der Jahreslosung den Menschen in Rom empfiehlt. "Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob." Darum komm doch mit und sei dabei, wenn wir auch in 2015 wieder auf Freizeiten fahren und viel mit unserem Herrn erleben werden!

Wir freuen uns auf dich!

Mit JESUS CHRISTUS - mutig voran! euer

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BBiibbeell-- uunndd EErrlleebbnniissffrreeiizzeeiitt

27.03. (nachmittags) bis 04.04.2015, CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld

Hallo liebes Mädchen, wenn du Interesse hast, viel zu lernen und zwischen 10 und 14 Jahre alt bist, dann bist du auf unserer Freizeit genau richtig! Ein normaler Tagesablauf auf unserer Freizeit sieht so aus:

Wecken, Frühsport, Morgenwache, Frühstück, Zimmer- und Revierdienst, Singen, Bibelarbeit, Unterricht (z.B. Karte und Kompass, Erste Hilfe, Knoten, CVJM-Geschichte, Waldläuferzeichen, Geheimschriften, Erzählen, Andacht, Bibelkunde, Gruppenbuch, Lagerkunst und Feuerstelle), Mittagessen, Mittagspause, Praktische Übung (z.B. Feuerstelle bauen, Kartenlauf, Kompasslauf, Waldspiel), Erfrischung, Unterricht (Fortsetzung vom Vormittag), Abendessen, bunter Jungscharabend, Fortsetzungsgeschichte, Abendausklang, Gebetsgemeinschaft, Schlafen. Das Programm ist so aufgebaut, dass du in verschiedenen Altersgruppen im Laufe von vier Jahren immer mehr lernen kannst, um später evtl. selber in der Jungschar oder in anderen Gruppen mitzuhelfen. Du wirst merken, dass es Freude macht, sich mit der Bibel zu beschäf-tigen, mit vielen anderen Mädchen zusammen zu singen und zu spielen und in der Natur einiges zu lernen und Entdeckungen zu machen. Wir wohnen im CVJM-Senneheim in schönen Mehrbettzimmern mit Waschgelegenheit, Duschräumen und vielen Gruppenräumen. Das Freigelände am Haus und der Wald in der Nähe stehen uns für die verschiedenen Aktivitäten zur Verfügung.

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Unser Team besteht aus Mitarbeiterinnen, die größtenteils alle selber mal an den Bibel- und Erlebnisfreizeiten teilgenommen haben. Sie freuen sich schon jetzt, mit dir und vielen anderen Mädchen auf die BuEF 2015 nach Bielefeld zu fahren, die unter der Leitung von Erltraud Lütgebüter und Brigitte Winter-Heer stattfinden wird! Die Freizeit kostet pro Teilnehmerin einschließlich Busfahrt, Unterkunft, volle Verpflegung (4 Mahlzeiten), Freizeitleitung, Versicherung und Programm 140,-- Euro. Einkalkuliert sind Zuschüsse vom Land NRW, den Jugendämtern und den Kirchengemeinden bzw. den örtlichen CVJM. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden.

Alle weiteren Informationen sind ab Seite 15 unter "BuEF" zu finden.

Wir grüßen Sie / dich mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran!

Dein Freizeitleitungsteam

Erltraud Lütgebüter & Brigitte Winter-Heer

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HHääuuppttlliinnggssffrreeiizzeeiitt

28.03. bis 04.04.2015, CVJM Camp Münchhausen, 35117 Münchhausen

Lieber Junge, wir möchten dich für die Mitarbeit in der Jungschar gewinnen. Dazu laden wir dich zu unseren Häuptlingsfreizeiten (HFZ) ein. Dieses Häuptlingssystem hat nichts mit Indianerlook zu tun, sondern ist der Name für missionarisch-verbindliche Jungschararbeit, die im CVJM-Westbund entwickelt wurde. Ältere Jungscharler werden als Häuptlinge, als Leiter von Kleingruppen innerhalb der

örtlichen Jungschargruppe, eingesetzt. Sie erhalten Aufgaben, die sie ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend bewältigen können. Damit wollen wir Jungen in ihrer Bereitschaft zum Mitarbeiten ernstnehmen und ihre Begabungen fördern. Häuptlingsfreizeiten sind Schulungsangebote für solche Jungscharler, die zur Mitarbeit bereit sind. In diesen Freizeiten werden Theorie und Praxis der Jungschararbeit vermittelt und in jungengemäßer Weise eingeübt. Ebenso werden Glaubens- und Lebensfragen ernstgenommen und beantwortet. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachten prägen diese Freizeiten. In den abendlichen Gebetsgemeinschaften auf den Zimmern bringen wir Lob und Dank gemeinsam vor unseren Herrn. Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Karte und Kompass, Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Schätzen und Messen, Werkzeugkunde und Frühsport, Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und

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Heraldik, Krokieren und Naturbeobachtung, Gruppenbuch und Häuptling, Bibelkunde und Andacht. Wir blicken auch in die Geschichte Gottes mit den Menschen und bekommen in der Bibelkunde einen Überblick über die ganze Bibel (Altes und Neues Testament). Nachmittags wird draußen geübt, was wir morgens gelernt haben. Beim Kartenlauf, beim Kohtenbau, bei der Seilbrücke, beim Krokieren und dem Bau einer Feuerstelle hat jeder Gelegenheit, das, was er gelernt hat, in die Tat umzusetzen. Mitarbeiter stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es nicht auf Anhieb gelingen sollte Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die Abende verbringen wir im Rittersaal mit fröhlichem Singen, lustigen Spielen, einer spannenden Fortsetzungsgeschichte und dem Hören auf Gottes Wort beim Tagesausklang. Jeder Teilnehmer, der noch kein Halstuch hat, wird eingeladen, während der Freizeit die Halstuchprüfung abzulegen. Man kann sich schon zu Hause darauf vorbereiten. Ein Vorbereitungsblatt mit allen Angaben / Einzelheiten kannst du dir im Internet (www.HFZ.CVJM-Oberberg.de) herunterladen. Wer viermal an einer HFZ teilgenommen hat, kann sich zur Häuptlingsprüfung anmelden, bei der die Kenntnisse des Häuptlingsbuches vorausgesetzt werden. Im Häuptlingsbuch ist der gesamte Stoffplan, der auf den HFZ vermittelt wird, gesammelt. Man

kann es auf der Freizeit kaufen. Geprüften Häuptlingen wird der Silberne Halstuchring verliehen. Liebe Eltern, wir bitten Sie, Ihrem

Jungen die Teilnahme an der Häuptlingsfreizeit zu ermöglichen und ihn auf dem anhängenden Anmeldeabschnitt bis spätestens 02. März 2015 anzumelden.

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Die Freizeit kostet pro Teilnehmer einschließlich Busfahrt, Verpflegung, Unterkunft, Unfallversicherung und Programm 135,- € und ist im Voraus zu zahlen. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden. Ein Anmeldeblatt und die Angaben für den

Anmeldemodus finden Sie auf Seite 15 unter "HFZ" und am Ende des Heftes. Ich grüße Sie / dich mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran!

Dein Freizeitleiter

Markus Bingel

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18.07. bis 01.08.2015, Zeltplatz Buchental - 56859 Alf/Mosel

Lieber Junge, wir laden dich herzlich ein, unser Jungschar-Ritterlager mitzuerleben! Das nächste Mal stehen unsere Burgen bei Alf an der Mosel in Rheinland-Pfalz. Nicht weit weg ist die über tausend Jahre alte Burg Arras.

Was erwartet dich auf unserem Ritterlager?

� Wir laden dich ein, mit anderen Jungen in deinem Alter und mit erfahrenen Mitarbeitern zwei Wochen lang zu zelten.

� Wir wollen die Abende am Lagerfeuer verbringen, Geschichten erzählen und Tagsüber viele Spiele machen.

� Und das alle unter dem großen Motto eines Ritterzeltlagers!

Jedes Jahr aufs Neue freuen sich viele Jungen auf Abenteuer, Lagerfeuer, Wettkämpfe, gute Gemeinschaft und sportliche Herausforde-rungen. All das kannst du hier erleben!

Darum komm doch mit! Hier kannst du dich mit anderen Mannen, tapferen Knappen, bewährten Edel- und Schildknappen fröhlich messen. Unser Ritterlager soll zu einem fröhlichen Erlebnis werden. Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem

Wettstreit miteinander: In ritter-lichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und im Schnelligkeitswettbewerb.

Jede Burg wird von einem verantwortlichen Mitarbeiter als Burgherr oder Komtur geleitet - zusammen mit dem Burgvogt, seinem Stellvertreter, der ein

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erfahrener Lagerteilnehmer ist. Weitere vier bis fünf Jungen gehören dann noch zur Burggemeinschaft. Die Verpflegung aus der Lagerküche ist gut und reichlich. Jeder kann sich sattessen und beim Mittagessen gibt es sogar oft einen leckeren Nachtisch. Die tägliche Stille Zeit in der Burggemeinschaft, die Bibelarbeiten in zwei Großgruppen, die Tischgebete, der abendliche Tagesausklang und die Gebetsgemeinschaft im Zelt prägen unsere Lagergemeinschaft.

Am Abend sitzen wir am Lagerfeuer oder in einem der Versammlungszelte (Jurten) zu lustigen Spielen, fröhlichen Liedern und zum edlen Wettstreit der Sänger und Erzähler. Jeden Abend hören wir auf eine spannende

Fortsetzungsgeschichte. Wenn du am Ankunftstag auf dem Lagerplatz ankommst, sind die Zelte schon aufgebaut. Hier haben fleißige Mitarbeiter tüchtig vorgearbeitet. Die „Inneneinrichtung“ jeder Burg (Kofferpatent, Bettstelle, Geschirr- und Handtuchständer) baut jede Burggemeinschaft selbst. Und natürlich bauen wir am Ende auch gemeinsam wieder alles ab. An das Leben im Lager wirst du dich schnell gewöhnen. Natürlich musst du deine Sachen selbst in Ordnung halten. Wie gut, dass man im Lager lernen kann, selbständig zu werden! Wir laden jeden, der zum ersten Mal mitfährt, ein, die Halstuchprüfung zu machen. Jeder hat die Chance, mit anderen zu lernen und sein Können unter Beweis zu stellen. Zur Halstuchprüfung gehören die Zehn Gebote, einige Lieder und Losungsworte, Wissenswertes über den CVJM, seine Leiter und Symbole sowie seine Geschichte.

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Ein Tipp: Du kannst dir schon vor dem Lager den Prüfungszettel im Internet (www.RL.CVJM-Oberberg.de)

herunterladen und im Voraus dafür lernen. Die Halstuchprüfung kannst du nur im Lager machen, weil dort auch in feierlichem Rahmen das Halstuch verliehen wird. (Außer der Mühe, dir die vorgegebenen Texte gründlich einzuprägen, kostet dich die Halstuchprüfung übrigens nichts!)

Viele Jungen haben auf unseren Ritterlagern neue Freunde gefunden und freuen sich Jahr für Jahr auf diese gemeinsame Zeit in den Sommerferien.

Wir wünschen uns, dass es dir genauso geht und laden dich nochmal herzlich ein, ins Jungschar Zeltlager mitzufahren.

Ein Anmeldeblatt und die Angaben für den Anmeldemodus findest du auf Seite 15 unter "RL" und am Ende des Heftes. Ich grüße dich und deine Eltern mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran!

Dein Freizeitleiter

Torben Rogge

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26.07. bis 08.08.2015, 31629 Dalherda

Wir wollen bald ins Lager fahr'n mit einem weißen Zelt. Wir fahren los und stehen dann auf einem grünen Feld. Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so - das Lager, das macht Spaß!

Wir lachen viel und machen Quatsch und manchmal sind wir nass. Im Lager hören wir von Gott und was er Tolles macht. In der Bibel lesen wir ganz viel – nicht nur bei der Andacht. Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so – das Lager, das macht Spaß! Wir laufen barfuß auf dem Feld und haben keinen Hass. Das Abenteuer, das beginnt – ja melde dich doch an! Denn du alleine fehlst uns noch, in unserm Freundes-„Clan“. Ja, ja, ja, heio, hey wir sind nun einmal so – das Lager, das macht Spaß! Denn die Gemeinschaft ist echt toll – zusammen wird das was!

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei mir oder auf der Internet-Seite des CVJM Westbund: www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/kinder/ritterzeltlager Deine Hannah Holka

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25.07.bis 08.08.2015, 54424 Thalfang Ich höre es noch bis heute, das Rauschen des Windes über unserem Lagerplatz. Singende lachende Mädchen und unter ihnen nette, verrückte Mitarbeiterinnen. Ich habe noch immer den Duft des Lagerfeuers in der Nase und erinnere mich an kulinarische Experimente in den Töpfen über den Kohtenfeuern. Erinnerst du dich auch oder möchtest auch solche Erinnerungen haben? Dann sei dabei, wenn wir 2015

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wieder losziehen und Kohtenlager erleben dürfen. Sei dabei, wenn wir Gott suchen, erforschen und bejubeln. Sei dabei, Freundschaften lebendig werden zu lassen. Wir freuen uns auf dich! Steffi, Jasmin, Tanja und alle Mitarbeiterinnen Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei mir oder auf der Internet-Seite des CVJM Westbund: www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/jugendliche/kohtenlager Deine Stefanie Punge

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25.07. bis 08.08.2015, Lenkermühle - 92665 Kirchendemenreuth Wo gibt’s denn sowas? Wo kann man heute noch echte Abenteuer erleben? Wo kann man heute noch richtig was reißen? Und wo kann man heute noch in einer tollen Gemeinschaft ein sinnvolles Leben entdecken? Das alles gibt es auf dem Jungenschafts-Kohtenlager! Hier gibt es jeden Tag atemberaubende Abenteuer und geballte Action am lodernden Lagerfeuer! Hier erlebst du zusammen mit anderen Jungen und einem Mitarbeiter in der Kohte ein abwechslungsreiches Programm bei herausfordernden Sportwettkämpfen und actionreichen Spielen in Wald, Feld und Wasser. Hier gibt es Fahrten in eine Stadt und eine zweitägige Wanderung mit unvergesslichen Erlebnissen. Hier hören wir täglich von Jesus Christus und dem Ziel, das ein Leben im Glauben hat. Hier hast du die Gelegenheit, dein Leben dem Herrn Jesus anzuvertrauen, Fragen loszuwerden und den prägenden Glaubensschwung des Kohtenlagers mit in den Alltag zu nehmen. Sei daher dabei, wenn es wieder heißt: Das Jungenschafts-Kohtenlager, der Höhepunkt des Sommers, ist gekommen! Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei mir oder auf der Internet-Seite des CVJM Westbund:

www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/jugendliche/kohtenlager

Dein Malte Schilling

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SSeemmiinnaarr jjuunnggeerr MMiittaarrbbeeiitteerr

28. März – 4. April 2015 (Jungen); 29. März – 4. April 2015 (Mädchen), Naturfreundehaus Neuenkamp, 42799 Leichlingen (Mädchen) 56137 Urbach/Westerwald (Jungen) Trimm dich fit für die Mitarbeit!

Wir wollen uns im Namen Jesu Christi einsetzen für die uns anvertrauten Jungen und Mädchen. Wir wollen fähig werden, in Gruppenstunden, Zeltlagern und Freizeiten mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Viele haben schon in den Häuptlingsfreizeiten oder Bibel- und Erlebnis-Freizeiten gelernt, sich für

ihre Gruppe einzusetzen. Im Seminar junger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht das Fitness-programm weiter. Unser Programm in Stichworten: Klärung von Fragen des Christseins und des persönlichen Lebens – Durchführung von Spielprogrammen, Geländespielen und spannenden Geschichten – Zeltlagerkenntnisse, Jurtenburg und Orientierung in der Natur – und vieles mehr. Wer alle Arbeitsgruppen erfolgreich absolviert hat, bekommt von uns bescheinigt, dass er die Schulungs-voraussetzungen für die Jugendleitercard („Juleica“) erfüllt (zusätzlich notwendig: 1.-Hilfe-Lehrgang). Gründonnerstag und Karfreitag werden auch dieses Mal wieder ein Höhepunkt des Seminars sein, wo wir dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus neu begegnen wollen. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei mir oder auf der Internet-Seite des CVJM Westbund:

www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/mitarbeiter/seminar-junger-mitarbeitenden

Dein/e Peter Meiners, Malte Schilling, Mirjam Fauth, Nazli Römer

Veranstalter der Freizeiten auf den Seiten 12 - 14 ist der CVJM-Westbund - nicht der CVJM Kreisverband Oberberg. Es gelten abweichende Leistungen und Reisebedingungen

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AAnnmmeellddeemmoodduuss

Teilnehmer: BuEF: Mädchen von 10 bis 14 Jahren oder älter

HFZ: Jungen von 10 bis 14 Jahren RL: Jungen von 9 bis 13 Jahren MJS-ZL: Mädchen von 9 bis 13 Jahren M-KL: Mädchen ab 13 Jahren J-KL: Jungen ab 13 Jahren SJM: Mädchen / Jungen von 14-16 Jahren

Zeit: BuEF: 27. März bis 04. April 2015

HFZ: 28. März bis 04. April 2015 RL: 18. Juli bis 01. August 2015 MJS-ZL: 26. Juli bis 08. August 2015 M-KL: 25. Juli bis 08. August 2015 J-KL: 25. Juli bis 08. August 2015 SJM: 28./29. März bis 04. April 2015 (J/M)

Ort: BuEF: CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld

HFZ: CVJM Camp; 35117 Münchhausen RL: ZP Buchental, 56859 Buchental MJS-ZL: 31629 Dalherda M-KL: 54424 Thalfang J-KL: Lenkermühle, 92665 Kirchendemenreuth SJM: 42799 Leichlingen (M), 56137 Urbach (J)

Leistungen: Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Unterkunft, Verpflegung (BuEF / HFZ 4 Mahlzeiten; RL 3 Mahlzeiten), Programm, Leitung, Unfall-Versicherung.

Freizeitleitung: siehe Seite 23/24

Anmeldung: nur schriftlich auf anhängenden Formblättern direkt an die Freizeitleiter. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs.

Anmeldeschluss: BuEF: 16. Februar 2015 HFZ: 02. März 2015 RL: 03. Mai 2015 MJS-ZL: 01. Juli 2015 M-KL: 01. Juli 2015 J-KL: 01. Juli 2015 SJM: 01. März 2015

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Reisesicherungs- Jeder Teilnehmende erhält mit der Anmeldebestäti-

schein: gung einen Reisesicherungsschein.

Kosten: BuEF: 140,- €

HFZ: 135,- € RL: 180,- € Der Gesamtbetrag muss vier Wochen vor Freizeit-

beginn auf den angegebenen Konten eingegangen sein. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden.

Die Preise der Westbund-Freizeiten standen bei Drucklegung noch nicht fest, können aber bei den Freizeitleitern direkt angefragt werden.

Anzahlung: bei BuEF & HFZ verzichten wir auf eine Anzahlung. RL: nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des

Reisesicherungsscheins sind 20,- € zu überweisen

Fahrt: An- und Rückreise mit Reisebus.

Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmerinnen der BuEF ist 51588 Nümbrecht

Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmer der HFZ und des RL ist 51674 Wiehl.

Min.-Teilnehmerzahl: bis 6 Wochen vor der Freizeit zu erreichende Min-destteilnehmerzahl: BuEF 30, HFZ 25 und RL 40 Teilnehmende (siehe hierzu auch Abschnitt 6 unserer Reisebedingungen)

Max.-Teilnehmerzahl: BuEF 45, HFZ 40, RL 60 Teilnehmende

Bankverbindung: BuEF / HFZ: CVJM-KV Oberberg - IBAN.: DE25 3846 2135 7052 1910 11, Volksbank Oberberg e.G. (BIC: GENODED1WIL) – Zusatz: BuEF bzw. HFZ 2015 + Name der/des

Teilnehmenden

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RL: CVJM-KV Oberberg -

Konto-Nr.: DE71 3846 2135 7018 9570 13 Volksbank

Oberberg e.G. (BIC GENODED1WIL) – Zusatz: RL Alf 2015 + Name des Teilnehmers

Informationsbrief: - aus dem alles Wichtige für die Ausrüstung, Busfahrt usw. zu entnehmen ist, erhält jeder Teilnehmende rechtzeitig vor der Freizeit bzw. auf dem Vorbereitungstreffen des RL

Mädchenjungschar-Zeltlager, Mädchen- & Jungen-Kohtenlager:

Da diese Freizeiten Angebote des CVJM-Westbund sind, gelten hier abweichende Leistungen und Reisebedingungen. Diese und die Anmeldeunterlagen sowie die hier nicht aufgeführten Daten sind unter www.CVJM-buendisch.de zu finden.

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AAllllggeemmeeiinnee RReeiisseebbeeddiinngguunnggeenn

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Eltern, diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ abgekürzt - und uns, dem CVJM-Kreisverband Oberbergisches Land e.V. als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt – bei der Anmeldung zu Stande kommenden Reisevertrages. Lesen Sie diese Reisebedingungen daher bitte vor der Anmeldung Ihres Kindes sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der

gesetzlichen Vertreter 1.1. Mit der Buchung (Freizeitanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Freizeitausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN vorliegen. 1.2. Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohl das Vertragsangebot des Minderjährigen, dieser vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter, wie auch des/der gesetzlichen Vertreter/s selbst dar. 1.3. Die Buchung kann nur schriftlich auf dem Anmeldeblatt in der Freizeitbeschreibung erfolgen. Dabei ist je TN ein Anmeldeblatt zu verwenden. 1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung des RV zu Stande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den TN weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.5. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertrag sowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mit dem / den gesetzliche(n) Vertreter(n) zu Stande.

2. Bezahlung 2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) und Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, jedoch maximal 20,00 € pro TN, zu leisten. 2.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Abschnitt 6 genannten Gründen abgesagt werden kann. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an. 2.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB.

3. Rücktritt der/des TN 3.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 3.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche

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anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet:

Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94. - 45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN.

Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.

3.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 3.6. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ausdrück-lich empfohlen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN 5.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin, der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 5.2. Bei Minderjährigen ist der RV nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 5.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

6. Rücktritt des RV wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl 6.1. Der RV kann beim Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

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a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als 5 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 6.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 6.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Reisepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TN zurückbezahlt.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 7.1. Der RV informiert in der Reiseausschreibung über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind. 7.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet nicht, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen. 7.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Informationspflichten des RV bleiben unberührt.

8. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist 8.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 8.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/in) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.

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8.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/in und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN.

9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zu-sammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.

10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV be-ruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 10.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des TN als Vertragspartner des Reisevertrages.

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10.6. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 11.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 11.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 12. Neben den allgemeinen Reisebedingungen gelten zusätzlich folgende Vereinbarungen: 12.1 Jede/r Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Teilnehmenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen. 12. 2 Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vorbereitungstreffen ist für jede/n Erstteilnehmende/n verbindlich. 12.3 Für jede Freizeit ist ein /e Leiter/in verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen der Freizeitleitung nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Freizeitleitung berechtigt, die/den Teilnehme/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, sofern dies angemessen ist und gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 12.4 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des RV findet über die jeweilige Freizeit eine Berichterstattung in Text und Bild in verschiedenen Medien statt. Sofern dies im Hinblick auf das eigene Bild nicht gewünscht ist, wird dies durch d. Teilnehmende/n im Vorfeld der Freizeit schriftlich erklärt, um aufwändige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2009

Reiseveranstalter ist:

CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Andrea Stawinski, Am Pfaffenberg 7, 51588 Nümbrecht, Tel.: 02293 9079400, [email protected] Vereinsregistergericht: Amtsgericht Gummersbach; Registernummer: VR 633

! Die Freizeit-Anmeldungen bitte nur an die Freizeitleiter senden, siehe nächste Seite!

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AAddrreesssseenn Hier findet ihr / finden Sie die Kontaktdaten der Freizeitleiter zu den einzelnen Freizeiten: Bibel- und Erlebnisfreizeit (BuEF) Erltraud Lütgebüter Brigitte Winter-Heer Nussbaumweg 1 Alte Poststraße 2 51588 Nümbrecht 51588 Nümbrecht

Tel.: (0 22 91) 56 14 (0 22 93) 46 25 eMail: Erltraud.Luetgebueter Brigitte.Winter-Heer @CVJM-Oberberg.de @CVJM-Oberberg.de Internet: www.BuEF.CVJM-Oberberg.de

Häuptlingsfreizeit (HFZ) Markus Bingel Wiesenstraße 8 57539 Bitzen

Tel.: (0 26 82) 968 965 2 / (01573) 251 1969 eMail: [email protected] Internet: www.HFZ.CVJM-Oberberg.de

Ritterlager (RL) Torben Rogge Zum Steimel 3 51597 Morsbach

Tel.: (0 22 94) 90 000 74 / (0173) 26 25 660 eMail: [email protected] Internet: www.RL.CVJM-Oberberg.de

Mädchenjungschar-Zeltlager (MJS-ZL) Hannah Holka Zum Sportplatz 14 55452 Rümmelsheim

Tel.: (0 67 21) 97 90 16 1 eMail: [email protected] Internet: www.CVJM-buendisch.de

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Mädchen-Kohtenlager (M-KL) Stefanie Punge Heimstättenweg 47 32052 Herford

eMail: [email protected] Internet: www.CVJM-buendisch.de Jungen-Kohtenlager (J-KL) Malte Schilling Fasanenweg 13 48155 Münster

eMail: [email protected]

Internet: www.CVJM-buendisch.de Seminar junger Mitarbeiter Peter Meiners Deichtorwall 4 32052 Herford Tel.: (05221) 57 457 eMail: [email protected] Internet: www.CVJM-buendisch.de

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Impressum

Herausgeber: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Am Pfaffenberg 7 - 51588 Nümbrecht Redaktion, Satz, Layout: Torben Rogge Druck: Printaholics, Wiehl

Auflage 600 Stück

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FFrreeiizzeeiittaannmmeelldduunngg 22001155

Hiermit melden wir, als ihre/seine Vertreter, unsere/n Tochter/Sohn (bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!):

_________________________________________________________ Vorname/n Name

_________________________________________________________ Straße und Hausnummer PLZ Wohnort

_________________________________________________________ Telefon geb. am

_________________________________________________________ eMail-Adresse der Eltern eMail-Adresse d. Teilnehmenden

_________________________________________________________ Jungscharort / CVJM Kirchengemeinde

_________________________________________________________ Schule/Klasse für (bitte ankreuzen):

� die Bibel- und Erlebnisfreizeit - 27.03. - 04.04.2015, 33659 Bielefeld

� die Häuptlingsfreizeit - 28.03. - 04.04.2015, 35117 Münchhausen

� das Jungschar-Ritterlager - 18.07. - 01.08.2015, 56859 Alf/Mosel

des "CVJM-Kreisverband Oberbergisches Land e.V." auf der Grundlage dieses Prospektes, verbindlich an. Wir erklären uns mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die uns in diesem Prospekt zur Verfügung gestellt und von uns zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

Alle weiteren Angaben werden in den Freizeitpass eingetragen, den wir nach der Anmeldung erhalten.

_________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift beider Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden Bei lediglich einer Unterschrift setzen wir voraus, dass ein alleiniges elterliches Sorgerecht besteht.

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FFrreeiizzeeiittaannmmeelldduunngg 22001155

Hiermit melden wir, als ihre/seine Vertreter, unsere/n Tochter/Sohn (bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!):

_________________________________________________________ Vorname/n Name

_________________________________________________________ Straße und Hausnummer PLZ Wohnort

_________________________________________________________ Telefon geb. am

_________________________________________________________ eMail-Adresse der Eltern eMail-Adresse d. Teilnehmenden

_________________________________________________________ Jungscharort / CVJM Kirchengemeinde

_________________________________________________________ Schule/Klasse für (bitte ankreuzen):

� die Bibel- und Erlebnisfreizeit - 27.03. - 04.04.2015, 33659 Bielefeld

� die Häuptlingsfreizeit - 28.03. - 04.04.2015, 35117 Münchhausen

� das Jungschar-Ritterlager - 18.07. - 01.08.2015, 56859 Als/Mosel

des "CVJM-Kreisverband Oberbergisches Land e.V." auf der Grundlage dieses Prospektes, verbindlich an. Wir erklären uns mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die uns in diesem Prospekt zur Verfügung gestellt und von uns zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

Alle weiteren Angaben werden in den Freizeitpass eingetragen, den wir nach der Anmeldung erhalten.

_________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift beider Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden Bei lediglich einer Unterschrift setzen wir voraus, dass ein alleiniges elterliches Sorgerecht besteht.

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