25
DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg „Eigentumsvorbehalt“ Vortrag im Rahmen des Seminars des Komitees für Rechtsfragen der Deutsch- Russischen Auslandshandelskammer „Finanzierung und Besicherung in Russland“ Moskau, 15. Oktober 2009 Referent: Dmitry Mikityuk Partner © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

„Eigentumsvorbehalt“

Vortrag im Rahmen des Seminarsdes Komitees für Rechtsfragen der Deutsch-Russischen

Auslandshandelskammer„Finanzierung und Besicherung in Russland“

Moskau, 15. Oktober 2009Referent: Dmitry Mikityuk

Partner© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 2: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Allgemeine Regelung zur Entstehung des Eigentumsrechtes:

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe, wenn durch Gesetz oder Vertrag nichts anderes vorgesehen

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 3: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Übergabe:

Aushändigung (Überreichung)Überreichung an den BefördererÜberreichung an die Post oder den Kurier

Wichtig: Besitz durch den Erwerber oder durch die vom letzteren genannte Person

Übergabe des Konnossements oder anderweitigen Frachtbriefes = Übergabe der Sache

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 4: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Merkmale und Voraussetzungen

des Eigentumsvorbehaltes (Art. 491 ZGB)

Übergabe der Sache an den Käuferbis zur Bezahlung der Wareaufschiebende Bedingung

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 5: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Käufer ist nicht berechtigt:

die Ware zu veräußern oderüber die Ware anderweitig zu verfügen

Verkäufer ist an den Vertrag gebunden = kann über die Ware nicht verfügen

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 6: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Forderung auf Rückgabe der Ware:

Ware nicht fristgemäß bezahltaufschiebende Bedingung nicht fristgemäß

eingetreten

Jedoch: wenn nichts anderweitiges durch den Vertrag vorgesehen

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 7: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Rechtssprechung FAS SZO Nr. A56-13592/2008 vom 14.05.2009

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

VerkäuferVerkäufer Käufer

Kaufvertrag über Laser in Raten

mit Eigentumsvorbehalt

Haftung des Käufers: Vertragsstrafe

Verkäufer: Klage auf Vertragskündigung und Rückgabe der Laser

Gericht: keine Rückgabe, da durch den Vertrag andere Haftung vorgesehen ist

Page 8: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Rechtssprechung Informationsbrief des Präsidiums des Obersten Wirtschaftsgerichtes Nr. 98 vom 22.12.2005

Klage des Finanzamtes wegen Senkung der Gewinnsteuer

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

VerkäuferVerkäufer Käufer

Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt über der Gattung nach bestimmte Sachen (Autofelgen zwecks Weiterverkauf und Verwendung bei der Reparatur)

zum Zeitpunkt der Finanzkontrolle waren die Autofelgen nicht vollständig bezahlt

Käufer (der Betroffene): kein Eigentumsübergang

Gericht: Eigentumsvorbehalt = Verbot auf Weiterverkauf und Veräußerung, die Parteien haben keinen Eigentumsvorbehalt gemeint

Page 9: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Bezahlung der Ware in Raten:

ähnlich, jedoch kein Eigentumsvorbehaltwesentliche Vertragsbedingung: Fristen und

Zahlungsbeträge (Rechtssprechung: Vorschuss, bedingte Zahlungen, Endabrechung nach Lieferung = keine Bezahlung in Raten)

Ausfall einer nächstfälligen Rate = Verzicht auf Vertrag u. Forderung auf Rückgabe,wenn < 50 % bezahlt

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 10: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Rechtssprechung FAS ZSO Nr. F04-5723/2007 vom 03.10.2007

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

VerkäuferVerkäufer Käufer

Kaufvertrag über Immobilie

mit Eigentumsvorbehalt

Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch

Verkäufer: Klage auf Vertragskündigung und Rückgabe der Immobilie wegen nicht vollständiger Zahlung

Gericht: Anerkennung des Eigentumsrechtes für den Verkäufer, Aufhebung der Eintragung im Grundbuch, Rückgabe der Immobilie an den Verkäufer

Page 11: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Kommissionsvertrag:

der Kommissionär schließt Rechtsgeschäfte im Namen des Kommittenten ab

die Ware bleibt im Eigentum des KommittentenPflicht zur Bezahlung unabhängig vom Verkauf

der Ware = Kaufvertrag

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 12: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Eigentumsvorbehalt im Falle der Zwangsvollstreckung

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Nachteile undVorteile für den

Käufer

Nachteile und Vorteile für den

Verkäufer

Page 13: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Zwangsvollstreckung beim Verkäufer:

für die Zwangsvollstreckung ein Gerichtsurteil erforderlich

das Gericht hat darüber innerhalb von 10 Tagen zu entscheiden

das in Kraft getretene Urteil ist sofort vollstreckbar

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 14: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Zwangsvollstreckung beim Käufer:

Pfändung des Anwartschaftsrechtes unmöglich

der Verkäufer hat das Recht auf Widerspruchsklage

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 15: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Eigentumsvorbehalt im Falle der Insolvenz

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Nachteile undVorteile

für den Verkäufer

Nachteile undVorteile

für den Käufer

Page 16: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Insolvenz des Verkäufers:

der Kaufvertrag ist für den Insolvenzverwalter bindend, die Anfechtung des Kaufvertrages ist nicht auszuschließen

Käufer und Insolvenzverwalter können Erfüllung des Vertrages verlangen

Zahlung des Restkaufpreises durch den Käufer = Erwerb des Eigentums

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 17: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Insolvenz des Käufers:

der Insolvenzverwalter kann den Kaufvertrag einseitig kündigen

der Kaufvertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Erhaltes der Kündigung als gekündigt

der Verkäufer kann Schadenersatz verlangen

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 18: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Veräußerung der Sache durch den Käufer trotz Eigentumsvorbehaltes:

Herausgabeanspruch gegen den Besitzer oder

Schadenersatzanspruch gegen den Käufer

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 19: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Herausgabeanspruch (Vindikationsklage)kaum möglich, da:

der Verkäufer den Besitz über die Sache freiwillig abgibt

Anderes, wenn Dritter die Sache unentgeltlich erlangt hat

Wenn die Sache nicht durch den Eigentümer veräußert wurde – keine Klage auf Nichtigkeit, sondern Herausgabeanspruch gegen den Besitzer

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 20: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Hinweise und Empfehlungen

klare Zielsetzung

sorgfältige Formulierung des Vertrages

bevorzugt mit anderen Besicherungen anwenden

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 21: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

- DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer

Ass. Mitglied von EUROJURIS Deutschland

Mitglied von EUROJURIS INTERNATIONAL

Mitglied im Verein für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 22: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

- DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Dozentin an der Sankt Petersburger Staatlichen Universität für Wirtschaft und Finanzen

Vorsitzende des Komitees für Recht, Steuern und Finanzen der Filiale Nordwest der Deutsch-Russischen AHK

Schiedsrichterin am Schiedsgericht bei der Sankt Petersburger IHK

Magister der Rechte an der Juristischen Fakultät der Staatlichen Sankt Petersburger Universität mit Auszeichnung

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 23: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

- DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Mergers & AcquisitionsGesellschafts-, Handels-, Wettbewerbs- und KartellrechtArbeitsrecht, insbesondere AusländerarbeitsrechtJuristische Begleitung von UnternehmenskooperationenDirektinvestitionen im Rahmen von Firmenneugründungen, -übernahmen und –beteiligungenMediation und Krisenmanagement

BuchführungLohnbuchhaltungJahresabschluss und VierteljahrsabschlüsseSonderbilanzen, Zwischenbilanz, KonzernabschlussSteuererklärungBetriebsabrechnungUmfassendes Controlling Budgetplanung und – kontrolle

Page 24: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Page 25: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung

___________________________Kanzlei der Vertrauensanwältin

des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Unsere Koordinaten:

Russland191002 Sankt Petersburg

Ul. Bolschaja Moskowskaja 4, Office 1Tel.:(+ 7 812) 320 92 51Fax:(+ 7 812) 320 92 52

Email: [email protected]

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц