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Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH) Dr. Lars Adler Das BKM-Sonderprogramm des Bundes und das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen Erfolgreich Drittmittelanträge zum Originalerhalt stellen

Das BKM-Sonderprogramm des Bundes und das … · 3 1. Das BKM-Sonderprogramm Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), erstmals 2017 ausgeschrieben

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Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH)Dr. Lars Adler

Das BKM-Sonderprogramm des Bundes und das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

Erfolgreich Drittmittelanträge zum Originalerhalt stellen

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1. Das BKM-Sonderprogramm

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1. Das BKM-Sonderprogramm

Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), erstmals 2017 ausgeschrieben

� Fördervolumen: 1 Mio. Euro (2017)2,5 Mio. Euro (2018)4,5 Mio. Euro (2019)

� Antragstelle:(gegründet 2011)

an der Staatsbibliothek zu Berlin –

Preußischer Kulturbesitz

Unter den Linden 8

10117 Berlin

Telefon +49 30 266-43 14 54

[email protected]

kek-spk.de

instagram.com/originalerhalt

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1. Das BKM-Sonderprogramm

� Förderbilanz insgesamt (2011–2018)

6.918.469,23 Euro für 417 Projekte in Gedächtnisein-richtungen bundesweit

0,00 €

500.000,00 €

1.000.000,00 €

1.500.000,00 €

2.000.000,00 €

2.500.000,00 €

3.000.000,00 €

3.500.000,00 €

4.000.000,00 €

4.500.000,00 €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

© KEK, Dr. Hartwieg

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1. Das BKM-Sonderprogramm

� Förderbilanz 2018

145 Projektanträge, davon 97 bewilligte Projekte (66 %) in einem Fördervolumen von insgesamt 2,45 Mio. Euro (davon rund 30 % an Bundeseinrichtungen)

„Erfolgsaussichten“

Land: Kommune: Kirche: Vereine/Stiftungen66,20 % 59,38 % 50 % 71,43 %

Es lohnt sich, Anträge zu stellen!

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1. Das BKM-Sonderprogramm

� Wer sind die Adressaten bzw. Zuwendungsempfänger?

- staatliche und nichtstaatliche „Bibliotheken, Archive und vergleichbare Institutionen“

- Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.

� Fördergegenstand

Erhaltung besonders wertvollen schriftlichen Kulturguts imOriginal- Bestände von hohem kulturhistorischen Wert, Pflicht-

exemplare, geschlossene Sammlungen, Spezialbestände, wertvolle unikale Werke und Rara

- Bestände, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.

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� Was wird gefördert?

Rettung von schriftlichem Kulturgut, das u. a. durch Säurefraß, Feuchtigkeit, Verschmutzung oder Schimmel gefährdet ist

Förderung von Mengenverfahren:� Entsäuerung (Papierzerfall)� Reinigung (Staub und Schimmel)� Schutzverpackung� Restaurierung (im Mengenverfahren)

ACHTUNG: * keine Behandlung von Werken bildender Kunst* keine Förderung von Erschließung oder

Digitalisierung* keine Anerkennung von Stammpersonal* keine Anerkennung von Investitionen

1. Das BKM-Sonderprogramm

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1. Das BKM-Sonderprogramm

� Zuwendungsvoraussetzungen

- positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat) durch die KBH

- Gesamtfinanzierung muss bei Antragstellung gesichert sein

ACHTUNG: * Laufende (vor Antragstellung) oder bereits abgeschlossene Maßnahmen werden nicht gefördert.

� Umfang und Höhe der Zuwendung

- maximal 50 Prozent der gesamten Projektkosten(d. h. 50 Prozent durch Eigenmittel und/oder Landes- oder weitere Drittmittel)

- 10.000 € als Minimum des Gesamtvolumens des Projektes (Minimum 5.000 € Fördermittel laut Fördergrundsätze)

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1. Das BKM-Sonderprogramm

ANTRAGSTELLUNG

� Antragsformulare abrufbar unterhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schriftliches-kulturgut-erhalten-316962

� Umfang der Antragsformulare: 7 Seiten (nur 5 Seiten vom Antragsteller auszufüllen)

� Kooperative Anträge sind explizit erwünscht.

� Antragsfrist: 31. Januar 2019 (bei der KEK in Berlin)durch das zweistufige Antragsverfahren überdie Landesbehörden, Antragsfrist bei der KBH:

11. Januar 2019

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1. Das BKM-Sonderprogramm

PROJEKTDURCHFÜHRUNG – ZEITLICHER ABLAUF

� Zustellung der Bescheide: ???

� Versendung Eingangsbestätigung: unmittelbar nach Zustellung des Zuwendungsbescheides mit Formular

� Mittelabruf: frühestens 6 Wochen vor Verausgabungsfristspätestens Mitte November

� Projektende: 31. Dezember 2019(Projekt muss abgeschlossen und die Mittelverausgabt sein)

NEU: „In begrenztem Umfang ist auch eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich.“

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1. Das BKM-Sonderprogramm

ABSCHLUSS DES PROJEKTES

� Verwendungsnachweis:in der Regel 6 Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums (30. Juni 2020) zu führen

Bestandteile des Verwendungsnachweises:1. Sachbericht 2. Zahlenmäßiger Nachweis3. Projektbericht (zur Erfolgskontrolle)4. ergänzendes Material: Bilddokumentation, ggf.

Pressebericht, Publikationen etc.

Weitere FRAGEN bis hierhin?

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum Erhaltdes schriftlichen Kulturguts in Hessen, erstmals 2018 ausgeschrieben (Doppelhaushalt 2018/2019)

� Fördervolumen: 1 Mio. Euro (2018)1 Mio. Euro (2019)

� Antragstelle: Koordinierungsstelle Bestands-(gegründet: 1. Januar 2017) erhaltung Hessen (KBH)

Hessisches Landesarchiv

Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Karolinenplatz 3

64289 Darmstadt

Telefon: 06151 / 16 262 60 oder 16 262 42

E-Mail: [email protected]

Homepage: kbh.hessen.de

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

� Förderbilanz 2018

23 Projektanträge (11 Archive, 12 Bibliotheken), davon 19bewilligte Projekte (83 %) in einem Fördervolumen von insgesamt 985.000 Euro

Land Kommunen Kirche

Ergebnis 18 15 2 1 3 3

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

� Adressaten bzw. Zuwendungsempfänger

- staatliche und nichtstaatliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Hessen, der hessischen Hoch-schulen, der kommunalen Gebietskörperschaften (Land-kreise, Städte und Gemeinden) und der Kirchen im Land Hessen

� Fördergegenstand

Maßnahmen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Hessenim Original- Objekte/Bestände von landes- oder regionalgeschichtlicher

Bedeutung (Hessenbezug) und/oder von hohem kultur-historischem Wert

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

� Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen:� Entsäuerung (Papierzerfall)� Konservatorische Bearbeitung/Reinigung (Staub und

Schimmel)� Schutzverpackung� Einzelrestaurierung� Erstellung von Schutzmedien (nur in Verbindung mit

konservatorisch/restauratorische Maßnahmen, nur als Eigenanteil anrechenbar)

ACHTUNG: * keine Behandlung von Werken bildender Kunst* keine Förderung von Erschließung oder reiner

Digitalisierung* keine Anerkennung von Stammpersonal* keine Anerkennung von Investitionen (etwa in

Archivbau, Regalanlagen, usw.)

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

� Welche formalen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein?

1. Das mit Fördermitteln zu erhaltende Kulturgut muss dauerhaft sicher und fachgerecht gelagert sowie nachhaltig öffentlich zugänglich sein.

2. Nachweis über Aufgabenerfüllung nach dem HArchivGbzw. HessBiblG

3. Existenz einer Archiv- bzw. Bibliothekssatzung

4. regelmäßige Öffnungszeiten (wöchentlich mehrstündig)

5. nur Maßnahmen an abschließend bewertetem und erschlossenem Beständen (zudem online recherchierbar)

6. Deposita nur möglich, wenn seitens des Deponenten verbindlich erklärt wird, dass die Bestände dauerhaft im Archiv bzw. der Bibliothek verbleiben und zugänglich sind

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

� Umfang und Höhe der Zuwendung

- maximal 80 Prozent der gesamten Projektkosten(d. h. 20 Prozent durch Eigenmittel oder weitere Drittmittel)

- Bei Kofinanzierung von Fördermitteln des Bundes erhöht sich der Satz auf 90 Prozent ( d. h. nur noch 10 % durchEigenanteil oder weitere Drittmittel)

- 12.500 € als Minimum der Höhe der Gesamtkosten des Projektes

Abwägung des „Fördermodells“

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

Landesprogramm BKM Sonderprogramm

EntscheidungAntragstellung auf (ausschließliche)

Förderung aus dem Landesprogramm

ODER(zusätzlich) aus

dem BKM-Sonderprogramm

ACHTUNG: Antrag beim BKM Sonderprogramm schließt nachträglichen Antrag auf

Fördermittel aus dem Landesprogramm aus.

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

ANTRAGSTELLUNG

ACHTUNG: * Laufende (vor Antragstellung) oder bereits abgeschlossene Maßnahmen werden nicht gefördert.

� Antragsformulare abrufbar unterhttps://kbh.hessen.de

� Umfang der Antragsformulare: 7 Seiten

� Kooperative Anträge sind explizit erwünscht.

� Antragsfrist: 15. März 2019 (bei der KBH)

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

PROJEKTDURCHFÜHRUNG – ZEITLICHER ABLAUF

� Mit Bestätigung des Antragseinganges vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt

� Zustellung der Bescheide: ca. Mitte Mai 2019

� Versendung Eingangsbestätigung: Keine

� Mittelabruf: frühestens 6 Wochen vor Verausgabungsfristspätestens Mitte November

� Projektende: 31. Dezember 2019(Projekt muss abgeschlossen und die Mittelverausgabt sein)

ACHTUNG: Grundsätzlich keine überjährige Förderung möglich!

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2. Das Landesprogramm Bestandserhaltung Hessen

ABSCHLUSS DES PROJEKTES

� Verwendungsnachweis:in der Regel 6 Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums (30. Juni 2020) zu führen

Bestandteile des Verwendungsnachweises:1. Sachbericht2. Zahlenmäßiger Nachweis3. Bestätigung der Angaben4. Anlagen

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3. Die beiden Förderprogramme im Vergleich

LandesprogrammBKM-Sonderprogramm

Antragsfrist 11. Januar 2019 15. März 2019

Fördervolumen 4,5 Mio. Euro 1 Mio. Euro

Eigenanteil 10 % 20 %

Min. Antragsvolumen 10.000 Euro 12.500 Euro

Förderrahmen national Hessenbezug

Projektbeginn erst ab Zuwendungs- ab Eingangsbest.bescheid Antrag

Projektlaufzeit überjährig (begrenzt) ausschließlichbis 2021 möglich unterjährig

Verwaltungsaufwand vglw. höher vglw. niedriger

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