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Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau
für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau:
J. WoisetschlägerDissertantenseminar 29.10.2015
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Drei Texte regeln das Doktoratsstudium
Satzungsteil Studienrecht
(SSTR)
CurriculumDoktoratsstudium
Technische Wissenschaften
(CURR)
Statuten der Doctoral School Maschinenbau
(STAT)
Das
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Das DoktoratsstudiumRegelstudienzeit nach CURR §2: 3 Jahre
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
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Wissenschaftliche Methoden u. Kommunikation 4 SWSBeispielkatalog STAT Abs.12, Genehmigung durch Studiendekandavon Dissertantenseminar 2x1 SWS, Jahres-LV, Teilnahmepflicht
Fachspezifische Basisfächer 8 SWS (STAT Abs. 11), Genehmigung durch Studiendekan dzt. 50% Regel (max.50% am Institut)
Privatissimum 2 SWS (STAT Abs.13) durch Betreuer
Das
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Die DissertationSSTR §28, CURR §5, STAT Abs.7
Die Doktorandin / der Doktorand soll zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit und schließlich zum Abschluss einer Dissertation herangeführt werden.
Unterstützung durch die Betreuerin / den Betreuer in Fragen des Standes der Technik, der wissenschaftlichen Methodik und anderenwissenschaftlichen Fragestellungen.(Habilitierter Universitätslehrer gem. SSTR §26; Pflichten: STAT Abs. 7, CURR §4)
Die Doktorandin / der Doktorand verpflichtet sich ernsthaft und intensiv an der übernommenen Aufgabenstellung zu arbeiten. (Vorschlagsrecht des Thema, freie Betreuerwahl, Wechsel möglich; alles nach Maßgabe der Möglichkeiten, SSTR §28, CURR §4, STAT Abs. 7)
DISSERTATION
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Das erste Semester
Jahr 1
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ngIm ersten Semester wird neben einer kurzen Vorstellung imDissertantenseminar auch die Ausbildungsvereinbarungunterschrieben und der curriculare Anteil festgelegt.
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Das Dissertantenseminar
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Vors
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An der Doctoral School für Maschinenbau werden 2 Seminartage pro Semester (jeder Tag mit 7 x 45 min) = 1 SWS abgehalten
2 x 1 SWS, also 4 Seminartage müssen besucht werden Eine kurze Vorstellung und ein Seminarvortrag müssen gehalten werden
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Tag
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Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
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Das Dissertantenseminar
„Nachholen“ von Veranstaltungen im nächsten Semester möglich, Teilnehmerlisten werden geführt
Sollte der Andrang so groß werden, dass ein 3. Termin im Semester erforderlich wird, sind mit dem Besuch von 4 Seminartagen die 2x1 SWS trotzdem erfüllt.
Das
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Das Dissertantenseminar – die Vorstellung
Jahr 1
Vors
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ng maximale Dauer von 5 Minuten in
denen Sie kurz auf Ihre Person und dasgeplante Dissertationsthema eingehensollen. Beamer und Laptop steht zurVerfügung.
Checklist:Woher kommen Sie, was haben Sie studiert? Was ist das Ziel Ihrer Dissertation ? Werden sie experimentell oder numerisch
arbeiten? Wer wird ihre Arbeit betreuen? Wo arbeiten Sie zur Zeit? Wo werden Sie Ihre Forschungsarbeiten
durchführen? Aus welchen Projekten werden Sie finanziert? Gibt es Projektpartner?
Das
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Das Dissertantenseminar – Der Vortrag
Jahr 2„Halbzeitbericht“
Ihre Präsentation sollte etwa 20 Minutendauern, weitere 10 Minuten werden alsDiskussion eingeplant.
Vor Beginn des Seminars steht Ihnen imHörsaal ein Laptop zur Verfügung auf denSie Ihre Präsentation laden und testenkönnen. Sollten Sie besondere Animationenverwenden wollen, können Sie in dieser Zeitauch einen mitgebrachten Laptopanschließen und testen.
Zu Beginn Ihrer Präsentation bitte denBetreuer, das betreuende Institut, IhrenArbeitgeber (sofern nicht ident) und einevtl. finanzierendes Projekt nennen.
Das
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Das Dissertantenseminar: Was darf der Vortragende erwarten ?
Die oder der Vortragende kann Zuhörer mit folgendem Wissen erwarten:
einem vertieften mathematischen Basiswissen
einer vertieften naturwissenschaftlichen Ausbildung(Physik, Chemie, Informatik, Messtechnik)
grundsätzlichen Kenntnissen über Konstruktion, Festigkeit, Mechanik, Dynamik, Thermodynamik, Werkstoffkunde und Strömungslehre, sowie
grundsätzlichen wirtschaftlichen Kenntnissen.
Der Vortrag muss für alle Teilnehmer verständlich sein, alle Mitglieder der Doctoral School informieren und dennoch zur vertieften Diskussion anregen.
Ein Feedback Formular wird aufgelegt und ist von allen Teilnehmern auszufüllen. Das Ergebnis kann von den Betroffenen eingesehen werden.
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Auswahl der Gutachter / GutachterinnenA
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Spätestens zwei Monate vor der Einreichung derDissertation sind die Gutachter/Gutachterinnenfestzulegen und zu informieren (CURR §5).
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Gutachter / GutachterinnenA
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Gem. SSTR §26 sind Gutachter /Gutachterinnen in der Regel habilitierteUniversitätslehrer. Wenigstens ein Gutachter soll von außerhalb derTU Graz kommen, nicht alle Gutachter dürfen vom selben Institutkommen (CURR §5, STAT Abs. 8).
In der Regel werden diese die Dissertation nach den internationalüblichen Kriterien Neuwertigkeit, Selbstständigkeit und Folge-
richtigkeit begutachtet und beurteilen.Mindestens zwei Gutachter müssen in maximal 4 Monaten die Arbeit
begutachten (SSTR §28). Der Erstgutachter ist in der Regel mit dem Betreuer und dem Erstprüfer
ident (CURR §5). Der Zweitgutachter kann auch aus einem nahen Fachkommen (SSTR §28).
Ein dritter Gutachter wird vom Koordinatorenteam der Doctoral Schoolverlangt, wenn keine Veröffentlichungen in internationalenFachzeitschriften oder internationalen Konferenzbänden zum Zeitpunktder Festlegung der Gutachter nachgewiesen werden können.
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VeröffentlichungenA
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„Die Veröffentlichung von abgeschlossenen Teilen,auch vor der Begutachtung der Dissertation, ininternationalen Publikationsorganen wird empfohlen.Falls solche Veröffentlichungen zum Zeitpunkt derBestellung der Gutachterinnen / Gutachter nichtnachgewiesen werden können, sind mindestens dreiGutachten einzuholen, von denen wenigstens eines vonaußerhalb der TU Graz kommen muss.“ CURR §5
„Die Doctoral School für Maschinenbau strebt an, dassaus der Forschungsarbeit der Dissertantin / desDissertanten vor Abschluss des Doktoratsstudiums etwazwei Publikationen bei international begutachtetenFachzeitschriften oder bei international begutachtetenfacheinschlägigen Konferenzen eingereicht, zurVeröffentlichung angenommen oder erschienen sind.“STAT Abs. 8
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Veröffentlichungen - ErläuterungenA
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Veröffentlichung (Publikation) von abgeschlossenen Teilen derDissertation: Erscheinen eines Fachartikels in einer Fachzeitschrift oderim Tagungsband einer facheinschlägigen Konferenz (full-text paper).
Publico, publicare: in die Öffentlichkeit stellen. Nachweis derwissenschaftlichen Publikation in Fachzeitschrift oder Fachtagung häufigdurch Angabe der ISBN (international standard book number), ISSN(international standard serial number), DOI (digital object identifier) oderAngabe des Links im world wide web.
Erstautorenschaft: Alle Autoren einer wissenschaftlichen Arbeit sind fürderen Inhalt gemeinsam verantwortlich. (Richtlinie des Rektorates derTU Graz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5 Abs.2)
Begutachtete wissenschaftliche Arbeit: positive Kommentare vonoftmals anonymen Experten des selben Fachgebietes müssen für das
Erscheinen des wissenschaftlichen Textes vorliegen.(„Peer review“ = Begutachtung durch Ebenbürtige)
Die Doctoral School führt kein Ranking begutachteter Zeitschriftenoder Konferenzen.
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Veröffentlichungen - BegutachtungA
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Ablehnung – Akzeptanz unter Auflagen – sofortige Akzeptanz der Arbeit
...Unfortunately, the paperdoes not achieve enough ineither of these twocategories to guaranteepublication and therefore Irecommend rejection. ... Theinsights revealed are hiddenin unclear text and messypresentation, so there is nomessage. It may be that withextra data, and furtheranalysis, the presentmanuscript could be extendedinto a good paper, so I wouldalso recommend to the authorsto think about the issuesbelow and re-submit a betterpaper at this or at anotherjournal. It would be sodifferent than this one,however, that I could notconsider it as a "revision".
Reviewer #2: Congratulation to the important, clearly presented and accurately elaborated work.
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Beurteilung der PublikationstätigkeitA
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Zur Beurteilung der Publikations-tätigkeit der Dissertantin / des Dissertanten ist die Rückseite des Formulars „Vorauswahl der Gutachter“ auszufüllen. Das Formular ist auch vom Betreuer und vom Vorsitzenden der Doctoral School zu zeichnen.
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Auswahl der Prüferinnen / PrüferA
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Die Prüferinnen / Prüfer werden in der Regel mit den Gutachtern ident sein, müssen das aber nicht zwingend sein (CURR §7). D.h. der Betreuer/in wird in der Regel Erstgutachter/in und Prüfer/in sein, der Zweitgutachter/in, Zweitprüfer/in.
Prüfer/innen und Gutachter/innen werden vom Studiendekan festgelegt.
Der Prüfungssenat besteht in der Regel aus drei Personen. Die/der Zweitprüfer/in wird in der Regel ein einschlägig kompetenter habilitierter Hochschullehrer sein, der Studiendekan wird in der Regel Vorsitzender sein, oder diesen bestellen (STAT Abs.14).
Das Rigorosum besteht aus einer Präsentation (20min) und Fragen der Prüfer/innen zur durchgeführten wissenschaftlichen Arbeit. Diese Prüfung ist öffentlich, zur Befragung sind aber nur die Mitglieder des Prüfungs-senats zugelassen (STAT Abs. 15).
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Einreichung der DissertationEi
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Ein Merkblatt zur Einreichung der Dissertation und zur Anmeldung zum Rigorosum liegt im Dekanat der Fakultät auf.
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Einreichung der DissertationEi
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Der Dissertation ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen.
Dissertationen unterliegen den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis für Veröffentlichungen (Richtlinie des Rektorates der TU Graz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5).
Plagiatsprüfung: Betreuer veranlasst digitale Plagiatsprüfung wissenschaftlicher Arbeiten. Diese muss bei Einreichung vorliegen.
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Sperre der DissertationEi
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Entstand die Dissertation im anwendungs-nahen Bereich mit Industriekooperation so ist die Sperrung einer Dissertation zur Geheimhaltung durch den Dissertanten und den Betreuer, sowie nach Genehmigung durch den Studiendekanmöglich.
Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage