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Dr. Franz Kandlhofer Das Mehrwertsteuer-Paket

Das Mehrwertsteuer-Paket

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Das Mehrwertsteuer-Paket. Dr. Franz Kandlhofer. Das Mehrwertsteuer-Paket. ECOFIN 4.12.2007 Neuregelung des Leistungsortes für Dienstleistungen RL 2008/8/EG Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens RL 2008/9/EG - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Das Mehrwertsteuer-Paket

Dr. Franz Kandlhofer

Das Mehrwertsteuer-Paket

Page 2: Das Mehrwertsteuer-Paket

ECOFIN 4.12.2007 Neuregelung des Leistungsortes für

Dienstleistungen

RL 2008/8/EG Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens

RL 2008/9/EG Änderung der VO über Verwaltungsvereinbarung

und den Info-Austausch VO (EG) Nr. 143/2008

verabschiedet am 12. Februar 2008

Bekämpfung des Steuerbetrugs bei ig Umsätzen

RL 2008/117/EG

Das Mehrwertsteuer-Paket

Page 3: Das Mehrwertsteuer-Paket

Umsetzung in Österreich

Budgetbegleitgesetz 2009 BGBl I 2009/52, 17.6.2009

Verordnung 1995/279 idF BGBl II 2009/222, 13.7.2009

FON-ErklärungsVO BGBl II 2009/288, 10.9.2009

Wartungserlass zu den UStR 2000

Das Mehrwertsteuer-Paket

Page 4: Das Mehrwertsteuer-Paket

Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt

Ort der Dienstleistung Umsatz ist steuerbar Besteuerungshoheit von Österreich Erklärung in der Umsatzsteuervoranmeldung

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 5: Das Mehrwertsteuer-Paket

Zielsetzung des MwSt-Pakets bei Dienstleistungen

Änderungen betreffen ausschließlich grenzüberschreitende Dienstleistungen

Besteuerung von DL am Ort des Verbrauchs B2B: Empfängerortsprinzip B2C: Unternehmerortsprinzip Ausnahmen aus verwaltungstechnischen und

politischen Gründen unterschiedliche Regelungen für DL, an

Unternehmer (B2B= Business to Business) Nichtunternehmer (B2C= Business to Consumer)

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 6: Das Mehrwertsteuer-Paket

B2B Regeln gelten für unternehmerische Leistungsempfänger, d. s.

Unternehmer (auch für den nicht unternehmerischen Bereich)

nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit UID

keine Änderung für Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG bzw für Vorsteuerabzug

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 7: Das Mehrwertsteuer-Paket

Beispiele Körperschaften öffentlichen Rechts mit

unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID gemeinnütziger Verein mit unternehmerischer

Tätigkeit und/oder UID Kleinunternehmer, pauschlierter Land- und

Forstwirt Holdinggesellschaft mit unternehmerischer

Tätigkeit und/oder UID Unternehmer bei teilweiser Privatnutzung /z.B.

Kfz-Leasing)

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 8: Das Mehrwertsteuer-Paket

Nachweis der Unternehmereigenschaft

EU-Unternehmer: UID mit Überprüfung (Stufe 2) wenn keine UID

auch auf andere geeignete Weise

Drittlandunternehmer: Unternehmerbestätigung des Staates, in dem

der Unternehmer ansässig ist und zur Umsatzsteuer erfasst ist

bei Eignung für Privatbereich: Bestätigung des Leistungsempfängers, dass er die Leistung nicht ausschließlich für Privatzwecke verwendet

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 9: Das Mehrwertsteuer-Paket

Generalklausel Empfängerort; das ist

Ort, an dem Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt

– bei natürlichen Personen: Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt

– Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen: Sitz gemäß Gesetz, Vertrag, Satzung

Ort der Betriebsstätte, wenn die DL an die Betriebsstätte ausgeführt wird

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 10: Das Mehrwertsteuer-Paket

Generalklausel - Betriebsstätte

Ort der Betriebsstätte

wenn ausschließlich oder überwiegend für die Betriebsstätte bestimmt

Auftragserteilung durch die Betriebsstätte nicht erforderlich

Bezahlung der Rechnung unerheblich Hauptniederlassung maßgeblich

nicht feststellbar, ob für Betriebsstätte bestimmt

einheitliche Leistungen (nicht aufteilbar)

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 11: Das Mehrwertsteuer-Paket

Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück→ Grundstücksort

Personenbeförderungen → Beförderungsort

Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter → Tätigkeitsort

Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen → Tätigkeitsort

Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel→ Ort der Übergabe

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 12: Das Mehrwertsteuer-Paket

B2B - Leistungen an Unternehmer

Art der DL bis 2009 ab 2010Grundstücksleistung Grundstücksort Grundstücksor

t

Personenbeförderung Beförderungsort Beförderungsort

Güterbeförderung Beförderungsort/Abgangsort

(tw. Verlagerungsmöglichkeit

mit UID Nr.)

Empfängerort

künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende Tätigkeit

Tätigkeitsort Tätigkeitsort

Ort der DL

Page 13: Das Mehrwertsteuer-Paket

B2B - Leistungen an Unternehmer

Art der DL bis 2009 ab 2010

Umschlag, Lagerung, sonstige DLiZm Beförderung

Tätigkeitsort(tw.

Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.)

Empfängerort

Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen

Tätigkeitsort(tw.

Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.)

Empfängerort

Ort der DL

Page 14: Das Mehrwertsteuer-Paket

B2B - Leistungen an Unternehmer

Art der DL bis 2009 ab 2010Katalogleistungen Empfängerort Empfängerort

Restaurant und Verpflegungs-Dienstleistungen auf Schiffen, Flugzeugen, Eisenbahnen andere

Unternehmerort

Unternehmerort

Abgangsort

Tätigkeitsort

Vermittlungsleistungen Ort des vermittelten Umsatzes (tw.

Verlagerungsmöglichkeit mit UID Nr.

Empfängerort (Ausnahme

Grundstücksmakler)

Übrige (im Gesetz nicht gesondert angeführte DL)

Unternehmerort Empfängerort

Ort der DL

Page 15: Das Mehrwertsteuer-Paket

Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen

neu durch den Leistungserbringer monatlich (quartalsweise)

über FinanzOnline

bis zum letzten des Folgemonats (abweichend von UVA)

gemeinsam mit ig Lieferungen Bemessungsgrundlage pro UID (keine Anzahlungen)

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 16: Das Mehrwertsteuer-Paket

Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen

Empfänger: Unternehmer oder nicht steuerpflichtige juristische Person mit UID

für folgende Dienstleistungen B2B Generalklauselleistungen Leistungsort in anderem Mitgliedstaat verpflichtend Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge System)

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 17: Das Mehrwertsteuer-Paket

Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen

nicht in ZM melden: Ort der DL ist im selben Mitgliedstaat

Ort der DL ist im Drittland

DL, die nicht unter B2B Generalklausel fallen und für die kein verpflichtendes Reverse Charge System anwendbar ist (z.B. Werklieferungen, Grundstücksleistungen)

DL an Nichtunternehmer

DL, die steuerfrei sind (z.B. steuerfreie Beförderung) Anpassung der Buchhaltung

Steuerkennzeichen

neue Konten

B2B - Leistungen an Unternehmer

Page 18: Das Mehrwertsteuer-Paket

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.