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Das „neue“ Dienstrecht Das „neue“ Dienstrecht Sammeldekret 2006 Sammeldekret 2006 Koordiniertes Koordiniertes Grundlagendekret Grundlagendekret Koordiniertes Dekret Koordiniertes Dekret Statut OSU Statut OSU Dekret über die Kontrolle Dekret über die Kontrolle der Abwesenheit wegen der Abwesenheit wegen Krankheit Krankheit

Das neue Dienstrecht Sammeldekret 2006 Sammeldekret 2006 Koordiniertes Grundlagendekret Koordiniertes Grundlagendekret Koordiniertes Dekret Statut OSU

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Das „neue“ DienstrechtDas „neue“ Dienstrecht

Sammeldekret 2006Sammeldekret 2006Koordiniertes GrundlagendekretKoordiniertes GrundlagendekretKoordiniertes Dekret Statut OSUKoordiniertes Dekret Statut OSUDekret über die Kontrolle der Dekret über die Kontrolle der

Abwesenheit wegen KrankheitAbwesenheit wegen Krankheit

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1. Zeitweilige Bezeichnungen1. Zeitweilige Bezeichnungen

InkrafttretenInkrafttreten: 01.01.2007: 01.01.2007ZielsetzungZielsetzung: Qualitative Aspekte mehr in : Qualitative Aspekte mehr in

den Vordergrund stellenden Vordergrund stellen BeurteilungBeurteilung Profil des BewerbersProfil des Bewerbers Kontinuität des pädagogischen TeamsKontinuität des pädagogischen Teams Zusatzausbildungen/ WeiterbildungenZusatzausbildungen/ Weiterbildungen ……

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2. Vorrangsregelung2. Vorrangsregelung

Vorrang haben immer die Vorrang haben immer die Wiedereinberufung, Wiederbeschäftigung, Wiedereinberufung, Wiederbeschäftigung, Versetzung und ErnennungVersetzung und Ernennung

Erste Berufsjahre als „Einarbeitungszeit“Erste Berufsjahre als „Einarbeitungszeit“Entscheidender Schnitt nach Entscheidender Schnitt nach 720 720

Diensttagen* Diensttagen* (davon 600 effektiv geleistet – inkl. (davon 600 effektiv geleistet – inkl.

max. 210 Tage Mutterschaftsurlaub)max. 210 Tage Mutterschaftsurlaub) VorrangVorrang

*Stichtag Berechnung: 30.04.*Stichtag Berechnung: 30.04.

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Vorrang pro Amt (mindestens 360 Tage Vorrang pro Amt (mindestens 360 Tage in diesem Amt)in diesem Amt)

Inhaber des erforderlichen Inhaber des erforderlichen BefähigungsnachweisesBefähigungsnachweises

Letzter Beurteilungsbericht mindestens Letzter Beurteilungsbericht mindestens „ausreichend“„ausreichend“

Bei „ungenügend“: gleichgestellt mit nicht Bei „ungenügend“: gleichgestellt mit nicht vorhandenem Befähigungsnachweisvorhandenem Befähigungsnachweis

2. Vorrangsregelung2. Vorrangsregelung

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Sonderfälle KlassierungSonderfälle Klassierung

Bewerber mit allen erfüllten Bewerber mit allen erfüllten Bedingungen Bedingungen können trotz verspäteter können trotz verspäteter Bewerbung Bewerbung Vorrang vor Bewerbern Vorrang vor Bewerbern ohne erforderlichen ohne erforderlichen Befähigungsnachweis erhaltenBefähigungsnachweis erhalten

Nichtangenommene Stelle Nichtangenommene Stelle Verlust Verlust des Vorrangsdes Vorrangs für das Schuljahr (außer für das Schuljahr (außer bei „höherer Gewalt“)bei „höherer Gewalt“)

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Bezeichnungskriterien - Bezeichnungskriterien - RangfolgeRangfolge

1.1. Fristgerechte Bewerbungen mit VorrangFristgerechte Bewerbungen mit Vorrang

2.2. Fristgerechte Bewerbungen ohne Vorrang Fristgerechte Bewerbungen ohne Vorrang (letzter Bericht mindestens „ausreichend“)(letzter Bericht mindestens „ausreichend“)

Danach entscheidet der Träger:Danach entscheidet der Träger:

1.1. Nicht fristgerecht beworben, sonst alles Nicht fristgerecht beworben, sonst alles o.k.o.k.

2.2. Bewerber ohne erforderlichen Bewerber ohne erforderlichen Befähigungsnachweis oder mit Bericht Befähigungsnachweis oder mit Bericht „ungenügend“ „ungenügend“

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Abwägen der „Titel und Abwägen der „Titel und Verdienste“Verdienste“

Innerhalb der Gruppen (1-4) besteht kein Innerhalb der Gruppen (1-4) besteht kein automatischer Vorrangautomatischer Vorrang

Um zur Bezeichnung zu kommen, wenn Um zur Bezeichnung zu kommen, wenn es mehr Bewerber als Stellen gibt, es mehr Bewerber als Stellen gibt, passen die Träger die Klassierung ihren passen die Träger die Klassierung ihren Bedürfnissen anBedürfnissen an

Träger können nicht willkürlich und Träger können nicht willkürlich und ungebunden entscheiden, es gibt vier ungebunden entscheiden, es gibt vier Vorgaben:Vorgaben:

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VorgabenVorgaben

Rechtsprechung des Staatsrates: Rechtsprechung des Staatsrates: Vergleich der Titel und Verdienste ist Vergleich der Titel und Verdienste ist verpflichtend – Kriterien müssen verpflichtend – Kriterien müssen objektivobjektiv, , relevantrelevant und und angemessenangemessen seinsein

Auflistung von Kriterien ohne Auflistung von Kriterien ohne Gewichtung: Beurteilungsberichte, Gewichtung: Beurteilungsberichte, Erfahrung, zusätzliche Ausbildung und Erfahrung, zusätzliche Ausbildung und Weiterbildung, notwendige KontinuitätWeiterbildung, notwendige Kontinuität

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Konzertierungspflicht mit den Konzertierungspflicht mit den GewerkschaftenGewerkschaften

Jede Entscheidung bedarf einer Jede Entscheidung bedarf einer ausreichenden und angemessenen ausreichenden und angemessenen BegründungBegründung

VorgabenVorgaben

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Anfrage beim Arbeitsamt - Anfrage beim Arbeitsamt - Bewerbungsaufruf Bewerbungsaufruf spätestens 15 Tage nachdem die Stelle spätestens 15 Tage nachdem die Stelle

offen istoffen ist Für definitive Ernennungen: 10. - 30.04.Für definitive Ernennungen: 10. - 30.04.

Klassierung durch den Schulträger Klassierung durch den Schulträger gemäß Kriteriengemäß Kriterien

VerfahrenVerfahren

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Grundlage: DienstauftragGrundlage: Dienstauftrag Dienstleistungen, die notwendigerweise zur Dienstleistungen, die notwendigerweise zur

Ausübung des jeweiligen Amtes gehören, Ausübung des jeweiligen Amtes gehören, und weitere Aufgaben, die zur und weitere Aufgaben, die zur Verwirklichung des Schulprojektes dienen. Verwirklichung des Schulprojektes dienen.

Der Schulträger legt nach Rücksprache mit Der Schulträger legt nach Rücksprache mit den betreffenden Personalmitgliedern die den betreffenden Personalmitgliedern die Aufträge fest, für deren Erfüllung sie ihre Aufträge fest, für deren Erfüllung sie ihre ganze berufliche Kompetenz einsetzen ganze berufliche Kompetenz einsetzen müssen.müssen.

BeurteilungsberichtBeurteilungsbericht

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Der Dienstauftrag umfasst:Der Dienstauftrag umfasst:

1.1. den Unterrichtsauftrag, das heißt die den Unterrichtsauftrag, das heißt die Planung, Vorbereitung und Durchführung Planung, Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtstunden und der anderen der Unterrichtstunden und der anderen pädagogischen Aktivitäten in Anwendung pädagogischen Aktivitäten in Anwendung des Lehrplans,des Lehrplans,

2.2. den Erziehungsauftrag, das heißt die den Erziehungsauftrag, das heißt die regelmäßige und persönliche Betreuung regelmäßige und persönliche Betreuung des Schülers und die Entwicklung seines des Schülers und die Entwicklung seines Verantwortungsbewusstseins,Verantwortungsbewusstseins,

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3.3. die regelmäßige Teilnahme an Fort- und die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,Weiterbildungsveranstaltungen,

4.4. die Teilnahme an pädagogischen die Teilnahme an pädagogischen Konferenzen,Konferenzen,

5.5. die Teilnahme an die Teilnahme an Personalversammlungen, Personalversammlungen, Versammlungen des Klassenrates und Versammlungen des Klassenrates und Koordinationsversammlungen,Koordinationsversammlungen,

6.6. Aufsichten und Vertretungen,Aufsichten und Vertretungen,

Der Dienstauftrag umfasst:Der Dienstauftrag umfasst:

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7.7. die Organisation von Elternkontakten und die Organisation von Elternkontakten und die Teilnahme an Elternsprechstunden,die Teilnahme an Elternsprechstunden,

8.8. die Mitwirkung bei der internen und die Mitwirkung bei der internen und externen Evaluierung der Schule,externen Evaluierung der Schule,

9.9. die Zusammenarbeit mit den Psycho-die Zusammenarbeit mit den Psycho-medizinisch-sozialen Zentren,medizinisch-sozialen Zentren,

10.10. die Leitung einer Klasse und die die Leitung einer Klasse und die Durchführung der damit verbundenen Durchführung der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben, wie das Verfassen Verwaltungsaufgaben, wie das Verfassen von Berichten und Zeugnissen,von Berichten und Zeugnissen,

Der Dienstauftrag umfasst:Der Dienstauftrag umfasst:

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11.11. die Gestaltung eines die Gestaltung eines Stoffverteilungsplanes,Stoffverteilungsplanes,

12.12. die Führung eines Lehrertagebuches,die Führung eines Lehrertagebuches,

13.13. die Verbesserung von Schülerarbeiten die Verbesserung von Schülerarbeiten und die regelmäßige Bewertung der und die regelmäßige Bewertung der Schüler, Schüler,

14.14. die Aufgaben, die dazu beitragen, das die Aufgaben, die dazu beitragen, das Schulprojekt zu verwirklichen.Schulprojekt zu verwirklichen.

Der Dienstauftrag umfasst:Der Dienstauftrag umfasst:

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BeurteilungsberichtBeurteilungsbericht

U. U. dienstrechtliche Konsequenzen:U. U. dienstrechtliche Konsequenzen: Verlust des VorrangsVerlust des Vorrangs Verlust der def. Ernennung (Art 78)Verlust der def. Ernennung (Art 78)

Wichtige Rolle bei der Klassierung der Wichtige Rolle bei der Klassierung der BewerberBewerber

Darum Möglichkeit, ungünstige Darum Möglichkeit, ungünstige Beurteilung ggfs. anfechten zu könnenBeurteilung ggfs. anfechten zu können

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Für Zeitweilige ohne Vorrang jedes Für Zeitweilige ohne Vorrang jedes Schuljahr (min. 15 Wochen aktiver Schuljahr (min. 15 Wochen aktiver Dienst)Dienst)

Für Zeitweilige mit Vorrang alle 2 Jahre, Für Zeitweilige mit Vorrang alle 2 Jahre, außer bei Schulwechselaußer bei Schulwechsel

Erfolgt bis spätestens 30.04.06Erfolgt bis spätestens 30.04.06Bei Religionslehrern fachdidaktische Bei Religionslehrern fachdidaktische

Beurteilung durch KultusträgerBeurteilung durch Kultusträger

BeurteilungsberichtBeurteilungsbericht

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Form: begründeter Beurteilungsbericht, Form: begründeter Beurteilungsbericht, schließt mit „sehr gut“, „gut“, schließt mit „sehr gut“, „gut“, „ausreichend“, „mangelhaft“, „ausreichend“, „mangelhaft“, „ungenügend“„ungenügend“

Muster wird durch die Regierung Muster wird durch die Regierung festgelegtfestgelegt

Einspruchmöglichkeit wenn nicht „sehr Einspruchmöglichkeit wenn nicht „sehr gut“ innerhalb von 10 Tagengut“ innerhalb von 10 Tagen

BeurteilungsberichtBeurteilungsbericht

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Übergangsbestimmung Schuljahr Übergangsbestimmung Schuljahr 2007/082007/08

Beurteilungsbericht mit „mangelhaft“ oder Beurteilungsbericht mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ führt NOCH nicht zum „ungenügend“ führt NOCH nicht zum Verlust des Vorrangs, da das Muster des Verlust des Vorrangs, da das Muster des Beurteilungsberichtes von der Regierung Beurteilungsberichtes von der Regierung noch nicht festgelegt wurdenoch nicht festgelegt wurde

Aber sehr wohl Einfluss beim Vergleich Aber sehr wohl Einfluss beim Vergleich der „Titel und Verdienste“der „Titel und Verdienste“

BeurteilungsberichtBeurteilungsbericht

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EinspruchsmöglichkeitEinspruchsmöglichkeit

Unterschrift des Berichts unter VorbehaltUnterschrift des Berichts unter VorbehaltEinspruch erheben innerhalb von 10 Tagen – Einspruch erheben innerhalb von 10 Tagen –

hat aufschiebende Wirkunghat aufschiebende WirkungEinspruchskammer erstellt Gutachten Einspruchskammer erstellt Gutachten

innerhalb von 45 Tageninnerhalb von 45 TagenSchulträger hat 10 Tage Zeit, um Schulträger hat 10 Tage Zeit, um

Entscheidung zu treffenEntscheidung zu treffenSchulträger nicht an Gutachten gebunden, Schulträger nicht an Gutachten gebunden,

muss Entscheidung ausführlich begründenmuss Entscheidung ausführlich begründen

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Versetzung - StellentauschVersetzung - Stellentausch

Stellentausch von zwei def. ernannten Stellentausch von zwei def. ernannten Personalmitgliedern auf Antrag bis zum Personalmitgliedern auf Antrag bis zum 15.03. möglich – nur netzintern15.03. möglich – nur netzintern

Versetzung : Versetzung : Nur bei freien StellenNur bei freien Stellenkein Recht!kein Recht!Nur innerhalb desselben AmtesNur innerhalb desselben AmtesNetzübergreifend: auch Einverständnis Netzübergreifend: auch Einverständnis

des „abgebenden“ Trägers notwendigdes „abgebenden“ Trägers notwendig

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Anpassung Kontrollverfahren Anpassung Kontrollverfahren wegen Krankheitwegen Krankheit

Auch bei mehrtägigen Abwesenheiten Auch bei mehrtägigen Abwesenheiten Pflicht, am ersten Tag der Abwesenheit Pflicht, am ersten Tag der Abwesenheit am Wohnsitz zu bleibenam Wohnsitz zu bleiben

Regierung wird beauftragt, bei Regierung wird beauftragt, bei auffälligen Entwicklungen gezielte auffälligen Entwicklungen gezielte Ursachenforschung zu betreibenUrsachenforschung zu betreiben

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„„automatische Kontrolle“ bei eintägigen automatische Kontrolle“ bei eintägigen AbwesenheitenAbwesenheitenDurch Beamten des Ministeriums Durch Beamten des Ministeriums

eingeleiteteingeleitetAuf Vorschlag des Schulleiters, der Auf Vorschlag des Schulleiters, der

Kontrolleinrichtung oder eigene Initiative Kontrolleinrichtung oder eigene Initiative des Ministeriumsdes Ministeriums

Anpassung Kontrollverfahren Anpassung Kontrollverfahren wegen Krankheitwegen Krankheit