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Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Friedrich Reichenbach Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II Fallmanagement 73.10 50663 Köln

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Landschaftsverband RheinlandLVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe IILandschaftsverband RheinlandLVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe-Persönliches Budget

Köln, 06.12.2012

Friedrich ReichenbachFriedrich Reichenbach

Landschaftsverband Rheinland

LVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II

Fallmanagement 73.10

50663 Köln

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Zuständigkeit

R ht dl Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf : Vom Antrag zur Bewilligung

Praxisbeispiele

Weitere Fragestellungen

Fazit

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Landschaftsverband RheinlandLVR-Fachbereich 73 Sozialhilfe II

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Zuständigkeit

Der Landschaftsverband Rheinland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe

zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII für

behinderte Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, außerhalb einer

teilstationären oder stationären Einrichtung die mit dem Ziel geleistet werden sollenteilstationären oder stationären Einrichtung, die mit dem Ziel geleistet werden sollen,

selbstständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern, (Ambulant Betreutes

Wohnen),

für die vollstationäre Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe, die sog g g ,

genannte Wohnheimbetreuung

sowie für die Teilhabe am Arbeitsleben, soweit die Hilfe in einer Werkstatt für

Menschen mit Behinderung erbracht wird.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Dies sind nach § 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur

Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Erbracht werden diese Leistungen nach Maßgabe des SGB IX und der für die zuständigen Erbracht werden diese Leistungen nach Maßgabe des SGB IX und der für die zuständigen

Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen.

(§ 4 Absatz 2 SGB IX).

Als Leistungen zur Teilhabe gem. §5 SGB IX sind die Leistungen der Eingliederungshilfe

budgetfähig.

− Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rheinland über das Hilfeplanverfahren.

− Individueller Hilfeplan ( IHP3 ) - Fallmanagement LVR - Hilfeplankonferenzen

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Rechtliche Grundlagen

- § 17 Abs. 2 S.1 SGB IX

Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget

ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein

möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

- § 159 Abs 5 SGB IX- § 159 Abs. 5 SGB IX

§ 17 Abs. 2 Satz 1 ist vom 1. Januar 2008 an mit der Maßgabe anzuwenden, dass auf

Antrag Leistungen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden.

Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches

Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung - BudgetV) nach § 21a SGBIX

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

§ 9 Abs.1 SGB XII

Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach

der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der

Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum LebensunterhaltPerson oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

§ 10 Abs. 3 SGB XII

Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses

Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das

Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder

di L i t b hti t ü hdie Leistungsberechtigten es wünschen.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

§ 57 SGB XII

Leistungsberechtigte nach §§ 53ff SGB XII können auf Antrag Leistungen der

Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten.

§ 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und §

159 159

des Neunten Buches sind insoweit anzuwenden.

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Form,

bestehende Leistungen zu gewähren!

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Vom Antrag zur Bewilligung

Grundsätzlich entsteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 18

SGB XII bereits mit Bekanntwerden des Hilfebedarfs.

1. Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des Persönlichen Budget wird

gestellt.

2 Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit2. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.

3. Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen ( Bedürftigkeit, Einkommens- und

Vermögensverhältnisse, Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 53 SGB XII ).

4. Ermittlung des Hilfebedarfs über das Hilfeplanverfahren des LVR.

d f5. Bedarfszumessung.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

6 Umrechnung der Sachleistung in die entsprechende Geldleistung hier werden i d R6. Umrechnung der Sachleistung in die entsprechende Geldleistung, hier werden i. d. R.

bestehende Leistungsvereinbarungen zugrunde gelegt.

7. Abschluss einer Zielvereinbarung i.S. d. §4 der Budgetverordnung ( öffentlich

rechtlicher Vertrag gem. §§53ff SGB X ).

Sie wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen und

enthält mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und

Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten

individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung.

Eine Bescheiderteilung über einen Antrag auf PB ohne Abschluss einer Zielvereinbarung ist Eine Bescheiderteilung über einen Antrag auf PB ohne Abschluss einer Zielvereinbarung ist

rechtswidrig.

8. Bewilligung erfolgt im Anschluss an die Zielvereinbarung.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Praxisbeispiele

Der/die „klassische“ Budgetnehmer/in :

Es liegt vorrangig eine Körperbehinderung vor.

Der/die LB kann die Verwaltungsaufgaben des PB selbständig erledigen.

Er/sie stellt im ( bspw. im sogenannten Arbeitgebermodell ) persönliche Assistenten ein,

die er/sie aus den Mitteln des Persönlichen Budgets bezahlt.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Praxisbeispiele

1 Herr B 1. Herr B.

• Lebte seit Jahren in einem Wohnheim für seelisch behinderte Menschen der Grafschafter

Diakonie .

• Es liegt eine seelische Behinderung aufgrund einer langjährigen chronischen Psychose

vor.

• Es besteht hoher sozialer Integrationsbedarf, ein ambulantes Betreuungssetting erschien

bisher als nicht realisierbar.

Im Wohnheim lernte er Frau M. kennen, die dort in vergleichbarem Betreuungsumfang

betreut wurdebetreut wurde.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

• Beide fassten den Beschluss zusammen in eine Wohnung zu ziehen.

Angebote aus dem stationären Bereich waren aus fachlicher Sicht jedoch weiter erforderlichAngebote aus dem stationären Bereich waren aus fachlicher Sicht jedoch weiter erforderlich.

• Es wurde eine Wohnung in der Nähe des Wohnheims gefunden.

• Der Wohnheimträger erstellte ein modularisiertes Leistungsangebot, das neben den

Fachleistungsstunden auch Angebote zur Freizeitgestaltung, Hintergrunddienst und

verschiedene Assistenzformen.

• Die Kosten der ambulanten Betreuung lagen von Anfang an unter denen einer stationären

Betreuung.

Bewilligung als persönliches Budget, mittlerweile leben beide seit ca. 2 Jahren in eigener

Wohnung.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

2. Herr S.

• 60- jähriger Klient, es liegt eine geistige Behinderung vor.

• Herr S. hatte fast sein ganzes Leben als Knecht auf einem Bauernhof gelebt, nie

selbständig gewohnt.

• Lebte mittlerweile nach Verlust seiner Arbeit in einem Obdachlosenheim im Kreis Wesel.

• Aufgrund der Kontakte zu einer Künstlergruppe ( Nebelhorn ) in Wesel kam der Plan auf,

mit Unterstützung durch Betreutes Wohnen in eine eigene Wohnung zu ziehen.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

• Betreuung sollte über pädagogische Fachkräfte , die sich bei Nebelhorn engagierten und

über Anbindung an die Künstlergruppe erfolgen.

• Die Betreuungsleistungen wurden i. R. d. persönlichen Budgets erbracht .

• Es konnte eine stationäre Betreuung vermieden und die Anbindung an inklusive

Strukturen erreicht werden. Herr S. lebt trotz enormen Unterstützungsbedarfs erstmalig

in einer eigenen Wohnung. Die hier passende Unterstützung wäre ohne Persönliches

Budget nicht möglich gewesen.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

3. Frau R.

Frau R. ist geistig behindert und war in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Essen

beschäftigt.

Nachdem sie im Rahmen eines betriebsintegrierten Arbeitsplatzes der Werkstatt in einer ac de s e a e e es bet ebs teg e te be tsp at es de e statt e e

Kindertagesstätte gearbeitet hatte, war der Wunsch aufgekommen, dass die Betreuung nicht

mehr über die WfbM, sondern über ein Persönliches Budget durch die Erzieherinnen der KiTa

erfolgen sollte.

Problem:

Ein Ausscheiden aus der Werkstatt wäre rechtlich problematisch gewesen unter anderem Ein Ausscheiden aus der Werkstatt wäre rechtlich problematisch gewesen, unter anderem

hätte der Verlust der EU- Rentenansprüche gedroht, aufgrund der Ausführungsverordnung

NRW zum SGB XII wäre auch die Zuständigkeit des LVR als überörtlichen Sozialhilfeträgers

entfallen.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Lösung :Lösung :

Es fand sich eine Werkstatt für behinderte Menschen im Kreis Wesel, die sich auf

Leistungserbringung in Form des Persönlichen Budgets eingestellt hatte und alle

Betreuungsleistungen modularisiert hatte.

Es wurde über eine Zielvereinbarung geregelt, dass Frau R. als „virtuelle“

Werkstattbeschäftigte in Form des Persönlichen Budgets betreut wurde, gleichzeitig

kam es zu einer Kooperationsvereinbarung der WfbM mit der Kindertagesstätte.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Weitere Fragestellungen

Sachleistung – Persönliches Budget

Im Gegensatz zur herkömmlichen Leistungsgewährung ist das sogenannte

sozialhilferechtliche Dreieck ( Leistungsnehmer - Leistungsträger – Leistungserbringer )

aufgehoben.

Es bestehen keine Vereinbarungen nach §§ 75 ff SGB XII . Dies kann zu erhöhten

Regelungsbedarf im Einzelfall führen.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Mögliche Konstellationen :

− Es ist eine hohe fachliche Qualität in der Umsetzung der Leistung erforderlich

( Fachleistungsstunde ), der /die Budgetnehmer/in möchte jedoch durch Freunde,

Angehörige etc. ohne professionellen Hintergrund unterstützt werden.ge ö ge etc o e p o ess o e e te g u d u te stüt t e de

− Die Geldleistungen werden ( irrtümlich oder missbräuchlich ) nicht zur Bedarfsdeckung

eingesetzt.

− Der/die Budgetnehmer/in ist mit der Verwaltung des Persönlichen Budgets überfordert

und beantragt zusätzlich Budgetassistenz.

− Das Persönliche Budget wird nicht vollständig aufgebraucht und der/die

Budgetnehmer/in möchte den Restbetrag anderweitig verwenden.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Von entscheidender Bedeutung ist die Zielvereinbarung

Mindestens ist die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die

Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen

Bedarfs sowie die Qualitätssicherung über die Zielvereinbarung zu gewährleisten. eda s so e d e Qua tätss c e u g übe d e e e e ba u g u ge ä e ste

Ansonsten besteht ein weitgehender Gestaltungsspielraum, d.h. die ZV kann exakt an

die Besonderheiten des Einzelfalls angepasst werden.

Ist eine Einigung nicht zu erzielen, sollten die streitigen Punkte aus der Zielvereinbarung

genommen und im Leistungsbescheid geregelt werden.

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Fazit

• Das Persönliche Budget stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen• Das Persönliche Budget stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen.

• Die Bedarfsdeckung kann im Persönlichen Budget passgenauer als in der Sachleistung

erfolgen. Der Personenzentrierte Ansatz und die Stärkung der Handlungskompetenz des

Menschen mit einer Behinderung können eher umgesetzt werden.

• Ein entscheidendes „Werkzeug“ ist die Zielvereinbarung.

• Bedeutung des PB im Zuge Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention(

Inklusionsdebatte ).

• Aufgabe der Sozialhilfe ist es die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde

des Menschen entspricht. ( § 1 SGB XII )

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Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!