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Luftfahrt-Bundesamt Folie 1 24.06.22 Das Standardprogramm SIHP

Das Standardprogramm SIHP

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Das Standardprogramm SIHP. Das Standardprogramm SIHP. Aber „per se “ sind Wartungshandbücher keine „approved data “. EASA Standardisierungs-Audit beim LBA am 12. Februar 2010. Beanstandungen aus dem Audit:. Neue IHP`s müssen. - PowerPoint PPT Presentation

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Aber „per se“ sind Wartungshandbücher keine „approved data“

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EASA Standardisierungs-Audit beim LBA am 12. Februar 2010

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Beanstandungen aus dem Audit:

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Neue IHP`s müssen

Konkrete Angaben zur Häufigkeit der Instandhaltung /Intervallen und Aufgaben (Task) wiedergeben

Alternativ zu den Task die genaue Referenz zu der Instandhaltungsdokumentation angeben.

Genauere Angaben zur „Pilot/Owner“ Instandhaltung angeben.

Praktisch keine Anpassung des M.A.302 bzw. Appendix I zum AMC M.A.302 bisher erfolgt

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Übersetzung aus der Antwort von der EASA an „micro“ Scholz vom VdS:

…Zusätzlich möchten wir Sie informieren, dass, wenn Sie IHPs entwickeln, die exakten Details der Instandhaltungsaufgaben entweder direkt oder durch Querverweise auf andere Dokumente (z. B. die Dokumente des Halters der MZ, des Halters der STC, der zuständigen Behörde usw.) eingebaut werden können, aber in diesem Fall muss besonders darauf geachtet werden, dass das Referenzdokument genau definiert ist (Revisionsstand usw.) und es muss jede mögliche Aufgabe ausgeschlossen werden, die nicht auf die im Einzelnen vorliegende Luftfahrzeugkonfiguration zutrifft…

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Komponenten

ETSO

ETSO ETSO

ETSOKeine bzw. Hersteller

„Non Interferrence basis „

Keine/ Owner

ETSO

Keine/ Owner

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Ausrüstung gefordert nach CS-22

Nice to have

Ausrüstung gefordert nach CS-22

Ausrüstung nach FSAV

Spielzeug

Darf nicht CS-22 beeinflußen

Ausrüstung nach LuftBO

Grundlagen des Einbaus

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Weitere Komponenten

Schleppkupplungen, Gurte, Transponder, ELT, NOAH

Unter diesem Punkt sind die Angaben über das Luftfahrzeug, wie Muster/Baureihe, Werk-Nummer, Kennblatt angegeben. Ausrüstungsteile sind nur insoweit aufzuführen, wie für diese eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers der Ausrüstung existieren, die im IHP berücksichtigt werden und die nicht vom Hersteller des Lfz. in seinen Handbüchern genannt sind.

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Standard-Nachforderungen bei Antragstellung

Die Kopfzeile aller Seiten ist zu entfernen, da es sich nur um ein Rahmen- bzw. Generic-IHP handelt, solange keine Angaben zu einzelnen Luftfahrzeugen gemacht wurden.

Einschränkung des folgenden Satzes bei Erstgenehmigung auf Seite 3: “Das IHP wurde für das angeführte Luftfahrzeug genehmigt (nicht die Revision).“

Die Verwendung des Segelflugzeuges ist nicht angegeben (nichtgewerblich oder Ausbildungsbetrieb)

Das IHP ist nicht unterschrieben

Die Verbindlichkeitserklärung wird in unzulässiger Weise verändert

Das Kennblatt des Segelflugzeugs ist nicht korrekt. / EASA Kennblatt

Erläuterungen /Text mit „Sternchen *“, bleiben stehen.

Komponenten werden nicht aufgeführt, für die eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers existieren und nicht in den Handbüchern des Herstellers des Luftfahrzeugs genannt sind (z.B. Fahrt- und Höhenmesser, Funkgerät, ELT).

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Standard-Nachforderungen bei Antragstellung

aktuelle Revisionsstände der Unterlagen werden nicht angegeben (Estausgabe Januar 1989, Revision 3 März 2001 und die Bezeichnung des Dokuments nicht genannt.

Falsche Zuordnung in Spalte „Bezug“ und „Maßnahme“ in Tabelle G.1. Hier sollte korrekterweise das Dokument aus F.1 aufgeführt sein, in dem die entsprechende Instandhaltungsmaßnahme aufgeführt ist.

Fehlende Instandhaltungsmaßnahmen und Intervalle (aller) unter E.2 aufgeführten Komponenten. In Spalte „Bezug“ sollte korrekterweise das Dokument aus F.2 aufgeführt sein, in dem die entsprechende Instandhaltungsmaßnahme aufgeführt ist.

In der Tabelle G.5 kann die NfL II-50/00 „Instandhaltung und Prüfung älterer Luftfahrzeuge“ entfallen, wenn es sich um ein FVK Segelflugzeug handelt, da diese in der Regel ein Lebensdauererhöhungsprogramm haben (3000h ++)

Nicht zutreffende Tabellen (G.4) sind entsprechend zu kennzeichnen.

In der Tabelle G.7 ist eine dem Luftfahrzeug entsprechende Anpassung vorzunehmen (z.B. 51-Struktur- Bespannung… streichen).

Die in Tabelle H.2 genannte Überholung ist oft keine abweichende Maßnahme bei Erreichen der TBO. Besser beispielsweise eine „jährliche Zustands- und Funktionsprüfung“ nach Erreichen von 4 Jahren bis zum Erreichen von 2000 Starts angeben

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Fazit

Seit Dezember 2010 ca 600 Eingänge, ca. 170 genehmigt.

Antragsteller ohne entsprechende Kenntnisse sind schlichtweg überfordert, die Vorgaben für die Erstellung eines IHP zu erfüllen.

Die Unterstützung durch die CAMO`s (nach Verständnis des Part M eigentlich dafür vorgesehen) ist in der GAT noch nicht angekommen.

Demnächst wird ein überarbeitetes IHP veröffentlicht, dieses kann zwar die Bearbeitung verbessern, wird aber nicht das Grundsatzproblem lösen.

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Gebühren seit 01.09.2011

Genehmigung oder Änderung eines Instandhaltungsprogramms Gebührenrahmen 100 bis 2.000 €

Erstgenehmigung Änderung klein Änderung groß

Segelflugzeug/Ballon 150.-€ 100.- 130-

Motorsegler/HL-Luftschiff 200.-€ 130- 150.-

Flugzeug E- G- 400.- 150.- 200.-

Änderung klein:Änderung der Adresse des AntragstellersAufnahme, Wechsel oder Wegfall von Mitgliedern einer HaltergemeinschaftEinbau, Wechsel oder Ausbau von Geräten der Ausrüstung, der Einfluss auf Instandhaltungsarbeitenhat, z. B. Einbau eines Transponders im Segelflugzeug oder Gurte des Herstellers A werden gegenGurte des Herstellers B getauscht (sofern zugelassen)Aufnahme, Wechsel, Änderung oder Wegfall von Instandhaltungsunterlagen, z.B. bei Einrüstung einer EMZAufnahme, Wechsel oder Wegfall von Tätigkeiten im Rahmen der Piloten/EigentümerinstandhaltungAufnahme oder Wegfall der Instandhaltung nach ELA1

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Große Änderungen am IHP:

Umbau in andere Baureihe, z. B. LS4 in LS4a

Wechsel von Motorenmuster, Propellermuster

Aufnahme, Wechsel, Änderung oder Wegfall bei Abweichungen von Vorgaben des/der Halter der MZ des ganzen Lfz/von Ausrüstungsteilen

Neufassung eines IHPs, z. B. Änderung SIHP in ind. IHPs

Alles andere, was nicht gering oder klein ist

Erstellung einer Zweitschrift, nur nicht gewerblich genutzte LuftfahrzeugePauschal 50.-€