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Lorenz Holler Das Verhältnis von Anfechtungsklage und Spruchverfahren Eine Untersuchung ausgehend von den §§ 210, 212 UmwG unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung von BGHZ 146, 179 - MEZ und BGH ZIP 2001, 412 - Aqua Butzke PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Das Verhältnis von Anfechtungsklage und … Holler Das Verhältnis von Anfechtungsklage und Spruchverfahren Eine Untersuchung ausgehend von den 210, 212 UmwG unter schwerpunktmäßiger

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Lorenz Holler

Das Verhältnis vonAnfechtungsklage und

Spruchverfahren

Eine Untersuchung ausgehendvon den §§ 210, 212 UmwG unter

schwerpunktmäßiger Berücksichtigungvon BGHZ 146, 179 - MEZ und

BGH ZIP 2001, 412 - Aqua Butzke

PETER LANGEuropäischer Verlag der Wissenschaften

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 23

A. Allgemeiner Teil 25I. Einleitung 25II. Anfechtungsklage und Spruchverfahren als Instrumente zur Be-

schlußkontrolle bei Strukturänderungen des Aktien- und Umwand-lungsgesetzes 26

III. Grundzüge, Regelungsstandort und Anwendungsbereich desSpruchverfahrens 281. Regelungsstandort 292. Anwendungsbereich des Spruchverfahrens im Überblick 30

a) Verschmelzung 30b) Auf- und Abspaltung 30c) Vermögensübertragung 31d) Formwechsel 31e) Unternehmensvertrag 32f) Eingliederung 33g) Squeeze-Out 33h) Analoge Anwendung des Spruchverfahrens 33

IV. Der Ausschluß der Anfechtungsklage zugunsten des Spruch-verfahrens 341. Gesetzgeberischer Hintergrund 35

a) Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Ersatz des zubreitflächigen durch den zielgenaueren Rechtsbehelf -„Reformation statt Kassation" 36

b) Schutz der strukturänderungswilligen Gesellschaft vor derBlockade ihres Strukturänderungsvorhabens 40aa) Die Blockadewirkung der Anfechtungsklage 40bb) Interesse der Gesellschaft am zeitnahen Vollzug der

Strukturänderung 42cc) Entlastung des Anfechtungsverfahrens von der

Schwierigkeit der Unternehmens- und Anteilsbewer-tung im Zusammenhang mit der Bestimmung des„richtigen Umfangs der Kompensationsleistung" 43

c) Ergebnis 45

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2. Die kompensatorische Funktion des Spruchverfahrens und diehieraus resultierende untrennbare Regelungseinheit zwischenden Tatbeständen des Anfechtungsausschlusses und der Eröf-fnung des Spruchverfahrens 47

3. Der Anfechtungsausschluß als Ausnahmevorschrift zu denaktienrechtlichen Anfechtungsvorschriften der §§ 243ff. AktG 49

4. Verbleibender Anwendungsbereich der Anfechtungsklage alsInstrument zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Strukturän-derungsbeschlüssen 50a) Die „Doppelfunktion" der Anfechtungsklage 51

aa) Individueller Rechtsschutz 51bb) Objektive Rechtskontrolle 51

b) Präventions- und Steuerungsfunktion der Anfechtungs-klage 52

c) Verbleibende Bedeutung der Anfechtungsklage nebendem Spruchverfahren 53

V. Rechtspolitische Tendenz in Richtung einer Ausweitung desSpruchverfahrens unter gleichzeitiger Zurückdrängung der Anfech-tungsklage 541. Rechtspolitische Forderungen de legeferenda 54

a) Die Rüge kompensationsleistungswertbezogener Informa-tionsmängel 54

b) Die Rüge der zu hoch bemessenen Kompensationsleistung 552. Ausweitung de lege lata durch BGH „MEZ" und,,Aqua

Butzke" 57VI. Zusammenfassende Bewertung und Folgerung für die Fragestel-

lung dieser Arbeit 59

B. Die Reichweite des Anfechtungsausschlusses des § 210 UmwG zugun-sten des Spruchverfahrens gemäß § 212 UmwG 63I. Das nach § 207 UmwG zu niedrig bemessene Angebot der Barab-

findung, § 210 1.HS UmwG 631. Das Angebot der Barabfindung im Umwandlungsbeschluß,

§§ 194 Abs. 1 Nr. 6,207 Abs. 1 S. 1 UmwG 632. Zu niedrige Bemessung 64

II. Das im Umwandlungsbeschluß fehlende oder nicht ordnungs-gemäße Angebot, § 210 2.HS UmwG 651. Kein annahmefähiges Barabfindungsangebot im Sinne des

§§ 194 Abs. 1 Nr. 6,207 UmwG 652. Einbeziehung von abfindungswertbezogenen Informations-

mängeln? 66a) Die Vertreter eines „generellen" Anfechtungsausschlusses 66

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aa) Der Schluß a maiore ad minus - BGH „MEZ" und„AquaButzke" 67

bb) „Generalklauselartig erweitertes Verständnis" desnicht ordnungsgemäßen Angebotes 68

b) Die Vertreter eines nur „partiellen" Anfechtungs-ausschlusses 68

c) Die Gegner eines Anfechtungsausschlusses wegen abfin-dungswertbezogener Informationsmängel 69

Stellungnahme 70a) Grammatische Auslegung 70b) Systematische Auslegung 72

aa) Das System der abfindungswertbezogenen Informa-tionspflichten 72(1) Umwandlungsbericht und Barabfindung 72

(a) Sinn und Zweck der Berichtspflicht 73(aa) Information als Grundlage der Stimm-

abgabe 73(bb) Information als Voraussetzung der

Rechtmäßigkeitskontrolle von Mehr-heitsbeschlüssen 74

(b) Der Umwandlungsbericht, § 192 UmwG 75(aa) Erläuterung und Begründung der anzu-

bietenden Barabfindung als einSchwerpunkt des Umwandlungs-berichts 77

(bb) Berichtsintensität hinsichtlich derBarabfindung 80

(2) Der Prüfungsbericht, §§ 208,30 Abs. 2 S. 2,12UmwG 82(a) Die Prüfung der anzubietenden Barabfin-

dung, §§ 208, 30 Abs. 2 UmwG 82(b) Sinn und Zweck der Prüfung gemäß § 208

UmwG 83(aa) A-priori-Schutz durch ausführliche

Information 83(bb) Der Prüfungsbericht als eine den

Umwandlungsbericht ergänzendeSchutzmaßnahme 84

(cc) (Verstärkte) Bedeutung der beschluß-vorbereitenden Prüfung nach demSpruchG 87

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(c) Inhaltliche Anforderungen an den Umwand-lungsprüfungsbericht, §§ 208,30 Abs. 2 S. 2,12 UmwG 89

(d) Möglichkeit des Verzichts auf Prüfung und/oder Prüfungsbericht, §§ 208,30 Abs. 2 S. 3UmwG 92

(3) Offenlegung von Umwandlungsbericht undPrüfungsbericht 92(a) Offenlegung des Umwandlungsberichts

gemäß §§ 238 S. 1,230 Abs. 2 S. 1 UmwG 93(b) Offenlegung des Prüfungsberichts 93

(aa) Offenlegungspflicht im verschmel-zungsrechtlichen Parallelfall gemäߧ§ 63 Abs. 1 Nr. 5 UmwG, § 64 Abs. 1S. 1 UmwG 94

(bb) Analoge Anwendung der §§ 63 Abs. 1Nr. 5,64 Abs. 1 S. 1 UmwG auf denUmwandlungsprüfungsbericht 98

(4) Mitteilung des Abfindungsangebotes, § 231UmwG 102

(5) Der aktienrechtliche Auskunftsanspruch des§ 131 AktG im Hinblick auf die gemäß § 207UmwG anzubietende Barabfindung 103(a) Kein tatbestandlicher Ausschluß des Aus-

kunftsanspruchs durch die speziellen um-wandlungsgesetzlichen Informationspflichten... 103

(b) Interdependenz zwischen (abfindungswert-bezogenem) Auskunftsanspruch und denspeziellen umwandlungsgesetzlichen Infor-mationspflichten 106(aa) Erforderlichkeit der Auskunft unter Be-

rücksichtigung der ausführlichen for-malisierten beschlußvorbereitendenInformation 106

(bb) Eingeschränkte Erforderlichkeit derAuskunft zur Barabfindung nebenUmwandlungsbericht und Prüfungs-bericht beim Formwechsel 108

(c) Ergebnis 111(6) Zusammenfassung 111

bb) Anfechtungsausschluß wegen Verletzung sämtlicherabfindungswertbezogener Informationspflichten imWege des Erst-Recht-Schlusses? 113

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(1) Die Argumentation des BGH auf der Basis derAnnahme eines vollständigen Informations-defizits im Falle des § 210 2. Alt. UmwG - DerErst-Recht-Schluß des BGH 113(a) Annahme eines vollständigen Informations-

defizits im Falle des Fehlens des Barabfin-dungsangebotes 113

(b) Betrachtung sämtlicher die Barabfindungbetreffenden Informationsrechtsverstöße alsFall des nicht ordnungsgemäßen Angebotes 114

(2) Kritische Stellungnahme zum Erst-Recht-Schlußund der Auslegung des BGH - Systemwidrigkeitder Annahme eines „vollständigen Informations-defizits" 115(a) Die Relevanz der abfindungswertbezogenen

Information für die Entscheidung über denFormwechsel 115

(b) Das Informationsbedürfhis des verbleibendenAnteilsinhabers 119

(c) Die Bedeutung der abfindungswertbezogenenInformation für die Entscheidung über Aus-tritt und Verbleib 121

(d) Systemwidrige (faktische) Verlagerung der„A-priori-Schutz-Disponibilität"vomAktionär auf den Vorstand 123

(3) Zwischenergebnis 127(4) Konsequenz für die Auslegung des fehlenden

oder nicht ordnungsgemäßen Angebotes im Um-wandlungsbeschluß 127

(5) Kein partieller Anfechtungsausschluß beschränktauf die Verletzung des Auskunftsanspruchs imHinblick auf die Barabfindung 128

(6) Zwischenergebnis 130cc) Zum (zwingenden) Regelungszusammenhang zwi-

schen §§210 und 212 UmwG - Spruchverfahren als(geeignete) „Ersatzsanktion" für die Geltendmachungvon Informationsmängeln? 131(1) Das Spruchverfahren als substituierender Rechts-

behelf mit Kompensationsfunktion - Das Prinzipder Mängelkongruenz und das daraus resultie-rende Verbot der isolierten Auslegung des § 210UmwG 131

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(2) Mangelnde Eignung des Spruchverfahrens alsMittel zur Geltendmachung von Informations-mängeln 133(a) Kein (sinnvolles) Nachholen a-priori-schüt-

zender Information im Rahmen des Spruch-verfahrens — Abwesenheit einer reforma-torischen Wirkung für den Bereich derInformation 133

(b) Fehlender Sanktions- undPräventionscharakter des Spruchverfahrens 137

(3) Kritik eines Nebeneinander von Sprachverfahrenund Anfechtungsklage als Rechtsschutzinstru-mente für die Rüge von Informationsmängeln 139(a) Problem der Abgrenzung zwischen bewer-

tungsrelevanten und nicht-bewertungs-relevanten Informationsgegenständen 139

(b) Rechtspolitische Gefahr für Wirksamkeit undEffektivität des A-priori-Schutzes durch aus-führliche Information ingesamt 141

(4) Das SpruchG und die Bedeutung der abfindungs-wertbezogenen Information 142(a) Die gesetzgeberische Entscheidung gegen

eine Regelung des materiellen Anwendungs-bereichs des Spruchverfahrens im Rahmendes SpruchG 142

(b) Die Pflicht zur Substantiierung des Antrags,§ 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SpruchG 144

(c) Die Darlegungslast des Antragsgegners imRahmen der Vorbereitung der mündlichenVerhandlung, § 7 SpruchG 148

(d) Ergebnis 150(5) Kein Ersatz des A-priori-Schutzes durch ausführ-

liche (wertbezogene) Information durch den A-posteriori-Schutz durch Sprachverfahren 152(a) Das Verhältnis zwischen A-priori-Schutz und

A-posteriori-Schutz nach dem Verschmel-zungsrichtlinie-Gesetz 152

(b) Etablierung des verschmelzungsrechtlichenMinderheitenschutzes als Standard bei Struk-turmaßnahmen nach Aktien- und Umwand-lungsgesetz im Wege des UmwBerG 1994 153

(c) Schlußfolgerung 155(6) Ergebnis 156

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dd) Die Reichweite des Anfechtungsausschlusses gemäߧ 210 UmwG vor dem Hintergrund der Registersperreund der Möglichkeit ihrer Überwindung 157(1) Der Grundsatz der Registersperre, §§ 198 Abs. 3,

16 Abs. 2 UmwG 157(2) Das Unbedenklichkeitsverfahren als Möglichkeit

der (ausnahmsweisen) „Durchbrechung" derRegistersperre, §§ 198 Abs. 3,16 Abs. 3 UmwG 161(a) Gesetzgeberischer Hintergrund 162

(aa) Das Problem der räuberischenAktionäre 162

(bb) Teilweise „Entschärfung" durch BGHZ107, 296 - Kochs-Adler und BGHZ112,9 - Hypothekenbank 163

(cc) Die daran anknüpfende Lösung des§ 16 Abs. 3 S. 2 UmwG 163

(b) Voraussetzungen des Unbedenklichkeits-beschlusses 165(aa) Unzulässigkeit und offensichtliche

Unbegründetheit, § 16 Abs. 3 S. 2l.und2.Var.UmwG 165

(bb) „Spezifische" Abwägung zwischenVollzugs- und Aufschubinteresse, § 16Abs. 3 S. 2 3.Var. UmwG 168(i) Wesentliche Nachteile 169(ii) Schwere der mit der Klage gel-

tend gemachten Rechtsverletzung- Erforderlichkeit ihrer Gering-fügigkeit 170

(3) Entbehrlichkeit eines Unbedenklichkeitsbeschlus-ses im Falle einer auf die Anfechtungsausschluß-gründe des § 210 UmwG gestützten Anfechtungs-klage - Keine Blockade aufgrund der den Um-fang der Registersperre begrenzenden Wirkungdes Anfechtungsausschlusses 176

(4) Erforderlichkeit eines Unbedenklichkeitsbe-schlusses im Falle der Verletzung abfindungs-wertbezogener Informationspflichten? 180(a) Eingreifen der Registersperre im Falle der

Verletzung der Informationspflichten zumUmtauschverhältnis 180

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(aa) Kein genereller (materiell-rechtlicher)Anfechtungsausschluß zugunsten desSprachverfahrens 181

(bb) Voraussetzungen eines Unbedenklich-keitsbeschlusses im Falle der Verlet-zung der Informationspflichten im Hin-blick auf das Umtauschverhältnis 184(i) Notwendigkeit der Einzelfall-

betrachtung 184(ii) Die begrenzte Bedeutung der

Möglichkeit der anderweitigenInteressenwahrung durch Sprach-verfahren, Informationserzwin-gungsverfahren und Schadenser-satzansprach gemäß § 16 Abs. 3S. 6 UmwG als Kriterien für dieGeringfügigkeit 186

(iii) Versuch der Bestimmung der„Geringfügigkeit" der Informa-tionsrechtsverletzung 190

(b) Konsequenz für die Rüge der Verletzungabfindungswertbezogener Information 198(aa) Maßgeblichkeit der gesetzgeberischen

Entscheidung gegen einen generellenAusschluß der Anfechtung zugunstendes Sprachverfahrens bei § 14 Abs. 2UmwG für die Parallelvorschrift des§ 210 UmwG 200

(bb) Voraussetzungen eines (erforderlichen)Unbedenklichkeitsbeschlusses gemäߧ§ 198 Abs. 3,16 Abs. 3 UmwG imFalle der Verletzung abfindungswert-bezogener Informationsrechte 204

(5) Ergebnis 209ee) Zusammenfassung und Ergebnis der systematischen

Auslegung 214c) Historische Auslegung 215

aa) Erweiterung der Reichweite des Anfechtungsaus-schlusses des § 210 UmwG gegenüber der Vorgän-gerregelung des § 375 Abs. 2 AktG a.F. um dasfehlende und nicht ordnungsgemäße Barabfindungs-angebot 215

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bb) Interpretation des historischen Gesetzgebers durch denBGH - Verzicht auf die Zweigleisigkeit gerichtlicherVerfahren bezüglich der Barabfindung 216

cc) Kritische Stellungnahme 216(1) Die bewußte gesetzgeberische Entscheidung ge-

gen eine Erweiterung des Anfechtungsausschlus-ses im Hinblick auf eine Einbeziehung abfin-dungswertbezogener Informationsmängel 219

(2) Die (eingeschränkte) Bedeutung des § 375 Abs. 2S. 3 l.HS AktG a.F. und die „zweifelhafte" Rege-lung des § 375 Abs. 2 S. 3 2. HS AktG a.F 219

(3) Bewußte gesetzgeberische „Abkehr" von der Ent-scheidungsunzuständigkeit der Hauptversamm-lung in Bezug auf die Barabfindung 223

(4) Ergebnis 225d) Teleologische Auslegung 227

aa) Schutz der Gesellschaft vor der Blockade ihres Form-wechselvorhabens durch Entlastung des Anfechtungs-verfahrens von der Schwierigkeit der Unternehmens-und Anteilsbewertung 227

bb) Umleitungs- und Zuweisungs- bzw. Überantwortungs-fiinktion des Anfechtungsausschlusses 228

cc) Unzulässigkeit der isolierten und damit „funktions-widrigen" Zweckbestimmung 229(1) Keine Reduzierung des Anfechtungsausschlusses

auf seine bloße Ausschlußfunktion 230(2) Gefahr der Fehlinterpretation des § 210 UmwG in

der Unternehmenspraxis 231dd) Zwischenergebnis 233

4. Ergebnis

III. Anfechtungsausschluß und Spruchverfahren bei zu hoch bemesse- v"""nem Barabfindungsangebot? 2351. Prinzipielle Anfechtbarkeit wegen zu hoch bemessener Barab-

findung ohne Rücksicht auf eine etwaige Ausschlußwirkungdes § 210 UmwG 235

2. Sperrwirkung des § 210 UmwG wegen zu hoher Barabfin-dung? 237

3. Substitution der Anfechtungsklage durch das Sprachverfahrenim Wege des Analogieschlusses zu den §§ 210,212 UmwG? 240a) Kritik der Asymmetrie der Rechtsschutzmöglichkeit gegen

das unangemessene Barabfindungsangebot 240

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aa) Widersprach zum gesetzgeberischen Prinzip von„Sprachverfahren statt Anfechtungsklage" bei Bewer-tungsstreitigkeiten 242

bb) Verfahrensrechtliche Nachteile für den verbleibendenAktionär 243

cc) Symmetrie der Rechtsschutzmöglichkeiten gegenabfmdungswertbezogene Informationsmängel 244

dd) Ergebnis 245b) Rechtspolitisches Ziel einer Analogie - Schutz vor zu

hohem Angebot durch oder Schutz vor Erhöhung desAngebots im Sprachverfahren? 245aa) Ausreichender Schutz vor Erhöhung im Sprachverfah-

ren aufgrund der Möglichkeit der Nebenintervention 246(1) Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschrif-

ten zur Streithilfe (§ 17 Abs. 1 SpruchG) 247(2) Interventionsinteresse des verbleibenden Anteils-

inhabers 248(3) „Schutzgrenze" durch das Verbot der reformatio

inpeius 251(4) Ergebnis 251

bb) Schutz durch Sprachverfahren vor der zu hoch be-messenen Abfindung im Umwandlungsbeschluß 252(1) Bestehen einer Regelungslücke 254(2) Planwidrigkeit der Regelungslücke? 255

(a) Die bewußte gesetzgeberische Entscheidunggegen die Regelung eines Anfechtungsaus-schlusses zugunsten des Sprachverfahrensfür die Anteilsinhaber des leistungsverpflich-teten Rechtsträgers 256(aa) Planmäßig „asymmetrische Ausgestal-

tung" der Rechtsschutzmöglichkeitengegen ein unangemessenes Umtausch-verhältnis im Recht der Verschmelzung(§§ 14 Abs. 2,15 Abs. 1 UmwG) 256

(bb) Planmäßige Asymmetrie der Rechts-schutzmöglichkeiten gegen ein unange-messenes Barabfindungsangebot imRahmen der §§ 210,212 UmwG 259

(cc) Gesetzgeberische Konzeption desSprachverfahrens als „Verbesserungs-"oder „augmentativen Rechtsbehelf' 260

(b) Ergebnis 263

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(3) Kollision der Analogie mit dem Abweichungs-verbot des § 1 Abs. 3 S. 1 UmwG 263

(4) Keine verfassungswidrige Beeinträchtigung derMitgliedschaft durch die Versagung des Schutzesdurchsprachverfahren 265

4. Ergebnis 267

C. Anfechtungsausschluß und Sprachverfahren bei anderen Umwand-lungs- und Strukturmaßnahmen - Überprüfung und Bestätigung der zuden §§ 210,212 UmwG gewonnenen Ergebnisse 269

I. Kein Ausschluß der Anfechtung wegen der Rüge kompensations-leistungsbezogener Informationsmängel 2701. Verschmelzung, §§ 14 Abs. 2,15 Abs. 1,32,34 UmwG 270

a) Kein Ausschluß der Anfechtung wegen Informationsmän-gel in Bezug auf Umtauschverhältnis und Barabfindung 270

b) Systemwidrigkeit der sanktionsrechtlichen Ungleichbe-handlung wertbezogener Informationsrügen in Bezug aufAbfindung und Umtauschverhältnis 273aa) Die verfahrensrechtliche Ungleichbehandlung als

systemunstimmige, aber unausweichliche Konsequenzder Rechtsprechung BGH „MEZ" und „Aqua Butzke" ...274

bb) Versuch ihrer Rechtfertigung im Wege der Differen-zierung zwischen „essentiellem" und (nur) „akziden-tiellem" Schutz der Gesellschafterrechte 275

cc) Kritische Stellungnahme 275c) Ergebnis 277

2. Unternehmensvertrag, §§ 304 Abs. 3,305 Abs. 5 AktG 278a) Kein Ausschluß der Anfechtungsklage wegen Informa-

tionsmängel in Bezug auf Abfindung und Ausgleich 278aa) Gesetzgeberische Entscheidung zugunsten eines

effektiven A-priori-Schutzes durch ausführlicheInformation (§§ 293a ff. AktG) im Zuge desUmwBerGI994 278

bb) Anfechtungsausschluß und Abfindung, § 305 Abs. 5AktG 280(1) Abwesenheit des "nicht ordnungsgemäßen

Angebots" 280(2) Unzulässigkeit der Verweisung abfindungswert-

bezogener Mängel im Wege des Erst-Recht-Schlusses 281

cc) Anfechtungsausschluß und Ausgleich, § 304 Abs. 3S. 2 AktG 284

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dd) Sanktionsrechtliche Ungleichbehandlung der abfin-dungs- und ausgleichswertbezogenen Informations-rügen als systemwidrige Konsequenz der Rechtspre-chung BGH „MEZ" und „Aqua Butzke" 287

b) Ergebnis 2883. Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß, § 320b Abs. 2 AktG ....289

a) Minderheitenschutz auf Niveau des Verschmelzungsrechts ...289b) Kein Ausschluß wegen abfindungswertbezogener Infor-

mationsmängel 2904. Squeeze-out, § 327f Abs. 1 AktG 295

a) Ausschluß der Anfechtung wegen Unangemessenheit derAbfindung 296

b) Kein Ausschluß wegen abfindungswertbezogenen Infor-mationsmängeln 297

5. Ergebnis 302II. Kein Ausschluß der Bewertungsrüge des Anteilsinhabers des

leistungsverpflichteten Rechtsträgers 3031. Keine Möglichkeit des Sprachverfahrens für den Anteils-

inhaber des übernehmenden Rechtsträgers im Verschmel-zungsrecht 303a) Zu hoch bemessene Barabfindung 303b) Das zu hoch bemessene Umtauschverhältnis 304

2. Rechtsschutzmöglichkeiten der Aktionäre der herrschendenGesellschaft gegen eine zu hohe Kompensationsleistung(Abfindung/Ausgleich) im Unternehmensvertragsrecht 304a) Schutz gegen die bereits im Vertrag zu hoch bemessene

Kompensation 305aa) Kein Sprachverfahren durch Analogieschluß zu den

§§ 304,305 AktG 306bb) Herabsetzung von Ausgleich und Abfindung im

Sprachverfahren als de lege lata unzulässigesVerfahrensziel 306

cc) Unzulässigkeit der Gewährung einer "eigenen"Kompensationsleistung 308

b) Schutz gegen die Gefahr einer (späteren) Erhöhung vonAbfindung und Ausgleich im Sprachverfahren 309

3. Rechtsschutzmöglichkeiten der Aktionäre der Hauptgesell-schaft gegen eine zu hohe Abfindung bei der Mehrheits-eingliederung 310

4. Abwesenheit einer entsprechenden Situation beim Squeeze-out ...3115. Ergebnis 312

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D. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung und Überlegungen de legeferenda 313

I. Ablehnung der Ausweitung des Prinzips „Anfechtungsausschlußzugunsten Spruchverfahren" auf die kompensationsleistungs-bezogene Informationsrüge 313

II. Befürwortung der Verweisung der Bewertungsrüge im Hinblick aufdie zu hoch bemessene Kompensationsleistung ins Sprachverfahrenunter gleichzeitigem Ausschluß der Anfechtungsklage 315

III. Vorschlag der Vereinheitlichung der jeweiligen „Regelungs-einheiten" von Anfechtungsausschluß und Sprachverfahren 318

Literaturverzeichnis 321

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