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DataSoftConnect Softwareentwicklung & Vertrieb DataSoftConnect Infobrief Wenn Ihnen die Qualitätssicherung bei der BTM-Führung wichtig ist, sollten Sie sich etwas Zeit für diese Informationen nehmen. Seit der 10. BtMÄndV (Januar 1998) § 13 ist es zulässig den Nachweis des Verbleibs von Medikamenten die unter das BtMG fallen per EDV zu führen. Die einzige Anforderung an eine solche Software besteht darin, dass der Ausdruck jederzeit möglich sein soll und in der Reihenfolge dem amtlichen Formblatt entsprechen muss. Derzeitiger Stand: Ohne Kenntnis der Möglichkeiten einer softwaregestützten BTM-Dokumentation werden Betäubungsmittelbestände in Kliniken, Pflegeheimen etc. handschriftlich in Betäubungsmittelbüchern oder auf BTM-Karteikarten geführt. Kostenbeispiel für die handschriftliche BTM-Dokumentation an einer mittelgroßen Klinik: In fast allen Kliniken befindet sich in den Operationssälen mindestens ein EDV-Arbeitsplatz. Mit dem Einsatz unserer Software ist es möglich die BTM-Dokumentation für eine Anästhesie abzuschließen bevor der Patient den OP verlässt. Auf diese Weise können 500 Stunden einer Arbeitskraft sinnvoller genutzt werden. Mit der aktuellen Gesetzeslage hat der Gesetzgeber für die EDV-Dokumentation der Betäubungsmittel einen großen Gestaltungsspielraum gelassen. Das BfArM stellt auf seiner Website ein Wordformular für die herkömmliche BTM-Dokumentation und ein weiteres Formular für die patientenbezogene Nachweisführung zum Download zur Verfügung. Einige beispielhafte Nachteile dieser Formulare sind: 1. Der Anwender muss wie bisher rechnen 2. Es ist nicht eindeutig zuzuordnen wer dokumentiert hat 3. Unterschrieben wird erst wenn das Formular vollständig mit Daten versehen ist oder wenn der monatliche Ausdruck erfolgt ist 4. Jeder der Zugang zu dieser Datei hat, kann eine Bestandsveränderung vornehmen ohne das dies bemerkt wird, selbst wenn die dokumentierende Person seinen Namen oder irgendeinen Namen einträgt 5. Bestandsdaten können ohne weiteres manipuliert werden 6. Bestandsmengen können selbst im Nachhinein vor dem monatlichen Ausdruck verändert werden 7. Die Ausdrucke sehen zwar sehr schön aus, Tür und Tor sind damit aber der Manipulation geöffnet ( Wo Manipulation möglich ist, wird Sie sicher irgendwann auch genutzt) 8. Bereits ausgedruckte Nachweise kann man vernichten und mit korrigierten (manipulierten) Daten neu ausdrucken 9. Handschriftliche Betäubungsmittelbücher sind fortlaufend durchnummeriert. Hier sind Manipulationen nicht so einfach 10. BTM-Karteikarten gehörten verboten, da man einzelne Karten vernichten und durch neu geschriebene Karten ersetzen kann Unsere Softwarelösung: Wir haben die Vorgänge der BTM-Dokumentation in der Praxis genau analysiert und die zahlreichen kleinen Einzelschritte in unsere Software einfließen lassen. Wir haben eine Software entwickelt die weit über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und die die oben gelisteten Nachteile von vornherein ausschließt. Unsere Software bildet den gesamten Dokumentationsprozess einer exakten BTM-Verwaltung exakt ab. Tägl. Anästhesien 30 BTM-Einsatz intraop. (Sufenta mite, Ultiva, Dipidolor) 3 Anzahl tägl. BTM-Dokumentation 90 Tägl. Zeitaufwand für die Dokumentation 2:00 Std. Jährl. Zeitaufwand 500:00 Std. Finanzieller Aufwand/Std. 20,00 €€ Jährl. finanzieller Aufwand 10.000,00 €

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DataSoftConnect Infobrief

Wenn Ihnen die Qualitätssicherung bei der BTM-Führung wichtig ist, sollten Sie sich etwas Zeit für diese Informationen nehmen. Seit der 10. BtMÄndV (Januar 1998) § 13 ist es zulässig den Nachweis des Verbleibs von Medikamenten die unter das BtMG fallen per EDV zu führen. Die einzige Anforderung an eine solche Software besteht darin, dass der Ausdruck jederzeit möglich sein soll und in der Reihenfolge dem amtlichen Formblatt entsprechen muss. Derzeitiger Stand: Ohne Kenntnis der Möglichkeiten einer softwaregestützten BTM-Dokumentation werden Betäubungsmittelbestände in Kliniken, Pflegeheimen etc. handschriftlich in Betäubungsmittelbüchern oder auf BTM-Karteikarten geführt. Kostenbeispiel für die handschriftliche BTM-Dokumentation an einer mittelgroßen Klinik: In fast allen Kliniken befindet sich in den Operationssälen mindestens ein EDV-Arbeitsplatz. Mit dem Einsatz unserer Software ist es möglich die BTM-Dokumentation für eine Anästhesie abzuschließen bevor der Patient den OP verlässt. Auf diese Weise können 500 Stunden einer Arbeitskraft sinnvoller genutzt werden. Mit der aktuellen Gesetzeslage hat der Gesetzgeber für die EDV-Dokumentation der Betäubungsmittel einen großen Gestaltungsspielraum gelassen. Das BfArM stellt auf seiner Website ein Wordformular für die herkömmliche BTM-Dokumentation und ein weiteres Formular für die patientenbezogene Nachweisführung zum Download zur Verfügung. Einige beispielhafte Nachteile dieser Formulare sind:

1. Der Anwender muss wie bisher rechnen 2. Es ist nicht eindeutig zuzuordnen wer dokumentiert hat 3. Unterschrieben wird erst wenn das Formular vollständig mit Daten versehen ist oder wenn

der monatliche Ausdruck erfolgt ist 4. Jeder der Zugang zu dieser Datei hat, kann eine Bestandsveränderung vornehmen ohne das

dies bemerkt wird, selbst wenn die dokumentierende Person seinen Namen oder irgendeinen Namen einträgt

5. Bestandsdaten können ohne weiteres manipuliert werden 6. Bestandsmengen können selbst im Nachhinein vor dem monatlichen Ausdruck verändert

werden 7. Die Ausdrucke sehen zwar sehr schön aus, Tür und Tor sind damit aber der Manipulation

geöffnet ( Wo Manipulation möglich ist, wird Sie sicher irgendwann auch genutzt) 8. Bereits ausgedruckte Nachweise kann man vernichten und mit korrigierten (manipulierten)

Daten neu ausdrucken 9. Handschriftliche Betäubungsmittelbücher sind fortlaufend durchnummeriert. Hier sind

Manipulationen nicht so einfach 10. BTM-Karteikarten gehörten verboten, da man einzelne Karten vernichten und durch neu

geschriebene Karten ersetzen kann Unsere Softwarelösung: Wir haben die Vorgänge der BTM-Dokumentation in der Praxis genau analysiert und die zahlreichen kleinen Einzelschritte in unsere Software einfließen lassen. Wir haben eine Software entwickelt die weit über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und die die oben gelisteten Nachteile von vornherein ausschließt. Unsere Software bildet den gesamten Dokumentationsprozess einer exakten BTM-Verwaltung exakt ab.

Tägl. Anästhesien 30 BTM-Einsatz intraop. (Sufenta mite, Ultiva, Dipidolor)

3

Anzahl tägl. BTM-Dokumentation 90 Tägl. Zeitaufwand für die Dokumentation

2:00 Std.

Jährl. Zeitaufwand 500:00 Std. Finanzieller Aufwand/Std. 20,00 €€ Jährl. finanzieller Aufwand 10.000,00 € €

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1. Mit unserer Software ist es möglich die Dokumentationen entsprechend der herkömmlichen Art zu führen.

1. Ferner ist mit einer Variante der Software eine patientenbezogene Nachweisführung möglich.

2. Mit einer weiteren Variante ist die Verwaltung von BTM-Depots möglich. 3. Die Software ist für Einzelplatz-, Netzwerkrechner und Terminalserver geeignet.

In einem an uns gerichteten Schreiben der Bundesopiumstelle im BfArM vom 22.06.2007 wird ausdrücklich eine Softwarelösung bei der BTM-Dokumentation favorisiert. Zitat: "... Wir stimmen Ihnen zu, dass eine Software mit implementierter Datenbank einen Gewinn an Qualitätssicherung zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln mit sich bringen ... Aus diesem Grund können kommerzielle Archivierungssysteme auch von der Bundesopiumstelle empfohlen werden." Zitat Ende. In einem weiteren Schreiben vom 18.12.2007 erklärt das BMG Zitat: "... Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich grundsätzlich für die verstärkte Nutzung dieser Technologie im Gesundheitswesen ein, daher begrüße ich auch die Entwicklung, Verfügbarkeit und Anwendung neuer Software auf diesem Gebiet. ..." Zitat Ende.

32 Vorteile unserer EDV-gestützten BTM-Verwaltung: 1. Geschützter Zugang mit Personalkennziffer, Passwort und erteilter

Zugriffsberechtigung 2. Verschlüsselte Passwörter für die Zugriffsberechtigten 3. Datenbank mit verschlüsseltem Passwort geschützt 4. Empfängerdaten(Patientendaten) werden nur einmal eingegeben 5. Daten der anordnenden Ärzte und der Pflegepersonen werden einmalig eingegeben 6. Erfassung von BTM-Stammdaten 7. Erfassung eines BTM-Anfangs-, Übernahmebestandes 8. Meldungsfenster bei Erreichen einer Bestandsmenge von 5 bis 0 9. Fehlermeldung bei Minus-Buchungen 10. Bestandsverändernde Buchungen werden nur nach Eingabe des Passwortes der

buchenden Person gespeichert 11. Versehentliche falsche Zugangs- oder Abgangsbuchungen können nur durch

passwortbestätigte Stornobuchungen korrigiert werden 12. Buchungsvorgänge können nicht gelöscht werden 13. Erweiterbare und vorgefertigte Formulierungen für anderweitigen Verbleib

(Vernichtung, Glasbruch o.ä.) 14. Interne Führung eines Logbuches 15. Dokumentation der eingeloggten Personalkennziffer (=buchende Person) auf den

Ausdrucken 16. Nach jeder bestandsverändernden Buchung sofortige Anzeige der geänderten

Bestandsmenge 17. Separate, passwortgeschützte Dokumentation von Zählkontrollen (mit

Schlüsselübergabeprotokoll) (Nutzung liegt im Ermessen der Anwender) 18. passwortgeschützte Dokumentation der monatlichen Kontrollen durch den

verantwortlichen Arzt in den BTM-Nachweisen (Nutzung liegt im Ermessen der Anwender)

19. Getrenntes Anzeigen und Ausdrucken von Zugangs- Abgangsdaten 20. Zum Monatsende bzw. am Monatsanfang ein Meldungsfenster mit der Aufforderung

zum Ausdrucken der BTM-Bestände 21. Ausdruck der dem amtlichen Formblatt entspricht 22. Ausdruck frei definierter Zeitabschnitte der BTM-Nachweise (z. B. monatlicher

Ausdruck) 23. Automatische Seitennummerierung 24. Speichermöglichkeit der BTM-Monatsnachweise (Reports) 25. Öffnen bereits gespeicherter BTM-Monatsnachweise im Report-Viewer 26. Recherchefunktionen (z.B.: Welcher Empfänger hat welche BTM’s erhalten 27. Weitere Suchfunktionen 28. Zeitnahe Dokumentation/online Dokumentation 29. Saubere Dokumentation 30. Zeitersparnis durch eine bessere Dokumentationsstruktur

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31. Schnelle Bestandsmengenübersicht: Mauszeiger auf den Anmeldedialog führen, keine Passworteingabe notwendig (schneller geht es nicht)

32. Schnelle Übersicht über den aktuellen Tagesverlauf, keine Passworteingabe notwendig (schneller geht es nicht)

Schlussfolgerungen: Jetzt ist die Möglichkeit einer enormen

1. Qualitätssicherung bei der BTM-Nachweisführung, 2. einer rationelleren Dokumentation, 3. einer sauberen Dokumentation, 4. mehr Sicherheit für den nachweispflichtigen Teilnehmer, 5. mehr Sicherheit für die dokumentierende Person, 6. mehr Datentransparenz gegeben 7. und das langfristig ohne Mehrarbeit.

In den Bereichen, wo an jedem Tag eine Vielzahl von BTM-Verabreichungen dokumentiert werden ist es sinnvoll, die BTM-Bestände softwaregestützt zu führen. Besonders die klinischen Bereiche wie Anästhesie- und Intensivabteilungen, Schmerzambulanzen, Pflegeheime, geriatrische und Palliativstationen, Hospize usw. sind hierfür besonders prädesdiniert. In Anästhesie- und Intensivabteilungen stehen zumeist arbeitsplatznahe PC-Plätze zur Verfügung, so dass eine BTM-Dokumentation nahezu online geführt werden kann. Sie sparen bares Geld mit unserer Software, weil die dokumentierende Fachkraft für andere Tätigkeiten frei wird, bzw. weil sich die Dokumentation durch die Nutzung der EDV auf viele Personen verteilt und per Zugriffsberechtigung steuern lässt. Mit unserer modernen Softwarelösung lässt sich eine zeitnahe Dokumentation, im laufenden Betrieb, meistens in sekundenschnelle erledigen, während eine handschriftliche BTM-Dokumentation dagegen ca. 2 Min. dauert – und dann Gnade, wenn nicht alle Daten leserlich oder nicht vollständig vorliegen, dann … !!?? Haben wir Ihr Interesse geweckt? –Dann sollten Sie nicht lange überlegen! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit für eine ökonomische und effiziente BTM-Dokumentation. Nach unserer Auffassung ist die Möglichkeit zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung gegeben, so dass zukünftig eine BTM-Dokumentation nur noch in Ausnahmefällen möglich ist.

Bezug und weitere Informationen: Die BTM-Verwaltung TSx für den Klinikbereich,

die BTM-Verwaltung pall TSx für empfänger-, patientenbezogene Nachweispflicht

sind Vollversionen und Sie erhalten sie für 60 Tage kostenlos per Download von unserer Website:

www.datasoftconnect.de

Wenn Sie sich nach 60 Tagen nicht für unsere Software entscheiden können, ist das auch kein Problem. Die Testphase kostet Sie keinen Cent. Auf unserer Internetseite finden Sie viele weitere Informationen zu unserer Software.