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Hinweise zu Schulungsunterlagen und Formblätter „DüV - Herbstregelungen“
A) Schulungsfolien
Die in dem Vortrag dargestellten Formblätter usw. des LELF finden Sie als Dateien beiliegend zu den Folien.
B) Formblätter
Die Formblätter des LELF können Sie am PC ausfüllen (nach dem Öffnen in Word oben Ansicht auswählen und Dokument bearbeiten drücken) und dann ausdrucken oder zuerst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen. In jedem Fall sind diese aufzubewahren.
Das Formblatt für die Herbstfrüchte außer Zweitfrucht des Landes Sachsen-Anhalt (SAH) ist deutlich komfortabler zu handhaben und identisch mit der Brandenburger Version des LELF. Dieses können Sie somit ersatzweise verwenden.
Die Hinweise in den Form- und Merkblättern des LELF sind bindend.
In der Textfassung der Düngeberordnung (DüV) finden Sie in den Anlagen die notwendigen Tabellen zum Ausfüllen der DBE im Herbst und später im Frühjahr.
Hierzu ist das zusätzliche Ergänzungsblatt des LELF für nicht aufgeführte Früchte in der DüV für den Herbst zu beachten und anzuwenden.
Link zu allen Formularen des LELF
http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.240315.de
C) Umfrage zur Betroffenheit
Hier möchte ich alle Mitglieder um eine rege Teilnahme bitten.
Sollte der Bedarf bestehen, mehr auf dem Blatt anzumerken, als vorgesehen ist, schreiben Sie dies unter Bemerkungen oder heften noch ein Ergänzungsblatt dazu.
Je mehr Informationen wir haben, desto besser !
Rückgabe an die zuständigen KBVs oder direkt an die Geschäftsstelle des LBV zu Händen Thorsten Mohr.
Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an den zuständigen KBV oder direkt an Thorsten Mohr
Telefon: 03328-319211Funk: 0151-11735329
mail: [email protected]