3
BERICHT ÜBER DIE AUSÜBUNG VON STIMMRECHTEN JAHR 2010 Gemäß Artikel 314-101 der Allgemeinen Ordnung der Börsenaufsicht (Règlement Général de l’Autorité des Marchés Financiers) teilt Ihnen Financière de l’Echiquier die Bedingungen mit, unter denen die Stimmrechte bei Aktionärshauptversammlungen der Emittenten ausgeübt wurden, deren Aktionäre die von ihr gemanagten OGAW sind. Der vorliegende Bericht betrifft das Geschäftsjahr 2010. 1- PRINZIPIEN DER STIMMRECHTSPOLITIK VON FINANCIERE DE L’ECHIQUIER ● Financière de l’Echiquier ist eine Portfolio-Verwaltungsgesellschaft, deren Kerngeschäft das Stock Picking ist. Dieses Management besteht in einer rigorosen Auswahl von Wertpapieren durch die Umsetzung eines Prozesses, zu dem auch die direkte Begegnung mit den Unternehmen zählt, in die die Fonds investieren. Es folgt eine Fundamentalanalyse eines jeden Vorgangs, gestützt auf eine interne Benotung. Die betreffenden Werte sind Gegendstand der Fixierung von Zielkauf- und Zielverkaufspreisen auf der Basis einer mittelfristigen Bewertung. Die ausgewählten Vorgänge unterlagen somit einem sehr selektiven und qualitativen Prozess. Die Methode, die die Festlegung eines Kauf- und Verkaufspreises vorsieht, ermöglicht eine Positionierung auf Werten, die marktseitig ein starkes Wertsteigerungspotenzial für die Zukunft aufweisen. ● Wenn die OGAW-Manager von Financière de l’Echiquier also in börsennotierte Wertpapiere investieren, dann aus dem Grunde, weil sie vollstes Vertrauen in die Geschäftsführer haben und mit deren festgelegten Unternehmensstrategien übereinstimmen. Die Verwaltungsgesellschaft investiert in Unternehmen, die für ihre Aktionäre Wert schaffen. Infolgedessen gibt es von vornherein keine grundlegenden Gründe, dem Management in Bezug auf die Beschlüsse zu widersprechen, die dieses bei Aktionärshauptversammlungen zur Genehmigung vorlegt. Es handelt sich somit um Entscheidungen über eine Änderung der Satzungen, die Genehmigung der Abschlüsse und die Verteilung der Ergebnisse, die Nominierung und die Abberufung sozialer Organe oder die Benennung von gesetzlichen Abschlussprüfern.

DE RAPPORT ANNEE 2010

Embed Size (px)

DESCRIPTION

● Wenn die OGAW-Manager von Financière de l’Echiquier also in börsennotierte Wertpapiere investieren, dann aus dem Grunde, weil sie vollstes Vertrauen in die Geschäftsführer haben und mit deren festgelegten Unternehmensstrategien übereinstimmen. Die Verwaltungsgesellschaft investiert in Unternehmen, die für ihre Aktionäre Wert schaffen. Die betreffenden Werte sind Gegendstand der Fixierung von Zielkauf- und Zielverkaufspreisen auf der Basis einer mittelfristigen Bewertung.

Citation preview

Page 1: DE RAPPORT ANNEE 2010

BERICHT ÜBER DIE AUSÜBUNG VON STIMMRECHTEN JAHR 2010

Gemäß Artikel 314-101 der Allgemeinen Ordnung der Börsenaufsicht (Règlement Général de l’Autorité des Marchés Financiers) teilt Ihnen Financière de l’Echiquier die Bedingungen mit, unter denen die Stimmrechte bei Aktionärshauptversammlungen der Emittenten ausgeübt wurden, deren Aktionäre die von ihr gemanagten OGAW sind. Der vorliegende Bericht betrifft das Geschäftsjahr 2010.

1- PRINZIPIEN DER STIMMRECHTSPOLITIK VON FINANCIERE DE L’ECHIQUIER ● Financière de l’Echiquier ist eine Portfolio-Verwaltungsgesellschaft, deren Kerngeschäft das Stock Picking ist. Dieses Management besteht in einer rigorosen Auswahl von Wertpapieren durch die Umsetzung eines Prozesses, zu dem auch die direkte Begegnung mit den Unternehmen zählt, in die die Fonds investieren.

Es folgt eine Fundamentalanalyse eines jeden Vorgangs, gestützt auf eine interne Benotung. Die betreffenden Werte sind Gegendstand der Fixierung von Zielkauf- und Zielverkaufspreisen auf der Basis einer mittelfristigen Bewertung. Die ausgewählten Vorgänge unterlagen somit einem sehr selektiven und qualitativen Prozess. Die Methode, die die Festlegung eines Kauf- und Verkaufspreises vorsieht, ermöglicht eine Positionierung auf Werten, die marktseitig ein starkes Wertsteigerungspotenzial für die Zukunft aufweisen. ● Wenn die OGAW-Manager von Financière de l’Echiquier also in börsennotierte Wertpapiere investieren, dann aus dem Grunde, weil sie vollstes Vertrauen in die Geschäftsführer haben und mit deren festgelegten Unternehmensstrategien übereinstimmen. Die Verwaltungsgesellschaft investiert in Unternehmen, die für ihre Aktionäre Wert schaffen. Infolgedessen gibt es von vornherein keine grundlegenden Gründe, dem Management in Bezug auf die Beschlüsse zu widersprechen, die dieses bei Aktionärshauptversammlungen zur Genehmigung vorlegt. Es handelt sich somit um Entscheidungen über eine Änderung der Satzungen, die Genehmigung der Abschlüsse und die Verteilung der Ergebnisse, die Nominierung und die Abberufung sozialer Organe oder die Benennung von gesetzlichen Abschlussprüfern.

Page 2: DE RAPPORT ANNEE 2010

● Financière de l’Échiquier studiert aufmerksam jede für die Interessen der Gesellschaft oder der Minderheitenaktionäre ungünstige Entscheidung und zeigt sich besonders wachsam in Bezug auf vier besondere Punkte: - die Emission von Aktien ohne bevorzugtes Zeichnungsrecht für Personen, die bereits Aktionäre sind; - Kapitalerhöhungen im Falle einer feindlichen Übernahme und alle anderen Maßnahmen gegen feindliche Übernahmen; - die Emission von Optionsscheinen (BSA) oder irgendwelchen anderen Wertpapieren mit Kapitalzugang zum alleinigen Profit einer bestimmten Kategorie von Aktionären (zum Beispiel Mitarbeiter), die aus diesem Grund zu einer Kapitalverwässerung der anderen Aktionäre führt. - die Genehmigung reglementierter Übereinkommen, wenn ihr Inhalt den Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung entgegensteht oder nicht leicht zugänglich ist. In diesen präzisen Fällen zur Verteidigung der Minderheitenaktionäre, die indirekt die Träger der Fondsanteile von Financière de l’Echiquier sind, behält sich die Verwaltungsgesellschaft folglich das Recht vor, gegen solche Beschlüsse zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. ● Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt für französische Aktien und seit Anfang des Jahres 2008 für europäische Aktien.

2 – PRAXIS DER AUSÜBUNG DER STIMMRECHTE IN 2010 ● Teilnahme an Aktionärshauptversammlungen: Financière de l’Echiquier ist über die von ihr verwalteten OGAW in 378 französische und europäische Unternehmen investiert, für die im Geschäftsjahr 2010 insgesamt 418 Hauptversammlungen stattfanden. Die effektive Teilnahme von Financière de l’Echiquier betraf 165 Unternehmen, d.h. insgesamt 177 Hauptversammlungen. ● Von der Stimmrechtspolitik definierter Umfang: Der Stimmumfang, den die Stimmrechtspolitik vorgibt, wird von der Schwelle von 2% des Kapitals oder der Stimmrechte bestimmt. Im Geschäftsjahr 2010 waren somit 71 Unternehmen betroffen (30% aller Unternehmen, in denen die OGAW investiert sind), d.h. insgesamt 81 Hauptversammlungen. Die betroffenen Unternehmen sind überwiegend an der Pariser Börse notiert und zu 24% an anderen Börsenplätzen in Europa (Frankfurt, Mailand, London etc.), aber auch weltweit (New York, Shanghai). ● Ausübung der Stimmrechte außerhalb des von der Stimmrechtspolitik definierten Umfangs: Gemäß dem in der Stimmrechtspolitik anerkannten Recht nahm Financière de l’Echiquier an 77 weiteren Hauptversammlungen von Unternehmen teil, von denen sie weniger als 2% des Kapitals und der Stimmrechte hält.

Page 3: DE RAPPORT ANNEE 2010

Financière de l’Echiquier hat effektiv die Stimmrechte im Auftrag der von ihr verwalteten OGAW ausgeübt, mit Ausnahme von 6 Versammlungen. ● Gründe für die Nicht-Ausführung der Stimmrechte innerhalb des von der Stimmrechtspolitik definierten Umfangs: In 6 Fällen und nur für nicht-französische Unternehmen (5) hat die Verwaltungsgesellschaft die Stimmrechte nicht ausgeübt, obwohl sie mehr als 2% des Kapitals oder der Stimmrechte hielt. Die Gründe liegen in besonderen Situationen, u.a. der „Aktiensperre“ (Märkte Griechenland und Schweiz), in einem anderen Fall gab es kein verbundenes Stimmrecht „preferred share“) und schließlich hat sich FDE in einem Fall entschieden, die Power of Attorney nicht umzusetzen (POA: von den Subverwahrern geforderte Vollmacht aufgrund der Landesvorschriften, die für eine Briefwahl erforderlich ist und bisweilen nur ein Jahr für jeden abstimmenden Fonds gilt). ● Abstimmungsanalyse: Im Verlauf der 177 Hauptversammlungen, an denen sie teilgenommen hat, hat sich Financière de l’Echiquier entweder enthalten oder eine negative Stimme für einen Beschluss abgegeben, zumindest in Anwendung der vier Sonderpunkte, bei denen sich die Verwaltungsgesellschaft besonders wachsam verhält (Aktienemissionen ohne bevorzugtes Zeichnungsrecht für die Personen, die bereits Aktionäre sind, Kapitalerhöhungen bei feindlichen Übernahmen oder anderen Maßnahmen gegen feindliche Übernahmen, Emissionen von Optionsscheinen (BSA) oder irgendwelcher anderen Wertpapiere mit Kapitalzugang zum alleinigen Profit einer bestimmten Kategorie von Aktionären, Genehmigung reglementierter Übereinkommen, wenn ihr Inhalt den Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung entgegensteht oder nicht leicht zugänglich ist). Von diesen Themen waren 34 Hauptversammlungen betroffen, davon 27 Hauptversammlungen, bei denen es zu Enthaltungen kam und bisweilen zu mehreren Enthaltungen pro Hauptversammlung sowie 7 Stimmen „gegen“ diese Themenpunkte. ● Management von Interessenskonflikten Financière de l’Echiquier hat keine Interessenskonflikte im Rahmen der abgegebenen Stimmen festgestellt. Financière de l’Echiquier ist in der Tat eine völlig unabhängige Verwaltungsgesellschaft, die von ihren Geschäftsführern und Mitarbeitern gehalten wird und über ihre eigene Recherche verfügt sowie mit keinerlei Finanzinstitut in Verbindung steht, das mit der Vermittlung oder einer anderen Finanztätigkeit beauftragt ist.

-----------------