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Prognose der Geruchsstoff- und Schallimmissionen ausgehend vom Autohaus Claas in Burscheid 25. Juni 2013 Datum 15052013/ 2223 Bericht/Gutachten Nr. Autohaus Claas GmbH & Co. KG Auftraggeber Dipl.-Ing. E. Wesemann, Dipl.-Biol. M. Bischoff Sachbearbeiter Text 14 Seiten Dokument mit Anhang I bis II Gesellschaft für sensorische Messtechnik Akustik Schallschutz Geruchsmessung deBAKOM deBAKOMGmbH · Bergstraße 36 · 51519 Odenthal · Telefon (0 21 74) 7 46 40 · Telefax (0 21 74) 74 64 20

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Prognose der

Geruchsstoff- und Schallimmissionen

ausgehend vom Autohaus Claas

in Burscheid

25. Juni 2013 Datum

15052013/ 2223 Bericht/Gutachten Nr.

Autohaus Claas GmbH & Co. KG Auftraggeber Dipl.-Ing. E. Wesemann, Dipl.-Biol. M. Bischoff

Sachbearbeiter Text 14 Seiten

Dokument mit Anhang I bis II

Gesellschaft für sensorische Messtechnik

Akustik

Schallschutz

Geruchsmessung

deBAKOM

deBAKOM GmbH · Bergstraße 36 · 51519 Odenthal ·Telefon (0 21 74) 7 46 40 ·Telefax (0 21 74) 74 64 20

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 2 von 14 deBAKOM

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1 Einleitung und Aufgabenstellung ................... .............................................................................3

2 Beschreibung des Standorts und der Anlage ......... ...................................................................3

3 Geruchsstoffimmissionen ........................... .................................................................................4

3.1 Geruchsstoffemissionen .........................................................................................................4

3.2 Geruchsstoffimmissionsprognose ...........................................................................................5

3.2.1 Meteorologie .......................................................................................................................5

3.2.2 Beschreibung des Beurteilungsgebietes ............................................................................7

3.2.3 Gebäudeeinfluss und Ausbildung der Quellen ...................................................................7

3.3 Geländeeinfluss ......................................................................................................................8

3.4 Quellparameter .......................................................................................................................8

3.5 Emissionszeiten ......................................................................................................................8

3.6 Ergebnis der Ausbreitungsrechnung ......................................................................................9

4 Schallimmissionen ................................. .................................................................................... 11

4.1 Schallemissionen ................................................................................................................. 11

4.2 Schallimmissionen ............................................................................................................... 12

4.3 Bewertung ............................................................................................................................ 12

5 Zusammenfassung ................................... .................................................................................. 13

6 Schrifttum ........................................ ............................................................................................ 14

ANHANG I: Protokolle der Geruchsstoffmessungen

ANHANG II: Protokoll der Ausbreitungsrechnung und A uswertung der statistischen Unsicher-heit

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 3 von 14 deBAKOM

1 Einleitung und Aufgabenstellung

Herr H. D. Claas möchte beantragen, dass die an das Betriebsgelände des Auto-

hauses Claas nach Osten angrenzenden und bisher im rechtskräftigen Bebau-

ungsplan Nr. 58 der Stadt Burscheid als Gewerbegebiet GE ausgewiesenen Flä-

chen in ein Mischgebiet MI umgewandelt werden.

Die deBAKOM GmbH wurde daher beauftragt, hinsichtlich der Realisierbarkeit

des Vorhabens die Schall- und Geruchsimmissionssituation abzuschätzen.

Insbesondere sind hier die durch das Autohaus Claas verursachten Immissionen

zu betrachten.

2 Beschreibung des Standorts und der Anlage

Die Gebäude der Autohaus Claas GmbH & Co. KG sind in der Abbildung 2-1 rot

markiert. Die Firma liegt im westlichen Teil der Stadt Burscheid an der Haupt-

straße Nr. 165-167 in einem Gewerbegebiet. Östlich und südlich des Standorts ist

Wohnbebauung vorhanden, während sich in nördlicher und westlicher Richtung

vorwiegend gewerblich genutzte Gebäude anschließen.

Abbildung 2-1: Lage der Gebäude des Autohauses Claa s

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 4 von 14 deBAKOM

Das Gelände liegt auf einem Niveau von rund 180 m ü.NN. In östlicher Richtung

steigt es auf einer Strecke von 600 m auf 200 m ü.NN. leicht an.

Auf ihrem Gelände verfügt die Autohaus Claas GmbH & Co. KG neben den Stell-

flächen im Außenbereich über Ausstellungsräume und Räume im Servicebereich.

Darüber hinaus sind Werkstätten und eine Lackieranlage vorhanden. Letztere

sind hinsichtlich möglicher Schall- und Geruchsstoffimmissionen relevant.

3 Geruchsstoffimmissionen

3.1 Geruchsstoffemissionen

Um belastbare Eingangsdaten für die Geruchsstoffimmissionsprognose zu erhal-

ten, wurden von uns am 17.12.2012 orientierende Geruchsstoffemissionsmes-

sungen in der Abluft des Kamins der Lackieranlage (rechts in Abbildung 3-1)

durchgeführt.

Abbildung 3-1: Abluftkamin der Lackieranlage

Es wurde das Aufbringen des Füllers, des Basislacks und des Klarlacks mess-

technisch erfasst. Da die einzelnen Lackiervorgänge in der Regel nur von kurzer

Dauer sind, erfolgten die Probenahmen über einen Zeitraum von 3 Minuten je

Probe. Beim Füller und Basislack wurden jeweils 2 Proben gewonnen, das Auf-

bringen des Klarlacks konnte nur mit einer Probe erfasst werden. Zwischen den

Lackiervorgängen waren keine relevanten Geruchsstoffemissionen feststellbar.

Die Messergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Protokolle zur

olfaktometrischen Auswertung befinden sich im Anhang I.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 5 von 14 deBAKOM

Der angegebene Mittelwert ist der arithmetische Mittelwert, der im Sinne einer

konservativen Abschätzung in der Immissionsprognose verwendet wurde. Der im

Zusammenhang mit Geruchsstoffkonzentrationen in der Regel zu verwendende

geometrische Mittelwert beträgt im vorliegenden Fall nur 307 GE/m³.

Tabelle 3-1: Messergebnisse

3.2 Geruchsstoffimmissionsprognose

Zur Abschätzung der durch den Betrieb der Lackieranlage verursachten Geruchs-

stoffimmissionen wurde eine Geruchsstoffimmissionsprognose durchgeführt. Die

Ermittlung der Immissionen erfolgt mit dem Programm AUSTAL2000. Im Rahmen

dieser Immissionsprognose wird ermittelt, mit welcher Häufigkeit in der Umge-

bung der Anlage wahrnehmbare Geruchsstoffkonzentrationen zu erwarten sind.

Eine Darstellung der Geruchsbelastung erfolgt konform mit der Geruchsimmissi-

ons-Richtlinie (GIRL) [1] durch Angabe der Häufigkeit von Stunden mit Gerüchen.

Eine Geruchsstunde liegt nach GIRL vor, wenn für mindestens 6 Minuten einer

Stunde die Geruchsschwelle überschritten ist. Geruchsstunden dürfen gemäß

dieser Richtlinie innerhalb geschlossener Wohnbebauung in maximal 10 % der

Stunden eines Jahres auftreten (Immissionswert IWWG = 0,10). Für Gewerbege-

biete und Einzelbebauungen liegt der Immissionswert bei 15 % (IWGG = 0,15)

der Jahresstunden.

3.2.1 Meteorologie

Für die Erstellung der Immissionsprognose wurde eine meteorologische Zeitreihe

der Ausbreitungsbedingungen des repräsentativen Jahres 2001 der Station Mer-

kenich (Kölner Luftmessnetz 201002) verwendet. Die Häufigkeitsverteilung der

Windrichtungen, der Windgeschwindigkeits- und Ausbreitungsklassen der Zeitrei-

he sind in der Abbildung 3-2 und der Abbildung 3-3 dargestellt. Die Darstellung

Quelle Fläche der

Quelle

mittlere Abluft-

geschw.

Abluft- temp.

Vol.- strom

Betrieb

Vol.- strom Norm, feucht

Geruchsstoffkonzentration Geruchs-stoffstrom

bezogen auf

Vol.-Strom Norm, feucht

in m2 in m/s in oC in m³/h in m³/h in GE/m3 in MGE/h Probe

Füller Füller Basis Basis Klarlack

Mittel-

wert

Abluftkamin 0,502 9,5 21,9 17160 15420 1122 944 57 36 1260 684 10,54

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 6 von 14 deBAKOM

der Windrichtungsverteilung zeigt ausgeprägte Maxima aus südöstlichen und

westlichen Richtungen.

Abbildung 3-2: Windrichtungsverteilung der Messstat ion Merkenich im Jahr

2001

Abbildung 3-3: Häufigkeitsverteilungen der Windgesc hwindigkeit und der

Ausbreitungsklassen der Messstation Merkenich im Ja hr

2001

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 7 von 14 deBAKOM

Der Standort des Anemometers in der Ausbreitungsrechnung liegt rund 160 m

südsüdwestlich der Anlage und hat die Koordinaten (UTM):

Rechtswert 32366882; Hochwert 5660923.

Die genannte Station wurde ausgewählt, da sie eine für die Region typische

Windverteilung und einen relativ hohen Anteil an Winden aus westlichen Richtun-

gen aufweist. Letztere Eigenschaft führt im Hinblick auf die Betrachtung der öst-

lich des Autohauses liegenden Gebiete zu einer eher konservativen Abschätzung.

Es wurde auf eine detaillierte Übertragbarkeitsprüfung verzichtet, da dieser An-

satz für die in Kapitel 1 beschriebene Aufgabenstellung ausreichend ist.

3.2.2 Beschreibung des Beurteilungsgebietes

Das Beurteilungsgebiet entspricht gemäß [1] einer Fläche innerhalb eines Kreises

mit einem Radius von rund 260 m (30fache der Kaminhöhe) um den Standort der

Quelle. Östlich und südlich des Standorts ist im Beurteilungsgebiet Wohnbebau-

ung vorhanden, während sich in nördlicher und westlicher Richtung vorwiegend

gewerblich genutzte Gebäude anschließen. Auf den an das Betriebsgelände des

Autohauses Claas nach Osten angrenzenden Flächen sind im nördlichen Teil ei-

nige Wohnhäuser und im südlichen Teil Grünflächen und ein Parkplatz vorhan-

den. Die programmintern für das Beurteilungsgebiet ermittelte Rauigkeitslänge

von 0,50 m ist plausibel.

3.2.3 Gebäudeeinfluss und Ausbildung der Quellen

Gemäß Anhang 3 Nr. 10 der TA Luft [2] sind die Einflüsse der Bebauung auf die

Immissionen im Rechengebiet zu berücksichtigen. Für die Anwendung eines di-

agnostischen Windfeldmodells für Gebäudeumströmung sollen gemäß TA Luft [2]

die Emissionsquellhöhen das 1,2fache der Gebäudehöhen betragen oder Gebäu-

de, für die diese Bedingung nicht erfüllt ist, einen Abstand von mehr als dem 6fa-

chen ihrer Höhe von der Emissionsquelle haben. Die Anforderungen sind im vor-

liegenden Fall erfüllt und die entsprechenden Gebäude in der Ausbreitungsrech-

nung berücksichtigt.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 8 von 14 deBAKOM

3.3 Geländeeinfluss

Gemäß Nr. 11 Anhang 3 der TA Luft [2] sind Geländeunebenheiten zu berück-

sichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissions-

ort von mehr als dem 0,7fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von

mehr als 1:20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine

Strecke zu bestimmen, die dem 2fachen der Schornsteinbauhöhe entspricht. Ge-

ländeunebenheiten können in der Regel mit Hilfe eines mesoskaligen diagnosti-

schen Windfeldmodells berücksichtigt werden, wenn die Steigung des Geländes

den Wert 1:5 nicht überschreitet.

Das o.g. Steigungskriterium ist im vorliegenden Fall für das Beurteilungsgebiet er-

füllt, so dass das Gelände in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt wurde.

3.4 Quellparameter

In der Ausbreitungsrechnung wurde der Kamin der Lackieranlage als Punktquelle

mit einer Höhe von 8,6 m über Grund mit den im Rahmen der Emissionsmessung

ermittelten Daten (siehe Tabelle 3-1) angenommen. Es wurde nur der thermische

Teil der Quellüberhöhung angesetzt. Im Protokoll zur Ausbreitungsrechnung im

Anhang II sind alle Parameter zusammengefasst dargestellt.

3.5 Emissionszeiten

Nach Angaben des Autohauses Claas erfolgen an 5 Tagen in der Woche jeweils

durchschnittlich 1 bis maximal 2 Lackiervorgänge, in denen über einen Zeitraum

von insgesamt 20 bis 30 Minuten lackiert wird. Daraus ergibt sich eine Emissions-

zeit von rund 260 Stunden pro Jahr. Zur Absicherung der Prognose wurde diese

verdoppelt und angenommen, dass an 520 Stunden im Jahr mit Geruchsstoff-

emissionen durch die Lackieranlage zu rechnen ist.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 9 von 14 deBAKOM

3.6 Ergebnis der Ausbreitungsrechnung

Im Hinblick auf die räumliche Gliederung des Beurteilungsgebiets ist für das Aus-

werteraster eine Schrittgröße von 50 m x 50 m sachgerecht.

Die dargestellten Werte in % sind zur besseren Übersicht bereits programmintern

gerundet, so dass sich bei unterschiedlich gefärbten Rasterflächen derselbe Zah-

lenwert ergeben kann.

Das Ergebnis der Berechnung in Abbildung 3-4 zeigt, dass entsprechend der

Windrichtungsverteilung (siehe Abbildung 3-2) die höchsten Wahrnehmungshäu-

figkeiten der Geruchstunden außerhalb des Betriebsgeländes nordwestlich und

östlich des Standorts zu finden sind.

Da die Geruchshäufigkeiten deutlich kleiner als 1 % der Jahresstunden sind, ist

von der Lackieranlage keine relevante Beaufschlagung für die betrachteten Flä-

chen östlich des Betriebsgeländes zu erwarten.

Unter den benachbarten Gewerbebetrieben gibt es zwar weitere potentielle Ge-

ruchsemittenten, jedoch ist uns als ortsansässiges Unternehmen keine Geruchs-

problematik in dem genannten Gebiet bekannt. Wir gehen daher auch in der Ge-

samtbelastung von keiner Überschreitung der Immissionswerte der GIRL [1] aus.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 10 von 14 deBAKOM

Abbildung 3-4: Geruchsstoffimmissionen verursacht d urch den Betrieb der La-

ckieranlage (50 m x 50 m-Raster)

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 11 von 14 deBAKOM

4 Schallimmissionen

Aufgrund der räumlichen Ausrichtung des Autohauses und der Betriebszeiten ist

nicht zu erwarten, dass die Schallimmissionen ausgehend vom Autohaus im Be-

reich der geplanten Wohnbebauung zu einer Überschreitung des in allgemeinen

Wohngebieten am Tage geltenden Richtwerts führen werden. Die Prognose erfolgt

deshalb als überschlägige Prognose (ÜP) gemäß TA Lärm A 2.4 [3].

4.1 Schallemissionen

Wesentliche Schallquellen des Autohauses sind

ggf. offene Tore des Werkstattbereichs (Westseite),

das offene Tor der Waschanlage (Südseite)

und der Auslass der Lackieranlage.

Für die Schallabstrahlung über ggf. offene Tore des Werkstattbereichs auf der

Westseite des Gebäudes kann einschließlich Berücksichtigung einer möglichen

Impulshaltigkeit ein Schallleistungspegel

LWA ≤ 85 dB(A)

angesetzt werden, für die Schallabstrahlung über das offene Tor der Waschanlage

während deren Betrieb (ca. 1 h/d)

LWA ≤ 95 dB(A).

Mit den täglichen Betriebszeiten errechnen sich daraus mittlere, auf 16 Stunden

bezogene Schallleistungspegel

LWA ≤ 83 dB(A) für die ggf. offenen Tore des Werkstattbereichs

und LWA ≤ 83 dB(A) für das offene Tor der Waschanlage.

Die Schallabstrahlung ist nicht tonal.

Für die Schallabstrahlung über den Auslass der Lackieranlage wird bei Betrieb ein

Schallleistungspegel

LWA ≤ 90 dB(A)

angesetzt. Die Lackieranlage wird 0.5 h/d betrieben, so dass ein mittlerer, auf 16

Stunden bezogener Schallleistungspegel

LWA ≤ 75 dB(A)

resultiert. Die Schallabstrahlung ist weder tonal noch impulshaltig.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 12 von 14 deBAKOM

Die zur geplanten Wohnbebauung ausgerichtete Ostfassade des Werkstattbereichs

des Autohauses weist nur geschlossene Flächen auf, deren Schallabstrahlung auf-

grund ihrer Schalldämmung (Mauerwerk, R’w > 45 dB) vernachlässigbar ist.

4.2 Schallimmissionen

Die Schallimmissionen werden anhand der im Abschnitt 4.1 genannten mittleren

Schallleistungspegel in Form einer überschlägigen Prognose (ÜP) im Sinne der TA

Lärm, A 2.4 [3], berechnet. Dabei wird für die Westfassade (offene Tore Werkstatt-

bereich) eine Eigenabschirmung durch das Gebäude mit 10 dB berücksichtigt. Der

Abstand der Schallquellen zur geplanten Wohnbebauung beträgt ca. 50 m.

Die Immissionsanteile betragen somit für

die offenen Tore des Werkstattbereichs (Westseite) Lm = 31 dB(A),

das offene Tor der Waschanlage (Südseite) Lm = 41 dB(A)

und den Auslass der Lackieranlage Lm = 30 dB(A)

und in Summe

Lm = 41.7 dB(A).

4.3 Bewertung

Der Beurteilungspegel wird nach TA Lärm bestimmt. Zuschläge für Tonalität oder

Impulshaltigkeit wurden bereits bei der Emissionsermittlung berücksichtigt, ebenso

die Einwirkzeiten der Schallquellen. Das Autohaus ist während der an Werktagen in

allgemeinen Wohngebieten geltenden Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis geschlos-

sen, so dass ein Ruhezeitenzuschlag entfällt. Somit beträgt der Beurteilungspegel

der Schallimmissionen ausgehend vom Autohaus Claas im Bereich der geplanten

Wohnbebauung

Lr = 41.7 dB(A).

Der tagsüber in allgemeinen Wohngebieten für Gewerbegeräusche nach TA Lärm

[3] geltende Richtwert von 55 dB(A) wird um 13 dB unterschritten. Nachts herrscht

Betriebsruhe, so dass für diesen Zeitraum kein Beurteilungspegel bestimmt wird.

Die Genauigkeit der Prognose kann mit ± 1 dB abgeschätzt werden.

Die Spitzenpegel von Einzelereignissen (LAFmax) dürfen den Richtwert am Tage um

30 dB überschreiten, d.h. 85 dB(A) erreichen. Dazu bedarf es hier eines Schallleis-

tungspegels eines Einzelereignisses von LWA > 127 dB(A), was im vorliegenden Fall

ausgeschlossen werden kann.

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 13 von 14 deBAKOM

5 Zusammenfassung

Im Hinblick auf die Umwidmung der Mischgebietsfläche östlich des Autohauses

Claas in eine Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet) erfolgte eine geruchs- und

schalltechnische Untersuchung mit dem Ziel, zu prüfen, ob die geplante Ausweisung

der Fläche zu einem Konflikt mit den vom bestehenden Betrieb des Autohauses

ausgehenden Schall- und Geruchsstoffimmissionen führen kann.

Die Geruchshäufigkeiten sind deutlich kleiner als 1 % der Jahresstunden. Somit ist

von der Lackieranlage keine relevante Beaufschlagung für die betrachteten Flächen

östlich des Betriebsgeländes zu erwarten.

Ebenso liegt der Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch Schallimmissionen

ausgehend vom Betrieb des Autohauses deutlich mehr als 10 dB unter dem tags-

über in allgemeinen Wohngebieten nach TA Lärm [3] geltenden Richtwert, so dass

der Beitrag irrelevant bezüglich des Richtwerts ist.

Dipl.-Biol. M. Bischoff Dipl.-Ing. E. Wesemann

(Vertreter des fachlich Verantwortlichen) (fachlich Verantwortlicher)

Bericht-Nr. 15052013/2223 Seite 14 von 14 deBAKOM

6 Schrifttum

[1] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richt-

linie - GIRL-), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz - V-3-8851.4.4- v. 05.11.2009, veröffentlicht im Ministerial-

blatt Ausgabe 2009 Nr.31 S. 529 – 544

[2] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), vom 24.07.2002; er-

schienen im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 30.07.02 (GMBl. 2002, Heft 25-29,

S. 511-605)

[3] TA-Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, rechtsgültige Fassung

vom 26.08.1998, GMBI 1998, Nr. 26, Seite 503)