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Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017

Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

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Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017

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Vorwort

Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die Veränderung der heutigen Bevöl-kerungsstruktur, vor allem den Alterungsprozess unserer Gesellschaft. Die Eckpunkte des Wandels lassen sich auf die Formel „älter und bunter“ bringen:

• Älter, weil die Lebenserwartung steigt und der Anteil älterer Menschen zu-nimmt

• Bunter, weil sich die Wanderungsbewegungen im In- und Ausland verstärken

Diese Entwicklung wirkt in jeden Lebensbereich hinein. Deshalb wird der demografi-sche Wandel die Welt, wie wir sie kennen, nachhaltig und tiefgreifend verändern. Keiner verfügt über das Gestaltungswissen des Wandels. In der Geschichte unseres Landes hat es bisher noch nie die Situation gegeben, in der mehr Menschen über 60 Jahre (21 Prozent der Bevölkerung) als unter 20 Jahre (19 Prozent) leben. Diese Trends sind deutschlandweit unumkehrbar, wenngleich der Landkreis Vechta in ei-nem Bereich eine erfreuliche Ausnahme ist: Allen Prognosen zufolge wird die Bevöl-kerung in unserer Region weiter wachsen.

Die Herausforderungen des demografischen Wandels gilt es in Gestaltungschancen zu übersetzen. Aus diesem Grund haben die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Landkreis Vechta das Projekt „Zukunft Landkreis Vechta 2030“ ins Leben geru-fen.

Die Zahlen und Fakten für den Landkreis Vechta zeigen, dass die Herausforderungen auf allen politischen Ebenen gestaltet werden müssen. Voraussetzung dafür ist die Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzeptes. Der Landkreis Vechta ist der ein-zige Landkreis in Deutschland, in dem der Kreistag und die Räte der Städte und Ge-meinden einen solchen Prozess auf den Weg gebracht haben.

Kommunalpolitik denkt meist in Maßnahmen. Wir müssen aber in Zielen denken: Was wollen wir erreichen? Warum wollen wir diese oder jene Maßnahme durchführen? Wohin wollen wir das Schiff Landkreis Vechta steuern? Die Gestaltung des demogra-fischen Wandels ist keine kurzfristig zu lösende Aufgabe, sondern wird viel Zeit für ein strategisches und zielorientiertes Vorgehen in Anspruch nehmen. Zukunft gestal-tet der, der Ziele formuliert und weiß, wohin er will.

Vor diesem Hintergrund ist die Strategie "Landkreis Vechta 2030" - oder kurz: "Zu-kunft 2030" - entstanden. In einem im März 2012 durchgeführten Workshop sind unter dem Zielaspekt 2030 zunächst die Handlungsfelder Familienfreundlichkeit / Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheit, Bildung und Willkommenskultur entworfen und anschließend zu den jetzigen Handlungsfeldern weiterentwickelt wor-den.

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Dieser Bericht liefert einen ersten Zwischenstand, inwieweit verschiedenste Maßnahmen inzwischen umgesetzt wurden. Ziel ist es, diese Leitziele bis 2030 ge-meinsam umzusetzen und dabei alle gesellschaftlichen Akteure für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen.

Im Folgenden sind alle Ziele, Unterziele und auch Maßnahmen aufgeführt und beschrieben. Farbige Punkte stellen den Zustand dar, in dem sich beispielsweise die Maßnahme befindet. = erledigt = in Arbeit = offen

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Inhaltsverzeichnis

1. Willkommenskultur …………………………………………………………….. Seite 4 - 26

2. Familie ……………………………………………………………………………… Seite 27 - 43

3. Infrastruktur …………………………………….………………………………. Seite 44 - 58

4. Wirtschaft ………………………………………………………………………… Seite 59 - 66

5. Gesundheit ………………………………………………………………………. Seite 67 - 83

6. Bildung ……………………………………….…….……………………………. Seite 84 - 102

Impressum ………………………………………………………………………. Seite 104

Übersicht ............................................................................ Seite 103 - 113

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1. Willkommenskultur

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1. Willkommenskultur

1.1 Ziel: Willkommenskultur wird als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden

Maßnahme: 1.1.1 - Strukturen schaffen wie bei den Familienbüros: Auf Landkreis-ebene wird eine Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe eingerich-tet (Aufgaben s. Eildienst NSGB Ausgabe 20/2013 vom 07.11.2013); in den Städten und Gemeinden wird eine Anlaufstelle für Zuwanderer in-stalliert. Aktueller Stand: Im Sachgebiet Bildung und Integration wurde zum 01.09.2016 die ver-schiedenen Aufgaben rund um das Thema Bildung und Integration in einem Sachgebiet zusammen gebündelt. Die verschiedenen Aufgaben des Sachgebietes sind die Integration von Ausländern und die Bildung. Die Integration von Ausländern erfolgt z.B. durch die Integrationsbeauf-tragte, der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, dem Sprach-förderkonzept, der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte, der Bil-dungsregion Vechta und der Koordinatorin der Willkommensagentur. Im Bereich Bildung sind die wesentlichen Aufgaben die Betreuung des Ausschusses für Schule, Beruf und Kultur, die Schulentwicklungspla-nung, die äußeren Schulangelegenheiten (hierzu gehören insbesondere die Errichtung, Aufhebung und Unterhaltung von kreiseigenen Schu-len), die Kreisschulbaukasse, die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie Einrichtungen der kreiseigenen Schulen, das Rechnungswesen für Schulen und Kultur, Ausstellungen und Konzerte im Kreishaus, die Aus-bildungsförderung sowie das Kreismedienzentrum.

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1.2 Ziel: Die Städte und Gemeinden haben ein Willkommensmanagement

1.2.1 Unterziel: In den Städten und Gemeinden gibt es einen festen Ansprech-partner als Anlaufstelle für Neubürger und Asylbewerber. Er übernimmt die Lot-senfunktion innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung, versorgt den Zu-gezogenen mit für ihn wichtigen Informationen und vermittelt Kontakte. Er ist die Schnittstelle zur Koordinierungsstelle des Landkreises und zugleich Ansprechpart-ner der Integrationslotsen.

Maßnahmen: 1.2.1.1 - Die Städte und Gemeinden benennen einen festen Ansprech-partner und schulen den/die Mitarbeiter/in. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden.

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Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.1.2 - Jeder Neubürger erhält bei der Anmeldung Informationen über die Stadt/Gemeinde und wird in den Angelegenheiten des tägli-chen Lebens beraten. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.1.3 - Die Städte/Gemeinden organisieren für alle Asylbewerber ei-ne Grundbetreuung (durch eigenes Personal, Integrationslotsen, Dol-metscher, 400-Euro-Kräfte, Betreuer des Asylbewerberheimes, Kirche, Caritas oder andere Hilfsorganisationen). Zur Verbesserung der Lebens-lage der Asylbewerber ist nach Möglichkeit das bürgerschaftliche Enga-gement der Bevölkerung zu fördern. Aktueller Stand: Es soll feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.1.4 - Auf Landkreisebene wird ein regelmäßiger Erfahrungsaus-tausch initiiert und koordiniert. Aktueller Stand: Seit dem Jahr 2014 sind ca. 2.600 Flüchtlinge und Menschen mit Migra-tionshintergrund in den Landkreis Vechta eingereist. Davon besitzt rund die Hälfte dieser Menschen eine hohe Bleibeperspektive. Durch effektive Integrationsarbeiten in den letzten Jahren konnte dieser überproportionalen Zuwanderung Rechnung getragen werden. Die Integrationsarbeit beruht auf einem präventiven „Netzwerk Migrati-on“, um die grundsätzlichen Bedürfnisse dieser Menschen sicherzustel-len. Das Netzwerk umfasst die Bereiche Sprachförderung, die schulische und berufliche Förderung sowie die Organisation eines geregelten Ta-gesablaufes. Als Überblick hierfür dient die „Netzwerkkarte Migration“ des Landkreises Vechta. Die „Netzwerkkarte Migration“ finden Sie auf Seite 18.

1.2.2 Unterziel: Die Städte und Gemeinden haben ehrenamtliche Integrati-onslotsen und schätzen diese wert.

Maßnahmen: 1.2.2.1 - Ansprechpartner kümmert sich darum, ausreichend Bürger als Integrationslotsen zu gewinnen.

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1.2.2.2 - Die Städte und Gemeinden sorgen für eine wohnortnahe Ausbildung der Integrationslotsen und unterstützen sie bei ihren Tätig-keiten.

1.2.2.3 - Die bestehenden Aufgaben der Integrationslotsen werden in Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, der Integrationslotsen und der weiterbildenden Institutionen weiterentwickelt und fortgeführt.

1.2.3 Unterziel: Es sind mehrsprachige Informationen vorhanden.

Maßnahmen: 1.2.3.1 - Die Städte und Gemeinden legen Sprachen fest, in denen für Neubürger wichtige Informationen verfasst werden. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.3.2 - Die Städte und Gemeinden erstellen für Neubürger ein mehr-sprachiges Willkommenspaket. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.3.3 - Der Familienwegweiser des Landkreises wird zu einer Will-kommensplattform weiterentwickelt. Aktueller Stand: Familien in unserem Landkreis sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu Themen wie beispielsweise Hilfen zur Er-ziehung, Beratungsangeboten in besonderen Lebenslagen, Organisation des Familienalltags etc. haben. Der digitale Familienwegweiser für den Landkreis Vechta gibt eine Orientierungshilfe und Auskunft über alle wichtigen sozialen und familienunterstützenden Angebote im Landkreis Vechta. Es sind Angebote eingestellt, die generationsübergreifend Kin-der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren ansprechen. Zuverlässige Informationen aus einer Hand über die für Familien wich-tigsten Serviceangebote, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote finden Sie auch in dem Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Familienwegweiser finden Sie hier auf der Homepage des Land-kreises Vechta unter https://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/hilfe-fuer-familien-kinder-und-jugendliche/familienwegweiser.html.

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1.2.4 Unterziel: Die Städte und Gemeinden unterstützen die Neubürger bei ihrer Integration.

Maßnahme: 1.2.4.1 - Die Städte und Gemeinden bieten regelmäßig Aktivitäten für Neubürger an. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.2.5 Unterziel: Jeder Neubürger kennt seine neue Heimat.

Maßnahme: 1.2.5.1 - Es werden für die Neubürger kostenfreie Führungen angebo-ten, die einen Überblick über die jeweilige Stadt/Gemeinde geben (evtl. mit Dolmetscher). Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

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1. 3 Ziel: Alle Bürger im Landkreis beherrschen die deutsche Sprache

1.3.1. Unterziel: Im Landkreis Vechta gibt es vielfältige Angebote zum Erler-nen der deutschen Sprache. Auch Asylbewerber sollen die Möglichkeit erhal-ten, an Sprachkursen teilzunehmen.

Maßnahme: 1.3.1.1. - Städte, Gemeinden, Kreis und Bildungseinrichtungen ver-ständigen sich auf einheitliche Inhalte, Finanzierung, Zielpersonen und ausführende Institutionen (Qualität). Aktueller Stand: Grundlage - Es wurde eine Vereinbarung im Demografie-Pakt zwischen dem Landkreis Vechta und den kreisangehörigen Kommunen getroffen, die besagt, dass alle Menschen im Landkreis Vechta das Beherrschen der deutschen Sprache ermöglicht wird. Es soll eine „Ist-Analyse“ (vorhandene Sprachförderangebote) durch ei-ne Bestandaufnahme, sowie eine Bedarfsanalyse für den Landkreis

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Vechta erstellt werden. Außerdem sollen Zielgruppen festgelegt werden sowie die bei der Umsetzung beteiligten Akteure. Zudem soll eine Kostenplanung (Landkreismittel) stattfinden. 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.

1.3.2 Unterziel: Es gibt ein einheitliches Sprachförderkonzept für Kinder, Ju-gendliche und Erwachsene im Landkreis Vechta.

Maßnahme: 1.3.2.1 - Analyse der örtlichen Gegebenheiten (Qualität, Quantität, ört-liche und zeitliche Erreichbarkeit etc.) und gegebenenfalls Nachbesse-rung ).Aktueller Stand: Grundlage - Es wurde eine Vereinbarung im Demografie-Pakt zwischen Landkreis Vechta und kreisangehörigen Kommunen getroffen, die be-sagt, dass allen Menschen im Landkreis Vechta das Beherrschen der deutschen Sprache ermöglicht wird. Es soll eine „Ist-Analyse“ (vorhandene Sprachförderangebote) durch ei-ne Bestandausnahme, sowie eine Bedarfsanalyse für den Landkreis Vechta erstellt werden. Außerdem sollen Zielgruppen festgelegt werden sowie die bei der Umsetzung beteiligten Akteure. Zudem soll eine Kostenplanung (Landkreismittel) stattfinden. 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-

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spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.

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1.4 Ziel: Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern.

1.4.1 Unterziel: Die interkulturelle Kompetenz und Aufgeschlossenheit ge-genüber Neubürgern von Mitarbeitern der Verwaltung und Ratsmitgliedern ist gestärkt. Im Rahmen von Schulungen zur interkulturellen Kompetenz wird für das Schicksal von Asylbewerbern sensibilisiert.

Maßnahmen: 1.4.1.1 - Die Städte und Gemeinden bieten Veranstaltungen zur in-terkulturellen Kompetenz an. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz wterden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.4.1.2 - Die Städte und Gemeinden verfügen über einen Sprachpool (Mitarbeiter mit guten Sprachkenntnissen in anderer Sprache als Deutsch) und kommunizieren diesen kreisweit. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.4.2 Unterziel: Mehr Menschen mit Migrationshintergrund sind im öffentli-chen Dienst beschäftigt.

Maßnahme: 1.4.2.1 - Bei der Bewerberauswahl für Vorstellungsgespräche besonde-re Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der Personalver-antwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz). Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta sind alle Neubürger willkommen, egal ob sie aus

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Deutschland, Europa oder anderen Teilen der Welt kommen. Ihre Potenziale werden geschätzt und ihnen sollen die gleichen Chancen geboten werden wie der hier ansässigen Bevölkerung. Um dies zu erreichen, muss sich die kommunale Vernetzung interkulturell öffnen und interkulturelle Kompe-tenzen erwerben. Neubürger sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-tung gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises und die Personalverant-wortlichen haben Ende 2015 ein Konzept erarbeitet, in dem die Berück-sichtigung von Neubürgern bei der Einstellung geregelt wird. Für den Erwerb von Kompetenzen der Personalverantwortlichen bietet der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des Landkreises und der zehn Kommunen an. Diese Schulungen sollen in Kürze stattfinden. Es sollen Ansätze interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rah-men von Workshops Instrumente und Materialien entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die Be-reiche mit hohem Kundenkontakt. Um die Mitarbeiterorientierung zu verbessern, werden die Personalräte und die Führungskräfte mit eingebun-den. Auch in der Kreisverwaltung sind bereits seit langem Menschen Migrati-onshintergrund beschäftigt. So haben z. B. von den aktuellen Auszubil-denden mehr als ein Viertel einen Migrationshintergrund. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 19 - 20.

1.4.3 Unterziel: Mehr Neubürger sind in den politischen Gremien vertreten.

Maßnahme: 1.4.3.1 - Aktives Werben der politischen Akteure um Neubürger für poli-tisches Engagement.

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1.5 Ziel: Die Bevölkerung im Landkreis Vechta ist interkulturell geöffnet und aufge-schlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern.

Unterziel: Die interkulturelle Kompetenz und Aufgeschlossenheit ist in der Bevölkerung gestärkt.

Maßnahmen: 1.5.1.1 - Integrationspakt mit Vereinen, Unternehmen, Institutionen und Kirchen beschließen; Unterzeichner bekennen sich zu Toleranz, Weltoffenheit und Integration, regelmäßige Treffen aller Unterzeichner zur Erinnerung an gemeinsame Ziele.

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1.5.1.2 - Kulturfeste zum Austausch und Kennenlernen der verschie-denen Nationalitäten einer Kommune organisieren. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.5.1.3 - Lesungen/Lesewochen, Ausstellungen zu Migrationsthemen initiieren. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.5.1.4 - Seminare zur interkulturellen Kompetenz in Bildungswerken. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.5.1.5 - Stadtführungen unter dem Motto „Auf Spurensuche unserer Mitmenschen“: Welche „Fußabdrücke“ haben hier lebende Migranten hinterlassen? Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.5.1.6 - In der Öffentlichkeit Verständnis für die Situation von Asyl-bewerbern und deren rechtliche Grundlage wecken. Aktueller Stand: Der Landkreis hat gerade während des großen Zuzugs von Flüchtlingen auf eine enge Zu-sammenarbeit mit den lokalen und regionalen Medien gesetzt. So wur-den beispielsweise diverse Begehungen in Notunterkünften und Hinter-grundgespräche mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde ermöglicht. Ziel war und ist es, sowohl eine objektive Berichterstattung über die Situation der Asylbewerber zu unterstützen als auch das Verständnis für die an Recht und Gesetz gebundene Arbeit des Landkreises zu erhöhen.

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1.5.2 Unterziel: Die Unternehmen im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen.

Maßnahme: 1.5.2.1 - Unternehmen stellen ihren neuen Mitarbeitern interne Küm-merer an die Seite und berücksichtigen kulturelle Hintergründe. Aktueller Stand: Am 02.12.2015 wurde eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Verbundes familienfreundlicher Unternehmen zur Stärkung der in-terkulturellen Kompetenzen und zur Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede durchgeführt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 21.

1.5.3 Unterziel: Die Institutionen im Landkreis Vechta sind interkulturell ge-öffnet und aufgeschlossen.

Maßnahmen: 1.5.3.1 - Positive Beispiele werden regelmäßig vorgestellt.

1.5.3.2 - Theaterstücke/Projektwochen in Schulen zu interkultureller Kompetenz initiieren. Aktueller Stand: Um den Landkreis Vechta als starken Wirtschaftsstandort zu erhalten, ist die Region auch auf Zuwanderer angewiesen. Zuwanderer werden sich eher für den Landkreis Vechta entscheiden, wenn er für sie attraktiv ist und sie von der Gesellschaft willkommen geheißen werden. Zur Willkommenskultur gehört auch der generelle Um-gang mit Vielfalt in der Gesellschaft. Das dazugehörige Maßnahmeblatt finden Sie auf Seite 22.

1.5.3.3 - „Migranten besuchen Schulen“: Integrierte Migranten besu-chen Schulklassen und erzählen von ihrem Leben in Deutschland.

1.5.4 Unterziel: Die Vereine im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen.

Maßnahme: 1.5.4.1 - Vereine stellen ihren neuen Mitgliedern interne Kümmerer an die Seite.

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1.6 Ziel: Alle Neubürger im Landkreis Vechta erhalten Hilfe und Unterstützung bei der beruflichen Integration.

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1.6.1 Unterziel: Im Landkreis Vechta gibt es vielfältige Maßnahmen zur be-ruflichen Qualifizierung von Neubürgern und Fachkräften.

Maßnahmen: 1.6.1.1 - Bildungswerke bieten Kurse/Projekte für Neubürger an.

1.6.1.2 - Zusammenarbeit zwischen dem Ansprechpartner der Städte und Gemeinden und der Wirtschaftsförderung des Landkreises (als Lotse auch zu weiteren Institutionen wie der Koordinierungsstelle Frau-en und Wirtschaft). Aktueller Stand: Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beim Landkreis Vechta lädt mindestens zweimal im Jahr zur Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsförderer im Landkreis Vechta ein. Die Wirtschaftsförderer tauschen sich über aktuelle Themen aus. Ein ständiger Tagesordnungs-punkt ist der Demografieprozess im Landkreis Vechta. Die Wirtschafts-förderer geben entsprechende Informationen an ihre Unternehmen vor Ort und die Mitarbeiter in den Rathäusern weiter. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 24.

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1.7 Ziel: Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und attraktiv

1.7.1 Unterziel: Der Landkreis und die Städte und Gemeinden haben ein po-sitives Image.

Maßnahmen: 1.7.1.1 - Stärkere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur positiven Dar-stellung des Landkreises Vechta/der Städte und Gemeinden. Aktueller Stand: Unter anderem gibt es den Newsletter „Wirtschftsimpulse“. Aber auch im Newsletter der Oldenburgischen Volkszeitung informierte die Wirt-schaftsförderung zu verschiedenen Themen. Zur positiven Vermarktung trägt auch der Verbund Oldenburger Münsterland durch eine neue Imagekampagne bei.Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 25.

1.7.1.2 - Städte und Gemeinden/Landkreis schaffen mehrsprachiges Angebot auf ihrer Internetseite. Aktueller Stand: Ein mehrsprachiges Angebot auf der Landkreis-Homepage befindet sich noch im Aufbau.

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1.7.1.3 - Städtepartnerschaften nutzen zur Werbung für den Landkreis Vechta und seine Städte und Gemeinden. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.

1.7.1.4 - Kooperation mit Medien (Serie zu Neubürger/Integration, Be-richte über vorbildlichen Umgang des Landkreises mit demografischem Wandel). Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta hat bereits 2015 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden das Filmprojekt „Willkommenskultur im Landkreis Vechta“ umgesetzt. Als Regisseur und Produzent fungierte ein Mitbürger mit Migrationshintergrund aus dem Irak. Der Film ist sowohl auf der Media-thek der Landkreis-Homepage als auch auf youtube.de zu finden. Das Referat für Strategische Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit hat auch die erste Neubürger-Veranstaltung im Landkreis Vechta medial begleitet. Das gilt ebenso für das erste Flüchtlings-Symposium des Landkreises in 2015. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit nordse-hen.tv ein eigener Filmbeitrag produziert, der auch in der Mediathek ab-rufbar ist.

1.7.1.5 - Auftritte des Landkreises (Verbund OM) bei Messen im In- und Ausland (Präsentation als starker Wirtschaftsstandort mit attrakti-ven Lebensbedingungen). Aktueller Stand: Für den Verbund OM ist eine neue Corporate Identity (CI) entwickelt worden, zu dem auch ein neues Logo für den Verbund gehört. Die in diesem Prozess definierten Werbebotschaften des Oldenburger Müns-terlandes werden in geeigneter Weise auf öffentlichen Veranstaltungen platziert. Dazu ist u.a. ein „Messeset“ für die Firmen zur Mitnahme auf Messen geplant. Bereits erstellt sind Infofilme zu Einzelthemen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuung. Abschließende Projektaufträge muss der Vorstand des Verbundes OM noch erteilen, sobald das CI erstellt ist. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 26.

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Maßnahmenblatt Kennzahl 1.2.1.1. – 3., 1.2.2.1. – 3.,

1.2.3.1. – 2., 1.2.4.1.,

1.2.5.1., 1.4.1.1.1. – 2.,

1.5.1.2. – 5., 1.7.1.1. – 3.

Federführung Städte und

Gemeinden

Akteure Städte und

Gemeinden

Zeithorizont 2015

Thema Willkommenskultur

Ziele Die Städte und Gemeinden haben ein Willkommensmanagement;

Bevölkerung, Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell

geöffnet und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern;

Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und

attraktiv.

Unterziele Der feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung; der

Integrationslotse, die mehrsprachige Information; die Unterstützung der

Neubürger bei der Integration; die interkulturelle Kompetenz der

Bevölkerung und der Verwaltung; Schulungen zur interkulturellen

Kompetenz; ein positives Image der Kommunen

Beschreibung der Maßnahmen

In Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Vechta und Visbek sind feste

Ansprechpartner/Integrationsbeauftragte als Anlaufstelle für Neubürger eingerichtet worden.

In der Regel werden die Mitarbeiter im Familienbüro oder im Einwohnermeldeamt eingesetzt.

Bei der Anmeldung von Neubürgern werden über das Meldeamt oder die Familienbüros

Informationsmaterial in Form von Flyern, Broschüren oder Info-Mappen ausgehändigt. Diese sind mehrsprachig. In manchen Gemeinden sind diese Materialien noch in der Vorbereitung.

Die Stadt Vechta hat Sozialarbeiter für Flüchtlingswohnheime und hausmeisterliche Dienste für

die Betreuung in den Unterkünften eingestellt. Daneben verfügt die Stadt über eine große

Anzahl ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer, die in Workshops und Netzwerktreffen in

Zusammenarbeit mit der Caritas begleitet werden. Auch in Holdorf und Steinfeld sind

Sozialpädagogen/Sozialarbeiter/Hausmeister eingestellt und ein funktionierendes

ehrenamtliches Betreuungssystem für Flüchtlinge zum Teil in Zusammenarbeit mit der Caritas,

Kirche und anderen aufgebaut worden. Ehrenamtliche sind auch in Visbek tätig.

In Neuenkirchen-Vörden gibt es acht Integrationsbeauftrage in den Sprachen Rumänisch,

Russisch, Bulgarisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch, Pakistanisch, Englisch, und Deutsch. In Lohne

sind 21 und in Vechta 20 Integrationslotsen in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule

qualifiziert worden. In Visbek konnten keine gewonnen werden. Die Lotsen werden von den

Städten/Gemeinden unterstützt und in Vechta (KVHS) ausgebildet. Für die Weiterentwicklung

ihrer Aufgaben wurde in einem Arbeitskreis ein Rahmenkatalog entwickelt.

In Neuenkirchen-Vörden, in Vechta und Lohne sind Sprachen konkret festgelegt worden, in

denen für Neubürger Informationen verfasst werden. Alle anderen Kommunen bieten

allgemein mehrsprachiges Info-Material an.

16

Page 18: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

In Vechta erhalten Neubürger bei der Anmeldung im Meldeamt ein Willkommenspaket für die

Orientierung. Der Wegweiser ist mehrsprachig und enthält Hilfestellungen für das alltägliche

Leben (Ärzte, Kindergärten, Einkaufen, Mobilität, Grundgesetz etc.). In Lohne wird eine

Informationsmappe mit Broschüren, Hinweisen, Angeboten und Ansprechpartnern

ausgehändigt. Darüber hinaus werden Gutscheine für eine Tour für Neubürger für zwei

Führungen pro Jahr angeboten.

In Vechta und Lohne werden jährlich wiederkehrende Neubürgerfeste oder ein Fest der

Kulturen veranstaltet. In Neuenkirchen-Vörden sind in den Jahren 2012 – 2014 insgesamt 23

Kochabende mit Bürgern aus 23 Ländern durchgeführt worden. Zudem ist ein internationales

Kochbuch entstanden. Daneben gibt es ein Näh-Café, eine Fahrradwerkstatt und Kurse zum

Erlernen der deutschen Sprache. Auch in Visbek gibt es Sprachkurse und ein Näh-Café. In

Steinfeld werden vielfältige Aktivitäten angeboten/durchgeführt: interkulturelle Begegnungen

(Kochen, Bürgerbrunch, Backtage, Frauenfrühstück, Sport/Freizeit, Spieleabende, Kinder-

freizeiten, weihnachtliche Begegnung/Advent, „Dankeschönfest“, Nachbarschaftsfeste,

Fahrradwerkstatt, Sprachkurse). In allen Städten und Gemeinden gab es im September/

Oktober 2016 eine interkulturelle Woche.

Neuenkirchen-Vörden und Vechta verfügen über einen Sprachpool – Englisch, Französisch,

Türkisch, Kurdisch, Albanisch, Arabisch, Pakistanisch, Rumänisch, Russisch, Bulgarisch und

Polnisch können gedolmetscht werden.

In Vechta werden Ausstellungen zu Migrationsthemen vorbereitet. Die Bildungswerke in

Vechta und die Kreisvolkshochschule bieten Seminare zur interkulturellen Kompetenz an.

Die Städte Lohne und Vechta nutzen ihre Städtepartnerschaften und tragen so zu einem

positiven Image bei.

Stand der Umsetzung

Die vorgenannten Maßnahmen sind zum Teil schon 2012 angelaufen und werden seither

permanent umgesetzt. Einige Maßnahmen u. a. Broschüren, Sprachkurse, Übersetzungen,

Kulturfeste) sind noch in der Vorbereitung.

Kostenplanung und Finanzierung

Personal- und Sachkosten werden von den Städten und Gemeinden übernommen. Darüber

hinaus werden die Maßnahmen durch Spendengeldern und den Budget Familienbüro, Caritas

und Agentur für Arbeit oder Förderprogramme finanziert. Die Materialkosten sind, soweit

angegeben, insgesamt eher gering. Kostendämpfend wirken auch ehrenamtliche Tätigkeiten.

Personalkosten sind für Sozialarbeiter, Hausmeister und Ansprechpartner entstanden.

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Page 20: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.4.2.1

Federführung LK Akteure LK, St u G Zeithorizont 2015

Thema Willkommenskultur

Ziel Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet

und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern

Unterziel Mehr Menschen mit Migrationshintergrund sind im öffentlichen Dienst

beschäftigt

Bezeichnung

der

Maßnahme

Bei der Bewerberauswahl für Vorstellungsgespräche besondere

Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der

Personalverantwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz)

Beschreibung

Der Landkreis Vechta heißt alle Zuwanderer willkommen – ob aus Deutschland, Europa oder

der Welt. Es werden alle Potenziale geschätzt und den Zuwanderern in allen kommunalen

und gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Chancen geboten wie Alteingesessenen.

Gleiches gilt für jene Menschen, die bereits in der Vergangenheit zugewandert sind.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist die interkulturelle Öffnung der gesamten Verwaltung

erforderlich. Insbesondere die Stärkung der interkulturellen Kompetenz der

Personalverantwortlichen ist für einen interkulturellen Öffnungsprozess entscheidend.

Zielsetzung

Die Zugewanderten sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können.

Die Integrationsbeauftragte und die Personalverantwortlichen werden bis Ende 2015 ein

Konzept erarbeiten, worin die besondere Berücksichtigung von Migranten bei der

Einstellung geregelt wird.

Zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Personalverantwortlichen bietet der

Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit dem IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des

Landkreises und der zehn Kommunen des Landkreises Vechta an. Es sollen Ansätze

interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rahmen von Workshops auf die

Landkreis- und Kommunalverwaltungen zugeschnittene Instrumente und Materialien

entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die

Bereiche mit hohem Kundenkontakt und mit Angeboten für Zielgruppen mit

Migrationshintergrund sowie multikulturelle Teams. Um die Mitarbeiterorientierung zu

verbessern, werden die Personalräte und die Führungskräfte mit eingebunden.

19

Page 21: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Kostenplanung und Finanzierung

Es entstehen keine Mehrkosten.

2 2

20

Page 22: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.5.2.1.

Federführung Verbund

familienfreund

- licher

Unternehmen

e.V., GF

Renate Hitz

Akteure Verbund familien-freundlicher Unter-nehme.V.

Zeithorizont 2015

Thema Willkommenskultur

Ziel Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede in der Arbeitswelt.

Unterziel Unternehmen bei der Integration ausländischer Mitarbeiter zu

unterstützen.

Bezeichnung

der

Maßnahme

Interkulturelle Kompetenzen in den Unternehmen stärken.

Beschreibung

Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Mitglieder des

Verbundes familienfreundlicher Unternehmen zur Stärkung der interkulturellen

Kompetenzen und zur Sensibilisierung für die kulturellen Unterschiede.

Zielsetzung

Eine zielgerichtete und individuelle Integration von ausländischen Fachkräften

und eine höhere Sensibilisierung der verantwortlichen Personaler.

Kostenplanung und Finanzierung

Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 € übernimmt der Verbund

familienfreundlicher Unternehmen e.V.

Umsetzungsstand

Die Veranstaltung wurde am 02.12.2015 durchgeführt.

Aktualisierung Januar 2017: ab 01.03.2017 wird in der Koordinierungsstelle

aufgrund einer Sonderförderung des Sozialministeriums eine neune halbe

Stelle zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt besetzt, die

sich zunächst befristet für zwei Jahre um das o. g. Unterziel kümmern wird.

2

21

Page 23: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.5.3.2

Federführung St u G, Lk Akteure Schulen, LK Zeithorizont 2015

Thema Willkommenskultur

Ziel Die Bevölkerung im Landkreis Vechta ist interkulturell geöffnet und

aufgeschlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern

Unterziel Die Institutionen im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und

aufgeschlossen

Bezeichnung

der

Maßnahme

Theaterstücke/Projektwochen in Schulen zu interkultureller Kompetenz

initiieren

Beschreibung

Um den Landkreis Vechta als starken Wirtschaftsstandort zu erhalten, ist die Region auch auf

Zuwanderer angewiesen. Zuwanderer werden sich eher für den Landkreis Vechta

entscheiden, wenn er für sie attraktiv ist und sie von der Gesellschaft willkommen geheißen

werden. Zur Willkommenskultur gehört auch der generelle Umgang mit Vielfalt in der

Gesellschaft.

Zielsetzung

Toleranz und Achtung gegenüber Menschen mit anderem kulturellen Wurzeln muss

möglichst schon im Kindesalter als selbstverständlich angesehen und von einem breiten

Einwohnerspektrum mitgetragen werden. Vor allem Schulen kommt hier ein besonderer

Stellenwert zu. Es gilt, einen Beitrag zum beidseitigen Verständnis unterschiedlicher

Kulturkreise herzustellen und für eine gegenseitige Akzeptanz zu sorgen.

Die Integrationsbeauftragte des Landkreises Vechta wird in Absprache mit den Schulen im

Landkreis Vechta einen Arbeitskreis einrichten, in dem die Durchführung von

Theaterstücken/Projektwochen zu diesem Thema vorbereitet wird.

2016 wurde im Rahmen der interkulturellen Woche im Kreishaus die Wanderausstellung

„Respekt“ gezeigt. Die Ausstellung regt an zum Nachfragen und Ins-Gespräch-kommen über

die Vielfalt an religiösen und weltanschaulichen Perspektiven unter jungen Leuten in unserer

Gesellschaft.

Ins Leben gerufen wurde die Ausstellung von der Werkstatt der Kulturen aus Berlin. Vor dem

Hintergrund der fortwährenden kulturellen Transformationsprozesse, die Deutschland

durchläuft, schafft die Werkstatt der Kulturen Räume und Plattformen der Verortung, zur

Reflexion, Kommentierung und Bearbeitung von gesellschaftlichen Prozessen.

Die Wanderausstellung wurde auch in keiseigenen Schulen ausgestellt.

22

Page 24: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Kostenplanung und Finanzierung

Es entstehen keine Mehrkosten.

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Page 25: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.6.1.2

Federführung Amt 80 für

Wirtschaftsför- derung und

Kreisentwick-lung, Dirk

Gehrmann

Akteure Amt 80,

Wirtschafts-

förderer der

Städte und

Gemeinden

Zeithorizont Beginnend

30.09.2015,

bis auf

weiteres

Thema Willkommenskultur

Ziel

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Zusammenarbeit zwischen dem Ansprechpartner der Städte

und Gemeinden und der Wirtschaftsförderung des Landkreises

(als Lotse auch zu weiteren Institutionen wie der

Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft).

Beschreibung

Amt 80 lädt (bereits seit 2012) mindestens zweimal pro Jahr zur

Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsförderer im Landkreis Vechta ein.

Zielsetzung

Die Wirtschaftsförderer tauschen sich über aktuelle Themen aus. Ein fester

Tagesordnungspunkt ist auch der Demografieprozess im Landkreis Vechta.

Die Wirtschaftsförderer geben entsprechende Informationen an ihre

Unternehmen vor Ort und die Mitarbeiter in den Rathäusern weiter.

Kostenplanung und Finanzierung

Es entstehen keine Sachkosten. Die Runde tagt rotierend in den Rathäusern.

Umsetzungsstand

Aktualisierung Januar 2017:

Auch für 2017 sind zwei Treffen terminiert.

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Page 26: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.7.1.1

Federführung Landkreis

Vechta,

Referat SÖ,

unterstützend

Amt für

Wirtschaftsför

derung (80)

Akteure Landkreis

Vechta

Ref. SÖ,

unterstüt-

zend Amt

80,Städte

und

Gemeinden

Zeithorizont laufend

Thema Willkommenskultur

Ziel Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und

attraktiv.

Unterziel

Bezeichnung

der Maßnahme

Stärkere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur positiven Darstellung des

Landkreises Vechta/der Städte und Gemeinden.

Beschreibung

Im Rahmen aller Projekte sind die Mitarbeiter des Amtes 80 gehalten, wo sinnvoll und

zielführend aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dies geschieht laufend durch

Presseinformationen und –gespräche in Absprache mit dem Referat SÖ. Insbesondere

werden die Unternehmen und Netzwerke mit Informationen bedient. Dazu wurde Ende

September 2015 erstmals nach mehreren Jahren wieder der Newsletter

„WirtschaftsImpulse“ an über 4.000 Unternehmen versendet, den man online abonnieren

kann (http://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-

arbeit/wirtschaftsfoerderung/wirtschafts-newsletter-wirtschaftsimpulse.html).

Zusätzlich informiert die Wirtschaftsförderung jeden Montag im Newsletter

„Montagmorgen“ der OV zu Wirtschaftsthemen (http://newsletter.ov-online.de).Auch auf Ebene des Verbundes Oldenburger Münsterland speist der Landkreis Themen zur

Verbreitung ein.

Zielsetzung

Kostenplanung und Finanzierung

Die Kosten für „WirtschaftsImpulse“ trägt das Amt 80.

Die Projekte beim Verbund OM werden aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln

bestritten.

Umsetzungsstand

Aktualisierung Januar 2017:

Die „WirtschftsImpulse“ sind 2016 viermal versendet worden. Dies ist auch für 2017 geplant.

Der „Montagmorgen“ der OV erschien mit der Rubrik der Wirtschaftsförderung des

Landkreises 2016 wöchentlich. Dies wird auch 2017 fortgeführt.

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Page 27: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 1.7.1.5

Federführung Verbund

Oldenburger

Münsterland

e. V.

Akteure Verbund

OM, Amt

80, Städte

und

Gemeinden

Zeithorizont Laufend,

Beginn

zweite

Jahreshälft

e 2016

Thema Willkommenskultur

Ziel Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv

bekannt und attraktiv.

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Auftritte des Landkreises (Verbund OM) bei Messen im In- und

Ausland (Präsentation als starker Wirtschaftsstandort mit

attraktiven Lebensbedingungen)

Beschreibung

Aktuell wird für den Verbund eine neue Corporate Identity (CI) entwickelt. Die

in diesem Prozess definierten Werbebotschaften des OM werden in geeigneter

Weise auf öffentlichen Veranstaltungen platziert. Dazu ist u. a. ein „Messeset“

zur Mitnahme von Firmen auf Messen geplant. Bereits erstellt sind Infofilme zu

Einzelthemen, wie Kinderbetreuung, usw.

Abschließende Projektaufträge muss der Vorstand des Verbundes OM e. V.

noch erteilen, sobald das CI erstellt ist.

Zielsetzung

Kostenplanung und Finanzierung

Die Projekte beim Verbund OM werden aus den bereitgestellten

Haushaltsmitteln bestritten.

Umsetzungsstand

Aktualisierung Januar 2017:

Der CI-Prozess wird im Frühjahr 2017 mit Beschluss der Kreistage CLP und VEC

abgeschlossen. Danach erfolgen die o. g. Projektaufträge an den Verbund und

deren Umsetzung.

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Page 28: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

27

2. Familie

Page 29: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

28

2. Familie

2.1 Ziel: Transparenz über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien ist

vorhanden.

2.1.1 Unterziel: Zur Steuerungsunterstützung eine Informationsplattform zu

den unterschiedlichsten Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und

Familien bilden.

Maßnahmen: 2.1.1.1 - Kennzahlen für jede Stadt und jede Gemeinde anhand vonnoch festzulegenden Indikatoren jährlich bereitstellen. Aktueller Stand: Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreis Vechta mit der Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen für Kinder“. Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreis Vechta zu den Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit, Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und

Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 33 -34.

2.1.1.2 - Daten mit Hilfe des Keck-Atlasses der Bertelsmann-Stiftungvorbereiten und bereitstellen. Aktueller Stand: Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreises Vechta mit der Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen für Kinder“. Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreises Vechta zu den Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit, Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 33 -34.

___________________________________________________________

2.2 - Ziel: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gewährleistet

2.2.1 - Unterziel: Die institutionelle Kindertagesbetreuung ist bedarfsge-

recht.

Maßnahmen: 2.2.1.1 - Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze bedarfsgerecht be-reitstellen.

Page 30: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

29

Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta beauftragt für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Institut mit der Erstellung des Kindergartenbedarfsplans. Dieser soll jährlich fortgeschrieben werden. Das Projekt ist in Bearbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 35.

2.2.1.2 - Betriebliche Kita-Plätze bereitstellen.

2.2.1.3 - Verlässliche Angebote auch für ältere Kinder im Anschluss andie Schule bereitstellen. Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta gibt es ein großes Ganztagsschulen-Angebot. Das Angebot wird stetig ausgeweitet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Tabelle auf den Seiten 36 - 41.

2.2.2 - Unterziel: Die Tagespflege entspricht der Nachfrage.

Maßnahmen: 2.2.2.1 - Tagespflegeplätze bedarfsgerecht ausbauen.Aktueller Stand: Die Kindertagespflege wird durch eine angemessene Vergütung der Ta-gespflegepersonen und Schaffung von guten Rahmenbedingungen wei-terhin attraktiv gehalten, um genügend Tagespflegepersonen ausbilden zu können und um ausreichend Plätze für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren vorhalten zu können. Das Projekt ist in Bearbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 42.

2.2.2.2 - Großtagespflegestellen schaffen.Aktueller Stand: Die kreisangehörigen Kommunen unterstützen die Tagespflegepersonen finanziell (z.B. bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten). Zudem wird eine engmaschige Betreuung durch die Fachberaterinnen der Kin-dertagespflege angeboten. Das Projekt ist in Bearbeitung. Das dazugehörige Maßnahmeblatt finden Sie auf Seite 43.

2.2.2.3 - Betriebliche Tagespflegemodelle entwickeln.

2.2.3 - Unterziel: Die Transparenz der vorhandenen Betreuungsangebote ist gegeben.

Maßnahme: 2.2.3.1 - Kreisweiten Betreuungswegweiser (online) erarbeiten.Aktueller Stand: Seit dem 1. September 2008 gibt es eine Betreuungsbörse für den Landkreis Vechta. Das Angebot der Betreuungseinrichtungen und die

Page 31: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

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Anzahl der Plätze sowie der Ansprechpartner können der Betreuungs-börse des Landkreises Vechta entnommen werden. Das Angebot finden auf den Seiten 16 - 17.

2.2.4 - Unterziel: Eine familienbewusste Personalpolitik in Kommunalverwal-tungen und Betrieben ist geschaffen.

Maßnahmen: 2.2.4.1 - Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle entwickeln und umset-zen. Aktueller Stand: Bei der Kreisverwaltung Vechta gibt es eine Gleitzeitregelung sowie eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit. Zudem unterstützt die Kreisverwal-tung Teilzeitarbeit und Job-Sharing-Arbeitsplätze.

2.2.4.2 - Rückkehrmodelle für Beschäftigte nach der Elternzeit entwi-ckeln und umsetzen. Aktueller Stand: Konkrete Rückkehrmodelle gibt es in der Kreisverwaltung nicht, aber es gibt Teilzeitmodelle (siehe Punkt 2.2.4.1).

2.2.4.3 - Kinderbetreuung bezuschussen.Aktueller Stand: Aktuell wird mit dem Jugendamt und der Stadt Vechta an der Erarbei-tung eines Modells für eine mögliche Kinderbetreuung gearbeitet. Die Rahmenbedingungen für eine Bezuschussung werden noch geprüft.

2.2.4.4 - Betreuungskräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigenund angemessen entlohnen.

2.2.4.5 - Familienerholung (s. Empfehlungen des Deutschen Vereinsfür öffentliche und private Fürsorge) anbieten.

___________________________________________________________

2.3 Ziel: Eine Informationsplattform zu den bestehenden Hilfsangeboten bilden

2.3.1 - Unterziel: Einen regionalen Familienwegweiser durch die jeweiligenStädte und Gemeinden erarbeiten.

Maßnahme: 2.3.1.1 - Regionale Wegweiser in allen Städten und Gemeinden einset-zen und pflegen. Aktueller Stand: Die Städte und Gemeinden verweisen auf den Familienwegweiser des Landkreises

2.3.2 - Unterziel: Einen kreisweiten digitalen Familienwegweiser mit den re-gionalen und gemeindeübergreifenden Hilfsangeboten durch den Landkreis erarbeiten.

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Maßnahme: 2.3.2.1 - Online-Wegweiser erstellen und pflegen.Aktueller Stand: Familien in unserem Landkreis sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu Themen wie beispielsweise Hilfen zur Er-ziehung, Beratungsangeboten in besonderen Lebenslagen, Organisation des Familienalltags etc. haben. Der digitale Familienwegweiser für den Landkreis Vechta gibt eine Orientierungshilfe und Auskunft über alle wichtigen sozialen und familienunterstützenden Angebote im Landkreis Vechta. Es sind Angebote eingestellt, die generationsübergreifend Kin-der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren ansprechen. Zuverlässige Informationen aus einer Hand über die für Familien wich-tigsten Serviceangebote, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote finden Sie auch in dem Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Familienwegweiser finden Sie hier auf der Homepage des Land-kreises Vechta unter https://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/hilfe-fuer-familien-kinder-und-jugendliche/familienwegweiser.html.

2.3.3 - Unterziel: Leichte Zugänge zu den Hilfssystemen für Neubürgerfami-

lien und junge Familien aus bildungsfernen Familien schaffen.

Maßnahmen: 2.3.3.1 - Niederschwellige präventive Projekte analog EFI in allen Städ-

ten und Gemeinden erstellen.

2.3.3.2 - Förderprogramme zur Sprachförderung mit Förderkriterien

erarbeiten.

Aktueller Stand: Zur Umsetzung des Sprachförderkonzeptes wurde die „Richtlinie über

die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im

Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta“ erlassen.

Diese Richtlinie enthält spezielle Regelungen für die Gewährung von

Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen.

Der Landkreis stellt jährlich kreiseigene Mittel für Sprachfördermaß-

nahmen im Kreisgebiet zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind

überwiegend die Kommunen. Die Zuwendungen werden grundsätzlich

für Personal- und Sachausgaben für die Sprachfördermaßnahmen der

verschiedenen, in der Richtlinie aufgeführten Zielgruppen gewährt. Un-

ter anderem erfolgen Sprachfördermaßnahmen in Grundschulen und

weiterführenden Schulen sowie Sprachförderung durch niederschwellige

Projekte (z.B. Nähcafé, Internationaler Abend etc.).

Page 33: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

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2.4 Ziel: Die lokalen Akteure eng vernetzen

2.4.1 - Unterziel: Einen regelmäßigen Austausch der lokalen Akteure auf- bauen.

Maßnahmen: 2.4.1.1 - Halbjährige Netzwerktreffen der Familienbüros und sonstigen

Akteure.

2.4.1.2 - Weitere Akteure (Jugendliche, Familien und Migranten) in die

Netzwerkarbeit einbeziehen.

___________________________________________________________

2.5 Ziel: Ein Meinungsbild der Kinder, Jugendlichen und Familien feststellen

2.5.1 - Unterziel: Klientenbefragungen durchführen.

Maßnahmen: 2.5.1.1 - Bedarfe/Bedürfnisse von Jugendlichen und Familien durch Befragungen feststellen.

Aktueller Stand: Um die Bedarfe sowie Bedürfnisse der Familien zu erfassen, wird im

Februar/März 2017 eine Elternbefragung durchgeführt.

2.5.1.2 - Weitergehende Befragungen.

Page 34: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 2.1.1.1.

2.1.1.2.

Federführung Landkreis

Vechta Akteure LK, Städte

und Gem. Zeithorizont 2015

Thema Familie

Ziel Transparenz über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familie ist

vorhanden.

Unterziel Zur Steuerungsunterstützung eine Informationsplattform zu den

unterschiedlichsten Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und

Familien bilden.

Bezeichnung

der

Maßnahme

Daten mit Hilfe des KECK-Atlasses der Bertelsmann-Stiftung vorbereiten

und bereitstellen./

Kennzahlen für jede Stadt und jede Gemeinde anhand von noch

festzulegenden Indikatoren jährlich bereitstellen.

Beschreibung

Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreis Vechta mit der

Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen

für Kinder“.

Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreis Vechta zu den

Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit,

Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und

Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt.

Die Daten der Jahre 2013 und 2014 sollen bis Mitte 2016 vollständig erfasst

sein.

Der KECK-Atlas soll auch den Kommunen im Landkreis Vechta als

Informationsplattform zur Verfügung stehen. Er wird den

Hauptverwaltungsbeamten im Herbst 2015 vorgestellt. Im Anschluss werden

die Sachbearbeiter Ende 2015 zur Arbeit mit dem KECK-Atlas geschult.

Zielsetzung

Bis Mitte 2016 sind die Indikatoren für die Jahre 2013 und 2014 vollständig

ermittelt und im KECK-Atlas eingepflegt.

Der KECK-Atlas wurde bis Ende 2015 auf die Kommunen erweitert.

33

Page 35: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Kostenplanung und Finanzierung

Die Arbeit mit dem KECK-Atlas ist bis Ende 2015 im Rahmen des Kontingents

der Bertelsmann-Stiftung kostenfrei.

34

Page 36: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.1.1

Federführung Städte und

Gemeinden Akteure Städte und

Gemeinden Zeithorizont jährlich

Thema Familie

Ziel Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze bedarfsgerecht bereitstellen

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Aufstellung eines jährlichen Kindergartenbedarfsplanes

Beschreibung

In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in

Kindertagespflege geregelt.

Nach § 13 KiTaG stellt der öffentliche Jugendhilfeträger das vorhandene

Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an

Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest. Die Bedarfszahlen sind jährlich

fortzuschreiben.

Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der

öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im

Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit

dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern

in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergärten, Horte) wahr.

Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, gemeinsam mit dem Landkreis

ausreichend Plätze in Krippen, Kindergärten und Horten vorzuhalten, um die

Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem SGB VIII sicherzustellen. Durch die

jährliche Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes wird eine kurz- und

mittelfristige Bedarfsplanung vorgenommen.

Zielsetzung

Der Landkreis Vechta beauftragt für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Institut

mit der Erstellung des Kindergartenbedarfsplans. Dieser wird jährlich

fortgeschrieben.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes wird derzeit beschränkt

ausgeschrieben.

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Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.2.1

Federführung Städte und

Gemeinden Akteure Städte und

Gemeinden Zeithorizont

Thema Familie

Ziel Tagespflegeplätze bedarfsgerecht ausbauen

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Erstellung eines Kindergartenbedarfsplanes

Beschreibung

In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und

in Kindertagespflege geregelt.

Der öffentliche Jugendhilfeträger stellt das vorhandene Angebot an Plätzen

in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege fest und setzt

den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest.

Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.

Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben

der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und

Gemeinden im Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im

Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur

Förderung von Kindern in Kindertagespflege wahr.

Die Städte und Gemeinden bzw. die von den Kommunen

beauftragten Vermittlungsstellen bieten ausreichend Qualifizierungskurse

für angehende Tagespflegepersonen an. Es werden Tagespflegepersonen

akquiriert und durch Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Kindertagespflege

und deren Vorteile aufmerksam gemacht. Die Tagespflegepersonen und die

Familien, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, werden

von den zuständigen Fachberaterinnen unterstützt und begleitet.

Zielsetzung

Die Kindertagespflege wird durch eine angemessene Vergütung der

Tagespflegepersonen und Schaffung von guten Rahmenbedingungen weiterhin

attraktiv gehalten, um genügend Tagespflegepersonen ausbilden zu können

und um ausreichend Plätze für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren vorhalten zu können. Für die Betreuung in Randzeiten wird die

Kindertagespflege weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut, um den

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen zu können.

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Page 44: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.2.2.

Federführung Städte und

Gemeinden Akteure Städte und

Gemeinden Zeithorizont

Thema Familie

Ziel Großtagespflegestellen schaffen

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Aufstellung eines jährlichen Kindergartenbedarfsplanes

Finanzielle Unterstützung bei der Gründung und Führung einer

Großtagespflegestelle

Beschreibung

In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und

in Kindertagespflege geregelt.

Der öffentliche Jugendhilfeträger stellt das vorhandene Angebot an Plätzen

in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege fest und setzt

den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest.

Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.

Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben

der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und

Gemeinden im Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im

Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur

Förderung von Kindern in Kindertagespflege wahr.

Derzeit gibt es 20 Großtagespflegestellen im Landkreis Vechta. Durch den

Ausbau weiterer Großtagespflegestellen kann die Vereinbarkeit von Familie

und Beruf weiter sichergestellt und verbessert werden. Großtagespflegestellen

bieten in der Kindertagespflege den Vorteil, dass Ausfallzeiten durch eine

Vertretungskraft aufgefangen werden können. Großtagespflegestellen bieten

zudem Betreuungszeiten an, die über die gängigen Betreuungszeiten in

Kindertagesstätten hinausgehen.

Zielsetzung

Die kreisangehörigen Kommunen unterstützen die Tagespflegepersonen

finanziell (z.B. bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten). Zudem wird eine

engmaschige Betreuung durch die Fachberaterinnen der Kindertagespflege

angeboten.

43

Page 45: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

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3. Infrastruktur

Page 46: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

45

3. Infrastruktur

3.1 Ziel: Insbesondere mit Blick auf das Wohnen und die Infrastruktur sind im Landkreis Vechta barrierearme Lebensbedingungen geschaffen.

3.1.1 - Unterziel: Für ältere Mitbürger gibt es einen zentralen Anlaufpunkt zur individuellen und umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“.

Maßnahme: 3.1.1.1 - Eine Broschüre „Wohnen im Wandel, Tipps und Ideen für ei-ne ganzheitliche Wohnberatung“ nach dem Vorbild des Landkreises Os-nabrück erstellen. Aktueller Stand: Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels werden sich die Anforderun-gen an das Wohnen in Zukunft massiv verändern. Die Gesellschaft wird älter, weil die Lebenserwartung steigt und der Anteil der älteren Men-schen zunimmt. Die althergebrachte Familienstruktur ist auch im Landkreis Vechta zukünftig nicht mehr die Regel. Der Bedarf an selb-ständigem Wohnen im Alter in entsprechenden barrierefreien Wohnungen, in der Gemeinschaft oder in alternativen Wohnformen, wird zunehmen. Dabei wird die Nachfrage nach bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für Ältere und Familien weiter steigen. Am 01. Juli 2015 wurde daher der Seniorenstützpunkt Niedersachen des Landkreises Vechta auf der Grundlage des Demografie-Pakets ins Leben gerufen. Der Seniorenstützpunkt hat das Ziel, den Verbleib älte-rer Menschen in den vertrauten eigenen vier Wänden solange wie möglich, selbständig und selbstbestimmend zu fördern. Um im Alter weitgehend selbständig und selbstbestimmt leben zu kön-nen, ist eine altersgerechte Gestaltung der Wohnung und des Wohnum-feldes notwendig. Der Seniorenstützpunkt ist hier Ansprechpartner und Anlaufstelle zur individuellen und umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Al-ter“. Er bietet in Kooperation mit dem Ludgerus Werk e.V. in Lohne und deren ehrenamtlichen Wohnberatern eine professionelle und ganzheitli-che Wohnberatung mit Blick auf die Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang wir derzeit eine Broschüre „Seniorenwegwei-se Landkreis Vechta“ erstellt, in der es auch ein Extra zum Thema „Wohnen im Wandel/Wohnen im Alter“ geben wird. Die Broschüre wird voraussichtlich im Sommer 2017 erscheinen.

3.1.1.2 - Eine professionelle Wohnberatung mit Blick auf Barrierefrei-heit einrichten.

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Aktueller Stand: Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es ein grundlegendes Interesse, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es älteren Men-schen gerade und besonders auch beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben. Bei all diesen Punkten hilft der Seniorenstützpunkt Landkreis Vechta. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 50 - 51.

___________________________________________________________

3.2 Ziel: Im Landkreis Vechta ist bezahlbarer und gleichzeitig bedarfsgerechter Wohnraum für Ältere und Familien vorhanden.

3.2.1 - Unterziel: Die Struktur der seit Jahrzehnten vorhandenen Wohnbau-gebiete soll gestärkt und erhalten werden.

Maßnahmen: 3.2.1.1 - Für junge Familien wird die Schaffung von Wohneigentum er-leichtert, indem der Erwerb einer Altbauimmobilie durch ein kommuna-les Programm gefördert wird.Aktueller Stand:Teilweise gibt es solche Programme in den Kommunen. Diese wurden auf Eigenintiative in die Wege geleitet (bspw. in Damme).

3.2.1.2 - Die Städte und Gemeinden legen Programme zur Förderung von Altbausanierungen und zur Innenverdichtung auf.

___________________________________________________________

3.3 Ziel: Die Mobilität der Bevölkerung ist gewährleistet.

3.3.1 - Unterziel: Der ÖPNV ist barrierearm.

Maßnahme: 3.3.1.1 - In Zusammenarbeit mit den ÖPNV-Verkehrsträgern werden Haltestellen sowie Ein- und Ausstiege der Verkehrsmittel barrierefrei hergestellt sowie ein Informations- und Leitsystem installiert. Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta stellt in Abstimmung mit den Städten und Ge-meinden, den Verkehrsunternehmen und der Landesnahverkehrsgesell-schaft einen neuen Nahverkehrsplan auf. Im Rahmen der Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans entwickelt der Landkreis als Aufgabenträ-ger des ÖPNV konkrete Maßnahmen für die Barrierefreiheit beispiels-

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weise von Haltestellen oder von Fahrzeugen. Die Maßnahmen werden mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen ab-gestimmt und in einem Mehrjahresplan umgesetzt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 52.

3.3.2 - Unterziel: Das moobil+-System ist weiterentwickelt.

Maßnahmen: 3.3.2.1 - Die Benutzerfreundlichkeit des Moobil+-Systems wird durch die Entwicklung einer Anwendungssoftware für Mobilgeräte erhöht. Aktueller Stand: Eine moobil+App gibt es seit Dezember 2014, seitdem wurde sie mehr-fach aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand am 05.11.2016 statt. In der App sind moobil+Fahrpläne sowie alle Bus- und Straßenbahnpläne für ganz Niedersachsen. Und für den Schienenverkehr sogar deutschlandweit. Die App informiert darüber, wann Busse und Bahnen an der gewünschten Haltestelle abfahren und zeigt eventuelle Verspätungen für viele Verbindungen in Echtzeit an. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 53.

3.3.2.2 - Die Nutzung des Moobil+-Systems wird insbesondere für älte-re Mitbürger transparenter gestaltet. Aktueller Stand: Mit moobil+ soll eine sichere, bezahlbare und komfortable Mobilität für alle erreicht werden. Die neuen Busse verkehren werktags von morgens 7.00 Uhr bis abends 19.00 Uhr. Komfortabel und unkompliziert können Kunden telefonisch, online, per App oder persönlich in der neuen Mobilitätszentrale eine moobil+Fahrt buchen. Der moobil+Bus holt die Fahrgäste dann von der gewünschten Haltestelle ab. Besonders für Fahrgäste, die sich nicht online oder per App informieren möchten, wurde die Mobilitätszentrale eingerichtet. Dort wird geholfen bei:

• allen Fragen zu moobil+ • der Buchung von Fahrten • der Registrierung für die bargeldlose Nutzung • und sind offen für Anregungen und Kritik.

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Neben der Mobilitätszentrale stehen in jeder Kommune auch mehrere persönliche Ansprechpartner für Informationen zur Verfügung, die so-genannten moobil+Berater. Diese erklären Ihnen detailliert, wie moo-bil+ funktioniert und wie man das Angebot optimal nutzt. Die 14 Mercedes-Benz Rufbusse bieten bis zu 8 Fahrgästen Platz, sind klimatisiert sowie barrierefrei und können Fahrräder, zusammenklapp-bare Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren mitnehmen. Somit sind auch die Busse optimal auf ältere Mitbürger ausgelegt. Es wird bei allen Marketingmaßnahmen (z.B. Homepage, Broschüren, Fly-er, Plakaten usw.) auf Schriftgröße und Farbgebung geachtet, damit diese auch von Personen mit altersbedingten Sehschwächen gut gele-sen werden können. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 55 - 56.

3.3.2.3 - Ältere Mitbürger werden für die Nutzung des Moobil+-Systems gezielt geworben. Aktueller Stand: In 2016 wurden gezielt mehreren Veranstaltungen für ältere Menschen besucht und dort moobil+ vorgestellt. Weitere Veranstaltungen, Schu-lungen und ein „moobil+Seniorentraining“ sind für das Jahr 2017 ge-plant. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 55 - 56.

Maßnahme: 3.3.3.1 - In den Städten und Gemeinden und im Landkreis wird das Radwegenetz angepasst an künftige Anforderungen (E-Bikes, motori-sierte Rollstuhlfahrer etc.) - konzeptionell vorbereitet und ausgebaut. Dabei werden Ladestationen für E-Bikes eingeplant.

3.3.3 - Unterziel: Es gibt ein verkehrsgerechtes und sicheres innerörtliches und außerörtliches Radwegenetz.

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3.3.4 - Unterziel: Die Radwege im Landkreis Vechta sind sehr gut vernetzt und an die Radwege benachbarter Landkreise angebunden.

Maßnahme: 3.3.4.1 - Das überörtliche Radwegenetz wird sowohl innerörtlich als auch an die benachbarten Landkreise angebunden. Aktueller Stand: Der Stellenwert des Tourismus im Landkreis Vechta soll weiter erhöht und als Wirtschaftszweig etabliert werden. Das Thema "Rad" mit sei-nem Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum soll für Tourismus und Image im Landkreis Vechta stärker genutzt werden. Das Projekt befindet sich in der Umsetzung. Den Projektsteckbrief fin-den Sie auf Seite 57.

___________________________________________________________

3.4 Ziel: Im Landkreis Vechta besteht eine leistungs- und zukunftsfähige Breitband-versorgung.

3.4.1 - Unterziel: Für den Landkreis Vechta wird eine Breitbandstrukturpla-nung erstellt und die sich daraus ergebenden Infrastrukturmaßnahmen umge-setzt. Aktueller Stand: Ende 2018 verfügen 96 Prozent aller Haushalte und Betriebe in zur Zeit unterversorgten Bereichen auf einen FTTB-Anschluss mit mind. 50 . Es soll eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde sichergestellt sein. Jeder Haushalt soll eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung spüren. Der Landkreis treibt den Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch die Verlegung von Glasfaserkabeln voran. Die Breitbandstrukturplanung wurde im November 2014 abgeschlossen. Insgesamt sollen 49 vorhandene Kabelverzweiger (KVZ) erschlossen und 100 neue aufgestellt werden. Gewerbegebiete sollen mit FTTH (Fiber to the home) erschlossen werden. Die Maßnahme könnte in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2018 geplant. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Fördermittel des Bundes und Landes beantragt Der Kreistag hat die Umsetzung beschlossen. Mit dem Ausbau ist 2016 begonnen worden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahmeblatt auf Seite 58.

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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.1.1.2

Federführung Landkreis Akteure Landkreis Zeithorizont 2015

Thema Infrastruktur

Ziel Schaffung einer Beratungsstelle zum Thema „Wohnen im Alter“

Unterziel Für ältere Mitbürger gibt es einen zentralen Anlaufpunkt zur individuellen und

umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“.

Bezeichnung

der

Maßnahme

Eine professionelle Wohnberatung mit Blick auf Barrierefreiheit einrichten

Beschreibung

Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es ein grundlegendes Interesse, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es

gerade älteren Menschen und besonders beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit ermöglichen, so lange

wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben.

Dies betrifft sowohl die bedarfsgerechte Gestaltung sowohl der vor-/pflegerischen

Versorgungssituation als auch des übergreifenden Wohn- und Lebensumfeldes der Betroffenen

insgesamt. Beim Landkreis Vechta wird zu diesem Zweck ein Seniorenstützpunkt eingerichtet.

Zielsetzung

Ziel ist es, im Jahr 2015 eine Anlaufstelle für ältere Menschen im Kreishaus anzubieten, die zu

allen Fragen des Themas „Wohnen im Alter“ umfassend beraten kann.

Es sollen hierzu bedarfsgerechte und passgenaue Hilfen bei der Alltagsbewältigung angeboten

werden, um bis ins hohe Alter einen Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben ist es ein weiteres Ziel, eine Kooperation mit den

ehrenamtlichen Wohnberatern des Ludgerus-Werk e.V. Lohne einzugehen, die bereits eine

kostenfreie Beratung rund ums Wohnen und Bauen im Alter anbieten.

Kostenplanung und Finanzierung

Gesamtkosten: 55.000 Euro pro Jahr

Der Seniorenstützpunkt des Landkreis Vechta erhält einen jährlichen Zuschuss des Landes

Niedersachsen in Höhe von max. 40.000 Euro.

Der Eigenanteil der Kosten für den Landkreis Vechta beläuft sich auf 15.000 Euro pro Jahr.

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Stand der Umsetzung

Der Seniorenstützpunkt Niedersachsen ist eingerichtet und hat seine Arbeit aufgenommen. Besetzt

ist der Seniorenstützpunkt mit zwei Pflegefachberaterinnen, die zu Fragen der Pflege aber auch zu

Möglichkeiten der Verbesserung des Wohnumfeldes mit Hilfsmitteln Auskunft geben können.

(http://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/seniorenstuetzpunkt.html)

51

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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.1

Federführung Landkreis, Amt

80

Akteure Städte und

Gemeinden,

Verkehrsun-ternehmen,

Amt 80,

Landesnah-verkehrsge-

sellschaft

Zeithorizont 2015

beginnend,

laufend bis

2016

Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barrierefreiheit“

Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Nahverkehrsplanung unter Berücksichtigung von Zielen der Barrierefreiheit.

Beschreibung

Zur strukturierten Planung des öffentlichen-Personennahverkehrs im Landkreis Vechta stellt der

Landkreis in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, den Verkehrsunternehmen und der

Landesnahverkehrsgesellschaft einen Nahverkehrsplan auf. Im Rahmen des bis Herbst 2016 in

Bearbeitung befindlichen neuen Nahverkehrsplans entwickelt der Landkreis als Aufgabenträger des

ÖPNV konkrete Ziele zur Barrierefreiheit hinsichtlich Fahrzeugausstattung, Haltestellen, usw. Die

Ziele werden mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen abgestimmt, durch

politischen Beschluss abgesichert und in einem Mehrjahresplan erreicht.

Zielsetzung

Berücksichtigung von speziellen Zielen der Barrierefreiheit bei Maßnahmen, die im Rahmen der

Nahverkehrsplanung umgesetzt werden.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Kosten des Nahverkehrsplans in Höhe von ca. 100.000 € trägt der Landkreis als Aufgabenträger. Die Finanzierung der Umsetzung ist aus zweckgebundenen Landesmitteln geplant.

Umsetzungsstand

Der Entwurf des Nahverkehrsplans ist Ende 2016 fertiggestellt worden und wird voraussichtlich im

März 2017 durch den Kreistag beschlossen, so dass die Maßnahmen zur Barrierefreiheit ab dem zweitem Quartal 2017 bearbeitet werden können.

52

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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.2.1

Federführung Landkreis, Amt

80 Akteure Städte und

Gemeinden,

Verkehrsun-ternehmen,

Amt 80,

Landesnah-verkehrsge-

sellschaft

Zeithorizont 2014

beginnend,

laufend

Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barierefreiheit“

Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.

Unterziel Das moobil+System ist weiterentwickelt.

Bezeichnung

der

Maßnahme

Moobil+ - App für mobile Endgeräte.

Beschreibung

Mit Einführung des moobil+ -Konzeptes steht den Bürgerinnen und Bürgern ein innovatives

Bussystem im Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung (www.moobilplus.de). Dem Kunden wird eine neue moobil+App für mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Sie erleichtert

den Zugang zu den Angeboten und Informationen und stellt auch einen Routenplaner zur Erreichung

der nächsten Haltestelle bereit. Zudem ermöglicht sie die Direktbuchung von moobil+. Die App wird

laufend optimiert.

Zielsetzung

Mit der App soll potentiellen Nutzern der Zugang zum moobil+-System erleichtert werden.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Kosten in Höhe von 27.250,00 € trägt der Landkreis als Projektträger.

Umsetzungsstand

Die App wurde 2014 eingeführt und bereits mehrfach aktualisiert.

Beschreibung

Die moobil+App:

Alle Fahrgastinfos immer und überall dabei.

Wann fährt ein moobil+Bus? Welche Anschlüsse gibt es? Wie komme man am schnellsten an das

Ziel? Alle Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr gibt es in der neuen kostenlosen moobil

+App. Damit wird das Smartphone zur mobilen Informationszentrale für Ihre individuellen Fahrten

mit Bus und Bahn: mit Informationen zu Ticketpreisen, Verbindungen, Haltestellen und Bahnhöfen

sowie mit Karten und Routenplanern, die einen sicher zur nächstgelegenen Haltestelle leiten

können.

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Funktionen:

Fahrpläne.

In der App findet man sämtliche moobil+Fahrpläne sowie alle Bus- und Straßenbahnpläne für

ganz Niedersachsen. Und für den Schienenverkehr sogar deutschlandweit.

Verbindungsauskunft. Die App informiert Sie, wann Busse und Bahnen an Ihrer gewünschten Haltestelle abfahren und zeigt eventuelle Verspätungen für viele Verbindungen in Echtzeit an.

Umgebungshaltestellen.

Nach Ortung der individuellen Position erstellt die App eine Auswahl der umliegenden

Haltestellen mit Entfernungsangabe. Weiterhin kann der Nutzer über eine Kartenfunktion zur

nächsten Haltestelle geleitet werden.

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Page 56: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.2.2/

3.3.2.3

Federführung Landkreis, Amt

80, Daniel

Kathmann

Akteure Städte und

Gemeinden,

Verkehrsun-

ternehmen,

Amt 80,

Mobilitäts-

berater

Zeithorizont 2016

beginnend,

laufend

Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barierefreiheit“

Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.

Unterziel Das moobil+System ist weiterentwickelt.

Bezeichnung

der Maßnahme

Die Nutzung des moobil+Systems wird insbesondere für ältere Mitbürger

transparater gestaltet./ Ältere Mitbürger werden für die Nutzung des

moobil+Systems gezielt geworben.

Beschreibung

Für die Zielgruppe „ältere Menschen“ sind konkrete Veranstaltungen und Trainings mit

weiteren Partnern (Seniorenverbände, Bildungsträger, Vereine) sowie gezielte

Marketingmaßnahmen geplant. Außerdem sollen die Mobilitätsberater mit einbezogen und

geschult werden. Die moobil+Busse sind durch ihre Barrierefreiheit bereits auf die

Zielgruppe eingestellt.

Zielsetzung

Stärkung der Akzeptanz des moobil+ - Systems bei der Zielgruppe „ältere Menschen“.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € trägt der Landkreis als Projektträger. Eine

Beantragung von Fördermitteln wird angestrebt.

Umsetzungsstand

Mit moobil+ soll eine sichere, bezahlbare und komfortable Mobilität für alle erreicht werden. Die neuen Busse verkehren werktags von morgens 7.00 Uhr bis abends 19.00 Uhr.

Komfortabel und unkompliziert können Kunden telefonisch, online, per App oder persönlich

in der Mobilitätszentrale eine moobil+Fahrt buchen. Der moobil+Bus holt die Fahrgäste

dann von der gewünschten Haltestelle ab.

Besonders für Fahrgäste, die sich nicht online oder per App informieren möchten, wurde die Mobilitätszentrale eingerichtet.

Die Beraterinnen und Berater helfen bei:

• allen Fragen zu moobil+,

• der Buchung von Fahrten,

• der Registrierung für die bargeldlose Nutzung

• und sind offen für Anregungen und Kritik.

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Page 57: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

Neben der Mobilitätszentrale stehen in jeder Kommune auch mehrere persönliche

Ansprechpartner für Informationen zur Verfügung, unsere moobil+Berater. Diese erklären

detailliert, wie moobil+ funktioniert und wie man das Angebot optimal nutzt. Die moobil+ Berater sind auf der Homepage www.moobiplus.de mit Namen, Telefonnummer und

teilweise mit Emailadresse vermerkt.

Die 14 Mercedes-Benz Rufbusse

• bieten bis zu 8 Fahrgästen Platz,

• sind klimatisiert und barrierefrei

• und können Fahrräder, zusammenklappbare Kinderwagen, Rollstühle und

Rollatoren mitnehmen.

Somit sind auch die Busse optimal auf ältere Mitbürger ausgelegt.

Bei allen Marketingmaßnahmen (z.B. Homepage, Broschüren, Flyer, Plakaten usw.) wird auf Schriftgröße und Farbgebung geachtet, damit diese auch von Personen mit

Sehschwächen gut gelesen werden können.

Im Jahr 2016 wurden gezielt mehreren Veranstaltungen für ältere Menschen besucht und

dort moobil+ vorgestellt.

Weitere Veranstaltungen, Schulungen und ein „moobil+Seniorentraining“ sind für das Jahr

2017 geplant.

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Überörtliche Radwege

Mit dem Gesamtprojekt soll der Ausbau qualitativ hochwertiger radtouristischer

Infrastruktur gefördert werden. Der Stellenwert des Tourismus im Landkreis Vechta soll

weiter erhöht und als Wirtschaftszweig etabliert werden. Das Thema "Rad" mit seinem

Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum soll für Tourismus und Image im

Landkreis Vechta stärker genutzt werden.

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Radtourismus für den Landkreis

Vechta soll ein neues Radwegeleitsystem und ein Knotenpunktsystem für Radfahrer

installiert werden. Für die anfallenden Investitionskosten zur Anschaffung und zum Aufbau

der Beschilderung (Restkosten beim Radwegeleitsystem und komplette

Knotenpunktbeschilderung mit Informationstafeln) sowie für die Konzeption und Herstellung

einer Radwanderkarte mit begleitendem Tourenbuch sollen Fördermittel beantragt werden.

Mit der Ausschreibung der Leistungen und Lieferungen soll voraussichtlich im August 2016

begonnen werden, so dass erste Auftragsvergaben auch noch in 2016 erfolgen. Abhängig

von der Witterung wird im Frühjahr 2017 mit dem Aufbau der Beschilderung begonnen. Die

Umsetzung der Radwanderkarte und des begleitenden Tourenbuches wird voraussichtlich

bis zum Sommer 2017 abgeschlossen sein. Insgesamt wird mit Investitionskosten in Höhe

von 283.000 € gerechnet, abhängig von den Ausschreibungsergebnissen. Auf die

anliegenden Kostenschätzungen wird hingewiesen.

Die Forderung nach der Einführung eines Knotenpunktsystems kommt aus den touristischen

Erholungsgebieten im Landkreis Vechta. Das integrierte Knotenpunktsystem hat sich bereits

in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg bewährt, in den Niederlanden ist ein

Knotenpunktsystem für Radfahrer Standard. Die Knotenpunkt-Beschilderung sowie eine

erstmals kreisweite Radwanderkarte mit begleitendem Tourenbuch wird den Landkreis

Vechta und somit die Reiseregion Oldenburger Münsterland, deren touristische

Hauptquellmärkte u. a. die Niederlanden und Nordrhein-Westfalen sind, für Radtouristen

wesentlich attraktiver machen. Mit der Neukonzeptionierung des Radwegeleitsystems und

der Einführung eines Knotenpunktsystems verfügt der LK Vechta/die Region Oldenburger

Münsterland über eine qualitativ hochwertige, lückenlose radtouristische Infrastruktur, die

neue radaffine Zielgruppen anspricht und gleichzeitig das Angebot für Stammgäste

erweitert. Zudem werden mit den Vorhaben das Profil und das Image der Urlaubs- und

Ausflugsregion Vechta geschärft. Neben der beantragten Zuwendung des

Radwegeleitsystems nach LEADER wird dieses auch nach dem Niedersaächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.4.1

Federführung LK, Amt 80,

Larischa

Espelage

Akteure LK, Städte

und

Gemeinden

Zeithorizont 2015 bis

2018

Thema Infrastruktur

Ziel Flächendeckende Breitbandversorgung mit 30 MBit/s

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Für den Landkreis Vechta wird eine Breitbandstrukturplanung erstellt und die

sich daraus ergebenden Infrastrukturmaßnahmen werden umgesetzt.

Beschreibung

Der Landkreis treibt den Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch Verlegung von Glasfaserkabeln

voran. Die Breitbandstrukturplanung wurde im November 2014 abgeschlossen. War 2015 noch das

Ziel, 49 vorhandene Kabelverzweiger (KVZ) zu erschließen und 100 neue KVZ aufzustellen (FTTC

(Fiber to the Curb)-Ausbau) und nur Gewerbegebiete mit FTTB (Fiber to the building) zu

versorgen, hat sich der Kreistag 2016 für die zukunftssichere Lösung Glasfaser (FTTB)im gesamten

Landkreis entschlossen.

Zielsetzung

Im Jahr 2018 soll eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet mit

mindestens 30 MBit/s sichergestellt sein, jeder Haushalt soll eine deutliche Verbesserung der

Breitbandversorgung spüren.

Kostenplanung und Finanzierung

Finanzierung durch den Landkreis Vechta, Förderanträge werden gestellt.

Umsetzungsstand

2017 wird die europaweite Suche für Bau und Betrieb des Netzes gestartet. Der

Umsetzungsbeschluss des Kreistages soll in der ersten Hälfte 2017 erfolgen, nachdem über die

beantragten Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro und Bau und Betrieb Klarheit

herrscht. Die Fertigstellung des Gesamtnetzes ist für Ende 2018 geplant.

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4. Wirtschaft

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4. Wirtschaft

4.1 Ziel: Die älteren Berufstätigen (50 +) werden gefördert und sind als Arbeitskräf-te geschätzt.

Maßnahmen: 4.1.1 - Die Unternehmen und Arbeitnehmer werden zu den Themen Altersmanagement, Wissensmanagement und Gesundheitsprävention sowie den schon jetzt möglichen Projekten beraten. Aktueller Stand: Die Beratungen erfolgen laufend in persönlichen Terminen mit den Firmen sowie durch die Newsletter „WirtschaftsImpulse“, „Montagmorgen" der OV und den Newsletter des Verbundes familienfreundlicher Unternehmen.

4.1.2 - Das KMU-Zuschussprogramm des Landkreises Vechta wird in seiner Neuauflage ab Oktober 2014 um den Fördertatbestand „Einstel-lung von älteren Arbeitnehmern“ erweitert. Aktueller Stand: Die Erweiterung ist im Oktober 2014 erfolgt. Gefördert werden seitdem besonders ältere Arbeitnehmer, Frauen in technischen Berufen und Menschen mit Behinderung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung/finanzielle-foerderung.html.

___________________________________________________________

4.2 Ziel: Die unternehmerischen Chancen des demografischen Wandels werden ge-nutzt und die Betriebe sind und bleiben zukunftsfähig.

Maßnahmen: 4.2.1 - Konzeption und Durchführung einer branchenspezifischen Se-minarreihe „Unternehmerische Chancen des demografischen Wandels“ unter Einbeziehung von Partnern (Demografieagentur Niedersachsen, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) Aktueller Stand: Die Seminarreihe wird aus Effizienzgründen nicht gesondert veranstal-tet, sondern mit den Partnern in Kooperation anlassbezogen in der Re-gion, um Doppelungen zu vermeiden.

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4.2.2 - Unternehmen durch einen Wettbewerb oder Zertifizierungs-maßnahmen Anreize für eine innovative Produkt- und Dienstleistungs-entwicklung für die sich wandelnde Bevölkerung geben (z. B. generati-onenfreundlicher Einzelhandel mit der Landesinitiative Niedersachsen Generationengerechter Alltag (LINGA)). Aktueller Stand: Aufgrund bereits vielfältig bestehender Möglichkeiten wurde von einer eigenen Zertifizierung bzw. einem eigenen Wettbewerb abgesehen.

4.2.3 - Den Innovationspreis Oldenburger Münsterland mit demografi-schen Vorgaben verbinden.

4.2.4 - Das Transferzentrum Oldenburger Münsterland (Tzom/Steinbeis-Stiftung) bei den Beratungen im Wissens- und Technologietransfer stärker demografisch ausrichten und einbinden. Aktueller Stand: Das TZOM berücksichtigt die Aspekte des demografischen Wandels seit Zielsetzung 2015 verstärkt.

___________________________________________________________

4.3 Ziel: Fachkräfte stehen zur Verfügung.

4.3.1 - Unterziel: Arbeitnehmern wird ein passendes Lohnniveau angeboten und die Abwanderung wird verhindert.

Maßnahme: 4.3.1.1 - Den Unternehmen werden Vergleichsdaten zum Lohnniveau und Lebenshaltungskosten in der Region an die Hand gegeben. Aktueller Stand: Die Umsetzung ist noch nicht erfolgt, wird aber in die Überlegungen beim Verbund OM zu Lebenshaltungskosten einbezogen.

4.3.2 - Unterziel: In den Unternehmen ist als Wettbewerbsvorteil eine flexib-le Lohngestaltung eingeführt. Aktueller Stand: Die Wirtschaftsförderung macht in Beratungsterminen und durch Veröffentli-chungen laufend auf entsprechende Möglichkeiten aufmerksam.

Maßnahme: 4.3.2.1 - Unternehmen werden zu Fragen der Lohnnebenkosten-gestaltung vor Ort beraten und es werden Informationsmaterialien wie Broschüren/Internetangebote erarbeitet. Aktueller Stand: 2017 werden die Firmen bei geeigneten Anlässen auf die Möglichkeiten

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hingewiesen. Gesonderte Materialien werden nicht erstellt, da es eine Fülle von bestehenden Informationen gibt.

4.3.3 - Unterziel: In den Unternehmen ist als Wettbewerbsvorteil eine flexib-le Arbeitszeitgestaltung eingeführt.

Maßnahme: 4.3.3.1 - Unternehmen werden in Fragen der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten (z. B. Heimarbeitsplätze, Lebens-arbeitszeitmodelle usw.). Hierzu werden Vortragsveranstaltungen durchgeführt sowie Informationsmaterial (Broschüren, Internet) und Beratung in den Unternehmen angeboten. Aktueller Stand:

Der Landkreis informiert die Firmen laufend durch geeignete Maßnah-men über die vielfältigen Möglichkeiten, Familie und Beruf besser mitei-nander in Einklang zu bringen. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 65.

4.3.4 - Unterziel: Zur Fachkräftesicherung ist der Arbeitsmarkt Oldenburger Münsterland bundesweit im Internet zugänglich.

Maßnahmen:

4.3.4.1 - Schaffung eines Stellenportals OM durch Zusammenfassung der Angebote von Oldenburgischer Volkszeitung, Münsterländischer Ta-geszeitung und Arbeitsagentur CLP/VEC unter dem Dach des Verbundes OM. Aktueller Stand:

Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.

4.3.4.2 - Gespeist durch die Internetseiten der Städte und Gemeinden zusätzlich Bereitstellung der für Fachkräfte bei Zuzug wichtigen Themen Wohnen, Bildung, ÖPNV usw. auf diesem Portal; bundesweite Bewer-bung des Portals durch den Verbund OM und den Zeitungsverbund. Aktueller Stand: Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.

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4.3.4.3 - Regelmäßige Kommunikation der Portalinhalte über die Ehe-maligennetzwerke der Schulen durch Facebook, XING, usw. Aktueller Stand: Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Eine Internetplattform, auf der Stel-lenangebote zu finden sind, soll im Herbst 2017 online gehen. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.

___________________________________________________________

4.4 Ziel: Qualifizierte Auszubildende sind vorhanden.

4.4.1 - Unterziel: Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende ist geschaffen.

Maßnahmen: 4.4.1.1 - Allgemeiner Aufruf zur Vermietung von ungenutzten Privat-wohnungen an Auszubildende und Fachkräfte.

4.4.1.2 - Bezahlbaren Mietwohnraum durch GeWoBau und Privatwirt-schaft schaffen.

4.4.1.3 - Prüfen, ob mit Partnern, wie beispielsweise dem Kolpingwerk, zweckgebundene Wohnheime geschaffen und betrieben werden können.

4.4.2 - Unterziel: Ein Werbungskonzept ist erarbeitet.

Maßnahmen: 4.4.2.1 - Mit geeigneten Partnern, wie der IHK, HWK u. a., Anwer-bungsprojekte von Auszubildenden entwickeln und umsetzen.

4.4.2.2 - Betriebe zur Arbeitgebermarkenstrategie „Wie werde ich ein attraktives Unternehmen für junge Menschen“ beraten (employer branding).

4.4.3 - Unterziel: Lernpartnerschaften sind weiter ausgebaut.

Maßnahmen: 4.4.3.1 - Kooperationsnetz Schulen und Unternehmen der Region (KURSIV) weiterführen und die Schulen mit weiteren Lernpartnerunter-nehmen verbinden. Aktueller Stand:

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Erfolgt laufend. 2016 konnten zwei neue Lernpartnerschaften geschlos-sen werden, so dass nun 35 bestehen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kurs-vechta.de/.

4.4.3.2 - Lehrerausbildung an der Universität Vechta mit KURSIV in Form von Praktika in den Unternehmen verknüpfen.

4.5 Ziel: Führungskräfte sind vorhanden.

Maßnahme: 4.5.1 - Das laufende Projekt „Vechtaer Fachkräfte-Stipendium“ der Stadt Vechta mit der PHWT als Vorbild kreisweit mit Unternehmen um-setzen und erweitern (z. B. auch auf die Universität).

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Maßnahmenblatt Kennzahl 4.3.3.1

Federführung LK, Amt 80,

Verbund

familienfreund-licher

Unternehmen

Akteure LK, Städte

und

Gemeinden,

ggf. private

Dienstleister

Zeithorizont 2016

beginnend,

laufend

Thema Wirtschaft

Ziel Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unterziel

Bezeichnung

der

Maßnahme

Unternehmen werden in Fragen der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege

und Beruf beraten.

Beschreibung

Der Landkreis informiert die Firmen laufend durch geeignete Maßnahmen über die vielfältigen

Möglichkeiten, Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen (z. B. Heimarbeitsplätze,

Lebensarbeitszeitmodelle usw.). Dazu finden Veranstaltungen und Beratungen statt. Insbesondere

der Verbund familienfreundlicher Unternehmen Oldenburger Münsterland e. V. legt hier seinen

Schwerpunkt. Außerdem wird entsprechendes Informationsmaterial bereitgestellt.

Zielsetzung

Information und Sensibilisierung der Unternehmen für Maßnahmen und Möglichkeiten der

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von 5.000,00 € ist durch Mittel im Haushalt des Amtes für

Wirtschaftsförderung gesichert.

Umsetzungsstand

2016 fanden zwei Veranstaltungen im Rahmen der Mitgliederversammlungen des Verbundes

familienfreundlicher Unternehmen statt. 30 Beratungen erfolgten bei Firmen (siehe auch

Jahrespressebericht).

Die Beratungen werden auch 2017 weiter durchgeführt und Veranstaltungen sind dazu terminiert.

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Maßnahmenblatt Kennzahl 4.3.4

Federführung LK, Amt 80 Akteure LK, Städte

und

Gemeinden,

Firmen,

Verbund OM

Zeithorizont 11/2015 bis

05/2017

Thema Wirtschaft

Ziel Fachkräftesicherung

Unterziel Zur Fachkräftesicherung ist der Arbeitsmarkt Oldenburger Münsterland

bundesweit im Internet zugänglich.

Bezeichnung

der

Maßnahme

Entwicklung einer Internetplattform zur Präsentation der Stellenangebote im

Oldenburger Münsterland.

Beschreibung

Es soll eine zentrale Internetplattform mit allen Stellenangeboten aus dem Landkreis Vechta bzw.

dem Oldenburger Münsterland entwickelt werden, die dann durch Marketing in strukturschwachen

Regionen beworben werden kann.

Zielsetzung

Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münsterland im Internet informiert

werden.

Kostenplanung und Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt des Amtes

für Wirtschaftsförderung und dem Haushalt des Verbundes Oldenburger Münsterland gesichert.

Umsetzungsstand

Der Landkreis hat den Förderantrag „Aussichtsplattform Beruf und mehr“ im Oktober 2015 durch die

Metropolregion Nordwest e.V. gefördert bekommen. Seit 1. Juni 2016 ist die entsprechende

Projektleiterstelle beim Landkreis Vechta besetzt. Das Pflichtenheft ist erstellt worden, so dass die

Ausschreibung zur Programmierung des Portals im Februar 2017 erfolgen wird. Das Portal soll im

Herbst 2017 online gehen.

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5. Gesundheit

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5. Gesundheit

5.1 Ziel: Der Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger hat sich in jedem Le-bensalter verbessert.

5.1.1 - Unterziel: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Bewusstsein für und den Zugang zu Angeboten der präventiven Gesundheitsförderung.

Maßnahmen: 5.1.1.1 - Information über Gesundheitsgefahren und Einüben gesund-heitsgerechten Verhaltens („Verhaltensprävention“).

5.1.1.2 - Angebote zur Stress-Bewältigung und zur Bekämpfung von Mobbing Aktueller Stand:

Das Schutzengelprojekt des Landkreises Vechta bietet zum Thema Be-kämpfung von Mobbing einige Angebote an. Zielsetzung des Schutzengelprojektes ist es, neben der Bekämpfung von Verkehrsunfäl-len auch die Zivilcourage von 16-24j-ährigen Jugendlichen zu stärken. Die Angebote, sogenannten Qualifikationen, schulen die Jugendlichen zu verschiedensten Themen der Zivilcourage, Persönlichkeitsstärkung und Verkehrssicherheit. Im Folgenden werden die Angebote zum Thema Bekämpfung von Mobbing kurz erläutert. Alle Angebote sind präventiver Art, d.h. sollen vorbeugen und keine Intervention in einer akuten Krise darstellen oder ersetzen: Be Cool: Dies ist eine Qualifikation zum Thema Zivilcourage und Gewaltprävention. Die Jugendlichen lernen ihre Körpersprache kennen und behandeln die Themen Konfliktfähigkeit, Deeskalation und Selbst- und Fremdwahrnehmung. Dabei wird auch das Thema Mobbing, was ebenfalls eine Form von Gewalt ist, und der Umgang damit behandelt. Durch diese Qualifikation wird den Teilnehmern deutlich, dass Gewalt kein Lösungsweg ist und es werden sowohl Alternativen als auch gute Wege zur Gewaltvermeidung dargestellt.

Der schmale Pfad: Dies ist eine Qualifikation zum Thema Selbst- und Fremdwahrnehmung. Diese Qualifikation beugt Mobbing indirekt dadurch vor, dass in ihrem Verlauf Kooperationsübungen als Gruppe durchgeführt werden. Diese Form der Arbeit stärkt den Gruppenzu-sammenhalt und macht deutlich, dass jedes Mitglied der Gruppe gleich wichtig ist und jeder mit seinen Stärken und Schwächen akzep-tiert werden muss, damit die Aufgabe gelingen kann. Außerdem tragen die Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung dazu bei, dass sich die Gruppe besser einschätzen und jeden einzelnen darin besser ver-

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stehen kann. Das SaM-Projekt (Schüler als Multiplikatoren): Dies ist ein Präven-tionsprojekt, das ab Sommer 2017 im Rahmen vom Schutzengelprojekt Vechta und in Kooperation mit dem erzieherischen Kinder- und Jugend-schutz des Landkreises in den achten Klassen der weiterführenden Schulen durchgeführt wird. In diesem Projekt wird eine kleine Gruppe Schüler/innen zu SaM’s ausgebildet. Ihre Ausbildung umfasst 4 The-menblöcke zu verschiedenen Präventionsthemen, also auch der Gewalt-prävention, in der zudem das Thema Mobbing angesprochen wird. Nach bzw. während ihrer Ausbildung zu SaM’s führen die Jugendlichen im Peer-to-Peer-Ansatz eigene Präventionsprojekte in Anleitung durch und geben so ihr Wissen an ihre Mitschüler weiter.

5.1.1.3 – Suchtprävention Aktueller Stand:

Jährlich sterben in Deutschland mindestens 110.000 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, weitere 40.000 Menschen sterben an den Folgen schädlichen Alkoholkonsums und etwa 1.300 Todesfälle im Jahr haben ihre Ursache im illegalen Drogenmissbrauchs. Zielgerichtete und auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützte Suchtprävention kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerungsgesundheit zu steigern, die gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Auch im Landkreis Vechta gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die Suchtprävention betreiben. Ausführliche Informationen zur Suchtprävention finden Sie in der Tabelle auf Seite 77.

5.1.2 - Unterziel: Eine ausreichende und bedarfsgerechte hausärztliche so-wie stationäre (fach-)ärztliche Versorgung ist sichergestellt.

Maßnahmen:

5.1.2.1 - Steigerung der Attraktivität von Landarztpraxen (z. B. kos-

tengünstige Behandlungsräume).

5.1.2.2 - Förderung von Initiativen zur Gewinnung von Ärztenach-wuchs (z. B. Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin). Aktueller Stand:

Der zunehmende Ärztemangel führt zu einer Unterversorgung und in der Folge zur Abwanderung aus dem ländlichen Bereich. Das langfristige Hauptziel besteht deshalb in der Gewinnung und Bindung von Fachkräf-ten für den medizinischen Sektor für das Oldenburger Münsterland und

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den Landkreis Vechta. Für die Sicherstellung der hausärztlichen und ärztlichen Versorgung im Landkreis Vechta wird die Realisierung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für angehende und bereits approbierte Ärzte angestrebt. Diese Anlaufstelle soll als Koordinator für alle bereits beschäftigten Mediziner und der zukünftig im Landkreis Vechta tätigen Ärzte fungieren.

Projekt: WelcoMED: (Willkommensbüro für Mediziner im Landkreis Vechta) Dieses Projekt richtet sich an alle angehenden und bereits fertig appro-bierte Mediziner, die sowohl schon eine längere Zeit im Landkreis tätig sind als auch mit dem Gedanken spielen, in einem Krankenhaus des Landkreises tätig zu werden oder sich nieder zu lassen. Diese Mediziner sollen durch bestehende Kontakte zu Universitäten in die Region geholt werden. Junge und angehende Mediziner sollen sich in der Region willkommen fühlen. Dazu soll eine Stelle eingerichtet werden, die sich darum küm-mert, dass in verschiedenen Bereichen Hilfestellungen und Angebote erarbeitet werden. Dazu gehören etwa die soziale Einbindung, das Auf-zeigen der Familienfreundlichkeit der Region, Qualifizierungsmöglichkei-ten in den Krankenhäusern vor Ort, kulturelle und sprachfördernde An-gebote sowie Unterstützung bei der Niederlassung. Zu den beteiligten Akteuren zählen vorrangig die vier Krankenhäuser des Landkreises und auch Vertreter der Haus- und Facharztpraxen, sowie der übergeordnete Klinikverbund (Corantis-Kliniken). Eine enge Zusammenarbeit soll mit dem Vechtaer Institut für Forschungsförderung stattfinden, da dieses schon jetzt einen guten Kontakt zu angehenden Medizinern hält. Wei-terhin beteiligen sich an diesem Projekt sowohl die Wirtschaftsförde-rung des Landkreises Vechta als auch die Gesundheitsregion.

5.1.2.3 - Erhaltung der drei Krankenhausstandorte Vechta, Lohne und Damme (z. B. Effizienzsteigerung durch Absprachen über Schwerpunkt-bildungen, Kooperation statt Konkurrenz). Aktueller Stand:Zwischen den drei somatischen Krankenhäusern besteht ein Kooperationsvertrag. Der Landkreis unterstützt Investitionen in die Infrastruktur der drei Krankenhäuser.Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seite 78 - 79.

5.1.2.4 - AG „Medizinische und pflegerische Versorgung“ als Netzwerk der Akteure vor Ort Aktueller Stand:

AG 1 – ärztliche Versorgung: Die Arbeitsgruppe Ärzte befasst sich mit der ärztlichen Nachwuchsgewinnung für Krankenhäuser und Praxen.

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Es ist ein Konzept in Zusammenarbeit dem Vechtaer Institut für For-schungsförderung (VIFF e.V.) und in Absprache mit den Corantis-Kliniken entwickelt worden. Dieses Konzept zur Einrichtungen eines Willkom-mensbüros für Mediziner (WelcoMED) wurde zum 30.09.2016 als Projekt beantragt werden. AG 2 – pflegerische Versorgung: Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Mangel an Pflegekräften in Einrichtungen in der Region. Am 09.08.2016 haben sich 24 Einrichtungen, die Pflegekräften beschäf-tigten (darunter auch alle 4 Krankenhäuser des Landkreises), zu dem Verein „Perspektive: Pflege!“ e.V. zusammengeschlossen. Auch der Landkreis Cloppenburg beabsichtige die Gründung eines entsprechen-den Vereins. Ziel der Vereine ist die Initiierung von Imagekampagnen im Oldenburger Münsterland, die Teilnahme an Fachmessen und die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen. Innerhalb des Vereins soll eine Anlaufstelle über Projektmittel der Gesundheitsregion und des Fachkräftebündnisses Nordwest geschaffen werden, welche diese Ziele verfolgt und umsetzt.

5.1.2.5 - Ausreichende medizinische Wochenendversorgung Aktueller Stand:

Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung ist Aufgabe der Kas-senärztlichen Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Derzeit findet diese Versorgung zentral in Räumlichkeiten des St. Marienhospital Vechta statt und ist unter der Telefonnummer: 116117 zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 07:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 15:00 bis 07:00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 07:00 Uhr

5.1.2.6 - Sicherstellung bedarfsgerechter dezentraler Notfallversorgung Aktueller Stand:

Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung ist Aufgabe der Kas-senärztlichen Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Derzeit findet diese Versorgung zentral in Räumlichkeiten des St. Marienhospital Vechta statt und ist unter der Telefonnummer: 116117 zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 07:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 15:00 bis 07:00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 07:00 Uhr

5.1.3 - Unterziel: Eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre pflegerische Ver-sorgung ist sichergestellt, wobei dem Verbleib in der häuslichen Umgebung ein be-sonderer Stellenwert eingeräumt ist.

Maßnahmen:

5.1.3.1 - Förderung von häuslichen Pflegeleistungen

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Aktueller Stand:

Am 01. Juli 2015 wurde der Seniorenstützpunkt des Landkreises Vechta im Kreishaus (Rotunde) offiziell eröffnet. Der Seniorenstützpunkt ist ei-ne unabhängige Informations, Beratungs-, Koordinations- und Anlauf-stelle für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung im Alter, die für ältere Menschen in der Häuslichkeit an Bedeutung gewinnt. Die Angebote und Aufgaben des Seniorenstützpunktes finden Sie auf den Seite 80 - 83.

5.1.3.2 - Entlastung pflegender Angehöriger durch Einbeziehen ambu-lanter Pflegedienste oder durch Ehrenamtliche Aktueller Stand: Es wurde das Projekt: Perspektive: Pflege! e.V. (Anlaufstelle zur Siche-rung und Gewinnung von Fachkräften in der Pflege) ins Leben gerufen. Oberstes Ziel dieses Projektes ist es, Fachkräfte im Gesundheitswesen zu gewinnen sowie diese auch an den Landkreis zu binden, damit eine zukünftige Versorgung der immer älter werdenden Bevölkerung sowohl in den Krankenhäuser als auch im stationären und ambulanten Pflege-bereich gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund des demo-graphischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels sollen auch international Pflegefachkräfte gewonnen werden und diesen Hilfen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen geboten wer-den. Ebenfalls sollen Qualifizierungsmaßnahmen neu strukturiert und angepasst werden, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen. Ebenfalls spielt die Vernetzung der beteiligten Akteure eine große Rolle, sowie ei-ne positive Darstellung des Pflegeberufs bei den potentiellen Auszubil-denden. Es soll eine Verbindung zwischen den Einrichtungen im Ge-sundheitswesen, den Kommunen, dem Landkreis und den Universitäten geschaffen werden. Um diese Ziele erreichen zu können ist es notwendig, dass alle Institu-tionen, welche Pflegepersonal beschäftigen, langfristig und zukunftsge-richtet zusammenarbeiten. Aus diesem Grund haben sich in den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg die Vereine Perspektive: Pflege! e.V. gegründet. Dies ist ein neuartiger und einzigartiger Zusammenschluss für das Land Niedersachachsen. Innerhalb dieses Vereins soll eine An-laufstelle für die „Suchenden“ und die „Gesuchten“ geschaffen werden. Räumlich angesiedelt beim Landkreis Vechta wird ein Projektbüro ein-gerichtet und eine Projektstelle geschaffen, die die Ziele und Aufgaben

des paritätisch zusammengesetzten Vereins mit aktiver Unterstützung der Vereinsmitglieder vertritt und wahrnimmt. Nach einer differenzier-ten IST-Analyse werden Netzwerke gebildet, Konzepte entwickelt und gezielte Maßnahmen und Veranstaltungen geplant.

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5.1.3.3 - Sicherstellung einer bedarfsorientierten stationären Pflege

5.1.3.4 - Förderung der Qualifikation von Pflegekräften

5.1.4 Unterziel: Die Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sind geschaffen.

Maßnahmen:

5.1.4.1 - Schaffung einer gesundheitsförderlichen Spiel– und Lernum-gebung („Verhältnisprävention“).

5.1.4.2 - AG „gesunde Kindheit“ als Netzwerk der Akteure vor Ort. Aktueller Stand:

AG 3 – Kinder- und Jugendgesundheit: Thema dieser Arbeitsgrup-pe ist die Ernährung in Kitas und Schulen. Es wurde eine Umfrage zur Essensversorgung und Bewegung, aber auch zu Maßnahmen für Erzie-her gemacht. Nun soll in den Arbeitsgruppensitzungen besprochen wer-den, inwieweit sich aus den Ergebnissen Handlungsfelder für gesund-heitsfördernde Projekte ableiten lassen.

5.1.5 - Unterziel: Die Gesundheitssituation von Menschen mit sozialer Be-nachteiligung hat sich verbessert.

Maßnahmen:

5.1.5.1 - Informationsstellen über Versorgungs- und Gesundheits-förderungsangebote für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund einrichten.

5.1.5.2 - Eine Informationsplattform für vorhandene barrierefreie Zu-gänge einrichten.

5.1.5.3 - Eine gesundheitsförderliche Wohnumgebung schaffen.

5.1.5.4 - Eine AG „gesundes Altern/gesunde Lebensumgebung“ als Netzwerk der Akteure vor Ort bilden. Aktueller Stand:

AG 6 – Gesundheit im Alter: Eine Arbeitsgruppe mit diesem the-matischen Schwerpunkt ist im Aufbau.

5.1.6 - Unterziel: Ein Gesundheitsmanagement ist in allen Betrie-ben/Institutionen etabliert.

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Maßnahmen:

5.1.6.1 - Für ein betriebliches Gesundheitsmanagement auch in Klein- und mittelständischen Betrieben/Institutionen werben. Aktueller Stand:

Netzwerk Work-Life-Allianz (Überbetriebliches Gesundheitsmanage-ment für kleine und mittelständische Unternehmen):Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Aufbau eines Netzwer-kes, bestehend aus allen ansässigen kleinen und mittelständischen Un-ternehmen sowie Anbietern von Maßnahmen zur Prävention, zielt da-rauf ab, vor allem auch Kleinstunternehmen in die Lage zu versetzen, ihren bestehenden und künftigen Mitarbeitern professionell strukturierte Angebote zur Gesundheitsförderung zu unterbreiten. Damit soll einer-seits die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gesteigert, andererseits die Identifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitar-beiter gefördert werden. Diese gesundheitsfördernden Angebote sollen durch Projektpartner (medizinische und therapeutische Dienstleister im Gesundheitswesen) angeboten und durchgeführt werden. Das Netzwerk „Work-Life Allianz“ richtet sich an alle KMU in den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg. Hierbei gibt es keine Einschränkungen auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche und ihre Beschäftigten. Die Netz-werkstruktur unterscheidet zwischen Mitgliedern (KMU aus den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg) und Partnern (gesetzliche Sozialversi-cherung, medizinische und therapeutische Gesundheitsdienstleister). Im ersten Schritt suchen sich die Netzwerkmitglieder aus den für sich ausgewählten Angeboten des erstellten Maßnahmenkataloges ein ge-sundheitsförderndes/präventives Angebot aus und tragen dies im zwei-ten Schritt an die Anlaufstelle heran. Diese organisiert mit den vor-handenen Projektpartnern im nächsten Schritt die Umsetzung der aus-gesuchten Maßnahme. Eine Abrechnung erfolgt dann im 4. Schritt di-rekt vom Netzwerkmitglied mit dem zuständigen Projektpartner. Es be-steht für Unternehmen die Möglichkeit sich bei der Anlaufstelle über die Möglichkeiten der Verrechnung mit Krankenkassen beraten zu lassen.

5.1.6.2 - Bildung einer Steuerungsgruppe unter Federführung des Landkreises mit den Akteuren aus dem Gesundheitswesen. Aktueller Stand:

Zur Beratung über den aktuellen Stand der Gesundheitsversorgung im Landkreis und zur Feststellung der aktuellen Defizite und zukünftigen Bedarfe gibt es eine übergeordnete Steuerungsgruppe. Diese legt die thematischen Arbeitsgruppenschwerpunkte fest und fasst Beschlüsse über die Beantragung von Projekten beim Land. Ebenfalls entscheidet diese über die Fortführung von innovativen Maßnahmen innerhalb des Landkreises.

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5.1.6.3 - Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Landkreis Vechta. Aktueller Stand:

Im Gesundheitsamt des Landkreises wurde zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen, zur Begleitung der Arbeitsgruppen, zum Projekt- und Veranstaltungsmanagement sowie zur Durchführung eines Ge-sundheitsmonitorings eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.gesundheitsregion-vechta.de.

5.1.6.4 - Regionale Gesundheitskonferenzen durchführen. Aktueller Stand:

Regionale Gesundheitskonferenzen werden jährlich zu verschiedenen gesundheitsrelevanten Themenbereichen durchgeführt. Die erste Ge-sundheitskonferenz am 30.09.2015 diente als Auftaktveranstaltung zur Bildung von verschiedenen Arbeitsgruppen. Die zweite Gesundheitskon-ferenz zum Thema „Gesundheit in allen Lebenslagen“ fand am 10.11.2016 statt.

5.1.6.5 - Unterstützung und Förderung innovativer Projekte. Aktueller Stand:

Eine finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten kann der-zeit nur über Landeszuwendungen oder EU-Fördermittel beantragt wer-den.

5.1.7 - Unterziel: Zur Förderung der Unterziele ist im Landkreis Vechta ein Netzwerk für Gesundheit etabliert. Aktueller Stand:

Der Landkreis Vechta wurde im Mai 2015 vom Ministerium für Soziales, Ge-sundheit und Gleichstellung als Gesundheitsregion anerkannt. Vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft und den damit verbundenen steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung in der Region steht auch der allgemein als demografisch stabil geltende Land-kreis Vechta mit einer prognostizierten wachsenden, älter werdenden und stärker multikulturell geprägten Bevölkerung vor neuen Herausforderungen. Ein geeignetes Mittel zur Umsetzung dieser Anforderungen ist der Auf- und Ausbau einer Gesundheitsregion. Damit erhält der Landkreis Vechta eine An-schubfinanzierung für die Entwicklung von kommunalen Strukturen (Durchfüh-rung von Gesundheitskonferenzen, Aufbau einer regionalen Steuerungsgrup-pe und Arbeitsgruppen) und eine Förderung von innovativen Projekten zur Ge-sundheitsversorgung sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und der Primärprävention. Ziel der Gesundheitsregion soll sein, eine wohnortnahe, be-darfsgerechte Versorgung unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenhei-ten sicherzustellen.

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Der Landkreis nimmt in diesem Netzwerk- und Strukturbildungsprozess eine zentrale moderierende und koordinierende Funktion ein. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Vechta im Juni 2015 ist mit dem Aufbau entsprechender Kooperationsstrukturen begonnen worden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.gesundheitsregion-vechta.de.

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Antrag der CDU Kreistagsfraktion; Mitfinanzierung der Akut-Krankenhäuser im Landkreis

Vechta (TOP 18 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss am 03.12.2015) (TOP 22

Kreisausschuss am 10.12.2015)

Der Kreistagsvorsitzende nimmt Bezug auf die vorangegangenen Beratungen in den

Ausschüssen.

Sodann beschließt der Kreistag mehrheitlich bei 0 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme:

„Der Landkreis Vechta unterstützt die künftige Investitionstätigkeit der Krankenhäuser in

Vechta, Lohne und Damme. Es werden nur neue, noch nicht begonnene Investitionen

gefördert. Eine Bezuschussung der operativen Tätigkeit erfolgt nicht, insbesondere erfolgt keine Defizitförderung.

In den Jahren 2016 bis einschl. 2021 werden jährlich 750.000 € als Investi-tionszuschuss im

Haushaltsplan veranschlagt. Für sechs Jahre ergibt sich damit insgesamt eine

Investitionsförderung von 4,5 Mio. €.

Der Kreistag beschließt über jeden Investitionsantrag gesondert. Die Be-reitstellung von

Haushaltsmitteln gewährt keinen Anspruch auf Förderung.

Nicht verwendete Haushaltsmittel werden jeweils ins nächste Haushalts-jahr übertragen.

Die Zuschüsse sollen, über den gesamten Zeitraum von 2016 bis einschl. 2021 betrachtet,

unter Berücksichtigung der Größe und Bedeutung der jeweiligen Krankenhäuser gewährt

werden. Dabei werden keine feste Be-zugsgrößen (Betten, Patientenzahlen, …) zu Grunde

gelegt. Vielmehr er-folgt die Bewilligung nach freier politischer Entscheidung unter

Berücksich-tigung der Faktoren Innovation, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung.

Die jeweiligen Krankenhäuser erhalten allerdings, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen

erfüllen, aus Gründen der Planungssicherheit folgende Mindestzuschüsse im Zeitraum 2016

bis einschließlich 2021:

• Krankenhaus Vechta Marienhospital 1.575.000 €

• Krankenhaus Lohne St. Franziskus Hospital 770.000 €

• Krankenhaus Damme St. Elisabeth Hospital 1.155.000 €

Ein jeweiliger Zuschuss wird davon abhängig gemacht, dass sich die Standortkommune und

der Träger je in mindestens gleicher Höhe an der Investition beteiligen.

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Die Zuschüsse für das jeweilige Haushaltsjahr sind bis zum 31.03. des jeweiligen

Haushaltsjahres zu beantragen. Die Investitionen dürfen erst nach erfolgter Beratung und

Beschlussfassung durch den Kreistag begon-nen werden. Zur Sicherung der

Antragsposition können die Krankenhäuser einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn

beantragen. Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist noch keine Zusage

über die Gewäh-rung des Zuschusses verbunden. Über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn

entscheidet der Kreisausschuss. Die mögliche Erstattung der gewährten Zuschüsse ist

abzusichern. Über die Gewährung der Zuschüsse entschei-det der Kreistag.“

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Der Seniorenstützpunkt des Landkreises Vechta

Bis zum 31.07.2014 war im Landkreis Vechta ein Seniorenservicebüro vorhanden, das vom

Niels-Stensen-Werk betrieben wurde.

Zum 01.05.2015 wurde das Angebot durch die Einrichtung des Seniorenstützpunkts im

Landkreis Vechta ersetzt.

Ein Pflegestützpunkt ist im Landkreis Vechta noch nicht vorhanden.

Seit dem 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruk-

tur. Wie in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung festgelegt, werden die Senioren-

servicebüros und die Pflegestützpunkte zusammengeführt.

Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenbüros,

sondern sie führen zudem das Aufgabenfelds der Seniorenstützpunkte ein.

Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine ge-

meinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer

optimierten Beratung aus einer Hand.

Sie sind zudem Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Ziel-gruppen

und Schnittstelle zwischen den vielfältigem Programm- und Förderlandschaften auf

kommunaler Landes-, Bundes- sowie europäische Ebene.

Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständig-

keit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat für diese

neue Beratungsstruktur einen Richtlinienentwurf erstellt, woraus sich die Aufgabenstellung

für den Seniorenstützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Vechta ergibt.

Grundsätzlich gewährt das Land für Seniorenstützpunkte Niedersachsen sowie für die Quali-

fizierung von ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter Zuwendungen

(Qualifizierungsprogramm DUO).

Der Zweck der Förderung ist es, älteren Menschen einen leichten Zugang zu Serviceangebo-

ten zu ermöglichen sowie das Beratungs- und Hilfeangebot vor Ort zu koordinieren und

transparent zu gestalten.

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Älteren Menschen soll hinsichtlich ihres erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarfes in

den verschiedenen Lebensbereichen Rechnung getragen werden, ihre Lebensqualität ver-

bessert und ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden.

Aufgabe des Seniorenstützpunkt Niedersachsen ist ein lokales Netzwerk von ehrenamtli-

chen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern aufzubauen. Hierzu gehört die

Herstellung von Kontaken, z.B. mit Sozialämtern, Senioren- und Familienbüros in den

Städten und Gemeinden des Landkreis Vechta, Mehrgenerationshäuser, Bildungsträger und

der Freiwilligenbörse des Ludgerus Werk Lohne.

Der „Seniorenstützpunkt Niedersachsen“ ist eine unabhängige Informations-, Beratungs-,

Koordinations- und Anlaufstelle für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung im Alter,

die für ältere Menschen in der Häuslichkeit an Bedeutung gewinnt. Dazu gehören neben

einer altersegerechten Wohnung oder Freizeitgestaltung auch eine funktionelle Infrastruktur

sowie ein Umfeld, das soziale Kontakte ermöglicht.

Aufgaben des Seniorenstützpunktes

• Er baut ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professi-

onellen Anbietern auf

• Ist Ansprechpartner für diejenigen, die sich ehrenamtlich in der Wohnberatung oder

Seniorenbegleitung engagieren möchten

• Fördert die Selbstständigkeit in der häuslichen Umgebung

• Bietet Beratungs-, hilfe- und Unterstützungsleistungen

• Bildet Seniorenbegleiter über Bildungsträger kostenlos aus

• Vermittelt ehrenamtliche Seniorenbegleiter an ältere Menschen

• Bietet qualifizierte Wohnberatung in Kooperation mit dem Ludgerus-Werk e.V. Lohne

an

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Seniorenbegleitung (DUO)

Wie wir wissen, haben die meisten Menschen den Wunsch, im Alter möglichst lange selbst-

bestimmt und selbstständig zu leben und ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Ältere

Menschen wünschen sich deshalb ein vielfältiges, individuell gestaltbares Wohn- und Unter-

stützungsangebot. Dazu gehören neben einer altengerechten Wohnung auch eine funktio-

nierende Infrastruktur sowie ein Umfeld, das soziale Kontakte ermöglicht.

Der Seniorenstützpunkt hat sich das Ziel gesetzt, diesen Wunsch zu ermöglichen. Um dieses

Ziel eines selbstständigen Lebens in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, kümmert sich

der Seniorenstützpunkt um die Gewinnung, Vermittlung und Betreuung von ehrenamtlichen

Seniorenbegleiterinnen und -begleitern.

Das Qualifizierungsprogramm DUO ist Bestandteil der Aufgaben eines SPN. Neben den Frei-

willigenagenturen sollen sie sich auch um die Gewinnung von Freiwilligen kümmern; die

Einsatzvermittlung sowie die Begleitung ehrenamtlicher Seniorenbegleiterinnen und

Seniorenbegleiter ist allein Aufgabe der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsens.

Durch den Einsatz geschulter ehrenamtlicher Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter

kann der Hilfebedarf im häus-lichen Bereich gemindert und die Lebensqualität der Menschen

verbessert und erhalten bleiben.

Der Qualifizierungskurs zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter umfasst 50 Theorie und 20

Stunden Hospitation in einer Senioreneinrichtung wie z.B. in der Tagespflege, im Altenheim

oder im ambulanten Dienst.

Die theoretischen Inhalte umfassen:

• Alt werden – alt sein

• Gesprächsführung und Kommunikation

• Tagesstrukturierung und –aktivierung

• Beschäftigungsmöglichkeiten

• Psychische Veränderungen im Alter

• Sozial –und Steuerrecht

• Altersmedizin

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Ziel der Qualifizierung ist es, den ehrenamtlich Engagierten jene Kompetenzen zu vermit-

teln, die ihnen dabei helfen, nachfragende Senioren und Seniorinnen im Alltag unterstützen

zu können.

Die Bildungsträger, wie z.B. die Kreisvolkshochschule in Vechta und das Bildungswerk in

Damme, sind für die Qualifizierung der Seniorenbegleitung verantwortlich. Die Kurse finden

jeweils halbjährig statt.

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6. Bildung

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6. Bildung

Oberziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta sind gut ausgebildet.

_____________________________________________________________________

6.1. Ziel: Im Landkreis Vechta wachsen alle Kinder im frühkindlichen Bereich in ei-nem positiven Bildungsumfeld auf (frühkindliche Bildung).

6.1.1 - Unterziel: Alle Kinder beherrschen die deutsche Sprache.

Maßnahmen: 6.1.1.1 - Entwicklung eines nachhaltigen und übergreifenden Sprach-bildungs- und Sprachförderungskonzepts für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren. Aktueller Stand: 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.

6.1.1.2 - Schaffung einheitlicher Test- und Screening-Methoden und einheitlicher Qualitätsstandards.

6.1.1.3 - Systematische Erfassung von vorhandenen Fähigkeiten und Defiziten in Krippen und Kitas durch hierfür speziell ausgebildete Er-zieherinnen/Erzieher, Schaffung von Qualifikations- und Weiterbil-dungsprogrammen für Erzieherinnen/Erzieher sowie regelmäßige Er-folgskontrollen.

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Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta erfolgt eine intensive Sprachförderung in Kinderta-gesstätten durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ des Landes Niedersachsens. Zur Begleitung der inhaltlichen Umsetzung dieser Richtlinie wurde die Koordinierungsstelle „Sprachbildung und Sprachförderung“, welche beim Landescaritasverband angesiedelt ist, geschaffen. Diese begleitet die Kindertagesstätten intensiv bei der Umsetzung der alltagsintegrier-ten Sprachbildung und Sprachförderung und erarbeitete ein Konzept zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachförderung und Sprachbil-dung, welchem alle Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Vechta zustimmten. Die qualifizierten Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten ermitteln die Ausgangslage der Sprachbildung und Sprachentwicklung der Kinder anhand verschiedenster Beobachtungsverfahren. Aus diesen systematischen Beobachtungen werden die individuellen Förderziele für die Kinder abgeleitet und dazu passende Angebote und Aktivitäten ge-schaffen. Entsprechend der Entwicklungen der Kinder werden diese An-gebote überarbeitet und angepasst. Die Koordinierungsstelle „Sprach-bildung und Sprachförderung“ bietet allen Kindertagesstätten im Land-kreis Vechta neben der intensiven individuellen Begleitung und Betreu-ung auch ein vielseitiges Fortbildungsprogramm an u.a. zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung, um die Fachkräfte in den Kinder-tagesstätten entsprechend zu qualifizieren.

6.1.1.4 - Einrichtung einer Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis. Aktueller Stand: Die Aufgabenerfüllung erfolgt aktuell durch die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, welche als Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis tätig ist sowie durch die Bildungskoordinatorin für Neu-zugewanderte.

6.1.2 - Unterziel: Die Fachkräfte in den Kindertagesstätten sind interkulturell kompetent.

Maßnahmen: 6.1.2.1 - Schulung und Fortbildung der Fachkräfte.

6.1.2.2 - Bei der Bewerberauswahl in Vorstellungsgesprächen beson-dere Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der Personalver-

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antwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz). Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta sind alle Neubürger willkommen, egal ob sie aus Deutschland, Europa oder anderen Teilen der Welt kommen. Ihre Potenziale werden geschätzt und ihnen sollen gleiche Chancen geboten werden wie der hier ansässigen Bevölkerung. Um dies zu erreichen, muss sich die kommunale Vernetzung interkulturell öffnen und interkulturelle Kompe-tenzen erwerben. Neubürger sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-tung gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises und die Personalverant-wortlichen haben Ende 2015 ein Konzept erarbeitet, in dem die beson-dere Berücksichtigung von Neubürgern bei der Einstellung geregelt wird. Für den Erwerb von Kompetenzen der Personalverantwortlichen bietet der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des Landkreises und den zehn Kommunen an. Es sollen Ansätze interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rahmen von Workshops Instrumente und Materialien entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die Bereiche mit hohem Kundenkontakt. Um die Mitarbei-terorientierung zu verbessern, werden die Personalräte und die Füh-rungskräfte mit eingebunden. Das Seminar „Interkulturelle Kompetenz“ wurde für die Hauptverwal-tungsbeamten am 08.08.2016 im Kreishaus durchgeführt. Themen wa-ren: • Sicherheit im Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller

Hintergründe • Verbesserung der Handlungsfähigkeit in interkulturellen Situationen

im (Dienst)Alltag • Konstruktiver Umgang mit kulturell herausfordernden Situationen • Reflexion der eigenen interkulturellen Verhaltens- und Kommunika-

tionsmuster • Impulse für die Umsetzung der interkulturellen Öffnung in unter-

schiedlichen Geschäftsbereichen • Stärkung der Führungskompetenz im interkulturellen Kontext

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6.2 Ziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta haben einen anerkannten Schulab-schluss (schulische Bildung).

6.2.1 - Unterziel: Alle Schüler/innen sprechen Deutsch.

Maßnahme:

6.2.1.1 - Es existieren nachhaltige Sprachförderkonzepte für alle Schul-jahrgänge. Aktueller Stand: Die Existenz eines nachhaltigen Handlungskonzeptes zur Umsetzung der Sprachförderung ist für den Schulalltag aufgrund der vorhandenen sprachlichen Vielfalt unumgänglich. Zudem ist die Existenz eines solchen zielorientierten Handlungskonzep-tes Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung für Sprachför-dermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landeskrei-ses Vechta, welche von allen Schulen mit Bedarf an Sprachfördermaß-nahmen in Anspruch genommen wird. Dementsprechend ist davon aus-zugehen, dass nachhaltige Sprachförderkonzepte in den Schulen exis-tieren.

6.2.2 - Unterziel: Schulverweigerung (Absentismus) ist frühestmöglich ent-gegengewirkt worden.

Maßnahmen: 6.2.2.1 - Ein für alle Schulen verbindliches Absentismus-Konzept wird erstellt.

6.2.2.2 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Schulabsentisten kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden. Aktueller Stand: An den kreiseigenen Schulen, der Adolf-Kolping-Schule, den Handels-lehranstalten und der Justus-von-Liebigschulen sind jeweils Schulsozial-arbeiter beschäftigt. Die landkreiseigenen Gymnasien und die Förder-schulen beschäftigen keine Schulsozialarbeiter. Für die Gymnasien sol-len ab 2019 laut der Vereinbarung zusätzliche sozialpädagogische Fach-kräfte eingestellt werden.

6.2.3 - Unterziel: Es gibt in allen Schulen ein qualifiziertes Ganztagsangebot zur Verbesserung der Bildungschancen.

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Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta gibt es ein großes Ganztagsschulen-Angebot. Das Ange-bot wird stetig ausgeweitet. Eine Aufstellung der Ganztagsschulen finden Sie auf den Seiten 36 - 41.

Maßnahmen: 6.2.3.1 - Es werden Anreize für Vereine geschaffen, um Übungsleiter für Ganztagsangebote zur Verfügung zu stellen.

6.2.3.2 - Es werden Angebote zur Hausaufgabenbetreuung sicherge-stellt.

6.2.3.3 - Es werden Angebote zur Stärkung des Sozial- und Arbeitsver-haltens geschaffen.

6.2.4 - Unterziel: Schüler/innen aus bildungsfernen Milieus werden gezielt unterstützt.

Maßnahme: 6.2.4.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.

6.2.5 - Unterziel: Alle Schüler/innen haben eine starke Persönlichkeit.

Maßnahmen: 6.2.5.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die bei der Persönlichkeitsbildung unterstützen, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden. 6.2.5.2 - Schulsozialarbeit und Jugendhilfe vernetzen sich.

6.2.6 - Unterziel: Im Unterricht wird moderne Technik eingesetzt.

Maßnahmen: 6.2.6.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.

6.2.6.2 -Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten. Aktueller Stand: Eine Auflistung der Investitionen (kein Bau) finden Sie auf den Seiten 98 - 101.

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6.2.6.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.

6.2.7 - Unterziel: Vorhandene Defizite beim Lesen, Schreiben und Rechnen sind gemindert.

Maßnahme: 6.2.7.1 - Die Schulen bieten insbesondere im Ganztagsbereich ent-sprechende Kurse zum Lesen, Schreiben und Rechnen an.

6.2.8 - Unterziel: Es bestehen Qualifizierungsmöglichkeiten zum nachträgli-chen Erwerb des Schulabschlusses.

Maßnahmen:

6.2.8.1 - Die Träger der Erwachsenenbildung stellen Angebote zur nachträglichen Qualifizierung bereit.

6.2.8.2 - Die Unternehmen unterstützen qualifizierungswillige Arbeit-nehmer/innen beim nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses.

___________________________________________________________

6.3 Ziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta haben einen anerkannten Berufsab-schluss (berufliche Bildung).

6.3.1 - Unterziel: Alle Auszubildenden sind ausbildungsfähig.

Maßnahmen: 6.3.1.1 - Das Programm Partnerschaft „Schule – Wirtschaft“ wird um-gesetzt. Aktueller Stand: Seit 2010 gibt es das Projekt Kursiv. Kursiv steht für Kooperationen zwi-schen Unternehmen der Region und Schulen im Landkreis Vechta. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kurs-vechta.de. Und im dazugehörigen Maßnahmeblatt auf Seite 106.

6.3.1.2 - Die Unternehmen, Organisationen und Behörden stellen aus-

reichend Praktikumsplätze zur Verfügung.

6.3.2 - Unterziel: Die Schüler/innen können berufliche Perspektiven entwi-ckeln.

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Maßnahmen:

6.3.2.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die Schü-ler/innen berufsorientierend begleiten, sofern dies nicht von anderer Stelle geschieht, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzie-rung vom Land eingefordert werden.

6.3.2.2 - Durch aktives Berufe- und Regionsmarketing Orientierung für Schüler/innen schaffen.

6.3.2.3 - Heimische Unternehmen, Organisationen und Behörden en-gagieren sich in der schulischen Berufsorientierung.

6.3.2.4 - Schule, Unternehmen, Kammern, Verbände und Agentur für Arbeit vernetzen sich. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.

6.3.2.5 - Die Schulen nutzen außerschulische Lernorte.

6.3.2.6 - Die Lehrkräfte erwerben Kompetenzen in unternehmerischen und technologischen Bereichen.

6.3.3 - Unterziel: Die Berufsschulen orientieren sich am regionalen Bedarf.

Maßnahmen: 6.3.3.1 - Schulen und Schulträger ermitteln den regionalen Bedarf.

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Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.

6.3.3.2 - Die Schulträger richten Schwerpunkte und Ausbildungsgänge orientiert am regionalen Bedarf ein.

6.3.3.3 - Die Schulen vernetzen sich mit den Unternehmen. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.

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6.3.4 Unterziel: Es gibt im Landkreis Vechta Schulen mit dem Schwerpunkt MINT.

Maßnahmen: 6.3.4.1 - Einrichtung von Schwerpunkt-Schulen.

6.3.4.2 - Die Schulträger stellen die notwendige Einrichtung für die MINT-Fächer zur Verfügung.

6.3.5 - Unterziel: Im Unterricht der Berufsschulen wird moderne Technik eingesetzt.

Maßnahmen: 6.3.5.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.

6.3.5.2 - Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten.

6.3.5.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.

6.3.6 - Unterziel: Es existiert eine von dem Unternehmen geförderte Fort- und Weiterbildung für ihre Mitarbeiter/innen.

Maßnahmen: 6.3.6.1 - Die Unternehmen bieten spezifische Fortbildungen und Wei-terbildungen an und fördern die Teilnahme daran.

6.3.6.2 - Die Beschäftigten und die Unternehmen werden für die Her-ausforderungen des demografischen Wandels sensibilisiert.

6.3.6.3 - Familienbedingt ausgeschiedene Frauen und Männer werden bedarfsgerecht qualifiziert.

6.3.6.4 - Weiblicher Führungskräftenachwuchs wird gezielt gefördert.

6.3.6.5 - Unternehmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern den Erwerb

der deutschen Sprache.

6.3.7 - Unterziel: Es gibt überbetriebliche Fortbildungsangebote.

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Maßnahme:

6.3.7.1 - Die Unternehmen/Kammern/Verbände richten überbetriebli-che Ausbildungseinrichtungen ein.

___________________________________________________________

6.4 Ziel: Lernen ist im Landkreis Vechta ein lebenslanger Prozess. (Erwachsenenbil-dung).

6.4.1 - Unterziel: Die Angebote der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich.

Maßnahmen: 6.4.1.1 - Es wird eine Bildungsplattform mit allen Bildungsangeboten sämtlicher Bildungsträger eingerichtet. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.

6.4.1.2 - Es werden neutrale „Bildungsberater“ installiert. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten

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Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.

6.4.1.3 - Erwachsenenbildung wird in allen Städten und Gemeinden angeboten.

6.4.1.4 - Die Angebote der Bildungsträger sind mit dem ÖPNV örtlich und zeitlich erreichbar.

6.4.2 - Unterziel: Die Erwachsenenbildungseinrichtungen haben bedarfs- und zukunftsorientierte Angebote für alle Bevölkerungsgruppen.

Maßnahmen: 6.4.2.1 - Die Bildungsträger ermitteln regelmäßig die Bedarfe aller Be-völkerungsgruppen.

6.4.2.2 - Das Angebot der Bildungsträger berücksichtigt die Bevölke-rungsstruktur.

6.4.2.3 - Die Bildungsträger stellen ein breit gefächertes Angebot zur Integration von Migranten auf.

6.4.2.4 - Für Menschen mit Defiziten beim Lesen und Schreiben wer-den spezielle Angebote bereitgehalten.

6.4.2.5 - Die Bildungsträger bieten leicht zugängliche Sprachkurse für Erwachsene an.

6.4.3 - Unterziel: Für Zuwanderer steht ein umfassendes Angebot an Bil-dungsmöglichkeiten zur Integration zur Verfügung.

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Maßnahmen: 6.4.3.1 - Die Qualifikation von Zuwanderern wird erfasst.

6.4.3.2 - Die Bildungsträger stellen insbesondere Sprachlernangebote zur Verfügung.

6.4.4 - Unterziel: Es besteht ein vielfältiges kulturelles Angebot.

Maßnahmen: 6.4.4.1 - Die Städte und Gemeinden unterstützen ein nachhaltiges kul-turelles Angebot ihrer Vereine und Gruppen im Rahmen ihrer finanziel-len Möglichkeiten.

6.4.4.2 - Die Städte und Gemeinden befördern das private wirtschaftli-che Engagement.

___________________________________________________________

6.5 Ziel: Im Landkreis Vechta besteht ein Hochschulangebot.

6.5.1 - Unterziel: Der Bestand der Universität Vechta und der PHWT ist ge- sichert.

Maßnahmen: 6.5.1.1 - Die Universität und die PHWT arbeiten bedarfs- und zu-kunftsorientiert und kooperieren.

6.5.1.2 -Die Städte und Gemeinden und der Landkreis setzen sich für den Bestand und den Ausbau ein.

6.5.2 - Unterziel: Die Hochschulen sind regional verankert.

Maßnahmen: 6.5.2.1 - Die Hochschulen sind mit den Unternehmen und Organisatio-nen vernetzt und transferieren Wissen.

6.5.2.2 - Die Hochschulen siedeln anwendungsorientierte Forschungs-

institute in Bereichen hoher regionaler Systemkompetenz an.

6.5.2.3 - Die Hochschulen bieten Studiengänge mit regionalem Bezug, möglichst auch im Bereich MINT und in der Agrar- und Ernährungswirt-schaft an.

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6.5.2.4 - Die Hochschulen bieten bedarfsorientiert spezialisierte duale Studiengänge an.

6.5.2.5 - Die Hochschulen stellen ihr Leistungsspektrum in den Schulen dar und vernetzen sich insbesondere mit den Gymnasien.

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101

Page 103: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

KURSiV - steht für Kooperationen zwischen Unternehmen der Region und Schulen im

Landkreis Vechta.

KURSiV ist ein Angebot an alle weiterführenden Schulen und an alle Betriebe des Kreises.

KURSiV bringt Schulen und benachbarte Unternehmen in Kontakt und macht aus ihnen

Lernpartner. Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an Wirtschaft und Gesellschaft,

lernen benachbarte Betriebe und Berufsbilder in der Region kennen und entdecken berufli-

che Perspektiven in der Region. Betriebe erhalten die Möglichkeit frühzeitig mit Schülerin-

nen und Schülern in Kontakt zu treten, um Sie für ihre Ausbildungsberufe zu begeistern und

Ihnen Entwicklungsmöglichkeiten nach dem Studium aufzuzeigen.

KURSiV wird im Landkreis Vechta vom Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

betrieben. Bei der Projektentwicklung sowie beim Aufbau und der Betreuung von Lernpart-

nerschaften wird der Landkreis vom Bonner Institut Unternehmen & Schule unterstützt, das

über langjährige Erfahrungen im Aufbau und in der Gestaltung von Lernpartnerschaften ver-

fügt.

Gute Bildungsinfrastruktur

Für den Nachwuchs im Landkreis Vechta stehen insgesamt 34 Grundschulen, 29 allgemein-

bildende Schulen (5 Gymnasien, 4 Oberschulen, 8 Realschulen, 7 Hauptschulen und 5 För-

derschulen) sowie über 30 spezialisierte und z.T. berufsspezifische Schulen (Fachgymnasien,

Berufsfach- und Fachoberschulen, Berufsschulen) zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die

Stadt Vechta über eine Universität mit etwa 4.000 Studierenden (Stand: WS 2013/14) und

eine Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik (PHWT) mit 650 Studierenden.

Dynamische Wirtschaftsregion

Der Landkreis Vechta ist eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen in Norddeutschland

mit einem zukunftsträchtigen Branchenmix. Branchenschwerpunkte sind die Ernährungs-

wirtschaft, der Maschinenbau, die Kunststoffindustrie sowie das Baugewerbe. Bei den Be-

triebsstrukturen dominieren mittelständische Unternehmen, die sich durch eine hohe Flexi-

bilität und Standortgebundenheit auszeichnen und ein umfassendes und vielfach marktfüh-

rendes Spektrum an Produkten und Dienstleistungen bieten.

Vorteilhaft für das besondere Wachstum ist die zentrale geografische Lage im Einzugsbereich der Oberzentren Bremen, Oldenburg und Osnabrück. Die hohe Wirtschaftskraft spiegelt sich auch in der geringen Arbeitslosigkeit wieder. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 4,0 % (Stand: Dezember 2013). Dies alles hat zur Folge, dass auch die Steuereinnahmen recht gut sind. Der Landkreis Vechta gehört deshalb zu den wenigen Landkreisen in Norddeutschland, die einen ausgeglichen Haushalt haben.

102

Page 104: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

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103

Übersicht

Page 105: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

1.3.

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llen

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n ne

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sich

tigen

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lle H

inte

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nde.

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erne

hmen

LK20

16Fi

nanz

A

1.5.3.

Die

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itutio

nen

im L

andk

reis

Vec

hta

sind

inte

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ture

ll ge

öffn

et u

nd a

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schl

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n.1.5.3.1.

Pos

itive

Bei

spie

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erde

n re

gelm

äßig

vor

gest

ellt.

vers

chie

dene

LK20

16Fi

nanz

A

104

Page 106: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

1.5.3.2.

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ller K

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en, L

KS

t.u.G

., LK

2015

1.5.3.3.

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Mig

rant

en b

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hen

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rem

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en in

Deu

tsch

land

.S

chul

en, L

KS

t.u.G

., LK

2015

1.5.4.

Die

Ver

eine

im L

andk

reis

Vec

hta

sind

inte

rkul

ture

ll ge

öffn

et u

nd a

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schl

osse

n.1.5.4.1.

Ver

eine

ste

llen

ihre

n ne

uen

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eine

2016

1.6.

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1.6.1.

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1.6.1.1.

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er a

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2016

1.6.1.2.

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dte

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, St.u

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LK20

15Fi

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1.7.

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Neu

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1.7.1.

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dkre

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1.7.1.1.

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, St.u

.G.

LK, S

t.u.G

. 20

15

1.7.1.2.

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und

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hige

s A

ngeb

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LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2015

1.7.1.3.

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für d

en L

andk

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Vec

hta

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t.u.G

.S

t.u.G

.

1.7.1.4.

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pera

tion

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dkre

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, St.u

.G.,

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LK20

15

1.7.1.5.

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des

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LK, S

t.u.G

.LK

2015

Fina

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die

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rn, J

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und

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LKLK

2015

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2.1.1.1.

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LK, S

t.u.G

.LK

2015

Juge

ndh.

A

2.1.1.2.

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LK, S

t.u.G

.LK

2015

Juge

ndh.

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2.2.

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LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2015

2.2.1.2.

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LK20

15

2.2.1.3.

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e LK

, St.u

.G.

LK, S

t.u.G

.20

15

2.2.2.

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.2.2.2.1.

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LKLK

2015

Juge

ndh.

A

2.2.2.2.

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LKLK

2016

Juge

ndh.

A

2.2.2.3.

Bet

riebl

iche

Tag

espf

lege

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elle

ent

wic

keln

.B

etrie

beLK

2015

Juge

ndh.

A

105

Page 107: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

2.2.3.

Die

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2.2.3.1.

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n B

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n.B

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KLK

2015

Juge

ndh.

A

2.2.4.

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ent

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und

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setz

en.

Bet

riebe

, LK

, St.u

.G.

Bet

riebe

, LK

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2.2.4.2.

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16Ju

gend

h.A

2.2.4.3.

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etrie

beLK

2016

Juge

ndh.

A

2.2.4.4.

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cher

ungs

pflic

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bes

chäf

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und

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riebe

LK20

16

2.2.4.5.

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ilien

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beLK

2016

Juge

ndh.

A

2.3.

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en.

2.3.1.

Ein

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Fam

ilien

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.S

t.u.G

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15

2.3.2.

Ein

en k

reis

wei

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den

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en H

ilfsa

ngeb

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reis

era

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ten.

2.3.2.1.

Onl

ine-

Weg

wei

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llen

und

pfle

gen.

LKLK

2016

Juge

ndh.

A

2.3.3.

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und

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2.3.3.1.

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llen

Stä

dten

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Gem

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en

St.u

.G.

St.u

.G.

2015

2.3.3.2.

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mit

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erkr

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LK, S

t.u.G

.LK

2.4.

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Akt

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2.4.1.

Ein

en re

gelm

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n.2.4.1.1.

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St.u

.G.

St.u

.G.

2015

2.4.1.2.

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ilien

und

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15

2.5.

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ndlic

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und

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ilien

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2.5.1.

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isse

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n un

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Bef

ragu

ngen

fest

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LKLK

2016

Juge

ndh.

A

2.5.1.2.

Wei

terg

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de B

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LK20

17Ju

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fras

truk

tur

3.1.

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3.1.1.

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n un

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n B

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„Woh

nen

im A

lter“

.

3.1.1.1.

Ein

e B

rosc

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„Woh

nen

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l, Ti

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n fü

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Lan

dkre

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LK, S

t.u.G

.LK

20

15

3.1.1.2.

Ein

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auf B

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t ein

richt

en.

St.u

.G.,

LKS

t.u.G

., LK

2015

106

Page 108: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

3.2.

Im L

andk

reis

Vec

hta

ist b

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nd g

leic

hzei

tig b

edar

fsge

rech

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aum

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Älte

re u

nd F

amili

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orha

nden

.3.2.1.

Die

Stru

ktur

der

sei

t Jah

rzeh

nten

vor

hand

enen

Woh

nbau

gebi

ete

soll

gest

ärkt

und

3.2.1.1.

Für j

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Fam

ilien

wird

die

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tum

erle

icht

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mm

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rogr

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ird.

St.u

.G.

St.u

.G.

2015

3.2.1.2.

Die

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me

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örde

rung

von

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nier

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n un

d zu

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f.S

t.u.G

.S

t.u.G

.20

15

3.3.

Die

Mob

ilitä

t der

Bev

ölke

rung

ist g

ewäh

rleis

tet.

3.3.1.

Der

ÖP

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ist b

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rear

m.

3.3.1.1.

In Z

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men

arbe

it m

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erde

n H

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lt so

wie

ein

Info

rmat

ions

- und

LK

, St.u

.G.

Ver

kehr

strä

ger

LK20

16Fi

nanz

A

3.3.2.

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Moo

bil+

-Sys

tem

ist w

eite

rent

wic

kelt.

3.3.2.1.

Die

Ben

utze

rfreu

ndlic

hkei

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Moo

bil+

-Sys

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s w

ird d

urch

die

Ent

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endu

ngss

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are

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obilg

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e er

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.LK

LK20

15Fi

nanz

A

3.3.2.2.

Die

Nut

zung

des

Moo

bil+

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tem

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ird in

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onde

re fü

r älte

re M

itbür

ger

LKLK

2016

Fina

nzA

3.3.2.3.

Älte

re M

itbür

ger w

erde

n fü

r die

Nut

zung

des

Moo

bil+

-Sys

tem

s ge

ziel

t gew

orbe

n.LK

LK20

16Fi

nanz

A

3.3.3.

Es

gibt

ein

ver

kehr

sger

echt

es u

nd s

iche

res

inne

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iche

s un

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ßerö

rtlic

hes

3.3.3.1.

In d

en S

tädt

en u

nd G

emei

nden

und

im L

andk

reis

wird

das

Rad

weg

enet

z- a

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orde

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en (E

-Bik

es, m

otor

isie

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tuhl

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zept

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ut. D

abei

wer

den

Lade

stat

ione

n fü

r E-B

ikes

ein

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ant.

LK, S

t.u.G

.LK

20

16B

auA

3.3.4.

Die

Rad

weg

e im

Lan

dkre

is V

echt

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nd s

ehr g

ut v

erne

tzt u

nd a

n di

e R

adw

ege

bena

chba

rter L

andk

reis

e an

gebu

nden

.

3.3.4.1.

Das

übe

rörtl

iche

Rad

weg

enet

z w

ird s

owoh

l inn

erör

tlich

als

auc

h an

die

ben

achb

arte

n La

ndkr

eise

ang

ebun

den.

LKLK

2016

3.4.

Im L

andk

reis

Vec

hta

best

eht e

ine

leis

tung

s- u

nd z

ukun

ftsfä

hige

Bre

itban

dver

sorg

ung.

2014

Bau

A

3.4.1.

Für d

en L

andk

reis

Vec

hta

wird

ein

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trukt

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stel

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dara

us e

rgeb

ende

n In

frast

rukt

urm

aßna

hmen

um

gese

tzt.

LK, S

t.u.G

.LK

2014

4.W

irtsc

haft

4.1.

Die

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ren

Ber

ufst

ätig

en (5

0 +)

wer

den

gefö

rder

t und

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d al

s A

rbei

tskr

äfte

4.1.1.

Die

Unt

erne

hmen

und

Arb

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den

The

men

Alte

rsm

anag

emen

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anag

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t und

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undh

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107

Page 109: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

4.2.1.

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16Fi

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4.2.3.

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4.2.4.

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15Fi

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4.3.3.

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4.3.3.1.

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108

Page 110: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

4.4.2.1.

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2016

Fina

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2016

Fina

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2016

Fina

nzA

5.1.1.2.

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LKLK

2016

Fina

nzA

5.1.1.3.

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LKLK

2016

Fina

nzA

5.1.2.

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2015

Fina

nzA

5.1.2.3.

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15Fi

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15Fi

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Fina

nzA

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2016

Fina

nzA

5.1.3.3.

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nanz

A

109

Page 111: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

5.1.3.4.

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2016

Fina

nzA

5.1.4.

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2016

Fina

nzA

5.1.4.2.

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2016

Fina

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2016

Fina

nzA

5.1.5.3.

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2016

Fina

nzA

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itutio

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LKLK

2017

Fina

nzA

5.1.6.2.

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2015

Fina

nzA

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LKLK

2015

Fina

nzA

5.1.6.4.

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Fina

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2015

Fina

nzA

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Erz

iehe

r, S

chaf

fung

von

Q

ualif

ikat

ions

- und

Wei

terb

ildun

gspr

ogra

mm

en fü

r Erz

iehe

rinne

n/E

rzie

her s

owie

LK

LK20

15S

chul

A

6.1.1.4.

Ein

richt

ung

eine

r Spr

achb

ildun

gsko

ordi

natio

nsst

elle

bei

m L

andk

reis

LKLK

2014

Sch

ulA

6.1.2.

Die

Fac

hkrä

fte in

den

Kin

derta

gess

tätte

n si

nd in

terk

ultu

rell

kom

pete

nt.

6.1.2.1.

Sch

ulun

g un

d Fo

rtbild

ung

der F

achk

räfte

Bet

riebe

6.1.2.2.

Bei

der

Bew

erbe

raus

wah

l in

Vor

stel

lung

sges

präc

hen

beso

nder

e B

erüc

ksic

htig

ung

von

Mig

rant

en; S

ensi

bilis

ieru

ng d

er P

erso

nalv

eran

twor

tlich

en (ü

ber S

chul

ung

für

vers

chie

dene

LK, S

t.u.G

. 20

16

110

Page 112: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

6.2.

Alle

Men

sche

n im

Lan

dkre

is V

echt

a ha

ben

eine

n an

erka

nnte

n S

chul

absc

hlus

s.

6.2.1.

Alle

Sch

üler

/inne

n sp

rech

en d

euts

ch.

6.2.1.1.

Es

exis

tiere

n na

chha

ltige

Spr

achf

örde

rkon

zept

e fü

r alle

Sch

ulja

hrgä

nge.

LK, S

chul

enLK

2015

Sch

ulA

6.2.2.

Sch

ulve

rwei

geru

ng (A

bsen

tism

us) i

st fr

ühes

tmög

lich

entg

egen

gew

irkt w

orde

n.6.2.2.1.

Ein

für a

lle S

chul

en v

erbi

ndlic

hes

Abs

entis

mus

-Kon

zept

wird

ers

tellt

.LK

, Sch

ulen

LK20

16S

chul

A

6.2.2.2.

Die

Sch

ulen

ver

füge

n üb

er S

chul

sozi

alar

beite

r, di

e si

ch u

m S

chul

abse

ntis

ten

küm

mer

n, w

obei

die

Zus

tänd

igke

it de

s La

ndes

und

die

Fin

anzi

erun

g vo

m L

and

Sch

ulen

, LK

2015

6.2.3.

Es

gibt

in a

llen

Sch

ulen

ein

qua

lifiz

ierte

s G

anzt

agsa

ngeb

ot z

ur V

erbe

sser

ung

der

6.2.3.1.

Es

wer

den

Anr

eize

für V

erei

ne g

esch

affe

n, u

m Ü

bung

slei

ter f

ür G

anzt

agsa

ngeb

ote

zur V

erfü

gung

zu

stel

len.

Sch

ulen

, LK

,St.u

.G.

2016

6.2.3.2.

Es

wer

den

Ang

ebot

e zu

r Hau

sauf

gabe

nbet

reuu

ng s

iche

rges

tellt

.S

chul

en, L

K, S

t.u.G

.20

16

6.2.3.3.

Es

wer

den

Ang

ebot

e zu

r Stä

rkun

g de

s S

ozia

l- un

d A

rbei

tsve

rhal

tens

ges

chaf

fen.

Sch

ulen

, LK

, St.u

.G.

2016

6.2.4.

Sch

üler

/inne

n au

s bi

ldun

gsfe

rnen

Mili

eus

wer

den

gezi

elt u

nter

stüt

zt.

6.2.4.1.

Die

Sch

ulen

ver

füge

n üb

er S

chul

sozi

alar

beite

r, di

e si

ch u

m K

inde

r und

Jug

endl

iche

au

s bi

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gsfe

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Mili

eus

küm

mer

n, w

obei

die

Zus

tänd

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s La

ndes

und

die

Fi

nanz

ieru

ng v

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and

eing

efor

dert

wer

den.

*S

chul

en, L

K, S

t.u.G

.20

15

6.2.5.

Alle

Sch

üler

/inne

n ha

ben

eine

sta

rke

Per

sönl

ichk

eit.

6.2.5.1.

Die

Sch

ulen

ver

füge

n üb

er S

chul

sozi

alar

beite

r, di

e be

i der

Per

sönl

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eits

bild

ung

unte

rstü

tzen

, wob

ei d

ie Z

ustä

ndig

keit

des

Land

es u

nd d

ie F

inan

zier

ung

vom

Lan

d S

chul

en, L

K, S

t.u.G

.20

156.2.5.2.

Sch

ulso

zial

arbe

it un

d Ju

gend

hilfe

ver

netz

en s

ich.

Sch

ulen

, LK

, St.u

.G.

2015

Juge

ndh.

A

6.2.6.

Im U

nter

richt

wird

mod

erne

Tec

hnik

ein

gese

tzt.

6.2.6.1.

Der

Ein

satz

mod

erne

r Tec

hnik

im U

nter

richt

wird

bei

m L

and

eing

efor

dert.

Sch

ulen

, St.u

.G.,L

KLK

2015

6.2.6.2.

Die

Sch

ulträ

ger s

tatte

n di

e S

chul

en m

it m

oder

ner T

echn

ik a

us u

nd la

ssen

sic

h re

gelm

äßig

übe

r die

Nut

zung

ber

icht

en.

LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2015

Sch

ulA

6.2.6.3.

Die

Leh

rer b

ilden

sic

h be

i Bed

arf s

tänd

ig fo

rt.S

chul

en

6.2.7.

Vor

hand

ene

Def

izite

bei

m L

esen

, Sch

reib

en u

nd R

echn

en s

ind

gem

inde

rt.

6.2.7.1.

Die

Sch

ulen

bie

ten

insb

eson

dere

im G

anzt

agsb

erei

ch e

ntsp

rech

ende

Kur

se z

um

Lese

n, S

chre

iben

und

Rec

hnen

an.

Sch

ulen

6.2.8.

Es

best

ehen

Qua

lifiz

ieru

ngsm

öglic

hkei

ten

zum

nac

hträ

glic

hen

Erw

erb

des

6.2.8.1.

Die

Trä

ger d

er E

rwac

hsen

enbi

ldun

g st

elle

n A

ngeb

ote

zur n

acht

rägl

iche

n E

rw.-B

ildun

g

6.2.8.2.

Die

Unt

erne

hmen

unt

erst

ütze

n qu

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zier

ungs

will

ige

Arb

eitn

ehm

erIn

nen

beim

na

chträ

g-lic

hen

Erw

erb

des

Sch

ulab

schl

usse

s.U

nter

nehm

en

6.3.

Alle

Men

sche

n im

Lan

dkre

is V

echt

a ha

ben

eine

n an

erka

nnte

n B

eruf

sabs

chlu

ss.

6.3.1.

Alle

Aus

zubi

lden

den

sind

aus

bild

ungs

fähi

g.6.3.1.1.

Das

Pro

gram

m P

artn

ersc

haft

„Sch

ule

– W

irtsc

haft“

wird

um

gese

tzt.

LKLK

2016

Sch

ulA

111

Page 113: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

6.3.1.2.

Die

Unt

erne

hmen

, Org

anis

atio

nen

und

Beh

örde

n st

elle

n au

srei

chen

d ve

rsch

iede

neLK

2016

6.3.2.

Die

Sch

üler

/inne

n kö

nnen

ber

uflic

he P

ersp

ektiv

en e

ntw

icke

ln.

6.3.2.1.

Die

Sch

ulen

ver

füge

n üb

er S

chul

sozi

alar

beite

r, di

e S

chül

er/in

nen

beru

fsor

ient

iere

nd

begl

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n, s

ofer

n di

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icht

von

and

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Ste

lle g

esch

ieht

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ie Z

ustä

ndig

keit

des

Land

es u

nd d

ie F

inan

zier

ung

vom

Lan

d ei

ngef

orde

rt w

erde

n.S

chul

en

6.3.2.2.

Dur

ch A

ktiv

es B

eruf

e- u

nd R

egio

nsm

arke

ting

Orie

ntie

rung

für S

chül

er/in

nen

LKLK

2016

Sch

ulA

6.3.2.3.

Hei

mis

che

Unt

erne

hmen

, Org

anis

atio

nen

und

Beh

örde

n en

gagi

eren

sic

h in

der

sc

hulis

chen

Ber

ufso

rient

ieru

ng.

vers

chie

dene

?

6.3.2.4.

Sch

ule,

Unt

erne

hmen

, Kam

mer

n, V

erbä

nde

und

Age

ntur

für A

rbei

t ver

netz

en s

ich.

vers

chie

dene

LK20

16

6.3.2.5.

Die

Sch

ulen

nut

zen

auße

rsch

ulis

che

Lern

orte

.S

chul

enLK

; St.u

.G.

2016

6.3.2.6.

Die

Leh

rkrä

fte e

rwer

ben

Kom

pete

nzen

in u

nter

nehm

eris

chen

und

tech

nolo

gisc

hen

Sch

ulen

6.3.3.

Die

Ber

ufss

chul

en o

rient

iere

n si

ch a

m re

gion

alen

Bed

arf.

6.3.3.1.

Sch

ulen

und

Sch

ulträ

ger e

rmitt

eln

den

regi

onal

en B

edar

f. S

chul

entw

ickl

ungs

plan

, S

chul

en, L

KLK

20

15S

chul

A

6.3.3.2.

Die

Sch

ulträ

ger r

icht

en S

chw

erpu

nkte

und

Aus

bild

ungs

gäng

e or

ient

iert

am re

gion

alen

LK

, St.u

.G.

LK20

16S

chul

A

6.3.3.3.

Die

Sch

ulen

ver

netz

en s

ich

mit

den

Unt

erne

hmen

.S

chul

enLK

, St.u

.G.

2016

Sch

ulA

6.3.4.

Es

gibt

im L

andk

reis

Vec

hta

Sch

ulen

mit

dem

Sch

wer

punk

t MIN

T.6.3.4.1.

Ein

richt

ung

von

Sch

wer

punk

t-Sch

ulen

LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2017

Sch

ulA

6.3.4.2.

Die

Sch

ulträ

ger s

telle

n di

e no

twen

dige

Ein

richt

ung

für d

ie M

INT-

Fäch

er z

ur

LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2017

Sch

ulA

6.3.5.

Im U

nter

richt

der

Ber

ufss

chul

en w

ird m

oder

ne T

echn

ik e

inge

setz

t.6.3.5.1.

Der

Ein

satz

mod

erne

r Tec

hnik

im U

nter

richt

wird

bei

m L

and

eing

efor

dert.

Sch

ulen

, LK

LK, S

t.u.G

.20

15S

chul

A

6.3.5.2.

Die

Sch

ulträ

ger s

tatte

n di

e S

chul

en m

it m

oder

ner T

echn

ik a

us u

nd la

ssen

sic

h re

gelm

äßig

übe

r die

Nut

zung

ber

icht

en.

LK, S

t.u.G

.LK

, St.u

.G.

2015

Sch

ulA

6.3.5.3.

Die

Leh

rer b

ilden

sic

h be

i Bed

arf s

tänd

ig fo

rt.S

chul

en

6.3.6.

Es

exis

tiert

eine

von

dem

Unt

erne

hmen

gef

örde

rte F

ort-

und

Wei

terb

ildun

g fü

r ihr

e

6.3.6.1.

Die

Unt

erne

hmen

bie

ten

spez

ifisc

he F

ortb

ildun

gen

und

Wei

terb

ildun

gen

an u

nd

förd

ern

die

Teiln

ahm

e da

ran.

Bet

riebe

6.3.6.2.

Die

Bes

chäf

tigte

n un

d di

e U

nter

nehm

en w

erde

n fü

r die

Her

ausf

orde

rung

en d

es

dem

ogra

fisch

en W

ande

ls s

ensi

bilis

iert.

Bet

riebe

6.3.6.3.

Fam

ilien

bedi

ngt a

usge

schi

eden

e Fr

auen

und

Män

ner w

erde

n be

darfs

gere

cht

Age

ntur

6.3.6.4.

Wei

blic

her F

ühru

ngsk

räfte

nach

wuc

hs w

ird g

ezie

lt ge

förd

ert.

Bet

riebe

u.a

.

6.3.6.5.

Unt

erne

hmen

erm

öglic

hen

ihre

n A

rbei

tneh

mer

n de

n E

rwer

b de

r deu

tsch

en S

prac

he.

Bet

riebe

6.3.7.

Es

gibt

übe

rbet

riebl

iche

For

tbild

ungs

ange

bote

.

6.3.7.1.

Die

Unt

erne

hmen

/Kam

mer

n/V

erbä

nde

richt

en ü

berb

etrie

blic

he

Aus

bild

ungs

einr

icht

unge

n ei

n.B

etr.,

Kam

-m

ern,

Ver

b.

6.4.

Lern

en is

t im

Lan

dkre

is V

echt

a ei

n le

bens

lang

er P

roze

ss. (

Erw

achs

enen

bild

ung)

112

Page 114: Demografie-Bericht des Landkreises Vechta · Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017. 1 Vorwort Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die

6.4.1.

Die

Ang

ebot

e de

r Erw

achs

enen

bild

ungs

einr

icht

unge

n si

nd fü

r alle

6.4.1.1.

Es

wird

ein

e B

ildun

gspl

attfo

rm m

it al

len

Bild

ungs

ange

bote

n sä

mtli

cher

Bild

ungs

träge

r LK

LK20

16S

chul

A

6.4.1.2.

Es

wer

den

neut

rale

„Bild

ungs

bera

ter“

inst

allie

rt.LK

LK20

16S

chul

A

6.4.1.3.

Erw

achs

enen

bild

ung

wird

in a

llen

Stä

dten

und

Gem

eind

en a

ngeb

oten

.B

ildun

gsträ

ger

6.4.1.4.

Die

Ang

ebot

e de

r Bild

ungs

träge

r sin

d m

it de

m Ö

PN

V ö

rtlic

h un

d ze

itlic

h er

reic

hbar

.LK

LK20

16Fi

nanz

A

6.4.2.

Die

Erw

achs

enen

bild

ungs

einr

icht

unge

n ha

ben

beda

rfs- u

nd z

ukun

ftsor

ient

ierte

A

ngeb

ote

für a

lle B

evöl

keru

ngsg

rupp

en.

6.4.2.1.

Die

Bild

ungs

träge

r erm

ittel

n re

gelm

äßig

die

Bed

arfe

alle

r Bev

ölke

rung

sgru

ppen

.B

ildun

gsträ

ger

LK20

166.4.2.2.

Das

Ang

ebot

der

Bild

ungs

träge

r ber

ücks

icht

igt d

ie B

evöl

keru

ngss

trukt

ur.

Bild

ungs

träge

r?

2016

6.4.2.3.

Die

Bild

ungs

träge

r ste

llen

ein

brei

t gef

äche

rtes

Ang

ebot

zur

Inte

grat

ion

von

Mig

rant

en B

ildun

gsträ

ger

LK20

16

6.4.2.4.

Für M

ensc

hen

mit

Def

izite

n be

im L

esen

und

Sch

reib

en w

erde

n sp

ezie

lle A

ngeb

ote

Bild

ungs

träge

rLK

2016

6.4.2.5.

Die

Bild

ungs

träge

r bie

ten

leic

ht z

ugän

glic

he S

prac

hkur

se fü

r Erw

achs

ene

an.

Bild

ungs

träge

rLK

2016

6.4.3.

Für Z

uwan

dere

r ste

ht e

in u

mfa

ssen

des

Ang

ebot

an

Bild

ungs

mög

lichk

eite

n zu

r 6.4.3.1.

Die

Qua

lifik

atio

n vo

n Zu

wan

dere

rn w

ird e

rfass

t.S

t.u.G

., B

A20

15

6.4.3.2.

Die

Bild

ungs

träge

r ste

llen

insb

eson

dere

Spr

achl

erna

ngeb

ote

zur V

erfü

gung

.B

ildun

gsträ

ger

LK20

15

6.4.4.

Es

best

eht e

in v

ielfä

ltige

s ku

lture

lles

Ang

ebot

.

6.4.4.1.

Die

Stä

dte

und

Gem

eind

en u

nter

stüt

zen

ein

nach

halti

ges

kultu

relle

s A

ngeb

ot ih

rer

Ver

eine

und

Gru

ppen

im R

ahm

en ih

rer f

inan

ziel

len

Mög

lichk

eite

n.S

t.u.G

.S

t.u.G

.

6.4.4.2.

Die

Stä

dte

und

Gem

eind

en b

eför

dern

das

priv

ate

wirt

scha

ftlic

he E

ngag

emen

t.S

t.u.G

.S

t.u.G

.

6.5.

Im L

andk

reis

Vec

hta

best

eht e

in H

ochs

chul

ange

bot.

6.5.1.

Der

Bes

tand

der

Uni

vers

ität V

echt

a un

d de

r PH

WT

ist g

esic

hert.

6.5.1.1.

Die

Uni

vers

ität u

nd d

ie P

HW

T ar

beite

n be

darfs

- und

zuk

unfts

orie

ntie

rt un

d U

ni, P

HW

T

6.5.1.2.

Die

Stä

dte

und

Gem

eind

en u

nd d

er L

andk

reis

set

zen

sich

für d

en B

esta

nd u

nd d

en

LK, S

t.u.G

.LK

6.5.2.

Die

Hoc

hsch

ulen

sin

d re

gion

al v

eran

kert.

6.5.2.1.

Die

Hoc

hsch

ulen

sin

d m

it de

n U

nter

nehm

en u

nd O

rgan

isat

ione

n ve

rnet

zt u

nd

tf

iW

iH

ochs

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