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Der § 55 (12) SpO DHB stellt auf folgende Punkt ab: 1. Die Sonderregelung § 55 (2) SpO für die ersten beiden Meisterschaftsspiele gilt nicht für die in Absatz 12 genannten Spieler (siehe letzter Teilsatz in § 55 (2) SpO DHB). 2. Gilt nur für den Meisterschaftsspielbetrieb in Erwachsenenmannschaften (Pokalspiele unterliegen der speziellen Regelung des § 45 SpO DHB). 3. Es wird auf das Spieljahr (01.07. bis 30.06. des folgenden Jahres) abgestellt (siehe § 8 SpO). 4. Jugendspieler - sind Spieler mit Spielberechtigung für Jugendaltersklassen (siehe § 18 SpO DHB). Deshalb sind die Jugendspieler mit Doppelspielrecht noch zusätzlich aufgeführt. Bitte beachten: Ab dem 18. Geburtstag gehört ein Spieler automatisch der Altersklasse Erwachsenen an, kann aber noch ein Jugendspielrecht Altersklasse A-Jugend haben (siehe § 37 (2) und (3) SpO) Auch dieser fällt unter diese Bestimmung. 5. Es wird auf die Vollendung des 21. Lebensjahres abgestellt. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Spieler 21 Jahre alt wird . 6. Die beim Bundestag des DHB beschlossene Regelung ist uneingeschränkt anzuwenden. Es liegen keine Einzelermächtigungen für die LV vor, hier Abänderungen vornehmen zu können. 7. Beispiel : Spieljahr 2012/2013 (01.07.2012 bis 30.06.2013) Wenn ein Spieler irgendwann in diesem Zeitraum das 21. Lebensjahr vollendet, dann kann er sich bis einschl. 30.06. 2013 im Meisterschaftsspielbetrieb Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Nur nochmals für alle Fälle zur Erläuterung: Spieler die vor dem 01.07.2012 das 21. Lebensjahr vollendet haben, fallen nicht in die Regelung, höchstens unter die Regelung § 55 (12) Ziffer b) SpO. Ein Spieler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann also an einem Tag, an einem Wochenende usw. in mehreren Mannschaften seines Vereins spielen, wenn er dazu "Lust und Luft" hat. Jugendspieler unter 18 Jahren mit Doppelspielrecht sind durch § 22 SpO vor dem "Verheizen" geschützt. Sie dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die Volle Spielzeit mitwirken

Der § 55 (12) SpO DHB stellt auf folgende Punkt ab rttemberg/Bezirk_6... · PDF fileDer § 55 (12) SpO DHB stellt auf folgende Punkt ab: 1. Die Sonderregelung § 55 (2) SpO für

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Der § 55 (12) SpO DHB stellt auf folgende Punkt ab:

1. Die Sonderregelung § 55 (2) SpO für die ersten beiden Meisterschaftsspiele gilt nicht für die in Absatz 12 genannten Spieler (siehe letzter Teilsatz in § 55 (2) SpO DHB).

2. Gilt nur für den Meisterschaftsspielbetrieb in Erwachsenenmannschaften (Pokalspiele unterliegen der speziellen Regelung des § 45 SpO DHB).

3. Es wird auf das Spieljahr (01.07. bis 30.06. des folgenden Jahres) abgestellt (siehe § 8 SpO). 4. Jugendspieler - sind Spieler mit Spielberechtigung für Jugendaltersklassen (siehe § 18 SpO

DHB). Deshalb sind die Jugendspieler mit Doppelspielrecht noch zusätzlich aufgeführt. Bitte beachten: Ab dem 18. Geburtstag gehört ein Spieler automatisch der Altersklasse Erwachsenen an, kann aber noch ein Jugendspielrecht Altersklasse A-Jugend haben (siehe § 37 (2) und (3) SpO) Auch dieser fällt unter diese Bestimmung.

5. Es wird auf die Vollendung des 21. Lebensjahres abgestellt. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Spieler 21 Jahre alt wird.

6. Die beim Bundestag des DHB beschlossene Regelung ist uneingeschränkt anzuwenden. Es liegen keine Einzelermächtigungen für die LV vor, hier Abänderungen vornehmen zu können.

7. Beispiel: Spieljahr 2012/2013 (01.07.2012 bis 30.06.2013) Wenn ein Spieler irgendwann in diesem Zeitraum das 21. Lebensjahr vollendet, dann kann er sich bis einschl. 30.06. 2013 im Meisterschaftsspielbetrieb Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Nur nochmals für alle Fälle zur Erläuterung: Spieler die vor dem 01.07.2012 das 21. Lebensjahr vollendet haben, fallen nicht in die Regelung, höchstens unter die Regelung § 55 (12) Ziffer b) SpO.

Ein Spieler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann also an einem Tag, an einem Wochenende usw. in mehreren Mannschaften seines Vereins spielen, wenn er dazu "Lust und Luft" hat.

Jugendspieler unter 18 Jahren mit Doppelspielrecht sind durch § 22 SpO vor dem "Verheizen" geschützt. Sie dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die Volle Spielzeit mitwirken