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Der Ablass ist nicht von gestern Die Bedeutung des Ablasses in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche und in der Gegenwart © Siegfried F. Weber, Großheide, 2017

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Der Ablass ist nicht von

gestern

Die Bedeutung des Ablasses in der Geschichte der

römisch-katholischen Kirche und in der Gegenwart

© Siegfried F. Weber, Großheide, 2017

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Siegfried F. Weber / Großheide / 2017

Zunächst

Weder die protestantischen Konfessionen noch die orthodoxe und orientalischen Kirchen kennen

die Lehre vom Ablass1, vom Kirchenschatz oder vom Fegefeuer (Purgatorium).

Allein die römisch-katholische Kirche (RKK) hat die Lehre vom Ablass, vom Kirchenschatz und

vom Fegefeuer als Dogma.

Die Heilige Überlieferung

Nach der römisch-katholischen Lehrauffassung gibt es neben der Hl. Schrift eine weitere

Quelle der göttlichen Offenbarung, das ist die „Heilige Überlieferung“ (Tradition). Damit ist

die göttliche Offenbarung nach der Kanonisierung der Hl. Schrift nicht abgeschlossen.

Wir hören auf einige Beschlüsse der römisch-katholischen Lehrauffassung aus unserer

gegenwärtigen Zeit:

In der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“ (DV = Vom

Wort Gottes) des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) gibt es neben dem Wort Gottes

als göttliche Offenbarungsquelle auch die „Heilige Überlieferung“.2 Darin heißt es:

„Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift sind eng miteinander verbunden und

haben aneinander Anteil. Demselben göttlichen Quell entspringend, fließen beide

gewissermaßen in eins zusammen und streben demselben Ziel zu“ (DV 9).

Was versteht die katholische Kirche aber unter der „Heiligen Überlieferung“? Die „Heilige

Überlieferung“ besteht aus der Lehre der Apostel und deren Nachfolgern, den Bischöfen und

dem Bischof von Rom (DV 9). Es handelt sich dabei um kirchliche Verlautbarungen, um

kirchliche Lehraussagen (z. B. Konzilsbeschlüsse) und um päpstliche Enzykliken quer durch

die Kirchengeschichte hindurch.

Die „Heilige Überlieferung“ und die „Heilige Schrift“ sind das Wort Gottes, wenn es heißt:

„Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift bilden den einen der Kirche überlassenen

heiligen Schatz des Wortes Gottes“ (DV 10).

Hinzu kommt das „Lehramt der Kirche“, welches mit der Auslegung des Wortes Gottes

betraut ist. Das „Lehramt der Kirche“ ist dem Papst, den Kardinälen und Bischöfen

anvertraut. Es übt sein Amt in der Vollmacht Jesu Christi aus (DV 10).

Die „Heilige Überlieferung“, das „Lehramt der Kirche“ und die „Heilige Schrift“ bilden quasi

eine Trinitas, eine Einheit gemäß dem göttlichen Ratschluss. Keines besteht ohne die anderen.

Sie alle wirken inspiriert durch den Hl. Geist zum Heil der Seelen:

„Es zeigt sich also, dass die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der

Kirche gemäß dem weisen Ratschluss Gottes so miteinander verknüpft und einander

1 Abb. Deckblatt: Tetzels Ablasskasten im Besitz des Herrn von Schenck auf der Burg Flechtingen. Foto Ed. Heyck,

1909, gemeinfrei. 2 Vgl. Karl Rahner u. Herbert Vorgrimler: Kleines Konzils-Kompendium, Herder, Freiburg i. B., 1991 (23. Aufl.).

3

zugestellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen jedes auf seine

Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen“ (DV 10).

Die Dekrete von „Dei Verbum“ finden sich allesamt im Katechismus der katholischen Kirche

wieder (KKK, Nr. 74-95).

Durch diese römisch-katholischen Lehren über die „Heilige Überlieferung“ und über das

„Lehramt der Kirche“ wird die Bibel herabgewürdigt. Sie ist nicht mehr allein das Wort

Gottes. Sie verliert ihre Autorität. Die Bibel wird auf die gleiche Stufe mit der „Heiligen

Überlieferung“ und mit dem „Lehramt der Kirche“ gestellt. Die Wahrheit findet der Suchende

nun auch außerhalb der Bibel. Auch andere Schriften sind inspiriert, eben Dokumente der

„Heiligen Überlieferung“. Der Glaube orientiert sich nicht mehr an die Hl. Schrift allein,

sondern auch an Quellendokumente der römischen Kirche. Der Suchende, der Glaubende,

wird damit abhängig von den Lehren der römisch-katholischen Kirche.

Die Reformatoren, allen voran Martin Luther, setzten das „Sola scriptura – Przinzip“

dagegen: allein die Hl. Schrift ist Wort Gottes, ist inspiriert, hat die Autorität auch über den

Papst und die Kirche, zeigt uns den Weg zu Christus, zur Versöhnung und zum ewigen

Leben.

Der Kirchenschatz

Im 13. Jahrhundert entstand der Glaube an den Kirchenschatz (lat. thesaurus ecclesiae). Zu einem

Dogma (Glaubenslehre) wurde die Auffassung vom Kirchenschatz 1520 durch Papst Leo X.

Zum Kirchenschatz gehören die „überschüssigen Werke Christi“, „Christus selbst“, die „guten

Werke der Märtyrer und Heiligen“ sowie die „guten Werke der seligen Jungfrau Maria“.

Nach der römisch-katholischen Lehrauffassung werden zwar dem Büßenden (dem Pönitenten) die

Sünden vergeben, nicht aber die Strafe erlassen. Für den Nachlass der Strafe durch den Ablass

muss es einen Ausgleich geben. Diesen Ausgleich gibt es durch den Kirchenschatz.

Papst Paul VI. (1963-1978) definiert nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der

Apostolischen Konstitution (Ap. Konst.) über den Ablass (Indulgentiarum doctrina) aus dem Jahr

1967 den Kirchenschatz folgendermaßen:

„Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im

Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und

unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, des Herrn,

haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur

Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern

in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben.“3

„Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermessliche, unerschöpfliche und stets

neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau Maria und aller

Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich

geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt

und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen.“4

3 Zitiert nach KKK Nr. 1476. Vgl. Paul VI., Ap. Konst., 1967, Art. 5. 4 Zitiert nach KKK Nr. 1477. Vgl. Paul VI., Ap. Konst., 1967, Art. 5.

4

Papst Clemens VI. (1342-1352 in Avignon) beschreibt in der Bulle “Unigenitus dei filius“ (der

eingeborene Sohn Gottes) den Kirchenschatz mit den Worten:

„Aus dem reichen Überfluss von Christi Opfertod ist uns ein Schatz entstanden, welcher nicht in

einem Sacktuch verborgen oder in einem Feld vergraben werden darf; er soll verwendet werden.

Dieser Schatz wurde von Gott seinem Stellvertreter auf Erden anvertraut, dem hl. Petrus und

seinen Nachfolgern, damit sie die Gläubigen, die gebeichtet und bereut haben, ganz oder zum Teil

von den zeitlichen Strafen ihrer Sünden befreien.“5

Martin Luther verwirft in den 95 Thesen von 1517 die Lehre vom Kirchenschatz. Zunächst stellt

er in These 37 fest, dass alle Christen Anteil an allen Gütern Christi haben, auch ohne Ablass.

Unter den „Gütern“ sind wohl eher die Segnungen Christi zu verstehen.

Und in These 62 bezieht der Reformator den Kirchenschatz auf das Evangelium: „Der wahre

Schatz der Kirche ist das hochheilige Evangelium von der Herrlichkeit der Gnade Gottes.“

Wie wir oben gesehen haben, hat Papst Leo X. trotzdem oder eben wegen den Thesen Luthers die

Lehre vom Kirchenschatz zum Dogma erklärt.

Lehre vom Fegefeuer

Das Fegefeuer, ein Reinigungsort (lat. Purgatorium), oder Läuterungsort, ist ein Zustand des

Gläubigen nach dem Tode, bevor er in den Himmel aufgenommen wird. Nur Heilige werden

direkt in den Himmel aufgenommen. Wer aber noch kleine Makel hat, kommt ins Purgatorium.

Die Lehre vom Fegefeuer besagt, dass der Gläubige für seine Sünden, für die er nicht im Leben

gebüßt hat, in einem Zwischenzustand büßen muss. Er wird geläutert. Damit diese Läuterung

beschleunigt wird, können lebende Verwandte ihm zu Hilfe eilen, entweder durch eine gelesene

Messe und das eucharistische Opfer, durch Fürbitte, durch Almosen oder durch einen Ablass.

Auf den Konzilien von Florenz (1439)6 und Trient (1563)7 wurde die Lehre vom Purgatorium zum

Dogma (zur Glaubenslehre) erklärt.

Die Lehre vom Purgatorium ist bis heute Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, wenn es im

Katechismus heißt: „Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht

vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine

Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels

eingehen zu können“ (KKK Nr. 1030). „Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der

Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist, Purgatorium,

Fegefeuer“ (KKK Nr. 1031).

Man beruft sich dabei auf das apokryphische Buch 2. Makkabäer 12, 41-46. In der römisch-

katholischen Kirche allerdings gehören die Makkabäerbücher zum Schriftkanon. In

2 Makk 12,41-46 bringt Judas Makkabäus für jüdisch gefallene Kämpfer, die mit Talismanen um

den Hals gestorben waren, ein Sühnopfer dar, damit die Sünden der Verstorbenen vergeben

werden möchten.

5 M. Vasold, Frühling im Mittelalter, 1984, S. 114. Vgl. auch: http://www.martin-

loewenstein.de/unveroef/ablass4.html#Jubil%C3%A4umsbulle vom 29.8.2017 um 08.45. 6 Vgl. Decretum pro Graecis: DS 1304. 7 Vgl. Dekret über den Reinigungsort: DS 1820.

5

Zudem beruft man sich auf 1 Kor 3,11-15. In dieser Perikope geht es um die Läuterung der Werke

durch das Feuer; es geht aber nicht um die Läuterung des Menschen im Feuer.

Auch Lk 16,19-31 darf nicht herangezogen werden, weil der reiche Mann bereits gerichtet ist und

es gibt für ihn keine Möglichkeit der Buße mehr, um doch noch in den Himmel aufgenommen zu

werden.

Ebenfalls bezieht sich 1 Kor 11,32 auf dieses Leben und nicht auf das jenseitige.

Papst Gregor d. Gr. (590-604) beruft sich auf Mt 12,32. Aber Mt 12,32 hat ebenfalls nichts mit

einem Purgatorium zu tun. Es geht in Mt 12,32 um die Lästerung wider den Hl. Geist, eine Sünde,

die weder in dieser Welt noch in jener Welt vergeben wird. Es ist ein Umkehrschluss, wenn man

aus dieser Stelle lesen will, dass es in der jenseitigen Welt noch Vergebung geben würde. Das hat

JESUS gar nicht gemeint, sondern, dass es für die Lästerung des Hl. Geistes nie Vergebung geben

wird.

Es gibt keine biblischen Hinweise auf ein Purgatorium.

JESUS ist für alle Sünden gestorben und er vergibt alle, auch die verborgenen, unbewussten

Sünden (1Joh 1,7.9). Kein Kind Gottes ist ohne Sünde (1Joh 1,8). Niemand könnte dann in den

Himmel kommen. Aber Christus hat uns seine Gerechtigkeit geschenkt, seine Heiligkeit, seine

Reinheit (1Kor 1,30; 6,11). JESUS hat uns als seine Kinder geheiligt. JESUS hat mich rein

gewaschen von allen Sünden. Sein Opfer am Kreuz von Golgatha reicht völlig aus. Es braucht

zusätzlich keinen Reinigungsort. Ein solcher Reinigungsort würde sein Erlösungswerk

herabwürdigen.

Das Bußsakrament

Derjenige, der beichten will, muss drei Voraussetzungen mitbringen:

a) Aufrichtige Reue (KKK Nr. 1451-1454)

b) Sünden bekennen in der Beichte (KKK Nr. 1455-1458)

c) Bereitschaft zur Genugtuung (Satisfaktion) (KKK Nr. 1459-1460).8

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht der Beichtvater dem Beichtenden die Absolution zu,

den Freispruch, bzw. den Losspruch von den bekannten Sünden. Derjenige, der die Absolution

empfangen hat, ist frei gesprochen worden von den ewigen Sündenstrafen.

Das also ist der Grund, warum so viele Gläubige in der römischen-katholischen Kirche zur

Beichte gehen und einen Beichtvater in einem Beichtstuhl aufsuchen. Sie wollen die Absolution

von ewigen Sündenstrafen erhalten.

Damit ist der Beichtende, der die Absolution empfangen hat, aber noch nicht frei von zeitlichen

Sündenstrafen, hier auf der Erde und im Purgatorium (Fegefeuer).

Damit der Gläubige auch frei wird von zeitlichen Sündenstrafen, muss er eine Genugtuung

(Satisfaktion) vollbringen.

Die Genugtuung (Satisfaktion)

Die Lehre von der Genugtuung (Satisfaktion) ist die Voraussetzung für die Lehre vom Ablass.

8 Vgl. auch Sierszyn: 2000 Jahre Kirchengeschichte, Bd. 2, 1997, S. 322. Siehe auch Schirrmacher: Der Ablass, 2005,

S. 20-25.

6

Wenn ein Gläubiger nach seiner Taufe stirbt, kommt er sofort in den Himmel.

Alle Sünden, die nach der Taufe begangen werden, bedürfen der Reue, der Beichte, der Absolution

und der Wiedergutmachung. Mit anderen Worten:

Der Sünder versündigt sich an Gott (!) und dem Nächsten.

Im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) heißt es:

Die Sünde hat eine doppelte Folge: „Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott

und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt die ewige

Sündenstrafe. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an

die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im

sogenannten Purgatorium (Läuterungszustand). Diese Läuterung befreit von dem, was man

zeitliche Sündenstrafe nennt“ (KKK Nr. 1472).

Zwar wird dem Beichtenden die Sünde vergeben, aber er muss seine begangene Sünde

wiedergutmachen. Und dafür muss er etwas tun. Er muss auf geeignete Weise für seine Sünden

Genugtuung leisten, sie sühnen. Diese Genugtuung wird auch Buße genannt (KKK Nr. 1459). Das

also versteht die römische Kirche unter „Buße“!

In dem Wort „Buße“ steckt das deutsche Wort „abbüssen“ und so verstehen es die katholischen

Kirchengesetze: Der Mensch muss seine Sündenstrafen abbüßen, d.h. er muss etwas für den

Straferlass tun, einen Eigenbeitrag leisten, durch gute Werke etwa.

Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten (des

Büßenden) Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen (KKK Nr. 1460). Sie soll soweit

wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen (KKK Nr. 1460),

deshalb auch „Tarifbuße“ genannt.

Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am

Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen (KKK Nr. 1460). Hinzu kommen

Pilgerfahrten. Die Werke der Satisfaktion bestimmt der Beichtvater (bzw. der Papst selbst).

Hat der Büßende (der Pönitent) die Werke vollbracht, bekommt er endlich einen Ablass (einen

Erlass) der zeitlichen Sündenstrafen. Der Erlass von zeitlichen Sündenstrafen (als Ablass) wird

ihm nun als Geschenk aus dem Kirchenschatz gewährt, über die die Kirche verfügt.

Da der Gläubige immer wieder sündigt, dreht sich das Rad Beichte, der Absolution und der Buße

immer so weiter.

Das Rad der Beichte:

Tat der Sünde – Reue – Beichte – Absolution.

Das Rad des Straferlasses (von zeitlichen Sündenstrafen):

Tat der Sünde – Reue – Beichte – Absolution – Buße durch Bußleistungen (Genugtuung) –

Ablass (aus dem Kirchenschatz) – Strafminderung / Straferlass.

7

Was ist Ablass?

Bei dem Ablass geht es nicht um die Vergebung von Sünden. Vergebung der Sünden und der

Erlass von ewigen Sündenstrafen werden dem Büßenden gewährt. Die Erteilung eines Ablasses

setzt sogar die Buße voraus. Worum geht es dann beim Ablass?

Die Sünde wird zwar vergeben, aber von der Strafe der Sünde ist der Büßende nicht befreit. Die

Strafe hat mit der Gerechtigkeit Gottes zu tun.

Beim Ablass geht es nun um den Erlass von zeitlichen Sündenstrafen (hier auf der Erde oder im

Purgatorium, dem Läuterungsgort). Die Tat fordert eine Genugtuung (Satisfaktion).

Der Begriff Ablass geht zurück auf das lateinische Wort „indulgentia“ (dt. Indulgenz), auch die

Milde genannt.

Ablass (Indulgenz) bedeutet die Umwandlung oder Ermäßigung (Teil-Ablass) von Bußleistungen

und zeitlichen Sündenstrafen durch die Kirche.

Es gibt Teil-Ablässe und vollkommene Ablässe.

Waren die Bußleistungen oder die zeitlichen Sündenstrafen nicht in diesem Leben abgeleistet

worden, muss der Mensch damit rechnen, sie nach seinem Tod in einem Zwischenzustand

zwischen Hölle und Himmel, dem Fegefeuer (Purgatorium), abbüßen zu müssen.

Das Rad des Ablasses:

Beichte - Absolution - Bußleistungen – Ablass - Straferlass.

Die Kirche gewährt den Ablass

„Der Ablass wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde-

und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi

und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine

Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen

nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der

Nächstenliebe anregen“ (KKK Nr. 1478).

Ablass für Verstorbene

„Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder

dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe

kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium

für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen“ (KKK Nr. 1479).9

Historische Entwicklung des Ablasses

Die Lehre vom Ablass wurde im Mittelalter manifestiert. Sie ist in der Alten Kirche (patristischen

Kirche) nicht bekannt, auch nicht bei Augustin.

Die Lehre vom Ablass ist vor dem 11. Jh. nicht bekannt.

9 Vgl. auch Paul VI., Ap. Konst., 1967, Art. 8.

8

Die Ablass-Theologie beruft sich nicht auf die Hl. Schrift (auf die Bibel), sondern auf die Hl.

Überlieferung der römisch-katholischen Kirche. Papst Paul VI. schreibt 1967 über die

Entwicklung des Ablasses: „Und so ist aus der Wurzel der Offenbarung ein neues Gut zum Nutzen

der Gläubigen und der ganzen Kirche entstanden.“10

Die Lehre vom Ablass entwickelte sich aus der Bußpraxis. Denn mit der Vergebung der Sünden

(Absolution) war es ja nicht getan, es brauchte noch eine Eigenleistung an Wiedergutmachung

(durch gute Werke). Damit der Büßende dann auch noch einen Straferlass bekommt, ist der Ablass

in greifbare Nähe gerückt.

Thomas von Aquin begründet die Lehre vom Ablass

Thomas von Auquin (1225-1274), der bedeutendste Theologe des Mittelalters und der Scholastik

formuliert in seinem Sentenzenkommentar (1253-1255) die Ablasslehre.11

Thomas löst den Ablass von der Bußdisziplin und fügt sie dem katholischen Rechtswesen zu. Der

Ablass wird zum Rechtsakt.

Der Scholastiker spricht dem Papst die Ablassvollmacht zu. Dabei darf der Papst den Ablass aller

Sünden (lat. indulgentia omnium peccatorum) gewähren. Wer vom Papst den vollkommenen

Ablass aller Sünden bekommt, kommt nach dem Tod sofort in den Himmel.

Bei der Gewährung des Straferlasses dürfen die Priester aus dem Kirchenschatz schöpfen.

Ebenfalls hatte Thomas die Möglichkeit bejaht, dass der Ablass auch den Verstorbenen im

Fegefeuer zugewendet werden kann durch die Leistungen eines Lebenden, dessen bußfertige

Gesinnung es dazu nicht bedurfte.

Ablass zur Durchführung von Kreuzzügen

Papst Alexander II. gewährte 1063 n. Chr. für Kämpfer gegen die Sarazenen in Spanien einen

Nachlass aller zeitlichen Sündenstrafen.

Urban II. rief 1095 n. Chr. zu einem Kreuzzug gegen die Sarazenen im Hl. Land auf. Für die

Teilnehmer des Kreuzzuges versprach er einen Plenarablass, d. i. ein vollkommener Ablass (lat.

Indulgentia plenaria). Urban II. versprach aber nicht nur einen Straferlass für die Sünden, sondern

gleichzeitig die „Vergebung aller Sünden“ (lat. remissio omnium peccatorum). Eigentlich geht es

beim Ablass nur um einen Straferlass, jetzt aber geht es auch um Sündenvergebung. Das bedeutet,

der Papst verfügt darüber, ob jemandem die Sünden vergeben werden oder nicht.

Papst Eugen III. (1145-1153) erlässt im Kreuzzugsablass nicht nur irdische Bußstrafen, sondern

auch jenseitige Strafen im Fegefeuer.

Gregor VIII. verleiht sogar denjenigen einen Ablass, die zum Kreuzzug Geld beisteuern, ohne

selber daran teilzunehmen.

Papst Johannes XXIII. (Gegenpapst in Pisa 1409-1415) ruft 1411 zu einem Kreuzzug gegen

Ladislaus, König von Neapel, auf. Der Kreuzzugsablass versprach vollen Nachlass aller Sünden

von Strafe und Schuld (lat. a pena et a culpa).

10 Paul VI., Ap. Konst., 1967, Indulgentiarum doctrina, normae 7. 11 Schirrmacher: Der Ablass, 2005, S. 62ff.

9

Mit Ablass finanzierte Kreuzzüge gab es gegen die „Mauren in Spanien und Portugal“ (12.-15.

Jh.), gegen die südfranzösischen Katharer, bzw. Albigenser sowie gegen die Waldenser (1209-

1229) und gegen die Hussiten in Böhmen (1420-1431).

Der erste päpstliche Ablass für Verstorbene wurde 1457 im Kreuzzug gegen die spanischen

Mauren ausgegeben.

John Wiclif und der Ablass

Es gab Ablassbehörden, die systematisch an die Leute herantraten, um den Ablass einzutreiben. Es

gab eine Arte Preisliste für Sünden, auf der man die Höhe der zu entrichtenden Bußen ablesen

konnte. Dieses Buch enthielt ein vollständiges Preisverzeichnis: Ungehorsam gegen ein

kirchliches Gebot, die kleinen Pflichtversäumnisse des täglichen Lebens, Diebstahl, Wucherer,

Betrug, Eid- und Ehebruch, Brandstiftung, Verrat, Verleumdung, Unglauben, Umgang mit

Ketzern, unterlassene Bußübungen, vernachlässigte Gelübde – für alles konnte man bezahlen

(Vasold, 1984, S. 114).

Der Ablasshandel förderte das Sündigen, denn der Mensch konnte ja sogleich einen Geldbetrag

hinlegen und er war wieder frei.

John Wiclif (Professor in Oxford, 1330-1384) hat immer wieder auf den Ablasshandel

hingewiesen. In der Hl. Schrift liest man nichts vom Ablass. Er verwirft die Heilsmechanismen

der römisch-katholischen Kirche. Christus allein erlässt die Sünden, wobei es auf die Reue und auf

die Bußfertigkeit des Sünders ankommt.

Die Reaktion von Jan Hus auf den Kreuzzugsablass

Natürlich reagiert Jan Hus (1370-1415) aus Prag auf den Kreuzzugsablass von Papst Johannes

XXIII. aus dem Jahre 1411. Die Ablassbulle hatte ja auch Prag erreicht.

Die Reaktion Hussens auf den Ablass ist eindeutig. Mit den falschen Ablässen und Reliquien

täuschen die Prälaten das Volk. In einer Predigt weist er auf Christus, der nie Ablässe gegen Geld

gegeben hat. Wer seine Sünden Christus aufrichtig bekennt, hat volle Vergebung und völligen

Straferlass. Kein Ablass der Welt kann einen Menschen gerecht machen. Die Bettelmönche

betrügen das Volk mit dem Verkauf von 40-Tagen-Ablässen. Hus lehnt grundsätzlich den Ablass

und den Kirchenschatz ab.

Disputation über den Ablass an der Universität

Hus lädt als Akademiker die Leute zu einem Disput an die Universität ein. Aber die Theologen

machten nicht mit. Nur in einem kleinen Kreis fand die Diskussion statt. Hus nahm zu den

Vorfällen Stellung:

1) Nur Gott allein kann den Nachlass aller Sünden gewähren (Jes 43,25; 53,5).

2) Geistliche Leiter dürfen zu keinem Krieg aufrufen (Röm 12,19).

3) König Ladislaus von Neapel sei noch gar nicht der Häresie überführt.

4) Heftig greift Hus das Verfahren der Kreuzzugsprediger an. Es könne doch ein Blinder mit

Händen greifen, dass der Nachlass der Sünden nach Einschätzung des weltlichen Besitzes

gegeben werde. Das sei glatte Simonie.

10

Ablass zum Bau von Kirchengebäuden

Kirchliche Bauten wurden häufig mit Ablässen finanziert. Am 31. März 1515 gab Papst Leo X.

(1513-1521) einen Ablass heraus, womit der Neubau der Peterskirche in Rom finanziert werden

sollte, d. i. der heutige Petersdom in Rom. Nur nebenbei sei bemerkt, dass Leo X. Ablassgelder an

seine Schwester verschenkte.

Dieser Peters-Ablass sollte acht Jahre lang in den Kirchenprovinzen Mainz, Magdeburg und in

Brandenburg vertrieben werden. Zugunsten der Ablasspredigt waren andere Predigten zu

unterlassen. Der Ablasskommissar war Johannes Tetzel, ein Freund und später ein Gegner Martin

Luthers.

In der Kirche musste das Ablasskreuz aufgestellt werden. Wenigstens dreimal wöchentlich sollte

der Ablass gepredigt werden. Gegen die Behinderung des Ablasses waren Strafen angedroht. In

den Predigten sollten die vier Hauptgnaden des Ablasses herausgestellt werden.

Die vier Hauptganden des Ablasses:

1) Der Erlass aller Sünden (Plenar-Ablass oder völliger Ablass); dazu der Erlass der Sünden- und

Fegefeuerstrafen. Dazu musste man 7 Kirchen besuchen und Geld geben.

2) Die zweite Hauptgnade bestand in der Möglichkeit, einen Beichtbrief zu erwerben.

3) Die dritte Hauptgnade, die ebenfalls durch den Erwerb eines Beichtbriefes erworben werden

konnte, versprach den Käufern und ihren verstorbenen Angehörigen die Teilhabe an allen

zukünftigen Gütern der Kirchen, ohne eine Beichte abzugeben.

4) Die vierte Hauptgnade bestand im Erlass der Sündenstrafen von Seelen im Fegefeuer mittels

der Fürbitte des Papstes aufgrund der Zahlung für diese Seelen.

Von daher kam der volkstümliche Vers:

„Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“12

Johann Tetzel, der eine volkstümliche Rednergabe besaß und die Ablasspropaganda beherrschte

predigte überall:

„Hier ist Rom........ erbarmt euch eurer verstorbenen Eltern .....Wer den Ablass hat, hat das

Heil, etwas anderes hilft nicht.“13

Martin Luther und er Ablass

Der Mönch Luther besucht Rom - ein Augenöffner

Im Auftrag seines Klosters Erfurt unternimmt Luther im Jahre 1510 eine Reise nach Rom.

12 Vgl. die These 27 nach Martin Luther. 13 Die sog. stellvertretenden Ablässe (lat. „ad instar indulgentiae“ = nach der Art von…) beziehen sich auf bestimmte

Städte, die für Rom stehen. Dazu gehörte z. B. Wittenberg. Da nicht alle Katholiken diesen weiten Weg nach Rom

antreten konnten, stand Wittenberg stellvertretend für Rom. Wer also nach Wittenberg pilgert, dem wird im vollen

Maß Ablass gewährt in derselben Weise, als wäre er nach Rom gepilgert. Darum konnte Tetzel ausrufen: „Hier ist

Rom.“

11

Dort sah er den Luxus der Kardinalpaläste und hörte einiges von der herrschenden Sittenlosigkeit.

Nicht wenige Kleriker lebten ganz offen im Konkubinat, was skandalöse Zustände zur Folge

hatte. Manche Bischöfe duldeten das Übel, wenn die Konkubinarier eine Geldstrafe zahlten!

Papst Innocenz VIII. (1484-1492) hatte selbst Kinder. Für sie und seine Enkel gab er sogar

Hochzeitsfeiern im Vatikan.

Luther auf der Heiligen Treppe des Laterans

Luther besuchte natürlich auch den Lateran, bisher offizieller Sitz der Päpste. Von 1512-1517 fand

hier das letzte Laterankonzil statt.

Zur Papst-Kapelle Sancta Sanctorum („die Allerheiligste“) führt die Heilige Treppe hinauf (die

scala santa), die angeblich aus dem Palast von Pontius Pilatus stammt und die Jesus bei seinem

Prozess betreten haben soll.

Luther rutschte die Heilige Treppe (scala santa) auf den Knien hinauf, wobei auf jeder Stufe ein

Vaterunser gesprochen wurde. Auch mit dieser frommen Leistung konnte man eine Seele aus dem

Fegefeuer erlösen.

Die Heilige Treppe heute

Die römische Kirche gewährt jedem Pilger, der die Stufen auf den Knien erklimmt und auf jeder

Stufe ein Vaterunser betet, einmal pro Jahr beziehungsweise zu bestimmten Feiertagen

einen Generalablass. Ein Teilablass ist täglich möglich. Auf einer Tafel vor der Heiligen Treppe

(scala santa) heißt es:

„Vollkommener Ablass an jedem Freitag der Fastenzeit, am Karfreitag und einmal im Jahr nach

eigner Wahl. Teilablass an allen anderen Tagen des Jahres, vorausgesetzt, dass man vollkommene

Reue empfindet.“

Der Ablass – der Anstoß für die Reformation

Mit dem Ablassstreit wurde Luther aus dem stillen Winkel ins volle Rampenlicht der

Öffentlichkeit versetzt und begann erstmals Geschichte zu machen. Er wurde dadurch in ein

Ereignisgeflecht verwickelt, das weit über Kursachsen, Erfurt und Nürnberg, seinen bisherigen

Beziehungsraum, hinausreichte, das sich auf das ganze Römische Reich deutscher Nation, ja auf

Europa, Rom und die Weltkirche erstreckte. Nicht nur der Orden oder die Theologen oder die

Gelehrten, auch die Laien, die ganze Gesellschaft wurden davon erfasst, konstatiert Martin Brecht

in seiner dreibändigen Lutherbiographie.14

Als Prediger, nicht als Theologe, ist Martin Luther auf die Handhabung der Bußdisziplin gestoßen.

Da traf er auf eine Praxis der Kirche, die es zu erlauben schien, mit Gott ins Geschäft zu kommen.

Luthers Beurteilung des Ablasses

Als die Wittenberger15 Bürger um Ostern 1517 wie getrieben nach Zerbst und dem

magdeburgischen Jüterbog ausliefen, um Ablassbriefe zu erwerben, und aufgrund dieser ohne

Reue und Besserung von Luther absolviert werden wollten (Zuspruch der Vergebung), versuchte

14 Martin Brecht: Martin Luther. Sein Weg zur Reformation, Bd. 1, 1983 (2.Aufl.), S. 173. 15 Brecht: Martin Luther, Bd. 1, S. 181; vgl. auch Hauschild: Lehrbuch § 11, Kap. 7.3, 36-38.

12

er zunächst in Predigten, die Dinge zurechtzurücken. Wie manch anderer auch hatte Luther

qualvoll unter den vielen und unerträglichen Beichtvorschriften gelitten.

Wie eine Himmelsstimme traf ihn da der Hinweis von seinem Seelsorger Staupitz, dass die wahre

Buße mit der Liebe zur Gerechtigkeit und Gott beginnen muss, was herkömmlicherweise erst

das Ergebnis des Bussprosses ausgegeben wurde.

Eine weitere Anregung für sein Bußverständnis erhielt Luther dann erstaunlicherweise 1516 durch

die Anmerkungen des Erasmus von Rotterdam zum Neuen Testament, die ihm die Bedeutung

des griechischen Wortes für Buße (metanoia) erschlossen. Das griechische Wort „metanoia“

bedeutet: „Reue empfinden, seine ganzen Sinne ändern, umkehren.“

Umkehren von seinem Weg, den alten Adam in den Tod geben, verbunden mit einer echten

wahren Reue, das gab es in den herkömmlichen Beichten und in der Bußpraxis der katholischen

Kirche nicht.

Nach Luther war Buße nun Leid über begangene Sünde aufgrund der Liebe zu Gott.

Da die Ablasstheorie auf schwachen Füßen stand, ging Luther alsbald zum Angriff über. Am 4.

Januar 1517 tadelt er die Vorliebe der Ablassprediger für Fabeln, Legenden und Ablässe anstelle

der Predigt des Evangeliums.

Die Ablässe lehren das Volk allein die Strafe fürchten, aber nicht die Sünde. Sie schaffen eine

falsche Sicherheit.

Da niemand von sich sagen kann, ob er würdig und vollkommen gebeichtet hat, ist es vermessen

zu behaupten, die Seele komme sogleich nach der Erlangung der Ablässe in den Himmel oder aus

dem Fegefeuer.

Das Gewissen des Gläubigen bleibt in großer Unruhe und es gibt für ihn keine Heilsgewissheit.

Der Ablass ist eben belanglos.

Am 31. Okt. 1517 veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen. Nach einem späteren Zeugnis

Melanchthons schlug Martin sie an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg.16 Damit wollte er zu

einer öffentlichen Disputation über den Ablass aufrufen.

1.These:

„Da der Herr und Meister Jesus Christus spricht: ‚Tut Buße’ usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt,

dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sei.“17

2.These:

„Dies Wort kann nicht im Sinne der sakramentalen Buße verstanden werden (d.h. im Sinne der

Beichte und Genugtuung, die durch das Amt der Priester vollzogen wird).

These 36:

16 Heute ist der Thesenanschlag umstritten. Auf jeden Fall hat Luther seine Thesen geschrieben und auch verschickt.

Der Thesenanschlag geht auf den Bericht von Philipp Melanchthon zurück (Brecht: Martin Luther, Bd. 1, S. 196).

Vgl. Heussi, Kompendium der KG, § 75 h – i; dann Wolf-Dieter Hauschild: Lehrbuch der Kirchen- und

Dogmengeschichte, Bd. 2, 20012, § 11, 7.3 (Thesenanschlag ist nicht gesichert); auch Sierszyn, 2000 Jahre KG, Bd.

3, S. 54-55 Fußnoten 69 u. 70. 17 Bornkamm/Ebeling: Martin Luther, ausgewählte Schriften, Bd. I., 1983, S. 28ff.

13

„Jeder Christ, der wahre Reue empfindet, hat vollkommenen Nachlass von Strafe und Schuld,

auch ohne Ablassbriefe.“

These 45:

„Man muss die Christen lehren: Wenn sie nicht Geld im Überfluss haben, sind sie verpflichtet,

das für ihr Hauswesen Notwendige zu behalten und keinesfalls für Ablass zu vergeuden.“

In der These 50 heißt es:

“Man muss die Christen lehren: Wenn der Papst wüsste, wie die Ablassprediger das Geld

eintreiben, ließ er lieber die Peterskirche zu Asche verfallen, als sie mit Haut, Fleisch und

Knochen seiner Schafe aufzubauen.“

These: 79:

„Die Behauptung, das hoch aufgerichtete Ablasskreuz, versehen mit dem Wappen des Papstes,

besitze die gleiche Kraft wie das Kreuz Christi, ist Gotteslästerung.“

Konzil von Trient

Das Konzil von Trient bestätigte in ihrer 25. Sitzung am 4.12. 1563 den Ablass gegen die

Reformatoren. In dem Konzilsdekret heißt es:

„Da die Gewalt (Mt 16, 19; Joh 20, 23) Ablässe zu erteilen, von Christus der Kirche erteilt

worden ist und sich der Gewalt dieser Art, die ihr göttlich übergeben wurde seit den ältesten

Zeiten, so lehrt und befiehlt der heilige Kirchenrat, dass der Gebrauch der Ablässe, als für das

christliche Volk sehr heilsam und durch das Ansehen den heiligen Konzilien bestätigt, in der

Kirche beibehalten werden müsse und verdammt mit dem Bannfluch diejenigen, welche entweder

behaupten, dieselbigen seien unnütz oder leugnen, dass die Kirche die Gewalt habe, dieselben zu

erteilen.“18

Besondere Ablässe

Für die Anrufung der Namen „Jesus, Maria, Joseph“ gewährte Papst Pius X. (1903-1914) einen

Ablass von 7 Jahren, für den Stoßseufzer „Mein Jesus, Barmherzigkeit“ gewährte er 300 Tage

Ablass. Für den Gebetsruf „Königin des heiligsten Rosenkranzes, bitte für uns“ gab Benedikt XV.

(1914-1922) 100 Tage Ablass. Einen vollkommenen Ablass gab es an besonderen Festtagen des

19. Jh. (Kostbares Blut Jesu 1849, Herz-Jesu-Fest 1856, Fest der Sieben Schmerzen Marias 1814,

Unbefleckte Empfängnis 1854).

Im 20. Jh. kommen noch weitere Feste hinzu, an denen Ablass gewährt wird: Fest der Erscheinung

der Unbefleckten Jungfrau Maria zu Lourdes (eingeführt 1907), Fest der Mutterschaft Marias

(eingeführt 1931), Fest der Unbefleckten Herzens Marias (eingeführt 1944), Marias Himmelfahrt

(eingeführt 1950), Maria Königin (eingeführt 1954).

18 Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient. das ist: dessen Beschlüsse und heil. Canones

nebst den betreffenden päpstlichen Bullen; treu übersetzt, von Jodoc. Egli. Zweite, genau durchgesehene, verbesserte

und vermehrte Auflage. Mit Genehmigung des hochwürdigen Ordinariates. Luzern: Verlag von Xaver Meyer, 1832.

14

Jubiläumsablass

Ein Jubeljahr (hebr. schenat hajobel, lat. annus iubilaeus) oder Heiliges Jahr (annus sanctus) ist

ein besonderes Jubiläumsjahr in der römisch-katholischen Kirche, in dem der Papst den Gläubigen

bei Erfüllung bestimmter Bedingungen einen vollständigen Ablass (Plenarablass) gewährt. Ein

Jubeljahr gab es zuerst 1300. Bonifatius VIII. (1294-1303) versprach in seiner Bulle „Antiquorum

habet“ vom 22.2.1300 allen Besuchern der bedeutenden Basiliken in Rom einen vollkommenen

(vollständigen) Ablass.19 Würde der Gläubige also nach dem Empfang eines solchen

vollkommenen Ablasses (Plenarablasses) sterben, käme er sofort in den Himmel. Die Straßen

Roms füllten sich mit Tausenden Pilgern. Dieser Besucherstrom hatte einen Nebeneffekt: er füllte

die Kassen der Kirchen, des Klerus und des Vatikans.

Pius IX. (1846-1878) war so sehr von Ablässen begeistert, dass er in seiner Amtszeit gleich acht

Jubelablässe proklamierte: 1846, 1850, 1854, 1857, 1864, 1869, 1871, 1875.20

Das kirchliche Jubeljahr knüpfte indirekt an das biblische Erlassjahr an: einen alle 50 Jahre

gebotenen Schuldenerlass und Besitzausgleich für alle Israeliten (Lev 25,8-55). Die Bezeichnung

„Jubeljahr“ oder „Jobeljahr“ stammt vom hebräischen Wort jobel, das ursprünglich „Widder“

bedeutete. Aus Widderhörnern wurde das Blasinstrument Schofar gebaut, das zur Eröffnung eines

Erlassjahrs geblasen werden sollte. Daher wurde der Ausdruck jobel auf das Instrument und das

damit eröffnete Erlassjahr übertragen.

Die Vulgata übersetzte das hebräische schenat hajobel mit annus iubilæus, von daher abgeleitet

werden die Wörter „Jubel“, „Jubeljahr“ und Jubiläum.21

Papst Johannes Paul der II. rief im Jahr 2000 ein großes Jubeljahr aus. Eigens zum Jubeljahr 2000

hat die Apostolische Pönitentiarie (Apostolische Bußdisziplin), das ist die zuständige Behörde für

die Bußdisziplin im Vatikan, eine praktische Erklärung zum Ablauf des Ablasswesens

herausgegeben. Der Ablass ist also in der katholischen Kirche noch allgegenwärtig.22

Unabhängig von den offiziellen Jubeljahren verkündeten einige Päpste aus anderen Anlässen auch

außerordentliche Jubiläen mit der Verheißung eines vollständigen Ablasses aller Sündenstrafen.

Ablass heute

Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) wollte man zwar die Ablasspraxis reformieren,

kam aber aus zeitlichen Gründen nicht dazu. Außerdem gab es zwei widerstrebende Parteien. Die

Traditionellen wollten nur geringfügige Änderungen an der Ablasslehre vornehmen, die Reformer

um Karl Rahner wollten eine völlige Neufassung. Da es zu keiner Einigung kam, ließ man das

Thema einfach fallen.

19 Schirrmacher: Der Ablass, 2005, S. 80ff. 20 Schirrmacher: Der Ablass, 2005, S. 111. 21 https://de.wikipedia.org/wiki/Jubeljahr - abgerufen am 15.05.2017. Vgl. auch Schirrmacher: Der Ablass, 2005, S.

80ff. 22 Vgl. Th. Schirrmacher: Der Ablass, 2005, S. 140ff.

15

Papst Paul VI. (1963-1978) gab 1967 die Apostolische Konstitution (Ap. Konst.) Indulgentiarum

doctrina (Doktrin über das Ablasswesen) über die Neuordnung des Ablasswesens heraus.23

Gleich im ersten Artikel beruft der Papst sich in Bezug auf die Ablasslehre auf göttliche

Offenbarung.

Göttliche Offenbarung

„Ablasslehre und -praxis gelten seit vielen Jahrhunderten in der Kirche. Sie gründen wie auf

einem festen Fundament auf der göttlichen Offenbarung, die, von den Aposteln überliefert, unter

dem Beistand des Heiligen Geistes in der Kirche fortschreitet“ (Ap. Konst., 1967, Art. 1).

Sündenstrafen abbüßen

„Nach der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von Gottes Heiligkeit und

Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des

Lebens und besonders durch den Tod, oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder

Reinigungsstrafen abgebüßt werden“ (Ap. Konst., 1967, Art. 2).

Wer gewährt Nachlass?

„Wenn nämlich die Kirche beim Ablass von ihrer Gewalt als Dienerin am Erlösungswerk Christi,

des Herrn, Gebrauch macht, so betet sie nicht nur, sondern teilt dem recht bereiteten

Christgläubigen autoritativ den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen zum Nachlass

der zeitlichen Strafen zu“ (Ap. Konst., 1967, Art. 8).

Teilablass und vollkommener Ablass

„Der Ablass ist Teil-Ablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen

Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht“ (Ap. Konst., 1967, Normae 2).

Der Ablass wird beibehalten

Zwar gesteht Paul VI. ein, dass es in der Ablasspraxis Missbrauch gegeben hat und dass diese

Missbräuche behoben werden müssen, aber dennoch sei auch heute an der Ausübung des Ablasses

festzuhalten.

„Die Kirche aber beseitigt und korrigiert die Missbräuche und "lehrt und bestimmt, dass der

Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk überaus segensreich ist und durch

Entscheidungen heiliger Kirchenversammlungen gutgeheißen wurde, in der Kirche beibehalten

werden muss. Und sie verurteilt die mit Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder die der

Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen“ (Ap. Konst., 1967, Art. 8).

Unterordnung unter dem Papst

„Nicht zu übergehen ist auch, dass die Gläubigen beim Gewinnen von Ablässen sich den

rechtmäßigen Hirten der Kirche und besonders dem Nachfolger des heiligen Petrus, des

himmlischen Schlüsselträgers, gelehrig unterwerfen, da ja der Erlöser selbst diese beauftragt hat,

seine Kirche zu weiden und zu leiten“ (Ap. Konst., 1967, Art. 10).

23 Paul VI., Ap. Konst., 1967, Indulgentiarum doctrina. Vgl. dazu auch den Katechismus der katholischen Kirche, Nr.

1471-1484.

16

Verkündigungsbulle 2000

Im Jahr 1998 gab Papst Johannes Paul II. die Verkündigungsbulle „Incarnationis mysterium“

(Geheimnis der Menschwerdung) zum Großen Jubeljahr 2000 heraus. Darin gewährt er einen

Ablass.

Ein weiteres, den Gläubigen wohlbekanntes besonderes Zeichen ist der Ablass, der eines der

wesentlichen Elemente des Jubiläumsereignisses ausmacht. In ihm offenbart sich die Fülle des

Erbarmens des Vaters, der mit seiner Liebe, die zuallererst in der Vergebung der Schuld zum

Ausdruck kommt, allen entgegenkommt. Üblicherweise gewährt Gott Vater seine Vergebung

durch das Sakrament der Buße und Versöhnung. Denn der Gläubige, der sich bewusst und aus

freien Stücken der schweren Sünde überlässt, trennt sich damit vom Gnadenleben mit Gott und

schließt sich selbst von der Heiligkeit aus, zu der er berufen ist. Die Kirche, gestützt auf die ihr

von Christus verliehene Vollmacht, in seinem Namen Schuld zu vergeben

(vgl. Mt 16,19; Joh 20,23), stellt in der Welt die lebendige Gegenwart der Liebe Gottes dar, der

sich über jede menschliche Schwäche niederbeugt, um sie aufzunehmen in die Umarmung

seines Erbarmens. Ja, durch den Dienst seiner Kirche breitet Gott in der Welt seine

Barmherzigkeit aus durch jene kostbare Gabe, die mit dem uralten Namen "Ablass" bezeichnet

ist (Art. 9).

Indem ich mich auf diese Lehraussagen stütze und den mütterlichen Sinn der Kirche deute,

verfüge ich, dass alle Gläubigen, sofern sie angemessen vorbereitet sind, während des ganzen

Jubiläumsjahres in den reichlichen Genuss des Ablassgeschenkes kommen können, wie es denn

dieser Bulle beigefügten Anweisungen entspricht (vgl. Dekret). (Art. 10).24

Über Maria

Die Jungfrau Maria war eine Frau, die sich der Stille aussetzte, die zuhören konnte und sich in

die Hände des Vaters gab. Deshalb wird sie von allen Generationen als "selig" angerufen, weil

sie die vom Heiligen Geist an ihr vollbrachten Wunder zu erkennen vermochte. Niemals werden

die Völker aufhören, die Mutter des Erbarmens anzurufen, und immer werden sie unter ihrem

Schutz Zuflucht finden. Sie, die mit ihrem Sohn Jesus und ihrem Mann Josef zum heiligen

Tempel Gottes pilgerte, beschütze den Weg aller, die in diesem Jubiläumsjahr zu Pilgern werden.

Besonders eindringlich möge in den nächsten Monaten ihre Fürbitte für das christliche Volk sein,

damit es die Fülle der Gnade und Barmherzigkeit erlange, während es sich über die zweitausend

Jahre freut, die seit der Geburt seines Erlösers vergangen sind (Art. 14).25

Handbuch der Ablässe (1999)

Papst Johannes Paul II. (1978-2005) gab 1999 das Handbuch der Ablässe (Enchiridion

indulgentiarum) heraus (publiziert durch die Libreria Editrice Vaticana, Rom, 2008, 2. Aufl.). In

diesem Handbuch werden alle Werke aufgelistet, die Ablass gewähren. Einige Werke in

Auswahl26:

Weihe der Familien (1)

Ein vollkommener Ablass wird den Familienmitgliedern an dem Tag gewährt, an dem sie sich - wenn

möglich unter Leitung eines Priesters oder Diakons - zum ersten Mal dem Heiligsten Herzen Jesu oder der

24 Incarnationis mysterium – Verkündigungsbulle des Großen Jubiläums des Jahres 2000, herausgegeben von Papst

Johannes Paul II. am 29. Nov. 1998, Art. 9-10. 25 Incarnationis mysterium, a.a.O., 1998, Art. 14. 26 Quelle: Handbuch der Ablässe (Enchiridion indulgentiarum). Normen und Gewährungen. Apostolische

Pönitentiarie von Papst Johannes Paul II. herausgegeben am 16.7.1999 (publiziert durch die Libreria Editrice

Vaticana, Rom, 2008, 2. Aufl.).

17

Heiligen Familie weihen, indem sie ein rechtmäßig approbiertes Gebet vor dem Bild des Heiligsten

Herzens Jesu oder der Heiligen Familie in frommer Gesinnung sprechen. Am Jahrestag wird ein Teilablass

gewährt.

Sühnegebet (3)

Demjenigen Christgläubigen, der das Sühnegebet „Liebreicher Jesus“ öffentlich (in Gemeinschaft) am

Herz-Jesu-Fest betet, wird ein vollkommener Ablass gewährt; in anderen Fällen wird ein Teilablass

gewährt.

Päpstlicher Segen (4)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der entweder den vom Papst

gespendeten Segen »Urbi et Orbi«; dies gilt auch, wenn der Gläubige, der aus einem vernünftigen Grund

während der Feier nicht persönlich anwesend sein kann, über Fernsehen oder Rundfunk in frommer

Gesinnung an der Segensspendung teilnimmt.

Christliche Glaubenslehre (6)

Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der sich um die Weitergabe oder Aneignung der

christlichen Glaubenslehre bemüht.

Eucharistische Anbetung und Prozession (7)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, 1° der das Allerheiligste Sakrament für wenigstens eine halbe Stunde zur Anbetung besucht; 2° der am Ende der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag, wenn das Allerheiligste feierlich übertragen wird, in frommer Gesinnung das »Tantum ergo« (in diesem [Zeichen] also) betet; 3° der an einer feierlichen eucharistischen Prozession, von denen jener am Hochfest des Leibes und Blutes Christi die höchste Bedeutung zukommt, sei es innerhalb des Kirchengebäudes, sei es außerhalb, in frommer Gesinnung teilnimmt; 4° der mit Andacht an der Schlussmesse eines Eucharistischen Kongresses teilnimmt. § 2 Ein Teilablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, 1° der das Allerheiligste Sakrament zur Anbetung besucht; 2° der sich Jesus im Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie mit einem rechtmäßig approbierten Gebet anvertraut (z. B. »Gottheit tief verborgen« [Adoro te devote], »O heiliges Gastmahl« [O sacrum convivium], »Gott ist nah in diesem Zeichen« [Tantum ergo]). Tantum ergo (in diesem [Zeichen] also)

Gott ist nah in diesem Zeichen:

Kniet hin und betet an.

Das Gesetz der Furcht muss weichen,

da der neue Bund begann;

Mahl der Liebe ohnegleichen:

nehmt im Glauben teil daran.

Gott dem Vater und dem Sohne

singe Lob, du Christenheit;

auch dem Geist auf gleichem Throne

sei der Lobgesang geweiht.

Bringet Gott im Jubeltone

Ehre, Ruhm und Herrlichkeit. Amen.

Exerzitien (10)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Übungen

(Exerzitien) teilnimmt, die sich auf wenigstens drei Tage erstrecken.

Gebetswoche für die Einheit der Christen (11)

18

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an Veranstaltungen in der

Gebetswoche für die Einheit der Christen teilnimmt und bei der Feier zum Abschluss der Gebetswoche

anwesend ist.

In der Todesstunde (12)

§ 1 Spendet ein Priester einem in einer lebensbedrohlichen Situation befindlichen Gläubigen die Sakramente, so soll er ihm auch den Apostolischen Segen und den damit verbundenen vollkommenen Ablass erteilen. § 2 Ist jedoch kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen.

Karfreitag (13)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, 1° der die Liturgie des Karfreitags andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzverehrung teilnimmt; 2° der selbst die fromme Übung der Kreuzwegandacht verrichtet oder sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung der Kreuzwegandacht, die der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.

Gebrauch von Andachtsgegenständen (14)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Hochfest der Apostel

Petrus und Paulus entsprechend der Ablass-Norm 15 einen Andachtsgegenstand, der vom Papst oder von

einem Bischof gesegnet ist, in frommer Gesinnung benutzt und das Glaubensbekenntnis nach einer

rechtmäßigen Formel anfügt.

Hören der Predigt (16)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an Veranstaltungen im

Rahmen einer allgemeinen Mission sowie an deren feierlichem Schlussgottesdienst teilnimmt.

Gebete zur seligen Jungfrau Maria (17)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, 1° der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet; 2° der sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint. In anderen Fällen wird ein Teilablass gewährt. Die Gebetsform des Rosenkranzes umfasst 15 Gesätze (Dekaden) des »Gegrüßet seist du, Maria«, in denen die Beter die entsprechend zugeordneten Geheimnisse unserer Erlösung betrachten. Zwischen den einzelnen Gesätzen wird das» Vater unser« gebetet. Zur Gewinnung des vollkommenen Ablasses gilt für das Rosenkranzgebet: a) Es genügt, ein Drittel des Rosenkranzes zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden. b) Das mündliche Beten muss von der geistlichen Betrachtung der Geheimnisse begleitet sein. c) Beim öffentlichen (gemeinsamen) Gebet sollen die Geheimnisse - nach örtlicher Gewohnheit - gesprochen werden. Beim privaten Beten genügt es, die Geheimnisse im Geiste zu betrachten.

Gebet zum Schutzengel (18)

Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den eigenen Schutzengel mit einem

rechtmäßig approbierten Gebet in frommer Gesinnung anruft (z. B. »Engel Gottes« [Angele Dei], »Heiliger

Schutzengel mein«).

Gebete zu Ehren des heiligen Josef (19)

Ein Teilablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den heiligen Josef, den Bräutigam der

Seligen Jungfrau Maria, mit einem rechtmäßig approbierten Gebet in frommer Gesinnung anruft.

Gebete zu Ehren anderer Heiliger (21)

19

§ 1 Ein Teilablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, der am Gedenktag eines Heiligen eine

entsprechende Oration aus dem Messbuch oder ein anderes rechtmäßig approbiertes Gebet zu Ehren des

betreffenden Heiligen andächtig verrichtet.

Glaubensbekenntnis (28)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der während der Feier der

Osternacht oder am Jahrestag seiner Taufe sein Taufbekenntnis nach einer rechtmäßig approbierten

Formel erneuert.

Für die Verstorbenen (29)

§ 1 Ein vollkommener Ablass, der nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der 1° in der Zeit vom 1. bis 8. Nov. einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet; 2° am Allerseelentag (oder - nach Verfügung des Ordinarius - am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen) eine Kirche oder eine Kapelle in frommer Gesinnung besucht und dort das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) spricht.

Schriftlesung (30)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Heilige Schrift in einer von

der zuständigen kirchlichen Autorität approbierten Ausgabe mit der dem Worte Gottes gebührenden

Ehrfurcht und in dem Bemühen um geistlichen Gewinn wenigstens eine halbe Stunde liest. Wenn sich die

geistliche Lesung auf weniger als eine halbe Stunde erstreckt, wird ein Teilablass gewährt

Besuch heiliger Stätten (33)

§ 1 Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der folgende heilige Stätten besucht und dort andächtig das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) betet: 1° eine der vier Patriarchalbasiliken Roms, entweder als Teilnehmer einer Pilgergruppe oder indem er wenigstens während des Besuches ein Gefühl kindlicher Unterwerfung gegenüber dem Papst erweckt; 2° eine Basilika niederen Grades (Basilica minor) a) am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus, b) am Titularfest der Kirche, c) am 2. August, an dem der „Portiuncula-Ablass“ (Besuch einer Kirche des Franziskanerordens) gewonnen werden kann, d) einmal im Jahr an einem beliebigen Tag nach Wahl der Gläubigen.

Ablass auf dem Weltjugendtag in Köln 2005

Vom 16.-21. August 2005 fand der Weltjugendtag in Köln statt. An der Abschlussmesse nahmen

über 1 Million Pilger teil. Für die Teilnahme am Weltjugendtag und an der Abschlussmesse

versprach der Papst Benedikt XVI. einen vollkommenen Ablass (Plenarablass). Dazu heißt es in

einer Meldung vom Domradio:

„Papst Benedikt XVI. hat für den Weltjugendtag einen Sonder-Ablass ermöglicht. Nach einem am Montag

in Rom veröffentlichten Dekret können jene Gläubigen einen vollkommenen Ablass erhalten, die mit

entsprechender Gesinnung an einer Veranstaltung und am Abschlussgottesdienst des Treffens in Köln

teilnehmen. Laut Dekret gelten dabei die üblichen Voraussetzungen wie die Beichte, der Empfang der

Kommunion und ein Gebet nach Intention des Papstes. Mit dem Ablass werden dem Gläubigen die

zeitlichen Sündenstrafen erlassen. Dem vatikanischen Schreiben zufolge können auch Nichtteilnehmer

einen teilweisen Ablass erhalten, wenn sie in bußfertiger Haltung um ein mutiges Glaubenszeugnis der

Jugend beten.“27

27 Domradio: https://www.domradio.de/node/16064 abgerufen am 22.06.2017.

20

Anfragen

Warum gilt der Ablass nur den Katholiken?

Warum erteilt der Bischof von Rom nicht allen Gläubigen aller Konfessionen einen

vollkommenen Ablass für alle Sünden, wenn dieser doch heilsnotwendig zu sein scheint?

Warum müssen die Katholiken so viele Werke für den Erhalt eines Ablasses leisten?

Ist das nicht wiederum Werkgerechtigkeit, die einst durch die Reformatoren überwunden

wurde?!

Die Ablasslehre steht auf dünnem Eis, denn von ihrer Existenz wussten nicht einmal die

Kirchenväter. Und auch in der Bibel gibt es keine Hinweise.

Mit der Ablasslehre sind weitere Lehren verbunden, die nicht aus der Bibel stammen wie die

Lehre vom Kirchenschatz und vom Purgatorium.

Es findet keine Annäherung zum Evangelium noch zur biblischen Erlösungslehre statt, statt

dessen werden römisch-katholische Lehren immer filigraner ausgefeilt, gefestigt, ergänzt und

als Dogma manifestiert und das im 20. Jh.

Auf der Grundlage des römisch-katholischen Schriftkanons, der Hl. Überlieferung, der

apostolischen Lehrbefugnis, der päpstlichen Verlautbarungen (Dekrete und Dogmen) im 20.

Jh. wird der Graben zwischen Evangelischen und Katholischen immer größer.

Keine Heilsgewissheit

Die Ablasspraxis verhindert eine Heilsgewissheit. Das hatte schon Martin Luther so gesehen.

Denn der Büßende weiß nie so recht, ob er seine guten Werke, die von ihm zur Erlangung des

Ablasses gefordert werden, ausreichen und ob er sie zufriedenstellend verübt hat.

Und außerdem sündigt der Mensch, nachdem er einen Ablass mühevoll erworben hat, wieder und

immer wieder. Es ist ein Kreislauf, aus dem er nicht mehr herauskommt. Nach der Ablasslehre

geht der Gläubige nach jeder begangenen Sünde verloren und braucht erneut eine Versöhnung.

Die Bibel über Vergebung und Straferlass

Manch begangene Tat hat ihre Folgen. Wir können wohl in gewisser Hinsicht die materiellen

Schäden wiedergutmachen, indem wir Gestohlenes wieder zurückgeben. Hier geschieht eine

Wiedergutmachung in einem sozialen Umfeld. Aber selbst das ist nicht immer möglich, wenn zum

Beispiel die Opfer längst gestorben sind.

Unsere guten Werke können begangene Sündentaten nicht wieder gutmachen. Ein solches Denken

ist Werkgerechtigkeit.

Wir selbst können die Strafen für unsere Sünden durch Bußübungen nicht tilgen, weil wir schwach

und unvollkommen sind.

Was kann schon der Mensch zur Erlösung seiner Seele geben? Nichts! (Mt 16,26).

Und wie steht es um die Beziehung zu Gott?

Der Sold (so das alte Lutherwort), also die Strafe der Sünde, und zwar für jede Sündentat, ist der

Tod (Röm 6,23). Welcher Mensch kann alle diese Strafen tragen und wiedergutmachen?

Und an dieser Stelle tritt nun Jesus für uns stellvertretend ein. Er, der vollkommene Mensch und

Gott, hat stellvertretend unsere Sünde und unsere Strafe getragen. Wer dieses Geschehen am

21

Kreuz von Golgatha für sich persönlich im Glauben annimmt, ist frei von der Sünde und von aller

Strafe. JESUS trug auch stellvertretend die Strafe für unsere Sünden. Christus ist unser Mittler

(Hebr 8,6), unser Hohepriester (Hebr 7,26).

JESUS trug unsere Strafe LUT 84 Jes 53,5 „Aber er ist um unsrer Missetat willen verwundet und um unsrer Sünde willen zerschlagen.

Die Strafe liegt auf ihm, auf dass wir Frieden hätten, und durch seine Wunden sind wir geheilt.“

JESUS stellt uns unsträflich vor Gott dar ELB 2006 Kol 1:22 hat er aber nun versöhnt in dem Leib seines Fleisches durch den Tod, um euch heilig und tadellos und unsträflich vor sich hinzustellen.

Der Gerechte starb stellvertretend für die Ungerechten

Jesus ist stellvertretend für meine Ungerechtigkeit gestorben. Er hat meine Ungerechtigkeit

getragen. Ich muss sie nicht selbst vor Gott ausbügeln, was ich auch niemals könnte.

ELB 2006 1 Petr 3:18 Denn es hat auch Christus einmal für Sünden gelitten, der Gerechte für die

Ungerechten, damit er uns zu Gott führe, zwar getötet nach dem Fleisch, aber lebendig gemacht nach dem

Geist.

Christus ist uns gemacht zur Gerechtigkeit

Durch den Glauben an Jesus und durch meine bewusste Bekehrung zu ihm schenkt er mir seine

Gerechtigkeit. In Jesus bekomme ich einen Stand der Gerechtigkeit vor Gott.

„Christi Blut und Gerechtigkeit ist mein Schmuck und Ehrenkleid“, schrieb einst Nikolaus Ludwig

Graf von Zinzendorf. LUT 84 1 Kor 1:30 Durch ihn aber seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht ist zur Weisheit und

zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.

Sünden sind gelöscht

Ps 103,12; Jes 43,25; 44,22; Mi 7,19; Jer 50,20.

Sein Blut macht rein von aller Sünde: LUT 84 1 Joh 1,7 „Wenn wir aber im Licht wandeln, wie er im Licht ist, so haben wir Gemeinschaft

untereinander, und das Blut Jesu, seines Sohnes, macht uns rein von aller Sünde.“

Jesus vertritt uns LUT 84 Röm 8,34 “ Wer will verdammen? Christus Jesus ist hier, der gestorben ist, ja vielmehr, der

auch auferweckt ist, der zur Rechten Gottes ist und uns vertritt.“

Keine Verdammnis (in der Ewigkeit) für die, die in Christus sind LUT 84 Röm 8,1 „So gibt es nun keine Verdammnis für die, die in Christus Jesus sind.“

„ER ist die Sühnung für unsere Sünden.“ (1.Joh 2,2)

Alle Wiedergutmachungsbestrebungen seitens des Menschen durch einen Ablass und gute Werke

entwürdigen das vollkommene und hingebungsvolle Opfer Jesu am Kreuz von Golgatha. Das

Opfer des Lammes Gottes für alle Sünden und für alle Sündenstrafen reicht vollkommen aus.

Jesus allein genügt. Solus Christus, Christus allein!

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Abkürzungen

Ap. Konst. Apostolische Konstitution über die Lehre vom Ablass 1967 von Paul VI.

CA Confessio Augustana = das Augsburgische Bekenntnis von 1530.

DV Dei Verbum = vom Wort Gottes (II. Vatikanisches Konzil).

KKK Katechismus der Katholischen Kirche LG Lumen Gentium = Licht der Heiden – über die Kirche (II. Vatikanisches Konzil).

RKK Römisch-katholische Kirche

Literatur

1) Artikel „Ablass“ in: kathpedia.com – abgerufen am 15.05.2017 um 12.37.

2) Apostolische Konstitution (Ap. Konst.) Indulgentiarum doctrina (Doktrin über das Ablasswesen)

über die Neuordnung des Ablasswesens herausgeben von Papst Paul VI. 1967 (Quelle:

Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 2, lateinisch und

deutscher Text, S. 72-118, Normen 118-127. Imprimatur No. 61/1967 Treveris, 28. Juni 1967).

3) Artikel „Die Ablässe“ in: KKK Nr. 1471-1498, Berlin u. München: Walter de Gruyter, 2015.

4) Handbuch der Ablässe (Enchiridion indulgentiarum). Normen und Gewährungen. Apostolische

Pönitentiarie von Papst Johannes Paul II. herausgegeben am 16.7.1999 (publiziert durch die

Libreria Editrice Vaticana, Rom, 2008, 2. Aufl.).

5) Incarnationis mysterium – Verkündigungsbulle des Großen Jubiläums des Jahres 2000,

herausgegeben von Papst Johannes Paul II. am 29. Nov. 1998.

6) Das Konzil von Trient (Texte): Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, das

ist: dessen Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden päpstlichen Bullen; treu

übersetzt, von Jodoc. Egli. Zweite, genau durchgesehene, verbesserte und vermehrte Auflage. Mit

Genehmigung des hochwürdigen Ordinariates. Luzern: Verlag von Xaver Meyer, 1832.

7) Karin Bornkamm u. Gerhard Ebeling, Hrsg.: Martin Luther, Ausgewählte Schriften, 6 Bde.,

Insel Verlag, Frankfurt am Main, 19832.

8) Katechismus der Katholischen Kirche (KKK). Neuübersetzung aufgrund der Editio Typica

Latina, Berlin, München, Bosten: Walter de Gruyter GmbH, 2005.

9) Martin Brecht: Martin Luther, Stuttgart: Calwer Verlag Bd. 1 „Sein Weg zur Reformation

(19832), Bd. 2 „Ordnung und Abgrenzung der Reformation (1986), Bd. 3 „Die Erhaltung der

Kirche“ (1987).

10) Wolf-Dieter Hauschild: Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd. 2: Reformation und

Neuzeit, Gütersloh, 20053.

11) Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1981

(16. Aufl.).

12) Peter Hilsch: Johannes Hus. Prediger Gottes und Ketzer, Regensburg: Verlag Friedrich Pustet,

1999.

13) Karl Rahner u. Herbert Vorgrimler: Kleines Konzils-Kompendium, Freiburg i. B.: Herder,1991

(23. Aufl.).

14) Thomas Schirrmacher: Der Ablass. Ablass und Fegefeuer in Geschichte und Gegenwart. Eine

evangelische Kritik. Nürnburg (VTR) und Hamburg (RVB), 2005.

15) Armin Sierszyn: 2000 Jahre Kirchengeschichte, Holzgerlingen-Stuttgart: Hänssler-Verlag, Bd. 2,

Das Mittelalter (1997); Bd. 3, Reformation und Gegenreformation (2000).

16) Manfred Vasold: Frühling im Mittelalter. John Wyclif und sein Jahrhundert, München: Paul List

Verlag, 1984.