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Der anlagentechnische Brandschutz Brandschutz Einleitung V. 2.4 Folie 1 von 11 Der anlagentechnische Brandschutz Ansteuerung weitere Systeme (z.B. EMA, Video ....) SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge ... FLA Feuerlöschanlagen BMA Brandmeldeanlagen RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen .... wirkt nur gemeinsam

Der anlagentechnische Brandschutz

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Der anlagentechnische Brandschutz. BMA Brandmeldeanlagen. Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge. SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung. .... wirkt nur gemeinsam. FLA Feuerlöschanlagen. RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Ansteuerung weitere Systeme - PowerPoint PPT Presentation

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Der anlagentechnische Brandschutz

Brandschutz Einleitung V. 2.4 Folie 1 von 11

Der anlagentechnische Brandschutz

Ansteuerung weitere Systeme

(z.B. EMA, Video ....)

SAASprachalarmanlagen,

Evakuierung

Ansteuerung der

Haustechnik,Lüftung, Türen

Aufzüge ...

FLAFeuerlöschanlagen

BMABrandmeldeanlagen

RWARauch- und

Wärmeabzugsanlagen

.... wirkt nur gemeinsam

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Der anlagentechnische Brandschutz

Brandschutz Einleitung V. 2.4 Folie 2 von 11

Der anlagentechnische Brandschutz ist:• Personenschutz• Sachschutz• Vermögensschutz• Betriebsschutz• Umweltschutz• Ersatz für teure bautechnische Maßnahmen

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Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Begrenzte Abschnitte (40m x 40m)F 90-AbtrennungenProblem:Öffnungen in den GrenzenFluchtwege max. 40mKein brennbares Material….

Verhinderung der BrandentstehungVerbesserung Alarmierung/Flucht

Meldungorganisatorische Maßn.

Automatische LöschtechnikKompensation baulicher Anford.

Anlagentechnischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

FremdrettungVerhindern des Feuerüberschlags

Abschnitt brennt aus

Abwehrender Brandschutz

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Gesetzliche Grundlagen•Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es:2-2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 14-2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

•Daraus entwickelt sich die Baugesetzgebung je BundeslandArt. 12 Bayr. Bauordnung: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

BaugenehmigungBetriebsgenehmigung

Das Haftungsrecht: Verkehrssicherungspflicht § 823 des BGBWer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Maßstab: allgemein anerkannte Regeln der Technik

Zivilrechtliche Regulierung von Schadensfällen

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Haftung

Basis: 1. Verwaltungsrecht: Einhaltung der Landesbauordnung Bußgeld2. Strafrecht: Baugefährdung und Körperverletzung Bußgeld3. Zivilrecht: §823 BGB SchadenersatzDie Nichteinhaltung der Landesbauordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einem Bußgeld von bis zu € 50.000,-Wer bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und damit Leib oder Leben gefährdet hat sich nach §319 StGB schuldig gemachtDer mit der Genehmigungsplanung beauftragte Architekt/Planer haftet für eine vollständig rechtmäßige und dauerhaft bestandskräftige GebäudeplanungBauherr, Architekt oder Planer sind über die gesamte Betriebsphase (30J) eines Gebäudes Dritten (Gebäudenutzern) gegenüber haftbar falls nicht Schutzmaßnahmen gemäß dem jeweils allg. anerkannten Stand der Technik getroffen worden sind.

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Drei Dinge braucht das Feuer:

Brennbare Stoffe Brandlast

Zündenergie

Sauerstoff

Das Feuer-Dreieck

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Maßnahmenkette

verhindern erkennen

bekämpfenlernen

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Typische Brandentwicklung

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Vor einem Brand Schwelbrand Entstehungsbrand Vollbrand Abklingen

T Brandraum V RauchRauchgasfreisetzung

Wärmefreisetzung

Zeit t

Flash-over

Brandphasen

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Ansteuerung weitere Systeme

(z.B. EMA, Video ....)

SAASprachalarmanlagen,

Evakuierung

Ansteuerung der

Haustechnik,Lüftung, Türen

Aufzüge ...

FLAFeuerlöschanlagen

BMABrandmeldeanlagen

RWARauch- und

Wärmeabzugsanlagen

.... wirkt nur gemeinsam

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