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Bayerischer Landkreistag Der Bayerische Landkreistag 10. Auflage Bayerischer Landkreistag Kardinal-Döpfner-Straße 8 80333 München Telefon +49 (0) 89/286615-0 Telefax +49 (0) 89/282821 [email protected] www.bay-landkreistag.de

Der Bayerische Landkreistag A5

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agDer Bayerische Landkreistag10. Aufl age

Bayerischer Landkreistag

Kardinal-Döpfner-Straße 880333 München

Telefon +49 (0) 89/286615-0Telefax +49 (0) 89/282821

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Der Bayerische Landkreistag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschichte des Bayerischen Landkreistags . . . . . . . . . 5

Verbandsorgane . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Fachausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Wichtigste Vertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Satzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Der bayerische Landkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Die 71 Landkreise in Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Impressum:

Herausgeber:

Bayerischer LandkreistagKörperschaft des öffentlichen RechtsKardinal-Döpfner-Straße 880333 MünchenPostfach 34 02 6380099 München

Telefon (089) 286615-0Telefax (089) 282821

[email protected]

Für den Inhalt verantwortlich:

Dr. Johann KellerGeschäftsführendes Präsidialmitglieddes Bayerischen Landkreistags

Herstellung:

Sebastian Weiss OHGWerftstraße 1194469 Deggendorf

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Vorwort

VorwortAm 1. Mai 2014 hat eine neue Kommunalwahlperiode begonnen. 27 Landrätinnen und Landräte wurden erstmals in ihr Amt gewählt. Rund 4.400 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in den 71 Kreistagen. Auch die Gremien und die Organe des Bayerischen Landkreistags haben sich neu konstituiert. Das betrifft nicht nur die Verbandsspitze mit Präsident und Vizepräsidenten, sondern auch das Präsidium, den Landesausschuss und die Fachausschüsse.

Mit der 10. Aufl age der Broschüre „Der Bayerische Landkreistag“ erhalten Sie einen Überblick über die wichtigs-ten Grundlagen, Daten und Personalien des Verbandes nach aktuellem Stand. Änderungen nach Drucklegung können Sie wie gewohnt der Internetseite des Bayerischen Landkreistags www.bay-landkreistag.de entnehmen.

München, im Oktober 2014

Christian Bernreiter Dr. Johann KellerLandrat des Landkreises Deggendorf Geschäftsführendes Präsidialmitglied Präsident des Bayerischen Landkreistags des Bayerischen Landkreistags

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Der Bayerische LandkreistagDie 71 bayerischen Landkreise haben sich freiwillig zum kommunalen Spitzenverband „Bayerischer Landkreis-tag“ zusammengeschlossen. Dieser ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft.

Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken und die Mitwirkung der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens in den Landkreisen zu wecken und zu fördern. Nach außen vertritt der Bayerische Landkreistag die gemeinsamen Interessen der bayerischen Landkreise, insbesondere gegenüber den gesetzgebenden Organen und den Ministerien. Nach innen berät und informiert er seine Mitglieder. Er erarbeitet Empfehlungen und Richt-linien und vermittelt den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen. Entsprechend dem Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu schaffen, tritt der Bayerische Landkreistag vor allem dafür ein, eine Benachteiligung des ländlichen Raums im Verhältnis zu den städtischen Ballungsräumen zu vermeiden.

Die Landkreise in jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke bilden einen rechtlich unselbstständigen Be-zirksverband. Die Bezirksverbände organisieren sich selbst und delegieren ihre Vertreter in die Verbandsorgane Präsidium und Landesausschuss. In das Hauptorgan des Bayerischen Landkreistags, die Landkreisversammlung, entsendet jeder Landkreis den Landrat als gesetzlichen Vertreter und ein Kreistagsmitglied als weiteren Vertreter. Beratende Fachausschüsse unterstützen die Arbeit der Verbandsorgane. Die Mitarbeit in den Verbandsorganen ist ehrenamtlich. Die Geschäftsstelle des Bayerischen Landkreistags ist mit hauptberufl ichen Kräften besetzt.

Dem Präsidium des Bayerischen Landkreistags gehören an der Präsident, der Erste, Zweite und Dritte Vizeprä-sident, die Vorsitzenden der Bezirksverbände, jeweils ein weiterer durch die Bezirksverbände zugewählter Land-rat, soweit diese nicht über den Präsidenten, den Ersten, Zweiten oder Dritten Vizepräsidenten vertreten sind, ein Landrat, der vom Bezirksverband Oberbayern, dem mit 20 Landkreisen mitgliedsstärksten Bezirksverband, zugewählt wird, zwei Kreisräten und dem Geschäftsführer des Bayerischen Landkreistags. Darüber hinaus kann das Präsidium durch Beschluss zwei zusätzliche Mitglieder zuwählen.

Der Landesausschuss besteht aus je drei gewählten Vertretern der Bezirksverbände, die nicht zugleich dem Präsidium angehören und von denen einer Kreisrat sein muss. Auch beim Landesausschuss wurden dem Be-zirksverband Oberbayern als dem mit 20 Landkreisen mitgliederstärksten Bezirksverband drei weitere Stimmen eingeräumt. Der Landesausschuss überwacht die Arbeit des Präsidiums und ist in grundsätzlichen Angelegen-heiten vom Präsidenten zu beteiligen.

Die Interessenvertretung der bayerischen Landkreise auf europäischer Ebene ist das mit den anderen kommu-nalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband eingerichtete „Europabüro der bayerischen Kommunen“ in Brüssel.

Finanziert wird der Bayerische Landkreistag ausschließlich aus den Umlagen seiner Mitglieder; er erhält keine staatlichen Finanzzuweisungen.

Als Anwalt der 71 Landkreise in Bayern vertritt der Bayerische Landkreistag die Interessen seiner Mitglieder vor allem auch in über 50 gesellschaftlich relevanten Institutionen und Organisationen in Bayern und als unmittel-bares Mitglied des Deutschen Landkreistags bundesweit.

Der Bayerische Landkreistag

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Geschichte des Bayerischen Landkreistags

Geschichte des Bayerischen LandkreistagsDie Kommunen haben schon vor 160 Jahren die Wichtigkeit enger Zusammenschlüsse erkannt. Bereits in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts bildeten sich daher in einzelnen Ländern Städtetage und Städtebünde als lose Vereinigungen. Die Geschichte der Landkreiszusammenschlüsse ist jüngeren Datums. Als Vorläufer des heutigen Bayerischen Landkreistags wurde in Bayern erstmals nach dem Ersten Weltkrieg am 10. September 1919 entsprechend der damaligen Bezeichnung der „Landesverband bayerischer Bezirke“ gegründet.

Das Selbstverwaltungsgesetz von 1919 übertrug diesen „Bezirken“, den heutigen „Landkreisen“, in schwerster Zeit zahlreiche Aufgaben mit außerordentlichen fi nanziellen Belastungen, denen diese Bezirke zum damaligen Zeitpunkt kaum gewachsen waren. Es war daher selbstverständlich, dass mit der Entwicklung der Selbstverwal-tung auch schon bald der Wunsch der Bezirke nach einem Zusammenschluss laut wurde, um eine möglichst gleichmäßige Durchführung der Gesetze in allen Bezirken, insbesondere in den Selbstverwaltungsangelegen-heiten zu gewährleisten. Der „Landesverband bayerischer Bezirke“ wurde 1933 durch die Hitler-Diktatur auf-gelöst.

Wiederbegründet wurde unter ähnlichen Verhältnissen wie 1919 der „Landesverband der bayerischen Landkrei-se“ am 29. August 1947 in Ingolstadt. Die damalige Vollversammlung beschloss die Gründung einer Arbeitsge-meinschaft der bayerischen Landkreise unter der Bezeichnung „Landkreisverband Bayern“. Mit Wirkung vom 1. Mai 1990 trat schließlich die neue Satzung mit der neuen Bezeichnung „Bayerischer Landkreistag“ in Kraft.

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Verbandsorgane

Verbandsorgane

PräsidiumLandrat Christian Bernreiter, Deggendorf, PräsidentLandrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, Erster VizepräsidentLandrat Herbert Eckstein, Roth, Zweiter Vizepräsident, SchatzmeisterLandrätin Tamara Bischof, Kitzingen, Dritte VizepräsidentinDr. Johann Keller, Geschäftsführendes PräsidialmitgliedLandrat Anton Knapp, EichstättLandrat Martin Bayerstorfer, ErdingLandrat Franz Meyer, PassauLandrat Richard Reisinger, Amberg-SulzbachLandrat Franz Löffl er, ChamLandrat Dr. Karl Döhler, Wunsiedel i. FichtelgebirgeLandrat Christian Meißner, LichtenfelsLandrat Matthias Dießl, Fürth Landrat Thomas Habermann, Rhön-GrabfeldLandrat Hubert Hafner, GünzburgLandrat Leo Schrell, Dillingen a. d. DonauKreisrat Anton Seitz, AnsbachKreisrat Heinz Liebert, Augsburg

LandesausschussLandrat Josef Niedermaier, Bad Tölz-WolfratshausenLandrat Stefan Löwl, DachauLandrat Georg Huber, Mühldorf a. InnLandrat Christoph Göbel, MünchenKreisrätin Sieglinde Linderer, AltöttingKreisrat Helmut Lackner, ErdingLandrat Heinrich Trapp, Dingolfi ng-LandauLandrat Dr. Hubert Faltermeier, KelheimKreisrat Bartholomäus Kalb, DeggendorfLandrat Thomas Ebeling, SchwandorfLandrat Wolfgang Lippert, TirschenreuthKreisrat Karl Holmeier, ChamLandrat Oswald Marr, KronachLandrat Klaus Peter Söllner, KulmbachKreisrat Robert Frenzl, Wunsiedel i. FichtelgebirgeLandrat Dr. Jürgen Ludwig, Ansbach Landrat Armin Kroder, Nürnberger LandKreisrat Robert Westphal, Weißenburg-GunzenhausenLandrat Thomas Bold, Bad KissingenLandrat Thomas Schiebel, Main-SpessartKreisrat Siegfried Erhard, Bad KissingenLandrat Martin Sailer, AugsburgLandrätin Maria Rita Zinnecker, OstallgäuKreisrat Peter Tomaschko, Aichach-Friedberg

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Fachausschüsse

Fachausschüsse

Ausschuss für Recht und BildungLandrat Stefan Löwl, DachauLandrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck (Stellv. Vorsitzender)Landrat Christoph Göbel, MünchenLandrat Karl Roth, StarnbergLandrat Michael Adam, RegenLandrat Dr. Hubert Faltermeier, Kelheim (Vorsitzender)Landrat Richard Reisinger, Amberg-SulzbachLandrat Thomas Ebeling, SchwandorfLandrat Johann Kalb, BambergLandrat Oswald Marr, Kronach Landrat Matthias Dießl, FürthLandrat Armin Kroder, Nürnberger LandLandrat Thomas Habermann, Rhön-GrabfeldLandrat Florian Töpper, SchweinfurtLandrat Dr. Klaus Metzger, Aichach-FriedbergLandrat Thorsten Freudenberger, Neu-Ulm

Ausschuss für Finanzen und SparkassenLandrat Erwin Schneider, AltöttingLandrat Josef Niedermaier, Bad Tölz-WolfratshausenLandrat Robert Niedergesäß, EbersbergLandrat Wolfgang Berthaler, RosenheimLandrat Franz Meyer, Passau Landrat Michael Fahmüller, Rottal-InnLandrat Willibald Gailler, Neumarkt i.d. OPf.Landrätin Tanja Schweiger, RegensburgLandrat Hermann Hübner, Bayreuth (Vorsitzender)Landrat Klaus Peter Söllner, KulmbachLandrat Dr. Jürgen Ludwig, AnsbachLandrat Herbert Eckstein, RothLandrat Prof. Dr. Ulrich Reuter, AschaffenburgLandrat Thomas Bold, Bad KissingenLandrat Stefan Rößle, Donau-Ries (Stellv. Vorsitzender)Landrat Elmar Stegmann, Lindau a. Bodensee

Ausschuss für Gesundheit und SozialesLandrat Robert Niedergesäß, EbersbergLandrat Josef Hauner, FreisingLandrat Thomas Eichinger, Landsberg a. LechLandrat Martin Wolf, Pfaffenhofen a. d. IlmLandrat Sebastian Gruber, Freyung-GrafenauLandrat Peter Dreier, Landshut

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Fachausschüsse

Landrat Richard Reisinger, Amberg-SulzbachLandrat Willibald Gailler, Neumarkt i. d. OPf.Landrat Michael Busch, CoburgLandrat Dr. Hermann Ulm, ForchheimLandrat Dr. Jürgen Ludwig, AnsbachLandrat Gerhard Wägemann, Weißenburg-Gunzenhausen (Stellv. Vorsitzender)Landrat Thomas Schiebel, Main-SpessartLandrat Eberhard Nuß, WürzburgLandrat Leo Schrell, Dillingen a. d. DonauLandrat Hubert Hafner, Günzburg (Vorsitzender)

Ausschuss für Landesentwicklung und UmweltLandrat Anton Speer, Garmisch-PartenkirchenLandrat Wolfgang Rzehak, MiesbachLandrat Georg Huber, Mühldorf a. Inn (Vorsitzender)Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Weilheim-SchongauLandrat Michael Adam, RegenLandrat Josef Laumer, Straubing-BogenLandrat Andreas Meier, Neustadt a. d. WaldnaabLandrat Wolfgang Lippert, TirschenreuthLandrat Dr. Hermann Ulm, ForchheimLandrat Oswald Marr, KronachLandrat Alexander Tritthart, Erlangen-HöchstadtLandrat Helmut Weiß, Neustadt a. d. Aisch-Bad WindsheimLandrätin Tamara Bischof, Kitzingen (Stellv. Vorsitzende)Landrat Jens Marco Scherf, MiltenbergLandrat Anton Klotz, OberallgäuLandrätin Maria Rita Zinnecker, Ostallgäu

Ausschuss für Wirtschaft und VerkehrLandrat Georg Grabner, Berchtesgadener LandLandrat Anton Knapp, EichstättLandrat Karl Roth, StarnbergLandrat Siegfried Walch, Traunstein Landrat Heinrich Trapp, Dingolfi ng-LandauLandrat Josef Laumer, Straubing-BogenLandrat Franz Löffl er, Cham (Vorsitzender)Landrat Wolfgang Lippert, TirschenreuthLandrat Dr. Oliver Bär, HofLandrat Christian Meißner, LichtenfelsLandrat Alexander Tritthart, Erlangen-HöchstadtLandrat Gerhard Wägemann, Weißenburg-GunzenhausenLandrat Wilhelm Schneider, HaßbergeLandrat Eberhard Nuß, WürzburgLandrat Martin Sailer, Augsburg (Stellv. Vorsitzender)Landrat Hans-Joachim Weirather, Unterallgäu

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Geschäftsstelle

Geschäftsstelle

Leitung der Geschäftsstelle (G) Geschäftsführendes Präsidialmitglied Dr. Johann Keller (0 89 / 28 66 15 - 11) · [email protected]

Ständige Vertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds:Direktorin Dr. Maria Wellansiehe auch Abteilung IV

Abteilung I Verwaltungsrat Michael Sturm(0 89 / 28 66 15 - 13) · [email protected]

Zuständig u. a. für Recht der kommunalen Wahlbeamten einschl. Disziplinarrecht, Strafrecht und Ehrenschutz; Dienstrecht, Tarifrecht, Personalfragen einschl. Aus- und Weiterbildung; Personalvertretungsrecht; Gleichstel-lung, Gleichbehandlung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Ausländerrecht; Post, Telekom-munikation und Breitband; Rahmenverträge; Verbandssatzung, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten; Perso-nalverwaltung der Geschäftsstelle; Haushalt des Bayerischen Landkreistags

Abteilung IIDirektor Emil Schneider (0 89 / 28 66 15 - 14) · [email protected]

Zuständig u. a. für Kommunaler Finanzausgleich einschl. Schulfi nanzierung und FAG, Krankenhausfi nanzie-rung, allgemeine Finanzfragen; Kommunales Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen (HKR); Steuern, Gebühren, Kosten; Statistik und Zensus; Sparkassen, Bayerische Landesbank; Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt; Dienstgebäude des Bayerischen Landkreistags einschl. Gebäudemanagement und Vermietung, Beschaffungen (ohne IuK und Büromaterial); Ausstellungen im Haus der bayerischen Landkreise; fachliche Betreuung des Ausschusses für Finanzen und Sparkassen

Abteilung III Direktor Michael Graß(0 89 / 28 66 15 - 20) · [email protected]

Zuständig u. a. für Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Rechtspfl ege; Europarechtliche Fra-gen, soweit der Schwerpunkt nicht im fachlichen Aufgabenbereich einer anderen Abteilung liegt; Koordination mit dem Europabüro der bayerischen Kommunen; Kommunalrecht, Kommunale Zusammenarbeit, Wahl-recht; Schule und Bildung (bis 31.12.2014); Öffentliches und Ziviles Baurecht, Denkmalschutz; Zivilrecht; Feuerwehr, Rettungsdienst; Kultur und Sport; Medienrecht, Urheberrecht einschl. GEMA und Rundfunkge-bührenrecht; Verwaltungsstrukturreform/Behördenreform; fachliche Betreuung des Ausschusses für Recht und Bildung

Abteilung IV Direktorin Dr. Maria WellanStändige Vertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds(089 / 28 66 15 - 21) · [email protected]

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Geschäftsstelle

Zuständig u. a. für Landesplanung und -entwicklung; Stärkung des ländlichen Raums einschl. demografi sche Entwicklung; Umweltschutz (insbesondere Immissionsschutz, Abfallrecht und Abfallwirtschaft, Naturschutz und Wasserrecht); Land- und Forstwirtschaft einschl. Jagd und Fischerei, ELER; Straßen- und Verkehrswesen; Tiefbauverwaltung der Landkreise; Wirtschaftverwaltungsrecht, Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement und Tourismus; Energiewende und Klimaschutz; Vergaberecht einschl. Wettbewerbsrecht, HOAI; Versiche-rungswesen; Protokolle von Sitzungen der Gremien des Bayerischen Landkreistags (ausgenommen Ausschüsse); Zuweisung von Grundsatzfragen und Sonderaufgaben durch den Geschäftsführer des Bayerischen Landkreis-tags, insbesondere Reden und Statements; fachliche Betreuung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und des Ausschusses für Landesentwicklung und Umwelt

Abteilung V Verwaltungsdirektor Dr. Klaus Schulenburg(0 89 / 28 66 15 - 19) · [email protected]

Zuständig u. a. für Allgemeine Sozialfragen, Sozialplanung; Krankenhausplanung und -fi nanzierung; medizini-sche Versorgung im ländlichen Raum; Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asyl-bewerberleistungsgesetz; Pfl egeversicherung, Seniorenpolitik; Betreuungsrecht; Gleichstellung von Menschen mit Behinderung außerhalb von Schulen (Inklusion); Eingliederungshilfe; Integration; Demografi e (sozialpoli-tische Auswirkungen); fachliche Betreuung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Abteilung VI Verwaltungsdirektorin Luitgard Reigl (0 89 / 28 66 15 - 23) · [email protected]

Zuständig u. a. für Verbraucherschutz, insbesondere Gesundheits- und Veterinärwesen einschl. Fleischhygie-ne, Tierkörperbeseitigung; Öffentlicher Personennahverkehr; Auslandsbeziehungen, insbesondere kommunale Partnerschaften in Europa; Organisation von Veranstaltungen; Vertretungen des Bayerischen Landkreistags; Mitteilungen, Buchbesprechungen; Ehrungen, Orden, Glückwünsche; Bücherei, Zeitschriften, Zeitungen, Re-gistratur; Angelegenheiten, die keiner anderen Abteilung zugewiesen sind

Abteilung VIIVerwaltungsamtsrat Klaus Geiger (0 89 / 28 66 15 - 32) · [email protected]

Zuständig u. a. für Modernisierung der Kreisverwaltungen, insbesondere Betreuung des Bayerischen Innovati-onsringes mit den Projektgruppen „Personal und Führung“, „Betriebswirtschaft“, „Organisation/eGovernment“ und „Service- und Kundenorientierung“; Organisationsangelegenheiten der Landkreise; Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), eGovernment und GIS; Datenschutz; Zivil- und Katastrophenschutz; laufende organisatorische Angelegenheiten der Geschäftsstelle einschl. DMS; Informations- und Kommunikationstech-nik (IuK) in der Geschäftsstelle einschl. Beschaffung, Internet

Abteilung VIIIOberverwaltungsrätin Sabine Ahlers(0 89 / 28 66 15 - 18) · [email protected]

Zuständig u. a. für Allgemeine Sozialangelegenheiten; Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII); Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); Bildung und Erziehung, Schulen einschl. schulische Inklusion (ab 1.1.2015); Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Wichtigste Vertretungen des Bayerischen Landkreistags

Wichtigste Vertretungen des Bayerischen Landkreistags

Rundfunk und FernsehenBayerischer Rundfunk – Rundfunkrat (1 Sitz)Bayerische Landeszentrale für neue Mediena) Medienrat (1 Sitz)b) Verwaltungsrat (1 Sitz)

BankwesenBayernLB – Aufsichtsrat (1 Sitz)Beirat der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (1 Sitz)Bayerische Landesbausparkasse – Verwaltungsrat (1 Sitz)BayernGrund – Kommunalbeirat (1 Sitz)Sparkassenverband Bayern a) Verbandsverwaltungsrat (3 Sitze)b) Kommunaler Beirat (3 Sitze)

Versicherung und VersorgungKommunale Unfallversicherung Bayerna) Vertreterversammlung (2 Sitze)b) Vorstand (1 Sitz)Versicherungskammer Bayerna) Verwaltungsrat (1 Sitz)b) Wirtschaftsbeirat (1 Sitz)c) Beirat für Kommunalversicherung – Kommunalbeirat (3 Sitze)Bayerische Versorgungskammera) Bayerischer Versorgungsverband – Verwaltungsrat (2 Sitze)b) Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) – Verwaltungsrat (2 Sitze)MediRisk Bayern - Risk Management GmbH – Verwaltungsbeirat (1 Sitz)

PrüfungswesenBayerischer Kommunaler Prüfungsverbanda) Vorstand (2 Sitze)b) Landesausschuss (4 Sitze)

Personal-/ArbeitswesenLandespersonalausschuss (1 Sitz im Turnus)Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfl egea) Rat (1 Sitz)b) Fachbereichskonferenz (1 Sitz im Turnus)Bayerische Verwaltungsschule – Verwaltungsrat (2 Sitze)Kommunaler Arbeitgeberverband Bayern e.V. (KAV)a) Präsidium (4 Sitze)b) Hauptausschuss (7 Sitze)

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Wichtigste Vertretungen des Bayerischen Landkreistags

Datenschutz / Datenverarbeitung (EDV)Datenschutzkommission (1 Sitz)Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)a) Hauptversammlung (9 Sitze)b) Verwaltungsrat (4 Sitze)c) Innovationsstiftung Bayerische Kommune – Kuratorium (1 Sitz)IuK-Beirat – Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (1 Sitz)

Kommunale ZusammenarbeitEuropäische Bewegung Bayern – Mitgliederversammlung (2 Sitze)Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände – Gemeinsamer Forstausschuss (1 Sitz) Deutscher Landkreistag – DLTa) Präsidium (2 Sitze)b) Hauptausschussc) Fachausschüsse- Verfassungs- und Europaausschuss (1 Sitz)- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (1 Sitz)- Finanzausschuss (1 Sitz)- Kulturausschuss (1 Sitz)- Sozialausschuss (1 Sitz)- Gesundheitsausschuss (1 Sitz)- Umwelt- und Planungsausschuss (1 Sitz)Bayerisches Selbstverwaltungskolleg – Verwaltungsrat (1 Sitz)

SchulwesenLandesschulbeirat (1 Sitz)

Bildung und KulturAkademie für politische Bildung – Beirat (1 Sitz im Turnus)Landesbeirat für Erwachsenenbildung (1 Sitz)Bayerischer Volkshochschulverband e. V. – Vorstand (1 Sitz)Stiftung „Bildungspakt Bayern“a) Vorstand (1 Sitz im Turnus)b) Rat (1 Sitz)Bayerische Volksstiftunga) Stiftungsrat (1 Sitz)b) Kuratorium (1 Sitz)Landesdenkmalrat (1 Sitz)

Jugend und SozialesLandesjugendhilfeausschuss (4 Sitze)Bayerischer Jugendring – Hauptausschuss (1 Sitz)Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen – Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (1 Sitz im Turnus)Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspfl ege in Bayern a) Mitgliederversammlung (1 Sitz)b) Geschäftsführender Ausschuss (1 Sitz)c) Fachausschuss Schuldnerberatung (1 Sitz)LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. – Kuratorium (1 Sitz)

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Wichtigste Vertretungen des Bayerischen Landkreistags

GesundheitswesenLandesgesundheitsrat (1 Sitz im Turnus)Krankenhausplanungsausschuss – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pfl ege (1 Sitz)Landespfl egesatzkommission (1 Sitz)Landespfl egeausschuss (1 Sitz)Schiedsstelle Bayern – Soziale Pfl egeversicherung (1 Sitz)Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst – ZASTa) Aufsichtsrat (1 Sitz)b) Gesellschafterversammlung (1 Sitz)Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG)a) Vorstand (2 Sitze)b) Hauptausschuss (8 Sitze)Bayerischer Landessportbeirat (1 Sitz)

Landesentwicklung und UmweltLandesplanungsbeirat (1 Sitz)Bayernwerk AG – Beirat (1 Sitz)Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH – Aufsichtsrat (1 Sitz)gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH – Aufsichtsrat (1 Sitz)Beirat nach dem Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (1 Sitz)Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften – Beirat (1 Sitz)Auswahlausschuss für den Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung (1 Sitz)Akademie für Naturschutz und Landschaftspfl ege (ANL) – Präsidium (1 Sitz im Turnus)Bayerischer Naturschutzfonds – Stiftungsrat (1 Sitz im Turnus)Bayerische Gartenakademie – Beirat (1 Sitz)Workshop „Idealstrukturen im Bayerntourismus“ (1 Sitz)

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Satzung

Satzung

Satzung des Bayerischen Landkreistags vom 26. April 1989 (StAnz Nr. 28),zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Mai 2008 (StAnz Nr. 38)

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

§ 2 Ziel und Aufgaben

§ 3 Bezirksverbände

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Rechte und Pfl ichten der Mitglieder

§ 6 Organe

§ 7 Präsidium

§ 8 Landesausschuss

§ 9 Landkreisversammlung

§ 10 Präsident

§ 11 Geschäftsstelle

§ 12 Fachausschüsse

§ 13 Vertretungen

§ 14 Amtsdauer

§ 15 Beschlüsse, Wahlen

§ 16 Verbandsumlage, Entschädigung

§ 17 Verbandswirtschaft

§ 18 Satzungsänderung

§ 19 Aufl ösung

§ 20 In-Kraft-Treten

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Satzung

§ 1Name, Rechtsform, Sitz

(1) Die bayerischen Landkreise schließen sich aus freiem Willen zu einem kommunalen Spitzenverband mit dem Namen

Bayerischer Landkreistag– Landesverband der bayerischen Landkreise –

zusammen.

(2) Der Bayerische Landkreistag ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er besitzt Dienstherreneigen-schaft und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt München.

§ 2Ziel und Aufgaben

(1) Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es,

a) die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene innerhalb des demokratischen Staatsaufbaus zu sichern und zu stärken und

b) in diesem Sinne die Anteilnahme und Mitwirkung der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestal-tung des öffentlichen Lebens in den Landkreisen zu wecken und zu fördern.

(2) Im Hinblick auf dieses Ziel hat sich der Bayerische Landkreistag insbesondere folgende Aufgaben gestellt:

a) Wahrung der gemeinsamen Interessen und Vertretung der bayerischen Landkreise in ihrer Gesamtheit ge-genüber anderen Institutionen,

b) Mitwirkung beim Zustandekommen und beim Vollzug von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Rechtsvor-schriften und Erlassen, durch die die Landkreise berührt werden, u.a. durch Stellungnahmen, Eingaben und sonstige Vorschläge gegenüber den zuständigen Stellen,

c) Information und Beratung der Landkreise einschließlich Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen, Vermittlung des Erfahrungsaustausches unter den Landkreisen,

d) Vertretung der bayerischen Landkreise im Deutschen Landkreistag und Zusammenarbeit mit den übrigen kommunalen Spitzenverbänden.

§ 3Bezirksverbände

(1) Die Landkreise in einem Regierungsbezirk bilden einen rechtlich unselbstständigen Bezirksverband. Ihr

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Satzung

Name lautet: „Bayerischer Landkreistag – Bezirksverband ...“1* Die Bezirksverbände unterstützen den Bayeri-schen Landkreistag bei der Erfüllung seiner Ziele und Aufgaben und fördern seine Meinungsbildung.

(2) Jeder Bezirksverband wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er führt außerdem die Wahlen zum Landesausschuss gemäß § 8 durch, benennt einen Kandidaten für die Zuwahl von Kreisräten in das Präsidium gemäß § 7 Abs. 2 und unterbreitet Vorschläge für die Wahl des Präsidenten, des Ersten, Zweiten und Dritten Vizepräsidenten gemäß § 7 Abs. 3.

(3) Die Bezirksverbände tragen ihre Ausgaben selbst.

§ 4Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beim Bayerischen Landkreistag wird durch Aufnahme erworben, über die das Präsidium entscheidet. Gegen die Entscheidung des Präsidiums ist Beschwerde zum Landesausschuss möglich. Die Mitglied-schaft beim Bayerischen Landkreistag schließt die mittelbare Mitgliedschaft beim Deutschen Landkreistag ein.

(2) Die Mitgliedschaft kann durch Austritt beendet werden. Der Austritt ist jedoch nur zum Schluss eines Ka-lenderjahres zulässig. Die Austrittserklärung muss der Geschäftsstelle durch eingeschriebenen Brief spätestens sechs Monate vor dem Ende des Kalenderjahres zugeleitet sein.

(3) Die Mitglieder werden durch ihre gesetzlichen Vertreter im Bayerischen Landkreistag vertreten, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.

(4) Ausscheidende Mitglieder haben ihre Verpfl ichtungen für das laufende Kalenderjahr in vollem Umfang zu erfüllen und bis zur völligen Abwicklung auch solche Verpfl ichtungen weiter zu tragen, die vor dem Eingang ihrer Austrittserklärung durch den Bayerischen Landkreistag ordnungsgemäß begründet worden sind (insbe-sondere Verpfl ichtungen versorgungsrechtlicher Art). Mit dem Austritt verliert das Mitglied alle Ansprüche an das Verbandsvermögen.

(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Landkreisversammlung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wer-den, wenn es sich weigert, der Satzung oder ordnungsmäßig gefassten Beschlüssen der Organe Folge zu leisten, oder wenn es sonst durch sein Verhalten die Interessen des Bayerischen Landkreistags gröblichst verletzt. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antrag auf Ausschließung zu äußern. Der Ausschluss bedarf einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen Stimmberechtigten.

§ 5Rechte und Pfl ichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Bayerischen Landkreistags in Anspruch zu nehmen sowie an den öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen.

(2) Sie sind verpfl ichtet, zur Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Landkreistags beizutragen, sowie die jähr-lichen Beiträge und Umlagen zu den festgesetzten Terminen zu leisten.1* „Oberbayern“, „Niederbayern“ usw.

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Satzung

(3) Für besonders umfangreiche Gutachten der Geschäftsstelle können mit Zustimmung des Präsidenten Ge-bühren erhoben werden.

(4) Die Mitglieder stellen der Geschäftsstelle zum Zweck des kommunalpolitischen Erfahrungsaustausches ihre wichtigsten Veröffentlichungen zur Verfügung.

§ 6Organe

Organe des Bayerischen Landkreistags sind:

1. das Präsidium,2. der Landesausschuss,3. die Landkreisversammlung.

§ 7Präsidium

(1) Das Präsidium besteht aus

a) dem Präsidenten, dem Ersten, Zweiten und Dritten Vizepräsidenten, von denen einer das Amt des Schatz-meisters ausübt,b) den Vorsitzenden der Bezirksverbände oder deren Stellvertretern (§ 3), c) einem Landrat, der vom mitgliederstärksten Bezirksverband zugewählt wird,d) jeweils einem weiteren Landrat durch Zuwahl der Bezirksverbände, die keinen Sitz nach Buchstabe a) er-halten, e) zwei zugewählten Kreisräten oder deren Stellvertretern,f ) dem Geschäftsführer.

Das Präsidium kann durch Beschluss bis zu zwei Mitglieder zuwählen.

(2) Die Zuwahl der Kreisräte erfolgt durch den Landesausschuss aus einer Vorschlagsliste, für die jeder Bezirks-verband einen Kandidaten benennt.

(3) Präsident, Erster, Zweiter und Dritter Vizepräsident werden von der Landkreisversammlung für die Dauer der gesetzlichen Wahlperiode der Kreistage gewählt. Die Neuwahl fi ndet in der ersten Ordentlichen Landkreis-versammlung nach den Kreistagswahlen statt. Bei einem Ausscheiden während der Wahlperiode erfolgt eine Ergänzungswahl bis zum Schluss der Wahlperiode. Für die Aufstellung der Wahlvorschläge kann die Landkreis-versammlung Richtlinien erlassen.

(4) Präsident, Erster, Zweiter und Dritter Vizepräsident können zugleich Vorsitzender eines Bezirksverbandes sein.

(5) Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn an alle Mitglieder spätestens acht Tage vor dem Sitzungstermin

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Satzung

schriftliche Einladung durch den Präsidenten ergangen ist und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist. Jedes Mitglied des Präsidiums kann nur eine Stimme abgeben.

(6) Das Präsidium leitet die Angelegenheiten des Bayerischen Landkreistags, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe gegeben ist.

§ 8Landesausschuss

(1) Der Landesausschuss besteht aus je drei gewählten Vertretern der Bezirksverbände oder deren Stellvertretern, die nicht zugleich dem Präsidium angehören können, und von denen einer Kreisrat sein muss. Der mitglieder-stärkste Bezirksverband wählt drei weitere Vertreter, von denen einer ein Kreisrat sein muss, in den Landesaus-schuss.

(2) Der Landesausschuss überwacht die Arbeit des Präsidiums. In grundsätzlichen Angelegenheiten ist der Lan-desausschuss vom Präsidenten zu beteiligen.

(3) Der Landesausschuss ist vom Präsidenten nach Bedarf, grundsätzlich zweimal im Jahr, einzuberufen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesausschusses muss dieser binnen drei Wochen einberufen werden. Für die Beschlüsse des Landesausschusses gilt § 7 Abs. 5 entsprechend.

(4) Die Mitglieder des Landesausschusses sind von allen Beschlüssen des Präsidiums zu verständigen.

§ 9Landkreisversammlung

(1) In der Landkreisversammlung (Vollversammlung der Mitglieder) wird jedes Mitglied durch den Landrat und einen vom Mitglied zu bestimmenden Kreisrat vertreten.

(2) Die Ordentliche Landkreisversammlung ist vom Präsidenten einmal im Jahr einzuberufen. Auf Antrag des Landesausschusses oder des Präsidiums muss eine außerordentliche Landkreisversammlung einberufen wer-den.

(3) Die Einberufung der Landkreisversammlung hat durch schriftliche Einladung des Präsidenten mit mindes-tens 14-tägiger Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.

(4) Von Mitgliedern zu stellende Anträge, die in der Landkreisversammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen dem Geschäftsführer mindestens zehn Tage vor der Landkreisversammlung schriftlich zugegangen sein. Mit Zustimmung der Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten kann die Tagesordnung während der Sit-zung erweitert werden.

(5) Die Landkreisversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberech-tigten. Stimmenübertragung ist nicht möglich.

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Satzung

§ 10Präsident

(1) Der Präsident, bei seiner Verhinderung der Erste Vizepräsident, bei dessen Verhinderung der Zweite Vize-präsident und bei dessen Verhinderung der Dritte Vizepräsident, vertritt den Bayerischen Landkreistag nach innen und außen. Er erledigt die laufenden Angelegenheiten, die für den Bayerischen Landkreistag keine grund-sätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpfl ichtungen erwarten lassen.

(2) Der Präsident führt den Vorsitz bei allen Tagungen der Verbandsorgane und vollzieht ihre Beschlüsse.

(3) In dringenden Fällen kann der Präsident entscheiden. Er unterrichtet nachträglich das Präsidium.

§ 11Geschäftsstelle

(1) Der Bayerische Landkreistag unterhält eine an seinen Sitz gebundene Geschäftsstelle.

(2) Die Geschäftsstelle wird vom Geschäftsführer (Geschäftsführendes Präsidialmitglied) geleitet. Der Präsident bestellt den Geschäftsführer gemäß den Beschlüssen des Präsidiums und des Landesausschusses. Er kann den Geschäftsführer zur Vertretung des Bayerischen Landkreistags, zum Vollzug der Beschlüsse der Verbandsorgane und zur Erledigung der laufenden Angelegenheiten ermächtigen.

(3) Der Präsident ist Dienstvorgesetzter des Personals der Geschäftsstelle.

(4) Über die Verhandlungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die vom Präsidenten zu unterschrei-ben und vom Geschäftsführer gegenzuzeichnen sind. Die Niederschriften müssen den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.

§ 12Fachausschüsse

Präsidium und Landesausschuss erlassen Richtlinien über die Einsetzung von beratenden Fachausschüssen, die die Arbeit der Organe und der Geschäftsstelle unterstützen.

§ 13Vertretungen

Präsidium und Landesausschuss wählen gemeinsam die Vertreter des Bayerischen Landkreistags in anderen Körperschaften, Verbänden und sonstigen Institutionen.

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Satzung

§ 14Amtsdauer

(1) Die Amtsdauer der Vertreter der Mitglieder und der Bezirksverbände in den Verbandsorganen und die Amtsdauer der Vertreter des Bayerischen Landkreistags enden mit dem Ablauf der gesetzlichen Wahlperiode der Kreistage oder innerhalb dieser Zeit mit dem Ausscheiden aus dem Amt oder Mandat, auf dem die Wahl beruht.

(2) Bis zur Neuwahl innerhalb des Bayerischen Landkreistags führen die bisherigen Vertreter ihre Geschäfte weiter. Neuwahlen in die Verbandsorgane sollen alsbald, möglichst innerhalb von zwei Monaten, durchgeführt werden.

(3) Die Vertreter des Bayerischen Landkreistags, deren Amtsperiode durch Gesetz oder durch Satzung festgelegt ist, müssen ihre Vertretung niederlegen, wenn Präsidium und Landesausschuss dies verlangen.

§ 15Beschlüsse, Wahlen

(1) Die Beschlüsse der Verbandsorgane werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

(2) Entscheidungen der Verbandsorgane, die in dieser Satzung oder in anderen Rechtsvorschriften als Wahlen bezeichnet werden, erfolgen in geheimer Abstimmung, wenn sich nicht zwei Drittel der anwesenden Stimm-berechtigten für eine offene Abstimmung entscheiden; abweichend hiervon werden der Präsident, der Erste, Zweite und Dritte Vizepräsident geheim gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

§ 16Verbandsumlage, Entschädigung

(1) Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Bayerische Landkreistag von den Mitgliedslandkreisen eine jähr-liche Umlage nach dem Maßstab der Einwohnerzahlen auf Grund der letzten Volkszählung bzw. deren fortge-schriebenen Ergebnissen. Zu Beginn eines Kalenderjahres ist eine vom Präsidium festzusetzende Vorauszahlung auf die Umlage fällig.

(2) Die für den Bayerischen Landkreistag ehrenamtlich tätigen Vertreter der Landkreise erhalten Entschädigung nach Maßgabe von Richtlinien, die das Präsidium gemeinsam mit dem Landesausschuss beschließt.

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Satzung

§ 17Verbandswirtschaft

(1) Für das Wirtschaftsrecht des Bayerischen Landkreistags gelten der 3. Teil der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreiswirtschaft) sowie die hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften und Vollzugsbe-kanntmachungen sinngemäß, wobei insbesonderea) in der Haushaltssatzung die Umlage festgesetzt wird,b) der Landesausschuss die Haushaltssatzung und die Jahresrechnung im Benehmen mit dem Präsidium zur Vorlage an die Landkreisversammlung feststellt,c) die Landkreisversammlung die Haushaltssatzung und die Jahresrechnung beschließt,d) der Landesausschuss über erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben beschließt,e) die Landkreisversammlung über die Entlastung des Präsidiums und des Schatzmeisters beschließt.

(2) Abweichend von Abs. 1 gilt Folgendes:a) Die Haushaltssatzung wird nicht öffentlich aufgelegt und auch nicht veröffentlicht: sie ist den Verbandsmit-gliedern bekanntzugeben.b) Gliederung und Gruppierung des Haushaltsplans und der Vermögensnachweise können von für verbindlich erklärten Regelungen und Mustern abweichen.

(3) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung wird vom Schatzmeister beaufsichtigt.

(4) Überörtliches Prüfungsorgan ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband.

§ 18Satzungsänderung

Satzungsänderungen können nur von der Landkreisversammlung mit einer Stimmenmehrheit von zwei Drit-teln der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Staatsminis-teriums des Innern und der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger.

§ 19Aufl ösung

(1) Die Aufl ösung des Bayerischen Landkreistags kann nur in einer besonderen, eigens zu diesem Zweck ein-berufenen außerordentlichen Landkreisversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden. Diese Landkreisversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Verbandsmitglieder vertreten ist. Trifft dies nicht zu, so muss innerhalb von zwei Monaten eine neue außerordentliche Landkreisversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie-nenen mit einfacher Mehrheit über die Aufl ösung Beschluss fassen kann.

(2) Die außerordentliche Landkreisversammlung beschließt auch über die Verwendung des vorhandenen Ver-bandsvermögens und über die Art der Liquidation. Das nach Abdeckung der Verbindlichkeiten des Bayerischen Landkreistags verbleibende Vermögen ist einem kommunalen Zweck zuzuführen. Soweit das Verbandsvermögen nicht zur Abdeckung von Ansprüchen der Bediensteten ausreicht, haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die anderweitigen, insbesondere durch Leistungen des Bayerischen Versorgungsverbandes nicht gedeckten Verbindlichkeiten.

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Satzung

(3) Die von der außerordentlichen Landkreisversammlung beschlossene Aufl ösung des Bayerischen Landkreis-tags und die Beschlussfassung über die Verwendung des Vermögens bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

§ 20In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft.2*) Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreisverbandes Bayern vom 22. April 1955 (StAnz Nr. 25, ber. Nr. 42), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 5. Juli 1976 (StAnz Nr. 30, ber. Nr. 32) außer Kraft.

2*) Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Satzung in der ursprünglichen Fassung vom 26.04.1989 (StAnz Nr. 28). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungssatzungen.

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Der bayerische Landkreis

Der bayerische LandkreisDie kommunale Selbstverwaltung ist ein tragender Bestandteil des demokratischen Staatsaufbaus der Bundes-republik Deutschland und ihrer Bundesländer. Die Erfüllung der Daseinsvorsorge für die Bürger wäre ohne kommunale Selbstverwaltung undenkbar. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Bestrebungen der Euro-päischen Kommission, die kommunale Selbstverwaltung bei der Daseinsvorsorge unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten einzuschränken. Die kommunale Selbstverwaltung war wesentliches Fundament für die Bun-desrepublik Deutschland, sowohl beim Aufbau nach dem Zweiten Weltkrieg als auch bei der Wiedervereini-gung. Dabei haben die bayerischen Landkreise eine entscheidende Rolle gespielt.

Wesen und rechtliche Stellung

Die 71 bayerischen Landkreise mit Einwohnerzahlen zwischen rd. 67.000 und 325.000 sind durch Art. 28 Grundgesetz und Art. 10 Bayerische Verfassung als Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung institutionell garantiert. Art. 1 Landkreisordnung defi niert die Landkreise näher als „Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten“. Mitglieder der Gebietskörperschaft Landkreis sind unmittelbar alle Kreisbewohner, die im Kreisgebiet – Gesamtfl äche der dem Landkreis zugeteilten Gemeinden und gemeinde-freien Gebiete – wohnen.

Zwar garantiert die Verfassung den Landkreisen nicht ausdrücklich eine „Allzuständigkeit“ für die Erfüllung überörtlicher Angelegenheiten, so wie Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz den Gemeinden eine Allzuständigkeit für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuweist. Dennoch haben die Landkreise eine institutionelle Selbstverwaltungsgarantie „nach Maßgabe der Gesetze“ (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), d. h. der Gesetz-geber ist gehalten, den Landkreisen ein Aufgabenfeld von substanziellem Gewicht zur eigenverantwortlichen Erfüllung einzuräumen. Der bayerische Gesetzgeber hat den Landkreisen in Artikel 1, 4 und 5 Landkreisord-nung das Recht zur Erledigung aller überörtlicher Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, eingeräumt. Somit kommt der Aufgabenkreis der Landkreise einer gesetzlich eingeräumten faktischen „Allzuständigkeit“ für den überörtlichen, auf das Kreisgebiet beschränkten nichtstaatlichen Aufga-benbereich gleich. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann eine ursprünglich örtliche Aufgabe mit der Zeit überörtliche Bedeutung erlangen und sich dadurch die ursprüngliche Zuständig-keit der kreisangehörigen Gemeinden auf den Landkreis verlagern. Im Übrigen dürfen nach Art. 4 Abs. 1 Land-kreisordnung die Landkreise auch diejenigen ansonsten gemeindlichen Aufgaben als Kreisaufgaben erfüllen, die(z. B. wegen ihres fl ächenhaften Charakters) generell das Leistungsvermögen aller kreisangehörigen Gemeinden übersteigen.

Die Wahrnehmung der auf das Kreisgebiet bezogenen öffentlichen Aufgaben aus eigenem Recht ist ein wesent-liches Merkmal der Gebietskörperschaft Landkreis. Mit Hilfe seiner Personal-, Organisations- und Finanzho-heit sorgt der bayerische Landkreis dafür, dass seiner Bevölkerung gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Im ländlichen Raum, der jedenfalls mit den ländlich geprägten Landkreisen gleichzusetzen ist, lebt der Großteil der bayerischen Bevölkerung. Zwar gehen Gemeinde- und Landkreisordnung grundsätzlich von einer Trennung der Gemeinde- und Landkreisaufgaben aus und weisen den Landkreisen nicht ausdrücklich eine allge-meine Aufgabe zu, die unterschiedliche Leistungskraft und Leistungswilligkeit ihrer einzelnen kreisangehörigen Gemeinden auszugleichen. Eine Art „Leit- und Ausgleichsfunktion“ im Sinne einer Vorbildfunktion und einer behutsamen Unterstützung der gemeindlichen Ebene ohne Beeinträchtigung deren Selbstverwaltungsrechts ist aber seit langem Verwaltungswirklichkeit und hat sich in der Vergangenheit in vielen Bereichen, wie z. B. in der Erwachsenenbildung, bei den Musikschulen, in der Sportförderung oder in der Heimatpfl ege bewährt.

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Der bayerische Landkreis

Das Landratsamt

Das Landratsamt ist nicht nur Kreisbehörde und damit die Behörde für den Vollzug der Selbstverwaltungsauf-gaben des Landkreises. In seiner Doppelnatur ist es zugleich auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Im Bereich der Hoheitsverwaltung sind sogar die meisten Verwaltungsgeschäfte bei einem Landratsamt staatlich. Beispiele hierfür sind die Bauaufsicht, die Kraftfahrzeugzulassung, das Straßenverkehrswesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausländerwesen, der Immissionsschutz und das Wasserrecht. Der Landkreis als Selbstverwaltungsträger ist beim Vollzug dieser staatlichen Aufgaben rechtlich nicht beteiligt, der Landrat dage-gen schon, weil er in Doppelfunktion auch Leiter des Landratsamts als Staatsbehörde ist. Als Sachaufwandsträ-ger für die Behörde Landratsamt kann der Landkreis allerdings die Büroorganisation beeinfl ussen.

Der Sach- und Personalaufwand bedeutet in der Praxis eine erhebliche, durch den Finanzausgleich nur teil-weise abgedeckte fi nanzielle Belastung der Landkreise. Immerhin wachsen aber auf diese Weise kommunale Selbstverwaltung und Staatsverwaltung auf der Kreisebene zusammen. Damit wird der historische Dualismus zwischen staatlicher und kommunaler Verwaltung überwunden: Die kommunale Seite erhält den Blick für die gesamtstaatliche Verantwortung, die staatliche Seite das Verständnis für kommunale Selbstverwaltung und die konkreten Belange des Bürgers.

Kreisaufgaben

Art. 10 Bayerische Verfassung und Art. 5 und 6 Landkreisordnung unterscheiden ähnlich wie bei den Gemein-den auch bei den Landkreisen zwischen eigenen Angelegenheiten – eigener Wirkungskreis – und übertrage-nen Angelegenheiten – übertragener Wirkungskreis. Der eigene Wirkungskreis umfasst die Angelegenheiten der durch das Kreisgebiet begrenzten überörtlichen Gemeinschaft; hier handeln die Landkreise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nach eigenem Ermessen und sind hierbei nur der staatlichen Rechtsaufsicht (über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns) unterworfen. Im übertragenen Wirkungskreis erfüllen die Landkreise dagegen staatliche Aufgaben, die ihnen das Gesetz zur Besorgung im Auftrag des Staates zugewiesen hat; insoweit sind die Landkreise auch der staatlichen Fachaufsicht unterworfen, die das Ermessen des Land-kreises überprüfen und durch Weisungen beeinfl ussen kann. Gleichwohl sind auch die übertragenen Aufgaben echte Selbstverwaltung, d. h. der Landkreis wird hierbei als Gebietskörperschaft und nicht nur als „verlängerter Arm des Staates“ tätig.

Eigener Wirkungskreis

Der eigene Wirkungskreis ist der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei ist zu unterschei-den zwischen Erfüllung von Pfl ichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Auch wenn der Landkreis bei einer Pfl ichtaufgabe nicht mehr über das „Ob“ entscheiden kann, bleibt ihm auch in diesen Fällen im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen die Entscheidung über das „Wie“ der Aufgabenerledigung vorbehalten. Pfl ichtaufgaben sollen grundsätzlich vor den freiwilligen Aufgaben erfüllt werden; diese Unterscheidung ist aber mehr rechtli-cher Natur und wird der struktur- oder gesellschaftspolitischen Bedeutung der jeweiligen Aufgabe nicht immer gerecht, z. B. wenn es um die Frage geht, ob mit bestimmten vorhandenen Mitteln erst eine Kreisstraße als Pfl ichtleistung oder eine kulturelle Einrichtung als freiwillige Leistung ausgebaut werden soll.

Zu den Pfl ichtaufgaben zählen beispielsweise die Schulaufwandsträgerschaft für Gymnasien, Realschulen, be-rufl iche Schulen und Förderschulen, der Betrieb von Krankenhäusern, das Hinwirken auf bedarfsgerechte Vor-haltung von Alten- und Pfl egeheimen, die Förderung der Pfl egeeinrichtungen und der Bau von Kreisstraßen, die Abfallwirtschaft sowie die örtliche Sozial- und Jugendhilfe und das Betreuungswesen.

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Der bayerische Landkreis

Zu den freiwilligen Aufgaben der Landkreise gehören beispielsweise die Förderung oder Trägerschaft von Ein-richtungen der Erwachsenenbildung und von überörtlichen Büchereien, die Kulturpfl ege (z. B. Museen, Denk-mäler, Musikschulen und Chöre, überörtliche Heimatpfl ege), die Sportförderung für überörtliche Einrichtun-gen und im Rahmen der Jugendarbeit oder der öffentliche Personennahverkehr. Die freiwilligen Aufgaben, bei deren Erfüllung der Landkreis einen uneingeschränkten Ermessensspielraum hat, stellen den wichtigsten Teil der „echten“ Selbstverwaltung der Landkreise dar. Die kommunale Finanznot schränkt die Möglichkeit, freiwil-lige Aufgaben zu erfüllen, zunehmend ein.

Übertragener Wirkungskreis

Übertragene Aufgaben der Landkreise sind insbesondere der Erlass von Verordnungen, der Rettungsdienst (im Zusammenwirken mit den Rettungsdienstorganisationen), soziale Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, das Unterhaltssicherungsgesetz und das Grundsicherungsgesetz als auch die Sachaufwandsträgerschaft für das Land-ratsamt als Staatsbehörde.

Im Vergleich zu den eigenen Aufgaben des Landkreises und erst recht im Vergleich zu den staatlichen Aufgaben des Landratsamtes ist der Bereich der übertragenen Aufgaben des Landkreises verhältnismäßig klein. Dagegen führen die kreisfreien Städte auch diejenigen Aufgaben als kommunale Aufgaben des übertragenen Wirkungs-kreises aus, die auf der Kreisebene vom Landratsamt als Staatsaufgaben erledigt werden.

Kreisorgane

Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt der Landkreis durch seine Organe Kreistag, Kreisaus-schuss, sonstige beschließende Ausschüsse des Kreistages und durch den Landrat.

Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Zahl der Kreisräte beträgt in Landkreisen bis zu 75.000 Einwoh-nern 50, bis zu 150.000 Einwohnern 60 und mit mehr als 150.000 Einwohnern 70. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wir-kungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und nicht bestimmte Auf-gaben auf weitere (beschließende) Ausschüsse oder auch dem Landrat (über die ihm ohnehin schon gesetzlich zustehenden Aufgaben hinaus) zur selbstständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes (laufende Angelegenheiten, dringliche Anordnungen, unaufschiebbare Geschäfte) zuständig ist. Alle Landkreise haben die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse und teilweise auch des Landrats in ihrer jeweiligen Geschäftsordnung näher geregelt.

Der wichtigste Ausschuss des Landkreises, der Kreisausschuss, entlastet den für die Erledigung vieler Angele-genheiten zu großen und zu selten tagenden Kreistag dadurch, dass er die ihm vom Kreistag übertragenen Auf-gaben erledigt und daneben die Verhandlungsgegenstände des Kreistages vorbereitet beziehungsweise vorberät.

Dem Landrat obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Daneben handelt er aber selbstständig als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden und geheimzu-haltenden Angelegenheiten. Für die laufenden Angelegenheiten kann der Kreistag Richtlinien, insbesondere Wertgrenzen, für einzelne Geschäfte aufstellen. Der Landrat ist ein unmittelbar von den Kreisbürgern für sechs Jahre gewählter kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, führt den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen und ist kraft Gesetzes Leiter des Landratsamtes sowohl in dessen Eigenschaft als Kreisbehörde als auch in dessen Eigenschaft als Staatsbehörde. Soweit er als Leiter des staatlichen

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Der bayerische Landkreis

Landratsamtes handelt, ist er den unmittelbaren Weisungen der vorgesetzten staatlichen Dienststellen, jedoch nicht dem Kreistag unterworfen.

Diese Doppelfunktion des Landrats, verbunden mit seinem unmittelbaren politischen Mandat verleiht ihm eine Doppelstellung. Dabei ist er als Chef der Kreisverwaltung Vertreter der Kreisbevölkerung und als Leiter des staatlichen Landratsamtes Außenposten der Staatsverwaltung. In dieser bewährten Doppelfunktion zeigt sich die Bürgernähe der staatlichen Verwaltung. Die Verbindung kommunaler und staatlicher Interessen in der Person des Landrats dient letztlich der Erhaltung und Stärkung der Demokratie.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Landkreisbürger über Angelegenheiten des eigenen Wir-kungskreises des Landkreises einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch jedoch nicht zu einem „Kreisorgan“. Sie stimmen nur über eine bestimmte Fragestellung mit „Ja“ oder „Nein“ ab und tragen für die Folgen ihrer Abstimmung keine Verantwortung im Gegensatz zu den kommunalen Mandatsträgern, die für die gesamte Verwaltung des Landkreises zuständig sind und ihr Handeln politisch, im Einzelfall auch rechtlich, gegenüber den Kreisangehörigen verantworten müssen.

Unternehmen des Landkreises

Seit 1.9.1998 haben die Landkreise die Möglichkeit, die Rechtsformen für die Erfüllung ihrer öffentlichen Auf-gaben grundsätzlich nach eigenem Ermessen zu wählen. Dies soll einer größeren Flexibilität und Leistungsfähig-keit im Management und einer besseren Wettbewerbsfähigkeit dienen. Der Landkreis kann ein Unternehmen, beispielsweise ein Kreiskrankenhaus, außerhalb seiner allgemeinen Verwaltung („Regiebetrieb“) unter bestimm-ten gesetzlichen Voraussetzungen auch als „Eigenbetrieb“, als „selbstständiges Kommunalunternehmen des öf-fentlichen Rechts“ oder in den Rechtsformen des Privatrechts (z. B. als „GmbH“) betreiben. Die Wahl einer dieser Rechtsformen entbindet den Landkreis jedoch nicht grundsätzlich von der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Während beim Eigenbetrieb und beim selbstständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts der Einfl uss des Landkreises zumindest in Grundsatzangelegenheiten kraft entsprechender Regelungen der Landkreisordnung erhalten bleibt, müssen bei einer GmbH der Einfl uss des Landkreises und der öffentliche Zweck des Unternehmens im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung sichergestellt werden.

Kreisfi nanzen

Die Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben, die bei den Landkreisen weitgehend Pfl ichtaufgaben gewor-den sind, erfordert eine umfassende Finanzhoheit als Ausfl uss aus dem Selbstverwaltungsrecht. Während den Gemeinden das Aufkommen aus den Realsteuern und ein Anteil an der Einkommensteuer garantiert wird, sieht das Grundgesetz für die Landkreise keine entsprechende, ausdrückliche Zuweisung eigener Finanzquellen vor. Da die Landkreise auch keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen haben, sind sie zum allergrößten Teil auf staatliche Zuweisungen (insbesondere den Finanzausgleich) und auf die Erhebung einer Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden angewiesen. Rund 40 % der Kreisumlage müssen die Landkreise wiederum als Bezirksumlage abführen.

Die fast ausschließliche Abhängigkeit der Kreishaushalte von den beiden Finanzierungsquellen Kreisumlage und staatliche Zuweisungen ist vom Selbstverwaltungsgedanken her bedenklich. Ein Ausweg wäre hier ein gesicherter Anteil der Landkreise an einer großen Steuer, etwa der Umsatzsteuer.

2003 ist die Bayerische Verfassung um das „Konnexitätsprinzip“ und das „Konsultationsverfahren“ ergänzt wor-

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Der bayerische Landkreis

den. „Konnexitätsprinzip“ bedeutet, dass der Staat den Kommunen aller Ebenen einen fi nanziellen Ausgleich für fi nanzielle Mehrbelastungen schaffen muss, die durch die Übertragung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, durch die Verpfl ichtung zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder durch besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben (z. B. durch die Schaffung neuer „Standards“ in Richtlinien) entstehen. Zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips hat die Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein „Konsultationsverfahren“ vereinbart. Seit 1.1.2007 ist aufgrund der Föderalismusreform I ein Aufgabendurchgriff des Bundes auf die Kommunen verboten. Neue bundesgesetzliche Aufgaben können grundsätzlich nur auf die Länder übertragen werden. Wer-den sie an die Kommunen weitergegeben, greift dann das Konnexitätsprinzip.

Geschichte

Im Jahr 1852 wurden die Landkreise als Selbstverwaltungseinrichtungen geschaffen. Mit dem „Gesetz, die Distriktsräte betreffend“ vom 28. Mai 1852 entstanden Distriktsgemeinden, Gemeindeverbände mit körper-schaftlichen Rechten für jeden der damals 240 Landgerichtsbezirke. Bis 1919 veränderte sich deren Zahl nur geringfügig.

Die 1862 bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im staatlichen Bereich geschaffenen 143 Bezirksämter mit dem Königlich Bayerischen Bezirksamtmann an der Spitze änderten nichts daran, dass die Distriktsgemein-den als Vorläufer der heutigen Landkreise im kommunalen Bereich weiter bestanden und dass es innerhalb eines Bezirks zwei, manchmal sogar drei oder vier Distriktsgemeinden gab.

Dies verdeutlicht die oft schwierige Unterscheidung zwischen dem Landkreis als kommunaler Gebietskörper-schaft und dem Landkreis als Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Die Sprengel der bestehen-den Distriktsgemeinden wurden erst 1919 den Grenzen der Bezirksämter angepasst. Dieser ersten Gebietsre-form und der Umbenennung der Distriktsgemeinden in Bezirke folgte erst 1972 eine zweite Gebietsreform: Die nach 1945 nochmals von Bezirk in Landkreis umbenannten 143 Einheiten wurden auf die heutige Zahl von 71 verringert.

Die Entwicklungsgeschichte der bayerischen Landkreise beschreibt aber auch den mühevollen und weiten Weg zur echten Selbstverwaltung und zur Anerkennung dieser heute autonomen Gebietskörperschaften als ein der Staatsverwaltung gleichwertiges Element und damit letztlich auch den Weg des Untertanen zum Staatsbürger. Waren die bayerischen Distriktsgemeinden noch unmündig und standen in den wichtigsten Dingen unter Staatskuratel, so wurde den Bezirken als Vorläufer der heutigen Landkreise das Recht der Selbstverwaltung erst nach dem Ersten Weltkrieg zugestanden.

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Die 71 Landkreise in Bayern

Die 71 Landkreise in Bayern

Josef Niedermaier

Erwin Schneider

Landkreis Altötting

Anschrift der Kreisverwaltung:Bahnhofstraße 38, 84503 AltöttingTelefon: (08671) 502-0, Telefax: (08671) 502-250E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-aoe.de Einwohner: 106 965, Fläche: 569 qkmLandrat: Erwin Schneider, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 29, SPD 12, Freie Wähler 9, Bündnis 90/Die Grünen 5, FDP 2, ödp 2, REP 1)

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Anschrift der Kreisverwaltung:Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad TölzTelefon: (08041) 505-0, Telefax: (08041) 505-303E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-toelz.de Einwohner: 122 118, Fläche: 1 111 qkmLandrat: Josef Niedermaier, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 23, Freie Wähler 16, Bündnis 90/Die Grünen 9, SPD 7, BP 2, Freie Unabhängige Wähler 2, FDP 1)

OBERBAYERN

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Die 71 Landkreise in Bayern

Robert Niedergesäß

Stefan Löwl

Georg Grabner

Landkreis Dachau

Anschrift der Kreisverwaltung:Weiherweg 16, 85221 DachauTelefon: (08131) 74-0, Telefax: (08131) 74-374E-Mail: [email protected] Internet: www.landratsamt-dachau.de Einwohner: 144 407, Fläche: 579 qkmLandrat: Stefan Löwl, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 26, SPD 11, Freie Wähler 10, Bündnis 90/Die Grünen 5, ödp 4, Freie Wähler Dachau e.V. 3, FDP 1)

Landkreis Berchtesgadener Land

Anschrift der Kreisverwaltung:Salzburger Straße 64, 83435 Bad ReichenhallTelefon: (08651) 773-0, Telefax: (08651) 773-111E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-bgl.de Einwohner: 102 346, Fläche: 840 qkmLandrat: Georg Grabner, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 27, Freie Wähler 12, SPD 8, Bündnis 90/Die Grünen 9, FDP 1, REP 1, ödp 2)

Landkreis Ebersberg

Anschrift der Kreisverwaltung:Eichthalstraße 5, 85560 EbersbergTelefon: (08092) 823-0, Telefax: (08092) 823-210E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-ebe.de Einwohner: 133 007, Fläche: 549 qkmLandrat: Robert Niedergesäß, CSUKreistagssitze: 60 (CSU/FDP 27, SPD 11, Bündnis 90/Die Grünen 10, Freie Wähler 7, Ausschussgemeinschaft AfD-BP-ödp 5)

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Die 71 Landkreise in Bayern

Josef Hauner

Martin Bayerstorfer

Anton Knapp

Landkreis Erding

Anschrift der Kreisverwaltung:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 ErdingTelefon: (08122) 58-0, Telefax: (08122) 58-1279E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-erding.de Einwohner: 130 238, Fläche: 871 qkmLandrat: Martin Bayerstorfer, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, Freie Wähler 12, SPD 8, Bündnis 90/Die Grünen 6, ödp 3, REP 2, FDP 1)

Landkreis Eichstätt

Anschrift der Kreisverwaltung:Residenzplatz 1, 85072 EichstättTelefon: (08421) 70-0, Telefax: (08421) 70-222E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-eichstaett.de Einwohner: 125 858, Fläche: 1 214 qkmLandrat: Anton Knapp, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 30, Freie Wähler 12, SPD 11, Bündnis 90/Die Grünen 3, ödp 3, FDP 1)

Landkreis Freising

Anschrift der Kreisverwaltung:Landshuter Straße 31, 85356 FreisingTelefon: (08161) 600-0, Telefax: (08161) 600-611E-Mail: [email protected] Internet: www.kreis-freising.de Einwohner: 169 010, Fläche: 800 qkmLandrat: Josef Hauner, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 22, Bündnis 90/Die Grünen 14, Freie Wähler 14, SPD 7, Freisinger Mitte 7, ödp 3, Die Linke 2, FDP 1)

Page 31: Der Bayerische Landkreistag A5

31

Die 71 Landkreise in Bayern

Thomas Eichinger

Anton Speer

Thomas Karmasin

Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Anschrift der Kreisverwaltung:Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-PartenkirchenTelefon: (08821) 751-1, Telefax: (08821) 751-380E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-gap.de Einwohner: 85 443, Fläche: 1 012 qkmLandrat: Anton Speer, Freie Wähler der LandkreisgemeindenKreistagssitze: 60 (CSU 22, Freie Wähler der Landkreisgemeinden 11, SPD 7, Christlich Soziales Bündnis-Bürger für GAP/Freie Landkreisbürger 6, Bündnis 90/Die Grünen 4, ödp 4, BP 3, Freie Wählergemeinschaft GAP/Oberes Loisachtal 2, FDP 1)

Landkreis Fürstenfeldbruck

Anschrift der Kreisverwaltung:Münchner Straße 32, 82256 FürstenfeldbruckTelefon: (08141) 519-0, Telefax: (08141) 519-450E-Mail: [email protected]: www.lra-ffb.de Einwohner: 208 272, Fläche: 435 qkmLandrat: Thomas Karmasin, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 31, SPD 13, Bündnis 90/Die Grünen 10, FW-Freie unabhängige Wählergemeinschaft e.V. 8, Unabhängige Bürgervereinigungen 4, FDP 2, ödp/Parteifreie Bürger 2)

Landkreis Landsberg am Lech

Anschrift der Kreisverwaltung:Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am LechTelefon: (08191) 129-0, Telefax: (08191) 129-450E-Mail: [email protected]: www.lra-ll.de Einwohner: 114 926, Fläche: 804 qkmLandrat: Thomas Eichinger, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 24, Bündnis 90/Die Grünen-Alternative Liste 10, SPD 7, Freie Wähler 6, BP 4, ödp 3, Unabhängige Bürgervereinigung 3, Landkreis Mitte 2, FDP 1)

Page 32: Der Bayerische Landkreistag A5

32

Die 71 Landkreise in Bayern

Christoph Göbel

Georg Huber

Wolfgang Rzehak

Landkreis Mühldorf a. Inn

Anschrift der Kreisverwaltung:Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. InnTelefon: (08631) 699-0, Telefax: (08631) 699-699E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-muehldorf.de Einwohner: 109 227, Fläche: 805 qkmLandrat: Georg Huber, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, Unabhängige Wählergemeinschaft 10, SPD 8, Bündnis 90/Die Grünen 6, Wählergemeinschaft Landkreis Mühldorf-West 5, ödp 2, FDP 1)

Landkreis Miesbach

Anschrift der Kreisverwaltung:Rosenheimer Straße 1-3, 83714 MiesbachTelefon: (08025) 704-0, Telefax: (08025) 704-77040E-Mail: [email protected]: www.landkreis-miesbach.de Einwohner: 96 049, Fläche: 866 qkmLandrat: Wolfgang Rzehak, Bündnis 90/Die GrünenKreistagssitze: 60 (CSU 21, Freie Wählergemeinschaft Landkreis Miesbach 16, Bündnis 90/Die Grünen 9, SPD 9, BP 3, FDP 2)

Landkreis München

Anschrift der Kreisverwaltung:Mariahilfplatz 17, 81541 MünchenTelefon: (089) 6221-0, Telefax: (089) 6221-2278E-Mail: [email protected]: www.landkreis-muenchen.de Einwohner: 329 981, Fläche: 664 qkmLandrat: Christoph Göbel, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 29, SPD 16, Bündnis 90/Die Grünen 11, Freie Wähler 8, FDP 4, ödp 2)

Page 33: Der Bayerische Landkreistag A5

33

Die 71 Landkreise in Bayern

Wolfgang Berthaler

Martin Wolf

Roland Weigert

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Anschrift der Kreisverwaltung:Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. IlmTelefon: (08441) 27-0, Telefax: (08441) 27-271 od. 27-255E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-pfaffenhofen.de Einwohner: 119 987, Fläche 761 qkmLandrat: Martin Wolf, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 24, SPD 11, Freie Wähler 10, Aktive Unabhängige Liste (AUL) 5, Bündnis 90/Die Grünen 4, FDP 3, ödp 3)

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Anschrift der Kreisverwaltung:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. DonauTelefon: (08431) 57-0, Telefax: (08431) 57-205E-Mail: [email protected] Internet: www.neuburg-schrobenhausen.de Einwohner: 92 700, Fläche 740 qkmLandrat: Roland Weigert, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 25, Freie Wähler 20, SPD 9, Bündnis 90/Die Grünen 3, FDP 2, Unabhängige Schrobenhausener (DU SOB) 1)

Landkreis Rosenheim

Anschrift der Kreisverwaltung:Wittelsbacherstraße 53, 83022 RosenheimTelefon: (08031) 392-01, Telefax: (08031) 392-9001E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-rosenheim.de Einwohner: 249 810, Fläche: 1 440 qkmLandrat: Wolfgang Berthaler, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 33, Bündnis 90/Die Grünen 9, SPD 8, Freie Wähler 6, Parteifreie/Überparteiliche Wählergemeinschaft 6, BP 3, ödp 3, FDP 1, REP 1)

Page 34: Der Bayerische Landkreistag A5

34

Die 71 Landkreise in Bayern

Andrea Jochner-Weiß

Siegfried Walch

Karl Roth

Landkreis Traunstein

Anschrift der Kreisverwaltung:Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 TraunsteinTelefon: (0861) 58-0, Telefax: (0861) 58-449E-Mail: [email protected] Internet: www.traunstein.com Einwohner: 170 364, Fläche: 1 534 qkmLandrat: Siegfried Walch, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 29, Bündnis 90/Die Grünen 11, Freie Wähler 11, SPD 11, BP 4, ödp 3, FDP 1)

Landkreis Starnberg

Anschrift der Kreisverwaltung:Strandbadstraße 2, 82319 StarnbergTelefon: (08151) 148-0, Telefax: (08151) 148-292E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-starnberg.de Einwohner: 130 811, Fläche: 488 qkmLandrat: Karl Roth, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 24, Bündnis 90/Die Grünen 10, Freie Wähler 9, SPD 9, FDP 6, ödp 2)

Landkreis Weilheim-Schongau

Anschrift der Kreisverwaltung:Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OBTelefon: (0881) 681-0, Telefax: (0881) 681-2353E-Mail: [email protected] Internet: www.weilheim-schongau.de Einwohner: 130 387, Fläche: 966 qkmLandrätin: Andrea Jochner-Weiß, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 23, SPD 12, Bürger für den Landkreis Weilheim-Schongau 8, Bündnis 90/Die Grünen 7, Unabhängige/ödp 4, Freie Wähler 3, BP 2, FDP 1)

Page 35: Der Bayerische Landkreistag A5

35

Die 71 Landkreise in Bayern

Sebastian Gruber

Heinrich Trapp

Christian Bernreiter

Landkreis Dingolfi ng-Landau

Anschrift der Kreisverwaltung:Obere Stadt 1, 84130 Dingolfi ngTelefon: (08731) 87-0, Telefax: (08731) 87-100E-Mail: info@landkreis-dingolfi ng-landau.deInternet: www.landkreis-dingolfi ng-landau.de Einwohner: 92 565, Fläche: 878 qkmLandrat: Heinrich Trapp, SPDKreistagssitze: 60 (CSU 23, SPD 11, Freie Wähler 10, ödp/Aktive Bürger 6, Liste „Junge Bürger“ 5, Bündnis 90/Die Grünen 2, FDP 2, REP 1)

Landkreis Deggendorf

Anschrift der Kreisverwaltung:Herrenstraße 18, 94469 DeggendorfTelefon: (0991) 3100-0, Telefax: (0991) 3100-41-250E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-deggendorf.de Einwohner: 115 374, Fläche: 861 qkmLandrat: Christian Bernreiter, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, Freie Wähler 11, SPD 10, Junge Liste im Landkreis 4, Bündnis 90/Die Grünen 3, ödp 2, FDP 1, REP 1)

Landkreis Freyung-Grafenau

Anschrift der Kreisverwaltung:Wolfkerstraße 3, 94078 FreyungTelefon: (08551) 57-0, Telefax: (08551) 57-252E-Mail: [email protected] Internet: www.freyung-grafenau.de Einwohner: 77 626, Fläche: 984 qkmLandrat: Sebastian Gruber, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 22, Christliche Wählergemeinschaft-Freie Wähler 9, SPD 8, Freie Wähler Grafenauer Land 6, Junge Wähler Union 5, BP 4, Bündnis 90/Die Grünen 3, ödp 3)

NIEDERBAYERN

Page 36: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Franz Meyer

Peter Dreier

Dr. Hubert Faltermeier

Landkreis Landshut

Anschrift der Kreisverwaltung:Veldener Straße 15, 84036 LandshutTelefon: (0871) 408-0, Telefax: (0871) 408-1001E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Einwohner: 150 316, Fläche: 1 348 qkmLandrat: Peter Dreier, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 20, Freie Wähler 17, SPD 8, Bündnis 90/Die Grünen 5, Kommunalwahlgemeinschaft „Junge Liste“ 3, ödp 3, FDP 2, Junge freie Wähler 2)

Landkreis Kelheim

Anschrift der Kreisverwaltung:Schloßweg 3, 93309 KelheimTelefon: (09441) 207-0, Telefax: (09441) 207-213 od. 207-185E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-kelheim.de Einwohner: 115 232, Fläche: 1 066 qkmLandrat: Dr. Hubert Faltermeier, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 21, Freie Wähler 10, SPD 9, Stadt-Land-Union 5, Bündnis 90/Die Grünen 4, ödp 4, Junge Liste 3, BP 2, FDP 2)

Landkreis Passau

Anschrift der Kreisverwaltung:Domplatz 11, 94032 PassauTelefon: (0851) 397-238, Telefax: (0851) 397-325E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-passau.de Einwohner: 185 671, Fläche: 1 530 qkmLandrat: Franz Meyer, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 30, SPD 11, Freie Wähler 8, Überparteiliche Wählergemeinschaft 6, Bündnis 90/Die Grünen 5, Bürgerunion 5, ödp/Parteifreie Umweltschützer 4, FDP 1)

Page 37: Der Bayerische Landkreistag A5

37

Die 71 Landkreise in Bayern

Josef Laumer

Michael Fahmüller

Michael Adam

Landkreis Rottal-Inn

Anschrift der Kreisverwaltung:Ringstraße 4-7, 84347 PfarrkirchenTelefon: (08561) 20-0, Telefax: (08561) 20-219E-Mail: [email protected] Internet: www.rottal-inn.de Einwohner: 117 654, Fläche: 1 281 qkmLandrat: Michael Fahmüller, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, Freie Wähler 8, ödp 7, SPD 7, Bündnis 90/Die Grünen 5, Unabhängige Wähler e.V. 5)

Landkreis Regen

Anschrift der Kreisverwaltung:Poschetsrieder Straße 16, 94209 RegenTelefon: (09921) 601-0, Telefax: (09921) 601-100E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-regen.de Einwohner: 76 257, Fläche: 975 qkmLandrat: Michael Adam, SPDKreistagssitze: 60 (CSU 23, SPD 12, Gemeinschaft Freie Wähler 7, Die Unabhängigen 7, Bündnis 90/Die Grünen 4, ödp 4, IG Frauen Regen 2, FDP 1)

Landkreis Straubing-Bogen

Anschrift der Kreisverwaltung:Leutnerstraße 15, 94315 StraubingTelefon: (09421) 973-0, Telefax: (09421) 973-230E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-straubing-bogen.de Einwohner: 97 323, Fläche: 1 202 qkmLandrat: Josef Laumer, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 31, Freie Wähler 12, SPD 7, ödp/Parteifreie Umweltschützer 5, FDP/Freie Wählergruppe 3, Bündnis 90/Die Grünen 2)1

1 Stand Kommunalwahl 16.03.2014 (Kreistag ist inzwischen aufgelöst, Neuwahl fi ndet statt)

Page 38: Der Bayerische Landkreistag A5

38

Die 71 Landkreise in Bayern

Willibald Gailler

Franz Löffl er

Richard Reisinger

Landkreis Cham

Anschrift der Kreisverwaltung:Rachelstraße 6, 93413 ChamTelefon: (09971) 78-0, Telefax: (09971) 78-399E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-cham.de Einwohner: 125 553, Fläche: 1 512 qkmLandrat: Franz Löffl er, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 21, Freie Wähler von Stadt und Land 6, Gemein-same Liste des ehemaligen Landkreises Waldmünchen 6, Freie Christliche Wählergemeinschaft-Sammlung der Mitte 5, Freie Wähler 5, Hohenbo-genliste 5, SPD 5, Grenzfahne 4, Bündnis 90/Die Grünen 2, ödp 1)

Landkreis Amberg-Sulzbach

Anschrift der Kreisverwaltung:Schloßgraben 3, 92224 AmbergTelefon: (09621) 39-0, Telefax: (09621) 39-698E-Mail: [email protected] Internet: www.amberg-sulzbach.de Einwohner: 103 074, Fläche: 1 256 qkmLandrat: Richard Reisinger, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 26, SPD 13, Freie Wähler 9, Bündnis 90/Die Grünen 4, ödp 4, Freie Wählerschaft/FDP 3, Fraktionslos 1)

Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz

Anschrift der Kreisverwaltung:Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i. d. OPf.Telefon: (09181) 470-0, Telefax: (09181) 470-320E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-neumarkt.de Einwohner: 127 826, Fläche: 1 344 qkmLandrat: Willibald Gailler, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, Freie Wähler/UPW 16, SPD 9, Bündnis 90/Die Grünen 6, FDP 1)

OBERPFALZ

Page 39: Der Bayerische Landkreistag A5

39

Die 71 Landkreise in Bayern

Thomas Ebeling

Tanja Schweiger

Andreas Meier

Landkreis Regensburg

Anschrift der Kreisverwaltung:Altmühlstraße 3, 93059 RegensburgTelefon: (0941) 4009-0, Telefax: (0941) 4009-299E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-regensburg.de Einwohner: 185 980, Fläche: 1 392 qkmLandrätin: Tanja Schweiger, Freie WählerKreistagssitze: 70 (CSU 30, Freie Wähler 18, SPD 10, Bündnis 90/Die Grünen 5, ödp/Parteifreie Umweltschützer 4, FDP 2, REP 1)

Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Anschrift der Kreisverwaltung:Stadtplatz 38, 92660 Neustadt a. d. WaldnaabTelefon: (09602) 79-0, Telefax: (09602) 79-1055E-Mail: [email protected] Internet: www.neustadt.de Einwohner: 95 447, Fläche: 1 428 qkmLandrat: Andreas Meier, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, SPD 16, Freie Wähler 8, Bündnis 90/Die Grünen 3, ödp 3, FDP/Unabhängige Wähler 2)

Landkreis Schwandorf

Anschrift der Kreisverwaltung:Wackersdorfer Straße 80, 92421 SchwandorfTelefon: (09431) 471-0, Telefax: (09431) 471-444E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-schwandorf.de Einwohner: 143 060, Fläche: 1 473 qkmLandrat: Thomas Ebeling, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 24, SPD 15, Freie Wähler 8, ödp 4, Bündnis 90/Die Grünen 3, Junge Wähler 3, Burglengenfelder Wählergemein./Unabh. Wähler 2, Bürgerliste Nittenau-Bruck-Bodenwöhr 1)

Page 40: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Hermann Hübner

Johann Kalb

Wolfgang Lippert

Landkreis Bamberg

Anschrift der Kreisverwaltung:Ludwigstraße 23, 96052 BambergTelefon: (0951) 85-0, Telefax: (0951) 85-125E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-bamberg.de Einwohner: 144 425, Fläche: 1 168 qkmLandrat: Johann Kalb, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 27, SPD 10, Freie Wähler/Überparteiliche Wählergem. 8, Bürgerblock 7, Bündnis 90/Die Grünen-Alternative Liste 5, ödp/Parteifreie 2, FDP 1)

Landkreis Tirschenreuth

Anschrift der Kreisverwaltung:Mähringer Straße 7, 95643 TirschenreuthTelefon: (09631) 88-0, Telefax: (09631) 2391E-Mail: [email protected] Internet: www.kreis-tir.deEinwohner: 73 457, Fläche: 1 084 qkmLandrat: Wolfgang Lippert, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 26, Freie Wähler 13, SPD 11, Zukunft Tirschenreuth 5, Bündnis 90/Die Grünen 4, FDP 1)

Landkreis Bayreuth

Anschrift der Kreisverwaltung:Markgrafenallee 5, 95448 BayreuthTelefon: (0921) 728-0, Telefax: (0921) 728-880E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-bayreuth.de Einwohner: 104 637, Fläche: 1 274 qkmLandrat: Hermann Hübner, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 20, SPD 12, Freie Wählergemeinschaft 11, Wahlgemeinschaft 6, Bündnis 90/Die Grünen-Unabhängige 5, Junge Liste 5, FDP 1)

OBERFRANKEN

Page 41: Der Bayerische Landkreistag A5

41

Die 71 Landkreise in Bayern

Dr. Oliver Bär

Dr. Hermann Ulm

Michael Busch

Landkreis Forchheim

Anschrift der Kreisverwaltung:Am Streckerplatz 3, 91301 ForchheimTelefon: (09191) 86-0, Telefax: (09191) 86-1008E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-forchheim.de Einwohner: 113 424, Fläche: 643 qkmLandrat: Dr. Hermann Ulm, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 23, Freie Wähler 12, SPD 9, Bündnis 90/Die Grünen 6, Junge Bürger 5, FDP 2, Wählerinitiative 2, REP 1)

Landkreis Coburg

Anschrift der Kreisverwaltung:Lauterer Straße 60, 96450 CoburgTelefon: (09561) 514-0, Telefax: (09561) 514-400E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-coburg.de Einwohner: 86 719, Fläche: 590 qkmLandrat: Michael Busch, SPDKreistagssitze: 60 (CSU-Landvolk 20, SPD 19, Freie Wähler 10, Bündnis 90/Die Grünen 5, Unabhängige Landkreis Bürger e.V. 3, ödp 2, FDP 1)

Landkreis Hof

Anschrift der Kreisverwaltung:Schaumbergstraße 14, 95032 HofTelefon: (09281) 57-0, Telefax: (09281) 58340E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-hof.de Einwohner: 97 096, Fläche: 893 qkmLandrat: Dr. Oliver Bär, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 26, SPD 18, Freie Wähler 9, Aktive Landkreisbürger 3, Bündnis 90/Die Grünen 3, FDP 1)

Page 42: Der Bayerische Landkreistag A5

42

Die 71 Landkreise in Bayern

Christian Meißner

Klaus Peter Söllner

Oswald Marr

Landkreis Kulmbach

Anschrift der Kreisverwaltung:Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 KulmbachTelefon: (09221) 707-0, Telefax: (09221) 707-240E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-kulmbach.de Einwohner: 72 898, Fläche: 658 qkmLandrat: Klaus Peter Söllner, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 22, SPD 15, Freie Wähler 13, Bündnis 90/Die Grünen 4, Wählergemeinschaft Kulmbach 4, FDP 2)

Landkreis Kronach

Anschrift der Kreisverwaltung:Güterstraße 18, 96317 KronachTelefon: (09261) 678-0, Telefax: (09261) 678-211E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-kronach.de Einwohner: 68 484, Fläche: 652 qkmLandrat: Oswald Marr, SPDKreistagssitze: 50 (CSU 21, SPD 14, Freie Wähler 9, Frauenliste 3, Bündnis 90/Die Grünen 2, FDP 1)

Landkreis Lichtenfels

Anschrift der Kreisverwaltung:Kronacher Straße 28-30, 96215 LichtenfelsTelefon: (09571) 18-0, Telefax: (09571) 18-300E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-lichtenfels.de Einwohner: 66 644, Fläche: 520 qkmLandrat: Christian Meißner, CSUKreistagssitze: 50 (CSU 21, SPD 11, Freie Wähler 7, Junge Bürger 5, Bündnis 90/Die Grünen 4, Soziale Bürger 2)

Page 43: Der Bayerische Landkreistag A5

43

Die 71 Landkreise in Bayern

Alexander Tritthart

Dr. Jürgen Ludwig

Dr. Karl Döhler

Landkreis Ansbach

Anschrift der Kreisverwaltung:Crailsheimstraße 1, 91522 AnsbachTelefon: (0981) 468-0, Telefax: (0981) 468-1119E-Mail: [email protected]: www.landkreis-ansbach.de Einwohner: 178 914, Fläche: 1 972 qkmLandrat: Dr. Jürgen Ludwig, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 29, Freie Wähler 13, SPD 12, Bündnis 90/Die Grünen 9, ödp 4, FDP 3)

Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Anschrift der Kreisverwaltung:Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel i. F.Telefon: (09232) 80-0, Telefax: (09232) 80-555E-Mail: [email protected]: www.landkreis-wunsiedel.de Einwohner: 73 783, Fläche: 606 qkmLandrat: Dr. Karl Döhler, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 25, SPD 20, Freie Wähler 11, Bündnis 90/Die Grünen 4)

Landkreis Erlangen-Höchstadt

Anschrift der Kreisverwaltung:Marktplatz 6, 91054 ErlangenTelefon: (09131) 803-0, Telefax: (09131) 803-101E-Mail: [email protected] Internet: www.erlangen-hoechstadt.de Einwohner: 132 012, Fläche: 565 qkmLandrat: Alexander Tritthart, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 22, Freie Wähler 13, SPD 13, Bündnis 90/Die Grünen 9, FDP 3)

MITTELFRANKEN

Page 44: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Armin Kroder

Helmut Weiß

Matthias Dießl

Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Anschrift der Kreisverwaltung:Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. AischTelefon: (09161) 92-0, Telefax: (09161) 92-106 E-Mail: [email protected] Internet: www.kreis-nea.de Einwohner: 97 482, Fläche: 1 268 qkmLandrat: Helmut Weiß, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 23, Freie Wähler 11, SPD 11, Bündnis 90/Die Grünen 6, Unabhängige Wählergemeinschaft 5, ödp 3, FDP 1)

Landkreis Fürth

Anschrift der Kreisverwaltung:Im Pinderpark 2, 90513 ZirndorfTelefon: (0911) 9773-0, Telefax: (0911) 9773-1113E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-fuerth.de Einwohner: 114 513, Fläche: 308 qkmLandrat: Matthias Dießl, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 26, SPD 17, Freie Wähler 8, Bündnis 90/Die Grünen 7, FDP/Freie Bürger 2)1

1 Stand Kommunalwahl 16.03.2014 (Kreistag ist inzwischen aufgelöst, Neuwahl fi ndet statt)

Landkreis Nürnberger Land

Anschrift der Kreisverwaltung:Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. PegnitzTelefon: (09123) 950-0, Telefax: (09123) 950-8009E-Mail: [email protected] Internet: www.nuernberger-land.de Einwohner: 165 000, Fläche: 800 qkmLandrat: Armin Kroder, Freie Wähler Kreistagssitze: 70 (CSU 24, SPD 16, Freie Wähler 15, Bündnis 90/Die Grünen 9, Bunte Liste Bürgerdemokratie 2, FDP 2, REP 2)

Page 45: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Prof. Dr. Ulrich Reuter

Gerhard Wägemann

Herbert Eckstein

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Anschrift der Kreisverwaltung:Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.Telefon: (09141) 902-0, Telefax: (09141) 902-108E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-wug.de Einwohner: 92 331, Fläche: 971 qkmLandrat: Gerhard Wägemann, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 27, SPD 15, Freie Wähler 7, Bündnis 90/Die Grünen 6, FDP 2, ödp 2, Die Linke/Piraten 1)

Landkreis Roth

Anschrift der Kreisverwaltung:Weinbergweg 1, 91154 RothTelefon: (09171) 81-0, Telefax: (09171) 81-328E-Mail: [email protected] Internet: www.landratsamt-roth.de Einwohner: 123 431, Fläche: 895 qkmLandrat: Herbert Eckstein, SPDKreistagssitze: 60 (CSU 22, SPD 16, Freie Wähler 12, Bündnis 90/Die Grünen 6, FDP 3, Christliche Wählergemeinschaft e.V. 1)

Landkreis Aschaffenburg

Anschrift der Kreisverwaltung:Bayernstraße 18, 63739 AschaffenburgTelefon: (06021) 394-0, Telefax: (06021) 394-282E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-aschaffenburg.de Einwohner: 172 791, Fläche: 699 qkmLandrat: Prof. Dr. Ulrich Reuter, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 34, SPD 15, Freie Wähler 9, Bündnis 90/Die Grünen 8, FDP 2, Neue Mitte 2)

UNTERFRANKEN

Page 46: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Tamara Bischof

Wilhelm Schneider

Thomas Bold

Landkreis Haßberge

Anschrift der Kreisverwaltung:Am Herrenhof 1, 97437 HaßfurtTelefon: (09521) 27-0, Telefax: (09521) 27-101E-Mail: [email protected] Internet: www.landratsamt-hassberge.de Einwohner: 84 090, Fläche: 956 qkmLandrat: Wilhelm Schneider, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 22, SPD 13, Wählergemeinschaft Haßberge-Freie Wähler 10, Junge Liste 5, Bündnis 90/Die Grünen 4, FDP 3, ödp 2, Linkes Bündnis Haßberge 1)

Landkreis Bad Kissingen

Anschrift der Kreisverwaltung:Obere Marktstraße 6, 97688 Bad KissingenTelefon: (0971) 801-0, Telefax: (0971) 801-3333E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-badkissingen.de Einwohner: 102 865, Fläche: 1 137 qkmLandrat: Thomas Bold, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, SPD 11, Freie Wähler Altlandkreis/Christlicher Bürgerblock 7, Bündnis 90/Die Grünen-Bürger für Umwelt 5, Parteilose Wählergruppe/Freie Wähler e.V. 4, ödp 3, FDP 2)

Landkreis Kitzingen

Anschrift der Kreisverwaltung:Kaiserstraße 4, 97318 KitzingenTelefon: (09321) 928-0, Telefax: (09321) 928-9999E-Mail: [email protected] Internet: www.kitzingen.de Einwohner: 88 097, Fläche: 684 qkmLandrätin: Tamara Bischof, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 22, Freie Wähler 15, SPD 9, Bündnis 90/Die Grünen 4, Freie Wähler/Freie Bürgerliche Wahlgemeinschaft Kitzingen e.V. 4, ödp 2, Unabhängige soziale Wählergruppe 2, BP 1, FDP 1)

Page 47: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Thomas Habermann

Jens Marco Scherf

Thomas Schiebel

Landkreis Miltenberg

Anschrift der Kreisverwaltung:Brückenstraße 2, 63897 MiltenbergTelefon: (09371) 501-0, Telefax: (09371) 50179-270E-Mail: [email protected] Internet: www.miltenberg.de Einwohner: 127 909, Fläche: 716 qkmLandrat: Jens Marco Scherf, Bündnis 90/Die GrünenKreistagssitze: 60 (CSU 23, Freie Wähler 11, SPD 10, Bündnis 90/Die Grünen 5, Neue Mitte 5, FDP 3, ödp/Bürgerliste Untermain 3)

Landkreis Main-Spessart

Anschrift der Kreisverwaltung:Marktplatz 8, 97753 KarlstadtTelefon: (09353) 793-0, Telefax: (09353) 793-1900E-Mail: [email protected] Internet: www.main-spessart.de Einwohner: 126 295, Fläche: 1 321 qkmLandrat: Thomas Schiebel, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 21, Freie Wähler 15, SPD 10, Bündnis 90/Die Grünen 8, Freie Bürger 5, Die Sonstigen 1)

Landkreis Rhön-Grabfeld

Anschrift der Kreisverwaltung:Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. SaaleTelefon: (09771) 94-0, Telefax: (09771) 94-300E-Mail: [email protected] Internet: www.rhoen-grabfeld.de Einwohner: 79 965, Fläche: 1 022 qkmLandrat: Thomas Habermann, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 30, Freie Wähler 11, SPD 8, Bündnis 90/Die Grünen 6, Wählerinitiative des Alt-Landkreises Königshofen 3, FDP 2)

Page 48: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Dr. Klaus Metzger

Eberhard Nuß

Florian Töpper

Landkreis Würzburg

Anschrift der Kreisverwaltung:Zeppelinstraße 15, 97074 WürzburgTelefon: (0931) 8003-0, Telefax: (0931) 8003-262E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-wuerzburg.de Einwohner: 158 580, Fläche: 968 qkmLandrat: Eberhard Nuß, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 30, SPD 16, Unabhängige Wählergemein-schaft-Freie Wähler e.V. 10, Bündnis 90/Die Grünen 9, ödp 2, REP 2, FDP 1)

Landkreis Schweinfurt

Anschrift der Kreisverwaltung:Schrammstraße 1, 97421 SchweinfurtTelefon: (09721) 55-0, Telefax: (09721) 55-337E-Mail: [email protected] Internet: www.lrasw.de Einwohner: 113 007, Fläche: 841 qkmLandrat: Florian Töpper, SPDKreistagssitze: 60 (CSU 30, SPD 11, Freie Wähler 9, Bündnis 90/Die Grünen 6, Die Linke 2, FDP 2)

Landkreis Aichach-Friedberg

Anschrift der Kreisverwaltung:Münchener Straße 9, 86551 AichachTelefon: (08251) 92-0, Telefax: (08251) 92-371E-Mail: [email protected] Internet: www.lra-aic-fdb.de Einwohner: 128 435, Fläche: 780 qkm Landrat: Dr. Klaus Metzger, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 28, SPD 11, Unabhängige Wähler 6, Bündnis 90/Die Grünen 5, Freie Wähler 5, ödp 2, REP 2, FDP 1)

SCHWABEN

Page 49: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Stefan Rößle

Leo Schrell

Martin Sailer

Landkreis Dillingen a. d. Donau

Anschrift der Kreisverwaltung:Große Allee 24, 89407 Dillingen a. d. DonauTelefon: (09071) 51-0, Telefax: (09071) 51-101E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-dillingen.de Einwohner: 93 129, Fläche: 792 qkmLandrat: Leo Schrell, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 21, Freie Wähler 12, SPD 10, Zukunft 5,Bündnis 90/Die Grünen 4, Bürgerliste im Landkreis 3, FDP 3, REP 2)

Landkreis Augsburg

Anschrift der Kreisverwaltung:Prinzregentenplatz 4, 86150 AugsburgTelefon: (0821) 3102-0, Telefax: (0821) 3102-2209E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-augsburg.de Einwohner: 240 911, Fläche: 1 071 qkmLandrat: Martin Sailer, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 34, Freie Wähler 12, SPD 12, Bündnis 90/Die Grünen 7, FDP 2, ödp 2, REP 1)

Landkreis Donau-Ries

Anschrift der Kreisverwaltung:Pfl egstraße 2, 86609 DonauwörthTelefon: (0906) 74-0, Telefax: (0906) 74-273E-Mail: [email protected] Internet: www.donau-ries.de Einwohner: 129 422, Fläche: 1 275 qkmLandrat: Stefan Rößle, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 23, SPD 10, Parteifreie Wählergruppe/Freie Wähler e.V. 7, Bündnis 90/Die Grünen 5, Junge Bürger e.V. 5, Freie Wähler 3, Donau-Rieser Frauenliste e.V. 2, ödp 2, 50plus aktiv 1, Die Linke 1, FDP 1)

Page 50: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Thorsten Freudenberger

Elmar Stegmann

Hubert Hafner

Landkreis Lindau (Bodensee)

Anschrift der Kreisverwaltung:Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee)Telefon: (08382) 270-0, Telefax: (08382) 270-115E-Mail: [email protected]: www.landkreis-lindau.de Einwohner: 78 939, Fläche: 323 qkmLandrat: Elmar Stegmann, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 24, Freie Wähler 11, Bündnis 90/Die Grünen 9, SPD 8, Freie Bürgerschaft 4, ödp 3, FDP 1)

Landkreis Günzburg

Anschrift der Kreisverwaltung:An der Kapuzinermauer 1, 89312 GünzburgTelefon: (08221) 95-0, Telefax: (08221) 95-240E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-guenzburg.de Einwohner: 120 696, Fläche: 762 qkmLandrat: Hubert Hafner, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 30, Freie Wähler 10, SPD 10, Bündnis 90/Die Grünen 6, FDP 4)

Landkreis Neu-Ulm

Anschrift der Kreisverwaltung:Kantstraße 8, 89231 Neu-UlmTelefon: (0731) 7040-0, Telefax: (0731) 7040-690E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis.neu-ulm.de Einwohner: 166 643, Fläche: 516 qkmLandrat: Thorsten Freudenberger, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 33, SPD 14, Freie Wähler 13, Bündnis 90/Die Grünen 8, FDP 2)

Page 51: Der Bayerische Landkreistag A5

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Die 71 Landkreise in Bayern

Hans-Joachim Weirather

Maria Rita Zinnecker

Anton Klotz

Landkreis Ostallgäu

Anschrift der Kreisverwaltung:Schwabenstraße 11, 87616 MarktoberdorfTelefon: (08342) 911-0, Telefax: (08342) 911-551E-Mail: [email protected] Internet: www.ostallgaeu.de Einwohner: 134 771, Fläche: 1 395 qkmLandrätin: Maria Rita Zinnecker, CSUKreistagssitze: 60 (CSU 26, Freie Wähler Ostallgäu 11, Bündnis 90/Die Grünen 7, SPD 7, BP 4, Junges Ostallgäu 2, ödp 2, FDP 1)

Landkreis Oberallgäu

Anschrift der Kreisverwaltung:Oberallgäuer Platz 2, 87527 SonthofenTelefon: (08321) 612-0, Telefax: (08321) 612-369E-Mail: [email protected] Internet: www.oberallgaeu.org Einwohner: 150 478, Fläche: 1 528 qkmLandrat: Anton Klotz, CSUKreistagssitze: 70 (CSU 30, Freie Wähler 16, Bündnis 90/Die Grünen 9, SPD 6, Liste Junges Oberallgäu 4, FDP 2, ödp/Unabhängige Bürger 2, REP 1)

Landkreis Unterallgäu

Anschrift der Kreisverwaltung:Bad Wörishofer Straße 33, 87719 MindelheimTelefon: (08261) 995-0, Telefax: (08261) 995-333E-Mail: [email protected] Internet: www.unterallgaeu.de Einwohner: 137 484, Fläche: 1 230 qkmLandrat: Hans-Joachim Weirather, Freie WählerKreistagssitze: 60 (CSU 25, Freie Wähler 14, SPD 6, Bündnis 90/Die Grünen 5, Junge Wähler Union 5, ödp/Bürger für die Umwelt 4, FDP 1)

Page 52: Der Bayerische Landkreistag A5

5252

Bayerischer LandkreistagKardinal-Döpfner-Straße 8 - 80333 München

Telefon: +49 (0) 89/286615-0 - Telefax: +49 (0) 89/[email protected] - www.bay-landkreistag.de

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier kommunalenSpitzenverbände in Bayern.

Neben dem Bayerischen Landkreistag sind dies der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Bayerische Bezirketag. Die 71 bayerischen Landkreise haben sich freiwillig zu diesem kommunalen Spitzenverband zusammengeschlossen, der gleichzeitig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft ist. Wesentliches Ziel des Bayerischen Land-kreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken: Nach außen, insbesondere gegenüber dem Gesetzgeber und den Ministerien, werden die ge-meinsamen Interessen der bayerischen Landkreise vertreten, nach innen werden die Mitglieder

informiert und beraten.