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1 3 ORIGINALARBEIT Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8:116–127 DOI 10.1007/s11757-014-0264-5 Zusammenfassung Das Erhebungsinstrument „Behand- lungsbedarf bei jungen Straftätern“ (BB-JuSt) ist ein neu entwickeltes Verfahren zur Erfassung des Behandlungs- und Förderungsbedarfs junger Straftäter, das im Jugend- strafvollzug die Ergebnisse der Behandlungsuntersuchung dokumentiert. Es enthält 23 Merkmale, die behandlungs- bedürftige Defizite („Need“- oder „Responsivity“-Faktoren) darstellen und jeweils (mit der Ausnahme Sorge um ein Kind) auf 5-stufigen Rating-Skalen beurteilt werden. Diese Merkmale beziehen sich auf schulische Kenntnisse und be- rufliche Qualifikationen, Suchtproblematiken, kriminalitäts- begünstigende Dispositionen, psychische Fehlentwicklun- gen und Störungen, den Lebensstil und das soziale Umfeld. Zur Untersuchung der Beurteilerübereinstimmung wur- den 42 junge Straftäter sowohl regulär von den Fachdiens- ten der jeweiligen Anstalten und von 2 externen Forschern mit diesem Instrument untersucht. Der Vergleich der Be- urteilungen zeigt durchgehend sehr hohe Übereinstimmun- gen auch auf Item-Ebene bei den externen Forschern, aber nur mäßige Übereinstimmungen mit den Fachdiensten. Dies spricht dafür, dass BB-JuSt prinzipiell ein zuverlässi- ges Untersuchungsinstrument darstellt, das gleichermaßen für die Vollzugsplanung und für Forschungszwecke geeig- net ist. Die Anwendung bedarf jedoch intensiven Trainings. Schlüsselwörter Straftäterbehandlung · Strafvollzug · Jugendstrafvollzug · Jugendkriminalität · Diagnostik Treatment needs of young offenders (BB-JuSt) Preliminary results on the reliability of a new survey instrument for juvenile correction Abstract The BB-JuSt is a newly developed standardized instrument used in juvenile correctional settings to docu- ment the results of the inital assessment of treatment and educational needs of young offenders. It is made up of 23 items with 5-point rating scales (with the exception of the item caring for a child) which refer to specific needs and responsivity factors relating to educational attainments and basic reading/writing and mathematic skills, alcohol/drug/ gambling problems, criminogenic disposition (e.g., aggres- siveness), psychological disorders, lifestyle and social en- vironment (e.g. associates and family). To determine the interrater reliability of this instrument 42 young offenders were classified by professional prison staff as usual, and additionally by 2 external researchers. Whereas excellent agreement between the external re- searchers was achieved on all items, the comparison be- tween staff and researchers showed only moderate correla- tions. These results indicate that the BB-JuSt is a reliable instrument that can be used for treatment planning deci- sions and for research purposes but extensive training is required for users. Keywords Offender treatment · Need assessment · Juvenile crime · Juvenile prison · Diagnostics Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt) Erste Erkenntnisse zur Reliabilität eines neuen Erhebungsinstruments für den Jugendstrafvollzug Johann Endres · Maike M. Breuer · Lara Buch · Oriana Handtke Elektronisches zusätzliches Material Die Online-Version dieses Artikels (doi: 10.1007/s11757-014-0264-5) enthält zusätzliches Material, welches für autorisierte Benutzer zugänglich ist. J. Endres () · M. M. Breuer Kriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs, c/o JVA Erlangen, Schuhstraße 41, 91052 Erlangen, Deutschland E-Mail: [email protected] L. Buch · O. Handtke Erlangen, Deutschland Eingegangen: 17. Januar 2014 / Angenommen: 14. Februar 2014 / Online publiziert: 29. März 2014 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt); Treatment needs of young offenders (BB-JuSt);

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Page 1: Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt); Treatment needs of young offenders (BB-JuSt);

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Originalarbeit

Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8:116–127DOI 10.1007/s11757-014-0264-5

Zusammenfassung Das Erhebungsinstrument „Behand-lungsbedarf bei jungen Straftätern“ (BB-JuSt) ist ein neu entwickeltes Verfahren zur Erfassung des Behandlungs- und Förderungsbedarfs junger Straftäter, das im Jugend-strafvollzug die Ergebnisse der Behandlungsuntersuchung dokumentiert. Es enthält 23 Merkmale, die behandlungs-bedürftige Defizite („Need“- oder „Responsivity“-Faktoren) darstellen und jeweils (mit der Ausnahme Sorge um ein Kind) auf 5-stufigen Rating-Skalen beurteilt werden. Diese Merkmale beziehen sich auf schulische Kenntnisse und be-rufliche Qualifikationen, Suchtproblematiken, kriminalitäts-begünstigende Dispositionen, psychische Fehlentwicklun-gen und Störungen, den Lebensstil und das soziale Umfeld.

Zur Untersuchung der Beurteilerübereinstimmung wur-den 42 junge Straftäter sowohl regulär von den Fachdiens-ten der jeweiligen Anstalten und von 2 externen Forschern mit diesem Instrument untersucht. Der Vergleich der Be-urteilungen zeigt durchgehend sehr hohe Übereinstimmun-gen auch auf Item-Ebene bei den externen Forschern, aber nur mäßige Übereinstimmungen mit den Fachdiensten. Dies spricht dafür, dass BB-JuSt prinzipiell ein zuverlässi-ges Untersuchungsinstrument darstellt, das gleichermaßen für die Vollzugsplanung und für Forschungszwecke geeig-net ist. Die Anwendung bedarf jedoch intensiven Trainings.

Schlüsselwörter Straftäterbehandlung · Strafvollzug · Jugendstrafvollzug · Jugendkriminalität · Diagnostik

Treatment needs of young offenders (BB-JuSt)

Preliminary results on the reliability of a new survey instrument for juvenile correction

Abstract The BB-JuSt is a newly developed standardized instrument used in juvenile correctional settings to docu-ment the results of the inital assessment of treatment and educational needs of young offenders. It is made up of 23 items with 5-point rating scales (with the exception of the item caring for a child) which refer to specific needs and responsivity factors relating to educational attainments and basic reading/writing and mathematic skills, alcohol/drug/gambling problems, criminogenic disposition (e.g., aggres-siveness), psychological disorders, lifestyle and social en-vironment (e.g. associates and family).

To determine the interrater reliability of this instrument 42 young offenders were classified by professional prison staff as usual, and additionally by 2 external researchers. Whereas excellent agreement between the external re-searchers was achieved on all items, the comparison be-tween staff and researchers showed only moderate correla-tions. These results indicate that the BB-JuSt is a reliable instrument that can be used for treatment planning deci-sions and for research purposes but extensive training is required for users.

Keywords Offender treatment · Need assessment · Juvenile crime · Juvenile prison · Diagnostics

Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)Erste Erkenntnisse zur Reliabilität eines neuen Erhebungsinstruments für den Jugendstrafvollzug

Johann Endres · Maike M. Breuer · Lara Buch · Oriana Handtke

Elektronisches zusätzliches Material Die Online-Version dieses Artikels (doi: 10.1007/s11757-014-0264-5) enthält zusätzliches Material, welches für autorisierte Benutzer zugänglich ist.

J. Endres () · M. M. BreuerKriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs, c/o JVA Erlangen, Schuhstraße 41, 91052 Erlangen, DeutschlandE-Mail: [email protected]

L. Buch · O. HandtkeErlangen, Deutschland

Eingegangen: 17. Januar 2014 / Angenommen: 14. Februar 2014 / Online publiziert: 29. März 2014© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

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Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)

Der Jugendstrafvollzug hat die Aufgabe, junge Straftäter durch geeignete erzieherische Maßnahmen dazu zu befähi-gen, in Zukunft ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verant-wortung zu führen. Die verschiedenen Strafvollzugsgesetze der deutschen Bundesländer gestalten auf der Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006 (Az. 2 BvR 1673/04) in leicht differierenden Formulierun-gen dieses Behandlungsziel als Erziehungsauftrag aus [44].

Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe kann nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 17 JGG) nur entweder wegen einer „Schwere der Schuld“ erfolgen, also wegen eines besonders schweren Tatvorwurfs, oder wegen „schädlicher Neigungen“, also wegen einer „ungünstigen Legalbewährungsprognose in Folge einer verfestigten Fehlhaltung, die der Korrektur durch nachdrückliche pädagogische Einwirkung in statio-närer Unterbringung bedarf“ ([54], S. 213). Knapp zwei Drittel der Jugendstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt ([18], S. 298); dies ist trotz der ungünstigen Prognose dann möglich, „wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche bzw. Heranwachsende sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs aufgrund der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungs-zeit einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird“ (§ 21 JGG). Deshalb ist davon auszugehen, dass in Jugendstrafvoll-zugsanstalten nur diejenigen Verurteilten gelangen werden, die besonders schwere Taten verübt haben, bei denen sich die Prognose von vornherein besonders negativ darstellt oder bei denen es zu erheblichen Verstößen gegen die Bewährungsauf-lagen gekommen ist. Dem entsprechen die hohen Rückfall-raten nach der Entlassung aus dem Vollzug der Jugendstrafe [32]: Diese betragen innerhalb von 3 Jahren 68,6 % für jeden Rückfall und 52,5 % für erneute Verurteilungen zu Jugend- oder Freiheitsstrafe. In einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. (KFN; [27]) zu Ent-wicklungsfolgen der Jugendstrafe wurden sogar 74,9 % der untersuchten jungen Gefangenen innerhalb von 78 Monaten erneut zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt.

Damit sie dem Erziehungsauftrag gerecht werden kön-nen, sind die Jugendstrafanstalten verpflichtet, zunächst eine Behandlungsuntersuchung (in einigen Landesgesetzen auch „Diagnoseverfahren“ genannt) durchzuführen, durch die der individuelle Erziehungs- und Förderbedarf festgestellt werden soll, auf dessen Basis in einem Vollzugsplan bzw. Erziehungs- und Förderplan dann die individuell indizierten Maßnahmen benannt werden ([54], S. 256). Benötigt wird hierzu zum einen ein theoretisches Rahmenkonzept, das angibt, wo die Ursachen von Jugendkriminalität generell sowie im Einzelfall zu suchen sind. Zum anderen sind spezielle diagnostische Ver-fahren nötig, um die behandlungsbedürftigen Defizite zu iden-tifizieren und möglichst in ihrer Ausprägung zu quantifizieren.

Als Rahmenkonzept für die Straftäterbehandlung wird weithin das „Risk-need-responsivity“-Modell (RNR) von Andrews und Bonta [3] akzeptiert ([22, 41]), das 3 Prinzi-

pien postuliert: Gemäß dem Risikoprinzip („risk principle“) sollte sich die Intensität der Behandlung nach dem Ausmaß der Gefährlichkeit richten. Das Bedürfnisprinzip („need principle“) fordert, dass sich die Behandlung an den kri-minogenen Defiziten der Täter ausrichten sollte. Und das Ansprechbarkeitsprinzip („responsivity principle“) ver-langt, dass bei der Behandlung die kognitiven und emo-tionalen Voraussetzungen aufseiten des Probanden (z. B. Intelligenz, Lernstile, Motivation) berücksichtigt werden sollten. Nachdem im Jugendstrafvollzug generell von einer hohen Rückfallgefährdung ausgegangen werden muss, ergeben sich aus dem Konzept v. a. die Forderungen, die relevanten in der Person liegenden Tatursachen (dynami-sche und damit veränderliche Risikofaktoren) zu identi-fizieren und für die daraus abgeleiteten Behandlungsziele geeignete Behandlungsmaßnahmen anzubieten.

Es gibt zahlreiche Theorien der Jugendkriminalität (Überblick: [1]), die auf ein breites Spektrum von poten-ziellen Ursachen und damit auch von möglicherweise sinn-vollen Behandlungszielen verweisen. So sieht die General Strain Theory von Agnew [1] kriminelles Verhalten als Resultat von biografischen Belastungen (z. B. ungünstiger elterlicher Erziehungsstil, schulisches Versagen, soziale Deprivation), die dazu führen, dass wesentliche Bedürfnisse des Jugendlichen frustriert werden; dies führt über negative emotionale Reaktionen zu Versuchen, soziale Anerkennung und materielle Güter durch kriminelles Verhalten zu errei-chen. Die Kontrolltheorien lenken das Augenmerk auf die Bedeutung informeller sozialer Kontrollen insbesondere im sozialen Umfeld (z. B. durch Einbindung in konventio-nelle Aktivitäten). Die sozialen Lerntheorien fokussieren die Lernprozesse insbesondere durch deviante Vorbilder. Theorieübergreifend listet das Modell der kumulierten Risi-ken [40] eine Fülle von Belastungsfaktoren auf, die im Ent-wicklungsverlauf wirksam werden können, von genetischen Faktoren und Erziehungsdefiziten über impulsives Tempe-rament, schulische Probleme und die erfahrene Ablehnung durch Gleichaltrige hin zum Anschluss an deviante Peer-Gruppen und einem persistierenden antisozialen Lebensstil.

Das Konzept der „big four“ und „central eight“ von Andrews und Bonta [3] fasst die wesentlichen, auch empi-risch bestätigten Risikofaktoren zusammen. Dazu gehören neben der kriminellen Vorgeschichte (die einen statischen Risikofaktor darstellt und durch Interventionen nicht mehr beeinflusst werden kann) antisoziale Persönlichkeitszüge, antisozialer Umgang, delinquenzbegünstigende Einstel-lungen, familiäre Probleme, Schwierigkeiten in Schule und Arbeit, ungünstiges Freizeitverhalten und Alkohol- oder Drogenproblematik. Das standardisierte Level of Service Inventory-Revised (LSI-R; deutsche Version [13]) fasst diese Faktoren zu einem umfassenden Risk-need-Instrument zusammen, das sich als valides Prognoseinstrument auch in der Anwendung auf junge Straftäter erwiesen hat [27, 45]. Im

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Das Erhebungsinstrument: Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)

Für die Evaluation des bayerischen Jugendstrafvollzugs wurde ein anderer Weg gewählt, nämlich der Versuch einer quantitativen Bestimmung des Behandlungsbedarfs durch die Entwicklung eines Dokumentationsinstruments, das die wesentlichen kriminologisch relevanten und vollzuglich interessierenden Problembereiche abdeckt [20]. Dieses Ver-fahren – BB-JuSt – wurde aufgrund der Erfahrungen des Erst-autors im Jugendstrafvollzug konstruiert und in mehrmaligen Erprobungszyklen sowie im Austausch mit den Fachkräften der Jugendstrafanstalten optimiert. Es umfasst 23 Merkmale, für die jeweils (mit Ausnahme eines dichotomen Items) auf 5-stufigen Skalen die Ausprägung der Defizite bzw. des Behandlungsbedarfs zu bestimmen ist. Die 5 Stufen sind jeweils einem sehr großen (5), großen (4), mittleren (3), gerin-gen (2) oder keinem (1) Behandlungsbedarf zugeordnet und zusätzlich jeweils merkmalsspezifisch verbal verankert. (Der Erhebungsbogen mit diesen Beschreibungen ist im Anhang dokumentiert.) Dieses Verfahren wurde im April 2013 für den gesamten bayerischen Jugendstrafvollzug (3 Anstalten für den Vollzug der Jugendstrafe an jungen männlichen Gefan-genen und eine Abteilung für junge Gefangene in der für den Frauenvollzug zuständigen JVA) eingeführt und wird seither für alle neu aufgenommenen Gefangenen im Zugangsverfah-ren bearbeitet. Es soll einerseits, indem die Ergebnisse der Behandlungsuntersuchung in standardisierter Form nieder-gelegt werden, zur Qualitätssicherung bei der individuellen Behandlungsplanung beitragen. Zum anderen sollen so Aus-gangsdaten für statistische Auswertungen im Rahmen von Evaluationsstudien bereitgestellt werden.

Das BB-JuSt umfasst nicht nur die auch in den Central eight und im LSI-R aufgeführten dynamischen Risiko-faktoren, sondern auch Behandlungsbedürfnisse, die nach bisherigen empirischen Erkenntnissen nicht unbedingt als kriminogen aufzufassen sind (z. B. schulische Defizite, psychische Erkrankungen, Alltagskompetenz, Verantwort-lichkeit für die Betreuung eines Kindes), für die aber im Rahmen des Erziehungs- und Behandlungsauftrags eine Verpflichtung staatlicher Institutionen und damit auch des Jugendstrafvollzugs besteht, entsprechende Hilfen anzu-bieten. Des Weiteren umfasst das BB-JuSt Merkmale, die als Faktoren der Ansprechbarkeit zu verstehen sind, also als Voraussetzungen dafür, dass spezifische Behandlungs-angebote in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören deutsche Sprachkenntnisse, Bereitschaft zur Aus-einandersetzung mit der eigenen Delinquenz sowie Einsicht und Änderungsbereitschaft. Hingegen sind biografische Merkmale wie Herkunft, formaler Schulabschluss und Zahl der Vorstrafen in diesem Instrument nicht enthalten, weil sie zu den „Stammdaten“ gehören, die routinemäßig bei allen Inhaftierten im Rahmen der Aufnahme erfasst werden.

Unterschied zu anderen Prognoseinstrumenten weist es eine starke Need-Komponente auf, d. h., es liefert auch Hinweise darauf, wie das festgestellte Rückfallrisiko durch Fokus-sierung auf spezifische Behandlungsziele reduziert werden kann. Im angelsächsischen Bereich liegen ebenfalls spezia-lisierte Versionen für die Anwendung bei jungen Straftätern vor, z. B. das Youth Level of Service/Case Management Inventory (YLS/CMI, [49]). Ähnlich aufgebaut ist die „Vio-lence Risk Scale-Youth Version“ [53], die speziell das Risiko für neue Gewalttaten vorhersagen soll. Ein weiteres Prog-noseinstrument, das für junge Probanden entwickelt wurde, ist das Structured Assessment of Violence Risk in Youth (SAVRY, [9]; deutsch [47]). Es umfasst nicht nur statische und dynamische Risikofaktoren, sondern auch protektive Faktoren, ist jedoch ebenfalls ausschließlich zur Einschät-zung des Gewaltrisikos gedacht und nicht zur Behandlungs-planung. Die genannten Verfahren geben allerdings nur indirekte Hinweise, welche Behandlungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug im Einzelfall indiziert sein könnten.

Das Spektrum der Behandlungsangebote und -pro-gramme im deutschen Jugendstrafvollzug ist sehr breit und reicht von schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaß-nahmen über Sport- und Freizeitangebote, Drogen- oder Schuldnerberatung, diverse soziale Trainings, Familien-seminare, Antiaggressionskurse und intensive sozialthera-peutische Angebote bis hin zu individuell zugeschnittenen Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung (Wohnungssu-che, Vermittlung in Ausbildung) und Anschlussbehandlun-gen [44, 58]. Die deutschen Bundesländer unterscheiden sich kaum hinsichtlich des Spektrums der angebotenen Maßnahmen, aber z. T. deutlich hinsichtlich der personel-len Ausstattung [16]. Viele dieser Maßnahmen sind spezi-fischen einzelnen Behandlungsbedürfnissen zugeordnet; andere Maßnahmen (z. B. Arbeitstherapie, Unterbringung in speziell betreuten Wohngruppen) sind eher unspezifi-scher Natur oder sprechen mehrere Bereiche an.

Im deutschsprachigen Raum gibt es bisher keine standar-disierten diagnostischen Verfahren, die das gesamte Spek-trum der Behandlungsbedürfnisse bei straffälligen jungen Menschen ansprechen würden. Eher als Prognoseinstru-mente werden LSI-R und SAVRY eingesetzt, wiewohl sie auch Hinweise auf das individuelle Profil von Defizitberei-chen liefern. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe, die sich mit der Evaluation des Jugendstrafvollzugs beschäftigt [37, 38], hat für die Falldokumentation den Weg gewählt, als Ergebnis der Behandlungsuntersuchung jeweils die Eignung für ein Spektrum von Behandlungsmaßnahmen dichotom zu bestimmen. Dieses Verfahren ermöglicht in eleganter Weise die eindeutige Zuordnung von Behandlungsbedürfnissen zu Maßnahmen, lässt allerdings die Frage offen, wie die Indi-kation im Einzelnen bestimmt wird, und birgt die Gefahr, dass Bedarfe unberücksichtigt bleiben, für die es keine spe-zifischen Behandlungsmaßnahmen gibt.

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Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)

45–76 % vor ihrer Haft arbeitslos waren [34, 52].2 Die Aus-übung eines Berufs stellt einen sozialen Schutzfaktor dar und kann die Reintegration der Jugendlichen in die Gesell-schaft fördern und sowohl die soziale Kontrolle als auch die Kosten für erneute Straftaten erhöhen.

Item 5: Arbeitsfähigkeit. Aus dem arbeitstherapeutischen Konzept der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ebrach [33] ist zu entnehmen, dass viele junge Straftäter in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit, die zum Beispiel Merkmale wie psychi-sche und physische Belastbarkeit, Motivation, Begabung, Geschicklichkeit, Disziplin, Einordnungsbereitschaft und Selbstbeherrschung betrifft, gravierende Entwicklungsdefi-zite aufweisen. Demnach fehlt es vielen jungen Gefange-nen an den Voraussetzungen, die die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme oder am Arbeitsleben erst ermöglichen [33].

2. SuchtproblematikenItem 6: Alkoholproblematik. Alkoholkonsum ist ein bedeu-tender Faktor, wenn es um die Kriminalität junger Men-schen geht, da viele Taten unter Alkoholeinfluss begangen werden [5]. Über die Hälfte der neu inhaftierten männlichen Jugendlichen weisen missbräuchlichen Alkoholkonsum nach DSM-IV3 auf, etwa ein Fünftel wird als alkoholabhän-gig eingeschätzt [36]. Dabei darf Alkoholkonsum jedoch nicht einfach als Ursache von Jugendkriminalität angesehen werden [23]. Massiver Alkoholkonsum und Kriminalität scheinen eher beide Ausdruck von Dissozialität und sozialer Fehlanpassung zu sein [14].

Item 7: Drogenproblematik. Die Prävalenz der Drogen-abhängigen im deutschen Jugendstrafvollzug beträgt etwa ein Drittel [23]. Die größte Abhängigkeit besteht bezüglich Cannabis und die größte Missbrauchsproblematik hinsicht-lich Amphetaminen und Halluzinogenen [36]. Insgesamt weist ungefähr die Hälfte der jugendlichen und heranwach-senden Erstinhaftierten eine Substanzmittelproblematik auf.

Item 8: Spielsucht (pathologisches Spielen). In einer Stichprobe von jugendlichen Inhaftierten konnte für pro-blematisches Spielen eine Prävalenzrate von 21 % und für pathologisches Spielen eine Prävalenz von 18–38 % gefun-den werden [42]. Von Jugendlichen bevorzugte Spiele sind v. a. Kartenspiele, Sportwetten und das Spielen an Spielautomaten [4, 10]. Betroffene Jugendliche haben Schwierigkeiten, ihren alltäglichen und beruflichen Ver-

2 Von den in Bayern 2013 Entlassenen hatten 83,0 % zum Strafantritt keine Ausbildung, weitere 6,7 % befanden sich zum Zeitpunkt des Haftantritts gerade in Ausbildung. (Wir danken Frau Lena Carl für diese aktuellen Auswertungen.)3 Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 4. Aufl.

Das BB-JuSt wird im bayerischen Jugendstrafvollzug im Rahmen der Behandlungsuntersuchung während der Zugangsphase durchgeführt, also in den ersten Wochen der Haftzeit. Dabei wirken Bedienstete verschiedener Berufsgrup-pen (Psychologen, Sozialarbeiter, Lehrer, Ärzte, allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst) zusammen. Die Untersu-chung umfasst die Auswertung der vorliegenden Akten (die Gefangenenpersonalakte enthält üblicherweise Urteile, ggf. vorliegende Gutachten und den Bericht der Jugendgerichts-hilfe), teilstandardisierte Interviews (Zugangsgespräche) sowie Tests (in der Regel einen standardisierten Test zur Erfassung des schulischen Leistungsstands); Intelligenztests oder psychometrische Persönlichkeitstests werden üblicher-weise nicht durchgeführt. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wird dann in einer Konferenz, an der die genannten Berufs-gruppen beteiligt sind, der Vollzugsplan aufgestellt.

Die 23 Items des BB-JuSt sind in 7 Bereiche unterteilt, nämlich schulische und berufliche Voraussetzungen, Sucht-problematiken, kriminalitätsbegünstigende Dispositionen, psychische Fehlentwicklung, Einstellung zur Straftat, all-gemeiner Lebensstil und das soziale Umfeld.

1. Schulische und berufliche VoraussetzungenItem 1: mündlicher Sprachgebrauch (Deutschkennt-nisse). Defizite im mündlichen Sprachgebrauch junger Straftäter, also das Sprachverständnis und die Ausdrucks-fähigkeit in der deutschen Sprache, können den Haftver-lauf negativ beeinflussen. Gefangene mit Defiziten in der deutschen Sprache sind nicht in der Lage, an den angebote-nen Therapien teilzunehmen, wodurch ihre Besserung ver-hindert und die Reintegration in die Gesellschaft erschwert werden kann. Im Rahmen von Bildungsmaßnahmen kann dieses Defizit während der Haft bearbeitet werden.

Items 2 und 3: Schulische Voraussetzungen der Fächer Deutsch und Mathematik. Über die Hälfte der Inhaftierten erlangten vor ihrer Haft keinen Schulabschluss [30] und weisen somit Defizite in allen Bereichen der schulischen Bildung auf.1 Besonders Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik werden jedoch sowohl im Berufsleben als auch im Alltag benötigt (z. B. zum Verfassen einer Bewer-bung oder zum korrekten Umgang mit Geld). Defizite in diesen Fächern können weitreichende Folgen haben, das Erlernen eines Berufs verhindern und die Reintegration der Jugendlichen in die Gesellschaft erschweren.

Item 4: Berufliche Qualifikation. Studien aus Baden-Würt-temberg und Hessen berichten, dass 80–86 % der Inhaf-tierten keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

1 Von den 2013 in Bayern aus Jugendstrafe Entlassenen hatten 41,2 % keinen Schulabschluss.

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len die Wahrscheinlichkeit für kriminelles Verhalten erhö-hen. Unabhängig davon erfordern psychische Krankheiten im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge eine Behandlung während der Haft.

5. Einstellung zur StraftatItem 14: Auseinandersetzung mit der eigenen Delin-quenz. Das Leugnen der Tat generell, das Abstreiten von wichtigen Details, die Bagatellisierung von Tatfolgen oder unangemessene Rechtfertigungen und Beschönigungen können eine unzureichende Verantwortungsübernahme sowie eine niedrige Veränderungs- und Behandlungsmo-tivation indizieren [56]. Da der Zusammenhang mit dem Rückfall z. B. beim Leugnen eher fraglich erscheint [21], stellt es nicht unbedingt einen Risikofaktor dar, jedoch ein Problem der Ansprechbarkeit, d. h. der Zugänglichkeit für Behandlungsmaßnahmen.

Item 15: Einsicht und Änderungsbereitschaft. Inhaftierte, die keine Veränderungsmotivation aufweisen oder nicht zu einer Veränderung in der Lage sind, nehmen ihr eige-nes Verhalten als nicht normverletzend wahr, sodass eine Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht selten stattfindet und wenig Verantwortung für die begangenen Taten übernommen wird [56]. Da nichtveränderungswillige Insassen ein höheres Rückfallrisiko als veränderungsbereite Insassen aufweisen [56], besteht v. a. bei solchen Personen erhöhter Behandlungsbedarf.

6. Allgemeiner LebensstilItem 16: Alltagskompetenz. Defizite in der Alltagskompe-tenz (z. B. hinsichtlich Hygiene und Pünktlichkeit) führen dazu, dass die Jugendlichen ihre Verpflichtungen vernach-lässigen, wodurch sie sich nicht in die Gesellschaft einglie-dern können und vulnerabel für neue Straftaten sind. Da anzunehmen ist, dass nur wenige Gefangene vor ihrer Inhaf-tierung allein gelebt haben, kann bei vielen Neuinhaftierten von Defiziten ausgegangen werden.

Item 17: Freizeitverhalten und Lebensstil. Verschiedene Stu-dien konnten einen Zusammenhang von kriminellem Verhal-ten und der Art der Freizeitgestaltung feststellen ([24, 43, 3], S. 266 f.). Dabei scheinen v. a. unstrukturierte Freizeitaktivi-täten, die durch die Abwesenheit von Erwachsenen gekenn-zeichnet sind, mit antisozialem Verhalten in Verbindung zu stehen. Dies ist zum einen dadurch zu erklären, dass die mit unstrukturierten Freizeitaktivitäten verbundenen Orte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, mit kriminellen Jugendlichen in Kontakt zu treten und diese zu imitieren [2]. Zum ande-ren kann die Motivation für delinquentes Verhalten durch die Abwesenheit von Erwachsenen und die damit verbundene geringe soziale Kontrolle gesteigert werden [46].

Item 18: Umgang mit Geld. Schulden stellen einen bedeu-tenden Risikofaktor für die Rückfälligkeit junger Straftäter

pflichtungen nachzukommen, wodurch ihre soziale Reinte-gration erschwert wird.

3. Kriminalitätsbegünstigende DispositionenItem 9: Aggressivität. In deutschen Jugendstrafanstalten gehören Körperverletzungsdelikte neben Diebstahl und Unterschlagung sowie Raub und Erpressung zu den am häu-figsten zu findenden Deliktbereichen [51]. Frühere Gewalt-anwendung ist ein wesentlicher Risikofaktor für einen Rückfall mit Gewaltdelikten [47]. Auch stellt Gewalt unter Gefangenen ein Problem dar, das bei der Vollzugsplanung zu berücksichtigten ist.

Item 10: Sexuelle Devianz. Das Vorliegen eines Sexualde-likts wie Kindesmissbrauch, Vergewaltigung oder Exhibi-tionismus kann als ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Sexualstraftaten betrachtet werden. Vor allem bei jungen Tätern besteht ein höheres Rückfallrisiko als bei älteren Tätern ([17, 19]). Deshalb sollte eine angemessene Behandlung speziell für diese Deliktgruppe zur Verringe-rung der sexuellen devianten Neigungen und zur Vorbeu-gung von kriminellen Karrieren eingeleitet werden.4

Item 11: Kriminalitätsbegünstigende Denkmuster. Subkul-turelle Einstellungen und kriminogene kognitive Schemata erhöhen die Wahrscheinlichkeit für delinquentes Verhal-ten [8], da Personen mit solchen Einstellungen ernsthafte Formen von Delinquenz unter bestimmten Umständen als gerechtfertigt oder verzeihlich ansehen [1].

4. Psychische Aspekte/ProblemeItem 12: Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung und -pro-blematik, Entwicklungsverzögerung, Persönlichkeitsstö-rungen. Persönlichkeitsstörungen treten häufig bei jungen Straftätern auf ([25, 29, 31, 35]), sodass beispielsweise das Vorliegen einer antisozialen Persönlichkeitsstörung ein hohes Risiko zur Begehung von Straftaten vermuten lässt und somit eine unbedingte Behandlung erfordert. Dane-ben sind auch Persönlichkeitseigenschaften wie mangelnde Selbstkontrolle ([6]), Impulsivität und hohe Risikobereit-schaft ([1]) zu erfassen, da bei ihnen ein Zusammenhang mit Delinquenz gefunden wurde.

Item 13: Psychische Erkrankung. Mit diesem Item sind psychotische („krankhafte“) Störungen gemeint, die nicht bereits unter substanzbezogenen oder Persönlichkeitsstö-rungen codiert werden. Sehr viele Studien konnten zeigen, dass solche Störungen bei Strafgefangenen häufiger als in der Normalbevölkerung vorzufinden sind ([25, 26]). Das Vorliegen einer psychischen Störung kann in manchen Fäl-

4 Für dieses Merkmal ist (in der neuesten Version) als einziges die Aus-prägung “geringe Defizite” nicht inhaltlich definiert, da bei Vorliegen klarer Hinweise in der Vorgeschichte immer von einem mindestens mittleren Behandlungsbedarf ausgegangen werden soll.

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Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)

Item 23: Betreuung eines Kindes. Vor allem bei weibli-chen Gefangenen, die bereits Kinder haben oder schwan-ger sind, kann in Bezug auf die Betreuung eines Kindes Förderbedarf bestehen. Aber auch männliche Gefangene sollten Förderung erhalten, wenn diese nach ihrer Haftent-lassung Verantwortung für ihr Kind übernehmen werden, da die Wahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt wird, dass jugendliche Väter in der Lage sind, sich emotional, finan-ziell oder elterlich um ihr Kind zu kümmern [57].

Empirische Untersuchung zur Reliabilität des Instruments

Zur methodischen Einschätzung des BB-JuSt wurden von 2 externen Beurteilern (Studierenden der Psychologie) insgesamt 42 halbstandardisierte Interviews mit jungen Gefangenen geführt, um deren Behandlungsbedarf mittels des BB-JuSt zu beurteilen. Daneben wurden die Gefange-nen zusätzlich vom Fachdienst der Jugendstrafanstalten in Bezug auf ihren Behandlungsbedarf auf dem BB-JuSt eingeschätzt. Die Einschätzungen durch die Fachdienste erfolgten in der Zugangsphase. Hierbei waren die unter-schiedlichen Merkmale jeweils verschiedenen Berufsgrup-pen (in der Regel pädagogischer Dienst für Merkmale 1 bis 5, psychologischer Dienst für Merkmale 6 bis 15, teilweise auch ärztlicher Dienst für Merkmal 13 und Sozialdienst für Merkmale 16 bis 23) zugewiesen. Die Straftäter waren in den bayerischen Jugendstrafanstalten Ebrach und Neuburg-Herrenwörth inhaftiert und befanden sich in der Zugangs-abteilung der jeweiligen Vollzugsanstalt. Insgesamt wurden 12 junge Strafgefangene in der JVA Neuburg-Herrenwörth und 30 junge Strafgefangene in der JVA Ebrach rekrutiert. Die Probanden waren zwischen 16 und 23 Jahren alt [Mit-telwert (M) = 20,38 Jahre, Standardabweichung (SD) =  ± 1,58 Jahre]. Von den Befragten hatten 76,2 % die deut-sche Staatsangehörigkeit, und 23,8 % hatten ausschließlich ausländische Nationalitäten. Mit 26,2 % war der Anteil der Jugendlichen am größten, die wegen Körperverletzungsde-likten verurteilt wurden. Diebstahl und Unterschlagung war mit 23,1 % die zweithäufigste Deliktgruppe. Tötungsdelikte waren in dieser Stichprobe mit 1,5 % die Ausnahme. Die Daten wurden in der Zeit zwischen dem 29. April 2013 und dem 10. Juni 2013 in den Jugendstrafanstalten erhoben.

Zur Untersuchung der „Interrater“-Reliabilität bezüg-lich des BB-JuSt wurde zum einen die Beurteilerüberein-stimmung zwischen den Urteilen der 2 externen Beurteiler (Extern1, Extern2) ermittelt, die ihre Einschätzungen unab-hängig voneinander auf Basis eines gemeinsam geführ-ten halbstandardisierten Interviews getroffen haben. Zum anderen wurde die Beurteilerübereinstimmung zwischen dem gemeinsam gefällten Urteilen der externen Beurteiler und den Urteilen des Fachdienstes (ExternG, Fachdienst)

dar. Jugendliche Straftäter haben im Vergleich zu nicht-delinquenten Peers einen problematischeren Umgang mit Geld [50], da sie trotz der höheren Verfügbarkeit von Geld mehr Schulden haben und vermehrt über Geldprobleme kla-gen. Daten aus dem hessischen Jugendstrafvollzug deuten darauf hin, dass ca. 70 % der jungen Gefangenen Schulden haben und einige davon sich nicht aktiv mit ihren Schulden auseinandersetzen wollten [34].

Item 19: Lebensziele und Zukunftspläne. Lebensziele und Zukunftspläne junger Straftäter können oft „turning points“ in den kriminellen Karrieren junger Straftäter darstellen, die zum Ausstieg aus der Delinquenz führen [48]. Befragte junge Inhaftierte äußern häufig Angst davor, wieder in Straf-taten verwickelt zu werden, und viele streben eine konven-tionelle berufliche Laufbahn an. Jedoch haben die meisten Schwierigkeiten bei der Benennung von konkreten Strate-gien zur Umsetzung dieser Ziele [12].

7. Soziales UmfeldItem 20: Familiärer Rückhalt. Elterliche Zurückweisung kann als eines der stärksten Korrelate von Delinquenz betrachtet werden [1]. Delinquenz ist zudem in Familien mit häufig auftretenden Konflikten öfter zu finden, da solche Streitigkeiten u. a. die emotionale Bindung zwischen Fami-lienmitgliedern schwächen, die Bemühungen der Sozialisa-tion des Jugendlichen stören sowie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich der Jugendliche mit delinquenten Gleich-altrigen anfreundet [1]. Als hinderlich können ebenfalls kri-minelle Elternteile und delinquente Geschwister betrachtet werden, die die Wahrscheinlichkeit von abweichenden Ver-haltensweisen des Jugendlichen erhöhen.

Item 21: Sozialer Umgang. Der Kontakt zu und die Mit-gliedschaft in einer devianten Peergruppe kann als bedeut-samer Prädiktor für problematisches, dissoziales Verhalten angesehen werden ([1, 6]). Die Wahrscheinlichkeit, delin-quentes Verhalten zu zeigen, ist am größten, wenn alle Freunde des Jugendlichen delinquent sind, wenn es sich um eine geschlossene Gruppe handelt und wenn an Delinquenz befürwortenden Einstellungen festgehalten wird, sodass ein Druck zu delinquentem Handeln entsteht [1].

Item 22: Absehbare Entlassungssituation. Bei Vorhanden-sein von Wohnungsproblemen, beruflicher Perspektivlo-sigkeit sowie der Rückkehr in ein soziales Umfeld, das im Vorfeld bereits Straftaten begünstigt hat, kann eine Entlas-sung als ungünstig bewertet werden. Da hieraus hohe Rück-fallraten resultieren können, sollten Probleme bezüglich der Entlassung frühzeitig erkannt und bearbeitet werden, um die Resozialisierungschancen nach der Haft verbessern zu können [39].

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der Summen-Scores ausgeschlossen, da es dichotom ist. Die Summen-Scores der Probanden können daher Werte zwischen 22 und 110 annehmen. Hohe Werte zeigen einen hohen Behandlungsbedarf an. Zusätzlich wurde als Maß der Reliabilität die interne Konsistenz des Erhebungsbogens hinsichtlich beider Einschätzungen (ExternG und Fach-dienst) berechnet, wofür Cronbachs α herangezogen wurde. Bei diesen Berechnungen wurden die Items (1) mündlicher Sprachgebrauch, (10) sexuelle Devianz und (23) Betreuung eines Kindes ausgeschlossen, da sie zu geringe Varianzen aufwiesen.

Die in Tab. 1 berichteten Koeffizienten zeigen bei den einzelnen Items hervorragende Beurteilerübereinstimmun-gen zwischen den 2 externen Beurteilern (ICC Extern1 und Extern2). Die ICC Extern1 und Extern2 wies zusammenfas-send einen Range von 0,71–0,97 auf; der Median betrug 0,88. Ebenfalls hat sich im Hinblick auf die Gesamtbeurtei-lerübereinstimmung des BB-JuSt eine sehr gute Überein-stimmung gezeigt; die Übereinstimmung hinsichtlich der Gesamt-Scores der Probanden erreichte einen Wert von ICCG Extern1 und Extern2 = 0,94 (95%-KI = 0,89–0,97). Die interne Konsistenz kann mit einem Cronbachs α-Wert von 0,87 als sehr hoch eingeschätzt werden. Diese Ein-schätzungen sind auf Grundlage identischer Informationen entstanden, die mittels einer gemeinsam durchgeführten Aktenanalyse und eines halbstandardisierten Interviewleit-faden gewonnen wurden.

Die Beurteilerübereinstimmungen zwischen den gemein-sam gefällten Urteilen der externen Beurteiler und denen des Fachdienstes (ICC ExternG und Fachdienst; Tab. 1 rechte Spalten), die auf Basis unterschiedlicher Informations-quellen ermittelt wurden, erreichten hingegen bezüglich der einzelnen Items des BB-JuSt und der Gesamtbeurtei-lerübereinstimmung nur ein zufriedenstellendes Niveau. Die ICC ExternG und Fachdienst wiesen einen Range von 0,18–0,86 auf; der Median betrug 0,45. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass sich bei einigen Items die Mittelwerte der Fachdienste von den Mittelwerten der externen Beurteiler deutlich unterschieden. So sahen die Fachdienste einen weitaus höheren Förderungsbedarf in Mathematik, hinsicht-lich der Arbeitsfähigkeit sowie beim familiären Rückhalt und geringere Defizite bei Spielsucht, Aggressivität sowie Freizeitverhalten. Bezüglich der Gesamt-Scores ergab sich für die Übereinstimmung der gemeinsamen Beurtei-lungen der Externen und der Beurteilungen der Fach-dienste ein Wert von ICCG ExternG und Fachdienst = 0,68 (95 %-KI = 0,44–0,83). Diese Übereinstimmungen haben sich somit als nur als mäßig („fair“; 40 < ICC < 0,59) bzw. als gut („good“;.60 < ICC < 0,74) erwiesen. Die interne Konsistenz war bei den Fachdiensten mit einem Cronbachs α-Wert von 0,81 relativ hoch.

bestimmt. Anzumerken ist hierbei, dass die Einschätzungen der externen Beurteiler im Gegensatz zu denen des Fach-dienstes auf anderen Informationsquellen, abgesehen von der Gefangenenpersonalakte, beruhen. Da im Fall des BB-JuSt von intervallskalierten Rating-Werten ausgegangen wird5, konnte die Intraklassenkorrelation (ICC) eingesetzt werden, die angibt, wie gut das Urteil eines Raters mit dem Urteil eines anderen Raters übereinstimmt ([59], S. 158). Das vorliegende Design erforderte in SPSS den Gebrauch eines „Two-way-mixed“-Modells für den Typ „absolute agreement“ (unjustierte ICC) eines einzelnen Raters. Das Two-way-mixed“-Modell bezieht sich darauf, dass die Probanden eine Zufallsstichprobe abbilden, wohingegen die Beurteiler nicht rein zufällig ausgewählt werden [15]. Im Bezug auf Absolute agreement werden Koeffizienten gesucht, bei denen gleiche absolute Werte der Beobach-ter verlangt werden [15]. Diese unjustierten ICC verrech-nen die Mittelwertsunterschiede zwischen den Beurteilern als Fehlerquelle und gelten somit im Vergleich zu justier-ten ICC als die strengere Prüfung ([59], S. 158). Um die Reliabilität eines „durchschnittlich guten“ Raters aufzeigen zu können ([15], S. 168), wird auf die Reliabilität eines einzelnen „mittleren“ Beurteilers Bezug genommen. Zur Interpretation der ICC wurden Cicchetti und Sparrow [11] herangezogen, die folgende Interpretationsmöglichkeit der Reliabilität vorschlagen: ICC ≥ 0,75 „hervorragend“ („excel-lent“); 0,60 < ICC < 0,74 „gut“ („good“); 0,40 < ICC < 0,59 „mäßig“ („fair“); ICC < 0,40 „mangelhaft“ („poor“).

Darüber hinaus wurden als Maß für die Reliabilität des gesamten BB-JuSt die Gesamtübereinstimmungen der Einschätzungen von Extern1 und Extern2 sowie ExternG und Fachdienst untersucht. Hierfür wurde zum einen die Mediane der Beurteilerübereinstimmungen von Extern1 und Extern2 sowie ExternG und Fachdienst berechnet, die die mittleren Werte aller Übereinstimmungen darstellen. Zum anderen wurden anhand des ICC die Übereinstim-mungen der Summen-Scores der Urteile von Extern1 und Extern2 sowie ExternG und Fachdienst ermittelt. Der Sum-men-Score eines Probanden besteht aus den aufaddierten Werten der Einschätzungen eines Beurteilers.6 Das Item (23) „Betreuung eines Kindes“ wurde aus der Berechnung

5 Fast alle Untersuchungen zu vergleichbaren Instrumenten postulie-ren das Intervallskalenniveau der Ratings. Da es aber als Vorausset-zung für die Berechnung der Intraklassenkorrelation bei den 5-stufigen Items des BB-JuSt nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, wurden ergänzend auch die Rangkorrelationskoeffizienten Kendalls τ und Spe-armans ρ berechnet, die zur Beschreibung von Zusammenhängen zwi-schen ordinalskalierten Daten verwendet werden können. Die Befunde unterscheiden sich nicht substanziell von den im Text berichteten.6 Die Berechnung von Summen-Scores ist im BB-JuSt eigentlich nicht vorgesehen und wurde hier zum Zweck des Vergleichs mit Untersu-chungen zu anderen Instrumenten vorgenommen. Der Summen-Score könnte inhaltlich als globaler Indikator für das Ausmaß der Behand-lungsbedürftigkeit eines Probanden interpretiert werden.

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Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt)

differieren.7 Darin würde das eigentlich praktisch bedeut-same Kriterium der Reliabilität liegen. Die Untersuchung erfolgte fast zeitgleich mit der flächendeckenden Einfüh-rung des BB-JuSt und anderer Erhebungsverfahren im Rah-men der Evaluation des bayerischen Jugendstrafvollzugs, sodass Anfangsschwierigkeiten und Unschärfen der Hand-habung aufgrund mangelnder Erfahrung aufseiten der damit betrauten Fachdienste in Rechnung zu stellen sind.

Die Übereinstimmung zwischen 2 Beurteilern mit ähn-lichem professionellen Hintergrund (im vorliegenden Fall 2 externe Studierende) bei identischer Informationsba-sis erreicht hinsichtlich der Summenwerte ein ähnliches Niveau, wie es von Verfahren wie LSI-R [13], VRS-YV [53] oder YLS/CMI [49] berichtet wird. Auf der Ebene der einzelnen Items ergaben sich durchgehend sehr hohe („excellent“) Übereinstimmungen (die ICC betrugen im

7 Ein zwischenzeitlich durchgeführter Workshop, bei dem einzelne Fälle von unterschiedlichen Fachdiensten codiert wurden, hat gezeigt, dass Nichtübereinstimmung nur in geringem Ausmaß vorkommt. Dabei erkennbar werdende Unklarheiten in den Merkmalsbeschrei-bungen gaben Anlass zu einer Überarbeitung der Merkmalsveranke-rungen und des Manuals. Die im Anhang abgedruckte Version ist nicht die in der vorliegenden Studie verwendete, sondern enthält bereits die Überarbeitungen.

Die Varianz der einzelnen Merkmale differierte stark (Tab. 1, rechte Spalten): Sie war am höchsten hinsichtlich Alkoholproblematik, Drogenproblematik und beruflicher Qualifikation und gering bei sexueller Devianz, mündli-chen Sprachkenntnissen und kriminalitätsbegünstigenden Denkmustern. Die Betreuung eines Kindes und sexuelle Auffälligkeiten kamen in der vorliegenden Stichprobe fast nicht vor.

Diskussion

Die vorliegende Arbeit stellt die erste Erprobung eines neuen Untersuchungsinstruments dar, mit dem der Behand-lungsbedarf bei jungen Straftätern im Zugangsverfahren des Jugendstrafvollzugs erfasst werden soll. Dabei wurden die Einschätzungen der Anstaltsfachdienste mit den Einschät-zungen externer Forscher in Beziehung gesetzt. Allerdings war es aus Kapazitätsgründen nicht möglich zu bestimmen, in welchem Ausmaß unterschiedliche Fachdienste (z. B. Psychologinnen verschiedener Abteilungen oder Anstalten) bei der Codierung identischer Fälle übereinstimmen oder

Tab. 1 Übereinstimmung zwischen 2 externen Beurteilern (Extern1 und Extern2) und zwischen Externen und Fachdiensten (ExternG und Fach-dienst) sowie Mittelwerte und Standardabweichungen der Fachdiensturteile (N = 42)Items Übereinstimmungen Fachdienst-Rating

Extern1 und Extern2 ExternG und FachdienstICC 95-%-KI ICC 95-%-KI M SD

1. Mündlicher Sprachgebrauch 0,84 0,71–0,91 0,44 0,16–0,66 1,21 0,562. Schulische Voraussetzungen – Deutsch 0,88 0,78–0,93 0,42 0,14–0,64 2,76 0,773. Schulische Voraussetzungen – Mathematik 0,85 0,74–0,92 0,42 − 0,03–0,70 3,51 0,984. Berufliche Qualifikation 0,95 0,90–0,97 0,76 0,60–0,84 2,90 1,275. Arbeitsfähigkeit 0,88 0,79–0,94 0,48 0,15–0,70 2,36 1,146. Alkoholproblematik 0,95 0,91–0,97 0,71 0,52–0,83 2,45 1,317. Drogenproblematik 0,95 0,91–0,97 0,79 0,65–0,88 2,98 1,358. Spielsucht 0,97 0,94–0,98 0,36 0,02–0,62 1,38 0,769. Aggressivität 0,90 0,82–0,94 0,45 0,11–0,68 2,21 0,95

10. Sexuelle Devianz 1,00 – 0,86 0,76–0,92 1,14 0,5711. Kriminalitätsbegünstigender Denkmuster 0,76 0,59–0,86 0,46 0,18–0,67 2,71 0,6412. Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung 0,75 0,57–0,86 0,18 − 0,13–0,46 2,50 0,8013. Psychische Erkrankungen 0,94 0,90–0,97 0,40 0,12–0,63 1,50 0,7114. Auseinandersetzung mit der eigenen

Delinquenz0,80 0,65–0,87 0,21 − 0,11–0,48 2,80 0,64

15. Einsicht und Änderungsbereitschaft 0,71 0,51–0,83 0,20 −0,11–0,47 2,71 0,6716. Alltagskompetenz 0,87 0,75–0,93 0,33 0,01–0,58 2,38 0,8417. Freizeitverhalten und Lebensstil 0,90 0,81–0,94 0,51 0,10–0,74 3,00 1,0318. Umgang mit Geld 0,80 0,65–0,89 0,45 0,07–0,70 2,64 1,0419. Lebensziele und Zukunftspläne 0,75 0,58–0,86 0,39 0,08–0,63 2,47 0,8320. Familiärer Rückhalt 0,92 0,84–0,96 0,51 0,24–0,70 2,78 0,9521. Sozialer Umgang 0,85 0,73–0,92 0,46 0,17–0,68 3,00 1,0122. Absehbare günstige Entlassungssituation 0,86 0,75–0,92 0,44 0,16–0,66 2,77 1,0623. Betreuung eines Kindes n.a. – n.a. – 1,05 0,22

ICC Intraklassenkorrelation, M Mittelwert, SD Standardabweichung, 95%-KI 95%-Konfidenzintervall

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Insgesamt kann die erhebliche Diskrepanz zwischen der hohen Übereinstimmung unter den beiden Externen und deren z. T. geringer Übereinstimmung mit den internen Fachdiensten dahingehend interpretiert werden, dass das Verfahren zwar prinzipiell eine sehr zuverlässige Beurtei-lung ermöglicht, dafür jedoch ein gemeinsames Verständnis der zu beurteilenden Merkmale hergestellt werden muss. Dazu scheint eine intensive Schulung der Fachdienste erforderlich, in der anhand von Beispielfällen die Bedeu-tung der einzelnen Merkmalsdimensionen erläutert und deren Beurteilung eingeübt wird, z. B. durch die Verdeutli-chung der Abstufungen und die Sensibilisierung für Urteils-fehler (z. B. Haloeffekte). Außerdem erscheint es sinnvoll, das bereits vorliegende Manual auf der Grundlage solcher Workshops durch Beispiele und durch Hinweise für die Codierung von Grenzfällen zu ergänzen.

Naheliegend erscheint es auch, die diagnostische Quali-tät des Verfahrens, über den Schulleistungstest hinaus, durch Integration weiterer Tests und Fragebogen zu ergänzen. So könnten beispielsweise Alkohol- und Drogenkonsum sowie Glücksspiel in wesentlichen Aspekten durch einen Scree-ning-Fragebogen erhoben werden, dessen Ergebnisse evtl. im Interview noch vertieft werden können. Ein Screening-Fragebogen könnte subjektiven Maßstäben und Urteilsten-denzen entgegenwirken und die Urteile noch zuverlässiger sowie besser vergleichbar machen.

Eine gute interne Konsistenz und Beurteilerübereinstim-mung resultierten beim Summen-Score. Dies deutet darauf hin, dass der BB-JuSt als Instrument zur Einschätzung der generellen Behandlungsbedürftigkeit der jungen Gefange-nen einsetzbar ist und ihre allgemeine Dissozialität abbildet. Damit könnte der Gesamtscore evtl. auch als Indikator für das Rückfallrisiko herangezogen werden.

Der Schwerpunkt der Anwendung des BB-JuSt liegt jedoch in der individuellen Behandlungsplanung. Aus den Profilen der einzelnen Probanden lassen sich Zielsetzungen, Prioritäten und Strategien der Behandlung ableiten. Bereits im Zugangsverfahren und nicht, wie im Jugendstrafvollzug manchmal üblich, erst unmittelbar vor Beginn einer Maß-nahme, sollte geklärt werden, welche Maßnahmen für die soziale Eingliederung des jungen Gefangenen angezeigt sind und für welche Maßnahmen er geeignet ist. Falls aus zeitlichen Gründen eine Entscheidung zwischen alternativen Maßnahmen zu treffen ist (z. B. entweder Lehrausbildung oder Verlegung in eine sozialtherapeutische Abteilung), sind aber im Einzelfall ergänzende diagnostische Untersu-chungen erforderlich.

Ein möglicher Kritikpunkt am BB-JuSt betrifft seine Fokussierung auf behandlungsbedürftige Defizite. Man könnte dieser „Defizitorientierung“ das Prinzip der Res-sourcenorientierung [7] gegenüberstellen, d. h. die Berück-sichtigung individueller Stärken und das Ziel einer Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung in Hinsicht auf positive

Median 0,88) zwischen den beiden Urteilern.8 Dies belegt, dass sich das Instrument prinzipiell für eine zuverlässige Einschätzung der in ihm enthaltenen Merkmale eignet und deshalb auch im Einzelfall gültige Festlegungen ermöglicht.

Deutlich niedriger war allerdings die Übereinstimmung zwischen den Urteilen der externen Forscher einerseits und den Einschätzungen der internen Fachdienste anderer-seits. Hier lagen die Koeffizienten für die einzelnen Merk-male deutlich niedriger (ICC im Median = 0,45) und wiesen zudem eine erhebliche Streuung auf. Eine gute bis sehr gute Übereinstimmung zeigte sich bei den Merkmalen berufliche Qualifikation, Drogenproblematik, Alkoholproblematik und sexuelle Devianz. Dies könnte an recht eindeutigen Indika-toren liegen, die gleichsinnig von den externen Forschern und von den Fachdiensten der Anstalt verwendet wurden. Auf der anderen Seite gab es Merkmale, für welche nur eine wenig befriedigende Übereinstimmung (ICC < 0,40) erreicht werden konnte. Dazu gehörten relativ komplexe Merkmale wie allgemeine Persönlichkeitsentwicklung oder Einsicht und Änderungsbereitschaft, die eine mehr oder weniger große Vielfalt von Verhaltensbereichen und psy-chischen Zuständen umfassen. Hier ist zu vermuten, dass die Fachdienste aufgrund ihrer umfangreichen praktischen Erfahrung und ihrer besseren Kenntnis des Jugendstraf-vollzugs die Kriterien anders gewichten oder auch andere Punkte für relevant halten als die externen Forscher. Eine überraschend niedrige Übereinstimmung ergab sich aber auch für vermeintlich einfache Kriterien wie die Schulleis-tungen in Deutsch und Mathematik, die Alltagskompetenz oder die Auseinandersetzung mit der eigenen Delinquenz. Hinsichtlich einiger dieser Items unterschieden sich die Beurteilungen von Externen und Fachdiensten auch sys-tematisch im durchschnittlichen Niveau, d. h., es wurden offenbar unterschiedliche Maßstäbe angelegt. Bezüglich der Schulleistungen wurde von den Lehrkräften der Anstalten ein standardisierter Schulleistungstest angewendet, sodass hier auch Methodeneffekte (Fremdeinschätzung aufgrund Interview vs. objektiver Test) wirksam wurden.

Einige der Items des BB-JuSt wiesen in der vorliegenden Stichprobe fast keine Varianz auf. Dies betraf v. a. die Merk-male „Betreuung eines Kindes“ und „sexuelle Devianz“. Da es sich aber um Bedürfnisse handelt, die dann, wenn sie vor-liegen, einen hohen Betreuungsaufwand begründen und für die es auch spezifische Behandlungs- und Betreuungsange-bote gibt (Geburtsvorbereitung und Mutter-Kind-Abteilung bzw. sozialtherapeutische Abteilungen für Sexualtäter), erscheint es sinnvoll, trotz geringer Prävalenzen diese Merkmale gesondert zu erheben.

8 Übereinstimmungen hinsichtlich Einzel-Items werden in den genann-ten Reliabilitätsuntersuchungen nicht mitgeteilt, sodass Vergleiche nicht möglich sind. Bezüglich der PCL-R wurden auf der Ebene der Einzelitems ICCs zwischen 0,32 und 0,95 berichtet, mit einem Median bei 0,61 [28].

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statistische Kontrolle dieser Unterschiede z. B. durch nach-trägliches „matching“ erleichtern.

Eine noch zu leistende Aufgabe, die sowohl für die Vollzugspraxis als auch für die Forschung von zentraler Bedeutung ist, liegt in der Bestimmung von individuellen Fortschritten hinsichtlich der im BB-JuSt aufgeführten Merk-male. Sowohl für die Vollzugsplanung (z. B. Entscheidungen über die Lockerungseignung oder Entlassungsreife) als auch für die Evaluation einzelner Behandlungsmaßnahmen wären Kriterien und Instrumente hilfreich, die es erlauben, die Ver-änderungen bei Merkmalen wie Drogenproblematik, Aggres-sivität oder Umgang mit delinquenten Gleichaltrigen, die in der Haftumgebung schwer zu beobachten sind, zuverlässig zu bestimmen. Hierfür sollten jeweils geeignete diagnostische Verfahren der Änderungsmessung entwickelt werden.

Das Verfahren BB-JuSt erscheint nicht nur innerhalb des Jugendstrafvollzugs geeignet, sondern könnte auch zur Kooperation mit anderen Institutionen der Justiz oder der Jugendhilfe nützlich sein. Dies betrifft potenziell Jugend-staatsanwaltschaften und Jugendgerichte, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und allgemeine soziale Dienste. Durch gemeinsam genutzte Diagnose- und Dokumentationsinstru-mente könnten sich die Kommunikation und der fallbezogene Austausch zwischen den verschiedenen Stellen verbessern.

Interessenkonflikt  J. Endres, M. M. Breuer, L. Buch und O. Handtke geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

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Lebensziele. Jedoch gibt es keine empirischen Belege dafür, dass eine Abweichung vom Need principle rückfallpräven-tiv günstig ist [3]. Ressourcen sind natürlich zu beachten im Sinne von Ansprechbarkeit, z. B. die Nutzbarmachung von Stärken und Kompetenzen für die therapeutische Bezie-hung und die Verhaltensänderung oder die Entwicklung von Alternativen zu Gewalt und Drogen als Mittel der Problem-lösung. Stärken und Ressourcen werden mit dem BB-JuSt durchaus sichtbar (eben als fehlende Defizite z. B. bei Vorlie-gen guter alltagspraktischer Fähigkeiten). Zusätzlich bietet der Erhebungsbogen die Möglichkeit, sonstige Ressourcen in einem freien Textfeld zu dokumentieren. Zu bedenken ist jedoch auch, dass gerade bei dissozial geprägten, aus sozial randständigen Milieus kommenden Jugendlichen Ressour-cen und positive Lebensziele (z. B. Motivation durch beruf-liche Erfolge, sinnvolle Freizeitinteressen) vielfach erst noch entdeckt oder entwickelt werden müssen und deshalb nicht schon bei Haftbeginn diagnostiziert werden können. Deshalb ist im Jugendstrafvollzug ein breites Angebot von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten erforderlich, insbeson-dere mit sportlichen und musischen Anregungen.

Eine weitere Anwendung der BB-JuSt ist die Forschung im Rahmen der Evaluation des Jugendstrafvollzugs [55]. Die Dokumentation des Behandlungsbedarfs mittels der BB-JuSt dient erstens der Untersuchung der Passung zwi-schen Behandlungsbedürfnissen der Gefangenen und Behandlungskapazitäten des Jugendstrafvollzugs; sie macht sichtbar, wo der Förderungsbedarf gedeckt ist und wo zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Zweitens können, wenn die Erhebungen über mehrere Jahre konstant erfol-gen, zeitliche Trends sichtbar gemacht werden (z. B. eine etwaige Zunahme der Glücksspielproblematik); darauf kann der Strafvollzug dann durch Ausdehnung der geeigneten Maßnahmen reagieren. Ein wesentliches Ziel aber liegt in der Erfolgsevaluation. Hierfür ist zwischen Wirkungszielen (das Erfolgskriterium liegt nach dem Vollzug, z. B. Rück-fallfreiheit) sowie Maßnahme- und Leistungszielen (das Erfolgskriterium liegt im Vollzug: z. B. Schulabschluss, Steigerung der sozialen Kompetenz) zu unterscheiden [55]. Die mit dem BB-JuSt erhobenen Daten können in Rückfall-untersuchungen verwendet werden, um zu bestimmen, wel-che Behandlungsmaßnahmen bei wem wirken, also wie sich in Abhängigkeit von den zu Haftbeginn bestehenden Bedar-fen die Teilnahme an bestimmten Interventionen auf die Legalbewährung auswirkt. Da eine randomisierte Zuwei-sung im Strafvollzug kaum zu verwirklichen ist, leiden die meisten Rückfalluntersuchungen an nichtäquivalenten Kontrollgruppen, d. h., die Teilnehmer z. B. an einem Anti-gewalttraining weisen üblicherweise in einigen Bereichen größere Defizite auf (höhere Gewaltbereitschaft), in ande-ren weniger große Defizite (stärkere Änderungsmotivation) als die Vergleichsgruppe. Die BB-JuSt-Profile könnten die

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