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Digitalisierung Unter diesem Motto wurde der 18. GKV-Infoshop von der ITSG veranstaltet. Wieder standen aktuelle Entwicklungen rund um den elektro- nischen Datenaustausch im Meldewesen im Fokus des alljährlich stattfindenden Informa- tionstermins für Ersteller von Entgeltabrech- nungs- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen. Auch in diesem Jahr ist der GKV-Infoshop der ITSG wieder auf einen sehr großen Zuspruch gestoßen. An den drei Veranstaltungsterminen zwischen dem 18. und 21. September in Hom- berg (Ohm) konnten jeweils 120 Teilnehmer begrüßt werden. Die Inhalte wurden von mehr als 20 hochkarätigen Referenten praxisorien- tiert aufbereitet und vorgetragen. Mit dabei waren Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des GKV-Spitzen- verbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Betriebs- nummernservices der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Krankenkassen und der ITSG. Im Mittelpunkt des GKV-Infoshops stand auch die praxisorientierte Ausgestaltung und Weiterentwicklung des elektronischen Melde- wesens der sozialen Sicherung. Zusätzlich wurden in diesem Jahr erstmalig zwei Foren unter Mitwirkung des BMAS zur Weiterent- wicklung der Meldeverfahren im Zeichen der Digitalisierung durchgeführt. Neben dem ak- tuellen Praxisbezug standen damit vorrangig zukunftsweisende Themen im Fokus. In seiner Eröffnungsrede erläuterte der Geschäfts- führer der ITSG, Harald Flex, die Bedeutung des Begriffs „Digitalisierung“. Bereits in den letzten 20 Jahren wurde unter Einbezug der Verfahrensbeteiligten das Beitrags- und Mel- dewesen mit elektronisch gestützten Prozessen unterlegt. Aktuell steht der Begriff für den Wandel hin zu digitalen Prozessen mittels In- formations- und Kommunikationstechnik und kann damit als digitale Transformation be- zeichnet werden. Nach Abwägen der Erfolgs- faktoren und Vorbehalte einer Digitalisierung stellte Harald Flex heraus, dass es auch zu- künftig auf das Zusammenspiel von Organisation, Technik und Personal ankomme. Gleichwohl werden sich die Geschäftsprozesse im Bereich der Organisationen der sozialen Sicherung unter Einbezug der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem weiteren, vermutlich noch schnelleren Wandel unterziehen. Es gilt, den Wandel aktiv zu gestalten. Neben den Fachvorträgen gab es wieder reich- lich Raum und Zeit für Gespräche zwischen den Teilnehmern – bis hin zu den Abenden in gewohnt angenehmer Atmosphäre. 1 extract Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH November 2017 Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen

Der Newsletter rund um den Datenaustausch im ... · In ihrer Präsentation stellten Ronald Krüger vom GKV-Spitzenverband und Gregor Grebe von der ITSG die Neuerungen in den Gemein-samen

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Page 1: Der Newsletter rund um den Datenaustausch im ... · In ihrer Präsentation stellten Ronald Krüger vom GKV-Spitzenverband und Gregor Grebe von der ITSG die Neuerungen in den Gemein-samen

DigitalisierungUnter diesem Motto wurde der 18. GKV-Infoshopvon der ITSG veranstaltet. Wieder standen aktuelle Entwicklungen rund um den elektro-nischen Datenaustausch im Meldewesen im Fokus des alljährlich stattfindenden Informa-tionstermins für Ersteller von Entgeltabrech-nungs- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen.

Auch in diesem Jahr ist der GKV-Infoshop der ITSG wieder auf einen sehr großen Zuspruch gestoßen. An den drei Veranstaltungsterminen zwischen dem 18. und 21. September in Hom-berg (Ohm) konnten jeweils 120 Teilnehmer begrüßt werden. Die Inhalte wurden von mehr als 20 hochkarätigen Referenten praxisorien-tiert aufbereitet und vorgetragen. Mit dabei waren Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des GKV-Spitzen-verbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Betriebs-nummernservices der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Krankenkassen und der ITSG. Im Mittelpunkt des GKV-Infoshops stand auch die praxisorientierte Ausgestaltung und

Weiterentwicklung des elektronischen Melde-wesens der sozialen Sicherung. Zusätzlich wurden in diesem Jahr erstmalig zwei Foren unter Mitwirkung des BMAS zur Weiterent-wicklung der Meldeverfahren im Zeichen der Digitalisierung durchgeführt. Neben dem ak-tuellen Praxisbezug standen damit vorrangig zukunftsweisende Themen im Fokus.

In seiner Eröffnungsrede erläuterte der Geschäfts-führer der ITSG, Harald Flex, die Bedeutung des Begriffs „Digitalisierung“. Bereits in den letzten 20 Jahren wurde unter Einbezug der Verfahrensbeteiligten das Beitrags- und Mel-dewesen mit elektronisch gestützten Prozessen unterlegt. Aktuell steht der Begriff für den Wandel hin zu digitalen Prozessen mittels In-formations- und Kommunikationstechnik und kann damit als digitale Transformation be-zeichnet werden. Nach Abwägen der Erfolgs-faktoren und Vorbehalte einer Digitalisierung stellte Harald Flex heraus, dass es auch zu-künftig auf das Zusammenspiel von Organisation, Technik und Personal ankomme. Gleichwohl werden sich die Geschäftsprozesse im Bereich

der Organisationen der sozialen Sicherung unter Einbezug der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem weiteren, vermutlich noch schnelleren Wandel unterziehen. Es gilt, den Wandel aktiv zu gestalten.

Neben den Fachvorträgen gab es wieder reich-lich Raum und Zeit für Gespräche zwischen den Teilnehmern – bis hin zu den Abenden in gewohnt angenehmer Atmosphäre.

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extractInformationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH

November 2017

Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen

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Neuerungen und Änderungen im Meldewesen

In diesem Jahr informierte Lars Maiwald vom GKV-Spitzenverband über die Neuerungen im Meldeverfahren. In seinem Vortrag ging er dabei auf die „gesonderte Absendernummer“ ein. Soweit ein Arbeitgeber oder eine Zahlstelle eine getrennte Datenhaltung wünscht und zwei Abrechnungssysteme unter einer Absender-Betriebsnummer verwendet werden, mangelt es derzeit an einem Unterscheidungsmerkmal. Rückmeldungen können daher nicht korrekt zugestellt werden.

Mit der gesonderten Absendernummer haben Arbeitgeber und Zahlstellen sowie deren Abrechnungsstellen ab dem 01.01.2018 die Möglichkeit, die Rückmeldungen dem ur-sprünglichen Absender der Daten maschinell zuordnen zu können.

Die gesonderte Absendernummer wird zu-künftig in diesen Fällen an Stelle der Betriebs-nummer-Absender und Betriebsnummer-Empfänger genutzt. Daher werden diese

Datensatz-Felder in Absendernummer (ABSN) und Empfängernummer (EPNR) umbenannt.

Darüber hinaus ist in Meldungen des Arbeit-gebers ab 01.01.2018 zusätzlich die Absender-nummer in ein neues Datenfeld „RV-Absender-nummer (RV-ABSN)“ einzutragen. Damit geht diese Information bei der Weiterleitung der Meldedaten an die Deutsche Rentenversiche-rung nicht mehr verloren.

Ferner werden im Arbeitgeber-Meldeverfahren ein Kennzeichen „Saisonarbeitnehmer“ und ein Datenbaustein „Bestandsabweichung Meldeverfahren“ (DBBM) aufgenommen. Der Datensatz Betriebsdatenpflege wird um die Angabe der PROD-/MOD-ID erweitert.

Als neue Zusatzmodule für Entgeltabrech-nungsprogramme wurden zum 01.07.2017 die „Anforderung von Gesonderten Meldungen durch die Rentenversicherung“ und zum 01.01.2018 das „Antrags- und Bescheinigungs-verfahren A1“ festgelegt. Zum 01.01.2019 werden beide Verfahren Bestandteil des Basismoduls.

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In ihrer Präsentation stellten Ronald Krüger vom GKV-Spitzenverband und Gregor Grebe von der ITSG die Neuerungen in den Gemein-samen Grundsätzen Technik und das zukünftige Antragsverfahren zur Vergabe der Zahlstellen-nummer und der gesonderten Absender-nummer vor.

Aufgrund der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen die Schlüssellängen in den verwen-deten Sicherheitsverfahren zum 01.01.2023 erhöht werden. Zusätzlich werden die zugrun-deliegenden Algorithmen auf die aktuelle Empfehlung des BSI angepasst. Dies hat zur Folge, dass ab dem 01.01.2019 Zertifikate mit der neuen Schlüssellänge (4096 BIT) beantragt werden können, ab dem 01.01.2020 ist ein Antrag nur noch im neuen Format möglich. Die Details zu der Umstellung sind in der Anlage 16 der Gemeinsamen Grundsätze Technik beschrieben, die dem BMAS zur Genehmigung vorliegen.

Durch die Vorgaben der EU muss der beste-hende ISO 8859-1 Zeichensatz perspektivisch durch einen „Mehr-BIT Zeichensatz“ ersetzt werden. Allerdings stehen die konkreten Vorgaben der EU noch nicht fest, daher ist

derzeit auch noch keine konkrete Zeitplanung möglich.

Weiter informierte die DAK darüber, dass auf-grund der Umstellung ihrer Krankenkassen-software zwar die Meldungen an die DAK ausschließlich über die Datenannahmestelle „vdek“ erfolgen dürfen, Rückmeldungen aber – je nach verwendetem System – entweder über die Datenannahmestelle „vdek“ oder

über die Datenannahmestelle „BITMARCK“ bereitgestellt werden. Daher werden alle Anwender gebeten, bei Anfragen an den GKV-Kommunikationsserver immer alle Datenannahmestellen abzufragen, auch die, an die sie keine Meldungen gesendet haben. Ab Ende 2018 wird die DAK nur noch eine Datenannahmestelle verwenden.

Die Anträge zur gesonderten Absendernum-mer und zur Zahlstellennummer erfolgen ab dem 01.01.2018 über einen maschinellen Da-tensatz, der über den GKV-Kommunikations-server an die ITSG zu senden ist. Die Rück-meldung erfolgt ebenfalls elektronisch; in der Einführungsphase erfolgt sie zusätzlich per Post. Der zugrundeliegende XML-Datensatz ist an den Strukturen des A1-Verfahrens orientiert. Jeder interessierte Software-Ersteller kann das Antragsverfahren integrieren. Um eine flächendeckende Einführung zu gewährleisten, wird die Ausfüllhilfe sv.net die Verfahren ab dem 01.01.2018 unterstützen.

Das Informationsportal für Arbeitgeber ist seit Januar 2017 unter www.informationsportal.de aktiv und wird aus aller Welt besucht. Die Inhalte werden kontinuierlich weiter gepflegt.

Technische Anpassungen und neues elektronisches Antragsverfahren

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Die Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch fanden im Jahr 2017 unter neuen Rahmenbe-dingungen statt. So wurde die Kostenpflicht der vergangenen Jahre wieder aufgehoben, da alle Beteiligten von den Ergebnissen profitieren.

Beleuchtet wurden sämtliche Bestandteile der Systemuntersuchung, wie beispielsweise das Pflichtenheft, Workshops, Testfälle und die Nutzung der eVpT-Umgebung und das Qualitätsmanagement. Großen Raum nahmen die Diskussionen mit den Vertretern der Un-fallversicherung zum aktuellen Stand des Verfahrens UV-Lohnnachweis ein.

Die vorgebrachten Anregungen und Kritikpunkte beleben das Verfahren und nur dadurch können Änderungen herbeigeführt werden. So wurden

viele der Anregungen direkt nach den Veran-staltungen zum Erfahrungsaustausch umgesetzt.

Der Geschäftsführer der ITSG, Harald Flex, berichtete über den Status der Umstellung der Produktvarianten sv.net/online auf sv.net/standard und sv.net/classic auf sv.net/comfort sowie die neue Benutzerverwaltung.

Ein wichtiger Punkt ist die geforderte Steige-rung der Verfahrenssicherheit durch die Authentifizierung der Premium-Nutzer bei der

neuen sv.net-Registrierungsstelle. Zudem wird die Forderung des BMAS, kommerzielle Anwender an den Kosten von sv.net zu betei-ligen, umgesetzt.

Trotz Einführung eines Bezahlsystems für große Anwender werden die Rahmenbedingungen für sv.net gleichbleiben. sv.net bleibt eine Ausfüllhilfe und führt im Gegensatz zu

Entgeltabrechnungsprogrammen keine Be-rechnungen durch. Im vorgegebenen Rahmen findet eine Systemuntersuchung und jährliche Qualitätssicherung durch neutrale Prüfer der Krankenkassen, der DGUV, der DRV und der Knappschaft statt.

Aktuelle Informationen aus den Veranstaltungen „Erfahrungsaustausch“

Nutzung der Ausfüllhilfe sv.net

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Prof. Dr. Thomas Molkentin vom BMAS be-grüßte die Teilnehmer der Veranstaltung und wies auf die erwartungsfrohen Diskussionen in den sich anschließenden Foren hin. Da zum anstehenden Jahreswechsel keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen umzusetzen sind, hatte das BMAS im Vorfeld des GKV-Infoshops angeboten, in Foren über die Ausgestaltung der Entgeltabrechnung und des Meldewesens im Zeichen der Digitalisierung den Dialog mit allen Verfahrensbeteiligten zu diskutieren.

Im Anschluss daran präsentierte Ivo Hurnik vom BMAS die Meilensteine der Einführung des elektronischen Datenaustauschs im Beitrags- und Meldewesen im Zeitraum 1998 bis 2016 als Kernstück der Digitalisierung in der Sozialversicherung. Die Nutzung von elektronischen Verfahren in den Geschäfts-prozessen zum Datenaustausch verlangt zwangsläufig auch eine Standardisierung, die durch die Gemeinsamen Grundsätze und die Verfahrensbeschreibungen erreicht wurde.

Eine Herausforderung für die maschinellen Meldeverfahren könnte in den nächsten Jahren durch das Online-Zugangsgesetz (OGZ) ent- stehen. Das OGZ verpflichtet alle unmittelbaren

und mittelbaren Verwaltungen in Bund und Ländern, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 über Online-Portale anzubieten. Alle Portale werden im Verbund mit einheitlichen Nutzerkonten verknüpft. Das Bundesministe-rium des Innern (BMI) erhält weitgehende Befugnisse, die zu verwendende Technik, die Interoperabilitäts- und die Sicherheitsstandards festzulegen.

Die möglichen Auswirkungen auf die IT-Kom-ponenten und Komponenten im Umfeld der Sozialversicherung sind noch nicht absehbar.

Nach dem Motto „Die Digitalisierung startet erst jetzt richtig“ ist es nach Ivo Hurnik das Ziel, die Vorteile der elektronischen Bereit-stellung von Daten so ökonomisch wie möglich für alle Verfahrensteilnehmer zu nutzen.

Gesetzliche Neuerungen

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Referenten: Prof. Dr. Thomas Molkentin (BMAS), Ivo Hurnik (BMAS), Antje Zierke (BMAS), Thomas Neumann (BMAS) Moderator: Lothar Ruppert (ITSG)

Für die Gestaltung zukünftiger Regelungen boten die Referenten vom BMAS einen offenen Dialog in zwei Foren an. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre Einschätzungen zu unter-schiedlichen Themen darzulegen.

Im Forum 1 „Veränderungen in den Verfahrens-weisen in der Entgeltabrechnung“ wurden fünf Fragen zur Diskussion gestellt, die zu folgenden Ergebnissen kamen.

Frage 1: „Auf welche Nachweise könnte zukünftig in den Entgeltunterlagen verzichtet werden?“

Die Teilnehmer diskutierten über verschiedene Varianten wie die Nutzung eines einheitlichen Datenpools zum Abruf von Daten, um die Ent-geltunterlagen und Meldungen zu reduzieren. Ein weiterer Vorschlag war die Digitalisierung der Bescheinigung nach § 25 DEÜV für den Arbeitnehmer. Einige der Teilnehmer äußerten sich dahingehend, dass alle Unterlagen weiter-hin in der Urform benötigt werden.

Frage 2: „Welche Auswirkungen hätte die Festschreibung, dass als Adressdaten nur die Gemeindedaten zulässig sind?“

Es sollte ein Zugriff für jedermann erfolgen. Die Gemeindedaten wären sinnvoll für alle Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutsch-land haben. Probleme werden bei Personen gesehen, die im Ausland wohnen.

Frage 3: „Welche Auswirkungen hätte die Ein-führung einer vierjährigen Rückrechnungstiefe?“

Bei einer Erweiterung der Rückrechnungstiefe auf 4 bzw. 5 Jahre wäre eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung erforderlich. Eine Änderung kann nur für die Zukunft gelten. Für die maschinellen Verfahren der Betriebs-prüfung bei der Rentenversicherung sollte eine gleichgerichtete Rückrechnungstiefe gel-ten. Es wurde vorgeschlagen, den Summen-bescheid bei der Betriebsprüfung entfallen zu lassen, weil die Werte aus Summenbescheiden zu Schwierigkeiten bei weiteren Rückrechnun-gen und bei der Berücksichtigung in Entgelt-meldungen der Arbeitnehmer führen. Statt-dessen wurde eine maschinelle Korrektur in den Entgeltabrechnungsprogrammen bzw. zum Einzelfall als zielführender angesehen.Probleme wurden von den Software-Erstellern insbesondere bei mehrjährigen Rückrechnun-gen in März-Klausel-Fällen gesehen. Eine Abschaffung der März-Klausel und dafür die Einführung eines Jahresausgleiches - analog der Steuerverwaltung - wurde diskutiert.

Frage 4: „Welche Auswirkungen hätte die Festlegung des euBP-Datensatzes für die Datenübermittlung bei Systemwechsel?“

Zu dieser Frage wurde angeregt, dass die Inhalte des euBP-Datensatzes pro Programm-system erzeugt werden sollten und zeitraum-bezogen der gesetzlichen Rentenversicherung

zur Prüfung übermittelt werden. Eine Über-nahme von Daten aus dem vorherigen in das aktuelle Programm als Grundlage einer Be-triebsprüfung wurde kritisch gesehen. Diverse Software-Ersteller stellen schon jetzt Daten für ehemalige Kunden zu Prüfzwecken bereit. Vorgeschlagen wurde in diesem Zusammen-hang, bei einem Systemwechsel möglicher-weise generell eine Ad-hoc Betriebsprüfung durchzuführen, dann könnte die Übernahme von Daten aus Fremdprogrammen entfallen.

Frage 5: „Welche Auswirkungen hätte der Zwang zur erneuten Systemprüfung bei Anpassungen in Entgeltabrechnungssystemen vor Ort?“

Teilweise sind Möglichkeiten zur individuellen Veränderung vorhanden, in anderen Systemen nicht. Bei individuellen Veränderungen über-nehmen die Software-Ersteller keine Garantie der Programminhalte. Generell bewertete man dies eher als Problem einzelner Produkte.

Forum 1 – Veränderungen in den Verfahrensweisen in der Entgeltabrechnung

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Referenten: Dr. Jens Gebhard (DGUV), Norbert Lehner (DGUV)Moderatorin: Katharina Decker (ITSG)

Die Referenten der DGUV berichteten zunächst über den technisch guten Start des Stammda-tendienstes zum elektronischen Lohnnachweis.

Mit der Möglichkeit ab dem 01.11.2017 die er-forderlichen Stammdaten für das Meldejahr 2018 abrufen zu können, beginnt für die Träger der Unfallversicherung der Start in die Produktions-phase zum digitalen Lohnnachweisverfahren.

Zum 01.07.2017 wurde die Verfahrensbe-schreibung in der Version 1.2 veröffentlicht, die darin enthaltenen Änderungen wurden vorgestellt. Diese beinhalten die präzisierte Definition zur Vorgangs-ID, den Arbeitsstun-den, dem Arbeitsentgelt und der laufenden Nummer. Weiterhin sind neue Kernprüfun-gen aufgenommen worden. Im Anschluss erfolgte ein Ausblick auf die zum 01.01.2018 in Kraft tretende Version 1.3.

Verfahrenstechnische Besonderheiten beim Stammdatendienst wurden anhand von geschilderten Beispielen verdeutlicht. Dabei gingen die Referenten insbesondere auf

mögliche Probleme bei einem Systemwechsel oder Systemabsturz ein. Vertieft wurden auch die Besonderheiten, die beim Beitragsmaßstab 2 – Arbeitsstunden – gelten.

Seitens der Träger der Unfallversicherung läuft derzeit eine Evaluierung, wie hoch sich die Anzahl der elektronisch übermittelten Korrek-turlohnnachweise beläuft, die dann in den Fachverfahren umzusetzen sind.

In diesem Zusammenhang wurde erläutert,

wann eine Korrektur des elektronischen Lohn-nachweises vorzunehmen ist und insbesondere wann eine Abfrage an den Stammdatendienst noch storniert werden kann.

Zum Abschluss stellten die Referenten statis-tische Daten zu den Stammdatenabrufen und Lohnnachweisen sowie Vergleichszahlen zwi-schen den Umlageergebnissen 2016 und den vorliegenden Zahlen vor. Bei den Statistiken zu den fehlerhaften bzw. stornierten Daten-sätzen wurden die Hauptursachen diskutiert.

Forum 2 - Lohnnachweis der Unfallversicherung

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Referenten: Prof. Dr. Thomas Molkentin (BMAS), Ivo Hurnik (BMAS), Antje Zierke (BMAS), Thomas Neumann (BMAS) Moderator: Uwe Boin (ITSG)

Das Forum 3 zeichnete sich dieses Jahr - analog zum Forum 1 - durch eine offene Diskussion zwischen dem BMAS und den Teilnehmern aus.

Eine beständig wachsende Zahl von Arbeitge-bern nutzt bereits die Möglichkeit einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP). Das Verfahren wird als stabil bewer-tet. In der Diskussion zeigte sich, dass die euBP zumeist von kleineren und mittleren Betrieben in Anspruch genommen wird. Für große Arbeitgeber ist sie offensichtlich derzeit noch zu aufwendig, da zu große Datenmengen versendet werden müssen. Hinzu kommt, dass eine Prüfung dennoch, zumindest teilweise, vor Ort erfolgen muss. Eine Reihe von Software-Erstellern unterbreitet seinen Kunden nach wie vor kein entsprechendes Angebot, da die Pro-grammierung als sehr kostenintensiv angesehen

wird. Dennoch scheint die Zahl der Nachfragen zu steigen, meist dann, wenn eine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Weiterhin wurde auch der Aspekt betrachtet, dass viele Kleinstarbeit-geber kein zertifiziertes Lohnprogramm nutzen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt bezog sich auf den Komplex der Prüfungen in der Finanz-buchhaltung. Eine eigenständige Finanzbuch-haltungssoftware ist selten systemgeprüft und zertifiziert, so dass es hier keine Möglichkeit der Einsichtnahme gibt. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass eine gemeinsame Schnittstelle der Finanzbehörden und der Deutschen Renten-versicherung die Akzeptanz bei der Übermittlung der Finanzbuchhaltung befördern könnte.

In der Diskussion zur Arbeitgeber-Cloud zeigte sich, dass es bereits Angebote von Software-Erstellern und Rechenzentren für eine sichere Aufbewahrung der Kundendaten gibt. Mehr-heitlich wurde jedoch thematisiert, dass klare

Vorgaben für den Umgang mit diesen Daten existieren müssen. Als Alternative wurde an-gedacht, ob beispielsweise der EBV-Datensatz auch bei einem Sozialversicherungsträger ge-speichert werden kann.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Die Digitalisierung wird weiter und sehr rasant voranschreiten. Alle Beteiligten sollten offen und konstruktiv im gemeinsamen Dialog an die zukünftigen Aufgaben herangehen, um die kommenden Herausforderungen zu meistern.

Forum 3 - Elektronische Unternehmensprüfung; Einführung einer Arbeitgeber-Cloud für Kleinstarbeitgeber

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Referenten: Heiko Latz (BA), Fabian Rachel (BA), Jürgen Hartmann (DRV Bund), Björn Scharatta (GKV-SV)Moderator: Thomas Beier (ITSG)

Das elektronische Verfahren zur A1-Bescheini-gung wird am 01.01.2018 starten und den Arbeitgebern ermöglichen, ihre Anträge bei Entsendungen oder dem Abschluss von Aus-nahmevereinbarungen maschinell zu über-mitteln. Unter Verwendung von modernen XML-Strukturen werden die Sozialversiche-rungsträger zukünftig Entsendebescheinigungen maschinell übermitteln und so kurzfristig auf die Anträge reagieren können.

Mit dem Projekt rvBEA wird die Digitalisierung in der Rentenversicherung vorangetrieben. Die elektronische Anforderung einer geson-derten Meldung ist der erste Anwendungsfall und läuft seit Sommer 2017. Alle Informationen und Ansprechpartner zum neuen Verfahren sind unter www.rvBEA.de zu finden.

Arbeitgeber sind seit Beginn des Jahres ge-setzlich verpflichtet, Änderungen der Betriebs-daten per Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) an die BA zu übermitteln. Schrittweise soll das Verfahren so verbessert werden, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung vollumfäng-lich nachkommen kann. Ab Januar 2018 werden

die PROD-ID und die MOD-ID im Datensatz übermittelt, damit spezifische Analysen be-trieben werden können, die zur Optimierung des Verfahrens beitragen.

Das bisherige Informationspaket der BA für Software-Ersteller zum Tätigkeitsschlüssel 2010 wurde durch eine grundlegend überar-beitete Version mit aktualisierten Zuordnungs-tabellen abgelöst. Damit wird eine regel-mäßige Pflege der Tätigkeitsangaben in der Lohnabrechnungssoftware unterstützt, um eine hohe Qualität der übermittelten Daten

sicherzustellen. Die Integration der DKZ-ID in die neuen Tabellen unterstützt eine optionale Umsteuerung in der Programmierung hin zur tagesaktuellen Gesamtberufsliste der BA.

Die Nutzungsquote der elektronischen BEA-Bescheinigung bei der BA ist aufgrund des Einsatzes des Moduls in weiteren Abrechnungs-programmen leicht auf ca. 10 % gestiegen.

Forum 4 – BEA, Betriebsdaten, rvBEA und A1-Bescheinigung

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Referenten: Tino Opretzka (GKV-SV), Tobias Mihalek (BARMER)Moderator: Rolf Grüger (ITSG)

Wesentliche Änderungen im DEÜV-Meldever-fahren sind zum 01.01.2018 die Einführung von Bestandsprüfungen und Rückmeldungen durch die Krankenkassen nach Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, die Angabe des Kenn-zeichens bei Saisonarbeitnehmern bei der Anmeldung und die Einführung der gesonder-ten Absendernummer.

Zum 01.07.2018 wird die Liste bei den Staats-angehörigkeitsschlüsseln und Länderkenn-

zeichen von 235 auf 271 Positionen erweitert.Diskussionen lösten bei den Teilnehmern insbe-sondere die Rückmeldungen der Bestandsab-weichungen aus. Sowohl eine Verarbeitung als auch eine Anzeige der Daten würden in den Entgeltabrechnungsprogrammen zu Problemen führen. Daher sei es sinnvoll, abgestimmte Än-derungen in den Meldungen von den Arbeit-gebern selbst vornehmen zu lassen. Der GKV-Spitzenverband hat daher vorgesehen, eine Eva-luierung der Fallzahlen und der aufgetretenen Probleme im 1. Halbjahr 2018 vorzunehmen und im Anschluss zu bewerten. Eine Vorstellung der Ergebnisse ist im nächsten GKV-Infoshop geplant.Ergänzend fand ein Informationsaustausch zu

Fusionen bei den Krankenkassen statt. Am Beispiel der Fusion Barmer/GEK mit der Deut-schen BKK zur BARMER wurden die umfang-reichen Änderungen in der Krankenkassen-software sowie die Auswirkungen im Melde-verfahren vorgestellt. Erörterungs- und Dis-kussionsbedarf zeigte sich bei den Teilnehmern insbesondere im Umgang mit den geänderten Einträgen der Beitragssatzdatei und deren Auswirkungen auf die Meldungen für die Zeiträume vor einer Fusion. Als wichtig wurde die Angabe der aktuellen Datenannahmestelle auch bei den fusionierten Betriebsnummern angesehen. In den Beständen der Arbeitgeber und Zahlstellen hat sich das Vorhalten der Betriebsnummern von fusionierten Kranken-kassen als erforderlich herausgestellt, damit es nicht zu Datensatzabweisungen bzw. rück-wirkenden Korrekturen kommt.

Darüber hinaus berichteten die Referenten über die ab 01.01.2018 vorgenommenen Än-derungen im Antragsverfahren nach dem AAG, im Beitragsnachweis- und im Zahlstellenmelde-verfahren.

Forum 5 – Meldeverfahren

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Referenten: Ramón Lang (GKV-SV), Mirko Dietzel (GKV-SV)Moderator: Michael Brauwers (ITSG)

Die Teilnehmer wurden über den aktuellen Sachstand und die neue Version 9 des Daten-austauschverfahrens „Entgeltersatzleistungen“ (EEL) informiert.

Zu Beginn des Forums präsentierten die Referenten die Entwicklung des Umfangs der Datenfelder und Plausibilitäten. Von der Version 6 im Jahre 2012 bis zur Version 9 in 2018 wurde das EEL-Verfahren deutlich

optimiert, 69 Felder und 46 Plausibilitäten wurden eingespart. Mittlerweile wurden fast 10 Millionen Datenlieferungen von 2012 bis heute über den GKV-Kommunikationsserver transferiert, so dass sich der Datenaustausch EEL etabliert hat. Eine klare Mehrheit der Software-Ersteller hat das EEL-Zusatzmodul bereits umgesetzt oder befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, beinhaltet die neue Version einige Verfahrens-optimierungen. So wurde für eine bessere Verständlichkeit der Rückmeldungen von

Vorerkrankungsanfragen gesorgt. Die Anfrage Vorerkrankungen wurde eingeschränkt, so dass sie zukünftig nur gestellt werden darf, wenn Vorerkrankungen und aktuelle Arbeitsunfähig-keit mindestens 30 Kalendertage umfassen.

Bei der Aussteuerung beim Krankengeldbezug und bei der Verlängerung der Zahlung von Mutterschaftsgeld erhält der Arbeitgeber zu-künftig ohne Aufforderung von der Kranken-kasse eine entsprechende elektronische Mit-teilung. Damit wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt, seinen gesetzlichen Verpflich-tungen besser nachzukommen.

Forum 6 – Entgeltersatzleistungen

AusblickIm kommenden Jahr findet der 19. GKV-Infoshop in der Zeit vom 24. bis 27. September 2018 im Bildungszentrum Homberg (Ohm) statt.

Wir freuen uns auf Sie!

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Herausgeber: ITSG – Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Seligenstädter Grund 11 63150 Heusenstamm Telefon 0 61 04 / 600 50 - 0 Telefax 0 61 04 / 600 50 - 300 www.itsg.de

V.i.S.d.P.: Harald Flex – Geschäftsführer

Konzept, Gestaltung, Bildredaktion & Lektorat: K2 Werbeagentur GmbH, Frankfurt am Main

Copyright: © 2017 ITSG

Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere das Recht auf Verbreitung, Nachdruck von Text und Bild, Übersetzung in Fremdsprachen sowie Verviel-fältigung jeder Art durch Fotokopien, Mikrofilm, Funk- und Fernsehsendung für alle veröffentlich-ten Beiträge einschließlich aller Abbildungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Impressionen / Impressum

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