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Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand 1 Herzlich willkommen! Organisator: Herbert Tiefenthaler Altersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte Referent: Peter Manhart Initiator Projekt „Der Pensionsexperte“ Gründer von Gewinnerkonzepte (1998) Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge, Investment & Wohnbaukredite Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche Altersvorsorge) 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter, Geschäftsführer in der Privatwirtschaft (Handel, Markenartikel, Produktion) 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter, Direktor, GF in der Finanzwirtschaft (Pensionskasse, Bank und Versicherung) Seit dem Jahr 2000 mit der FINNET KG selbständig, Coach, Unternehmensberater, Trainer, Vortragender Thema heute Pensionskonto – das unbekannte Wesen Beginn 19 Uhr

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Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand

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Herzlich willkommen!

Organisator: Herbert TiefenthalerAltersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte

Referent: Peter ManhartInitiator Projekt „Der Pensionsexperte“

• Gründer von Gewinnerkonzepte (1998)

• Versicherungsmakler | Vermögensberater | Kreditmakler

• Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge, Investment & Wohnbaukredite

• Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche Altersvorsorge)

• 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter, Geschäftsführer in der Privatwirtschaft (Handel, Markenartikel, Produktion)

• 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter, Direktor, GF in der Finanzwirtschaft (Pensionskasse, Bank und Versicherung)

• Seit dem Jahr 2000 mit der FINNET KG selbständig, Coach, Unternehmensberater, Trainer, Vortragender

Thema heutePensionskonto – das unbekannte Wesen

Beginn 19 Uhr

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Letzte Meldungen: Auch Finanzministerin erkennt hohe Risiken im staatlichen Pensionssystem

• Fekter: Österreich muss beim Abbau seiner Schulden und bei den Kosten für die Pensionen nachbessern

• Fekter: Österreich hat mittel- bis langfristig ein Risiko aufgrund der sogenannten „Ageing Costs“, dazu gehören die Ausgaben für Pensionen und die Gesundheitskosten für ältere Menschen

• Österreich muss nach dem von SPÖ und ÖVP paktierten 27-Milliarden-Steuer- und Sparpaket bis 2016 weitere Sparmaßnahmen, speziell bei den Pensionen, vornehmen.

• Chef der Jungen Wirtschaft, Markus Roth: Die Pensionskosten seien „einer der zentralen Schuldentreiber“. Österreich steuere auf einen „budgetären Eisberg“ zu, eine tief greifende Reform des Pensionssystems sei „dringend notwendig“.

• ÖVP-Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker: Der Seniorenbund unterstütze die Ankündigung für weitere Pensionsreformen

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Pensionsreformen in den letzten Jahren:• 2000• 2003• 2005• 2012

Forderung nach neuen Reformen bereits im Herbst 2012

In den letzen Jahren gab es genug Reformen

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Seit der vorletzten Pensionsreform 2005 gibt es das Pensionskonto

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Das gibt`s doch nicht, das kann doch nicht wahr sein??!!

Sie finanzieren mit Ihren hohen Pensionsversicherungs-beiträgen die Pensionen der heutigen Pensionisten in einer Höhe, auf welche Sie später einmal nicht einmal annähernd Anspruch haben!

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Welchem Pensionsrecht unterliegen Sie?

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Seit dem 1.1.2005 gibt es drei Rechtslagen

• Altrecht

• Neurecht

• „Gemischtes Recht“

• Vor dem 1.1.1955 geboren

• Nach dem 1.1.1955 geboren und erst nach dem 1.1.2005 Arbeitsbeginn

• Nach dem 1.1.1955 geboren, aber schon vor dem 1.1.2005 gearbeitet

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• Altrecht

• Neurecht

• „Gemischtes Recht“

• Pension wird nach dem ASVG berechnet

• Pension wird nach dem APG berechnet

• Pension wird mittels Parallelrechnung (ASVG/APG) berechnet

Für die Pension bedeutet das

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• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate• 2013 … 300 Beitragsmonate

Berechnung ASVG

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Beitragsgrundlagen

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Aufwertungsfaktoren

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• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate• Addieren = Bemessungsgrundlage• Versicherungsjahre x 1,78 = Prozentsatz• Bemessungsgrundlage x Prozentsatz• Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate• Pension• Eventuelle Abschläge (4,2%)

Berechnung ASVG seit 2003

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• Alle Beitragsjahre• Aufwerten• Dividiert durch 12• Die besten … Beitragsmonate

Parallelrechnung

2008 192 Beitragsmonate 2015 206 Beitragsmonate

2009 194 Beitragsmonate 2016 208 Beitragsmonate

2010 196 Beitragsmonate 2017 210 Beitragsmonate

2011 198 Beitragsmonate 2018 212 Beitragsmonate

2012 200 Beitragsmonate 2019 214 Beitragsmonate

2013 202 Beitragsmonate 2020 216 Beitragsmonate

2014 204 Beitragsmonate

BemessungszeitraumDie Länge des Bemessungszeitraumes hängt vom Kalenderjahr des Pensionsstichtages ab. Für die Pensionsberechnung nach Rechtslage 2003 gilt folgendes:

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• Addieren = Bemessungsgrundlage• Versicherungsjahre x 2 = Prozentsatz• Bemessungsgrundlage x Prozentsatz• Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate (202>235,66)• Pension• Eventuelle Abschläge (3%)• Verlustdeckelung 7 – 10%• Pension ist der höhere Wert

Parallelrechnung

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• Pensionskonto anschauen

• Gesamtgutschrift dividiert durch 14 = Anspruchspension APG

• Entsteht durch jeweils 1,78% Zubuchung der Beitragsgrundlage und laufende jährliche Aufwertung

Berechnung APG

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Ausschnitt aus einem Pensionskontoauszug

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• Alles nach ASVG inkl. Parallelrechnung

• Alles nach APG

• Pensionen anteilig nach Beitragszeiten ASVG/APG

• Summe ist Pensionsanspruch

„Gemischtes Recht“

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Wiederholung:• Mit Versicherungszeiten vor 2005: Gemischtes Recht• D.h.: „Schnittpension“ zwischen Pensionskontopension

(APG) und ASVG Pension• Die ausgewiesene “Pension“ ist diese „Schnittpension“

• Ohne Versicherungszeiten vor 2005: Reine Pensionskontopension (APG)

• Das bedeutet, aus dem Pensionskontoauszug erkenne ich den ganzen Pensionsanspruch bis zum Abfragedatum!

Heutiger Schwerpunkt: Alle nach 1.1.1955 Geborenen

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Gesamtgutschrift

Dividiert durch 14 = 1.497 (APG Pension)

Tatsächlicher Pensionsanspruch

„Schnittpension“ nach Parallelrechnung

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• Zur PV gehen/die PV anschreiben• Selbst besorgen oder mit Hilfe Ihres Pensionsexperten

besorgen• Wie: • Finanz Online Zugang holen• eCard mit Hilfe Finanz Online zur „Bürgerkarte“ machen

und im gleichen Arbeitsschritt Pensionskontoauszug online downloaden.

• Gleicher Weg für Versicherungszeitenbestätigung inkl. Beitragsgrundlagen

Wie komme ich zu meinem Pensionskontoauszug

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Versicherungsdatenauszug

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Pensionskontoauszug

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Unselbständig

Firmenwechsel

GMBH - Selbständig

Pensionskontoauszug Peter I

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Frau Mustermann

- Jahrgang 1974- Studium- teils Ferialjobs,- Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit- Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt.

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- Jahrgang 1974- Studium- teils Ferialjobs,- Arbeitete als Journalistin, nach Geburt Sohn 2001 Teilzeit- Seit 2005 geringfügig im Unter- nehmen Ihres Mannes beschäftigt.

Frau Mustermann

Geringfügig, keine Pensionsbeiträge

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Zuschrift in 2013: Nachmeldung eventuell fehlender Zeiten

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• Alle Pensionskontogutschriften verschwinden• Werden ersetzt durch eine „Erstgutschrift“ (bis Ende

5/2014)• Erstgutschrift ersetzt alle bisherigen

Versicherungszeiten inkl. Parallelrechnung und Verlustdeckel

• Erstgutschrift wird nach „ASVG“ System berechnet, also mit einmaligen Aufwertungsfaktoren

• Eigene Aufwertungsfaktoren wurden erlassen

Was passiert am 31.12.2013

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• Zwei Berechnungswege:• Alle Beitragsgrundlagen der besten 28 Jahre nach

ASVG System = Bemessungsgrundlagen• 1,78% Steigerungssatz für alle Jahre (= Prozentsatz)• Prozentsatz von Bemessungsgrundlage dividiert

durch um 1/6 erhöhte Monatszahl ergibt Ausgangsbetrag

• Dann ASVG Rechnung nach alter Rechtslage vor 2003 (2% Steigerungssatz, Verlustdeckel, besten 204 Beitragsmonate)

• Ergibt Vergleichsbetrag

Was passiert am 31.12.2013

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• Ober- und Untergrenze je nach Jahrgang ermitteln• Liegt der Vergleichsbetrag zwischen Ober- und

Untergrenze, gilt der Ausgangsbetrag.• Ist Vergleichsbetrag höher, wird er ja nach

Geburtsjahrgang gekürzt, ist er niederer, wird er je nach Geburtsjahrgang erhöht. Maximal -3,5% bis + 3,5%.

• Dieser Betrag x 14 ist dann die Erstgutschrift

Was passiert am 31.12.2013

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• Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen• Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen• Natürlich dann auch per 31.12.2014• Durch besprechen• Offene Fragen stellen wie:

– Früher in Pension– Schul/Studienzeiten nachkaufen– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf

Pension– …

Was sollten Sie tun?

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• Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen• Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen• Natürlich dann auch per 31.12.2014• Kontoauszug besprechen• Offene Fragen stellen und klären wie:

– Früher in Pension– Schul/Studienzeiten nachkaufen– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf

Pension– …

Was sollten Sie tun?

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• Welche Arten von Alterspension gibt es?

• Was ist mit „Frühpension“?

• Gibt es noch die Hacklerpension?

• Was ist eine Korridorpension?

• Was sind die Voraussetzungen für die einzelnen Pensionen?

• Termin: 20.3.2013

Inhalt des nächsten Webinars

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Danke für die AufmerksamkeitHaben Sie noch Fragen?