15
Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 1 AMTS BLATT DER STADT MARKTREDWITZ Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21 Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann Nr. 7 Dienstag, 31. Juli 2018 INHALT Nr. 53 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver- kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred- witz; Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktred- witz Nr. 54 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver- kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred- witz; Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 55 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Südlich der Brückenstraße“, Gemarkung Lo- renzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 56 Auflassung einer Grabstätte im städtischen Friedhof Marktredwitz; Letztmalige Aufforderung Nr. 57 Sprechtage im August 2018 Nr. 58 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom 27.06.2018 bis 30.07.2018 Nr. 59 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Nr. 60 TenneT informiert; Bodenkundliche Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLink, Durchführung in der Stadt Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018 Die Stadt Marktredwitz trauert um Herrn Richard Kohler * 02.05.1949 01.07.2018 Der Verstorbene war im Stadtteil Wölsau (mit Wölsauerhammer, Haag, Pfaffenreuth, Reutlas und Manzenberg) seit dem 17.12.1985 als Feldgeschworener tätig. Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig. Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Marktredwitz, 4.Juli 2018 Oliver Weigel, Oberbürgermeister Nr. 53 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz; Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz für den im Lageplan vom 02.07.2018 gekennzeichneten Geltungsbereich im Parallelverfahren zum aufzustellenden Bebauungsplan „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, gem. § 8 Abs. 3 BauGB insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als Sondergebiet (SO) dargestellt wird (bisherige Dar- stellung: Fläche für die Landwirtschaft Ziel Grünland). Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Geltungsbereich der 12. Änderung des wirksa- men Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz für den Be- reich „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, wird auf den auf Seite 14 abgedruckten Lageplan vom 02.07.2018 hingewiesen. Marktredwitz, 25.07.2018 STADT MARKTREDWITZ gez. Weigel Oberbürgermeister Nr. 54 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz; Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizier- ten Bebauungsplanes Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Südwestlich des Krei s- verkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz,

DER STADT MARKTREDWITZ · Ahmed Youssef, Eltern: Lamees Mousa und Walied Ahmed Kamal Zaki Youssef, Marktredwitz, Reichelsweiherstr. 7 Korbinian Markus Lewke, Eltern: Natalie Johanna

  • Upload
    others

  • View
    9

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 1

AMTS BLATT

DER STADT MARKTREDWITZ

Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21

Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann

Nr. 7 Dienstag, 31. Juli 2018

I N H A L T

Nr. 53 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt

Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver-

kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred-

witz; Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des

wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktred-

witz

Nr. 54 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt

Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver-

kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred-

witz; Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines

qualifizierten Bebauungsplanes

Nr. 55 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für

das Gebiet „Südlich der Brückenstraße“, Gemarkung Lo-

renzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Nr. 56 Auflassung einer Grabstätte im städtischen Friedhof

Marktredwitz; Letztmalige Aufforderung

Nr. 57 Sprechtage im August 2018

Nr. 58 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit

vom 27.06.2018 bis 30.07.2018

Nr. 59 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Nr. 60 TenneT informiert; Bodenkundliche Voruntersuchungen

für das Projekt SuedOstLink, Durchführung in der Stadt

Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018

Die Stadt Marktredwitz trauert um

Herrn Richard Kohler * 02.05.1949 † 01.07.2018

Der Verstorbene war im Stadtteil Wölsau (mit Wölsauerhammer, Haag, Pfaffenreuth, Reutlas und Manzenberg) seit dem

17.12.1985 als Feldgeschworener tätig.

Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig.

Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Marktredwitz, 4.Juli 2018 Oliver Weigel, Oberbürgermeister

Nr. 53

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt

Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs

an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz;

Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des wirksamen

Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am

24.07.2018 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan

der Stadt Marktredwitz für den im Lageplan vom 02.07.2018

gekennzeichneten Geltungsbereich im Parallelverfahren zum

aufzustellenden Bebauungsplan „Südwestlich des Kreisverkehrs

an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, gem. § 8

Abs. 3 BauGB insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11

BauNVO als Sondergebiet (SO) dargestellt wird (bisherige Dar-

stellung: Fläche für die Landwirtschaft – Ziel Grünland).

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit

ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich der 12. Änderung des wirksa-

men Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz für den Be-

reich „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“,

Gemarkung Oberredwitz, wird auf den auf Seite 14 abgedruckten

Lageplan vom 02.07.2018 hingewiesen.

Marktredwitz, 25.07.2018

STADT MARKTREDWITZ

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 54

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt

Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs

an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz;

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizier-

ten Bebauungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am

24.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Südwestlich des Kreis-

verkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz,

2 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz

einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Bauge-

setzbuch (BauGB) zur Ausweisung eines „Sonstigen Sonderge-

biets“ (SO Einzelhandel) gemäß § 11 BauNVO aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit

ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd-

westlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemar-

kung Oberredwitz, wird den auf Seite 14 abgedruckten Lageplan

vom 02.07.2018 hingewiesen.

Marktredwitz, 25.07.2018

STADT MARKTREDWITZ

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 55

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das

Gebiet „Südlich der Brückenstraße“, Gemarkung Lo-

renzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner öffentlichen

Sitzung am 26.06.2018 den Bebauungsplan für das Gebiet „Süd-

lich der Brückenstraße“, Gemarkung Lorenzreuth, gemäß § 10

Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan vom 04.06.2018 einschließlich Begründung

kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt

Marktredwitz, Böttgerstraße 10, 95615 Marktredwitz, OG, wäh-

rend der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen

werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in

Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem

auf Seite 15 abgedruckten Lageplan vom 04.06.2018 ersichtlich.

Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB)

wird hingewiesen:

§ 215 Abs. 1 BauGB:

Unbeachtlich werden:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet-

zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-

ten,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-

ungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä-

gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-

chung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darle-

gung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend

gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler

nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB:

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,

wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-

nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs

dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von

drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3

Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die

Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Marktredwitz, 27.07.2018

STADT MARKTREDWITZ

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 56

Auflassung einer Grabstätte im städtischen Friedhof Markt-

redwitz;

Letztmalige Aufforderung

Das im Quartier G Nr. 27 liegende Einzel-Eigen-Grab des ver-

storbenen Alfred Ernstberger macht seit Monaten einen sehr

ungepflegten Eindruck. Es ist stark mit Unkraut, Gras und Dis-

teln bewachsen.

Nachdem die Nutzungsberechtigte Frau Elfriede Ruckdeschel,

Schönbrunnerstr.10, 95709 Tröstsau-Leupoldsdorf, bereits 2013

verstorben ist und auch sonst keine Angehörigen mehr zu ermit-

teln sind, wird das Grab nach einer Räumungsfrist von 3 Mona-

ten zum 15. Oktober 2018 nach § 13 der Friedhofssatzung durch

die Stadt Marktredwitz von Amts wegen aufgelassen.

Der Grabstein, die Einfassung und die Pflanzung werden entfernt

und gehen nach § 19 Abs.2 der Friedhofssatzung in das Eigen-

tum der Stadt Marktredwitz über.

Angehörige der Familien Ernstberger und Ruckdeschel werden

hiermit letztmalig gebeten, sich bei der Friedhofverwaltung,

Friedensplatz 2, 95615Marktredwitz (Telefon 09231/5665)

zu melden.

Marktredwitz, den 11.07.2018

Stadt Marktredwitz

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 57

Sprechtage im August 2018

Caritas Sozialberatung

Das Kreis-Caritassekretariat hält am

Mittwoch, 08.08.2018

in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St.

Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab.

Sprechtage der Versichertenberaterin der Deutschen Renten-

versicherung Bund

Die Versichertenberaterin Sigrid Freiberger ist ehrenamtlich für

die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig. Sie unterstützt bei

jeglicher Rentenantragstellung sowie Kontenklärung und steht

für generelle Auskünfte zur Verfügung:

Montag, 06.08., 13.08. und 20.08.2018

von 14 bis 17 Uhr

oder nach individueller Vereinbarung.

Sprechtagort: Bürgerinformationsstelle „MAKmit“ im Neuen

Rathaus, Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/16)

Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Telefonischer Kontakt ab 9 Uhr unter 09231/8793843 oder

0176/25477987 bzw. per E-Mail: [email protected].

Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 3

Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch

Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr in

der Bürgerinformationsstelle „MAKmit“ im Neuen Rathaus,

Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/16), findet der

Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt.

Mittwoch, 22.08.2018

Nr. 58

Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom

27.06.2018 bis 30.07.2018

Geburten

Ben Bernhardt, Eltern: Jasmin Hübner und Bruno Wilhelm

Bernhardt, Marktredwitz, Marienbader Weg 4

Bastian Zeitler, Eltern: Bianca Zeitler, geb. Heindl und Michael

Zeitler, Pechbrunn, Blumenstr. 9

Max Helm, Eltern: Katrin Helm, geb. Müller und Thomas Erhard

Helm, Waldershof, Ludwig-Hoffmann-Str. 13

Sophia Schreyer, Eltern: Julia Birgit Schreyer, geb. Medick und

Matthias Schreyer, Marktredwitz, Zaunkönigstr. 12

Alma Kerstin Karban, Eltern: Susanne Elisabeth Karban und

Daniel Klaus Otto Hebold, Erbendorf, Napfberg 13

Amelie Findeiß, Eltern: Nina Gabriele Findeiß, geb. Krieglstei-

ner und Patrick Peter Findeiß, Mitterteich, Erbstr. 15

Anton Wernick, Eltern: Tatjana Wernick, geb. Schmidt und

Alexander Wernick, Wunsiedel, Schubertstr. 24

Maria Batt, Eltern: Kristina Batt, geb. Braun und Valeri Leonard

Batt, Marktredwitz, Margeritenweg 7

Emil Braun, Eltern: Melanie Braun, geb. Deubzer und Thomas

Braun, Kulmain, Lenau 28

Cinar Ünsal, Eltern: Ayla Ünsal, geb. Aldogan und Ahmet Cem

Ünsal, Selb, Jean-Paul-Str. 31

Max Valentin Wegner, Eltern: Milena Wegner und Stefan Weg-

ner geb. Bogda, Selb, Rudolf-Harbig-Str. 5

Ahmed Youssef, Eltern: Lamees Mousa und Walied Ahmed

Kamal Zaki Youssef, Marktredwitz, Reichelsweiherstr. 7

Korbinian Markus Lewke, Eltern: Natalie Johanna Lewke, geb.

Stangl und Dirk Thorsten Rainer Lewke, Chemnitz, Liselotte-

Herrmann-Str. 13

Moritz Manuel Vogt, Eltern: Maria Lydia Schindler und Norbert

Vogt, Wunsiedel, An der Röslau 16

Christian Andreas Prechtl, Eltern: Susanne Heidi Prechtl, geb.

Schäffler und Michael Josef Prechtl, Kulmain, Ölbrunn 3

Sebastian Galabura, Eltern: Katharina Verena Galabura, geb.

Girsig und Petro Viktorovic Galabura, Waldershof, Gartenstr. 3

Mina Elisabeth Wolfrum, Eltern: Regina Theresia Wolfrum, geb.

Fuchs und Johannes Alfred Wolfrum, Pechbrunn, Sonnenstr. 16

Daria Wera Philipp, Eltern: Lilli Philipp, geb. Bineder und Ser-

gius Philipp, Marktredwitz, Rotkehlchenweg 6

Corbinian Sebastian Stock, Eltern: Karolin Elisabeth Stock, geb.

Boemmel und Christian Hermann Stock, Neusorg, Mittlere Str. 7

Ben Philipp , Eltern: Jana Philipp und Oliver Konn, Markt-

leuthen, Goethestr. 3

Simon Gruber, Eltern: Franziska Gabriele Gruber, geb. Schultes

und Dominik Gruber, Arzberg, Lorenz-von-Reitz-Str. 6

Toni Johannes Hecht, Eltern: Anna Inge Hecht, geb. Nürmberger

und Stefan Bernhard Hecht, Kirchenlamitz, Gartenstr. 35

Theresa Nina Zeiner, Eltern: Nadine Regina Purucker, geb. Korn

und Paul Walter Zeiner, Selb, Paul-Gerhardt-Str. 3

Theo Thomas Braun, Eltern: Katrin Regina Braun, geb. Haber-

korn und Michael Anton Braun, Konnersreuth, Waldsassener Str.

25

Jakob Schinner, Eltern: Lisa Schinner, geb. Wolf und Matthias

Werner Schinner, Kastl, Lettenring 18

Bruno Christof König, Eltern: Andrea König, geb. Seitz und

Tobias Berthold König

Ferdinand Hänel, Eltern: Christina Monika Hänel, geb. Kraus

und Julian Ralf Hänel, Brand, Fichtelberger Str. 34

Sterbefälle

Emma Jungnickl, geb. Konwalinka, Marktredwitz, Albrecht-

Dürer-Str. 17

Karl Müller, Marktredwitz, Brandströmstr. 9

Richard Herbert Wilhelm Kohler, Marktredwitz, Haag 1

Bernhard Barnadi Plieth, Marktredwitz, Kraußoldstr. 5

Ernst Josef Weis, Marktredwitz, Wegenerstr. 16

Frieda Anna Sirtl, geb. Fichtner, Arzberg, Marktredwitzer Str. 25

a

Margareta Hedwig Eisendraut, geb. Steinheimer, Marktredwitz,

Wegenerstr. 16

Ludwig Rudolf Ries, Wunsiedel, Hangstr. 6

Werner Jürgen Kraus, Marktredwitz, Kopernikusstr. 10 a

Fritz Dietmar Barus, Wunsiedel, Burggraben 9

Reinhardt Ernst Dörschmidt, Mitterteich, Fockenfelder Str. 16

Wolfgang Klinger, Wunsiedel, Pestalozzistr. 7

Ida Schürer, Arzberg, Bauvereinstr. 21

Anton Staab, Schirnding, Blumenstr. 13

Lisette Elisabeth Lydia Krumbholz, geb. Popp, Wunsiedel, Bi-

bersbacher Str. 1

Ida Katharina Reichelt, geb. Eckert-Stobitzer, Marktredwitz,

Bismarckstr. 19

Roman Manfred Geißler, Marktredwitz, Peuntstr. 1

Mathilde Wunderlich, geb. Bauer, Selb, Mühlbach 8

Johann Koblischke, Waldsassen, Binhackstr. 8

Eheschließungen

Thomas Franz und Tina Birgit Hofmann, Marktredwitz, Brand,

Hauptstr. 26

Markus Hartung und Mary Möller, Marktredwitz, Bernadottestr.

12

Heinz Günter Raab und Claudia Gudrun Bareuther, Marktred-

witz, Nelkenstr. 4 a

Simon Ottmar Heinrich und Franziska Heidi Püttner, Marktred-

witz, Rodenzenreuther Str. 10

Armin Schwintek und Isabell Gabriele Hoffmann, Marktredwitz,

Egerstr. 7

Maximilian Harald Greger und Anne Doris Maria Wintersteiner,

Marktredwitz, Dunantstr. 5

4 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz

Nr. 59

Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2018

1. Baugenehmigung;

Anbau und Umbau von Kellerräumen zu Garagen, Stil-

zelweg 52

Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter dem

Vorbehalt, dass keine begründeten Nachbareinwendungen erho-

ben werden und den Forderungen der Träger öffentlicher Belan-

ge Rechnung getragen werden kann.

Von der Notwendigkeit, dass zwischen Garage und öffentlicher

Verkehrsfläche eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 m Länge vor-

handen sein muss, wird eine Abweichung gewährt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2. Bauvoranfrage;

Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Kolpingstr. 1

Beschluss:

Die Erteilung der Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt,

unter dem Vorbehalt, dass nichtbegründete Nachbareinwendun-

gen erhoben und den Forderungen der Träger öffentlicher Belan-

ge Rechnung getragen werden kann.

Wegen teilweiser Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird eine

Abweichung in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

3. Baugenehmigung (Nutzungsänderung);

Umnutzung von Verkaufs- und Gaststättenräumen in ei-

nen Friseur-Salon, Markt 3

Beschluss:

Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

4. Baugenehmigung;

Neubau eines Ausbildungs- und Technologiezentrums /

ATZ BA 1 "Bildungsschmiede",

Bayreuther Straße 5, Reichelsweiher Str. 12, Fl.Nr. 145,

Gemarkung Oberredwitz

Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter dem

Vorbehalt, dass

- keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden,

- die Erschließung gesichert ist,

- den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung

getragen werden kann,

- die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

- Abrücken von den Baulinien zur Bayreuther Straße

- In Teilbereich zweigeschossige Bauweise

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

5. Baugenehmigung;

Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport,

Maiglöckchenweg 4

Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt, unter dem

Vorbehalt unbegründeter Nachbareinwendungen.

Folgender Befreiung wird zugestimmt:

Vor der Garage ist ein Aufstellraum von ca. 3,20 m statt 5,00 m

von der öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

6. Baugenehmigung;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,

Fl.Nr. 382, Gemarkung Leutendorf, an der Flurstraße

Beschluss:

Der Erteilung wird zugestimmt unter dem Vorbehalt unbegrün-

deter Nachbareinwendungen.

Folgenden Befreiungen für die Garage wird zugestimmt:

- Abweichung vom festgesetzten Garagenstandort

- geänderte Zufahrt

- Überschreitung der Baugrenze

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

7. Baugenehmigung;

Anbau einer Maschinen- und Lagerhalle sowie einer Kfz-

Garage an das bestehende Gebäude zur landwirtschaftli-

chen Nutzung, Pfaffenreuth 49

Beschluss:

Der Erteilung wird zugestimmt unter dem Vorbehalt unbegrün-

deter Nachbareinwendungen und der Einhaltung der Forderun-

gen der Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis: 10 : 1

Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 17.07.2018

1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

1.1 Widmung des Maiglöckchenwegs zur Ortsstraße

Beschluss:

Folgender Widmung zur Ortsstraße wird zugestimmt:

Straßenname Maiglöckchenweg

Fl.-Nrn. 664/13, 664/36, 664/37, 664/38,

664/39, 664/40, 664/41, 664/42,

664/43 und 664/44, 658 Teilfläche,

Gemarkung Marktredwitz

Anfangspunkt Einmündung in die Narzissenstraße

(östl. Grenze Fl.-Nr. 663/2,

Gemarkung Marktredwitz)

Endpunkt Einmündung in die Ortsstraße „Haa

ger Weg“ (südl. Fl.-Nr. 669, Gemar

ung Marktredwitz und südostl. Fl.

Nr. 669/4, Gemarkung Marktred

itz) bzw. nördl. Grenzen Fl.-Nrn.

64/32 und 664/33, Gemarkung

Marktredwitz

Länge der Straße 0,304 km

Länge der Abzweigung 0,023 km

Baulastträger Stadt Marktredwitz

Widmungsbeschränkung keine

Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

1.2 Widmung der Albert-Einstein-Straße zur Ortsstraße

Beschluss:

Folgender Widmung zur Ortsstraße wird zugestimmt:

Straßenname Albert-Einstein-Straße

Fl.-Nr. 208 und 208/32 Teilfläche,

Gemarkung Oberredwitz

Anfangspunkt Einmündung in die Ortsstraße

Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 5

„Max-Planck-Straße“ (östl. Fl.-Nr.

208/29, Gemarkung Oberredwitz

und südöstl. Fl.-Nr. 213/2, Gemar-

kung Oberredwitz

Endpunkt Einmündung in die Wun-

siedler Straße (südl. Grenze Fl.-Nr.

379/63, Gemarkung Oberredwitz)

bzw. östl. Grenzen Fl.-Nrn. 218/1

und 218/2, Gemarkung Oberredwitz

Länge der Straße 0,413 km

Länge der Abzweigung 0,030 km

Baulastträger Stadt Marktredwitz

Widmungsbeschränkung keine

Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

1.3 Widmung des Oberthwegs (Verlängerung) zum be-

schränkt-öffentlichen Weg

Beschluss:

Folgender Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg wird

zugestimmt:

Straßenname Oberthweg (Verlängerung)

Fl.-Nrn. 207/1 und 208/51, Gemarkung

Oberredwitz

Anfangspunkt Einmündung in den Oberthweg (östl.

Grenze Fl.-Nr. 220/4, Gemarkung

Oberredwitz)

Endpunkt Einmündung in die Albert-Einstein-

Straße (südwestl. Grenze Fl.-Nr.

208, Gemarkung Oberredwitz)

Länge der Straße 0,078 km

Baulastträger Stadt Marktredwitz

Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer

Die Widmung ist zusammen mit der Beschränkung ortsüblich

bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

1.4 Widmung "Verbindungsweg zwischen Albert-Einstein-

Straße und Max-Planck-Straße" zum beschränkt-

öffentlichen Weg

Beschluss:

Folgender Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg wird

zugestimmt:

Straßenname Verbindungsweg zwischen A

bert-Einstein-Straße und Max-

Planck-Straße

Fl.-Nrn. 208/46 Teilfläche, Gemarkung

Oberredwitz

Anfangspunkt Einmündung in die Albert-Einstein

Straße (südl. Grenze Fl.-Nr. 208,

Gemarkung Oberredwitz)

Endpunkt Einmündung in die Max-Planck

Straße (nordwestl. Grenze Fl.-Nr.

208/19, Gemarkung Oberredwitz)

Länge der Straße 0,048 km

Baulastträger Stadt Marktredwitz

Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer

Die Widmung und die Beschränkung der Widmung sind ortsüb-

lich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

1.5 Umstufung einer Teilfäche der Ortsstraße "Max-Planck-

Straße" zu einem beschränkt-öffentlichen Weg "Verbin-

dungsweg zwischen Albert-Einstein-Straße und Max-

Planck-Straße (Verlängerung)"

Beschluss:

Folgender Umstufung von einer Ortsstraße zum beschränkt-

öffentlichen Weg wird zugestimmt:

Straßenname (alt) Max-Planck-Straße

Straßenname (neu) Verbindungsweg zwischen Albert

Einstein-Straße und Max-Planck-

Straße (Verlängerung)

Fl.-Nrn. 208/19 Teilfläche, Gemarkung

Oberredwitz

Anfangspunkt Nordöstl. Grenze Fl.-Nr. 208/20,

Gemarkung Oberredwitz und Süd-

westlecke Fl.-Nr. 208/21, Gemar-

kung Oberredwitz

Endpunkt Südöstl. Grenze Fl.-Nr. 208/46,

Gemarkung Oberredwitz

Länge der Straße 0,014 km

Baulastträger Stadt Marktredwitz

Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer

Die Umstufung ist mit der Widmungsbeschränkung ortsüblich

bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2. Erweiterung der Kitas im Klinikum Fichtelgebirge

Marktredwitz;

Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze nach

Art. 7 BayKiBiG

Beschluss:

Folgende Kinderbetreuungsplätze werden in den neuen proviso-

rischen Kitas in den Räumen des Klinikums Fichtelgebirge

Marktredwitz als örtlicher Bedarf anerkannt:

Krippe und Kindergarten:

24 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren

50 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschu-

lung

Kinderhort:

50 Plätze für Schulkinder

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2018

1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften

Beschluss:

Die Niederschriften der Hauptausschusssitzung vom 20.06.2018,

der Stadtratssitzung vom 26.06.2018, der Bauausschusssitzung

vom 03.07.2018 werden ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen

Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung wegge-

fallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Beschluss:

Die Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzun-

gen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art.

52 Abs. 3 GO) dient zur Kenntnis.

3. Stadtsanierung Marktredwitz;

SAN V: Gartenschau 2006 - Bereich Nord;

Neubau eines Kinderhauses auf dem BENKER-AREAL

Bekanntgabe des Ergebnisses des Realisierungswettbe-

werbs

-AR STEWOG 19.07.2018-

6 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz

Beschluss:

Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs „Neubau eines Kin-

derhauses auf dem BENKER-AREAL“ dient zur Kenntnis.

4. Anträge von Frau Stadträtin Gisela Wuttke-Gilch

a) Wiedereinführung eines Jugendgremiums

b) Schaffung eines Seniorenbeirates

c) Bestellung eines/einer Seniorenbeauftragten

-HA 17.07.2018-

Beschluss:

Den Anträgen von Frau Stadträtin Gisela Wuttke-Gilch auf Wie-

dereinführung eines Jugendgremiums, auf Schaffung eines Seni-

orenbeirats und auf Bestellung eines /einer Seniorenbeauftragten

wird mit folgender Vorgehensweise zugestimmt:

Es besteht damit Einverständnis, unter Beibehaltung des beste-

henden Beirates für Soziales und Demographie, aufgrund der

breit gefächerten Bedürfnisse und Problemstellungen von Kin-

dern, Jugend, Familie bis zu Senioren, die im Jahr 2020 in Bay-

ern die größte Bevölkerungsgruppe (jeder 3. über 65 Jahre) dar-

stellt, weitere Gremien zu bilden, die den Beirat für Soziales und

Demographie ergänzen und unterstützen.

Dies soll erfolgen durch die Bildung von thematischen Schwer-

punkten, zunächst für die Bereiche „Senioren“ und „Jugend und

Familie“, unter Einbindung von Personen und Gruppierungen

mit besonderem Interesse und Kompetenz an diesen Themen.

Diese Gremien sollen selbständig außerhalb der Stadtverwaltung

organisiert sein, aber in engem Kontakt zur Stadtverwaltung,

zum Beirat für Soziales und Demographie und zum Stadtrat

stehen. Diese sichern eine zeitnahe Behandlung und Umsetzung

von Empfehlungen, Unterstützung von Initiativen und Veranstal-

tungen, nach Rückkoppelung mit der Stadtverwaltung, zu.

Ein eigenes Budget zur Durchführung von Aktionen und Veran-

staltungen sollte zur Verfügung gestellt werden. Näheres dazu ist

schriftlich zu regeln.

Es besteht außerdem damit Einverständnis, eine/n Seniorenbe-

auftragte/n zu bestellen. Diese Funktion wird derzeit von der

Sozialreferentin ausgeführt, die offiziell bis zur nächsten Wahl-

periode als Seniorenbeauftragte bestellt wird.

Zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Stadtrats soll eine

Evaluation erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

5. Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Röslau

durch das Standesamt Marktredwitz und Abschluss einer

Vereinbarung

-HA 17.07.2018-

Beschluss:

Der Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Röslau durch

das Standesamt Marktredwitz im Rahmen der sog. „kleinen

Übertragung“ gemäß Art. 2 Abs. 1 AGPStG zum 01.01.2019

wird zugestimmt und eine entsprechende Vereinbarung abge-

schlossen. Der Vereinbarungstext ist Bestandteil dieses Be-

schlusses.

Durch die Verwaltung soll geprüft werden, inwieweit der Einsatz

eines 3. Standesbeamten erfolgen kann (Arbeitsplatzmöglichkeit)

und wie sich die Kostensituation dazu darstellt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der J.-M.-

Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung;

-HA 17.07.2018-

6.1 Ergebnis der örtlichen Prüfung

Beschluss:

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 der

J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung durch den Rechnungs-

prüfungsausschuss dient zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

6.2 Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016

der J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung mit ihren in der

Anlage zur DS-Nr. 41/2018 genannten Abschlusszahlen gem.

Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

6.3 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Herrn Oberbürgermeister Weigel wird für die Jahresrechnung

2016 der J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung gem. Art. 102

Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 21 : 0

7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadtkas-

se Marktredwitz;

-HA 17.07.2018-

7.1 Ergebnis der örtlichen Prüfung

Beschluss:

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 der

Stadtkasse Marktredwitz durch den Rechnungsprüfungsaus-

schuss dient zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

7.2 Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016

der Stadtkasse Marktredwitz mit ihren Abschlusszahlen gem. Art

102 Abs. 3 GO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

7.3 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Herrn Oberbürgermeister Weigel wird für die Jahresrechnung

2016 der Stadtkasse Marktredwitz gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 21 : 0

8. Jahresrechnung 2017 der J.-M.-Bauer´schen-

Wohltätigkeitsstiftung

Rechenschaftsbericht

-HA 17.07.2018-

Beschluss:

Der Rechenschaftsbericht dient zur Kenntnis.

Der Überweisung der Haushaltsrechnung an das Rechnungsprü-

fungsamt bzw. an den Prüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

9. Jahresrechnung 2017 der Stadtkasse Marktredwitz

-HA 17.07.2018-

9.1 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 7

Beschluss:

Die Überschreitungen soweit noch keine Genehmigungen gem. §

13 Abs. 2 c GeschO oder beschlussmäßige Genehmigungen

vorliegen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 c

GeschO) werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

9.2 Festsetzung der zu übertragenden Haushaltsreste

Beschluss:

Die Haushaltsreste, die in das Haushaltsjahr 2018 übernommen

werden sollen, werden festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

9.3 Rechenschaftsbericht

Beschluss:

Der Rechenschaftsbericht dient zur Kenntnis (Art. 102 Abs. 2

GO).

Der Überweisung der Jahresrechnung 2017 an das Rechnungs-

prüfungsamt bzw. dem Prüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

10 Jahresabschluss 2015 und 2016 der Stadtwerke;

Ergebnis der örtlichen Vorprüfung;

Kenntnisnahme

-WA 12.07.2018-

Beschluss:

Die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Marktred-

witz über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und

2016 der Stadtwerke Marktredwitz vom 18.01.2017 bzw.

21.12.2017 und 06.06.2018 sowie der Bericht des Rechnungs-

prüfungsausschusses der Stadt Marktredwitz vom 18.01.2017

bzw. 21.12.2017 und 06.06.2018, ebenfalls über die Prüfung

dieses Jahresabschlusses, werden zur Kenntnis genommen.

11 Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverban-

des, München, über die Prüfung

der Jahresabschlüsse 2015 - 2016 der Stadtwerke Markt-

redwitz; Kenntnisnahme

-WA 12.07.2018-

Beschluss:

Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes,

München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016

der Stadtwerke Marktredwitz wird zur Kenntnis genommen.

Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass vom Bayeri-

schen Kommunalen Prüfungsverband, München, der Bestäti-

gungsvermerk für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 erteilt

wurde.

12. Feststellung, Ergebnisverwendung - Jahresabschlüsse

2015 und 2016 der Stadtwerke Marktredwitz;

-WA 12.07.2018-

12.1 Feststellung

Beschluss:

Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Stadtwerke Marktred-

witz, in Form der DS.Nr. 30/2018, mit folgenden Summen wer-

den festgestellt:

Bilanzsumme Jahresergebnis

€ €

2015 12.473.388,62 502.105,59

2016 12.795.561,89 -309.611,07

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

12.2 Verwendung der Jahresergebnisse

Beschluss:

Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserwerk für

2015 i. H. v. 983.016,39 € und

2016 i. H. v. 144.281,85 €

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Verlust des Betriebszweigs Bäder für 2015 i. H. v.

480.910,80 € aus dem Haushalt der Gemeinde wird ausgegli-

chen.

Von dem Verlust 2016 i. H. v. 453.892,92 € soll ein Teilbetrag i.

H. v. 445.713,27 € aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen

werden. Der verbleibende Betrag von 8.179,65 € wird mit der

Rücklage Bäder aus Eröffnungsbilanz verrechnet.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

13. Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadtwerke Markt-

redwitz;

-WA 12.07.2018-

Entlastungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für

13.1 Werkleitung

Beschluss:

Die Entlastung für Tim Burger als Werkleiter für die Zeit

01.01.2015 bis 19.07.2015 sowie für Jörg Wifling als Werkleiter

für die Zeit vom 20.07.2015 bis 31.12.2016 gemäß Art.102 Abs.

3 GO wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

13.2 Oberbürgermeister

Beschluss:

Die Entlastung für den Oberbürgermeister Oliver Weigel für die

Jahresrechnungen 2015 und 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 21 : 0

14. Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung für das

Gebiet "Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bay-

reuther Straße", Gemarkung Oberredwitz;

-BA 03.07.2018-

14.1 Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 43 vom

23.05.2017 (TOP 8 b)

Beschluss:

Der Beschluss Nr. 43 der Sitzung des Stadtrates der Stadt Markt-

redwitz vom 23.05.2017 (TOP 8 b), dass von der Einleitung

eines Bauleitplanverfahrens für das Gebiet „Kaufland an der B

303 / Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, abgesehen

wird, wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 17 : 5

14.2 Einleitungsbeschluss zur 12. Änderung des wirksamen

Flächennutzungsplanes

Beschluss:

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz ist

für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Südwest-

lich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung

Oberredwitz, entsprechend dem Lageplan vom 02.07.2018 im

Parallelverfahren zum Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB

insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als

„Sondergebiet (SO)“ dargestellt wird (bisherige Darstellung:

Fläche für Landwirtschaft – Ziel Grünland).

Abstimmungsergebnis: 17 : 5

8 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz

14.3 Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines

Bebauungsplanes

Beschluss:

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz ist

für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Südwest-

lich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung

Oberredwitz, entsprechend dem Lageplan vom 02.07.2018 im

Parallelverfahren zum Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB

insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als

„Sondergebiet (SO)“ dargestellt wird (bisherige Darstellung:

Fläche für Landwirtschaft – Ziel Grünland).

Abstimmungsergebnis: 17 : 5

14.4 Vorinformation zum Abschluss eines städtebaulichen

Vertrages mit der Bauherrin

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag

nach § 11 BauGB für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs

an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, mit der

Bauherrin, Firma KomplettBau Frank GmbH, Bauerstraße 9,

95615 Marktredwitz, vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis: 17 : 5

15 Stadtsanierung Marktredwitz;

SAN V: Gartenschau 2006 - Bereich Nord

Städtebaulicher Entwurf und Gestaltungshandbuch für

das BENKER-AREAL

-AR STEWOG 19.07.2018-

Beschluss:

Mit den Inhalten des städtebaulichen Entwurfs sowie des Gestal-

tungshandbuchs besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 22 : 0

16 Stadtsanierung Marktredwitz;

Baumbestand im Quartier Bauerstraße / Dürnbergstraße

16.1 Sachstandsbericht

Beschluss:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 17 : 5

16.2 Weiteres Vorgehen

Beschluss:

Den notwendigen Rodungsarbeiten in zwei Bauabschnitten wird

zugestimmt.

Bis zur Fällung der Bäume im Herbst 2018 ist ein Nachpflan-

zungskonzept zu entwickeln und dem Stadtrat zur weiteren Be-

schlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 21 : 1

Nr. 60

TenneT informiert; Bodenkundliche Voruntersuchungen für

das Projekt SuedOstLink, Durchführung in der Stadt

Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018

Bekanntmachung auf den Seiten 9 - 13

Stadt Marktredwitz

Weigel,

Oberbürgermeister

TenneT informiertBodenkundliche Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLinkDurchführung in der Stadt Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018

1806

5

suedostlink.tennet.eu

SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel geplant. Im existierenden

Korridornetz stellen 15 Bereiche eine besondere Herausforderung dar, da sie eine Que-

rung vorhandener Infrastruktur und/oder Gewässer bedeuten. Innerhalb der 15 Querungs-

bereiche werden daher Voruntersuchungen der Bodenbeschaffenheit durchgeführt. Die

jetzt anstehenden Bodenuntersuchungen dienen dazu, die bodenphysikalischen Eigen-

schaften zu prüfen, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen

zu können. TenneT wird im Zeitraum vom 20. August 2018 bis 26. Oktober 2018

Baugrunduntersuchungen durchführen.

Beauftragte Firma

GMP Geotechnik GmbH & Co KG führt in Kooperation mit Terrasond GmbH & Co. KG

die Arbeiten im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch.

Vermessungsarbeiten

Zu der Bodenuntersuchung gehört eine Vermessung sowie Auspflockung des Bohrpunk-

tes. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des

Ist-Zustandes aufgenommen. Im Rahmen der für die Baugrunduntersuchung erforderli-

chen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit PKW, per Rad

oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch

keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maß-

nahmen nicht eingesetzt.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte und Entnahmen von

Bodenproben mit sogenannten Rammkernbohrungen.

Die Sondierung erfolgt mit einer Sondierraupe (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht ca.

1.100 kg, Länge ca. 2.40 m, Breite ca. 0,8 m, Höhe ca. 1.50 m im Fahrbetrieb, ca.

3,10 m im Sondierzustand).

Die Bohrung wird mit einem kombinierten Ramm- und Drehbohrgerät (Allrad-Fahrwerk,

Gesamtgewicht ca. 18.000 kg, Länge ca. 8,20 m, Breite ca. 2,50 m, Höhe ca. 4,00 m im

Fahrbetrieb, ca. 9,00 m im Bohrzustand) oder im Ausnahmefall mit einem kombinierten

Ramm- und Drehbohrgerät mit Raupenfahrwerk (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht

ca. 14.000 kg, Länge ca. 6,10 m, Breite ca. 2,00 m, Höhe ca. 2,90 m im Fahrbetrieb,

ca. 8,50 m im Bohrzustand) ausgeführt. Dabei werden schwere Rammsondierungen und

Kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 150 – 200 mm durchgeführt. Die Bohr-

ungen reichen bis zu einer Tiefe von etwa 10 bis 25 Metern. Anschließend werden die

Bohrlöcher wieder verfüllt. Die Sondierungen nehmen ungefähr einen halben Tag und

die Bohrungen ca. 1 – 2 Tage in Anspruch.

Das Bohrgerät fährt entweder selbst oder wird auf einem Tieflader antransportiert, soweit

dies auf den vorhandenen Feldwegen möglich ist. Die Bohrpunkte werden dadurch auf

dem kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen angefahren. Der Transporter

verbleibt am Feldrand. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische Baubeglei-

tung, archäologische Baubegleitung, Einsatz von Baggermatten, archäologische Unter-

suchungen oder ähnliches durchgeführt.

Nutzung von Grundstücken

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten

und befahren werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die

entstandenen Schäden durch TenneT bzw. durch die oben genannten Firmen in voller

Höhe entschädigt. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische Baubegleitung,

archäologische Baubegleitung, Einsatz von Baggermatten, archäologische Unter-

suchungen oder ähnliches durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von

örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen. Die voraussichtliche

Dauer der Untersuchungen auf den betroffenen Grundstücken sowie der voraussichtliche

Beginn dieser ergeben sich aus der beigefügten Flurstückliste und den zugehörigen Plan-

unterlagen.

Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Marktredwitz und die Auslage erfolgt im

Stadtbauamt in Zimmer 2 im Erdgeschoss, Böttgerstraße 10, Öffnungszeiten: Mo. bis Mi.

8 bis bis 12 Uhr, Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr.

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1

des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden

den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme

gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert TenneT alle betroffenen

Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen.

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ), die zwischen

den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei Landshut verläuft. Die rund 580 km lange Erdkabel-

Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert durch Art. 12 G vom 26.7.2016, als

Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen Genehmigungsverfahren,

der sogenannten Bundesfachplanung.

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen

Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Carolin Kürth

Referentin für BürgerbeteiligungTel.: 09 21 / 5 07 40 – 43 68 E-Mail: [email protected]

Näheres zum Projekt und Planungsstand finden Sie hier:

www.tennet.eu/de/SuedOstLink

TenneT informiertBodenkundliche Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLinkDurchführung in der Stadt Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018

suedostlink.tennet.eu

Querung Querungsnummer Gemeinde Info Tabelle

Schwesnitz – Würlitz 15_01 Stadt Rehau • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Eger – Hebanz 15_02 Stadt Markleuthen • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Rößlau – Seußen 15_03

Stadt Arzberg • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Große Kreisstadt Marktredwitz • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Warme Steinach – Untersteinach 15_04 Markt Weidenberg • 6 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Weißer Main – Untersteinach 15_05

Gemeinde Himmelkron • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge • 3 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Naab – Wildenau 15_06 Markt Luhe-Wildenau • 4 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Waldnaab Au 15_07

Markt Luhe-Wildenau • 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz – Gemeinde Pirk

• 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Regen – Laub 15_08

Markt Regenstauf • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Gemeinde Zeitlarn • 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Regen – Zeitlarn 15_09 Gemeinde Zeitlarn • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Wiesent – Prangerlhof 15_10 Gemeinde Wiesent • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Naab – Pfreimd 15_11 Stadt Pfreimd • 9 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Naab – Katzdorf 15_12

Große Kreisstadt Schwandorf • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Stadt Teublitz • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Spielberg 15_13 Große Kreisstadt Schwandorf • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Regen – Hinterberg 15_14 Stadt Nittenau • 4 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Röslau – Haag 15_15 Große Kreisstadt Marktredwitz • 3 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m

Querung Landkreis Gemeinde Gemarkung Flur Zähler Nenner für

Tiefe

[m] von bis

Brand 325

Bohrung

03_03 20 20. Aug 26. Okt

Brand 326 Zuwegung 20. Aug 26. Okt

Brand 354

Bohrung

03_04 20 20. Aug 26. Okt

Brand 259

Bohrung

03_05 20 20. Aug 26. Okt

Brand 311

Bohrung

03_06 10 20. Aug 26. Okt

Brand 310

Bohrung

03_07 10 20. Aug 26. Okt

Lorentzreuth 837

Bohrung

15_01 10 20. Aug 26. Okt

Wölsau 244

Bohrung

15_02 10 20. Aug 26. Okt

Wölsau 243 Zuwegung 20. Aug 26. Okt

Wölsau 246

Bohrung

15_03 10 20. Aug 26. Okt

Wölsau 247 Zuwegung 20. Aug 26. Okt

15_15

Rößlau

Haag

Wunsiedel

Große

Kreisstadt

Markt-

redwitz

Große

Kreisstadt

Markt-

redwitz

Wunsiedel15_03

Rößlau-

Seußen

Zuwegung

487

460 325

322

259

311

310

Grundriss KG

29275,36272,07

BB

A A‘

DPL1

BS1

Sch1DPH1

Sch1DPM1

Sch1DPL1

Sch1 RKS1DPH1

RKS1DPM1

RKS1DPL1

RKS1

3-KB1

3-KB2

3-KB3

3-KB43-KB5

3-KB6

3-KB7

310

254

Datum Gezeichnet Geprüft Projekt-Nr. Anlage

Projekt

GMP I Hedanstraße 17 I 97084 Würzburg I Telefon 0931 6144-0 I Fax 0931 6144-200

Planinhalt

GMP Geotechnik GmbH & Co. KG I Beratende Ingenieure und Geologen

Baugrund I Altlasten I Umwelttechnik I Hydrogeologie I Akkreditiertes Prüflabor DIN EN 17025

GMP - Geotechnique a Matter of Profession

G P

Süd Ost Link TenneT - Querung 3: Röslau - Seußen

Lageplan der geplanten Aufschlüsse M= 1:5 000

24.07.18 SH Dr. Franke 218200 1

© Bayerische Vermessungsverwaltung 2018, geoportal.bayern.de, EuroGeographics

Zuwegung

837

246

244

Grundriss KG

29275,36272,07

BB

A A‘

DPL1

BS1

Sch1DPH1

Sch1DPM1

Sch1DPL1

Sch1 RKS1DPH1

RKS1DPM1

RKS1DPL1

RKS1

12-KB1

15-KB1

15-KB2 15-KB3

Datum Gezeichnet Geprüft Projekt-Nr. Anlage

Projekt

GMP I Hedanstraße 17 I 97084 Würzburg I Telefon 0931 6144-0 I Fax 0931 6144-200

Planinhalt

GMP Geotechnik GmbH & Co. KG I Beratende Ingenieure und Geologen

Baugrund I Altlasten I Umwelttechnik I Hydrogeologie I Akkreditiertes Prüflabor DIN EN 17025

GMP - Geotechnique a Matter of Profession

G P

Süd Ost Link TenneT - Querung 15: Röslau - Haag

Lageplan der geplanten Aufschlüsse M= 1:5 000

24.07.18 SH Dr. Franke 218200 1

3

8

9

/

9

120

119

390

116/2

3

8

9

/

3

116

3

8

9

/

1

1

3

9

0

/

7

390/3

3

8

9

/

1

2

3

8

9

/

2

9

3

8

9

/

1

3

1253

3

8

9

/

1

4

390/9

3

8

9

/

1

5

1254/10

3

8

9

/

1

6

3

8

9

/

1

7

3

9

0

/

2

2

3

8

9

/

2

8

391/7

391/2

3

8

9

/

2

7

3

8

9

/

1

8

390/10

3

8

9

/

1

9

3

8

9

/

2

6

3

8

9

/

2

0

123

390/4

390/6

3

8

9

/

2

1

126

3

8

9

/

2

4

3

9

0

/

1

4

389/25

390/11

3

8

9

/

2

2

389

400/1

3

8

9

/

2

3

391/8

127

127/8

390/12

391/3

124/2

125

390/13

391/4

390/8

391/5

124

390/15

3

9

1

/

6

393

125/1

3

9

0

/

2

7

390/16

390/26

390/30

127/2

390/17

390/25

390/5

390/18

124/1

390/24

131/1

390/29

3

9

0

/

1

9

3

9

0

/

2

0

3

9

0

/

2

1

390/2

1255

396

130

1

2

5

4

/1

7

394

13

0/6

130/28

130/29

130/27

130/26

13

0/2

2

130/24

130/23

130/25

1502

1503

1

4

9

8

/

1

1377/2

1

3

7

7

/6

1496

1

3

7

7

/3

1362/7

1362/3

1

4

9

8

1362/2

1381/2

1

5

8

1

3

5

1

0

2

4

1

1

2

2

1

2

1

7

1

4

1

6

3

1

4

1

8

1

5

8

2

0

7

2

2

10

9

7

4

1

2

6

9

1

2

b

1

1

3

1

3

8

1

0

a

4

15

10

1

7

1

2

1

2

a

1

4

1

6

14

6

13

1

1

2

a

2

I

T

S

R

i

e

m

e

n

s

c

h

n

e

i

d

e

r

s

t

r

a

ß

e

A

lb

re

c

h

t-D

ü

re

r-S

tra

ß

e

R

e

m

b

r

a

n

d

t

s

t

r

a

ß

e

G

ü

n

th

e

rsw

e

ih

e

rw

e

g

S c h a f b r u n n e n

S

t 2177

Ba

yre

uth

er S

tra

ße

Lageplan vom 02.07.2018

mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

für das Gebiet "Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße",

Gemarkung Oberredwitz

Stadt Marktredwitz

Stadtbauamt/Stadtplanung

nicht maßstäblich

339

339/1

338

281/2

3

0

2

/

5

302/4

302/3

3

0

0

/

1

295/1

302/8

295/3

302/1

303

295/5

295/7

295/4

303/2

295

3

0

2

/

2

293

281/1

340

293/2

282/2

2

9

3

/

4

293/1

178/1

282

282/4

178

293/3

282/5

282/16

341/4

282/15

282/6

3

4

1

/

5

3

4

1

/

6

282/3

282/13

341/3

282/7

341/9

282/12

341/8

341/7

282/11

282/8

341

177

282/10

181

284/15

282/9

341/2

175

283/2

284/14

1

8

6

/

1

167

284/11

2

8

4

168

2

8

4

/1

3

284/12

174

171

284/6

191/6

2

8

4

/5

168/3

1

7

3

191/2

284/9

2

8

4

/4

284/8

189/1

284/16

2

8

6

189/3

284/2

168/2

185

191/3

2

8

4

/1

0

168/5

189/4

189/5

168/6

191/4

183

143

1

8

9

/6

144

147

148

1

1

a

3

6

3

4

3

2

2

4

3

0

k

i

r

c

h

e

C

h

r

i

s

t

u

s

6

8

2

8

1

1

0

3

1

2

1

1

5

7

2

6

1

6

2

1

1

3

2

4

1

5

2

2

1

7

2

0

9

2

0

1

9

1

8

2

1

1

6

8

2

3

6

1

2

4

1

0

2

1

8

1

4

1

3

6

3

1

1

1

2

4

9

5

1

2

1

0

8

2

6

4

1

1

I

T

S

1008

2012

186

181

295/4

B

r

ü

c

k

e

n

s

t

r

.

Z

i

m

m

e

r

e

i

w

e

g

Neues S

chloss

H

a

u

s

w

e

b

e

r

w

e

g

B

la

u

w

e

g

B

r

ü

c

k

e

n

s

t

r

.

E

l

m

s

t

r

.

Grenze des räumlichen Geltungs-

bereiches des Bebauungsplanes

Lageplan vom 04.06.2018

mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

für das Gebiet "Südlich der Brückenstraße", Gemarkung Lorenzreuth

Stadt Marktredwitz

Stadtbauamt/Stadtplanung

nicht maßstäblich