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Der Unterschied des Residenzmodells
mit erweitertem Umgang zum
Wechselmodell in Bezug auf die Arbeit
eines Beistands
Eine Handlungsanleitung für die Beistandschaft
des Main-Kinzig-Kreises
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Fachbereich Verwaltung
Thesis
vorgelegt von Luisa Ziegler
Studiengruppe 2-2014-01
Abteilung Mühlheim
Forschungspartner Main-Kinzig-Kreis
Erstgutachterin Prof. Dr. Karin Metzler-Müller
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Zweitgutachterin Alegra Moll
Main-Kinzig-Kreis
Abgabedatum 29.05.2017
- II -
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VI
1 Einleitung 1
2 Unterhaltsrechtliche Beratung und Beistandschaft 2
2.1 Begriffsbestimmungen und Unterscheidung 3
2.2 Kindesunterhalt im gesetzlichen Regelfall 6
2.2.1 Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs im Residenzmodell 7
2.2.2 Auswirkungen des Residenzmodells auf den Kindesunterhalt 8
2.2.3 Beispielberechnung des Unterhalts 10
2.2.4 Unterhaltstitel 15
3 Residenzmodell mit erweitertem Umgang und Wechselmodell 16
3.1 Begriffsbestimmungen 16
3.2 Unterscheidung und Vergleich zum gesetzlichen Regelfall 17
3.3 Anspruch auf Beratung und Unterstützung/Beistandschaft 19
4 Handlungsanleitung 21
4.1 Residenzmodell mit erweitertem Umgang 22
4.1.1 Voraussetzungen des erweiterten Umgangs 23
4.1.2 Auswirkungen des erweiterten Umgangs auf den Unterhalt 23
4.1.3 Beispielberechnung des Unterhalts 29
4.1.4 Unterhaltstitel 33
4.2 Wechselmodell 34
4.2.1 Voraussetzungen des Wechselmodells 34
4.2.2 Auswirkungen des Wechselmodells auf den Unterhalt 37
4.2.3 Beispielberechnung des Unterhalts 42
4.2.4 Unterhaltstitel 49
5 Fazit 50
Literatur- und Quellenverzeichnis 53
- III -
Anhang 56
- IV -
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Alt. Alternative
Anm. Anmerkung
Az. Aktenzeichen
BeckOK Beck’scher Online-Kommentar
Beschl. Beschluss
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
BMFSFJ Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und
Jugend
DIJuF Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
EStG Einkommensteuergesetz
f. folgende
ff. fortfolgende
FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamR Familienrecht
FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
FK Frankfurter Kommentar
gem. gemäß
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.V.m. in Verbindung mit
JAmt Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und
Familienrecht
- V -
jurisPK juris Praxiskommentar
jurisPR juris Praxis Report
MKK Main-Kinzig-Kreis
MüKo Münchner Kommentar
NJW Neue Juristische Wochenschrift
Nr. Nummer
NZFam Neue Zeitschrift für Familienrecht
OLG Oberlandesgericht
Rn. Randnummer
S. Satz, Seite
SFK 3 Ständige Fachkonferenz 3
SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch
TG Themengutachten
zit.: zitiert
- VI -
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens 11
Abbildung 2 - Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens 12
Abbildung 3 - Berechnung des bereinigten monatlichen Nettoeinkommens 14
Abbildung 4 - Unterscheidung zwischen Pendel- oder Doppelresidenzmodell und
Nestmodell 17
Abbildung 5 - Unterscheidung der Betreuungsmodelle 19
Abbildung 6 - Beispielberechnung des Verpflegungsaufwands pro Monat 28
Abbildung 7 - Berechnung des täglichen Verpflegungsaufwands 32
Abbildung 8 - Berechnung des Verpflegungsaufwands für vier Tage 32
Abbildung 9 - Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlung 32
Abbildung 10 - Gegenüberstellung: Unverzichtbare Voraussetzungen –
Ausschlussgründe 36
Abbildung 11 - Formel für die Berechnung der Haftungsanteile 41
Abbildung 12 - Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens 44
Abbildung 13 - Berechnung des gesamten bereinigten Nettoeinkommens pro Monat 45
Abbildung 14 - Berechnung des Gesamtbedarfs 45
Abbildung 15 - Berechnung des gesamten einzusetzenden Einkommens 46
Abbildung 16 - Berechnung der Haftungsanteile der Eltern 46
Abbildung 17 - Berechnung der um Eigenleistungen bereinigten Haftungsanteile 47
Abbildung 18 - Berechnung der Ausgleichszahlung 48
Abbildung 19 - Berechnung der Haftungsanteile nach der Methode des BGH 48
Abbildung 20 - Berechnung der hälftigen Differenz der beiden Haftungsanteile 49
Abbildung 21 - Berechnung der Ausgleichszahlung nach der Methode des BGH 49
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Höhe der Verpflegungsaufwände pro Monat und in € 29
- 1 -
1 Einleitung
Nach Trennungen oder Scheidungen von Paaren bzw. Ehepartnern, die bereits gemein-
same Kinder haben, stellt sich häufig die Frage nach der zukünftigen Betreuung der Kin-
der. Häufig wird die Betreuung des Kindes von einem Elternteil übernommen und das
Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei diesem Elternteil.1 In Deutschland wird das sog.
Residenzmodell überwiegend praktiziert und wird daher mit einem Anteil von 85 – 95 %
aller Betreuungsvarianten als Regelfall angesehen.2
Jedoch hat sich das klassische Residenzmodell in seiner üblichen Form in den letzten
Jahren zunehmend verändert. Insbesondere durch die Veränderungen in der Gesell-
schaft werden mehr Modelle für die Betreuung der Kinder gesucht, die eine geteilte Ver-
antwortung der Eltern einschließen. Dies ist mittlerweile der Fall, da sich das Konzept
der „Hausfrauen-Ehe“ vermehrt verabschiedet und Frauen häufiger einer Berufstätigkeit
nachgehen wollen.3 Während die Mütter mehr am Erwerbsleben teilnehmen möchten,
hat sich auch die Rolle der Väter verändert, indem sie an der Betreuung des Kindes
beteiligt werden wollen.4
Für diese Fälle gibt es geeignete Betreuungsmodelle, die vom klassischen Residenzmo-
dell abweichen. Hierzu zählt zum einen die Betreuung im Wechselmodell. Bei diesem
Modell sind beide Elternteile zu annähernd gleichen Teilen an der Betreuung des Kindes
beteiligt. Zum anderen kommt das Residenzmodell mit erweitertem Umgang als Misch-
modell in Frage. Hierbei wird die überwiegende Betreuung weiterhin von einem Elternteil
übernommen, jedoch bringt sich der andere Elternteil mehr in die Betreuung ein. Vor
allem in den letzten Jahren ist die Zahl dieser Betreuungsmodelle stark angestiegen,
was sich auch an der steigenden Zahl der Gerichtsverfahren ableiten lässt.5 Schätzun-
gen zur Folge wird das Wechselmodell derzeit mit einem Anteil zwischen 2,4 % und
16 % aller Fälle in Deutschland praktiziert.6
Da die beiden Betreuungsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist davon aus-
zugehen, dass sich die Ausweitung dieser Modelle zukünftig auch auf die Sachbearbei-
tung der Beistandschaft des MKK auswirken wird. Hierdurch entstehen für die Beistände
neue Herausforderungen in Bezug auf den Kindesunterhalt minderjähriger Kinder, denn
die jeweiligen Betreuungsmodelle haben verschiedene Auswirkungen auf den Kindes-
unterhalt. Dies schließt auch die Berechnung des Kindesunterhalts und dessen Geltend-
machung mit ein.
1 Viefhues in: jurisPK-BGB, § 1612, Rn. 14. 2 Damljanovic, 35. 3 Weber, NZFam 2016, 829. 4 Damljanovic, 38 f. 5 Interview mit Frau Diehl, Richterin am OLG, Anhang 2, Frage 2, S. 63. 6 Damljanovic, 23.
- 2 -
Das übergeordnete Ziel der Bachelorthesis ist es daher, zu erarbeiten, welche Voraus-
setzungen für die beiden Modelle gegeben sein müssen und wie sich diese auf den Kin-
desunterhalt und dessen Berechnung auswirken. In diesem Zusammenhang wird eine
Handlungsanleitung für die Beistände des MKK erstellt, welche die zukünftige Bearbei-
tung der Fälle, bei denen die Betreuung des Kindes in Form eines Residenzmodells mit
erweitertem Umgang oder eines Wechselmodells wahrgenommen wird, erleichtern wird.
Im Folgenden wird zunächst eine Einführung in die Arbeit eines Beistands gegeben, in-
dem die unterhaltsrechtliche Beratung von der Beistandschaft abgegrenzt wird und der
Kindesunterhalt im gesetzlichen Regelfall dargestellt wird. Anschließend wird auf die Be-
griffsbestimmung des Residenzmodells mit erweitertem Umgang und des Wechselmo-
dells eingegangen und der Unterschied der beiden Modelle dargelegt. Zudem wird ein
Vergleich der beiden Modelle zum gesetzlichen Regelfall gezogen. Es wird auch darauf
eingegangen, bei welchem Modell ein Sachbearbeiter7 der Beistandschaft lediglich eine
unterhaltsrechtliche Beratung durchführen darf und unter welchen Bedingungen eine