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Universität Innsbruck Der Vertrag von Lissabon Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer Vortrag für die VJG, 09.12.2009

Der Vertrag von Lissabon Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes

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Der Vertrag von Lissabon Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes. ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer. Vortrag für die VJG, 09.12.2009. Gliederung. I.Einführung Grundlegende Änderungen Stärkung der Rechte Einzelner Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Der Vertrag von Lissabon Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes

Universität Innsbruck

DerVertrag von Lissabon

Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes

ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

Vortrag für die VJG, 09.12.2009

Page 2: Der Vertrag von Lissabon Wichtige Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes

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Gliederung

I. Einführung

II. Grundlegende Änderungen

III. Stärkung der Rechte Einzelner

IV. Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten

V. Änderungen in der Gerichtsorganisation der Union

VI. Schlussbetrachtungen

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I. Einführung

A. Vom Verfassungsvertrag zum Vertrag von Lissabon

• Scheitern des Verfassungsvertrages • Mandat des Europäischen Rates vom Juni 2007• Regierungskonferenz 2007• Unterzeichnung des VvL am 13.12.2007

B. Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon• Sonderregelungen für Irland (Garantien für Irland)• „Fußnote“ für Tschechien• Inkrafttreten des VvL am 1.12.2009

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II. Grundlegende Änderungen

A. Vertragliche Grundlagen der Union1. Vertrag über die Europäische Union (EUVn)

2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

3. Grundrechte-Charta (GRC)

4. Umnummerierung von EUVn und AEUV (Art 5 LV)

B. Union als Internationale Organisation1. Völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit (Art 47 EUVn)

2. Innerstaatliche Rechtsfähigkeit (Art 335 AEUV)

3. Organe (Art 13 EUVn)

4. Rechtsnachfolge gegenüber der EG (Art 1 Abs 3 Satz 2 EUVn)

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II. Grundlegende Änderungen (2)

C. Auflösung der Säulenstruktur1. Politikbereiche der Union (Gemeinschaftspolitiken, GASP,

PJZS)

2. Verankerung der GASP im EUVn (Titel V EUVn)

3. Verankerung der PJZS im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Titel V AEUV)

D. Beibehaltung der EAG

E. Vom Gemeinschaftsrecht zum Unionsrecht1. Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht („alt“) werden zu

Unionsrecht („neu“)

2. Weniger und zT neue Rechtsakte: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse; Empfehlungen und Stellungnahmen

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III. Stärkung der Rechte Einzelner

A. Supranationalität des Unionsrechts1. Vorrang des Unionsrechts (Erklärung Nr 17)

2. Anwendungsvorrang der Bestimmungen des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung

3. Vorrang (unionrechtskonforme Auslegung, Staatshaftung)

4. Intergouvernementale Wirkung des „alten“ Unionsrechts

B. Stärkung der Grundrechte1. Beachtung der Grundrechte in der GRC (Art 6 Abs 1 EUVn)

2. Beitritt der Union zur EMRK (Art 6 Abs 2 EUVn)

3. Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts (Art 6 Abs 3 EUVn)

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III. Stärkung der Rechte Einzelner (2)

C. Gleichheit der BürgerInnen1. Beachtung der Gleichheit der BürgerInnen durch die

Union (Art 9 EUVn)

2. Beachtung der Gleichheit der BürgerInnen durch die Mitgliedstaaten (Freizügigkeitsrecht gem Art 21 AEUV)

3. Ausdehnung des Diskriminierungsverbotes aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf beide Verträge (Art 18 Abs 1 AEUV); vgl EuGH ,Rs C-123/08, Wolzenburg, Urteil vom 6.10.2009

D. Bürgerinitiative1. Grundlage in Art 11 Abs 4 EUVn;

2. Durchführungsbestimmungen gem Art 24 Abs 1 AEUV

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IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

A. Verbesserung des Individualrechtsschutzes1. Nichtigkeitsklage gem Art 263 Abs 4 AEUV – Wegfall der

individuellen Betroffenheit bei Rechtsakten mit Verordnungscharakter, die keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen (Achtung: TWD-Judikatur)

2. Nichtigkeitsklagen gegen restriktive Maßnahmen des Rates in der GASP (Art 275 Abs 2 AEUV)

B. Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu effektivem Rechtsschutz

1. Duales Rechtsschutzsystem in der Union

2. Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe für wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu gewährleisten (Art 19 Abs 1 UAbs 2 AEUV)

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IV. Rechtsschutzmöglichkeiten (2)

C. Einführung eines Eilvorlageverfahrens1. Grundlage: Art 267 Abs 4 AEUV

2. Voraussetzung: nationales Verfahren mit inhaftierter Person

3. Antrag des vorlegenden Gerichts oder von Amts wegen

4. Verfahrensdauer: 3 Monate

D. Verschärfung des Sanktionsverfahrens gegen Mitgliedstaaten

1. Entfall der mit Gründen versehenen Stellungnahme im zweiten Aufsichtsverfahren (Art 260 Abs 2 AEUV)

2. Vertragsverletzungsverfahren mit finanziellen Sanktionen bei Nichtumsetzung von in Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinien (Art 260 Abs 3 AEUV)

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V. Gerichtsorganisation und -zuständigkeit

A. Bezeichnungen1. Gerichtshof der Europäischen Union (Art 19 Abs 1 EUVn)

2. Gerichtshof

3. Gericht

4. Fachgerichte

B. Zuständigkeiten des Gerichtshofes der Union1. Umfassende Zuständigkeit im RFSR

2. Einzelzuständigkeiten in GASP (Unberührtheitsklausel, restriktive Maßnahmen) (Art 24 Abs 1 UAbs 2, Art 275 AEUV)

3. Überwachung der Tätigkeit des ER (Nichtigkeitsklagen gem Art 263, Untätigkeitsklagen gem Art 265 AEUV)

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VI. Schlussfolgerungen

1. VvL hat eine Vielzahl grundlegender Neuerungen für die Union gebracht

2. Im Rechtsschutz hat sowohl eine Stärkung der Rechte Einzelner als auch eine Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten stattgefunden

3. Abgerundet werden diese Neuerungen durch Änderungen in der Gerichtsorganisation

4. EUVn, AEUV und GRC werden wohl auf Jahre bzw Jahrzehnte hinaus ein effizientes Funktionieren der Organisation gewährleisten müssen

5. Der Schlüssel dafür liegt erneut beim GH der Union

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ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

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