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MOSKAUER DEUTSCHE ZEITUNG Nr. 14 (477) AUGUST 2018 06 ZEITGESCHEHEN Deutsch lernen in den Ferien Dirndl und Deutschrap mitten in Russland Das deutsche Sprachlager für Kinder, die vorwiegend aus russ- landdeutschen Familien stammen, fand dieses Jahr vom 16. bis 29. Juli statt. Zu lernen gab es jedoch mehr als nur Sprache. Von Emely Schalles Ein Schild mit „Herzlich Willkom- men“ begrüßte die 77 Schüler im Ort Jerschowo vor Moskau. Eini- ge der Kinder konnten die Buch- staben bereits lesen, andere lern- ten es bald. Das Lager nahe der Hauptstadt ist eines der födera- len Sprachlager, die jährlich in verschiedenen russischen Orten stattfinden und vom Internati- onalen Verband der Deutschen Kultur, kurz IVDK, organisiert werden. Anders als in der Schu- le sollten die Kinder mehr erle- ben als nur Unterricht. In dem großen Waldpark befinden sich mehrere Gebäude, in denen die 9 bis 15-Jährigen zwei Wochen lang lernen, wohnen und spielen sollten. Je nach Sprachniveau wur- den sie in Gruppen eingeteilt und konnten Kurse in einer naturwis- senschaftlichen und geschichtli- chen Fakultät besuchen. Natalija Koslowa leitete das Sprachlager und hat sich die- ses Jahr für ein besonders akti- ves Lernformat eingesetzt: „Wir machen viele praktische Expe- rimente, die Kinder bekommen kurze Texte auf Deutsch und können dann ausprobieren. Sie sollen die Sprache durch einen spielerischen Zugang lernen. Und wenn sie Spaß haben, sind sie motiviert, dann lernen sie mehr.‘‘ In Kleingruppen bastelten die jun- gen Wissenschaftler zum Beispiel Sanduhren, experimentierten mit Seife, Luftballons, Licht und Spie- geln. Neben dem wissenschaftli- chen Teil gab es aber auch nor- male Deutschstunden. Sprache und Kultur standen dort gleicher- maßen auf dem Lehrplan. An den Wänden der Unterrichtsräume hingen selbstgebastelte Plakate zu deutschen Backrezepten sowie Bilder berühmter Russlanddeut- scher. Auch bayerische Trachten lernten die Schüler kennen. Die Stunden wurden unter ande- rem von sogenannten Sprachassis- tenten gehalten. Daniela Prawez ist eine von ihnen und genau wie viele der Kinder eine Russland- deutsche. Die junge Münchne- rin möchte Lehrerin werden und empfindet das Lager als gute Vor- bereitung: „Man bekommt nicht immer viel Schlaf, aber es macht Spaß, den Kindern das Wissen so zu vermitteln, dass es sie auch wirklich interessiert. Und viele von den Spielen, die wir hier machen, kann ich später auch anwenden.‘‘ Die kulturelle Vermittlung sei aber auch ein Grund: „Ich finde, dass es in jeder Kultur Wunder- schönes gibt. Die deutsche Kultur ist einfach anders als die russische und ich finde es wichtig zu wissen, wo man herkommt.‘‘ Für Daniela Prawez steht schon fest, dass sie wiederkommen wird: „In den zwei Wochen sind auch tolle Freund- schaften entstanden.‘‘ Vor dem Mittagsessen, dem ein- zig russischen Teil des Tages, gab es die Bewegungspausen, in denen zu deutscher Musik wie den Ärz- ten oder Culcha Candela getanzt wurde. Danach hatten die Kinder Frei- zeit. Abends standen noch ein For- scherkreis sowie Abschlussveran- staltungen auf dem Programm. Gesprochen wurde immer auf Deutsch. Anfangs fiel das einigen Kindern nicht leicht, aber nach den zwei Wochen hätten sie ein größeres Selbstvertrauen in ihre Fähigkeiten gehabt: „Eine Schüle- rin, die vorher nicht viel Deutsch gesprochen hat, hat erfahren, dass ich auch Russlanddeutsche bin. Da hat sie mir plötzlich ganz viel von ihrer Oma in Hamburg erzählt, auf Deutsch!‘‘, lacht Daniela Prawez. Viele der Kinder seien an der Sprache interessiert, weil ihre Familien russlanddeutsch sind. Es sei ihnen wichtig, den deutschen Teil ihrer Identität zu bewahren. Das Bundesinnenministerium bezeichnet ebendiese Russland- deutschen, von denen es in Russ- land 400 000 gibt, als Brückenbau- er auf kultureller und politischer Ebene. Daher seien Projekte wie das Sprachlager von großer Bedeu- tung, da es eben nicht nur um Lehrpläne ginge. Die Kinder hät- ten in solchen Begegnungszentren die Möglichkeit, gemeinsam ihre Geschichte zu erkunden und Kon- takte für die Zukunft zu knüpfen. Artemy (14), Daniel (13) und Michail (15) waren in der Grup- pe mit dem höchsten Sprach- niveau und haben schon oft an dem Sprachlager teilgenommen. Michail hat Deutsch als erste Fremdsprache in seiner Schule erlernt und hat den Wettbewerb des IVDK „Freunde der deutschen Sprache“ gewonnen, bei dem es um die Beweggründe für das Erler- nen der Sprache ging. Er sieht vor allem berufliche Vorteile darin: „Später einmal wird es gut bei Bewerbungen sein, wenn ich nicht nur Englisch sprechen kann.‘‘ Artemy gefiel die Atmosphäre besonders gut: „Man lernt viele neue Freunde kennen, mit denen ich bestimmt in Kontakt bleibe‘‘, erzählt er. Wichtige Änderungen in der Migrationsgesetzgebung L eider ist das russische Migra- tionsrecht durch Instabilität gekennzeichnet. Der Gestalt ist das Gesetz, das ein seit langem existierendes Verfahren der Migrations- erfassung ausländischer Staatsbürger grundsätzlich ändert. Es wird am 8. Juli 2018 in Kraft treten. Insbesondere wurden die Begriffe «Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers» und «Gastgeber» im Gesetz präzisiert. Die Migrationserfassung des ausländischen Staatsbürgers am Aufenthaltsort ist nunmehr nur an der tatsächlichen Wohnanschrift des ausländischen Staatsbürgers gestattet, wo der aus- ländische Staatsbürger regelmäßig schläft und sich ausruht, d.h. in der Regel in von russischen Staatsbürgern zur Verfügung gestellten Wohnräumen. Arbeitgeber dürfen nicht als Gastgeber auftreten, mit Ausnahme von Fällen, in denen der ausländische Staatsbürger in den Räumen des Arbeitgebers tatsäch- lich wohnen wird. Nach Vornahme der gesetzlichen Ände- rungen können folgende Personen neben den Staatsbürgern der Russi- schen Föderation auch als Gastgeber auftreten: ausländische Staatsbürger, die als hochqualifizierte Spezialisten (HQS) gelten und einen Wohnraum auf dem Territorium der RF als Eigentümer besit- zen; dies bezieht sich nur auf begleiten- de Familienangehörige des HQS; juristische Personen, Filialen und Repräsentanzen, jedoch nur im Fall, dass sie gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation einen Wohnraum oder einen anderen Raum für die tatsächliche Unterkunft des ausländischen Staatsbürgers zur Verfügung gestellt haben. Die Änderungen betrafen ebenfalls die Gründe für die Migrationserfassung am Aufenthaltsort. Nach Verabschiedung der Änderungen im Gesetz werden folgende Sachverhalte als Gründe für die Migrati- onserfassung des ausländischen Staats- bürgers am Aufenthaltsort anerkannt: Aufenthalt im Wohnraum, der de facto ein Wohnsitz ist; Aufenthalt im Hotel oder einer sonstigen Organisation, die Hotel- dienstleistungen erbringt, im Sana- torium, Erholungsheim, Ferienhotel, Kindergesundheitslager, in der Wanderhütte, beim Camping oder in einem anderen Raum, in dem der ausländische Staatsbürger de facto wohnt, bzw. Aufenthalt an der Adresse der medizinischen Orga- nisation für vollstationäre ärztliche Betreuung oder einer Organisation für vollstationäre soziale Fürsorge (einschließlich von Personen ohne bestimmten Wohnort), in der sich der ausländische Staatsbürger im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen seitens einer solchen Organisation aufhält, sowie an der Anschrift der Haftanstalt einer Strafverbüßung oder Verwal- tungsrechtsverletzung. Aufenthalt an der Adresse einer Orga- nisation, in welcher der ausländische Staatsbürger eine Arbeitstätigkeit ausübt, wenn er de facto an der Adresse dieser Organisation wohnt. Im Gesetz ist dabei kein Grund für die Migrationserfassung bei der Adres- se der Gastgeberorganisation (für geschäftliche Besuche oder Verhand- lungen zwecks der weiteren Arbeitsbe- schaffung) vorgesehen. Des Weiteren wird in der nächsten Zeit geplant, Gesellschaften (juris- tische Personen), die ausländische Arbeitnehmer unmittelbar eingeladen haben, wegen Nichtbefolgung der Einreisezwecke und Aufenthaltsfristen vom ausländischen Staatsbürger in Russland zu bestrafen. Die Strafe wird dabei auf 500 000 Rubel (~7100 Euro) erhöht. Außerdem erinnern wir daran, dass eine strafrechtliche Haftung im Fall einer Scheinerfassung des aus- ländischen Staatsbürgers festgelegt wurde. Elena Balashova, LL.M. Geschäftsführende Partnerin der Anwaltskanzlei Balashova Legal Consultants www.balashova-legal.com Elena Balashova INFO Sprachlager des IVDK Insgesamt 24 ethnokulturelle Sprachlager des IVDK gibt es dieses Jahr in den Regionen Russlands. Alle Kinder aus russisch-deutschen Begeg- nungszentren, aus Kinder- und Jugendvereinen, sowie an deut- scher Sprache und Kultur inter- essierte Kinder sind eingeladen, daran teilzunehmen. Der IVDK sucht außerdem noch Sprachas- sistenten für die Sprachlager. Aktuelle Informationen finden Sie in den Jugendtreffen- Gruppen der sozialen Netzwerke Vkontakte und Facebook und auf der Website des IDVK: www.rusdeutsch.eu/ru Emely Schalles Experiment mit Sprache und Seife im Deutschunterricht

Deutsch lernen in den Ferien...kurze Texte auf Deutsch und können dann ausprobieren. Sie sollen die Sprache durch einen spielerischen Zugang lernen. Und wenn sie Spaß haben, sind

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  • MOSKAUER DEUTSCHE ZEITUNG Nr. 14 (477) AUGUST 201806 Z E I T G E S C H E H E N

    Deutsch lernen in den Ferien Dirndl und Deutschrap mitten in Russland

    Das deutsche Sprachlager für Kinder, die vorwiegend aus russ-landdeutschen Familien stammen, fand dieses Jahr vom 16. bis 29. Juli statt. Zu lernen gab es jedoch mehr als nur Sprache.

    Von Emely Schalles

    Ein Schild mit „Herzlich Willkom-men“ begrüßte die 77 Schüler im Ort Jerschowo vor Moskau. Eini-ge der Kinder konnten die Buch-staben bereits lesen, andere lern-ten es bald. Das Lager nahe der Hauptstadt ist eines der födera-len Sprachlager, die jährlich in verschiedenen russischen Orten stattfinden und vom Internati-onalen Verband der Deutschen Kultur, kurz IVDK, organisiert werden. Anders als in der Schu-le sollten die Kinder mehr erle-ben als nur Unterricht. In dem großen Waldpark befinden sich mehrere Gebäude, in denen die 9  bis 15-Jährigen zwei Wochen lang lernen, wohnen und spielen sollten. Je nach Sprachniveau wur-den sie in Gruppen eingeteilt und konnten Kurse in einer naturwis-senschaftlichen und geschichtli-chen Fakultät besuchen.

    Natalija Koslowa leitete das Sprachlager und hat sich die-ses Jahr für ein besonders akti-ves Lernformat eingesetzt: „Wir machen viele praktische Expe-rimente, die Kinder bekommen kurze Texte auf Deutsch und können dann ausprobieren. Sie sollen die Sprache durch einen spielerischen Zugang lernen. Und wenn sie Spaß haben, sind sie motiviert, dann lernen sie mehr.‘‘ In Kleingruppen bastelten die jun-gen Wissenschaftler zum Beispiel Sanduhren, experimentierten mit Seife, Luftballons, Licht und Spie-geln. Neben dem wissenschaftli-chen Teil gab es aber auch nor-male Deutschstunden. Sprache

    und Kultur standen dort gleicher-maßen auf dem Lehrplan. An den Wänden der Unterrichtsräume hingen selbstgebastelte Plakate zu deutschen Backrezepten sowie Bilder berühmter Russlanddeut-scher. Auch bayerische Trachten lernten die Schüler kennen.

    Die Stunden wurden unter ande-rem von sogenannten Sprachassis-tenten gehalten. Daniela Prawez ist eine von ihnen und genau wie viele der Kinder eine Russland-deutsche. Die junge Münchne-rin möchte Lehrerin werden und empfindet das Lager als gute Vor-bereitung: „Man bekommt nicht immer viel Schlaf, aber es macht Spaß, den Kindern das Wissen so zu vermitteln, dass es sie auch wirklich interessiert. Und viele von den Spielen, die wir hier machen, kann ich später auch anwenden.‘‘ Die kulturelle Vermittlung sei aber auch ein Grund: „Ich finde,

    dass es in jeder Kultur Wunder-schönes gibt. Die deutsche Kultur ist einfach anders als die russische und ich finde es wichtig zu wissen, wo man herkommt.‘‘ Für Daniela Prawez steht schon fest, dass sie wiederkommen wird: „In den zwei Wochen sind auch tolle Freund-schaften entstanden.‘‘

    Vor dem Mittagsessen, dem ein-zig russischen Teil des Tages, gab es die Bewegungspausen, in denen zu deutscher Musik wie den Ärz-ten oder Culcha Candela getanzt wurde.

    Danach hatten die Kinder Frei-zeit. Abends standen noch ein For-scherkreis sowie Abschlussveran-staltungen auf dem Programm. Gesprochen wurde immer auf Deutsch. Anfangs fiel das einigen Kindern nicht leicht, aber nach den zwei Wochen hätten sie ein größeres Selbstvertrauen in ihre Fähigkeiten gehabt: „Eine Schüle-

    rin, die vorher nicht viel Deutsch gesprochen hat, hat erfahren, dass ich auch Russlanddeutsche bin. Da hat sie mir plötzlich ganz viel von ihrer Oma in Hamburg erzählt, auf Deutsch!‘‘, lacht Daniela Prawez.

    Viele der Kinder seien an der Sprache interessiert, weil ihre Familien russlanddeutsch sind. Es

    sei ihnen wichtig, den deutschen Teil ihrer Identität zu bewahren. Das Bundesinnenministerium bezeichnet ebendiese Russland-deutschen, von denen es in Russ-land 400 000 gibt, als Brückenbau-er auf kultureller und politischer Ebene. Daher seien Projekte wie das Sprachlager von großer Bedeu-tung, da es eben nicht nur um Lehrpläne ginge. Die Kinder hät-ten in solchen Begegnungszentren die Möglichkeit, gemeinsam ihre Geschichte zu erkunden und Kon-takte für die Zukunft zu knüpfen.

    Artemy (14), Daniel (13) und Michail (15) waren in der Grup-pe mit dem höchsten Sprach-niveau und haben schon oft an dem Sprachlager teilgenommen. Michail hat Deutsch als erste Fremdsprache in seiner Schule erlernt und hat den Wettbewerb des IVDK „Freunde der deutschen Sprache“ gewonnen, bei dem es um die Beweggründe für das Erler-nen der Sprache ging. Er sieht vor allem berufliche Vorteile darin: „Später einmal wird es gut bei Bewerbungen sein, wenn ich nicht nur Englisch sprechen kann.‘‘

    Artemy gefiel die Atmosphäre besonders gut: „Man lernt viele neue Freunde kennen, mit denen ich bestimmt in Kontakt bleibe‘‘, erzählt er.

    Wichtige Änderungen in der Migrationsgesetzgebung

    Leider ist das russische Migra-tionsrecht durch Instabilität gekennzeichnet. Der Gestalt ist das Gesetz, das ein seit langem existierendes Verfahren der Migrations-erfassung ausländischer Staatsbürger grundsätzlich ändert. Es wird am 8. Juli 2018 in Kraft treten. Insbesondere wurden die Begriffe «Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers» und

    «Gastgeber» im Gesetz präzisiert. Die Migrationserfassung des ausländischen Staatsbürgers am Aufenthaltsort ist nunmehr nur an der tatsächlichen Wohnanschrift des ausländischen Staatsbürgers gestattet, wo der aus-ländische Staatsbürger regelmäßig schläft und sich ausruht, d.h. in der Regel in von russischen Staatsbürgern zur Verfügung gestellten Wohnräumen. Arbeitgeber dürfen nicht als Gastgeber auftreten, mit Ausnahme von Fällen, in denen der ausländische Staatsbürger in den Räumen des Arbeitgebers tatsäch-lich wohnen wird.Nach Vornahme der gesetzlichen Ände-rungen können folgende Personen neben den Staatsbürgern der Russi-schen Föderation auch als Gastgeber auftreten:• ausländische Staatsbürger, die als

    hochqualifizierte Spezialisten (HQS) gelten und einen Wohnraum auf dem Territorium der RF als Eigentümer besit-

    zen; dies bezieht sich nur auf begleiten-de Familienangehörige des HQS;

    • juristische Personen, Filialen und Repräsentanzen, jedoch nur im Fall, dass sie gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation einen Wohnraum oder einen anderen Raum für die tatsächliche Unterkunft des ausländischen Staatsbürgers zur Verfügung gestellt haben.

    Die Änderungen betrafen ebenfalls die Gründe für die Migrationserfassung am Aufenthaltsort. Nach Verabschiedung der Änderungen im Gesetz werden folgende Sachverhalte als Gründe für die Migrati-onserfassung des ausländischen Staats-bürgers am Aufenthaltsort anerkannt:• Aufenthalt im Wohnraum, der de

    facto ein Wohnsitz ist;• Aufenthalt im Hotel oder einer

    sonstigen Organisation, die Hotel-dienstleistungen erbringt, im Sana-torium, Erholungsheim, Ferienhotel, Kindergesundheitslager, in der

    Wanderhütte, beim Camping oder in einem anderen Raum, in dem der ausländische Staatsbürger de facto wohnt, bzw. Aufenthalt an der Adresse der medizinischen Orga-nisation für vollstationäre ärztliche Betreuung oder einer Organisation für vollstationäre soziale Fürsorge (einschließlich von Personen ohne bestimmten Wohnort), in der sich der ausländische Staatsbürger im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen seitens einer solchen Organisation aufhält, sowie an der Anschrift der Haftanstalt einer Strafverbüßung oder Verwal-tungsrechtsverletzung.

    • Aufenthalt an der Adresse einer Orga-nisation, in welcher der ausländische Staatsbürger eine Arbeitstätigkeit ausübt, wenn er de facto an der Adresse dieser Organisation wohnt.

    Im Gesetz ist dabei kein Grund für die Migrationserfassung bei der Adres-

    se der Gastgeberorganisation (für geschäftliche Besuche oder Verhand-lungen zwecks der weiteren Arbeitsbe-schaffung) vorgesehen.Des Weiteren wird in der nächsten Zeit geplant, Gesellschaften (juris-tische Personen), die ausländische Arbeitnehmer unmittelbar eingeladen haben, wegen Nichtbefolgung der Einreisezwecke und Aufenthaltsfristen vom ausländischen Staatsbürger in Russland zu bestrafen. Die Strafe wird dabei auf 500 000 Rubel (~7100 Euro) erhöht. Außerdem erinnern wir daran, dass eine strafrechtliche Haftung im Fall einer Scheinerfassung des aus-ländischen Staatsbürgers festgelegt wurde.

    Elena Balashova, LL.M.Geschäftsführende Partnerin der Anwaltskanzlei Balashova Legal Consultantswww.balashova-legal.com

    Elena Balashova

    I N F O

    Sprachlager des IVDK

    Insgesamt 24 ethnokulturelle Sprachlager des IVDK gibt es dieses Jahr in den Regionen Russlands. Alle Kinder aus russisch-deutschen Begeg-nungszentren, aus Kinder- und Jugendvereinen, sowie an deut-scher Sprache und Kultur inter-essierte Kinder sind eingeladen,

    daran teilzunehmen. Der IVDK sucht außerdem noch Sprachas-sistenten für die Sprachlager. Aktuelle Informationen finden Sie in den Jugendtreffen-Gruppen der sozialen Netzwerke Vkontakte und Facebook und auf der Website des IDVK: www.rusdeutsch.eu/ru

    Emel

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    Experiment mit Sprache und Seife im Deutschunterricht