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Deutscher Feuerwehrverband Fachkommission Feuerwehrverbände der Donauländer im CTIF 6. und 7. März 2010 Warschau

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Deutscher Feuerwehrverband

FachkommissionFeuerwehrverbände der Donauländer im

CTIF6. und 7. März 2010

Warschau

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Deutscher Feuerwehrverband

Zur PersonZur Person

• Rudolf Römer• 48 Jahre, verheiratet, 2 Kinder• Deutscher Feuerwehrverband e.V.

stv. Bundesgeschäftsführer• Berlin• seit 31 Jahren Mitglied einer

Feuerwehr• Hauptbrandmeister

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Über 1,3 Mio. Mitglieder in 25.000 Freiwilligen

Feuerwehren

31.340 Werkfeuerwehrleute in 31.340 Werkfeuerwehrleute in 860 Werkfeuerwehren860 Werkfeuerwehren

247.330 Jugendfeuerwehrangehörige

(10-17 Jahre)27.900 Berufsfeuerwehrleute

in 100 Berufsfeuerwehren

Deutschland: 357.092 km² 82 Mio. Einwohner

Feuerwehr in Zahlen

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eine kommunale Pflichtaufgabe

geregelt durch Landesrecht

Aufgabe des Bundes und der Länder

Feuerwehr in jeder Stadt und/oder Gemeinde = 35.000 Feuerwehrhäuser

Feuerwehr in Deutschland

Katastrophenschutz ist …

Feuerwehr ist …

Rechtlicher Rahmen

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Die föderale StrukturDas System

•Aufbau von “unten” nach “oben”•Kein Zentralismus •Kein Bundesfeuerwehrgesetz•Festlegungen in 16 Landesfeuerwehrgesetzen•gegenseitige Unterstützung•grenzüberschreitende Zusammenarbeit•Zusammenarbeit wegen einheitlicher Standards

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Die föderale StrukturAuswirkungen auf Ausbildung

• Föderalismus: Zusammenarbeit der Länder

Einheitliche Ausbildungsgrundlagen„Feuerwehr-Dienstvorschriften“müssen von Ländern „eingeführt“

werdenregeln die Aus- und Fortbildungsind Mindestanforderungen

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Deutscher Feuerwehrverband

Feuerwehr-Feuerwehr-DienstvorschriftenDienstvorschriften

• Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

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Feuerwehr-Feuerwehr-DienstvorschriftenDienstvorschriftenDas grundlegende Das grundlegende RegelwerkRegelwerk

• FwDV 1Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

• FwDV 2Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

• FwDV 3Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

• FwDV 7Atemschutz

• FwDV 8Tauchen

• FwDV 10Tragbare Leitern

• FwDV 100Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem

• FwDV 500Einheiten im ABC-Einsatz

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RahmenrichtlinienRahmenrichtlinien

• Inhalte so gestaltet, dass aufeinander aufbauend

• Ausrichtung insbesondere aufRettung von MenschenErste HilfeBekämpfung von BrändenBergung von SachenLeistung von technischer HilfeCBRNDurchführung von Brandsicherheitswachen

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Wer bildet aus?Wer bildet aus?

• Ehrenamtlichauf der Ortsebene, in den Feuerwehren

• Ehrenamtlichauf Ebene der Kreise (Kreisausbildung)

• Hauptamtlichin den Landesfeuerwehrschulen

• Hauptamtlich / Ehrenamtlichbei weiteren Angeboten

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Gliederung der Gliederung der AusbildungAusbildung

• Die Ausbildung gliedert sich in

TruppausbildungTechnische AusbildungFührungsausbildung

• Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben Einsatzdienst erforderlich

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TruppausbildungTruppausbildung

Die Truppausbildung gliedert sich inTruppmannausbildung, Teil 1

70 Stunden – Grundlagen, Allgemeines

Truppmannausbildung, Teil 280 Stunden – selbständiges Arbeiten

Truppführer35 Stunden - Führen eines Trupps

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Technische AusbildungTechnische Ausbildung

Die Technische Ausbildung gliedert sich in Sprechfunker (16 Stunden)

Befähigung zum Umgang mit Sprechfunkgeräten Atemschutzgeräteträger (25 Stunden)

Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz Maschinist (35 Stunden)

Befähigung zum Bedienen von Pumpen und Aggregaten Technische Hilfeleistung (35 Stunden)

Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, Handhabung ABC-Einsatz (70 Stunden)

Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung ABC-Erkundung (35 Stunden)

Befähigung zur Bedienung und Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens ABC-Dekontamination (35 Stunden)

Befähigung zur Handhabung von Fahrzeug und Geräte zur Dekontamination Gerätewarte (35 Stunden)

Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Fahrzeug und Gerät

Atemschutzgerätewarte (35 Stunden)Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte

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FührungsausbildungFührungsausbildung

Die Führungsausbildung gliedert sich in Gruppenführer (70 Stunden)

Befähigung zum Führen einer Gruppe Zugführer (70 Stunden)

Befähigung zum Führen eines Zuges Verbandsführer (35 Stunden)

Befähigung zum Führen von größeren Einheiten Einführung in die Stabsarbeit (35 Stunden)

Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebiets Führen im ABC-Einsatz (70 Stunden)

Befähigung zum taktischen richtigen Einsatz bei ABC Leiter einer Feuerwehr (35 Stunden)

Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr Ausbilder in der Feuerwehr (35 Stunden)

Befähigung zur Durchführung von Lehrgängen

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Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr

Feuerwehr-GrundausbildungFeuerwehr-Grundausbildung

TruppmannausbildungTruppmannausbildung

TruppführerTruppführer

GruppenführerGruppenführer

ZugführerZugführer

Sprechfunker-Sprechfunker-ausbildungausbildung

Sanitäts-Sanitäts-ausbildungausbildung

Maschinisten-Maschinisten-ausbildungausbildung

Atemschutz-Atemschutz-ausbildungausbildung

Gefahrgut-Gefahrgut-ausbildungausbildung

Technische Technische HilfeleistungHilfeleistung

Führer von VerbändenFührer von Verbänden

Ausbildung durch die Städte und Gemeinden,Ausbildung durch die Städte und Gemeinden,Landkreise sowie an den LandesfeuerwehrschulenLandkreise sowie an den Landesfeuerwehrschulen

= Fachlehrgang = Führungslehrgang

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Erste-Hilfe-SchulungErste-Hilfe-Schulung

• Nach § 21 Abs. 1 SGB VII i.V.m. mit § 24 UVV (Grundsätze der Prävention) ist der Träger des Brandschutzes (Gemeinde) für die Durchführung der Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich.

• Nach FwDV 2 ist eine 16-stündige Ausbildung zur Ersten Hilfe Bestandteil des ersten Teils der Truppmannausbildung.

• Auch Zusammenarbeit mit Sanitätsorganisationen

• System „First Responder“ im ländlichen Bereich

• Anschließend regelmäßige Fortbildung

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Moderne Moderne SchulungsmethodenSchulungsmethodenLernzieleLernziele

• Ziel ist es „Tätigkeiten in jeder Situation schnell, fehlerfrei und absolut sicher ausführen zu können“

• AusbildungsmethodenWissenVerstehenAnwendenBewerten

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Moderne Moderne SchulungsmethodenSchulungsmethodenOrganisation und MethodeOrganisation und Methode

• Lehrvortrag• Unterrichtsgespräch• Partner-, Gruppen und Stationsarbeit• Projektarbeit• Rollenspiel• Planübung• Lehrübung / Lehrprobe• Praktische Unterweisung• Einsatzübung

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Moderne Moderne SchulungsmethodenSchulungsmethodenAlternativen, weitere Alternativen, weitere AngeboteAngebote

• eLearningAngebot der Landesfeuerwehrschulennur Prüfung in der Schule, Lernen am PC zu Hauseehrenamtsfreundlich

• Seminare (Auftrag für die Verbände)zusätzliche Angebote als Qualifizierung des Ehrenamts im Bereich von Management, Finanzen, PR, moderne Medien

• Zusätzliche AngeboteJugendbetreuer, Wettbewerbe, Musik u.a.

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Finanzierung der Finanzierung der AusbildungAusbildung

• Aufgaben- und Kostenträger sind die Städte und Gemeinden

• also: auch Kostenträger für Ausbildung

• Bereitstellung von Einrichtungen• Anspruch auf Lohnausfall /-

fortzahlung

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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Reinhardtstraße 25

10117 Berlin

Deutschland

Telefon: 0049 (0) 30 28 88 48 8-00

KontaktKontakt

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union

Avenue de I`Yser 19

1040 Brüssel

Belgien

Telefon: 0032 (0) 27 37 17 55

www.dfv.org

www.dfv.org

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