48
Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Dialog Schwerpunktthema: Rezeptfälschungen erkennen Service Orale Kontrazeptiva – was ist zu beachten? Aktuelles Viel Aufregung um zwei Kürzel – BSNR und LANR Umfrage Retaxationen – wo lauern die Gefahren? Aktuelles Neue Wege in der topischen Psoriasis-Therapie Das OTC-Magazin des DeutschenApothekenPortals OTC Dialog plus 21 2014

Dialog - DeutschesApothekenPortal · 2 IN DIESER AUSGABE L iebe Leserin, lieber Leser, Markenpiraterie, unechte Picassos, manipulierte Wahl - ergebnisse und geschönte

Embed Size (px)

Citation preview

Das Magazin des DeutschenApothekenPortalsDialog

Schwerpunktthema:

Rezeptfälschungen erkennen

Service Orale Kontrazeptiva – was ist zu beachten?

Aktuelles Viel Aufregung um zwei Kürzel – BSNR und LANR

Umfrage Retaxationen – wo lauern die Gefahren?

Aktuelles Neue Wege in der topischen Psoriasis-Therapie

Das OTC-Magazin des DeutschenApothekenPortalsOTC Dialogplus

212014

2

I N DI E S E R AUS G A BE

www.DeutschesApothekenPortal.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Markenpiraterie, unechte Picassos, manipulierte Wahl-ergebnisse und geschönte Studiendaten - die Welt steckt voller Plagiate und Fälschun-gen. Und auch die Apotheke ist nicht davor geschützt. Dabei geht es dort keineswegs nur um das Aufdecken von

Arzneimittelfälschungen. Das „Fälschungsurteil“ des LSG Berlin-Brandenburg hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Rezepte genau zu prüfen und potenzielle Fälschungen zu identifizieren. Weil es dabei eine Menge zu beachten gibt, widmen wir die-sem Thema unseren Hauptbeitrag und zeigen, wie bzw. woran man Fälschungen erkennen kann.

Darüber hinaus haben wir selbstverständlich wie-der viele andere Themen aus dem Apothekenalltag für Sie ausgewählt – und wie immer können Sie ganz sicher sein: Von DAP erhalten Sie stets und ausschließlich „echte“ Unterstützung.

Einen wunderschönen Sommer

Ihr Günter C. Beisel

Bleiben Sie mit uns im Dialog!DAP Foren von Apothekern für Apotheker

DAP E-Mail-Newsletter

www.DeutschesApothekenPortal.de

Unsere Online-Medien:

INHALT

Rezeptfälschungen: 3 So erkennen Sie gefälschte Verordnungen

BSNR und LANR – viel Aufregung um zwei Kürzel 8

Neue Festbeträge ab 1. Juli 2014 10

Fragen zur Arzneimittelabgabe 12

Vorschlag zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie 18

Impressum 18

Orale Kontrazeptiva 20

Retaxationen – wo lauern die größten Gefahren? 22

Austauschbarkeit verschiedener Darreichungs- 28 formen – ein fortwährendes Problem

Verordnungsfähigkeit und Erstattungs fähigkeit – 29 Was ist für die Apotheke wichtig?

Arbeitshilfe „Reiseapotheke“ 34

Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen 42 OTC-Präparaten

Arbeitshilfe 48

2

www.DeutschesApothekenPortal.de 3

RETA X-SERV ICE

Rezeptfälschungen: So erkennen Sie gefälschte Verordnungen

Das sogenannte „Fälschungsurteil“ des LSG Berlin-Brandenburg hat zu großer Ver-unsicherung in der Apothekerschaft geführt. Die vom Gericht als Fälschungsindiz ange-sehene fehlende Übereinstimmung aller auf der Verordnung vermerkten Arztnummern (LANR) wurde von der AOK Hessen zum Anlass genommen, zukünftige Retaxationen anzudrohen, unabhängig davon, ob eine Fäl-schung vorliegt oder nicht. Der Apotheker-verband Hessen wehrte sich mit Recht dagegen – und hatte Erfolg: Zukünftig soll nur noch retaxiert werden, wenn es sich um eine Rezeptfälschung handelt, die der Apo-theker bei sorgfältiger Prüfung hätte erken-nen müssen. Doch wie erkennt man eine Rezeptfälschung?

Bei Verdacht auf Missbrauch keine Abgabe!

Die Apotheke muss beim Auftreten von Unklarhei-ten, Bedenken oder dem Verdacht auf Missbrauch bei der Rezeptbearbeitung auf die Abgabe der ver-ordneten Medikamente verzichten. So gibt es die Apothekenbetriebsordnung in § 17 vor:

§ 17 Apothekenbetriebsordnung(5) … Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht les - bar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben wer- den, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Der Apotheker hat jede Änderung auf der Ver schrei-bung zu vermerken und zu unterschreiben …

(8) Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigne-ter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern …

Erstattungsverweigerung bei erkennbarer Fälschung

Die Gerichte legen bezüglich der „erforderlichen Sorgfalt“ bei der Rezeptprüfung durch den Apothe-

ker sehr strenge Maßstäbe an und gaben in ver-gleichbaren „Fälschungsurteilen“ stets den Kran-kenkassen Recht, wenn diese der Apotheke die Erstattung der abgegebenen Medikamente verwei-gerten.

Dazu ein Ausschnitt aus einer Erstattungsver-weigerung:

Die Krankenkasse verweigerte in diesem Fall die Erstattung mit dem Hinweis auf eine „erkennbare Fälschung bei Arzneimittel mit Missbrauchspoten-zial“.

Hohe Anforderungen an die „erforder-liche Sorgfalt“ der Apotheker

Auch das eingangs genannte LSG Berlin-Branden-burg ging davon aus, dass Apotheker verpflichtet sind, sich die entsprechenden Kenntnisse zur Sorg-falt über ihre Verbände anzueignen bzw. sich diese selbst zu verschaffen:

Umso wichtiger ist es für die Apotheke, sich mit den häufigsten Fälschungsindizien vertraut zu machen, um eine Rezeptfälschung erkennen zu können.

Rezeptfälschungen: Tipps zur Identifikation

Die Prüfung des Rezeptes sollte grundsätzlich vor einer Bestellung erfolgen, um eine eventuelle Ver-weigerung der Rücknahme wegen einer nicht nach-weisbaren lückenlosen Kühlkette zu vermeiden.

„Ob und wie sich der einzelne Apotheker diese Kenntnis verschafft, bleibt dann ihm überlassen. Apotheker, die aufgrund einer Verbandsmitglied-schaft dem Apothekerverband unterworfen sind, mögen dies durch regelmäßige Informationen ihres Verbandes (z. B. in einer Mitglieder-zeitschrift) erfahren. Nicht organisierte Apotheker, zu denen offenkundig der Kläger zählt, sind demgegenüber gehalten, sich die erforderlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen.“

4

R E TA X- S E RV IC E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Die Apothekenleiter sollten das pharmazeutische Personal bitten, verdächtige Verordnungen sofort vorzulegen, um entsprechende Maßnahmen (Mel-dung bei der Polizei, der zuständigen Behörde, der AMK, der Apothekerkammer, dem Apothekerver-band …) einleiten zu können.

Doch leichter gesagt als getan, denn wie identifi-ziert man eine Rezeptfälschung? Die folgenden Fra-gen können dabei helfen:

1. Das Arzneimittel

– Enthält die Verordnung häufig missbräuch-lich verwendete Medikamente?

Zu den häufig missbräuchlich verwendeten Medikamenten gehören:

1. Benzodiazepine (z. B. Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam und Analoga wie Zolpidem oder Zopiclon)

2. Starke Schmerzmittel (z. B. Buprenorphin, Fentanyl, Oxycodon, Hydrocodon, Hydromorphon, Dihydrocodein, Morphin, Tilidin und Tramadol)

3. In der Doping-/Bodybuilder-Szene missbrauchte Präparate (Anastrozol, Exemestan, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen, Clomifen, Clenbuterol)

4. Psychopharmaka und Antidepressiva (z. B. Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Risperidon, Haloperidol)

– Sind besonders teure Medikamente verord-net?

– Sind Medikamente verordnet, die nicht zum Alter oder Geschlecht des Patienten passen?

2. Der Patient

– Legt der Patient häufig Verordnungen von mehreren Ärzten vor?

– Welchen Eindruck macht der Überbringer der Verordnung?

– Fordert der Überbringer das Rezept zurück, wenn Sie eine Bestellung auslösen müssen?

Tipp: Versuchen Sie eine Rezeptkopie zu machen.

– Existiert der Patient, dessen Daten auf dem Rezept eingetragen sind, tatsächlich?

– Ist der eingetragene Patient derjenige, der das Rezept vorlegt?

Erfragen Sie ggf. das Geburtsdatum und die Adresse nach Entgegennahme der Verord-nung nochmals testweise mündlich.

– Wird das Rezept am Mittwochnachmittag, Samstag oder an Sonn- und Feiertagen vorgelegt, damit die Apotheke keine Möglichkeit hat, mit dem Arzt Rücksprache zu halten?

3. Das Rezept

– Wurde auf einem Privatrezept verordnet?

à Besondere Wachsamkeit ist gefragt, wenn eine Indikation zur Abgabe auf einem Kassenrezept besteht, aber das Arzneimittel auf einem Privatrezept verordnet wurde.

– Gibt es Anzeichen für ein kopiertes und mit hochwertigen Druckern erstelltes Rezept?

– Sind Manipulationen, z. B. durch das Entfernen eines früheren Aufdrucks, oder Kopierränder erkennbar?

– Stimmen alle aufgedruckten Arztnummern (LANR) bzw. Betriebsstättennummern (BSNR) überein?

Tipp: Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag auf Seite 8/9, der sich dem Thema BSNR und LANR widmet.

– Entsprechen alle aufgedruckten Angaben einem ärztlich ausgestellten Rezept?

à Besondere Achtsamkeit gilt bei „bedeu-tungsrelevanten Formfehlern“, etwa ein falscher Versichertenstatus (z. B. Status 1) für einen Minderjährigen

– Stimmt die Schriftgröße mit den vorgegebe-nen Schriftgrößen überein?

– Sind alle Angaben linksbündig gedruckt?

Mögliche Hinweise auf eine Rezeptfälschung

www.DeutschesApothekenPortal.de 5

RETA X-SERV ICE

– Steht die Postleitzahl vor der Ortsangabe?

– Sind die Statusfelder rechts über dem Taxbereich wie vorgeschrieben mit der entsprechenden Ziffer statt mit einem „X“ bedruckt?

– Sind Vorname und Familienname, wie üblich, in zwei getrennten Zeilen gedruckt?

– Ist das Geburtsjahr, wie in der Arztsoftware üblich, zweistellig gedruckt?

– Enthält der aufgedruckte Arztstempel alle erforderlichen Angaben?

à Bei Rückfragen die Telefonnummer der Arztpraxis aus dem Telefonbuch oder dem Internet recherchieren. Nicht die eingedruckte Telefonnummer verwenden!

– Fehlt die Magnetcodierung am rechten unteren Rezeptrand?

– Ist im Feld „Begr.pfl“ eine „1“ eingetragen?

Die DAP Arbeits-hilfe „Rezept-Check“ erklärt alle wichtigen Angaben auf ei-nem GKV-Rezept.

Beispiele für Rezeptfälschungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar „echte“ Fälschungen vorstellen:

Beispiel: Fälschung mit fehlender Magnetcodierung:

Arbeitshilfe 16DeutschesApothekenPortal

1/9

Was sollten Sie überprüfen, bevor das Rezept zur Abrechnung kommt? Die nicht vertrags-gemäße Abrechnung einer ärztlichen Verordnung kostet die Apotheke bares Geld. Wenn Sie und Ihr Team die wichtigsten Regeln bei der Rezeptbelieferung und Abrechnung beachten, können sie Retaxierungen weitgehend vermeiden und sicherstellen, dass Sie für Ihre Leistung auch bezahlt werden. Eine „Heilung“ nach der Abrechnung wird i. d. R. nicht mehr akzeptiert.

1. AusstellungsdatumundAbgabedatum

Ausstellungsdatum:

Fehlt das Ausstellungsdatum ist die gesamte Verordnung ungültig. Ein fehlendes Datum darf vom Apotheker nicht ergänzt werden, wohl aber ein offensichtlich falsches Datum (Zahlendreher etc.) in Rücksprache!

Retax-Gefahr:

Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum: GKV-Kassenrezepte und Praxisbedarfs-rezepte dürfen nur 1 Monat ab Ausstellungsdatum beliefert werden! (Ausnahmen: BtM-Rezepte 8 Tage inkl. Verschreibungsdatum, T-Rezepte: 7 Tage inkl. Verschreibungsdatum, Isotretinoin-Rezepte für Frauen: 8 Tage inkl. Verschrei-bungsdatum und Behandlungszeitraum von 30 Tagen darf nicht überschritten wer-den, Belieferungsfristen der Hilfsmitteleinzelverträge sollten beachtet werden!) Es ist zwischen Abgabe- und Vorlagedatum (Vdek-Kassen) zu unterscheiden!

Abgabedatum:

In dieses Feld druckt die Apotheke das Abgabedatum im Format TT.MM.JJ. Für die korrekte Belieferung der Rabattverträge ist immer der Stand der Rabattverträge am Tag der Abgabe in der Apotheke relevant, nicht das Ausstellungsdatum!

DAP Rezept-Check

11

14

13

1111

5

5

5

8

8

2

2 2

12

6

93

3

10

4 4

4

4

7

7

1

1

}

}

15

16

19 18

17

20

Beispiel: „Begründungspflicht“ mit einer „1“ versehen

Beispiel: Unstimmige Rezeptangaben und Missbrauchspotenzial

In der Magnetcodierung ist normalerweise die Betriebsstättennummer (BSNR) eingetragen.

Hier fehlt die Magnetcodierung komplett.

Hinweise auf eine Fälschung:

- Patientenangaben nicht durchgehend linksbündig

- Geburtsjahr vierstellig gedruckt

- Missbrauchspotenzial

- D as „M“ in „Dr.Med.“ in Großschrift

Das Setzen der „1“ wäre ein Hinweis auf eine Zahnarztverordnung. Im Arztstempel stand aber der Name eines Allgemeinme-diziners. Es handelte sich um eine Rezept-fälschung.

Hier können Sie die Arbeitshilfe 16 kostenlos downloaden: www.DAPdialog.de/2114

R E TA X- S E RV IC E

6 www.DeutschesApothekenPortal.de

Beispiel: Verordnung auf Privatrezept trotz GKV-Erstattungsfähigkeit

Rezeptfälscher in Internetforen

Wie hemmungslos im Internet mit diesem Thema umgegangen wird, zeigt eine Anfrage an einen Apo-theker. Dieser wurde tatsächlich gefragt, ob es ein Programm zum Ausfüllen von Blankorezepten gibt und ob und wie man an bestimmte „missbrauchs-übliche“ Arzneimittel herankommt.

Originalausschnitt aus einem Forum:

Hallo xxxxxxx,xxxxx hat Dir bei xxxxxxxxxxxx eine Anfrage mit dem Titel „Rezepte drucken“ gestellt und Dich als Experten ausgewählt.Wir bitten Dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten – zur Not mit dem Hinweis, dass Du nicht weiterhelfen kannst.

Hallo erstmal,ich suche ein Programm, mit dem man Blanko-Kassenrezepte ausfüllen bzw. bedrucken/drucken kann! Kann mir da jemand behilflich sein oder einen Link reinstellen?Oder weiß jemand, wie ich an Rivotril (2 mg), Diazepam (10 mg) oder Flunitrazepam/Rohypnol (1–2 mg), ohne Rezept, kommen kann?

Ich wäre Euch unendlich dankbar … und es sollte nicht zu Eurem Nachteil sein ;)!Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen!

Auf einer neuen DAP-Arbeitshilfe finden Sie in übersichtlicher Form wichtige Hinweise zum Iden-tifizieren von Rezeptfälschungen.

Zum kostenlosen Download der DAP Arbeitshilfe „Rezeptfälschung“: www.DAPdialog.de/2111

Auffälligkeiten:

- auf Privatrezept verordnet (Erstattung auf Kassenrezept möglich)

- Verhalten der jungen Patientin (Nervosi-tät)

- Ausstellungsdatum mit handelsüblichem Stempel

Betrugsversuche im Internet

FAZITWir hoffen, dass Sie mit dieser Checkliste gegen mög-liche Rezeptfälschungen gewappnet sind und diese leichter identifizieren können, auch um Sie vor einer möglichen Retaxation zu bewahren. Denken Sie beim Aufdecken von Fälschungen aber immer an die Sicher-heit des Apothekenteams und bringen Sie niemanden unnötig in Gefahr!

www.DeutschesApothekenPortal.de 7

AUS DE R I N DUST R I E

Für das Opioidanalgetikum Palexia® retard (Wirkstoff Tapentadol) gibt es eine Packungsgrößenumstellung. Bei Packungen im N1- und im N2-Bereich wurde die Tablet-tenzahl um jeweils vier erhöht. Da BtM stückzahlgenau verordnet werden müssen, können Rezepte über die alten Packungs-größen des Originalpräparates nur bis Ende der Übergangsfrist beliefert werden.

Der Originalhersteller Grünenthal hat für Palexia® retard die Packungsgrößen des N1- und N2-Berei-ches umgestellt und neue PZN vergeben. Die Grö-ßenumstellung gilt für alle Wirkstärken. Unverän-dert bleibt die Packungsgröße mit 100 Stück (N3).

Übergangszeitraum und Retoure

Die neuen Packungsgrößen sind seit dem 01.06.14 in der Apothekensoftware gelistet und über den Großhandel verfügbar. Die alten Packungsgrößen (Kennzeichnung „AV“) sind für einen Übergangs-zeitraum bis zum 01.09.14 weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig und können beim Großhandel nachbestellt werden. Danach erfolgt die Veröffent-lichung des PHAGRO-APG-BTM-Formulars in der DAZ und der PZ, mit dem Retouren und Vergütun-gen der alten Packungen über den Großhandel abge-wickelt werden.

Abgegebene Menge muss der verordneten entsprechen

Für die Belieferung und Ausstellung von BtM-Rezepten gelten besonders strenge Vorgaben. In der BtMVV (§ 9 (1) Satz 4) ist geregelt, dass der Arzt Betäubungsmittel unter Angabe der genauen Stück-zahl pro Packungseinheit verordnen muss. Der Rahmenvertrag gibt dem Apotheker zudem vor,

BtM-Rezeptbelieferung: Neue Packungsgrößen für Tapentadol

dass die abzugebende Menge der verschriebenen entsprechen muss.

Auszug aus dem Rahmenvertrag § 4 (1f):

Stückzahlgenaue Verordnung

Ab dem Erscheinen in der Arztsoftware (01.07.14) sollten daher die neuen Packungsgrößen des Palexia®-retard-Originals (24 St. bzw. 54 St.) stück-zahlgenau verordnet werden, damit die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke reibungslos erfolgen kann. Nur so wird eine gute Patientenversorgung und die Erstattung durch die Krankenkassen gewährleistet.

Servicematerialien

Mit einer Abgabehilfe und Arztinformation erhal-ten Sie Servicematerialien, die Ihnen die Rezept-belieferung und die Kommunikation mit dem Arzt einfacher machen.

Die Arztinforma-tion können Sie für Ihre Rezeptände-rungswünsche nut-zen.

Die Abgabehilfe unterstützt Sie bei der Rezeptbeliefe-rung in der Apo-theke.

Packungsgrößenumstellung für Palexia®-Retardtabletten auf einen Blick:

Alt: Palexia® retard 20 St. N1

Neu: Palexia® retard 24 St. N1

Alt: Palexia® retard 50 St. N2

Neu: Palexia® retard 54 St. N2

Unverändert: Packungsgröße mit 100 Stück

„… insbesondere hat die abgegebene Menge der ver-ordneten Menge zu entsprechen.“

��

Bitte um Korrektur/Ergänzung bei folgender PALEXIA® retard-Verordnung

Für das BtM Palexia® retard gab es eine Packungsgrößenumstellung. Bei Packungen im N1- und N2-Bereich wurde die Anzahl der Tabletten um jeweils vier erhöht. Die neuen Packungsgrößen sind ab dem 01.07.14 in der Arztsoftware gelistet.

– WICHTIGE ARZT-INFO –

© D

AP

, oh

ne G

ewäh

r, S

tand

06.

2014

Apotheken-Stempel

Apotheke: _______

Anschrift: _______

Ansprechpartner: _______

Telefon: _______

Datum: _______

Gesetzliche Vorgabe: Für eine reibungslose Rezeptbelieferung in der Apotheke ist die Angabe der korrekten Stückzahl erforderlich.

Daher bitten wir Sie um Änderung der Stückzahlm auf 24 Stück m auf 54 Stück

Und umm Aushändigung des Rezeptes an Ihren Patienten zur Weitergabe an die Apothekem Aushändigung an unseren Apothekenbotenm Rücksendung per Post

Wichtig:

Bitte zeichnen Sie Ihre Korrektur/Ergänzung mit Ihrer Unterschrift und Datum auf allen Teilen (Teil I-III) des BtM-Rezeptes ab.

Das Originalrezept liegt diesem Schreiben bei.

Danke für Ihre Mithilfe!Unverändert: Packungsgrößen mit 100 Tabletten N3

ALTE Packungsgrößen

PALEXIA® retard 20 Stück N1

PALEXIA® retard 50 Stück N2

+4

+4

NEUE Packungsgrößen

PALEXIA® retard 24 Stück N1

PALEXIA® retard 54 Stück N2

– Packungsgrößenumstellung –Für das Betäubungsmittel PALEXIA® retard des Originalherstellers Grünenthal gibt es neue Packungsgrößen. Bei Packungen im N1- und N2-Bereich wurde die Anzahl der Tabletten um jeweils vier erhöht. Die Größenumstellung gilt für alle Wirkstärken. Wichtige Informationen zur Umstellung und für die richtige Rezeptbelieferung erfahren Sie im Folgenden.

– Packungsgrößenumstellung –

ABGABEHILFE ZU PALEXIA® retard

© D

AP

, oh

ne G

ewäh

r, S

tand

06.

2014

Packungsgrößenumstellung auf einen Blick:

Übergangszeitraum und RetoureFür den Zeitraum bis zum 01.09.14 sind die mit „AV“ gekennzeichneten Packungen weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig, d. h. sie können über den Großhandel bestellt und auf einem Rezept abgegeben werden. Danach erfolgt die Veröffentlichung des BtM-Rücknahmeformulars in den pharmazeutischen Fachpressen, mit dem Retoure und Vergütung abgewickelt werden.

Rezept-belieferung Seite 2 ��

Unverändert: Packungsgrößen mit 100 Tabletten N3

Palexia® retard20 Stück N1

Palexia® retard50 Stück N2

+4

+4

NEUEPackungsgrößen

Palexia® retard24 Stück N1

Palexia® retard54 Stück N2

ALTEPackungsgrößen

��Die alten Packungsgrößen sind für einen Übergangs-zeitraum bis zum 01.09.14 weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig!��

Die neuen Packungsgrößen sind ab 01.06.14 verkehrs- und erstattungsfähig! Sie können auf Rezept beliefert werden. Voraussetzung: Korrekte Stückzahlverordnung!

Seite 1

Wichtig für den Apothekenalltag (seit 01.06.14):

• Umstellung betrifft nur N1- und N2-Bereich

• Unverändert: N3-Bereich

• Umstellung betrifft alle Wirkstärken

• Vergabe von neuen PZNs

• Listung der neuen Packungsgrößen in Apothekensoftware

• Kennzeichnung der alten Packungsgrößen mit „AV“

Zum Download der Abgabehilfe: www.DAPdialog.de/2113

Zum Download der Arztinformation: www.DAPdialog.de/2112

S E RV IC E

8 www.DeutschesApothekenPortal.de

Die Krankenkassen legen den Apotheken eine Sorgfaltspflicht im Bezug auf die Rezeptkontrolle auf. Dazu gehört auch die Identifizierung von Rezeptfälschungen. Beim Nichterkennen einer Rezeptfälschung kann dem Apotheker die Kostenerstattung durch die Krankenkasse versagt bleiben. Mögliche Indizien für eine Rezeptfälschung können Abweichungen der Betriebsstätten-nummer (BSNR) bzw. der lebenslangen Arztnummer (LANR) sein – zwingende Beweise sind sie aber nicht! Nachfolgend finden Sie deshalb wichtige Hinweise für die Rezeptkontrolle in der Apotheke.

BSNR und LANR wurden zum 1. Juli 2008 bundes-weit eingeführt und sind sowohl für die Identifizie-rung als auch für die Abrechnung mit den GKVen wichtig. Grundsätzlich gilt, dass alle auf einem Rezept angegebenen BSNR und LANR identisch sein müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Rezeptbeispiel:

�� Betriebsstättennummer (BSNR)

Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist ortsgebun-den und wird z. B. für eine Praxis oder ein Medizi-nisches Versorgungszentrum (MVZ) vergeben.

Weitere Fakten zur BSNR:

• befindet sich an zwei Stellen auf dem Rezept �

• optionaler Bestandteil des Arztstempels �• 9-stellig

• wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben

BSNR und LANR – viel Aufregung um zwei Kürzel

• identifiziert die Betriebsstätte (ortsgebunden)

• unabhängig von der Personalzusammen-setzung

• ändert sich bei einem Arztwechsel nicht

�� Lebenslange Arztnummer (LANR)

Die lebenslange Arztnummer ist personengebun-den und ebenfalls neunstellig. Sie wird an jeden Arzt vergeben, der an der vertragsärztlichen Ver-sorgung teilnimmt. Theoretisch kann ein Arzt mehrere LANR haben, nämlich dann, wenn er meh-reren Facharztgruppen angehört: Die letzten bei-den Ziffern (Ziffer 8 und 9) stehen für den Fachgrup-penschlüssel.

Weitere Fakten zur LANR:

• befindet sich an einer Stelle auf dem Rezept �• optionaler Bestandteil des Arztstempels �• 9-stellig

• wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben

• identifiziert den Vertragsarzt (personen-gebunden)

• ein Arzt kann mehrere LANR haben

• bleibt lebenslang bestehen

• darf fehlen auf BtM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, Zahnarzt- und Notdienstrezepten

Gesetzlich bestimmte Ausnahme: ASV-Kennung

Abweichende BSNR können im Rahmen der Ambu-lanten Spezialfachärztlichen Versorgung „ASV“ durchaus gesetzlich legitimiert sein. Die „ASV-Ken-nung“ erkennt man an einer „Teamnummer“ mit 9 Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern durch „00“ gekennzeichnet sind. Die dritte bis achte Stelle der „Teamnummer“ bezeichnet eine dem Team eindeu-tig zuordenbare Ziffernfolge, während die 9. Stelle durch eine berechnete Prüfnummer (P) gebildet wird: 00nnnnnnP.

In der Codierzeile rechts unten steht dann an-stelle der üblichen Betriebsstättennummer eine „222222222“ (9 x die 2).

AUS DE R I N DUST R I E

9www.DeutschesApothekenPortal.de

Die Vielzahl von Anfragen seitens der Apotheken zu Pradaxa® zeigt, dass hier eine große Unsicherheit bei der Rezeptbeliefe-rung herrscht.

Das Hauptproblem bei Pradaxa®-Packungen ist: Nur eine Packungsgröße (60 St.) trägt ein Norm-kennzeichen, allen anderen Packungen ist kein Normkennzeichen zugeteilt.

Daher stellt sich bei der Rezeptbelieferung häufig die Frage nach der Erstattungsfähigkeit der nicht normierten Packungen. Die gute Nachricht: Alle Pradaxa®-Packungen können zulasten der GKV abgerechnet werden.

Beim Thema Stückelung/Mehrfachverordnung ist sowohl Sachkenntnis über die Einteilung der Normgrößenbereiche als auch über die Eingruppie-rung der Gesamtmenge (Menge oberhalb bzw. unterhalb der Nmax) gefragt. Nur mit dieser lässt

Neu: Abgabehilfe zur Erstattungsfähigkeit von Pradaxa®

sich entscheiden, ob mehrere Packungen beliefert werden können.

Die neue 2-seitige Pradaxa®-Abgabehilfe greift in übersichtlicher und praxisnaher Form das Thema Erstattungsfähigkeit auf und gibt anhand eines Fließschemas eine Ha nd lu n g s a nwe i-sung zum Thema St ückelung / Mehr-f a c h v e r o r d n u n g . Damit sind Sie für die Rezeptbeliefe-rung im Apotheken-alltag also bestens gewappnet.

Pradaxa® mit dem Wirkstoff Dabigatranetexilat gibt es in verschiedenen Wirkstärken und Packungsgrößen. Alle Packungsgrößen, auch diejenigen ohne Normgröße, sind zulasten der gesetzlichen Krankenkassen voll erstattungsfähig. Diese Abgabehilfe zeigt die richtige Einteilung nach der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) und gibt Sicherheit bei der Rezeptbelieferung.

Einteilung der Normgrößen nach Packungsgrößenverordnung (PackungsV):

Wirkstoff:

Dabigatranetexilat

▶Abgeteilte orale Darreichungsformen: (Angaben in St.)

N116–24

N254–66

N3190–200

Pradaxa® 75 mgPradaxa® 110 mgPradaxa® 150 mg

10 Stück

Pradaxa® 75 mgPradaxa® 110 mgPradaxa® 150 mg

30 Stück

Pradaxa® 110 mgPradaxa® 150 mg

60 StückN2

➔ Alle Packungsgrößen liegen unterhalb der größten Messzahl (Nmax) von 200➔ Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig zulasten der GKV

Wichtig! Bei der Verschreibung von Packungen ohne Normgröße muss der Arzt die Stückzahl angeben:

Pradaxa 110 mg Boehringer 180 St.

ABCD

Pradaxa® 110 mgPradaxa® 150 mg

100 Stück180 Stück Neue

Packungsgröße

Stückelung/Mehrfach-verordnung Seite 2

ABGABEHILFE ZU PRADAXA® – Erstattungsfähigkeit Seite 1

Hier geht’s zur neuen Abgabehilfe:www.DAPdialog.de/2123

Abweichungen bedeuten nicht immer Fälschung

Apotheken kann die Kostenerstattung versagt blei-ben, wenn es sich um eine Rezeptfälschung handelt, die der Apotheker hätte erkennen müssen (siehe Fälschungsurteil des LSG Berlin-Brandenburg). Unterschiedliche LANRs bzw. BSNRs auf der Ver-ordnung können Indizien für eine Rezeptfälschung sein, Beweise sind sie aber nicht. Für die Rezeptkon-trolle in der Praxis empfiehlt sich daher, bei Abwei-chungen und beim Verdacht auf eine Fälschung Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um sich Klar-heit zu verschaffen. Die Apotheke sollte die Rück-sprache auf dem Rezept dokumentieren und mit Handzeichen und Datum versehen, um einer Retax vorzubeugen.

Weitere Informationen: Arbeitshilfe und Newsletter

Die DAP Arbeitshilfe 31 stellt in praxis naher Form die wichtigsten Hinweise zur Kontrolle der BSNR und LANR übersichtlich dar.

Der DAP Retax-Newsletter vom 15.05.14 beschäf-tigt sich ebenfalls mit dem Thema und geht auf das Fälschungsurteil des LSG Berlin-Brandenburg ein.

Den Newsletterbeitrag finden Sie hier:www.DAPdialog.de/2122

Unterschiedliche oder abweichende Betriebsstätten-/Arztnummern können ein Indiz füreine Rezeptfälschung sein. Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 5) dürfen Arznei-mittel bei Irrtümern oder sonstigen Bedenken nicht abgegeben werden.

Schutz vor Retax:Kontrolle der Betriebsstättennummer (BSNR)

und Arztnummer (LANR)

Neunstellige Nummer, die von der KV zugewiesen wird Identifiziert den Ort der Leistungserbringung (Betriebsstätte) eindeutig Ist unabhängig von der Personalzusammensetzung und ändert sich bei einem

Arztwechsel nicht Ist an zwei Stellen auf dem Rezept zu finden und kann zusätzlich optionaler

Bestandteil des Arztstempels sein

© D

AP

Deu

tsch

esA

po

thek

enPo

rtal

/ S

tand

: Mai

201

4

DeutschesApothekenPortalARBEITSHILFE 31

Alle Rechte: © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Mai 2014

BSNR

Neunstellige Nummer, die an jeden Arzt vergeben wird, der an der vertrags-ärztlilchen Versorgung teilnimmt

Bleibt lebenslang bestehen und ist ortsunabhängig In einer Gemeinschaftspraxis unterscheiden sich demnach die LANR,

wohingegen die BSNR gleich bleibt Ist an einer Stelle auf dem Rezept zu finden und kann zusätzlich optionaler

Bestandteil des Arztstempels sein Darf fehlen auf BTM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, Zahnarzt- und Notdienstrezepten

LANR

Neu seit 01.04.14: Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV)

Bei diesen Rezepten kann die BSNR unterschiedlich sein: Im Rezeptkopf unter „Betriebsstätten-Nr.“ steht die sogenannte Teamnummer.

Diese ist neunstellig und enthält in den ersten beiden Stellen die Ziffern „00“ als ASV-Kennung, in der dritten bis achten Stelle eine fortlaufende eindeutige Nummer und in der neunten Stelle eine Prüfziffer.

Unten rechts in der Codierzeile erscheint die Nummer „222222222“ (9 x 2)

Carbamazepin Aristo 400 mg200 Retardtabletten

1 3 0 5 1 4

Dr. T. C. HouseInternistBeispielstr. 1312345 BeispielstadtTel. 01234-56789

1 4 0 5 1 4

345678975 545878998

BSNR: 345678975

LANR: 545878998

345678975

Alle angegebenen BSNR sowie alle LANR müssen identisch sein.

12

34

1

2

1

3

4

DAP-Arbeitshilfe-31neu 11.06.14 09:44 Seite 1

Hier geht’s zur Abgabehilfe 31:www.DAPdialog.de/2121

10 www.DeutschesApothekenPortal.de

A KTUELLES

Ab dem 1. Juli 2014 gelten für 13 Wirk-stoffgruppen herabgesetzte Festbeträge. Senken Hersteller den Preis ihres Fertigarz-neimittels nicht auf das neue Festbetragsni-veau ab, müssen die Versicherten den Diffe-renzbetrag selbst bezahlen.

Festbeträge sind Höchstpreise für bestimmte Arz-neimittel-Wirkstoffgruppen und legen fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel dieser Wirkstoffgruppe erstatten. Die gesetzliche Grundlage für die Fest-legung dieser Festbeträge bildet § 35 SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt zuerst Wirkstoffgruppen, für die dann in einem zweiten Arbeitsschritt Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband festgelegt werden.

Regelmäßige Überprüfung

Per Gesetz müssen diese Festbeträge in geeigneten Zeitabständen an eine veränderte Marktlage ange-passt werden. Von der Aktualisierung der Festbe-träge im Juli sind diesmal 13 Wirkstoffgruppen betroffen. Für folgende Arzneimittelgruppen wer-den die Festbeträge gesenkt:

Mehrkosten für den Patienten

Hersteller können unterschiedlich auf diese Fest-betragssenkungen reagieren. Senken sie den Preis ihres Fertigarzneimittels auf das neu bestimmte Festbetragsniveau, entstehen den Apotheken

Neue Festbeträge ab 1. Juli 2014Unter Umständen erhebliche Aufzahlungen für Patienten

Lager wertverluste für bereits eingekaufte Präpa-rate. Werden die Preise nicht gesenkt, müssen GKV-Patienten die Differenz des Abgabepreises zum Festbetrag selbst bezahlen, sogenannte Mehrkos-ten entstehen. Mehrkosten in der Apotheke bedeu-ten allerdings einen hohen Beratungsaufwand, denn einige Patienten sind nicht bereit, die zusätz-lichen Kosten zu entrichten.

Der Arzt kann Mehrkosten bei der Verordnung vermeiden

Grundsätzlich sollte der Arzt vorab seine Patienten über eine anfallende Zuzahlung bei einem Arznei-mittel informieren. Sind Patienten mit den entstan-denen Mehrkosten nicht einverstanden, kann der Arzt ein ebenfalls zur Behandlung geeignetes Arz-neimittel der gleichen Festbetragsgruppe ohne Zuzahlung verordnen oder eine andere therapeuti-sche Alternative aus dem GKV-Leistungskatalog anbieten. Verordnungsalternativen gibt es bei Fest-betragsgruppen-Arzneimitteln immer, denn ein Wirkstoff darf nur dann in eine Festbetragsgruppe eingeordnet werden, wenn medizinisch notwen-dige Alternativen existieren. Hingegen dürfen patentgeschützte Arzneimittel nicht in eine Festbe-tragsgruppe einsortiert werden.

ACE-Hemmer + Diuretika

Alpha-Rezeptorenblocker

Angiotensin-II-Antagonisten (Sartane)

Angiotensin-II-Antagonisten + HCT (Sartane + HCT)

Beta-Rezeptorenblocker

Bisphosphonate/Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva

Fluorchinolone

Glucocorticoide + langwirksame Beta-2-Sympathomimetika

HMG-Coa-Reduktase-Hemmer (Statine)

Protonenpumpenhemmer

Selektive Serotonin-5HT1-Antagonisten (Triptane)

Serotonin-5HT3-Antagonisten (Setrone)

Triazole

Mehrkosten für den Patienten erhöhen Beratungsaufwand in den Apotheken

FAZITDie neuen Festbeträge werden sich in jedem Fall in den Apotheken bemerkbar machen: Entweder in Form von Lagerwertverlusten oder durch einen erhöhten Bera-tungsaufwand, wenn dem Patienten Mehrkosten ent-stehen.

Liebes Apotheken-Team,

dass eine Kundin die Einnahme ihrer Pille vergisst, ist leider nicht selten. Damit das nicht mehr passie-ren kann, gibt es jetzt die Gratis-App „Pillen- Alarm“, die sich Kundinnen auf ihrem Smartphone installieren können. Der „Pillen-Alarm“ erinnert an die tägliche Einnahme, den nächsten Arzttermin, das nächste Rezept und beinhaltet einen einfach zu führenden Zykluskalender.

Empfehlen Sie den „Pillen-Alarm“, stärken Sie die Kundenbindung und präsentieren Sie sich als moderne Apotheke!

Jenapharm unterstützt Sie bei Ihrer Empfehlung mit kostenlosen Info-Flyern.

-NELLIP MRALA

Ein kostenloser Service von Jenapharm

Jenapharm GmbH & Co. KG • Otto-Schott-Straße 15 • 07745 Jena • Service-Tel.: 03641 64 8888

Apothekenstempel

Apotheke

Straße

PLZ/Ort

Datum/Unterschrift

Faxen Sie die Seite an 0221/222 8 33 22

Nie mehr »Pille vergessen«!Gratis-App empfehlen und Kunden binden

Hier können Sie die kostenlose App „Pillen-Alarm“ testen.

Alles ganz einfach!Informieren Sie Ihre Kundinnen mit dem Flyer über alle App-Funktionen und stärken Sie damit die Kundenbindung.

Zur Bestellung der Flyer einfach das untenstehende Adressfeld ausfüllen und Seite zurückfaxen.

Die Flyer (50 Exemplare) inkl. Aufsteller werden kostenlos per Post an Sie versandt.

������

Nur solange

der Vorrat reicht

L. J

PH. W

H. 0

5. 2

014.

018

6

A B G A BE - S E RV IC E

Fragen zur ArzneimittelabgabeDas DAP-Team antwortet

Welche Apotheke kennt das nicht? Abgabeprobleme begegnen uns täglich und häufig stellt sich die Frage: Darf das Rezept so beliefert werden? Droht eine Retaxation? Wir haben einige interessante Fälle, die uns erreicht haben, zusammengestellt, um Ihnen den Apothekenalltag zu erleichtern.

FALL 1

12 www.DeutschesApothekenPortal.de

FALL 2

(ohne Nennung der Stückzahl oder PZN) umschrei-ben zu lassen.

Da sich der § 6 des Rahmenvertrags nur auf verord-nete Mengen nach Stückzahl bezieht, wird er durch eine N-Verordnung umgangen.

Zum DAP Packungsgrößen-Check: www.DAPdialog.de/2131

Zuzahlung Milchpumpe

Frage:

Wir werden immer wieder von Kunden mit der Behauptung konfrontiert, dass eine Mietgebühr für Milchpumpen auf Rezept grundsätzlich ohne Zuzah-lung abzurechnen sei. Im vorliegenden Fall ist das Rezept auf die Mutter ausgestellt, „gebührenpflich-tig“ ist angekreuzt.

Wir dachten eigentlich, dass nur die auf das Kind ausgestellten Verordnungen „gebührenfrei“ sind.

Antwort:

Milchpumpen werden bei Stillproblemen der Mutter und bei Ernährungsproblemen des Kindes ange-wendet.

Ein Abpumpen der Milch ist nur für eine begrenzte Zeit erforderlich. Elektrische Milchpumpen sollten daher vorrangig leihweise verordnet werden. Die Verordnung kann, je nach Indikation, vom Gynäko-logen auf den Namen der Mutter oder vom Pädiater auf den Namen des Kindes ausgestellt werden.

Abb. Lauer-Taxe

Nach Auskunft mehrerer Kassen sind Rezepte über den Verleih einer Milchpumpe zuzahlungsfrei, auch wenn sie auf die Mutter ausgestellt sind, da sie davon ausgehen, dass die Verordnung ursächlich im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

Mehrfachverordnung Salbutamol ratio Fertiginhalat

Frage:

Wir haben Probleme bei folgender Verordnung: Krankenkasse: Barmer GEK 2 x Salbutamol ratio Fertiginhalat IHA N1 50 X 2,5 ml Darf man 2 Packungen abgeben?

Antwort:

Für die richtige Belieferung von Mehrfachverord-nungen ist immer ein Blick in die Packungsgrößen-verordnung notwendig. Nach Eingabe der PZN von Salbutamol Inhalat in den DAP Packungsgrößen-Check erscheinen folgende Normbereiche:

Mit 2 Packungen à 50 St. stückelt man in einen bestehenden Normbereich, was nach Rahmenver-trag § 6 (2) nicht erlaubt ist.

Es sind zwar bisher keine Retaxationen bekannt, für den Fall, dass es eine Packung dieses Normberei-ches nicht gibt, aber dennoch empfehlen wir, die Verordnung in eine reine Normgrößenverordnung

„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaft-licher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflich-tige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“

FALL 4

A B G A BE - S E RV IC E

FALL 5

13

Zum Thema BtM – Arbeitshilfe 11: www.DAPdialog.de/2133

Zum Thema Menge oberhalb N

max – Arbeitshilfe 14d:

www.DAPdialog.de/2136

Menge oberhalb Nmax bei Postbeamten­krankenkasse

Frage:

Verordnet ist: 2 x Forxiga 10 mg FTA 98 ST N3 / PbeaKK Stuttgart. Können 2 Packungen abgegeben werden?

Antwort:

Da die Postbeamtenkrankenkasse keine gesetzliche Kasse ist, gilt ein eigener Arzneiliefervertrag, laut dem der Arzt durch einen besonderen Vermerk kennzeich-nen kann, dass er eine bestimmte Menge verordnen will. Außerdem darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt diesen Vermerk ergänzen. Die Rückspra-che sollte auf dem Rezept mit Datum und Unterschrift des Apothekers bestätigt werden.

www.DeutschesApothekenPortal.de

FALL 3Stückeln bei BG­Rezepten

Frage:

Wir haben ein BG-Rezept mit Mono Embolex 3000 I.E. FER 30 Stück. Die 20er-Packung ist zur Zeit nicht lieferbar. Dürfen wir 3 x 10 Stück abgeben?

Antwort:

Auch bei BG-Rezepten muss wirtschaftlich gestü-ckelt werden. Es gilt auch hier, die Lieferfähigkeit der namentlich anders lautenden Importpräparate zu überprüfen. Das Warenwirtschaftssystem listet folgende:

Abb. Lauer-Taxe Stand 30.05.14

Falls auch diese nicht lieferbar sind, dokumentieren Sie die Nicht-Verfügbarkeit und die damit verbun-dene Lieferung von 3 x 10 FER auf dem Rezept. Bewahren Sie in jedem Fall den Defektbeleg auf.

Diskutieren Sie mit über 7.300 KollegInnen im DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/2132

Dokumentation schauen müsste, um sicherzustel-len, dass die Frist von 30 Tagen eingehalten wurde.

Antwort:

Sie müssen in der Tat jedes BtM-Rezept bezüglich der Höchstmengen mit Ihrer BtM-Kartei abgleichen und evtl. beim Arzt ein „A“ ergänzen lassen. Unter dem Ausdruck: „Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:“ versteht man exakt 30 Tage. Hier ein paar Beispiele:

Gelb markiert sind immer 30 Tage. Sonn- und Feier-tage sind bei der Berechnung inklusive!

30­Tage­Regel bei Höchstmengen

Frage:

Wie genau wird die Überschreitung der 30-Tages-frist bei der Höchstmenge bei BtM-Verordnungen berechnet? Vom letzten Ausstellungstag 30 Tage zurück oder vom letzten Abgabetag 30 Tage zurück?

Wenn ich als Apotheker feststelle, dass meiner Mei-nung nach diese Höchstmenge innerhalb der 30 Tage überschritten wurde, müsste ich dann das Rezept durch den Arzt mit einem „A“ kennzeichnen lassen? Das würde dann bedeuten, dass eine Apo-theke vor jeder Abgabe eines BtM erst in die BtM-

14

A B G A BE - S E RV IC E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Die gesetzlichen Krankenkassen schrei-ben zunehmend auch Original-Arzneimittel aus. Eine aktuelle AOK-Ausschreibung be- trifft z. B. verschiedene onkologische Pro-dukte. Bei der Spectrum K sind zurzeit u. a. Original-Arzneimittel zur HIV-Therapie aus-geschrieben.

Immer häufiger werden von den gesetzlichen Kran-kenkassen auch Original-Arzneimittel ausgeschrie-ben. Die aktuelle AOK-Ausschreibung betrifft z. B. Fertigarzneimittel zur Behandlung onkologischer Erkrankungen, darunter z. B. Dasatinib (Sprycel®), Imatinib (Glivec®) und Sorafenib (Nexavar®). Die Hersteller können sich exklusive Rabattverträge mit einer Laufzeit über ein Jahr sichern (Vertrags-beginn 01.09.14).

Auch bei der Spectrum K sind zurzeit Original-Arzneimittel ausgeschrieben. Hier sind u. a. Medi-

Immer mehr Ausschreibungen zu Originalen

kamente zur Therapie von HIV-Patienten, z. B. Darunavir (Prezista®) und Nevirapin (Viramune®), betroffen. Die Hersteller können Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren abschließen (Beginn 01.10.14).

Abgabe Original vs. Import

Für die Apotheke sind die Rabattverträge vor allem hinsichtlich der Abgabe von Originalen vs. Impor-ten relevant. So ist – zumindest bei Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz – ein rabattiertes Original vorran-gig vor nicht rabattierten Importen abzugeben (und umgekehrt). Beachtet die Apotheke einen bestehen-den Rabattvertrag nicht, droht ihr eine Null-Reta-xation.

Aktuell bestehende Rabattverträge zu Originalen finden Sie unter:www.DAPdialog.de/2135

FALL 6Talvosilen forte Jumbo

Frage:

Uns liegt eine Verordnung zulasten der Audi BKK (IK 2136735) vor: „Talvosilen forte 500/30 100 St. Tabletten“

Ich habe die 100er-Packung ohne N-Größe abgege-ben, war das so korrekt?

Antwort:

Bei der verordneten Menge von 100 St. Talvosilen forte handelt es sich um die vielfache Menge der größten Messzahl:

Analgetika, Kombinationen mit Codein N1: 8–12 N2: 18–22 N3: –

Da ein N3-Bereich nicht definiert ist, findet man die größte Messzahl in der Mitte des N2-Bereiches, sie liegt hier bei 20. Somit handelt es sich bei der 100er-Packung um eine Jumbopackung und diese werden von den Kassen nicht ersetzt!

Laut Rahmenvertrag § 6 (3) dürfen vielfache Men-gen der Nmax nur abgegeben werden, wenn der Arzt einen besonderen Vermerk gemacht hat:

Trägt der Arzt den Vermerk mit Datum und Unter-schrift nach, können (bzw. müssen) Sie 5 x 20 St. beliefern. Ohne besonderen Vermerk können zulas-ten einer GKV nur 20 Tabletten abgegeben werden.

„[…] Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der ver-ordneten Menge hingewiesen hat.“

www.DeutschesApothekenPortal.de

S E RV IC E

Der derzeitigen Welle der Konditionskür-zungen durch den Großhandel muss die Apo-theke verstärkt mit ertragssichernden Maß-nahmen entgegenwirken. Eine dieser Maß-nahmen ist zweifellos die genaue Analyse und Prüfung der Großhandelsrechnungen. Hier lassen sich regelmäßig noch Ertragspo-tenziale erschließen.

Fast alle Großhändler bieten ihren Kunden Ein-kaufsvorteile in Form von Rabatten, Boni oder Son-dervergütungen auf bestimmte Warengruppen an. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und notwendig, jedoch werden die Rechnungen dadurch deutlich komplexer und lassen sich oft nur schwer nachvoll-ziehen. So wird sich manch einer fragen, ob zuge-sagte Konditionsvereinbarungen tatsächlich umge-setzt oder eventuell andere Belastungen (z. B. Retourengebühren, Lieferpauschalen o. ä.) in Rech-nung gestellt wurden. Derartige Bedenken können ganz unabhängig von tatsächlichen Rechnungsfeh-lern bestehen – durch die hohe Komplexität ist selbst eine transparente Rechnungslegung oft nur schwer nachvollziehbar.

Ausgleich der Konditionskürzungen durch kritische Prüfung der Großhandelsrechnungen

Für 65 % der Apotheken ist die Groß-handelsrechnung nicht transparent

In einer DAP-Umfrage bezeichneten 65 % der befragten Apotheken die Großhandelsabrechnun-gen als verwirrend bzw. wenig transparent. Durch eine externe Prüfung und Analyse der Monats-sammelrechnungen, Retourengutschriften und gewährten Bezugskonditionen können Unklarhei-ten erkannt und der monatliche Ertrag deutlich optimiert werden.

Neuer DAP-Service zur Ertrags-optimierung

Nachdem das DAP den Apotheken seit langem mit der Lösung von Abgabe- und Retax-Problemen bei der Ertragssicherung hilft, möchten wir Sie mit dem neuen Service „DAP GH-Rechnungs-Analyse“ bei der Ertrags optimierung unterstüt-zen.

Wenn Sie Ihren Ertrag mit dem neuen DAP-Service optimieren möchten, sen-den Sie bitte diesen Ant-wortbogen einfach zurück.

Nachname, Vorname

Apotheke

Straße

PLZ/Ort

E-Mail-Adresse

Apothekenstempel

¨ Ich bin an der Ertragsoptimierung durch kritische Prüfung der Großhandelsrechnung interessiert. Bitte senden Sie mir dazu ein Kostenangebot.

Bitte zurückfaxen an

0221/222 8 33 22

SERV ICE

16 www.DeutschesApothekenPortal.de

Immer häufiger gehen Apotheker recht-lich gegen Retaxationen vor und legen Ein-spruch ein. Ist der Einspruch von Erfolg gekrönt und die Retaxation war nicht gerechtfertigt, stellt sich die Frage, ob die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) auch die entstandenen Verfahrenskosten überneh-men muss.

Keine klare Regelung im SGB V

Eine gesetzliche Regelung zu diesem Sachverhalt sucht man vergebens. Das SGB V enthält keine Vor-schrift zum Kostenersatz von Einspruchsverfahren gegen unberechtigte Retaxationen – ebenso wenig der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversor-gung oder die Arzneilieferverträge auf Landes-ebene.

Schadensersatz laut BGB

Mangels einer vorrangigen Regelung im SGB V kann man daher auf die zivilrechtlichen Vorschrif-ten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück-greifen. Zivilrechtlich kann die unberechtigte Gel-tendmachung eines Rechts oder einer Forderung einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB begründen. Voraussetzung ist, dass zwischen bei-den Parteien ein Schuldverhältnis besteht, das beide zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Pflichten des jeweils anderen verpflichtet.

Schuldverhältnis zwischen Apotheke und GKV

Zwischen GKV und Apotheke besteht in Form der Arzneilieferverträge ein solches Schuldverhältnis. Daher ist die Rechtsprechung des BGH auch auf Retaxationen anzuwenden, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist die Ver-tretung einer Pflichtverletzung. Von dieser spricht man, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde.

Nachweis einer Fahrlässigkeit

Der BGH stellt bezüglich des Nachweises von fahr-lässigem Verhalten hohe Anforderungskriterien.

Einspruch bei unberechtigter Retaxation: Trägt die GKV die Verfahrenskosten?

Eine Fahrlässigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der geltend gemachte Anspruch einer Plausi-bilitätskontrolle nicht standhält. Folglich ist keine Fahrlässigkeit gegeben, wenn der eigene Rechts-standpunkt zum Zeitpunkt der Geltendmachung plausibel erscheinen durfte. Die GKV handelte also nicht fahrlässig, wenn die Retaxierung zwar zu Unrecht geltend gemacht wurde, die Geltendma-chung aber „plausibel“ war. Für die Praxis heißt das: Sobald Unsicherheiten über die Pflichtverlet-zung einer Vertragspartei bestehen, soll der Anspruchsteller seine Forderungen geltend machen können, ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen. Der Apotheker kann die GKV also nur zur Kostenerstattung in die Pflicht nehmen, wenn diese eine Pflichtverletzung begangen hat, die sie auch zu vertreten hatte.

Gesunde Rechtsberatung

FAZITNur in Ausnahmefällen, wie im aufgeführten Beispiel, wird man der GKV eine ausreichende Pflichtverletzung vorwerfen können, die zur Einforderung der Verfah-renskosten ausreicht. In der Regel muss der Apothe-ker die Kosten eines Einspruchsverfahrens also selber tragen.

Dipl.-Kffr. Susanne Bertling SteuerberaterinSanolaw GmbH, Köln

Beispiel einer fahrlässigen RetaxationEin Patient reicht eine Verordnung vier Wochen nach Aus-stellung durch den Arzt bei der Apotheke ein. Das Arznei-mittel erhält er jedoch aufgrund von Lieferschwierigkei-ten erst eine Woche später. Gemäß § 4 Abs. 6 AVV-vdek dürfen Arzneimittel nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von einem Monat nach Ausstellung in der Apotheke vorgelegt wird.

Die GKV begründet die Retaxation damit, dass das Arznei-mittel entgegen § 4 Abs. 6 AVV-vdek erst nach über einem Monat seit Ausstellung der Verordnung an den Patienten abgegeben wurde und verkennt dabei, dass nicht der Zeitpunkt der Abgabe, sondern der Zeitpunkt der Vorlage des Rezepts entscheidend ist. Aufgrund der Eindeutigkeit des Wortlauts der Regelung ist der Rechtsstandpunkt der GKV nicht plausibel. Mithin war die Retaxation fahrlässig und die GKV wäre bei einem Einspruch zur Erstattung der dafür anfallenden Kosten verpflichtet.

Die häufigsten Retaxationenbei BtM-Verordnungen

1

EIN BTM-REZEPT MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN:(nach den Vorgaben der Bundesopiumstelle sowie § 9 und § 12 der BtMVV)

Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift desPatienten, Krankenkasse und Versichertenstatus.

Bei Rezepten für den Praxisbedarf entfallen die Punkte 1 und 4, es reicht der Vermerk „Praxisbedarf“ im Patientenfeld.

Ausstellungsdatum(Gültigkeit 7 Tage nach Ausstellung)

2

3

4

5

6 Name, Anschrift, einschließlich Telefonnummerund Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i.V.“Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt im gemeinsam genutzten Stempel zu unterstreichen.

Auf die mit einem Ausrufezeichen! versehenen Angaben ist besonders zu achten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden verstärkt retaxiert.

“A“

1

2

DeutschesApothekenPortal 11ARBEITSHILFE

!Eindeutige Arzneimittelbezeichnung: Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten FormDie Angabe „1OP“ bzw. „N2“ reicht nicht aus.

Angabe der BeladungsmengeAuf die Angabe der Beladungsmenge kann nur verzichtet werden, wenn sie aus verordneten Firmenproduktenunzweifelhaft hervorgeht.

Beispiel: Beladungsmenge erforderlich:Fentanyl Matrix 100 µg/h, 5 St., enthält 23,12 mg FentanylBeispiel: Beladungsmenge ergibt sich aus der Firmenbezeichnung:Fentanyl Hexal Mat 100 µg/h Matrixpflaster, 20 St. N3

Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“

Bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen (vgl. § 2 BtMVV) muss der Buchstabe „A“ auf dem Rezept vermerkt werden.

3

3

3!

4!

4!5!

4!!

6

!

!

7 Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahme Unterschrift +Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern, bzw. ergänzen. � Apotheke korrigiert Teil I und Teil II und bestätigt die Änderungen mit Datum und

Unterschrift auf Teil I und Teil II.

� Arzt korrigiert Teil III und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil III.

© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2014

DAP-Arbeitshilfe_11neu 12.06.14 12:36 Seite 1

AUS DE R I N DUST R I E

www.DeutschesApothekenPortal.de 17

Da bei der Belieferung von BtM-Rezep-ten besondere Vorschriften zu beachten sind, ist die Angst vor Retaxationen hier oft besonders groß. Unsicherheit bezüglich einer möglichen Abgabe besteht z. B. häufig bei Verordnungen über Packungen ohne Normgröße. Zu Unrecht – wie das folgende Beispiel zeigt.

Medikinet® adult ist ein Betäubungsmittel, das zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyper-aktivitätsstörung (ADHS) bei Erwachsenen zuge-lassen ist. Die retardierten Hartkapseln setzen sich aus einer sofort freisetzenden Komponente (50 % der Dosis) und einer verzögert freisetzenden Kom-ponente (50 % der Dosis) zusammen.

Insgesamt sind fünf verschiedene Wirkstärken (5, 10, 20, 30 und 40 mg) jeweils in Packungen zu 26 Stück und 50 Stück erhältlich. Die Wirkstärken 20 und 30 mg sind zusätzlich mit der Packungsgröße 78 Stück im Handel. Da diese 78-Stück-Packungen kein Normkennzeichen tragen, stellt sich in der Apotheke oftmals die Frage, ob sie dennoch zulas-ten der Gesetzlichen Krankenversicherung abge-ben werden können.

Einteilung in die Packungsgrößen-verordnung

Ob Packungen ohne Normkennzeichen zulasten der GKV abgegeben werden können, richtet sich danach, ob die enthaltene Stückzahl unter- oder oberhalb der größten Messzahl Nmax liegt.

Medikinet® adult wird unter dem Wirkstoff Methylphenidat in die Packungsgrößenverordnung einsortiert.

Somit liegt die Menge von 78 Stück zwischen den Normbereichen N2 und N3. Da die größte Messzahl Nmax = 100 Stück nicht überschritten wird, können Packungen mit 78 Stück bei einer Stückzahlverord-nung zulasten der GKV abgegeben werden.

BtM-Rezeptbelieferung: ADHS-Medikament auch ohne Normgröße voll erstattungsfähig?

Vergleichend hierzu ein Ausschnitt aus dem Rah-menvertrag § 6 (3):

FAZITDie fehlende Normgröße bei der 78 Stück Packung ist nicht relevant für die Erstattung von Medikinet® adult durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bei Beachtung aller betäubungsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Rezeptformalien kann Medikinet® adult problemlos abgegeben werden.

Weitere Hinweise zur richtigen Bearbeitung eines BtM-Rezeptes finden Sie auf unserer neu überarbeiteten Arbeitshilfe 11:

www.DAPdialog.de/2133

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

A K T U E L L E S

18 www.DeutschesApothekenPortal.de

Vorschlag zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie Aut-idem-Liste wird erweitert

Die Anlage VII zum Abschnitt M der Arz-neimittelrichtlinie gab bisher nur Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsfor-men. Sie listet Wirkstoffe und die dazugehö-rigen austauschbaren Darreichungsformen auf. Nach einem Beschluss des Gemeinsa-men Bundesausschusses (G-BA) von Mitte Mai wird diese Liste nun um Wirkstoffe und Darreichungsformen erweitert, die nicht austauschbar sind (Aut-idem-Liste).

Welche Wirkstoffe sind betroffen?

Bisher gibt es zwei Wirkstoffe, Ciclosporin und Phe-nytoin, die durch Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothe-kerverband bereits im April von der Substitution ausgeschlossen wurden. Jetzt sollen weitere Wirk-stoffe hinzukommen, die von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen sind:

Die Anlage VII beinhaltet also künftig sowohl aus-tauschbare als auch nicht austauschbare Darrei-chungsformen. Die neue Liste wurde an mehrere Fachverbände versendet, die Stellung beziehen sol-len. Bis zum 23. Juni haben ABDA, AkdÄ, Herstel-lerverbände u. a. Zeit, ihre Meinung zu äußern.

Was sagt die Zukunft?

Weitere Wirkstoffe sollen folgen. Laut dem G-BA sollen zeitnah Immunsuppressiva (insbesondere der Wirkstoff Tacrolimus), Antikonvulsiva, Opio-idanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bron-chiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis folgen.

Eine erste Liste muss laut gesetzlicher Regelung bis zum 30. September 2014 fertiggestellt sein. Auch das DeutscheApothekenPortal wird dann die Liste der austauschbaren Darreichungsformen ändern müssen.

Wirkstoff DarreichungsformBetaacetyldigoxin Tabletten

Ciclosporin Lösung zum Einnehmen

Ciclosporin Weichkapseln

Digitoxin Tabletten

Digoxin Tabletten

Levothyroxin-Na Tabletten

Levothyroxin-Na + Kalium-iodid (fixe Kombination)

Tabletten

Phenytoin Tabletten

Zur bisher noch gültigen Liste aus - tauschbarer Darreichungsformen: www.DAPdialog.de/2137

IMPRESSUMDAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortalsAusgabe 21/2014Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortalGeschäftsführer: Günter C. Beisel Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax: +49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected]: 2193-0449Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 KölnLeitung Retax-Redaktion: Dieter DrinhausLeitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar EngelsRedaktion: Marina Herpertz, Nina Strathmann, Frederike VoglsamerAnzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer

Urheber- und VerlagsrechtDie Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Infor-mationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informatio-nen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag.

GebrauchsnamenDie Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.

Gestaltung: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 BerlinVertrieb: Bauer Vertriebs KGDer DAP DIALOG ist IVW geprüft.Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED.

Nicht austauschbare Darreichungsformen in Zukunft auch in Aut-idem-Liste

AUS DER INDUSTRIE

Beratung in der Apotheke: Inhalationsdevices

Bei Asthma, COPD und Co. ist die Apo-theke eine wichtige Informationsquelle für Patienten. Hinweise zum Umgang mit der Krankheit und eine Schulung zur richtigen Anwendung der Inhalationsdevices werden häufig nachgefragt und gerne angenommen.

Studien zeigen, dass die richtige Inhalationstech-nik durch einfache Maßnahmen effektiv unter-stützt werden kann:

1. Anleitung zum richtigen Inhalationsvorgang (mündlich und schriftlich)1–5

2. Vorführung der korrekten Anwendung des Inhalationsgerätes durch den Arzt/Schu-lungspersonal1–3,6

3. Ermunterung des Patienten, seine Inhala-tionstechnik vorzuführen1,3,7

4. Regelmäßige Wiederholung der Schulungen und regelmäßige Kontrolle der Inhalations-technik des Patienten1,3,7

5. Einbeziehen des Apothekers in die Schulung der Patienten im richtigen Umgang mit ihrem jeweiligen Inhalationsgerät reduziert drastisch die Fehlerrate bei der Inhalation8

Der Patient sollte nach der erfolgreichen Schulung die Handhabung seines Inhalationsgerätes sicher beherrschen. Vielfach ist es jedoch so, dass die Pati-enten durch die Fülle der Informationen aus der Arztpraxis und der Apotheke überfordert sind und nicht alle Informationen bis zur ersten selbständi-gen Anwendung des Gerätes im Gedächtnis behal-ten können.

Die Stärke der Apotheke liegt in der maßgeschnei-derten, individualisierten Beratung, welche sowohl den Vorkenntnisstand als auch die persönlichen Voraussetzungen wie Alter oder motorische Fähig-keiten des Patienten berücksichtigt. Der Viani®-Hersteller GlaxoSmithKline unterstützt mit neuen Services insbesondere die Beratung der internet-affinen Patientinnen und Patienten.

1. QR-Code

Auf der Innenseite der Viani®-Packung findet sich ein QR-Code, der auf ein Anwendungs-video verlinkt. Der Patient kann sich mit dem Apotheker oder zuhause nach der Bera-tung das Video ansehen und die Handhabung des Inhala-tionsgerätes wiederholen.

2. Internetseite

In der Beratung werden Hinweise auf Patientensei-ten im Internet als zusätzliche Information, insbe-sondere von jüngeren Patienten, gut angenommen. Die Patientenseite www.luft-zum-leben.de klärt in verständlicher Sprache über die wichtigsten Fak-ten zum Thema COPD und Asthma auf.

3. App

Auf www.luft-zum-leben.de bietet GlaxoSmith-Kline für die Patienten auch eine spezielle Asth-maApp zum Download an. Diese bietet eine Reihe nützlicher Funktionen:

• Asthmakontrolltest (ACT™)

• Tagebuchfunktion

• Pollenflug- und Luftdatenservice

• Asthma-Infos

www.DeutschesApothekenPortal.de 19

FAZITMit neuen Services bietet GlaxoSmithKline eine sinnvolle Unterstützung und Ergänzung der Beratung in der Apotheke und zeigt neue Wege auf, Patienten für die Therapie zu schulen.

1. Rootsmen GN et al J Aer Med Pul Drug Delivery 2010;5:1–62. Chrystyn H. Int J Clin Pract 2005;59(suppl.149).19–253. Laube Bl. Eur Respir J 2011;37:1308–13314. Serra-Batlles J. J Aerosol Med 2002;15:59–645. Schulte M J Aer Med Pul Drug Delivery 2008;21:321–3286. Thomas M et al. BMC Pul Med 2009;9:1–107. Fink JB. Respire Care 2005:50:598–6008. Hämmerlein et al. Pharmacist-led intervention study to improve inhalation

technique JECP 2010

Neue Wege in der Beratungsunterstützung

SERV ICE

20 www.DeutschesApothekenPortal.de

Orale Kontrazeptiva sind die beliebtesten Verhütungsmittel in Deutschland – rund ein Drittel aller Frauen im gebärfähigen Alter verhütet auf diese Weise. Es steht eine Viel-zahl an Präparaten zur Verfügung, die eine individuelle Verhütung unter Berücksich-tigung von Faktoren wie Zyklusbeschwerden, Stillzeit oder Thromboseneigung erlauben.

Alle Anti-Baby-Pillen bieten einen hohen Empfäng-nisschutz, sofern eine fehlerfreie Einnahme erfolgt und keine gastrointestinalen Störungen vorliegen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusammenset-zung und Dosierung unterscheiden sich die erhält-lichen Präparate jedoch in ihren Partialwirkungen, Risiken und Nebenwirkungen sowie auch in der Anwendung.

Mikropillen

Am häufigsten werden kombinierte orale Kontra-zeptiva (KOK) verordnet. Diese enthalten ein Öst-rogen (meist Ethinylestradiol, EE) sowie ein Gesta-gen. Meist handelt es sich um „Mikropillen“, deren Östrogenmenge max. 50 μg beträgt. KOK bieten neben einem hohen Empfängnisschutz den Vorteil einer guten Zykluskontrolle und ggf. auch einer Bes-serung von Zyklusbeschwerden. Je nach Gestagen sind weitere Zusatznutzen möglich – einige Gesta-

Orale Kontrazeptiva Welche Pillen gibt es und was ist zu beachten?

gene, wie Chlormadinonacetat (CMA) oder Dienogest (DNG), wirken sich z. B. günstig auf Haut und Haare aus.

Die Einnahme von Mikropillen kann nach unter-schiedlichen Schemata erfolgen. In den meisten Fällen wird 21 Tage lang täglich eine Pille genom-men und anschließend eine 7-tägige Pause einge-legt, in der es zur Blutung kommt. Wichtig ist, dass die Einnahme immer zur selben Uhrzeit erfolgt. Wird die rechtzeitige Einnahme verpasst, kann sie innerhalb von zwölf Stunden nachgeholt werden, ohne dass der Empfängnisschutz beeinträchtigt ist.

Minipillen

Minipillen enthalten ausschließlich ein Gestagen (Levonorgestrel (LNG) oder Desogestrel (DG)) in niedriger Dosierung. Sie sind eine gute Alternative für Frauen, bei denen KOK kontraindiziert sind oder die unter östrogenbedingten Nebenwirkungen leiden. Bei fehlerfreier Anwendung bieten sie einen ebenso guten Empfängnisschutz wie Mikropillen.Minipillen werden durchgehend, also ohne Einnah-mepause, eingenommen. Präparate mit Levonorge-strel müssen täglich exakt zur selben Uhrzeit ein-genommen werden – das Sicherheitsfenster beträgt nur drei Stunden! Bei Minipillen mit Desogestrel kann eine verpasste Einnahme hingegen bis zu zwölf Stunden lang nachgeholt werden.

Pillenart Vorteile Für welche Frau? Zu beachten

Mikropillemit Östrogenund Gestagen

• Gute Zykluskontrolle

• Besserung von Zyklus-beschwerden

• Je nach Gestagen weitere Zusatznutzen

• Alle, für die KOK nicht kontraindiziert sind

• Frauen mit Zyklus-beschwerden (Schmer-zen, PMS, etc.)

• Frauen mit Haut-/Haarproblemen

• Kontraindiziert bei erhöhtem Thrombo-serisiko

• Kontraindiziert in der Stillzeit

• Sicherheitsfenster: 12 h

MinipilleGestagen- Monopräparat

• Gute Alternative, wenn KOK kontraindiziert sind

• Keine östrogenbeding-ten Nebenwirkungen

• Frauen mit Östrogen-unverträglichkeit

• Frauen, für die KOK kontraindiziert sind, z. B. stillende Frauen

• Sicherheitsfenster bei Levonorgestrel nur 3 h, bei Desogestrel 12 h

• Zwischen- und Durch-bruchblutungen möglich

Tabelle: Übersicht KOK und Minipillen

www.DeutschesApothekenPortal.de 21

S E RV IC E

Hinweise zur Substitution

Bei Verordnung einer Pille zulasten der GKV kann je nach Preis- und Rabattvertragssituation ein Aus-tausch auf ein Präparat eines anderen Herstellers angezeigt sein. Es gelten die allgemeinen Substitu-tionskriterien: Übereinstimmung in den Wirkstof-fen, der Wirkstärke, der Packungsgröße, einer Indi-kation und der Darreichungsform. Achtung: In Bezug auf austauschbare Darreichungsformen gibt es eine aktuelle Änderung!

G-BA-Beschluss zu austauschbaren Darreichungsformen

Hormonelle orale Kontrazeptiva können mit unter-schiedlicher Darreichungsform gemeldet sein. So sind neben Filmtabletten z. B. auch überzogene Tabletten erhältlich. Bislang galten diese nicht als austauschbar. Der G-BA hat in einem Beschluss vom 20.03.14 die Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie jedoch um die Wirkstoff-kombination Dienogest + Ethinylestradiol ergänzt. Seit der Veröffentlichung am 12.06.14 gelten die Darreichungsformen Filmtabletten, Tabletten und überzogene Tabletten als austauschbar.

DAP Poster „Orale Kontrazeptiva“

Diesem Heft liegt das Poster „Orale Kontrazeptiva“ bei. Es bietet eine Übersicht über die Pillensorti-mente verschiedener Hersteller und gibt wichtige Hinweise zur Abgabe, z. B. hinsichtlich der Eintei-lung der Normberei-che.

Exkurs: Mit der Pille auf Reise

Es ist Reisezeit – die Pille reist natürlich mit. Doch was ist, wenn die Packung im Ausland verloren geht und ein neues Rezept benötigt wird? Und wie kann die Einnahme bei Reisen mit Zeitverschiebung fort-geführt werden?

Tipps für das Beratungsgespräch:

- Raten Sie Ihren Kundinnen, sich die Wirk-

stoffe und Dosierung der Pille zu notieren,

denn im Ausland haben die Präparate häufig

andere Namen. Sollte ein neues Rezept

benötigt werden, kann der Arzt anhand der

Wirkstoffe und der Dosierung das richtige

Präparat auswählen.

- Da das Sicherheitsfenster bei Mikropillen

und Desogestrel-Minipillen 12 h beträgt, kann

die Einnahme auch bei Reisen mit einer

Zeitverschiebung zur gewohnten Uhrzeit

(Ortszeit) erfolgen. Zur Sicherheit kann auch

eine zusätzliche Zwischenpille eingenommen

werden.

- Bei Levonorgestrel-Minipillen sollte ca. 12 h

nach der letzten Einnahme zuhause eine

zusätzliche Pille eingenommen werden.

Anschließend kann die Einnahme zur

gewohnten Uhrzeit (Ortszeit) fortgeführt

werden.

AKNE Hi AKNE Hi AKNE Hi AKNE HiAKNE Hi

Bei Verordnung mit mehr als 126 Stück ist eine Erstattung durch die GVK nur möglich, wenn eine vielfache Menge von 126 plus Sondervermerk („!“) verordnet wurde.

3 x Lamuna 20 FTA 6 x 21 St.!

1. Einteilung der Normbereiche nach Stückzahl

Sexualhormone & Hormonstoffe Orale Kontrazeptiva

N1 N2 N3 17–25 57–69 120–126

Bei Verordnung mit mehr als 6 Zyklen ist eine Erstattung durch die GVK nur möglich, wenn eine vielfache Menge von 6 Zyklen plus Sondervermerk („!“) verordnet wurde.

2. Einteilung der Normbereiche nach Zyklen

Sexualhormone & Hormonstoffe Orale Kontrazeptiva

N1 N2 N3 1 3 6

Erstattung als Kontrazeptivum (§ 24a SGBV) bis zum 20. Geburtstag

• < 18 Jahre voll erstattungsfähig ohne Zuzahlung

• 18–20 Jahre erstattungsfähig mit Zuzahlung

Erstattung ab dem 20. Geburtstag

• Der Arzt darf die „Pille“ weiterhin bei Ausnahme­indikationen (z. B. Akne) zulasten der GKV ver­schreiben (CAVE: Pille muss dafür eine Zulassung besitzen, welche mit der vermerkten Diagnose übereinstimmen muss).

• Der Arzt darf die „Pille“ im Rahmen einer medi­zinisch indizierten Kontrazeption auch nach dem 20. Geburtstag verschreiben. Nur wenn eine Diag­nose vermerkt ist, muss die Apotheke prüfen, ob eine Erstattung durch die GKV möglich ist.

Bei Patientinnen ab dem 20. Geburtstag muss die Apotheke nur bei Angabe einer Diagnose prüfen, ob eine Erstattung bei der vorliegenden Diagnose möglich ist.

21 Tage Pille + 7 Tage Pause

21 Tage Pille + 7 Tage Placebo

24 Tage Pille + 4 Tage Placebo

2/3/4 … Monate ohne

Pause, dann erst 7 Tage Pause

(off-label)

Kontinuierliche Pilleneinnahme

(off-label)

ABGABETIPPS

Einnahmeschemata für Mikropillen

Besitzt eine Zulassung für mäßig schwere bis schwere Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemi­sche Antibiotikatherapie versagt hat

AKNE

Besitzt eine Zulassung für HirsutismusHi

Desogestrel Aristo 6 x 28 St.!

Wirkstoff(e)/ Wirkstärke (mg)

Jenapharm Aristo Hexal Hormosan Pharma DR. KADE/BESINS Pharma GmbH

Mibe/ Dermapharm Gedeon Richter ratiopharm Rottapharm | Madaus Zentiva

M I K R O P I L L E N

Drospirenon/ Ethinylestradiol

3/0,02

Aida1

Yasminelle1

Yara HEXAL 201

Maitalon 201

Maitalon 20 21+72

Veya- ratiopharm 201

Sidretella 201

3/0,03

Petibelle1

Yasmin1

Yara HEXAL 301

Maitalon 301

Maitalon 30 21+72

Veya- ratiopharm 301

Sidretella 301

P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei

Yaz 24+42

Eliza HEXAL 24+42

Daylette 24+42

Veyanne- ratiopharm 24+42

MYWY2

Dienogest/ Ethinylestradiol

2/0,03

Maxim1

AKNE

Valette1

AKNE

Aristelle1 Starletta HEXAL1

AKNE

Luvyna1

AKNE

Finic1

AKNE

Dienovel1

AKNE

Sibilla1 Velvet- ratiopharm1

AKNE

Mayra1 BonaDea1

AKNE

Desogestrel/Ethinylestradiol

0,15/0,02Cedia 201 LAMUNA 201

Munalea 201 Desofemine 20

nova1

Desmin 201

Famina- ratiopharm 201

Juliane 201

0,15/0,03Cedia 301 LAMUNA 301

Munalea 301 Desofemine 301

Desmin 301

Famina- ratiopharm 301

Juliane 301

Chlormadinon­acetat/Ethinylestradiol

2/0,03

Enriqa1 Lilia1 Mona HEXAL1

Solera1 Minette1

Madinette 301

Belara1

Belara 21+72

Chariva1

Chariva 21+72

Verana- ratiopharm1

Bellissima1

Bellissima 21+72

Chloee1

Levonorgestrel/Ethinylestradiol

0,1/0,02Minisiston Miranova 20 fem1

Swingo 201 Leona HEXAL1

Femikadin 201

Levomin 201

Liana- ratiopharm1

Evaluna 201

0,125/0,03Minisiston1 MonoStep1

Kleodina1

0,125/0,05Gravistat 125 fem1

0,15/0,03Microgynon1

Swingo 301

Luisa HEXAL1

Meaxeni 301 Femikadin 301 Levomin 301

Femigyne- ratiopharm1

Evaluna 301

Glorianna1

P1: 0,05/0,03 P2: 0,075/0,04 P3: 0,125/0,03

Novastep1

Triquilar1

Trisiston1

Estradiolvalerat/Dienogest

P1: 3/– P2: 2/2 P3: 2/3 P4: 1/– P5: wirkstofffrei

Qlaira2

Cyproteronacetat/ Ethinylestradiol*

2/0,035Diane 351 Jennifer 351 Bella HEXAL 351 Cyproderm1

Attempta-ratiopharm1

Gestoden/ Ethinylestradiol

P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei

Alessia HEXAL 24+42

0,075/0,03Femovan1 Aidulan1

Norgestimat/ Ethinylestradiol

0,25/0,035

Amicette1

Ethinylestradiol/Norethisteron

0,02/0,05

Eve 201

M I N I P I L L E N

Desogestrel 0,075

Desogestrel Aristo2

Chalant HEXAL2

Feanolla2 Evakadin2 Desofemono 752 Solgest2 Yvette- ratiopharm2

Damara2 SecuLact2

Levonorgestrel

0,0328 Mini2

Service • Wechselwirkungs­Hotline: 0 36 41/64 88 88 werktags 8–18 Uhr

• App „Pillen­Alarm“

• Bundesweiter Außendienst• Umfangreicher Service für

Fachkreise• Aristo Handy­App „my­

Pill“ mit Erinnerungs­ und Urlaubsfunktion

• Patientenratgeber Empfäng­nisverhütung & Östrogenfrei verhüten

• Zykluskalender, Blisterschutz

• Umfangreiche Patienteninfor­mationen auch online unter: www.pille.hexal.de

• Zykluskalender auch als App inkl. Pill­Reminder

• Umfangreicher Service für Fachkreise

• Patientenbroschüre inkl. Aufsteller

• Hormosan Zykluskalender, Pillenetui, Terminblöcke

• Bestellung unter www.verhuetung­hormosan.de

• Jetzt günstigste Preise ver­gleichen unter www.meine­ gesundheit.de/ antibabypillen­preisvergleich

• Bestellung von Service­ materialien online und per Telefon wie z. B.: ­ Zykluskalender ­ Pillenübersichten ­ Anwendungsblöcke etc.

• Portal für Patientinnen www.schön­sicher.de

• Gratis­App „RememberMe“ (Android) und „Remember­Me2“ (iPhone) mit Erinne­rungsfunktion zur täglichen Pilleneinnahme

• Infos unter: www.pille­fuer­mich.de

• Mädchen­Sprechstunde• Pillen­Einstellsets• Aufklärungsmaterialien

für Patientinnen• www.pillen­fragen.de• www.mädchensprechstun.de

• Smartphone Pillen­App• Diverse Gebrauchinfos auf

türkisch• Zykluskalender• Blisterhüllen Servicematerialien online als Druckversion bestellen oder zum Download

• Blisteretuis zu allen Pillen• Zykluskalender• Gratis App „Never Forget“• Patientenbroschüren• Infos unter www.pille­und­

aufklaerung.de

• PillReminder – Denk an mich 2.0 ist Testsieger der Stiftung Warentest

• www.frau­und­pille.de Viele Infos rund um das Thema Verhütung

• Weitere Services: ­ BMI­Rechner ­ Patientenbroschüren ­ Zykluskalender …

Kontakt www.jenapharm.de Hotline: 0 36 41/64 88 88 [email protected]

info@aristo­pharma.de Tel.: 030/710 94­42 00

www.gynaekologie.hexal.de Tel. 0 80 24/908­0

www.hormosan.de Service­Hotline: 069/47 87 30

www.kade.de Infoservice: 0800/999 52 33 33

mibe GmbH Arzneimittel Münchener Str. 15 06796 Brehna

www.gedeonrichter.de [email protected] Tel. 0221/88 89 04 44

www.ratiopharm.de [email protected] Tel. 0800/800 50 22

www.rottapharm­madaus.de service@rottapharm­madaus.de Tel. 0800/167 33 72

www.frau­und­pille.de www.zentiva.de/Pille Tel.: 0180/202 00 10

Weitere Infos

ANBIETER­ INFORMATIONEN

--NNEELLLLIP

MMRRAALLA

Der Pillen-Alarm wider das Vergessen der Pille bietet viele Funktionen rund um das Thema Verhütung und Informa-tionen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt.

Erinnern statt vergessen.

Ein kostenloser Service von Jenapharm

max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1 27.05.14 10:29

BLU

TU

NG

ZYKLUSSTABILITÄT

VE

RT

GLI

CH

KLA

SS

ISC

HE

MIK

RO

PIL

LE

WOHLFÜHLEN

HO

HE

KO

NT

RA

ZE

PT

IVE

SIC

HE

RH

EIT

THROM BOSE RISIKO

EIN

FAC

HU

NK

OM

PLIZ

IER

T

GUTEZYKLUSSTABILITÄT

GÜNSTIG BEIHIRSUTISMUS

GÜNSTIG BEIHORMONELL BEDINGTEMHAARAUSFALL

GEREGELTE PERIODE

STARKE

FEINEHAUT

TEINT

UN

BE

SC

HW

ER

T

ST

AB

ILE

RS

TO

FFW

EC

HS

EL

NEU

WIR

KT

AN

TIA

ND

RO

GE

N

SP

ÄT

ER

E

FRU

CH

TB

AR

KE

IT

AUF

KE

IN

R K

AR

ZIO

ME

RIS

IKO

RE

DU

KT

ION

EIN

FLU

SS

GU

T

SELBSTBEWUSST

GENUSS

LIEBE

IND

IKA

TIO

NA

KN

E

GERINGES

AB

GE

SC

HW

ÄC

HT

E

GUTE

K

ÖR

PE

RG

EFÜ

HL

KO

NT

RA

ZE

PT

ION

SEX

SC

N

HAARE

Velvet-ratiopharm®

ErstanbieterValette®

– Die östrogenfreie Pille von Gedeon Richter

Die günstige Alternative zu Cerazette® mit 52 % Preisvorteil!

Gynäkologie

Exklusiver Rabattvertragspartner

der Techniker Krankenkasse und

IKK classic (Laufzeit bis 31.10.2015)

DR. KADE – mit Sicherheit an Ihrer Seite.

Meine Pille ist von DR. KADE!

Qualität aus Deutschland zum günstigen Preis.

DR KADE-Anz. 70x90mm-RZ-140527.indd 1 27.05.14 14:46

Akne-Indikation1

Starletta HEXAL®

Die

Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

Pille®®Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL®®Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

mit der

Aus dem HexalVerhütungsportfolio

Akne-Akne-Akne-

Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

Akne-Akne-DieDieDieDie

Akne-Akne-Akne-

Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

Akne-Akne-Akne-DieDieDieDie PillePillePillePillePillePillePillePillePillePille

IndikationIndikation111

Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

IndikationIndikationAkne-Akne-IndikationIndikationIndikationIndikationIndikationIndikation

Starletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXALStarletta HEXAL

IndikationIndikationAkne-Akne-IndikationIndikationIndikationIndikationIndikationIndikationIndikationAkne-Akne-PillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePillePille

IndikationIndikation111IndikationIndikationIndikationIndikationIndikationIndikationIndikationPillePillePillePillePillePillePillePille mit dermit dermit dermit der

1 Zur Behandlung von Frauen mit mittelschwerer Akne, die keine Gegen-anzeigen für eine Therapie mit oralen Kontrazeptiva aufweisen, und nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen.

www.gynaekologie.hexal.de

Zur Behandlung von Frauen mit mittelschwerer Akne, die keine Gegen-anzeigen für eine Therapie mit oralen Kontrazeptiva aufweisen, und nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen.

AZ Starletta_70x90mm_01.indd 1 12.06.14 11:30

Orale Kontrazeptiva – Übersicht & ServicesS e r v ice - Pa r t n e r f ü r A p o t h e ke n

ARBEITSHILFE

www.DeutschesApothekenPortal.de / © DAP DeutschesApothekenPortal / Daten ohne Gewähr / Stand: Juni 2014* Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller.

Das Poster steht auch zum Download zur Verfügung: www.DAPdialog.de/2141

22

U M F R AGE

www.DeutschesApothekenPortal.de

Retaxationen durch die Krankenkassen gehören leider zum Alltag der Apotheken. Gründe für die Kürzungen sind vor allem nicht beachtete Rabattverträge und Fehler im Umgang mit Import- und Originalverord-nungen. Aber auch Packungen ohne Norm-größe, produktneutrale Verordnungen und Stückelungsfragen bereiten Probleme bei der Abgabe.

Die korrekte Rezeptbelieferung ist oftmals eine Herausforderung. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob das rezeptierte Arzneimittel in der ver-ordneten Menge überhaupt ausgehändigt werden darf oder ob stattdessen ein anderes Präparat oder eine andere Menge abgegeben werden muss. In manchen Fällen ist eine Rezeptänderung erforder-lich, um eine retaxsichere Belieferung zu ermögli-chen.

Bei patentgeschützten Originalarzneimitteln stellen Verordnungen von Importen, die nicht lie-ferbar sind, das größte Problem dar (Abb. 1). Aber auch Stückelungsfragen, Packungen ohne N-Bezeichnung und produktneutrale Verordnun-gen bereiten Schwierigkeiten.

Retaxationen – wo lauern die größten Gefahren?

Gründe für Retaxationen

Apotheken setzen viel daran, Retaxationen zu ver-meiden, z. B. indem sie Rezepte über hochpreisige Arzneimittel sehr sorgfältig prüfen. Aber wo lauern eigentlich die größten Gefahren? Eine Umfrage des DeutschenApothekenPortals zeigt, dass der häu-figste Grund für Retaxationen nicht erfüllte Rabatt-verträge sind, gefolgt von Fehlern beim Umgang mit Import- und Originalverordnungen (Abb. 3). Doch auch Falschabgaben bei Mehrfachverordnun-gen, Stückelungen und Packungen ohne Normgrö-ßen werden retaxiert.

Abb. 2: DAP Umfrage: Welche sind bei Ihnen die häufigsten Gründe für Retaxationen? (Mehrfachnennungen möglich).Antwortmöglichkeiten: A: Falschabgabe bei Mehrfachverordnungen (mehrere Packungen verordnet) B: Falschabgabe bei Stückelungen (verordnete Stückzahl wird mit mehreren Packungen gestückelt) C: Falschabgabe bei Packungen ohne Normkennzeichen D: Import/OriginalverordnungenE: Nicht erfüllter Rabattvertrag

n = 200 Apotheker

20 %

26 %

36 %

54 %

69 %

9 %

Verordnung einer Stückzahl, deren Packung keine N-Bezeichnung trägt

Verordnung einer Stückzahl, zu der keine Packung im Handel ist

Verordnung eines Imports, der nicht lieferbar ist

Ich habe keine Probleme

Produktneutrale Verordnung ohne Firma und PZN

Verordnung mehrerer Packungen (Stückelungsproblematik)

128

109

38

12

31

140

120

100

80

60

40

20

0A B C D E

Zahl

der

Nen

nung

en

n = 191

Abb. 1: DAP Umfrage: Bei welchen Original-Abgabesituationen gibt es in Ihrer Apo-theke Probleme? (Mehrfachnennungen möglich)

U M F R AGE

Arbeitshilfen zur Retaxvermeidung

Um Apotheken bei der korrekten Arzneimittel-abgabe zu unterstützen, informiert das Deutsche-ApothekenPortal regelmäßig über aktuelle Retax-Fälle und -Gefahren und bietet verschiedene Ser-vices zur Retax-Vermeidung, wie z. B. eine Reihe von Arbeitshilfen, an.

Die DAP Retax-Arbeitshilfen finden Sie unter: www.DAPdialog.de/2143

vielfältig

Frauenleben.wie das

Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.Frauenleben.wie das

individuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellundvielfältigvielfältigvielfältigvielfältig

individuellvielfältigvielfältigvielfältigvielfältig

individuellvielfältigvielfältigvielfältigvielfältigvielfältig undundvielfältigvielfältigvielfältig

Gynäkologie Hexal:

individuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellvielfältigvielfältigvielfältigvielfältig

individuellvielfältig

Gynäkologie Hexal:Gynäkologie Hexal:

individuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellindividuellvielfältigvielfältigvielfältigvielfältig

individuellindividuellindividuellindividuellvielfältigSo

Frauen sind ganz besondere Menschen. Das Leben stellt an sie und ihre Gesundheit viele Anforderungen. Mit einem breiten, qualitativ-hochwertigen Spektrum an Präparaten aus den Bereichen Kontrazeption, Hormonersatztherapie und Onkologie begleiten wir von Hexal das Leben der Frau.

Gynäkologie Hexal – Qualität, Individualität, Wirtschaftlichkeit.

www.gynaekologie.hexal.de

AZ_Gyn_Image_200x147mm.indd 1 12.06.14 07:36

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen DAP Arbeitshilfen im DeutschenApothekenPortal, die die Rezeptbelieferung erleichtern und Retaxierungen vermeiden sollen.

24

AUS DE R I N DUST R I E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Neues PAH-Medikament – Umgang mit Mehrfachverordnungen

Im Februar 2014 wurde Opsumit® zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) in Deutschland einge-führt. Da nur eine N1-Packung erhältlich ist, werden häufig Rezepte über mehrere Packungen ausgestellt. Diese Mehrfachver-ordnungen können jedoch nur in bestimm-ten Fällen beliefert werden.

Opsumit® mit dem Wirkstoff Macitentan ist als Mono- oder Kombinationstherapie für die Lang-zeitbehandlung der pulmonalen arteriellen Hyper-tonie (PAH) bei erwachsenen Patienten mit funk-tioneller WHO-/NYHA-Klasse II bis III indiziert. Erhältlich sind die Filmtabletten in einer Dosierung von 10 mg in Packungen mit 30 Stück (N1). Um den Patienten über einen längeren Zeitraum zu versor-gen, verordnen Ärzte häufig gleich mehrere Packun-gen auf einem Rezept.

Aus Angst vor Retaxationen werden solche Mehr-fachverordnungen in der Apotheke nicht selten gekürzt. Holt sich der Patient dann nicht rechtzeitig ein neues Rezept, ist der Therapieerfolg bei die ser lebensbedrohlichen chronisch verlaufenden Er kran kung stark gefährdet. Dabei ist die Abgabe von mehreren Packungen oft möglich. In anderen Fällen sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.

Einordnung in die PackungsV

Für die Entscheidung, ob mehrere Packungen abge-geben werden können, müssen zunächst die gülti-gen Normbereiche laut Packungsgrößenverord-nung bestimmt werden. Für Opsumit® gelten fol-gende Bereiche:

Die größte Messzahl Nmax beträgt 120 Stück.

Ob eine Stückzahlverordnung über mehrere Packungen beliefert werden kann, hängt davon ab, ob die verordnete Menge Nmax überschreitet und wenn nicht, ob sie in einen oder zwischen zwei Normbereiche gestückelt wird.

Stückzahlverordnungen bis Nmax

2 x Opsumit 30 St. N1 oder 4 x Opsumit 30 St. N1

Die verordnete Menge (60 bzw. 120 Stück) fällt in einen gültigen Normbereich (N2 bzw. N3). Diese Stückelung ist nach den Regelungen des Rahmen-vertrags § 6 nicht retaxsicher.

3 x Opsumit 30 St. N1Die verordnete Menge von 90 Stück fällt zwischen den N2- und N3-Bereich. Hier ist eine Stückelung erlaubt und damit die Abgabe von drei Packungen möglich.

Stückzahlverordnungen über Nmax

Stückzahlverordnungen, die Nmax überschreiten, dürfen bei Opsumit® nicht beliefert werden:

Da es bei Opsumit® keine Packung mit Nmax = 120 Stück gibt, kann auch kein Vielfaches dieser Menge abgegeben werden.

Über einen Fall haben wir im DAP Newsletter berichtet: www.DAPdialog.de/2144

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungs-größenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzu-geben.“

LÖSUNGSVORSCHLAG: NORMGRÖSSENVERORDNUNGDa sich der Rahmenvertrag nur auf Verordnungen nach Stückzahl bezieht, ist bei einer reinen Normgrö-ßenverordnung ohne Angabe der Stückzahl oder PZN die Abgabe mehrerer Packungen möglich. Bei proble-matischen Verordnungen sollte daher beim verord-nenden Arzt um eine entsprechende Rezeptänderung gebeten werden, z. B. 2 x Opsumit N1.

25

AUS DE R I N DUST R I E

Psoriasis lässt sich bislang nicht heilen. In vielen Fällen sind die Symptome durch eine topische Anwendung von Kortikostero-iden und Vitamin D aber gut zu kontrollieren. Besonders geeignet ist eine Fixkombination von Betamethason und Calcipotriol in Form eines Lipidgels (Daivobet® Gel).

Kortikosteroide wie Betamethason sind wegen ihrer entzündungshemmenden und juckreizstillen-den Wirkung ein wichtiger Baustein in der Behand-lung chronisch entzündlicher Hauterkrankungen. Durch zusätzliche Anwendung eines Vitamin-D-Derivats wie Calcipotriol lässt sich die Teilungsak-tivität der Hautzellen und damit die für Psoriasis typische Schuppung reduzieren. Zusätzlich fördert Calcipotriol durch immunmodulatorische und dif-ferenzierungsfördernde Effekte die Regeneration gesunder Hautzellen.

Nur ein Präparat für Kopf und Körper wird benötigt

Eine Fixkombination von Betamethason und Calci-potriol wie in Daivobet® Gel bietet den Vorteil der Anwendung von nur einem statt zwei Produkten. Daivobet® Gel ist zur Anwendung an Kopf und Kör-per zugelassen. Der Patient benötigt also nur ein einziges Präparat, das er einmal täglich auf alle betroffenen Hautstellen auftragen kann. Dies ver-einfacht die Therapie und fördert die Therapietreue des Patienten.

Auf die Galenik kommt es an

Bei einem Gel denken viele an ein wasser- oder alkoholhaltiges Topikum, das für die Anwendung auf entzündlichen Hautpartien weniger geeignet erscheint. Daivobet® Gel ist ein Lipidgel, das keinen Alkohol und kein Wasser enthält. Mit diesen Eigen-schaften und Wirkungen ist Daivobet® Gel zur Behandlung der Psoriasis besonders gut geeignet (siehe Abb.).

Die Akzeptanz der Patienten ist ebenfalls hoch: In einer nicht interventionellen Studie zeigte Daivo-bet® Gel eine überzeugende klinische Wirkung, ver-bunden mit einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität.2 Damit ist Daivobet® Gel heute der Vorreiter in der topischen Psoriasis-Therapie.

Vorreiter in der topischen Psoriasis-Behandlung: Einzigartige Kortikoid- Vitamin-D-Kombination in Lipidgel-Form

Weitere Informationen zu Daivobet® Gel finden Sie im Fachkreisbereich auf www.leo-pharma.de.

Quellen: 1 Niedner, R., Grundprinzipien der dermatologischen Therapie. In: Niedner, R.,

Ziegenmeyer (Eds.), Dermatika. Wiss. Verlagsges. Stuttgart 1992. 2 Sticherling, M. et al. J Dtsch Dermatol 2013; 11(5): 420–427.

ABGABEHINWEIS

Kein Austausch zwischen Gel und Salbe Daivobet® Gel ist in den Packungsgrößen 30 g (N1), 60 g (N2) und 2 x 60 g (N3) erhältlich. Zusätzlich ist eine Salbe mit derselben Fixkombination auf dem Markt: Daivobet® Salbe. Diese ist nur als N2 mit 60 g erhältlich.

Obwohl sich die N2-Packungen von Daivobet® Gel und Daivobet® Salbe weder in ihrer Menge noch ihrer Wirkstärke (50 µg/g + 0,5 mg/g) unterscheiden, sind sie aufgrund der unterschiedlichen Darreichungsfor-men nicht austauschbar. Gibt die Apotheke auf ein Rezept über Daivobet® Gel die Salbe ab, läuft sie demnach Gefahr, retaxiert zu werden.

www.DeutschesApothekenPortal.de

Abb. Eigenschaften und Wirkung topischer Dermatika [nach Quelle 1]

Akut nässend

Akut

Subakut

Subchronisch

Chronisch

Chronisch- hyperkeratotisch

Feuchter Umschlag

Flüssigkeit

Schüttelmixtur

Ö/W Emulsion

W/Ö Emulsion

Paste

Fettsalbe

Lipidgel

KW-Gel

26

AUS DE R I N DUST R I E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Verordnungen über Importarzneimittel können in der Apotheke z. B. aufgrund des damit gesetzten Preisankers zu Problemen führen. Bei Originalverordnungen ist die zu erfüllende Importquote zu beachten. Nicht selten stehen einer Importabgabe jedoch Lieferschwierigkeiten oder eine mögliche Gefährdung des Therapieerfolgs entgegen.

Importarzneimittel werden von manchen Ärzten gezielt verordnet – meist, weil sie der Überzeugung sind, dass Importe immer deutlich preisgünstiger und damit wirtschaftlicher sind als die Präparate der Originalhersteller.

Nicht so günstig wie gedacht

Dabei ist der Preisabstand oft nur gering. Das gilt auch für Importarzneimittel, die die Wirtschaft-lichkeitsforderung, mindestens 15 € oder 15 % günstiger als das Original zu sein, erfüllen.

Beispiel: Die Apotheke erhält eine Verordnung über Eligard 22,5 mg Kohl Pharma 2 x 1 St. N2.

Eligard® wird bei Männern zur Behandlung des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms eingesetzt. Der Netto-VK des Originalarzneimittels von Astel-las beträgt 833,48 €, der des verordneten Imports 818,47 € (Stand 15.05.14).

Mit einem Preisunterschied von 15,01 € erfüllt der Import die Wirtschaftlichkeitsanforderung so eben, die Ersparnis für die Krankenkasse liegt gerade einmal bei 1,80 %.

Ungewollte Importverordnung

Importe werden häufig auch versehentlich verord-net, wie folgender Hinweis einer Apotheke zeigt:

Herausforderung ImportarzneimittelOriginal oft die „günstigere“ Alternative

Problem Preisanker

Ob gewollt oder nicht – mit der namentlichen Importverordnung setzt der Arzt einen Preisanker, den die Apotheke nicht überschreiten darf. Dies führt häufig zu Problemen, z. B. wenn weder der verordnete, noch ein günstigerer Import lieferbar sind. Auf ein teureres Präparat darf die Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht ausweichen.

Gefährdung des Therapieerfolgs

Importarzneimittel bedeuten für die Apotheke zudem häufig einen höheren Beratungsaufwand: Fremde Schriften oder Aufkleber verunsichern die Patienten. Vor allem bei schwerwiegenden Erkran-kungen wie etwa Krebs, bei denen das Vertrauen in die Medikation von besonderer Bedeutung ist, kön-nen Compliance und Therapieerfolg dadurch gefährdet werden.

Aufgrund des Preisankers muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um den Patienten mit dem Präparat des Originalherstellers versorgen zu können.

Abgabe bei Originalverordnung

Hat der Arzt eine Originalverordnung z. B. über Eligard® von Astellas ausgestellt, fühlen sich viele Apotheken dennoch verpflichtet, 15/15-Importe im

Sinne des Rahmenvertrages abzugeben. Dabei wird die geforderte Importquote in den meisten Fällen deutlich mehr als erfüllt, sodass eine Substitution nicht not-wendig wäre. Solange kein Rabattvertrag

besteht, der vorrangig zu beliefern wäre, kann die Apotheke bei erfüllter Importquote ohne Retax-Gefahr das Original abgeben.

FAZITVor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung des Therapieerfolgs, des erhöhten Beratungsaufwandes und der oft nur geringen Kostenersparnis für die Kran-kenkasse, ist die Abgabe des Originals in vielen Fällen die „günstigere“ Alternative.

„Uns fällt zunehmend auf, dass in Arztpraxen Verordnungen ausgestellt werden, bei denen mehr oder weniger bekannte Importeure benannt wer-den. Bei einem Rückruf wird uns erklärt, dass das nicht gewollt war und auch im Bildschirm nicht angezeigt wird. Natürlich sei das Original gemeint gewesen.“

www.DeutschesApothekenPortal.de 27

Austauschbare Darreichungsformen: Rabattpartner retaxsicher auswählen

Unklare Situationen im Bereich „Aus-tauschbare Darreichungsformen“ können ein Grund für Retaxationen in der Apotheke sein. Daher lohnt häufig ein zweiter Blick, um sich vor finanziellem Schaden zu schüt-zen. Dienovel® enthält als Wirkstoffe Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg. In dieser Wirkstoffkombination und -stärke gibt es auf dem Markt sowohl Präpa-rate in der Darreichungsform Filmtablette (FTA) als auch in den Darreichungs formen überzogene Tablette (UTA) oder Tablette (TAB).

Die Apotheke erhält folgendes Rezept:

Auswahlbereich nur unter Filmtabletten

Der Apotheke wurden am Rezeptausstellungsda-tum als Auswahlbereich nur diejenigen Präparate angezeigt, die in der Darreichungsform Filmtab-lette (FTA) zur Verfügung stehen. Andere wirk-stoff- und indikationsgleiche Pillen in den Darrei-chungsformen überzogene Tablette (UTA) oder Tablette (TAB) wurden nicht angezeigt.

Mit Änderung und Erweiterung der Anlage VII der AM-RL (Beschluss des G-BA vom 20.03.14) ver-änderte sich die Situation für diese Wirkstoffkom-bination. Der Apotheke steht damit bei Inkraft-treten ein größerer Auswahlbereich bei den Dar-reichungsformen zur Verfügung:

Wirkstoffkombination Austauschbare Darreichungsformen

Beispiel

Dienogest + Ethinylestradiol

Filmtabletten

Tabletten

Überzogene Tabletten

Dienovel®

Präparate, die als UTA gemeldet sind und den Kri-terien nach § 4 (1) des Rahmenvertrags entspre-chen, müssen dann gegen rabattierte Präparate (z. B. Dienovel®) ausgetauscht werden.

Beispiel zu Cyproderm®

Ähnlich ist der Austausch bei Cyproderm® zu bewerten. Der Hersteller hat die vormals überzoge-nen Tabletten zum 29.07.13 auf Filmtabletten umgestellt. Die überzogenen Tabletten (UTA) blei-ben weiterhin verkehrs- und abgabefähig. Sie sind zu den Filmtabletten indikationsgleich und bio-äquivalent. Bisher gilt: UTA sind nur gegen UTA austauschbar und FTA nur gegen FTA.

Die Veröffentlichung der Erweiterung der Anlage VII betrifft auch diese Wirkstoffkombination:

Wirkstoffkombination Austauschbare Darreichungsformen

Beispiel

Cyproteronacetat + Etinylestradiol

Filmtabletten

Überzogene Tabletten

Cyproderm®

Insbesondere bei der Suche nach Rabattpartnern muss die Apotheke die neue Austauschbarkeit zwecks Retaxvermeidung beachten. Cyproderm® ist Rabattpartner vieler Krankenkassen (z. B. AOK Hessen, BKK 24) und muss bei Inkrafttreten auch bei verordneten Präparaten mit der Darreichungs-form UTA unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen als Rabattpartner bevorzugt abgege-ben werden.

Kenntnis der Anlage VII unverzichtbar

Die Apotheke muss die Anlage VII der AM-RL immer im Blick haben, um Retaxationen zu vermei-den.

PR A X I S BE I S PI E L

28 www.DeutschesApothekenPortal.de

A K T U E L L E S

28

Die Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsformen wird vom Gemeinsa-men Bundesausschuss (G-BA) in der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) veröf-fentlicht. Diese Auflistung ist abschließend und wird in regelmäßigen Abständen über-arbeitet. Auch im Juni 2014 erfolgten einige Änderungen, u. a. bei Paracetamol, Tramadol und Loperamid.

Nach den gesetzlichen Regelungen in § 129 (1) SBG V sind Arzneimittel austauschbar, wenn sie neben anderen Kriterien, wie identischer Wirkstärke und Packungsgröße, die gleiche oder eine austausch-bare Darreichungsform aufweisen. Auch im Rah-menvertrag unter § 4 (1 d) ist dies verankert:

Der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA publi-ziert in der Anlage VII der AM-RL Wirkstoffe und dazugehörige austauschbare Darreichungsformen.

Änderung der Anlage VII

Am 12. Juni wurde die Anlage VII um 15 Wirkstoffe erweitert, 12 Wirkstoffe bereits bestehender Grup-pen wurden neu angepasst und ein Wirkstoff wurde komplett gestrichen.

Gemäß dem Beschluss vom 20.03.14 wurden fol-gende Wirkstoffe neu aufgenommen und deren aus-tauschbare Darreichungsformen definiert:

Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsformen – ein fortwährendes Problem

Bereits bestehende Gruppen austauschbarer Dar-reichungsformen zu folgenden Wirkstoffen wurden aktualisiert:

Der Hinweis zu Doxazosin wurde gestrichen. Nicht retardierte und retardierte Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Doxazosin sind somit nicht mehr gegeneinander austauschbar, da laut G-BA bei die-sen Arzneiformen deutliche Unterschiede in den pharmakokinetischen Eigenschaften bestehen.

Was bedeuten die Änderungen für die Apotheke?

Die genannten Änderungen wurden bereits im März dieses Jahres beschlossen. Gesetzlich ver-pflichtend ist dieser Beschluss jedoch erst seit dem 12.06.14. Die Austauschoptionen werden nach Aktualisierung in den Apothekensoftwaresyste-men angezeigt.

Pharmazeutische Sachkenntnis gefragt

In der Praxis ist jedoch die pharmazeutische Sach-kenntnis des Apothekenpersonals gefragt, damit es bei einem Austausch verschiedener Darreichungs-formen z. B. aufgrund der unterschiedlichen Phar-makokinetik nicht zu Therapieproblemen kommt. Ggf. kann ein Austausch durch Pharmazeutische Bedenken verhindert werden.

d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform,

dabei sind

- die Darreichungsformen mit identischer Bezeich-nung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich,

- Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar,

WirkstoffAmoxicillin + ClavulansäureCetirizinCyproteronacetat + EthinylestradiolDienogest + EthinylestradiolFluconazolFluvastatinItraconazolLevetiracetam

WirkstoffLoperamidMelperonMemantinMethyldopaMontelukastRisperidonRivastigmin

WirkstoffAcemetacinCefaclorClindamycinFluoxetinHaloperidolKetotifen

WirkstoffLoperamidMetoclopramidNifedipinParacetamolPiroxicamTramadol

FAZITDie Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsfor-men sorgt immer wieder für Probleme und betrifft nun noch weitere Wirkstoffe. Die pharmazeutische Sach-kenntnis der Apotheker ist bei der Vermeidung von Therapieproblemen deshalb noch bedeutsamer.

www.DeutschesApothekenPortal.de 29

In der Apotheke kommen häufig Fragen zur

Erstattungs- und Verordnungsfähigkeit auf.

Doch was ist wirklich relevant für die Apo-

theke? Am folgenden Beispiel wird gezeigt,

wo Angaben zur Verordnungsfähigkeit bzw.

zur Erstattungsfähigkeit zu finden sind und

was für die Abgabe von Bedeutung ist.

Die Apotheke erhält folgendes Rezept:

Perenterol Junior 250 mg PUL N3 100 St.Alter des Patienten: 5 JahreVerordnungsdatum: Juni 2014Krankenkasse: DAK

Arzt: Prüfung auf Verordnungs-fähigkeit

Einige EDV-Systeme geben einen Hinweis auf eine möglicherweise begrenzte Verordnungsfähigkeit und verweisen auf Anlage III der AM-RL des G-BA.Ein Blick in die Anlage III der AM-RL zeigt Folgen-des:

Roter Rahmen: Eine Verordnung über Antidiar-rhoika gilt als unwirtschaftlich. Das zeigt, dass nicht verschreibungspflichtige Antidiarrhoika auch für Kinder und Jugendliche im Grundsatz von der Verordnung ausgeschlossen sind.

Verordnungsfähigkeit und Erstattungs­fähigkeit – Was ist für die Apotheke wichtig?Beispiel: Perenterol-Verordnung für ein Kind

Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungs-fähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen

Grüner Rahmen: Dennoch findet sich unter den Ausnahmen gemäß Nr. 12 Punkt c), dass die Verord-nung von Saccharomyces boulardii-Präparaten wie Perenterol bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (!) möglich ist, wenn diese „zusätzlich zu Rehydrata-tionsmaßnahmen“ erfolgt.

Die OTC-Rubrik im DAP DialogOTC Dialog

30

R E TA X- S E RV IC E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Wichtig: Die Regelungen der Anlage III gelten nur für den Arzt! Eine Kontrolle der Anlage III und damit die Feststellung, ob eine Verord-nungsfähigkeit vorliegt, obliegt nicht dem Apo-theker. Dazu ein Auszug aus dem vdek-Vertrag § 4 (5):

Dennoch empfiehlt sich im Sinne einer guten Zusammenarbeit, den Arzt bei einer Einschrän-kung oder einem Verordnungsverbot über den Sachverhalt zu informieren.

Apotheke: Prüfung auf Erstattungsfähigkeit

Die Apotheke hat hingegen eigene Vorschriften bezüglich der „Erstattungsfähigkeit“ zu beachten, um die Verordnung nicht aus eigener Tasche bezah-len zu müssen:

Unabhängig von dem konkreten Beispiel hat die Apotheke grundsätzlich eine Prüfpflicht der Anlage I (OTC-Übersicht) und Anlage V (Übersicht der ver-ordnungsfähigen Medizinprodukte). Auch das Prü-fen auf Erstattungsfähigkeit von Packungen ohne Normgröße gehört zu den Aufgaben des Apothe-kers.

Die verordnete 100 St. Packung mit der ehemali-gen „N3“-Bezeichnung ist nicht mehr im Handel (Kennzeichen „AV“):

Zudem handelt es sich bei der Packungsgröße um eine Jumbopackung. Das Normkennzeichen ging bereits im November 2012 verloren:

Bei der Verordnung handelt es sich zudem um eine „Mischverordnung“ (mit N-Bezeichnung und Stückzahl). Diese ist nach den Vorgaben des Rah-menvertrages als Stückzahl-Verordnung zu behan-deln.

Rahmenvertrag § 4 (1) c):

§ 4 (1) c) identische Packungsgröße

… werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angege-benen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verord-nete Menge für die Auswahl maßgeblich.

à Auszugehen ist von einer Verordnung über 100 Stück.

Stückelung

Eine Packung mit 100 Stück ist nicht im Handel. Die größte im Handel befindliche Packung ist die 50er-Packung. Somit stellt sich die Frage nach einer mög-lichen Stückelung:

Dürfen 2 x 50 Stück Perenterol junior N3 abgegeben werden?

Der Rahmenvertrag bestimmt in § 6 (2), dass bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die der verordneten Menge nächstliegende Packungs-größe (hier 50 St.) abgegeben werden darf, wenn die nach Stückzahl verordnete Menge keiner im Handel befindlichen Packungsgröße entspricht.

Rahmenvertrag § 6 (2):

„Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die der verordneten Menge nächstliegende Packungsgröße abzugeben.“

Eine mehrfache Abgabe der 50er-Packung, um auf die verordnete Menge von 100 Stück zu kommen, ist hingegen nicht möglich, da der nach Rahmenver-trag geforderte „besondere Vermerk“ fehlt.

FAZITOhne entsprechende Rezeptänderung wäre also bei der vorliegenden Verord-nung von „Perenterol Junior 250 mg PUL N3 100 St.“ aktuell nur noch die Abgabe EINER Packung mit 50 St. N3 erlaubt!

AUS DE R I N DUST R I E

Darmreinigungen werden nicht nur vor

der Darmspiegelung durchgeführt. Bei der

Auswahl der passenden Präparate ist eine

fachkundige Beratung immer gefragt.

Der Begriff Darmreinigung umfasst sowohl das Entleeren des Darms mit abführenden Substanzen als auch die rektal eingeleitete Spülung des Darms (Einläufe).

Eine vollständige Darmentleerung ist u. a. in Vor-bereitung auf diagnostische Maßnahmen wie z. B. einer Darmspiegelung notwendig. Bei Darmreini-gungen, die z. B. im Rahmen von Fastenkuren durchgeführt werden, sollten die gleichen Ansprü-che an Effizienz, Sicherheit und Compliance gestellt werden.

Ein geeignetes Mittel zur Darmentleerung

sollte einfach anzuwenden sein und über ein

angenehmes Aroma verfügen. Denn die einzu-

nehmende Trinkmenge und der Geschmack der

Trinklösungen stellen oftmals eine Herausfor-

derung dar.

Im medizinischen Bereich werden vor allem Poly-ethylenglykol (PEG) und Natriumpicosulfat einge-setzt. Bei Fastenkuren wird hingegen häufig das sogenannte Glaubersalz verwendet.

Polyethylenglykol (PEG)

PEG-Lösungen (Macrogole) führen über einen phy-sikalischen Mechanismus zur Darmentleerung:

• Die Einnahme von 2–4 l PEG-Lösung bewirkt einen Spüleffekt.

• Durch die Bindung von Wasser bleibt der Stuhl flüssiger.

• Das höhere Stuhlvolumen sorgt für eine stärkere Darmbewegung.

Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören u. a. Blähungen, Völlegefühl oder Bauchschmerzen, in der Regel wird PEG aber sehr gut vertragen. Auf-grund der rein physikalischen Wirkung wird der Elektrolythaushalt kaum beeinträchtigt.

Von Glaubersalz bis PEG: Fundierte Beratung zur Darmentleerung

Natriumpicosulfat

Natriumpicosulfat hemmt die Wasserresorption und steigert die Sekretion von Wasser und Elektro-lyten. Durch diese aktive Ausscheidung kommt es zu einer Verschiebung im Wasser- und Elektrolyt-haushalt, die durch Flüssigkeitsaufnahme ausge-glichen werden muss.

Glaubersalz (Natriumsulfat)

Bei Fastenkuren wird häufig das als „natürlich“ gel-tende Glaubersalz verwendet. Das sehr unange-nehm schmeckende Salz bewirkt eine osmotische Abgabe von Wasser in das Darminnere. Dass dies zu einer Verschiebung des Wasser-/Elektrolythaus-halts führen kann, ist vielen Patienten nicht bewusst.

Beratungsinformation zur DarmkrebsvorsorgeDie Darmspiegelung ist die wichtigste Methode zur Darmkrebsvorsorge. Lei-der gibt es viele Vorurteile, auch in Bezug auf die vorbereitende Darment-leerung. Die Beratungsinformation hilft Ihnen, Vorurteile im Beratungsgespräch zu entkräften.

Geringeres Trinkvolumen dank Ascorbinsäure/ NatriumascorbatDie Standard-Trinkmenge für PEG-Lösungen beträgt vier Liter – für viele Patienten nur schwer zu bewältigen. Aus diesem Grund enthält MOVIPREP® einen Zusatz an Vitamin C. Dieses wirkt zusätzlich abführend, wodurch sich die erforder liche Trinkmenge auf zwei Liter reduziert.

FAZITUnter den erhältlichen Präparaten zur Darmentleerung sind PEG-Lösungen wie

MOVIPREP® aufgrund der sehr geringen Beeinflussung des Wasser- und Elektro-

lythaushalts sowie der sehr guten Reinigungsleistung und der generell guten

Verträglichkeit besonders zu empfehlen.

Faktencheck:Vorurteil

„Die Darmspiegelung ist schmerzhaft“

„Ich habe gehört, dass man viele Elektrolyte verliert, was im Alter gefährlich werden kann“

„Tagelang vor der Untersuchung darf man nichts essen, außerdem muss man Unmengen trinken – das schafft man ja gar nicht“

„Die einzunehmenden Lösungen schmecken nicht und führen zu Übelkeit“

Fakt

• Durch Sedierung schmerzfrei• Patienten beschreiben den Vorgang lediglich als unangenehm

• Nicht für alle Produkte zutreffend• Präparate mit zugesetzten Elektrolyten erhältlich• z. B. Trinklösung zur Darmreinigung auf PEG-plus Elektrolyte-Basis verursachen praktisch keine Verschiebung im Elektrolyt- und Wasserhaushalt

• Am Tag vor der Untersuchung kann in der Regel ballaststoffarm gegessen werden• Lösungen mit nur 2 Litern Volumen erhältlich (z. B. MOVIPREP®). 1 L kann am Vorabend (erst ab hier bleibt der Patient nüchtern) und 1 L am Morgen vor der Unter- suchung eingenommen werden. Zusätzlich sollte der Pa- tient je einen halben Liter klare Flüssigkeit frei wählen.

• Wohlschmeckende Trinklösungen mit Orangen- oder Zitronenaroma erhältlich

© D

AP D

euts

ches

Apot

heke

nPor

tal

Jährlich sterben in Deutschland circa 26.000 Menschen an Darmkrebs. Dabei ist die Erkrankung in etwa 90 % der Fälle heilbar, wenn sie rechtzeitig entdeckt wird.

Darmkrebs verläuft oft über viele Jahre symptomlos und bleibt daher ohne Vorsorgeuntersuchung unbemerkt. Symptome wie Durchfall, Verstopfung und Blut im Stuhl treten häufig erst in einem späten Stadium auf.

Wann wird die Vorsorge von der Krankenkasse übernommen?

➜ Ab einem Alter von 50 Jahren mithilfe eines Okkult-Bluttests

➜ Ab 55 wird die Darmspiegelung erstattet – dies ist die sicherste und effektivste Methode, Darmkrebs zu verhindern

➜ Bei familiärer Vorbelastung. Als Faustregel gilt:

Der Patient sollte 10 Jahre vor dem Alter, in dem das verwandte Familienmitglied an Darmkrebs erkrankt ist, eine Darmspiegelung durchführen lassen.1

Dennoch nehmen jährlich nur etwa 3 % der Berechtigten an der Darmkrebsvorsorge teil.2 Häufig liegt das an Vorurteilen, die der Apotheker im Beratungsgespräch entkräften kann.

Beratungsinformation für die Apotheke

Sorgenfreieres Leben für Ihre Kunden –

Darmkrebsvorsorgerichtig beraten!

1 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Kurzversion 1.0, AWMF Registrierungnummer: 021–007 OL, http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Leitlinien.7.0 html 2 Brenner H. et al Eur J cancer. 2009;45:2027–33Die Beratungsinformation finden

Sie unter www.OTCdialog.de/1151

Auswahl passender Präparate

www.DeutschesApothekenPortal.de 31

S E RV IC E

32 www.DeutschesApothekenPortal.de

Gerade auf Reisen im Ausland, wo Sprach-

barrieren den Besuch in der Apotheke

erschweren können, ist eine Reiseapotheke

unverzichtbar. Kein Wunder also, dass die

entsprechende Ausstattung nun zur Urlaubs-

zeit in der Apotheke verstärkt nachgefragt

wird. Wir verraten, was es bei der Beratung

zu beachten gilt.

Die Hauptreisezeit im Sommer, also die Monate Juni, Juli und August, macht sich auch in der Apo-theke bemerkbar, und zwar in Form deutlicher Umsatzsteigerungen bei bestimmten Produkten – die Reiseapotheke ist also auch wirtschaftlich betrachtet durchaus relevant. Reiseapotheke ist aber nicht gleich Reiseapotheke, denn es gibt ver-schiedene Faktoren, die beeinflussen, was im Not-fallkoffer für den Urlaub wirklich Sinn macht. Zual-lererst hängt der Inhalt der Reiseapotheke nämlich vom Reisenden ab: Hat der Kunde chronische Krank-heiten oder Allergien? Ist er besonders anfällig für bestimmte Erkrankungen? Was ist bei der Reise geplant? Und vor allem: Wohin geht es eigentlich?

Reiseapotheke: Die Basics

Nichtsdestotrotz gibt es natürlich eine Grundaus-stattung, die in keiner Reiseapotheke fehlen sollte. Dazu gehören:

Bei manchen Artikeln, wie etwa Sonnenschutz oder Insektenschutzmittel, steigert sich der Umsatz in den Apotheken während der Ferienzeit um ein Viel-

Die Reiseapotheke: So ist der Patient gut beraten

faches. Eine kompetente Beratung und fundierte Produktempfehlungen sind deshalb von großer Bedeutung – dabei ist sowohl unsere Checkliste für die Reiseapotheke (S. 36), die Sie dem Kunden direkt an die Hand geben können, hilfreich, als auch die Arbeitshilfe zum Thema Reiseapotheke (S. 34–35), die Sie über geeignete Produktempfeh-lungen informiert.

Für alle Medikamente, die Teil der Reiseapotheke sein sollen, gilt, dass sie sich bereits beim Patienten bewährt haben sollten – ein Urlaub ist nicht die beste Gelegenheit, um herauszufinden, wie gut man ein Arzneimittel verträgt. Was sonst noch in die Reiseapotheke gehört, hängt vom Einzelfall ab: Neigt der Patient etwa zu Allergien oder bestimm-ten Erkrankungen, sollte er entsprechend Vorsorge treffen und wer zum Wandern in die Alpen fährt, wird eher Blasenpflaster benötigen oder einen umgeknickten Fuß versorgen müssen als jemand, der zwei Wochen auf einer Kreuzfahrt verbringt. Natürlich spielt auch das Reiseziel eine Rolle: Mala-riatabletten sind etwa in Afrika und Südostasien sinnvoll, je nach Entwicklungsstandard des bereis-ten Landes haben auch sterile Kanülen und Infusi-onsbesteck eine Daseinsberechtigung in der Reise-apotheke. Wer lange fliegt, tut außerdem gut daran, in ein Paar Reisestrümpfe zu investieren.

Die Reiseapotheke richtig packen

Vor allem, wer auf bestimmte Medikamente ange-wiesen ist, sollte unbedingt darauf achten, diese in ausreichender Menge dabei zu haben. Erfolgt die Anreise zum Urlaubsort mit dem Flugzeug, ist die Handgepäckregelung zu beachten, die untersagt, gefährliche Gegenstände oder Flüssigkeiten in grö-ßeren Mengen mit an Bord zu nehmen – letztere werden am besten in entsprechend kleine Größen (unter 100 ml Volumen) abgefüllt und in einem vor-schriftsgemäßen Plastikbeutel (maximales Volu-men: 1 l) verstaut. Vor allem bei starken Schmerz-mitteln oder Psychopharmaka kann es dennoch zu Schwierigkeiten bei der Mitnahme kommen. Nichtsdestotrotz gilt: Wichtige Medikamente gehö-ren ins Handgepäck! Bei potenziell problemati-schen Arzneimitteln empfiehlt es sich, ein Attest vom Arzt oder eine beglaubigte Rezeptkopie, am besten auch auf Englisch, mitzunehmen. Im Zwei-

• Regelmäßig einzunehmende Medikamente, falls benötigt

• Individuell gut verträgliche Schmerzmittel

• Bewährte Mittel gegen Magenverstimmung, Durchfall, Verstopfung, Blähungen und Reiseübelkeit

• Wundschnellverband, Mullbinde

• Wund-Desinfektionsspray

• Schere, Pinzette

• Fieberthermometer

• Sonnenschutz, Mittel zur Behandlung von Sonnenbrand

• Abwehrmittel gegen Mücken und Zecken, Mittel zur Behandlung von Stichen und Bissen

• Halsschmerztabletten, Nasenspray, Augentropfen

felsfall sollte im Vorfeld mit der entsprechenden Botschaft geklärt werden, welche Dokumente benö-tigt werden. Hilfreiche Informationen hierzu liefert das BfArM online auf www.bfarm.de/reisen.

Medikamente auf Reisen richtig lagern

Medikamente sollten immer richtig gelagert wer-den: Den meisten Produkten schaden zu hohe Tem-peraturen wie auch Temperaturschwankungen. Dosieraerosole beispielsweise dürfen keinesfalls über 50° C gelagert werden. Bei einer Urlaubsreise im Auto empfiehlt sich daher eine Lagerung unter dem Vordersitz, im Kofferraum oder am besten in einer Kühltasche, auf Flugreisen sollten kühlpflich-tige Medikamente entsprechend präpariert im Handgepäck mitgenommen werden. Auch Licht schadet manchen Wirkstoffen, etwa L-Thyroxin. Brausetabletten, Teststreifen und Instant-Tees hin-

gegen vertragen keine Feuchtigkeit. Hier empfehlen sich kleine Packungsgrößen, am besten einge-schweißt oder verblistert.

Gesund bleiben auf Reisen

Wichtig ist, dass der Patient möglichst gut über seine Medikamente und besonders die benötigten Wirkstoffe und Dosierungen Bescheid weiß: Im Ausland gibt es das Arzneimittel im Notfall mögli-cherweise nicht unter derselben Bezeichnung, dann kann dieses Wissen entscheidend sein. Auch über Besonderheiten des Reiseziels sollte sich der Kunde informieren: Wird vor bestimmten Krank-heiten gewarnt? Wie sind die hygienischen Bedin-gungen vor Ort? Gibt es Impfempfehlungen? Sind diese Fragen geklärt und ist die Reiseapotheke bedürfnisorientiert ausgestattet, steht einem erhol-samen und gesunden Urlaub nichts mehr im Wege.

S E RV IC E

Besser für Ihre Nase

URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken, www.ursapharm.de

www.hysan.de

Die tägliche, effektive Nasenbefeuchtung bei trockener Nase mit hochwertiger Hyaluronsäure, von hysan®, dem Nasenspezialisten.

hysan® Hyaluronspray - die einzigartige Nasenbefeuchtung

hervorragend verträglich ohne Konservierungsmittel 6 Monate nach Anbruch verwendbar

NEU

140522_ANZ_hysan_Fruehling-Herbst_FACH_200x147mm.indd 1 22.05.14 15:21

34 www.DeutschesApothekenPortal.de

Wichtige Empfehlungen für die ReiseapothekePackungs- größen

Preis1 Roh- ertrag2

Anwendungs- gebiet3

Zusammen-setzung3

Dosierung3 Sollte nicht fehlen, weil …

Besonderheit

mosquito® Mückenschutz- Spray

110 ml 8,75 € 0,90 € Schutz vor Stechmücken und Bremsen

200 g/l p-Menthan- 3,8-diol

Vorbeugend an ungeschütz-ten Stellen oder am ganzen Körper anwenden.Bei schweißtreibenden Aktivitäten, z. B. Sport, sollte das Spray nach 3–4 Stunden erneut angewendet werden.

… Mückenstiche lästig und gefährlich sein können. So kann man z. B. durch einen kleinen Mückenstich mit einer Tropenkrankheit infiziert werden (ersetzt keine Malariaprophylaxe).

360° SprühsystemDermatest „sehr gut“Schützt bis zu 6 Stunden

Normison® Ohrenspray

10 ml 9,97 € 3,04 € Zur Vorbeugung von Entzündun-gen des äußeren Gehörgangs nach Wasserkontakt, unterstützende Therapie von Gehörgangs-entzündungen

Isopropanol, Essigsäure, Dexpanthe-nol

Nach dem Aufenthalt im Wasser 2-3 Sprühstöße (Kinder ab 3 Jahren 1-2 Sprühstöße) in den Gehörgang sprühen.

… Normison® nach Schwim-men und Tauchen das Säuregleichgewicht im Ohr wieder herstellt, die Rest-feuchtigkeit im Ohr trocknet, die sensible Ohrhaut pflegt und auf diese Weise Entzün-dungen vorbeugt.

Normison® entspricht den „Tauchertropfen“ in einer anwenderfreundlichen Sprayform. Auch für Kinder mit häufigen Gehörgangsent-zündungen durch Wasser-kontakt im Sommer.

Tasectan® Kapseln/Pulver 20 St. Plv.15 St. Kps.

10,98 €10,98 €

3,35 €3,35 €

Durchfall unterschied licher Ursachen

Pulver: 250 mg Gelatine-tannatKapsel: 500 mg Gelatine-tannat

Erwachsene: alle 4–6 Std. 1–2 Kapseln mit reichlich Wasser.Kinder von 3–14 Jahren: alle 6 Std. 1 oder 2 Beutel in Wasser/Joghurt aufgelöst, Kinder unter 3 Jahren: alle 6 Std. 1 Beutel.

… es dreifach gegen Durchfall wirkt, gut verträg-lich ist, auch von den Kindern eingenommen werden kann und zuverläs-sig und schnell hilft.

Tasectan® kann über einen längeren Zeitraum und ab dem Säuglings alter einge-nommen werden.

Angocin® 50 St. N1100 St. N2200 St. N3

9,25 €16,26 €29,52 €

2,82 €4,43 €7,46 €

Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Erkrankungen der Bronchien, Nebenhöhlen und ableitenden Harnwege

Kapuziner- kressenkraut 200 mg, Meerrettich-wurzel 80 mg

Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 3-mal täglich 4 Tabletten.Kinder von 6–12 Jahren: 3-mal täglich 3 Tabletten.

… es antibakteriell, antiviral und entzündungshemmend wirkt.… aktuelle Studien zeigen, dass es bei Atemwegs- und rezidivierenden Harnwegsin-fekten sogar vorbeugend wirkt.

Angocin® ist bereits für Kinder ab 6 Jahren zuge-lassen.Einnahme der Tabletten zu den Mahlzeiten.Ein Arzneimittel – viele Anwendungsgebiete

Superpep® 10 St.20 St. N1

9,79 €16,85 €

2,99 €4,59 €

Zur Prophylaxe und symptomati-schen Therapie von Übelkeit und Erbrechen bei leichteren Fällen der Reisekrank-heit

Dimenhydri-nat 20 mg

Erwachsene und Jugend liche ab 12 Jahren: 3-mal 1 Kau-dragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 7/Tag.Kinder ab 6 Jahren: 2-mal je 1 Kaudragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 4/Tag.

… Übelkeit auf Auto-, Flug- , Zug- oder Schiffsfahrten die Freude und Erholung des Urlaubs nicht schmälern sollte.

Vorsorglich oder direkt im Bedarfsfall.Macht nicht so müde.Praktisch für unterwegs.Schon für Kinder ab 6 Jahren, die sicher mit Kaugummis umgehen können.

Param Verbandtaschefür Fahrrad/Wandern/Sport/Urlaub

1 St. Empf. VK 7,95 €

1,40 € Erste Hilfe bei kleinen Blessuren

1 Sortiment Wundpflaster mit Abschnitten, Strips, Finger-kuppen- und Fingerverbän-den, 1 Schnellverband, 1 Fixierbinde, 1 Paar Vinyl-handschuhe, 1 RettungsdeckePZN 03071845

… man kleine Verletzungen unterwegs, beim Sport und im Urlaub schnell und gut versorgen kann.… die Tasche so handlich ist. Maße: ca. 17 x 11 cm, 2 cm dick.

Klein und handlich mit optimaler Sortierung.Platz für weitere eigene Utensilien wie Schere und Wundspray· Klettverschlüsse auf der Rückseite zum Befestigen an Rucksack oder Sattel-tasche.

20 St. N1 13,25 € 3,55 € Hyaluronsäure, Natriumsalz, 2,4 mg5

Nein5 12 Wochen6

Reiseübelkeit bei einer langen Autofahrt,

Magenbeschwerden, weil man die ungewohnte

Küche im Ausland nicht verträgt oder einfach

ein schwerer Sonnenbrand – es gibt viele Unan-

nehmlichkeiten, die einen eigentlich gelunge-

nen Urlaub schnell verderben können. Vor allem

während der Hauptreisezeit gibt es deshalb in

Sachen Reiseapotheke einen gesteigerten

Beratungsbedarf.

Wie genau eine Reiseapotheke zusammengestellt sein sollte, unterscheidet sich von Fall zu Fall: Dabei müs-sen einerseits persönliche Standardmedikamente berücksichtigt werden, aber auch das Reiseziel und die individuelle Urlaubsgestaltung spielen eine Rolle. Einige Dinge sollten aber in keiner Reiseapotheke feh-len. Dazu gehört etwa ein Mittel gegen Durchfall, ebenso wie ein Präparat gegen Reiseübelkeit. Auch ein Insektenschutzmittel ist für die allermeisten Reise-ziele Pflicht. Für einen guten Überblick über die sinn-vollen Bestandteile einer gut sortierten Reiseapotheke sind die meisten Kunden dankbar – mit unserer Checkliste (s. S. 36) können Sie eine ganz konkrete Hilfe mitgeben.

Bewährte Empfehlungen

Wichtig ist bei allen Medikamenten in der Reiseapo-theke, dass sie gut verträglich sind. Tasectan® bei-spielsweise hilft gegen Durchfall unterschiedlichster Ursachen und sogar Kinder können das Präparat schon einnehmen. Bei Reiseübelkeit hingegen schafft Superpep® Abhilfe, das sich sowohl zur Prophylaxe als auch zur symptomatischen Therapie bewährt hat. Als  Insektenabwehr hat sich das mosquito® Mücken-schutz-Spray im Dermatest hervorragend geschlagen und wurde dort mit der Note „sehr gut“ bewertet. Klei-nere Verletzungen lassen sich bestens mit Param Wundschnellverbänden versorgen – und mit Soven-tol® setzen sich Ihre Kunden sowohl gegen große Sonnenbrände als auch gegen Insektenbisse und -stiche erfolgreich zur Wehr. Gut beraten und ausge-stattet sollte also nicht mehr viel schief gehen.

Die Tabelle zum Download und Ausdrucken unter: www.OTCdialog.de/1152

1 Preisstand 12.06.14 bezogen auf die beispielhafte Packungsgröße 2 Rohertrag =VK/ –,19 (individueller Herstellerrabatt nicht berücksichtigt) 3 Angaben laut Lauer-Taxe

A R B E I T S H I L F EOTC Dialog

www.DeutschesApothekenPortal.de

Wichtige Empfehlungen für die ReiseapothekePackungs- größen

Preis1 Roh- ertrag2

Anwendungs- gebiet3

Zusammen-setzung3

Dosierung3 Sollte nicht fehlen, weil …

Besonderheit

mosquito® Mückenschutz- Spray

110 ml 8,75 € 0,90 € Schutz vor Stechmücken und Bremsen

200 g/l p-Menthan- 3,8-diol

Vorbeugend an ungeschütz-ten Stellen oder am ganzen Körper anwenden.Bei schweißtreibenden Aktivitäten, z. B. Sport, sollte das Spray nach 3–4 Stunden erneut angewendet werden.

… Mückenstiche lästig und gefährlich sein können. So kann man z. B. durch einen kleinen Mückenstich mit einer Tropenkrankheit infiziert werden (ersetzt keine Malariaprophylaxe).

360° SprühsystemDermatest „sehr gut“Schützt bis zu 6 Stunden

Normison® Ohrenspray

10 ml 9,97 € 3,04 € Zur Vorbeugung von Entzündun-gen des äußeren Gehörgangs nach Wasserkontakt, unterstützende Therapie von Gehörgangs-entzündungen

Isopropanol, Essigsäure, Dexpanthe-nol

Nach dem Aufenthalt im Wasser 2-3 Sprühstöße (Kinder ab 3 Jahren 1-2 Sprühstöße) in den Gehörgang sprühen.

… Normison® nach Schwim-men und Tauchen das Säuregleichgewicht im Ohr wieder herstellt, die Rest-feuchtigkeit im Ohr trocknet, die sensible Ohrhaut pflegt und auf diese Weise Entzün-dungen vorbeugt.

Normison® entspricht den „Tauchertropfen“ in einer anwenderfreundlichen Sprayform. Auch für Kinder mit häufigen Gehörgangsent-zündungen durch Wasser-kontakt im Sommer.

Tasectan® Kapseln/Pulver 20 St. Plv.15 St. Kps.

10,98 €10,98 €

3,35 €3,35 €

Durchfall unterschied licher Ursachen

Pulver: 250 mg Gelatine-tannatKapsel: 500 mg Gelatine-tannat

Erwachsene: alle 4–6 Std. 1–2 Kapseln mit reichlich Wasser.Kinder von 3–14 Jahren: alle 6 Std. 1 oder 2 Beutel in Wasser/Joghurt aufgelöst, Kinder unter 3 Jahren: alle 6 Std. 1 Beutel.

… es dreifach gegen Durchfall wirkt, gut verträg-lich ist, auch von den Kindern eingenommen werden kann und zuverläs-sig und schnell hilft.

Tasectan® kann über einen längeren Zeitraum und ab dem Säuglings alter einge-nommen werden.

Angocin® 50 St. N1100 St. N2200 St. N3

9,25 €16,26 €29,52 €

2,82 €4,43 €7,46 €

Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Erkrankungen der Bronchien, Nebenhöhlen und ableitenden Harnwege

Kapuziner- kressenkraut 200 mg, Meerrettich-wurzel 80 mg

Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 3-mal täglich 4 Tabletten.Kinder von 6–12 Jahren: 3-mal täglich 3 Tabletten.

… es antibakteriell, antiviral und entzündungshemmend wirkt.… aktuelle Studien zeigen, dass es bei Atemwegs- und rezidivierenden Harnwegsin-fekten sogar vorbeugend wirkt.

Angocin® ist bereits für Kinder ab 6 Jahren zuge-lassen.Einnahme der Tabletten zu den Mahlzeiten.Ein Arzneimittel – viele Anwendungsgebiete

Superpep® 10 St.20 St. N1

9,79 €16,85 €

2,99 €4,59 €

Zur Prophylaxe und symptomati-schen Therapie von Übelkeit und Erbrechen bei leichteren Fällen der Reisekrank-heit

Dimenhydri-nat 20 mg

Erwachsene und Jugend liche ab 12 Jahren: 3-mal 1 Kau-dragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 7/Tag.Kinder ab 6 Jahren: 2-mal je 1 Kaudragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 4/Tag.

… Übelkeit auf Auto-, Flug- , Zug- oder Schiffsfahrten die Freude und Erholung des Urlaubs nicht schmälern sollte.

Vorsorglich oder direkt im Bedarfsfall.Macht nicht so müde.Praktisch für unterwegs.Schon für Kinder ab 6 Jahren, die sicher mit Kaugummis umgehen können.

Param Verbandtaschefür Fahrrad/Wandern/Sport/Urlaub

1 St. Empf. VK 7,95 €

1,40 € Erste Hilfe bei kleinen Blessuren

1 Sortiment Wundpflaster mit Abschnitten, Strips, Finger-kuppen- und Fingerverbän-den, 1 Schnellverband, 1 Fixierbinde, 1 Paar Vinyl-handschuhe, 1 RettungsdeckePZN 03071845

… man kleine Verletzungen unterwegs, beim Sport und im Urlaub schnell und gut versorgen kann.… die Tasche so handlich ist. Maße: ca. 17 x 11 cm, 2 cm dick.

Klein und handlich mit optimaler Sortierung.Platz für weitere eigene Utensilien wie Schere und Wundspray· Klettverschlüsse auf der Rückseite zum Befestigen an Rucksack oder Sattel-tasche.

20 St. N1 13,25 € 3,55 € Hyaluronsäure, Natriumsalz, 2,4 mg5

Nein5 12 Wochen6

1 Preisstand 12.06.14 bezogen auf die beispielhafte Packungsgröße 2 Rohertrag =VK/ –,19 (individueller Herstellerrabatt nicht berücksichtigt) 3 Angaben laut Lauer-Taxe alle Daten ohne Gewähr

Die Pflichttexte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Herstellerseiten

VK -EK1,19

S E RV IC E

35

Machen Sie mit bei

unserem Wissensquiz

auf Seite 47 und

gewinnen Sie eine von

222 Verbandtaschen

Mehr Infos auf

beiliegender

Beratungskarte

Wundversorgung/-behandlungm Heftpflaster/Blasenpflaster m Mullbinden und Kompressen/

Verbandszeugm Pinzettem Mittel zur Wundbehandlung/Desinfektionm Wund-/Heilsalbe

Schmerzen/Fieberm Schmerztabletten/Fiebersenkerm Fieberthermometer (elektronisch)

Magen-Darm-Problemem Präparate gegen Durchfall, z. B.

Tasectan®, besonders gut verträglich, auch für Kleinkinder geeignet

m Abführmittelm Medikamente gegen Magenverstimmung/

Sodbrennenm Medikamente gegen (Reise-)Übelkeit,

z. B. Superpep®, als praktisches Kau- gummi-Dragee, für Kinder ab 6 Jahre

Individuelle Medikation

U R L A U B S A U S S T A T T U N G

Mit Medikamenten auf Reisen• Ein Attest verhindert Ärger mit dem Zoll, z. B. bei Spritzen.• In einigen Ländern gelten strenge Regeln für Schmerz- und Beruhigungsmittel (Infos: Auswärtiges Amt)

Medikamente werden im Ausland oft unter anderem Namen verkauft. Notieren Sie sich den Wirkstoff!

TIPP:

CHECKLISTE: Ist Ihre Reiseapotheke komplett?

Um im Urlaub gegen Krankheiten gewappnet zu sein, sollten Sie unbedingt eine Reiseapotheke mit sich führen. Überprüfen Sie Ihren Bestand und ergänzen Sie fehlende Produkte. Gute Reise wünscht Ihr Apothekenteam.

Trockene Augenm Augenbefeuchtungsmittel, bei

trockener Raumluft, Klimaanlagen und Zugluft, z. B. bei Flügen

Hautschutzm Sonnenschutzmittel mit hohem

Lichtschutzfaktor (wasserabweisend)m Creme gegen Sonnenbrand/Brandsalbem insektenabweisende Mittel, z. B.

mosquito® Mückenschutz-Spraym Mittel gegen Insektenstiche

Erkältungm Halsschmerzmittelm Hustenmittelm abschwellendes Nasenspraym pflanzliche Schleimlöser, z. B. für Nasen-

nebenhöhlen und Bronchien

Verstauchungen/Zerrungen/Prellungenm Sportsalbe

Ihre Apotheke

© D

AP

UNSER TIPP!

Denken Sie auch an eventuell

notwendige Impfungen!

Die Fachinformationen/Beipackzettel können Sie in Ihrer Apotheke einsehen.

q

KO

PIE

RV

OR

LA

GE q

A K T U E L L E S

q

KO

PIE

RV

OR

LA

GE q

Allergiemittel – Top-Seller in der Apotheke

Während die einen die Natur genießen,

leiden andere unter Allergien, die die Freude

an schönem Wetter verderben können.

Abhilfe schaffen häufig Allergiemittel aus

der Apotheke – im Frühjahr und im Sommer

zählen sie zu den absatzstärksten Produkten.

Viele Menschen sind gegen Pollen oder auch Insek-tenstiche allergisch. Der Grund dafür ist eine Fehl-reaktion des Immunsystems. Dabei wird u. a. Hist-amin freigesetzt, das die typischen Symptome wie Schwellungen oder Jucken bewirkt.

Jetzt im Sommer ist das Schlimmste für viele vor-bei, denn der Pollenflug von Hasel, Erle, Pappel und Birke ist vorüber. Gräser blühen hingegen auch noch im Juli, andere Pflanzen wie Beifuß sogar erst im August. Insekten begegnet man bis spät in den Herbst. Das Problem ist, dass man weder Pollen noch Insekten vollständig ausweichen kann. Hilfe bieten Allergiemittel aus der Apotheke.

Die meistverkauften Allergiemittel

Die folgende Tabelle zeigt die meistverkauften OTC-Produkte gegen Allergien in der Apotheke:

Rohertrag absatzstarker Allergiemittel

Aber nicht allein der Absatz, sondern auch der Roh-ertrag der einzelnen Produkte ist für die Apotheke von Bedeutung. Folgender Tabelle ist der Rohertrag absatzstarker OTC-Allergiemittel zu entnehmen:

OTC-Quartalsbericht

Sind auch Sie an Absatz- und Rohertragsanalysen für eine bessere Platzierung Ihrer OTC-Produkte interessiert? Auf Seite 46 erfahren Sie, wie Sie den OTC-Quartalsbericht von IMS abonnieren können.

FAZITEine breit gefächerte Auswahl an Aller-giepräparaten hilft nicht nur dem Allergi-ker, auch der Apotheker profitiert von einem guten OTC-Sortiment gegen Aller-gien.

Quelle: IMS OTC® Report

Quelle: IMS Apothekenpanel, * Listenpreis Einkauf, ** durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis ermittelt auf Basis des IMS Apothekenpanels inkl. Mehrwertsteuer, *** Mehrwertsteuer bereinigt, OTC = rezeptfreie Arzneimittel, Abgaben in der Offizin.

www.DeutschesApothekenPortal.de 37

PZN EK* realer AVP**

Ertrag*** Produkt

Antiallergika und Mittel gegen Juckreiz3099625 3,88 € 6,90 € 1,92 € AZARON STICK 115MG 5.75G5103302 3,88 € 7,42 € 2,36 € EBENOL CREME .5% 15G1669981 2,84 € 5,42 € 1,71 € FENISTIL GEL 1MG /G 20G1669998 5,61 € 10,37 € 3,10 € FENISTIL GEL 1MG /G 50G6458823 3,88 € 7,29 € 2,25 € FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 15G6458846 6,32 € 11,41 € 3,27 € FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 30G3695971 3,37 € 6,39 € 2,00 € FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5MG /G 20G949632 2,55 € 4,77 € 1,46 € SOVENTOL (AV1) GEL 2% 20G2068350 3,37 € 6,33 € 1,95 € SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .25% 20G4465121 3,88 € 7,29 € 2,25 € SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5% 15GAllgemeine Antiallergika und Mittel gegen Heuschnupfen2663704 6,93 € 12,70 € 3,74 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 1002662745 1,54 € 2,95 € 0,94 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 202662780 3,62 € 6,94 € 2,21 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 501830152 3,58 € 6,30 € 1,71 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 201830169 9,03 € 14,09 € 2,81 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 501830146 1,55 € 2,96 € 0,94 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 72158142 3,58 € 6,22 € 1,65 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 202158159 9,03 € 14,08 € 2,80 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 502158136 1,55 € 2,94 € 0,92 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 71329096 3,43 € 6,58 € 2,10 € FENISTIL TROPF 1MG /ML 20ML676789 9,94 € 16,86 € 4,23 € LIVOCAB DIREKT KPG 4AT+5NS .5MG /ML202465 4,53 € 8,35 € 2,49 € LIVOCAB DIREKT NASENSPR.50H .5MG /ML 5ML3897166 1,40 € 2,71 € 0,88 € LORA-ADGC TABL 10MG 203897172 2,90 € 5,55 € 1,76 € LORA-ADGC TABL 10MG 507222502 3,58 € 6,52 € 1,90 € LORANO TABL AKUT 10MG 207222904 9,03 € 14,51 € 3,16 € LORANO TABL AKUT 10MG 501797130 1,55 € 2,97 € 0,95 € LORANO TABL AKUT 10MG 77387580 3,09 € 5,78 € 1,77 € REACTINE DUO TABL RETARD 65010397 9,82 € 15,90 € 3,54 € VIVIDRIN AKUT HEUSCHNU.KPG704095 3,25 € 8,05 € 3,51 € VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1MG /ML 10ML

Herst. Absatz (000)FENISTIL GEL 1 MG /G 1 20 G NV- 2.791,4FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5 % 1 15 G NV- 1.370,1CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 20 KS/ 1.175,7CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 20 RAT 1.083,8CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 20 HEX 1.080,0SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5 % 1 15 G MDE 890,6LORANO TABL AKUT 10 MG 20 HEX 831,2CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 50 KS/ 733,5REACTINE DUO TABL RETARD 6 JJO 529,9VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1 MG /ML 1 5 ML MAN 522,2FENISTIL GEL 1 MG /G 1 50 G NV- 491,9SOVENTOL (AV1) GEL 2 % 1 20 G MDE 471,2CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 100 KS/ 430,1FENISTIL TROPF 1 MG /ML 1 20 ML NV- 424,3FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5 MG /G 1 20 G NV- 410,7AZARON STICK 115 MG 1 5.75 G CHE 399,7CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 7 HEX 369,5CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 50 RAT 363,5CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 50 HEX 360,2SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .25 % 1 20 G MDE 357,4LIVOCAB DIREKT NASENSPR.50H .5 MG /ML 1 5 ML JJO 327,4LORANO TABL AKUT 10 MG 7 HEX 317,3LORA-ADGC TABL 10 MG 20 KS/ 309,3CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 7 RAT 300,2VIVIDRIN AKUT HEUSCHNU.KPG 1 MAN 299,1EBENOL CREME .5 % 1 15 G SA/ 259,2LORANO TABL AKUT 10 MG 50 HEX 247,8FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5 % 1 30 G NV- 241,5SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5 % 1 30 G MDE 231,5LORA-ADGC TABL 10 MG 50 KS/ 228,5

38

AUS DE R I N DUST R I E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Ginkgo­Extrakt auf GKV­Rezept – Was muss die Apotheke beachten?

Ginkgo-Extrakte können gemäß OTC-Aus-nahmeliste zulasten der GKV verordnet wer-den. Da diese „OTX-Rezepte“ häufig Prob-leme bereiten, möchten wir anhand eines Beispiels erläutern, was bei der Rezeptbelie-ferung zu beachten ist.

Gemäß OTC-Ausnahmeliste sind Ginkgo-Extrakte zur Behandlung der Demenz durch die GKV erstat-tungsfähig. In der Apotheke stellt sich aber häufig die Frage, ob die Erstattungsbedingungen über-prüft werden müssen und ob das verordnete Pro-dukt abgegeben werden kann.

Beispielverordnung: Tebonin® intens 120 mg 30 St. N1 für einen Erwachsenen.

Tebonin® intens 120 mg ist ein apothekenpflichti-ges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das zulasten der GKV verordnet werden kann:

Abb.: Anzeige Lauer-Taxe, Stand 15.04.14

Muss die Indikation geprüft werden?

Nur wenn auf dem Rezept eine Diagnose oder eine Dosierungsvorschrift vermerkt ist, muss die Apo-theke abgleichen, ob diese mit der in der OTC-Aus-nahmeliste genannten Indikation und Tagesdosie-rung übereinstimmt. Ist keine oder eine der OTC-Ausnahmeliste entsprechende Diagnose und Dosie-rung vermerkt, kann das Rezept beliefert werden, andernfalls sollte mit dem Verordner Rücksprache gehalten werden.

Was kann abgegeben werden?

Die Software zeigt an, dass es zu dem verordneten Präparat preisgünstigere Alternativen gibt.

Abb.: Anzeige Lauer-Taxe, Stand 15.04.14

Die Apotheke hat bezüglich einer Substitution jedoch Bedenken:

1. Demenzkranker Patient unter Polymedikation – erhält dieser nicht sein gewohntes Medikament, kann es zu Compliance-Problemen kommen.

2. Es handelt sich um ein pflanzliches Arzneimittel – Substitution generell nicht unproblematisch.

Aber muss die Apotheke eine Substitution über-haupt vornehmen? Die Antwort liefert § 4 (4) des Rahmenvertrags:

„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstig-ter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, ste-hen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich ver-ordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl.“

Da keines der angezeigten Produkte rabattiert ist, kann das namentlich verordnete Tebonin® intens 120 mg ohne Retaxgefahr abgegeben werden.

FAZIT

Die Verordnung über Tebonin® intens muss und sollte nicht substituiert werden.

Vorsicht bei SubstitutionPhytopharmaka enthalten komplexe Wirkstoffgemi-sche, die sich je nach Herstellungsverfahren unterschei-den. Tebonin® enthält z. B. einen exklusiven, hochdosier-ten Ginkgo-Extrakt mit der Bezeichnung EGb 761®.Bei der EDV-gestützten Vergleichsrecherche werden Parameter wie Arzneidroge, Art und Konzentration des Extraktionsmittels sowie die Ausbeute herangezogen. Da der extraktspezifische Name wie z. B. EGb 761® nicht hinterlegt ist, kann sich das Herstellungsverfahren und damit die exakte Zusammensetzung der Arzneimittel jedoch unterscheiden. Aus diesem Grund ist ein Aus-tausch auch nach Ansicht der Deutschen Pharmazeuti-schen Gesellschaft (DPhG) als kritisch zu betrachten.**DPhG-Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ vom 24.02.2014

Lesen Sie mehr dazu im letzten DAP Dialog Nr. 20, S. 45: www.OTCdialog.de/1156

ST I L BLÜ T E NVe

rtrie

b: B

enda

lis G

mbH

• K

elte

nrin

g 17

• 8

2041

Obe

rhac

hing

• w

ww

.ben

dalis

.com

Anus Haut Mund Rachen Vagina

Die Haut und Schleimhaut mit Cannabinoiden schützenDie AgainLife Produkte jetzt in neuer Rezeptur und exklusiv in Ihrer Apotheke!

Die AgainLife Produkte dienen dem Erhalt der Haut- und Schleimhaut-Funktionalität während und nach der Chemo-, Hormon- und Strahlen-therapie. Auch bei Wechseljahresbeschwerden, bei Entzündungsreak-tionen der Haut und Polyneuropathien können die AgainLife Produkte Abhilfe schaffen. Der dreifache Effekt der AgainLife Produkte:

• entzündungshemmend• schmerzlindernd• reizmildernd

Alle Produkte sind kortison- und hormonfrei und in Ihrer Apotheke erhältlich. Mehr Informationen unter www.againlife.de

Von Vaginaltoilette bis Al­Qaida­Terror

““

““

““

Zum Glück geht es in der Apotheke nicht

immer nur um Rabattverträge und sonstige

Retax-Fallen. Auch in dieser Ausgabe möch-

ten wir lustige Begebenheiten mit Ihnen tei-

len, die von Mitgliedern des DAP Retax-

Forums berichtet wurden.

Neulich in der Apotheke: „Einmal Vaginaltoilette, bitte!“ Gemeint waren Vigantoletten.

Heute 0.16 Uhr: 1 Ohrthermometer für ein 9 Monate altes Kind verkauft. Heute 10.44 Uhr: Rückgabe des gleichen Ohrthermometers. Rekla-mationsgrund: Das Thermometer piepst. Es wurde ausdrücklich ein Thermometer gewünscht, das nicht piepst! […]In solchen Fällen wünsche ich mir, dass die Not-dienstgebühr auf 10,00 € angehoben wird. Dann hätte sich das Aufstehen wenigstens gelohnt!

Vorhin: „Einmal die Indiskret-Windeln für meinen Mann, bitte.“

Heute angefragt: „Kindergarten-Salbe“Kindergarten = Kindertagesstätte = KiTa = Kytta Salbe!

Terror auf Privatrezept: „Al-Qaida 3x28“ ?Gemeint war natürlich QLAIRA, na dann!

Gestern, Sonntagsnotdienst. Nachts um 2.50 Uhr klingelt es … An der „Klappe“ ein junger Mann. Der meint doch tatsächlich, er wolle ein Medika-ment vorbestellen (!), weil das meist nicht vorrätig sei und er hätte gesehen, dass wir Notdienst hät-ten.Rezept hatte er nicht (!), aber den Namen des Medikamentes hatte er sich gemerkt:

Promethazin 100 ml.

Der Herr mit der nächtlichen Vorbestellung kam direkt in meine persönliche „Die-krassesten-Not-diensterlebnisse-Top-Ten“-Liste. Unangefochte-ner und schwer zu schlagender Spitzenreiter ist dort allerdings seit Jahren der Mann, der mich mal auch so gegen 3 Uhr nachts rausgeklingelt hat, damit ich ihm Geld für den Zigarettenautomaten wechsle! Das war noch zu DM-Zeiten ...

Haben Sie auch eine lustige Begeben-heit aus dem Apothekenalltag? Hier gehts zum Forum: www.OTCdialog.de/1158

40

AUS DE R I N DUST R I E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Phosphat in Tränenersatzmitteln – bei Hornhautschäden ein Risiko

Zur Einstellung eines physiologischen pH-

Wertes werden in ophthalmologischen Prä-

paraten häufig Phosphatpuffer verwendet.

Für Patienten mit vorgeschädigter Hornhaut

stellen diese jedoch ein Risiko dar, denn

durch eine Reaktion mit dem aus den verletz-

ten Hornhautzellen freigesetzten Kalzium

kann es zu einer Kalzifizierung der Hornhaut

kommen.

Die meisten Tränenersatzmittel enthalten zur Ein-stellung des pH-Wertes einen Phosphatpuffer. Bei Verwendung phosphathaltiger Präparate wurde in Einzelfällen jedoch eine Kalzifizierung der Horn-haut beobachtet.1

Dieses Risiko besteht immer dann, wenn zum Zeitpunkt der Anwendung eine Schädigung der Hornhaut vorliegt. In diesem Fall kann das im Trä-nenersatzmittel enthaltene Phosphat mit Kalzium aus den verletzten Hornhautzellen reagieren. Es bilden sich Kalziumphosphatkristalle, die als Abla-gerungen in der Hornhaut sichtbar werden (Abb. 1) und zu einer schwerwiegenden und irreversiblen Beeinträchtigung des Sehvermögens führen kön-nen.

Abb. 1 Kalziumphosphateinlagerungen in der partiell abra-dierten Hornhaut nach 4-tägiger, stündlicher Behandlung mit phosphatgepufferten Augentropfen.2

Wie hoch das Risiko für eine Hornhautkalzifierung ist, hängt in erster Linie von dem Ausmaß der vor-liegenden Hornhautschädigung ab. Zudem wird ein Zusammenhang mit der Häufigkeit der Anwendung des Augenpräparats sowie der Konzentration des Phosphatpuffers angenommen.1

Konzentrationsabhängiges Risiko

Eine kritische Phosphatkonzentration, ab der es zur Ausfällung von Kalziumphosphat kommt, ist bis-lang nicht bekannt. Phosphat ist ein natürlicher Bestandteil der Tränenflüssigkeit, dessen Konzen-tration normalerweise 1,45 mmol/l beträgt.1 Eine Kalzifizierung wurde unter diesen physiologischen Bedingungen bislang nicht beobachtet. Dies legt den Schluss nahe, dass es erst bei erhöhter Phos-phatkonzentration zur Kristallbildung kommt und somit das Risiko für eine Kalzifizierung vom Phos-phatgehalt des verwendeten Mittels abhängt.

Phosphatmenge variiert erheblich

Etwa 40 % aller in Deutschland erhältlichen Oph-thalmika enthalten Phosphat als pH-Puffer.1 Vor allem Glaukompräparate mit den Wirkstoffen Timo-lol oder Latanoprost sind häufig phosphatgepuffert. Die Konzentration ist dabei sehr unterschiedlich: sie reicht von 2,8 mmol/l bis hin zu 153 mmol/l.1

Phosphatgehalt wird nicht deklariert

Der jeweilige Phosphatgehalt ist in den Produkt-informationen jedoch nicht angegeben, da es sich bei Puffern um Hilfsstoffe handelt, die nur in ihrer Art, nicht aber in ihrer Menge aufgeführt werden müssen. Bei Medizinprodukten besteht generell keine Deklarationspflicht für Hilfsstoffe. Enthält ein Augenpräparat Phosphat, ist daher ein Risiko für Hornhautkalzifizierungen nicht auszuschließen.

Dies betrifft neben Ophthalmika mit Phosphat-puffern auch solche Präparate, die Phosphat als Bestand teil des Wirkstoffs enthalten (z. B. Predni-solonphosphat, Betamethasonphosphat) sowie auch alle phosphathaltigen Tränenersatzmittel, die als Medizinprodukt im Handel sind. Patienten mit Hornhautschäden sollten deshalb zur Sicherheit auf phosphatfreie Alternativen ausweichen. Dies gilt insbesondere für Patienten, die Augenbefeuch-tungsmittel verwenden, da solche Präparate im Tagesverlauf deutlich häufiger von den Betroffenen angewendet werden als andere Ophthalmika. Denn per Definition gehört eine geschädigte Augenober-fläche potenziell zum Krankheitsbild des Trocke-nen Auges und sollte nicht als seltener Sonderfall deklariert werden.

www.DeutschesApothekenPortal.de 41

AUS DE R I N DUST R I E

Citratgepufferte Präparate bieten Sicherheit

Um das Risiko einer Hornhautkalzifizierung zu umgehen, sind citratgepufferte Tränenersatzmittel empfehlenswert. Sehr gut verträglich sind z. B. die Produkte aus der HYLO® EYE CARE-Reihe von URSAPHARM, die alle phosphatfrei und außerdem auch frei von Konservierungsstoffen sind (Abb. 2).

Abb. 2 Hornhaut mit deutlichem Heilungsfortschritt nach 4-tägiger, stündlicher Behandlung mit konservierungsmittel-freien, citratgepufferten Augentropfen.2

Auswahl eines geeigneten Tränen-ersatzmittels

Bei der Produktempfehlung steht eine effektive Befeuchtung der Augenoberfläche bei bestmög-licher Verträglichkeit im Vordergrund. Aber auch eine unkomplizierte Handhabung und eine lange Haltbarkeit sind für den täglichen Gebrauch sehr wichtig.

Zur Behandlung von leichten, nicht andauernden Beschwerden eignet sich z. B. HYLO®-FRESH mit  einer Kombination aus Hyaluronsäure und Euphrasia.

Zubereitungen aus Augentrost (Euphrasia offici-nalis) werden schon seit Jahrhunderten zur Behand-lung von brennenden Augen, vermehrter Tränen-absonderung sowie Schwellungen und Rötungen der Augenlider angewandt. Bei dauerhaften Beschwerden bietet sich die Empfehlung von HYLO-COMOD® an. Schwere, chronische Formen

des Trockenen Auges können mit HYLO®-GEL gelindert werden. Hyaluronsäure bindet große Mengen Wasser und sorgt damit für eine wohltu-ende und effektive Befeuchtung der Augen.

Das patentierte COMOD®-Mehrdosissystem ist besonders einfach anzuwenden und verhindert gleichzeitig eine Verunreinigung des Inhalts, sodass alle HYLO® EYE CARE-Produkte nach Anbruch sechs Monate lang haltbar sind.

HYLO® EYE CARE-Produkte

• sorgen für eine intensive und dauer - hafte Befeuchtung der Augen

• sind frei von Konservierungsstoffen und Phosphaten

• sind mit Kontaktlinsen verträglich

• sind einfach in der Handhabung

• sind nach Anbruch 6 Monate lang haltbar

• garantieren Entnahme von mind. 300 Tropfen

Beratungskarte HYLO® EYE CARE

Wichtig bei jeder Empfehlung ist eine ausführliche Beratung. Zur Unterstützung Ihres Beratungs-gesprächs steht eine Beratungs-karte zum kos-tenlosen Down-load zur Verfü-gung.

Quellen:1 BfArM & PEI Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2013; Ausg. 1: 7–12 2 Schrage N. et al. Br J Opthalmol 2010; 94(11): 1519–1522

Nicht nur die Verträglichkeit ist wichtig

Hyaluronsäure befeuchtet lang anhaltend

Augenbefeuchtung mit System Schutz in der Nacht Intelligente Pflege und Regeneration

HYLO®-FRESH HYLO-COMOD® HYLO®-GEL VitA-POS® HYLO-CARE® HYLO-PARIN® PARIN-POS® HYLO®-PROTECT

Indi

vidu

elle

Lös

unge

n fü

r je

den

Pati

ente

ntyp Für müde und

gestresste AugenDer Marktführer Langanhaltende

IntensivbefeuchtungNächtlicher Schutz fürIhre Augen

Befeuchtung und Wundheilung

Befeuchtung und Regeneration

Schützt und pflegtHornhaut, Bindehautund Augenlider

Stabilisierung des Tränenfilms und Reizlinderung

Natürliche Erfrischung Medikament des Jahres2007 bis 2014*

Hoch konzentriert,hoch viskos

Zur Verbesserung des Tränenfilms

Der Salbenersatz am Tag Zur Pflege von gereizter Horn– und Bindehaut

Die sanfte Hilfe fürgereizte Augen

Bei trockenen Augen mit Lipidphasenstörung

Enth

ält

0,03 % Hyaluronsäure+ Euphrasia-Urtinktur

Hyaluronsäure 0,1 % Hyaluronsäure 0,2 % Vitamin A Hyaluronsäure 0,1 %+ Dexpanthenol

Hyaluronsäure 0,1 %+ Heparin

Heparin Hyaluronsäure 0,05 % + Ectoin

Was

für

wen

?

Bei leichteren, nicht dauerhaften Beschwerden

Stadium I

Leichte bis mittel-schwere Formen des trockenen Auges, postoperativ

bis Stadium IIb

Schwere Formen des trockenen Auges, post-operativ, verordnungs-fähig gemäß Anlage V der Arzneimittel- richtlinie

bis Stadium III

Zur Anwendung bei allen Stadien des trockenen Auges während der Nacht

Stadium I – III

Leichte bis mittel- schwere Formen des trockenen Auges, sowie zur Unterstützung der Heilung einer geschä-digten Augenoberfläche

bis Stadium IIb

Leichte bis mittel- schwere Formen des trockenen Auges auch mit chronischen Hornhaut störungen

bis Stadium IIb

Schneller und zuverläs-siger Schutz und Pflege bei Augenreizungen rund um die Uhr

Stadium I – III

Leichte bis mittel-schwere Formen des trockenen Auges mit instabilem Tränenfilm, sowie gleichzeitig ent-zündlicher und allergi-scher Symptomatik

bis Stadium IIb

HYLOEYE CARE

®

*Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Apotheker e. V.

NEU !

Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Formen des trockenen Auges.Innovative Augenbefeuchtung für Ihre Patienten – und das seit mehr als einem Jahrzehnt.

Zum kostenlosen Download der Beratungskarte: www.OTCdialog.de/1159

42 www.DeutschesApothekenPortal.de42

A B G A BE - S E RV IC E

FALL 1

FALL 2

Cavilon Hautschutz Lolly auf Kassenrezept?

Frage:

Uns liegt ein Kassenrezept mit der Verordnung Cavilon Hautschutz Lolly 3 ml 25 St. vor. Beim Kos-tenträger handelt es sich um die IKK classic. Die Diagnose hat der Arzt angegeben. In der Software steht, dass es sich um ein Medizinprodukt bzw. Hilfsmittel handelt. Was ist nun richtig? Und kön-nen wir das Produkt beliefern?

Antwort:

Der Blick in die Apothekensoftware verrät Folgen-des:

Hier ist ersichtlich, dass das Produkt zu den Hilfs-mitteln gezählt wird, da es eine Hilfsmittel-Nr. hat (29.26.10.2013).

Wie die Kostenübernahme zulasten der GKV gere-gelt ist, lässt sich auch aus der Software schließen.

Hier findet man bezüglich der Kostenerstattung diese Angabe:

Der Buchstabe G steht für Genehmigung, K steht für Kostenvoranschlag.

Daher ist eine Abgabe nur nach Kostenvoranschlag und Genehmigung durch die Krankenkasse mög-lich.

Die Angabe der Diagnose sieht die Hilfsmittelricht-linie des Gemeinsamen Bundesausschusses übri-gens in § 7 vor.

Hier heißt es in Absatz 2:

Das Apothekenteam erhält regelmäßig

Verordnungen über nicht verschreibungs-

pflichtige Arzneimittel. Insbesondere bei

diesen Verordnungen liegt nicht immer

sofort auf der Hand, ob eine Erstattung durch

die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.

DAP hat für Sie einige Praxisbeispiele zusam-

mengestellt, um die Rezeptbelieferung in

solchen Fällen zu klären.

Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten

Retaxation einer Kochsalz-Verordnung

Frage:

Wir erhielten eine Retaxation und möchten wissen, ob diese begründet ist.

Der Arzt hatte verordnet: „Kochsalz 0,9 % Isoton INF N2 10 x 250 ml“.

Beliefert haben wir die PZN 01450188 mit einem VK von 41,07 €. Jetzt wurden wir auf ein günstigeres Präparat retaxiert mit der Begründung, dass eines der drei preisgünstigsten zu beliefern sei. Hat die Prüfstelle Recht?

Antwort:

Bei der Verordnung ist weder Hersteller noch PZN angegeben. In diesem Fall, wie auch im Falle einer reinen Wirkstoffverordnung, retaxieren einige Prüfstellen auf eines der drei preisgünstigsten Prä-parate.

Zur Auswahl stehen demnach (Stand 15.05.14, Screenshot aus der Lauer-Taxe):

Bei den grün gekennzeichneten Kochsalz-Lösungen handelt es sich um den richtigen Auswahlbereich. Mit einem Produkt, das 41,07 € im VK kostet, wurde leider die Preisgrenze überschritten.

Hier geht’s zum Archiv der Abgabeprobleme: www.OTCdialog.de/1161

www.DeutschesApothekenPortal.de 43

A B G A BE - S E RV IC E

FALL 3 FALL 4

Emser Inhalationslösung erstattungsfähig?

Frage:

Die Erstattungsfähigkeit von Emser Inhalationslö-sung wirft Fragen auf. Der Artikel ist ein Medizin-produkt und aufgrund der Anlage V der AM-RL [(verordnungsfähige Medizinprodukte): isoton. Kochsalzlsg zur Inhalation] scheinbar erstattungs-fähig. Emser hat eine eigene Zusammensetzung. Ist sie auch isotonisch und trifft die Anlage V zu? Kön-nen wir es zulasten der Krankenkasse abgeben?

Antwort:

Die Emser Inhalationslösung ist nicht erstattungs-fähig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Anlage V gibt die verordnungsfähigen Medizin-produkte an, die auch erstattungsfähig sind. Hier wird nicht nach Inhaltsstoffen eingruppiert, son-dern nach Produktnamen, wie zum Beispiel bei Kochsalzlösung:

Herstellertausch bei Calciumpräparat

Frage:

Bei der Rezeptvorlage eines unserer Kunden ist bei uns folgende Frage aufgekommen:

Verordnet sind Calcium 500 dura Brausetabletten 100 Stück. Für die Packungsgröße existiert keine Normgröße. Daher gehen wir davon aus, dass die Packungsgröße nicht auf Rezept abgegeben werden darf. Von der Firma Hexal sind beispielsweise 100 Stück Brausetabletten mit Calcium 500 mg der Normgröße N3 zugeordnet.

Woran liegt diese unterschiedliche Einordnung? Und dürfen wir auf die Verordnung der Firma dura die Brausetabletten der Firma Hexal ohne Rezep-tänderung abgeben?

Antwort:

Die Calcium-Brausetabletten von Mylan dura sind als nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel im Han-del und dürfen daher in keinem Fall zulasten der GKV abgegeben werden. Im Handel sind folgende

Da die Emser Inhalationslösung hier nicht aufge-führt ist, wird diese auch nicht erstattet. Alle erstattungsfähigen Medizinprodukte können Sie alphabetisch sortiert auf unserem Internetportal abrufen.

Zur Übersicht der verordnungs-fähigen Medizinprodukte: : www.OTCdialog.de/1163

(2) In der Verordnung ist das Hilfsmittel so eindeu-tig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erfor-derlichen Einzelangaben zu machen. Die Vertrags-ärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbeson-dere …

Das heißt, dass auf jedem Hilfsmittelrezept eine Diagnose aufgebracht werden muss. Sollte diese fehlen, dürfte sie zwar von der Apotheke ergänzt werden, muss aber anschließend in jedem Fall vom Arzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe gegengezeichnet werden. Dazu Näheres ebenfalls in § 7 Absatz 4:

(4) Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztun-terschrift mit Datumsangabe.

Hier geht‘s zur Hilfsmittelrichtlinie des G-BA: www.OTCdialog.de/1162

44

A B G A BE - S E RV IC E

www.DeutschesApothekenPortal.de

Packungsgrößen (Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.05.14):

Ein Tausch auf ein apothekenpflichtiges Präparat wie das Hexal-Präparat darf ohne Rezeptänderung nicht vorgenommen werden, denn wenn Sie ohne Änderung auf das Hexal-Präparat tauschen, droht eine Retaxation, da das apothekenpflichtige Hexal-Arzneimittel zwar erstattungsfähig, aber teurer ist (Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.05.14):

Daher sollten Sie sich das Rezept ändern lassen und den verschreibenden Arzt darüber informieren, dass die Calcium-Brausetabletten von Mylan dura nicht erstattungsfähig sind.

Diskutieren Sie mit Ihren Kolleg/innen im DAP Retax-Forum. www.OTCdialog.de/1158

FALL 5

Antwort:

Bei Fortimel Energy Vanille handelt es sich um ein Diätetikum.

Diese gehören nach § 31 SGB V zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In der Software wird der Paragraph daher auch erwähnt (Auszug aus der Lauer-Taxe, Stand 01.06.14):

Im § 31 (5) SGB V ist dazu folgendes zu finden:

„Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist …“

Im Regelfall ist eine Genehmigung daher nicht erforderlich. Die Software zeigt nach Auswahl der jeweiligen Krankenkasse auch den entsprechenden Abrechnungspreis an. Dazu ein Auszug aus der Lauer-Taxe, Stand 01.06.14):

Es darf daher für die verordnete Packung ein Betrag von 108,00 Euro abgerechnet werden. Eine Zuzah-lung fällt für den Patienten an (hier gekennzeich-net mit „ja“).

Für die Abrechnung mit der TK gilt übrigens ein bundesweiter Abrechnungspreis; bei den Primär-kassen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Abrechnungspreise bestehen.

Fortimel Energy Vanille als Kassenleistung?

Frage:

Verordnet ist zulasten der TK für einen Erwachse-nen:

Fortimel Energy Vanille 8 x 4 x 200 ml. Die Diagnose wurde vom Arzt nicht angegeben.

Einen Genehmigungsantrag bei der TK erhielten wir zurück mit der Bemerkung, dazu könnten sie uns keine Angabe machen. Wie gehen wir weiter vor? Die Kundin teilte uns mit, dass sie das Rezept in einer anderen Apotheke problemlos einlösen konnte. Wir wissen jedoch nicht auf welcher Grund-lage.

Können Sie uns weiterhelfen?

Hier finden Sie den vollständigen § 31 des SGB V: www.OTCdialog.de/1164

www.DeutschesApothekenPortal.de 45

U M F R AGE

Internet vs. Apotheke vor Ort – Machen Online-Angebote den Apotheken Konkurrenz?

Google & Co. sind allgegenwärtig, vor

allem das „mobile Suchvolumen“ steigt und

auch Online-Apotheken gibt es inzwischen

eine ganze Menge. Kann sich die Apotheke

vor Ort gegen den Online-Trend behaupten?

Suchanfragen mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google & Co. nehmen stetig zu und auch die ältere Generation wird immer kompetenter bei der Nut-zung des Internets. Vor allem das „mobile Suchvo-lumen“ nimmt zu, d. h. immer mehr Menschen ver-wenden Tablets oder Smartphones für die Suche im Internet. Wie Umfragen zeigen, bedeutet die Online-Suche aber keinesfalls zwangsläufig, dass auch online eingekauft wird: Viele nutzen Online-Dienste vor allem, um sich zu informieren.

Online suchen, vor Ort kaufen

Gekauft wird häufig trotzdem vor Ort: 80 % der Ver-braucher kaufen nach einer Internet-Suche offline, also in der Apotheke vor Ort. Für den Kauf in einer stationären Apotheke spricht dabei vor allem die zeitnahe Problemlösung: Ein Smartphonenutzer, der beispielsweise in der Fußgängerzone eine mobile Suchanfrage startet und sofort einen Apo-thekenvorschlag in der Umgebung erhält, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf-suchen.

Gute Nachrichten also für die klassische Apotheke: Das World Wide Web vertreibt die Kundschaft kei-neswegs, sondern lotst sie bisweilen sogar zur rich-tigen Adresse.

Das Internet als Vorteil nutzen

Erstaunlich ist allerdings, dass bisher nur wenige Apotheken diesen Umstand zu ihrem Vorteil nut-zen: Nur wenige Apotheken nutzen Social Media, wie eine Stichprobe in Berlin zuletzt ergab – und das, obwohl das Stichwort „Apotheke“ jeden Tag tausende Male bei Google gesucht wird! Vor allem bei jüngeren Kunden spielt die Webpräsenz außer-dem zunehmend eine größere Rolle. Hier liegt für die Apotheken also ganz klar die Chance auf einen Marktvorteil.

Quelle: Bellinger/Beyer, facebook für Apotheker, BELLINGER Rechtsanwälte – Steuerberater, Düsseldorf 2013, Joss Hertle (Industry Head Healthcare Google), Die Zukunft der Apotheke ist digital, Vortrag 13.02.14 in München u. www.allfacebook.de

FAZITInternet und mobile Suchanfragen sind keinesfalls ein Nachteil für die „Apotheke vor Ort“, sondern können im Gegenteil sogar einen Marktvorteil bedeuten – ins-besondere für Apotheken, die einen Web-auftritt oder etwa ein Facebook-Profil pflegen.

AUS DE R I N DUST R I E

Rund 4.000 Apotheken liefern monatlich anonymisierte Abverkaufsinformationen aus ihrem Warenwirtschaftssystem an IMS. Diese werden aufbereitet und in moderne Analysetools integriert, um zahlreiche Fragestellungen aus dem Gesundheitsmarkt zu beantworten.

Werden auch Sie mit Ihrer Apotheke Panelpartner von IMS Health!

Ihr Vorteil: Sie erkennen Trends frühzeitig, nutzen unsere aktuellen Informationen für Ihr Benchmarking, verfolgen die Entwicklung der Apothekenpreise und schöpfen Ihre Potenziale im Frei- und Sichtwahl-Sortiment besser aus. Zusätzlich erhalten Sie ein Honorar als Aufwands-entschädigung.

Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Rahmen unserer Markt- und Versorgungsforschung haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Website (www.imshealth.com/apotheken). Dort können Sie sich auch direkt als Panelapotheke bewerben. Oder rufen Sie uns an: Telefon: 069 – 6604 4618

Werden Sie Panel-Partner von IMS Health!

IMS HEALTH | DARMSTÄDTER LANDSTRASSE 108, 60598 FRANKFURT © 2014 IMS Health Incorporated or its affilates. All rights reserved.

DAP Dialog_04_14_200x98_Werden Sie Panel-Partner von IMS Health.indd 1 31.03.2014 14:03:28

Jetzt abonnieren: »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« OTC-Quartalsbericht als neuer Newsletter von IMS

Zunehmend erreichen DAP Fragen zum

OTC-Arzneimittelmarkt. Gemeinsam mit IMS

HEALTH – einem der führenden Anbieter von

Daten zum Gesundheitsmarkt – bietet DAP

den OTC-Quartalsbericht »Einblicke –

Apothekenmarkt KOMPAKT« an – eine

präzise Unterstützung in Form von

gebündelten, analysierten Healthcare-

Informationen.

Besser planen mit OTC-Daten:

• Einblicke in den OTC-Pharmamarkt in Deutschland

• OTC-Ranking und Preisvergleiche (Min./Max.)

• Preisentwicklungen in den einzelnen Distributionskanälen

• Rohertragsinformationen für Ihre Platzierung

Der OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apotheken-markt KOMPAKT« erscheint viermal im Jahr und bietet einen gezielten Überblick über den OTC-Arz-neimittelmarkt mit wichtigen Daten.

Das Jahresabonnement à 4 Ausgaben gibt es für insgesamt 96 Euro zzgl. MwSt.

© 2014, IMS HEALTH 6

Allergiemittel: Den größten absoluten Preisunterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis hat CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 50 St. (1/2)*

Ranking Absatz auf Basis 12 Monatswert – März 2014 – Versandhandels- und Offizin-Apotheken

Mittel bei Allergien

Die TOP 30 OTC Produkte in der Versandhandels- und Offizin-Apotheke

Top 30 Preisbarometer

AVP (Listen-preis))

% Apotheken

unter

% Apotheken

über Min. Preis Max. Preis Ø Preis Ø Preis Ø Preis

FENISTIL GEL 1MG /G 20G 5,63 € 3,20 € 7,15 € 5,18 € 14,91 85,09 FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 15 G 7,49 € 4,39 € 9,45 € 7,25 € 13,74 86,26 CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 20 2,96 € 1,79 € 4,25 € 2,95 € 16,69 83,31 CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 20 6,90 € 3,72 € 7,95 € 6,25 € 26,66 73,34 CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 20 6,90 € 3,79 € 7,95 € 6,33 € 21,20 78,80 SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5% 15 G 7,49 € 4,34 € 8,99 € 7,18 € 13,20 86,80 LORANO TABL AKUT 10MG 20 6,90 € 3,90 € 8,95 € 6,50 € 19,23 80,77 CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 50 6,97 € 4,29 € 9,95 € 6,88 € 14,61 85,39 REACTINE DUO TABL RETARD 6 5,96 € 3,34 € 7,98 € 5,41 € 9,02 90,98 VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1MG /ML 5ML 8,43 € 4,72 € 9,98 € 7,86 € 15,21 84,79 FENISTIL GEL 1MG /G 50G 10,79 € 5,82 € 11,96 € 9,62 € 10,52 89,48 SOVENTOL (AV1) GEL 2% 20G 4,91 € 2,67 € 5,98 € 4,44 € 8,92 91,08 CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 100 12,95 € 7,37 € 16,95 € 12,34 € 11,57 88,43 FENISTIL TROPF 1MG /ML 20ML 6,62 € 3,99 € 7,99 € 6,55 € 9,84 90,16 FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5MG /G 20G 6,50 € 3,68 € 7,55 € 6,10 € 9,12 90,88

Quelle: ca. 4.000 IMS Panel-Apotheken, Preise: Monat März * rezeptfreie Arzneimittel / keine Verordnungen

© 2014, IMS HEALTH

Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKTIMS Supplier Relationship Management MAI 2014

Trends von heute – die Realität von morgen

Fokus: Allergie-und

Verdauungspräparate

Zum Abonnement des OTC-Quartalsberichtes: www.OTCdialog.de/1186

Nachname, Vorname

Apotheke

Straße

PLZ/Ort

E-Mail-Adresse

Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten:

Haben Sie diese Ausgabe des DAP Dialogs aufmerksam durchgelesen?

Beantworten Sie die folgenden Fragen und gewinnen Sie mit etwas Glück eine von 222 Verbandtaschen mit Klett-verschluss für’s Fahrrad! Teilnahmeschluss ist der 31.07.14.

Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team!

Es gelten die allgemeinen Daten schutz bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Welcher Wirkstoff ist in Superpep® enthalten?

Dimenhydrinat Diphenhydramin Doxylamin

In welcher Anlage der Arzneimittelrichtlinie sind verordnungsfähige Medizinprodukte gelistet?

Anlage IV Anlage V Anlage VI

Welcher Preis ist bei der Abgabe von Importen zu berücksichtigen?

Einkaufspreis (EK) Verkaufspreis (VK) Netto-Verkaufspreis (Netto-VK)

Wie viele Stellen hat die Betriebsstättennummer (BSNR) auf einem Rezept?

Die BSNR ist neunstellig Die BSNR ist achtstellig Die BSNR ist siebenstellig

Wie lautet die Sonder-PZN, die bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels auf das Rezept gedruckt werden muss?

02567113 02567042 02567024

Wie viele verschiedene Wirkstärken gibt es von dem Medikament Medikinet® adult?

Drei Vier Fünf

1

2

3

4

5

6

Faxen Sie die Lösung an

0221/222 8 33 22

ARBEITSHILFE 14e

Stückelungen/Mehrfach-verordnungen bei Non-Rx

… speziell für die Stückelung von Non-Rx-Arzneimitteln.

Die Arbeitshilfe 14e finden Sie auf der Rückseite und unter:

www.DAPdialog.de/2199

zum Ausschneiden und Sammeln

47

Rund 4.000 Apotheken liefern monatlich anonymisierte Abverkaufsinformationen aus ihrem Warenwirtschaftssystem an IMS. Diese werden aufbereitet und in moderne Analysetools integriert, um zahlreiche Fragestellungen aus dem Gesundheitsmarkt zu beantworten.

Werden auch Sie mit Ihrer Apotheke Panelpartner von IMS Health!

Ihr Vorteil: Sie erkennen Trends frühzeitig, nutzen unsere aktuellen Informationen für Ihr Benchmarking, verfolgen die Entwicklung der Apothekenpreise und schöpfen Ihre Potenziale im Frei- und Sichtwahl-Sortiment besser aus. Zusätzlich erhalten Sie ein Honorar als Aufwands-entschädigung.

Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Rahmen unserer Markt- und Versorgungsforschung haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Website (www.imshealth.com/apotheken). Dort können Sie sich auch direkt als Panelapotheke bewerben. Oder rufen Sie uns an: Telefon: 069 – 6604 4618

Werden Sie Panel-Partner von IMS Health!

IMS HEALTH | DARMSTÄDTER LANDSTRASSE 108, 60598 FRANKFURT © 2014 IMS Health Incorporated or its affilates. All rights reserved.

DAP Dialog_04_14_200x98_Werden Sie Panel-Partner von IMS Health.indd 1 31.03.2014 14:03:28

Mitmachen und gewinnen!

PZN 03071845, Inhalt s. S. 32/33 Maße ca. 17 x 11 cm, ca. 2 cm dick

Wir verlosen

222 Setsfür Ihren Urlaub

Stü

ckeln

, abe

r nu

r m

it Vie

lfache

m d

er

Nm

ax -Packu

ng

Ab

gab

e vo

n n

ur

1 x Nm

ax

janein

Ab

gab

e d

er n

ächstlie

ge

nd

en

w

irtschaftl. P

ackun

gsg

röß

e(A

bw

eich

en

de

Re

gio

nalre

ge

lun

ge

n sin

d m

ög

lich)

Ke

ine

Stü

ckelu

ng

!S

on

de

rverm

erk d

es A

rztes z. B

. „M

en

ge

ärztlich b

eg

rün

de

t“ od

er „!“

© D

AP

De

utsch

esA

po

the

ken

Po

rtal / oh

ne

Ge

wäh

r / Stan

d: J

un

i 20

14

Stü

ckelungen

/Meh

rfachverordn

ungen

bei Non

-Rx-A

rzneim

itteln

nach

Rah

men

vertrag § 6

Absatz

2 u

nd 3

„A

bgab

e wirtsch

aftlicher E

inzelm

engen

DeutschesApothekenPortalA

RB

EITSHILFE14e

Men

ge u

nterh

alb d

er Nm

ax

1. Stückzahl-/M

engenverordnung2

. Menge nicht im

aktuellen Norm

bereich3

. Packungsgröße nicht im

Handel

Men

ge o

berh

alb d

er Nm

ax

1. Stückzahl-/M

engenverordnung2

. Menge nicht im

aktuellen Norm

bereich3

. Keine J

umbopackung

Men

ge o

berh

alb d

er Nm

ax

1. Stückzahl-/M

engenverordnung2

. Menge nicht im

aktuellen Norm

bereich3

. Keine J

umbopackung

Beisp

iel:

Verordnet: T

eb

on

in in

ten

s 120

mg

100

St.

Im H

andel: 30

, 60

, 120

un

d 2

00

St.

Abgabe:

➔ 1 x 12

0 S

t.

(n

ächstlieg

end

e Packu

ng

sgrö

ße)

Beisp

iel:

Verordnet: H

ame

tum

Wu

nd

- un

d H

eilsalb

e

100

g N

3 x 2

!

Im H

andel: 20

, 25

, 50

, 100

un

d 2

00

g

Abgabe:

➔ 2

x 100

g

(A

chtung: 20

0 g

-Grö

ße ist ein

e

J

um

bo

packu

ng

), So

nd

ervermerk

des A

rztes ist vorh

and

en

© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2014