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Olaf Fuhrmann Die Arbeitsmarktreform Hartz I-IV Olaf Fuhrmann Mail [email protected]

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Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“

Dr. Peter HartzMitglied des Vorstandes

der Volkswagen AG

Isolde Kunkel-WeberMitglied des ver.di-Bundesvorstandes

Norbert BenselMitglied des Vorstandes

der DaimlerChrysler Services AG

Dr. Jobst FiedlerRoland Berger Strategy Consultants

Peter GasseBezirksleiter

der IG Metall Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Werner JannUniversität Potsdam

Dr. Peter KraljicDirektor der

McKinsey & Company Düsseldorf

Klaus LuftGeschäftsführer der

Market Access for Technology Services GmbH

Harald SchartauMinister für Arbeit und Soziales,Qualifikation und Technologie

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wilhelm SchicklerPräsident des

Landesarbeitsamtes Hessen

Hanns-Eberhard SchleyerGeneralsekretär des

Zentralverbandes des DeutschenHandwerks

Prof. Dr. Günther SchmidWissenschaftszentrum für Sozialforschung

Wolfgang TiefenseeOberbürgermeister

der Stadt Leipzig

Eggert VoscherauMitglied des Vorstandes

der BASF AG

Heinz FischerAbteilungsleiter Personal

Deutsche Bank AG

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Hauptziel der 15-köpfigen Hartz-Kommission war es, die Vermittlungin Arbeit nachhaltig zu verbessern und Strategien fürneue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Daraus sind die Stufen Hartz I bis IV entstanden.

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Hartz I und II

Mit den Gesetzespaketen Hartz I und II, die am 1. Januar 2003in Kraft getreten sind, hat die Umsetzung der erarbeiteten Vorschlägebegonnen: Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs bieten seither neue Wege in die Beschäftigung

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Hartz III

Ein Jahr später erfolgte mit Hartz III der Umbau der Arbeitsverwaltung. Der neue Name Bundesagentur für Arbeit signalisiert: Arbeitsvermittlung ist Service am Kunden und kein bürokratischer Akt. Vorrangig geht es nicht länger um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit.

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Hartz IV

Dieses Ziel verfolgt auch das jüngste Hartz-IV-Gesetz. Künftig arbeiten die regionalen Agenturen für Arbeit mit den Kommunen zusammen. Das Hartz IV-Gesetz beendet damit das ineffiziente und teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter - zugunsten einer intensiveren Beratung der Arbeitsuchenden durch persönliche Fallmanager, die höchstens 75 Kunden betreuen. Das Hartz IV-Gesetz verwirklicht daher den Leitsatz der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik: "Fördern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand".

....... soweit zur Theorie

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Arbeitslosengeld II nach Harz IV, (SGB II)

Regelleistung für den einzelnen Bedürftigen: 

    331,00 € Ost       345,00 € West

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Regelleistung für den Partner/Ehegatten:        298,00 € Ost       311,00 € West

Regelleistungen für Kinder:(Achtung! Das Kindergeld wird abgezogen) unter 15 Jahre       199,00 € Ost       207,00 € West

über 15 Jahre (bis 18 Jahre)       265,00 € (Ost)       276,00 € (West)

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Weiterer Bedarf: 

       Kosten für angemessene Unterkunft . Diese richtet sich nach Quadratmeterzahl und/oder Preis. Die maximale Quadratmeterzahl beträgt für eine Einzelperson 45 m². Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15 m² hinzu.   125,00 € Krankenkasse 14,90 € Pflegekasse    Mindestbeitrag für die Rentenkasse (derzeit 78,00 €)Erstattung von Bewerbungskosten (5,00 € pro Bewerbung, max. 260 € pro Jahr )    Trainingsmaßnahmen (Teilnahme ist Pflicht sonst siehe Sanktionen)

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Anzurechnende Einnahmen (Beispiele):       Kindergeld       Unterhalt für Kinder       Eigenheimzulage

Freibeträge Vermögenswerte:        200,00 € pro Lebensjahr (vor Hartz IV waren es 520 €/Lebensjahr)       mindestens jedoch 4.100 € Maximal: 13.000,00 €       für Antragsteller, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, bleiben 520,00 € pro Jahr anrechnungsfrei.       200,00 € pro Lebensjahr für Rentenversicherungsverträge, die nicht vor dem 65. Lebensjahr fällig werden.Rentenversicherungsverträge nach der Riester-Rente

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Arbeit ablehnen (Sanktionen SGB II §31) Arbeit darf nur bei Sittenwidrigkeit, z.B. Entlohnung 30% unter Tarif oder dem ortsüblichen Durchschnitt, abgelehnt werden.

   erste Ablehnung   30% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate

      zweite Ablehnung 60% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate

weitere Ablehnungen        komplette Kürzung aller Bezüge für drei Monate

       unter25 Jährige bekommen das ALG II bereits bei der ersten Ablehnung einer Arbeitstelle komplett gekürzt

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Übergangsreglung von ALG I:  

Die Übergangsreglung gilt für Menschen, die bis zum 31.01.2006 arbeitslos werden. Sie erhalten länger ALG I,

unter der Voraussetzung, dass sie zumZeitpunkt der Antragsstellung mindestens folgendes Alter haben:

       45 Jahre bis 18 Monate ALG I       47 Jahre bis 22 Monate ALG I       52 Jahre bis 26 Monate ALG I       57 Jahre bis 32 Monate ALG I

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Sozialgerichtsgebühren werden ab dem 01.01.2005 eingeführt        1. Instanz: 75,00 €       2. Instanz: 150,00 € 3. Instanz: 225,00 € Bis zum 31.12.2004 war ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenlos.Die Einführung der Sozialgerichtsgebühren ist problematisch, da einALG II Empfänger diese Gebühren vom Regelsatz bestreiten muss. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Kosten auf Rechtsansprüche verzichtet wird.

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Was wird gestrichen beim ALGII gegenüber der bisherigen Sozialhilfe? Einmalige Beihilfen, wie z.B. Urlaubsgeld, Bekleidungsgeld, einmalige Beihilfen für Möbel, Haushaltsgeräte, Weihnachten, Geburtstage, andere Anlässe (silberne Hochzeit) entfallen ersatzlos. Die Behauptung der Politik das Bezieher von ALG II in der Regel besser gestellt werden ist gegenüber der zur Zeit geltenden Gesetzeslage in Frage zu stellen.

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Abschließend kann nur festgestellt werden: Augen auf und klagen, sollten Familien nicht mehr gemeinsam oder gar überhaupt nicht mehr Urlaub machen dürfen. Und im GG steht die Familie unter besonderen Schutz......

Urlaub, Abwesenheit vom Wohnort für ALG II Empfänger.

Bisher beinhaltet die Erreichbarkeitsanordnung (EAO), daß ein Aufenthaltdes Arbeitslosen „außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches“ einer „Verfügbarkeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen“ steht (§ 3 Abs. 1 EAO).Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“(=Hartz IV =SGB II – BGBl. I, Nr. 66, 29.12.2003, S. 2954 ff. –)wird keine entsprechende Regelung plaziert. Damit gilt für die zukünftigen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II (SGB II) die dem SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnete Erreichbarkeitsanordnungnicht mehr.

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Umsetzung vom Hartz IV im Kreisgebiet

BSHG Bundessozialhilfegesetz SGB Sozialgesetzbuch

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Kreis Schleswig-Flensburg Kommunale Trägerschaft (Optionskommune)  Übernahme aller Aufgaben des SGB II durch Kreise bzw. kreisfreie Städte (Optionskommunen) Zustimmung der obersten Landesbehörde, Zulassung BMWA Experimentierklausel für sechs Jahre    BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

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Anfrage am 11.04.2005 zum Stand der Dinge bei der Einführung von Hartz IV im Kreis Schleswig-Flensburg, an den Landrat Herrn Kamischke. Bis zum heuten Tag liegt keine Stellungnahme vor.

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Diese Angaben wurden von mir nach bestem Wissen recherchiert, erheben aber keinenAnspruch auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit.Die Informationen sind als unverbindliche Informationen gedacht und beruhenauf dem Stand vom 13.04.2005

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit