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Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
Dr. Peter HartzMitglied des Vorstandes
der Volkswagen AG
Isolde Kunkel-WeberMitglied des ver.di-Bundesvorstandes
Norbert BenselMitglied des Vorstandes
der DaimlerChrysler Services AG
Dr. Jobst FiedlerRoland Berger Strategy Consultants
Peter GasseBezirksleiter
der IG Metall Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Werner JannUniversität Potsdam
Dr. Peter KraljicDirektor der
McKinsey & Company Düsseldorf
Klaus LuftGeschäftsführer der
Market Access for Technology Services GmbH
Harald SchartauMinister für Arbeit und Soziales,Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wilhelm SchicklerPräsident des
Landesarbeitsamtes Hessen
Hanns-Eberhard SchleyerGeneralsekretär des
Zentralverbandes des DeutschenHandwerks
Prof. Dr. Günther SchmidWissenschaftszentrum für Sozialforschung
Wolfgang TiefenseeOberbürgermeister
der Stadt Leipzig
Eggert VoscherauMitglied des Vorstandes
der BASF AG
Heinz FischerAbteilungsleiter Personal
Deutsche Bank AG
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Hauptziel der 15-köpfigen Hartz-Kommission war es, die Vermittlungin Arbeit nachhaltig zu verbessern und Strategien fürneue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Daraus sind die Stufen Hartz I bis IV entstanden.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Hartz I und II
Mit den Gesetzespaketen Hartz I und II, die am 1. Januar 2003in Kraft getreten sind, hat die Umsetzung der erarbeiteten Vorschlägebegonnen: Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs bieten seither neue Wege in die Beschäftigung
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Hartz III
Ein Jahr später erfolgte mit Hartz III der Umbau der Arbeitsverwaltung. Der neue Name Bundesagentur für Arbeit signalisiert: Arbeitsvermittlung ist Service am Kunden und kein bürokratischer Akt. Vorrangig geht es nicht länger um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Hartz IV
Dieses Ziel verfolgt auch das jüngste Hartz-IV-Gesetz. Künftig arbeiten die regionalen Agenturen für Arbeit mit den Kommunen zusammen. Das Hartz IV-Gesetz beendet damit das ineffiziente und teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter - zugunsten einer intensiveren Beratung der Arbeitsuchenden durch persönliche Fallmanager, die höchstens 75 Kunden betreuen. Das Hartz IV-Gesetz verwirklicht daher den Leitsatz der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik: "Fördern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand".
....... soweit zur Theorie
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Arbeitslosengeld II nach Harz IV, (SGB II)
Regelleistung für den einzelnen Bedürftigen:
331,00 € Ost 345,00 € West
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Regelleistung für den Partner/Ehegatten: 298,00 € Ost 311,00 € West
Regelleistungen für Kinder:(Achtung! Das Kindergeld wird abgezogen) unter 15 Jahre 199,00 € Ost 207,00 € West
über 15 Jahre (bis 18 Jahre) 265,00 € (Ost) 276,00 € (West)
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Weiterer Bedarf:
Kosten für angemessene Unterkunft . Diese richtet sich nach Quadratmeterzahl und/oder Preis. Die maximale Quadratmeterzahl beträgt für eine Einzelperson 45 m². Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15 m² hinzu. 125,00 € Krankenkasse 14,90 € Pflegekasse Mindestbeitrag für die Rentenkasse (derzeit 78,00 €)Erstattung von Bewerbungskosten (5,00 € pro Bewerbung, max. 260 € pro Jahr ) Trainingsmaßnahmen (Teilnahme ist Pflicht sonst siehe Sanktionen)
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Anzurechnende Einnahmen (Beispiele): Kindergeld Unterhalt für Kinder Eigenheimzulage
Freibeträge Vermögenswerte: 200,00 € pro Lebensjahr (vor Hartz IV waren es 520 €/Lebensjahr) mindestens jedoch 4.100 € Maximal: 13.000,00 € für Antragsteller, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, bleiben 520,00 € pro Jahr anrechnungsfrei. 200,00 € pro Lebensjahr für Rentenversicherungsverträge, die nicht vor dem 65. Lebensjahr fällig werden.Rentenversicherungsverträge nach der Riester-Rente
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Arbeit ablehnen (Sanktionen SGB II §31) Arbeit darf nur bei Sittenwidrigkeit, z.B. Entlohnung 30% unter Tarif oder dem ortsüblichen Durchschnitt, abgelehnt werden.
erste Ablehnung 30% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate
zweite Ablehnung 60% ige Kürzung der Regelleistung für drei Monate
weitere Ablehnungen komplette Kürzung aller Bezüge für drei Monate
unter25 Jährige bekommen das ALG II bereits bei der ersten Ablehnung einer Arbeitstelle komplett gekürzt
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Übergangsreglung von ALG I:
Die Übergangsreglung gilt für Menschen, die bis zum 31.01.2006 arbeitslos werden. Sie erhalten länger ALG I,
unter der Voraussetzung, dass sie zumZeitpunkt der Antragsstellung mindestens folgendes Alter haben:
45 Jahre bis 18 Monate ALG I 47 Jahre bis 22 Monate ALG I 52 Jahre bis 26 Monate ALG I 57 Jahre bis 32 Monate ALG I
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Sozialgerichtsgebühren werden ab dem 01.01.2005 eingeführt 1. Instanz: 75,00 € 2. Instanz: 150,00 € 3. Instanz: 225,00 € Bis zum 31.12.2004 war ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenlos.Die Einführung der Sozialgerichtsgebühren ist problematisch, da einALG II Empfänger diese Gebühren vom Regelsatz bestreiten muss. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Kosten auf Rechtsansprüche verzichtet wird.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Was wird gestrichen beim ALGII gegenüber der bisherigen Sozialhilfe? Einmalige Beihilfen, wie z.B. Urlaubsgeld, Bekleidungsgeld, einmalige Beihilfen für Möbel, Haushaltsgeräte, Weihnachten, Geburtstage, andere Anlässe (silberne Hochzeit) entfallen ersatzlos. Die Behauptung der Politik das Bezieher von ALG II in der Regel besser gestellt werden ist gegenüber der zur Zeit geltenden Gesetzeslage in Frage zu stellen.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Abschließend kann nur festgestellt werden: Augen auf und klagen, sollten Familien nicht mehr gemeinsam oder gar überhaupt nicht mehr Urlaub machen dürfen. Und im GG steht die Familie unter besonderen Schutz......
Urlaub, Abwesenheit vom Wohnort für ALG II Empfänger.
Bisher beinhaltet die Erreichbarkeitsanordnung (EAO), daß ein Aufenthaltdes Arbeitslosen „außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches“ einer „Verfügbarkeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen“ steht (§ 3 Abs. 1 EAO).Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“(=Hartz IV =SGB II – BGBl. I, Nr. 66, 29.12.2003, S. 2954 ff. –)wird keine entsprechende Regelung plaziert. Damit gilt für die zukünftigen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II (SGB II) die dem SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnete Erreichbarkeitsanordnungnicht mehr.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Umsetzung vom Hartz IV im Kreisgebiet
BSHG Bundessozialhilfegesetz SGB Sozialgesetzbuch
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Kreis Schleswig-Flensburg Kommunale Trägerschaft (Optionskommune) Übernahme aller Aufgaben des SGB II durch Kreise bzw. kreisfreie Städte (Optionskommunen) Zustimmung der obersten Landesbehörde, Zulassung BMWA Experimentierklausel für sechs Jahre BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Anfrage am 11.04.2005 zum Stand der Dinge bei der Einführung von Hartz IV im Kreis Schleswig-Flensburg, an den Landrat Herrn Kamischke. Bis zum heuten Tag liegt keine Stellungnahme vor.
Olaf Fuhrmann
Die ArbeitsmarktreformHartz I-IV
Diese Angaben wurden von mir nach bestem Wissen recherchiert, erheben aber keinenAnspruch auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit.Die Informationen sind als unverbindliche Informationen gedacht und beruhenauf dem Stand vom 13.04.2005
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit