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Die drei Todsünden bei internationalen Verträgen 14. November 2011 ICC (International Chamber of Commerce), gegründet 1919 in Paris, die einzige weltweite Vereinigung von international tätigen Firmen, Anwälten und Banken, die die Rahmenbedingungen für die international tätige Wirtschaft formt. Auch hilft die ICC Eingriffe nationaler Bürokratien zu reduzieren und weltweit einheitliche, für die Wirtschaft akzeptable Regeln zu schaffen. Mag. Paulus Krumpel

Die drei Todsünden bei internationalen Verträgen

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Die drei Todsünden bei internationalen Verträgen. 14. November 2011. Mag. Paulus Krumpel. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Die drei Todsünden

bei internationalen Verträgen

14. November 2011

ICC (International Chamber of Commerce), gegründet 1919 in Paris, die einzige weltweite Vereinigung von international tätigen Firmen, Anwälten und Banken, die die Rahmenbedingungen für die international tätige Wirtschaft formt. Auch hilft die ICC Eingriffe nationaler Bürokratien zu reduzieren und weltweit einheitliche, für die Wirtschaft akzeptable Regeln zu schaffen.

Mag. Paulus Krumpel

Page 2: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag

Parteien, Ware, Preis

LieferkonditionZahlungsabsicherungGerichtsstandAnwendbares Recht

Page 3: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Klassiker

„Es gilt österreichisches Recht“

Page 4: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

UN - KaufrechtÜbereinkommen der Vereinten Nationenüber den internationalen WarenverkehrUNCITRAL ÜbereinkommenUnited Nations Convention oncontracts for Intern. Sale of Goods

Art. 1 Abs. 1: „Dieses Übereinkommen ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben …“

Page 5: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Art. 1 Abs. 1 UN-Kaufrecht

Dieses Übereinkommen ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben …

Page 6: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Regelungen im UN-Kaufrecht

Vertragsabschluß (Angebot + Annahme)Pflichten des VerkäufersRechtsbehelfe des KäufersPflichten des KäufersRechtsbehelfe des Verkäufers

Page 7: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Österreichisches Recht- zum Inhalt des jeweiligen Vertrages machen - bloßer Hinweis genügt (www.icc-austria.org)

UN-Kaufrecht: Kenntnisverschaffungspflicht- zum Inhalt des jeweiligen Vertrages machen- bloßer Hinweis genügt nicht- AGB´s in Verhandlungssprache oder Muttersprache des Vertragspartners

Page 8: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Widersprechende AGB´s

Verkäufer – Anbot + AGB; Käufer – Annahme + AGB; Lieferung

österreichisches Recht:Einigung über Ware und Preis –„Restgültigkeitslösung“

UN-Kaufrecht:nicht wesentliche Änderungen – Vertrag fertigwesentliche Änderungen – neues Anbot

Page 9: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Battle of forms

Theorie des letzten Wortes (last shot):

Jene AGB werden Vertragsinhalt, die als letzte vor Abschluss des Vertrages an die andere Vertragspartei übersandt und von dieser ohne Antwort angenommen werden

Page 10: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag

Parteien, Ware, Preis

LieferkonditionZahlungsabsicherungGerichtsstandAnwendbares Recht

Page 11: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Klassiker

„Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz“

Page 12: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Problem

Vollstreckung nur:- EU- Aruba- British Columbia- Israel- Schweiz/Liechtenstein- Tunesien- Türkei

Page 13: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Schiedsgerichtsbarkeit

Exekution – New York Convention146 Staaten; www.uncitral.org- Zeit- Sprache- Fachwissen der Schiedsrichter- Kosten- Keine Öffentlichkeit- Neutralität

Page 14: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

ICC Musterklausel

„Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“

Empfohlene Zusatzvereinbarungen:- Ort, Sprache, anwendbares Recht

Page 15: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Mindesterfordernisse für einen internationalen Kaufvertrag

Parteien, Ware, Preis

LieferkonditionZahlungsabsicherungGerichtsstandAnwendbares Recht

Page 17: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Incoterms® 2010 - EXW

EXW ist eine Extremklausel für den Binnenhandel

EXW ist nicht geeignet für Lieferungen in Drittländer und wenn Verkäufer belädt

WARUM? – Verladungsrisiko Versicherungseinschluss– Akkreditivrisiko Transportdokument– Ausfuhrnachweis Umsatzsteuerbefreiung

Page 18: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

„Frei Haus“

Page 19: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Int. Auslegung von „FREI HAUS“

CPT– BE (Mons, 6 december 1994, TBH, 1995, 249) – FR (Cass. 17/05 en 06/07/1983) – IT (Damstahl A/S t. A.T.I. srl, Højesteret 15.02.2001)

DDU– DK (Damstahl A/S t. A.T.I. srl, Højesteret 15.02.2001)– NL (Amsterdam, 18.12.1974, Schip en schade, 1977)– CH (BGE 84 II 158 ff)

DDP– UK, US, AU, AT

Page 20: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Dankefür Ihre

Aufmerksamkeit

Page 21: Die drei Todsünden  bei internationalen Verträgen

Mag. Paulus Krumpel

T: +43 1 50105-3704

F: +43 1 50105-113704

[email protected]

ICC (International Chamber of Commerce), gegründet 1919 in Paris, die einzige weltweite Vereinigung von international tätigen Firmen, Anwälten und Banken, die die Rahmenbedingungen für die international tätige Wirtschaft formt. Auch hilft die ICC Eingriffe nationaler Bürokratien zu reduzieren und weltweit einheitliche, für die Wirtschaft akzeptable Regeln zu schaffen.