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Literarische Berichte. 155 betreffend Schutzwaldungen und Waldgenofsenschaften, sowie Förderung der Wald- und Wiefenkultur überhaupt, sowie 15 000 Ji zur Ausführung des Gesetzes vom 16. September 1889, betreffend Schutzmaßregeln im Dueflgebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien. Die einmaligen unb außerordentlichen Ausgaben enthalten solgende wichtige Positionen: Für Errichtung von ländlichen Stellen mittleren und kleineren Umsangs auf staatlichen Grundstücken . . 280 000 Ji Für Förderung der Land- und Forstwirtschaft in den Westlichen Provinzen 915 000 „ Hiervon sollen verwendet werden innerhalb der: Nheinprovinz: 400000 Ji, Provinz Westfalen: 175 000 Ji, Provinz Sachsen: 100000 Ji, Provinz Hannover: 80000 Ji, Provinz Hessen¬ Nassau: 100 000 M, Provinz Schleswig-Holstein: 40000 JK, Hohen- zollernschen Lande: 20000 Ji. Die Zuwendungen sollen wie bisher unter der Voraussetzung wenigstens gleicher Leistungen der Provinzial- oder Kommunalverbände und der gemeinsamen Verwendung der Fonds¬ anteile des Staates und der beteiligten Verbände geleistet werden. Ebenso bleiben die bisherigen Grundsätze sür die Verwendung und Verteilung maßgebend. Für Förderung der Land- und Forstwirtschast in den östlichen Provinzen 1252 000 Ji Für Durchführung des öffentlichen Wetterdienstes . . 210 000 „ Zur Förderung der Kultivierung der Ntederungsmoore durch Folgeeinrichtungen 450 000 „ Zur Förderung der Kultivierung von Odländereien: a) in der Provinz Hannover 150 000 „ b) Schleswig-Holstein 60 000 „ c) Westfalen 50 000 „ III. literarische geeichte. Nr. 8. Se* ßovffidjui}. Ein Lehr- und Handbuch. Von Dr. Nichard Heß, Geheimem Nat, o. ö. Profeffor der Forftwifsenfchaft und Direktor des Forstinstttuts an der Univerfität zu Gießen i. N.. Vierte Auflage, vollständig neu bearbeitet von N. Beck, Professor der Forstwifsenschast an der kgl. Forstakademie Tharandt. Erster Band: Schutz gegen Tiere-

Die Forstschutz

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Page 1: Die Forstschutz

Literarische Berichte. 155

betreffend Schutzwaldungen und Waldgenofsenschaften, sowie Förderung der Wald- und Wiefenkultur überhaupt, sowie 15 000 Ji zur Ausführung des Gesetzes vom 16. September 1889, betreffend Schutzmaßregeln im Dueflgebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien.

Die einmaligen unb außerordentlichen Ausgaben enthalten solgende wichtige Positionen: Für Errichtung von ländlichen Stellen mittleren und

kleineren Umsangs auf staatlichen Grundstücken . . 280 000 Ji Für Förderung der Land- und Forstwirtschaft in den

Westlichen Provinzen 915 000 „ Hiervon sollen verwendet werden innerhalb der: Nheinprovinz: 400000 Ji, Provinz Westfalen: 175 000 Ji, Provinz

Sachsen: 100000 Ji, Provinz Hannover: 80000 Ji, Provinz Hessen¬ Nassau: 100 000 M, Provinz Schleswig-Holstein: 40000 JK, Hohen-zollernschen Lande: 20000 Ji. Die Zuwendungen sollen wie bisher unter der Voraussetzung wenigstens gleicher Leistungen der Provinzial-oder Kommunalverbände und der gemeinsamen Verwendung der Fonds¬ anteile des Staates und der beteiligten Verbände geleistet werden. Ebenso bleiben die bisherigen Grundsätze sür die Verwendung und Verteilung maßgebend. Für Förderung der Land- und Forstwirtschast in den

östlichen Provinzen 1252 000 Ji Für Durchführung des öffentlichen Wetterdienstes . . 210 000 „ Zur Förderung der Kultivierung der Ntederungsmoore

durch Folgeeinrichtungen 450 000 „ Zur Förderung der Kultivierung von Odländereien:

a) in der Provinz Hannover 150 000 „ b) „ „ „ Schleswig-Holstein 60 000 „ c) „ „ „ Westfalen 50 000 „

III. literarische geeichte.

Nr. 8. S e * ßovffidjui}. Ein Lehr- und Handbuch. Von Dr. Nichard Heß,

Geheimem Nat, o. ö. Profeffor der Forftwifsenfchaft und Direktor des Forstinstttuts an der Univerfität zu Gießen i. N.. Vierte Auflage, vollständig neu bearbeitet von N. Beck, Professor der Forstwifsenschast an der kgl. Forstakademie Tharandt. Erster Band: Schutz gegen Tiere-

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156 Literarische Berichte.

Mit einem Bildnis, 250 Abbildungen und einer bunten Tasel. Leipzig und Berlin, Verlag von B. G. Teubner, 1914. 537 S. Preis geb. 16 „Ä.

Jm Jahre 1878 erschien die erste Auslage obengenannten Werkes und fand als erstes größeres und vollständiges Werk über Forstschuft freundliche Aufnahme in der forstlichen Welt; die 2te und 3te Auflage, beide mit Nüclsicht aus den außerordentlich erweiterten Umfang des Buches — es war von 699 auf 1192 Seiten angewachsen! — in je Zwei Bänden, erschienen 1887/90 und 1898/1900. Seit längerer Zeit war das Buch vergriffen, dem hochbejahrten Verfasser war aber die not¬ wendige Neubearbeitung nicht mehr möglich, und Professor Beel wurde bereits im Jahre 1911 mit dieser betraut.

Der Genannte hebt im Vorwort hervor, daß es sür ihn eine schwierige Ausgabe war, die schuldige Pietät gegenüber bem hochverdienten Verfafser des Buches mit dem berechtigten Verlangen nach dessen neuzeit­licher, dem gegenwärtigen Wissen entsprechender Gestaltung in befriedigender Weise zu vereinen, und daß er fich bemüht habe, dem Buch unter Be¬ schränkung der Anbetungen auf bas Notwenbige seinen'btsherigen Eharakter zu erhalten. Jnsbefonbere hat er fich auch entschlossen, bem Werk burch Beibehaltung ber allerbings sehr umfangreichen Forftinsektenfunbe seinen enznklovädischen, Walbgesährbungen umsassenben Eharakter zu wahren.

Daß bet Umsang des Buches sür ein Lehrbuch des Forstschuftes ein wohl aflzugroßer ist, erkennt der Herausgeber selbst an — auch der fleißigste Studierende muß vor einem Lehrbuch des Forstschuftes mit sast 1200 Seiten (unb vor dem hohen Preise!) erschrecken! Durch ausgedehnte Anwendung des Petitsaftes sür alles minder Wichtige hat Prof. Beel den Umfang zu befchränken und dem Studierenden zu Hülfe zu kommen gefucht. Als Handbuch und Nachschlagewerk läßt das Werk jedoch insbesondere durch die außerordentlich zahlreichen Literaturnachweise — eine Spezialität oon Pros. Heß! — nichts zu wünschen übrig! —

Eine schwierige Ausgabe bei Verabsassung eines Lehrbuches für Forst schuft ift die Abgrenzung des Stoffes, nachdem die Gefährdungen des Waldes wie deren nähere Kenntnis und Bekämpfung in die verschiedensten Disziplinen einschlagen. Jch habe dies bei Neubearbeitung des kleinen Kauschinger'schen Forstschuftes im Jahre 1884 1 ) selbst empsunden und hin bei Lösung der Frage zu andern Nesultaten gekommen, als Heß. Es gilt dies insbesondere von dem „Schuft der Waldungen gegen störende Eingrisfe durch Menschen" ( I . Buch der 3. Auslage.)

') 3. Stuft. 1884, 7. Stuft. 1912. Berlin, Paul Pareij.

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Literarische Berichte. 157

Unter dem Titel „Sicherung des Waldes gegen Mißbrauche bei dem Hauptnutzungsbetrieb" bezeichnet es Heß als eine Aufgabe des Forst-schntzes, einer etwaigen Etatsüberschreitung entgegen zu treten — ich halte das sür eine Ausgabe der Forstverwaltung. Wenn dann weiter Maßregeln in Bezug aus Holzsällung angegeben werden, als: Anstellung geschickter Holzhauer, Anwendung bester Holzhauergeräte, möglichste An¬ Wendung der Baumrodung, Unterlassung der Fällung zu ungünstiger Jahreszeit usw. — so gehören diese Maßregeln in die Lehre von der Forstbenutzung und werden von Gaper auch dort eingehend behandelt.

Ahnlich liegt die Sache bez. der Maßregeln auf Holzaufbereitung, auf Nucken, aus Holztransport, sowie bez. der „Sicherung des Waldes gegen Mißbräuche bei den Nebennutzungsbetrieben"; auch hier werden lauter Dinge behandelt, die in das Gebiet der Forstbenutzung gehören, und die ich deshalb aus dem Kauschinger'schen Forstfchutz bei seiner Neubearbeitung ausgeschieden habe.

Auch den Schutz des Waldeigentums, insbesondere gegenüber Forst¬ berechtigungen, zieht Heß in weiterem Umsang in den Bereich des Forstfchutzes, als meiner Anschauung nach berechtigt ist. Die Er¬ örterungen über die Bedeutung der Forstberechtigungen gehören in das Gebiet der Fo r s tpo l i t i k , die Aufstellung von Forstrechtskatastern ist Sache der Forstverwaltung, ebenso die Negelung der Ausübung, die Anweisung beispielsweise der Hutflächen, der Streunutzungsslächen — lediglich die Überwachung, daß diese Flächen eingehalten werden, die berechtigte Viehzahl nicht überschritten wird, ist Sache des Forstschutzes. Jn dieser Weise habe ich der „Sicherung bei Ausübung von Forsifervituten" in meinem kleinen Lehrbuch einen befcheibnen Platz angewiesen.

Nachdem der Schutz gegen Menschen in der Neuauslage erst im 2. Band behandelt wird, läßt sich noch nicht ersehen, welche Stellung Pros. Beck gegenüber diesen Fragen einnimmt. Eine wie ich glaube sehr richtige Änderung hat er übrigens bereits getroffen: Heß behandelt den Schaden durch Vieheintrieb unter der „Sicherung bei Ausübung von Nebennufeungen", Beck hat diesen Abschnitt jenem über „Schutz gegen Tiere" eingereiht und diefen dadurch einheitlicher gestaltet.

Jn einem Punkt kann ich in diefer Stosfabgrenzungsfrage mit dem Herrn Herausgeber nicht einverstanden sein: wie aus einer Bemerkung in der Vorrede hervorgeht, hat er die Lehre von der Bindung des Flug¬ sandes, die Heß eingehend behandelt, als sachlich zum Waldbau ge¬ hörig aus dem in Bälde erscheinenden 2. Band gestrichen.

Nun ist die Ausgabe des Waldbaues eine möglichst große und ren¬ taUe Holzproduktion — die Bindung und Aufforstung von Flugsandflächen

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158 Literarische Berichte.

und Dünen wird aber gewiß nie zu diesem Zweck stattfinden; sie ist jederzeit eine kostspielige und im direkten Erfolg unrentable Arbeit und gefchieht lediglich zu Schuftzwecken, um das Weiterschreiten der Ver¬ sandung aus anstoßende Flächen zu verhüten. Die Errichtung von Flecht¬ zäunen, die Deckung der Flugsandslächen mit Plaggen sind keine Arbeiten des Waldbaues — lediglich die Auspflanzung der so vorbereiteten Flächen ist seine anschließend!; Aufgabe; ich habe auch in keinem der zahlreichen waldbaulichen Lehrbücher die Bindung des Flugsandes behandelt finden können, M a v r z. B. erwähnt sie nur mit wenig Worten, Gaver , Neu, Borggreve erwähnen sie überhaupt nicht und nur in Hever's Waldban ist dem Flugfand und seiner Bindung ein Abschnitt gewidmet. — Ich möchte die Belassung der Lehre von der Bindung des Flugsandes als einer Tätigkeit in einem Lehrbuch des Forstschuftes gerechtfertigt finden!

Die Gruppierung des Stoffes wurde in unferes Erachtens zweck¬ mäßiger Weife etwas geändert. Heß hatte dem 1. Band den Schuft des Waldes gegen Menschen, dann jenen gegen Tiere einschlüssig der Nadelholz-Jnsetten, dem 2. Band den Schutz gegen Laubtjolz-Jnsekten und alle sonstigen Gesäbrbungen zugewiesen, während Beck dem 1. Band neben der Einleitung den gesamten Schutz gegen T ie re , alles Übrige dem 2ten zuweist, wodurch der erste Band einheitlicher gestaltet wird. Es war diese Anderung schon dadurch geboten, daß Beck die Trennung, der Jnsekten nach Nadelholz- und Laubholzschädlingen fallen ließ.

Der vorliegende 1. Band behandelt also den „Schutz gegen Tiere" in der üblichen Neihensolge: Schutz gegen Haustiere, jagdbares Haarwild, nicht jagdbares Haarwild, Vögel, Jnsekten.

Daß Beck den Schaden durch Haust iere nicht, wie in den früheren Auflagen geschehen, unter „Sicherung des Waldes gegen Mißbräuche bei den Nebennuftungsbetrieben", sondern unter „Schutz gegen Tiere" be¬ spricht, haben wir oben bereits erwähnt und gebilligt. Für überflüssig halten wir die Beibehaltung der mathematischen Formeln sür Berechnung der Hut- bezw. Schonungssläche (S. 19), deren letzte zudem durch einen sinnftörenden Drucksebier entstellt ist.

Eingehend sind die Notwildschäden durch Verbeißen und Schälen besprochen und die Schufemaßregeln nach dem Stand der Gegenwart er¬ örtert; zahlreiche gute Abbildungen zeigen die neueren, hierbei zur An¬ Wendung kommenden Geräte, wie Bü t t ne rs Doppelbürste, Wa l te rs Leim¬ apparat, dann Schuftkrafter, Punktierrad, Nindenhobel. Nindenstriegel u. a.

Wesentlich erweitert ist der Abschnitt über Kaninchen, entsprechend der Zunahme der Schäden durch diese lästigen Nager und der hierdurch

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bedingten energischeren Bekämpfung, durch Angabe aller neueren gegen fte angewendeten Mittet.

Weggelassen ist mit Necht der von Heß allerdings nur ber „Kurio¬ sität" halber furz angeführte Schaben burch Barem —

Den weitaus größten Teil des Tertes — 400 Seiten von 523 — nimmt der Schutz gegen Jnfekten ein; auch bei letzteren bietet bie Be¬ grenzung bes Stoffes, ber aufzunehmenden Arten, die Anordnung manche Schwierigkeiten, wie eine Begleichung ber 4 Auflagen zeigt.

Morphologie, Systematik, BeftimmungstabeUen haben in einem Lehr¬ buch bes Fvrftschnles feinen Viag; eine Beschreibung bes Jnseftes und seine Biologie als Grunblage für Vorbeugung unb Vertilgung genügen. Das hat auch H e ß , ber im ersten Teil einen morphologischen Abfchnitt mit einer großen Zahl von Abbilbungen von Munbteilen, Fühlern, Flügeln, Beinen gegeben hatte, eingefehen unb biefen Abfchnitt bereits in der 2. Auflage gestrichen.

Welche Jnseften sind als Schädlinge zu bezeichnen? Soll man jedes Jnseft, das aus einem Waldbaum vorfommt, als schädliches Forstinseft bezeichnen? Heß ist nach dieser Nichtung hin sehr weit gegangen,1) und dadurch erflärt sich auch der so gewaltig gewachsene Umsang der 2. und 3. Auflage. Er hat dann den Stoff dadurch etwas übersichtlicher ge¬ staltet, daß er die Jnseften in 2 Gruppen, sehr schädliche und merklich schädliche teilte, aber auch diese schwierige Ausscheibung ließ er in der brüten Auslage wieder sollen, beschränkte sich aus die Trennung nach Laub- unb Nadelholz-Jnseften und bezeichnete nur in einer ziemlich umsang-reichen Zusammenstellung der schädlichen Forstinsekten nach Fraßholz¬ arten durch Zeichen die sehr schädlichen, merklich schädlichen und un= merklich schädlichen.

Profeffor Beck hat den Abschnitt nach manchen Nichtungen hin umgestaltet und neubearbeitet. Er hat die Trennung nach Laub- unb Stabelholzschäblingen satten lassen, behandelt die Jnseften in ber Nechen-folge ber Orbnungen unb Familien unb unterscheibet erst bei letzteren wieber Laub- unb Nabelholz-Schüblinge. Wie Stichproben zeigen, hat er auch eine Anzahl gar zu unwichtiger Jnseften ganz weggelassen, außer¬ dem aber alles minber Wichtige durch Kleindruck gekennzeichnet — sür den Studierenden bedeutet das eine wesentliche Erleichterung, außerdem eine Beschränkung des UmsangeS. Auch die oben erwähnte 18 Seiten umfassende Zusammenstellung wurde, wohl zur Naumersparnis, gestrichen.

1) 1t« -öeinMele seien ertooljnt bie -Befpretifiung öcn: Vanessa polychloros, grofjer $üd)8, Pygaera buoephala, Monb»oge(, Acronyta aceris, ai^orneule, ©rille, Sorn. §eusdjrecfe u. a.

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160 Notizen.

Eine besonders eingehende Behandlung haben jene Jnsekten gefunden, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland und seinen Nachbarländern besonders schädigend ausgetreten sind: Nonne, Kiefernjpinner, Spanner und Eule, während der Te£t für die minder wichtigen fachgemäß beschränkt wurde. Auf Einzelheiten einzugehen dürfte nicht am Platz sein.

Besonderer Wert wurde aus gute Abbildungen gelegt. Wie dem Vorwort zu entnehmen, wurden im vorliegenden Band 80 frühere ersetzt, 75 neue eingefügt, 95 seitherige erhalten; ebenso wurde eine hübsch aus¬ geführte Farbendrncktasel, ,10 Kteinschmetterlinge in doppelter natürlicher Größe darstellend, eingesägt.

Zur Zierde gereicht dem Buch auch bas wohlgetroffene Bild des mittlerweile verstorbenen greisen Autors, Geheimrat Dr. Heß, wie denn auch sonst die Ausstattung des ganzen Werfes eine sehr gute ist.

Der Herr Herausgeber hat bie übernommene umfangreiche und schwierige Ausgabe in burchauS anerkennenswerter Weise gelöst unb wir werben uns sreuen, wenn der 2. Band in Bälde folgen wirb.

Dr. Fürst.

IV. Kattien.

!>ur Iteuorbnung bis afaöernisdjen forstlichen Unterrichts in Bayern; Begriff 6er ^orstbiensktauglichfeit

Snt $.tjemberljest be« torigen 3a^rgange« ©. 579 haben toir bie Kgl. Ver* orbnung feom 2. Sugust 1915 yam ebbend gebradjt, bie jidj mit ber 9leuorbnung be« afabemifchen forstlichen Unterricht« in Samern besagt. 3n § 10 316s. 2 bestimmt biejelbe, bas] at« Inmärter be« Kgt. bat)er. ©taatSforstöertDaltungäbienfle« nur solche Veioerber aufnähme finben tonnen, bie entaeber burd) militärische >.,eugnisse gelbbienfttauglidjfeit ober bnr$ ba« 3-'ufl.1-8 e . . . e 8 bierfür ausgestellten Vejirtäarjteä gorsibiensttauglidjfeh nadjtoeiseu. Sen Vegrisf ber gorjtbienjttauglicbteit bestimmt ba« tgl. ©taatämiuifieriura bet ginonsen, tute solgt:

§ekanntmaüfnn& über feie ^or)i>wn(iti»«ßUd}beit. Sgl. Staatsministetium ber gtnattjen, Ministaia^SorftoMeifang.

Stus ®ruub be« § 10 n ber Kgl. Verorbuung bom 2. ätuguji 1915 über bie 5Reu*

etbmmg be« atabemifeften forstlichen Unterricht« in Vaheru toirb folgenbe« benimmt:

1. 1 3 u r gorjibiensitanglicljteit tmrb ber -Bestlj aller jener tör-perlithen unb geizigen

(gigensdjasten »erlangt, bie ben Vettert« al« ben Stosorbenmgeu be« anderen unb inneren @taat8sorst»erU>altung8biensk8 DoUtommeu gemachfen erscheinen lassen.

n -}u biefeu (Sigenschaften jäbten namentlich: Hin im allgemeinen normaler Körperbau; ©esunbheit ber inneren Organe, inäbesonbere be« §erjeu8 unb ber Sunge;