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Therese Stäcker Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung Nomos

Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die ... · Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Tode Franz von Liszts im Jahr 1919 19 A

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Therese Stäcker

Die Franz von Liszt-Schule undihre Auswirkungen auf diedeutsche Strafrechtsentwicklung

• Nomos

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 5

1. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Tode Franz von Liszts im Jahr1919 19

A. Vorüberlegungen 19

I. Zur Entstehung der kriminalpolitischen Vorstellungen Franz vonLiszts 191. Die wissenschaftlichen Strömungen 192. Die Sprache Franz von Liszts 203. Die Entwicklung Franz von Liszts 20

II. Zu den Bedingungen bei der Verbreitung der kriminalpolitischenVorstellungen um 1900 221. Die soziale Situation und das Ansteigen der Kriminalität 222. Die Ausrichtung des Strafrechts und die Auffassung vom

Verbrechen 23III. Der Wandel im Staatsverständnis und die Übertragung dieser

Gedanken auf das Strafrecht 24

B. Die „moderne", „jungdeutsche" Schule: Die neuen Aufgaben undMethoden der Strafrechtswissenschaft aus der Sicht von Franz von Liszts 25

C. Das kriminalpolitische Programm: Die Entfaltung Franz von Lisztsinnerhalb der gestellten Aufgaben 27

I. Die Auffassung von der Strafe 281. Die Zweckstrafe 282. Die Begrenzung der Zweckstrafe 28

a) Die notwendige Strafe 29b) Die Strafe - ein Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität 29c) Die Objektivierung 30d) Das Strafrecht und die Straftatvoraussetzungen 30

II. Die „soziologische" Schule: Die Ursachen des Verbrechens 321. Die deterministische Auffassung 322. Das Verbrechen als notwendiges Produkt von gesellschaftlichen

Verhältnissen und individueller Eigenart 33III. Die Einteilung der Verbrecher: Franz von Liszts Tätertypologie 35

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IV. Die Strafzumessung 361. Die Gesinnung des Täters als Ausgangspunkt 372. Die richterliche Strafzumessung 38

V. Die wissenschaftliche Fundierung der politischen Forderungen 39VI. Die Sanktionen 42

1. Die Freiheitsstrafe 42a) Ihre Bedeutung 42b) Die kurze Freiheitsstrafe 43c) Der Vollzug 44

aa) Die allgemeine Ausgestaltung des Vollzugs 44bb) Die Behandlung der Tätergruppen 45

(1) Die Sicherung des unverbesserlichenZustandsverbrechers 45

(2) Die Besserung des besserungsbedürftigenVerbrechers 46

(3) Die Abschreckung des nicht besserungsbedürftigenVerbrechers 47

2. Die bedingte Verurteilung (Aussetzung der Strafvollstreckung) 483. Die Geldstrafe 49

V. Die Vorschläge hinsichtlich des Jugendstrafrechts 491. Die Ursachen der jugendlichen Kriminalität 492. Die Forderungen 50

a) Die Heraufsetzung und Erweiterung derStrafmündigkeitsgrenze 50

b) Der Vollzug 5 1

c) Die Betreuung der Jugendlichen 51d) Weitere Änderungen 52

D. Die kriminalpolitische Praxis: Die Franz von Liszt- Schule und dieStrafgesetzreformen bis zum Tode Franz von Liszts 1919 53

I. Impulse der Annäherung 531. Der 20. Deutsche Juristentag 1902 - Das Gutachten Franz von

Liszts 532. Das wissenschaftliche Komitee zur Rechtsvergleichung 54

II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf diekriminalpolitischen Forderungen Franz von Liszts 551. Der Vorentwurf von 1909 552. Der Gegenentwurf von 1911 593. Die Entwürfe von 1913 und 1919 unter Ausschluss Franz von

Liszts 6 2

a) Der Entwurf von 1913 6 3

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b) Der Entwurf von 1919 64III. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung

der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums nach Franz vonLiszt 651. Der Vorentwurf von 1909 652. Der Gegenentwurf von 1911 66

Exkurs: 67I. Das allgemeine Verhältnis von Strafe und Maßregeln im Konzept

Franz von Liszts 67II. Die Auffassung Franz von Liszts über das Verhältnis von

Sicherungsstrafe und Verwahrung im Besonderen 681. Die Zurechnungsfähigkeit 682. Die Zurechnungsfähigkeit als Grenze zwischen Strafe und

Verwahrung 693. Die Entwürfe von 1913 und 1919 71

E. Die Begründung und Entwicklung der Franz von Liszt- Schule 72I. Das kriminalistische Seminar 72

II. Die Verbreitung der Ideen - Die IKV und die ZStW 73III. Der kriminalpolitisch aktive Schülerkreis Franz von Liszts 74

1. Gustav Radbruch (1878 - 1949) 752. Eberhard Schmidt (1891 - 1977) 753. Eduard Kohlrausch (1874 - 1948) 764. Moritz Liepmann (1869 - 1928) 765. Franz Exner(1881 - 1947) 77

2. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Ende der Weimarer Republik 78

A. Vorüberlegungen 78I. Die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen

Bedingungen für die legislative Umsetzung der Entwürfe 781. Die wirtschaftliche und politische Ausgangslage 78

a) Die Phase von 1919 - 1923 78b) Die Phase von 1924 - 1929 79c) Die Phase von 1929 - 1933 79

2. Das Aufeinandertreffen der Generationen 79II. Die Wandlung des Staatsverständnisses und die Einflüsse dieser

Gedanken auf die strafrechtlichen Reformen 80III. Die Debatte über den Verlust des Vertrauens in den Richter 81IV. Der Wandel in der Strafrechtspraxis 83

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B. Die Reformen 85I. Die gesetzlichen Reformversuche - Die Entwürfe 85

1. Der Entwurf von 1922 852. Der Entwurf von 1925 - Der Entwurf von 1922 nach der Vorlage

im Reichskabinett 893. Der Entwurf von 1927 -Der Entwurf nach der Reichsratsvorlage

im Jahre 1924 914. Der Entwurf von 1930 - Der Entwurf nach der Reichstagsvorlage

im Jahre 1927 93II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung

der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums 941. Der Entwurf von 1922 942. Der Entwurf von 1925 953. Der Entwurf von 1927 964. Der Entwurf von 1930 96

C. Die Teilreformgesetzgebung 97

I. Der Inhalt 971. Das „Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister

und die Tilgung von Strafvermerken" 972. Das „Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der

Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen"und das „Geldstrafengesetz" 98

3. Das „Jugendgerichtsgesetz" 98II. Die Bewertung durch die Franz von Liszt- Schüler 99

D. Die Franz von Liszt- Schule und die einsetzende Wende in derStrafrechtsreformbewegung - Die Reformgegnerschaft 100

I. Die „Deutsche Strafrechtliche Gesellschaft" 1 0 °1. Ihre Gründung im Jahre 1925 10°2. Die Reaktionen auf die Gründung 102

II. Die Gegenbewegung zum Reformprogramm der Franz von Liszt-Schule 1031. Die Gegenreformbewegung 1042. Die IKV - Tagung im Jahre 1932 1 ° 5

3. Die Kritik an der Reformbewegung Franz von Liszts 106a) Das liberalistische Gedankengut und die „Verweichlichung"

des Strafrechts 1°6

b) Die Forderungen 107aa) Die Berücksichtigung der „neuen Geistesströmung" 107bb) Die Neuausrichtung des Strafzwecks 108

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4. Die Entgegnung der Franz von Liszt- Schüler auf die Kritik 109a) Der Vorwurf des Liberalismus 109

aa) Die liberale Seite 109bb) Die Vorwürfe als „Missverständnis" 110

b) Der Eindruck der Milde - Die Beurteilung durch die Franzvon Liszt- Schüler 111

E. Die Bedeutung der Parteizugehörigkeit innerhalb der Franz von Liszt-Schule 112Exkurs: Der zunehmende Einfluss der Parteien seit der Zeit um 1900 112

I. Die Diskussion um den Entwurf aus dem Jahre 1922 114II. Die politische Zuordnung des kriminalpolitischen Konzepts 116

F. Die einseitige Hinwendung zur Kriminalbiologie 116

I. Der Stufenvollzug und seine Auswirkungen auf die Gefangenen 117II. Die Kriminalbiologische Gesellschaft 118

III. Der Begriff der Kriminalbiologie 1191. Die Konzentration der Kriminalbiologie auf die Erbbiologie 1192. Die Rolle der Kriminalsoziologie 119

IV. Die Vorstellungen der Gegenreformbewegung von derKriminologie 120

3. Teil: Die Franz von Liszt- Schule in der Zeit des Nationalsozialismus 121

A. Der nationalsozialistische Staat und sein Strafrecht 121I. Die wesentlichen Prinzipien 121

II. Der Strafzweck 122III. Die Nutzung der Kriminalitätslage: Die Zunahme des

„Gewohnheitsverbrechertums" 124

B. Das „Täterstrafrecht" 125I. Die Gefahr der Verwechselung 125

Exkurs: Die Bedeutung der Ehrenstrafe 127II. Zwei wesentliche Merkmale 128

1. Der „normative Tätertyp" im Tatbestand 1282. Der Wegfall rechtsstaatlicher Grenzen 130

a) Die Straftatvoraussetzungen 130b) Der sittliche Rechtsbruch 131

C. Die Situation der Franz von Liszt- Schule 132

I. Die personelle Aufstellung 132II. Die organisatorische Aufstellung: Die Auflösung der IKV 134

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D. Die gesetzlichen Umsetzungen und Reformvorhaben 136I. Das „Gesetz über gefährliche Gewohnheitsverbrecher" vom

24.11.1933 1361. Die Vorschriften 136

a) Die inhaltliche Regelung 136aa) Die StrafVerschärfüng nach § 20 a 136bb) Die Sicherungsverwahrung nach § 42 e 137

b) Der Vergleich mit den vorherigen Entwürfen 1382. Die Bewertung 138

a) Durch die Franz von Liszt- Schüler 140b) Durch die Nationalsozialisten 141

3. Die Anwendungspraxis und die gesetzliche Entwicklung 142II. Die Reformversuche - Die Entwürfe 144

1. Der „Referentenentwurf' vom September 1933 1452. Der „Entwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs" von 1933/1934 1463. Die folgenden Vorabdrucke der Entwürfe von Mai 1935 bis Juli

1936 1484. Der „Entwurf eines deutschen Gesetzbuches" vom Dezember

1936 1495. Der weitere Verlauf der Reformversuche 150

E. Die Ausrichtung der Kriminologie und ihre Nutzbarkeit für dienationalsozialistische Ideologie 151

F. Die Rolle Franz von Liszts 154

I. Die Gefahren im Konzept Franz von Liszts 154II. Die Annahme einer Mitverantwortung Franz von Liszts 157

4.Teil: Die Franz von Liszt-Schule in der Besatzungszeit von 1945-1949 161

A. Die Entnazifizierung in den Besatzungszonen 161I. Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen und Urteilen 161

II. Die geplante Reformierung des Jugendgerichtsgesetzes und desStrafgesetzbuches 163

III. Die personelle „Erneuerung" 164

B. Der Werdegang der Franz von Liszt- Schüler 167

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5. Teil: Die Franz von Liszt- Schule während der kriminalpolitischenStrömungen in Westdeutschland 170

A. Die kriminalpolitische Strömung von 1949 bis 1965 170I. Vorüberlegungen 171

1. Das Verständnis von der Rolle Franz von Liszts bei derBeantwortung von Grundsatzfragen des staatlichen Strafens 171

2. Die gesetzliche Regelung des Strafrechts und die Lage derKriminalität 174

3. Die parteipolitischen Verhältnisse 175II. Die gesetzliche Reformierung und die Entwürfe eines neuen

Strafgesetzbuches 1761. Die gesetzlichen Teilreformen 177

a) Das 3. Strafänderungsgesetz vom 4.8.1953 177b) Das Jugendgerichtsgesetz vom 4.8.1953 178

2. Die Arbeiten an einem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches 180a) Der Beginn der gesetzlichen Reformarbeiten - Der Weg zum

Entwurf von 1962 180b) Der Entwurf von 1962 182

aa) Die Regelungen des Sanktionenrechts 182bb) Die Regelungen zur Sicherung des „Hangtäters" 186cc) Die Kontinuitätslinie der inhaltlichen

Auseinandersetzungen in den Entwürfen seit 1909 187c) Die Reaktionen auf die kriminalpolitische Konzeption des

Entwurfs von 1962 188aa) Der weitere Weg des Entwurfes und die Stellungnahmen

der Parteien zum kriminalpolitischen Konzept 189bb) Der Standpunkt der Strafrechtswissenschaft 191

III. Der Stand der Kriminologie 1951. Das Festhalten an bisherigen Erklärungsansätzen in

Wissenschaft und Praxis 195a) Das Anlage- Umwelt- Modell vor dem Hintergrund des

Rechtsfolgensystems 197b) Die Kriminalbiologische Gesellschaft 198

2. Die Anfänge einer kriminologischen Neuorientierung in derWissenschaft um 1960 199a) Die Deutsche Kriminologische Gesellschaft 199b) Das beginnende Interesse an soziologischen

Erklärungsansätzen 200c) Die Öffnung des Anlage- Umwelt- Modells 202

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IV. Ein Exkurs: Die „defense sociale" 204

B. Die kriminalpolitische Strömung von 1965 bis 1980 207I. Vorüberlegungen-Die Zeit des Wandels in Politik und Gesellschaft 207

1. Die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen 2072. Der gesellschaftliche Umbruch 2083. Die Einschätzung der Lage der Kriminalität und der „Inneren

Sicherheit" 209II. Die Lage der gesetzlichen Gesamtreform 210

1. Die Ausweitung der Kritik am Entwurf von 1962 seitens derJüngeren" Strafrechtswissenschaft 211a) Die Fortsetzung grundsätzlicher Kritik an dem Entwurf von

1962 211b) Der Alternativ- Entwurf- Die Formulierung von Vorschlägen 214

aa) Die Regelungen des Rechtsfolgensystems 214bb) Zur Bedeutung der Reformbewegung um Franz von Liszt 217

(1) Die Bedeutung der Ideen Franz von Liszts bei derkriminalpolitischen Grundkonzeption 219

(2) Die Unterschiede bei der konkreten Ausgestaltung derRechtsfolgen 220

2. Das politische Schicksal des Entwurfs von 1962 - Dasschrittweise Abrücken der Parteien von seinemkriminalpolitischen Konzept 221a) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der

Regierungskoalition CDU/CSU und FDP 222b) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der Großen

Koalition 224c) Die endgültige Absage an das kriminalpolitische Konzept des

Entwurfs von 1962 - Der zunehmende Einfluss desAlternativ- Entwurfes von 1966 225

III. Die Strafrechtsreformgesetze 2271. Das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969 2282. Das 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4.7.1969 2313. Die Auswirkungen auf die Strafrechtspraxis 232

IV. Die Reformierung des Strafgesetzbuches in der Öffentlichkeit 2331. Der Einbezug der Öffentlichkeit bei der Reformierung des

Strafgesetzbuches 2342. Der Standpunkt der Bevölkerung bei bedeutenden

kriminalpolitischen Themen 235

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V. Die kriminologische Forschung 2361. Von der „Kriminalbiologischen Gesellschaft" zur „Gesellschaft

für die gesamte Kriminologie" 2382. Der Faktor der „Umwelt" und der „Anlage" 2383. Der Etikettierungsansatz und seine Auswirkungen auf das

Grundkonzept der Resozialisierung 240VI. Die Änderung des Strafvollzugsziels - Die Reformierung des

Strafvollzugs und ihre Grenzen bei der praktischen Umsetzung 242

C. Die kriminalpolitische Strömung von 1980 bis 1990 249

I. Vorüberlegungen 2491. Die liberal- konservative Koalition 2502. Die wirtschaftlichen Bedingungen und die gesellschaftlichen

Veränderungen 250a) Die wirtschaftliche Ausgangslage 251b) Die Veränderungen in der Gesellschaft 251c) Die Frage nach der Rolle des Staates 254

II. Die Prämissen der praktischen Kriminalpolitik 2561. Die Neuentdeckung des Opfers - Gleichzeitiges Abwenden vom

Täter? 256a) Das Opfer im Blickfeld der Gesetzgebung und

Opferschutzorganisationen 257b) Verbrechensfurcht und opferbezogene Prävention 259

2. Die Erweiterung der Diversionsmaßnahmen und der Vorrangambulanter Sanktionen 261a) Der kriminalpolitische Hintergrund 263b) Die Gefahr: Diversion als Kontrollerweiterung 266c) Die gesetzliche Regelung: Das 1. JGGÄndG vom 30.8.1990 267

III. Das Stichwort der „neoklassizistischen" Kriminalpolitik 2681. Die Anfange des „Neoklassizismus" in den USA und

Skandinavien 2682. Die Beschäftigung mit der „neoklassizistischen" Strömung in

Deutschland 271a) Die Auseinandersetzung mit der „neoklassizistischen"

Behandlungskritik 271aa) Die Schwierigkeiten einer Übertragung auf die deutsche

Praxis 271bb) Die Diskussion über die zu ziehenden Konsequenzen 273

b) Die Neuentdeckung der positiven Generalprävention 276IV. Die kriminologische Forschung 280

1. Die inhaltlichen Schwerpunkte 280

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2. Zwischen Kriminalsoziologie, Kriminalbiologie undSoziobiologie 281

3. Die Diskussion um die „Staatskriminologie" 283

Exkurs: Die Rezeption des kriminalpolitischen Programms Franz von Lisztsin der Deutschen Demokratischen Republik 285

A. Vorbemerkungen zum Strafrecht in der DDR 286

I. Die Verflechtung von Recht und Politik 287II. Die „allgemeine" und die „konterrevolutionäre" Kriminalität 289

III. Das Lagebild der Kriminalität 291

B. Die allgemeine Auseinandersetzung mit der Franz von Liszt- Schule 293

I. Die Kritik 293II. Die sozialistische Sicht auf die strafrechtliche Entwicklung in der

Vergangenheit 2971. Das Verhältnis der Franz von Liszt- Schule zur

anthropologischen und klassischen Schule 2972. Die Verbindung der Franz von Liszt- Schule mit dem

nationalsozialistischen Strafrecht 2983. Die Wertung der strafrechtlichen Entwicklung in

Westdeutschland 300

C. Die gesetzlichen Reformen bezüglich des Sanktionensystems 302I. Das neue Strafgesetzbuch vom 1.7.1968 304

1. Die Grundsätze des sozialistischen Strafrechts 3042. Die Sanktionen 306

a) Die Strafen ohne Freiheitsentzug 308b) Die Strafen mit Freiheitsentzug 310c) Zu den besonderen Bestimmungen für Jugendliche 313

D. Zu den Kriminalitätsursachen im sozialistischen Staat 314

I. Zur sozialistischen Kriminologie 315II. Die Bedeutung des Erklärungsmodells Franz von Liszts 320

1. Die Franz von Liszt- Schule als Teil der bürgerlichenKriminologie 321

2. Die Ablehnung der Anlage- Umwelt- Formel der Franz vonLiszt- Schule 323

E. Der Strafvollzug 326

I. Das Strafvollzugsgesetz vom 7.4.1977 328II. Die Ansichten über die strafvollzugsrechtlichen Vorstellungen der

Franz von Liszt- Schule 331

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D. Die kriminalpolitische Strömung von 1990 bis 2000 333I. Vorüberlegungen 333

1. Die Auseinandersetzung um die Sicherheit vor dem Hintergrundgesellschaftlicher und sozialer Bedingungen 333

2. Die Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse auf dem Gebiet derKriminalpolitik 337

II. Die kriminalpolitische Praxis 3391. Die inhaltlichen Schwerpunkte 339

a) Die Bekämpfung von Kriminalität durch sektoraleStrafausweitung - Die wesentlichen gesetzlichen Regelungenim Überblick 340

b) Integrative und repressive Kriminalprävention in der Praxis 3422. Das Rechtsfolgensystem: Die Änderungen im Zuge des

Verbrechensbekämpfungsgesetzes sowie des „Gesetzes zurBekämpfung von Sexualstraftätern und anderen gefährlichenStraftaten" 345

3. Das Zusammenspiel von Repression und Prävention 347III. Zu den Vorschlägen zur Reformierung der Sanktionen und ihre

kriminalpolitische Einordnung 3501. Die Gesetzesvorschläge zur Veränderung des Jugendstrafrechts 3522. Die Gesetzesvorschläge bezüglich des Erwachsenenstrafrechts 356

IV. Die Frage nach der wissenschaftlich fundierten Kriminalpolitik 362

E. Der kriminalpolitische Abschnitt seit 2000 364

I. Vorüberlegungen 3641. Die kriminalpolitischen Vorhaben der regierenden Parteien 365

a) Die Pläne für die Legislaturperiode von 1998 bis 2002 365b) Die Pläne für den Abschnitt von 2002 bis 2005 367c) Die Pläne für die Legislaturperiode von 2005 bis 2009 369d) Die Pläne seit 2009 370

2. Präventives Sicherheitsdenken in der Rechtspolitik - DieBekämpfung von Terror 371

II. Die praktische Kriminalpolitik 3721. Die Gesetzgebung im Bereich der Sicherungsverwahrung

a) Die Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrungb) Die Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bei

Heranwachsenden 375c) Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 376d) Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht 377

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2. Weitere Reformvorhaben im Bereich des Sanktionensystems imErwachsenen- und Jugendstrafrecht 378

3. Die Situation des Strafvollzugs 381III. Einige Betrachtungen zur kriminalpolitischen Stimmungslage 385

1. Der Rückzug des Sozialstaates - spürbar im Bereich derKriminalpolitik 386

2. Das „Feindstrafrecht" in der strafrechtswissenschaftlichenDiskussion 388

3. Die Forschungen der Neurophysiologie 3894. Eine Zusammenschau: Sicherheitsdenken und die Ausgrenzung

von „unverbesserlichen" Straftätergruppen 395

F. Ein Ausblick: Sind gegenläufige Strömungen in der Kriminalpolitik inSicht? 399

I. Die Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung 400II. Tatsächliche und rechtliche Folgen der Entscheidungen des EGMR 402

1. Zu den Entlassungen von Sicherungsverwahrten 4032. Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der

Sicherungsverwahrung vom 22.12.2010 404a) Die neuen Regelungen über die Sicherungsverwahrung und

Führungsaufsicht 404b) Das „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch

gestörter Gewalttäter" 4073. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 409

6. Teil: Eine abschließende Betrachtung zur Rezeption Franz von Liszts 411

Literaturverzeichnis 417

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