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Die Hauptuntersuchung (HU) - tuv.com · Mit dem handlichen, robusten und universell einsetzbaren HU-Adapter 21 Plus kann der Prüfer über die Diagnose-schnittstelle des Fahrzeugs

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Neue Anforderungen an die Hauptuntersuchung

Moderne Kraftfahrzeuge sind mit im-

mer mehr elektronischen Sicherheits-

und Assistenzsystemen ausgestattet,

die im Rahmen der periodischen

Fahrzeug überwachung geprüft werden

müssen. Mit dieser Entwicklung müssen

auch Werkstätten und Prüfstützpunkte

Schritt halten und entsprechend aus-

gerüstet sein.

Die Hauptuntersuchung (HU): Was ist neu?

Die HU ist ein Garant für Umsatz in Ihrer Werkstatt – und die neuen Rahmenbedingungen

helfen Ihnen, den Qualitätsstandard Ihres Prüfstützpunkts zu sichern. Wir informieren Sie über

die Änderungen, damit Sie gezielt handeln können.

Was kommt alles auf Sie zu?

Die wichtigste Neuerung in der Prüf-

praxis ist der HU-Adapter 21 Plus:

Er ermöglicht die Prüfung von elektro-

nischen Sicherheitssystemen über die

Datenschnittstelle des Fahrzeugs und

somit eine fehlerfreie Dokumentation

der Messergebnisse. Damit liefert er dem

Prüfer Informationen über Funktion,

Wirkung und Zustand der elektronischen

Assistenz systeme.

Für Ihre Brems- und Scheinwerfer-

prüfstände gelten neue gesetzliche

Bestimmungen, die ebenfalls Aus-

wirkungen auf Ihren Prüfstützpunkt

haben.

Hinzu kommt noch die neue Betriebs-

sicherheitsverordnung mit geänderten

Anforderungen für Ihren Betrieb, die

seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist.

Ausführliche Informationen zum HU-Adapter 21 plus, den Neuerungen bei Brems- und Scheinwerfer prüf ständen sowie im Bereich Betriebssicherheit finden sie auf den folgenden Seiten.

■■ HU-Adapter 21 Plus■■ Neue Bremsprüfstandsrichtlinie

Die Neuerungen auf einen Blick:

■■ Neue Scheinwerferprüfstands richtlinie■■ Neue Betriebssicherheitsverordnung

In Verbindung mit den neuen Bremsenprüfstände sorgt der

HU-Adapter 21 Plus für mehr Effizienz bei der Bremsen-

prüfung: Seit dem 1. Juli 2015 muss bei der HU für jüngere

PKW* bei der Bremswirkungsprüfung auch die korrekte Ver-

teilung der Bremskräfte auf die Achsen geprüft werden. Der

HU-Adapter ermöglicht zuverlässige Aussagen über die Wirk-

samkeit der Bremsanlage und die korrekte Bremskraftvertei-

lung, indem er die Pedalkraft über den Hydraulikdruck erfasst

und sie mit den am Rad gemessenen Bremskräften vergleicht.

Sie erleben es im Prüfalltag – die Zahl der elek-

tronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme

in Kraftfahrzeugen nimmt ständig zu. Deshalb

wird seit dem 1. Juli 2015 bei neueren Fahr-

zeugen (Erstzulassung ab 1. Januar 2012) der

HU-Adapter 21 Plus für die Fahrzeugprüfung

eingesetzt.

* Erstzulassung nach 01.01.2012 oder vorher zugelassene Fahrzeuge, bei denen Werte für Bezugsbremskräfte vorliegen

Datenprüfung mit einem Klick: Der HU-Adapter 21 Plus

Mit dem handlichen, robusten und

universell einsetzbaren HU-Adapter 21

Plus kann der Prüfer über die Diagnose-

schnittstelle des Fahrzeugs die Daten

sämtlicher elektronischer Sicherheits-

systeme wie beispielsweise ABS oder ESP

auslesen.

Der HU-Adapter liefert in einer ersten

Stufe Informationen darüber, welche elek-

tronischen Assistenz systeme verbaut sind.

In einer zweiten Stufe werden zusätzlich

Funktion und Wirkung der Systeme

geprüft.

In der letzten Ausbaustufe erfolgt auch

eine Zustandsprüfung der Systeme.

Diese Funktionen werden zeitlich ge-

stuft eingeführt, dabei nach Fahrzeug-

arten differenziert, wie die neben-

stehende Tabelle zeigt.

■■ Auslesen der Daten sämtlicher elektronischer Sicherheitssysteme■■ Korrekte Dokumentation■■ Effiziente und objektive Prüfung der Bremsanlage

Auf einen Blick: Vorteile des HU-Adapters 21 Plus

Schrittweise Einführung der Schnittstellenprüfung

M1 N2

Ausführung

Funktion und Wirkung

Zustand und Weitere

M2, M3 N2, N3

Ausführung

Funktion und Wirkung

Zustand und Weitere

O

Ausführung

Funktion und Wirkung

Zustand und Weitere

2012 2013 2014 2015 2016Fahrzeugklassen

TÜV-Tipp:

Wenn Ihr Bremsenprüfstand die neue Bremsprüfstands-richtlinie nicht erfüllt denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Bremsenprüfstände auszutauschen oder nachzurüsten – bei geschätzt 27.000 Bremsenprüfständen könnte es am Ende der Frist zu Lieferengpässen kommen! Warten Sie nicht, sondern planen Sie die Umrüstung jetzt schon – damit Sie die Qualität Ihres Prüfstützpunkts halten können.

Dem Betreiber eines Prüfstützpunktes

dient sie zum Nachweis, dass mess-

technische und gesetzliche Vorschriften

erfüllt sind, sowohl was den Bremsen-

prüfstand selber als auch mitgelieferte

Messeinrichtungen betrifft.

Hinzu kommt: Spätestens ab dem

01.01.2020 müssen alle für die HU ge-

nutzten Bremsen prüfstände mit einer

standardisierten Datenschnittstelle

(dem so genannten ASA-Livestream)

ausgerüstet sein! Über diese Schnitt-

stelle können dann auf elektronischem

Weg die am Bremsenprüfstand gemes-

senen Brems werte übermittelt werden.

Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2020 für alle im Verkehr befindlichen

Bremsenprüfstände (und bereits seit dem 1. Oktober 2011 für neu in den Verkehr kommende

Bremsenprüfstände). Sie definiert die Anforderungen an Anwendung, Beschaffenheit und die

zweijährliche Stückprüfung der Bremsenprüfstände.

Geänderte Anforderungen: Bremsenprüfstand

■■ Standardisierte Datenschnittstelle zur

Erfassung der Messwerte in Echtzeit

(ASA-Livestream)■■ Rollendurchmesser mind. 200 mm■■ Reibungskoeffizient zwischen Reifen

und Rolle trocken 0,7 und nass 0,6■■ Prüfgeschwindigkeit unter Last

mind. 4 km/h

■■ Prüfabstandschaltung bei 27%

(+/-3%), Drehzahldifferenz zwischen

Tast- und Bremsrolle■■ Bezugswerteverfahren zur Ermittlung

der Mindestbremskraft bezogen auf

den Bremssystemdruck oder wahl-

weise Fußbremskraft am Bremspedal

(mittels Pedalkraftsensor)

Auf einen Blick: Neue Anforderungen an Bremsenprüfstände

Nachweise dienen der Qualitätssicherung

Die geforderten Nachweise dienen

Ihrem Prüfstützpunkt zur Qualitäts-

sicherung der Bremsenprüfung. Gleich-

zeitig bedeutet dies: In wenigen Jahren

haben ältere Bremsenprüfstände aus-

gedient.

TÜV-Tipp:

Lassen Sie Ihren Scheinwerfereinstellplatz rechtzeitig prüfen, da er ab dem 01.01.2017 der Richtlinie entsprechen muss. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor und inves-tieren Sie in die neueste Technik, um Ihren Kunden einen optimalen Service zu bieten. Bedenken Sie dabei auch, dass Fahrzeuge mit LED-Schein werfern mit analogen Lichteinstellgeräten nicht mehr geprüft werden können!

Auch hier gilt: Die neuen Anforderun-

gen sichern die Qualität der Schein-

werferprüfung und die Genauigkeit

der Prüfmethoden. Die Entwicklung

der Lichttechnologie mit Xenon- und

LED-Scheinwerfersystemen erfordert

künftig digitale statt der herkömm-

lichen analogen Prüfgeräte.

Für die Stückprüfung von Schein-

werfereinstellprüfgerät (SEP) und

Aufstellflächen – geprüft wird

das komplett zusammengesetzte

Messgerät – gelten allerdings enge

Vorgaben (siehe „Auf einen Blick“).

Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie betrifft sowohl das Scheinwerfereinstellprüfgerät

(SEP) als auch die Flächen, auf denen Fahrzeug und SEP bei der Prüfung stehen. Sie gilt seit

dem 1. Januar 2015 für neue Scheinwerfereinstellplätze; bestehende Scheinwerfereinstellplätze

sind ab dem 1. Januar 2017 betroffen – also schon sehr bald!

■■ Mindestgröße, -breite und -länge■■ Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das Fahrzeug ■■ Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das SEP ■■ eindeutige Kennzeichnung

Auf einen Blick: Neue Anforderungen an die Scheinwerferprüfung

Neueste Technik sichert optimalen Service

In der Praxis bedeutet dies, dass ein SEP

auf die eventuell vorhandene Neigung

der Fläche kalibriert werden muss und

ausschließlich an diesem Prüfplatz ein-

gesetzt werden darf. Eine regelmäßige

Überprüfung der Maßhaltigkeit der

Systeme (alle zwei Jahre) muss durch-

geführt und protokolliert werden.

Geänderte Anforderungen: Scheinwerferprüfung

min. 8,5 m (LKW)

min

. 2,3

m (

LKW

)

min

. 2,0

m (

PK

W)

min. 4,0 m (PKW)

min

. 2,5

m

max. 1,4 m

1,0 m

max.0,9 m

Foto: www.scheinwerfer-einstellgeraet.de

Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Vermaßung

Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge und für das SEP müssen eindeutig gekennzeichnet werden (z. B. durch Boden markierungen).

Die Maße für die Aufstellfläche der Kraftfahrzeuge, sowie für das Scheinwerfer-Einstellgerät müssen der Abbildung entsprechen.

TÜV-Tipp: Vorab-Prüfung

70 Prozent aller Mängel betreffen die Bereiche Licht,

Sicht und Bremse. Falls Sie in Ihrer Werkstatt eine Vorab-

Prüfung durchführen, beachten Sie besonders folgende

Punkte:

■■ Einwandfreies Funktionieren der gesamten Beleuchtung■■ Korrekte Einstellung der Abblend-/ Fernlicht- und

Nebelscheinwerfer■■ Zustand von Bremsscheiben und Bremsbelägen■■ Notwendige und gleichmäßige Verzögerung

der Bremsen■■ Zustand der Windschutzscheibe■■ Zustand der Scheibenwischer

TÜV-Tipp:

■■ Die GBU und die Prüfergebnisse dürfen elektronisch dokumentiert werden.

■■ Stellen Sie Betriebsanweisungen und -anleitungen für jeden Mit arbeiter zugänglich zur Verfügung, ggf. auch online.

■■ Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter regel mäßig in den Gebrauch der von ihnen verwendeten Arbeitsmittel. Dies betrifft Geräte in Ihrer Werkstatt, aber auch im Büro.

Folgendes gilt es zu beachten:

Für alle Arbeitsmittel sind vor der Ver-

wendung die Gefährdungsrisiken zu

ermitteln. Notwendige Schutzmaßnah-

men sind abzuleiten und umzusetzen.

Dabei ist der Stand der Technik zu be-

rücksichtigen.

Vor dem ersten Einsatz der Arbeitsmittel

ist das Ergebnis der GBU zu dokumen-

tieren. Eine regelmäßige Überprüfung

und gegebenenfalls Aktualisierung der

GBU ist erforderlich, inklusive Doku-

mentation der Überprüfung. Die Erstel-

lung der GBU muss durch fachkundige

Personen erfolgen.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-

men und Prüfabstände für Arbeitsmittel

sind festzulegen. Bei Änderungen an

Arbeitsmitteln ist festzustellen, ob es

sich um eine "prüfpflichtige Änderung"

handelt.

Mögliche psychische Belastungen bei

der Verwendung sowie die alters- und

alternsgerechte Gestaltung von Arbeits-

mitteln ist zu berücksichtigen. Die Ver-

wendung vorhandener Schutzeinrich-

tungen und notwendiger persönlicher

Schutzausrüstungen ist sicher zustellen.

Schutzeinrichtungen und Schutzausrüs-

tungen müssen jederzeit funktionsfähig

sein und dürfen nicht auf einfache

Weise zu umgehen sein (Manipulations-

verhinderung).

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Die

Gefährdungsbeurteilung (GBU) bleibt nach wie vor ein zentrales Element des Arbeitsschutzes.

Informieren Sie sich bei Ihrer geschulten Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Auch der TÜV Rheinland bietet Seminare zu diesem Thema an.

Auf einen Blick: Seminare zum Thema Arbeitssicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Betriebssicherheitsverordnung 2015

Überblick über die neuen Anforderungen an die Hauptuntersuchung

HU-Anforderungen

Anforderung Einführungsdatum

Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015

HU-Adapter 21 Plus schrittweise seit 1. Juli 2015

HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie Datenschnittstelle 1. Januar 2017

Bremsprüfstandsrichtlinie 2020 / Ausrüstung mit Datenschnittstelle (ASA-Livestream) 1. Januar 2020

Informationen, die sich rechnen.

Gute Informationen sind bares Geld wert. Intensive Markt-

kenntnisse und Fachwissen helfen Ihnen, die richtigen Ent-

scheidungen zu treffen. Wir liefern Ihnen dieses Wissen ab

sofort frei Haus. Mit zwei Fach- Newslettern für Auto häuser

und Fuhrparks informieren wir Sie regelmäßig aus dem

Themen feld zwischen täglicher Praxis und wirtschaftlichen

Aspekten. Wir zeigen Ihnen Einspar potenziale und Best

Practices und sorgen dafür, dass Ihr Branchen wissen auch

ohne großen Recherche aufwand ständig up to date bleibt.

Profitieren Sie von der Expertise der TÜV Rheinland Spezialisten und melden Sie sich jetzt zu diesem kostenfreien Service an. www.tuv.com/newsletter-mobilitaet

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